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Vollständige Version anzeigen : "Sozialauswahl"



tabasco
24.06.2011, 21:33
Wer Kinder hat, wird gekündigt, der Kinderlose darf bleiben. Begründung des LAG Köln - der Familienvater findet einfacher (mit zwei Kindern) einen Job, als ein 53jähriger Alleinstehender.

Quelle (http://m.ftd.de/artikel/60059084.xml?v=2.0) :lesma:

kotzfisch
24.06.2011, 21:37
richtig, richtig begründet und angemessen.

Sprecher
25.06.2011, 17:24
"Der Arbeitgeber entschied sich, den 53-jährigen, kinderlosen Mitarbeiter zu kündigen. Denn der von seiner Position her vergleichbare 35 Jahre alte Mitarbeiter war zwei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet und daher aus Sicht des Arbeitgebers sozial schutzwürdiger."

lol
Der wollte den alten, vermutlich besser bezahlten Mitarbeiter loswerden und den jüngeren, billigeren behalten.

Leila
25.06.2011, 17:44
Wer Kinder hat, wird gekündigt, der Kinderlose darf bleiben. Begründung des LAG Köln - der Familienvater findet einfacher (mit zwei Kindern) einen Job, als ein 53jähriger Alleinstehender.

Quelle (http://m.ftd.de/artikel/60059084.xml?v=2.0) :lesma:

Es aber gerade umgekehrt im Artikel: der mit Kindern darf bleiben, dem ohne Kinder wird gekündigt.

heide
26.06.2011, 08:32
Es aber gerade umgekehrt im Artikel: der mit Kindern darf bleiben, dem ohne Kinder wird gekündigt.

Wurde gefordert, das Arbeitsgericht entschied zu Gunsten des 53-Jährigen.

tabasco
26.06.2011, 09:50
Es aber gerade umgekehrt im Artikel: der mit Kindern darf bleiben, dem ohne Kinder wird gekündigt.
Eben nicht, lese den Artikel.



"Der Arbeitgeber entschied sich, den 53-jährigen, kinderlosen Mitarbeiter zu kündigen. Denn der von seiner Position her vergleichbare 35 Jahre alte Mitarbeiter war zwei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet und daher aus Sicht des Arbeitgebers sozial schutzwürdiger."

lol
Der wollte den alten, vermutlich besser bezahlten Mitarbeiter loswerden und den jüngeren, billigeren behalten.
Der Junge billigere und vermutlich auch bessere hat zwei Kinder.

Ich finde die Entscheidung nicht einfach. Und die gefallene nicht fair. Denn wieder mal wurde bestätigt, dass man/frau sich mit den Kindern nur die Karriere versaut.

Eigentlich habe ich angesichts des so penetrant geäußerten Beobachtung hier "Deutsche sterben da sie sich nicht vermehren" einen Sturm der Entrüstung erwartet.

Irrtum, was?

:)

Leila
26.06.2011, 10:00
Wurde gefordert, das Arbeitsgericht entschied zu Gunsten des 53-Jährigen.

Liebe Heide!

Wieder einmal rächte es sich, einen Artikel nicht vollständig gelesen zu haben! Bis zur Überschrift: „Das Urteil“ erschien mir alles so einleuchtend zu sein, daß ich die Lektüre abbrach.

Gruß von Leila

Don
26.06.2011, 10:10
richtig, richtig begründet und angemessen.

Es ist an sich bereits pervers daß die deutsche Justiz sich anmaßen kann zu bestimmen wen ein Unternehmen beschäftigt und wen es feuert.
Ich wünsche dem 53jährigen Klagehansel weiterhin viel Vergügen in seinem erklagten Job, den wird er sicher haben.
Mit Spannung erwarte ich dort die nächste Klage wegen Mobbing.

Leila
26.06.2011, 10:14
Es ist an sich bereits pervers daß die deutsche Justiz sich anmaßen kann zu bestimmen wen ein Unternehmen beschäftigt und wen es feuert.
Ich wünsche dem 53jährigen Klagehansel weiterhin viel Vergügen in seinem erklagten Job, den wird er sicher haben.
Mit Spannung erwarte ich dort die nächste Klage wegen Mobbing.

Zum letzten Satz: Damit ist zu rechnen!

Sonst: Ob es den Kindern zuträglich ist, einen arbeitslosen Vater zu haben?

tabasco
26.06.2011, 10:17
Noch mal zu Verdeutlichung:


(...) Der Fall betraf zwei etwa gleich lang beschäftigte (...) Führungskräfte in der Metallverarbeitung, von denen der eine 35 Jahre alt war und zwei Kinder hatte, der andere 53 Jahre alt und kinderlos. (...)

Quelle (http://www.channelpartner.de/recht/arbeitsrecht/2385517/)

Also kommt ja nicht mit "länger dem Betrieb zugehörig" an

:)

Eine Schande ist der Urteil!

Liebe Eltern-Arbeitnehmer, führ Euch das noch mal vor Augen:

Unterhalt von Kindern bei Sozialauswahl ist zweitrangig

Selber schuld, wer in Deutschland angestellt ist und nicht verhütet :lach: !!!

Klopperhorst
26.06.2011, 10:18
Zum letzten Satz: Damit ist zu rechnen!

Sonst: Ob es den Kindern zuträglich ist, einen arbeitslosen Vater zu haben?

Hier kollidieren mal wieder Sozialbiologie mit moderner Erwerbsarbeit.
Im Grunde ist auch das die Ursache für die heutigen Kleinfamilien, nämlich, dass Mutter und Vater Erwerbsarbeit nachgehen müssen, um diese zu ernähren.

Kinder kosten Geld, viel Geld, und dazu Zeit und Nerven.
Wer das nicht weiss, der hatte nie Kinder.

---

Leila
26.06.2011, 10:23
Guten Tag, lieber Kloppi!

Mir kommt das Urteil im höchsten Maße ungerecht vor. Im einen Fall sind vier Menschen, nämlich der Vater, die Mutter und die beiden Kinder von der Arbeitslosigkeit betroffen, im andern Fall nur ein lediger Mann.

Ich halte das Urteil für familien- und kinderfeindlich.

Gruß von Leila

henriof9
26.06.2011, 10:26
Noch mal zu Verdeutlichung:



Quelle (http://www.channelpartner.de/recht/arbeitsrecht/2385517/)

Also kommt ja nicht mit "länger dem Betrieb zugehörig" an

:)

Eine Schande ist der Urteil!

Liebe Eltern-Arbeitnehmer, führ Euch das noch mal vor Augen:

Unterhalt von Kindern bei Sozialauswahl ist zweitrangig

Selber schuld, wer in Deutschland angestellt ist und nicht verhütet :lach: !!!

Hmm, also ich kann die Begründung des Gerichts nachvollziehen.
Wie stehen denn die Chancen einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen für einen 53jährigen ?
Auf keinen Fall besser, eher schlechter, und das trotz der längeren Berufserfahrung, welche übrigens für mich persönlich den Ausschlag gegeben hätte wenn es mein Arbeitnehmer gewesen wäre.
Da hat der 35jährige sehr wohl eine bessere Chance und die Wahrscheinlichkeit das die Allgemeinheit bis zum Renteneintrittsalter dafür aufkommen muß ist bei weitem geringer.

