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Vollständige Version anzeigen : 15 Jahre Haft für die Vergewaltiger-Bande



pw75
24.06.2011, 20:37
als ich es lass..dachte ich..juppi...sauber...

und dann sah ich...15 Jahre zusammengezählt....
es heißt, das Maximum waren 5 Jahre...ekelhaft.

http://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-prozesse/15-jahre-haft-fuer-die-vergewaltiger-bande/-/7169126/8591364/-/index.html

latrop
24.06.2011, 20:42
Kuschelurteil - wie immer.

Klopperhorst
24.06.2011, 20:42
Hinrichten auf dem Marktplatz, nach chinesischer Methode. Das wäre in diesem Falle Gerechtigkeit.

---

pw75
24.06.2011, 20:45
Hinrichten auf dem Marktplatz, nach chinesischer Methode. Das wäre in diesem Falle Gerechtigkeit.

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ich wollts nicht so direkt schreiben....

aber Eier abschneiden wäre wohl zu harmlos gewesen...

manchmal fragt man sich wirklich...ob die alten brachialen Methoden nicht besser waren...

stuff
24.06.2011, 20:46
Hinrichten auf dem Marktplatz, nach chinesischer Methode. Das wäre in diesem Falle Gerechtigkeit.

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Erhängen:

http://www.abload.de/img/eier_eins_dw_kultur_82fpch.jpg

latrop
24.06.2011, 20:47
Hinrichten auf dem Marktplatz, nach chinesischer Methode. Das wäre in diesem Falle Gerechtigkeit.

---

Und mit Verkauf der Innereien für Transplantationen.

Das Geld müsste dann den Geschädigten gespendet werden.

Jugendstrafen sind für die 3 viel zu wenig.
Man kann abstimmen bei dem Link in post #1

Stanley_Beamish
24.06.2011, 21:02
Gegen die vier jungen Kerle verhängte der Richter gestern drei bis fünfeinhalb Jahre Haft.

Wenn ich diese verniedlichende Wortwahl schon wieder lese, dann kommt mir die Galle hoch. Als wenn es sich um einen Lausbubenstreich gehandelt hätte.

Gehirnnutzer
24.06.2011, 21:21
Ist nur wieder mal der Beweis, das unser Jugendstrafrecht nicht der Wirklichkeit entspricht.

1. Wer zivilrechtlich als Erwachsener gilt, hat dies auch strafrechtlich zu sein. Erklär mir mal jemand, warum ein 18 jähriger so reif sein kann, komplexe Geschäfte abwickeln zu können, jedoch unfähig sein soll, für das Unrecht das er begeht voll einstehen zu können.

2. Die Entwicklung und der Reifeprozess unserer Jugendlichen beginnt früher und endet auch früher, warum sollte man nicht optional die Möglichkeit haben, ab 16 Jahren Erwachsenenstrafrecht anzuwenden bei Kapitalverbrechen oder Wiederholungstätern.

3. Entschuldige mich, aber wenn ein 10 jähriger den Polizisten mit den Worten begegnet, ihr könnt mir ja nichts, dann ist im wohl bewusst das er Unrecht begangen hat. Es ist also nicht mehr der Wirklichkeit entsprechend Schuldfähigkeit erst ab 14 anzunehmen.

4. Unser Strafrecht ist geprägt vom Resozialisierungsgedanken, insbesondere das Jugendstrafrecht. Gerade bei solchen Jugendlichen wie diesen hier sollte man wirklich mal die Straflänge von deren Fähigkeiten und Bereitschaft zur Resozialisierung abhängig machen. Höchststrafe, also 10 Jahre und ob sie früher rauskommen hängt von besagten Fähigkeiten und ihrem Verhalten während der Haft ab.

Paul Felz
24.06.2011, 21:26
Ist nur wieder mal der Beweis, das unser Jugendstrafrecht nicht der Wirklichkeit entspricht.

1. Wer zivilrechtlich als Erwachsener gilt, hat dies auch strafrechtlich zu sein. Erklär mir mal jemand, warum ein 18 jähriger so reif sein kann, komplexe Geschäfte abwickeln zu können, jedoch unfähig sein soll, für das Unrecht das er begeht voll einstehen zu können.

2. Die Entwicklung und der Reifeprozess unserer Jugendlichen beginnt früher und endet auch früher, warum sollte man nicht optional die Möglichkeit haben, ab 16 Jahren Erwachsenenstrafrecht anzuwenden bei Kapitalverbrechen oder Wiederholungstätern.

3. Entschuldige mich, aber wenn ein 10 jähriger den Polizisten mit den Worten begegnet, ihr könnt mir ja nichts, dann ist im wohl bewusst das er Unrecht begangen hat. Es ist also nicht mehr der Wirklichkeit entsprechend Schuldfähigkeit erst ab 14 anzunehmen.

4. Unser Strafrecht ist geprägt vom Resozialisierungsgedanken, insbesondere das Jugendstrafrecht. Gerade bei solchen Jugendlichen wie diesen hier sollte man wirklich mal die Straflänge von deren Fähigkeiten und Bereitschaft zur Resozialisierung abhängig machen. Höchststrafe, also 10 Jahre und ob sie früher rauskommen hängt von besagten Fähigkeiten und ihrem Verhalten während der Haft ab.
Kurzfassung:
Bist Du alt genug, ein Verbrechen zu begehen, bist Du auch alt genug, bestraft zu werden.

