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Vollständige Version anzeigen : Das Ende der Meinungsfreiheit in der BRD ist da - §130 STGB erneut verschärft



fatalist
17.05.2011, 17:17
http://lexetius.com/StGB/130#2

§ 130 wurde gerade wieder mal verschärft, er ist jetzt gegen jede Meinungsäusserung einsetzbar.
Auch gegen einen EINZELNEN Verhetzten.


Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871

Besonderer Teil
Siebenter Abschnitt. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
Paragraf 130. Volksverhetzung
[22. März 2011]
1§ 130. Volksverhetzung.

2(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. 3Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. 4eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
5(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
6(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
7(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
8(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Jede Kritik an Michel Friedman "der befördert den antisemitismus" oder so kann jetzt als Volksverhetzung geahndet werden.
Bis zu 5 Jahre.

Ach wie war das doch schön damals im Kaiserreich:

[1. Januar 1872-20. März 1876]
30§ 130. Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.

Man hat ein Monstrum geschaffen, um gegen JEDEN und zwar JEDERZEIT vorgehen zu können.

Wer noch einen Blog oder gar ein Forumin der BRD hostet, dem ist nicht mehr zu helfen.
Aber über China sich mokieren...

Bis 1994 war der 130er ok:

[1. Januar 1975-1. Dezember 1994]
21§ 130. 22Volksverhetzung. 23[1] Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,
2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Dann kam im souveränen wiedervereinigten Deutschland :D:D:D
die Lex Auschwitz:

3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

2002 kam dann das mit dem Völkerstrafbuch § 6 hinzu:

3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise,...

Und 2004 fiel auf, dass man die Verbreitung im Internet vergessen hatte.
Ja soooo schnell sind die Bürokratten :))

16eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

2005 musste noch weiter erweitert werden:
Nicht nur Verbrechen der Nazis zu billigen etc ist verboten, sondern auch die Naziherrschaft an sich darf man nicht mehr rechtfertigen...

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

2011 dann ist schon die Meinungsäusserung gegen einen Einzelnen auch als Volksverhetzung wertbar.

Alles butterweich umfassend gefasst, um die richtigen (???) bestrafen zu können.

Man könnte es auch als die ins Strafgesetz eingearbeitete "Schere im Kopf" der PC bezeichnen.

Dieser Staat hat einen Riesenschiss vor seinen Bürgern.

Wenigstens das ist ein gutes Zeichen.

fatalist
17.05.2011, 17:21
Sorry dass ich selbst als erster antworte...

Wo sind eigentlich die Aufschreie der Medien, der Sturmgeschütze der Demokratie, der Liberalen?

Ach so, die ham ja dazu genickt.
Doofe Frage von Fatalist, gebt ihm ROT dafür...

Nonkonform
17.05.2011, 19:18
DAS seh ich aber anders.

Es ist doch recht eindeutig formuliert, statt "Teile der Bevölkerung" sollen zukünftig eben auch Einzelpersonen geschützt werden vor den beschriebenen Tathandlungen. Also immer, dann, wenn bisher das Tatbestands-Merkmal "Teile der Bevölkerung" verneint wurde, wird es in Zukunft eher zu bejahen sein.
Da wurde lediglich eine Lücke geschlossen.

Nonkonform
17.05.2011, 19:24
Und hier noch das Protokoll,auf dem die Änderung beruht.
Find ich in Ordnung so.
Wäre der Handlungsbedarf nicht vorhanden gewesen,wär das Gesetz nicht geändert worden.
Bedenk,es liegt doch oft an den Menschen selbst.


http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703124.pdf

Nonkonform
17.05.2011, 19:29
@fatalist...war nicht bös gemeint.
;-)

asdfasdf
17.05.2011, 20:08
Da hab ich was zum Thema:

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M52adcb2799a.0.html

Zitat daraus:

"Nur durch eine Ausweitung der Volksverhetzung könne sichergestellt werden, daß Bücher, wie Sarrazins „Deutschland schafft sich ab“, die Gesellschaft künftig nicht mehr belasten. Dennoch, schränkte Diaby ein, setzte man sich auch weiterhin „für die Meinungsfreiheit in Deutschland ein“. "

Zitat Ende


Gute Nacht Meinungsfreiheit!

Bald können wir das Forum zusperren, denn dann wird jeder eingesperrt, der nicht auf Multi-Kulti Linie ist ...

pw75
17.05.2011, 20:10
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

das mit den Haftstrafen finde ich hart..aber ansonsten?! was ist daran so empörend?

für mich gehört es zu guter Erziehung und Grundsatz....

Paul Felz
17.05.2011, 20:17
das mit den Haftstrafen finde ich hart..aber ansonsten?! was ist daran so empörend?

für mich gehört es zu guter Erziehung und Grundsatz....
Demnach könnte ich jeden verklagen, der mich "Du alter Friese" nennt. Herzlichen Glückwunsch.

kotzfisch
17.05.2011, 20:22
Du alter Friese!

Paul Felz
17.05.2011, 20:26
Du alter Friese!
Ich reiche die Klage ein. Öhm, moment mal. ich bin ja ein alter Friese. Muß ich mich jetzt selbst verklagen?

Ernsthaft: dann wäre die "Kartoffel" ja auch Volksverhetzung. Da brauchen wir aber noch viele große Knäste

kotzfisch
17.05.2011, 20:35
Der - nennen wir ihn: Laternentag kommt näher.

(Wort geklaut,ist aber gut)

Kara Ben Nemsi
17.05.2011, 20:44
http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E30E7AC928C1C4D428E7A7F12F1CACC6A~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Die Polizei in Berlin hat geprüft, ob man gegen die Gewalttäter auch wegen Volksverhetzung ermitteln könne. Das, so berichtet die „Berliner Zeitung“, wurde verworfen. Erstens seien die Täter trotz Migrationshintergrund selbst Deutsche. Zweitens regelt das Strafgesetzbuch, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen „Teile der Bevölkerung“ aufgestachelt wird. Deutsche, so die Juristen, seien aber kein „Teil“.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,529634,00.html

Das Bundesjustizministerium will den Paragrafen Volksverhetzung nicht ändern. Es wies damit Forderungen aus der Union zurück, Beschimpfungen wie "Scheiß-Deutscher" künftig nach diesem Gesetz ahnden zu können.

fatalist
17.05.2011, 21:21
Das Problem ist nicht von allen erkannt worden, so scheint mir.

Wenn jede öffentliche Kritik an einem Einzelnen zwar nicht Beleidigung ist, so ist sie jetzt evtl. Volksverhetzung mit Strafmass bis 5 Jahre.
Sichwort Sarrazin und seine Islamigrantenkritik.

Es ist JEDER und zwar JEDERZEIT mit diesem Gummibegriff anklagbar,
das entscheiden je nach "Stallgeruch" weisungsgebundene Staatsanwälte, und nach Parteibuch und Proporz berufene Richter urteilen ab.

Ich halte das Problem für fundamental.
Es ist die Machtergreifung der Gutmenschen über jede "nicht politisch korrekte" Kritik.

Die Witzlein von Faulpelz werden übrigens auch immer seichter.

Grenzer
17.05.2011, 21:44
Das Problem ist nicht von allen erkannt worden, so scheint mir.

Wenn jede öffentliche Kritik an einem Einzelnen zwar nicht Beleidigung ist, so ist sie jetzt evtl. Volksverhetzung mit Strafmass bis 5 Jahre.
Sichwort Sarrazin und seine Islamigrantenkritik.

Es ist JEDER und zwar JEDERZEIT mit diesem Gummibegriff anklagbar,
das entscheiden je nach "Stallgeruch" weisungsgebundene Staatsanwälte, und nach Parteibuch und Proporz berufene Richter urteilen ab.

Ich halte das Problem für fundamental.
Es ist die Machtergreifung der Gutmenschen über jede "nicht politisch korrekte" Kritik.

Die Witzlein von Faulpelz werden übrigens auch immer seichter.

Aber im Gegenzug darfst Du nun jeden Türken vor Gericht zerren,-
der Dich einen " Scheissdeutschen " nennt ,-
da Du nun nicht mehr nur ein Teil der Bevölkerung ,-
sondern ein Einzelner bist !

ich frag mich nur ,-
ob die entsprechende Polizeidienststelle bei der Entgegennahme einer so gelagerten Anzeige
noch durchblickt ,- was und wer gemeint ist.. :)

kotzfisch
17.05.2011, 21:52
Das Problem ist nicht von allen erkannt worden, so scheint mir.

Wenn jede öffentliche Kritik an einem Einzelnen zwar nicht Beleidigung ist, so ist sie jetzt evtl. Volksverhetzung mit Strafmass bis 5 Jahre.
Sichwort Sarrazin und seine Islamigrantenkritik.

Es ist JEDER und zwar JEDERZEIT mit diesem Gummibegriff anklagbar,
das entscheiden je nach "Stallgeruch" weisungsgebundene Staatsanwälte, und nach Parteibuch und Proporz berufene Richter urteilen ab.

Ich halte das Problem für fundamental.
Es ist die Machtergreifung der Gutmenschen über jede "nicht politisch korrekte" Kritik.

Die Witzlein von Faulpelz werden übrigens auch immer seichter.

Konsequent angewendet hat er vollkommen recht.
Weisungsgebundene Staatanwälte- alleine das gehört abgeschafft.

Wenn der Justizminister dem OberSTA sagt: einstellen, wird eingestellt.

So einfach ist das.

Umgekehrt wird aus einem Furz ein Strafverfahren.Wenns politisch denn opportun ist.

Nonkonform
17.05.2011, 21:55
Ich hab was zur allgemeinen Information und Wissensauffrischung.
Dauert zwar etwas,bis man da durch ist,lohnt sich aber.Dann weiß man,wie man dran ist in D.

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl105s2674.pdf%27]

Paul Felz
17.05.2011, 21:57
Das Problem ist nicht von allen erkannt worden, so scheint mir.

Wenn jede öffentliche Kritik an einem Einzelnen zwar nicht Beleidigung ist, so ist sie jetzt evtl. Volksverhetzung mit Strafmass bis 5 Jahre.
Sichwort Sarrazin und seine Islamigrantenkritik.

Es ist JEDER und zwar JEDERZEIT mit diesem Gummibegriff anklagbar,
das entscheiden je nach "Stallgeruch" weisungsgebundene Staatsanwälte, und nach Parteibuch und Proporz berufene Richter urteilen ab.

Ich halte das Problem für fundamental.
Es ist die Machtergreifung der Gutmenschen über jede "nicht politisch korrekte" Kritik.

Die Witzlein von Faulpelz werden übrigens auch immer seichter.
Da hast Du jetzt was nicht erstanden. Das war keinesfalls ein Witz. Denk nochmal drüber nach. Friesen sind tatsächlich - wie Sachsen - eine eigene Volksgruppe.

Grenzer
17.05.2011, 22:02
Da hast Du jetzt was nicht erstanden. Das war keinesfalls ein Witz. Denk nochmal drüber nach. Friesen sind tatsächlich - wie Sachsen - eine eigene Volksgruppe.


Alter Friese.. :)

Paul Felz
17.05.2011, 22:05
Alter Friese.. :)
Tja, das stimmt ja auch. Nur wie ist das juristisch? Was passiert, wenn ich einem Türke sage: "Eyh, Türke!" ?

kotzfisch
17.05.2011, 22:07
Ich: alter Bayer- wie diskriminierend,furchtbar.
Sagst Du aber: Zigeuner zu einem Ziehgauner: bist Du dran.
Alter Antiziganist.

Man darf dann in Hinkunft seinen Abscheu einer Bevölkerungsgruppe gegenüber nicht mehr Ausdruck verleihen.Toll.

"Ich mag keine Zigeuner" ist dann strafrechtlich relevant.

"Ich verachte alle Deutsche" dagegen scheint normale Meinungsäußerung zu bleiben, denn sie sind ja die HC Deppen.

Irgendwie so.

Paul Felz
17.05.2011, 22:09
Ich: alter Bayer- wie diskriminierend,furchtbar.
Sagst Du aber: Zigeuner zu einem Ziehgauner: bist Du dran.
Alter Antiziganist.

Man darf dann in Hinkunft seinen Abscheu einer Bevölkerungsgruppe gegenüber nicht mehr Ausdruck verleihen.Toll.

"Ich mag keine Zigeuner" ist dann strafrechtlich relevant.

"Ich verachte alle Deutsche" dagegen scheint normale Meinungsäußerung zu bleiben, denn sie sind ja die HC Deppen.

Irgendwie so.
Ja eben, darauf wollte ich ja hinaus.
Ich darf also im Büro den Türken nicht mehr Ölauge nennen, er mich aber noch Kartoffel, oder wie?

Deutschmann
17.05.2011, 22:18
Ihr solltet euch das von fatalist noch mal durch den Kopf gehen lassen. Das ist echt ein dickes Ding. Wobei ich auch nonkonform recht geben muss dass es zur Guten Erziehung gehört, andere nicht wegen ihrer Herkunft doof zu machen. Problematisch wird es allerdings wenn einem im Streit mal was rausrutscht. Da ist man bestimmt in die Buxe gekniffen.

Ach ja, wann wird der Paragraph auch auf die politische Gesinnung ausgeweitet?

Nonkonform
17.05.2011, 22:24
Darf ich bitten,nochmals bitte genau zu lesen:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703124.pdf

Ok?

Gut.
Dann geb ich EUCH jetzt einen Aufreger,der es verdient!

http://www.123recht.net/Union-dr%C3%A4ngt-auf-Einf%C3%BChrung-des-Warnschussarrests-__a90335.html

Nonkonform
17.05.2011, 22:27
Ihr solltet euch das von fatalist noch mal durch den Kopf gehen lassen. Das ist echt ein dickes Ding. Wobei ich auch nonkonform recht geben muss dass es zur Guten Erziehung gehört, andere nicht wegen ihrer Herkunft doof zu machen. Problematisch wird es allerdings wenn einem im Streit mal was rausrutscht. Da ist man bestimmt in die Buxe gekniffen.

Ach ja, wann wird der Paragraph auch auf die politische Gesinnung ausgeweitet?

Nicht ganz,lieber Deutschmann.Unter 4 Augen steht dann noch immer Aussage gegen Aussage,und dann wird eingestellt,da nicht im öffentlichen Interesse.
Außer,das findet schriftlich statt-dann ist das der Dummheit zuzuordnen;-)

Deutschmann
17.05.2011, 22:29
Darf ich bitten,nochmals bitte genau zu lesen:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703124.pdf

Ok?

Gut.
Dann geb ich EUCH jetzt einen Aufreger,der es verdient!

http://www.123recht.net/Union-dr%C3%A4ngt-auf-Einf%C3%BChrung-des-Warnschussarrests-__a90335.html

Auf was willst du hinaus?

Paul Felz
17.05.2011, 22:32
Auf was willst du hinaus?
Das habe ich mich auch gefragt

Nonkonform
17.05.2011, 22:33
1.Link-da steht genau,um was es geht bei der Änderung des Stgb.Ergänzend empfehle ich einen Blick in die Dokumente der Bundesregierung,wo bereits weitere Vorgänge dieser Art behandelt wurden.

2.Link-Warnschussarrest-da hat die Koalition 1 Mal ne gute Idee,und der SPD passt das nicht!

Ich find das sehr gut,den Schlägern mal zu zeigen,daß Schluß ist mit "nix passieren".
Da gehts drum,diese Straftäter sofort in Knast zu bringen.Ich befürworte das ohne mit der Wimper zu zucken!

Deutschmann
17.05.2011, 22:33
Nicht ganz,lieber Deutschmann.Unter 4 Augen steht dann noch immer Aussage gegen Aussage,und dann wird eingestellt,da nicht im öffentlichen Interesse.
Außer,das findet schriftlich statt-dann ist das der Dummheit zuzuordnen;-)

Ja, ok. Aber heutzutage? .... bei den ganzen Video-Handys?

Aber ich war da gerade auf einer anderen Ebene. Im politischen Umgang werden manchmal Politiker mit ausländischer Herkunft darauf ... sagen wir mal ... "angesprochen". Da dies ja meist in der Öffentlichkeit statt findet, wird das wohl als politisches Totschlagargument hinhalten müssen. Oder um es kurz zu machen: die politischen Korithenkacker werden viel zu tun haben.

fatalist
17.05.2011, 22:49
Es geht bei Volksverhetzung immer nur um Störung der öffentlichen Ordnung, was in irgendwelchen Privaträumen gesagt wird fällt nicht darunter.
Eingeschlossen sind Reden, Bücher, Homepages etc pp.

Man hat angeblich den §130 deshalb ergänzt, weil es bisher nicht um "den Einzelnen" ging, sondern immer nur um Teile der Bevölkerung.
Dazu gab es eine Entscheidung der EU.
Die musste man umsetzen.

Das tat man auch: Wo mindestens 1 Jahr als Höchststrafe festzulegen war, nahm man in der BRD 5 Jahre.

Dabei ist sicherzustellen, dass die in Artikel 1
des Rahmenbeschlusses genannten Handlungen im Höchst-
maß mit mindestens einem Jahr bedroht sind. § 130 StGB,
ggf. auch in Verbindung mit den §§ 26 und 27 StGB, sieht
wirksame, angemessene und abschreckende Strafen vor.
Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe von § 130 Absatz 1 bis 3
StGB liegt bei drei (Absatz 2) und fünf Jahren (Absatz 1
und 3).

g. Es muss daher auch nicht von der Möglichkeit eines Vorbehalts
nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b des Zusatzprotokolls
Gebrauch gemacht werden. Danach kann sich eine Vertrags-
partei das Recht vorbehalten, die Leugnung, grobe Verharm-
losung, Billigung oder Rechtfertigung von Völkermord oder
Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Artikel 6 Absatz 1
des Zusatzprotokolls nicht unter Strafe zu stellen.

Auch das kam für die BRD nicht infrage, sowas nimmt man nur auf für Staaten mit Redefreiheit, wie z. Bsp. Großbritannien.

