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Vollständige Version anzeigen : Gerichtsurteil: Arbeitgeber darf Deutschkurs verlangen



Houseworker
23.06.2011, 11:36
Jetzt muß schon per Gerichtsbeschluß festgestellt werden, daß in Deutschland, zumindest am Arbeitsplatz, die deutsche Sprache verlangt werden darf, und dies keine Diskriminierung der Migranten darstellt.
Man stelle sich vor, das Gericht hätte den Arbeitgeber zum Erlernen von türkisch oder arabisch verpflichtet.
Sachen gibts! :rolleyes:



Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten zu einem Deutschkurs verpflichten, wenn die Tätigkeit dies erfordert. Darin liege keine unzulässige Diskriminierung oder ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Weiter hieß es, ob der Arbeitgeber den Kurs bezahlen und gegebenenfalls auch Arbeitszeit dafür freigeben müsse, hänge vom jeweiligen Tarifund Arbeitsvertrag ab. (AZ: 8AZR48/10)

http://www.dradio.de/nachrichten/201106231200/6

borisbaran
23.06.2011, 18:23
Sehr gut :)

henriof9
23.06.2011, 18:27
Eine logische Schlußfolgerung, wobei es mich etwas wundert das es überhaupt einen Prozeß dafür bedurfte.

* grübel * .... nein, es wundert mich nicht.
Wir leben ja in Deutschland.

hephland
23.06.2011, 18:28
wer sich bei vertragsabschluß verpflichtet, die landessprache zu erlernen, der hat das selbstverständlich auch zu tun. wenn er sich später weigern sollte, dann ist er selber schuld.

Heiliger
23.06.2011, 18:37
wer sich bei vertragsabschluß verpflichtet, die landessprache zu erlernen, der hat das selbstverständlich auch zu tun. wenn er sich später weigern sollte, dann ist er selber schuld.

Was meinste denn nach Vertragsabschluß?

Um arbeiten zu können sollte man schon vorher die Deutsche Sprache sprechen und auch lesen können, oder sind die Warnschilder jetzt schon 2 Meter hoch und mit 100erten von Sprachen gedruckt?

Ansonsten kein Deutsch, keine Arbeit, HartzIV gestrichen, bis Deutsch gelernt wurde, dann Arbeit!

Houseworker
23.06.2011, 22:11
Ich reiche hiermit noch den Sachverhalt nach, welcher mir heute morgen nicht zur Verfügung stand:

Die Klägerin war Reinigungskraft in einem Schwimmbad in Schleswig-Holstein. Teilweise saß sie dort auch an der Kasse. Ihre Muttersprache ist Kroatisch. 2006 wies der Schwimmbadbetreiber darauf hin, dass für die Arbeit der Frau ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich seien.

In ihrer Freizeit und auf eigene Kosten solle sie daher einen Deutschkurs belegen. Die Schwimmbad-Mitarbeiterin sah das nicht ein – und erhielt daher eine Abmahnung.
Dies empfand die Frau als Diskriminierung wegen ihrer ethnischen Herkunft. Sie verlangte eine Entschädigung von 15.000 Euro.

Damit blieb sie jedoch in allen Instanzen ohne Erfolg. Der Arbeitgeber könne die Teilnahme an einem Sprachkurs verlangen, wenn die Arbeit entsprechende Deutschkenntnisse erfordert, urteilte das BAG.

Ob der Arbeitgeber den Kurs bezahlen und gegebenenfalls auch Arbeitszeit dafür freigeben muss, hänge vom Tarif- und vom Arbeitsvertrag ab. Im konkreten Streit ließ das BAG diese Frage offen. Denn eine Diskriminierung sei die Aufforderung, den Kurs auf eigene Kosten zu belegen, jedenfalls nicht.

^^^^

Die "Fachkraft" verlangte eine Entschädigung von 15.000 Euro, für was? ?(

henriof9
24.06.2011, 07:15
Die "Fachkraft" verlangte eine Entschädigung von 15.000 Euro, für was? ?(

Mittlerweile ist es ja opportun einfach mal so, auf Verdacht hin, den Begriff " Diskriminierung " in den Ring zu werfen um abkassieren zu können.
Jeden Tag steht ein Dummer auf- und wenn es nur ein Richter ist, der so etwas abnickt.

Stanley_Beamish
24.06.2011, 07:20
Mittlerweile ist es ja opportun einfach mal so, auf Verdacht hin, den Begriff " Diskriminierung " in den Ring zu werfen um abkassieren zu können.
Jeden Tag steht ein Dummer auf- und wenn es nur ein Richter ist, der so etwas abnickt.

Die gehen bei einer Klage keinerlei Risiken ein. Die Gerichtskostenhilfe zahlt ja auch bei einer Niederlage die Kosten des Anwalts und des Gerichts.

