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Vollständige Version anzeigen : Deutsche Hausfrauen sollen nicht mehr in der KV kostenlos mitversichert werden!



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Houseworker
01.07.2011, 16:23
Kostenlose Mitversicherung der deutschen Ehefrau ist "grob ungerecht"

Wirtschaftsexperten halten die beitragsfreie Krankenversicherung für eine "Herdprämie". Würde sie abgeschafft, könnten die Beiträge sinken.

Die kostenlose Mitversicherung der rund fünf Millionen Hausfrauen und -männer in Deutschland sei „nichts anderes als eine Herdprämie“, sagte Pellengahr. Er schlug vor, sie mit einer Pauschale von etwa 126 Euro monatlich an den Krankenkassenbeiträgen zu beteiligen. So ließen sich die Beiträge für alle um 0,7 Prozentpunkte senken, rechnete Pellengahr unter Berufung auf eine INSM-Studie des Freiburger Generationenforschers Bernd Raffelhüschen vor. Laut der Studie geben die deutschen Sozialversicherungen jährlich 100 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen aus.

http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Das ist ja mal echt der Hammer!
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!

Prof. Flimmerich
01.07.2011, 16:25
Hier bei uns ist JEDER kostenlos krankenversichert, auch wenn die Basisversorung nicht allzu gut ist.

Houseworker
01.07.2011, 16:29
Hier bei uns ist JEDER kostenlos krankenversichert, auch wenn die Basisversorung nicht allzu gut ist.

Aha, Du hast aber den Beitrag schon gelesen? Die nichtverdienende Ehefrau soll 126 € KV Beiträge entrichten!
Da sollten die Bonzen erst mal die kostenlose Mitversicherung bei den Türken, sogar die in der Türkei lebenden Eltern werden kostenlos in Deutschland mitversichert abschaffen!

Oder bin ich etwa zu blöd, um das richtig zu interpretieren???

Geronimo
01.07.2011, 16:31
Aha, Du hast aber den Beitrag schon gelesen? Die nichtverdienende Ehefrau soll 126 € KV Beiträge entrichten!
Da sollten die Bonzen erst mal die kostenlose Mitversicherung bei den Türken, sogar die in der Türkei lebenden Eltern werden kostenlos in Deutschland mitversichert!

Oder bin ich etwa zu blöd, um das richtig zu interpretieren???

Prof. Flimmerich meint Kanada. Da wohnt er. Er hätte es besser schreiben sollen.:]

Chronos
01.07.2011, 16:32
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Das ist ja mal echt der Hammer!
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!
Das wiederum glaube ich nicht.

Jeden Tag wird eine neue Schippe draufgelegt, aber der brave Deutsche schluckt, und schluckt, und schluckt, und wenn er nicht gestorben wird, schluckt er weiter (und ballt die Fäuste in den Hosentaschen).

Tja, und dann noch die mitkrankenversicherte Verwandtschaft in der Türkei. Man glaubt das alles bald nicht mehr.

Das Volk ist zur willigen, fügsamen Knetmasse geworden. Wie eine Kuh, die am Seil zum Schlachten geführt wird und brav hinterhertrottet.

Prof. Flimmerich
01.07.2011, 16:35
Stimmt, haett ich tun sollen, Geronimo. Schreibe hier auch erst seit kurzem regelmaessig.

Houseworker
01.07.2011, 16:43
Stimmt, haett ich tun sollen, Geronimo. Schreibe hier auch erst seit kurzem regelmaessig.

Entschuldige bitte, daß ich so reagiert habe. :knie:

Mich betrifft das nicht, aber etliche meiner Freundinnen, welche zuhause sind und die kleinen Kinder versorgen müssen, und deshalb nicht arbeiten können, sind auf die kostenlose Mitversicherung angewiesen. :]

hephland
01.07.2011, 16:45
der vorschlag ist unfug und trifft normal und geringverdiener, bei denen ein elternteil sich um die kinder kümmert unverhältnismaßig hart.


Hier bei uns ist JEDER kostenlos krankenversichert, auch wenn die Basisversorung nicht allzu gut ist.

in belgien hat ein normalversicherter arbeitnehmer für einen arzt besuch happige eigenanteile zu entrichten. da werden für einen besuch schon mal 50 tacken fällig. und medikamente zahlt man eh selber.
die deutschsprachigen belgier sind hier privilegiert, es gibt ein abkommen, daß es ihnen -und nur ihnen- ermöglicht, ärzte in deutschland aufzusuchen, auf kosten ihrer belgischen krankenversicherung. die zahlen dann geneu wie deutsche 10 euro praxisgebühr im quartal.

Alexandermerow
01.07.2011, 16:56
Und was ist der Hintergedanke: Deutsche Frauen als billige Arbeitskräfte an die kapitalistische BRD-Arbeitsfront zu schicken! Die Geburtenrate der Einheimischen geht dann noch weiter zurück. Da kann man "unseren" Politikern mal wieder danken...

Houseworker
01.07.2011, 17:04
Betrifft: Deutsch-Türkisches Sozialabkommen v. 1964

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/sozialversicherungsabkommen-25193

Der Kanzlerin war die schriftl. Anfrage nicht wichtig genug, daher wurde betreffende Anfrage wegen wichtigerer Themen zurückgestellt.

bernhard44
01.07.2011, 17:06
ein Beitrag von 2003:


Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

Behandlung in der Türkei und auf dem Balkan - Deutsche benachteiligt

Deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.

Diese bisher weithin unbekannte Ausweitung der kostenlosen Mitversicherung wurde in dieser Woche vom Parlamentarischen Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium auf Grund einer Anfrage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) enthüllt.

Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968.

http://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen_muessen_fuer_Eltern_von_Auslaendern_ in_deren_Heimat_zahlen.html

das Deutsche auch hier schlechter gestellt sind und nun noch schlechter gestellt werden sollen, scheint hierzulande anscheinend keinen zu stören!

Das Gesetzeswerk:
http://www.hermesprojekt.de/downloads/sozialversicherungsabkommen/deutsch_tuerkisches_sozialversicherungsabkommen.pd f


ein Anfang sich dagegen zu wehren sollte die Petition gegen diese Sozialversicherungsabkommen sein:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1468 6

Stanley_Beamish
01.07.2011, 17:11
Hauptsache die in der Türkei lebenden Verwandten unserer Bereicherer sind krankenversicherungsmäßig abgesichert.
Da bleibt halt kein Geld mehr für die Mitversicherung deutscher Familienangehöriger.

Paul Felz
01.07.2011, 17:12
Ich bin gar nicht versichert und mich nimmt auch keine Versicherung an. Damit ist meine Frau auch nicht versichert. Willkommen in Deutschland.

Pegasus
01.07.2011, 17:19
ein Beitrag von 2003:



http://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen_muessen_fuer_Eltern_von_Auslaendern_ in_deren_Heimat_zahlen.html

das Deutsche auch hier schlechter gestellt sind und nun noch schlechter gestellt werden sollen, scheint hierzulande anscheinend keinen zu stören!

Das Gesetzeswerk:
http://www.hermesprojekt.de/downloads/sozialversicherungsabkommen/deutsch_tuerkisches_sozialversicherungsabkommen.pd f


ein Anfang sich dagegen zu wehren sollte die Petition gegen diese Sozialversicherungsabkommen sein:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1468 6

Im Gegenteil, sie begrüßen es - wie in den Legislativen vorher wird der dummdeutsche Michel auch 2013 HURRA schreien.

bernhard44
01.07.2011, 17:22
das ist aber nicht alles, nicht nur Eltern sondern auch Zweit- und Drittfrauen muslimischer Mitbürger werden kostenlos, bzw auf kosten der Deutschen mitversichert und versorgt!


Samstag, 16. Oktober 2004
Familienversicherung zahlt Zweitfrau darf krank werden

Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen kommt nicht nur für Ehepartner und Kinder auf, sondern bei bestimmten Voraussetzungen auch für Zweit- und Drittfrauen. Diese seien kostenlos mitversichert, berichtet "Der Spiegel" aus einer Stellungnahme des Gesundheitsministeriums für den Petitionsausschuss des Bundestages. Frauen, die etwa mit einem muslimischen Mann "nach ausländischem Recht wirksam in polygamer Ehe verheiratet" seien, hätten ja auch einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehemann.

"Es ist daher rechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Frauen beitragsfrei familienversichert sind", so das Ministerium. Um wie viele Fälle es sich handelt, sei unbekannt.

Aus der FDP kam Kritik: Petitionsausschuss-Mitglied Volker Wissing sagte dem Nachrichtenmagazin, die Ehe mit mehreren Frauen sei mit dem westlichen Werteverständnis unvereinbar und sollte nicht über den Umweg der Sozialversicherung unterstützt werden.
http://www.n-tv.de/archiv/Zweitfrau-darf-krank-werden-article78456.html


Beitragsfreie Familienmitversicherung auch für Zweit- und Drittfrauen
Die beitragsfreie Familienmitversicherung in der GKV ist seit langem Gegenstand von Reformdiskussionen. Auch die
PKV hat immer wieder die Forderung erhoben, von Ehegatten in der GKV dann einen eigenständigen Krankenversicherungsbeitrag
zu erheben, wenn sie weder Kinder erziehen noch pflegebedürftige Angehörige betreuen. Nun hat das
Bundesgesundheitsministerium auf eine entsprechende Anfrage des Petitionsausschusses mitgeteilt,
dass von der beitragsfreien Familienmitversicherungnicht nur Kinder und Ehepartner, sondern auch Zweit- und Drittfrauen profitieren. Dies gilt für Frauen, die etwa mit einem moslemischen Mann „nach ausländischem Recht in polygamer Ehe verheiratet“ sind. Diese Frauen haben selbstverständlich einen Unterhaltsanspruch gegenüber
ihrem Ehemann. „Es ist daher rechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Frauen beitragsfrei familienversichert sind“ – so das BMGS.
http://www.private-krankenversicherung-krankenkasse.de/download/private_krankenversicherung_publik_09_04.pdf

Pillefiz
01.07.2011, 17:27
das ist aber nicht alles, nicht nur Eltern sondern auch Zweit- und Drittfrauen muslimischer Mitbürger werden kostenlos, bzw auf kosten der Deutschen mitversichert und versorgt!


http://www.n-tv.de/archiv/Zweitfrau-darf-krank-werden-article78456.html


http://www.private-krankenversicherung-krankenkasse.de/download/private_krankenversicherung_publik_09_04.pdf

es wurde nicht verhindert und wird es auch in Zukunft nicht. Wie denn auch....

Houseworker
01.07.2011, 17:30
Ich dachte, hier brodelts, hier ist die Hölle los!
So wird das aber nix mehr mit Deutschland.

Erst steht die Idee - dann folgt die Tat!
Es soll doch offensichtlich ausgelotet werden, wie der deutsche Michel reagiert.

Übrigens:
Auch alle Asylanten und die Geduldeten, wie auch alle mit Aufenthaltsberechtigung, alle sind hier kostenlos krankenversichert!

Ach was soll`s ! Ist eh vergebene Mühe!

ursula
01.07.2011, 17:31
Hier bei uns ist JEDER kostenlos krankenversichert, auch wenn die Basisversorung nicht allzu gut ist.

ich bin in 6 monaten kanada nicht - und dann unzureichend behandelt worden, seitdem habe ich asthmatische bronchitis. danke große freie welt!!!

und versichert war ich dreifach: entsendungsabkommen --- gesetzlich, zusatz-KV über die Firma auch für die mitreisende Ehegattin, Zusatzversicherung der Universität Trois Riviere der Provinz Quebec für ausländische Studierende (ich habe umsonst versucht, fronsösisch zu lernen :)) :)) )

bernhard44
01.07.2011, 17:34
hier einige Sozialversicherungsabkommen:

Bilaterale Abkommen über Soziale Sicherheit außerhalb des EWR (Auszüge Krankenversicherung)

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Rechtsquellen/BilateraleAbkommen.htm


hier eine Stellungnahme der Bundeskanzlerin:

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/sozialversicherungsabkommen-25193

Geronimo
01.07.2011, 17:35
Ich dachte, hier brodelts, hier ist die Hölle los!
So wird das aber nix mehr mit Deutschland.

Erst steht die Idee - dann folgt die Tat!
Es soll doch offensichtlich ausgelotet werden, wie der deutsche Michel reagiert.

Übrigens:
Auch alle Asylanten und die Geduldeten, wie auch alle mit Aufenthaltsberechtigung, alle sind hier kostenlos krankenversichert!

Ach was soll`s ! Ist eh vergebene Mühe!

A propos Asylanten. Sind die Lieblingspatienten meines ZA. Hat er mir erklärt. Wirklich!:] Grund: die sind offiziell ja nicht kv-versichert in der gesetzlichen. Behandelt werden müssen sie trotzdem. Also schickt der Arzt/Zahnarzt seine PRIVATLIQUIDATION ans Sozialamt/Ausländeramt!!!!! Und genauso werden die übrigens behandelt. Wie PKV!

ursula
01.07.2011, 17:41
beim thema selbst bin ich hin-und hergerissen, denn in den über 30 Beitragsjahren habe ich oft darüber nachgedacht, warum manche Behandlungen nicht gezahlt oder als unwissenschaftlich abqualifiziert wurden und dann sah ich die hausmadams auf unserer strasse so nach feierabend, wie sie gänzlich gebeugt von der hausarbeit im liegestuhl schliefen, während meine 2. schicht begann... wenn ich von diesen scheissabkommen abstrahiere, fände ich die kopfpauschale gerechter, dann aber für nichtzahler nur noch 1. hilfe und nicht keramikkronen aus dem steuertopf.

Felixhenn
01.07.2011, 18:10
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Das ist ja mal echt der Hammer!
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!

Das betrifft natürlich nicht die Krankenversicherungsbeiträge die an türkische Familienangehörige in der Türkei gehen. Und es betrifft auch nicht die 30% der Türken und anderen Moslems die bei uns Sozialhilfe beziehen, die haben ja sowieso alles frei. Die deutsche Steuerkartoffel muss doch noch mehr geschröpft werden können.

Apollyon
01.07.2011, 18:14
Eine Frau ohne Arbeit hat anspruch auf Sozialleistungen und da ist die Krankenversicherung meistens mit gedeckt, natürlich nur wenn der Mann nicht genug verdient.

Houseworker
01.07.2011, 18:19
Das betrifft natürlich nicht die Krankenversicherungsbeiträge die an türkische Familienangehörige in der Türkei gehen. Und es betrifft auch nicht die 30% der Türken und anderen Moslems die bei uns Sozialhilfe beziehen, die haben ja sowieso alles frei. Die deutsche Steuerkartoffel muss doch noch mehr geschröpft werden können.

Exactement! Und wer bekommt dann die Kinder in Deutschland?
Sind wir froh, daß die Ausländer so fleißig sind. Sie arbeiten, sie bekommen Kinder, sie werden uns später ganz bestimmt ............. in die Suppe spucken!
Von wegen Rente. Der Teufel ist ein Eichhörnchen!

Houseworker
01.07.2011, 18:21
Eine Frau ohne Arbeit hat anspruch auf Sozialleistungen und da ist die Krankenversicherung meistens mit gedeckt, natürlich nur wenn der Mann nicht genug verdient.

Ha, les mal den Artikel! Es betrifft ca. 5 Millionen deutsche Hausfrauen! Ist das nix?

schastar
01.07.2011, 18:29
ein Beitrag von 2003:



http://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen_muessen_fuer_Eltern_von_Auslaendern_ in_deren_Heimat_zahlen.html

das Deutsche auch hier schlechter gestellt sind und nun noch schlechter gestellt werden sollen, scheint hierzulande anscheinend keinen zu stören!

Das Gesetzeswerk:
http://www.hermesprojekt.de/downloads/sozialversicherungsabkommen/deutsch_tuerkisches_sozialversicherungsabkommen.pd f


ein Anfang sich dagegen zu wehren sollte die Petition gegen diese Sozialversicherungsabkommen sein:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1468 6


Hauptsache die in der Türkei lebenden Verwandten unserer Bereicherer sind krankenversicherungsmäßig abgesichert.
Da bleibt halt kein Geld mehr für die Mitversicherung deutscher Familienangehöriger.


Da fehlen noch ein paar, wie etwa Israel.

torun
01.07.2011, 18:36
5 Mill. Hausfrauen/männer zahlen monatlich 126 € damit der Hauptverdiener, und die anderen (wieviel Mill. gleich nochmal) Beschäftigten 0,7% weniger Beitrag zahlen. Macht bei einem Durchschnittsbrutto nicht mal 20 € im Monat. Für die betroffenen Familen ein weiteres Minus von mindestens 100 € im Monat.
Wird ganz lustig zu erleben, wie dies dem allgemeinen Dummvolk verkauft wird
Aber, jedes Volk hat die Regierung die es verdient.

Don
01.07.2011, 18:50
Entschuldige bitte, daß ich so reagiert habe. :knie:

Mich betrifft das nicht, aber etliche meiner Freundinnen, welche zuhause sind und die kleinen Kinder versorgen müssen, und deshalb nicht arbeiten können, sind auf die kostenlose Mitversicherung angewiesen. :]

Der Vorschlag ist grundsätzlich richtig und war in ähnlicher Form auch beimder Kopfpauschale enthalten.

Es ist nicht die Aufgabe der Versicherungsgemeinschaft, Ehepartnern und kindern von Mitversicherten eine kostenlose Krankenversicherung zu finanzieren.
Die ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe die auch von Selbständigen, Beamten, Pensionären etc. mitzutragen ist. Eben von allen.
Über Steuern. Sieht man ganz leicht an der gemeinsamen Veranlagung ob die sich zwei Beiträge leisten können oder nicht. Wenn nicht gibts entsprechenden Steuerabzug.
Details sind jetzt unwichtig.
Außerdem steht nicht jede mitversicherte Ehefrau brav am Herd und umsorgt eine Schar Kinder, es gibt genügend die die gesparten Beiträge ins Wellnessstudio tragen.

Es ist mir völlig unverständ.lich weshalb jede, WIRKLICH JEDE wirtschaftlich oder finanzpolitisch vernünftige Idee sofort aufs erbittertste bekämpft wird, und das auch noch mit dem Verweis auf die eignene hehre Moral.

Die Türkengeschenke haben damit erstmal gar nichts zu tun und sind ein eigenständiges Ärgernis erster Kajüte.

konfutse
01.07.2011, 19:02
5 Mill. Hausfrauen/männer zahlen monatlich 126 € damit der Hauptverdiener, und die anderen (wieviel Mill. gleich nochmal) Beschäftigten 0,7% weniger Beitrag zahlen. Macht bei einem Durchschnittsbrutto nicht mal 20 € im Monat. Für die betroffenen Familen ein weiteres Minus von mindestens 100 € im Monat.
Wird ganz lustig zu erleben, wie dies dem allgemeinen Dummvolk verkauft wird
Aber, jedes Volk hat die Regierung die es verdient.
Das ist noch nicht alles. Wenn schon nach dem unteren Ende geschielt wird, was rauszuholen, sollte man auch nach dem oberen schielen. Man müsste konsequenterweise die Beitragsbemessungsgrenze und damit auch die Versicherungspflichtgrenze nach oben schieben. Das allerdings fordert der von Steuergeldern bezahlte Professor, Versicherungslobbyist und ISNM-Gaukler Raffelhüschen nicht. Würde ja seinen Auftraggebern aus der Versicherungswirtschaft schaden. Warum wohl wird dieses Subjekt hier als "Generationenforscher" vorgestellt aber nicht als das was er wirklich ist?

Strandwanderer
01.07.2011, 20:00
hier einige Sozialversicherungsabkommen:

Bilaterale Abkommen über Soziale Sicherheit außerhalb des EWR (Auszüge Krankenversicherung)

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Rechtsquellen/BilateraleAbkommen.htm


hier eine Stellungnahme der Bundeskanzlerin:

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/sozialversicherungsabkommen-25193

Ich habe den Link verfolgt und festgestellt, daß die Frage inhaltlich überhaupt nicht beantwortet, sondern mit ein paar Floskeln abgewimmelt wurde!

Pegasus
01.07.2011, 20:05
5 Mill. Hausfrauen/männer zahlen monatlich 126 € damit der Hauptverdiener, und die anderen (wieviel Mill. gleich nochmal) Beschäftigten 0,7% weniger Beitrag zahlen. Macht bei einem Durchschnittsbrutto nicht mal 20 € im Monat. Für die betroffenen Familen ein weiteres Minus von mindestens 100 € im Monat.
Wird ganz lustig zu erleben, wie dies dem allgemeinen Dummvolk verkauft wird
Aber, jedes Volk hat die Regierung die es verdient.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß für die 'anderen' dadurch die Beiträge sinken. Wir leben in der BRD. :))

Pillefiz
01.07.2011, 20:06
Der Vorschlag ist grundsätzlich richtig und war in ähnlicher Form auch beimder Kopfpauschale enthalten.

Es ist nicht die Aufgabe der Versicherungsgemeinschaft, Ehepartnern und kindern von Mitversicherten eine kostenlose Krankenversicherung zu finanzieren.
Die ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe die auch von Selbständigen, Beamten, Pensionären etc. mitzutragen ist. Eben von allen.
Über Steuern. Sieht man ganz leicht an der gemeinsamen Veranlagung ob die sich zwei Beiträge leisten können oder nicht. Wenn nicht gibts entsprechenden Steuerabzug.
Details sind jetzt unwichtig.
Außerdem steht nicht jede mitversicherte Ehefrau brav am Herd und umsorgt eine Schar Kinder, es gibt genügend die die gesparten Beiträge ins Wellnessstudio tragen.

Es ist mir völlig unverständ.lich weshalb jede, WIRKLICH JEDE wirtschaftlich oder finanzpolitisch vernünftige Idee sofort aufs erbittertste bekämpft wird, und das auch noch mit dem Verweis auf die eignene hehre Moral.

Die Türkengeschenke haben damit erstmal gar nichts zu tun und sind ein eigenständiges Ärgernis erster Kajüte.

Die Türkengeschenke haben sehr wohl damit zu tun. Denn erst seit dieser Zeit werden die Kassen geplündert. Vorher hat sich niemand über die beitragsfreie Mitversicherung der Hausfrauen aufgeregt, und das Geld dafür war vorhanden

Paul Felz
01.07.2011, 20:37
Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß für die 'anderen' dadurch die Beiträge sinken. Wir leben in der BRD. :))
Doch, die sinken. Dafür werden die Zuzahlungen und Sonderabgaben höher......

Pegasus
01.07.2011, 20:44
Doch, die sinken. Dafür werden die Zuzahlungen und Sonderabgaben höher......