Offiziell wird man sicherlich hören und lesen, "wir mussten eine Richtlinie der EU umsetzen, wir hatten da gar keine Wahl"

Verlogenes Pack.

§ 130 Absatz 3 StGB stellt darüber hinaus die öffentliche
Billigung, Leugnung oder Verharmlosung von Völkermord-
handlungen der in § 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuchs
(VStGB) bezeichneten Art, die unter der Herrschaft des Na-
tionalsozialismus begangen wurden, unter Strafe und geht
insoweit über die zwingenden Vorgaben des Rahmenbe-
schlusses und des Zusatzprotokolls hinaus.

Der Schutzbereich dieser Vorschrift ist nach höchstrichter-
licher Rechtsprechung (BGHSt 40, 97, 104) verletzt, wenn
der nationalsozialistische Völkermord als „Gaskammerlüge“,
„Gaskammermythos“, „Auschwitzlüge“ oder mit ähnlichen
Begriffen als bloße Erfindung abgetan und dies mit herab-
setzenden Begriffen („Lüge“) negativ betont wird. Gleiches
gilt für den Versuch, die alle Vorstellungen übersteigende
Zahl der Opfer durch pseudowissenschaftliche Berechnun-
gen ins Lächerliche zu ziehen.

Widerspruch in sich, aber lassen wir das...

Besonders nett auch die Leichtigkeit, mit der das deutsche Recht weltweit Gültigkeit erlangt,indem man es als weltweit gültig erklärt:

. Zwar gilt
nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 StGB für Taten deutscher
Staatsangehöriger, die im Ausland begangen werden, das
deutsche Strafrecht nur dann, wenn die Tat am Tatort mit
Strafe bedroht ist oder wenn der Tatort keiner Strafgewalt
unterliegt. Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b des Rahmenbe-
schlusses verbietet den Mitgliedstaaten jedoch nicht, ihre
gerichtliche Zuständigkeit von der Tatortstrafbarkeit abhän-
gig zu machen.

Das ist der Grund, warum der Tatort "im Ausland gehosteter Server" überhaupt sticht: Ist nicht verboten das so zu definieren, also macht die BRD das. Goil ne?

Marx
17.05.2011, 22:55
Redefreiheit ist immer an Klassen gebunden.
Es ist wie mit der Demokratie und dem Menschenrecht.
Du kannst es nie von der Klasse trennen dadurch erhälst Du ein falsches Bild.

steffel
17.05.2011, 22:58
Der - nennen wir ihn: Laternentag kommt näher.

(Wort geklaut,ist aber gut)

@kotzfisch:
Es wird langsam Zeit, dass man diejenigen, die so etwas beschlossen haben, aus dem Reichstag rausprügelt!!

Leila
17.05.2011, 23:01
Seine Meinung für sich zu behalten und die Faust im Hosensack zu ballen: mehr als das bleibt uns Kastrierten und Sterilisierten nicht übrig. Oder?

Man könnte aber die Faust auch wehrhaft für die Wahrhaftigkeit einsetzen: gegen die Unterdrücker der Redefreiheit – und diesen die Fresse einschlagen. Leider tauge ich als schmale, schwache Frau nicht dazu.

Geronimo
17.05.2011, 23:24
Mal ganz konkret. Ich pflege bei Besuchen in meiner Stammkneipe einen dort regelmäßig Anwesenden (den Kreisleiter unserer örtlichen Grünlinge) mit "grüne Ratte" und "Pädo-Heini" zu titulieren. Fällt das jetzt auch unter den § 130????

Deutschmann
17.05.2011, 23:28
Mal ganz konkret. Ich pflege bei Besuchen in meiner Stammkneipe einen dort regelmäßig Anwesenden (den Kreisleiter unserer örtlichen Grünlinge) mit "grüne Ratte" und "Pädo-Heini" zu titulieren. Fällt das jetzt auch unter den § 130????

Noch nicht!

fatalist
18.05.2011, 03:39
Mal ganz konkret. Ich pflege bei Besuchen in meiner Stammkneipe einen dort regelmäßig Anwesenden (den Kreisleiter unserer örtlichen Grünlinge) mit "grüne Ratte" und "Pädo-Heini" zu titulieren. Fällt das jetzt auch unter den § 130????

Sorry keine Ahnung, aber "Scheiss Kartoffel" ist wohl ok.

pw75
18.05.2011, 06:39
Demnach könnte ich jeden verklagen, der mich "Du alter Friese" nennt. Herzlichen Glückwunsch.

Wenn du nicht alt bist 'gg'

Mr.Smith
18.05.2011, 06:42
Es dürfte jedem klar sein, daß dieses Gesetz auch weiterhin fast ausschließlich gegen Deutsche und auch nur gegen bestimmte politische Ansichten und Gruppierungen eingesetzt werden wird.
Rassistische Äußerungen von Migrationshintergründlern werden genauso wenig verfolgt werden wie volksverhetzende Äußerungen linker Nazis gegen Deutsche.

Auf die Meinungsfreiheit wird in diesem Land doch schon lange geschissen. Wir wissen es alle, keiner tut etwas, also dürfen wir uns auch nicht beschweren, wenn es immer schneller Richtung DDR V2.0 geht.

Chronos
18.05.2011, 06:47
das mit den Haftstrafen finde ich hart..aber ansonsten?! was ist daran so empörend?

für mich gehört es zu guter Erziehung und Grundsatz....
Du hast den Schuss wohl auch nicht gehört... :rolleyes:

Deutschmann
18.05.2011, 06:51
Es dürfte jedem klar sein, daß dieses Gesetz auch weiterhin fast ausschließlich gegen Deutsche und auch nur gegen bestimmte politische Ansichten und Gruppierungen eingesetzt werden wird.
Rassistische Äußerungen von Migrationshintergründlern werden genauso wenig verfolgt werden wie volksverhetzende Äußerungen linker Nazis gegen Deutsche.

Auf die Meinungsfreiheit wird in diesem Land doch schon lange geschissen. Wir wissen es alle, keiner tut etwas, also dürfen wir uns auch nicht beschweren, wenn es immer schneller Richtung DDR V2.0 geht.

Naja, Sprüche wie "Scheiß *******" oder sowas würde ich nicht unbedingt bei der Meinungsfreihet einordnen. Bedrohlicher finde ich dass manche Gesetze immer schwammiger werden und somit eine reine Auslegungssache werden. Die Konstellation aus den "richtigen" Klägern, Anwälten und Richtern kann da für manchen böse enden.

Mr.Smith
18.05.2011, 06:54
Wenn man dieses Gesetz konsequent anwenden würde, bräuchten wir Dutzende von neuen Gefängnissen um die ganzen rassistisch eingestellten Migrationshintergründler wegzusperren. Gerade bei den Türken halten sich doch viele für die neue Herrenrasse - vor allem, wenn sie einen im Tee haben.

Deutschmann
18.05.2011, 06:57
Wenn man dieses Gesetz konsequent anwenden würde, bräuchten wir Dutzende von neuen Gefängnissen um die ganzen rassistisch eingestellten Migrationshintergründler wegzusperren. Gerade bei den Türken halten sich doch viele für die neue Herrenrasse - vor allem, wenn sie einen im Tee haben.

Natürlich. Aber ich habs ja geschrieben: die Gesetze werden immer schwammiger. Du kannst also lange darauf warten bis der Fall eintritt.

Nonkonform
18.05.2011, 06:57
Wo bitte wurde die REDEFREIHEIT eingeschränkt?
Der TON macht die Musik und die WAHL der Worte!
Wer nicht WILLENS ist,sich gewählt auszudrücken,dem ist leider nicht mehr zu helfen.
Es ist doch schon ein GROSSER Unterschied,ob ich einen Menschen als "Idioten" beschimpfe und mich dann dem Gesetz beugen muß,ODER ich sag"Sehr geehrter,an Intelligenz Unbeteiligter" oder andere gewählte Aussagen.
Zudem ist der Zusammenhang im Wort auch maßgeblich.

Ich hab hier mehr den Eindruck,unflätiges Verhalten will nicht geändert werden.Wenn ich schon les,wie mit Betitelungen umgegangen wird...
Das vertrag ich auch nicht.
Jeder Spaß hat seine Grenze.

Eukalyptusbonbon
18.05.2011, 07:09
Ich finde es traurig, wie dumm selbst hier die meisten sind. Solche Gesetze werden natürlich nicht gegen Türken eingesetzt, zumindest nicht, wenn das Opfer der Beschimpfungen ein Deutscher ist, bei einem Juden mag es eine andere Sache sein.

Es gibt eine Hierarchie der politischen Korrektheit, in der der Hochstehende sich gegen dem Niederstehenden eigentlich alles herausnehmen kann. Ganz oben stehen in der BRD die Juden, ganz unten die weißen, heterosexuellen Männer. Wer die besondere Art der Rechtspflege in der BRD noch nicht mitbekommen hat, der muss ja echt blind sein.

Und für die Typen, die solche Unrechtsgesetze auch noch begrüßen, habe ich wirklich nur noch Verachtung übrig.

wtf
18.05.2011, 07:18
Der §130 ist eines Rechtsstaats unwürdig. Wie kann man sich über die alberne Beleidigung des Türkentums (http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_301_%28T%C3%BCrkisches_Strafgesetzbuch%29) lustig machen, aber selbst diesen Orwell'schen Totschläger haben. Das Ding gehört ersatzlos gestrichen.

Strandwanderer
18.05.2011, 07:19
http://www.jungefreiheit.de/typo3temp/pics/0457f6d90b.jpg

"Der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates, Karamba Diaby, hat eine Ausweitung des Volksverhetzungsparagraphen gefordert. Es könne nicht sein, daß Menschen wie der ehemalige Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin mit ihren Thesen weiter die Gesellschaft spalten, sagte Diaby der JUNGEN FREIHEIT. "

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M52adcb2799a.0.html

Die BRD-Bonzen zeigen Sinn für Sarkasmus:

Neger entscheiden praktischerweise selbst darüber, wieviele uns bereichern dürfen.
Auf Widerworte der Eingeborenen setzt es Knast - aber mit mit Karacho, äh . . . Karamba.

http://t0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQiAaEYi-Jdi8DX66YxrPM5EdlE_3X6FgBFuDqotcW-QlMFmYQj

(Karamba ist Mitglied der SPD Halle/Saale)

Eukalyptusbonbon
18.05.2011, 07:28
http://www.jungefreiheit.de/typo3temp/pics/0457f6d90b.jpg

"Der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates, Karamba Diaby, hat eine Ausweitung des Volksverhetzungsparagraphen gefordert. Es könne nicht sein, daß Menschen wie der ehemalige Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin mit ihren Thesen weiter die Gesellschaft spalten, sagte Diaby der JUNGEN FREIHEIT. "

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M52adcb2799a.0.html

Die BRD-Bonzen zeigen Sinn für Sarkasmus:

Neger entscheiden praktischerweise selbst darüber, wieviele uns bereichern dürfen.
Auf Widerworte der Eingeborenen setzt es Knast - aber mit mit Karacho, äh . . . Karamba.

http://t0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQiAaEYi-Jdi8DX66YxrPM5EdlE_3X6FgBFuDqotcW-QlMFmYQj

(Karamba ist Mitglied der SPD Halle/Saale)

Ja, das ist alles so grotesk, dass ich mich schon fragen, ob man hier nicht bewusst einen Bürgerkrieg anstacheln will.

Strandwanderer
18.05.2011, 07:31
Wo bitte wurde die REDEFREIHEIT eingeschränkt?
Der TON macht die Musik und die WAHL der Worte!
Wer nicht WILLENS ist,sich gewählt auszudrücken,dem ist leider nicht mehr zu helfen.
Es ist doch schon ein GROSSER Unterschied,ob ich einen Menschen als "Idioten" beschimpfe und mich dann dem Gesetz beugen muß,ODER ich sag"Sehr geehrter,an Intelligenz Unbeteiligter" oder andere gewählte Aussagen.
Zudem ist der Zusammenhang im Wort auch maßgeblich.


"Sehr geehrter an Intelligenz Unbeteiligter", du solltest dringend deinen Benutzernamen aktualisieren.

Das "Non-" in "Nonconform" scheint mir nicht mehr stimmig, wenn es das denn jemals war.

Ich hoffe, ich habe mich - deinen Empfehlungen entsprechend - "gewählt" genug ausgedrückt, so daß du meinen Vorschlag einer wohlwollenden - allerdings auch unaufschiebbaren - Prüfung unterziehen wirst.

Zur Sache: Es ist offenkundig, daß der §130 StGB nicht nur gegen die Form, sondern generell gegen den Inhalt von Meinungsäußerungen gerichtet ist.

Nonkonform
18.05.2011, 07:33
Der §130 ist eines Rechtsstaats unwürdig. Wie kann man sich über die alberne Beleidigung des Türkentums (http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_301_%28T%C3%BCrkisches_Strafgesetzbuch%29) lustig machen, aber selbst diesen Orwell'schen Totschläger haben. Das Ding gehört ersatzlos gestrichen.

Lis das mal.
http://www.ra-schrank.de/Volksverhetzung.htm

Wer sich ohne rassistische oder volksverhetzende Hintergründe im Internet bewegt,hat nichts zu befürchten.Wer sich sittlich und ohne Lügen,Diffamierung und sonstiges über Politik äußert,dem geschieht auch nichts.
Bezgl der Holocaust-Verleugnung findest du im Text interessanten Wortlaut.

Nonkonform
18.05.2011, 07:35
"Sehr geehrter an Intelligenz Unbeteiligter", du solltest dringend deinen Benutzernamen aktualisieren.

Das "Non-" in "Nonconform" scheint mir nicht mehr stimmig, wenn es das denn jemals war.

Ich hoffe, ich habe mich - deinen Empfehlungen entsprechend - "gewählt" genug ausgedrückt, so daß du meinen Vorschlag einer wohlwollenden Prüfung unterziehen wirst.

Zur Sache: Es ist offenkundig, daß der §130 StGB nicht gegen die Form, sondern gegen den Inhalt von Meinungsäußerungen gerichtet ist.

Dazu hab ich mich ergänzend an "wtf" geäußert.Und,meinen Nick werd ich nicht ändern.Ich lass mir keine Meinung bilden.
Ich denk so und verhalt mich so-in Eigenverantwortung.

Was von ganz besonderer Schwere und Bedeutung ist,ist das Juristen-deutsch und die Auslegung von Paragraphen.
Keinesfalls gleichzusetzen mit der allgemeinen "Bürger-Sprache".

Nonkonform
18.05.2011, 07:46
Im Übrigen habe ich mehrfach darauf hingewiesen,sich bitte die Mühe zu machen und im Bundestag nachzulesen.
Das wurde aber anscheinend nicht gemacht,da man lieber alles als schlecht hinstellt,statt sich die Ursachen für diese Änderungen auch mal anzusehen.
Ich verhalt mich jedenfalls wie immer,und strebe nicht an,Menschen anderer Herkunft zu diffamieren oder zu beleidigen.Flugblätter verbreit ich auch nicht,also,kanns mir auf Deutsch gesagt,wurscht sein!

fatalist
18.05.2011, 07:50
Wo bitte wurde die REDEFREIHEIT eingeschränkt?
Der TON macht die Musik und die WAHL der Worte!
Wer nicht WILLENS ist,sich gewählt auszudrücken,dem ist leider nicht mehr zu helfen.
Es ist doch schon ein GROSSER Unterschied,ob ich einen Menschen als "Idioten" beschimpfe und mich dann dem Gesetz beugen muß,ODER ich sag"Sehr geehrter,an Intelligenz Unbeteiligter" oder andere gewählte Aussagen.
Zudem ist der Zusammenhang im Wort auch maßgeblich.

Ich hab hier mehr den Eindruck,unflätiges Verhalten will nicht geändert werden.Wenn ich schon les,wie mit Betitelungen umgegangen wird...
Das vertrag ich auch nicht.
Jeder Spaß hat seine Grenze.

Ich raffe es einfach nicht, wie naiv Du bist, sorry.
Du erkennst nicht einmal im Ansatz worum es geht, verwechselst Beleidigung etc mit Volksverhetzung.
Es geht nicht um Höflichkeit und guten Ton, Luis des Funes ;))) (bretter bretter bretter) LOL.

Danke an Strandwanderer für das Bimbo-Sarrazin-Beispiel.

Ich unterziehe mich aber mal der Mühe, vorbei am Bimbo und vorbei an der Holocaustleugnung (mit Rücksicht auf wtf)
und zitiere kurz einen Teil des § 130:

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Gilt auch für "Teledienste" übrigens.

Jetzt postet jemand etwa folgendes:

"Hitler war doch der einzige Weg, das verbrecherische Versailler Diktat zu brechen, die Ausplünderung Deutschlands samt Rheinlandbesetzung zu stoppen und ein wehrloses Land wieder wehrhaft zu machen. Die gefühlt anderen 20 Regierungen der Weimarer Republik waren dazu nicht in der Lage, Hitler stoppte den Hunger. Dass da Kommunisten in die KL wanderten, nach Dachau und Buchenwald schon ab März 1933, das muss eben in Kauf genommen werden.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne.

Das CPF ist öffentlich, es ist von Deutschland aus zu erreichen, die "zerhobelten Opfer" werden möglicherweise durch ein solches Posting verunglimpft, welches die Gewaltherrschaft rechtfertigt.

3 Jahre oder Geldstrafe sind möglich.


Und all das ist in Ordnung, ist keine Verletzung des Grundrechtes der Meinungsfreiheit,
und alleine darauf kommen konntest Du auch nicht?

Armes Deutschland, PISA-Opfer wohin man auch schaut ;)))

wtf
18.05.2011, 07:55
Es geht bei dem §130 nicht um Beleidigungen, die natürlich unzulässig sind und bleiben. Es geht darum, daß eine bloße Meinungsäußerung à la "Es gab keine Gaskammern" jedermann umgehend und unerbittlich in den Knast bringt. Das ist völlig absurd.

