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Vollständige Version anzeigen : Ist das nicht toll..



Fremder
21.07.2011, 19:53
Behinderter hat keinen Anspruch auf behindertengerechte Tätigkeit

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass seine Tätigkeit behindertengerecht ist.

So lautete das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.

Das Gericht wies damit die Klage eines schwerbehinderten Elektrofacharbeiters ab. Dieser wollte mit Hilfe des Gerichts seinen Arbeitgeber dazu verpflichten, ihn auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen. Schon vor seiner Behinderung war der Arbeitnehmer bei dem Unternehmen beschäftigt gewesen. Körperlich sei ihm seine jetzige Tätigkeit im Bereich von Montagearbeiten nicht mehr zumutbar, so der Kläger. Der Arbeitgeber argumentierte dagegen, dass er für den Mann keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könne.

Nach Ansicht des Gerichtes ist der Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer nach dessen Wünschen zu beschäftigen, besonders, da es keine andere Beschäftigungsmöglichkeit in dem Unternehmen gebe.

meckerle
21.07.2011, 20:07
Dieser wollte mit Hilfe des Gerichts seinen Arbeitgeber dazu verpflichten, ihn auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen.
Der AN hätte halt Vorschläge machen sollen, welcher Arbeitsplatz in der Firma für ihn geeignet wäre. Wenn es die Möglichkeit gäbe, hättte der AG sicher mit sich reden lassen und ein Lösung gefunden.
Wenn es aber keine Möglichkeit in der Firma gibt, muss der AN in einer Behindertenwerkstätte arbeiten. So er denn möchte.

Pegasus
21.07.2011, 20:11
Viel wichtiger wird sein, ob Gebetsräume und separate Muselduschen vorhanden sind. Was interessiert da ein deutscher Krüppel.

henriof9
21.07.2011, 20:13
Behinderter hat keinen Anspruch auf behindertengerechte Tätigkeit

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass seine Tätigkeit behindertengerecht ist.

So lautete das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.

Das Gericht wies damit die Klage eines schwerbehinderten Elektrofacharbeiters ab. Dieser wollte mit Hilfe des Gerichts seinen Arbeitgeber dazu verpflichten, ihn auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen. Schon vor seiner Behinderung war der Arbeitnehmer bei dem Unternehmen beschäftigt gewesen. Körperlich sei ihm seine jetzige Tätigkeit im Bereich von Montagearbeiten nicht mehr zumutbar, so der Kläger. Der Arbeitgeber argumentierte dagegen, dass er für den Mann keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könne.

Nach Ansicht des Gerichtes ist der Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer nach dessen Wünschen zu beschäftigen, besonders, da es keine andere Beschäftigungsmöglichkeit in dem Unternehmen gebe.

Und was regt Dich daran nun so auf ?

Es mag hart klingen, und ich habe sehr großes Verständnis für behinderte Menschen, aber wenn es keinen anderen Arbeitsplatz in einem Unternehmen gibt kann darauf eben nicht eingegangen werden.
Wir haben in Deutschland ein sehr gutes Behindertenrecht in der Arbeitswelt, da ist dieses Urteil nun wirklich keiner Aufregung wert.

Gärtner
21.07.2011, 20:15
Behinderter hat keinen Anspruch auf behindertengerechte Tätigkeit

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass seine Tätigkeit behindertengerecht ist.

So lautete das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.

Das Gericht wies damit die Klage eines schwerbehinderten Elektrofacharbeiters ab. Dieser wollte mit Hilfe des Gerichts seinen Arbeitgeber dazu verpflichten, ihn auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen. Schon vor seiner Behinderung war der Arbeitnehmer bei dem Unternehmen beschäftigt gewesen. Körperlich sei ihm seine jetzige Tätigkeit im Bereich von Montagearbeiten nicht mehr zumutbar, so der Kläger. Der Arbeitgeber argumentierte dagegen, dass er für den Mann keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könne.

Nach Ansicht des Gerichtes ist der Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer nach dessen Wünschen zu beschäftigen, besonders, da es keine andere Beschäftigungsmöglichkeit in dem Unternehmen gebe.
http://img17.imageshack.us/img17/4527/52030540.gifan fragt sich wirklich, was manche Juristen während ihrer Ausbildung getrieben haben. Und mit welchen Unternehmern diese Herren Richter sonntags auf dem Golfplatz stehen.

Honi soit qui mal y pense.

henriof9
21.07.2011, 20:20
http://img17.imageshack.us/img17/4527/52030540.gifan fragt sich wirklich, was manche Juristen während ihrer Ausbildung getrieben haben. Und mit welchen Unternehmern diese Herren Richter sonntags auf dem Golfplatz stehen.

Honi soit qui mal y pense.

Nein, das ist ein völlig logische und korrekte Entscheidung.

