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Vollständige Version anzeigen : Folterandrohung ist eine Verletzung der Menschenrechte



medinet
11.07.2005, 19:20
und so ist es richtig, daß der Anwalt des von Folter bedrohten Opfers der Exekutive der BRd, Magnus Gäfgen,Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht hat.

Es müßte eigentlich Bürgerpflicht sein, sich gegen die Anwendung und Androhung von Folter zu wenden, wollen wir nicht einmal so einen Verbrecherstaat wie die USA, als Scheindemokratie zu eigen machen, welche in Wahrheit nichts anderes als ein Polizeistaat ist.

Ich hoffe Deutschland wird verurteilt und muß dem Opfer eine hohe Rente zahlen.

discipulus
11.07.2005, 19:22
Ich glaube in diesem Fall sollte man milde Urteilen und diesem Schwerverbrecher keine Rente zahlen.
Folter lehne ich aber ab da sie nur zu falschen Aussagen führt.

LuckyLuke
11.07.2005, 19:29
Ich hoffe Deutschland wird verurteilt und muß dem Opfer eine hohe Rente zahlen.
Das Opfer bekommt doch schon Rente?

Lebenslange, freie Kost und Logis auf Staatskosten und sogar gesiebte Luft.

medinet
11.07.2005, 19:30
Ich glaube in diesem Fall sollte man milde Urteilen und diesem Schwerverbrecher keine Rente zahlen.
Folter lehne ich aber ab da sie nur zu falschen Aussagen führt.

Milde Urteile führen immer dazu, daß sich ein System an keine Gesetze zu halten mehr verpflichtet fühlt.

discipulus
11.07.2005, 19:31
Das Opfer bekommt doch schon Rente?

Lebenslange, freie Kost und Logis auf Staatskosten und sogar gesiebte Luft.




Ich kann hier nur wieder fordern: Bei solchen Leuten ist die Todesstrafe angebracht. Sicher und billig.

discipulus
11.07.2005, 19:32
Milde Urteile führen immer dazu, daß sich ein System an keine Gesetze zu halten mehr verpflichtet fühlt.Der Teil des Systems der dafür verantwortlich war wurde gerecht verurteilt.

medinet
11.07.2005, 19:32
Das Opfer bekommt doch schon Rente?

Lebenslange, freie Kost und Logis auf Staatskosten und sogar gesiebte Luft.






Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Staat hat seine Rechtsnormen und an die muß er sich halten.

Bayer
11.07.2005, 19:33
Es ist ungeheuerlich dass dieses Schwein überhaupt noch etwas zu fordern hat. Dieses Stück Sondermüll sollte für immer entsorgt werden.

medinet
11.07.2005, 19:35
Der Teil des Systems der dafür verantwortlich war wurde gerecht verurteilt.

Falsch! Ein Staatsdiener muß härter bestraft werden, als jeder Bürger, wenn er sich gegen die Regeln des Staates stellt. Ansonsten stehen die Türen der Willkür so offen wie in den USA mit Guantanamo.

LuckyLuke
11.07.2005, 19:35
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Staat hat seine Rechtsnormen und an die muß er sich halten.
Und wo hat sich der Staat(!) nicht an seine Rechtsnormen gehalten ?

discipulus
11.07.2005, 19:37
Falsch! Ein Staatsdiener muß härter bestraft werden, als jeder Bürger, wenn er sich gegen die Regeln des Staates stellt. Ansonsten stehen die Türen der Willkür so offen wie in den USA mit Guantanamo.Das Urteil wurde unter beachtung der Gesetze der BRD und der allgem. Rechtsauffassung des Volkes gerecht gefällt und zeigt deutlich das jeder Widerholungstäter Strafe zu befürchten hat.

medinet
11.07.2005, 19:40
Es ist ungeheuerlich dass dieses Schwein überhaupt noch etwas zu fordern hat. Dieses Stück Sondermüll sollte für immer entsorgt werden.