Und bevor jemand abgeht: Das hat mit dem Hausrecht hier im Forum nichts zu tun.

Nonkonform
18.05.2011, 08:04
Ich raffe es einfach nicht, wie naiv Du bist, sorry.
Du erkennst nicht einmal im Ansatz worum es geht, verwechselst Beleidigung etc mit Volksverhetzung.
Es geht nicht um Höflichkeit und guten Ton, Luis des Funes ;))) (bretter bretter bretter) LOL.

Danke an Strandwanderer für das Bimbo-Sarrazin-Beispiel.

Ich unterziehe mich aber mal der Mühe, vorbei am Bimbo und vorbei an der Holocaustleugnung (mit Rücksicht auf wtf)
und zitiere kurz einen Teil des § 130:

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Gilt auch für "Teledienste" übrigens.

Jetzt postet jemand etwa folgendes:

"Hitler war doch der einzige Weg, das verbrecherische Versailler Diktat zu brechen, die Ausplünderung Deutschlands samt Rheinlandbesetzung zu stoppen und ein wehrloses Land wieder wehrhaft zu machen. Die gefühlt anderen 20 Regierungen der Weimarer Republik waren dazu nicht in der Lage, Hitler stoppte den Hunger. Dass da Kommunisten in die KL wanderten, nach Dachau und Buchenwald schon ab März 1933, das muss eben in Kauf genommen werden.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne.

Das CPF ist öffentlich, es ist von Deutschland aus zu erreichen, die "zerhobelten Opfer" werden möglicherweise durch ein solches Posting verunglimpft, welches die Gewaltherrschaft rechtfertigt.

3 Jahre oder Geldstrafe sind möglich.


Und all das ist in Ordnung, ist keine Verletzung des Grundrechtes der Meinungsfreiheit,
und alleine darauf kommen konntest Du auch nicht?

Armes Deutschland, PISA-Opfer wohin man auch schaut ;)))

WAS willst Du!!!?Ich naiv?!
Ich hab das pdf vom Bundestag eingestellt!Hasts gelesen?Nein.
Hast du überrissen,was andere User schrieben?Alles Pisa-Opfer?
Dann fang mal gleich an,den §130 an dir zu verwenden,wenn du das glaubst,was du von dir gibst.
Hast die Anfragen im Bundestag noch immer nicht angesehen,zu den politischen Straftaten?
Das meinte ich.

Weißt,ich weiß sehr wohl,von was ich sprech.
Mag sein,daß ich mich manchmal nicht deutlich genug artikuliere,aber,angreifen lass ich mich von niemandem.

Mr.Smith
18.05.2011, 08:04
Vor allem ist das Problem, daß bei diesem Paragrapehn grundsätzlich zweierlei Maß angewendet wird und somit ein weiterer Schritt hin zur politisch und ideologisch motivierten Rechtsprechung gemacht wird.

Wer den Juden-Holocaust leugnet kommt in den Knast, wer den türkischen Armenier-Holocaust leugnet nicht.
Wer die Nazi-Herrschaft glorifiziert kommt in den Knast, wer die Verbrechen des Kommunismus/Stalinismus leugnet nicht.
Wer bestimmte Schimpfworte gegen Schwarzafrikaner oder Türken verwendet, wird bestraft, wer mit ähnlichen Begriffen gegen Deutsche hetzt, hat nichts zu befürchten.

Damit sollte jedem klar sein, in welche Richtung die weitere Entwicklung gehen wird.

Ali Ria Ashley
18.05.2011, 08:08
Es geht bei dem §130 nicht um Beleidigungen, die natürlich unzulässig sind und bleiben. Es geht darum, daß eine bloße Meinungsäußerung à la "Es gab keine Gaskammern" jedermann umgehend und unerbittlich in den Knast bringt. Das ist völlig absurd.

Und bevor jemand abgeht: Das hat mit dem Hausrecht hier im Forum nichts zu tun.

Ganz ehrlich, das macht mir große sorgen. Zumal es jetzt schon große Einschränkungen gibt, du darfst eben jetzt schon nicht mehr sagen, was du denkst. Ich habe gestern im Internet ein sehr heißes Video gesehen, eins von 3.

Habe die Videos in den Strang Israel beschießt Frachter eingestellt.

In diesen 3 Videos wird 1:1 das, was angebliche Neofaschisten / Deutsche / schon immer gesagt haben von einem Juden / kein Israelit - Zionist / bestätigt, also, dass Deutschland den ersten Weltkrieg eigentlich gar nicht verloren hat etc.

Nicht das ich das ganze unterstütze, dass nicht, aber: Du darfst eben nicht sagen, dass es so oder so war oder deiner Meinung nach, was auch immer, sich so und so ereignet hat / haben könnte - weil du nämlich ansonsten Gefahr läufst rap zap gesellschaftlich Tod zu sein.

Die sogenannte "Nazi-keule" oder "Links-Keule" werden immer sehr schnell gezückt. Auch wenn es um die Kirche und ihre Verbrechen geht... oder was auch immer, ich habe den Eindruck, dass es immer schlimmer wird.

fatalist
18.05.2011, 08:09
WAS willst Du!!!?Ich naiv?!
Ich hab das pdf vom Bundestag eingestellt!Hasts gelesen?Nein.

ich habs sogar teilweise hier im Thread zitiert

Und ja, ich halte Dich für naiv:
Deine Posts gehen am Problem klar vorbei, es geht nicht um Tonlage, Höflichkeit etc.

wtf
18.05.2011, 08:11
Es ist nicht nur der §130, es ist die Zensur allenthalben. Google-Ergebnisse werden michelgerecht gefiltert. Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen.

fatalist
18.05.2011, 08:12
Wer die Nazi-Herrschaft glorifiziert kommt in den Knast,

Es ist, wie Dumeinem Post zuvor entnehmen kannst, nicht nötig zu glorifizieren

Rechtfertigen reicht aus.

Das muss ganz klar und deutlich so benannt werden, es steht so im Gesetz.

Und ja, Zustimmung zu deinem Post, aber es ist eben nicht nötig zu leugnen oder zu verherrlichen, es greift "den Richtigen" der Staat schon viel früher.

Chronos
18.05.2011, 08:30
Es ist nicht nur der §130, es ist die Zensur allenthalben. Google-Ergebnisse werden michelgerecht gefiltert. Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Und ich lache mich immer scheckig, wenn ich die künstliche Aufregung unserer ach so guten politischen Elite lese, wie man sich über die Meinungsfreiheit in China echauffiert.

Wir sind gerade dabei, China zu überholen, allerdings mit subtileren Methoden. Während die "Fachleute" in Peking ganz einfach Internet-Portale abschalten und Regimekritiker in den Knast stecken, wird hier mit hohen Strafen abgeschreckt und werden Zuwiderhandler medial plattgemacht.

Aber das Ergebnis ist dasselbe: Meinungsfreiheit ade. Nur unter einem anderen Label.

Strandwanderer
18.05.2011, 08:30
Dann fang mal gleich an,den §130 an dir zu verwenden,wenn du das glaubst,was du von dir gibst.


Aha, ein "williger Vollstrecker" (BRD-Version).

Nonkonform
18.05.2011, 08:33
ich habs sogar teilweise hier im Thread zitiert

Und ja, ich halte Dich für naiv:
Deine Posts gehen am Problem klar vorbei, es geht nicht um Tonlage, Höflichkeit etc.

Das Problem hab ich heute schon benannt.In "Deutschland nickt ab".
In der Tat.
Deutschland nickt schon sehr lang ab.
Nun aber,wo es sich von allen Seiten zuspitzt,wacht der Deutsche langsam mal auf und entrüstet sich auch noch!

Weißte,fatalist,du kannst von mir halten,was du willst,Seit der Wende(spätestens da)wäre es angebracht gewesen,solidarisch zu reagieren.
Jetzt über Wirkungen zu jammern,ist reichlich ZU SPÄT.

Erik der Rote
18.05.2011, 08:42
Ja, das ist alles so grotesk, dass ich mich schon fragen, ob man hier nicht bewusst einen Bürgerkrieg anstacheln will.

nein sonst hätte es schon vor 20 Jahren einen Bürgerkreig geben müssen

man dreht nur den kleinen Restdeutschen die kleinen Hälschen zu !

Nonkonform
18.05.2011, 09:01
nein sonst hätte es schon vor 20 Jahren einen Bürgerkreig geben müssen...

Hätte...Du sagst es,..
Und,warum hat es NICHT?
Weil Solidarisches Auftreten nur für den FUN-Faktor in D gilt.

Denn,und das erlaub ich mir jetzt zu behaupten,hätte! es eine größere Gegenwehr in D gegeben,gegen den Soli,die Veränderungen im Land,gegen die Verträge um die EU usw.-dann hätten wir alle heute ein Anderes Deutschland.
Es wäre in der Zeit seit dem Mauerfall durchgesickert,mit den Bürgern nicht alles tun zu können,was die Herrschenden wollen.
Das Volk hätte sich Respekt und Gehör verschaffen können.
Hätte.

fatalist
18.05.2011, 09:03
Das Problem hab ich heute schon benannt.In "Deutschland nickt ab".

...
Seit der Wende(spätestens da)wäre es angebracht gewesen,solidarisch zu reagieren.
Jetzt über Wirkungen zu jammern,ist reichlich ZU SPÄT.

Löblich, sehr löblich.

Die Wiedervereinigungs-Wundertollsupi-Architekten habe -widerspruchslos- eben keine neue liberale Verfassung erstellt und dem Volk zur Zutsimmung vorgelegt.
Eine Verfassung mit direkter Demokratie, Absstimmungen zu Grundfragen:

Euro
Maasstricht
EU-Osterweiterung
Griechenland,Portugal, Irland,
Banken-Bailout

all das wären Themen gewesen für Volksbastimmungen

Die Herrschenden haben aber Angst vor der Schwarmintelligenz des Volkes,
und so wurde Artikel 146 GG über Bord geschmissen/nicht umgesetzt.

Statt dessen wurde Alleinkriegsschuldthese und Holocaust als moralischer Rückgratbrecher in § 130 Stgb zementiert und seitdem haben wir gefühlte 365 Gedenktage pro Jahr in den Medien.

Mittel zum Zweck: Moralisch Gebrochene mucken nicht auf, sondern glauben das alles "alternativlos" sei.

Ich werde Dir nen bösen Link per PN dazu schicken.

JETZT sind wir soweit, dass wir uns nicht einmal mehr verbal gegen EINZELNE Mihigrus wehren können, ohne dass der die Volksverhetzungskeule rausholt, die alles erschlägt.

Freiheit sieht anders aus...

Lies den Link, dann geht Dir noch ein Lichtlein auf...

Brutus
18.05.2011, 09:05
Es ist nicht nur der §130, es ist die Zensur allenthalben. Google-Ergebnisse werden michelgerecht gefiltert. Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Vor allem muß man aus dieser Beobachtung die richtigen Schlußfolgerungen ziehen!

Es scheint also Informationen zu geben, die den BRD-Staat derart gefährden, daß er es auf sich nimmt, seinen Anspruch, eine Demokratie mit Meinungsfreiheit zu sein, vor den Augen der Welt konterkariert.

Nimmt sich ungefähr so aus, als würde ein der Marienverehrung ergebener katholischer Bischof in Priesterkleidung einen Swingerclub besuchen und sich beim Verlassen des Lokals photographieren lassen.

Ob es stimmt, daß der größte Feind von Demokratie und Demokraten die Wahrheit ist, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter erörtern, sondern stelle diesen Gedanken mal als Frage in den Raum?

sunbeam
18.05.2011, 09:09
Vor allem muß man aus dieser Beobachtung die richtigen Schlußfolgerungen ziehen!

Es scheint also Informationen zu geben, die den BRD-Staat derart gefährden, daß er es auf sich nimmt, seinen Anspruch, eine Demokratie mit Meinungsfreiheit zu sein, vor den Augen der Welt konterkariert.

Nimmt sich ungefähr so aus, als würde ein der Marienverehrung ergebener katholischer Bischof in Priesterkleidung einen Swingerclub besuchen und sich beim Verlassen des Lokals photographieren lassen.

Ob es stimmt, daß der größte Feind von Demokratie und Demokraten die Wahrheit ist, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter erörtern, sondern stelle diesen Gedanken mal als Frage in den Raum?

Wenn wir, die wir hier im Forum eine gewisse gemeinsame Grundüberzeugung haben, für ein paar Minuten "hinter die Kulissen blicken könnten", ich gehe jede Wette ein wir würden binnen drei Stunden unsere Sachen packen, den nächsten Flieger besteigen um fortan illegal unerkannt in einem kl. Dorf auf Borneo zu hausen, so ekelerregend wären unsere Erkenntnisse!

Ali Ria Ashley
18.05.2011, 09:15
Es ist nicht nur der §130, es ist die Zensur allenthalben. Google-Ergebnisse werden michelgerecht gefiltert. Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Bei bestimmten Dingen kann ich das auch verstehen und für gut heißen, aber es wird mir bald zuviel. Nehmen wir Sarazin, der Type ist ein rotes Tuch für mich, aber ich muß es doch als Demokrat ertragen können, dass jemand eine andere Meinung hat und ich bin sehr froh darüber, das die Anzeigen gegen ihn im Sande verlaufen sind.

Doch auch andere Dinge... wie zum Beispiel Konzentrationslager für Deutsche, die es in Polen gab, es darf darüber nicht gesprochen werden oder anderes, es sind mittlerweile so viele "Dinge" über die man nicht reden darf und ich habe den Eindruck, dass es immer mehr werden.

Klar, Thema Israel gehört dazu. Es ist schlimm, dass man rap zap in die braune Ecke gestellt wird, nur weil man Israel kritisiert. Sogar Tausende Juden kritisieren Israel, mehr noch, sie sagen: Dass Israelis gar keine Juden sind.

Letzteres mag vielleicht weit hergeholt sein, ist aber eine Meinung und?

Erik der Rote
18.05.2011, 09:17
Wenn wir, die wir hier im Forum eine gewisse gemeinsame Grundüberzeugung haben, für ein paar Minuten "hinter die Kulissen blicken könnten", ich gehe jede Wette ein wir würden binnen drei Stunden unsere Sachen packen, den nächsten Flieger besteigen um fortan illegal unerkannt in einem kl. Dorf auf Borneo zu hausen, so ekelerregend wären unsere Erkenntnisse!

ich glaube sogar das dies noch optimistisch verbrämt ist.
Ich würde sogar sagen, wenn wir nur ein Bruchteil davon kennen würden,würden wir ständig vor Ekel über dem Klorand hängen und bräuchten wegen den wirklichen Zuständen und den Schock darüber - eine Therapie !
deshalb ist es für viele Menschen besser sich nicht intensiv mit politischen Geschehen zu beschäftigen und darüber Fragen zustellen den dann kommt man nicht mal auf die Idee das was nicht stimmen könnte. Der Zustand des natürlichen Naivität der dadurch zerstört werden könnte ist für den einzelnen Untertanen immens.

Ali Ria Ashley
18.05.2011, 09:20
Aha, ein "williger Vollstrecker" (BRD-Version).

Deutschland ist wohl mitunter das freieste und schönste Land auf dieser Welt... jeder kann hier glücklich werden, es sei denn er heißt Strandwanderer ;-)

Nonkonform
18.05.2011, 09:25
Bei bestimmten Dingen kann ich das auch verstehen und für gut heißen, aber es wird mir bald zuviel. Nehmen wir Sarazin, der Type ist ein rotes Tuch für mich, aber ich muß es doch als Demokrat ertragen können, dass jemand eine andere Meinung hat und ich bin sehr froh darüber, das die Anzeigen gegen ihn im Sande verlaufen sind.

Doch auch andere Dinge... wie zum Beispiel Konzentrationslager für Deutsche, die es in Polen gab, es darf darüber nicht gesprochen werden oder anderes, es sind mittlerweile so viele "Dinge" über die man nicht reden darf und ich habe den Eindruck, dass es immer mehr werden.

Klar, Thema Israel gehört dazu. Es ist schlimm, dass man rap zap in die braune Ecke gestellt wird, nur weil man Israel kritisiert. Sogar Tausende Juden kritisieren Israel, mehr noch, sie sagen: Dass Israelis gar keine Juden sind.

Letzteres mag vielleicht weit hergeholt sein, ist aber eine Meinung und?

Bin mir da nicht so sicher.Warum?Na,,im TV ist das ja nicht der Fall.Oder in den online-Filmen..
Da wird noch immer so manch unangenehmes ausgesprochen.Oder,es ist,wenn du Recht haben solltest,nur noch eine Frage der Zeit,bis man diese Filme verbietet..

Erik der Rote
18.05.2011, 09:28
jetzt dürfen schon irgendwelchen Senegalesen sich als Sprachrohr generieren und bestimmen was die Deutschen zu tun, zu sagen und zu denken haben ! BRD = Feindstaat aller Deutschen!

Ali Ria Ashley
18.05.2011, 09:31
Wenn wir, die wir hier im Forum eine gewisse gemeinsame Grundüberzeugung haben, für ein paar Minuten "hinter die Kulissen blicken könnten", ich gehe jede Wette ein wir würden binnen drei Stunden unsere Sachen packen, den nächsten Flieger besteigen um fortan illegal unerkannt in einem kl. Dorf auf Borneo zu hausen, so ekelerregend wären unsere Erkenntnisse!


Meinst du nicht, dass du ein klitzekleines bischen übertreibst? Was ist den so schrecklich hier in Deutschland? Hier wo ich wohne ist es schön, die Sonne lacht, alles ist grün, der Supermarkt ist um die Ecke, Apotheke, Drogerie... eine funktionierende Behörde, Straßen die heile sind, Menschen die zumeist glücklich sind. Wir haben sogar ein Theater, eine Musikschule, ein Gymnasium, eine Universität, Kindergärten, Grundschulen und eine wunderschöne Altstadt mit einem Kino, wunderschöne Läden, eine riesige Bücherei sowie eine gotische, weiß getünchte Kirche, in der ich fast jeden Sonntag zum gtottesdienst gehe.