Stell Dir einen Bäckerladen vor wo die Verkäuferin z.B. nicht mehr stehen kann.
Oder einen Friseur wenn der Friseuse nach einem Unfall ein Arm fehlt.

Welchen Ersatzarbeitsplatz sollen die Ladeninhaber da ermöglichen, immer dabei berücksichtigend das es nicht Unzumutbar für das Unternehmen ist.

Geronimo
21.07.2011, 20:22
http://img17.imageshack.us/img17/4527/52030540.gifan fragt sich wirklich, was manche Juristen während ihrer Ausbildung getrieben haben. Und mit welchen Unternehmern diese Herren Richter sonntags auf dem Golfplatz stehen.

Honi soit qui mal y pense.

Jetzt weiß ich endlich warum der SPIEGEL Legastheniker beschäftigt.:]

Esreicht!
21.07.2011, 20:28
http://img17.imageshack.us/img17/4527/52030540.gifan fragt sich wirklich, was manche Juristen während ihrer Ausbildung getrieben haben. Und mit welchen Unternehmern diese Herren Richter sonntags auf dem Golfplatz stehen.

Honi soit qui mal y pense.

Ja sollte denn aus Deiner Sicht der AG zusätzlich zu dem neu zu besetzenden alten Arbeitsplatz des Behinderten für ihn einen zusätzlichen einrichten, mit welcher Aufgabe eigentlich?

In Großkonzernen mag dies ja möglich sein,da dies mit der Steuer sparenden Subventions-Mischkalkulation kein Problem zur Imageaufwertung ist, aber doch nicht in einem Mittelstandsbetrieb, von denen jährlich über 40 000 hops gehen!

kd

cougar
21.07.2011, 20:29
Viel wichtiger wird sein, ob Gebetsräume und separate Muselduschen vorhanden sind. Was interessiert da ein deutscher Krüppel.

na sicher doch für die arschhochrecker muß alles passen, sonst fühlen sie sich beleidigt oder dikriminiert.

Die Petze
21.07.2011, 20:33
Und was regt Dich daran nun so auf ?

Es mag hart klingen, und ich habe sehr großes Verständnis für behinderte Menschen, aber wenn es keinen anderen Arbeitsplatz in einem Unternehmen gibt kann darauf eben nicht eingegangen werden.
Wir haben in Deutschland ein sehr gutes Behindertenrecht in der Arbeitswelt, da ist dieses Urteil nun wirklich keiner Aufregung wert.

Also mich tangiert dieser Fall jetzt auch nicht.......aber....
......was nützt das beste Recht, wenn es schwammig formuliert zu willkürlichen Urteilen führt....?..das meine ich jetzt generell..........

henriof9
21.07.2011, 20:40
Also mich tangiert dieser Fall jetzt auch nicht.......aber....
......was nützt das beste Recht, wenn es schwammig formuliert zu willkürlichen Urteilen führt....?..das meine ich jetzt generell..........

Ist es ja nicht.
Aber auch das Arbeitsrecht muß beiden Seiten gerecht werden und dabei ist eben auch zu berücksichtigen inwiefern eine bestimmte Maßnahme nicht unzumutbar wird-nicht nur für den Arbeitnehmer, auch für den Arbeitgeber.
Und wenn es nun einmal keinen Bereich gibt wo jemand seiner Behinderung entsprechend eingesetzt werden kann, dann kann das auch nicht vom AG herbeigezaubert werden.

Eine Bürodame kann z.B. auch im Rollstuhl am Schreibtisch sitzen, ist sie aber z.B. erblindet und das Unternehmen nicht sehr groß kann es eine unzumutbare Härte sein einen blindengerechten Arbeitsplatz einzurichten.

Pegasus
21.07.2011, 20:44
Und was regt Dich daran nun so auf ?

Es mag hart klingen, und ich habe sehr großes Verständnis für behinderte Menschen, aber wenn es keinen anderen Arbeitsplatz in einem Unternehmen gibt kann darauf eben nicht eingegangen werden.
Wir haben in Deutschland ein sehr gutes Behindertenrecht in der Arbeitswelt, da ist dieses Urteil nun wirklich keiner Aufregung wert.

Das
Nach Ansicht des Gerichtes ist der Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer nach dessen Wünschen zu beschäftigen,regt uns auf, Henri.
Hier irgendwo tummelt sich ein Strang, wonach ein Musel keine Alkoholflaschen einräumen wollte, er hat Recht gekriegt und der AG wurde verpflichtet ihm einen angemessenen ARbeitsplatz zu bieten. Oder denk an den erwähnten Gebetsraum - alles und immer nach Wünschen der Mohammedaner.
Hat ein Schwerbehinderter keine Rechte, zumal man wohl nicht von Wünschen sondern von Notwendigkeit ausgehen kann.

