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Vollständige Version anzeigen : D. TR. Abkommen vom 30. April 1964.



Fremder
21.07.2011, 09:31
Hallo.
Eine kleine Übersicht:
Das deutsch-türkische Abkommen über soziale Sicherheit
"Das deutsch-türkische Abkommen über soziale Sicherheit bestimmt, dass aufgrund einer bei einer deutschen Krankenkasse bestehenden Versicherung auch die in der Türkei wohnenden Familienangehörigen der Versicherten Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft erhalten können.
Dabei richtet sich der Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen nach türkischen Rechtsvorschriften.
Hierzu gehören auch die Eltern des unterhaltsverpflichteten Versicherten."



Ich habe eine kleine Frage.
Also.
Es ist bekannt, dass der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan die Beziehungen zur EU während der zyprischen Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr für ein halbes Jahr unterbrechen will. O.K.
Da Deutschland eben in EU ist werden die Beziehungen auch zur Deutschland still gelegt.
Keine Beziehungen, keine Verpflichtungen.

Frage: „Ist es rechtens, wenn Deutschland dieses Abkommen auch für gleiches Zeitraum unterbricht?“

GnomInc
21.07.2011, 09:34
Frage: „Ist es rechtens, wenn Deutschland dieses Abkommen auch für gleiches Zeitraum unterbricht?“

Nein .

Rechtlich verbindlich sind zwischenstaatliche Verträge.

Die EU ist nicht zur juristischen Vertretung ihrer Mitgliedstaaten ermächtigt - sie ist immer noch eine Wirtschaftsorganisation und keine Staatengemeinschaft.
Obwohl ja heftig darauf hin gearbeitet wird ....

Fremder
21.07.2011, 09:38
Nein .

Rechtlich verbindlich sind zwischenstaatliche Verträge.

Die EU ist nicht zur juristischen Vertretung ihrer Mitgliedstaaten ermächtigt - sie ist immer noch eine Wirtschaftsorganisation und keine Staatengemeinschaft.
Obwohl ja heftig darauf hin gearbeitet wird ....Na mit Visastop auch für Deutsche ist wohl Deutschland auch betroffen, oder nicht?

GnomInc
21.07.2011, 09:39
Na mit Visastop auch für Deutsche ist wohl Deutschland auch betroffen, oder nicht?

Quack ......glaubst du , Erdogan will seine Tourismus-Industrie verrrecken lassen ?

Fremder
21.07.2011, 12:27
Du hast mich vielleicht nicht verstanden,
Wenn Erdogan die Beziehungen zur EU unterbricht (gemeint sind alle EU- Länder auch Deutschland), dann braucht Deutschland keine juristischen Vertretung der EU und kann selbst entscheiden ob man das Abkommen für die Zeit der Eskalation auch aussetzt oder nicht.

Es gibt genug Beispiele wo während des Kalten Krieges möglich war zwischenstaatliche Verträge still zu legen.
Warum ist das bei Türkei nicht möglich?

GnomInc
21.07.2011, 12:42
Warum ist das bei Türkei nicht möglich?

Natürlich kann man Verträge aussetzen oder ggf. kündigen ,

Hast du schonmal erlebt , dass die gegenwärtige Regierung irgendwann mal
" deutsche " Interessen vertreten hätte ?
Bestenfalls wartet der Hosenanzug , bis die EU -Briten - Pussy oder ein Kommissar
rummault - oder auf einem " Gipfel " irgenwas dazu beschlossen wird......

Vermutlich passiert gar nix .
Washington wird schon anweisen , ihren wichtigen NATO -Partner in Ruhe zu lassen . Die Versorgung der Irak - und Afghanistan - Truppen läuft über
türk. Luftstützpunkte - also was ?

.

Sprecher
21.07.2011, 12:47
Für das alles können wir uns bei den USA bedanken.

Stanley_Beamish
21.07.2011, 12:47
Dieses Abkommen könnte man auch einfach so aufkündigen. Das gilt ja wohl nicht bis ans Ende aller Tage.

Freikorps
21.07.2011, 12:54
Dieses Abkommen könnte man auch einfach so aufkündigen. Das gilt ja wohl nicht bis ans Ende aller Tage.

Das sollte man auch unbedingt tun, unabhängig von Erdogans Spinnereien!

Fremder
21.07.2011, 13:45
Das sollte man auch unbedingt tun, unabhängig von Erdogans Spinnereien!

