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Vollständige Version anzeigen : LG-Urteil: Kindervergewaltigung ist islamische Tradition und straffrei



Sheldon
16.06.2011, 06:38
Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die muslimische Familie nicht.

Die Mutter des Täters forderte aus Gründen der islamischen Tradition sogar ausdrücklich eine Kindesvergewaltigung. Was macht man da als Richter - Verständnis für die kulturelle Bereicherung zeigen oder wegsperren? Einen ethnischen Deutschen hätte man garantiert für viele Jahre ins Gefängnis gesteckt. Die Muslime aber müssen nicht einmal Sozialstunden abarbeiten und auch keine Geldstrafe zahlen. Schließlich müssen wir für solche Traditionen jetzt Verständnis haben, oder?

Um es vorweg zu nehmen, die Richter hatten vollstes Verständnis für die islamische Tradition der Kindesvergewaltigung. Alle beteiligten Muslime wurden nur zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Kein beteiligter muslimischer Vergewaltiger oder Anstifter muss ins Gefängnis. Stellen Sie sich beim nachfolgenden Fall, der sich tatsächlich genauso abgespielt hat, einfach nur vor, die Täter wären ethnische Deutsche gewesen. Alle Medien hätten darüber berichtet. Und die Täter säßen jetzt garantiert alle lange Zeit hinter Gittern.

Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten asozialen muslimischen Familie war bekannt, dass Vergewaltigung in Deutschland ebenso strafbar ist wie der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Doch die Familie wollte an der islamischen Tradition festhalten, einigte sich mit Verwandten darauf, dass ein 21 Jahre alter Moslem aus der Familie eine 11-Jährige aus der Verwandtschaft entführen, mit ihr Geschlechtsverkehr haben und sie dann heiraten sollte. Die 11-Jährige aus Lübeck wollte aber keinen Geschlechtsverkehr mit dem asozialen Analphabeten, der nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts nicht die deutsche Sprache lernen und sich hier auch nicht integrieren will. Es gab nach der ersten Entführung des Kindes aus Lübeck ins Osnabrücker Land keinen Geschlechtsverkehr. Die Eltern des muslimischen Analphabeten drohten ihrem Sohn in den folgenden Tagen und forderten ihn auf, das Kind dann halt zu vergewaltigen. Der Sohn gehorchte. Später wurde das Jugendamt auf das vergewaltigte Kind aufmerksam - alles kam heraus. Die ganze muslimische Familie hat die Vergewaltigung und die Anstiftung zum Geschlechtsverkehr mit der Elfjährigen gestanden. Das sei halt alles so »muslimische Tradition«.

weiter...
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/unrechtsrepublik-deutschland-muslimische-vergewaltigung-einer-elfjaehrigen-landgericht-osnabrueck.html

Ist das die Islamische Lebensfreude, von der Fatima Roth, Böhmer und Konsorten uns immer vorschwärmen?

Mir stellt sich nur noch die Frage: Wer ist eigendlich perverser? Die Musel, die linksgrünen Politiker oder die deutschen Richter? Es wundert mich im übrigen nicht im geringsten, dass von diesem Urteil in der deutschen Systempresse nicht ein Wort zu lesen ist. Man würde es nicht glauben, wenn man es nicht lesen würde.

svizzera
16.06.2011, 06:45
Straffrei? Nee... was ist denn das wieder für ein populistisches Geschwätz? ;)

Dafür hat das Landgericht Osnabrück den Mann am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auch die Eltern des jungen Mannes, die der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt waren, sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

http://www.youtube.com/watch?v=QSnU4y2mjzs

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Das mit der Tradition ist eine Schutzbehauptung, denn es ist bei den Muslimen sicher nicht Tradition, kleine Kinder zu vergewaltigen. Vielleicht können uns unsere muslimischen Forumsteilnehmer ja mehr dazu sagen? :)

Sheldon
16.06.2011, 06:53
Straffrei? Nee... was ist denn das wieder für ein populistisches Geschwätz? ;)

Dafür hat das Landgericht Osnabrück den Mann am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auch die Eltern des jungen Mannes, die der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt waren, sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Was wäre gewesen, wenn eine deutsche Familie das Kind vergewaltigt hätten, die wären für Jahre hinters Gitter gewandert. Und hier:

---------------------------------------

Das mit der Tradition ist eine Schutzbehauptung, denn es ist bei den Muslimen sicher nicht Tradition, kleine Kinder zu vergewaltigen. Vielleicht können uns unsere muslimischen Forumsteilnehmer ja mehr dazu sagen? :)


Eine von der Anklagevertreterin zusätzlich geforderte Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro lehnte das Gericht ab. Alle drei sollten jeweils das Geld in monatlichen Raten von 25 Euro zu Gunsten einer sozialen Einrichtung abstottern. Das mache nicht viel Sinn, meinte der Vorsitzende Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen finanziellen Spielraum haben. Auch zu sozialen Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil die Drei dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stehen.«

Dieses Urteil ist ein Witz, und die Richter gehörten für mindestens genauso lange hinter Gitter, wie die Inzest-Vergewaltiger-Familie.

Im übrigen ist die Aufforderung, die Forumsmusel nach ihrer rechtlichen Meinung zu fragen absolut sinnlos, weil hier sowieso nur die Taqiyya zur Anwendung käme.

schastar
16.06.2011, 07:01
Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die muslimische Familie nicht.

Die Mutter des Täters forderte aus Gründen der islamischen Tradition sogar ausdrücklich eine Kindesvergewaltigung. Was macht man da als Richter - Verständnis für die kulturelle Bereicherung zeigen oder wegsperren? Einen ethnischen Deutschen hätte man garantiert für viele Jahre ins Gefängnis gesteckt. Die Muslime aber müssen nicht einmal Sozialstunden abarbeiten und auch keine Geldstrafe zahlen. Schließlich müssen wir für solche Traditionen jetzt Verständnis haben, oder?

Um es vorweg zu nehmen, die Richter hatten vollstes Verständnis für die islamische Tradition der Kindesvergewaltigung. Alle beteiligten Muslime wurden nur zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Kein beteiligter muslimischer Vergewaltiger oder Anstifter muss ins Gefängnis. Stellen Sie sich beim nachfolgenden Fall, der sich tatsächlich genauso abgespielt hat, einfach nur vor, die Täter wären ethnische Deutsche gewesen. Alle Medien hätten darüber berichtet. Und die Täter säßen jetzt garantiert alle lange Zeit hinter Gittern.

Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten asozialen muslimischen Familie war bekannt, dass Vergewaltigung in Deutschland ebenso strafbar ist wie der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Doch die Familie wollte an der islamischen Tradition festhalten, einigte sich mit Verwandten darauf, dass ein 21 Jahre alter Moslem aus der Familie eine 11-Jährige aus der Verwandtschaft entführen, mit ihr Geschlechtsverkehr haben und sie dann heiraten sollte. Die 11-Jährige aus Lübeck wollte aber keinen Geschlechtsverkehr mit dem asozialen Analphabeten, der nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts nicht die deutsche Sprache lernen und sich hier auch nicht integrieren will. Es gab nach der ersten Entführung des Kindes aus Lübeck ins Osnabrücker Land keinen Geschlechtsverkehr. Die Eltern des muslimischen Analphabeten drohten ihrem Sohn in den folgenden Tagen und forderten ihn auf, das Kind dann halt zu vergewaltigen. Der Sohn gehorchte. Später wurde das Jugendamt auf das vergewaltigte Kind aufmerksam - alles kam heraus. Die ganze muslimische Familie hat die Vergewaltigung und die Anstiftung zum Geschlechtsverkehr mit der Elfjährigen gestanden. Das sei halt alles so »muslimische Tradition«.

weiter...
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/unrechtsrepublik-deutschland-muslimische-vergewaltigung-einer-elfjaehrigen-landgericht-osnabrueck.html

Ist das die Islamische Lebensfreude, von der Fatima Roth, Böhmer und Konsorten uns immer vorschwärmen?

Mir stellt sich nur noch die Frage: Wer ist eigendlich perverser? Die Musel, die linksgrünen Politiker oder die deutschen Richter? Es wundert mich im übrigen nicht im geringsten, dass von diesem Urteil in der deutschen Systempresse nicht ein Wort zu lesen ist. Man würde es nicht glauben, wenn man es nicht lesen würde.

da fällt mir jetzt nix mehr ein.

batumi
16.06.2011, 07:49
Dieses Urteil ist ein Witz, und die Richter gehörten für mindestens genauso lange hinter Gitter, wie die Inzest-Vergewaltiger-Familie.

Im übrigen ist die Aufforderung, die Forumsmusel nach ihrer rechtlichen Meinung zu fragen absolut sinnlos, weil hier sowieso nur die Taqiyya zur Anwendung käme.

Wenn es so ist, dann ist das Urteil ein Witz.

Kannst du das Aktenzeichen geben, oder ein LINK zur Veröffentlichung?

schastar
16.06.2011, 07:51
Für derartige Urteilsbegründungen gehörten Richter an die Laterne.

Da muß man sich fragen wo die größeren Feinde des Volkes sitzen, auf der Anklagebank oder auf dem Richterstuhl und im Parlament.

Fremder
16.06.2011, 16:37
Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht.

In Russland ist eine Tradition solchem Abschaum in die Eier zu treten bis die eigenes Eigelb herauskotzen. Ist halt auch Tradition.;)

BRDDR_geschaedigter
16.06.2011, 16:52
Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die muslimische Familie nicht.

Die Mutter des Täters forderte aus Gründen der islamischen Tradition sogar ausdrücklich eine Kindesvergewaltigung. Was macht man da als Richter - Verständnis für die kulturelle Bereicherung zeigen oder wegsperren? Einen ethnischen Deutschen hätte man garantiert für viele Jahre ins Gefängnis gesteckt. Die Muslime aber müssen nicht einmal Sozialstunden abarbeiten und auch keine Geldstrafe zahlen. Schließlich müssen wir für solche Traditionen jetzt Verständnis haben, oder?