Empfehle ich auch den anderen, mal wieder in die Kirche zu gehen... es ist nicht nur das Religiöse, sondern auch das Spirituelle, das gemeinschaftliche. Außerdem gibt es meistens Kaffee und Kuchen gratis ;-)


Die Kriminalität ist gering, wqeil es hier wo ich lebe, für jeden der Arbeiten will, auch einen Job gibt.


I LOVE GERMANY !!!! :]

http://1.bp.blogspot.com/_-OE_IBIpQ2c/TC92k3xc45I/AAAAAAAAAMA/tsYPUGbczDA/s1600/istock_flagge_deutschland.jpg

fatalist
18.05.2011, 09:32
Oder,es ist,wenn du Recht haben solltest,nur noch eine Frage der Zeit,bis man diese Filme verbietet..

Bingo !!!!++

Wenn alle kritischen Seiten weg und das Internet totalzeniert ist, wird man feststellen dass es immer noch Kinderpornos dort gibt.

Schau Dir einfach nur die Änderungen SEIT 1990 beim § 130 an, und du erkennst wohin die Reise geht.
Unter falscher Flagge manchmal, aber der Zug rollt

Brutus
18.05.2011, 09:34
Wenn wir, die wir hier im Forum eine gewisse gemeinsame Grundüberzeugung haben, für ein paar Minuten "hinter die Kulissen blicken könnten", ich gehe jede Wette ein wir würden binnen drei Stunden unsere Sachen packen, den nächsten Flieger besteigen um fortan illegal unerkannt in einem kl. Dorf auf Borneo zu hausen, so ekelerregend wären unsere Erkenntnisse!

Es würde uns vielleicht gehen wie dem Jüngling in Schillers Ballade vom Verschleierten Bild zu Sais. Als Schüler habe ich dieses Gedicht gehaßt, wegen der Anmaßung, die Schiller formuliert, es gebe Erkenntnisse, die für einen jungen, neugierigen Menschen nicht taugen, weil sie zu stark sind.

Inzwischen weiß ich, daß Schiller recht hatte. Es gibt sogar Erkenntnisse, die einen abgebrühten Erwachsenen umhauen.

fatalist
18.05.2011, 09:36
Vor allem muß man aus dieser Beobachtung die richtigen Schlußfolgerungen ziehen!

Es scheint also Informationen zu geben, die den BRD-Staat derart gefährden, daß er es auf sich nimmt, seinen Anspruch, eine Demokratie mit Meinungsfreiheit zu sein, vor den Augen der Welt konterkariert.

Nimmt sich ungefähr so aus, als würde ein der Marienverehrung ergebener katholischer Bischof in Priesterkleidung einen Swingerclub besuchen und sich beim Verlassen des Lokals photographieren lassen.

Ob es stimmt, daß der größte Feind von Demokratie und Demokraten die Wahrheit ist, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter erörtern, sondern stelle diesen Gedanken mal als Frage in den Raum?

Es ist so trivial, gelle?
So offensichtlich, so logisch, so glasklar.

In einer Demokratie hätte die Führung keine Geheimnisse vor dem Volk, es gäbe keine staatlichen Lügen.
Die BRD ist aber keine Demokratie, war nie eine, dass die anderen nur ein wenig besser sind vermag kaum zu trösten.

Ali Ria Ashley
18.05.2011, 09:36
jetzt dürfen schon irgendwelchen Senegalesen sich als Sprachrohr generieren und bestimmen was die Deutschen zu tun, zu sagen und zu denken haben ! BRD = Feindstaat aller Deutschen!


BRD = Feindstaat aller Deutschen!
meinst du den hier?
...http://blog.png-online.de/wp-content/uploads/2007/04/daniposeurhalftotal_web.jpg

Ali Ria Ashley
18.05.2011, 09:39
Es ist so trivial, gelle?
So offensichtlich, so logisch, so glasklar.

In einer Demokratie hätte die Führung keine Geheimnisse vor dem Volk, es gäbe keine staatlichen Lügen.
Die BRD ist aber keine Demokratie, war nie eine, dass die anderen nur ein wenig besser sind vermag kaum zu trösten.

Warum sollte unser System kein Demokratisches sein... erklär mal bitte?

fatalist
18.05.2011, 09:54
Warum sollte unser System kein Demokratisches sein... erklär mal bitte?

Ich bin ein böser Rechter, lies mal das hier http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Herbert_von_Arnim#Zitate

Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen."

„Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“ (in: das System, 2001)

Der Mann ist hochangesehener Staatsrechtler-Prof.
Auch Schachtschneider wäre ein Lesetip

kotzfisch
18.05.2011, 09:58
Dazu auch: Voller Bauch regiert nicht gerne und die Deutschlandakte vom gleichen Autor.
100% Zustimmung!

fatalist
18.05.2011, 10:04
Dazu auch: Voller Bauch regiert nicht gerne und die Deutschlandakte vom gleichen Autor.
100% Zustimmung!

http://www.hfv-speyer.de/VONARNIM/Listeausgveroeff.htm

alle Titel hier

sunbeam
18.05.2011, 10:16
Meinst du nicht, dass du ein klitzekleines bischen übertreibst? Was ist den so schrecklich hier in Deutschland? Hier wo ich wohne ist es schön, die Sonne lacht, alles ist grün, der Supermarkt ist um die Ecke, Apotheke, Drogerie... eine funktionierende Behörde, Straßen die heile sind, Menschen die zumeist glücklich sind. Wir haben sogar ein Theater, eine Musikschule, ein Gymnasium, eine Universität, Kindergärten, Grundschulen und eine wunderschöne Altstadt mit einem Kino, wunderschöne Läden, eine riesige Bücherei sowie eine gotische, weiß getünchte Kirche, in der ich fast jeden Sonntag zum gtottesdienst gehe.


Dann hast Du noch viel zu lernen!

hephland
18.05.2011, 10:20
was ist das gegenteil von gut? GUT GEMEINT!

das ist das wohlwollenste was mir zum 130er einfällt. das ist wischi-waschi und einer wahren demokratie unwürdig. es gibt ansichten, die ich sehr verächtlich finde, aber nie käme ich auf die idee, ansichten VERBIETEN zu wollen. und wer wirklich ins klo greift, für den braucht es den 130er in seiner jetzigen form nicht. den kriegt man auch wegen z.b. beleidigung am wickel.

was den zustand unserer republik insgesamt angeht habe ich den eindruck, daß wir derzeit erleben, welche grenzen die demokratie in großen gesellschaften hat. "mehr demokratie wagen", lange ist das her, u.a. deshalb bin ich linker geworden.

fatalist
18.05.2011, 10:27
"mehr demokratie wagen", lange ist das her, u.a. deshalb bin ich linker geworden.

Die Wahrheit über Brandt und warum er weg musste ist auch ein gutgehütetes Geheimnis der BRD-Eliten, oder wars der Mossad,oder doch die CIA?
Zustimmung ansonsten.

Links und Rechts trägt nicht mehr, sehe das inzwischen eher wie Elsässer: http://juergenelsaesser.wordpress.com/

haihunter
18.05.2011, 10:46
http://lexetius.com/StGB/130#2

§ 130 wurde gerade wieder mal verschärft, er ist jetzt gegen jede Meinungsäusserung einsetzbar.
Auch gegen einen EINZELNEN Verhetzten.


Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871

Besonderer Teil
Siebenter Abschnitt. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
Paragraf 130. Volksverhetzung
[22. März 2011]
1§ 130. Volksverhetzung.

2(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. 3Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. 4eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
5(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
6(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
7(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
8(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Jede Kritik an Michel Friedman "der befördert den antisemitismus" oder so kann jetzt als Volksverhetzung geahndet werden.
Bis zu 5 Jahre.

Ach wie war das doch schön damals im Kaiserreich:

[1. Januar 1872-20. März 1876]
30§ 130. Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.

Man hat ein Monstrum geschaffen, um gegen JEDEN und zwar JEDERZEIT vorgehen zu können.

Wer noch einen Blog oder gar ein Forumin der BRD hostet, dem ist nicht mehr zu helfen.
Aber über China sich mokieren...

Bis 1994 war der 130er ok:

[1. Januar 1975-1. Dezember 1994]
21§ 130. 22Volksverhetzung. 23[1] Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,
2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Dann kam im souveränen wiedervereinigten Deutschland :D:D:D
die Lex Auschwitz:

3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

2002 kam dann das mit dem Völkerstrafbuch § 6 hinzu:

3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise,...

Und 2004 fiel auf, dass man die Verbreitung im Internet vergessen hatte.
Ja soooo schnell sind die Bürokratten :))

16eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

2005 musste noch weiter erweitert werden:
Nicht nur Verbrechen der Nazis zu billigen etc ist verboten, sondern auch die Naziherrschaft an sich darf man nicht mehr rechtfertigen...

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

2011 dann ist schon die Meinungsäusserung gegen einen Einzelnen auch als Volksverhetzung wertbar.

Alles butterweich umfassend gefasst, um die richtigen (???) bestrafen zu können.

Man könnte es auch als die ins Strafgesetz eingearbeitete "Schere im Kopf" der PC bezeichnen.

Dieser Staat hat einen Riesenschiss vor seinen Bürgern.

Wenigstens das ist ein gutes Zeichen.

Blödsinn! Volksverhetzung hat nix mit Meinungsfreiheit zu tun!

sportsmann
18.05.2011, 11:08
Deutschland ist wohl mitunter das freieste und schönste Land auf dieser Welt... jeder kann hier glücklich werden, es sei denn er heißt Strandwanderer ;-)

Hm, also Du musst in einem völlig anderen Land leben als ich. Ich empfinde hier weder Freiheit noch irgend etwas das glücklich machen könnte. Man wird als Arbeitnehmer abgezockt bis zum geht nicht mir - eigentlich wird man für gute Ausbildung und gute Arbeit sogar vom Staat durch Steuern und Abgaben bestraft.

Man wird durch eine unglaubliche Bürokratie in jeder Form gegängelt. Egal ob man bauen möchte ob man etwas von einer Behörde wissen oder sich vielleicht gar selbständig machen möchte.

Man hat den Mund zu halten (wie eben dieses Gesetz besagt) und darf nicht einmal mehr eine abweichende Meinung haben ohne dafür ins Gefängnis wandern.

Dafür darf man sich dann von Gewalttätern halb oder auch ganz tot schlagen lassen ohne dass diesen auch nur das Geringste geschieht. Man muss hinnehmen, dass sich der Abschaum aller Länder diese Welt hier aufgenommen und durchgefüttert wrid und mehr Rechte genießt als jeder einheimische Bürger.

Die Liste liese sich bis in die Unendlichtkeit fortsetzen.

Und das nennst Du ein freies Land???????????????

Kara Ben Nemsi
18.05.2011, 11:14
Warum sollte unser System kein Demokratisches sein... erklär mal bitte?

http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Herbert_von_Arnim

„Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen."
„Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“ (in: das System, 2001)

Chronos
18.05.2011, 11:18
Blödsinn! Volksverhetzung hat nix mit Meinungsfreiheit zu tun!
Aha. Na dann...

Und was ist Volksverhetzung und wer legt fest, wie weit dies im Interpretationsspielraum eines Richters geht?

Ist es Volksverhetzung, wenn ich die Behauptung aufstelle, dass zu viele Zuwanderer der Ethnie ABC hier sind?
Ist es Volksverhetzung, wenn ich mich gegen den übertriebenen Moscheebau ausspreche?
Ist es Volksverhetzung, wenn manche Mitmenschen zum Boykott des Landes XYZ aufrufen?

Weshalb können Türken in Deutschland straffrei den Genozid an einer Million Armeniern leugnen, aber wir bekommen bei gewissen Themen einen strafbewehrten Maulkorb umgeschnallt?

Ich muss gewisse Meinungen nicht goutieren, aber ich möchte, dass jemand sie äussern darf (auch wenn ich mich darüber möglicherweise aufrege oder mich scheckig lache).
Oder wie ein großer Denker - ich glaube, es war Voltaire - sagte:

"Ich teile Ihre Ansicht nicht, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie sie äussern können!"

Nee, so geht es mit dieser Abwürgerei der Meinungsfreiheit nun wirklich nicht.

cajadeahorros
18.05.2011, 11:45
Blödsinn! Volksverhetzung hat nix mit Meinungsfreiheit zu tun!

Und wie ist das mit Volksverhetzung durch die Drecksmedien mit Hufeisenplänen, Massenvernichtungswaffen und all den anderen ekelerregenden Propagandalügen der Kriegstreiber und Grundgesetzbrecher?

Dürfen wir darauf hoffen, daß Herr Scharping und Herr Aust im Knast landen und George Bush bei der Einreise in die BRD verhaftet wird?

Ausonius
18.05.2011, 11:52
Es ist JEDER und zwar JEDERZEIT mit diesem Gummibegriff anklagbar,
das entscheiden je nach "Stallgeruch" weisungsgebundene Staatsanwälte, und nach Parteibuch und Proporz berufene Richter urteilen ab.


Pinkel dir doch nicht gleich in die Hose. Es ist ausreichend definiert, wann man für den § 130 vor den Kadi gezerrt wird. Eine Verschärfung kann ich darin nicht erkennen, denn weder an Strafmaß - das ja eh zu wahrscheinlich 90 % in den Bereich der Geldstrafen und nicht dem Höchstmaß von fünf Jahren fällt - noch an Tatbestand wurde etwas geändert. Ob man den § 130 an sich ablehnt, ist ja eine andere Geschichte. Ich sage: grundsätzlich beibehalten, Absatz 3 aber irgendwann - so in ca. 20-30 Jahren - wieder abschaffen.

Brutus
18.05.2011, 11:52
Und wie ist das mit Volksverhetzung durch die Drecksmedien mit Hufeisenplänen, Massenvernichtungswaffen und all den anderen ekelerregenden Propagandalügen der Kriegstreiber und Grundgesetzbrecher?

Damit verhält es sich genauso wie mit der Volksverhetzung durch imperiales Ausgreifen des Deutschen Reichs, Krieg um Lebensraum im Osten, das Massaker von Katyn und viele andere Dinge mehr.

Sobald der Staat den Sündenfall begeht, die Meinungsfreiheit auch nur im Kleinsten und vermeintlich völlig Berechtigten einzuschränken, ist der Damm gebrochen. Weitere Sündenfälle werden so sicher folgen, wie ein Alkoholiker zur nächsten Flasche Schnaps greift.

Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind nur dann berechtigt, wenn sie sich strengstens auf Beleidigungen, Verleumduingen, üble Nachrede und Aufrufe zur Gewalt beziehen.

sibilla
18.05.2011, 18:28
Hm, also Du musst in einem völlig anderen Land leben als ich. Ich empfinde hier weder Freiheit noch irgend etwas das glücklich machen könnte. Man wird als Arbeitnehmer abgezockt bis zum geht nicht mir - eigentlich wird man für gute Ausbildung und gute Arbeit sogar vom Staat durch Steuern und Abgaben bestraft.

Man wird durch eine unglaubliche Bürokratie in jeder Form gegängelt. Egal ob man bauen möchte ob man etwas von einer Behörde wissen oder sich vielleicht gar selbständig machen möchte.

Man hat den Mund zu halten (wie eben dieses Gesetz besagt) und darf nicht einmal mehr eine abweichende Meinung haben ohne dafür ins Gefängnis wandern.

Dafür darf man sich dann von Gewalttätern halb oder auch ganz tot schlagen lassen ohne dass diesen auch nur das Geringste geschieht. Man muss hinnehmen, dass sich der Abschaum aller Länder diese Welt hier aufgenommen und durchgefüttert wrid und mehr Rechte genießt als jeder einheimische Bürger.

Die Liste liese sich bis in die Unendlichtkeit fortsetzen.

Und das nennst Du ein freies Land???????????????

wenn man sich vorstellt, wo er oder seine altvorderen herkommen, dann ist das land, in dem er wohnt/lebt, das paradies, gelle?

grüßle s.

Untergrundkämpfer
18.05.2011, 18:33
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M52adcb2799a.0.html


KOBLENZ. Der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates, Karamba Diaby, hat eine Ausweitung des Volksverhetzungsparagraphen gefordert. Es könne nicht sein, daß Menschen wie der ehemalige Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin mit ihren Thesen weiter die Gesellschaft spalten, sagte Diaby der JUNGEN FREIHEIT.

Deswegen habe man am vergangenen Sonntag „einstimmig beschlossen“, eine Petition an den Bundestag einzureichen, die eine Ausweitung des Paragraph 130 Strafgesetzbuch auf „rassistische und rechtspopulistische Äußerungen“ vorsieht.

Strandwanderer
18.05.2011, 18:35
. . . Was ist den so schrecklich hier in Deutschland? Hier wo ich wohne ist es schön, die Sonne lacht, alles ist grün, der Supermarkt ist um die Ecke, Apotheke, Drogerie... eine funktionierende Behörde, Straßen die heile sind, Menschen die zumeist glücklich sind. Wir haben sogar ein Theater, eine Musikschule, ein Gymnasium, eine Universität, Kindergärten, Grundschulen und eine wunderschöne Altstadt mit einem Kino, wunderschöne Läden, eine riesige Bücherei sowie eine gotische, weiß getünchte Kirche, in der ich fast jeden Sonntag zum gtottesdienst gehe.

Empfehle ich auch den anderen, mal wieder in die Kirche zu gehen... es ist nicht nur das Religiöse, sondern auch das Spirituelle, das gemeinschaftliche. Außerdem gibt es meistens Kaffee und Kuchen gratis ;-)


Die Kriminalität ist gering, wqeil es hier wo ich lebe, für jeden der Arbeiten will, auch einen Job gibt.