Voortrekker
24.06.2011, 07:26
Ein Moslem haette recht bekommen. Pech gehabt.

henriof9
24.06.2011, 07:37
Die gehen bei einer Klage keinerlei Risiken ein. Die Gerichtskostenhilfe zahlt ja auch bei einer Niederlage die Kosten des Anwalts und des Gerichts.

Stanley, die Prozeßkostenhilfe überprüft schon vorher ob mit der Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht.
Diesbezüglich würde mich das zwar nicht wundern, wenn diese Prüfung positiv ausgefallen wäre, allerdings hatte die Klägerin ja ein Einkommen- inwiefern da überhaupt Prozeßkostenhilfe zugebilligt worden ist kann man dabei nicht ohne Kenntnis der Einkommenshöhe beantworten.

Volkov
24.06.2011, 08:30
Hm, naja, wenns so nicht klappt muss man halt dem Nachdruck per Gesetz verleihen, ist doch völlig normal.

Sheldon
24.06.2011, 10:32
Ich würde als Arbeitgeber gar keinen einstellen, der nicht in einem mir befriedigenden Maße die deutsche Sprache beherrscht.

Chronos
24.06.2011, 10:35
Einen derartigen Schwachsinn wie in Deutschland gibt es sonst nirgends auf der Welt.

In anderen Ländern gibt es die klare, unausgesprochene Devise: Friss, oder stirb!

Eine Schande, dass man über eine derartige läppische Selbstverständlichkeit überhaupt noch nachdenkt...

Brotzeit
24.06.2011, 10:44
Und da braucht Deutschland natürlich "hochqualifizierte Fachkräfte" aus dem Ausland, die natürlich perfekt Deutsch sprechen ...... :wacky:

Ein Kalauer aus der Rubrik "Neulich auf der Baustelle"

"Yussuf ; wirf ´ mir mal´den Hammer rüber!"
"Ja! Cheffe ...!"
"Auaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa.............!"

Stanley_Beamish
24.06.2011, 16:25
Stanley, die Prozeßkostenhilfe überprüft schon vorher ob mit der Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht.
Diesbezüglich würde mich das zwar nicht wundern, wenn diese Prüfung positiv ausgefallen wäre, allerdings hatte die Klägerin ja ein Einkommen- inwiefern da überhaupt Prozeßkostenhilfe zugebilligt worden ist kann man dabei nicht ohne Kenntnis der Einkommenshöhe beantworten.

Ich gehe davon aus, dass die Frau noch eine Aufstockung ihres Gehalts durch das Sozialamt erhält. Von der Bezahlung als Reinigungskraft im Schwimmbad wird sie wohl nicht leben können.

Registrierter
24.06.2011, 22:03
Eine logische Schlußfolgerung, wobei es mich etwas wundert das es überhaupt einen Prozeß dafür bedurfte.

* grübel * .... nein, es wundert mich nicht.
Wir leben ja in Deutschland.

Nein!
Wir leben eben NICHT in Deutschland, sondern in der fremdbestimmten BRD unter Fremdherrschaft auf dem Teil-Territorium Deutschlands.

Affenpriester
26.06.2011, 14:01
Nein!
Wir leben eben NICHT in Deutschland, sondern in der fremdbestimmten BRD unter Fremdherrschaft auf dem Teil-Territorium Deutschlands.

Ist doch egal wie du es nennst, die BRD ist im weitesten Sinne Deutschland, von daher...
Und eine Demokratie, sei sie noch so fragwürdig, ist immer eine Fremdherrschaft, gerade im demokratischen Europa. Kein Politiker hat eine Zustimmung von 100 Prozent und alle müssen (auch) im Sinne der EU oder der USA denken und handeln. Wir können ja ne Diktatur einführen, aber ich gehe stark davon aus dass es dann mit diesem Forum hier gegessen ist.

Also ist doch klar dass wir in Deutschland leben, das auch als Deutschland zu definieren ist, und die demokratischen Prozesse bis zum Himmel stinken.
Ob du nun Deutschland dazu sagst, oder BRD, oder fremdbestimmte Scheiss-Demokratie, oder Pillepallestaat, es ändert nichts an der Sachlage.
Die Sachlage ist, dass wir auf zu viele selbsternannte Humanisten hören, auf zu viele Öko-Faschisten oder Kommunisten. Die bombardieren uns mit Wörtern wie Diskriminierung, Gleichberechtigung, Demokratie und Umweltschutz. Ich kann die Wörter Klimawandel, Bundeskanzlerin und Rettungsfond nicht mehr hören ohne dass der Hass in mir aufsteigt...

pw75
26.06.2011, 14:25
Eine logische Schlußfolgerung, wobei es mich etwas wundert das es überhaupt einen Prozeß dafür bedurfte.

* grübel * .... nein, es wundert mich nicht.
Wir leben ja in Deutschland.


mich wundert eher, dass es tatsächlich so einen kulanten Arbeitgeber gab, der diese Alternative...also entweder Deutschkurs somit Anstellung in Erwägung zog..

sehr löblich....
manch einer würde da vor dem Kurs schon Selektion tätigen..