Um es vorweg zu nehmen, die Richter hatten vollstes Verständnis für die islamische Tradition der Kindesvergewaltigung. Alle beteiligten Muslime wurden nur zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Kein beteiligter muslimischer Vergewaltiger oder Anstifter muss ins Gefängnis. Stellen Sie sich beim nachfolgenden Fall, der sich tatsächlich genauso abgespielt hat, einfach nur vor, die Täter wären ethnische Deutsche gewesen. Alle Medien hätten darüber berichtet. Und die Täter säßen jetzt garantiert alle lange Zeit hinter Gittern.

Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten asozialen muslimischen Familie war bekannt, dass Vergewaltigung in Deutschland ebenso strafbar ist wie der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Doch die Familie wollte an der islamischen Tradition festhalten, einigte sich mit Verwandten darauf, dass ein 21 Jahre alter Moslem aus der Familie eine 11-Jährige aus der Verwandtschaft entführen, mit ihr Geschlechtsverkehr haben und sie dann heiraten sollte. Die 11-Jährige aus Lübeck wollte aber keinen Geschlechtsverkehr mit dem asozialen Analphabeten, der nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts nicht die deutsche Sprache lernen und sich hier auch nicht integrieren will. Es gab nach der ersten Entführung des Kindes aus Lübeck ins Osnabrücker Land keinen Geschlechtsverkehr. Die Eltern des muslimischen Analphabeten drohten ihrem Sohn in den folgenden Tagen und forderten ihn auf, das Kind dann halt zu vergewaltigen. Der Sohn gehorchte. Später wurde das Jugendamt auf das vergewaltigte Kind aufmerksam - alles kam heraus. Die ganze muslimische Familie hat die Vergewaltigung und die Anstiftung zum Geschlechtsverkehr mit der Elfjährigen gestanden. Das sei halt alles so »muslimische Tradition«.

weiter...
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/unrechtsrepublik-deutschland-muslimische-vergewaltigung-einer-elfjaehrigen-landgericht-osnabrueck.html

Ist das die Islamische Lebensfreude, von der Fatima Roth, Böhmer und Konsorten uns immer vorschwärmen?

Mir stellt sich nur noch die Frage: Wer ist eigendlich perverser? Die Musel, die linksgrünen Politiker oder die deutschen Richter? Es wundert mich im übrigen nicht im geringsten, dass von diesem Urteil in der deutschen Systempresse nicht ein Wort zu lesen ist. Man würde es nicht glauben, wenn man es nicht lesen würde.

Deutschland sollte sie abschieben, darin hat nämlich Deutschland Tradition.

Paul Felz
16.06.2011, 16:57
Also wenn ich demnächst in den USA mit 250 km/h über einen Highway brettere, kann ich mich dann auch auf deutsche (Autobahn-)Tradition berufen? Ich glaube kaum.

Voortrekker
16.06.2011, 17:11
Wuerde der Kannibale von Rotenburg aus Papua-Neuguinea stammen, saesse er auch nicht im Knast. SO einfach ist das heutzutage in der BRD.

Uebrigens gilt damit offiziell die Scharia in Deutschland. Herzlichen Glueckwunsch.

Sheldon
16.06.2011, 17:12
In Jamaika ist es Tradition, sich bis zum Umfallen die Birne zuzukiffen. Nur wurde für diesen Fall auch schon ein Urteil gefällt mit der Begründung: "Die Religionsfreiheit hört da auf, wo das BtmG anfängt." In diesem Land sind die Schweine wirklich gleicher...

Tosca
16.06.2011, 17:17
Was ich nicht verstehe: Diese Leute sind strunzdumm, sie können unsere Sprache nicht, sie können sich niemals ernähren, was wollen diese Leute in Deutschland? Der Sohn, der das Kind vergewaltigte, der ist scheinbar noch schlichter als die Eltern. Also was wollen diese Leute hier? Sie leben wohl seit ihrer Ankunft hier von Stütze. Und ich gehe davon aus, dass sie genau aus diesem Grunde nicht in den Knast mussten, denn sie hätten sonst ihre Koffer packen müssen.

wenn das natürlich die Zuwanderung ist, die wir angeblich brauchen, dann will ich den Abschaum leiber nciht sehen.

Vielleicht sollten wir ns leiber gesundschrumpfen?

Ach und noch was, was völlig unterging: Wie geht es dem Kind? Wie verkraftet es den Horrortrip? Und es muss ein wunderbares Gefühl sein, dass die Drecksäcke, die ihr das antaten auf freiem Fuße sind und jederzeit ihren Tatendrang aufs neue ausleben dürfen. Wieso auch nicht, denen geht die Bewährung doch am Allerwertesten vorbei.

Paul Felz
16.06.2011, 17:20
Was ich nicht verstehe: Diese Leute sind strunzdumm, sie können unsere Sprache nicht, sie können sich niemals ernähren, was wollen diese Leute in Deutschland? Der Sohn, der das Kind vergewaltigte, der ist scheinbar noch schlichter als die Eltern. Also was wollen diese Leute hier? Sie leben wohl seit ihrer Ankunft hier von Stütze. Und ich gehe davon aus, dass sie genau aus diesem Grunde nicht in den Knast mussten, denn sie hätten sonst ihre Koffer packen müssen.

wenn das natürlich die Zuwanderung ist, die wir angeblich brauchen, dann will ich den Abschaum leiber nciht sehen.

Vielleicht sollten wir ns leiber gesundschrumpfen?

Ach und noch was, was völlig unterging: Wie geht es dem Kind? Wie verkraftet es den Horrortrip? Und es muss ein wunderbares Gefühl sein, dass die Drecksäcke, die ihr das antaten auf freiem Fuße sind und jederzeit ihren Tatendrang aufs neue ausleben dürfen. Wieso auch nicht, denen geht die Bewährung doch am Allerwertesten vorbei.
Was die hier wollen ist klar. Nur, warum lassen wir das zu?

Don
16.06.2011, 17:27
Also wenn ich demnächst in den USA mit 250 km/h über einen Highway brettere, kann ich mich dann auch auf deutsche (Autobahn-)Tradition berufen? Ich glaube kaum.



http://www.youtube.com/watch?v=wJqdunnOm_0

BRDDR_geschaedigter
16.06.2011, 17:34
Was ich nicht verstehe: Diese Leute sind strunzdumm, sie können unsere Sprache nicht, sie können sich niemals ernähren, was wollen diese Leute in Deutschland? Der Sohn, der das Kind vergewaltigte, der ist scheinbar noch schlichter als die Eltern. Also was wollen diese Leute hier? Sie leben wohl seit ihrer Ankunft hier von Stütze. Und ich gehe davon aus, dass sie genau aus diesem Grunde nicht in den Knast mussten, denn sie hätten sonst ihre Koffer packen müssen.

wenn das natürlich die Zuwanderung ist, die wir angeblich brauchen, dann will ich den Abschaum leiber nciht sehen.

Vielleicht sollten wir ns leiber gesundschrumpfen?

Ach und noch was, was völlig unterging: Wie geht es dem Kind? Wie verkraftet es den Horrortrip? Und es muss ein wunderbares Gefühl sein, dass die Drecksäcke, die ihr das antaten auf freiem Fuße sind und jederzeit ihren Tatendrang aufs neue ausleben dürfen. Wieso auch nicht, denen geht die Bewährung doch am Allerwertesten vorbei.

Warum soll man nur die Wahl zwischen "gesund"schrumpfen und Übermuselung haben? Das keine Einwanderung zum Schrumpfen führt, ist doch nur wieder Mediengehirnwäsche.

Don
16.06.2011, 17:48
Warum soll man nur die Wahl zwischen "gesund"schrumpfen und Übermuselung haben? Das keine Einwanderung zum Schrumpfen führt, ist doch nur wieder Mediengehirnwäsche.

Die Demographie hat einen Knackpunkt. Sie ist Mathematik und nicht zu ignorieren. Nicht geborene Kinder zeugen auch keinen Nachwuchs. Um die Bevölkerungszahl konstant zu halten müßten also die schwächeren Jahrgänge jetzt überproportional mehr Nachwuchs bekommen als sie selbst weniger waren. Das ist nicht der Fall, es muß allerdings eine Generation weiter nicht unwahrscheinlich sein. Aber dann sind wir schon geschrumpft.

Nur ist das prinzipiell kein Problem. Es ist nur ein Problem wenn alle mit 55 in Rente wollen und 95 werden.

Paul Felz
16.06.2011, 17:52
Die Demographie hat einen Knackpunkt. Sie ist Mathematik und nicht zu ignorieren. Nicht geborene Kinder zeugen auch keinen Nachwuchs. Um die Bevölkerungszahl konstant zu halten müßten also die schwächeren Jahrgänge jetzt überproportional mehr Nachwuchs bekommen als sie selbst weniger waren. Das ist nicht der Fall, es muß allerdings eine Generation weiter nicht unwahrscheinlich sein. Aber dann sind wir schon geschrumpft.

Nur ist das prinzipiell kein Problem. Es ist nur ein Problem wenn alle mit 55 in Rente wollen und 95 werden.
Besser ist mit 95 in Rente wollen aber nur 55 Jahre alt werden. Rein mathematisch.

Bruddler
16.06.2011, 17:59
Es gibt sicherlich noch fremdländische "Kulturkreise" in denen Kannibalismus Tradition ist. Würden unsere Richter so einen fremdländischen Menschenfresser auch freisprechen ?

JensVandeBeek
16.06.2011, 18:19
Immerhin war dieses Pack war intelligenter als der Richter. *Ironie aus*

Wie kann man so naiv sein an alles glauben und seine Urteil entsprechend aussprechen. Sowohl diesen Drecksau auch den Richter in eine Zelle abschließen und die Schlüssel wegwerfen.

Geronimo
16.06.2011, 18:22
Was sagt eigentlich der StA dazu? Der müßte doch genüßlich in Revision gehen! Oder hat der auch abgenickt? Denkbar isses ja in diesem ..äh...Konstrukt.