Wenns nicht die Realität wäre, könnte man direkt darüber lachen. ;(

pw75
01.07.2011, 20:51
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!


diesen Geistesblitz verstehe ich nicht ganz...

Wieso sollten die Deutschen Konsequenzen ziehen?
eher gehen sie an die Decke, da bis jetzt Ehepartner kostenlos mitversichert waren....

und welche türkische Verwandtschaft ist in Türkei versichert während die Ehefrau nun ihre Beiträge selber zahlen kann?
entweder ist dann der türkische verwandte der Versicherte und nun kann seine Ehefrau nicht mehr kostenlos mitversichert sein..davon abgesehen...kein Mensch kann im Ausland der Hauptversicherte einer Deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sein....es sei denn er mag da gerade seinen wohlverdienten Urlaub...

also irgendwie verstehe ich Deine Logik nicht ganz...oder Du brennst mit Deiner Türken-Manie total durch,...

Geronimo
01.07.2011, 21:01
diesen Geistesblitz verstehe ich nicht ganz...

Wieso sollten die Deutschen Konsequenzen ziehen?
eher gehen sie an die Decke, da bis jetzt Ehepartner kostenlos mitversichert waren....

und welche türkische Verwandtschaft ist in Türkei versichert während die Ehefrau nun ihre Beiträge selber zahlen kann?
entweder ist dann der türkische verwandte der Versicherte und nun kann seine Ehefrau nicht mehr kostenlos mitversichert sein..davon abgesehen...kein Mensch kann im Ausland der Hauptversicherte einer Deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sein....es sei denn er mag da gerade seinen wohlverdienten Urlaub...

also irgendwie verstehe ich Deine Logik nicht ganz...oder Du brennst mit Deiner Türken-Manie total durch,...

Du laberst mal wieder Müll!

pw75
01.07.2011, 21:06
Du laberst mal wieder Müll!


ach, dann klär mich mal auf...wie?

wie geht es als Ausländer im Ausland die gute Deutsche gesetzliche Versicherung zu genießen´?

Paul Felz
01.07.2011, 21:08
Du laberst mal wieder Müll!
Mal wieder? Eher immer noch

Geronimo
01.07.2011, 21:09
ach, dann klär mich mal auf...wie?

Als Elternteil oder Kind eines hier GKV-Versicherten AN's aus div. Staaten mit entsprechenden bilateralen Abkommen. Also vor allem Ex-Jugoslawien und der Türkei. Fertig.

Pegasus
01.07.2011, 21:09
ach, dann klär mich mal auf...wie?

wie geht es als Ausländer im Ausland die gute Deutsche gesetzliche Versicherung zu genießen´?

Zusammengefaßt steht es u.a. HIER (http://www.toxcenter.de/artikel/Kranken-Mitversicherung-in-Tuerkei-Petition.php). Kannst ja auch selbst mal danach googeln.

Geronimo
01.07.2011, 21:10
Mal wieder? Eher immer noch

Ich vergaß....(beachte: mit ß nicht mit s).:]

Paul Felz
01.07.2011, 21:12
Ich vergaß....(beachte: mit ß nicht mit s).:]
Sowas fällt mir immer angenehm auf. Ich sage nur: Grevenstein!

carpe diem
01.07.2011, 21:16
Grevenstein ist mir gestern auch sauer aufgestoßen.

Zum Thema, wenn die Kinder dann auch noch aus der Mitversicherung genommen werden, dann wird es richtig teuer.
Die Deutschen lassen sich alles gefallen, aber Griechenland ist wichtiger.

Dr Mittendrin
01.07.2011, 21:17
Sowas fällt mir immer angenehm auf. Ich sage nur: Grevenstein!



Wieder mal ein Angriff auf die konservative Institution EHE.

Gibts dann den alleinverdieneden Türken, der seiner Frau die KV zahlt.

Einer von tausend vielleicht.

Paul Felz
01.07.2011, 21:21
Wieder mal ein Angriff auf die konservative Institution EHE.

Gibts dann den alleinverdieneden Türken, der seiner Frau die KV zahlt.

Einer von tausend vielleicht.
Ja, zumindest einen. Der ist Freiberufler und privat versichert. Seine Frau ist Hausfrau und ebenfalls privat versichert. Hat aber keine Kinder. Ich sollte erwähnen, daß er Atheist ist und seit seinem 4. Lebensjahr hier ist. Seine Eltern, Vater Architekt, ist schon lange wieder in der Türkei.

Ausnahmen bestätigen die Regel.

Geronimo
01.07.2011, 21:25
Wieder mal ein Angriff auf die konservative Institution EHE.

Gibts dann den alleinverdieneden Türken, der seiner Frau die KV zahlt.

Einer von tausend vielleicht.

Aber das mit "Grevenstein" hast du nicht so richtig verstanden, ne?:D

pw75
01.07.2011, 21:28
Als Elternteil oder Kind eines hier GKV-Versicherten AN's aus div. Staaten mit entsprechenden bilateralen Abkommen. Also vor allem Ex-Jugoslawien und der Türkei. Fertig.


als Elternteil geht schlecht...
Familienversicherung gilt nur für Ehepartner und/oder Kinder dabei muss der Hauptversicherte hier ansässig sein...
also hier angemeldet... sowie entweder Arbeitnehme oder Harztler... gut...als Private Person geht auch...
stimmt, dann reicht wahrscheinlich bloß Gewerbe im Deutschland und die Abführung der Steuer an Deutschen Staat....dennoch..alles was sich länger als 3 Monate innerhalb eines Halben Jahres außerhalb Deutschlands sich aufhält.. (Oder waren es 6 Monate innerhalb einen Jahres) gilt nicht mehr als in Deutschland ansässig..somit dürfte auch die deutsche gesetzliche Versicherung nicht mehr greifen..



ich verstehe immer noch nicht, wie es funktionieren soll...dass jemand außerhalb Deutschlands wohnt und in einer gesetzlichen Versicherung in De ist?

Nanu
01.07.2011, 21:29
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!

Genau. Die kartoffeln werden jetzt bestimmt SPD stat CDU wählen.

pw75
01.07.2011, 21:30
Mal wieder? Eher immer noch

und das ausgerechnet von dir...*LOL


Zusammengefaßt steht es u.a. HIER (http://www.toxcenter.de/artikel/Kranken-Mitversicherung-in-Tuerkei-Petition.php). Kannst ja auch selbst mal danach googeln.

danke, werde ich morgen reinlesen..

wenn es so einfach geht, dann ist es gute Marktlücke..
Deutsche Versicherungen nach Ausland verticken.....

jappaa...

Geronimo
01.07.2011, 21:31
@pw75

Offensichtlich bist du scheißendoof. Oder zu faul zum Lesen! Und jetzt geh mir vom Hacken oder ich häng dich an den Eiern auf!:2up:

pw75
01.07.2011, 21:34
Und jetzt geh mir vom Hacken oder ich häng dich an den Eiern auf!:2up:

LOL

sicher..

ich werde es mir morgen rein ziehen.....da ich jetzt ins Bett gehe...

Geronimo
01.07.2011, 21:35
LOL

sicher..

ich werde es mir morgen rein ziehen.....da ich jetzt ins Bett gehe...

Das hättest du schon vor Stunden machen sollen!

Paul Felz
01.07.2011, 21:39
@pw75

Offensichtlich bist du scheißendoof. Oder zu faul zum Lesen! Und jetzt geh mir vom Hacken oder ich häng dich an den Eiern auf!:2up:
#47 bewies es

pw75
01.07.2011, 21:50
Das hättest du schon vor Stunden machen sollen!


ne manche Menschen müssen auch Arbeiten...:dj:

Houseworker
01.07.2011, 23:33
Lesen und verstehen :]

Eine gute Zusammenfassung!

Bundestag „genervt“: Petition mit über 11.000 Unterschriften gegen das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei!

http://www.nonkonformist.net/5348/blaue-narzisse-bundestag-%E2%80%9Egenervt%E2%80%9C-petition-gegen-das-sozialversicherungsabkommen-mit-der-turkei/

Zarah
01.07.2011, 23:37
Ich dachte, hier brodelts, hier ist die Hölle los!
So wird das aber nix mehr mit Deutschland.

Erst steht die Idee - dann folgt die Tat!
Es soll doch offensichtlich ausgelotet werden, wie der deutsche Michel reagiert.

Übrigens:
Auch alle Asylanten und die Geduldeten, wie auch alle mit Aufenthaltsberechtigung, alle sind hier kostenlos krankenversichert!

Ach was soll`s ! Ist eh vergebene Mühe!

Wirtschaftsflüchtlinge trifft es eher, gelle

Auch Zahnarzt,Krankenhaus komplett
zahlt jeden Monat deutscher Depp!

Houseworker
02.07.2011, 00:01
Wirtschaftsflüchtlinge trifft es eher, gelle

Auch Zahnarzt,Krankenhaus komplett
zahlt jeden Monat deutscher Depp!

Jawoll! Ich hatte heute fast wegen dem Thema die Plötze! Mein Puls war auf 180!
Mit Asylanten meinte ich schon Wirtschaftsflüchtlinge, Hängemattensurfer und Schmarotzer! :]

pw75
02.07.2011, 00:04
http://www.nonkonformist.net/5348/blaue-narzisse-bundestag-%E2%80%9Egenervt%E2%80%9C-petition-gegen-das-sozialversicherungsabkommen-mit-der-turkei/

Lol wie krank...

Irgendwas läuft in diesem Land falsch... Einerseits beschneidet man dem Bürger und anderswo wird das Geld ins Feuer geworfen....

Bei solchen Meldungen Frage ich immer wieder.... Welche Ziele werden da in Wirklichkeit verfolgt....

Alexandermerow
02.07.2011, 00:07
Der Kanzlerin war die schriftl. Anfrage nicht wichtig genug, daher wurde betreffende Anfrage wegen wichtigerer Themen zurückgestellt.

Nicht wichtig genug??? Aha, das sagt einiges aus...

Paul Felz
02.07.2011, 00:16
Jawoll! Ich hatte heute fast wegen dem Thema die Plötze! Mein Puls war auf 180!
Mit Asylanten meinte ich schon Wirtschaftsflüchtlinge, Hängemattensurfer und Schmarotzer! :]
Eyyh! X(

Hydrant
02.07.2011, 00:36
Das wiederum glaube ich nicht.

Jeden Tag wird eine neue Schippe draufgelegt, aber der brave Deutsche schluckt, und schluckt, und schluckt, und wenn er nicht gestorben wird, schluckt er weiter (und ballt die Fäuste in den Hosentaschen).

Tja, und dann noch die mitkrankenversicherte Verwandtschaft in der Türkei. Man glaubt das alles bald nicht mehr.

Das Volk ist zur willigen, fügsamen Knetmasse geworden. Wie eine Kuh, die am Seil zum Schlachten geführt wird und brav hinterhertrottet.

Stimmt, kann ich unterschreiben.
Es kocht und ich frage mich nur, wann der Deckel vom Dampfkochtopf wegfliegt...

Paul Felz
02.07.2011, 00:37
Stimmt, kann ich unterschreiben.
Es kocht und ich frage mich nur, wann der Deckel vom Dampfkochtopf wegfliegt...
Gar nicht. Die Idioten wählen "aus Protest" ausgerechnet Grün.

Hydrant
02.07.2011, 00:38
Und was ist der Hintergedanke: Deutsche Frauen als billige Arbeitskräfte an die kapitalistische BRD-Arbeitsfront zu schicken! Die Geburtenrate der Einheimischen geht dann noch weiter zurück. Da kann man "unseren" Politikern mal wieder danken...

Nun ja...

Hydrant
02.07.2011, 00:42
Ich nicht.
Was ich von den 'Grünen' halte will ich besser nicht schreiben. ;)

Hydrant
02.07.2011, 00:44
Ich bin gar nicht versichert und mich nimmt auch keine Versicherung an. Damit ist meine Frau auch nicht versichert. Willkommen in Deutschland.

Wie geht das denn?
Ich wurde schon mit Strafen belegt, weil ich mich nicht zwangsversichert habe.

Paul Felz
02.07.2011, 00:48
Wie geht das denn?
Ich wurde schon mit Strafen belegt, weil ich mich nicht zwangsversichert habe.
Ganz einfach: Freiberufler, eigene Frau auf 400 Euro Basis einstellen. und dann Konto plündern lassen. Auf 0, weiter runter ging ja nicht.
Der Rest ist klar, oder? Hartz IV für 2 Monate und rauskämpfen. PKV will aber dann alles bezahlt haben. Noch Fragen?

Hydrant
02.07.2011, 00:52
Ganz einfach: Freiberufler, eigene Frau auf 400 Euro Basis einstellen. und dann Konto plündern lassen. Auf 0, weiter runter ging ja nicht.
Der Rest ist klar, oder? Hartz IV für 2 Monate und rauskämpfen. PKV will aber dann alles bezahlt haben. Noch Fragen?

Nein, Kienzle.
Signal-Iduna ist mir da in bester Erinnerung. :(

Paul Felz
02.07.2011, 00:55
Nein, Kienzle.
Signal-Iduna ist mir da in bester Erinnerung. :(
Dazu schreibe ich besser nichts. Die hatte ich mal als Kunde. Die mich allerdings nicht.....................................

Hydrant
02.07.2011, 00:56
Hier in D kann sich die arbeitende Bevölkerung keine neuen Zähne oder Brille mehr leisten.
Im Ausland wird es aber anstandslos bezahlt. Auch für die Dritte.
Dieser ganze - beitragsfreie - Unsinn ist nicht mehr in Worte zu fassen...

Hydrant
02.07.2011, 00:58
Dazu schreibe ich besser nichts. Die hatte ich mal als Kunde. Die mich allerdings nicht.....................................

Ich bin da offener, kostet mich nichts mehr.
Diese (unsägliche) Versicherung ist bodenlos...

Paul Felz
02.07.2011, 01:01
Ich bin da offener, kostet mich nichts mehr.
Diese (unsägliche) Versicherung ist bodenlos...
Ist sie, definitiv.

Houseworker
02.07.2011, 01:01
Gar nicht. Die Idioten wählen "aus Protest" ausgerechnet Grün.

Wir hatten sogar hierzuforum welche, die aus "Protest" GRÜN gewählt haben. Wie kann man nur so bescheuert sein, und dem Gegner aus "Protest" Stimmen geben!
Ging ja auch gewaltig in die Bux. Jetzt haben wir in BW rot-grün! Man wird fast ohnmächtig vor Wut.

Paul Felz
02.07.2011, 01:02
Hier in D kann sich die arbeitende Bevölkerung keine neuen Zähne oder Brille mehr leisten.
Im Ausland wird es aber anstandslos bezahlt. Auch für die Dritte.
Dieser ganze - beitragsfreie - Unsinn ist nicht mehr in Worte zu fassen...
Deswegen bin ich ja im Ausland versichert, die keinerlei Behandlungen in Deutschland zahlt. Die Zahnschmerzen werden mich wohl rund 3000 km kosten .......

Hydrant
02.07.2011, 01:03
Wir hatten sogar hierzuforum welche, die aus "Protest" GRÜN gewählt haben. Wie kann man nur so bescheuert sein, und dem Gegner aus "Protest" Stimmen geben!
Ging ja auch gewaltig in die Bux. Jetzt haben wir in BW rot-grün! Man wird fast ohnmächtig vor Wut.

Schwarz-Gelb oder Rot-Grün-Gelb wäre auch nicht besser.

Hydrant
02.07.2011, 01:05
Deswegen bin ich ja im Ausland versichert, die keinerlei Behandlungen in Deutschland zahlt. Die Zahnschmerzen werden mich wohl rund 3000 km kosten .......
?(
Was bringt Dir dann solch eine Krankenversicherung?

Houseworker
02.07.2011, 01:07
Schwarz-Gelb oder Rot-Grün-Gelb wäre auch nicht besser.

Alle, wie sie da in ihrem Berliner Glashaus sitzen sind gemeint. Ich bin da nur auf den Post von Paul eingegangen.

Hydrant
02.07.2011, 01:09
Alle, wie sie da in ihrem Berliner Glashaus sitzen sind gemeint. Ich bin da nur auf den Post von Paul eingegangen.

Ok, dann sind wir einer Meinung.

Paul Felz
02.07.2011, 01:09
?(
Was bringt Dir dann solch eine Krankenversicherung?
Ich kann sie im Gegensatz zu einer deutschen bezahlen. Und verbinde die notwendige Behandlung mit Urlaub. Naja, bis 2013

Paul Felz
02.07.2011, 01:10
Ok, dann sind wir einer Meinung.
Ja, sind wir

Hydrant
02.07.2011, 01:13
Ich kann sie im Gegensatz zu einer deutschen bezahlen. Und verbinde die notwendige Behandlung mit Urlaub. Naja, bis 2013

Na ja, aber was tust Du, wenn ein Notfall vorliegt?
Ich vermute mal, dass Du irgendwo im ehemaligen Jugoslawien versichert bist.
Was ist, wenn ein Unfall passiert?

Paul Felz
02.07.2011, 01:14
Na ja, aber was tust Du, wenn ein Notfall vorliegt?
Ich vermute mal, dass Du irgendwo im ehemaligen Jugoslawien versichert bist.
Was ist, wenn ein Unfall passiert?
1. Nichts
2. Ja
3. Ich sterbe

Hydrant
02.07.2011, 01:16
1. Nichts
2. Ja
3. Ich sterbe

Toll!

Paul Felz
02.07.2011, 01:19
Toll!
Denke mal über drei nach. Was nutzt Dir eine Versicherung, wenn Dir bei rund 280 km/h ein Brückenpfeiler Deine Vorfahrt ignoriert? Was nutzt Dir eine Versicherung, wenn Du einen Schritt zu weit zurück gehst? Einen Schritt über die Dachkante eines 140 m hohen Gebäudes.

Geronimo
02.07.2011, 01:20
Als nichtversicherter HIV-ler kommt jeder unbesehen in die AOK. Zumindest in Westfalen-Lippe. Nord-West heißen die, glaube ich, jetzt.

Paul Felz
02.07.2011, 01:23
Als nichtversicherter HIV-ler kommt jeder unbesehen in die AOK. Zumindest in Westfalen-Lippe. Nord-West heißen die, glaube ich, jetzt.
Falsch. Ich nicht, Da ich vorher Privat Versichert war. Kann es gerne einscannen.

Hydrant
02.07.2011, 01:24
1. Nichts
2. Ja
3. Ich sterbe

Weitergehend zu meiner ersten, äußerst kurzen Antwort: :)
Das heißt also, um die Versicherungspflicht zu befriedigen bist Du Mitglied bei einer Krankenversicherung, die nicht in der Lage ist, Deine krankheitstechnischen Befindlichkeiten zu regeln?
Was bringt das denn für einen Mehrwert?

Geronimo
02.07.2011, 01:25
Falsch. Ich nicht, Da ich vorher Privat Versichert war. Kann es gerne einscannen.

Besser wäre es eben, du wärst gar nicht versichert gewesen. Dann MÜSSEN sie dich aufnehmen. Fehler.

ErhardWittek
02.07.2011, 01:26
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Das ist ja mal echt der Hammer!
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Darüber kannst Du Dich aufregen, solange Du willst. ... es nützt überhaupt nichts.




Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!
Diese Hoffnung habe ich längst begraben. Keiner von den Biodeutschen, denen ich von diesem Skandal erzählt habe, hat sich dafür interessiert. An diesen umdressierten, vollverblödeten Affen kann man nur noch verzweifeln. Maximal 10% der heutigen Deutschen sind noch zu gebrauchen. Der Rest verdient das ihm zugedachte Schicksal als dumpfes Sklavenvolk. Die meisten wollen offenkundig verarscht und fertiggemacht werden.

Hydrant
02.07.2011, 01:29
Falsch. Ich nicht, Da ich vorher Privat Versichert war. Kann es gerne einscannen.

Wenn man privat versichert war muss mann/frau mindestens 1 volles Jahr Hartz-IV gewesen sein, um wieder in die glorreiche Gemeinschaft der gesetzlichen Versicherungen aufgenommen werden zu können.
Eigene Erfahrung.

Hydrant
02.07.2011, 01:31
Besser wäre es eben, du wärst gar nicht versichert gewesen. Dann MÜSSEN sie dich aufnehmen. Fehler.

Nein, müssen sie nicht!
Trotz Versicherungspflicht *müssen* die Die dich nicht aufnehmen.

Paul Felz
02.07.2011, 01:33
Wenn man privat versichert war muss mann/frau mindestens 1 volles Jahr Hartz-IV gewesen sein, um wieder in die glorreiche Gemeinschaft der gesetzlichen Versicherungen aufgenommen werden zu können.
Eigene Erfahrung.
Ja, so ist es. Ich war wohl nicht faul genug

Hydrant
02.07.2011, 01:35
Ja, so ist es. Ich war wohl nicht faul genug

Scheiß Hängematte! ;)
Wie schon gesagt, es ist nur noch ein äußerst schlechter Scherz.

Houseworker
02.07.2011, 01:36
Falsch. Ich nicht, Da ich vorher Privat Versichert war. Kann es gerne einscannen.

Shiet, hast Du etwa die Frist verpaßt? Man konnte wechseln, das dann aber auch for ever!
Hab ich gemacht! War auch vorher privat. Die Techniker hat mich mit Kußhand genommen!

Paul Felz
02.07.2011, 01:40
Shiet, hast Du etwa die Frist verpaßt? Man konnte wechseln, das dann aber auch for ever!
Hab ich gemacht! War auch vorher privat.
2009, nein, die nicht. Hydrant hat es richtig erkannt. Die Hängematte hat geschaukelt :))

Houseworker
02.07.2011, 01:42
2009, nein, die nicht. Hydrant hat es richtig erkannt. Die Hängematte hat geschaukelt :))

verstehe ;)

Hydrant
02.07.2011, 01:43
Shiet, hast Du etwa die Frist verpaßt? Man konnte wechseln, das dann aber auch for ever!
Hab ich gemacht! War auch vorher privat.

Was für eine Frist?
Wenn Du dich von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse verabschiedet hast ist Dir der Weg zurück normalerweise durch diese 1-Jahresregel verbaut! Es bleibt nur Hartz-IV, was anderes gibt es nicht.

Paul Felz
02.07.2011, 01:45
Hab dazu im Spam-Forum gerade neues Thema eröffnet. Danke!

Houseworker
02.07.2011, 01:48
Was für eine Frist?
Wenn Du dich von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse verabschiedet hast ist Dir der Weg zurück normalerweise durch diese 1-Jahresregel verbaut! Es bleibt nur Hartz-IV, was anderes gibt es nicht.