Klopperhorst
26.06.2011, 10:29
Guten Tag, lieber Kloppi!

Mir kommt das Urteil im höchsten Maße ungerecht vor. Im einen Fall sind vier Menschen, nämlich der Vater, die Mutter und die beiden Kinder von der Arbeitslosigkeit betroffen, im andern Fall nur ein lediger Mann.

Ich halte das Urteil für familien- und kinderfeindlich.

Gruß von Leila

Heute meint aber auch jeder, den Anspruch auf eine Kleinfamilie zu besitzen, auch wenn er diese nicht ernähren kann.
Früher war es so, dass 30% eben keinen Nachwuchs hatten (wie heute), aber die anderen eben umso mehr Nachwuchs, weil sie diesen ernähren konnten.
Der Grund ist, dass heute von den Familien zu den Nachwuchslosen umverteilt wird, in Form von Sozialtransfers (auch Renten).

Der Bevölkerungswissenschaftler Herwirg Birg hat das sehr schön nachgewiesen.

---

tabasco
26.06.2011, 10:35
Hmm, also ich kann die Begründung des Gerichts nachvollziehen. Wie stehen denn die Chancen einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen für einen 53jährigen ? (...) Dass ich sie ebenfalls nachvollziehen kann, bedeutet nicht, dass ich sie als gerecht empfinde, mir ist zu viel Konjunktiv II in der Urteilsbegründung "hätte, würde, wäre, könnte"

Und wie hier schon geschrieben worden ist - hier sind es lediglich max. zwei menschen, die durch die Entlassung der 53jährigen betroffen sind - er und evtl. seine Frau. Im Falle der 35-jährigen Familienvater sind es nun mal 4 Menschen. Und die hier so oft berufene "Wahrscheinlichkeit" besagt, dass die Mutter von zwei Kindern und Ehefrau der Führungskraft wohl eher eine Hausfrau ohne eigenen Einkommen ist, als die kinderlose Frau der 53jährigen.

Also bleibt mit höchster Wahrscheinlichkeit in der Familie der 53jährigen mit einem Doppleeinkommen und ohne lästige Kinder zurück, während die Eltern zweiter Kinder mit höchster Wahrscheinlichkeit beide nun ohne Einkommen da stehen: Sozialauswahl eben.

:)

Stanley_Beamish
26.06.2011, 10:36
Hmm, also ich kann die Begründung des Gerichts nachvollziehen.
Wie stehen denn die Chancen einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen für einen 53jährigen ?
Auf keinen Fall besser, eher schlechter, und das trotz der längeren Berufserfahrung, welche übrigens für mich persönlich den Ausschlag gegeben hätte wenn es mein Arbeitnehmer gewesen wäre.
Da hat der 35jährige sehr wohl eine bessere Chance und die Wahrscheinlichkeit das die Allgemeinheit bis zum Renteneintrittsalter dafür aufkommen muß ist bei weitem geringer.

Ein Gericht sollte in seinem Urteil aber nicht spekulieren, sondern die tatsächlichen, unmittelbaren Folgen einer Kündigung berücksichtigen. Und da stehen eben starke Einkommeseinbußen bei einer Person gegen Verlust des Arbeitsplatzes eines Familienversorgers.

Leila
26.06.2011, 10:41
Eine Gesellschaft, in der Gerichtsurteile gegen Kinder möglich sind, sollte sich Firma nennen.

Klopperhorst
26.06.2011, 10:41
...
Also bleibt mit höchster Wahrscheinlichkeit in der Familie der 53jährigen mit einem Doppleeinkommen und ohne lästige Kinder zurück, während die Eltern zweiter Kinder mit höchster Wahrscheinlichkeit beide nun ohne Einkommen da stehen: Sozialauswahl eben.

:)

Es kommt hier auch auf die Qualifikation und somit den Wert des Mitarbeiters für das Unternehmen an.
Anscheinend tut sich der Familienvater nicht durch besondere Leistungen für das Unternehmen hervor, so dass eine höhere Bezahlung gerechtfertigt wäre.

Im Klartext: Eigentlich kann er unter normalen Marktbedingungen gar keine Kleinfamilie ernähren!

Wieder einmal greift der Staat ein und verdreht alle natürlichen Tatsachen, so wie mit den Sozialtransfers von Familien, die sich eigentlich selbst ernähren könnten, zu Kinderlosen oder HARTZ4-Familien.

Das Problem ist der unberechtigte Eingriff des Staates in die Familienplanung- und Ernährung.

---

Leila
26.06.2011, 10:47
Es kommt hier auch auf die Qualifikation und somit den Wert des Mitarbeiters für das Unternehmen an.
Anscheinend tut sich der Familienvater nicht durch besondere Leistungen für das Unternehmen hervor, so dass eine höhere Bezahlung gerechtfertigt wäre. […]

Beide sind Führungskräfte in den zusammengelegten Abteilungen gewesen, beide arbeiteten etwa gleich lang im Betrieb. Von unterschiedlicher beruflicher Qualifikation und Leistung kann demnach nicht die Rede sein.

Klopperhorst
26.06.2011, 10:51
Beide sind Führungskräfte in den zusammengelegten Abteilungen gewesen, beide arbeiteten etwa gleich lang im Betrieb. Von unterschiedlicher beruflicher Qualifikation und Leistung kann demnach nicht die Rede sein.

Einer ist billiger, der Andere aber nicht besser.
Daher hat der Eine richtigerweise auch keine Familie gegründet (weil er diese dann nicht ernähren könnte), der Andere meinte aber den Anspruch auf eine Kleinfamilie zu haben - und dann rumjammern, wenn er diese nicht ernähren kann.

---

henriof9
26.06.2011, 10:59
Dass ich sie ebenfalls nachvollziehen kann, bedeutet nicht, dass ich sie als gerecht empfinde, mir ist zu viel Konjunktiv II in der Urteilsbegründung "hätte, würde, wäre, könnte"

Und wie hier schon geschrieben worden ist - hier sind es lediglich max. zwei menschen, die durch die Entlassung der 53jährigen betroffen sind - er und evtl. seine Frau. Im Falle der 35-jährigen Familienvater sind es nun mal 4 Menschen. Und die hier so oft berufene "Wahrscheinlichkeit" besagt, dass die Mutter von zwei Kindern und Ehefrau der Führungskraft wohl eher eine Hausfrau ohne eigenen Einkommen ist, als die kinderlose Frau der 53jährigen.

Also bleibt mit höchster Wahrscheinlichkeit in der Familie der 53jährigen mit einem Doppleeinkommen und ohne lästige Kinder zurück, während die Eltern zweiter Kinder mit höchster Wahrscheinlichkeit beide nun ohne Einkommen da stehen: Sozialauswahl eben.