Rheingold
16.06.2011, 18:26
Mir stellt sich nur noch die Frage: Wer ist eigendlich perverser? Die Musel, die linksgrünen Politiker oder die deutschen Richter? Es wundert mich im übrigen nicht im geringsten, dass von diesem Urteil in der deutschen Systempresse nicht ein Wort zu lesen ist. Man würde es nicht glauben, wenn man es nicht lesen würde.


Eine berechtigte Frage. Das Unrechtsbewusstsein der Musel ist stark eingeschränkt, weil sie in der Regel strohdoof sind und je nach Zivilisierungsgrad auch kein Problem mit sodomistischen Handlungen wie das Ziegenf* haben. Ist ja nach islamischem Recht alles erlaubt.
Das linksgedrillte Grüne und degenerierte Juristenpack halte ich für perverser. Man darf natürlich nicht alle über einen Kamm scheren. Doch Skandalurteile wie dieses geben mir schwer zu denken.
Was kann man von diesen hochbezahlten in der Regel verschwulten Rechtsprechern auch anderes erwarten? Wer selbst degeneriert ist, dem kommen auch gerne solche Urteile gegen jedwedem gesunden Menschenverstand über die Lippen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den von zwei „Bereicherern“ totgetretenen Dachdecker in Hamburg. Auch hier reagierte das Juristenpack wirklich „vorbildhaft“, in dem sie die „Talente“ zunächst auf freiem Fuß ließ.

Außerdem scheißen sich unsere Rechtssprecher bei „Bereicherern“ gerne vor Angst in die Hose. Die Familienbande der Musels ist in der Regel gut ausgebildet und es könnte gut sein, dass einige der Angehörigen des Täters ein zu hartes Urteil nicht „verstehen“ würden und den Richter sowie die Staatsanwaltschaft persönlich dafür verantwortlich machen würden.

Nonkonform
16.06.2011, 20:54
Hat jemand hier ein Aktenzeichern?Hab Google auf den Kopf gestellt,und nix gefunden.
Kommt mir doch bissl seltsam vor,das Ganze..

Rheingold
16.06.2011, 22:08
Hat jemand hier ein Aktenzeichern?Hab Google auf den Kopf gestellt,und nix gefunden.
Kommt mir doch bissl seltsam vor,das Ganze..


Aktenzeichen? Das Verfahren wurde sogar als Video festgehalten und bei youtube veröffentlicht. Siehe hier:


http://www.youtube.com/watch?v=QSnU4y2mjzs

Wenn ich die drei "Talente" in diesem Video sehe, könnte ich kotzen. Dieses Ding da- ich glaube es heißt Claudia Roth, würde sagen: "schöne bunte Republik".

Meine Meinung dazu: "raus mit dem Abschaum aus Absurdistan!"

stuff
16.06.2011, 22:42
Meine Meinung dazu: "raus mit dem Abschaum aus Absurdistan!"

Und das ist noch die "nette" Variante.

Paul Felz
16.06.2011, 22:44
Was sagt eigentlich der StA dazu? Der müßte doch genüßlich in Revision gehen! Oder hat der auch abgenickt? Denkbar isses ja in diesem ..äh...Konstrukt.
Weisungsgebunden. Noch Fragen?

Geronimo
16.06.2011, 23:24
Weisungsgebunden. Noch Fragen?

Ne. Nur noch eine verdammt tragische Lachnummer dieses seltsame Gebilde BRD. Und zum wiederholten Male möchte die Wiederbelebung der "geheimen westfälischen Femegerichte" anregen. Die sich zuallererst um diese "Richter" und "Staatsanwälte" kümmern sollten. Zwei, drei Exempel an einer Feme-Linde, gut publiziert, sollten einen gewissen Effekt erzielen. So für den Anfang.

Paul Felz
16.06.2011, 23:44
Ne. Nur noch eine verdammt tragische Lachnummer dieses seltsame Gebilde BRD. Und zum wiederholten Male möchte die Wiederbelebung der "geheimen westfälischen Femegerichte" anregen. Die sich zuallererst um diese "Richter" und "Staatsanwälte" kümmern sollten. Zwei, drei Exempel an einer Feme-Linde, gut publiziert, sollten einen gewissen Effekt erzielen. So für den Anfang.

Kein Widerspruch. Nur eine Ergänzung: Friesen und Franken sind gute Verbündete

Geronimo
16.06.2011, 23:46
Kein Widerspruch. Nur eine Ergänzung: Friesen und Franken sind gute Verbündete

Schon klar. Ich erwähne ja auch nur expliziet die "westfälischen" Femegerichte, weil die historische Tatsache sind. Kannst ja mal Tante Wiki fragen.:D

Paul Felz
17.06.2011, 05:47
Schon klar. Ich erwähne ja auch nur expliziet die "westfälischen" Femegerichte, weil die historische Tatsache sind. Kannst ja mal Tante Wiki fragen.:D
Das weiß ich auch so- Die sind den friesischen Gerichten recht ähnlich, auch wenn ich darüber nichts in Wiki finde. Nur haben wir eben den Vorteil de Moore......

Nonkonform
17.06.2011, 06:55
Aktenzeichen? Das Verfahren wurde sogar als Video festgehalten und bei youtube veröffentlicht. Siehe hier:


http://www.youtube.com/watch?v=QSnU4y2mjzs

Wenn ich die drei "Talente" in diesem Video sehe, könnte ich kotzen. Dieses Ding da- ich glaube es heißt Claudia Roth, würde sagen: "schöne bunte Republik".

Meine Meinung dazu: "raus mit dem Abschaum aus Absurdistan!"


Ist das etwa ein Beweis für dich?Für mich nicht.Ich hab mir mal die Mühe gemacht,das Gericht aufzurufen.Guck selbst.Aktenzeichen werden selbst bei der SUFU verlangt,wenn da nichts ist,dann suche man in den Ausschreibungen.
Gesundes Mißtrauen war noch nie falsch.

http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22465&_psmand=157

Nonkonform
17.06.2011, 07:17
An der Sache ist auf jeden Fall was faul.Es gab NOCH einen Fall.Der ÄHNLICH aussieht.Der Täter,ein Mann,wohl rumänischer Abstammung,das Opfer-ein 11jähriges Mädchen..die Strafe-hoch!

http://www.focus.de/panorama/welt/solingen-zeitungsverkaeufer-vergewaltigt-11-jaehrige_aid_491222.html

Wie gesagt,ich glaub schon längst nicht mehr Alles,was da geschrieben wird.

Kreator
19.06.2011, 09:36
In Russland ist eine Tradition solchem Abschaum in die Eier zu treten bis die eigenes Eigelb herauskotzen. Ist halt auch Tradition.;)

Eine sehr gute Tradition!

Don
19.06.2011, 09:43
Besser ist mit 95 in Rente wollen aber nur 55 Jahre alt werden. Rein mathematisch.

Das war auch die Idee Bismarcks als er die Sozialversicherung einführte.

bernhard44
19.06.2011, 09:53
war schon jemand von den "Hängt-Kachelmann"-Lausemädchen hier und hat sich um Opferfragen gekümmert..........? Nein, dachte ich es mir!

Doc Gyneco
19.06.2011, 10:08
Straffrei? Nee... was ist denn das wieder für ein populistisches Geschwätz? ;)

Dafür hat das Landgericht Osnabrück den Mann am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auch die Eltern des jungen Mannes, die der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt waren, sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

http://www.youtube.com/watch?v=QSnU4y2mjzs

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Das mit der Tradition ist eine Schutzbehauptung, denn es ist bei den Muslimen sicher nicht Tradition, kleine Kinder zu vergewaltigen. Vielleicht können uns unsere muslimischen Forumsteilnehmer ja mehr dazu sagen? :)


Was quasselst Du wieder für Blödsinn !

Bewährungsstrafe für Kindesvergewaltigung !

Bist Du Dir Deiner abgrundtiefen Blödheit bewusst ?

Solchen Dünnschiss kann nur ein Schweizer Dumm-Bünzli absondern !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Paul Felz
19.06.2011, 10:46
war schon jemand von den "Hängt-Kachelmann"-Lausemädchen hier und hat sich um Opferfragen gekümmert..........? Nein, dachte ich es mir!
Soviel zu Opfermitleid. Kann die Heuchelei noch größer sein?

bernhard44
19.06.2011, 10:47
Soviel zu Opfermitleid. Kann die Heuchelei noch größer sein?

sie sprachen von Empathie!

Paul Felz
19.06.2011, 10:49
sie sprachen von Empathie!
Ich weiß, aber genau das Wort vermied ich bewußt. Dummheit braucht Fremdwörter, ich nicht.

hephland
19.06.2011, 13:08
alle tatbeteiligten ausweisen.

Tosca
19.06.2011, 15:44
Warum soll man nur die Wahl zwischen "gesund"schrumpfen und Übermuselung haben? Das keine Einwanderung zum Schrumpfen führt, ist doch nur wieder Mediengehirnwäsche.

Überlegst du manchmal bevor du schreibst? Keine Einwanderung und zurückgehende Geburtsraten verringern also nicht. Ich bin stolz auf dich. Adam Riese wäre es auch.

Tosca
19.06.2011, 17:59
Was sagt eigentlich der StA dazu? Der müßte doch genüßlich in Revision gehen! Oder hat der auch abgenickt? Denkbar isses ja in diesem ..äh...Konstrukt.

In Revision? Warum, das war doch "Bereicherung unter sich". Diese Leute müssen sich nicht an unsere Gesetze halten, als Belohnung für ihr verkommenes Benehmen bekommen sie noch Stütze. Statt dass man das Gesindel, das hier nur Kohle abgreift wieder dort hin schickt, wo es her kam. Seit 1996 in Deutschland und zu blöde deutsch zu sprechen. Die wollen nur Geld!

Und wie es dem Kind dabei geht, das interessiert nicht. Ist ja nur ein Mädchen.