I LOVE GERMANY !!!! :]



Die Gartenzwerge zwischen den Beeten mit den Stiefmütterchen hat er vergessen zu erwähnen.

Ein Türke mimt einen Muster-Untertan der BRD . . . wie niedlich!

Komisch: In der Stadt, in der ich lebe, gibt's auch genug Jobs für alle, die arbeiten wollen.

Und trotzdem fallen Türken und Araber täglich wie die Hyänen über wehrlose Kinder und alte Leute her, um sie auszurauben.

Untergrundkämpfer
18.05.2011, 18:40
@Strandwanderer:
Ein Türke als Muster-Untertan der BRD . . . Wenn es wirklich so sein sollte ist es doch in Ordnung und löblich.



weiß getünchte Kirche, in der ich fast jeden Sonntag zum gtottesdienst gehe.

Empfehle ich auch den anderen, mal wieder in die Kirche zu gehen... es ist nicht nur das Religiöse, sondern auch das Spirituelle, das gemeinschaftliche. Außerdem gibt es meistens Kaffee und Kuchen gratis ;-)

Hast Du Dich auch taufen lassen? Falls ja beglückwünsche ich Dich zu dieser Entscheidung. Oder bist Du Armenier?

Strandwanderer
18.05.2011, 18:43
Deutschland ist wohl mitunter das freieste und schönste Land auf dieser Welt... jeder kann hier glücklich werden, es sei denn er heißt Strandwanderer ;-)

Dir juckt wohl das Fell?!

Strandwanderer
18.05.2011, 18:45
@Strandwanderer: Wenn es wirklich so sein sollte ist es doch in Ordnung und löblich.


Ich halte nichts von Untertanen, gleich, ob echt oder gemimt.

Felix Krull
18.05.2011, 18:46
Damit verhält es sich genauso wie mit der Volksverhetzung durch imperiales Ausgreifen des Deutschen Reichs, Krieg um Lebensraum im Osten, das Massaker von Katyn und viele andere Dinge mehr.

Sobald der Staat den Sündenfall begeht, die Meinungsfreiheit auch nur im Kleinsten und vermeintlich völlig Berechtigten einzuschränken, ist der Damm gebrochen. Weitere Sündenfälle werden so sicher folgen, wie ein Alkoholiker zur nächsten Flasche Schnaps greift.

Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind nur dann berechtigt, wenn sie sich strengstens auf Beleidigungen, Verleumduingen, üble Nachrede und Aufrufe zur Gewalt beziehen.
Es gab mal Zeiten, in denen es lebensgefährlich war zu behaupten, daß die Erde nicht der Mittelpunkt des Universums sei, sondern die Sonne. Genauso wenig wie es damals um die Bestimmung des tatsächlichen Wahrheitsgehalts dieser Aussage ging, geht es heute bei bestimmten Gesetzen darum "die Wahrheit" zu schützen, sondern darum einen "Gottesfrevel" zu bestrafen, der die Grundlage der politischen Machtverhältnisse bildet.

Die absurdeste Sinnbildhaftigkeit solcher Herrschersymbolik ist der berühmte Gesslerhut. Sobald in einem Staat ein Gesslerhut-Gesetz existiert weiß man, daß es sich nicht um ein freies Land handelt, sondern um ein Land, in dem die Herrscher eine Heidenangst vor ihrem Volk haben.


§ 106 StGB der DDR [Staatsfeindliche Hetze]

(1) Wer die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und
Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik angreift oder gegen
sie aufwiegelt, indem er

1. die gesellschaftlichen Verhältnisse, Repräsentanten oder andere Bürger der
Deutschen Demokratischen Republik wegen deren staatlicher oder gesellschaft-
licher Tätigkeit diskriminiert;

2. Schriften, Gegenstände oder Symbole zur Diskriminierung der gesell-
schaftlichen Verhältnisse, von Repräsentanten oder andern Bürgern herstellt,
einführt, verbreitet oder anbringt;

3. die Freundschafts- oder Bündnisbeziehungen der Deutschen Demokratischen
Republik diskriminiert;

4. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen
die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokra-
tischen Republik zu leisten;

5. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder Rassenhetze treibt,
wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu acht Jahren bestraft.

(2) Wer zur Durchführung des Verbrechens mit Organisationen, Einrichtungen oder
Personen zusammenwirkt, deren Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische
Republik gerichtet ist oder das Verbrechen planmäßig durchführt, wird mit
Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren Haft bestraft.

(3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.

Kara Ben Nemsi
18.05.2011, 18:47
Meinst du nicht, dass du ein klitzekleines bischen übertreibst? Was ist den so schrecklich hier in Deutschland? Hier wo ich wohne ist es schön, die Sonne lacht, alles ist grün, der Supermarkt ist um die Ecke, Apotheke, Drogerie... eine funktionierende Behörde, Straßen die heile sind, Menschen die zumeist glücklich sind. Wir haben sogar ein Theater, eine Musikschule, ein Gymnasium, eine Universität, Kindergärten, Grundschulen und eine wunderschöne Altstadt mit einem Kino, wunderschöne Läden, eine riesige Bücherei sowie eine gotische, weiß getünchte Kirche, in der ich fast jeden Sonntag zum gtottesdienst gehe.

Empfehle ich auch den anderen, mal wieder in die Kirche zu gehen... es ist nicht nur das Religiöse, sondern auch das Spirituelle, das gemeinschaftliche. Außerdem gibt es meistens Kaffee und Kuchen gratis ;-)


Die Kriminalität ist gering, wqeil es hier wo ich lebe, für jeden der Arbeiten will, auch einen Job gibt.


I LOVE GERMANY !!!! :]

(...)


http://www.hfv-speyer.de/VONARNIM/Einfuehrungsystem.htm

http://www.hfv-speyer.de/VONARNIM/europakomplotttatort.htm

http://diepresse.com/home/wirtschaft/hobbyoekonom/611374/Waehrungsunion_Das-Ende-der-deutschen-Atombombe?_vl_backlink=/home/wirts

http://www.welt.de/wirtschaft/article11430687/Schaeuble-wuerde-Haushaltsrecht-an-Bruessel-abtreten.html

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-04/16540910-deutschland-hat-hoechste-steuerlast-009.htm

http://www.zingel.de/taxes03.htm

http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/7812-deutsche-defizitquote-geschoent

http://www.welt.de/finanzen/article11942935/Beamte-wollen-Gold-der-Bundesbank-verkaufen.html

http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/tid-15005/arbeitslose-die-versteckten-1-8-millionen_aid_421127.html

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,528522,00.html

http://www.welt.de/politik/deutschland/article7122561/Polizei-warnt-vor-Chaos-in-Migrantenvierteln.html

http://soldatenglueck.de/2011/04/23/55666/bundeswehr-reform-werden-die-deutschen-streitkrafte-kaputt-gespart-mit-pappkameraden-in-die-auslandseinsatze-video/

Houseworker
18.05.2011, 19:17
Die Kriminalität ist gering, wqeil es hier wo ich lebe, für jeden der Arbeiten will, auch einen Job gibt.


Herzlichen Glückwunsch!!!

Wo wohnst Du?
Hier ist die Kriminalitätsrate hoch, und für jeden der arbeiten will, gibts leider nicht genügend Jobs! X(

latrop
18.05.2011, 22:10
Meinst du nicht, dass du ein klitzekleines bischen übertreibst? Was ist den so schrecklich hier in Deutschland? Hier wo ich wohne ist es schön, die Sonne lacht, alles ist grün, der Supermarkt ist um die Ecke, Apotheke, Drogerie... eine funktionierende Behörde, Straßen die heile sind, Menschen die zumeist glücklich sind. Wir haben sogar ein Theater, eine Musikschule, ein Gymnasium, eine Universität, Kindergärten, Grundschulen und eine wunderschöne Altstadt mit einem Kino, wunderschöne Läden, eine riesige Bücherei sowie eine gotische, weiß getünchte Kirche, in der ich fast jeden Sonntag zum Gottesdienst gehe.

Empfehle ich auch den anderen, mal wieder in die Kirche zu gehen... es ist nicht nur das Religiöse, sondern auch das Spirituelle, das gemeinschaftliche. Außerdem gibt es meistens Kaffee und Kuchen gratis ;-)

Auch noch schnorren - ist typisch für dich.



Die Kriminalität ist gering, weil es hier wo ich lebe, für jeden der Arbeiten will, auch einen Job gibt.




Herzlichen Glückwunsch!!!

Wo wohnst Du?
Hier ist die Kriminalitätsrate hoch, und für jeden der arbeiten will, gibts leider nicht genügend Jobs! X(

Du glaubst doch wohl nicht die perfiden Lügen dieser Type ?

Untergrundkämpfer
19.05.2011, 17:38
Du glaubst doch wohl nicht die perfiden Lügen dieser Type ?

Du hast ja recht. Hab mich hinreissen lassen und noch an das gute im Menschen geglaubt. Schande über mich.

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5d3fdd66cb8.0.html


KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat gegen die Stadt Northeim eine „Mißbrauchsgebühr“ in Höhe von 2.000 Euro erhoben. Hintergrund ist ein juristischer Streit um den NPD-Landesparteitag, der am 22. Mai in der Stadthalle in Nordheim stattfinden soll. Dieser sollte zuletzt mit einer Verfassungsbeschwerde verhindert werden, berichtet das Göttinger Tageblatt.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, daß die Stadthalle in Northeim der NPD für ihren Parteitag zur Verfügung gestellt werden muß. Dieses sollte durch eine neu beschlossene Benutzungsordnung verhindert werden, mit der überörtliche Parteiveranstaltungen untersagt sind.

Mißbrauch des Bundesverfassungsgerichtes

Das Gericht entschied aber zugunsten der NPD, da diese den Antrag auf Raumnutzung bereits vor der neuen Benutzungsordnung gestellt hatte. Gegen diesen Entscheid erhob der Prozeßbevollmächtigte der Stadt Northeim, der Göttinger Rechtsprofessor Bernd Rohlfing, Beschwerde beim Verfassungsgericht.

Dort wurde sie allerdings gar nicht erst angenommen. Wie eine Gerichtsprecherin erläuterte, könne eine kommunale Verfassungsbeschwerde nur gegen Gesetze, nicht aber Gerichtsentscheidungen erhoben werden. Das ergäbe sich sowohl aus dem Grundgesetz wie aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Ein Prozeßbevollmächtigter hätte laut Gerichtssprecherin vorab prüfen müssen, ob die Beschwerde überhaupt zulässig ist. Da dies hier offenkundig nicht der Fall gewesen sei, wertet das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde als Mißbrauch, für den Gebühren bis zu 2.600 Euro erhoben werden können.

Gegen Bürgermeister wird wegen Meineides ermittelt

Bürgermeister Harald Kühle (SPD) wollte sich nach Ablehung durch das Bundesverfassungsgericht nicht dazu äußern, wer für das Bußgeld aufkommen muß. Gegen ihn selbst ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Göttingen wegen Meineides. Kühle soll ein Sitzungsprotokoll des Verwaltungsvorstandes nachträglich geändert haben, um eine Nutzung der Stadthalle durch die NPD doch noch zu verhindern.

Kühle hat inzwischen eine nachträgliche Änderung des Protokolls eingeräumt. Dieses ist Bestandteil einer eidesstattlichen Versicherung, mit welcher der Bürgermeister zuvor dem Oberverwaltungsgericht beweisen wollte, daß eine Änderung der Satzungsordnung bereits vor dem NPD-Antrag besprochen worden wäre. Er habe mit dieser Änderung aber stets nach Recht und Gesetz gehandelt, versicherte Kühle gegenüber der Hessischen Allgemeinen. (FA)

Untergrundkämpfer
20.05.2011, 14:36
http://www.erfurt.de/ef/de/service/aktuelles/sv/2011/2/39396.shtml


19. Mai 2011 | Podiumsgespräch zum Thema "Die Freiheit hat das Wort"




Die Projektgruppe "Mauerfälle" läd am 8.Juni um 18:30 Uhr zu einem Podiumsgespräch über die Freiheit des Wortes vor und nach der Wiedervereinigung Deutschlands in den Festsaal des Erfurter Rathauses ein.

Teilnehmer sind Paul-Josef Raue, Journalist und Autor, Chefredakteur der Thüringer Allgemeine, Gründer der ersten gesamtdeutschen Tageszeitung Eisenacher Presse unmittelbar nach der Wende, und Udo Scheer, Schriftsteller und Publizist aus Stadtroda, in der DDR mit Publikationsverbot belegt, Gründungsmitglied des oppositionellen Arbeitskreises Literatur und Lyrik Jena, Vositzender der Geschichstwerkstatt Jena e.V., Biograph von Jürgen Fuchs. Die Moderation übernimmt Hans-Joachim Föller, freier Journalist, insbesondere zum Thema Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Der Eintritt ist frei. Für Erfrischungen ist gesorgt.

Das Podiumsgespräch ist Teil der Ausstellung "Mauerfälle", die vom 1. bis 13. Juni im und vor dem Rathaus Erfurt gezeigt wird. Kernstück ist ein Originalsegment der Berliner Mauer mit den Unterschriften der "Väter der Einheit" Helmut Kohl, Michail Gorbatschow und Georg H. W. Busch und weiteren Vertretern der Bürgerbewegung. Zur Ausstellungseröffnung am 1. Juni 2011 wird das Mauerteil von Dr. Heino Falcke signiert.

Weitere Informationen gibt gern das Bildungswerk Sachsen der Deutschen Gesellschaft e.V. unter Tel.: 0341 9954440 oder info@dg-bildungswerksachsen.org

Gerade beim stöbern gefunden. Hingehen und den zeigen wo der Hammer hängt...

Liba
21.05.2011, 07:21
Den nächsten "Menschen", der mich "scheiß Deutscher" nennt, werde ich wegen Volksverhetzung anzeigen.

Das Ergebnis werde ich als Beleg zum Gleichbehandlungsgrundsatz bei passender Gelegenheit vorlegen. - Mal sehen, wie die Gerichte dann argumentieren.

fatalist
21.05.2011, 15:27
http://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2011/05/sarrazin-neger.jpg?w=488&h=172

Dr. rer.nat. Karamba Diaby [50, SPD]. 1968 ist zu uns gekommen angeblich Chemie zu studieren. Er ist Mitglied der SPD. Nun fordert Diaby, der Vorsitzende des „Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates“ die Ausweitung des § 130. Konkret will er per Gesetz die Gesellschaft künftig nicht mehr von Sarrazin belasten lassen.


Über seine Konfession ist nicht bekannt, aber er stammt aus dem Land in dem 90% der Bevölkerung sich zum sunnitischen Islam bekennen. Dem braven Senegalese ist es gelungen außer Chemiker und Geoökologe noch einen schönen Platz unter die Sonne zu kriegen

Deswegen habe man am vergangenen Sonntag „einstimmig beschlossen“, eine Petition an den Bundestag einzureichen, die eine Ausweitung des Paragraph 130 Strafgesetzbuch auf „rassistische und rechtspopulistische Äußerungen“ vorsieht.

Bisher sei es nicht möglich, Äußerungen, wie die Sarrazins, strafrechtlich zu verfolgen. Ein Verbandsmitglied habe zwar Anzeige gegen ihn gestellt, diese sei von der Staatsanwaltschaft jedoch nicht angenommen worden, kritisierte der gebürtige Senegalese, der auch Mitglied der SPD ist.

Die politische Korrektheit, die Schere im Kopf, soll in einen Strafrechtsparagraphen eingearbeitet werden.
Das ist das Ende der Meinungsfreiheit, und das wird ganz neue Ausmasse der Internetzensur bedeuten.

Voortrekker
21.05.2011, 15:29
50 Jahre alt. In seinem Heimatland waere er schon lange tot aber anstatt uns zu danken dass er noch lebt weil der deutsche Arbeiter seine Krankenversicherung bezahlt, verhoehnt er uns noch. Raus mit diesem Schmarotzer. Husch, Husch, Husch, Neger in den Busch!

Untergrundkämpfer
21.05.2011, 18:17
Man könnte ja glatt auf den Gedanken kommen das die SPD mal ein wenig auf den Busch klopfen will^^

Diaby kann man nur sagen: "Wenn man keine Anhnung hat, einfach mal Fresse halten!"

Gehirnnutzer
21.05.2011, 21:57
Den nächsten "Menschen", der mich "scheiß Deutscher" nennt, werde ich wegen Volksverhetzung anzeigen.

Das Ergebnis werde ich als Beleg zum Gleichbehandlungsgrundsatz bei passender Gelegenheit vorlegen. - Mal sehen, wie die Gerichte dann argumentieren.

Diese Aussage ist ein Beispiel für einen wesentlichen Fehler dieser Diskussion, nämlich die Gleichsetzung der Absätze 3, 4 mit den Absätzen 1,2.


(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a)
verbreitet,
b)
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c)
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d)
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2.
eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Warum ich "den öffentlichen Frieden" unterschiedlich hervorgehoben habe, ganz einfach, weil er bei der Betrachtung von wesentlicher Bedeutung ist.

Bei den Absätzen 1 und 2 ist der Inhalt der Aussage alleine ohne Bedeutung. Ausdrücke wie "Scheiß Deutscher" etc. alleine, stellen keine Volksverhetzung dar.
Erst wenn der öffentliche Friede durch die Aussage gestört wird, erlangt sie volksverhetzenden Charakter.

Bei den Absätzen 3 und 4 sieht es anders aus, da hat der Inhalt der Aussage mehr Bedeutung als die Störung des öffentlichen Friedens.

Geronimo
21.05.2011, 23:00
Geil. Jetzt haben wir das alle verstanden. Warum wir der Dreck der Erde sind. Und jeder auf us rumtrampeln kann. Hast du gut gemacht.:]

Bellerophon
21.05.2011, 23:10
Ich finde es traurig, wie dumm selbst hier die meisten sind. Solche Gesetze werden natürlich nicht gegen Türken eingesetzt, zumindest nicht, wenn das Opfer der Beschimpfungen ein Deutscher ist, bei einem Juden mag es eine andere Sache sein.