Genau. Was juckt mich ein kranker Eselreiter ohne Zähnen in der Türkei.
Jetzt mal im ernst.

http://zukunftskinder.wordpress.com/2010/12/17/ulfkotte-turken-im-ausland-kostenlos-bei-uns-mitversichert/

Mich würde mal interessieren wie viel Gelder so im Jahr nach Türkei fließen.

Irgendwo habe ich gelesen, dass knappe 30 Millionen im Ausland lebende Türken mitversichert sind.:umkipp:

JensVandeBeek
21.07.2011, 13:47
Hallo.
Eine kleine Übersicht:


Das deutsch-türkische Abkommen über soziale Sicherheit
"Das deutsch-türkische Abkommen über soziale Sicherheit bestimmt, dass aufgrund einer bei einer deutschen Krankenkasse bestehenden Versicherung auch die *in der Türkei wohnenden Familienangehörigen der Versicherten Leistungen bei Krankheit und **Mutterschaft erhalten können.
Dabei richtet sich ***der Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen nach türkischen Rechtsvorschriften.
Hierzu gehören ****auch die Eltern des unterhaltsverpflichteten Versicherten."
Ich habe eine kleine Frage.
Also.
Es ist bekannt, dass der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan die Beziehungen zur EU während der zyprischen Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr für ein halbes Jahr unterbrechen will. O.K.
Da Deutschland eben in EU ist werden die Beziehungen auch zur Deutschland still gelegt.
Keine Beziehungen, keine Verpflichtungen.

Frage: „Ist es rechtens, wenn Deutschland dieses Abkommen auch für gleiches Zeitraum unterbricht?“

Das Thema war zuletzt am 01.07.2011 aktuell. (Wieder Mal)
http://politikforen.net/showthread.php?112128-Deutsche-Hausfrauen-sollen-nicht-mehr-in-der-KV-kostenlos-mitversichert-werden!


1) Der Inhalt der von dir zitierten und dessen QUelle nicht bekannte Beitrag ist nicht ganz richtig bzw. irreführend.

2) Dieser Vereinbarung zwischen der Türkei und Deutshcland hat mit der EU nicht zu tun.

3) Zeitweise Aussetzung des Vertrags ist nicht möglich, was auch sinnlos wäre. Es ist nicht nur mit großem bürokratischem Aufwand verbunden sondern es würde auch Kosten entstehen.

4) So viel ich weiß durch Einhaltung der Kündigungsfristen kann der Vertrag aufgelöst werden, was Deutschland aus dessen Sicht berechtigten Gründen aber nicht tut.

************************************************** **********

* = Es sind nur leibliche Kinder und Eltern der Versicherten
** = Mutterschaft betrifft eigene Ehefrau der Versicherten
*** = Irreführend, es sind nur eigene Kinder und die Eltern
**** = Die Eltern sind nur dann versichert, wenn sie keine eigene Krankenversicherung haben.

JensVandeBeek
21.07.2011, 13:56
Mich würde mal interessieren wie viel Gelder so im Jahr nach Türkei fließen.:
Es ist unter 1% von Gesamtausgaben der Gesundheitskosten Deutschlands.



Irgendwo habe ich gelesen, dass knappe 30 Millionen im Ausland lebende Türken mitversichert sind.:umkipp:

Das hast du nicht gelesen. Diese Angabe ist nicht nur falsch sondern absolut übertrieben.

Wollen wir auf festen Fundament aufgebaute konstruktive Kritik ausüben und sachlich darüber diskutieren oder durch Übertreibereien uns gegenseitig Hochpuschen?

***

Ich erlaube mir ein Beitrag -ohne Kommentar- reinzustellen um das Thema inhaltlich zu ergänzen. Jeder sollte sich eigene Meinung bilden ;



10.12.2006 Frage von Roland Fath
Sehr geehrter Herr Mark,

folgendes entnehme ich diversen Veröffentlichungen und der Bundestagsdrucksache: 16/158 vom 9.12.05 "Fragen an die Bundesregierung" durch verschiedene Abgeordnete:

"Das deutsch-türkische Abkommen über soziale Sicherheit bestimmt, dass aufgrund einer bei einer deutschen Krankenkasse bestehenden Versicherung auch die in der Türkei wohnenden Familienangehörigen der Versicherten
Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft erhalten können. Dabei richtet sich der Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen nach türkischen Rechtsvorschriften. Hierzu gehören auch die Eltern des unterhaltsverpflichteten Versicherten\".