:)

Gut, mit dem "hätte, würde, wäre, könnte" hast Du natürlich recht aber eben genau das ist es ja, was zu einer Entscheidung führt, eben weil man nicht wissen kann wie sich das Ergebnis für den jeweiligen wirklich auswirkt.
Der 53jährige hat sicherlich auch eine Frau im ähnlichen Alter; ist die vielleicht schon arbeitslos ?
Oder die Frau des 35-jährigen. Arbeitet die oder ist sie Hausfrau oder arbeitslos ?

Eben diese ganzen Dinge muß ein AG nicht wissen und auch nicht in seine Entscheidung einfließen lassen- er kann es tun, muß aber nicht.
Und von dem Kenntnisstand der uns vorliegt ist der 35jährige schon auf Grund seines Alters besser für den Arbeitsmarkt aufgestellt als der 53-jährige, der höchstwahrscheinlich nicht lange arbeitslos geblieben wäre.

tabasco
26.06.2011, 11:01
Einer ist billiger, der Andere aber nicht besser.
Daher hat der Eine richtigerweise auch keine Familie gegründet (weil er diese dann nicht ernähren könnte), der Andere meinte aber den Anspruch auf eine Kleinfamilie zu haben - und dann rumjammern, wenn er diese nicht ernähren kann.

---Unternehmen hat dem älteren gekündigt. Dann kam der Staat :)

Übrigens das mit "einer billiger der andere teuer" ist deine Spekulation. Von mir verlinkten Quellen lassen auf die gute Vergleichbarkeit beider schliessen.

Leila
26.06.2011, 11:02
Einer ist billiger, der Andere aber nicht besser.
Daher hat der Eine richtigerweise auch keine Familie gegründet (weil er diese dann nicht ernähren könnte), der Andere meinte aber den Anspruch auf eine Kleinfamilie zu haben - und dann rumjammern, wenn er diese nicht ernähren kann.

Welche Voraussetzungen müßten Deiner Meinung nach gegeben sein, um eine Familie ernähren zu können? Welche Bedingungen müßte jemand erfüllen, der vorhätte, eine Familie zu gründen?

Benno
26.06.2011, 11:10
Eine Schande ist der Urteil!

Liebe Eltern-Arbeitnehmer, führ Euch das noch mal vor Augen:

Unterhalt von Kindern bei Sozialauswahl ist zweitrangig


…es ist immer eine Einzelfallentscheidung, man kann und soll die Entscheidung des LAG Köln bei der Sozialauswahl nicht generalisieren.

Ns. auch das (AGG) könnte mit herangezogen werden.

Klopperhorst
26.06.2011, 11:11
Welche Voraussetzungen müßten Deiner Meinung nach gegeben sein, um eine Familie ernähren zu können? Welche Bedingungen müßte jemand erfüllen, der vorhätte, eine Familie zu gründen?

Na man muss pro Kind so 500 Euro im Monat verdienen, dazu muss man auch die Zeit haben.

---

Freikorps
26.06.2011, 11:15
Ich kenne auch einen Fall, wo eine Angestellte in einer Apotheke gekündigt wurde, weil sie Krebs bekam und das trotz Jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit!

tabasco
26.06.2011, 11:16
Einer ist billiger, der Andere aber nicht besser.
Daher hat der Eine richtigerweise auch keine Familie gegründet (weil er diese dann nicht ernähren könnte), der Andere meinte aber den Anspruch auf eine Kleinfamilie zu haben - und dann rumjammern, wenn er diese nicht ernähren kann.

---

So noch mal und von einer guten Tatstatur.

In den von mir verlinkten Quellen sind folgende Punkte zu finden, die Du bitte in Deinen Ausführungen beachten magst:

- gleiche Betriebszugehörigkeit beider Arbeitnehmer

- gleiche Position in dem Unternehmen und somit auch eine gut vergleichbare Vergütungshöhe


(...)
Eben diese ganzen Dinge muß ein AG nicht wissen und auch nicht in seine Entscheidung einfließen lassen- er kann es tun, muß aber nicht.genau. Deswegen hat der ArbeitGeber ;) ja auch erst dem Älteren gekündigt.

Dieser hat geklagt.

Und gewann.



(...)
Und von dem Kenntnisstand der uns vorliegt ist der 35jährige schon auf Grund seines Alters besser für den Arbeitsmarkt aufgestellt als der 53-jährige, der höchstwahrscheinlich nicht lange arbeitslos geblieben wäre.Und das ist eben die Heuchelei, die das Urteil so schändlich macht - denn Kinder sind, genau so leider wie das Alter eine Einstellungshindernis.

tabasco
26.06.2011, 11:16
Ich kenne auch einen Fall, wo eine Angestellte in einer Apotheke gekündigt wurde, weil sie Krebs bekam und das trotz Jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit!

Und?

a) Was hat das mit dem Thema zu tun?
b) Was ist daran nicht korrekt?

Don
26.06.2011, 11:17
Gut, mit dem "hätte, würde, wäre, könnte" hast Du natürlich recht aber eben genau das ist es ja, was zu einer Entscheidung führt, eben weil man nicht wissen kann wie sich das Ergebnis für den jeweiligen wirklich auswirkt.
Der 53jährige hat sicherlich auch eine Frau im ähnlichen Alter; ist die vielleicht schon arbeitslos ?
Oder die Frau des 35-jährigen. Arbeitet die oder ist sie Hausfrau oder arbeitslos ?

Eben diese ganzen Dinge muß ein AG nicht wissen und auch nicht in seine Entscheidung einfließen lassen- er kann es tun, muß aber nicht.
Und von dem Kenntnisstand der uns vorliegt ist der 35jährige schon auf Grund seines Alters besser für den Arbeitsmarkt aufgestellt als der 53-jährige, der höchstwahrscheinlich nicht lange arbeitslos geblieben wäre.

Es ist für den Betrieb scheißegal wer wie wofür aufgestellt ist. Firmen sind nicht die Caritas.
Das Interesse des Betriebs liegt darin Jobs so zu besetzen daß der besser Geeignete die Funktion ausübt die der Betrieb benötigt.
(Ob das immer klappt sei dahingestellt, auch in Firmen treffen fehlbare Menschen die Entscheidungen).

Die Klage des 53jährigen (ich bin 54, nur mal so nebenbei) ist die typische Reaktion eines Sesselfurzers der glaubt es bestünde eine Art natürlicher Rechtsanspruch
auf lebenslange Beförderung. Die deutsche Beamtenmentalität ist weit über den öffentlichen Dienst hinaus verbreitet und hat maßgeblichen Anteil am Mehltau der dieses Land überzieht.
Ich tippe hier auf den sich für unersetzlich haltenden Waggonbremser bei dem der Betrieb höchst erfreut war eine Möglichkeit zu finden ihn abzustoßen.
Nicht wundern würde mich eine Mitgliedschaft im Betriebsrat.

tabasco
26.06.2011, 11:18
Na man muss pro Kind so 500 Euro im Monat verdienen, dazu muss man auch die Zeit haben.

---Man darf bei einer Führungskraft davon ausgehen, dass die Bedingung erfüllt ist. Wenn seine Frau Halbzeitkraft oder Hausfrau ist, so ist die zweite auch erfüllt.