Recht wird nicht nach vulgärem Empfinden ausgesprochen, sondern nach den Normen der Gemeinschaft. Auch ein Straftäter ist immer noch Mensch dieser Gemeinschaft, keinesfalls Sondermüll und auch keinesfalls zu entsorgen.

medinet
11.07.2005, 19:42
Das Urteil wurde unter beachtung der Gesetze der BRD und der allgem. Rechtsauffassung des Volkes gerecht gefällt und zeigt deutlich das jeder Widerholungstäter Strafe zu befürchten hat.

Es geht hier nicht um das Delikt des Täters, sondern um das Delikt der Exekutiven bei der Aufklärung. Das sind zwei Fälle.

discipulus
11.07.2005, 19:44
Das Urteil wurde unter beachtung der Gesetze der BRD und der allgem. Rechtsauffassung des Volkes gerecht gefällt und zeigt deutlich das jeder Widerholungstäter Strafe zu befürchten hat.Es ging mir mit diesem Beitag auch um das Urteil gegen Daschner.
Es war nicht von Oben befohlen sondern Daschners Initiative!

medinet
11.07.2005, 19:50
Es ging mir mit diesem Beitag auch um das Urteil gegen Daschner.
Es war nicht von Oben befohlen sondern Daschners Initiative!

Da müssen Sie zugebern, daß eine Verwarnung mit Strafvorbehalt für ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt, für Folterandrohung ja wohl Rechtsbeugung durch das Landgericht Frankfurt bedeutet hat.

discipulus
11.07.2005, 19:54
Das Urteil wurde unter beachtung der Gesetze der BRD und der allgem. Rechtsauffassung des Volkes gerecht gefällt Da kann ich mich nur wiederholen.
Ich denke aber beim nächsten der Folter androht wird das Urteil nicht so milde ausfallen.
Außerdem bin ich der Meinung das wenn Gefken unschuldig gewesen währe das Urteil härter ausgefallen währe. Aber so... (siehe Zitat)

medinet
11.07.2005, 20:08
Da kann ich mich nur wiederholen.
Ich denke aber beim nächsten der Folter androht wird das Urteil nicht so milde ausfallen.
Außerdem bin ich der Meinung das wenn Gefken unschuldig gewesen währe das Urteil härter ausgefallen währe. Aber so... (siehe Zitat)

Du, wir sollten nicht denken oder hoffen, sondern dem Staat ganz klar sagen :
Folter ist in Deutschland kein Mittel der Ermittlungsarbeit und kein Gegenstand der Rechtspflege.

Und ich denke hier tut ein europäischer Richterspruch Not, ehe wir durch Merkel,Stoiber und Co in einen Polizeistaat alias USA hineindriften.

Scotty
11.07.2005, 20:13
Du, wir sollten nicht denken oder hoffen, sondern dem Staat ganz klar sagen :
Folter ist in Deutschland kein Mittel der Ermittlungsarbeit und kein Gegenstand der Rechtspflege.

Und ich denke hier tut ein europäischer Richterspruch Not, ehe wir durch Merkel,Stoiber und Co in einen Polizeistaat alias USA hineindriften.
Der Beamte hat ja nicht munter drauflosgeschlagen, sondern die Täterschaft des Entführer's war zu diesem Zeitpunkt ja sicher. Damit hat Daschner zwar gegen das Gesetz verstoßen, aber er ist dafür ja bestraft worden.
Ein "Nachahmer" dürfte wohl nicht mehr so milde davonkommen.
Davon abgesehen wünsche ich dem Entführer, das mit ihm im Gefängnis genauso umgesprungen wird, wie er mit seinem Opfer verfahren ist.

LuckyLuke
11.07.2005, 20:14
Das er entführt wird ?