Da meine Eltern nicht wie die Eltern der Türken mitversichert sind, fühle ich mich als Deutscher diskriminiert. Ich bitte Sie, da Sie diesem Gesetz zugestimmt haben, um ein Feedback.

Es kann nicht sein, dass keine Gleichstellung deutscher Arbeitnehmer besteht,

Hochachtungsvoll

******************************

22.12.2006 Antwort von Lothar Mark

Sehr geehrter Herr Fath,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie beklagen, dass Sie als deutscher Bürger aufgrund der Mitversicherung von in der Türkei wohnhaften Familienangehörigen in der deutschen Krankenversiche*rung diskriminiert werden. Da ich mich zunächst mit den Fachleuten meiner Fraktion und dem Bundesgesundheitsministerium abstimmen musste, kann ich Ihnen erst heute genaue Informationen zum Thema liefern.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich hier um keine neue Diskussion handelt. In der Vergangenheit wurde die Problematik mehrfach in den Medien thematisiert - leider oft in einer Art und Weise, die der Sache nicht gerecht wird und Sozialneid provoziert.

Zunächst ein paar Worte zur bestehenden Rechtslage:

In der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates. Die der dortigen Krankenversicherung hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten. Rechtsgrundlage dieser Rege*lung ist bezogen auf die Türkei das deutsch-türkische Abkommen vom 30. April 1964 über Sozi*ale Sicherheit. Bei diesen Regelungen handelt es sich jedoch nicht um eine Besonderheit in den von Deutschland mit anderen Staaten geschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Sie entsprechen vielmehr internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist und finden Anwendung in der allgemeinen Praxis sowohl des zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts (bilaterale Sozi*alversicherungsabkommen) als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts (EU-Regelun*gen über Soziale Sicherung - VO (EWG) Nr. 1408/71 -).

Um nicht in jedem einzelnen Behandlungsfall eine verwaltungsaufwändige Abrechnung mit der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen durchführen zu müssen, erfolgt die Abrechnung der Kosten in Bezug auf die Türkei durch kalenderjährlich zu vereinbarende Monatspauschalbeträge je Familie. Diese Beträge basieren auf den Durchschnittskosten der in den Wohnsitzstaaten geschützten Personen nach dortigem Recht und berücksichtigen die durchschnittliche Zahl der in diesen Staaten wohnenden Familienan*gehörigen. Bei der Abrechnung wird auf das Kostenniveau in den Wohnsitzstaaten der Familien abgestellt (also auf den durchschnittlichen monatlichen Aufwand in der jeweiligen Landeswährung). Der vereinbarte Monatspauschalbetrag wird je Familie unabhängig von der Zahl der anspruchsbe*rechtigten Familienangehörigen gezahlt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das pauscha*lierte Abrechnungsverfahren den Verwaltungsaufwand wesentlich verringert und daher auch im Inte*resse der deutschen Krankenkassen liegt.

Nun zu den Kosten für die deutsche gesetzliche Krankenversicherung:

Für das Jahr 2002 belief sich beispielsweise der vereinbarte vorläufige Monatspauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei auf umgerechnet rd. 28 €. Der türkischen Krankenversi*cherung wurden für dieses Abrechnungsjahr insgesamt umgerechnet rd. 12,46 Mio. € (Stand 11/2005) von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Die gegenüber den übrigen genannten Staaten vorgenommenen Erstattungszahlungen (jeweils ebenfalls noch nicht vollständig abgerech*nete Zeiträume zum Stand 11/2005) betrugen für das Jahr 2002 für Bosnien und Herzegowina rd. 0,96 Mio. € sowie für Serbien und Montenegro rd. 0,62 Mio. €. Die Gesamtausgaben der deut*schen gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich im Jahr 2002 auf rd. 143,09 Mrd. €.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Anteil der gegenüber den vorgenannten Abkommensstaaten zu leistenden Erstattungsbeträge zusammengefasst noch nicht einmal 0,01 % der Gesamtausgaben der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausmacht.