Tormentor
24.06.2011, 21:30
95% der Leser, die abgestimmt haben, empfinden das Urteil als zu milde. Zu recht, meine ich.

Vergewaltigung ist ungleich grausamer als Körperverletzung, weil das Opfer seelisch enormen Schaden nimmt. Daher sollte in solchen Fällen auch die Strafe höher ausfallen. Abschreckend wirken härtere Strafen nicht, das weiß man ja. Aber zumindest wären die Täter für lange Zeit keine Gefahr mehr für die Gesellschaft.

Casus Belli
24.06.2011, 21:42
als ich es lass..dachte ich..juppi...sauber...

und dann sah ich...15 Jahre zusammengezählt....
es heißt, das Maximum waren 5 Jahre...ekelhaft.

http://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-prozesse/15-jahre-haft-fuer-die-vergewaltiger-bande/-/7169126/8591364/-/index.html

Was will man mit solchen Menschen machen? Warum darf der Vergewaltiger der Bande nach fünf Jahren wieder durch die Gegend laufen und mit den Videoaufnahmen der Vergewaltigung prahlen? Das Opfer ist Lebenslang gestraft.

Im Ernst, da geht nur eins.

http://www.mzee.com/forum/attachment.php?attachmentid=7890&d=1249463894

Weiter_Himmel
24.06.2011, 21:45
Wenn ich diese verniedlichende Wortwahl schon wieder lese, dann kommt mir die Galle hoch. Als wenn es sich um einen Lausbubenstreich gehandelt hätte.

Würde ich in dem Fall nicht sagen.Für eine etablierte Zeitung schreibt man äußerst agressiv und man merkt regelrecht das der Autor Probleme hat seine eigene Verachtung zu verstecken.(Er nennt sie immerhin Mistkerle)

Man erkennt es auch recht gut daran das er nichts macht um die "Persönlichkeitsrechte" der Angeklagten zu schützen und Klarnamen bzw Anfänge preisgibt.

Mehr geht in der hiesigen Presse nicht.Das Urteil ist natürlich uner aller Sau zumal man davon ausgehen kann das die nach 2/3 wieder draußen sind.

pw75
24.06.2011, 21:45
Daher sollte in solchen Fällen auch die Strafe höher ausfallen. Abschreckend wirken härtere Strafen nicht, das weiß man ja. Aber zumindest wären die Täter für lange Zeit keine Gefahr mehr für die Gesellschaft.

oder die für die paar Jahre in Russland einsperren..da werden sie schnell resozialisiert und kommen als Mädchen wieder...

Casus Belli
24.06.2011, 21:47
oder die für die paar Jahre in Russland einsperren..da werden sie schnell resozialisiert und kommen als Mädchen wieder...

Mal ehrlich, meinst du wirklich sowas könnte man resozialisieren? Die Art und Weise der Tat lässt auf kein Menschliches Verhalten schließen, Affen im Zoo hätten eher eine Chance zur resozialisierung.

pw75
24.06.2011, 21:52
Mal ehrlich, meinst du wirklich sowas könnte man resozialisieren? Die Art und Weise der Tat lässt auf kein Menschliches Verhalten schließen, Affen im Zoo hätten eher eine Chance zur resozialisierung.

war ja eher ironisch gemeint..
in russischen Gefängnis werden solche Knalltüten vergewaltigt und konsequent durchgef*ckt..
schlafen dürfen sie dann neben parascha...

latrop
24.06.2011, 22:02
Ist nur wieder mal der Beweis, das unser Jugendstrafrecht nicht der Wirklichkeit entspricht.

1. Wer zivilrechtlich als Erwachsener gilt, hat dies auch strafrechtlich zu sein. Erklär mir mal jemand, warum ein 18 jähriger so reif sein kann, komplexe Geschäfte abwickeln zu können, jedoch unfähig sein soll, für das Unrecht das er begeht voll einstehen zu können.

2. Die Entwicklung und der Reifeprozess unserer Jugendlichen beginnt früher und endet auch früher, warum sollte man nicht optional die Möglichkeit haben, ab 16 Jahren Erwachsenenstrafrecht anzuwenden bei Kapitalverbrechen oder Wiederholungstätern.

3. Entschuldige mich, aber wenn ein 10 jähriger den Polizisten mit den Worten begegnet, ihr könnt mir ja nichts, dann ist im wohl bewusst das er Unrecht begangen hat. Es ist also nicht mehr der Wirklichkeit entsprechend Schuldfähigkeit erst ab 14 anzunehmen.

4. Unser Strafrecht ist geprägt vom Resozialisierungsgedanken, insbesondere das Jugendstrafrecht. Gerade bei solchen Jugendlichen wie diesen hier sollte man wirklich mal die Straflänge von deren Fähigkeiten und Bereitschaft zur Resozialisierung abhängig machen. Höchststrafe, also 10 Jahre und ob sie früher rauskommen hängt von besagten Fähigkeiten und ihrem Verhalten während der Haft ab.


Da musst du mal die Grünen und die Gutmenschen fragen.

rechtsvonlinks
25.06.2011, 09:03
Kurzfassung:
Bist Du alt genug, ein Verbrechen zu begehen, bist Du auch alt genug, bestraft zu werden.

Wenn man einen gesunden Menschenverstand hat, dann ist diese Schlussfolgerung nur logisch...