?(

discipulus
11.07.2005, 20:17
Wenn ich mir die Gerichte und besonders das Verfassungsgericht (das ja nicht mal die NPD verboten bekommt) ansehe habe ich da keine Bedenken das unsere Gerichte dem Staat (glaube zwar nicht das es bei ihm nötig sein wird aber naja) nicht genügend auf die Finger schaun.Solange nicht dein Verhörbeamter (denke nicht das du einen solchen je brauchen wirst ;) ) durchdreht hast du von unserem Staat in Sachen Folter nichts zu befürchten.

discipulus
11.07.2005, 20:21
Das er entführt wird ?

?(Kindermörder müssen im Gefängnis geschützt werden da sie dort ganz unten stehen.

medinet
11.07.2005, 20:21
Der Beamte hat ja nicht munter drauflosgeschlagen, sondern die Täterschaft des Entführer's war zu diesem Zeitpunkt ja sicher. Damit hat Daschner zwar gegen das Gesetz verstoßen, aber er ist dafür ja bestraft worden.
Ein "Nachahmer" dürfte wohl nicht mehr so milde davonkommen.
Davon abgesehen wünsche ich dem Entführer, das mit ihm im Gefängnis genauso umgesprungen wird, wie er mit seinem Opfer verfahren ist.


Wir hegen in der Rechtspflege keinen Rachegedanken, was mit den Idealen dieses Staates auch nicht vereinbar wäre. Sinn und Zweck ist nur, einen Normverstoß zu sanktionieren. Wobei ich lange und sinnlose Haftstrafen für sinnlos halte, weil diese eine Abwehrreaktion gegen die Gemeinschaft leicht bedingt.

Sinn und Zweck einer Sanktion muß es sein, den Normverletzter wieder zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft zu machen.

discipulus
11.07.2005, 20:23
Wir hegen in der Rechtspflege keinen Rachegedanken, was mit den Idealen dieses Staates auch nicht vereinbar wäre. Sinn und Zweck ist nur, einen Normverstoß zu sanktionieren. Wobei ich lange und sinnlose Haftstrafen für sinnlos halte, weil diese eine Abwehrreaktion gegen die Gemeinschaft leicht bedingt.

Sinn und Zweck einer Sanktion muß es sein, den Normverletzter wieder zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft zu machen.Auf wen beziehst du dich? Daschner oder Gefken?

LuckyLuke
11.07.2005, 20:29
Sinn und Zweck einer Sanktion muß es sein, den Normverletzter wieder zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft zu machen.
Pfft, der Gesellschaft würde es vollauf genügen, wenn sie vor dem Normverletzer in Zukunft verschont bliebe.

medinet
11.07.2005, 20:30
Auf wen beziehst du dich? Daschner oder Gefken?

Natürlich auf Gefken. Daschner hatte sich die Normen des Staates verinnerlichen müssen. Er war Teil der Exekutive und somit sind andere Anforderungen an Daschner zu stellen.

Hätte das Gericht Daschner einfach aus seinem Amt entfernt und Wegfall jedwediger Pensions- oder Sozialansprüche, so hätte ich mit dem Urteril leben können.

Gefken hat sich der Verletzung einer Strafnorm schuldig gemacht; Daschner hat sich aber mit seiner Handlung gegen den Staat Deutschland gestellt, indem lt. Grundgesetz die Folter verboten ist.

discipulus
11.07.2005, 20:33
Daschner handelte für eine höhere Sache.
Gefken handelte nach seinen niederen Instinkten aus Geldgier.
Zum Thema der Bestrafung Gefkens muss ich sagen, dass ich ein Beführworter der Todesstrafe bin (über sie lässt sich ja bekantlich tagelang streiten).

medinet
11.07.2005, 20:34
Pfft, der Gesellschaft würde es vollauf genügen, wenn sie vor dem Normverletzer in Zukunft verschont bliebe.




Kleine Nachfrage, wie würdest Du das auf Straftäter im Strassenverkehr anwenden wollen ? Lebenslang nicht mehr vor die Tür gehen?

medinet
11.07.2005, 20:37
Daschner handelte für eine höhere Sache.
Gefken handelte nach seinen niederen Instinkten aus Geldgier.
Zum Thema der Bestrafung Gefkens muss ich sagen, dass ich ein Beführworter der Todesstrafe bin (über sie lässt sich ja bekantlich tagelang streiten).