Die Familienversicherung der in den genannten Ländern lebenden Familienmitglieder ist eine sinn*volle Einrichtung, weil sie dazu beitrug, dass sich ein Teil der aus diesen Ländern angeworbenen Arbeitnehmer dafür entschieden hatte, ihre Familienangehörigen nicht mit nach Deutschland zu nehmen. Auch heute noch ist diese Regelung für einen Teil der über 500.000 aus der Türkei und ca. 280.000 aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland von Bedeutung, deren Familienangehörige nicht nach Deutschland nachgezogen, sondern aufgrund der Familienversicherung im jeweiligen Heimatland geblieben sind. Der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entstehen durch diese Regelungen keine Mehr*belastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen. Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen Gebrauch machen. Dies wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass sich im Jahr 2002 die Kosten der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung je Mitglied im Durchschnitt auf monatlich rd. 234 € beliefen. Hinzu kommen die bereits oben erwähnten erheblichen Einsparungen an Verwaltungskosten durch das unbürokratische Verfahren der Monatspauschalbeträge.

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören die Ehefrau, sofern sie nicht selbst versichert ist, und die minderjährigen Kinder eines Versicherten.

Eltern eines Versicherten mit Wohnsitz in der Türkei sind nur dann ausnahmsweise anspruchsberechtigt, wenn sie nicht ohnehin leistungs*berechtigt nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund einer eigenen Versicherung (z.B. wegen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) oder der Versicherung einer anderen Per*son sind, sie dabei nicht* *über eigene Einkünfte bzw. Eigentum verfügen und der unterhaltsver*pflichtete Versicherte ihnen gegenüber tatsächlich Unterhaltsleistungen erbringt.

Geschwister eines Versicherten gehören in keinem der Länder zu den anspruchsberechtigten Personen.

Es kann also Folgendes festgehalten werden:

Aufgrund der genannten Sozialversicherungsabkommen kommt es nicht zu einer ungerechtfertigten Besserstellung ausländischer Versicherter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die Sozialversicherungsabkommen stehen im Einklang mit internationalen und supranationalen Stan*dards wie sie innerhalb der EU bestehen und werden strikt eingehalten.

Durch die Anwendung des deutsch-türkischen und deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsab*kommens entstehen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung keine Mehrbelastungen, sondern sogar Einsparungen, da die Familienangehörigen in ihren Herkunftsländern verbleiben und somit nicht zu den deutlich höheren deutschen Sätzen medizinisch versorgt werden müssen.

Die Vereinbarung zur Abrechnung der zu erstattenden Kosten für die Sachleistungsaushilfe basie*rend auf Monatspauschalen führt im Ergebnis zu erheblichen Kostenreduzierungen bei den gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere wegen des unbürokratischen Verwaltungsverfahrens.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen
konnte.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für die bevorstehenden
Feiertage und zum Jahreswechsel!

Lothar Mark, MdB

http://www.abgeordnetenwatch.de/loth...825--a103.html

Freikorps
21.07.2011, 13:59
Das Thema war zuletzt am 01.07.2011 aktuell. (Wieder Mal)
http://politikforen.net/showthread.php?112128-Deutsche-Hausfrauen-sollen-nicht-mehr-in-der-KV-kostenlos-mitversichert-werden!


1) Der Inhalt der von dir zitierten und dessen QUelle nicht bekannte Beitrag ist nicht ganz richtig bzw. irreführend.

2) Dieser Vereinbarung zwischen der Türkei und Deutshcland hat mit der EU nicht zu tun.

3) Zeitweise Aussetzung des Vertrags ist nicht möglich, was auch sinnlos wäre. Es ist nicht nur mit großem bürokratischem Aufwand verbunden sondern es würde auch Kosten entstehen.

4) So viel ich weiß durch Einhaltung der Kündigungsfristen kann der Vertrag aufgelöst werden, was Deutschland aus dessen Sicht berechtigten Gründen aber nicht tut.

************************************************** **********

* = Es sind nur leibliche Kinder und Eltern der Versicherten
** = Mutterschaft betrifft eigene Ehefrau der Versicherten
*** = Irreführend, es sind nur eigene Kinder und die Eltern
**** = Die Eltern sind nur dann versichert, wenn sie keine eigene Krankenversicherung haben.

Na und? Meine Eltern sind auch nicht bei mir mitversichert! Schnellstens kündigen den Vertrag, sollen doch die Türken ihre Leute selbst versorgen, was geht das den deutschen Beitragszahlen an?

Freikorps
21.07.2011, 14:01
Es ist unter 1% von Gesamtausgaben der Gesundheitskosten Deutschlands.


1% Einsparung ist ja für das gebeutelte deutsche Gesundheitswesen schon mal ein guter Anfang!

Chronos
21.07.2011, 14:02
Hier fliegen wieder mal die Nebelgranaten wie auf einem Truppenübungsplatz.