Gärtner
21.07.2011, 20:46
Nein, das ist ein völlig logische und korrekte Entscheidung.

Stell Dir einen Bäckerladen vor wo die Verkäuferin z.B. nicht mehr stehen kann.
Oder einen Friseur wenn der Friseuse nach einem Unfall ein Arm fehlt.

Welchen Ersatzarbeitsplatz sollen die Ladeninhaber da ermöglichen, immer dabei berücksichtigend das es nicht Unzumutbar für das Unternehmen ist.

Wir reden hier nicht von einer Drei-Mann-Klitsche. Überdies wird dieses Urteil Präzedenzcharakter haben, wenn die nächste Instanz es nicht noch einkassiert.

~~~


Jetzt weiß ich endlich warum der SPIEGEL Legastheniker beschäftigt.:]

Du möchtest deine Einlassung näherhin erklären?

Geronimo
21.07.2011, 20:51
Du möchtest deine Einlassung näherhin erklären?

Nein. Hat sich als selbsterklärend erwiesen.:)

henriof9
21.07.2011, 20:54
Das regt uns auf, Henri.
Hier irgendwo tummelt sich ein Strang, wonach ein Musel keine Alkoholflaschen einräumen wollte, er hat Recht gekriegt und der AG wurde verpflichtet ihm einen angemessenen ARbeitsplatz zu bieten. Oder denk an den erwähnten Gebetsraum - alles und immer nach Wünschen der Mohammedaner.
Hat ein Schwerbehinderter keine Rechte, zumal man wohl nicht von Wünschen sondern von Notwendigkeit ausgehen kann.

Nur das man diesen Satz :


... den Arbeitnehmer nach dessen Wünschen zu beschäftigen.

nicht falsch interpretieren darf.
Es geht nämlich nicht nach Wunsch sondern nach Zumutbarkeit.
Kein deutsches Gericht wird von einem AG verlangen einen Gebetsraum einzurichten wenn keine Räumlichkeiten dazu vorhanden sind und wenn in einem Supermark ein Muslime keine Alkoholflaschen einräumen muß kann er allerdings sehr wohl z.B. Seifenpodukte einräumen.

Die Arbeitsrechtssprechung kann nicht unterscheiden nach " kleines Unternehmen " oder Konzern, ( außer beim Kündigungsschutz ) es urteilt eben nach den Gegebenheiten und Möglichkeiten vor Ort und " Wünsche " eines Arbeitnehmers gehören nicht dazu.
Und noch mal, gerade Schwerbehinderte genießen ein sehr gutes Arbeitsrecht welches aber nicht bedeutet das beide Seiten deswegen auf Gedeih und Verderb den Rest ihres Lebens zusammenkleben müssen.

henriof9
21.07.2011, 21:08
Wir reden hier nicht von einer Drei-Mann-Klitsche. Überdies wird dieses Urteil Präzedenzcharakter haben, wenn die nächste Instanz es nicht noch einkassiert.


Richtig.
Wir reden hier von den Möglichkeiten eines Unternehmens einen behinderten Menschen auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen wenn dieser eben nicht gegeben ist.

Hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=13107) der Bericht dazu und daraus :


Vielmehr habe der Arbeitgeber plausibel dargelegt, dass er keine andere Beschäftigungsmöglichkeit habe.

Und wenn Du meinst das es Präzedenzcharakter hat, dann ist es erst recht gut so denn, es kann nicht sein das ein Unternehmen einen AN quasi für´s Nichtstun bezahlt nur weil er keinen passenden Arbeitsplatz hat oder ermöglichen kann.

kotzfisch
21.07.2011, 21:19
Es ist eine Abwägung.Das Recht kann nicht immer auf Biegen und Brechen durchgesetzt werde.Beispiele wurden genannt.
Was soll das.Vergleiche mit Beträumen etc. verfangen hier nicht, wie sehr ich auch auf diesen Zug aufzuspringen bereit wäre- Unsinn!

Gärtner
21.07.2011, 21:27
Nein. Hat sich als selbsterklärend erwiesen.:)

http://img695.imageshack.us/img695/9148/27501737.gifch verstehe. Ich darf dich also in Zukunft als jemanden ansprechen, der an den Weihnachtsmann und den Osterhasen glaubt, der Richter stets für lebensnah und vernünftig entscheidende Menschen hält, die niemals nicht koruppt sind.

Und als jemanden, der sein hartnäckiges Tourette-Syndrom nicht unter Kontrolle bekommt.

Geronimo
21.07.2011, 21:30
http://img695.imageshack.us/img695/9148/27501737.gifch verstehe. Ich darf dich also in Zukunft als jemanden ansprechen, der an den Weihnachtsmann und den Osterhasen glaubt, der Richter stets für lebensnah und vernünftig entscheidende Menschen hält, die niemals nicht koruppt sind.