Ich bin von der privaten in die gesetzliche!!! freiwillig versichert nennt man das, ich bin freiberuflich!
Stimmt nicht! Da gabs, ich muß nochmal nachschauen, eine Möglichkeit, von der privaten in die gesetzliche zu wechseln. Ich hab bei der privaten gekündigt, hatte aber schon vorher die Zusage von der Techniker. Hab dann paar Monate doppelt bezahlt, aber egal, ich war aus der privaten raus. Das Problem bei der privaten ist, daß die im Alter sauteuer wird!

Paul Felz
02.07.2011, 01:54
Ich bin von der privaten in die gesetzliche!!! freiwillig versichert nennt man das, ich bin freiberuflich!
Stimmt nicht! Da gabs, ich muß nochmal nachschauen, eine Möglichkeit, von der privaten in die gesetzliche zu wechseln. Ich hab bei der privaten gekündigt, hatte aber schon vorher die Zusage von der Techniker. Hab dann paar Monate doppelt bezahlt, aber egal, ich war aus der privaten raus. Das Problem bei der privaten ist, daß die im Alter sauteuer wird!
Du hast gekündigt. Ich nicht, Nur nicht mehr bezahlt, wie auch?
Techniker war ich vorher auch, aber die wollten natürlich nicht ohne Kündigung der PKV. Nur: ich konnte ja nicht kündigen und die wollten nicht.

Hydrant
02.07.2011, 01:59
Hab dazu im Spam-Forum gerade neues Thema eröffnet. Danke!

Könntest Du das bitte verlinken?
Ich habe nichts entsprechendes gefunden, möglicherweise und tatsächlich bin ich blond.
Danke.

Paul Felz
02.07.2011, 02:00
@ Paul Felz
Kannst Du Dich nicht irgendwo kurz einstellen lassen? Dann biste auch wieder in der gesetzlichen drin.
Mache ich doch gerade. Pustekuchen

Paul Felz
02.07.2011, 02:01
Könntest Du das bitte verlinken?
Ich habe nichts entsprechendes gefunden, möglicherweise und tatsächlich bin ich blond.
Danke.
Hast doch schon geantwortet :))

Hydrant
02.07.2011, 02:06
Ich bin von der privaten in die gesetzliche!!! freiwillig versichert nennt man das, ich bin freiberuflich!
Stimmt nicht! Da gabs, ich muß nochmal nachschauen, eine Möglichkeit, von der privaten in die gesetzliche zu wechseln. Ich hab bei der privaten gekündigt, hatte aber schon vorher die Zusage von der Techniker. Hab dann paar Monate doppelt bezahlt, aber egal, ich war aus der privaten raus. Das Problem bei der privaten ist, daß die im Alter sauteuer wird!

Wenn Du 12 Monate doppelt bezahlst geht das sicherlich.
Ich muss allerdings sagen, dass diese Problematik bei mir schon einige Jahre her ist. Wie es Heute aussieht weiß ich nicht, aber damals habe ich sie (die 1-Jahresregel) nur um 2 Tage verpasst. Und Signal-Iduna hat zugeschlagen...

Hydrant
02.07.2011, 02:08
Hast doch schon geantwortet :))

Nun gut...
Eben doch blond oder sowas.

henriof9
02.07.2011, 08:38
Die Türkengeschenke haben sehr wohl damit zu tun. Denn erst seit dieser Zeit werden die Kassen geplündert. Vorher hat sich niemand über die beitragsfreie Mitversicherung der Hausfrauen aufgeregt, und das Geld dafür war vorhanden

Also um ehrlich zu sein; ich rege mich sogar über die kostenlose Mitversicherung der Kinder auf.
Ich meine damit nun nicht, daß Frau und Kinder jewweils den vollen Beitrag zu zahlen haben, aber ein geringer Obolus könnte sehr wohl geleistet werden.
Sieh Dir mal die Selbstständigen und Freiberufler an die gerade mal so am Existenzminimum krepeln, die müssen sich und ihren Anhang selbst versichern und wissen oft nicht wo sie die Kohle dafür hernehmen sollen.
Auch privat Versicherte müssen für ihre Angehörigen schön extra bezahlen, und das nicht zu knapp; was also bei denen möglich ist, sollte doch wohl bei allen anderen auch möglich sein.
So ist das wirklich keine Gleichbehandlung.

opppa
02.07.2011, 08:43
Also um ehrlich zu sein; ich rege mich sogar über die kostenlose Mitversicherung der Kinder auf.
Ich meine damit nun nicht, daß Frau und Kinder jewweils den vollen Beitrag zu zahlen haben, aber ein geringer Obolus könnte sehr wohl geleistet werden.
Sieh Dir mal die Selbstständigen und Freiberufler an die gerade mal so am Existenzminimum krepeln, die müssen sich und ihren Anhang selbst versichern und wissen oft nicht wo sie die Kohle dafür hernehmen sollen.
Auch privat Versicherte müssen für ihre Angehörigen schön extra bezahlen, und das nicht zu knapp; was also bei denen möglich ist, sollte doch wohl bei allen anderen auch möglich sein.
So ist das wirklich keine Gleichbehandlung.

Wenn Du das aus Sicht eines FDP-Versicherungsvertreters siehst, ist das (schon wegen der zu erwartenden Abschlußprämien) natürlich richtig!

Zu Zeiten, als die Sozialversicherung mit ihrem Solidaritätsprinzip eingeführt wurde, also unter Bismarck, sah man das noch anders.

henriof9
02.07.2011, 08:59
Wenn Du das aus Sicht eines FDP-Versicherungsvertreters siehst, ist das (schon wegen der zu erwartenden Abschlußprämien) natürlich richtig!

Zu Zeiten, als die Sozialversicherung mit ihrem Solidaritätsprinzip eingeführt wurde, also unter Bismarck, sah man das noch anders.

Nein, ich sehe das weder als FDP- Freund noch als Versicherungsvertreter sondern betrachte das rein von der Gerechtigkeit her.
Überlege mal, die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei Brutto 4.125 € monatlich. Soviel verdient mitunter kein Freiberufler oder Selbstständiger und trotzdem muß er für Kind und Kegel zusätzlich zahlen.

Strandwanderer
02.07.2011, 09:00
Vollzitat

Bitte suche unbedingt eine psychiatrische Klinik deines Vertrauens auf.

Dein wirres Gefasel ist nicht mehr zumutbar.

henriof9
02.07.2011, 10:05
Ich bin von der privaten in die gesetzliche!!! freiwillig versichert nennt man das, ich bin freiberuflich!
Stimmt nicht! Da gabs, ich muß nochmal nachschauen, eine Möglichkeit, von der privaten in die gesetzliche zu wechseln. Ich hab bei der privaten gekündigt, hatte aber schon vorher die Zusage von der Techniker. Hab dann paar Monate doppelt bezahlt, aber egal, ich war aus der privaten raus. Das Problem bei der privaten ist, daß die im Alter sauteuer wird!

Der Wechsel von der PKV zur GKV ist nur unter bestimmten Umständen möglich.
Erfüllt man diese Voraussetzungen nicht, kann man auch nicht mehr zurück.

http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/krankenversicherung/wechsel-pkv-gkv.php

henriof9
02.07.2011, 10:07
Hier in D kann sich die arbeitende Bevölkerung keine neuen Zähne oder Brille mehr leisten.
Im Ausland wird es aber anstandslos bezahlt. Auch für die Dritte.
Dieser ganze - beitragsfreie - Unsinn ist nicht mehr in Worte zu fassen...

Wie kommst Du darauf ?
Auch im Ausland muß man vieles sogar selbst bezahlen, lediglich die " Zwangsbeiträge " zur KV sind bei weitem geringer.

Stanley_Beamish
02.07.2011, 10:13
Mache ich doch gerade. Pustekuchen

Warum Pustekuchen?

bernhard44
02.07.2011, 10:15
Also um ehrlich zu sein; ich rege mich sogar über die kostenlose Mitversicherung der Kinder auf.
Ich meine damit nun nicht, daß Frau und Kinder jewweils den vollen Beitrag zu zahlen haben, aber ein geringer Obolus könnte sehr wohl geleistet werden.
Sieh Dir mal die Selbstständigen und Freiberufler an die gerade mal so am Existenzminimum krepeln, die müssen sich und ihren Anhang selbst versichern und wissen oft nicht wo sie die Kohle dafür hernehmen sollen.
Auch privat Versicherte müssen für ihre Angehörigen schön extra bezahlen, und das nicht zu knapp; was also bei denen möglich ist, sollte doch wohl bei allen anderen auch möglich sein.
So ist das wirklich keine Gleichbehandlung.

es gibt Hausfrauen und Frauen die zu Hause sind!
Eine Hausfrau, die ihren Job ernst nimmt und neben den Haushalt noch für Kinder zu sorgen hat, hat einen Fulltimejob!
Asischlampen die neben ihrem alkoholabhängigen Typen auf der Couch liegend auf die nächste Stützezahlung warten sind keine Hausfrauen!
Und glaube nicht, dass es den Millionen Geringverdienern besser geht als einem Selbstständigen oder Freiberufler! AOK versichert zu sein, bedeutet noch lange nicht Rundumversorgung auf hohem Niveau!
Schau den Menschen ins Maul, da siehst du am ehesten den Unterschied!

henriof9
02.07.2011, 10:34
es gibt Hausfrauen und Frauen die zu Hause sind!
Eine Hausfrau, die ihren Job ernst nimmt und neben den Haushalt noch für Kinder zu sorgen hat, hat einen Fulltimejob!
Asischlampen die neben ihrem alkoholabhängigen Typen auf der Couch liegend auf die nächste Stützezahlung warten sind keine Hausfrauen!
Und glaube nicht, dass es den Millionen Geringverdienern besser geht als einem Selbstständigen oder Freiberufler! AOK versichert zu sein, bedeutet noch lange nicht Rundumversorgung auf hohem Niveau!
Schau den Menschen ins Maul, da siehst du am ehesten den Unterschied!

Das mag alles richtig sein aber das Gesetz und das Gleichheitsprinzip unterscheidet nicht nach Hausfrau- Fulltimejob oder Assi- Schlampe.
Und was ist dann der Unterschied zwischen einer Vorzeigehausfrau eines Mannes der diese privat versichern muß und einer Vorzeigehausfrau eines Geringverdieners ?
Insofern hat @Don nicht unrecht, die Kinder und Hausfrauen wären eigentlich ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und sollten demnach auch gesamtgesellschaftlich gezahlt werden.

opppa
02.07.2011, 10:40
Nein, ich sehe das weder als FDP- Freund noch als Versicherungsvertreter sondern betrachte das rein von der Gerechtigkeit her.
Überlege mal, die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei Brutto 4.125 € monatlich. Soviel verdient mitunter kein Freiberufler oder Selbstständiger und trotzdem muß er für Kind und Kegel zusätzlich zahlen.

Nu ja, ich fand es schon in den 60ern als willkommene - wenn auch nicht berechtfertigte - Bereicherung, daß ich für den Teil meines Verdienstes, der über der Pflichtversicherungsgrenze lag, keine Beiträge bezahlen musste.

Ich fände es daher auch angebracht, die Pflichtversicherungen für Selbständige zu öffnen und den zu zahlenden Beitrag am Einkommen auszurichten.

Natürlich muß dann aber auch diese Entscheidung noch verbindlich sein, wenn irgendwann mal der Verdienst eines Selbständigen ansteigt.

Hydrant
02.07.2011, 10:44
Wie kommst Du darauf ?
Auch im Ausland muß man vieles sogar selbst bezahlen, lediglich die " Zwangsbeiträge " zur KV sind bei weitem geringer.

Nun, unter bestimmten Umständen wird das auch hier in D bezahlt.
Man muss nur, beispielsweise, im Knast, Psychiatrie o.Ä. sein und dann geht das schon... Auch in hoffnungslosen Fällen.
Der Unterschied zu D ist nicht nur, dass die Zwangsbeiträge zur KV bei Weitem geringer sind, sondern auch die Kosten für die erbrachten Leistungen bzw. Medikamente.

opppa
02.07.2011, 10:45
es gibt Hausfrauen und Frauen die zu Hause sind!
Eine Hausfrau, die ihren Job ernst nimmt und neben den Haushalt noch für Kinder zu sorgen hat, hat einen Fulltimejob!
Asischlampen die neben ihrem alkoholabhängigen Typen auf der Couch liegend auf die nächste Stützezahlung warten sind keine Hausfrauen!
Und glaube nicht, dass es den Millionen Geringverdienern besser geht als einem Selbstständigen oder Freiberufler! AOK versichert zu sein, bedeutet noch lange nicht Rundumversorgung auf hohem Niveau!
Schau den Menschen ins Maul, da siehst du am ehesten den Unterschied!

Es ist aber die Grundidee einer Sozialversicherung, daß die Versicherungsleistungen - seien es Renten, Arbeitslosengeld oder Kosten für Krankheit - nach dem Verdienst auf die Versicherten umgelegt werden!

:]

pw75
02.07.2011, 10:50
Bitte suche unbedingt eine psychiatrische Klinik deines Vertrauens auf.

Dein wirres Gefasel ist nicht mehr zumutbar.


und wer zwingt Dich dazu es zu lesen?!
es gibt hier in Forum so was wie eine Ignore-Funktion....
betätige Dich bitte dieser.
sonst frage ich mein Psychiater ob er nicht ein Plätzchen für Stalking Ambitionierte hat..

tabasco
02.07.2011, 10:53
Nein, ich sehe das weder als FDP- Freund noch als Versicherungsvertreter sondern betrachte das rein von der Gerechtigkeit her.
Überlege mal, die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei Brutto 4.125 € monatlich. Soviel verdient mitunter kein Freiberufler oder Selbstständiger und trotzdem muß er für Kind und Kegel zusätzlich zahlen.Irgendwas bringst Du durcheinander ... ich bin a) freiberuflich b) verdiene weit mehr in Monat als 4125 € brutto (toi-toi-toi) c) bin freiwillig in einer GKV und d) meine Kinder sind beitragsfrei mitversichert

?(

bernhard44
02.07.2011, 11:01
Das mag alles richtig sein aber das Gesetz und das Gleichheitsprinzip unterscheidet nicht nach Hausfrau- Fulltimejob oder Assi- Schlampe.
Und was ist dann der Unterschied zwischen einer Vorzeigehausfrau eines Mannes der diese privat versichern muß und einer Vorzeigehausfrau eines Geringverdieners ?
Insofern hat @Don nicht unrecht, die Kinder und Hausfrauen wären eigentlich ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und sollten demnach auch gesamtgesellschaftlich gezahlt werden.


eben, aber keine nicht im Land lebende Zweit- oder Drittfrau und auch keine Eltern irgendwelcher nichtdeutschen Nichtsteuerzahler!

Felixhenn
02.07.2011, 11:10
Das mag alles richtig sein aber das Gesetz und das Gleichheitsprinzip unterscheidet nicht nach Hausfrau- Fulltimejob oder Assi- Schlampe.
Und was ist dann der Unterschied zwischen einer Vorzeigehausfrau eines Mannes der diese privat versichern muß und einer Vorzeigehausfrau eines Geringverdieners ?
Insofern hat @Don nicht unrecht, die Kinder und Hausfrauen wären eigentlich ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und sollten demnach auch gesamtgesellschaftlich gezahlt werden.

Ist doch irgendwie witzig. Da gibt es Leute die sich anstrengen um aus dem Hartz IV herauszukommen und ihre Würde in einem Niedriglohnjob zu wahren, die sich den Arsch aufreißen, nur um dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Und denen wollen wir jetzt auch gleich noch einen Versicherungsbeitrag für die Ehefrau aufbrummen, möglichst auch noch für die Kinder? Schon haben wir einen weiteren Grund für die im Hartz IV zu verweilen und alles, inklusive Praxisgebühr, umsonst zu bekommen.

Würden wir einfach mal die Krankenkassenbeiträge absolut nur für die Versicherten und ihre Ehepartner (sofern ohne Job) und Kinder verwenden, das Geld würde bei weitem reichen und man könnte die sogar besser versorgen. Wenn jedoch alle möglichen über diese Gelder entscheiden dürfen, Politiker, Pharmaindustrie, Ärzteverbände, jedoch nicht die Beitragszahler, dann kann ja wohl kein vernünftiges Wirtschaften für den Versicherten erwartet werden.

Hydrant
02.07.2011, 11:30
Ist doch irgendwie witzig. Da gibt es Leute die sich anstrengen um aus dem Hartz IV herauszukommen und ihre Würde in einem Niedriglohnjob zu wahren, die sich den Arsch aufreißen, nur um dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Und denen wollen wir jetzt auch gleich noch einen Versicherungsbeitrag für die Ehefrau aufbrummen, möglichst auch noch für die Kinder? Schon haben wir einen weiteren Grund für die im Hartz IV zu verweilen und alles, inklusive Praxisgebühr, umsonst zu bekommen.

Würden wir einfach mal die Krankenkassenbeiträge absolut nur für die Versicherten und ihre Ehepartner (sofern ohne Job) und Kinder verwenden, das Geld würde bei weitem reichen und man könnte die sogar besser versorgen. Wenn jedoch alle möglichen über diese Gelder entscheiden dürfen, Politiker, Pharmaindustrie, Ärzteverbände, jedoch nicht die Beitragszahler, dann kann ja wohl kein vernünftiges Wirtschaften für den Versicherten erwartet werden.

Richtig!
:top:

JensVandeBeek
02.07.2011, 11:33
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Das ist ja mal echt der Hammer!
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!

NIEMAND hat ernsthaft vor, bisherige KV-Regelung zu ändern. Ich kenne auch keine einzige Politiker die sich so geäußert hat und es stand auch in keinem Parteiprogramm.

Wenn irgendwelche "Wirtschaftsexperten" sich so äußern oder Arbeitgeberverbände aus Profitgier das unterstützen heißt schon lange nicht dass solche Regelung auch kommen wird.

Du bemühst dich aber hier gerade diesen Anschein zu erwecken und mit gleichen Atemzug thematisierst sofort einen einzigen Nationalität, obwohl Deutschland damals gleiche Verträge auch mit andere Länder gemacht hat. Deine Beweggründe ist mehr als offensichtlich. Dir geht es nicht um das eigentliche Thema, sondern es wird instrumentalisiert um „eigentlichen“ Ziel erreichen zu können.

Darüber haben wir hier sehr oft diskutiert, auch vor deinem Eintritt in diese Forum. Auch wenn es in ersten Blick ungerecht gegenüber Inländer aussieht, was Wirtschaftlichkeit geht, am Ende „fährt Deutschland mit dieser Regelung besser. Niemanden ist gelungen, das zu widerlegen. Wer Interesse hat, kann ja die älteren Stränge wieder rauskramen.

Paul Felz
02.07.2011, 11:34
Warum Pustekuchen?
Weil die nicht annehmen

Chronos
02.07.2011, 11:38
...Du bemühst dich aber hier gerade diesen Anschein zu erwecken und mit gleichen Atemzug thematisierst sofort einen einzigen Nationalität, obwohl Deutschland damals gleiche Verträge auch mit andere Länder gemacht hat. Deine Beweggründe ist mehr als offensichtlich. Dir geht es nicht um das eigentliche Thema, sondern es wird instrumentalisiert um „eigentlichen“ Ziel erreichen zu können.

Darüber haben wir hier sehr oft diskutiert, auch vor deinem Eintritt in diese Forum. Auch wenn es in ersten Blick ungerecht gegenüber Inländer aussieht, was Wirtschaftlichkeit geht, am Ende „fährt Deutschland mit dieser Regelung besser. Niemanden ist gelungen, das zu widerlegen. Wer Interesse hat, kann ja die älteren Stränge wieder rauskramen.
Auch wenn man Unwahrheiten oft wiederholt, werden sie deswegen nicht wahr!

Weshalb sollte Deutschland besser damit "fahren", dass die in der Türkei gebliebenen nächsten Angehörigen von in Deutschland lebenden Türken mitversichert sind?

Du verzapfst hier einen Blödsinn, dass sich die Balken biegen.

Tosca
02.07.2011, 11:39
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Das ist ja mal echt der Hammer!
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!

Keine Panik, noch gelten die Gesetze für alle. Und auch die Türken müssen dann ihre Frauen und Kinder einzeln versicher. Alles andere wäre gegen das Grundgesetz. Also ganz entspannt zurücklehnen.

henriof9
02.07.2011, 11:41
Irgendwas bringst Du durcheinander ... ich bin a) freiberuflich b) verdiene weit mehr in Monat als 4125 € brutto (toi-toi-toi) c) bin freiwillig in einer GKV und d) meine Kinder sind beitragsfrei mitversichert

?(

Ja Kugelfisch; wer freiwillig in der GKV versichert ist, kann Kind und Kegel beitragsfrei mitversichern, das ist korrekt.
Trotzdem muß er den Betrag erst mal aufbringen können.
Ist jemand in der PKV versichert, muß er dafür allerdings auch noch extra zahlen.

Und es gibt eben Selbstständige und Freiberufler die nicht so viel verdienen, oder sogar überhaupt nichts mehr verdienen, als das sie sich die zusätzlichen Beiträge leisten können aber auch nicht in die GKV zurück wechseln können.
Oft trifft es auch Selbstständige, die nach einer Insolvenz oder auch nur bei schlecht laufenden Geschäften ihre private Krankenversicherung nicht mehr zahlen können. Auch Rentner, die früher selbstständig waren, können sich im Alter eine Versicherung oft nicht mehr leisten und demzufolge auch nicht für den Ehepartner.
Eben das ist ja ein Grund warum es noch sehr viele Menschen in D gibt welche überhaupt nicht versichert sind.

Hay
02.07.2011, 11:41
diesen Geistesblitz verstehe ich nicht ganz...

Wieso sollten die Deutschen Konsequenzen ziehen?
eher gehen sie an die Decke, da bis jetzt Ehepartner kostenlos mitversichert waren....

und welche türkische Verwandtschaft ist in Türkei versichert während die Ehefrau nun ihre Beiträge selber zahlen kann?
entweder ist dann der türkische verwandte der Versicherte und nun kann seine Ehefrau nicht mehr kostenlos mitversichert sein..davon abgesehen...kein Mensch kann im Ausland der Hauptversicherte einer Deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sein....es sei denn er mag da gerade seinen wohlverdienten Urlaub...

also irgendwie verstehe ich Deine Logik nicht ganz...oder Du brennst mit Deiner Türken-Manie total durch,...



Entschuldige, wenn ich widerspreche. Die abgeschlossenen Staatsverträge mit der Türkei und anderen Staaten werden durch Änderungen in der Sozialgesetzbegung überhaupt nicht berührt.

Paul Felz
02.07.2011, 11:49
Ja Kugelfisch; wer freiwillig in der GKV versichert ist, kann Kind und Kegel beitragsfrei mitversichern, das ist korrekt.
Trotzdem muß er den Betrag erst mal aufbringen können.
Ist jemand in der PKV versichert, muß er dafür allerdings auch noch extra zahlen.