Im einen Text steht, dass die Eltern mitversichert sind, im anderen Beitrag schreibt ein MdB, dass nur die Ehefrau und die Kinder mitversichert seien, umgeht aber die Eltern elegant durch Verschweigen.

Und dann die Lachnummer: 30 Millionen Angehörige. Bei rund 5...7 Millionen Türken in Deutschland... :rolleyes:

Was für ein Lügenkonstrukt.

Fremder
21.07.2011, 14:17
Und dann die Lachnummer: 30 Millionen Angehörige. Bei rund 5...7 Millionen Türken in Deutschland... :rolleyes:

Was für ein Lügenkonstrukt.

Hast du was mit den Augen? 30 Mill. in Ausland lebende Türken.

Fremder
21.07.2011, 14:20
Das Thema war zuletzt am 01.07.2011 aktuell. (Wieder Mal)
http://politikforen.net/showthread.php?112128-Deutsche-Hausfrauen-sollen-nicht-mehr-in-der-KV-kostenlos-mitversichert-werden!


1) Der Inhalt der von dir zitierten und dessen QUelle nicht bekannte Beitrag ist nicht ganz richtig bzw. irreführend.

2) Dieser Vereinbarung zwischen der Türkei und Deutshcland hat mit der EU nicht zu tun.

3) Zeitweise Aussetzung des Vertrags ist nicht möglich, was auch sinnlos wäre. Es ist nicht nur mit großem bürokratischem Aufwand verbunden sondern es würde auch Kosten entstehen.

4) So viel ich weiß durch Einhaltung der Kündigungsfristen kann der Vertrag aufgelöst werden, was Deutschland aus dessen Sicht berechtigten Gründen aber nicht tut.

************************************************** **********

* = Es sind nur leibliche Kinder und Eltern der Versicherten
** = Mutterschaft betrifft eigene Ehefrau der Versicherten
*** = Irreführend, es sind nur eigene Kinder und die Eltern
**** = Die Eltern sind nur dann versichert, wenn sie keine eigene Krankenversicherung haben.

(Wieder mal) EIN MAL ZU WENIG.
Die Eltern sind nur dann versichert, wenn sie keine eigene Krankenversicherung haben. Klar haben die keine...wofür auch, wenn sie durch dich hier in Deutschland mitversichert sind.

Fremder
21.07.2011, 14:26
Darum geht es eigentlich gar nicht.

Da bietet sich eine gute Gelegenheit dieses Abkommen mindestens für ein halbes Jahr auf Eis zu legen oder evtl. kündigen. Oder darf dieses Göt-dogan alles und Deutschland nicht?

JensVandeBeek
21.07.2011, 14:36
Na und? Meine Eltern sind auch nicht bei mir mitversichert! Schnellstens kündigen den Vertrag, sollen doch die Türken ihre Leute selbst versorgen, was geht das den deutschen Beitragszahlen an?


1% Einsparung ist ja für das gebeutelte deutsche Gesundheitswesen schon mal ein guter Anfang!


16. Februar 2011, 12:45 Uhr

Streit über Krankenversicherung

Anti-türkische Petition nervt den Bundestag

Von Christiane Bielek

Bevorzugt das deutsche Gesundheitswesen türkische Arbeitnehmer? Die NPD behauptet das - und mit ihr Tausende Bürger.

Sie richten eine Petition an den Bundestag, damit ein Sozialversicherungsabkommen mit Ankara von 1964 aufgekündigt wird. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich der Fall als Farce.

Hamburg - Der Zeitpunkt für die Petition an den Bundestag war geschickt gewählt. Ende November 2010 startete ein gewisser A. Weber seinen Aufruf. Er richtet sich gegen ein Gesundheitsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei, demzufolge krankenversicherte Ausländer ihre in der Heimat gebliebenen Angehörigen mitversichern können. Wenige Wochen später sollte der Beitragssatz für die Krankenkassen in Deutschland steigen - mal wieder. Weber konnte sich sicher sein: Sein Anliegen würde bei deutschen Arbeitnehmern Gehör finden.
Er sollte Recht behalten. Seiner Petition schlossen sich rund 11.000 Gleichgesinnte an. Inzwischen ist die Mitzeichnungsfrist beendet. Jetzt prüfen die Parlamentarier, ob Handlungsbedarf besteht.

Konkret haben sich Weber und seine Mitstreiter auf das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 eingeschossen. Das sieht vor, dass in der Türkei lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers mitgeschützt sind. Damit sind in erster Linie Ehepartner und Kinder gemeint. Praktisch dürfen aber auch Eltern mitversichert werden, wenn sie nicht berufstätig sind.