Es gibt eine Hierarchie der politischen Korrektheit, in der der Hochstehende sich gegen dem Niederstehenden eigentlich alles herausnehmen kann. Ganz oben stehen in der BRD die Juden, ganz unten die weißen, heterosexuellen Männer. Wer die besondere Art der Rechtspflege in der BRD noch nicht mitbekommen hat, der muss ja echt blind sein.

Und für die Typen, die solche Unrechtsgesetze auch noch begrüßen, habe ich wirklich nur noch Verachtung übrig.

Dem instinkidiotischen Teutschen kannste ne Schüssel voll Haare vorsetzen und er wird ganz eifrig und brav nach der Suppe suchen.

Sorry, ist so.

Rikimer
22.05.2011, 00:05
Geil. Jetzt haben wir das alle verstanden. Warum wir der Dreck der Erde sind. Und jeder auf us rumtrampeln kann. Hast du gut gemacht.:]

Ja, auch wenn es begruendet ist, soll ich es mir gefallen lassen, das ich als Deutscher nur Mensch dritter Klasse bin in der BRD?

Die BRD scheint mir mehr und mehr wie ein diabolisches, volks- und freiheitsfeindliches System. Zum Tode verdammt. Je eher, desto besser.

MfG

Rikimer

fatalist
22.05.2011, 04:18
immer wieder nett zu lesen,wie ein vermuteter Anwalt ein Gesetz interpretiert.
Da danke ich höflich.


und stelle fest, dass die Anwälte, und nicht nur die die das Gesetz formulieren, ein Teil des Problems sind. :2faces:

Bruddler
22.05.2011, 06:40
Wann werden die ersten deutschen Aufmüpfigen in Sammellager interniert ?

Jeder Unrechtsstaat fürchtet die freie Meinungsäußerung wie der Teufel das Weihwasser....

Ganz_unten
22.05.2011, 10:58
Wenn ab jetzt ein Mohammedaner einen Atheisten verunglimpft, kommt der §130 STGB dann auch zum Einsatz?

Untergrundkämpfer
22.05.2011, 11:59
@fatalist: Da hast Du nicht ganz unrecht. In der Vergangenheit war der typische Jurastudent eher männlichen geschlecht und konserativ. Das hat sich in den vergangenen 15 Jahren massiv geändert. Heute ist der Jurastudnt eher weiblich und links/grün eingestellt, bezeichnet sich selbst jedoch als unpolitisch.

Rumburak
22.05.2011, 15:32
Deutschland ist wohl mitunter das freieste und schönste Land auf dieser Welt... jeder kann hier glücklich werden, es sei denn er heißt Strandwanderer ;-)


Selten so gelacht.

Marx
22.05.2011, 19:25
"Michael G....., Samstag, 21. Mai 2011 um 21:29

Liebe Freunde, Kollegen, Bekannten, Kunden, Verwandten, Kinder,

aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, was mir droht, da Wahrheiten, Meinungsäußerungen und klare Worte offenbar weit mehr Angst verbreiten als zu erwarten war.

Mir wurde ein Dokument mit folgendem Text und vorsätzlich erlogenen Behauptungen, welches ich unterschreiben sollte vorgelegt:

...Nach polizeilichen Erkenntnissen wurden Sie in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgestellt. Wegen dieser Vorfälle ist gegen Sie ein entsprechendes Verfahren eingeleitet worden.

Die Sicherheitsbehörden und die Polizei sind ...auch für zukünftige Ereignisse angehalten, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern.

Im Rahmen dieser Gefährderansprache fordern wir Sie daher auf, zur Vermeidung weiterführender Maßnahmen gegen ihre Person, keine Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorzunehmen , nicht zu solchen aufzufordern und sich nicht an diesen zu beteiligen.

Dazu gehört, insbesondere folgende Verhaltensweisen zu unterlassen:

(Beispiele:
- Beleidigungen, Provokationen...

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die oben genannten Forderungen auch für alle zukünftigen Ereignisse, Veranstaltunge und geschichtsträchtigen Tage gelten. Sollten Sie diese polizeiliche Warnung missachten, müssen Sie mit sicherheitsbehördlichen Verwaltungsakten und weiteren polizeilichen Maßnahmen rechnen. Dazu kann auch eine mehrtägige Gewahrsamnahme nach § 37 Abs. 1, Nr. 2 Buchstabe c SOG LSA gehören.


Mein Kommentar: Da wohl derzeit auf der Grundlage von eintretenden Ereignissen, "geschichtsträchtiger Tage" in Spanien, Griechenland, Japan oder sonstwo in jeden Kommentar, in jede Meinungsäußerung eine Provokation hineinlesen kann, muss explizit ich wohl mit allem rechnen. Ich erlaube mir daher für die nächste Zeit, im Abstand von 12 Stunden mindestens einen Kommentar auf ............ zu hinterlassen, Freunde können mir eine ......... schicken oder mich unter .................... telefonisch erreichen um die Kommentare zu verifizieren und ggf. meine Stimme zu hören sofern die 12 Stunden Frist überschritten wird.

Jeder mache sich daher sein eigenes Bild zu Ängsten der Herrschenden, in einer zum Meudalismus von Plutokraten transformierten Demokratie!"

Soviel zu der Meinungsfreiheit a. la Diktatur in der BRD.

CarlCarlsen
22.05.2011, 19:49
Diese Aussage ist ein Beispiel für einen wesentlichen Fehler dieser Diskussion, nämlich die Gleichsetzung der Absätze 3, 4 mit den Absätzen 1,2.



Warum ich "den öffentlichen Frieden" unterschiedlich hervorgehoben habe, ganz einfach, weil er bei der Betrachtung von wesentlicher Bedeutung ist.

Bei den Absätzen 1 und 2 ist der Inhalt der Aussage alleine ohne Bedeutung. Ausdrücke wie "Scheiß Deutscher" etc. alleine, stellen keine Volksverhetzung dar.
Erst wenn der öffentliche Friede durch die Aussage gestört wird, erlangt sie volksverhetzenden Charakter.

Bei den Absätzen 3 und 4 sieht es anders aus, da hat der Inhalt der Aussage mehr Bedeutung als die Störung des öffentlichen Friedens.

Kannst Du das auch dogmatisch untermauern? Das einzige, was mir da zunächst ins Auge springt, ist, daß Absatz 1 und 3 mehr den Anschein eines Gefährdungsdelikts machen (geeignet ist) und Absatz 4 eine tatsächliche Störung des öffentlichen Friedens verlangt.

Ali Ria Ashley
22.05.2011, 21:12
Ich bin ein böser Rechter, lies mal das hier http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Herbert_von_Arnim#Zitate

Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, dass sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen."

„Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“ (in: das System, 2001)

Der Mann ist hochangesehener Staatsrechtler-Prof.
Auch Schachtschneider wäre ein Lesetip

nein, du bist einer von uns demokratischen verrückten, ich mag jedenfalls deine art die wahrheit zu sagen und möchte dich gerne aus deiner braunen ecke herausholen, denn da gehörst du nicht hin mein guter.

Ali Ria Ashley
22.05.2011, 21:27
Selten so gelacht.

tja... heute war ich auf einem klassischem Konzert mit absoluten Profis aus aller Welt in meiner gotischen Kirche... es waren Sänger da... viele haben geweint... auch ich. Es war überwätigend. Es war so still in der Kirche... man konnte die kleine uhr im Kirchensaal ticken hören... so stil und doch so laut.

Es waren Sänger aus der ganzen Welt... absolute profis. Du zahlst für sowas normalerweose 50, 100 bis 200 Euro. Es war aber umsonst... und? Kaum wer war da.

Verstest du mich..? Du kannst in unserem Land glücklich sein... wenn DU ES WILLST. Die meißten wollen nicht, sind unglücklich... und schimpfen auf unsere gesellschaft. Doch was können wir dafür wenn du nicht kommst rumburak?

Da sind Sänger, die so singen, dass du weinen mußt... weil sie dich tief in der seele berühren und? Wo warst du?

Deutschland ist schön, die Geschichte dieses Landes ist unbeschreiblich... kämpfe doch dafür anstatt dich immerzu zu beklagen. Wir brauchen Menschen die zu Deutschland stehen und nicht immer alles in GRund und Boden reden... Deutschland braucht auch dich. Denk mal darüber nach mein Freund :-)
http://klassenfahrten.aureliaev.de/__oneclick_uploads/2010/08/schoenes_deutschland_rainer_sturm_pixeliode.JPG



http://www.youtube.com/watch?v=gmwTa9qRq0o

Kara Ben Nemsi
22.05.2011, 22:55
tja... heute war ich auf einem klassischem Konzert mit absoluten Profis aus aller Welt in meiner gotischen Kirche... es waren Sänger da... viele haben geweint... auch ich. Es war überwätigend. Es war so still in der Kirche... man konnte die kleine uhr im Kirchensaal ticken hören... so stil und doch so laut.

Es waren Sänger aus der ganzen Welt... absolute profis. Du zahlst für sowas normalerweose 50, 100 bis 200 Euro. Es war aber umsonst... und? Kaum wer war da.

Verstest du mich..? Du kannst in unserem Land glücklich sein... wenn DU ES WILLST. Die meißten wollen nicht, sind unglücklich... und schimpfen auf unsere gesellschaft. Doch was können wir dafür wenn du nicht kommst rumburak?

Da sind Sänger, die so singen, dass du weinen mußt... weil sie dich tief in der seele berühren und? Wo warst du?

Deutschland ist schön, die Geschichte dieses Landes ist unbeschreiblich... kämpfe doch dafür anstatt dich immerzu zu beklagen. Wir brauchen Menschen die zu Deutschland stehen und nicht immer alles in GRund und Boden reden... Deutschland braucht auch dich. Denk mal darüber nach mein Freund :-)

(...)


Du schreibst Deutschland und meinst BRD.

http://www.youtube.com/watch?v=ysY_bk0Zyqw

fatalist
23.05.2011, 04:03
nein, du bist einer von uns demokratischen verrückten, ich mag jedenfalls deine art die wahrheit zu sagen und möchte dich gerne aus deiner braunen ecke herausholen, denn da gehörst du nicht hin mein guter.

Nett, ironiefrei nett, aber ich bin kein Brauner, sondern ein Liberaler nationaler Prägung.
Ein Führerstaat geht mit mir gar nicht, aber eine Gesinnungsjustiz natürlich auch nicht.
Liberal heisst auch gegen Denkverbote und gegen die PC zu sein.
Und die Geschichte seines Landes mit allen Fakten zu sehen, statt Siegerregie zu akzeptieren.

Liberal, nicht braun. Meine Schuld dass die FDP so scheisse links ist und die Freiheit den Dienstwagen opfert?

Brutus
23.05.2011, 10:15
Nett, ironiefrei nett, aber ich bin kein Brauner, sondern ein Liberaler nationaler Prägung.


Die beste Antwort auf die Frage nach seinem politischen Standort hat Robert Faurisson gegeben, als er sagte, *er sei morgens ein Linker, mittags ein Liberaler und abends rechtskonservativ* und setzt hinzu, *ganz nach Lust und Laune*.

Ich halte es nicht für besonders empfehlenswert, sich so entschieden an eine politische Richtung zu binden. Man verliert dabei allzu leicht die letzten Reste persönlicher Souveränität.

Mir gehen die verschiedenen Lager inzwischen alle hinten links oder rechts vorbei, und suche mir je nach gegebenem Problem die Antworten in allen Teilen des politischen Spektrums zusammen, ohne Rücksicht auf politisch-korrekte Schicklichkeitsgebote.

socialpeace
23.05.2011, 11:17
http://lexetius.com/StGB/130#2

§ 130 wurde gerade wieder mal verschärft, er ist jetzt gegen jede Meinungsäusserung einsetzbar.
Auch gegen einen EINZELNEN Verhetzten.


Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871

Besonderer Teil
Siebenter Abschnitt. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
Paragraf 130. Volksverhetzung
[22. März 2011]
1§ 130. Volksverhetzung.

2(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. 3Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. 4eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
5(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
6(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
7(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
8(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Jede Kritik an Michel Friedman "der befördert den antisemitismus" oder so kann jetzt als Volksverhetzung geahndet werden.
Bis zu 5 Jahre.

Ach wie war das doch schön damals im Kaiserreich:

[1. Januar 1872-20. März 1876]
30§ 130. Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.

Man hat ein Monstrum geschaffen, um gegen JEDEN und zwar JEDERZEIT vorgehen zu können.

Wer noch einen Blog oder gar ein Forumin der BRD hostet, dem ist nicht mehr zu helfen.
Aber über China sich mokieren...

Bis 1994 war der 130er ok:

[1. Januar 1975-1. Dezember 1994]
21§ 130. 22Volksverhetzung. 23[1] Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,
2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Dann kam im souveränen wiedervereinigten Deutschland :D:D:D
die Lex Auschwitz:

3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

2002 kam dann das mit dem Völkerstrafbuch § 6 hinzu:

3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise,...

Und 2004 fiel auf, dass man die Verbreitung im Internet vergessen hatte.
Ja soooo schnell sind die Bürokratten :))

16eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

2005 musste noch weiter erweitert werden:
Nicht nur Verbrechen der Nazis zu billigen etc ist verboten, sondern auch die Naziherrschaft an sich darf man nicht mehr rechtfertigen...

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

2011 dann ist schon die Meinungsäusserung gegen einen Einzelnen auch als Volksverhetzung wertbar.

Alles butterweich umfassend gefasst, um die richtigen (???) bestrafen zu können.

Man könnte es auch als die ins Strafgesetz eingearbeitete "Schere im Kopf" der PC bezeichnen.

Dieser Staat hat einen Riesenschiss vor seinen Bürgern.

Wenigstens das ist ein gutes Zeichen.

na da können sich einige hier schon mal warm anziehen.:D:D:D:D;);):]

Untergrundkämpfer
23.05.2011, 19:03
Wahrheit macht frei – Täter bei der Herkunft benennen“ in dem Berliner Bezirk demonstriert. Dabei kam es zu Auseinandersetzungen mit etwa 500 Linksextremisten. Auch Polizisten wurden dabei angegriffen. Nach Polizeiangaben erlitten dabei 16 Beamte Knalltraumata durch geworfene Feuerwerkskörper.

Vier Sprengkörper wurden dabei von Linken Gegendemonstranten geworfen, einer kam aus den Reihen der Rechten, berichtete Glietsch. Insgesamt habe man 38 linke und elf recht Demonstranten festgenommen.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte nach der Demonstration von einem „Gewaltexzeß“ gesprochen, der sich nicht wiederholen dürfte. Dazu werde man künftig prüfen, ob solche Kundgebungen noch den grundrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit genießen.


http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M52e5e3d964d.0.html

haihunter
23.05.2011, 19:09
na da können sich einige hier schon mal warm anziehen.:D:D:D:D;);):]

Deshalb ja auch der Aufschrei bei unseren hiesigen Foren-Nazis und Holo-Leugnern. :))

Springpfuhl
25.05.2011, 19:38
Deshalb ja auch der Aufschrei bei unseren hiesigen Foren-Nazis und Holo-Leugnern. :))

Ungaublich, der Inhalt Deiner Beiträge ist noch immer derselbe. Kannst Du was anderes, als über "Nazis" zu klagen?
Übrigens, es gibt keine CDU ohne Merkel. Merkel ist CDU. Und gemeinsam werden sie bald untergehen.

Voortrekker
25.05.2011, 19:41
Deshalb ja auch der Aufschrei bei unseren hiesigen Foren-Nazis und Holo-Leugnern. :))

Am besten gleich alle Meinungen verbieten, die gegen das CDU Parteiprogramm sind, oder?

steffel
25.05.2011, 19:49
na da können sich einige hier schon mal warm anziehen.:D:D:D:D;);):]


Deshalb ja auch der Aufschrei bei unseren hiesigen Foren-Nazis und Holo-Leugnern. :))


Am besten gleich alle Meinungen verbieten, die gegen das CDU Parteiprogramm sind, oder?

@Voortrekker:
Und inwiefern unterscheidet sich mittlerweile unser BRD-System von autoritären oder totalitären Systemen?
Dazu passt wunderbar der Lebenslauf unser Kanzlerin in der DDR bis zur Wende im Jahre 1989.

Ausonius
25.05.2011, 19:52
Mir gehen die verschiedenen Lager inzwischen alle hinten links oder rechts vorbei, und suche mir je nach gegebenem Problem die Antworten in allen Teilen des politischen Spektrums zusammen, ohne Rücksicht auf politisch-korrekte Schicklichkeitsgebote.

Dir geht es ja auch nur darum, dass ordentlich das Blut spritzt und sie dich vielleicht ans Fallbeil ranlassen. Das könnte in der Tat mit verschiedenen politischen Richtungen klappen.

Voortrekker
25.05.2011, 19:53
@Voortrekker:
Und inwiefern unterscheidet sich mittlerweile unser BRD-System von autoritären oder totalitären Systemen?
Dazu passt wunderbar der Lebenslauf unser Kanzlerin in der DDR bis zur Wende im Jahre 1989.

Einzig und allein dadurch, dass die Buerger nicht merken, dass es eins ist.

haihunter
27.05.2011, 12:06
Am besten gleich alle Meinungen verbieten, die gegen das CDU Parteiprogramm sind, oder?

Volksverhetzung und Beleidigungen haben nix mit Meinungsfreiheit zu tun.

haihunter
27.05.2011, 12:07
@Voortrekker:
Und inwiefern unterscheidet sich mittlerweile unser BRD-System von autoritären oder totalitären Systemen?
Dazu passt wunderbar der Lebenslauf unser Kanzlerin in der DDR bis zur Wende im Jahre 1989.

Du hast ganz offensichtlich keine Ahnung, was ein totalitäres System ist, wenn Du Deutschland mit einem vergleicht.

Voortrekker
27.05.2011, 20:38
Volksverhetzung und Beleidigungen haben nix mit Meinungsfreiheit zu tun.