Und es gibt eben Selbstständige und Freiberufler die nicht so viel verdienen, oder sogar überhaupt nichts mehr verdienen, als das sie sich die zusätzlichen Beiträge leisten können aber auch nicht in die GKV zurück wechseln können.
Oft trifft es auch Selbstständige, die nach einer Insolvenz oder auch nur bei schlecht laufenden Geschäften ihre private Krankenversicherung nicht mehr zahlen können. Auch Rentner, die früher selbstständig waren, können sich im Alter eine Versicherung oft nicht mehr leisten und demzufolge auch nicht für den Ehepartner.
Eben das ist ja ein Grund warum es noch sehr viele Menschen in D gibt welche überhaupt nicht versichert sind.
Eben. Ich zum Beispiel. Und zurück geht nicht.

henriof9
02.07.2011, 11:52
Eben. Ich zum Beispiel. Und zurück geht nicht.

Geht mir ja genauso.
Und meine Zauberfee ist nur durch einen Trick versichert da sie eben wegen dem " nicht zurück können " eine private KV ablehnt.

Paul Felz
02.07.2011, 11:55
Geht mir ja genauso.
Und meine Zauberfee ist nur durch einen Trick versichert da sie eben wegen dem " nicht zurück können " eine private KV ablehnt.
Ich bin gerade dabei, zu tricksen. Traurige Zustände in der BRD, wo es Strafen gibt, wenn man nicht versichert ist, man sich aber gar nicht versichern kann. Erinnerst Du Dich noch an die Geschichte von Gehirnnutzer? Dem ging es ja ähnlich. Mittlerweile muß die ARGE ja die PKV zahlen. Nur die Außenstände nicht........

Hydrant
02.07.2011, 11:56
Ja Kugelfisch; wer freiwillig in der GKV versichert ist, kann Kind und Kegel beitragsfrei mitversichern, das ist korrekt.
Trotzdem muß er den Betrag erst mal aufbringen können.
Ist jemand in der PKV versichert, muß er dafür allerdings auch noch extra zahlen.

Und es gibt eben Selbstständige und Freiberufler die nicht so viel verdienen, oder sogar überhaupt nichts mehr verdienen, als das sie sich die zusätzlichen Beiträge leisten können aber auch nicht in die GKV zurück wechseln können.
Oft trifft es auch Selbstständige, die nach einer Insolvenz oder auch nur bei schlecht laufenden Geschäften ihre private Krankenversicherung nicht mehr zahlen können. Auch Rentner, die früher selbstständig waren, können sich im Alter eine Versicherung oft nicht mehr leisten und demzufolge auch nicht für den Ehepartner.
Eben das ist ja ein Grund warum es noch sehr viele Menschen in D gibt welche überhaupt nicht versichert sind.

Was Du schreibst ist völlig richtig!
Deshalb ist dieser ganze Sozialversicherungskram völlig unsinnig.
Es werden diejenigen bevorzugt, die es nicht (u.U.) verdient haben und diejenigen benachteiligt, die ihr Leben lang gearbeitet und für ihre Familie eingezahlt haben. Ohne Anderen auf der Tasche zu liegen.
Schland extrem...

Paul Felz
02.07.2011, 11:58
Was Du schreibst ist völlig richtig!
Deshalb ist dieser ganze Sozialversicherungskram völlig unsinnig.
Es werden diejenigen bevorzugt, die es nicht (u.U.) verdient haben und diejenigen benachteiligt, die ihr Leben lang gearbeitet und für ihre Familie eingezahlt haben. Ohne Anderen auf der Tasche zu liegen.
Schland extrem...
So ist es. Mit wird schlecht, wenn ich daran denke, wieviel ich in den Jahrzehnten eingezahlt habe, ohne je etwas in Anspruch genommen zu haben. Über den Daumen rund 1000 €/Monat.

Hydrant
02.07.2011, 12:04
So ist es. Mit wird schlecht, wenn ich daran denke, wieviel ich in den Jahrzehnten eingezahlt habe, ohne je etwas in Anspruch genommen zu haben. Über den Daumen rund 1000 €/Monat.

Ja, ich liege auch über der Bemessungsgrenze und zahle den vollen Beitrag.
Bei der PKV war ich mal, aber konnte das letztendlich durch eine längere Abwesenheit im sogenannten "tätigen, oder besser, steuerzahlenden" Berufsleben wieder hinbiegen, leider. Ich würde mich nie mehr für eine PKV entscheiden, unter dem Strich hat sie nur Nachteile.
Aber wenn man jung ist...

tabasco
02.07.2011, 12:04
(...)
Und es gibt eben Selbstständige und Freiberufler die nicht so viel verdienen, oder sogar überhaupt nichts mehr verdienen, als das sie sich die zusätzlichen Beiträge leisten können aber auch nicht in die GKV zurück wechseln können.
Oft trifft es auch Selbstständige, die nach einer Insolvenz oder auch nur bei schlecht laufenden Geschäften ihre private Krankenversicherung nicht mehr zahlen können. Auch Rentner, die früher selbstständig waren, können sich im Alter eine Versicherung oft nicht mehr leisten und demzufolge auch nicht für den Ehepartner.
Eben das ist ja ein Grund warum es noch sehr viele Menschen in D gibt welche überhaupt nicht versichert sind.
Ja warum sind sie denn überhaupt in der PKV?!

Hydrant
02.07.2011, 12:07
Ja warum sind sie denn überhaupt in der PKV?!

Weil er sich - warum auch immer - dafür entschieden hat?

tabasco
02.07.2011, 12:08
Weil er sich - warum auch immer - dafür entschieden hat?

Ja - und wer ist nun daran schuld? Diejenigen, die sich für eine GKV entschieden haben?!

Hydrant
02.07.2011, 12:14
Ja - und wer ist nun daran schuld? Diejenigen, die sich für eine GKV entschieden haben?!

Nein, selbstverständlich nicht.
Es ist eine persönliche Entscheidung, das zu tun oder auch nicht.
Aber Manche sind sich - so war das auch bei mir, was die PKV angeht - der Tragweite dieser Entscheidung nicht bewusst. Mein Fehler, absolut...

Houseworker
02.07.2011, 12:24
Also um ehrlich zu sein; ich rege mich sogar über die kostenlose Mitversicherung der Kinder auf.
Ich meine damit nun nicht, daß Frau und Kinder jewweils den vollen Beitrag zu zahlen haben, aber ein geringer Obolus könnte sehr wohl geleistet werden.
Sieh Dir mal die Selbstständigen und Freiberufler an die gerade mal so am Existenzminimum krepeln, die müssen sich und ihren Anhang selbst versichern und wissen oft nicht wo sie die Kohle dafür hernehmen sollen.
Auch privat Versicherte müssen für ihre Angehörigen schön extra bezahlen, und das nicht zu knapp; was also bei denen möglich ist, sollte doch wohl bei allen anderen auch möglich sein.
So ist das wirklich keine Gleichbehandlung.

Ich weise aber ausdrücklich auf das deutsch-türkische/jugoslowische SVA von 1964 hin. Das gehört zuerst abgeschafft! Du stimmst mir doch hoffentlich zu, daß schon seit über 40 Jahren im Ausland lebende Verwandte von Türken und Jugoslawen nicht von unseren Beiträgen mitversichert werden sollten.
Ich kann meine Eltern nicht mitversichern, und die leben in Deutschland! Es geht um das Gleichstellungsprinzip! Bevor man also die Einheimischen noch mehr benachteiligt, sollte erst mal der Hebel hier angesetzt werden.

Houseworker
02.07.2011, 12:34
Der Wechsel von der PKV zur GKV ist nur unter bestimmten Umständen möglich.
Erfüllt man diese Voraussetzungen nicht, kann man auch nicht mehr zurück.

http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/krankenversicherung/wechsel-pkv-gkv.php

Richtig, wenn man z.B. in der KSV gemeldet ist.

Houseworker
02.07.2011, 12:35
Ja warum sind sie denn überhaupt in der PKV?!

Weil das früher garnicht anders ging!

Paul Felz
02.07.2011, 12:36
Nein, selbstverständlich nicht.
Es ist eine persönliche Entscheidung, das zu tun oder auch nicht.
Aber Manche sind sich - so war das auch bei mir, was die PKV angeht - der Tragweite dieser Entscheidung nicht bewusst. Mein Fehler, absolut...
Wenn Du als Freiberufler anfängst, bleibt Dir oft auch gar nichts anderes übrig. Zumal, wenn Du Junggeselle bist. Da ist die PKV deutlich günstiger.

tabasco
02.07.2011, 12:50
Wenn Du als Freiberufler anfängst, bleibt Dir oft auch gar nichts anderes übrig. Zumal, wenn Du Junggeselle bist. Da ist die PKV deutlich günstiger.Wenn etwas "günstiger" ist, heißt es nicht, das etwas anderes "nicht geht"


Weil das früher garnicht anders ging!
Wann? Welche Voraussetzungen musste mann "früher" für die Gkv/PKV mitbringen?

Houseworker
02.07.2011, 12:56
Wann? Welche Voraussetzungen musste mann "früher" für die Gkv/PKV mitbringen?

Meinst Du jetzt für den Wechsel?

tabasco
02.07.2011, 12:59
Meinst Du jetzt für den Wechsel?

Für überhaupt, wo kann man das gut und knapp nachlesen?

Houseworker
02.07.2011, 13:01
Für überhaupt, wo kann man das gut und knapp nachlesen?

http://www.kuenstlersozialkasse.de/

tabasco
02.07.2011, 13:11
http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Sag mal, stellst Du Dich jetzt irgendwie komisch oder was soll die KSV in dem Zusammenhang?!


Ja warum sind sie denn überhaupt in der PKV?!
Weil das früher garnicht anders ging!
Meinst Du jetzt für den Wechsel?

(...)
Wann? Welche Voraussetzungen musste mann "früher" für die Gkv/PKV mitbringen?
Für überhaupt, wo kann man das gut und knapp nachlesen?

KSK ist überhaupt keine KRANKENversicherung. Außer4dem bin ich da schon seit 10 Jahren Zwangsmitglied :rolleyes:

Hydrant
02.07.2011, 13:13
Wenn Du als Freiberufler anfängst, bleibt Dir oft auch gar nichts anderes übrig. Zumal, wenn Du Junggeselle bist. Da ist die PKV deutlich günstiger.

Gebe ich Dir Recht.
Ich hatte damals - als ich die PKV abgeschlossen habe -allerdings nur den geldlichen Vorteil im Blick, und war abhängig beschäftigt. Ich kann mich noch sehr gut an den Anruf der GKV erinnern, die mich am Arbeitsplatz erreicht hat und der mich über die Nachteile aufklären wollte.
Das aber wollte ICH nicht hören...

Mein Fehler...

BRDDR_geschaedigter
02.07.2011, 13:23
Es gibt streng genommen gar keine PKV mehr, da dieser Sektor total überreguliert ist und auch die PKV angezapft werden um die GKV zu finanzieren.

Houseworker
02.07.2011, 13:27
Sag mal, stellst Du Dich jetzt irgendwie komisch oder was soll die KSV in dem Zusammenhang?!


Ich kann mit Deinen verworrenen Fragen halt nix anfangen! :rolleyes:


KSK ist überhaupt keine KRANKENversicherung. Außer4dem bin ich da schon seit 10 Jahren Zwangsmitglied :rolleyes:

Das glaube ich eher nicht, sonst würdest Du nicht so eine dumme Behauptung aufstellen.

Zur Aufklärung:
Über die KSK mußt Du Dich bei einer Krankenkasse anmelden. In dem Fall ist also auch eine gesetzliche Krankenkasse möglich.
Erzähl Du mir jetzt aber nicht, daß Du in der KSK bist, sonst würdest Du hier nicht so einen Müll behaupten.

Hydrant
02.07.2011, 13:35
Es gibt streng genommen gar keine PKV mehr, da dieser Sektor total überreguliert ist und auch die PKV angezapft werden um die GKV zu finanzieren.

Das kann aber doch nur über die Versicherungssteuer passieren, oder irre ich mich da? ?(

tabasco
02.07.2011, 13:35
Ich kann mit Deinen verworrenen Fragen halt nix anfangen! :rolle yes:(...)
Gute Besserung.


Das glaube ich eher nicht, sonst würdest Du nicht so eine dumme Behauptung aufstellen.(...)
Du brauchst mir nichts zu glauben, lese einfach nach (http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstlersozialkasse/aufgaben.php).


Für die Durchführung der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung ist die KSK aber nicht zuständig

- - -


Zur Aufklärung:
Über die KSK mußt Du Dich bei einer Krankenkasse anmelden. In dem Fall ist also auch eine gesetzliche Krankenkasse möglich. (...) :vogel:

Was redest Du für einen Müll? Nix musst Du "über" die KSK machen, eine KV hat man bereits bevor man bei der KSK antanzt. Und noch mal, für "Freiberufler", wie Du - KSK ist weder Renten- noch Kranken- noch Pflegeversicherung. KSK "ersetzt" ihren selbständigen Zwangsversicherten den Arbeitgeber-Anteil bei der Renten- noch Kranken- noch Pflegeversicherung. Ist aber an sich KEINE. Ist jetzt klarer?

:))

Hydrant
02.07.2011, 13:39
Gute Besserung.


Du brauchst mir nichts zu glauben, lese einfach nach (http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstlersozialkasse/aufgaben.php).



- - -

:vogel:

Was redest Du für einen Müll? Nix musst Du "über" die KSK machen, eine KV hat man bereits bevor man bei der KSK antanzt. Und noch mal, für "Freiberufler", wie Du - KSK ist weder Renten- noch Kranken- noch Pflegeversicherung. KSK "ersetzt" ihren selbständigen Zwangsversicherten den Arbeitgeber-Anteil bei der Renten- noch Kranken- noch Pflegeversicherung. Ist aber an sich KEINE. Ist jetzt klarer?

:))

Eine blöde Frage für mein Verständnis:
Was - oder besser wer - ist mit KSK gemeint?

tabasco
02.07.2011, 13:41
Eine blöde Frage für mein Verständnis:
Was ist mit KSK gemeint?

Künstlersozialkasse (http://www.kuenstlersozialkasse.de/), die die Houseworker aus welchem Grund auch immer zu Sprache brachte (hat mit dem Thema nichts zu tun, da keine Krankenversicherung), siehe den Verlauf :


Ja warum sind sie denn überhaupt in der PKV?!
Weil das früher garnicht anders ging!
Meinst Du jetzt für den Wechsel?

(...)
Wann? Welche Voraussetzungen musste mann "früher" für die Gkv/PKV mitbringen?
Für überhaupt, wo kann man das gut und knapp nachlesen?
http://www.kuenstlersozialkasse.de/

?(

Houseworker
02.07.2011, 13:43
Gute Besserung.


Du brauchst mir nichts zu glauben, lese einfach nach (http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstlersozialkasse/aufgaben.php).



- - -

:vogel:

Was redest Du für einen Müll? Nix musst Du "über" die KSK machen, eine KV hat man bereits bevor man bei der KSK antanzt. Und noch mal, für "Freiberufler", wie Du - KSK ist weder Renten- noch Kranken- noch Pflegeversicherung. KSK "ersetzt" ihren selbständigen Zwangsversicherten den Arbeitgeber-Anteil bei der Renten- noch Kranken- noch Pflegeversicherung. Ist aber an sich KEINE. Ist jetzt klarer?

:))

Mensch, jetzt nerv mich nicht. Ich war vorher in der PKV, und konnte durch die KSK überhaupt erst in die GKV.
Klar, muß man den Antrag selbst bei einer Krankenkasse stellen
Klar, muß man die Beiträge selbst an die Krankenkasse abführen

Du kleines Schlaule, laß mich mit Deinem Irrwitz einfach in Ruhe.
Ich bin seit 10 Jahren in der KSK und seither in der GKV.

tabasco
02.07.2011, 13:45
(...)

Du kleines Schlaule, laß mich mit Deinem Irrwitz einfach in Ruhe.
Ich bin seit 10 Jahren in der KSK und seither in der GKV.:lach:

Echt?

Und weiß bis jetzt nicht, dass KSK KEINE Versicherung ist ? Einmalige Informationrssistenz.

Nachtrag:

Wovon Du redest, ist ein Sonderfall hier (http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Wahl_einer_gesetzlichen_Kranken-Pflegekasse.pdf)beschrieben.

Houseworker
02.07.2011, 13:48
:lach:

Echt?

Und weiß bis jetzt nicht, dass KSK KEINE Versicherung ist ? Einmalige Informationrssistenz.

Wo hab ich geschrieben, daß die KSK eine Krankenversicherung ist?
Die KSK zahlt den lediglich halben Beitrag, so wie der Arbeitgeber.
Es ist somit eine indirekte Versicherung!

Hydrant
02.07.2011, 13:52
Künstlersozialkasse (http://www.kuenstlersozialkasse.de/), die die Houseworker aus welchem Grund auch immer zu Sprache brachte (hat mit dem Thema nichts zu tun, da keine Krankenversicherung), siehe den Verlauf :




?(

Aha, ich danke Dir vielmals. Den Begriff kannte ich nicht.
Der Name sagt doch aber schon, dass es sich nicht um eine Krankenversicherung handelt. (?).
Hört sich eher nach sozialer Abzocke an...

Hydrant
02.07.2011, 13:53
Wo hab ich geschrieben, daß die KSK eine Krankenversicherung ist?
Die KSK zahlt den lediglich halben Beitrag, so wie der Arbeitgeber.
Es ist somit eine indirekte Versicherung!

Wo holen die sich dann diese Gelder her? ?(

Houseworker
02.07.2011, 13:53
Aha, ich danke Dir vielmals. Den Begriff kannte ich nicht.
Der Name sagt doch aber schon, dass es sich nicht um eine Krankenversicherung handelt. (?).
Hört sich eher nach sozialer Abzocke an...

Wie meinst Du das mit der sozialen Abzocke?

Hydrant
02.07.2011, 13:57
Wie meinst Du das mit der sozialen Abzocke?

Sh. #159
Wenn ich es mir recht überlege könnte ich mich auch als SAP-Künstler schimpfen und über die *KSK* den Arbeitgeberbeitrag einheimsen.
Oder sehe ich das falsch?

tabasco
02.07.2011, 14:03
Wo hab ich geschrieben, daß die KSK eine Krankenversicherung ist?
Die KSK zahlt den lediglich halben Beitrag, so wie der Arbeitgeber.
Es ist somit eine indirekte Versicherung!

Ich habe Dich gefargt, wo man über die geschichtliche Entwicklung der Beitritsvoraussetzungen in die GKV und PKV kurz nachlesen kann. Du hast KSK verlikt:



Ja warum sind sie denn überhaupt in der PKV?!
Weil das früher garnicht anders ging!
Meinst Du jetzt für den Wechsel?

(...)
Wann? Welche Voraussetzungen musste mann "früher" für die Gkv/PKV mitbringen?
Für überhaupt, wo kann man das gut und knapp nachlesen?
http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Als ich dann schrieb, KSK sei keine VERSICHERUNG, und schon gar keine KRANKENversicherung



(...)
KSK ist überhaupt keine KRANKENversicherung. Außer4dem bin ich da schon seit 10 Jahren Zwangsmitglied :rolleyes:

hast Du meine Behauptung verneint und sogar angezweifelt, dass cih in dert KSK Mitglied sei:


(...) Das glaube ich eher nicht, sonst würdest Du nicht so eine dumme Behauptung aufstellen.(...)

Kurz um:

Iss mehr Fisch!


Wo hab ich geschrieben, daß die KSK eine Krankenversicherung ist?
Die KSK zahlt den lediglich halben Beitrag, so wie der Arbeitgeber.
Es ist somit eine indirekte Versicherung!Unfug (http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/faqfuerkuenstlerundpublizisten.php)².


(...) Die KSK selbst ist kein Leistungsträger (...)
und somit keine Versicherung, weder "direkte" noch "indirekte".

tabasco
02.07.2011, 14:07
Wo holen die sich dann diese Gelder her? ?(

(...)
Die Leistungen aus der KünstlerSozialVersicherung werden von den jeweiligen Versicherungsträgern (Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung Bund) nach dem jeweiligen Recht der gesetzlichen Renten- bzw. Kranken- und Pflegeversicherung erbracht.
Eine wesentliche Besonderheit gegenüber anderen in die Sozialversicherung einbezogenen Selbständigen besteht in der Art der Finanzierung der KSV. Der Finanzbedarf wird (nur) zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die andere Beitragshälfte tragen die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten „Künstlersozialabgabe“, welche im Jahr 2009 4,4 % (2006: 5,5 %; 2007: 5,1 %; 2008: 4,9 %) aller Honorarzahlungen an einen selbständigen Künstler oder Publizisten betragen hat, sowie der Bund über einen Zuschuss. Für das Jahr 2010 beträgt der Satz 3,9 %.[3]. Die Verfassungsmäßigkeit dieser in der Sozialversicherung einzigartigen Finanzierungskonstruktion hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8. April 1987 bestätigt.

Außerdem noch über die Künstlersozialabgabe (http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmenundverwerter.php).

Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstlersozialabgabe)

Stanley_Beamish
02.07.2011, 14:10
Wo holen die sich dann diese Gelder her? ?(

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstlersozialversicherung#Finanzierung

Hydrant
02.07.2011, 14:15
Hm, warum gibt es überhaupt solch eine KSV oder KSK, je nach Sichtweise?
Gibt es dann - gerechterweise - auch eine FSV bzw. FSK, also eine Freiberuflersozialkasse, die die Arbeitgeberabgaben übernimmt?
Ich gestehe, dass ich ein wenig verwirrt bin... ;)

blues
02.07.2011, 14:46
Ja Kugelfisch; wer freiwillig in der GKV versichert ist, kann Kind und Kegel beitragsfrei mitversichern, das ist korrekt.
Trotzdem muß er den Betrag erst mal aufbringen können.
Ist jemand in der PKV versichert, muß er dafür allerdings auch noch extra zahlen.

Und es gibt eben Selbstständige und Freiberufler die nicht so viel verdienen, oder sogar überhaupt nichts mehr verdienen, als das sie sich die zusätzlichen Beiträge leisten können aber auch nicht in die GKV zurück wechseln können.
Oft trifft es auch Selbstständige, die nach einer Insolvenz oder auch nur bei schlecht laufenden Geschäften ihre private Krankenversicherung nicht mehr zahlen können. Auch Rentner, die früher selbstständig waren, können sich im Alter eine Versicherung oft nicht mehr leisten und demzufolge auch nicht für den Ehepartner.
Eben das ist ja ein Grund warum es noch sehr viele Menschen in D gibt welche überhaupt nicht versichert sind.