Im Prinzip läuft das so: Geht ein Familienmitglied in der Türkei zum Arzt, schießt die türkische Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung vor. Hinterher lässt sie sich das Geld mittels einer Pauschale von der deutschen Krankenversicherung zurückerstatten.

Weber sieht darin eine Ungleichbehandlung deutscher Staatsangehöriger, da sie nach geltender Rechtslage ihre Familie im Ausland nicht mitversichern können, erst recht nicht ihre Eltern. "Hier muss der Gesetzgeber Regelungen herbeiführen, die den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes berücksichtigen", heißt es in der Petition.

Wer der Petent A. Weber ist und ob er noch andere Ziele mit seiner Petition verfolgt, ist unklar. Sicher aber ist, dass er viele Befürworter gefunden hat, deren politische Ansichten eher fragwürdig sind.
"Und wer zahlt das? Armes Deutschland!"

Auf der Web-Seite des Petitionsausschusses sind Forenbeiträge einiger Mitzeichner nachzulesen. Ein "extrem-mike" schreibt beispielsweise: "Hier müssen die Beiträge immer mehr erhöht werden, damit das neue Schnorrergewerbe dort drüben bestehen kann."

"Ralfie" schreibt: "Es ist einfach nicht nachvollziehbar, dass ein Abkommen nach ca. 40 Jahren einfach so 'weiterläuft'. Das dürfte einem Rentner mit geringer Rente schwer zu vermitteln sein... Sein Leben lang eingezahlt, und bei jedem Versicherten aus der Türkei wird noch ein "halbes Dorf" GRATIS mitversichert."

"Kunibert 1977" suggeriert, große Sachkenntnis zu haben: "Viele Frauen aus der Türkei gehen jedes Jahr zum Gesundheitscheck in ein deutsches Krankenhaus. Kommen gleich mit ihrer Dolmetscherin und 'verlangen' alles mögliche (mit irgendwelchen angeblichen Beschwerden). Und wer zahlt das? WIR! Armes Deutschland!"

Regelung dienlich für Deutschland

Ungleichbehandlung von deutschen Staatsbürgern?

Gratis-Mitversicherung von türkischen Großfamilien? Verschwendung von Versicherungsbeiträgen?

Auf den ersten Blick scheint die Petition plausibel, auch wenn sich die Mitzeichner oft im Ton vergreifen. Dabei ist ihre Argumentation bei näherem Hinsehen haltlos - und vor allem kurzsichtig.

Denn in erster Linie handelt es sich bei dem Abkommen um eine Familienversicherung, wie sie in Deutschland üblich ist. Krankenversicherte Männer und Frauen können auch hierzulande ihre Ehepartner und Kinder mitversichern, wenn sie nicht berufstätig sind. Der entscheidende Unterschied zu der deutsch-türkischen Vereinbarung besteht nur darin, dass sich die Mitversicherten im Ausland befinden - und es sich möglicherweise auch um ihre Eltern handelt.

Um diese scheinbare Ungerechtigkeit zu verstehen, ist ein Blick in die Vergangenheit notwendig: Die Regelung ist in einer Zeit entstanden, als Deutschland viele türkische Gastarbeiter anwarb - und als Lockmittel gute soziale Standards auch für die in der Heimat verbleibenden Angehörigen versprach. Aber selbst heute ist die Regelung für den deutschen Staat dienlich, weil sie kostengünstig ist.

So schreibt das Bundesarbeitsministerium in einem Informationsblatt:

"Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen."

Denn: Behandlungskosten in deutschen Kliniken und Arztpraxen sind um ein Vielfaches höher als in der Türkei. Für die deutsche Krankenversicherung ist es so gesehen sogar von Vorteil, wenn möglichst viele mitversicherte Angehörige im Ausland leben und dort zum Arzt gehen. Für eine Behandlung in Deutschland von in der Heimat Verbliebenen würde die Versicherung übrigens auch nicht aufkommen, anders als es Foren-Schreiber "Kunibert 1977" behauptet ("Viele Frauen aus der Türkei gehen jedes Jahr zum Gesundheitscheck in ein deutsches Krankenhaus.").

Stellt sich noch die Frage, ob türkische Arbeitnehmer die Vereinbarung in großem Stil missbrauchen, um ein "halbes Dorf mitzuversichern", wie Foren-Nutzer "Ralfie" schreibt.

