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Vollständige Version anzeigen : Gleichstellung im Grundgesetz



Voortrekker
21.07.2011, 07:56
Nachdem die Femifaschisten ja versuchen sich ueberall ihren Vorteil zu suchen unter dem Vorsatz der "Gleichberechtigung" sollten wir den Spiess mal umdrehen und wirklich alles gleich machen. Zum Beispiel muss dringend Artikel 12a des Grundgesetzes geaendert werden:

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Entweder sie wollen Gleichberechtigung oder nicht.

Tosca
21.07.2011, 08:08
Nachdem die Femifaschisten ja versuchen sich ueberall ihren Vorteil zu suchen unter dem Vorsatz der "Gleichberechtigung" sollten wir den Spiess mal umdrehen und wirklich alles gleich machen. Zum Beispiel muss dringend Artikel 12a des Grundgesetzes geaendert werden:

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Entweder sie wollen Gleichberechtigung oder nicht.

Das sit aber nur ein Aspekt. Laut GG sind Frau und Mann gleichberechtigt.... hihi... Was sag der Imam? nochmal hihi...

Stanley_Beamish
21.07.2011, 08:09
Artikel 6 (4)


(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Warum nur Mütter, warum nicht die Väter?

Voortrekker
21.07.2011, 08:10
Das sit aber nur ein Aspekt. Laut GG sind Frau und Mann gleichberechtigt.... hihi... Was sag der Imam? nochmal hihi...

Aber nicht gleichbepflichtet anscheinend.

Voortrekker
21.07.2011, 08:10
Artikel 6 (4)



Warum nur Mütter, warum nicht die Väter?

Sehr gut. Wir sollten eine Sammelklage einreichen.

Tosca
21.07.2011, 08:25
Aber nicht gleichbepflichtet anscheinend.

Hasilein, eine Bekannte echauffierte sich, weil ein Mann vor ihr in der Türe war und ihr selbige nicht aufhielt. Daraufhin ich: "Du bestehtst doch sonst auf gleiche Rechte, dann musst du auch den Rest ertragen".

Generell bestehe ich auch auf Gleichberechtigung, sonst können wir gleich den Imam vom Kirchturm krähen lassen. Aber was hier gemacht wird, das ist einfach nur blöde und vor allem verlogen. Es gibt keine Bürger mehr, nur Bürerinnen und Bürger, keine Leser, sondern Leserinnen und Leser, oder ganz grün LeserInnen. Das ist einfach nur Affentheater. Wie ernst man das meint, sieht man daran, das Bereicherer sich alles rausnehmen dürfen, bei denen ist sogar ein Mord "in der Kultur begründet". Also Gleichberechtigung? Wo bitte ist die? Ich sehe nur ein aufkrähen in allen möglichen Bereichen.

Von BürerInnen geht keine Gleichberechtigung aus. Ich bin dafür, dass man wieder zu einer normalen Sprache zurückkehrt, wie es sich gehört. Oder sprechen wir demnächst vom BäumInnen, ZaunInnen? Das ist doch lächerlich. Der Kindergarten lässt grüßen.

Adunaphel
21.07.2011, 08:47
Artikel 6 (4)



Warum nur Mütter, warum nicht die Väter?

Das wird sich auf den Schutz schwangerer Frauen und "frischgebackener" Mütter beziehen. Denk mal ans Arbeitsrecht.

Stanley_Beamish
21.07.2011, 08:56
Das wird sich auf den Schutz schwangerer Frauen und "frischgebackener" Mütter beziehen. Denk mal ans Arbeitsrecht.

Da steht aber Mutter. Besser wäre:


"Jede Mutter und jeder Vater eines minderjährigen Kindes haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft"

http://www.vaeternotruf.de/kindschaftsrechtsreform.htm

Adunaphel
21.07.2011, 09:01
Da steht aber Mutter. Besser wäre:



http://www.vaeternotruf.de/kindschaftsrechtsreform.htm

NOrmalerweise ja. Aber bedenke die Entstehungsgeschichte des GG. Da spielte der Vater nur eine untergeordnete Rolle. Zum Glück sind durch einfachgesetzliche Regelungen -z. B. Elternzeit- dem Vater mehr Rechte eingeräumt worden.

Was die Rechte des Vaters nach Trennung oder Scheidung angeht, besteht noch Handlungsbedarf.

FranzKonz
21.07.2011, 11:01
Nachdem die Femifaschisten ja versuchen sich ueberall ihren Vorteil zu suchen unter dem Vorsatz der "Gleichberechtigung" sollten wir den Spiess mal umdrehen und wirklich alles gleich machen. Zum Beispiel muss dringend Artikel 12a des Grundgesetzes geaendert werden:

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Entweder sie wollen Gleichberechtigung oder nicht.

Feministinnen wollen keine Gleichberechtigung. Sie wollen Vorrechte.