Tja, das war eben das Risiko beim Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private - die schließlich einmal damit warben eine bessere Versorgung zu gewährleisten.

Es bestand schließlich ja kein Zwang die Gesetzliche zu verlassen.

Die Regelung es ehem. privat Krankenversicherten zu erschweren in die Gesetzliche zurückzukehren ist eine mehr als vernünftige - immerhin fehlen ihre Beiträge in der Gesetzlichen.

henriof9
02.07.2011, 14:48
Ja warum sind sie denn überhaupt in der PKV?!

Weil es evtl. günstiger gewesen ist in der PKV als in der GKV und gerade am Anfang einer Selbstständigkeit muß mit jedem Cent gerechnet werden.
Oder weil sie sich überhaupt nicht in der GKV versichern können, eben weil es bestimmte Bedingungen dafür gibt.

Außerdem gab es bis vor einigen Jahren immer noch die Möglichkeit von der PKV wieder in eine GKV zu wechseln, das ist heute nur noch unter ganz bestimmten Umständen möglich und das führte eben dazu, daß viele, weil sie sich die Beiträge der PKV nicht mehr leisten können, dann eben überhaupt nicht versichert sind, incl. Kind und Kegel.

blues
02.07.2011, 14:49
Die Forderung des Herrn Pellengahr ist ausgemachter Quatsch; ein Versuch das Solidaritätsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung auszuhebeln - wie sollte das überhaupt bei Geringverdienern funktionieren ?

Besser wäre es die Privaten Krankenversicherer abzuschaffen und eine verbindliche Bürgerversicherung für alle Bürger zu etablieren.

blues
02.07.2011, 14:55
Weil das früher garnicht anders ging!

Du konntest dich m. E. nach immer in der GKV freiwillig versichern.

blues
02.07.2011, 14:57
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Die KSK ist nicht für nicht künstlerisch tätige Freiberufler gedacht und das ist auch mehr als gut so.

blues
02.07.2011, 14:58
Gebe ich Dir Recht.
Ich hatte damals - als ich die PKV abgeschlossen habe -allerdings nur den geldlichen Vorteil im Blick, und war abhängig beschäftigt. Ich kann mich noch sehr gut an den Anruf der GKV erinnern, die mich am Arbeitsplatz erreicht hat und der mich über die Nachteile aufklären wollte.
Das aber wollte ICH nicht hören...

Mein Fehler...


Pech gehabt.

henriof9
02.07.2011, 14:59
Ich weise aber ausdrücklich auf das deutsch-türkische/jugoslowische SVA von 1964 hin. Das gehört zuerst abgeschafft! Du stimmst mir doch hoffentlich zu, daß schon seit über 40 Jahren im Ausland lebende Verwandte von Türken und Jugoslawen nicht von unseren Beiträgen mitversichert werden sollten.
Ich kann meine Eltern nicht mitversichern, und die leben in Deutschland! Es geht um das Gleichstellungsprinzip! Bevor man also die Einheimischen noch mehr benachteiligt, sollte erst mal der Hebel hier angesetzt werden.


Natürlich stimme ich Dir da zu, eben auch DAS ist eine Ungleichbehandlung- hierbei sogar der deutschen Bevölkerung.
Ich kann mich allerdings entsinnen, daß die jeweiligen Bundesregierungen diesbezüglich keinen Handlungsbedarf sehen. :rolleyes:

Es ändert aber nichts daran, daß selbst wenn diese bilateralen Abkommen nicht existieren würden, eine völlig kostenfreie Mitversicherung von Kind und Kegel auch nicht gerade der Gleichbehandlung aller Menschen entspricht.

Hydrant
02.07.2011, 15:13
Weil es evtl. günstiger gewesen ist in der PKV als in der GKV und gerade am Anfang einer Selbstständigkeit muß mit jedem Cent gerechnet werden.
Oder weil sie sich überhaupt nicht in der GKV versichern können, eben weil es bestimmte Bedingungen dafür gibt.

Außerdem gab es bis vor einigen Jahren immer noch die Möglichkeit von der PKV wieder in eine GKV zu wechseln, das ist heute nur noch unter ganz bestimmten Umständen möglich und das führte eben dazu, daß viele, weil sie sich die Beiträge der PKV nicht mehr leisten können, dann eben überhaupt nicht versichert sind, incl. Kind und Kegel.

Ist es eigentlich nicht mehr so geregelt, dass bei Arbeitslosigkeit - und deren Meldung bei der ARGE - man automatisch bei der AOK versichert wird?
Ich bin da momentan ziemlich ahnungslos, muss ich gestehen.
Denn nach vollendeten 12 Monaten Arbeitslosigkeit, so war das zumindest mal bei mir, wäre man wieder "berechtigt", eine GKV zu beantragen.

Hydrant
02.07.2011, 15:15
Pech gehabt.

Eben.
Ich beklage mich ja auch nicht, halte das Procedere aber dennoch für unsinnig.

henriof9
02.07.2011, 15:20
Tja, das war eben das Risiko beim Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private - die schließlich einmal damit warben eine bessere Versorgung zu gewährleisten.

Es bestand schließlich ja kein Zwang die Gesetzliche zu verlassen.

Die Regelung es ehem. privat Krankenversicherten zu erschweren in die Gesetzliche zurückzukehren ist eine mehr als vernünftige - immerhin fehlen ihre Beiträge in der Gesetzlichen.

Die Versorgung der PKV ist nach wie vor eine bessere und das trotz geringer Beiträge in der ersten langen Jahren.
Außerdem gab es ganz früher noch nicht die Möglichkeit der Zusatzversicherung für GKV- Versicherte damit mit Privatversicherten gleichgestellt sind.

Aber, es geht ja nicht allein darum.
Es hat bei vielen Menschen schlicht auch einen finanziellen Hintergrund gegeben in die PKV zu gehen oder weil sie es, ab einem bestimmten Einkommen, auch quasi mußten.
Nehmen wir an eine Hausfrau, über 55 Jahre alt, jahrelang privat versichert weil eben der Ehemann privat versichert gewesen ist, wird geschieden und kann sich, eben weil ohne eigenes Einkommen, die Private nicht mehr leisten.
Für sie ist der Zug abgefahren.
Oder all jene, welche sich früher haben von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, die können auch nicht mehr zurück.
Und wer ist denn in jungen Jahren in der Lage die Folgen, vor allem wenn sie auf Gesetzesänderungen zurückzuführen sind, abzusehen ?

tabasco
02.07.2011, 15:21
Hier kommen die Hausfrauen auch schlecht weg - hier aber ist es gut so


Kein Zuschlag für Hausfrauen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage einer vierfachen Mutter abgelehnt. Sie wollte beim Elterngeld mehr als den Mindestsatz bekommen. (...) KARLSRUHE taz | Es ist nicht verfassungswidrig, wenn Hausfrauen (und Hausmänner) bei der Berechnung des Elterngeldes schlecht wegkommen. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. (...)

Quelle (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/kein-zuschlag-fuer-hausfrauen/)

henriof9
02.07.2011, 15:22
Ist es eigentlich nicht mehr so geregelt, dass bei Arbeitslosigkeit - und deren Meldung bei der ARGE - man automatisch bei der AOK versichert wird?
Ich bin da momentan ziemlich ahnungslos, muss ich gestehen.
Denn nach vollendeten 12 Monaten Arbeitslosigkeit, so war das zumindest mal bei mir, wäre man wieder "berechtigt", eine GKV zu beantragen.


Nicht immer.
Mehr dazu hier. (http://www.pkv-selbstvergleich.de/Wechselrecht/Arbeitslose.htm)

Hydrant
02.07.2011, 15:25
Die Versorgung der PKV ist nach wie vor eine bessere und das trotz geringer Beiträge in der ersten langen Jahren.
Außerdem gab es ganz früher noch nicht die Möglichkeit der Zusatzversicherung für GKV- Versicherte damit mit Privatversicherten gleichgestellt sind.

Aber, es geht ja nicht allein darum.
Es hat bei vielen Menschen schlicht auch einen finanziellen Hintergrund gegeben in die PKV zu gehen oder weil sie es, ab einem bestimmten Einkommen, auch quasi mußten.
Nehmen wir an eine Hausfrau, über 55 Jahre alt, jahrelang privat versichert weil eben der Ehemann privat versichert gewesen ist, wird geschieden und kann sich, eben weil ohne eigenes Einkommen, die Private nicht mehr leisten.
Für sie ist der Zug abgefahren.
Oder all jene, welche sich früher haben von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, die können auch nicht mehr zurück.
Und wer ist denn in jungen Jahren in der Lage die Folgen, vor allem wenn sie auf Gesetzesänderungen zurückzuführen sind, abzusehen ?

Nicht nur das!
Es ist schlicht unsinnig, die Rückkehr zu verweigern und sich gleichzeitig über mangelnde Finanzierung zu beklagen.
Vermutlich gäbe es die PKV gar nicht mehr mangels potenten Einzahlern, wenn dieser Weg nicht verbaut wäre. Das ist aber meine eigene, reine Spekulation.

Hydrant
02.07.2011, 15:32
Nicht immer.
Mehr dazu hier. (http://www.pkv-selbstvergleich.de/Wechselrecht/Arbeitslose.htm)

Danke, interessanter Link...
Somit ist z. B. meine Altersgruppe völlig angeschissen, wenn sie PKVersichtert sind oder waren.
Was passiert denn dann, wenn einer von denen arbeitslos wird? Übernimmt dann die ARGE die Beiträge für die PKV, oder wie funktioniert das?
Ich bin jedenfalls froh, dass ich - wenn auch aus nicht sonderlich erfreulichen Gründen - wieder in die GKV wechseln konnte.

opppa
02.07.2011, 16:05
NIEMAND hat ernsthaft vor, bisherige KV-Regelung zu ändern. Ich kenne auch keine einzige Politiker die sich so geäußert hat und es stand auch in keinem Parteiprogramm.

Wenn irgendwelche "Wirtschaftsexperten" sich so äußern oder Arbeitgeberverbände aus Profitgier das unterstützen heißt schon lange nicht dass solche Regelung auch kommen wird.

Du bemühst dich aber hier gerade diesen Anschein zu erwecken und mit gleichen Atemzug thematisierst sofort einen einzigen Nationalität, obwohl Deutschland damals gleiche Verträge auch mit andere Länder gemacht hat. Deine Beweggründe ist mehr als offensichtlich. Dir geht es nicht um das eigentliche Thema, sondern es wird instrumentalisiert um „eigentlichen“ Ziel erreichen zu können.

Darüber haben wir hier sehr oft diskutiert, auch vor deinem Eintritt in diese Forum. Auch wenn es in ersten Blick ungerecht gegenüber Inländer aussieht, was Wirtschaftlichkeit geht, am Ende „fährt Deutschland mit dieser Regelung besser. Niemanden ist gelungen, das zu widerlegen. Wer Interesse hat, kann ja die älteren Stränge wieder rauskramen.

Niemand hat vor, eine Mauer zu bauen! (Originaltex Walter Ulbricht)

Bist Du wirklich so dumm, daß Du alles glaubst, was ein Politiker so absondert?

:D

opppa
02.07.2011, 16:09
Ja Kugelfisch; wer freiwillig in der GKV versichert ist, kann Kind und Kegel beitragsfrei mitversichern, das ist korrekt.
Trotzdem muß er den Betrag erst mal aufbringen können.
Ist jemand in der PKV versichert, muß er dafür allerdings auch noch extra zahlen.

Und es gibt eben Selbstständige und Freiberufler die nicht so viel verdienen, oder sogar überhaupt nichts mehr verdienen, als das sie sich die zusätzlichen Beiträge leisten können aber auch nicht in die GKV zurück wechseln können.
Oft trifft es auch Selbstständige, die nach einer Insolvenz oder auch nur bei schlecht laufenden Geschäften ihre private Krankenversicherung nicht mehr zahlen können. Auch Rentner, die früher selbstständig waren, können sich im Alter eine Versicherung oft nicht mehr leisten und demzufolge auch nicht für den Ehepartner.
Eben das ist ja ein Grund warum es noch sehr viele Menschen in D gibt welche überhaupt nicht versichert sind.

Nu ja, es ist eben an alle gedacht!
Selbständige, die nichts verdienen, können sich doch jederzeit bei der ARGE melden (und sich in einen Ein-Euro-Job vermitteln lassen)!

Sie können sich aber auch bei Herrn Clement melden. Der wird ihm bestimmt einen Job in einer Zeitarbeitsfirma besorgen!

:D

torun
02.07.2011, 16:10
Du konntest dich m. E. nach immer in der GKV freiwillig versichern.

Und das mit dem Mindestbeitrag( z.Zt. in der Knappschaft 281 € ), wenn die Einkünfte nicht so hoch waren.

opppa
02.07.2011, 16:11
Entschuldige, wenn ich widerspreche. Die abgeschlossenen Staatsverträge mit der Türkei und anderen Staaten werden durch Änderungen in der Sozialgesetzbegung überhaupt nicht berührt.

Die meisten Verträge haben (meist am Ende) einen Passus, der die Kündigung dieses Vertrags regelt.

(Aber selbst da bin ich bei der Qualität unserer Politiker nicht ganz sicher!) Trotzdem könnte aber wohl - nach deutschem Recht - notfalls der § 567 BGB gezogen werden!

:D

Hydrant
02.07.2011, 16:35
Niemand hat vor, eine Mauer zu bauen! (Originaltex Walter Ulbricht)

Bist Du wirklich so dumm, daß Du alles glaubst, was ein Politiker so absondert?

:D

Sehr gutes Beispiel, Danke.
Ich kannte es zwar, aber ich sollte mir das bei entsprechender Gelegenheit immer wieder in's Gedächtnis rufen.

henriof9
02.07.2011, 17:18
Nu ja, es ist eben an alle gedacht!
Selbständige, die nichts verdienen, können sich doch jederzeit bei der ARGE melden (und sich in einen Ein-Euro-Job vermitteln lassen)!

Sie können sich aber auch bei Herrn Clement melden. Der wird ihm bestimmt einen Job in einer Zeitarbeitsfirma besorgen!

:D

Nur weil eine Selbstständiger nicht genügend oder nichts verdient bedeutet das ja nicht, daß er einen 1€- Job irgendwo machen kann.
Und selbst wenn sie Hartz IV- Bezieher sind bedeutet das nicht das ihnen die vollen Beiträge für die KV bezahlt werden.
Und um als Selbstständiger als arbeitslos zu gelten sind auch wiederum bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, selbst wenn ein Selbstständiger freiwillige Beiträge zur ALV gezahlt hat bedeutet dies nicht immer das er auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Im übrigen gibt es sogar sehr viele Selbstständige welche Hartz beziehen.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-fuer-selbstaendige-arm-gerechnet-1.1108053

konfutse
02.07.2011, 17:21
Ja Kugelfisch; wer freiwillig in der GKV versichert ist, kann Kind und Kegel beitragsfrei mitversichern, das ist korrekt.
Trotzdem muß er den Betrag erst mal aufbringen können.
Ist jemand in der PKV versichert, muß er dafür allerdings auch noch extra zahlen.

Und es gibt eben Selbstständige und Freiberufler die nicht so viel verdienen, oder sogar überhaupt nichts mehr verdienen, als das sie sich die zusätzlichen Beiträge leisten können aber auch nicht in die GKV zurück wechseln können.
Oft trifft es auch Selbstständige, die nach einer Insolvenz oder auch nur bei schlecht laufenden Geschäften ihre private Krankenversicherung nicht mehr zahlen können. Auch Rentner, die früher selbstständig waren, können sich im Alter eine Versicherung oft nicht mehr leisten und demzufolge auch nicht für den Ehepartner.
Eben das ist ja ein Grund warum es noch sehr viele Menschen in D gibt welche überhaupt nicht versichert sind.
Du hast eben triftige Gründe dafür angeführt, eine Versicherungspflicht in der GKV für alle einzuführen.



Weil er sich - warum auch immer - dafür entschieden hat?
Weil sie sich Vorteile mit ihrer Entsolidarisierung erhofften.



Es gibt streng genommen gar keine PKV mehr, da dieser Sektor total überreguliert ist und auch die PKV angezapft werden um die GKV zu finanzieren.
Verbreitest du auch hier deinen Privatisierungsscheiß? Die PKV profitiert von der GKV! Wer finanziert denn die Krankenhäuser? Die PKV etwa?



...
Und wer ist denn in jungen Jahren in der Lage die Folgen, vor allem wenn sie auf Gesetzesänderungen zurückzuführen sind, abzusehen ?
Jugend schützt vor Dummheit nicht. Deshalb GKV für alle.

Landogar
02.07.2011, 17:31
Betrifft: Deutsch-Türkisches Sozialabkommen v. 1964

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/sozialversicherungsabkommen-25193

Der Kanzlerin war die schriftl. Anfrage nicht wichtig genug, daher wurde betreffende Anfrage wegen wichtigerer Themen zurückgestellt.

Die Leistungen für Familienmitglieder in der Türkei sind zum Glück pauschal und somit begrenzt, aber trotzdem gehört dieses Relikt aus der Zeit der Gastarbeit endlich abgeschafft. Ich dachte eigentlich, dass sich diesbezüglich mal was getan hätte, aber anscheinend ist dem nicht so.

konfutse
02.07.2011, 17:33
Abgeschafft gehört das wirklich. Die Vorausetzungen beim Abschluss dieser Verträge gibt es nicht mehr.

henriof9
02.07.2011, 17:45
Du hast eben triftige Gründe dafür angeführt, eine Versicherungspflicht in der GKV für alle einzuführen.

Jugend schützt vor Dummheit nicht. Deshalb GKV für alle.


Nun, wer sich mit der Geschichte der PKV befaßt wird sehr schnell feststellen, das diese eben entstanden weil schon seinerzeit nicht alle Bevölkerungsgruppen in die ab 1845 zugelassenen Krankenkassen.eintreten konnten.

Dazu mal Näheres hier (http://www.info-krankenversicherung.net/a-005-weiteres-zur-pkv/geschichte-pkv.php)

Unabhängig aber davon und auch wenn ich mich wiederhole, die Mitversicherung von Kindern und dem nicht arbeitenden Ehepartner sollte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, wenn man schon meint dieses unterstützen zu wollen/müssen, und das kann dann auch sehr gut und vor allem gerechter über Steuern gemacht werden.

Und mit Dummheit hat es so gut wie nichts zu tun, den wichtigsten Aspekt hast Du dabei nämlich anscheinend überlesen :


.... vor allem wenn sie auf Gesetzesänderungen zurückzuführen sind.

Hydrant
02.07.2011, 17:56
Du hast eben triftige Gründe dafür angeführt, eine Versicherungspflicht in der GKV für alle einzuführen.



Weil sie sich Vorteile mit ihrer Entsolidarisierung erhofften.



Verbreitest du auch hier deinen Privatisierungsscheiß? Die PKV profitiert von der GKV! Wer finanziert denn die Krankenhäuser? Die PKV etwa?



Jugend schützt vor Dummheit nicht. Deshalb GKV für alle.

Ja natürlich, ich hatte mich damals tatsächlich wegen des schnöden Mammons für die PKV entschieden. Seither trage ich mein Haupt in Asche...

konfutse
02.07.2011, 18:54
Nun, wer sich mit der Geschichte der PKV befaßt wird sehr schnell feststellen, das diese eben entstanden weil schon seinerzeit nicht alle Bevölkerungsgruppen in die ab 1845 zugelassenen Krankenkassen.eintreten konnten.

Dazu mal Näheres hier (http://www.info-krankenversicherung.net/a-005-weiteres-zur-pkv/geschichte-pkv.php)

Unabhängig aber davon und auch wenn ich mich wiederhole, die Mitversicherung von Kindern und dem nicht arbeitenden Ehepartner sollte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, wenn man schon meint dieses unterstützen zu wollen/müssen, und das kann dann auch sehr gut und vor allem gerechter über Steuern gemacht werden.

Und mit Dummheit hat es so gut wie nichts zu tun, den wichtigsten Aspekt hast Du dabei nämlich anscheinend überlesen :
Auch für mich sind diese beitragslose Mitversicherung sozialpolitisch bedingte versicherungsfremde Leistungen, die über Steuern finanziert gehören.

Bzgl. des Wechsels von der PKV in die GKV kann ich mich nicht erinnern, dass der früher leichter war. Im Gegenteil. Anfang der Neunziger habe ich mich mit der PKV beschäftigt, weil die für mich in Frage kam und eben wegen des damals nur einmal im Leben unter begrenzten Bedingungen möglichen Wechsels habe ich mich dagegen entschieden. Heute ist der Wechsel z.B. bei Alg II-Bezug möglich und die PKV muss auch einen Basistarif zu den Bedingungen der GKV anbieten. Wie wurde denn der Wechsel durch Gesetzesänderungen erschwert?

opppa
02.07.2011, 18:58
Nur weil eine Selbstständiger nicht genügend oder nichts verdient bedeutet das ja nicht, daß er einen 1€- Job irgendwo machen kann.
Und selbst wenn sie Hartz IV- Bezieher sind bedeutet das nicht das ihnen die vollen Beiträge für die KV bezahlt werden.
Und um als Selbstständiger als arbeitslos zu gelten sind auch wiederum bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, selbst wenn ein Selbstständiger freiwillige Beiträge zur ALV gezahlt hat bedeutet dies nicht immer das er auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Im übrigen gibt es sogar sehr viele Selbstständige welche Hartz beziehen.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-fuer-selbstaendige-arm-gerechnet-1.1108053

Ob dieser Selbständige einen Ein-Euro-Job ausüben kann, ist doch nur noch wichtig dafür, in welcher Kathegorie der Arbeitslosenstatistik er versteckt werden kann. Er bekommt ein Angebot, das er nicht ausschlagen kann: Vogel friß oder stirb!

Der erwünschte "Nebeneffekt" für die Zeitarbeitswirtschaft ist am Ende, daß die Einstandskosten ihrer Ware sinken. Wie sich das auf die Bezüge des Vaters der Zeitarbeit, also von Herrn Clement, auswirkt, werden wir nie erfahren.

Zynismus Ende

X(

opppa
02.07.2011, 18:59
Die Leistungen für Familienmitglieder in der Türkei sind zum Glück pauschal und somit begrenzt, aber trotzdem gehört dieses Relikt aus der Zeit der Gastarbeit endlich abgeschafft. Ich dachte eigentlich, dass sich diesbezüglich mal was getan hätte, aber anscheinend ist dem nicht so.

Hat die türkische Familie beim Medizinmann in ihrem Dorf dann eine Flatrate?