Was hat also der 35jährige falsch gemacht ? Irgendwie widersprichst Du Dir selbst ...

BRDDR_geschaedigter
26.06.2011, 11:19
Es ist für den Betrieb scheißegal wer wie wofür aufgestellt ist. Firmen sind nicht die Caritas.
Das Interesse des Betriebs liegt darin Jobs so zu besetzen daß der besser Geeignete die Funktion ausübt die der Betrieb benötigt.
(Ob das immer klappt sei dahingestellt, auch in Firmen treffen fehlbare Menschen die Entscheidungen).

Die Klage des 53jährigen (ich bin 54, nur mal so nebenbei) ist die typische Reaktion eines Sesselfurzers der glaubt es bestünde eine Art natürlicher Rechtsanspruch
auf lebenslange Beförderung. Die deutsche Beamtenmentalität ist weit über den öffentlichen Dienst hinaus verbreitet und hat maßgeblichen Anteil am Mehltau der dieses Land überzieht.
Ich tippe hier auf den sich für unersetzlich haltenden Waggonbremser bei dem der Betrieb höchst erfreut waer eine möglichkeit zu finden ihn abzustoßen.
Nicht wundern würde mich eine Mitgliedschaft im Betriebsrat.

Klar ist das so, der deutsche Michel legt ja seine Mentalität nicht beim Pförtner ab.

Klopperhorst
26.06.2011, 11:21
Unternehmen hat dem älteren gekündigt. Dann kam der Staat :)
...

Dann sollte ich genauer lesen. Aber kommt ja aufs Gleiche raus. Staat greift ein und meint, die Sache besser beurteilen zu können.
Morgen wird eben wieder eine afrikanische Großfamilie durch den Staat für besonders schützenswert beurteilt, obwohl sie unter normalen Bedingungen hier verhungern würde.

Es ist eine Krux.

---

tabasco
26.06.2011, 11:23
Dann sollte ich genauer lesen. Aber kommt ja aufs Gleiche raus. Staat greift ein und meint, die Sache besser beurteilen zu können.
Morgen wird eben wieder eine afrikanische Großfamilie durch den Staat für besonders schützenswert beurteilt, obwohl sie unter normalen Bedingungen hier verhungern würde.

Es ist eine Krux.

---

Guck mal hier (http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:urteil-der-woche-unterhalt-von-kindern-bei-sozialauswahl-zweitrangig/60059084.html)rein


Der Fall

Das LAG Köln hatte zu entscheiden, welchem von zwei vergleichbaren Arbeitnehmern ein Unternehmen bei Wegfall eines Arbeitsplatzes unter sozialen Gesichtspunkten kündigen kann.
Ein Metallverarbeitungsunternehmen hatte zwei Abteilungen zusammengelegt, wodurch der Arbeitsplatz einer Führungskraft entfiel. Die betroffenen zwei Führungskräfte waren etwa gleich lang im Betrieb beschäftigt, beide verheiratet und nicht schwerbehindert. Der Arbeitgeber entschied sich, den 53-jährigen, kinderlosen Mitarbeiter zu kündigen. Denn der von seiner Position her vergleichbare 35 Jahre alte Mitarbeiter war zwei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet und daher aus Sicht des Arbeitgebers sozial schutzwürdiger.

Das Urteil

Die Kündigung ist nach Ansicht des LAG Köln unwirksam, weil die Kriterien der sozialen Auswahl nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Der Arbeitgeber habe seinen Wertungsspielraum bei der Sozialauswahl überschritten, indem er den Unterhaltspflichten im vorliegenden Fall Vorrang vor dem Lebensalter eingeräumt habe. (...)

Freikorps
26.06.2011, 11:25
Und?

a) Was hat das mit dem Thema zu tun?
b) Was ist daran nicht korrekt?

Da der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben unter Mitarbeitern nicht greift, sind dort solche Kündigungen leichter möglich als in Großbetrieben.

Bei der Sozialauswahl sind lt. deutschem Recht folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

Dauer der Betriebszugehörigkeit
Lebensalter
Unterhaltspflichten
Schwerbehindertenrecht

Auch hat ein Arbeitgeber nach aktueller Rechtssprechung ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu gewährleisten.

Das heißt für mich, daß man Leute die ständig krank sind und der Firma dadurch schaden ruhig hinauswerfen kann, aber bei Leuten wie in meinem ersten Beitrag beschrieben, die jahrzehntelang in einem Betrieb arbeiten und dabei so gut wie nicht krank waren durchaus auch mal ein Auge zudrücken sollte, aber sowas verstehst du wohl erst, wenn es dich selbst mal betrifft!

Leila
26.06.2011, 11:29
Na man muss pro Kind so 500 Euro im Monat verdienen, dazu muss man auch die Zeit haben.

500 Euro, das sind rund 600 Schweizerfranken. Eine günstige Zweizimmerwohnung in Basel-Stadt dürfte das Doppelte kosten.

Du kommst mir ziemlich weltfremd vor.

tabasco
26.06.2011, 11:30
Da der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben unter Mitarbeitern nicht greift, sind dort solche Kündigungen leichter möglich als in Großbetrieben.

Bei der Sozialauswahl sind lt. deutschem Recht folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

Dauer der Betriebszugehörigkeit
Lebensalter
Unterhaltspflichten
Schwerbehindertenrecht

Auch hat ein Arbeitgeber nach aktueller Rechtssprechung ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu gewährleisten.

Das heißt für mich, daß man Leute die ständig krank sind und der Firma dadurch schaden ruhig hinauswerfen kann, aber bei Leuten wie in meinem ersten Beitrag beschrieben, die jahrzehntelang in einem Betrieb arbeiten und dabei so gut wie nicht krank waren durchaus auch mal ein Auge zudrücken sollte, aber sowas verstehst du wohl erst, wenn es dich selbst mal betrifft!

Bist Du irgendwie leseschwach?

/:(


Die betroffenen zwei Führungskräfte waren etwa gleich lang im Betrieb beschäftigt, beide verheiratet und nicht schwerbehindert.

Also NIX LÄNGERE BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT, gelle?

Mich wird der Kack übrigens nie treffen. Ich bin selbständig. Mich bucht keiner aus "sozialen Gesichtspunkten". In meinem Fall zählt die Leistung. Und auch Preis/Leistungsverhältnis.

Klopperhorst
26.06.2011, 11:32
500 Euro, das sind rund 600 Schweizerfranken. Eine günstige Zweizimmerwohnung in Basel-Stadt dürfte das Doppelte kosten.

Du kommst mir ziemlich weltfremd vor.

Zusätzlich!
Ich habe derzeit keine Kinder zu ernähren, und deswegen kann ich auch auf dicke Hose finanziell machen, d.h. Geld zurücklegen, mir mal was leisten.

Frau und Kinder kosten zusätzlich Geld, m.E. 500 Eur pro Kind.

