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Vollständige Version anzeigen : Pressefreiheit



Leyla
06.07.2005, 16:20
"Wenn es morgens um sechs an meiner Tür klingelt, und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe."

(Winston Churchill)

Dieses Gefühl ist vielen in diesem Staate abhanden gekommen - so auch den drei Labournet-Mitarbeitern, deren Presseerklärung ich hier im Volltext zitieren möchte:

Presseerklärung des Labournet.de e.V. und der Redaktion des Internetportals LabourNet Germany

Bochum, den 06.07.2005

Am Dienstag, dem 05.07.2005 wurde zeitgleich gegen 06:30 Uhr eine Hausdurchsuchung bei Mag Wompel (verantwortliche Chefredakteurin), Wolfgang Schaumberg (Vorstandsvorsitzender des Trägervereins) und Ralf Pandorf (Redaktion und Vorstand), alle wohnhaft in Bochum, durchgeführt.

Es wurden sämtliche Computer (Laptops, Server, Ersatzgeräte), viele CD-ROMs, Disketten und Teile des archivierten Schriftverkehrs beschlagnahmt.

Der Beschluß der Hausdurchsuchung wurde durch das Amtsgericht in Bochum (Zuständiger Richter: Gerkau; Aktenzeichen: 64 GS – 3146/05) erlassen und begründet sich auf den Verdacht der Urkundenfälschung.

Nach Aussagen eines an der Durchsuchung beteiligten Beamten, wurde offenbar unter dem Datum des 14.12.2004 ein angebliches Schreiben der Bundesagentur für Arbeit – Bochum – als Flugblatt verteilt. Unterschrieben sei es von einem Angestellten des Bochumer Arbeitsamtes mit gefälschter Unterschrift. Auf dem Flugblatt findet sich angeblich der Zusatz „Paul Lafarque – LabourNet“.

Das Flugblatt liegt uns nicht vor und über den Inhalt können zurzeit keine Aussagen gemacht werden.

Der gesamte Vorgang ist uns nicht bekannt, offenbar wurde der Name LabourNet missbraucht.

Per Rechtsanwalt drängen wir auf die sofortige Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände.

Wir protestieren auf schärfste gegen diese völlig überzogene und unverhältnissmäßige Aktion und sehen unser Recht auf Freiheit der Presse in höchstem Maße verletzt.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage http://www.labournet.de wo wir alle neuen Nachrichten zu diesem Fall veröffentlichen werden.

Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Ralf Pandorf unter der Rufnummer 0234-34022 zur Verfügung.



Mag Wompel

Wolfgang Schaumberg

Ralf Pandorf

discipulus
06.07.2005, 16:25
Das Urkundenfälschung eine Straftat ist bestreitet ja wohl keiner. Da diese "Redaktion" unter Verdacht steht ist eine Hausdurchsuchung gerechtfertigt. Eine "Redaktion" darf doch auch kein rechtsfreier Raum sein.

Leyla
06.07.2005, 16:28
Das Urkundenfälschung eine Straftat ist bestreitet ja wohl keiner. Da diese "Redaktion" unter Verdacht steht ist eine Hausdurchsuchung gerechtfertigt.Hier wurde eindeutig der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt - durch die Beschlagnahmung sämtlicher Arbeitsmaterialien. Bloß weil irgendjemand deinen Namen missbraucht oder dir anonym etwas anzuhängen versucht, hat die Polizei kein Recht, dich völlig lahmzulegen. Dazu gibt es ein BVG-Urteil.

Außerdem gilt immer noch die Unschuldsvermutung, solange jemand nicht rechtskräftig verurteilt ist - im Zweifel für den Angeklagten.

discipulus
06.07.2005, 16:30
Die PC und so sind wichtige Beweisstücke denn mit ihnen könnte das Schreiben gefälscht worden sein (wenn sie es waren)
Das eine Redaktion ohne PC nicht arbeitsfähig ist ist eine logische Konsequenz.

Krabat
06.07.2005, 16:33
Überzogen scheint die Sache schon. Man müßte aber genauer wissen, um was es geht.

Leyla
06.07.2005, 16:34
Die PC und so sind wichtige Beweisstücke denn mit ihnen könnte das Schreiben gefälscht worden sein (wenn sie es waren)
Das eine Redaktion ohne PC nicht arbeitsfähig ist ist eine logische Konsequenz.Toll. Dann versuche ich jetzt einfach mal die Bildzeitung lahmzulegen, indem ich sie das nächste mal einfach anzeige, wenn sie meiner Meinung nach vorsätzlich Unwahrheiten verbreitet und Menschen verleumdet. Was glaubst Du wohl, was die mir auf der Polizeiwache erzählen? - Ganz bestimmt werden sie denen die Computer nicht wegnehmen.