?(

opppa
02.07.2011, 19:02
Ja natürlich, ich hatte mich damals tatsächlich wegen des schnöden Mammons für die PKV entschieden. Seither trage ich mein Haupt in Asche...

Darf ich meinem Wunsch Ausdruck verleihen, daß Dein PK-Versicherer Dir dafür eine ordentliche (in monatlichen Beiträgen zu zahlende) Geldstrafe aufgebrummt hat?
Weglaufen kannste ja praktisch nicht mehr!

:D

opppa
02.07.2011, 19:05
Auch für mich sind diese beitragslose Mitversicherung sozialpolitisch bedingte versicherungsfremde Leistungen, die über Steuern finanziert gehören.

Bzgl. des Wechsels von der PKV in die GKV kann ich mich nicht erinnern, dass der früher leichter war. Im Gegenteil. Anfang der Neunziger habe ich mich mit der PKV beschäftigt, weil die für mich in Frage kam und eben wegen des damals nur einmal im Leben unter begrenzten Bedingungen möglichen Wechsels habe ich mich dagegen entschieden. Heute ist der Wechsel z.B. bei Alg II-Bezug möglich und die PKV muss auch einen Basistarif zu den Bedingungen der GKV anbieten. Wie wurde denn der Wechsel durch Gesetzesänderungen erschwert?

Ich habe mich - ich glaube das war in den späten 70ern - mal damit beschäftigt und bin (gottseidank) bei meiner gesetzlichen Versicherung geblieben, weil ich nicht das Risiko eingehen wollte, daß ich irgendwann mal meine gesamte (spätere) Rente an die private Rentenversicherung abführen muß.

:D

henriof9
02.07.2011, 19:07
Auch für mich sind diese beitragslose Mitversicherung sozialpolitisch bedingte versicherungsfremde Leistungen, die über Steuern finanziert gehören.

Bzgl. des Wechsels von der PKV in die GKV kann ich mich nicht erinnern, dass der früher leichter war. Im Gegenteil. Anfang der Neunziger habe ich mich mit der PKV beschäftigt, weil die für mich in Frage kam und eben wegen des damals nur einmal im Leben unter begrenzten Bedingungen möglichen Wechsels habe ich mich dagegen entschieden. Heute ist der Wechsel z.B. bei Alg II-Bezug möglich und die PKV muss auch einen Basistarif zu den Bedingungen der GKV anbieten. Wie wurde denn der Wechsel durch Gesetzesänderungen erschwert?

Ich rede von früher und nicht von vor 10-15 Jahren.:))
Und eben früher gab es z.B. nicht diese 55 Jahre- Grenze, auch wurde man automatisch GKV- Versicherter wenn man z.B. wieder AN wurde.
Sagen wir es mal so; es gab Tricks und Kniffe die es ermöglichten. :]

Landogar
02.07.2011, 19:07
Hat die türkische Familie beim Medizinmann in ihrem Dorf dann eine Flatrate?

?(

Soweit ich weiss läuft das so ab: Das Familienmitglied lässt sich behandeln, die Rechnung geht an die türkische KV die diese wiederum bei der entsprechenden deutschen KV einreicht. Diese zahlt jedoch nur einen monatlichen, pauschalen Betrag, und zwar für die ganze Familie. 1999 waren das umgerechnet wohl um die 18 Euro, keine Ahnung, wie hoch der Betrag heute ist. Die Behandlung kann real auch 5000 Euro gekostet haben, von der deutschen KV gibts immer nur den maximalen Betrag von (zumindest damals) 18 Euro.

Hydrant
02.07.2011, 19:12
Darf ich meinem Wunsch Ausdruck verleihen, daß Dein PK-Versicherer Dir dafür eine ordentliche (in monatlichen Beiträgen zu zahlende) Geldstrafe aufgebrummt hat?
Weglaufen kannste ja praktisch nicht mehr!

:D

Darfst Du.
Hat er auch tatsächlich getan, die Kohle hat er aber bis Heute noch nicht. Er hat mich sogar angezeigt, der Versicherer war Signal-Iduna.
Davor war ich bei einer anderen Versicherungsgruppe und auch mal für ein paar Monate arbeitslos.
Was soll ich sagen? No Problem. Nur Signal-Iduna...

Hydrant
02.07.2011, 19:16
Ich rede von früher und nicht von vor 10-15 Jahren.:))
Und eben früher gab es z.B. nicht diese 55 Jahre- Grenze, auch wurde man automatisch GKV- Versicherter wenn man z.B. wieder AN wurde.
Sagen wir es mal so; es gab Tricks und Kniffe die es ermöglichten. :]

Nein, diese Möglichkeit gab es meines Wissens nach nicht.

Hydrant
02.07.2011, 19:20
Soweit ich weiss läuft das so ab: Das Familienmitglied lässt sich behandeln, die Rechnung geht an die türkische KV die diese wiederum bei der entsprechenden deutschen KV einreicht. Diese zahlt jedoch nur einen monatlichen, pauschalen Betrag, und zwar für die ganze Familie. 1999 waren das umgerechnet wohl um die 18 Euro, keine Ahnung, wie hoch der Betrag heute ist. Die Behandlung kann real auch 5000 Euro gekostet haben, von der deutschen KV gibts immer nur den maximalen Betrag von (zumindest damals) 18 Euro.

Interessant wäre es jetzt, den momentan gültigen Betrag in Erfahrung zu bringen.
Herzlichen Dank für Deinen Beitrag!

Kongo Bongo
02.07.2011, 19:25
Das wird ja auch Zeit, dass den Wessi Hausfrauen mal ihre Kosten auferlegt werden. Fahren für 10€ Eigenbeteiligung das ganze Jahr über auf Kuren ohne einen Pfifferling eingezahlt zu haben. Die ganzen luxuriösen Witwen- und Werksrenten gehören auch gestrichen.

n_h
02.07.2011, 19:46
Stimmt, kann ich unterschreiben.
Es kocht und ich frage mich nur, wann der Deckel vom Dampfkochtopf wegfliegt...


Wenn man sich das mal ansieht und überlegt...wie dreckig und ungerecht muß es den damaligen Deutschen ge-/ergangen sein, daß Die letztlich "so" hochgepuscht werden und ausrasten konnten. Ich denke, es besteht dabei kein Grund zu der Annahme, die Deutschen wären in dieser Hinsicht damals anders (z.B. un/duldsamer, un/geduldiger oder weniger/mehr "trottelig" gutherzig und leichtgläubig) gewesen als die Heutigen (Gehirnwäsche hin oder her).

Nur so ein denkwürdiger Gedanke...

henriof9
02.07.2011, 19:47
Nein, diese Möglichkeit gab es meines Wissens nach nicht.

Doch, das ging.
Ich zumindest kenne jemanden der in den anfänglichen 80ern selbstständig gewesen ist und privat versichert.
Um wieder in die GKV zu kommen hat einfach dessen Frau das Unternehmen übernommen und ihn als Mitarbeiter angestellt- et voila, er war wieder gesetzlich krankenversichert.

Hydrant
02.07.2011, 19:49
Das wird ja auch Zeit, dass den Wessi Hausfrauen mal ihre Kosten auferlegt werden. Fahren für 10€ Eigenbeteiligung das ganze Jahr über auf Kuren ohne einen Pfifferling eingezahlt zu haben. Die ganzen luxuriösen Witwen- und Werksrenten gehören auch gestrichen.

Nun gut, dann versuche ich es andersrum und Topic.
Warum, zum Geier, sollten Ossi-Frauen gegenüber Wessi-Frauen bevorteilt werden?

Hydrant
02.07.2011, 19:54
Wenn man sich das mal ansieht und überlegt...wie dreckig und ungerecht muß es den damaligen Deutschen ge-/ergangen sein, daß Die letztlich "so" hochgepuscht werden und ausrasten konnten. Ich denke, es besteht dabei kein Grund zu der Annahme, die Deutschen wären in dieser Hinsicht damals anders (z.B. un/duldsamer, un/geduldiger oder weniger/mehr "trottelig" gutherzig und leichtgläubig) gewesen als die Heutigen (Gehirnwäsche hin oder her).

Nur so ein denkwürdiger Gedanke...

Schau Dich ganz einfach mal um in Deinem Bekanntenkreis und hole Dir da die Meinungen dazu ein...
Mir behagt dieser merkwürdige Gedanke auch nicht.

Hydrant
02.07.2011, 19:59
Doch, das ging.
Ich zumindest kenne jemanden der in den anfänglichen 80ern selbstständig gewesen ist und privat versichert.
Um wieder in die GKV zu kommen hat einfach dessen Frau das Unternehmen übernommen und ihn als Mitarbeiter angestellt- et voila, er war wieder gesetzlich krankenversichert.

Ok, so tief bin ich nicht drin. Was ich erzählt habe, waren meine eigenen Erfahrungen. Allerdings hatte ich keine Frau, die meine Firma (die ich eh nicht hatte) übernommen und mich frisch eingestellt hat.
Möglicherweise ist es auch müssig... ;)

meckerle
02.07.2011, 20:03
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Das ist ja mal echt der Hammer!
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!

Kostenlose Mitversicherung der deutschen Ehefrau ist "grob ungerecht"

Warum ist die Mitversicherung der deutschen Ehefrau "grob ungerecht"?
Bei allen nichtdeutschen Ehefrauen ist dies gerecht?
Muslime dürfen für 3 Ehefrauen in D Sozialhilfe beziehen und eine Horde Kinder noch dazu. Natürlich sind sie auch Mitversichert, egal ob der Muselmane arbeitet oder nicht. Wenn er nicht arbeitet bezahlt ja das Sozialamt KV-Beiträge. Eine Rundumversorgung ist also gewährleistet, auch für die Daheimgebliebenen.

Houseworker
02.07.2011, 20:11
Warum ist die Mitversicherung der deutschen Ehefrau "grob ungerecht"?
Bei allen nichtdeutschen Ehefrauen ist dies gerecht?
Muslime dürfen für 3 Ehefrauen in D Sozialhilfe beziehen und eine Horde Kinder noch dazu. Natürlich sind sie auch Mitversichert, egal ob der Muselmane arbeitet oder nicht. Wenn er nicht arbeitet bezahlt ja das Sozialamt KV-Beiträge. Eine Rundumversorgung ist also gewährleistet, auch für die Daheimgebliebenen.




Kostenlose Mitversicherung der deutschen Ehefrau ist "grob ungerecht"

Moment! Das letzte Zitat stammt aber nicht von mir!

Landogar
02.07.2011, 20:33
Interessant wäre es jetzt, den momentan gültigen Betrag in Erfahrung zu bringen.


Richtig, das ist die Frage. Vor kurzem stand in irgendeinem Artikel, dass diese Transferzahlungen in ihrer Gesamthöhe nichtmal in Prozent der gesamten Ausgaben der KV ausgedrückt werden könnten, höchstens in Promille. Es scheint also nur ein vergleichsweiser kleiner Teil des Kuchens zu sein. Trotzdem zählt heutzutage jeder Euro, und schon allein aus Prinzip sind diese Regelungen endgültig abzuschaffen, erst recht, wenn mal wieder die Bürger hierzulande geschröpft werden sollen. Außerdem hat man in der Gesamtgleichung bestimmt den bürokratischen Aufwand für diese Regelung gestrichen, der bestimmt nochmal mit der gleichen Summe zu Buche schlägt.

Pythia
02.07.2011, 20:41
... Wirtschaftsexperten halten die beitragsfreie Krankenversicherung für eine "Herdprämie". Würde sie abgeschafft, könnten die Beiträge sinken. Die kostenlose Mitversicherung der rund 5 mio. Hausfrauen und -männer in Deutschland sei "nichts anderes als eine Herdprämie," ...Das sind keine Wirtschaftsexperten sondern Klugscheißer. Weder Schwulen und Lesben noch Heteros sollte ihr Lustobjekt mit Steuern und Abgaben finanziert werden, und Mutterschafts-Urlaub sollte gefälligst nur zahlen, wer Mutterschafts-Urlaub will. Als 1965 unser Ältester geboren wurde, zahlte uns Niemand die Arbeitstags-Pflegemutter, damit meine Holde arbeiten konnte.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
War auch nicht nötig. Er war ja unser 1. Wunschkind, und wir wollten ja auch gut für ihn sorgen. Die nächten Kinder wurden ohnehin in Ländern geboren, in denen Eltern für ihre Kinder alleinverantwortlich sind. Sogar Schulen kosteten uns viel Geld, aber Alles war leicht zahlbar, da wir nicht wie in der BRD durch Sozial-Ballast ausgeraubt wurden. Na, daran wird die BRD ja auch untergehen.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Und die Pleite der BRD wird ganz Euroa mit in den Abgrund reißen. Schade. Mein Traum von einem Europa ohne Grenzen war eben nur das: ein Traum. Aber bevor Alles hier in Fetzen fliegt, werden wir Europa eben wieder verlassen, und als guter Deutscher werde ich an der Reling einen schönen Schiffs die Flagge hochhalten bis die BRD hinter dem Horizont versinkt.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.24-carat.de/2011/RELING.JPG

Hydrant
02.07.2011, 20:55
Richtig, das ist die Frage. Vor kurzem stand in irgendeinem Artikel, dass diese Transferzahlungen in ihrer Gesamthöhe nichtmal in Prozent der gesamten Ausgaben der KV ausgedrückt werden könnten, höchstens in Promille. Es scheint also nur ein vergleichsweiser kleiner Teil des Kuchens zu sein. Trotzdem zählt heutzutage jeder Euro, und schon allein aus Prinzip sind diese Regelungen endgültig abzuschaffen, erst recht, wenn mal wieder die Bürger hierzulande geschröpft werden sollen. Außerdem hat man in der Gesamtgleichung bestimmt den bürokratischen Aufwand für diese Regelung gestrichen, der bestimmt nochmal mit der gleichen Summe zu Buche schlägt.

Das unterschreibe ich auf der Stelle!
Das Beamtenheer und nicht nur die, sondern die zahllosen Angestellten im öD müssen ja mit irgendwas beauftragt werden.
Nichts gegen Beamte oder Angestellte im öD...

Hydrant
02.07.2011, 20:59
Das sind keine Wirtschaftsexperten sondern Klugscheißer. Weder Schwulen und Lesben noch Heteros sollte ihr Lustobjekt mit Steuern und Abgaben finanziert werden, und Mutterschafts-Urlaub sollte gefälligst nur zahlen, wer Mutterschafts-Urlaub will. Als 1965 unser Ältester geboren wurde, zahlte uns Niemand die Arbeitstags-Pflegemutter, damit meine Holde arbeiten konnte.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
War auch nicht nötig. Er war ja unser 1. Wunschkind, und wir wollten ja auch gut für ihn sorgen. Die nächten Kinder wurden ohnehin in Ländern geboren, in denen Eltern für ihre Kinder alleinverantwortlich sind. Sogar Schulen kosteten uns viel Geld, aber Alles war leicht zahlbar, da wir nicht wie in der BRD durch Sozial-Ballast ausgeraubt wurden. Na, daran wird die BRD ja auch untergehen.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Und die Pleite der BRD wird ganz Euroa mit in den Abgrund reißen. Schade. Mein Traum von einem Europa ohne Grenzen war eben nur das: ein Traum. Aber bevor Alles hier in Fetzen fliegt, werden wir Europa eben wieder verlassen, und als guter Deutscher werde ich an der Reling einen schönen Schiffs die Flagge hochhalten bis die BRD hinter dem Horizont versinkt.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
http://www.24-carat.de/2011/RELING.JPG

Ja, sehe ich so ähnlich und bin bei Dir.
Grüße in meine alte Heimat.

Ruepel
03.07.2011, 10:20
Aha, Du hast aber den Beitrag schon gelesen? Die nichtverdienende Ehefrau soll 126 € KV Beiträge entrichten!
Da sollten die Bonzen erst mal die kostenlose Mitversicherung bei den Türken, sogar die in der Türkei lebenden Eltern werden kostenlos in Deutschland mitversichert abschaffen!

Oder bin ich etwa zu blöd, um das richtig zu interpretieren???

Wenn die Deutsche Ehefrau keine Kinder hat,fände ich diese Entscheidung auch richtig,aber auch deine Kritik hinsichtlich
der Mitversorgung der halben Tükei.

Anatoli
03.07.2011, 13:06
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Das ist ja mal echt der Hammer!
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!

Der Wahsinn! Der nächst Schritt die Deutschen zu verdünnen, wohl eher ganz austerben zu lassen.
Gesellschaftlich läuft ja argh viel schief in Deutschland, nun muss man dem letzten Zusammenleben zwischen Mann und Frau bzw. Familie, die letzten Todesstöße geben. Damit auch der letzte Otto N. zum identitätslosen Egoisten ranreift und per gesetzt ja schon fast verdonnert wird Kinder-/Familienlos zu leben.

Alles fatale Spätfolgen der Gleichberechtigung, Emanzipation und der verdammten Feministin. Das hinter diesen Ideologien und Aufassungen die selben Leute stecken wie in der NWO-Politik, darf nicht übersehen werden.

bürger_auf_der_palme
03.07.2011, 15:56
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Das ist ja mal echt der Hammer!
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!

Wenn du privat krankenversichert wärst müsstest du für deine Ehefrau zwar tatsächlich blechen, allerdings ebenso Ali für jedes einzelne Mitglied seiner Sippe. Wäre zu überlegen, oder?

Das momentane deutsche Krankenversicherungssystem ist jedenfalls riesiger Mist, alles bloß keine Klarheit zulassend, exemplarisch dafür die Unterscheidung gesetzlich/ privat. Lobbygesteuerte Vernebelungstaktik zur ungestörten Abzocke.

Im aktuellen Vorstoß geht es aber auch noch um etwas ganz anderes: Es soll zum x-ten Male das Thema Ehegattensplitting aufgerollt werden, diesmal halt von der Seite. Die 68er Umerzieher lassen nicht locker, wobei ich immer noch nicht glaube, dass die Zeit reif ist.

Also beruhigen wir uns - es wird wohl (noch) nichts passieren.

tabasco
03.07.2011, 15:59
Wenn du privat krankenversichert wärst müsstest du für deine Ehefrau zwar tatsächlich blechen, allerdings ebenso Ali für jedes einzelne Mitglied seiner Sippe. Wäre zu überlegen, oder?Interessante Logik. Würdest Du dann auch Selbstmord begehen, wenn dass dann auch der "Ali" machen müsste? Wäre zu überlegen.

bürger_auf_der_palme
03.07.2011, 16:08
Interessante Logik. Würdest Du dann auch Selbstmord begehen, wenn dass dann auch der "Ali" machen müsste? Wäre zu überlegen.

Sei sicher, die Gesamthöhe personengerechter Beiträge bringt eher den Ali um als mich, von daher stellt sich die Frage überhaupt nicht :):):)

Das jetzige System bedeutet Selbstmord für alle Deutschen - leider versagt hier bei vielen die Logik. Oder es liegt Vorsatz vor, was dann folgerichtig vorsätzlicher Mord ist.

konfutse
03.07.2011, 17:44
Nun gut, dann versuche ich es andersrum und Topic.
Warum, zum Geier, sollten Ossi-Frauen gegenüber Wessi-Frauen bevorteilt werden?
Sind sie das? Woran erkennst du das?

Penthesilea
03.07.2011, 20:15
Der Kanzlerin war die schriftl. Anfrage nicht wichtig genug, daher wurde betreffende Anfrage wegen wichtigerer Themen zurückgestellt.

Ich dachte, hier brodelts, hier ist die Hölle los!
So wird das aber nix mehr mit Deutschland.
Ach was soll`s ! Ist eh vergebene Mühe!
Nein, weiter protestieren und Leute unterstützen, die gegen solche Dinge vorgehen.
Schlimm nur, daß denen dann sofort unlautere Ziele und falsche politische Meinungen untergeschoben werden.

Penthesilea
03.07.2011, 20:16
Der Vorschlag ist grundsätzlich richtig und war in ähnlicher Form auch beimder Kopfpauschale enthalten.
………………….
Es ist mir völlig unverständ.lich weshalb jede, WIRKLICH JEDE wirtschaftlich oder finanzpolitisch vernünftige Idee sofort aufs erbittertste bekämpft wird, und das auch noch mit dem Verweis auf die eignene hehre Moral.

Die Türkengeschenke haben damit erstmal gar nichts zu tun und sind ein eigenständiges Ärgernis erster Kajüte.
Nein, um Moral geht es hier nicht, aber um viel Geld und darum, wer das berappen darf / muß.
Die Türken- besser Migrantengeschenke haben damit sehr viel zu tun.
Denn wenn diese auch gut gemeint und in guten Zeiten versprochen wurden, so sind sie heute mit Sargnägel unseres Sozialsystems.

Schlimm, daß unsere Politiker uns diese …. nun schönreden, daß es so für uns doch so günstig ist….
Unsere Nichtsnutze waren nämlich auch zu diesen Themen schon mal offener. Aber je mehr hier alles den Bach runtergeht, umso mehr wird Michel belogen.
Hier Zitate aus einem Artikel zum Thema KV, der sehr deutlich ist und den „Angriff“ auf die mitversicherten Ehefrauen als Frechheit entlarvt:
http://cdu-neuenhagen.de/cms/front_content.php?idcat=57&idart=246

Es besteht Handlungsbedarf bei der gesetzlichen Krankenkasse
auf www.cdu-politik.de erschien ein Beitrag, der ein sehr kostenträchtiges Detail in der gesetzlichen Krankenkasse beleuchtet, was dringend einer Änderung bedarf.
Deshalb wurde dieser Artikel übernommen.