Denn die wollen ja nicht nur Nahrung, Anziehsachen, Spielzeug, Kinderkrippenplatz und später Musikinstrumente, sondern auch Urlaub und vor allem Zeit. Diese Zeit musst du erst mal haben, dann die Kohle zusätzlich ranzuschaffen.

Ich als Selbständiger müsste erst mal mein Produkt marktreif machen, ehe ich mir eine größere Familie leisten kann.

---

tabasco
26.06.2011, 11:42
- - -

19 Jahren im Betrieb beschäftigt waren die beiden Arbeitnehmer :)

Quelle (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,769498,00.html)

- - -

Leila
26.06.2011, 11:43
[…]Mich wird der Kack übrigens nie treffen. Ich bin selbständig. Mich bucht keiner aus "sozialen Gesichtspunkten". In meinem Fall zählt die Leistung. Und auch Preis/Leistungsverhältnis.

Ich hoffe sehr, daß Du vorsorgst und dementsprechend bescheiden lebst! – Um nicht eines Tages aus irgendwelchen Gründen gekündigt zu werden, strebten mein Mann und ich schon früh die Selbständigkeit an (welche ja stets eine relative ist, da man von den Aufträgen der Kunden abhängt). Doch dieses Risiko zahlte sich – trotz mancher Krise – aus.

Don
26.06.2011, 11:48
Man darf bei einer Führungskraft davon ausgehen, dass die Bedingung erfüllt ist. Wenn seine Frau Halbzeitkraft oder Hausfrau ist, so ist die zweite auch erfüllt.

Was hat also der 35jährige falsch gemacht ? Irgendwie widersprichst Du Dir selbst ...

Führungskraft bedeutet hier wohl Abteilungsmeister oder Vergleichbares. Die sind in der Regel zwar ausreichend aber nicht üppigst bezahlt.
Wie auch immer, das Geschwätz der Betrieb wollte den Billigeren behalten ist verkrampfter Unfug. Keine Firma leistet sich wegen ein paar Tausendern Gehaltsersparnis im Jahr einen unfähigen Faulpelz der pro Woche mehr Schaden anrichtet als er an Lohnsumme im Jahr einspart.

Die ganze verschwommene Berichterstattung deutet darauf hin daß ich wieder mal richtig liege.

Klopperhorst
26.06.2011, 11:57
- - -

19 Jahren im Betrieb beschäftigt waren die beiden Arbeitnehmer :)

Quelle (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,769498,00.html)

- - -

Oh ja, das klingt nach Sesselfurzern.
Ich hielt es nur 2 Jahre in einem Betrieb aus.

---

henriof9
26.06.2011, 12:05
Es ist für den Betrieb scheißegal wer wie wofür aufgestellt ist. Firmen sind nicht die Caritas.
Das Interesse des Betriebs liegt darin Jobs so zu besetzen daß der besser Geeignete die Funktion ausübt die der Betrieb benötigt.
(Ob das immer klappt sei dahingestellt, auch in Firmen treffen fehlbare Menschen die Entscheidungen).

Die Klage des 53jährigen (ich bin 54, nur mal so nebenbei) ist die typische Reaktion eines Sesselfurzers der glaubt es bestünde eine Art natürlicher Rechtsanspruch
auf lebenslange Beförderung. Die deutsche Beamtenmentalität ist weit über den öffentlichen Dienst hinaus verbreitet und hat maßgeblichen Anteil am Mehltau der dieses Land überzieht.
Ich tippe hier auf den sich für unersetzlich haltenden Waggonbremser bei dem der Betrieb höchst erfreut war eine Möglichkeit zu finden ihn abzustoßen.
Nicht wundern würde mich eine Mitgliedschaft im Betriebsrat.

Muß nicht unbedingt sein, da kann auch das Arbeitsamt seine Fingerchen im Spiel haben wenn die nämlich davon ausgehen, daß die Sozialauswahl nicht korrekt durchgeführt wurde.
Dadurch ist ein AN quasi gezwungen eine Kündigungsschutzklage zu erheben, selbst wenn er es nicht wollte, damit ihm die Leistungen für die Zeit der Sperrfrist nicht vorenthalten werden.
Ich habe das früher öfter gehabt das entweder die Krankenkassen oder das Arbeitsamt dafür verantwortlich waren das AN Klage eingereicht haben.

tabasco
26.06.2011, 12:20
(...)
Dadurch ist ein AN quasi gezwungen eine Kündigungsschutzklage zu erheben, selbst wenn er es nicht wollte, damit ihm die Leistungen für die Zeit der Sperrfrist nicht vorenthalten werden.(...) Das ist wiederum korrekt. So werden die betriebsbedingten Kündigungen unmöglich gemacht. Mir ist folgender Fall bekannt:

Kleinunternehmen verkleinert sich von 9 auf 3 Mitarbeiter, eine der Gekündigten hatte aber bereits ohne Wissen um ihre baldige Kündigung einen teuren Urlaub gebucht. Die Reiserücktrittversicherung hätte die Kosten erstattet, wenn die Kündigung als "betriebsbedingt" also als nicht selbstverschuldet ausformuliert wäre. Da aber der Unterneger sich nicht vorm Gericht wegen "betriebsbedingt" schleifen lassen wollte, kündigte es eben ganz regulär, eben nicht betriebsbedingt und berief sich auf die Kleinbetriebregelung. Das klappte, zum Glück für den Unternehmer :).

Benno
26.06.2011, 12:48
Das ist wiederum korrekt. So werden die betriebsbedingten Kündigungen unmöglich gemacht. Mir ist folgender Fall bekannt:

Kleinunternehmen verkleinert sich von 9 auf 3 Mitarbeiter, eine der Gekündigten hatte aber bereits ohne Wissen um ihre baldige Kündigung einen teuren Urlaub gebucht. Die Reiserücktrittversicherung hätte die Kosten erstattet, wenn die Kündigung als "betriebsbedingt" also als nicht selbstverschuldet ausformuliert wäre. Da aber der Unterneger sich nicht vorm Gericht wegen "betriebsbedingt" schleifen lassen wollte, kündigte es eben ganz regulär, eben nicht betriebsbedingt und berief sich auf die Kleinbetriebregelung. Das klappte, zum Glück für den Unternehmer :).


Kündigungen: Verhaltensbedingte, Betriebsbedingte und die Eigenkündigung.
In diesem Fall wäre es eindeutig eine Betriebsbedingte.

Es ist ja faktisch eine Betriebsänderung, was hat das denn mit der Kleinbetrieb - Regelung zu schaffen?

tabasco
26.06.2011, 13:12
Kündigungen: Verhaltensbedingte, Betriebsbedingte und die Eigenkündigung.
In diesem Fall wäre es eindeutig eine Betriebsbedingte.

Es ist ja faktisch eine Betriebsänderung, was hat das denn mit der Kleinbetrieb - Regelung zu schaffen?Mehr als ich schreib weiß ich auch nicht. Nur dass der Unternehmer doch dann Größe zeigte und die Reisekosten der ex-Arbeitnehmerin erstattete. Das Wort "betriebsbedingt" hat er aber in die Kündigung NICHT rein genommen.