Eine berechtigte Frage. Das Unrechtsbewusstsein der Musel ist stark eingeschränkt, weil sie in der Regel strohdoof sind und je nach Zivilisierungsgrad auch kein Problem mit sodomistischen Handlungen wie das Ziegenf* haben. Ist ja nach islamischem Recht alles erlaubt.
Das linksgedrillte Grüne und degenerierte Juristenpack halte ich für perverser. Man darf natürlich nicht alle über einen Kamm scheren. Doch Skandalurteile wie dieses geben mir schwer zu denken.
Was kann man von diesen hochbezahlten in der Regel verschwulten Rechtsprechern auch anderes erwarten? Wer selbst degeneriert ist, dem kommen auch gerne solche Urteile gegen jedwedem gesunden Menschenverstand über die Lippen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den von zwei „Bereicherern“ totgetretenen Dachdecker in Hamburg. Auch hier reagierte das Juristenpack wirklich „vorbildhaft“, in dem sie die „Talente“ zunächst auf freiem Fuß ließ.

Außerdem scheißen sich unsere Rechtssprecher bei „Bereicherern“ gerne vor Angst in die Hose. Die Familienbande der Musels ist in der Regel gut ausgebildet und es könnte gut sein, dass einige der Angehörigen des Täters ein zu hartes Urteil nicht „verstehen“ würden und den Richter sowie die Staatsanwaltschaft persönlich dafür verantwortlich machen würden.

Dass Mohammedaner die Richter bedrohen, das dürfte allmählich dreimal um den Globus gegangen sein. Nur unsere Politiker stört das nicht.


Ist das etwa ein Beweis für dich?Für mich nicht.Ich hab mir mal die Mühe gemacht,das Gericht aufzurufen.Guck selbst.Aktenzeichen werden selbst bei der SUFU verlangt,wenn da nichts ist,dann suche man in den Ausschreibungen.
Gesundes Mißtrauen war noch nie falsch.

http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22465&_psmand=157

Na so was aber auch, da wird in der Presse kein Aktenzeichen genannt. Die ignorieren dich einfach. Geh hin und watsche sie ab.




war schon jemand von den "Hängt-Kachelmann"-Lausemädchen hier und hat sich um Opferfragen gekümmert..........? Nein, dachte ich es mir!

Hä? Warum? Da ist doch kein Kchelmann beteiligt. Nein nein, das Mitleid wird hübsch aufgespart, für Damen, die nicht die Kachelfrauen wurden und das, obwohl sie doch so brav mit ihm gepoppt haben.


alle tatbeteiligten ausweisen.

Alle? Was kann das Mädchen dafür? Nur die Täter ausweisen, das wäre schon ok.

Tosca
19.06.2011, 18:06
Was sagt eigentlich der StA dazu? Der müßte doch genüßlich in Revision gehen! Oder hat der auch abgenickt? Denkbar isses ja in diesem ..äh...Konstrukt.

In Revision? Warum, das war doch "Bereicherung unter sich". Diese Leute müssen sich nicht an unsere Gesetze halten, als Belohnung für ihr verkommenes Benehmen bekommen sie noch Stütze. Statt dass man das Gesindel, das hier nur Kohle abgreift wieder dort hin schickt, wo es her kam. Seit 1996 in Deutschland und zu blöde deutsch zu sprechen. Die wollen nur Geld!

Und wie es dem Kind dabei geht, das interessiert nicht. Ist ja nur ein Mädchen.




Eine berechtigte Frage. Das Unrechtsbewusstsein der Musel ist stark eingeschränkt, weil sie in der Regel strohdoof sind und je nach Zivilisierungsgrad auch kein Problem mit sodomistischen Handlungen wie das Ziegenf* haben. Ist ja nach islamischem Recht alles erlaubt.
Das linksgedrillte Grüne und degenerierte Juristenpack halte ich für perverser. Man darf natürlich nicht alle über einen Kamm scheren. Doch Skandalurteile wie dieses geben mir schwer zu denken.
Was kann man von diesen hochbezahlten in der Regel verschwulten Rechtsprechern auch anderes erwarten? Wer selbst degeneriert ist, dem kommen auch gerne solche Urteile gegen jedwedem gesunden Menschenverstand über die Lippen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den von zwei „Bereicherern“ totgetretenen Dachdecker in Hamburg. Auch hier reagierte das Juristenpack wirklich „vorbildhaft“, in dem sie die „Talente“ zunächst auf freiem Fuß ließ.

Außerdem scheißen sich unsere Rechtssprecher bei „Bereicherern“ gerne vor Angst in die Hose. Die Familienbande der Musels ist in der Regel gut ausgebildet und es könnte gut sein, dass einige der Angehörigen des Täters ein zu hartes Urteil nicht „verstehen“ würden und den Richter sowie die Staatsanwaltschaft persönlich dafür verantwortlich machen würden.

Dass Mohammedaner die Richter bedrohen, das dürfte allmählich dreimal um den Globus gegangen sein. Nur unsere Politiker stört das nicht.


Ist das etwa ein Beweis für dich?Für mich nicht.Ich hab mir mal die Mühe gemacht,das Gericht aufzurufen.Guck selbst.Aktenzeichen werden selbst bei der SUFU verlangt,wenn da nichts ist,dann suche man in den Ausschreibungen.
Gesundes Mißtrauen war noch nie falsch.

http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22465&_psmand=157

Na so was aber auch, da wird in der Presse kein Aktenzeichen genannt. Die ignorieren dich einfach. Geh hin und watsche sie ab.




war schon jemand von den "Hängt-Kachelmann"-Lausemädchen hier und hat sich um Opferfragen gekümmert..........? Nein, dachte ich es mir!

Hä? Warum? Da ist doch kein Kchelmann beteiligt. Nein nein, das Mitleid wird hübsch aufgespart, für Damen, die nicht die Kachelfrauen wurden und das, obwohl sie doch so brav mit ihm gepoppt haben.


alle tatbeteiligten ausweisen.

Alle? Was kann das Mädchen dafür? Nur die Täter ausweisen, das wäre schon ok.

BRDDR_geschaedigter
19.06.2011, 18:34
Überlegst du manchmal bevor du schreibst? Keine Einwanderung und zurückgehende Geburtsraten verringern also nicht. Ich bin stolz auf dich. Adam Riese wäre es auch.

Der Michel muss über 50% seines Einkommens an den Staat abführen. Schon klar, dass in diesem soz. Gulag keine Geburten mehr haben. Das erinnert an das feudale Mittelalter.

Außerdem kann man durch Zuwanderung das Volk nicht erhalten, denn dann schafft man das Volk ab. Deine Umvolkungsphantasien sind brandgefährlich.

hephland
19.06.2011, 19:41
...

Alle? Was kann das Mädchen dafür? Nur die Täter ausweisen, das wäre schon ok.

ja natürlich, genau so.

Ruepel
19.06.2011, 20:36
Was sagt eigentlich der StA dazu? Der müßte doch genüßlich in Revision gehen! Oder hat der auch abgenickt? Denkbar isses ja in diesem ..äh...Konstrukt.

Sollen ja nicht wenige von denen der gleichen Lust frönen.

Houseworker
19.06.2011, 21:01
Der Michel muss über 50% seines Einkommens an den Staat abführen. Schon klar, dass in diesem soz. Gulag keine Geburten mehr haben. Das erinnert an das feudale Mittelalter.


Das dürfte nicht reichen! Ich hab was von ca. 75% gelesen. Denn jeder Einkauf, jedes Tanken oder sei es nur die Briefmarke, ist mit weiteren Steuern belegt.


Außerdem kann man durch Zuwanderung das Volk nicht erhalten, denn dann schafft man das Volk ab. Deine Umvolkungsphantasien sind brandgefährlich.

Jo, aber die Mär des demographischen Wandels wird hartnäckig aufrecht erhalten.
Dass wir künftig weitaus mehr Rentner verkraften müssen, ist der Tatsache geschuldet, daß wir so viele Migranten ins Land lassen, die auch mal Rentner werden. Und wie bekannt, sieht es da mit der Beschäftigung zum Selbsterhalt, verbunden mit der Einzahlung in die Rentenkasse, nicht rosig aus.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,433073,00.html

Das ist die eigentliche Bombe! :rolleyes:

Paul Felz
19.06.2011, 21:31
Das dürfte nicht reichen! Ich hab was von ca. 75% gelesen. Denn jeder Einkauf, jedes Tanken oder sei es nur die Briefmarke, ist mit weiteren Steuern belegt.

[...]

Das dürfte ungefähr hinkommen. Die 50 % (die auch zu niedrig sind) beziehen sich auf die Differenz zwischen Brutto und netto.

Nachtrag: Steuerarten (http://www.steuerformen.de/)

Fremder
20.06.2011, 08:09
Ich denke, dass in manchen Bereichen die deutsche Justiz auch anders kann.
Beispiel:

http://www.youtube.com/watch?v=OfaiZ99V4xo

mick31
20.06.2011, 08:38
Einfach ausweisen das Pack, je schneller desto beser.

Aquila
22.06.2011, 12:13
Ahhhhhh, hier scheinen einige Leute unterinformiert zu sein.

Es ist unter Kinderschützern allgemein bekannt, daß bereits im Jahr 2007 von Frau Familienministerin van der Leyen Sex-Spielchen in den Kindergärten und Sex-Unterricht in den Grundschulen eingeführt werden sollte - was von einer Gruppe aufmerksamer Bürger vereitelt worden ist. Damit ist der Schaden jedoch lange nicht aus der Welt! In der Schweiz ist diese Praxis in Kindergärten und Grundschulen mitlerweile eingeführt. WAS BEDEUTET DAS? Jeder, der geradeaus denken kann, ist in der Lage, sich eine Vorstellung davon zu machen ...

Es ist außerdem bekannt, daß es bereits viele Inhaftierungen von Eltern gegeben hat, die sich geweigert haben, ihre Kinder an Filmen über Sex-Praktiken teilnehmen zu lassen.

Was hat dies mit dem Islam zu tun? Nichts. Es ist auf deutschem "Mist" gewachsen.