Hierzulande legal lebende Migranten haben Anspruch darauf, dass auch ihre im Ausland lebenden Angehörigen kostenlos mitversichert werden.
Sie haben richtig gelesen: Wenn in Deutschland lebende – im nachfolgenden Fall nicht integrierte – Zuwanderer ihre minderjährigen Töchter im Ausland zwangsverheiraten, dann sind diese in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung mitversichert. Hier lebende Migranten haben trotz leerer Kassen auch weiterhin Anspruch darauf, dass ihre Ausland, meist in der Türkei lebenden Angehörigen sogar die Eltern im Krankheitsfall Leistungen aus der deutschen Krankenversicherung erhalten, und zwar auch dann, wenn diese niemals in Deutschland gewesen sind -zum Nachteil aller übrigen Beitragszahler ob mit oder ohne Migrationshintergrund.
Rechtsgrundlage dieser Regelung ist das deutsch-türkische Abkommen vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit. Die Bevorzugung ausländischer Familienangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen widerspricht genau genommen dem Gleichbehandlungsgrundsatz und stellt Deutsche erheblich schlechter als in Deutschland lebende Türken. Schließlich ist deutschen Krankenversicherten die Einbeziehung von Eltern in die Familienmitversicherung verwehrt. Bei Deutschen dürfen nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die gesetzliche Familienversicherung aufgenommen werden.
Es war das in Bielefeld beheimatete Westfalen-Blatt, das am 18. Juli 2003 zum ersten Mal über dieses Thema berichtete. Die Überschrift des Artikels lautete Ein Tabu milliardenschwer. Dem Bericht zufolge kostet die beschriebene Praxis die deutschen Krankenversicherungen viele Milliarden Euro. Der Artikel erregte Aufsehen und die Politik wurde wach: Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilte dann 2003 zum Thema beitragsfreie Krankenversicherung der Eltern ausländischer Arbeitnehmer in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung lapidar mit:
„Insofern besteht hier in der Tat eine Ungleichbehandlung gegenüber den in Deutschland lebenden Eltern von GKV-Versicherten.“
Geändert haben die Politiker allerdings nichts. Wir Deutschen zahlen weiterhin viele Milliarden Euro für Menschen, die nie in Deutschland waren und dennoch hierzulande krankenversichert sind.
……………………….
Und wenn Ihre Kinder eine Zahnregulierung benötigen, dann wird es ziemlich teuer für SIE. Nicht so für den Onkel aus Anatolien oder einen Opa in Mazedonien, im Kosovo oder im früheren Jugoslawien, selbst wenn dieser noch niemals in seinem Leben in Deutschland gewesen ist. Man hat ja Verwandtschaft, die in Deutschland versichert ist. Diese Mitbürger erhalten dann die neuen Zähne oder andere Gesundheitsleistungen komplett von den deutschen Krankenversicherungen finanziert selbstverständlich ohne Zuzahlung.
Türken und Balkanstaatenbewohner werden also gegenüber Deutschen mit Wissen der zuständigen Bundestagspolitiker bewusst in der gesetzlichen Krankenversicherung bevorzugt. Warum kündigt man das Abkommen dann nicht einfach? Die CDU/CSU teilte dazu mit, wenn das Abkommen mit der Türkei ersatzlos gestrichen werde, dann dürfte auch die deutsche Rentenversicherung an Türken, die in Deutschland gearbeitet haben und ihren Lebensabend nun in der Heimat verbringen, keine Renten mehr ins Ausland überweisen.
……………………….
Sie bietet den betroffenen ausländischen Staatsangehörigen, die auch in Deutschland Rentenbeiträge gezahlt haben, die Möglichkeit, durch die Zahlung einer Rente für ihre deutschen Versicherungszeiten ihren Lebensabend in ihren Heimatstaaten zu verbringen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach einer eingehenden Befassung mit dem Themenkomplex keine kurzfristige Kündigung der von Ihnen zu Recht kritisierten Sozialversicherungsabkommen anstrebt. Wir werden gleichwohl in unserer weiteren parlamentarischen Arbeit gegenüber der Bundesregierung auf Mittel und Wege dringen, die zu einer alsbaldigen Abänderung der ungerechten Mitversicherungsregelungen führen. Der Text wurde im Jahre 2003 formuliert.“
Was ist seither geschehen? Nichts! Wir zahlen weiter.
Die Kosten für die Überweisungen in die Türkei und andere Staaten (ähnliche Abkommen existieren u.a. mit Serbien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina) sind in den vergangenen Jahren beständig gestiegen. Über immer neue Zusatzgebühren (höhere Beitragssätze) steigen parallel dazu auch die Krankenversicherungskosten für deutsche Arbeitnehmer beständig weiter. Das deutsch-türkische Abkommen vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit wird dabei allerdings nicht angetastet. Türkische Mitbürger werden auch weiterhin keine zusätzlichen Kosten für ihre automatisch mitversicherten Eltern zahlen müssen. Die deutschen Versicherten sind aus dieser Perspektive gesehen Menschen zweiter Klasse.
Zudem werden auch jene ausländischen Mitbürger, die nicht über in Deutschland lebende Verwandte in der deutschen Krankenversicherung abgesichert sind, trotzdem illegal mitversorgt. Es handelt sich um einen Milliardenbetrug mit Krankenversicherungsausweisen, die über einen Mikrochip verfügen. Deutschland ist demzufolge für die Nutznießer ein Schlaraffenland in puncto ärztlicher Versorgung. Ein Fachmann, der Funktionär der Kassenärztlichen Vereinigung ist, sagt zur deutschen Gesundheitsversorgung: „Auf dem Balkan beispielsweise gibt es so gut wie keine. Mit der Chipkarte ist der Fremde schon ab der ersten Arztbehandlung in das deutsche Gesundheitssystem integriert bis hin zur Herzoperation. Mehrere Personen ohne gesetzliche Krankenversicherung nutzen dann gemeinsam eine Chipkarte, die sogenannte wandernde Chipkarte. Oder Gesundheitstouristen aus dem Ausland sind mit der Karte ihrer Angehörigen oder Bekannten unterwegs. Es wurden in Deutschland schon Chipkarten identifiziert, die zeitgleich von mehr als 75 (!!) verschiedenen Personen eingesetzt wurden. Auch das sind keine Einzelfälle.“
Den gesetzlichen Krankenkassen droht in Deutschland nach eigenen Angaben etwa ab 2011 der finanzielle Kollaps, …………….

Pythia
04.07.2011, 01:07
... Sie bietet den betroffenen ausländischen Staatsangehörigen, die auch in Deutschland Rentenbeiträge gezahlt haben, die Möglichkeit, durch die Zahlung einer Rente für ihre deutschen Versicherungszeiten ihren Lebensabend in ihren Heimatstaaten zu verbringen ...Aber die betroffenen ausländischen Staatsangehörigen, die mit Ehefrau 162,47 €/Monat Rentenanspruch haben, bleiben lieber hier, wo Sozialhilfe ihnen die Rente auf HartIV-Niveau aufstockt, also insgesamt Miete, Nebenkosten, freie KV und über 650 €/Monat bar für Opa und Oma.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Diese Ausländer kann ich gut verstehen. An deren Stelle würde ich auch bleiben so lange der Segen anhält. Nur verstehe ich nicht unser deutschen Volks-Repräsentanten, die das so regelten, obwohl sie mit Amtseid gelobten:
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Dem Nutzen anderer Völker hat sich doch kein deutscher Amtsinhaber verpflichtet. Dennoch nutzen unsere Volks-Repräsentanten vielen anderen Völkern sehr zum Schaden des deutschen Volks. Wäre ich Anwalt, hätte ich mir schon lange Klienten besorgt, die rechtliche Bekämpfung dieses Verbrechens finanzieren.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Solche Klienten sind leich zu finden: sogar eine geizige Sau wie ich würde trotz meiner iternationalen Offenheit gerne einen Beitrag zahlen. Aber es tut sich nix.

Nonkonform
04.07.2011, 10:34
Moment mal.Hat Einer von Euch mal ein Realbeispiel oder Info zur Sache?

Wir waren wegen SOWAS beim RA.
Da steh was im Sozialgesetzbuch.(Weiß leider nicht genau,wo)
Da ist bereits geregelt,wie sich das verhält mit Ehegatten,EK-Aufteilung/Anrechnung usw.Da gab es doch diese Reform,daß die Ehefrau NICHT mehr benachteiligt wird.So ergeben sich dann auch die Beiträge zur KV,wenn es sich um eine freiwillige Vers. handelt.

Mit Lebenspartnern ist das nicht so.

http://www.krankenkassenforum.de/-vp2022.html

JensVandeBeek
04.07.2011, 12:28
Ich erlaube mir ein Beitrag -ohne Kommentar- reinzustellen um das Thema inhaltlich zu ergänzen. Jeder sollte sich eigene Meinung bilden ;


10.12.2006 Frage von Roland Fath

Sehr geehrter Herr Mark,

folgendes entnehme ich diversen Veröffentlichungen und der Bundestagsdrucksache: 16/158 vom 9.12.05 "Fragen an die Bundesregierung" durch verschiedene Abgeordnete:

"Das deutsch-türkische Abkommen über soziale Sicherheit bestimmt, dass aufgrund einer bei einer deutschen Krankenkasse bestehenden Versicherung auch die in der Türkei wohnenden Familienangehörigen der Versicherten
Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft erhalten können. Dabei richtet sich der Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen nach türkischen Rechtsvorschriften. Hierzu gehören auch die Eltern des unterhaltsverpflichteten Versicherten\".

Da meine Eltern nicht wie die Eltern der Türken mitversichert sind, fühle ich mich als Deutscher diskriminiert. Ich bitte Sie, da Sie diesem Gesetz zugestimmt haben, um ein Feedback.

Es kann nicht sein, dass keine Gleichstellung deutscher Arbeitnehmer besteht,

Hochachtungsvoll

******************************

22.12.2006 Antwort von Lothar Mark


Sehr geehrter Herr Fath,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie beklagen, dass Sie als deutscher Bürger aufgrund der Mitversicherung von in der Türkei wohnhaften Familienangehörigen in der deutschen Krankenversiche*rung diskriminiert werden. Da ich mich zunächst mit den Fachleuten meiner Fraktion und dem Bundesgesundheitsministerium abstimmen musste, kann ich Ihnen erst heute genaue Informationen zum Thema liefern.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich hier um keine neue Diskussion handelt. In der Vergangenheit wurde die Problematik mehrfach in den Medien thematisiert - leider oft in einer Art und Weise, die der Sache nicht gerecht wird und Sozialneid provoziert.

Zunächst ein paar Worte zur bestehenden Rechtslage:

In der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates. Die der dortigen Krankenversicherung hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten. Rechtsgrundlage dieser Rege*lung ist bezogen auf die Türkei das deutsch-türkische Abkommen vom 30. April 1964 über Sozi*ale Sicherheit. Bei diesen Regelungen handelt es sich jedoch nicht um eine Besonderheit in den von Deutschland mit anderen Staaten geschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Sie entsprechen vielmehr internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist und finden Anwendung in der allgemeinen Praxis sowohl des zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts (bilaterale Sozi*alversicherungsabkommen) als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts (EU-Regelun*gen über Soziale Sicherung - VO (EWG) Nr. 1408/71 -).

Um nicht in jedem einzelnen Behandlungsfall eine verwaltungsaufwändige Abrechnung mit der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen durchführen zu müssen, erfolgt die Abrechnung der Kosten in Bezug auf die Türkei durch kalenderjährlich zu vereinbarende Monatspauschalbeträge je Familie. Diese Beträge basieren auf den Durchschnittskosten der in den Wohnsitzstaaten geschützten Personen nach dortigem Recht und berücksichtigen die durchschnittliche Zahl der in diesen Staaten wohnenden Familienan*gehörigen. Bei der Abrechnung wird auf das Kostenniveau in den Wohnsitzstaaten der Familien abgestellt (also auf den durchschnittlichen monatlichen Aufwand in der jeweiligen Landeswährung). Der vereinbarte Monatspauschalbetrag wird je Familie unabhängig von der Zahl der anspruchsbe*rechtigten Familienangehörigen gezahlt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das pauscha*lierte Abrechnungsverfahren den Verwaltungsaufwand wesentlich verringert und daher auch im Inte*resse der deutschen Krankenkassen liegt.

Nun zu den Kosten für die deutsche gesetzliche Krankenversicherung:

Für das Jahr 2002 belief sich beispielsweise der vereinbarte vorläufige Monatspauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei auf umgerechnet rd. 28 €. Der türkischen Krankenversi*cherung wurden für dieses Abrechnungsjahr insgesamt umgerechnet rd. 12,46 Mio. € (Stand 11/2005) von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Die gegenüber den übrigen genannten Staaten vorgenommenen Erstattungszahlungen (jeweils ebenfalls noch nicht vollständig abgerech*nete Zeiträume zum Stand 11/2005) betrugen für das Jahr 2002 für Bosnien und Herzegowina rd. 0,96 Mio. € sowie für Serbien und Montenegro rd. 0,62 Mio. €. Die Gesamtausgaben der deut*schen gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich im Jahr 2002 auf rd. 143,09 Mrd. €.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Anteil der gegenüber den vorgenannten Abkommensstaaten zu leistenden Erstattungsbeträge zusammengefasst noch nicht einmal 0,01 % der Gesamtausgaben der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausmacht.

Die Familienversicherung der in den genannten Ländern lebenden Familienmitglieder ist eine sinn*volle Einrichtung, weil sie dazu beitrug, dass sich ein Teil der aus diesen Ländern angeworbenen Arbeitnehmer dafür entschieden hatte, ihre Familienangehörigen nicht mit nach Deutschland zu nehmen. Auch heute noch ist diese Regelung für einen Teil der über 500.000 aus der Türkei und ca. 280.000 aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland von Bedeutung, deren Familienangehörige nicht nach Deutschland nachgezogen, sondern aufgrund der Familienversicherung im jeweiligen Heimatland geblieben sind. Der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entstehen durch diese Regelungen keine Mehr*belastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen. Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen Gebrauch machen. Dies wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass sich im Jahr 2002 die Kosten der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung je Mitglied im Durchschnitt auf monatlich rd. 234 € beliefen. Hinzu kommen die bereits oben erwähnten erheblichen Einsparungen an Verwaltungskosten durch das unbürokratische Verfahren der Monatspauschalbeträge.

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören die Ehefrau, sofern sie nicht selbst versichert ist, und die minderjährigen Kinder eines Versicherten.

Eltern eines Versicherten mit Wohnsitz in der Türkei sind nur dann ausnahmsweise anspruchsberechtigt, wenn sie nicht ohnehin leistungs*berechtigt nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund einer eigenen Versicherung (z.B. wegen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) oder der Versicherung einer anderen Per*son sind, sie dabei nicht* *über eigene Einkünfte bzw. Eigentum verfügen und der unterhaltsver*pflichtete Versicherte ihnen gegenüber tatsächlich Unterhaltsleistungen erbringt.

Geschwister eines Versicherten gehören in keinem der Länder zu den anspruchsberechtigten Personen.

Es kann also Folgendes festgehalten werden:

Aufgrund der genannten Sozialversicherungsabkommen kommt es nicht zu einer ungerechtfertigten Besserstellung ausländischer Versicherter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die Sozialversicherungsabkommen stehen im Einklang mit internationalen und supranationalen Stan*dards wie sie innerhalb der EU bestehen und werden strikt eingehalten.

Durch die Anwendung des deutsch-türkischen und deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsab*kommens entstehen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung keine Mehrbelastungen, sondern sogar Einsparungen, da die Familienangehörigen in ihren Herkunftsländern verbleiben und somit nicht zu den deutlich höheren deutschen Sätzen medizinisch versorgt werden müssen.

Die Vereinbarung zur Abrechnung der zu erstattenden Kosten für die Sachleistungsaushilfe basie*rend auf Monatspauschalen führt im Ergebnis zu erheblichen Kostenreduzierungen bei den gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere wegen des unbürokratischen Verwaltungsverfahrens.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen
konnte.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für die bevorstehenden
Feiertage und zum Jahreswechsel!

Lothar Mark, MdB

http://www.abgeordnetenwatch.de/lothar_mark-650-5825--a103.html

heide
04.07.2011, 12:31
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Das ist ja mal echt der Hammer!
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!

Nicht nur das. Von den Witwenrenten werden auch weiter KK-Beiträge abgezogen. Ergo: Auch Tote müssen weiter in die KK einzahlen.

Penthesilea
04.07.2011, 23:29
Aber die betroffenen ausländischen Staatsangehörigen, die mit Ehefrau 162,47 €/Monat Rentenanspruch haben, bleiben lieber hier, wo Sozialhilfe ihnen die Rente auf HartIV-Niveau aufstockt, also insgesamt Miete, Nebenkosten, freie KV und über 650 €/Monat bar für Opa und Oma.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Diese Ausländer kann ich gut verstehen. An deren Stelle würde ich auch bleiben so lange der Segen anhält. Nur verstehe ich nicht unser deutschen Volks-Repräsentanten, die das so regelten, obwohl sie mit Amtseid gelobten:
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Dem Nutzen anderer Völker hat sich doch kein deutscher Amtsinhaber verpflichtet. Dennoch nutzen unsere Volks-Repräsentanten vielen anderen Völkern sehr zum Schaden des deutschen Volks. Wäre ich Anwalt, hätte ich mir schon lange Klienten besorgt, die rechtliche Bekämpfung dieses Verbrechens finanzieren.
http://www.24-carat.de/Forum/L-05.GIF
Solche Klienten sind leich zu finden: sogar eine geizige Sau wie ich würde trotz meiner iternationalen Offenheit gerne einen Beitrag zahlen. Aber es tut sich nix.


Doch, es tut sich was.
Z.B: wurde Herrn Weber (Petition in dieser Angelegenheit an den DBT) NPD-Nähe vorgeworfen.

Ansonsten? Ich hoffe, Michel wird doch noch rechtzeitig wach. Vielleicht nutzt auch er
Facebook mal richtig?

Paul Felz
05.07.2011, 00:08
Doch, es tut sich was.
Z.B: wurde Herrn Weber (Petition in dieser Angelegenheit an den DBT) NPD-Nähe vorgeworfen.

Ansonsten? Ich hoffe, Michel wird doch noch rechtzeitig wach. Vielleicht nutzt auch er
Facebook mal richtig?
Warum geht mi da gerade:
"I had da dream!"

durch den Kopf?

Glaubst Du da wirklich dran?

Penthesilea
05.07.2011, 00:17
Warum geht mi da gerade:
"I had da dream!"

durch den Kopf?

Glaubst Du da wirklich dran?
Eigentlich nicht.
Aber Du hast schon recht, manchmal träume ich eben - kann schön sein.

Paul Felz
05.07.2011, 00:20
Eigentlich nicht.
Aber Du hast schon recht, manchmal träume ich eben - kann schön sein.
Ich auch..... ich auch.......

C-Dur
05.07.2011, 00:31
Hier bei uns ist JEDER kostenlos krankenversichert, auch wenn die Basisversorgung nicht allzu gut ist.Dem muss ich wegen eigener Erfahrung emphatisch widersprechen!!!

In welchem Hinterteil Kanadas wohnst Du denn!?(

Penthesilea
05.07.2011, 00:50
Ich auch..... ich auch.......
Gute Nacht ;)

Houseworker
05.07.2011, 20:01
Nicht nur das. Von den Witwenrenten werden auch weiter KK-Beiträge abgezogen. Ergo: Auch Tote müssen weiter in die KK einzahlen.

Hat mir letzthin eine Bekannte aus der Hundegruppe erzählt!

Sie zahlt seit über 5 Jahre Krankenkassenbeiträge für ihren verstorbenen Mann!
Ich konnte das einfach nicht glauben!

Seit wann braucht ein Toter die Krankenkasse? :-<

Pillefiz
05.07.2011, 22:36
Hat mir letzthin eine Bekannte aus der Hundegruppe erzählt!

Sie zahlt seit über 5 Jahre Krankenkassenbeiträge für ihren verstorbenen Mann!
Ich konnte das einfach nicht glauben!

Seit wann braucht ein Toter die Krankenkasse? :-<

die zahlt von der Rente, die sie von ihrem Mann bekommt, wie von Einkommen. Nicht FÜR ihn, sondern VON ihm

Herr Schmidt
06.07.2011, 18:36
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Das ist ja mal echt der Hammer!
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!


Beide Gruppen sollten Ihre Beiträge selbst bezahlen, warum nicht ? Sie wollen ja beide Leistungen aus der KV !! Dann könnten die Beiträge auch sinken!

Herr Schmidt
06.07.2011, 18:38
Nicht nur das. Von den Witwenrenten werden auch weiter KK-Beiträge abgezogen. Ergo: Auch Tote müssen weiter in die KK einzahlen.

Ist doch richtig, die "Alte" will ja auch Leistungen, oder ??

Penthesilea
06.07.2011, 23:15
Beide Gruppen sollten Ihre Beiträge selbst bezahlen, warum nicht ? Sie wollen ja beide Leistungen aus der KV !! Dann könnten die Beiträge auch sinken!
Dagegen wäre nichts zu sagen, würde das wirklich für ALLE gelten. Aber an den Solidarverträgen wird nicht gerüttelt. Und in denen ist der Kreis der Anspruchsberechtigten recht weit gefaßt.

http://www.welt.de/print-wams/article131117/Empoerte_Anrufe_im_Ministerium_Deutsche_in_Kranken kassen_benachteiligt.html

Der Kreis der anspruchberechtigten Familienangehörigen richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen, also auch der Eltern.

heide
07.07.2011, 04:15
[QUOTE=Herr Schmidt;4716789]Ist doch richtig, die "Alte" will ja auch Leistungen, oder ??[/QUOTE

Wieso? Ein Toter muss KK-Beiträge zahlen!

Herr Schmidt
07.07.2011, 07:09
[QUOTE=Herr Schmidt;4716789]Ist doch richtig, die "Alte" will ja auch Leistungen, oder ??[/QUOTE

Wieso? Ein Toter muss KK-Beiträge zahlen!

Will die Witwe jetzt Leistungen oder nicht ?? Sie zahlt von ihrem Anteil der Renten ihren Beitrag, ist das so schwer zu verstehen? Die kostenlose Mitversicherung der Ehefrau und Kinder ist sowieso eine sozialistische Umverteilung von arbeitenden zu nicht produktiv arbeitenden Personengruppen.

Hier müsste ein ganz anderes Modell her und zwar über eine Art MwSt. auf alle Waren und Dienstleistungen, die dann diese Gruppen finanzieren würden, wenn es gesellschaftlich erwünscht wäre. (schwerer Satz!)

Herr Schmidt
07.07.2011, 07:10
Dagegen wäre nichts zu sagen, würde das wirklich für ALLE gelten. Aber an den Solidarverträgen wird nicht gerüttelt. Und in denen ist der Kreis der Anspruchsberechtigten recht weit gefaßt.

http://www.welt.de/print-wams/article131117/Empoerte_Anrufe_im_Ministerium_Deutsche_in_Kranken kassen_benachteiligt.html

zu weit, viel zu weit !

Kaffeetrinker
07.07.2011, 07:39
Beide Gruppen sollten Ihre Beiträge selbst bezahlen, warum nicht ? Sie wollen ja beide Leistungen aus der KV !! Dann könnten die Beiträge auch sinken!

Da stimme ich zwar grundsätzlich zu allerdings sollte man auch nicht vergessen dabei, daß es viele Menschen gibt die SV- Beiträge zahlen aber deswegen noch lange keinen Anspruch auf Leistungen haben- Stichwort Minijob.
Da werden also, quasi doppelt, Beiträge gezahlt obwohl keinerlei Leistungen dafür erfolgen.