Für welche höhere Sache denn ? Das höchste für Daschner ist nach wie vor die Verfassung und die internatioal verbindlichen Menschenrechte. Und beide verbieten Folter.

LuckyLuke
11.07.2005, 20:38
Für welche höhere Sache denn ? Das höchste für Daschner ist nach wie vor die Verfassung und die internatioal verbindlichen Menschenrechte. Und beide verbieten Folter. Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich...

Wobei ich nicht abgeneigt bin, auch Typen, die besoffen Leute umfahren, richtig viel Zeit zum Nachdenken in einer Justizvollzugsanstalt einzuräumen

medinet
11.07.2005, 20:49
Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich...

Wobei ich nicht abgeneigt bin, auch Typen, die besoffen Leute umfahren, richtig viel Zeit zum Nachdenken in einer Justitzvollzugsanstalt einzuräumen

Es hinkt nicht, weil Gefken gegen eine allgemeine Strafnorm des StGB verstieß, Dascher aber als Organ der Exekutiven gegen das Grundgesetz.

Somit ist die Tat Daschners strafrechtlich höher anzusiedeln, weil er gegen die Regeln des Staatswesens als Organ desgleichen verstoßen hat.

LuckyLuke
11.07.2005, 20:51
Nö, Daschner hat versucht, zugegebnermaßen durch Rechtsbruch, das Opfer dieses Subjekts vor dem Tod zu retten.

Wenn das keine strafmildernden Umstände sind, was dann ?

discipulus
11.07.2005, 20:53
Die Rettung eines Menschenlebens ist eine höhere Sache. Und so wie es nun gelaufen ist, ist die "geringe" Strafe dadurch gerechtfertigt.

Hätte er einem Ladendieb mit Folter gedroht währe die Sache anders.

medinet
11.07.2005, 21:13
@Lucky Luke
@Discipulus.

mit Verlaub, durch Folter ein Geständnis oder eine Information herbeizuführen ist nichts weiter als Aberglaube. Man erzwingt Menschen eine vorgefertigte Aussage als wahr zu erachten und sonst nichts,

Da hier aber einige die Folter so lieben, gebe ich jenen ein paar Lektionen mit auf den Weg, wie man denn richtig foltert :

http://www.gwu.edu/%7Ensarchiv/NSAEBB/NSAEBB122/index.htm

Pluto
11.07.2005, 21:13
und so ist es richtig, daß der Anwalt des von Folter bedrohten Opfers der Exekutive der BRd, Magnus Gäfgen,Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht hat.

Es müßte eigentlich Bürgerpflicht sein, sich gegen die Anwendung und Androhung von Folter zu wenden, wollen wir nicht einmal so einen Verbrecherstaat wie die USA, als Scheindemokratie zu eigen machen, welche in Wahrheit nichts anderes als ein Polizeistaat ist.

Ich hoffe Deutschland wird verurteilt und muß dem Opfer eine hohe Rente zahlen.
Wenn wir uns als Außenstehende bemühen, diesen Fall zu bewerten, werden wir leider niemals zu einem allgemein gültigen Ergebnis kommen.
Du nimmst eine ganz klare Haltung ein, indem du Folter als Ermittlungsmethode ablehnst. Wer behauptet, du würdest dich damit automatisch auf die Seite des Täters stellen, hat selbstverständlich Unrecht, denn deine Forderung nach Wahrung der Menschenwürde kann man ausschließlich als positiv ansehen.
Es ist von geringem Nutzen, sich der lauten Masse anzuschließen, die da ruft "Der hat ein unschuldiges Kind entführt, auf die Streckbank mit ihm!", auch wenn der Tathergang zu dieser vorhersehbaren Meinungsäußerung verführt.
Warum also werden wir uns trotz der Anerkennung der Menschrechte, die laut Gesetz jeder einzelne nicht nur besitzt, sondern auch zu gewährleisten hat, nicht einig?
Vielleicht weil sich zu viele Leute zwar ihrer eigenen Rechte bewusst sind, nicht aber der damit verbundenen Pflichten. Sobald die Wahrung der Rechte eines Verbrechers die Sicherheit eines Unschuldigen gefährdet, hat das Rechtssystem versagt. Und dass du nicht bereit gewesen wärst, alles in deiner Macht stehende zu tun, um dieses Kind zu retten, ist enttäuschend.