Hintergründe: Bereits seit den 70gern werden Kinder von organisierten Gruppen entführt, um sie zu mißbrauchen und zu töten. Teilweise auf grausamste Art und Weise. Auch der Organhandel ist damit eingeschlossen. Es gibt in Deutschland nur zwei bekannte Personen, die Aussagen dazu gemacht haben. Die eine Person ist spurlos verschwunden, die andere sitzt seit nun einigen Monaten unbegründet in Haft und wurde nur deshalb nicht "beseitigt", weil Beweise dies verhindern, die sonst ans Tageslicht gebracht werden. Informiert euch selbst! Ich werde hier nichts Näheres dazu angeben, weil ich die Erfahrung gemacht habe, daß dann der Beitrag gelöscht wird. Es bestehen also diesbezüglich von höchster Stelle aus Interessen.

Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, daß solche Schritte von der CHRISTLICH Demokratischen Union eingeführt werden sollten - wer die Bibel genau gelesen hat, erkennt, was wirklich darin steht: instrumentalisierte Menschlichkeit.

nan
27.06.2011, 22:45
@Aquila: hast du auch Quellenangaben?

Aquila
28.06.2011, 15:04
http://www.welt.de/politik/article1067295/Ministerin_zieht_Aufklaerungsbroschuere_ein.html?r =RSS

http://kewil.myblog.de/kewil/art/215671208/

https://ralfkeser.wordpress.com/2011/06/01/unterricht-in-der-schweiz-sexspiele-in-kindergarten-und-schule/

http://www.youtube.com/watch?v=ljOrHb4UTEU

Registrierter
28.06.2011, 17:45
Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten asozialen muslimischen Familie war bekannt, dass Vergewaltigung in Deutschland ebenso strafbar ist wie der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. [/url]


Sex mit Minderjährigen ist auch in der BRD nicht grundsätzlich strafbewehrt.
16 Jahre ist das kritische Alter.
Aufgrund der biologisch immer früheren Reife der Frauen, wird überlegt, dieses Alter sogar herabzusetzen.
Schlechte Recherche des Autors.

Registrierter
28.06.2011, 17:51
weiter...
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/unrechtsrepublik-deutschland-muslimische-vergewaltigung-einer-elfjaehrigen-landgericht-osnabrueck.html


aus dem Artikel:

Am Landgericht Arnsberg hatten der Vorsitzende Richter Erdmann, Richter Teipel, Richterin Werthmann und die Schöffen wenige Tage vor Weihnachten 2009 über einige besonders abartige Vergewaltiger zu urteilen (Landgericht Arnsberg Aktenzeichen II-2 KLs-292 Js 318/09-22/0).

Die Namen bitte auf die Liste für die Hanfkrawatten.
Der Volksgerichtshof wird einst über ihr Fortleben urteilen.

Alfred
28.06.2011, 17:56
Sex mit Minderjährigen ist auch in der BRD nicht grundsätzlich strafbewehrt.
16 Jahre ist das kritische Alter.
Aufgrund der biologisch immer früheren Reife der Frauen, wird überlegt, dieses Alter sogar herabzusetzen.
Schlechte Recherche des Autors.

Im Rahmen der Religion liegt das Mindestalter bei 9 Jahren....und das ist keine Behauptung.

Quelle (http://www.express.de/regional/duesseldorf/zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby/-/2858/705568/-/index.html).

Alfred
28.06.2011, 17:58
aus dem Artikel:

Am Landgericht Arnsberg hatten der Vorsitzende Richter Erdmann, Richter Teipel, Richterin Werthmann und die Schöffen wenige Tage vor Weihnachten 2009 über einige besonders abartige Vergewaltiger zu urteilen (Landgericht Arnsberg Aktenzeichen II-2 KLs-292 Js 318/09-22/0).

Die Namen bitte auf die Liste für die Hanfkrawatten.
Der Volksgerichtshof wird einst über ihr Fortleben urteilen.

Übrigens...die Täter mussten in dem Fall natürlich nicht in Haft...weil....die Täter eine Haftempfindlichkeit haben.

Das Mädchen wimmerte an jenem 3. Juli 2009 vor Todesangst. Und weil Manuela die Zähne bei der analen Vergewaltigung vor Schmerzen zusammenbiss, schlug ihr einer der muslimischen Roma so lange auf den Kopf, bis sie den Mund für den Oralverkehr öffnete. Wir ersparen Ihnen hier weitere Einzelheiten. Die Roma haben dem Mädchen danach nicht nur das Mobiltelefon, mit dem es nach dem Martyrium hätte Hilfe rufen können, sondern auch noch ihre schwarze Leggins geraubt. Das Kind kam nach der bestialischen Vergewaltigung mit schwersten Verletzungen stationär in eine Siegener Kinderklinik. Es unternahm einen Selbstmordversuch. Sein Leben ist wohl für immer ruiniert. Manuela H. ist in einer geschlossenen kinderpsychiatrischen Klinik. Die Kosten dieser »Bereicherung« durch die »Potentiale« unserer lieben Roma-Mitbürger wollen wir hier erst gar nicht ansprechen.

Was aber sollen die Eltern und Verwandten über den Umgang des Landgerichts Arnsberg mit den zugewanderten Vergewaltigern aus den Reihen der »Rotationseuropäer«, gegen die wir keine Vorurteile haben sollen, sagen? Die deutschen Eltern mussten sich beim Prozess gegen die Vergewaltiger wenige Tage vor Weihnachten 2009 von den Richtern anhören, das die Roma – Zitat - »Untersuchungshaft erlitten haben und aufgrund des Anklagevorwurfs und ihrer familiären Situation als haftempfindlich anzusehen« sind.

Ich denke das jetzt jeder meine Forderungen nach Einführung der Todesstrafe für solche Richter verstehen kann. Dazu benötigt man ein Tribunal, denn die Schuld steht ja fest. Anders bei einem Gericht.....

stuff
28.06.2011, 18:02
Ich lass Bilder für mich sprechen:

http://www.abload.de/img/deutschlandfahne-mit-a9m58.jpg http://www.abload.de/img/deutschlandflaggebk1b.jpg

Registrierter
28.06.2011, 18:09
Im Rahmen der Religion liegt das Mindestalter bei 9 Jahren....und das ist keine Behauptung.

Quelle (http://www.express.de/regional/duesseldorf/zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby/-/2858/705568/-/index.html).

Im Iran wurde dieses Alter auf 12 heraufgestzt.

Alfred
28.06.2011, 18:13
Im Iran wurde dieses Alter auf 12 heraufgestzt.

Und in der BRD auf 9 Jahre herunter gesetzt....

hephland
28.06.2011, 19:21
ich habe mehrere opfer sexuellen mißbrauchs kennengelernt. schlimmeres kann einem mensch wohl kaum passieren.

wenn ich mich gehen ließe, was ich ja nie tue, könnte ich auf die idee kommen, täter und in diesem fall besonders auch richter am sack aufzuhängen, aber -der forumsregel wegen- auf keinen fall an einer laterne.

FranzKonz
28.06.2011, 19:26
... Familie war bekannt, dass Vergewaltigung ... strafbar ist ...

Es gab da früher mal einen Rechtsgrundsatz der in dem Sprichwort "Dummheit schützt vor Strafe nicht" seinen Niederschlag fand. Wo ist der denn geblieben?

Adunaphel
28.06.2011, 20:19
Es gab da früher mal einen Rechtsgrundsatz der in dem Sprichwort "Dummheit schützt vor Strafe nicht" seinen Niederschlag fand. Wo ist der denn geblieben?

Denk bitte mal an die Schulversagerquote gewisser Nationalitäten. Soviel Knäste gibts gar nicht, um die alle einzusacken.

FranzKonz
28.06.2011, 20:22
Denk bitte mal an die Schulversagerquote gewisser Nationalitäten. Soviel Knäste gibts gar nicht, um die alle einzusacken.

Na und? Die Bauindustrie will auch leben.

Adunaphel
28.06.2011, 20:33
Na und? Die Bauindustrie will auch leben.

Aber die Staatskasse ist doch leer...

FranzKonz
28.06.2011, 20:37
Aber die Staatskasse ist doch leer...

Solange es für Banken und EU-Länder reicht, reichts auch für Knäste.

Adunaphel
28.06.2011, 20:50
Solange es für Banken und EU-Länder reicht, reichts auch für Knäste.

Du bist ein unverbesserlicher Optimist,

Paul Felz
28.06.2011, 20:59
Es gab da früher mal einen Rechtsgrundsatz der in dem Sprichwort "Dummheit schützt vor Strafe nicht" seinen Niederschlag fand. Wo ist der denn geblieben?
Genau genommen heißt es : "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Heute gibt es den "Verbotsirrtum".

FranzKonz
28.06.2011, 21:01
Genau genommen heißt es : "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Heute gibt es den "Verbotsirrtum".

Den schaffen wir wieder ab. So ein Blödsinn aber auch!

Paul Felz
28.06.2011, 21:03
Den schaffen wir wieder ab. So ein Blödsinn aber auch!
Da sind wir einer Meinung. Darf ich die, für die es erfunden wurde, vorher noch ausbeuten?

Adunaphel
28.06.2011, 21:05
Genau genommen heißt es : "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Heute gibt es den "Verbotsirrtum".

Und der ist grundsätzlich vermeidbar, aber die Ausnahmen bestätigen die Regel

FranzKonz
28.06.2011, 21:05
Da sind wir einer Meinung. Darf ich die, für die es erfunden wurde, vorher noch ausbeuten?

Wollen wir nicht lieber ein schönes Lied (http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=4&sqi=2&ved=0CD8QFjAD&url=http%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FAh!_%25 C3%2587a_ira&rct=j&q=ca%20ira&tbs=lr%3Alang_1de&ei=7jMKTtOcL8rLswb9y_CcDg&usg=AFQjCNGsVOw7AR7_1u5mkwxSWxJpVTu89A&cad=rja) für sie singen?

Paul Felz
28.06.2011, 21:08
Wollen wir nicht lieber ein schönes Lied (http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=4&sqi=2&ved=0CD8QFjAD&url=http%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FAh!_%25 C3%2587a_ira&rct=j&q=ca%20ira&tbs=lr%3Alang_1de&ei=7jMKTtOcL8rLswb9y_CcDg&usg=AFQjCNGsVOw7AR7_1u5mkwxSWxJpVTu89A&cad=rja) für sie singen?
Ja, als Taktvorgabe für das Steinekloppen. De dann für den Knast verwendet werden.

