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Vollständige Version anzeigen : Verfassungskläger Kerber will Portugalhilfe stoppen



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09.04.2011, 12:14
Quelle: AD HOC NEWS 09.04.11 | 09:39 Uhr


Die Hilfen für das angeschlagene Euro-Mitglied Portugal werden zu einem Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Verfassungskläger Kerber will Portugalhilfe stoppen
Im Wege der einstweiligen Anordnung will der Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber nach Informationen des "Spiegel" erreichen, dass die Verfassungsrichter der Bundesregierung verbieten, in der Europäischen Union den Hilfen für Portugal zuzustimmen. Könne sich das Gericht dazu nicht durchringen, dann bestehe die Gefahr, "dass nach der Inanspruchnahme des ,Eurostabilisierungsmechanismus‘ durch die Republik Irland und dem Antrag der Portugiesischen Republik alsbald auch mit einem entsprechenden Antrag seitens der spanischen, belgischen oder gar italienischen Regierung zu rechnen ist", heißt es in einem 37-seitigen Schriftsatz Kerbers. Kerber hatte vergangenes Jahr mit etwa 50 Unterstützern Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm eingelegt. Er befürchtet, dass das Verfahren in Karlsruhe gegenstandslos wird, wenn ein Land nach dem anderen unter den Schirm schlüpft. "Worüber soll das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden, wenn ein Großteil des Geldes bereits ausgezahlt wurde?", so Kerber.
http://www.ad-hoc-news.de/verfassungsklaeger-kerber-will-portugal-hilfe-stoppen--/de/News/22058346Was ich an alldem nicht verstehe, ist, dass sich der Rest der Biodeutschen das alles ohne zu Murren gefallen lässt. Bei allen Bisherigen Land oder Bundestagswahlen das gleiche Spiel, die so genannten etablierten Bundesparteien nur in wechselnder Konstellation sind immer an der Macht. Das alles ähnelt der ehemaligen DDR-SED Diktatur!
Aber die verkommene und hoch verräterische Berliner Politikerkaste wird sich mit wenigen Ausnahmen einmal für die Zerstörung unserer Währung in einem Hochverratsprozess verantworten müssen. Die Todesstrafe ist Ihnen aber dann beim aufgeheizten Mob ziemlich sicher.

Sathington Willoughby
09.04.2011, 12:16
Selsam. Da gehen die Schwabis wegen einem Bahnhof monatelang demonstrieren und wählen ein Deppenpartei an die Macht, die das Ländle abwirtschaftet, aber gegen die Big Points wird nicht aufgemuckt. Komisch.

romeo1
09.04.2011, 14:36
Selsam. Da gehen die Schwabis wegen einem Bahnhof monatelang demonstrieren und wählen ein Deppenpartei an die Macht, die das Ländle abwirtschaftet, aber gegen die Big Points wird nicht aufgemuckt. Komisch.

Das ist mir in der Tat auch ein Rätsel.

Sprecher
09.04.2011, 14:39
Das ist mir in der Tat auch ein Rätsel.

Strom kommt aus der Steckdose und Geld vom Staat. Jedenfalls für den typischen beamteten Grünen-Wähler.

heide
10.04.2011, 05:39
Selsam. Da gehen die Schwabis wegen einem Bahnhof monatelang demonstrieren und wählen ein Deppenpartei an die Macht, die das Ländle abwirtschaftet, aber gegen die Big Points wird nicht aufgemuckt. Komisch.

Es wird aufgemuckt. Leider gibt es keine Medien, die solche Demos unterstützen.
Links:
www.pdv.de
und
www.nein-zur-transferunion-fuer-stabiles-geld.de

Bruddler
10.04.2011, 06:35
Selsam. Da gehen die Schwabis wegen einem Bahnhof monatelang demonstrieren und wählen ein Deppenpartei an die Macht, die das Ländle abwirtschaftet, aber gegen die Big Points wird nicht aufgemuckt. Komisch.

