Vollständige Version anzeigen : Französisches Parlament lehnt Homo-Ehe ab
Das französische Parlament hat am Dienstag eine Gesetzesinitiative zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen abgelehnt. In der Nationalversammlung stimmten 293 Abgeordnete gegen den von der Opposition eingebrachten Entwurf, 222 votierten dafür.
Unterstützer der Initiative kritisierten, damit falle Frankreich bei den Rechten von Homosexuellen hinter die Nachbarstaaten Spanien, Belgien und Niederlande zurück, in denen Ehen zwischen Schwulen oder Lesben möglich sind.
Kürzlich hatte das französische Verfassungsgericht entschieden, dass ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen nicht gegen die Verfassung verstoße. Dem Parlament stehe es jedoch frei, die bestehenden Gesetze zu ändern, hieß es in dem Urteil.
Gleichgeschlechtliche Paare können in Frankreich eingetragene Lebenspartnerschaften eingehen. Im Erb- und Familienrecht sind sie jedoch schlechter gestellt als verheiratete Paare.
Intressant dabei ist der Satz "Kürzlich hatte das französische Verfassungsgericht entschieden, dass ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen nicht gegen die Verfassung verstoße". Eine Meinung die durchaus der meinen entspricht. Das Österreichische VG hat das aber anders gesehen. An diesen Beispiel aber erkennt man genau, dass Verfassungsrichter nicht objektiv Recht sprechen, sondern ihre persönliche politische Meinung mit ein bringen. Was für mich nur ein weiterer Beweis ist, dass Verfassungsrichter, genau so wie die Richter des EU-Gerichtshofes, Politik machen, die formaljuristisch, nicht vom Volk bevollmächtigt ist. Das sollte man, aus Demokratiehygienischen Gründen abstellen, auch wenn ich nicht weiß wie.
Caput Mundi
15.06.2011, 02:23
Intressant dabei ist der Satz "Kürzlich hatte das französische Verfassungsgericht entschieden, dass ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen nicht gegen die Verfassung verstoße". Eine Meinung die durchaus der meinen entspricht. Das Österreichische VG hat das aber anders gesehen. An diesen Beispiel aber erkennt man genau, dass Verfassungsrichter nicht objektiv Recht sprechen, sondern ihre persönliche politische Meinung mit ein bringen. Was für mich nur ein weiterer Beweis ist, dass Verfassungsrichter, genau so wie die Richter des EU-Gerichtshofes, Politik machen, die formaljuristisch, nicht vom Volk bevollmächtigt ist. Das sollte man, aus Demokratiehygienischen Gründen abstellen, auch wenn ich nicht weiß wie.
Komisch das diese Erleuchtung nur dann erwaehnt wird, wenn es einem gerade in den argumentativen Kram passt.:rolleyes:
dr-esperanto
15.06.2011, 05:29
Die Richter bekommen in den meisten Ländern politische Weisungen von oben. Gut ist die italienische Justiz, wo es das nicht gibt, da gibt es also eine echte Gewaltentrennung.
Komisch das diese Erleuchtung nur dann erwaehnt wird, wenn es einem gerade in den argumentativen Kram passt.:rolleyes:
Inwieweit passt diese "Erleuchtung" in meinen argumentativen Kram oder hast du dir nur gedacht, wass solls poste ich halt den üblichhen Blödsinn. Wenn du nix zum Thema zu sagen hast, ist ja nix neues, dann meide meine STränge.
Caput Mundi
16.06.2011, 00:16
Inwieweit passt diese "Erleuchtung" in meinen argumentativen Kram oder hast du dir nur gedacht, wass solls poste ich halt den üblichhen Blödsinn. Wenn du nix zum Thema zu sagen hast, ist ja nix neues, dann meide meine STränge.
Denk einfach mal drueber nach und aktiviere deine schlafenden Neuronen .;)
MorganLeFay
16.06.2011, 00:29
Es wuerde sicher schon zu einem gewissen Grade helfen, wenn man sich mal ernsthaft mit dem Demokratiedefizit auseinandersetzt und eben nicht dem EUGH (ist das die richtige Abkuerzung) die Ausformung der Gesetzgebung ueberlaesst.