Sorry, aber ich sehe hier weder Verhältnismäßigkeit noch politische Neutralität.

discipulus
06.07.2005, 16:37
Wenn du denen einen guten Beweis bringst werden sie das auch machen. Sie werden bei "BILD" die PCs beschlagnamen. Nur mit dem Unterschied das die "BILD" wohl größere Kapazitäten hat und ihr Erscheinen deswegen nicht einstellen mus.
Einen ähnlichen Fall gab es mal beim "Spiegel" da ging es allerdings um Landesverrat.

Ich glaube nicht das es was mit politischer Haltung zu tun hat.

Leyla
06.07.2005, 16:38
Überzogen scheint die Sache schon. Man müßte aber genauer wissen, um was es geht.Um das V.i.S.d.P.* eines Flyers. Da wollte irgendjemand nicht seinen Namen und seine Privatadresse angeben, weil er keinen Bock auf telefonische Pöbeleien hatte - und hat dann einfach den Namen von Marxens Schwiedersohn und die besagte Internetadresse verwendet.


*"Verantwortlich im Sinne des Presserechts" - mindestens ein Name und eine Kontaktadresse muss unter jedem Flugblatt stehen.

discipulus
06.07.2005, 16:41
Um das V.i.S.d.P.* eines Flyers. Da wollte irgendjemand nicht seinen Namen und seine Privatadresse angeben, weil er keinen Bock auf telefonische Pöbeleien hatte - und hat dann einfach den Namen von Marxens Schwiedersohn und die besagte Internetadresse verwendet.


*"Verantwortlich im Sinne des Presserechts" - mindestens ein Name und eine Kontaktadresse muss unter jedem Flugblatt stehen.Du scheinst aber felsenfest davon überzeugt zu sein, dass der Flyer nicht von der Redaktion kam.

Leyla
06.07.2005, 16:43
Wenn du denen einen guten Beweis bringst werden sie das auch machen. Sie werden bei "BILD" die PCs beschlagnamen. Nur mit dem Unterschied das die "BILD" wohl größere Kapazitäten hat und ihr Erscheinen deswegen nicht einstellen mus.
Einen ähnlichen Fall gab es mal beim "Spiegel" da ging es allerdings um Landesverrat.Und hier geht es um einen Tatbestand, den man auch nur mit sehr viel Phantasie als "Urkundenfälschung" bezeichnen kann. Das angebliche Schreiben der Arbeitsagentur war allein durch das Vorhandensein eines V.i.S.d.P.s schon als satirischer Gag gekennzeichnet.

Leyla
06.07.2005, 16:45
Du scheinst aber felsenfest davon überzeugt zu sein, dass der Flyer nicht von der Redaktion kam.Die würden dazu stehen und hätten einen echten Namen verwendet, weil sie sowieso in der Öffentlichkeit stehen und aus ihrer Gesinnung kein Geheimnis machen (müssen).

discipulus
06.07.2005, 16:45
Gut da kann ich nichts sagen da ich den Inhalt des Schreibens nicht kenne, dieser aber hier von Bedeutung währe.

spongebob goebbels
06.07.2005, 16:49
wie gesagt - einem staat, der pflanzen verbietet, traue ich alles zu.

Krabat
06.07.2005, 17:10
Um das V.i.S.d.P.* eines Flyers. Da wollte irgendjemand nicht seinen Namen und seine Privatadresse angeben, weil er keinen Bock auf telefonische Pöbeleien hatte - und hat dann einfach den Namen von Marxens Schwiedersohn und die besagte Internetadresse verwendet.


*"Verantwortlich im Sinne des Presserechts" - mindestens ein Name und eine Kontaktadresse muss unter jedem Flugblatt stehen.

Wie auch immer ist die Aktion übertrieben. Ich könnte verstehen, wenn die Polizei in den Räumlichkeiten der Organisation die Computer "sichtet", sie aber nicht beschlagnahmt.

Wie lange dauert so eine Beschlagnahme eigentlich?

discipulus
06.07.2005, 17:28
Wie auch immer ist die Aktion übertrieben. Ich könnte verstehen, wenn die Polizei in den Räumlichkeiten der Organisation die Computer "sichtet", sie aber nicht beschlagnahmt.

Wie lange dauert so eine Beschlagnahme eigentlich?Solange bis die Beweisnahme abgeschlossen ist. Evt. auch solange der Prozess dauert und ich vermute sogar das dus bei einer Verurteilung gar nicht wiederbekommst.
Ja toll, sichten und wenn sie weg sind werden evt. vorhandene Beweise von der Redaktion gelöscht oder wie? Die Beschlagnahme ist da das einzige Mittel.

Wenn sie den Flyer nicht verfasst haben wird sich nichts finden und sie werden ihre Sachen zurückerhalten.