Benno
26.06.2011, 13:26
Mehr als ich schreib weiß ich auch nicht. Nur dass der Unternehmer doch dann Größe zeigte und die Reisekosten der ex-Arbeitnehmerin erstattete. Das Wort "betriebsbedingt" hat er aber in die Kündigung NICHT rein genommen.

…dann könnte es sich um einen Vergleich gehandelt haben. (Mal mehr lukrativ mal weniger):]

Rumburak
26.06.2011, 13:44
500 Euro, das sind rund 600 Schweizerfranken. Eine günstige Zweizimmerwohnung in Basel-Stadt dürfte das Doppelte kosten.

Du kommst mir ziemlich weltfremd vor.

Du kannst die Schweiz doch nicht mit Deutschland vergleichen. Kennst du deutsche Löhne?

konfutse
26.06.2011, 13:56
Einer ist billiger, der Andere aber nicht besser.
Daher hat der Eine richtigerweise auch keine Familie gegründet (weil er diese dann nicht ernähren könnte), der Andere meinte aber den Anspruch auf eine Kleinfamilie zu haben - und dann rumjammern, wenn er diese nicht ernähren kann.

---
Und du jammerst rum, weil weniger Deutsche geboren werden?

henriof9
26.06.2011, 14:48
Ein Gericht sollte in seinem Urteil aber nicht spekulieren, sondern die tatsächlichen, unmittelbaren Folgen einer Kündigung berücksichtigen. Und da stehen eben starke Einkommeseinbußen bei einer Person gegen Verlust des Arbeitsplatzes eines Familienversorgers.

Ja und ?
Ist der 53jährige keine Familienversorger nur weil evtl. dessen Kinder schon aus dem Haus sind ?
Wie hoch sind denn dessen Chancen noch einen Arbeitsplatz zu bekommen im Gegensatz zu seinem weit jüngeren Kollegen ?
Wenn man hier von sozialer Gerechtigkeit sprechen will, wo bleibt dann die menschliche ?
Das mag einen Unternehmer nicht interessieren, deswegen wird er sich ja auch von dem " Alten " getrennt und den " Jüngeren " behalten haben, aber ist es sozial und gerecht die Alten einfach auf´s Abstellgleis zu schicken, wohlwissend das deren Chancen um einiges geringer sind ?

henriof9
26.06.2011, 14:58
Kündigungen: Verhaltensbedingte, Betriebsbedingte und die Eigenkündigung.
In diesem Fall wäre es eindeutig eine Betriebsbedingte.

Es ist ja faktisch eine Betriebsänderung, was hat das denn mit der Kleinbetrieb - Regelung zu schaffen?

Ganz einfach, mit 9 AN fällt der Unternehmer noch unter die Kleinbetriebsregelung und demzufolge besteht für die AN eh kein Kündigungsschutz.
Demzufolge reicht eine völlig reguläre Kündigung im Rahmen der Kündigungsfrist aus welche auch nicht näher begründet werden muß.

Benno
26.06.2011, 15:21
Ganz einfach, mit 9 AN fällt der Unternehmer noch unter die Kleinbetriebsregelung und demzufolge besteht für die AN eh kein Kündigungsschutz.
Demzufolge reicht eine völlig reguläre Kündigung im Rahmen der Kündigungsfrist aus welche auch nicht näher begründet werden muß.

Das KSchG ist novelliert worden…sorry.
Denn § 23 I KSchG stellt eine Sonderregelung für Kleinbetriebe dar.

Stanley_Beamish
26.06.2011, 15:39
Ja und ?
Ist der 53jährige keine Familienversorger nur weil evtl. dessen Kinder schon aus dem Haus sind ?
Wie hoch sind denn dessen Chancen noch einen Arbeitsplatz zu bekommen im Gegensatz zu seinem weit jüngeren Kollegen ?
Wenn man hier von sozialer Gerechtigkeit sprechen will, wo bleibt dann die menschliche ?
Das mag einen Unternehmer nicht interessieren, deswegen wird er sich ja auch von dem " Alten " getrennt und den " Jüngeren " behalten haben, aber ist es sozial und gerecht die Alten einfach auf´s Abstellgleis zu schicken, wohlwissend das deren Chancen um einiges geringer sind ?

Wieso "ja und"?
Es geht hier doch um die Abwägung, einen alleinstehenden Älteren oder einen Jüngeren mit Frau und Kindern zu entlassen. Das sind die bekannten Fakten. Darüber, wer einfacher einen neuen Job bekommt, kann man nur spekulieren.

Don
26.06.2011, 15:41
Ja und ?
Ist der 53jährige keine Familienversorger nur weil evtl. dessen Kinder schon aus dem Haus sind ?
Wie hoch sind denn dessen Chancen noch einen Arbeitsplatz zu bekommen im Gegensatz zu seinem weit jüngeren Kollegen ?
Wenn man hier von sozialer Gerechtigkeit sprechen will, wo bleibt dann die menschliche ?
Das mag einen Unternehmer nicht interessieren, deswegen wird er sich ja auch von dem " Alten " getrennt und den " Jüngeren " behalten haben, aber ist es sozial und gerecht die Alten einfach auf´s Abstellgleis zu schicken, wohlwissend das deren Chancen um einiges geringer sind ?

Nochmal, ein Unternehmen ist nicht die Caritas. Es ist nicht dazu da auszuloten welche Chancen ein gekündigter AN hat.
Hat irgendwer von den Geistesgrößen eigentlich den Inhalt des Artikels verstanden?

Zwei AN, einer 35 und einer 53. Beide seit 19 Jahren in der Firma. Das bedeutet dewr Junge hat dort als Stift mit 16 angefangen. Es handelt sich also, wie ich bereits erwähnte, um Vorarbeiter oder Meister. Möglicherweise war der Alte sogar sein Ausbilder.

Wer schonmal in einem Produktionsbetrieb arbeitete kennt solche Konstellationen. Die Firma legt zwei Abteilungen zusammen (wobei Abteilung hier vermutlich etwas vollmundig formuliert sein dürfte). Der Alte mauert weil er Änderungen verabscheut, der Junge sieht seine Chance. Die Firma überlegt sich wie sie die Hürden des deutschen Arbeitsplatzverhinderungsrechts umgehen kann und kommt erfreut auf die Kinder des Jungen.

Du hast zwar recht, es ist möglich daß das AA hier eine Klage verlangte, das vergaßen die Qualitätsjournalisten wohl zu recherchieren.
Ich habe aber eher den Eindruck, der reinen Empirie geschuldet, daß hier ein bockbeiniger Arsch seine Felle davonschwimmen sah. Zudem stocksauer darüber war daß der Junge den er noch als Stift kennt den Platz einnehmen soll der ihm gebührt.

Das ist die Standardsituation schlechthin. Was die Firma jetzt sinnvollerweise tun kann ist Folgendes: den Job für die Leitung der zwei Bereiche neu besetzen und den Alten zurück an die Drehbank stellen. Da er das vermutlich nicht kann fliegt er in einem halben Jahr erneut. Dem weisen Richterspruch wird es also zu verdanken sein wenn für geraume Zeit Krieg in der Firma herrscht und vielen Leuten viel Zeit und Nerven gestohlen werden.