discipulus
11.07.2005, 21:16
Da hier aber einige die Folter so lieben, gebe ich jenen ein paar Lektionen mit auf den Weg, wie man denn richtig foltert :FALSCH einfach mal meine Beiträge in diesem Thema genau lesen!

Folter lehne ich aber ab da sie nur zu falschen Aussagen führt. Es geht hier darum wie Daschners "Tat" einzustufen ist. Dabei gebe ich zu bedenken, dass Daschner nicht gefoltert hat.

LuckyLuke
11.07.2005, 21:18
@Lucky Luke
@Discipulus.

mit Verlaub, durch Folter ein Geständnis oder eine Information herbeizuführen ist nichts weiter als Aberglaube. Man erzwingt Menschen eine vorgefertigte Aussage als wahr zu erachten und sonst nichts,

Da hier aber einige die Folter so lieben, gebe ich jenen ein paar Lektionen mit auf den Weg, wie man denn richtig foltert :

http://www.gwu.edu/%7Ensarchiv/NSAEBB/NSAEBB122/index.htm Schon wieder falsch.

Die Folterandrohung, niemand hat sich an diesem Subjekt tatsächlich die Finger schmutzig gemacht, bezog sich nur auf die Angabe des Ortes, wohin dieser Mörder das Kind hinverschleppt hat.

Mehr nicht.

Der Tat selbst war er schon anderweitig hinreichend verdächtig.

medinet
11.07.2005, 21:26
@Pluto

guter Kommentar, bis auf den letzten Satz. ZU diesem Zeitpunkt, wäre es Kripo Frankfurt, wenn sie denn einen Profiler eingesetzt hätten, schon klar gewesen, daß das Opfer nicht mehr am Leben ist.

Wäre das Opfer noch am Leben gewesen, so hätte der Täter entweder damit handeln wollen, oder er hätte für eine mildere Strafe den Aufenthaltsort verraten. Dazwischen gibt es nichts.

medinet
11.07.2005, 21:27
Schon wieder falsch.

Die Folterandrohung, niemand hat sich an diesem Subjekt tatsächlich die Finger schmutzig gemacht, bezog sich nur auf die Angabe des Ortes, wohin dieser Mörder das Kind hinverschleppt hat.

Mehr nicht.

Der Tat selbst war er schon anderweitig hinreichend verdächtig.

siehe bitte dazu meinen KOmmentar an Pluto.

Pluto
11.07.2005, 21:29
@Pluto

guter Kommentar, bis auf den letzten Satz. ZU diesem Zeitpunkt, wäre es Kripo Frankfurt, wenn sie denn einen Profiler eingesetzt hätten, schon klar gewesen, daß das Opfer nicht mehr am Leben ist.

Wäre das Opfer noch am Leben gewesen, so hätte der Täter entweder damit handeln wollen, oder er hätte für eine mildere Strafe den Aufenthaltsort verraten. Dazwischen gibt es nichts.
Das ist mir unklar. Wussten sie denn, dass das Kind tot war oder nicht?

LuckyLuke
11.07.2005, 21:34
siehe bitte dazu meinen KOmmentar an Pluto.
Lachhaft, hinterher und im Besitz der Fakten ist es natürlich leicht mit Manöverkritik hausieren zu gehen. Wenn man allerdings in der Situation steht und die Verantwortung trägt, stellen einem sich viele Dinge etwas anders dar.