Selbstverstaendlich. Fuer deine Wischiwaschi Meinungen braucht man keine Meinungsfreiheit, die haettest du auch unter Stalin und Hitler aeussern duerfen.

ohnebildung
28.05.2011, 13:26
meinungsfreiheit muss mir keiner geben, die nehme ich mir einfach.........

wenn das alle machen würden ohne sich ins hemd zu scheißen und nach gesetzbücher zu schauen wäre unsere gesellschaft schon viel weiter.........

ps: das liegt nicht am deutschen staat (noch an seinen sitzpinkler-politiker), wir stehen zeit 1945 unter der obhut von den kapitalistischen mächten......uns haben sie damals die eier abgeschnitten und den mund zugenäht........kann man nix dran ändern. wir haben nunmal verloren = in der heutigen zeit "ewiger verlierer".
nur wenn wir andere wieder finanzieren müssen fragt noch einer nach unseren bankdaten ;-)

Don
28.05.2011, 17:24
Volksverhetzung und Beleidigungen haben nix mit Meinungsfreiheit zu tun.

Du merkst überhaupt nicht wie weit Du mit dem Kopf im Arsch des Totalitasrismus steckst.

Gawen
28.05.2011, 19:32
Du hast ganz offensichtlich keine Ahnung, was ein totalitäres System ist, wenn Du Deutschland mit einem vergleicht.

Du bist ungebildet, lies mal Talmon.

"Von uns aus gesehen – von einem Beobachtungspunkt in der Mitte dieses
zwanzigsten Jahrhunderts – erscheint in der Tat die Geschichte der letzten
hundertfünfzig Jahre als die systematische Vorbereitung auf den schroffen Zusammenprall
zwischen empirischer und liberaler Demokratie einerseits und
totalitärer messianischer Demokratie andererseits – und das ist die Weltkrise
von heute.11

Die totalitäre Demokratie geht von einer einzigen politischen Wahrheit aus
und einer festen Weltordnung, der die Menschen zwanghaft folgen, damit sie
die Wahrheit auch sicher erreichen. Dies sind laut Talmon zwei wichtige
konstitutive Grundvoraussetzungen der totalitären Demokratie. Dadurch wird
das ganze menschliche Dasein umfaßt, also der psychologische, soziologische
und historische Bereich berührt.12"

http://www.zwiebler.de/pkr/Tagung%20Wien/seitschek_heilsvorstellungen.pdf

Bellerophon
29.05.2011, 01:00
"Nichts wird in dieser ’jüdisch gewordenen Welt’ mehr gehaßt als die Wahrheit.“
Shimon Peres - israelischer Politiker

haihunter
29.05.2011, 18:08
Du merkst überhaupt nicht wie weit Du mit dem Kopf im Arsch des Totalitasrismus steckst.

Von welchem "Totalitarimus" sprichst Du? :rolleyes:

Ich bin zwar auch dafür, dass man die HC-Leugnung wieder straffrei macht, weil halt kein Nazi-Depp sich besser und gründlicher lächerlich macht, als wenn er dieses Megaverbrechen leugnet, aber man muss auf der anderen Seite halt auch sehen, dass man die Angehörigen der Opfer von damals nicht von solchen hirnlosen Idioten in den Dreck ziehen lässt. Was hat das mit "Totalitrismus" zu tun?

Gehirnnutzer
29.05.2011, 18:52
Von welchem "Totalitarimus" sprichst Du? :rolleyes:

Ich bin zwar auch dafür, dass man die HC-Leugnung wieder straffrei macht, weil halt kein Nazi-Depp sich besser und gründlicher lächerlich macht, als wenn er dieses Megaverbrechen leugnet, aber man muss auf der anderen Seite halt auch sehen, dass man die Angehörigen der Opfer von damals nicht von solchen hirnlosen Idioten in den Dreck ziehen lässt. Was hat das mit "Totalitrismus" zu tun?

haihunter, das würde man klar erreichen mit der ursprünglichen Verfolgung der HC-Leugnung vor Einführung der Absätze 3 und 4 des § 130 StGB, über § 185 ff. StGB. Ich würde nur eine Verschärfung vorschlagen, nämlich wenn jemand eine Behauptung aufstellt und durch diese Behauptung jemanden direkt oder direkt der Lüge oder des Meineides bezichtigt, muss direkte Beweise gegenüber diesen Personen vorweisen können, ansonsten macht er sich strafbar.

Denn das Hauptproblem bei der Diskussion um die HC-Leugnung ist das wir Personen haben, die sich ohne einen ideologischen Hintergrund um Klärung gewisser Fragen bemühen wollen und eben die von dir erwähnten NAZI-Deppen.
Mit der von mir vorgeschlagenen Lösung, wird diesen NAZI-Deppen einerseits das Lügenmaul gestopft und den Leuten, den es nur um Beantwortung von einigen Fragen geht, die den Opfern geschuldete Sorgfaltspflicht auferlegt.

Wem es um Beantwortung von Fragen geht, wird dieser Sorgfalt Folge leisten.

Und nun zurück zum Thema, denn die Verschärfung über die hier eigentlich gesprochen wird, betrifft die Absätze 1 und 2 § 130 StGB, die einen etwas anderen Tatbestand der Volksverhetzung darstellen. Komischerweise diskutieren die Leute hier aber nicht über die Absätze, die verschärft worden sind.
Wer sich genauer mit dem § 130 StGB beschäftigt, dem wird auffallen, das Verurteilungen nach den Absätzen 1 und 2 weitaus seltener sind als nach den Absätzen 3 und 4.

n_h
29.05.2011, 18:55
... Talmon. ...

http://www.zwiebler.de/pkr/Tagung%20Wien/seitschek_heilsvorstellungen.pdf


Vielen Dank für das Dokument! Sehr interessant!

Mr.Smith
30.05.2011, 07:40
Früher oder später haben sich die letzten Reste von Demokratie, Meinungsfreiheit und anderen Grundrechten in Deutschland sowieso erledigt.
Politbonzen und Systemmedien arbeiten so konzentriert daran, daß das Volk kaum eine Möglichkeit haben wird, den nächsten Unrechtsstaat auf deutschem Boden zu verhindern.
Die Frage ist nur, ob zuerst die Islamisten oder die linken Nazis an die Macht kommen.

Deutschmann
30.05.2011, 07:47
Früher oder später haben sich die letzten Reste von Demokratie, Meinungsfreiheit und anderen Grundrechten in Deutschland sowieso erledigt.
Politbonzen und Systemmedien arbeiten so konzentriert daran, daß das Volk kaum eine Möglichkeit haben wird, den nächsten Unrechtsstaat auf deutschem Boden zu verhindern.
Die Frage ist nur, ob zuerst die Islamisten oder die linken Nazis an die Macht kommen.

Wart mal ab. Die haben ja die Auflage bekommen ein neues Wahlrecht umzusetzen. Bis jetzt ist noch nix geschehen. Rein theoretisch würde dann die nächste BTW ungültig sein und das Parlament nicht legitimiert. So. Und wer ändert dann das Wahlgesetz?

fatalist
31.05.2011, 08:28
http://www.politikforen.net/showthread.php?110765-Die-Alliierten-planten-den-WK2-bereits-1938&p=4640560&viewfull=1#post4640560

Allerdings zeigt es sich immer deutlicher, dass hier Erweiterungen des Strafrechts dringend erforderlich sind.

Damit meine ich, dass der Versuch der Relativierung des Holocaust sowie die Leugnung der alleinigen Kriegsschuld der Deutschen bzgl. des zweiten Weltkrieges genauso schwer bestraft werden müsste und ein entsprechendes Gesetz von linksfortschrittlichen Kräften in die Wege geleitet werden müsste.

jeder Kommentar erübrigt sich...

Untergrundkämpfer
08.06.2011, 21:44
Ich weiß, es passt nicht zu 100% zum Thema. Jedoch belegt diese Studie was wir hier alle wahrscheinlich schon lange wussten.

http://www.dfjv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Politikjournalistinnen_und_Journalisten.pdf

Parteineigung von Politikjournalisten laut Selbstauskunft (kumuliert) :

SPD/GRÜNE/Linke: 46,6 % keine Partei : 36,1 % CDU/FDP: 16,4 %

Parteineigung und politische Einstellung
Auf die Frage, welcher Partei sie am nächsten stehen, antwortet über ein Drittel der befragten
Journalisten, dass sie keiner Partei zuneigen. Als zweithäufigste Nennung wurden von
gut einem Viertel der Politikjournalisten Bündnis 90/Die Grünen genannt, gefolgt von der
SPD, CDU/CSU, der FDP und Die Linke.

fatalist
11.06.2011, 08:31
Klare Worte
Harald Schumann – Es gibt keine innere Pressefreiheit: Manipulation am Beispiel Spiegel TV.
Der Träger des Berlin/Brandenburgischen Journalistenpreises “Langer Atem” 2010 spricht Klartext über den täglichen Lug und Trug in den Medien.

http://www.youtube.com/watch?v=AzFF4ChX0A4

Harald Schumann studierte in Marburg und Berlin zunächst Sozialwissenschaften und später Landschaftsplanung. Von 1984 bis 1986 war er Redakteur bei der Berliner tageszeitung; von 1986 bis 2004 schrieb er u. a. für den Spiegel jeweils jahrelang als Ressortleiter Politik bei Spiegel Online, als Wissenschaftsredakteur und als Hauptstadtkorrespondent. Er ist heute Redakteur bei der Zeitung Der Tagesspiegel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Harald_Schumann

MERKE: Keine Meinungsfreiheit, keine Pressefreiheit.
Logo gelle?

Gehirnnutzer
11.06.2011, 09:37
Klare Worte
Harald Schumann – Es gibt keine innere Pressefreiheit: Manipulation am Beispiel Spiegel TV.
Der Träger des Berlin/Brandenburgischen Journalistenpreises “Langer Atem” 2010 spricht Klartext über den täglichen Lug und Trug in den Medien.

http://www.youtube.com/watch?v=AzFF4ChX0A4

Harald Schumann studierte in Marburg und Berlin zunächst Sozialwissenschaften und später Landschaftsplanung. Von 1984 bis 1986 war er Redakteur bei der Berliner tageszeitung; von 1986 bis 2004 schrieb er u. a. für den Spiegel jeweils jahrelang als Ressortleiter Politik bei Spiegel Online, als Wissenschaftsredakteur und als Hauptstadtkorrespondent. Er ist heute Redakteur bei der Zeitung Der Tagesspiegel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Harald_Schumann

MERKE: Keine Meinungsfreiheit, keine Pressefreiheit.
Logo gelle?

fatalist, sprechen wir hier über die Einflussnahme des Staates oder über Einflussnahme anderer.

Der liebe Schumann spricht hier nämlich über die Einflussnahme durch Vorgesetzte und Verleger und das deren politische und wirtschaftliche Interessen die Berichterstattung immer beeinflussen ist bekannt.
Das dieses Verhalten dem Sinn der Pressefreiheit eigentlich widerspricht ist klar. Jedoch so wie ich das verstehe, geht es in diesem Thread um die Einflussnahme des Staates auf die Meinungs- und Pressefreiheit und davon spricht Schumann nicht, das interpretierst du in den Bericht hinein.

Ein wesentliches Problem aller Threads und Diskussionen um Meinungsfreiheit greift hier keiner auf. Grenzenlose Meinungsfreiheit gibt es nicht, kann es nicht geben, denn sonst wäre kein gesellschaftliches Zusammenleben möglich. Es ist also du Frage, wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit und wer hat sie zu definieren, lassen sich solche Grenzen überhaupt allgemein definieren oder müssen sie individuell betrachtet und definiert werden.?

fatalist
11.06.2011, 09:51
fatalist, sprechen wir hier über die Einflussnahme des Staates oder über Einflussnahme anderer.

Ein "?" denk ich mir mal hinzu.

Schau dir die Teilnehmerliste "Bilderberg" an, ich denke die Tabuthesen kommen vom Staat, ergänzt um "Befindlichkeiten" seitens der Chefredaktionen, den Rest erledigt die Schere im Kopf: Wo PC regiert, braucht man kaum noch einzugreifen...

Wenn in einer Kultur/Gesellschaft Tabus verankert sind, gewöhnt man sich daran.
Schleichender Prozess, in brd schon weit vorangeschritten...



Ein wesentliches Problem aller Threads und Diskussionen um Meinungsfreiheit greift hier keiner auf. Grenzenlose Meinungsfreiheit gibt es nicht, kann es nicht geben, denn sonst wäre kein gesellschaftliches Zusammenleben möglich. Es ist also du Frage, wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit und wer hat sie zu definieren, lassen sich solche Grenzen überhaupt allgemein definieren oder müssen sie individuell betrachtet und definiert werden.?

Ist mir zu akademisch, free speech wie in GB reicht mir.

Esreicht!
11.06.2011, 11:22
fatalist, sprechen wir hier über die Einflussnahme des Staates oder über Einflussnahme anderer.

Der liebe Schumann spricht hier nämlich über die Einflussnahme durch Vorgesetzte und Verleger und das deren politische und wirtschaftliche Interessen die Berichterstattung immer beeinflussen ist bekannt.
Das dieses Verhalten dem Sinn der Pressefreiheit eigentlich widerspricht ist klar. Jedoch so wie ich das verstehe, geht es in diesem Thread um die Einflussnahme des Staates auf die Meinungs- und Pressefreiheit und davon spricht Schumann nicht, das interpretierst du in den Bericht hinein.

Ein wesentliches Problem aller Threads und Diskussionen um Meinungsfreiheit greift hier keiner auf. Grenzenlose Meinungsfreiheit gibt es nicht, kann es nicht geben, denn sonst wäre kein gesellschaftliches Zusammenleben möglich. Es ist also du Frage, wo sind die Grenzen der Meinungsfreiheit und wer hat sie zu definieren, lassen sich solche Grenzen überhaupt allgemein definieren oder müssen sie individuell betrachtet und definiert werden.?

Voll daneben! Wenn regierungskritische Artikel gedeckelt werden, dann sind die Medien nichts anderes als Regierungs-Propaganda-Sprachrohre, was denn sonst:umkipp:

Angetreten sind die so genannten "unabhängigen Medien" als Korrektiv zwischen Politik/Regierung und Volk, was nachweislich nicht der Fall ist. Geboten werden lediglich unwichtige Marginalien,Substantielles überhaupt nicht. Und nun rat mal, warum das Internet mit seiner Vielfalt an Information abgeschossen werden soll?

Mal ganz konkret: Welche "unabhängige" Zeitung/Zeitschrift der "vielseitigen Presselandschaft" hat sich denn hinter Westerwelle gestellt, als er sich dem Führerbefehl aus dem Führerhauptquartier Ostküste bezügl.Libyen widersetzte?(


kd

fatalist
11.06.2011, 12:18
Ehemaliger Bundeskanzler, Konrad Adenauer:

„Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes,
wir haben den Auftrag von den Alliierten“

Zitiert nach Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in „Die Deutschlandakte“ S. 17

Joschka Fischer, ehemaliger Gewalttäter und Außenminister:

„Wenn die Mehrheiten sich verändern, mag es eine andere Koalition geben. Aber es wird keine andere Politik geben. Dazu steht zuviel auf dem Spiel. Das wissen alle Beteiligten“ die WELT, zum Jugoslawienkrieg

Horst Seehofer, bayerischer Ministerpräsident, bei Erwin Pelzig, 20. Mai 2010:

„Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt, und
diejenigen die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden!“



Prof. Dr. Albert Schachtschneider, Lehrer für öffentliches Recht Univ. Erlangen, Klageführer beim B-GG-Gericht gegen verschiedene EU-Regelungen:

Frage: „Gibt es bei uns Redefreiheit?“

Prof. Sch.:
„Ein Land ist kein freies Land, in dem die freie Rede durch drastische Strafen unterbunden ist, man müsse über alles sprechen können, ob wahr oder unwahr. Mit dem HC mag gewesen sein, was will; ich war nicht dabei. Aber ich rede auch nicht darüber, weil es verboten ist. Man darf das nicht diskutieren, auch nicht wissenschaftlich. Der Tatbestand der „Volksverhetzung“ verhindert es.
DAS IST KEIN FREIES LAND.“

(Zitiert in „Kommentare zum Zeitgeschehen“, A-1121 Wien)

Neo: Wenn ich Dich so reden höre, glaube ich, man muss den Deutschen noch weitere 70 Jahre ihre Verbrechen um die Ohren hauen.

Morpheus: Und das wird man auch tun. Bald wird es strafbar sein, die offizielle Version von 9/11 anzuzweifeln oder die Bösartigkeit Bin Ladens, man wird dafür in den Knast gehen, wenn man bestreitet, dass die Türken nach dem 2. Weltkrieg unser Land wieder aufgebaut haben, oder behauptet, im Koran oder im Talmud stünden Dinge, die ethisch bedenklich seien. Man kann jetzt schon für Rassismus belangt werden, wenn man sich darüber aufregt, dass Deutschland das Weltsozialamt spielt und jedem dahergelaufenen Flüchtling Sozialhilfe gewährt. Das wird neuerdings als „sozialer Rassismus“ bezeichnet.

http://fjordman.wordpress.com/2011/06/08/dialog-auf-der-nebukadnezar-%E2%80%93-reloaded/#comments

mit dem § 130 steht und fällt zu zeiten des internets alles.
Keine Meinungsfreiheit, keine Pressefreiheit, Minen und Fallstricke überall.

§130 ist die in gesetzesform gegossene Intoleranz, die PC, der neue Faschismus.

daher muss § 130 weg, oder zurück zur bis 1994 gültigen Version.