Herr Schmidt
07.07.2011, 07:53
Da stimme ich zwar grundsätzlich zu allerdings sollte man auch nicht vergessen dabei, daß es viele Menschen gibt die SV- Beiträge zahlen aber deswegen noch lange keinen Anspruch auf Leistungen haben- Stichwort Minijob.
Da werden also, quasi doppelt, Beiträge gezahlt obwohl keinerlei Leistungen dafür erfolgen.

Nicht ganz richtig ... hier werden zwar pauschal Beiträge abgeführt (nur vom Arbeitgeber) ... aber keine Doppelbeiträge, da der Minijober keine eigenen Beiträge bezahlt.

Götz
07.07.2011, 08:12
http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article13457703/Kostenlose-Mitversicherung-ist-grob-ungerecht.html

Das ist ja mal echt der Hammer!
Die Ehefrau soll ihre KV künftig selbst bezahlen, während die bucklige türkische Verwandtschaft in der Türkei kostenlos in Deutschland versichert wird.

Ich hoffe, die Deutschen werden jetzt mal endlich die Konsequenz ziehen!

Darauf, daß gewisse muslimische Sonderansprüche und deren Tendenzen unterduchschnittlich viel Beitäge eingezahlt zu haben ,als besondere Belastung zu definieren, die man mit entsprechenden Zuschlagszahlungen durch dieses Klientel kompensieren könnte, sind diese Experten noch nicht gekommen.

Kaffeetrinker
07.07.2011, 09:07
Nicht ganz richtig ... hier werden zwar pauschal Beiträge abgeführt (nur vom Arbeitgeber) ... aber keine Doppelbeiträge, da der Minijober keine eigenen Beiträge bezahlt.

Das ist auch nicht ganz richtig.


Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Versicherte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Der Pauschalbeitragssatz beträgt seit 01.07.2006 13 % (bis 30.06.2006 galt ein Pauschalbeitragssatz von 11 %). Voraussetzung für die Zahlung des Pauschalbeitrags ist also, dass der geringfügig Beschäftigte

in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und


in der geringfügig entlohnten Beschäftigung krankenversicherungsfrei ist.


Von der zum 01.01.2011 erfolgten Erhöhung des bundesweit geltenden Beitragssatzes von 14,9 % auf 15,5, % ist übrigens der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung nicht betroffen; dieser beträgt auch in 2011 - wie bislang - 13 % betragen.



Quelle (Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer geringfügig)

Demzufolge werden also sehr wohl Mehrzahlungen geleistet obwohl diese schon anderweitig geleistet werden.
Und es gibt Arbeitgeber welche die Pauschbeträge aif den AN abwälzen.

Chronos
07.07.2011, 10:03
Darauf, daß gewisse muslimische Sonderansprüche und deren Tendenzen unterduchschnittlich viel Beitäge eingezahlt zu haben ,als besondere Belastung zu definieren, die man mit entsprechenden Zuschlagszahlungen durch dieses Klientel kompensieren könnte, sind diese Experten noch nicht gekommen.
Die Experten sind sicher schon darauf gekommen, haben aber nicht den Mumm, das Thema anzupacken. Das ist nichts anderes als die übliche Scheu, sich mit gewissen Gruppierungen anzulegen.

Es ist sogar ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, aber auch das Grundgesetz geht unserer Polit-Bagage mittlerweile sonstwo vorbei (siehe nur das Thema Bailout und andere Nummern).

Dabei wäre es so einfach. Versichert ist nur der Einzahler sowie seine nichtarbeitende Ehefrau und nichtarbeitende Kinder. Bedingung: Der Lebensmittelpunkt muss in Deutschland liegen. Ende der Fahnenstange.

Was die in der Türkei zurückgebliebenen Eltern mit der deutschen KV zu tun haben sollen, ist sowieso ein Anachronismus der ganz besonderen (BRD-)Art.

Götz
07.07.2011, 10:11
Die Experten sind sicher schon darauf gekommen, haben aber nicht den Mumm, das Thema anzupacken. Das ist nichts anderes als die übliche Scheu, sich mit gewissen Gruppierungen anzulegen.

Es ist sogar ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, aber auch das Grundgesetz geht unserer Polit-Bagage mittlerweile sonstwo vorbei (siehe nur das Thema Bailout und andere Nummern).

Dabei wäre es so einfach. Versichert ist nur der Einzahler sowie seine nichtarbeitende Ehefrau und nichtarbeitende Kinder. Bedingung: Der Lebensmittelpunkt muss in Deutschland liegen. Ende der Fahnenstange.

Was die in der Türkei zurückgebliebenen Eltern mit der deutschen KV zu tun haben sollen, ist sowieso ein Anachronismus der ganz besonderen (BRD-)Art.

Die es ansprechen würden ,müßten wohl damit rechnen ihren privilegierten Expertenstatus zu verlieren, in der Bundesrepublik wagt man dies in der Regel erst im Rentenalter. Man könnte glatt von einem Phänomen reden, dem "Sarazineffekt".

JensVandeBeek
07.07.2011, 10:49
Darauf, daß gewisse muslimische Sonderansprüche und deren Tendenzen unterduchschnittlich viel Beitäge eingezahlt zu haben ,als besondere Belastung zu definieren, die man mit entsprechenden Zuschlagszahlungen durch dieses Klientel kompensieren könnte, sind diese Experten noch nicht gekommen.

Es hat mit Muslim-Sein nicht zu tun. Ähnliche Verträge wurden damals auch mit Jugoslawien gemacht. Wer in diesem Thema nur die Muslime oder Türken thematisiert, hat entweder nichts verstanden oder aber bezweckt was anderes.

Die Sache hat auch mit Gleichbehandlung nicht direkt zu tun. Wo bleibt die Gleichbehandlung wenn Kinder im Ausland leben und nicht versichert sind?
Wer soll für deren Krankenversicherung aufkommen?

Damit man diese angebliche Gleichbehandlung zu erreichen, müssten die Einwanderer ihr im Ausland lebende Kinder nach Deutschland holen. Dadurch würden neben Krankenversicherung auch sonstige Kosten entstehen. Wenn jedoch die Kinder in Ausland blieben, würde Deutschland davon wirtschaftlich mehr profitieren.


16. Februar 2011, 12:45 Uhr

Streit über Krankenversicherung

Anti-türkische Petition nervt den Bundestag

Von Christiane Bielek

Bevorzugt das deutsche Gesundheitswesen türkische Arbeitnehmer?
Die NPD behauptet das - und mit ihr Tausende Bürger.

Sie richten eine Petition an den Bundestag, damit ein Sozialversicherungsabkommen mit Ankara von 1964 aufgekündigt wird. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich der Fall als Farce.
Hamburg - Der Zeitpunkt für die Petition an den Bundestag war geschickt gewählt. Ende November 2010 startete ein gewisser A. Weber seinen Aufruf. Er richtet sich gegen ein Gesundheitsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei, demzufolge krankenversicherte Ausländer ihre in der Heimat gebliebenen Angehörigen mitversichern können. Wenige Wochen später sollte der Beitragssatz für die Krankenkassen in Deutschland steigen - mal wieder. Weber konnte sich sicher sein: Sein Anliegen würde bei deutschen Arbeitnehmern Gehör finden.
Er sollte Recht behalten. Seiner Petition schlossen sich rund 11.000 Gleichgesinnte an. Inzwischen ist die Mitzeichnungsfrist beendet. Jetzt prüfen die Parlamentarier, ob Handlungsbedarf besteht.

Konkret haben sich Weber und seine Mitstreiter auf das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 eingeschossen. Das sieht vor, dass in der Türkei lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers mitgeschützt sind. Damit sind in erster Linie Ehepartner und Kinder gemeint. Praktisch dürfen aber auch Eltern mitversichert werden, wenn sie nicht berufstätig sind.

Im Prinzip läuft das so: Geht ein Familienmitglied in der Türkei zum Arzt, schießt die türkische Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung vor. Hinterher lässt sie sich das Geld mittels einer Pauschale von der deutschen Krankenversicherung zurückerstatten.

Weber sieht darin eine Ungleichbehandlung deutscher Staatsangehöriger, da sie nach geltender Rechtslage ihre Familie im Ausland nicht mitversichern können, erst recht nicht ihre Eltern. "Hier muss der Gesetzgeber Regelungen herbeiführen, die den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes berücksichtigen", heißt es in der Petition.

Wer der Petent A. Weber ist und ob er noch andere Ziele mit seiner Petition verfolgt, ist unklar. Sicher aber ist, dass er viele Befürworter gefunden hat, deren politische Ansichten eher fragwürdig sind.
"Und wer zahlt das? Armes Deutschland!"

Auf der Web-Seite des Petitionsausschusses sind Forenbeiträge einiger Mitzeichner nachzulesen. Ein "extrem-mike" schreibt beispielsweise: "Hier müssen die Beiträge immer mehr erhöht werden, damit das neue Schnorrergewerbe dort drüben bestehen kann."

"Ralfie" schreibt: "Es ist einfach nicht nachvollziehbar, dass ein Abkommen nach ca. 40 Jahren einfach so 'weiterläuft'. Das dürfte einem Rentner mit geringer Rente schwer zu vermitteln sein... Sein Leben lang eingezahlt, und bei jedem Versicherten aus der Türkei wird noch ein "halbes Dorf" GRATIS mitversichert."

"Kunibert 1977" suggeriert, große Sachkenntnis zu haben: "Viele Frauen aus der Türkei gehen jedes Jahr zum Gesundheitscheck in ein deutsches Krankenhaus. Kommen gleich mit ihrer Dolmetscherin und 'verlangen' alles mögliche (mit irgendwelchen angeblichen Beschwerden). Und wer zahlt das? WIR! Armes Deutschland!"

Regelung dienlich für Deutschland

Ungleichbehandlung von deutschen Staatsbürgern?

Gratis-Mitversicherung von türkischen Großfamilien? Verschwendung von Versicherungsbeiträgen?

Auf den ersten Blick scheint die Petition plausibel, auch wenn sich die Mitzeichner oft im Ton vergreifen. Dabei ist ihre Argumentation bei näherem Hinsehen haltlos - und vor allem kurzsichtig.

Denn in erster Linie handelt es sich bei dem Abkommen um eine Familienversicherung, wie sie in Deutschland üblich ist. Krankenversicherte Männer und Frauen können auch hierzulande ihre Ehepartner und Kinder mitversichern, wenn sie nicht berufstätig sind. Der entscheidende Unterschied zu der deutsch-türkischen Vereinbarung besteht nur darin, dass sich die Mitversicherten im Ausland befinden - und es sich möglicherweise auch um ihre Eltern handelt.

Um diese scheinbare Ungerechtigkeit zu verstehen, ist ein Blick in die Vergangenheit notwendig: Die Regelung ist in einer Zeit entstanden, als Deutschland viele türkische Gastarbeiter anwarb - und als Lockmittel gute soziale Standards auch für die in der Heimat verbleibenden Angehörigen versprach. Aber selbst heute ist die Regelung für den deutschen Staat dienlich, weil sie kostengünstig ist.

So schreibt das Bundesarbeitsministerium in einem Informationsblatt:

"Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen."

Denn: Behandlungskosten in deutschen Kliniken und Arztpraxen sind um ein Vielfaches höher als in der Türkei. Für die deutsche Krankenversicherung ist es so gesehen sogar von Vorteil, wenn möglichst viele mitversicherte Angehörige im Ausland leben und dort zum Arzt gehen. Für eine Behandlung in Deutschland von in der Heimat Verbliebenen würde die Versicherung übrigens auch nicht aufkommen, anders als es Foren-Schreiber "Kunibert 1977" behauptet ("Viele Frauen aus der Türkei gehen jedes Jahr zum Gesundheitscheck in ein deutsches Krankenhaus.").

Stellt sich noch die Frage, ob türkische Arbeitnehmer die Vereinbarung in großem Stil missbrauchen, um ein "halbes Dorf mitzuversichern", wie Foren-Nutzer "Ralfie" schreibt.

Doch für einen Missbrauch gibt es keine Anhaltspunkte: Zwar haben etwa 500.000 Türken in Deutschland Anspruch auf die Familienmitversicherung. Vagen Schätzungen der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland zufolge wurden zuletzt aber nur Beiträge für rund 35.000 Angehörige bezahlt.

0,01 Prozent der Gesamtausgaben im Gesundheitssystem

Auch der Vorwurf der grenzenlosen Verschwendung entpuppt sich bei näherem Hinsehen als nicht gerechtfertigt.

Deutschland handelt nämlich jedes Jahr einen monatlichen Pauschalbetrag mit der türkischen Krankenversicherung aus, um nicht jeden einzelnen Behandlungsfall aufwendig abzurechnen. Die Pauschale basiert auf den durchschnittlichen Behandlungskosten für Patienten in der Türkei - und wird von deutscher Seite unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen bezahlt. Letztlich ist es also völlig egal, ob nur die Ehefrau oder auch die Eltern mitversichert sind.
Zuletzt lag die monatliche Pauschale bei 48,50 Euro. Insgesamt wurden der türkischen Krankenversicherung im Jahr 2009 - aktuellere Zahlen liegen nicht vor - rund zehn Millionen Euro überwiesen. Zum Vergleich: Das deutsche Gesundheitssystem verschlingt jedes Jahr rund 165 Milliarden Euro. Unterm Strich macht das Sozialversicherungsabkommen damit nur 0,01 Prozent der Gesamtausgaben aus.

Ex-CDU-Rechtsaußen Hohmann störte sich schon an dem Abkommen
Das Arbeitsministerium betont, dass es sich bei dem deutsch-türkischen Abkommen nicht um eine Besonderheit handelt, es entspreche vielmehr internationalen Standards.

Teil des Abkommens ist auch der Versicherungsschutz deutscher Touristen oder der von Auslandsrentnern in der Türkei, wie er in solchen Vereinbarungen üblich ist. Würde man also das Abkommen abschaffen, hätten auch deutsche Urlauber ein Problem.

Ob Petent A. Weber das berücksichtigt hat?

Die SPD hat ohnehin den Verdacht, dass mit Hilfe der Petition bewusst fremdenfeindliche Gesinnungen geschürt werden. "Ich ahne, welche Kräfte da am Werk sind", sagt die sozialversicherungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Anette Kramme. Auch die NPD fordert in ihrem Parteiprogramm die Aufkündigung der Sozialversicherungsabkommen.
Ohnehin ist die Debatte nicht neu. Schon 2003 hatte der damalige CDU-Abgeordnete Martin Hohmann (der später nach einer als antisemitisch kritisierten Rede aus der Partei ausgeschlossen wurde) den Bundestag diesbezüglich befragt. Hohmann wollte wissen: Wie viele Familienangehörige haben von dem Abkommen Gebrauch gemacht, und wie teuer war das?

Die Antwort des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Gesundheitsministerium, Franz Thönnes, ähnelte der heutigen des Arbeitsministeriums. Das Abkommen sei sinnvoll, weil es günstig ist.

URL : http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,742967,00.html

Chronos
07.07.2011, 11:09
Es hat mit Muslim-Sein nicht zu tun. Ähnliche Verträge wurden damals auch mit Jugoslawien gemacht. Wer in diesem Thema nur die Muslime oder Türken thematisiert, hat entweder nichts verstanden oder aber bezweckt was anderes.
Klar. Nur du verstehst solche Dinge. Alle anderen sind zu dumm dazu.... :rolleyes:


Um diese scheinbare Ungerechtigkeit zu verstehen, ist ein Blick in die Vergangenheit notwendig: Die Regelung ist in einer Zeit entstanden, als Deutschland viele türkische Gastarbeiter anwarb - und als Lockmittel gute soziale Standards auch für die in der Heimat verbleibenden Angehörigen versprach. Aber selbst heute ist die Regelung für den deutschen Staat dienlich, weil sie kostengünstig ist.
Und wieder mal die alte Mär von der angeblichen Anwerbung von Türken, um eine seinerzeitige eindeutige politsche Erpressung schönzuschreiben.

Diese Lüge scheint Beine bekommen zu haben.

Aus dem Zitat:


So schreibt das Bundesarbeitsministerium in einem Informationsblatt:

"Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen."

Denn: Behandlungskosten in deutschen Kliniken und Arztpraxen sind um ein Vielfaches höher als in der Türkei. Für die deutsche Krankenversicherung ist es so gesehen sogar von Vorteil, wenn möglichst viele mitversicherte Angehörige im Ausland leben und dort zum Arzt gehen. Für eine Behandlung in Deutschland von in der Heimat Verbliebenen würde die Versicherung übrigens auch nicht aufkommen, anders als es Foren-Schreiber "Kunibert 1977" behauptet ("Viele Frauen aus der Türkei gehen jedes Jahr zum Gesundheitscheck in ein deutsches Krankenhaus.").

Typische SPIEGEL-Rabulistik. Quintessenz: "Wir hätten ja noch viel mehr Türken im Land, wenn man kein Krankenversicherung der in der Türkei verbliebenen Angehörigen angeflanscht hätte".

Eine dreiste Verdrehung der Tatsache, dass striktere Zuwanderungsregelungen das Thema auch so erledigt hätten.


Die Sache hat auch mit Gleichbehandlung nicht direkt zu tun. Wo bleibt die Gleichbehandlung wenn Kinder im Ausland leben und nicht versichert sind?
Wer soll für deren Krankenversicherung aufkommen?

Damit man diese angebliche Gleichbehandlung zu erreichen, müssten die Einwanderer ihr im Ausland lebende Kinder nach Deutschland holen. Dadurch würden neben Krankenversicherung auch sonstige Kosten entstehen. Wenn jedoch die Kinder in Ausland blieben, würde Deutschland davon wirtschaftlich mehr profitieren.
Für im Ausland lebende Kinder in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer gibt es spezielle Regelungen. Je nachdem, ob die Kinder im Ausland arbeiten, studieren, oder nur dort bei einem Elternteil leben, greifen jeweils andere Sachverhalte.

Aber nirgends im ganzen Krankenkassensystem gibt es die Regelung, dass im Ausland lebende Eltern eines hier ansäßigen Arbeitnehmers mitversichert sind.
Das ist nur in diesem obskuren Vertragsmachwerk mit der Türkei und einigen restjugoslawischen Ländern fixiert.

UND DAS IST EIN KLARER UND EINDEUTIGER VERSTOSS GEGEN DEN GLEICHHEITSGRUNDSATZ!

Tosca
07.07.2011, 21:56
Die Experten sind sicher schon darauf gekommen, haben aber nicht den Mumm, das Thema anzupacken. Das ist nichts anderes als die übliche Scheu, sich mit gewissen Gruppierungen anzulegen.

Es ist sogar ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, aber auch das Grundgesetz geht unserer Polit-Bagage mittlerweile sonstwo vorbei (siehe nur das Thema Bailout und andere Nummern).

Dabei wäre es so einfach. Versichert ist nur der Einzahler sowie seine nichtarbeitende Ehefrau und nichtarbeitende Kinder. Bedingung: Der Lebensmittelpunkt muss in Deutschland liegen. Ende der Fahnenstange.

Was die in der Türkei zurückgebliebenen Eltern mit der deutschen KV zu tun haben sollen, ist sowieso ein Anachronismus der ganz besonderen (BRD-)Art.

Ich frage mich manchmal schon, was Opa und Oma, der Nachbar, der Dorfhund usw. in der Türkei mit unserer Krankenversicherung zu tun haben. Hier gilt immer mehr "bedient euch in Deutschland, dort kann man alles treiben, nur Nazi brüllen und schon sprudelt das Geld."

Angebelich ist die Türkei ja so reich, "keiner würde uns auf der Tasche liegen", wenn die Türkei in die EU einströmen darf. Aber warum um Himmelswillen ernähren sie dann ihre Leute nicht selber? Haben sie so wenig Ehre im Leibe?

Götz
07.07.2011, 21:58
Zusätzlich zu den bereits angesprochenen Punkten, gibt es gewisse muslimische Eigenheiten, die massiv gesundheitsgefährdent bzw Behandlungserchwerend wirken, wie zum Beipiel der "besondere Status der Frau", diverse Fastenpraxen und überdurchschnittlich krankenkostenintensive interkulturelle bzw interreligiöse Interaktionen, die man statistisch erfassen und berechnen sollte, um die richtigen Personen für die anfallenden Zusatzkosten für die Krankenkassen zu belangen, zur Entlastung unseres Gesundheitswesens und zum notwendigen Aufbau von Integrationsdruck.

Tosca
07.07.2011, 22:02
Wenn du so was in deinem realen Leben offen forderst, hast du bald messerscharfen Besuch...

Götz
07.07.2011, 22:15
Wenn du so was in deinem realen Leben offen forderst, hast du bald messerscharfen Besuch...

Durch gesundheitsefährdende Wechselwirkungen, die falls sie nicht sofort ins Grab führen, zumindest 5 stellige Behandlungskosten erforderlich machen würden, genau das habe ich gemeint. Aber wahrscheinlich wird man eher die belangen , die durch "Intoleranz und mangelndes Einfühlungsvermögen in fremde Mentalitäten" diese Reaktionen "schuldhaft verursachten". Die jenigen müssen das einfach aushalten,blutend und leidend zahlen, zur Mahnung daran, daß der Islam zu Deutschland gehört.

Paul Felz
07.07.2011, 23:05
Klar. Nur du verstehst solche Dinge. Alle anderen sind zu dumm dazu.... :rolleyes:


Und wieder mal die alte Mär von der angeblichen Anwerbung von Türken, um eine seinerzeitige eindeutige politsche Erpressung schönzuschreiben.

Diese Lüge scheint Beine bekommen zu haben.

Aus dem Zitat:



Typische SPIEGEL-Rabulistik. Quintessenz: "Wir hätten ja noch viel mehr Türken im Land, wenn man kein Krankenversicherung der in der Türkei verbliebenen Angehörigen angeflanscht hätte".

Eine dreiste Verdrehung der Tatsache, dass striktere Zuwanderungsregelungen das Thema auch so erledigt hätten.


Für im Ausland lebende Kinder in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer gibt es spezielle Regelungen. Je nachdem, ob die Kinder im Ausland arbeiten, studieren, oder nur dort bei einem Elternteil leben, greifen jeweils andere Sachverhalte.

Aber nirgends im ganzen Krankenkassensystem gibt es die Regelung, dass im Ausland lebende Eltern eines hier ansäßigen Arbeitnehmers mitversichert sind.
Das ist nur in diesem obskuren Vertragsmachwerk mit der Türkei und einigen restjugoslawischen Ländern fixiert.

UND DAS IST EIN KLARER UND EINDEUTIGER VERSTOSS GEGEN DEN GLEICHHEITSGRUNDSATZ!
Warst schneller. Zur Ergänzung: es gibt kein ehemaliges Jugoslawien. Die einzigen, die dort so versichert sind, sind Musels.