Und da bleibt meine Bewertung des Sachverhaltes, dass für mich die Chance auf die Rettung des Entführungsopfers schwerer wiegt und in der Abwägung Strafmilderung im vollem Umfang begründet.

medinet
11.07.2005, 21:36
Das ist mir unklar. Wussten sie denn, dass das Kind tot war oder nicht?

Hallo Pluro,

Daschner wußte es wahrscheinlich nicht, weil er keine Ahnung von Täterprofilen und Täterpsychen hatte.

spanky
11.07.2005, 21:38
und so ist es richtig, daß der Anwalt des von Folter bedrohten Opfers der Exekutive der BRd, Magnus Gäfgen,Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht hat.

Es müßte eigentlich Bürgerpflicht sein, sich gegen die Anwendung und Androhung von Folter zu wenden, wollen wir nicht einmal so einen Verbrecherstaat wie die USA, als Scheindemokratie zu eigen machen, welche in Wahrheit nichts anderes als ein Polizeistaat ist.

Ich hoffe Deutschland wird verurteilt und muß dem Opfer eine hohe Rente zahlen.

Rente ? Rübe runter !

medinet
11.07.2005, 21:47
Lachhaft, hinterher und im Besitz der Fakten ist es natürlich leicht mit Manöverkritik hausieren zu gehen. Wenn man allerdings in der Situation steht und die Verantwortung trägt, stellen einem sich viele Dinge etwas anders dar.

Und da bleibt meine Bewertung des Sachverhaltes, dass für mich die Chance auf die Rettung des Entführungsopfers schwerer wiegt und in der Abwägung Strafmilderung im vollem Umfang begründet.

Wie gesagt, wäre bei den von Die angeführten erdrückenden Beweisen zum Zeitpunkt der Vernehmung das Opfer noch am Leben gewesen, so hätte der Täter verhandelt, weil sich der Tot des Opfers nur negativ für ihn auswirkt. Ist das Opfer aber bereits nicht mehr am Leben, so besteht für den Täter kein Handlungsbedarf mehr zur Kooperation. Diesen dennoch zu erzwingen bedeutet nicht nur die fachliche Inkompetenz der Strafverfolgungsbehörde eingehend mit einem verbotenen Übermaß sondern auch schlicht ein Verstoß gegen geltendes Recht.

LuckyLuke
11.07.2005, 21:54
Der Rechtsverstoß wurde mehr als hinreichend geandent, ein aktenkundiger Verweis hätte es auch getan.

Reichsadler
11.07.2005, 21:58
Wenn er nicht wusste dass sie schon tot war, halte ich die Vorgehensweise für ganz gerechtfertigt.

Pluto
11.07.2005, 22:25
Hallo Pluro,

Daschner wußte es wahrscheinlich nicht, weil er keine Ahnung von Täterprofilen und Täterpsychen hatte.
Ich möchte mir nicht herausnehmen, über die Fähigkeiten der Ermittler zu urteilen, aber ebenso wie du vertrete ich eine klare Meinung: es bestand Grund zu der Annahme, dass das Kind noch am Leben war. Die für seine Rettung erforderlichen, die Folterung des Entführers beinhaltenden Maßnahmen hätten ohne Einschränkung meine Zustimmung.


Wenn er nicht wusste dass sie schon tot war, halte ich die Vorgehensweise für ganz gerechtfertigt.
Er.

Reichsadler
11.07.2005, 22:31
Er.

War das ein Junge? Ach so, egal, die Aussage bleibt bestehen...

SAMURAI
12.07.2005, 09:27
Es ist ungeheuerlich dass dieses Schwein überhaupt noch etwas zu fordern hat. Dieses Stück Sondermüll sollte für immer entsorgt werden.

Dieses Stück Scheisse kann man nicht mal als Sondermüll bezeichnen !

derkonrad
17.07.2005, 16:09
Eine Folter bezeichnet ein Quaelen aus religioesen Motiven.
Deshalb muss die Folter verboten sein.