Mariko
28.06.2011, 21:44
Es gab da früher mal einen Rechtsgrundsatz der in dem Sprichwort "Dummheit schützt vor Strafe nicht" seinen Niederschlag fand. Wo ist der denn geblieben?

Der gilt nach wie vor, und zwar gerade beim Verbotsirrtum. Das ist der Irrtum über rechtliche Bewertungen; wenn also der Täter irrig annimmt, eine bestimmte Handlung sei nicht strafbar. Der Irrtum greift nämlich nur, wenn er unvermeidbar war, was von der Rechtsprechung praktisch so gut wie nie angenommen wird.

Mariko
28.06.2011, 21:47
Genau genommen heißt es : "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Heute gibt es den "Verbotsirrtum".

Nichts "heute", den Verbotsirrtum gibt es im StGB seit dem 19 Jahrhundert und der Satz bezieht sich gerade auf die grundsätzliche Irrelevanz dieses Irrtums

Aquila
29.06.2011, 00:05
http://www.youtube.com/watch?v=dynfVtC8Gt4&feature=related

Strandwanderer
29.06.2011, 01:04
war schon jemand von den "Hängt-Kachelmann"-Lausemädchen hier und hat sich um Opferfragen gekümmert..........? Nein, dachte ich es mir!

Sie haben ihr Leben nun ganz einmal der Vernichtung des Wettermanns gewidmet.
Nach dem das Gericht sich erdreistet hat, den Mann freizusprechen, ruht nun die ganze Last der Vergeltung auf ihren schmalen Schultern.
Wenn und solange der Freispruch Bestand hat, werden sie sich jede Nacht in den Schlaf weinen.

Wie sollten sie da noch Empfindungen für ein bestialisch vergewaltigtes Kind aufbringen können?

FranzKonz
29.06.2011, 07:00
war schon jemand von den "Hängt-Kachelmann"-Lausemädchen hier und hat sich um Opferfragen gekümmert..........? Nein, dachte ich es mir!

Das sind vermutlich üble Rassistinnen. Die kümmern sich nur um Blondinen.

batumi
29.06.2011, 10:23
war schon jemand von den "Hängt-Kachelmann"-Lausemädchen hier und hat sich um Opferfragen gekümmert..........? Nein, dachte ich es mir!

Ist das jetzt ein MOD Beitrag oder ein Beitrag eines Users? Scheiß drauf, ist auf alle Fälle ein typischer beleidigter Leberwurst Beitrag. Es tur mir außerordentlich leid, dass ich eure Vorurteile nicht teilen kann und niemals teilen werde! Wir sind halt nicht ausländerfeindlich, und siehe da umgekehrte Verhältnisse! Wo ist dein Aufschrei nach Gerechtigkeit im Falle des mtm Opfers des Angeklagten im Fall K?

Armselig ist die Scheinheiligkeit, egal ob du als MOD schreibst oder als User!

batumi
29.06.2011, 10:29
gek. BAT

Gib mir mal das Aktenzeichen dieses ominösen Urteils, dann checke ich mal, ob du (wie so viele deiner Zunft) mal wieder auf den Kopp-Verlag reingefallen bist, oder ob zumindest ein Bruchteil von dem stimmt, was du da gepostet hast.

Hast du kein Aktenzeichen ... halte ich den eingestellten Artikel schlicht für eine Lüge! (nicht deinen Post, der spiegel deine Meinung wider)

FranzKonz
29.06.2011, 10:45
http://www.noz.de/lokales/54431487/mutter-draengt-sohn-zum-missbrauch-einer-elfjaehrigen-landgericht-osnabrueck-verurteilt-26-jaehrigen-und-eltern

Reilinger
29.06.2011, 10:58
Das dürfte nicht reichen! Ich hab was von ca. 75% gelesen. Denn jeder Einkauf, jedes Tanken oder sei es nur die Briefmarke, ist mit weiteren Steuern belegt.

Jo, aber die Mär des demographischen Wandels wird hartnäckig aufrecht erhalten.
Dass wir künftig weitaus mehr Rentner verkraften müssen, ist der Tatsache geschuldet, daß wir so viele Migranten ins Land lassen, die auch mal Rentner werden. Und wie bekannt, sieht es da mit der Beschäftigung zum Selbsterhalt, verbunden mit der Einzahlung in die Rentenkasse, nicht rosig aus.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,433073,00.html

Das ist die eigentliche Bombe! :rolleyes:


RICHTIG! Das nennt man Schneeballsystem und ist verboten, wenn du oder ich es in die Welt setzen. Aber wenn der Staat das macht, ist das natürlich ganz was anderes. :))

Mal davon abgesehen, daß ein prächtiger Batzen der "Migranten" ja niemals auch nur einen Cent in die Rentenkasse einzahlt, sondern von der Wiege bis zur Bahre mit Steuerknete durchgefüttert wird. Ein absolutes Minusgeschäft für den deutschen Bürger. Von den diversen Nebenkosten der Integrationsindustrie, z.B. durch die überdurchschnittlich hohe Kriminalität dieser (Selbst-)Bereicherer mal gänzlich abgesehen. Würde man das auch noch in die Rechnung packen, drohte jedem der es liest sofortiger Tod durch Herzstillstand. :umkipp:

opppa
29.06.2011, 12:44
http://www.noz.de/lokales/54431487/mutter-draengt-sohn-zum-missbrauch-einer-elfjaehrigen-landgericht-osnabrueck-verurteilt-26-jaehrigen-und-eltern

Ob es dem Richter möglich sein wird, einem arbeitslosen Analphabeten zu erklären, was es in Dhimmiland bedeutet, wenn eine Streafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wage ich mal zu bezweifeln.

X(

FranzKonz
29.06.2011, 12:48
Ob es dem Richter möglich sein wird, einem arbeitslosen Analphabeten zu erklären, was es in Dhimmiland bedeutet, wenn eine Streafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wage ich mal zu bezweifeln.

X(

Ich könnte es ihm erklären, im Keller liegen ausgezeichnete Argumentationsverstärker aus guter deutscher Eiche.

stscherer
29.06.2011, 13:19
Was sagt eigentlich der StA dazu? Der müßte doch genüßlich in Revision gehen! Oder hat der auch abgenickt? Denkbar isses ja in diesem ..äh...Konstrukt.


http://www.noz.de/lokales/54431487/mutter-draengt-sohn-zum-missbrauch-einer-elfjaehrigen-landgericht-osnabrueck-verurteilt-26-jaehrigen-und-eltern

Mehr habe ich auch nicht gefunden. Viel wird auch zukünftig nicht zu finden sein, weil das Urteil sicherlich längst rechtskräftig ist - und deswegen keine Begründung erfolgen wird.

Da klärt der (wesentlich neutraler gehaltene) Artikel Einiges:

"(...)

Sowohl der heute 26-jährige Haupttäter als auch seine Eltern legten vor dem Landgericht umfassende Geständnisse ab, so dass dem Opfer eine Aussage über die schlimmen Tage im Oktober 2006 erspart blieben.

(...)

Eine Tat, die auch nach Feststellungen der Verteidiger der drei Angeklagten durch nichts zu entschuldigen ist. Das betonte auch der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Die große Strafkammer verhängte mit zwei Jahren Haft für den 26-Jährigen die auch von der Staatsanwaltschaft geforderte Mindeststrafe. Die 51 jährige Mutter wurde als Anstifterin zur gleichen Strafe verurteilt, der 52 Jahre alte Vater zu einem Jahr und sechs Monaten. Alle drei bekommen eine Strafaussetzung zur Bewährung auf drei Jahre.

(...)"

Das sieht mir stark nach einem "Deal" aus: das Opfer muss nicht aussagen und es erfolgt ein "umfassendes" Geständnis gegen Bewährungsstrafe.

Ich habe mal eine LG-(Jugend- und Jugendschutz-)kammer äusserst intensiv erlebt, die machte das IMMER. Da war die Quote an schreiend ungerechten und nachvollziehbaren Entscheidungen auch nicht 0% zu 100%.

Besonders deutlich erinnere ich mich an den Fall eines "Opas", der mit mehreren Jungen (alle unter 10 Jahre alt!) aus dem Umfeld seines Enkels sexuell sehr aktiv war - und trotzdem mit einem äusserst lauwarmen "Geständnis" mit 2 Jahren auf Bewährung davon kam. Bäh!

Aber das ist das Dilemma: wenn das Gericht einmal mit solchen Deals anfängt, dann weiss das jeder - und dann reicht keinem mehr die angemessenen mindestens 3-4 Jahre (dann natürlich ohne Bewährung) für eine Schonung des Opfers im Prozess.

Ich halte das konkrete Urteil im Strafmass für völlig absurd niedrig, aber ich sehe nach dem Artikel nicht den jetzt hineininterpretierten Hintergrund. Die Kungelei hätten die wahrscheinlich auch bei Deutschen gemacht - und besser macht es das Urteil keinen Deut.

batumi
29.06.2011, 14:51
gek. BAT

Aber das ist das Dilemma: wenn das Gericht einmal mit solchen Deals anfängt, dann weiss das jeder - und dann reicht keinem mehr die angemessenen mindestens 3-4 Jahre (dann natürlich ohne Bewährung) für eine Schonung des Opfers im Prozess.

Ich halte das konkrete Urteil im Strafmass für völlig absurd niedrig, aber ich sehe nach dem Artikel nicht den jetzt hineininterpretierten Hintergrund. Die Kungelei hätten die wahrscheinlich auch bei Deutschen gemacht - und besser macht es das Urteil keinen Deut.