Und als jemanden, der sein hartnäckiges Tourette-Syndrom nicht unter Kontrolle bekommt.

Ich verstehe kein Wort. Ich meine....ich lese natürlich alles. Sehe es ganz deutlich. Buchstabe für Buchstabe. Allein, der Sinn bleibt mir fremd. Was ist nur los mit mir, heute??(:shrug:

Fremder
21.07.2011, 22:33
Und was regt Dich daran nun so auf ?


Nichts. Nur reingeschrien, ob das nicht toll ist. :D

Hab ich dich etwa geweckt?

henriof9
22.07.2011, 06:58
Nichts. Nur reingeschrien, ob das nicht toll ist. :D

Hab ich dich etwa geweckt?


Nö, ich bin hellwach, gerade bei solchen Themen und Gesetzen da ich mich selbst damit jahrelang rumschlagen durfte. :P

kotzfisch
22.07.2011, 09:24
@Geronimo: Ich habe es auch nicht verstanden.

Don
22.07.2011, 09:48
Behinderter hat keinen Anspruch auf behindertengerechte Tätigkeit

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass seine Tätigkeit behindertengerecht ist.

So lautete das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.

Das Gericht wies damit die Klage eines schwerbehinderten Elektrofacharbeiters ab. Dieser wollte mit Hilfe des Gerichts seinen Arbeitgeber dazu verpflichten, ihn auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen. Schon vor seiner Behinderung war der Arbeitnehmer bei dem Unternehmen beschäftigt gewesen. Körperlich sei ihm seine jetzige Tätigkeit im Bereich von Montagearbeiten nicht mehr zumutbar, so der Kläger. Der Arbeitgeber argumentierte dagegen, dass er für den Mann keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könne.

Nach Ansicht des Gerichtes ist der Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer nach dessen Wünschen zu beschäftigen, besonders, da es keine andere Beschäftigungsmöglichkeit in dem Unternehmen gebe.

Selbst wenn es richtig wäre, das Urteil ist nirgends zu finden.

Skaramanga
22.07.2011, 09:50
Welche Behinderung hat er denn? Ist er blind? Tot?

Ihr habt keine Ahnung wozu ein Behinderter in der Lage ist. Aus meinem Umfeld: Meinem Zahnarzt fehlen an einer Hand drei Finger. Ich kenne einen blinden Oberstaatsanwalt. Und einen einhand-Weltumsegler - querschnittsgelämt.

Da wollte sich wohl mal wieder ein Arbeitgeber einen schönen Billiglöhner an Land ziehen.

henriof9
22.07.2011, 09:57
Selbst wenn es richtig wäre, das Urteil ist nirgends zu finden.

Bitte schön : http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=13107

Don
22.07.2011, 10:44
Bitte schön : http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=13107

Ok, danke.
http://www.jusmeum.de/urteile/lag_mainz/d04943ddf927ad61a267731fa102c60f71aee860dcc8c05bc1 a267bc74f4b355

Ist von 2006 und war auf der Seite des LAG Rheinland Pfalz auch mit Aktenzeichen nicht verfügbar:
Unter dem Link ist das vollständige Urteil, nicht nur die Polemik einer Schmarotzergruppe.

Wie ich es mir gedacht hatte. Zwar ein bedauerlicher Krankheitsfall, aber schwer übertrieben. Wobei der Betrieb ganz offensichtlich alles versuchte
den Kerl weiterzubeschäftigen, nur haben die auch noch andere Mitarbeiter die sicherlich nicht wirklich einsichtig sind wenn ein Drecksack
bei vollem vorigen Gehalt Briefumschläge sortieren will und dabei noch eine Hilfskraft benötigt falls ihm mal einer zu schwer wird.

Es gibt endlos viele schicksalsgebeutelte Menschen die sich bei verminderter Leistungsfähigkeit dankbar bescheiden finanziell einen Gang runterzuschalten und die Unterstützung ihrer Firma und ihrer Kollegen zu erhalten. Und es gibt eben unverschämte Schmarotzer die ihren bisherigen Status bei Nullarbeit einklagen wollen und wie hier dann wenigstens in manchen Fällen einen Arschtritt bekommen.

Finch
22.07.2011, 11:01
Viel wichtiger wird sein, ob Gebetsräume und separate Muselduschen vorhanden sind. Was interessiert da ein deutscher Krüppel.

Junge, das ist so derbe ätzend. Lass das mal, jeden x beliebigen Thread mit deiner Muselscheiße vollzuspamen. Darum geht es hier überhaupt nicht. Am Ende driftet die Diskussion wieder ab. Ist das der Sinn dieses Threads? Nein!