Don
26.06.2011, 15:43
Wieso "ja und"?
Es geht hier doch um die Abwägung, einen alleinstehenden Älteren oder einen Jüngeren mit Frau und Kindern zu entlassen. Das sind die bekannten Fakten. Darüber, wer einfacher einen neuen Job bekommt, kann man nur spekulieren.

Nein. Es geht um die Abwägung welcher von beiden besser für den Job geeignet ist. Bezeichnend für die ganze Diskussion ist doch gerade daß NIEMAND außer mir diese Frage stellt. Lauter Beschäftigungstherapeuten hier.

Stanley_Beamish
26.06.2011, 15:50
Nein. Es geht um die Abwägung welcher von beiden besser für den Job geeignet ist. Bezeichnend für die ganze Diskussion ist doch gerade daß NIEMAND außer mir diese Frage stellt. Lauter Beschäftigungstherapeuten hier.

Auch wenn Du das nicht wahrhaben willst, oder für schlecht hältst:

Ein Unternehmen ab einer bestimmten Größe muss bei Kündigungen eine Sozialauswahl vornehmen.
Das steht so im Gesetz.
Die Belange der Firma sind, auch wenn Dir das gegen den Strich geht, unerheblich.

Don
26.06.2011, 16:02
Auch wenn Du das nicht wahrhaben willst, oder für schlecht hältst:

Ein Unternehmen ab einer bestimmten Größe muss bei Kündigungen eine Sozialauswahl vornehmen.
Das steht so im Gesetz.
Die Belange der Firma sind, auch wenn Dir das gegen den Strich geht, unerheblich.

Mir ist das sehr wohl bekannt und ich halte es nicht nur für schlecht sondern für kriminell.

Insbesondere wenn es auch noch dazu führt jede Sozialauswahl von den Launen irgendeines dahergelaufenen Richters abhängig zu machen.

opppa
26.06.2011, 16:26
Auch wenn Du das nicht wahrhaben willst, oder für schlecht hältst:

Ein Unternehmen ab einer bestimmten Größe muss bei Kündigungen eine Sozialauswahl vornehmen.
Das steht so im Gesetz.
Die Belange der Firma sind, auch wenn Dir das gegen den Strich geht, unerheblich.

Jedes Unternehmen wird streng darauf achten, daß der "fähigere" Arbeitnehmer im Betrieb verbleibt und dann (und keinesfalls früher) daran arbeiten, daß die Argumente für eine (mehr oder weniger) soziale Auiswahl an die wirtschaftlichen Erfordernisse angepasst werden.

Kein Wirtschaftsunternehmen wird sich an die Sozialromantik eines Gesetzgebers anpassen!

:D

Don
26.06.2011, 16:27
Jedes Unternehmen wird streng darauf achten, daß der "fähigere" Arbeitnehmer im Betrieb verbleibt und dann (und keinesfalls früher) daran arbeiten, daß die Argumente für eine (mehr oder weniger) soziale Aiswahl an die Erfordernisse angepasst werden.

Kein Wirtschaftsunternehmen wird sich an die Sozialromantik eines Gesetzgebers anpassen!

:D

Weshalb unsere Wirtschaft bisher auch noch halbwegs passabel funktioniert.

Stanley_Beamish
26.06.2011, 16:46
Jedes Unternehmen wird streng darauf achten, daß der "fähigere" Arbeitnehmer im Betrieb verbleibt und dann (und keinesfalls früher) daran arbeiten, daß die Argumente für eine (mehr oder weniger) soziale Auiswahl an die wirtschaftlichen Erfordernisse angepasst werden.

Kein Wirtschaftsunternehmen wird sich an die Sozialromantik eines Gesetzgebers anpassen!

:D

Wenn der Unternehmer aber den "Falschen" kündigt, und der Arbeitsrichter auch dieser Meinung ist, dann hat man bei langjährigen Mitarbeiter schnell mal eben 15.000 bis 20.000 Euro Abfindungszahlungen an der Backe.
Einem Betrieb mit 1000 Mitarbeitern tut das nicht weh, aber ein mittelständischer Handwerksbetrieb mit 50 Mitarbeitern hat daran schon zu knapsen.

henriof9
26.06.2011, 17:30
Nein. Es geht um die Abwägung welcher von beiden besser für den Job geeignet ist. Bezeichnend für die ganze Diskussion ist doch gerade daß NIEMAND außer mir diese Frage stellt. Lauter Beschäftigungstherapeuten hier.

Oh doch, ich habe gleich in meinem ersten Beitrag zum Thema geschrieben, daß dies für mich als AG das Entscheidungskriterium gewesen wäre.

Und die Frage nach der besseren Eignung, fachlich gesehen, können wir nicht beantworten aber der Unternehmer hat sie ganz einfach darin gesehen, daß der 53jährige zukünftig öfter krank sein wird, daß der " demnächst " in Rente gehen wird und er mit dem 35jährigen also noch mehr Jahre für das Unternehmen hat, er hat also eine rechenbare Größe während er nach dem Renteneintritt oder gar einer schwere Erkrankung des Älteren nicht weiß was für eine Kröte er dann bekommt, von der Neueinarbeitung mal ganz abgesehen.
Da es sich wohl bei beiden um Führungskräfte mit gleicher fachlicher Eignung handelte müßte normalerweise schon deswegen der Ältere die bessere fachliche Eignung haben, schon auf Grund der Berufserfahrung- müßte. :D

henriof9
26.06.2011, 17:46
Wieso "ja und"?
Es geht hier doch um die Abwägung, einen alleinstehenden Älteren oder einen Jüngeren mit Frau und Kindern zu entlassen. Das sind die bekannten Fakten. Darüber, wer einfacher einen neuen Job bekommt, kann man nur spekulieren.

Zunächst, der Ältere war ja auch verheiratet, hat also auch eine Familie.
Und es ist eben keine Spekulation das die Älteren ab einem bestimmten Alter kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, Jüngere aber sehr wohl.
Dazu muß man nur in die Statistik sehen.

Und jetzt mal ehrlich; sich Kinder anzuschaffen ist jeden sein eigenes Risiko das er eingeht.
Was kommt denn dann als nächstes ? Der Arbeitnehmer der sich gerade eine Hypothek für ein Haus ans Bein gebunden hat ?

Was man an diesem Urteil kritisieren kann ist z.B. das deswegen nicht mehr Ältere ihren Arbeitsplatz bis zur Rente behalten werden sondern die Unternehmen nach wie vor, meistens über Abfindungen, Mittel und Wege finden werden sich von diesen AN zu trennen.
Und das kann für ein kleines Unternehmen oder Mittelständler eine enorm finanzielle Belastung werden, wenn nicht gar unmöglich sein.

Stanley_Beamish
26.06.2011, 18:21
Zunächst, der Ältere war ja auch verheiratet, hat also auch eine Familie.