Wenn ein Tatverdaechtiger oder ein Zeuge, eine Aussage "verweigert" muss man ihm augenlicklich eine "empfindliche Strafe" zufuegen.
Dies ist eine "Beugestrafe" vergleichbar mit der "Beugehaft".

Folter und Beugestrafe zu verwechseln ist an sich schon eine Verletzung der Fuersorgepflicht eines Politikers ueber Frieden und demokratische Rechtsstaatlichkeit und muesste den Politiker, der einem Tatverdaechtigen ein "Aussageverweigerungsrecht" rechtlich zubilligt seinerseits in eine Strafanstalt bringen.
Ausfuehrlicher Kommentar (http://briefeankonrad.tripod.com/Menschsein/index.blog?entry_id=1165741)
Gruesse
Konrad

SAMURAI
17.07.2005, 16:16
Ich würde ihn foltern ! :]

Praetorianer
17.07.2005, 16:20
@medinet

Folter hingegen von Sozialisten an Regimegegnern wie in Nordkorea findest du hingegen ganz ok, wenn ich das richtig sehe oder?

Scotty
17.07.2005, 16:38
Eine Folter bezeichnet ein Quaelen aus religioesen Motiven.
Deshalb muss die Folter verboten sein.

Wenn ein Tatverdaechtiger oder ein Zeuge, eine Aussage "verweigert" muss man ihm augenlicklich eine "empfindliche Strafe" zufuegen.
Dies ist eine "Beugestrafe" vergleichbar mit der "Beugehaft".

Folter und Beugestrafe zu verwechseln ist an sich schon eine Verletzung der Fuersorgepflicht eines Politikers ueber Frieden und demokratische Rechtsstaatlichkeit und muesste den Politiker, der einem Tatverdaechtigen ein "Aussageverweigerungsrecht" rechtlich zubilligt seinerseits in eine Strafanstalt bringen.
Ausfuehrlicher Kommentar (http://briefeankonrad.tripod.com/Menschsein/index.blog?entry_id=1165741)
Gruesse
Konrad
Ich finde es äußerst fragwürdig, _Tatverdächtige_ zu foltern, um zu Ergebnissen zu kommen.
Was ist mit Zeugen, die selber bedroht werden? Die müssen dann zwischen Pest und Cholera wählen?
Folterung ist nicht auf religiöse Dinge beschränkt.
Zitat aus der Wikipedia:
Folter ist laut UN-Anti-Folterkonvention jede Handlung, bei der Träger staatlicher Gewalt oder Private einer Person "vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden" zufügen, um eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen.
Zitatende

Der Patriot
17.07.2005, 16:50
und so ist es richtig, daß der Anwalt des von Folter bedrohten Opfers der Exekutive der BRd, Magnus Gäfgen,Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht hat.

Es müßte eigentlich Bürgerpflicht sein, sich gegen die Anwendung und Androhung von Folter zu wenden, wollen wir nicht einmal so einen Verbrecherstaat wie die USA, als Scheindemokratie zu eigen machen, welche in Wahrheit nichts anderes als ein Polizeistaat ist.

Ich hoffe Deutschland wird verurteilt und muß dem Opfer eine hohe Rente zahlen.

Der Typ hat ein Kind umgebracht! Der Polizist dachte das Kind sei noch am Leben und wollte ihm das Leben retten. Er hat vollkommen richtig gehandelt.

Aber das in dieser Gesellschaft das Leben eines Kindes wenig Wert hat, zeigt schon die Legalisierung von Abtreibungen.

Wäre ich in der Situation gwesen, bei Androhung von Folter wäre es nicht geblieben.

John Donne
17.07.2005, 23:02
Da müssen Sie zugebern, daß eine Verwarnung mit Strafvorbehalt für ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt, für Folterandrohung ja wohl Rechtsbeugung durch das Landgericht Frankfurt bedeutet hat.

