Gurken-maske
03.07.2011, 15:55
Die soll ja nun zum Okt. dJ endgültig eingeführt werden, trotz grosser Proteste sowohl von seiten der KKs, als auch der Ärzteschaft hinsichtlich grösseren Arbeitsaufwandes und mangelndem Datenschutz.
Die mit großem Aufwand in sieben Bundesländern durchgeführten Tests sind gescheitert. Als Reaktion darauf hat die Politik in einer neuen Rechtsverordnung die weiteren Tests überwiegend abgeschafft. Seit sechs Jahren werden Milliarden investiert, ohne dass ein einziger Erfolg des Projekts zu verzeichnen ist.
http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/136-AErzteschaft-weiter-gegen-die-Elektronische-Gesundheitskarte-Beschlusslage-aus-2010-gilt-weiterhin!.html
Ich bin nun vor ein paar Wochen von meiner KK zur Abgabe eines Passbildes aufgefordert worden, worauf sie allerdings laaaaange warten können..... :-< Vorerst zumindest.........
Nun las ich irgendwo, verweigere man der KK sein Passbild, sei diese berechtigt, den Versicherungsschutz zu kanzeln. Das läge aber im Ermessen der jeweiligen KK.
Ich will keine eGK, was kann ich tun?
Nach § 291 Absatz 2 müssen die neuen elektronischen Gesundheitskarten über ein Lichtbild des Versicherten verfügen. Stellt der Versicherte seiner Krankenkasse kein Lichtbild zur Verfügung, darf die Krankenkasse laut Gesetz keine eGK ausstellen. Allerdings kann der Arzt die Behandlung verweigern bzw. eine Privatrechnung ausstellen, wenn man keine gültige Versichertenkarte vorweisen kann. Solange man über eine gültige Karte verfügt, gibt es aber keinen Grund, der Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Wer dringend eine neue Karte benötigt, kann probieren, beim Foto seiner Kreativität freien Lauf zu lassen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto ausgestaltet sein muß – auch wenn die Krankenkassen das gern behaupten.
http://www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte
Frage nun meinerseits: hat jemand von euch schon so'n neues Ding? Wenn nein, wie gedenkt ihr, zu verfahren bei der Aufforderung zur Einsendung eines Lichtbildes?
Die mit großem Aufwand in sieben Bundesländern durchgeführten Tests sind gescheitert. Als Reaktion darauf hat die Politik in einer neuen Rechtsverordnung die weiteren Tests überwiegend abgeschafft. Seit sechs Jahren werden Milliarden investiert, ohne dass ein einziger Erfolg des Projekts zu verzeichnen ist.
http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/136-AErzteschaft-weiter-gegen-die-Elektronische-Gesundheitskarte-Beschlusslage-aus-2010-gilt-weiterhin!.html
Ich bin nun vor ein paar Wochen von meiner KK zur Abgabe eines Passbildes aufgefordert worden, worauf sie allerdings laaaaange warten können..... :-< Vorerst zumindest.........
Nun las ich irgendwo, verweigere man der KK sein Passbild, sei diese berechtigt, den Versicherungsschutz zu kanzeln. Das läge aber im Ermessen der jeweiligen KK.
Ich will keine eGK, was kann ich tun?
Nach § 291 Absatz 2 müssen die neuen elektronischen Gesundheitskarten über ein Lichtbild des Versicherten verfügen. Stellt der Versicherte seiner Krankenkasse kein Lichtbild zur Verfügung, darf die Krankenkasse laut Gesetz keine eGK ausstellen. Allerdings kann der Arzt die Behandlung verweigern bzw. eine Privatrechnung ausstellen, wenn man keine gültige Versichertenkarte vorweisen kann. Solange man über eine gültige Karte verfügt, gibt es aber keinen Grund, der Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Wer dringend eine neue Karte benötigt, kann probieren, beim Foto seiner Kreativität freien Lauf zu lassen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto ausgestaltet sein muß – auch wenn die Krankenkassen das gern behaupten.
http://www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte
Frage nun meinerseits: hat jemand von euch schon so'n neues Ding? Wenn nein, wie gedenkt ihr, zu verfahren bei der Aufforderung zur Einsendung eines Lichtbildes?