Doch für einen Missbrauch gibt es keine Anhaltspunkte: Zwar haben etwa 500.000 Türken in Deutschland Anspruch auf die Familienmitversicherung. Vagen Schätzungen der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland zufolge wurden zuletzt aber nur Beiträge für rund 35.000 Angehörige bezahlt.

0,01 Prozent der Gesamtausgaben im Gesundheitssystem

Auch der Vorwurf der grenzenlosen Verschwendung entpuppt sich bei näherem Hinsehen als nicht gerechtfertigt.

Deutschland handelt nämlich jedes Jahr einen monatlichen Pauschalbetrag mit der türkischen Krankenversicherung aus, um nicht jeden einzelnen Behandlungsfall aufwendig abzurechnen. Die Pauschale basiert auf den durchschnittlichen Behandlungskosten für Patienten in der Türkei - und wird von deutscher Seite unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen bezahlt. Letztlich ist es also völlig egal, ob nur die Ehefrau oder auch die Eltern mitversichert sind.
Zuletzt lag die monatliche Pauschale bei 48,50 Euro. Insgesamt wurden der türkischen Krankenversicherung im Jahr 2009 - aktuellere Zahlen liegen nicht vor - rund zehn Millionen Euro überwiesen. Zum Vergleich: Das deutsche Gesundheitssystem verschlingt jedes Jahr rund 165 Milliarden Euro. Unterm Strich macht das Sozialversicherungsabkommen damit nur 0,01 Prozent der Gesamtausgaben aus.

Ex-CDU-Rechtsaußen Hohmann störte sich schon an dem Abkommen
Das Arbeitsministerium betont, dass es sich bei dem deutsch-türkischen Abkommen nicht um eine Besonderheit handelt, es entspreche vielmehr internationalen Standards.

Teil des Abkommens ist auch der Versicherungsschutz deutscher Touristen oder der von Auslandsrentnern in der Türkei, wie er in solchen Vereinbarungen üblich ist. Würde man also das Abkommen abschaffen, hätten auch deutsche Urlauber ein Problem.

Ob Petent A. Weber das berücksichtigt hat?

Die SPD hat ohnehin den Verdacht, dass mit Hilfe der Petition bewusst fremdenfeindliche Gesinnungen geschürt werden. "Ich ahne, welche Kräfte da am Werk sind", sagt die sozialversicherungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Anette Kramme. Auch die NPD fordert in ihrem Parteiprogramm die Aufkündigung der Sozialversicherungsabkommen.
Ohnehin ist die Debatte nicht neu. Schon 2003 hatte der damalige CDU-Abgeordnete Martin Hohmann (der später nach einer als antisemitisch kritisierten Rede aus der Partei ausgeschlossen wurde) den Bundestag diesbezüglich befragt. Hohmann wollte wissen: Wie viele Familienangehörige haben von dem Abkommen Gebrauch gemacht, und wie teuer war das?

Die Antwort des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Gesundheitsministerium, Franz Thönnes, ähnelte der heutigen des Arbeitsministeriums. Das Abkommen sei sinnvoll, weil es günstig ist.

URL : http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...742967,00.html

Wer trotzdem gegen diese Vereinbarung ist, hat entweder die Argumente der Bundesrepublik Deutschland nicht verstanden oder aber will nicht verstehen, weil er damit was anderes bezwecken möchte.

Mehr braucht man dazu nicht sagen.

JensVandeBeek
21.07.2011, 14:41
(Wieder mal) EIN MAL ZU WENIG.
Die Eltern sind nur dann versichert, wenn sie keine eigene Krankenversicherung haben. Klar haben die keine...wofür auch, wenn sie durch dich hier in Deutschland mitversichert sind.

Nein. Wenn sie berufstätig sind oder waren (jetzt in Rente) sind sie automatisch in der Türkei versichert und nicht über die deutschen Krankenkassen.

Freikorps
21.07.2011, 14:48
Wer trotzdem gegen diese Vereinbarung ist, hat entweder die Argumente der Bundesrepublik Deutschland nicht verstanden oder aber will nicht verstehen, weil er damit was anderes bezwecken möchte.

Mehr braucht man dazu nicht sagen.

Daß ein türkischer Auftragsschreiber wie du so argumentiert ist schon klar! Ich habe ein Recht auf meine eigenen Meinung und betrachte das ganze differenzierter.

Ich will weder daß irgendwelche Türkischen Familienangehörigen nach Deutschland geholt werden, noch daß die Türken in der Tükei mitversorgt werden!