RESPEKT! Dito!!

bernhard44
29.06.2011, 15:18
Ist das jetzt ein MOD Beitrag oder ein Beitrag eines Users? Scheiß drauf, ist auf alle Fälle ein typischer beleidigter Leberwurst Beitrag. Es tur mir außerordentlich leid, dass ich eure Vorurteile nicht teilen kann und niemals teilen werde! Wir sind halt nicht ausländerfeindlich, und siehe da umgekehrte Verhältnisse! Wo ist dein Aufschrei nach Gerechtigkeit im Falle des mtm Opfers des Angeklagten im Fall K?

Armselig ist die Scheinheiligkeit, egal ob du als MOD schreibst oder als User!

schon die erste Frage disqualifiziert dich für jede weitere Diskussion! Denn sie zeigt deine eigentlichen Intentionen!

batumi
29.06.2011, 15:22
schon die erste Frage disqualifiziert dich für jede weitere Diskussion! Denn sie zeigt deine eigentlichen Intentionen!

Du bist schon etwas eng gerippt mein Lieber, austeilen kannst du einwandfrei beim Einstecken jammerste rum! Meine Intention ist selbstverständlich deutlich zu erkennen, ich habe etwas gegen Täter jeglicher couleur, ich mache da keine Unterschiede bezgl. der Herkunft, der Hautfarbe, der Religion oder der politischen Ansicht, das unterscheidet uns.

bernhard44
29.06.2011, 15:33
Du bist schon etwas eng gerippt mein Lieber, austeilen kannst du einwandfrei beim Einstecken jammerste rum! Meine Intention ist selbstverständlich deutlich zu erkennen, ich habe etwas gegen Täter jeglicher couleur, ich mache da keine Unterschiede bezgl. der Herkunft, der Hautfarbe, der Religion oder der politischen Ansicht, das unterscheidet uns.

siehe oben!

Paul Felz
29.06.2011, 15:39
Ist das jetzt ein MOD Beitrag oder ein Beitrag eines Users? Scheiß drauf, ist auf alle Fälle ein typischer beleidigter Leberwurst Beitrag. Es tur mir außerordentlich leid, dass ich eure Vorurteile nicht teilen kann und niemals teilen werde! Wir sind halt nicht ausländerfeindlich, und siehe da umgekehrte Verhältnisse! Wo ist dein Aufschrei nach Gerechtigkeit im Falle des mtm Opfers des Angeklagten im Fall K?

Armselig ist die Scheinheiligkeit, egal ob du als MOD schreibst oder als User!
Kapierst Du das nie!
- Hier gibt es ein eindeutig unumstrittenes Opfer
- Bei K. gibt es auch ein Opfer. Aber nur zwei wissen, wer es ist.

Don
29.06.2011, 17:20
Ja, als Taktvorgabe für das Steinekloppen. De dann für den Knast verwendet werden.

Ideen hätten wir schon....

21817

Paul Felz
29.06.2011, 17:22
Ideen hätten wir schon....

21817
Nur leider wählt uns keiner.......

batumi
30.06.2011, 08:40
siehe oben!

Beherzige deinen eigenen Ratschlag!

Veldt
30.06.2011, 11:01
Schön viel Unsinn, der hier geschrieben wird.

Jeder "Deutsche" hätte in der identischen Sachlage die gleiche Strafe erhalten.

Der Rest ist braunbatzisches Rumgeheule.

Ja, das Strafmaß ist niedrig, aber das liegt nun nicht am Täter, sondern am "Strafmaß" für eine solche Tat.

Houseworker
30.06.2011, 11:36
Schön viel Unsinn, der hier geschrieben wird.

Jeder "Deutsche" hätte in der identischen Sachlage die gleiche Strafe erhalten.

Der Rest ist braunbatzisches Rumgeheule.

Ja, das Strafmaß ist niedrig, aber das liegt nun nicht am Täter, sondern am "Strafmaß" für eine solche Tat.

Hast Du eine Tochter? :rolleyes:

Finch
01.07.2011, 11:33
Schön viel Unsinn, der hier geschrieben wird.

Jeder "Deutsche" hätte in der identischen Sachlage die gleiche Strafe erhalten.

Der Rest ist braunbatzisches Rumgeheule.

Ja, das Strafmaß ist niedrig, aber das liegt nun nicht am Täter, sondern am "Strafmaß" für eine solche Tat.

100% agree
Das würde ich so unterschreiben!

Geronimo
01.07.2011, 14:52
100% agree
Das würde ich so unterschreiben!

Rotfaschisten unter sich.:kotz:

Sheldon
01.07.2011, 15:08
Schön viel Unsinn, der hier geschrieben wird.

Jeder "Deutsche" hätte in der identischen Sachlage die gleiche Strafe erhalten.

Der Rest ist braunbatzisches Rumgeheule.

Ja, das Strafmaß ist niedrig, aber das liegt nun nicht am Täter, sondern am "Strafmaß" für eine solche Tat.

Mach dochmal die Probe aufs Exempel. Geh zur nächsten Schule, schnapp dir irgendeine 11-jährige, vergewaltige sie und lass dich dann schnappen (aber nicht selber stellen, da das als strafmildernd angesehen wird). Wir können hier Wetten abschließen, wieviel Jahre du ohne Bewährung bekommen wirst. Mein Tipp: 50 Euro auf 15 Jahre.

Geronimo
01.07.2011, 15:10
Mach dochmal die Probe aufs Exempel. Geh zur nächsten Schule, schnapp dir irgendeine 11-jährige, vergewaltige sie und lass dich dann schnappen (aber nicht selber stellen, da das als strafmildernd angesehen wird). Wir können hier Wetten abschließen, wieviel Jahre du ohne Bewährung bekommen wirst. Mein Tipp: 50 Euro auf 15 Jahre.

Mit anschließender SV. Wär für die Type sowieso das Beste.

Paul Felz
01.07.2011, 15:24
Mit anschließender SV. Wär für die Type sowieso das Beste.
Einfaches Gegenbeispiel zu den Behauptungen der Merkbefreiten: Kachelmann. Da wurden auch 5 Jahre gefordert (vorher mehr). Es scheiterte nur an fehlenden Beweisen. Hätte es die gegeben, wären es wohl 10 Jahre gewesen.

Geronimo
01.07.2011, 15:26
Einfaches Gegenbeispiel zu den Behauptungen der Merkbefreiten: Kachelmann. Da wurden auch 5 Jahre gefordert (vorher mehr). Es scheiterte nur an fehlenden Beweisen. Hätte es die gegeben, wären es wohl 10 Jahre gewesen.

Z.B.:] Die Linksfaschisten lügen bis sich die Balken biegen. Dreckspack. Und das auf Kosten eines kindlichen Opfers. Tiefer gehts kaum noch.

Bruddler
01.07.2011, 15:26
100% agree
Das würde ich so unterschreiben!

Dürfen denn Leute wie Du etwas unterschreiben ? :rolleyes:
(Ich frage nur wegen der Rechtsgültigkeit ....)

Geronimo
01.07.2011, 15:27
Dürfen denn Leute wie Du etwas unterschreiben ? :rolleyes:

Die drei Kreuze muß dann eben der Betreuer machen.:(

Paul Felz
01.07.2011, 15:29
Z.B.:] Die Linksfaschisten lügen bis sich die Balken biegen. Dreckspack. Und das auf Kosten eines kindlichen Opfers. Tiefer gehts kaum noch.
Noch ein Beispiel (http://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-regional/busfahrer-muss-wegen-vergewaltigung-hinter-18635638.bild.html).

stscherer
01.07.2011, 15:31
Einfaches Gegenbeispiel zu den Behauptungen der Merkbefreiten: Kachelmann. Da wurden auch 5 Jahre gefordert (vorher mehr). Es scheiterte nur an fehlenden Beweisen. Hätte es die gegeben, wären es wohl 10 Jahre gewesen.

Angeklagt war Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall - dass ominöse Messer. Daraus ergibt sich ein anderer Strafrahmen und eine andere Mindeststrafe.

Das Problem beim Herunterlügen der Strafe ist was ganz Anderes: bei der einfachen Vergewaltigung kommt man eben mit der Mindeststrafe von 2 Jahren zu Bewährung. Und jetzt kommt die diskutable Abwägung: Geständnis + Nichtvernehmung des Opfers = Bewährungsstrafe.

Über diese Abwägung musst Du diskutieren. Dein Beispiel zeigt es ja deutlich, denn der Deal funktioniert ja nur, wenn ansonsten gern auch mal in Zweifelsfällen hoch verurteilt wird...

Was wäre denn bei K. gewesen, wenn LTO das Messer fallengelassen hätte und Bewährungsstrafe gegen Geständnis vor der Vernehmung der NK angeboten hätte. Bist Du Dir da bei dem ersten Anwalt von K. so sicher? Denk mal an das, was K. jetzt zu Deals in seinem Zeitungsinterview geschrieben hat...

Du musst als Angeklagter (und als sein Anwalt) schon ganz schön Arsch in der Hose haben, einen solchen Deal abzulehnen - auch wenn Du 1000x unschuldig bist. Vor Gericht und auf hoher See eben.

Da war die Entscheidung für K. einfacher - bei seiner Anklage gab es sowieso nur Schwarz oder Weiss, Knast oder Freiheit.

Paul Felz
01.07.2011, 15:33
Angeklagt war Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall - dass ominöse Messer. Daraus ergibt sich ein anderer Strafrahmen und eine andere Mindeststrafe.

Das Problem beim Herunterlügen der Strafe ist was ganz Anderes: bei der einfachen Vergewaltigung kommt man eben mit der Mindeststrafe von 2 Jahren zu Bewährung. Und jetzt kommt die diskutable Abwägung: Geständnis + Nichtvernehmung des Opfers = Bewährungsstrafe.

Über diese Abwägung musst Du diskutieren.

Was wäre denn bei K. gewesen, wenn LTO das Messer fallengelassen hätte und Bewährungsstrafe gegen Geständnis vor der Vernehmung der NK angeboten hätte. Bist Du Dir da bei dem ersten Anwalt von K. so sicher? Denk mal an das, was K. jetzt zu Deals in seinem Zeitungsinterview geschrieben hat...

Du musst als Angeklagter (und als sein Anwalt) schon ganz schön Arsch in der Hose haben, einen solchen Deal abzulehnen - auch wenn Du 1000x unschuldig bist. Vor Gericht und auf hoher See eben.