Gerade europaeische Sozialpolitik wird aufgrund bestehender Uneinigkeit den Gerichten ueberlassen, anstatt sie verbindlich in den erstmal zustaendigen Gremien zu gestalten.
umananda
16.06.2011, 00:39
Intressant dabei ist der Satz "Kürzlich hatte das französische Verfassungsgericht entschieden, dass ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen nicht gegen die Verfassung verstoße". Eine Meinung die durchaus der meinen entspricht. Das Österreichische VG hat das aber anders gesehen. An diesen Beispiel aber erkennt man genau, dass Verfassungsrichter nicht objektiv Recht sprechen, sondern ihre persönliche politische Meinung mit ein bringen. Was für mich nur ein weiterer Beweis ist, dass Verfassungsrichter, genau so wie die Richter des EU-Gerichtshofes, Politik machen, die formaljuristisch, nicht vom Volk bevollmächtigt ist. Das sollte man, aus Demokratiehygienischen Gründen abstellen, auch wenn ich nicht weiß wie.
Bei einer Meinungsumfrage des Fernsehsenders Canal Plus hatten sich im Jänner 58 % der Franzosen für gleichgeschlechtliche Ehen ausgesprochen. Das Parlament hat sich anders entschieden. Ob es den Parteien, die sich dagegen ausgesprochen haben, bei der nächsten Wahl hilfreich sein wird ... werden wir bei der nächsten Wahl erfahren. Der französische Wähler reagiert bekanntlich sehr sensibel, wenn man ihn überhört. Ganz im Gegensatz zu Österreich ...
Servus umananda
Bei einer Meinungsumfrage des Fernsehsenders Canal Plus hatten sich im Jänner 58 % der Franzosen für gleichgeschlechtliche Ehen ausgesprochen. Das Parlament hat sich anders entschieden. Ob es den Parteien, die sich dagegen ausgesprochen haben, bei der nächsten Wahl hilfreich sein wird ... werden wir bei der nächsten Wahl erfahren. Der französische Wähler reagiert bekanntlich sehr sensibel, wenn man ihn überhört. Ganz im Gegensatz zu Österreich ...
Servus umananda
Stimmt schon, nur heht es mir dabei nicht um die Homo-Ehe, die wurde ja schon oft genug thematisiert, sondern um das Verhalten der jeweils obersten Gerichtshöfe, die sich wie ein Staat im Staate aufführen. Europaweit. Und nicht vom Wähler autorisierte Politik machen.
MorganLeFay
16.06.2011, 01:08
Stimmt schon, nur heht es mir dabei nicht um die Homo-Ehe, die wurde ja schon oft genug thematisiert, sondern um das Verhalten der jeweils obersten Gerichtshöfe, die sich wie ein Staat im Staate aufführen. Europaweit. Und nicht vom Wähler autorisierte Politik machen.
Ich denke allerdings, dass man das niemals ganz wird ausschalten koennen. Ich halte es fuer unmoeglich, ein Gesetz so zu schreiben, dass es nie und unter keinen Umstaenden einer eventuellen weiterfuehrenden Auslegung bedarf. Insofern werden Gerichte immer mitgestalten muessen, das ist an sich ja auch erstmal nichts schlimmes.
Die Frage ist, wieviel ist zuviel?
umananda
16.06.2011, 01:08
Stimmt schon, nur heht es mir dabei nicht um die Homo-Ehe, die wurde ja schon oft genug thematisiert, sondern um das Verhalten der jeweils obersten Gerichtshöfe, die sich wie ein Staat im Staate aufführen. Europaweit. Und nicht vom Wähler autorisierte Politik machen.
Die sogenannten "obersten" Gerichtshöfe machen ihre eigene Politik. Und das nicht nur auf der nationalen Ebene, sondern auch auf der internationalen ... ich bin nicht unbedingt eine Freundin dieser Institutionen.
Servus umananda
Ich denke allerdings, dass man das niemals ganz wird ausschalten koennen. Ich halte es fuer unmoeglich, ein Gesetz so zu schreiben, dass es nie und unter keinen Umstaenden einer eventuellen weiterfuehrenden Auslegung bedarf. Insofern werden Gerichte immer mitgestalten muessen, das ist an sich ja auch erstmal nichts schlimmes.
Die Frage ist, wieviel ist zuviel?
Für mich stellt sich vor allem die Frage, wie weit der EuGH dabei gehen dürfen sollte. Hier wird nicht der Bürger des eigenen Landes vor vollendeten Tatsachen gestellt, hier wurde über den Köpfen aller Europäer, unauffällig eine Gleichschaltungszentrale instaliert, die eigentlich im Grunde langfristig sämtliche Wahlen ad absurdum führt. Vor allem in Frage der Sozial und der Einwanderungspolitik. Der EuGH ist der Kopf einer Diktatorischen Institution, der die Landesparlamente zu ausführenden Beamten dekratiert. Langsam und unauffällig.
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