Wenn das Gesetz damals als "Lockmittel" zur Anwerbung von Gastarbeitern gemacht wurde, kann man es jetzt ja kündigen. Wir haben bereits viel zu viele Türken im Land, weitere sind nicht mehr erforderlich. Es gibt besser qualifizierte Ausländer in den europäischen Ländern, diese machen weniger Ärger und liegen uns nicht auf der Tasche!

Ich bin sicher, wenn jemand gegen diese Vereinbarung klagen würde, würde er Recht bekommen, es kann ja nicht angehen, daß Deutsche schlechter gestellt werden als Türken, selbst wenn dei Familienzusammenführung mehr Geld kosten würde als diese Vereinbarung!

JensVandeBeek
21.07.2011, 15:28
Daß ein türkischer Auftragsschreiber wie du so argumentiert ist schon klar!
Du weißt doch was ich von Lügner, Beleidiger und Untersteller halte. Wenn du nicht zivilisiert und sachlich diskutieren kannst, unterlasse und ignoriere einfach die unbequemen User. Das erspart unnötige Verzerrung der Stränge. Erst vorgestern hast du deine Lexikon erhalten. Warum machst du gleiche Fehler noch Mal?



Ich habe ein Recht auf meine eigenen Meinung und ....
Keiner hat was anderes behauptet



....betrachte das ganze differenzierter. !
Das stimmt leider nicht. Du bist leider viel zu vorbelastet um bestimmte Dinge differenzierte betrachten zu können.



Ich will weder daß irgendwelche Türkischen Familienangehörigen nach Deutschland geholt werden, noch daß die Türken in der Tükei mitversorgt werden!
Du weiß doch wie irrelevant ist, was du willst.



Wenn das Gesetz damals als "Lockmittel" zur Anwerbung von Gastarbeitern gemacht wurde, kann man es jetzt ja kündigen.
Kann man sicherlich, aber will man das auch`?



Wir haben bereits viel zu viele Türken im Land, weitere sind nicht mehr erforderlich.
Jetzt bist du endlich bei deinem "Fachbereich" gelandet. Das Thema ist/war wieder Mal nur ein Anlass übliche -nutzlose- Sprüche zu klopfen.



Es gibt besser qualifizierte Ausländer in den europäischen Ländern, diese machen weniger Ärger und liegen uns nicht auf der Tasche!
Themenfremd, populistisch und entbehrt jeder Grundlage.



Ich bin sicher, wenn jemand gegen diese Vereinbarung klagen würde, würde er Recht bekommen, .....
Mag sein, aber die Gegen-Argumente der Bundesrepublik Deutschland sind nicht ohne. Wenn jemand das bisher nicht gemacht hat, muss was dran sein. Du jedoch als Bundesbürger hast du die Möglichkeit solche Klage einzureichen.



.... es kann ja nicht angehen, daß Deutsche schlechter gestellt werden als Türken, selbst wenn dei Familienzusammenführung mehr Geld kosten würde als diese Vereinbarung!
Hier zeigst du deine fehlende Differenzierungsfähigkeit. Erst beklagst du weil die Türken dir angeblich auf der Tasche liegen, aber auf andere Seite bist du bereit sogar viel mehr dazu zu bezahlen. Dazu kommt noch, obwohl Deutschland ähnliche Verträge auch mit andere Länder haben, werden/wird Türken/Türkei thematisiert. Das zeigt doch, dass es dir nicht um das Geld oder Gerechtigkeit geht, sondern nur die Türken.

Handeln aus Zwangfixierung war niemals rationell.

Freikorps
21.07.2011, 22:12
Du weißt doch was ich von Lügner, Beleidiger und Untersteller halte. Wenn du nicht zivilisiert und sachlich diskutieren kannst, unterlasse und ignoriere einfach die unbequemen User. Das erspart unnötige Verzerrung der Stränge. Erst vorgestern hast du deine Lexikon erhalten. Warum machst du gleiche Fehler noch Mal?


Du weiß doch wie irrelevant ist, was du willst.



Wer wie du hier ständig versucht andere User Oberlererhaft und arrogant von oben herab zu belehren, sollte erst einmal Deutsch lernen. Ich hab ein Lexikon bekommen? Ich lach mich schlapp! :lach::lach::lach:

Dein dämliches Geschreibsel ist im übrigen nicht nur irrelevant sondern stupid bis dorthinaus!