Ich glaube Du hast den Sinn dieses Stranges und die Intention von kugelfisch, ihn zu eröffnen nicht verstanden.

Hier jüngerer Familienvater mit Kindern, dort älterer Nichtfamilienvater ohne Kinder.
Das Gericht entscheidet sich für Nichtfamilenvater ohne Kinder, weil der angeblich schlechter an einen neuen Arbeitsplatz kommt.

Darum geht's.
Wenn die Familienverhältnisse von beiden ungefähr gleich wären, dann bräuchten wir hier nicht diskutieren.

henriof9
26.06.2011, 18:33
Ich glaube Du hast den Sinn dieses Stranges und die Intention von kugelfisch, ihn zu eröffnen nicht verstanden.

Hier jüngerer Familienvater mit Kindern, dort älterer Nichtfamilienvater ohne Kinder.
Das Gericht entscheidet sich für Nichtfamilenvater ohne Kinder, weil der angeblich schlechter an einen neuen Arbeitsplatz kommt.

Darum geht's.
Wenn die Familienverhältnisse von beiden ungefähr gleich wären, dann bräuchten wir hier nicht diskutieren.

Doch, ich habe die Intention sehr gut verstanden da sich die Diskussion darum dreht, daß der Richterspruch familienfeindlich respektive kinderfeindlich wäre.
Und ich kann eben diesen Richterspruch nachvollziehen aus genau den genannten Gründen des Richters.

tabasco
26.06.2011, 18:53
Doch, ich habe die Intention sehr gut verstanden da sich die Diskussion darum dreht, daß der Richterspruch familienfeindlich respektive kinderfeindlich wäre.
Und ich kann eben diesen Richterspruch nachvollziehen aus genau den genannten Gründen des Richters.Das Urteil mach eigentlich die ganzen Debatten "wie bringen wir die Deutschen zu Fortpflanzung" und allen "Fortpflanzungsfördernden Maßnahmen" einfach zunichte. Denn es ist wieder mal bewiesen worden , dass man/frau sich mit den Kindern nur die Karriere versaut. da helfen auch die ein Paar Euro Kindergeld pro Monat zusätzlich auch nicht darüber hinweg.


(...)
Und jetzt mal ehrlich; sich Kinder anzuschaffen ist jeden sein eigenes Risiko das er eingeht.
Was kommt denn dann als nächstes ? Der Arbeitnehmer der sich gerade eine Hypothek für ein Haus ans Bein gebunden hat ?(...) Zu altern gehört auch zu den natürlichsten Sachen der Welt. Der Unterscheid zwischen den Kindern und einer Hypothek ist, dass die ersten gemeinschaftrelevant sind, meistens. Eine Hypothek ist es auch im Idealfall nicht, sondern reines Privatvergnügen.

Paul Felz
26.06.2011, 18:56
Das Urteil mach eigentlich die ganzen Debatten "wie bringen wir die Deutschen zu Fortpflanzung" und allen "Fortpflanzungsfördernden Maßnahmen" einfach zunichte. Denn es ist wieder mal bewiesen worden , dass man/frau sich mit den Kindern nur die Karriere versaut. da helfen auch die ein Paar Euro Kindergeld pro Monat zusätzlich auch nicht darüber hinweg.

Zu altern gehört auch zu den natürlichsten Sachen der Welt. Der Unterscheid zwischen den Kindern und einer Hypothek ist, dass die ersten gemeinschaftrelevant sind, meistens. Eine Hypothek ist es auch im Idealfall nicht, sondern reines Privatvergnügen.

Nein, das hat mit Kindern rein gar nichts zu tun, sondern nur mit dem Alter.

Also denkbar schlechtes Beispiel, was schlichtweg zu gar nichts taugt, außer zur Altersfeindlichkeit der Arbeitgeber.

Vergleichbar wäre es nur, wenn beide gleichaltrig wären und einer Kinder hat, der andere aber nicht. Mit Sicherheit wäre das Urteil anders ausgefallen.

henriof9
26.06.2011, 19:22
Das Urteil mach eigentlich die ganzen Debatten "wie bringen wir die Deutschen zu Fortpflanzung" und allen "Fortpflanzungsfördernden Maßnahmen" einfach zunichte. Denn es ist wieder mal bewiesen worden , dass man/frau sich mit den Kindern nur die Karriere versaut. da helfen auch die ein Paar Euro Kindergeld pro Monat zusätzlich auch nicht darüber hinweg.

Zu altern gehört auch zu den natürlichsten Sachen der Welt. Der Unterscheid zwischen den Kindern und einer Hypothek ist, dass die ersten gemeinschaftrelevant sind, meistens. Eine Hypothek ist es auch im Idealfall nicht, sondern reines Privatvergnügen.

Sind Kinder auch- reines Privatvergnügen, auch wenn uns die Politik ja immer etwas anderes erzählt.
Hört sich jetzt vielleicht blöd an aber früher gab es weder " Wurfprämien " noch sonstige " Fortpflanzungsfördernden Maßnahmen " wenn wir das Einrichtungsdarlehen mal außen vor lassen da es jeder bekam, und sogar die Arbeitsgesetzgebung war noch eine ganz andere, und trotzdem ging es, wenn auch die Geburtenzahlen schon seit den 60erm abnehmen.

Und was die Hypothek betrifft; die ist sicherlich auch reines Privatvergnügen aber die Gesellschaft profitiert spätestens dann davon wenn der Hausbesitzer im Rentenalter, weil schon die letzten 13-15 Jahre keine Arbeit, weniger oder gar keine soziale Unterstützung bekommt weil er sich die Miete mit seiner mickrigen Rente nicht leisten kann. :))

Du siehst, man kann so ziemlich alles vergesellschaften mit der richtigen Begründung und derzeitig sind es eben die Kinder.

heide
26.06.2011, 19:23
Liebe Heide!

Wieder einmal rächte es sich, einen Artikel nicht vollständig gelesen zu haben! Bis zur Überschrift: „Das Urteil“ erschien mir alles so einleuchtend zu sein, daß ich die Lektüre abbrach.

Gruß von Leila

Wir sind Menschen und nicht immer unbedingt absolut und fehlerfrei. :]

opppa
26.06.2011, 19:34
Wenn der Unternehmer aber den "Falschen" kündigt, und der Arbeitsrichter auch dieser Meinung ist, dann hat man bei langjährigen Mitarbeiter schnell mal eben 15.000 bis 20.000 Euro Abfindungszahlungen an der Backe.
Einem Betrieb mit 1000 Mitarbeitern tut das nicht weh, aber ein mittelständischer Handwerksbetrieb mit 50 Mitarbeitern hat daran schon zu knapsen.

Da wird der Arbeitsrichter eben mal sein Hinterteil vom (von uns bezahlten) Stuhl lüften, damit das besser da hinten vorbeistreichen kann.

Der wird darauf bestehen, daß Recht geschieht!

Wenn der Betrieb dann Konkurs anmelden muß, hat er eben seinem Kollegen, dem Konkursverwalter einen weiteren Auftrag besorgt.

:D