Das sehe ich überhaupt nicht so. Rechtlich gesehen waren Daschners Androhungen zweifellos nicht in Ordnung, deshalb wurde ihm der Prozeß gemacht. Unter Berücksichtigung aller Faktoren und insbesondere der besonderen Umstände, die im Umfeld der Tat eine Rolle spielten - wie es bei jedem Angeklagten geschieht, wurde er verurteilt. Eine Rechtsbeugung kann ich da definitiv nicht erkennen.

Das Anrufen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht ist das Recht von Herrn Gäfgen (ob man es in diesem Fall als "gut" bezeichnen sollte, sei dahingestellt). Schon im Prozeß wurde berücksichtigt, daß es bei der Folterandrohung nicht um ein Schuldeingeständnis, sondern um den Aufenthalsort des Kindes ging.

Nicht vergessen werden sollte, daß in der Ganzen Sache die Darstellung von Herrn Daschner als Täter und Herrn Gäfgen als Opfer die Realität reichlich verzerrt: Täter ist in erster Linie Herr Gäfgen. Das wirkliche Opfer, Jakob von Metzler, ist tot.

Grüße
John

dokumentarfilmer
27.07.2005, 15:00
Folter in jedwediger form ist abzulehnen!!

Schlumpf
28.07.2005, 06:59
Fakt ist, es wurde niemand gefoltert. Wenn ich meinem Nachbarn drohe er würde schon sehen as er von seiner Handlung habe, ist das schon Körperverletzung? Oder Folter?
Oder einfach ein Mittel meinem Nachbarn zum Denken zu bringen?

buckeye
28.07.2005, 07:07
selbst wenn man ihn "gefoltert" haette ... das leben des kindes sollte einen eigentlich wichtiger sein als das wohlbehalten des taeters.
Das kind ist tot und der typ sitzt im knast mit komplett aerztlicher versorgung , hat es warm , zu essen und TV .... und vielleicht bekommt er noch eine abpfindung fuer das "leiden" das ihn zugefuegt wurde.

Der Patriot
28.07.2005, 07:13
selbst wenn man ihn "gefoltert" haette ... das leben des kindes sollte einen eigentlich wichtiger sein als das wohlbehalten des taeters.

Sollte, aber in dieser linksliberal-sozialistischen Gesellschaft ist das Leben von Verbrechen mehr wert als das von Kindern.


Das kind ist tot und der typ sitzt im knast mit komplett aerztlicher versorgung , hat es warm , zu essen und TV .... und vielleicht bekommt er noch eine abpfindung fuer das "leiden" das ihn zugefuegt wurde.

Schon traurig. Der Typ sollte 14 Stunden täglich im Arbeitslager schuften.

Chaos
01.08.2005, 00:53
Selbst wenn er Erfolg hat, steht doch inzwischen fest, dass er der Täter ist.
WEnn sein Geständnis dann nicht gültig ist, wird man es ihm halt einfach anders nachweisen. An seiner Strafe darf das nix ändern, wenn er Recht bekommt, was garnicht so unrealistisch ist.

Soll er ruhig klagen, was verspricht er sich davon?
SChmerzensgeld?
ein milderes Urteil?
wird er wohl kaum kriegen.

SAMURAI
01.08.2005, 12:12
Kinderschändern und Bömbenleger würde ich nicht nur drohen, denen würde ich die Eier ausreissen ! AMEN - Ihr Gutmenschen !

pschulze
01.08.2005, 12:21
Die Erlaubnis der Folterandrohung hebelt jegliche Rechtstaatlichkeit aus. Es ist der Weg in Regime wie das der Nazis und der "Kommunisten" im ehemaligen Ostblock. Der Polizist vereint dann in Persona: Staatsanwalt, Verteidiger und Richter. Er spricht den Schuldspruch um dann die Aussage mit Mitteln der Gewalt zu erreichen die Ihm genehm ist.
Heilige Inquisition in Uniform. Wer das fordert der fördert die Entstehung von Systemen wie das des Pol Pot.