Gehirnnutzer
11.06.2011, 13:12
§130 ist die in gesetzesform gegossene Intoleranz, die PC, der neue Faschismus.

daher muss § 130 weg, oder zurück zur bis 1994 gültigen Version.

fatalist, das würde dann aber auch heißen, das die HC-Leugnung wieder nach §§ 185 ff. StGB auf Antrag verfolgt wird.

fatalist
11.06.2011, 13:27
Free Speech will ich, wie "ihr Juristen" dass in Gesetze giesst ist mir egal.
Ich will § 5 GG absatz 1 ohne verkehrung ins Gegenteil durch absätze 2 ff.

Mach einen Formulierungsvorschlag ;)

n_h
11.06.2011, 14:14
Free Speech will ich, wie "ihr Juristen" dass in Gesetze giesst ist mir egal.
Ich will § 5 GG absatz 1 ohne verkehrung ins Gegenteil durch absätze 2 ff.

Mach einen Formulierungsvorschlag ;)

Salopp: Kriegste nicht formuliert, ohne normativ anzuecken. Knackpunkt ist lediglich die 'Gewichtung' anderer, (inzwischen) vermeintlich höher stehender Rechtsgüter. ;)

Gehirnnutzer
11.06.2011, 20:58
Free Speech will ich, wie "ihr Juristen" dass in Gesetze giesst ist mir egal.
Ich will § 5 GG absatz 1 ohne verkehrung ins Gegenteil durch absätze 2 ff.

Mach einen Formulierungsvorschlag ;)

Nun n_h hat ein wesentliches Problem dafür geschildert, aber ich will darauf erst Mal nicht weiter eingehen, ich will auf deinen Bezug Free Speech aus Großbritannien eingehen. So klar wie du dir es vorstellst ist das Ganze nämlich nicht. Im Gegensatz zum Grundgesetz oder der Verfassung der Vereinigten Staaten bilden in GB die Summe der Gesetze die Verfassung, was die Geschichte hinsichtlich der Grundrechte etwas komplexer macht.
Grundlage von Free Speech ist die Bill of Rights von 1689 und darauf beziehende Gesetze. Die Definition der freien Meinungsäußerung hat nämlich eine Besonderheit.

Sie beinhaltet nämlich nicht nur das Recht der freien Meinungsäußerung sondern auch die Verantwortung für dessen Missbrauch. Wann du das Recht missbrauchst, ist nicht definiert und wird bei entsprechenden Klagen durch die Gerichte von Fall zu Fall entschieden.

Also bestehen auch in GB Einschränkungen der Meinungsfreiheit, wenn auch nicht klar definiert.

Nimmst du weitere Staaten (Schweiz, USA, etc.) in den Focus nimmst und die verschiedenen Definitionen der Meinungsfreiheit untersuchst, wirst du immer Einschränkungen finden, zwar in unterschiedlicher Ausprägung, aber immer Einschränkungen.

Da alle diese oder jene Einschränkung haben, ist die Schlußfolgerung, ein gesellschaftliches Zusammenleben mt einer Meinungsfreiheit ohne Schranken ist nicht möglich und das findet man in den Gesetzen dieser Länder.

Es ist also nicht die Frage Schranken ja oder nein, sondern wann, wo und wie Schranken zu definieren sind, ob die Missachtung der Schranken strafrechtlich oder zivilrechtliche Folgen haben soll etc. pp.

Ich frage dich jetzt einmal, da alle Länder von der Notwendigkeit gewisser Schranken überzeugt sind, wie, wann und wo würdest du persönlich diese Schranken definieren?

fatalist
12.06.2011, 05:13
Es ist also nicht die Frage Schranken ja oder nein, sondern wann, wo und wie Schranken zu definieren sind, ob die Missachtung der Schranken strafrechtlich oder zivilrechtliche Folgen haben soll etc. pp.

Ich frage dich jetzt einmal, da alle Länder von der Notwendigkeit gewisser Schranken überzeugt sind, wie, wann und wo würdest du persönlich diese Schranken definieren?

mit den US/GB Einschränkungen kann ich gut leben.
mit §130 nicht. Willkür.

http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/06/10/aufruf-zur-groskundgebung-am-17-juni-2011-1100-uhr/
Aufruf zur Großkundgebung, am 17. Juni 2011, 11:00 Uhr
10. Juni 2011 von honigmann
vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe,

Schloßbezirk 36131 Karlsruhe - Innenstadt-West zur Durchsetzung der Entscheidung des BVG von Wahrheit und Gerechtigkeit.

Am 3. Juni entschied der Spanische Gerichtshof in Madrid, daß das Verbreiten der national-sozialistischen Ideologie und das Bestreiten des sog. Holocausts, keine Straftaten darstellen.

„Eine Ideologie zu vertreten ist nicht strafbar, egal um welche Ideologie es sich handelt.“, so der Vorsitzende Richter Dr. Adolfo Prego in seiner Begründung.

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte bereits mit BVerfGE -1 BvR 2150/08- am 4. November 2009 entsprechend geurteilt. Obgleich Urteile des BVerfG alle gerichtlichen Instanzen mit Bindewirkung verpflichten, § 130 Abs. 3 nicht anzuwenden und den Gesetzgeber verpflichten, das Gesetz auch formal zu streichen, wird nach wie vor im alten Sinn nach § 130 (3) Volksverhetzung StGB verurteilt. Das ist offener Rechtsbruch! Diese Rechtsprechung ist eindeutig unvereinbar mit Art. 5 Grundgesetz Meinungsfreiheit. Diesen Zustand mißbilligen auch Juristen. Offenbar fehlt dem Höchstgericht der BRD die Durchsetzungskraft.

Wir werden ihm Gehör verschaffen!

Am Gedenktag des Volksaufstandes 1953 in der DDR rufen wir zu einem Aufstand des deutschen Volkes für Wahrheit und Gerechtigkeit auf. Es ist an der Zeit!

Gehirnnutzer, Blödsinn ?

Gehirnnutzer
12.06.2011, 09:54
mit den US/GB Einschränkungen kann ich gut leben.
mit §130 nicht. Willkür.

http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/06/10/aufruf-zur-groskundgebung-am-17-juni-2011-1100-uhr/
Aufruf zur Großkundgebung, am 17. Juni 2011, 11:00 Uhr
10. Juni 2011 von honigmann
vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe,

Schloßbezirk 36131 Karlsruhe - Innenstadt-West zur Durchsetzung der Entscheidung des BVG von Wahrheit und Gerechtigkeit.

Am 3. Juni entschied der Spanische Gerichtshof in Madrid, daß das Verbreiten der national-sozialistischen Ideologie und das Bestreiten des sog. Holocausts, keine Straftaten darstellen.

„Eine Ideologie zu vertreten ist nicht strafbar, egal um welche Ideologie es sich handelt.“, so der Vorsitzende Richter Dr. Adolfo Prego in seiner Begründung.

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte bereits mit BVerfGE -1 BvR 2150/08- am 4. November 2009 entsprechend geurteilt. Obgleich Urteile des BVerfG alle gerichtlichen Instanzen mit Bindewirkung verpflichten, § 130 Abs. 3 nicht anzuwenden und den Gesetzgeber verpflichten, das Gesetz auch formal zu streichen, wird nach wie vor im alten Sinn nach § 130 (3) Volksverhetzung StGB verurteilt. Das ist offener Rechtsbruch! Diese Rechtsprechung ist eindeutig unvereinbar mit Art. 5 Grundgesetz Meinungsfreiheit. Diesen Zustand mißbilligen auch Juristen. Offenbar fehlt dem Höchstgericht der BRD die Durchsetzungskraft.

Wir werden ihm Gehör verschaffen!

Am Gedenktag des Volksaufstandes 1953 in der DDR rufen wir zu einem Aufstand des deutschen Volkes für Wahrheit und Gerechtigkeit auf. Es ist an der Zeit!

Gehirnnutzer, Blödsinn ?

fatalist, du scheinst Aussagen von Personen nie zu verifizieren, wenn sie in deine Meinung passen.

Die liebe Frau Haverbeck ist intelligent, denn sie weis, das die wenigsten sich die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes anschauen. Wenn da schön ein Aktenzeichen steht und ein Paragraph und Blabla über die bindende Wirkung der Verfassungsurteile wird man ihr schon glauben.
Sie ist aber auch plitsch genug, etwas für Menschen zu bieten, die etwas skeptischer sind. Wenn Datum der Entscheidung und entscheidende Senat stimmen, wird keiner der ihrer Meinung zustimmt das Urteil weiter durchlesen um ihre Lüge zu entlarven, auch wenn der wahre Inhalt des Urteils schon in dessen hervorgehobenen Leitsätzen zu lesen ist.

Dummerweise geht es im besagten Urteil mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2150/08 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html) gar nicht um den § 130 Absatz 3 StGB sondern um § 130 Absatz 4 StGB. Der Absatz 3 des § 130 StGB wird nicht mal in dem gesamten Urteil erwähnt.

Unabhängig von der einschlägig bekannten politischen Gesinnung der Frau Haverbeck stelle ich dir die Frage, kann es jemand der klar verifizierbar lügt in Bezug auf ein Urteil um die Meinungsfreiheit, wirklich um die Meinungsfreiheit gehen?
Wenn man jetzt noch die politische Gesinnung von Frau Haverbeck einbezieht, haben wir es nicht schon mit den ersten Ansätzen des Missbrauchs der Meinungsfreiheit zu tun?

Kommen wir zurück auf die Schranken der Meinungsfreiheit, warum glaubst du bin ich dafür, das man bezüglich des HC wieder auf die Regelung setzen sollte, die vor der Einführung der Absätze 3 und 4 des § 130 StGB bestand, also die Verfolgung nach §§ 185 ff. StGB Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung etc., sogenannte Antragsdelikte, bei denen ein Geschädigter/Verletzter den Antrag/ die Anzeige stellt?

fatalist
12.06.2011, 10:05
Kommen wir zurück auf die Schranken der Meinungsfreiheit, warum glaubst du bin ich dafür, das man bezüglich des HC wieder auf die Regelung setzen sollte, die vor der Einführung der Absätze 3 und 4 des § 130 StGB bestand, also die Verfolgung nach §§ 185 ff. StGB Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung etc., sogenannte Antragsdelikte, bei denen ein Geschädigter/Verletzter den Antrag/ die Anzeige stellt?

Weil du dafür bist, nach dem ableben des letzten Überlebenden, so in 50 Jahren, sollte die debatte starten ?
:)

Ohne eine Stärkung der meinungsfreiheit durch den Gesetzgeber ist alles vergeblich: Islamkritiker wird man schon bald einsperren...
Im gegensatz zu dir glaube ich nicht an eine Evolution/Reform aus dem System heraus.

Es wird Blut und Eisen kosten.
Laternen sind nicht gern gesehen, aber so ähnlich...

n_h
12.06.2011, 10:35
... Es wird Blut und Eisen kosten. ...

Im neuen, dunklen Zeitalter leben wir bereits. Blut und Eisen kommen noch, und das nicht zu knapp.

Gehirnnutzer
12.06.2011, 10:48
Weil du dafür bist, nach dem ableben des letzten Überlebenden, so in 50 Jahren, sollte die debatte starten ?
:)

Nein, mein lieber fatalist, ich bin nur dafür, das wenn jemand konkrete Personen direkt oder indirekt der Lüge oder des Meineids bezichtigt, dies nicht nur als Behauptung in den Raum stellen darf, sondern Beweise gegen diese konkrete Personen vorlegen muss.
Ich fordere eine gewisse Sorgfaltspflicht, der jeder nachkommen wird, dem es um Klärung offener Fragen und Sachverhalte geht.


Ohne eine Stärkung der meinungsfreiheit durch den Gesetzgeber ist alles vergeblich: Islamkritiker wird man schon bald einsperren...
Im gegensatz zu dir glaube ich nicht an eine Evolution/Reform aus dem System heraus.

Es wird Blut und Eisen kosten.
Laternen sind nicht gern gesehen, aber so ähnlich...

fatalist, wenn du die Meinungsfreiheit stärken willst, musst du selber auch eine Definition bringen, was der Meinungsfreiheit unterliegt und was nicht. Darum drückst du dich.

Was ist aus dem Verstand kommende fundierte Kritik, was ist gedankenlose Hetze?

fatalist
13.06.2011, 08:48
Was ist aus dem Verstand kommende fundierte Kritik, was ist gedankenlose Hetze?

die diskussion ist mir zu theoretisch, bin kein Jurist.
Hake es ab unter "ich hab gewonnen".

Mehr ist hierzuforum nicht möglich.

Gehirnnutzer
13.06.2011, 10:57
die diskussion ist mir zu theoretisch, bin kein Jurist.
Hake es ab unter "ich hab gewonnen".


Nette Entschuldigung, die beweist, das es dir nicht wirklich um die Meinungsfreiheit gegangen ist, sondern nur um den § 130 StGB oder speziell seine Absätze 3 und 4. Du kannst zwar den § 130 StGB hinsichtlich der Meinungsfreiheit in Frage stellen, dann kann man sich allein mit dem 130er beschäftigen, tust du es umgekehrt dann musst du dich mit der Meinungsfreiheit allgemeingültig auseinandersetzen.
Wenn du als Threadtitel vom Ende der Meinungsfreiheit sprichst, das musst du dich mit der Meinungsfreiheit allgemein auseinandersetzen, wo der § 130 nur ein Aspekt von vielen ist.

fatalist
13.06.2011, 11:12
nö, ich will ganz allgemein die Einschränkungen des § 5 GG aufheben.
Meinungsfreiheit darf weh tun, muss sogar weh tun.

Islamkritik wird verboten werden, wirst du sehen.
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5a62783cd57.0.html

Klimaleugnung kommt danach.

Revisionisten wie ich lachen dann nur und stellen fest, dass Michel ja nicht eingreifen wollte, als er es konnte, weil es betraf ihn ja gar nicht...

Same old story wie im 3.Reich...

Brutus
14.06.2011, 12:09
Revisionisten wie ich lachen dann nur und stellen fest, dass Michel ja nicht eingreifen wollte, als er es konnte, weil es betraf ihn ja gar nicht... Same old story wie im 3.Reich...

Es ist die uralte Story von der deutschen Charakterlosigkeit und der Bereitschaft, für 'nen Heiermann Nachbarn, Land und Leute zu verkaufen, so lange die eigene Spießbürgerwampe nicht in Gefahr ist.

Als die Demokraten die Revisionisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Revisionist.

Als sie die Eurokritiker mundtot machten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Eurokritiker.

Als sie die Klimaleugner holten, habe ich nicht protestiert; ich war ja kein Klimaleugner.

Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte. (Frei nach Pastor Martin Niemöller).

Untergrundkämpfer
14.06.2011, 16:25
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Sarrazin ein (http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5d513f4ed62.0.html)


DARMSTADT. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat am vergangenen Wochenende die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingestellt. Die Ermittlungsbehörde habe Sarrazin nicht mit der „erforderlichen Sicherheit" nachweisen können, im Juni vergangenen Jahres bei einem Vortrag in Darmstadt gegen den Paragraphen 130 verstoßen zu haben, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

n_h
14.06.2011, 16:33
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Sarrazin ein (http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5d513f4ed62.0.html)


Wie geil. Wo und wie genau ist gleich noch 'mal die 'erforderliche Sicherheit' im StGB definiert? :D

Untergrundkämpfer
14.06.2011, 16:39
Ich glaube das hatte in Wirklichkeit andere Motive. Sein Buch hat wie eine Bombe eingeschlagen und die Mehrheit der Bevölkerung gibt ihm Recht. Gegen jeden kleinen Mann hätte man weiter ermittelt und hätte ich ins Loch gesteckt. Aber stelle Dir mal die Empörung und die möglichen Folgen vor wenn man Sarrazin wegen "Volksverhetzung" in den Knast gebracht hätte.
Die nächsten Wahlen wäre ein Desaster für die etablierten Blockparteien geworden und die patriotischen Parteien hätten wahrscheinlich massiv an Stimmen gewonnen. Ich denke das wollte man vermeiden und man wollte aus ihm keinen Märtyrer machen. Er war einfach zu prominent und kennt durch seine Jahre in der Politik viele Leichen in den Kellern von SPD, Grüne usw. Jedoch würde ich an seiner Stelle so schnell wie möglich öffentlich mitteilen das ich weder totkrank bin noch vor habe mich umzubringen. Man weiß schließlich nie...

fatalist
15.06.2011, 06:26
http://bilder.bild.de/fotos/karamba_21352149_mfbq-18134076/Bild/5.bild.jpg

Halle – Das sind keine Zitate aus einem Hollywood-Krimifilm, sondern Auszüge aus E-Mails, die Halles Stadtrat Dr. Karamba Diaby (49) seit Tagen erhält. Unbekannte drohen dem SPD-Politiker, der seit 2009 im Stadtparlament sitzt, sogar mit Mord – weil er sich für die Integration von Ausländern stark macht.

Auslöser für diese Hetz-Kampagne ist ein Online-Artikel der rechtskonservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“. „Ich hatte dem Blatt lediglich bestätigt, was bereits als Pressemitteilung die Runde machte“, so Diaby gegenüber BILD.de.
Auf der Vollversammlung am 13. Mai in Koblenz hatten die 50 Mitglieder des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates beschlossen, per Petition die Verschärfung des Paragrafen 130 Strafgesetzbuch („Volksverhetzung“) zu fordern. Der Antrag, auch „rassistische und rechtspopulistische Äußerungen“ wie die von Ex-Bundesbanker Thilo Sarrazin (66, SPD) juristisch stärker zu verfolgen, trug auch die Unterschrift des Ratsvorsitzenden Diaby.

http://www.bild.de/regional/leipzig/rassismus/morddrohung-gegen-halleschen-stadtrat-18133436.bild.html

Polizei und Staatsschutz gehen davon aus, dass die Drohungen aus der Nazi-Szene stammen. Die Ermittlungen laufen.

D-Moll
19.06.2011, 16:25
Ich will noch erleben ,wie die Volksverräter an den Laternenmasten baumeln werden.

Unerträglich , diese Diktaturparteiensalat gegen sein eigenes Volk zu Gunsten Fremder allla Card.