carpe diem
09.07.2011, 00:58
Häftling eine Woche nackt in der Zelle
STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Unterbringung eines Häftlings in Deutschland, der eine Woche lang nackt in einer Sicherheitszelle ausharren musste, als menschenunwürdige Behandlung gerügt. Der Entzug der Kleidung könne bei einem Häftling »Angst und Minderwertigkeitsgefühle« auslösen und sei dazu geeignet, ihn zu erniedrigen, stellte eine Kleine Kammer des Straßburger Gerichts gestern fest.
Die deutsche Regierung muss dem Mann 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Gegen das Urteil können beide Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Dann kann der Gerichtshof den Fall an die Große Kammer verweisen – er muss dies aber nicht tun.
Der heute 57-Jährige hatte sich im Oktober 2000 der Verlegung in eine Gemeinschaftszelle widersetzt, weil dort die Toilette durch keinerlei Wand oder Vorhang abgetrennt war. Daraufhin wurde er gewaltsam in die Sicherheitszelle gebracht und entkleidet. Dort blieb er eine Woche nackt, bevor er in ein Gefängniskrankenhaus kam.
Die Gefängnisverwaltung rechtfertigte den Entzug der Kleidung mit dem Hinweis, der Häftling hätte sich etwas antun können. Dieses Argument ließ der Gerichtshof für Menschenrechte nicht gelten. Es habe keine Anzeichen dafür gegeben, dass der Häftling suizidgefährdet war. Zudem gebe es für solche Fälle reißfeste Kleider.
http://www.nachrichten.at/nachrichten/weltspiegel/art17,665901
Was ist in deutschen Gefängnissen los, da geht es ja zu, wie in Schurkenstaaten?
STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Unterbringung eines Häftlings in Deutschland, der eine Woche lang nackt in einer Sicherheitszelle ausharren musste, als menschenunwürdige Behandlung gerügt. Der Entzug der Kleidung könne bei einem Häftling »Angst und Minderwertigkeitsgefühle« auslösen und sei dazu geeignet, ihn zu erniedrigen, stellte eine Kleine Kammer des Straßburger Gerichts gestern fest.
Die deutsche Regierung muss dem Mann 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Gegen das Urteil können beide Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Dann kann der Gerichtshof den Fall an die Große Kammer verweisen – er muss dies aber nicht tun.
Der heute 57-Jährige hatte sich im Oktober 2000 der Verlegung in eine Gemeinschaftszelle widersetzt, weil dort die Toilette durch keinerlei Wand oder Vorhang abgetrennt war. Daraufhin wurde er gewaltsam in die Sicherheitszelle gebracht und entkleidet. Dort blieb er eine Woche nackt, bevor er in ein Gefängniskrankenhaus kam.
Die Gefängnisverwaltung rechtfertigte den Entzug der Kleidung mit dem Hinweis, der Häftling hätte sich etwas antun können. Dieses Argument ließ der Gerichtshof für Menschenrechte nicht gelten. Es habe keine Anzeichen dafür gegeben, dass der Häftling suizidgefährdet war. Zudem gebe es für solche Fälle reißfeste Kleider.
http://www.nachrichten.at/nachrichten/weltspiegel/art17,665901
Was ist in deutschen Gefängnissen los, da geht es ja zu, wie in Schurkenstaaten?