Da war die Entscheidung für K. einfacher - bei seiner Anklage gab es sowieso nur Schwarz oder Weiss, Knast oder Freiheit.
Nun, bei einer 11-jährigen setze ich Gewalt - in welcher Form auch immer - voraus.

stscherer
01.07.2011, 15:34
Nun, bei einer 11-jährigen setze ich Gewalt - in welcher Form auch immer - voraus.

Ich eigentlich auch, aber eben nicht der Gesetzgeber....

Bruddler
01.07.2011, 15:37
Ich eigentlich auch, aber eben nicht der Gesetzgeber....

Bei unserem "Gesetzgeber" frage ich mich immer wieder, auf wessen Seite er wohl stehen mag..... :rolleyes:

Paul Felz
01.07.2011, 15:54
Bei unserem "Gesetzgeber" frage ich mich immer wieder, auf wessen Seite er wohl stehen mag..... :rolleyes:
Hab mal was dazu gefunden:

§ 174
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3

1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.



Was ist denn das für ein Gesetz? 3 Monate Mindeststrafe? Lächerlich. Und was bitte ist "geringes Unrecht" bei einer Vergewaltigung eines 11-jährigen Kindes?

Paul Felz
01.07.2011, 15:58
Nochwas gefunden

Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird. (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. (4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer

a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt. (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Selbst wohlwollend käme ich nicht unter 2 Jahre

Dr Mittendrin
01.07.2011, 15:59
Straffrei? Nee... was ist denn das wieder für ein populistisches Geschwätz? ;)

Dafür hat das Landgericht Osnabrück den Mann am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auch die Eltern des jungen Mannes, die der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt waren, sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

http://www.youtube.com/watch?v=QSnU4y2mjzs

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Das mit der Tradition ist eine Schutzbehauptung, denn es ist bei den Muslimen sicher nicht Tradition, kleine Kinder zu vergewaltigen. Vielleicht können uns unsere muslimischen Forumsteilnehmer ja mehr dazu sagen? :)

Für diese Tat kommt es einer Straffreiheit gleich, was kapierst du hier nicht.

Paul Felz
01.07.2011, 16:00
Für diese Tat kommt es einer Straffreiheit gleich, was kapierst du hier nicht.
Eben. In den oben von mir zitierten Paragraphen ist keine Rede von Bewährung.

Bruddler
01.07.2011, 16:04
Hab mal was dazu gefunden:


Was ist denn das für ein Gesetz? 3 Monate Mindeststrafe? Lächerlich. Und was bitte ist "geringes Unrecht" bei einer Vergewaltigung eines 11-jährigen Kindes?

Nicht selten spricht ein Richter auch von einer Teilschuld des Opfers, wenn ein vergewaltigtes Kind zuvor allzu aufreizend herumstolziert ist.... :wand:

Paul Felz
01.07.2011, 16:07
Nicht selten spricht ein Richter auch von einer Teilschuld des Opfers, wenn ein vergewaltigtes Kind zuvor allzu aufreizend herumstolziert ist.... :wand:
Ja, hab den Fall dunkel in Erinnerung. Ich wollte aber darauf hinaus, daß die Gesetze selbst schon zu lasch sind. Die Interpretation dieser ohnehin laschen Gesetzen zu noch lascheren Strafen ist ja erst der zweite Schritt.

kotzfisch
01.07.2011, 16:07
Das ist ja auch Rassismus. Ein muslimisches Kind ist halt weniger wert!

Paul Felz
01.07.2011, 16:10
Das ist ja auch Rassismus. Ein muslimisches Kind ist halt weniger wert!
Das gäbe aber leichte Konflikte mit dem Grundgesetz.

Bruddler
01.07.2011, 16:16
Das gäbe aber leichte Konflikte mit dem Grundgesetz.

In nicht allzu ferner Zukunft wird man das "Grundgesetz" sowieso überprüfen müssen, ob es koran-, islam- und schariakonform ist....

sodaqua
01.07.2011, 16:52
Verdammt ich kenne einige österr. sowie amerikan. ungar. Romas keiner von denen weis um die "Tradition" ein Kind zu vergewaltigen! Das ist wohl nur denen vorbehalten die dem islamischen Aberglauben fröhnen. Man sieht der Islam macht selbst aus diesem friedfertigen Leuten der Roma Bestien. Der Islam gehört in die Hölle wo er entsprungen ist bei Luzifer alias Allah.

kotzfisch
01.07.2011, 17:00
Unfassbar - es gibt ihn doch längst: Den Muslimbonus bei Straftaten aller Art.

stscherer
01.07.2011, 17:14
Nochwas gefunden

Selbst wohlwollend käme ich nicht unter 2 Jahre

Das reicht dann für Bewährung.


Für diese Tat kommt es einer Straffreiheit gleich, ....

Genau das ist der Skandal.

Paul Felz
01.07.2011, 17:23
Das reicht dann für Bewährung.



Genau das ist der Skandal.
Beides. Bei Befolgung - und nicht Auslegung - des Gesetzes wären eben 2 Jahre Haft mindestens fällig gewesen. Ohne Bewährung, selbstredend.
Aber wo Du gerade da bist: wie hoch hätte es man den bei weitesten Auslegungen der Gesetze treiben können? Einfach mal "Richter Gnadenlos" voraussetzen.

stscherer
01.07.2011, 17:41
3-4 Jahre, eher bei 3 bei Geständnis - und Du musst irgendeinen Strafschärfungsgrund bejahen...

Paul Felz
01.07.2011, 17:43
3-4 Jahre, eher bei 3 bei Geständnis - und Du musst irgendeinen Strafschärfungsgrund bejahen...
Zement mal. Wieso Geständnis? Habe ich da was falsch verstanden? Ich dachte, die Tat wäre erwiesen. Ist 11 Jahre nicht Strafverschärfung genug? Der Zwang und die möglichen seelischen wie auch körperlichen Folgen?

Falls nicht, läuft was gewaltig schief im Staate BRD.

Don
01.07.2011, 18:16
Zement mal. Wieso Geständnis? Habe ich da was falsch verstanden? Ich dachte, die Tat wäre erwiesen. Ist 11 Jahre nicht Strafverschärfung genug? Der Zwang und die möglichen seelischen wie auch körperlichen Folgen?

Falls nicht, läuft was gewaltig schief im Staate BRD.

Davon können wir zweifelsfrei ausgehen.

Paul Felz
01.07.2011, 18:21
Davon können wir zweifelsfrei ausgehen.
Allerdings. Schlage mich gerade mit KV und FA rum. Schade, daß Dummheit nicht strafbar ist.

carpe diem
01.07.2011, 19:53
Allerdings. Schlage mich gerade mit KV und FA rum. Schade, daß Dummheit nicht strafbar ist.

Und ich schlage mich mit deinem Posteingang herum, er ist voll!

Paul Felz
01.07.2011, 19:55
Und ich schlage mich mit deinem Posteingang herum, er ist voll!
Jetzt nicht mehr

Polymorphi
01.07.2011, 22:38
war schon jemand von den "Hängt-Kachelmann"-Lausemädchen hier und hat sich um Opferfragen gekümmert..........? Nein, dachte ich es mir!
Wer oder Was sind Opfer ? Darf es hierzulämbdäh überhaupt Opfer statt Täter geben ?
Deine Frage wurde heute schon beantwortet bei "Kultuerzeit" ( 3SAT) . Eine Literaturwissenschaftlerin wurde interviewt und sie vermutete, daß weder Kachelman noch Strauss-Kahn vermutlich eine Vergewaltigung begangen haben könnten, sondern es handele sich wohl um Verführung der Täter ( demnach also jetzt Opfer, weil sie eine Verführung nicht abwehren konnten). Deshalb Freispruch für alle zu Unrecht angeklagten?
Daß Kinder auch schon Verführer von banditisierten Erwachsenen sein wollen und können, also demnach Täter statt Opfer wären, wird doch kein Mensch der noch bei geistigem Verstand ist, behaupten wollen ?

Opfer-Täter-Gegenüberstellung (zum Zweck der Rehabilitation geistig erkrankter Straftäter) wurde von der Jugendrichterin Kirsten Heisig praktiziert.
Sie wurde auf ihren Knien liegend an einem Baum selbsterhängt aufgefunden.
Seitdem wird auch diskutiert, ob der Begriff "Opfer" grundsätzlich aus dem Wortschatz gestrichen werden soll. -

Polymorphi
01.07.2011, 23:07
Allerdings. Schlage mich gerade mit KV und FA rum. Schade, daß Dummheit nicht strafbar ist.

Nee !
Hieß es denn nicht, - " die Deutschen " sollen dumm gehalten werden - ? Sie sollen für Straftaten von Tätern auch noch bestraft werden ? Da bin ich dagegen.
In Fällen von Kinderschändung und Lebenszerstörungen geht es um perverse Täter und die können kaum zum Kreis von sog. "Dummen" gehören, denn Dumme sind für solche Schändlichkeiten wohl eher zu dumm. Oder ?

http://www3.e110.de/index.cfm?event=page.detail&cid=6&fkcid=6&id=54514

stscherer
02.07.2011, 07:33
war schon jemand von den "Hängt-Kachelmann"-Lausemädchen hier und hat sich um Opferfragen gekümmert..........? Nein, dachte ich es mir!

Da äussere ich mich mal lieber nicht zu.

Aber interessant ist doch, dass solch ein Fall auch die neue Stargerichtsreporterin und Rächerin aller Frauen dieser Erde nicht sogleich auf den Plan ruft. Man könnte fast meinen, auch dort habe inzwischen eine Fixierung auf den Täter stattgefunden, denn ist dieser erst einmal - wie auch immer - abgeurteilt, ist die so viel beschworene Empathie aufgebraucht. Das zurückbleibende (hier tatsächliche!) Opfer fällt dann in die Kategorie "Kollateralschaden" auf dem Weg zum endgültigen Ziel der Frauenbefreiung (wovon auch immer...).