Ich schwöre, ich habe diesesmal die Republikaner gewählt, wohlwissend, dass meine Stimme nicht mitgezählt wird !
http://www.code-knacker.de/images/hand_schwur.jpg

MorganLeFay
11.04.2011, 17:40
Mich wuerde mal interessieren, ob man die Hilfenueberhaupt ablehnen kann. Im EU-Vertrag ist naemlich durchaus geregelt, dass im Notfall Hilfe bereitzustellen ist.

elas
11.04.2011, 17:50
Quelle: AD HOC NEWS 09.04.11 | 09:39 Uhr
Was ich an alldem nicht verstehe, ist, dass sich der Rest der Biodeutschen das alles ohne zu Murren gefallen lässt. Bei allen Bisherigen Land oder Bundestagswahlen das gleiche Spiel, die so genannten etablierten Bundesparteien nur in wechselnder Konstellation sind immer an der Macht. Das alles ähnelt der ehemaligen DDR-SED Diktatur!
Aber die verkommene und hoch verräterische Berliner Politikerkaste wird sich mit wenigen Ausnahmen einmal für die Zerstörung unserer Währung in einem Hochverratsprozess verantworten müssen. Die Todesstrafe ist Ihnen aber dann beim aufgeheizten Mob ziemlich sicher.

Weil die Medien über diese Dinge nicht oder nur teilweise oder verfälscht berichten und sich der Normalbürger gar kein richtiges Bild machen kann.

Im Prinzip werden wir durch Politik und Medien belogen und betrogen.

Goldfarb
11.04.2011, 17:52
Mich wuerde mal interessieren, ob man die Hilfenueberhaupt ablehnen kann. Im EU-Vertrag ist naemlich durchaus geregelt, dass im Notfall Hilfe bereitzustellen ist.

Gequatsche!

Es bezieht sich diese Vereinbarung auf z. B. Naturkatastrophen! Allerdings: Schauen wir die EU-Politiker genauer an, dann ist sie immer schon da ...

... diese Naturkatastrophe!

Brutus
11.04.2011, 17:55
Im Prinzip werden wir durch Politik und Medien belogen und betrogen.

Kalt enteignet, danach abgeknallt. Einen Deutschen messern ist mittlerweile eh ein Kavaliersdeliikt wie chronisches Falschparken.

MorganLeFay
11.04.2011, 17:59
Gequatsche!

Es bezieht sich diese Vereinbarung auf z. B. Naturkatastrophen! Allerdings: Schauen wir die EU-Politiker genauer an, dann ist sie immer schon da ...

... diese Naturkatastrophe!

Nein, tut sie nicht. Artikel 143, Vertrag ueber die Arbeitsweise der Euroeaischen Union.

Gawen
11.04.2011, 18:01
Mich wuerde mal interessieren, ob man die Hilfenueberhaupt ablehnen kann. Im EU-Vertrag ist naemlich durchaus geregelt, dass im Notfall Hilfe bereitzustellen ist.

Es ist genau umgekehrt, die Haftungsübernahme ist ausdrücklich ausgeschlossen:


"Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197)
Titel VIII - Die Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 119 - 144)
Kapitel 1 - Die Wirtschaftspolitik (Art. 120 - 126)
Gliederung
Artikel 125
(ex-Artikel 103 EGV)

(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens."

http://dejure.org/gesetze/AEUV/125.html

JensVandeBeek
11.04.2011, 18:02
Das wird nichts bringen. Damals wollte man auch gegen die Griechen-Hilfe klagen. Was daraus geworden ist wissen wir alle. Dabei ist es immer noch kein Ende, was die Griechen uns noch kosten werden.

Goldfarb
11.04.2011, 18:03
Nein, tut sie nicht. Artikel 143, Vertrag ueber die Arbeitsweise der Euroeaischen Union.

Läddeg'schwätz!

Wenn dem so wäre, müßte sich das Verfassungsgericht mit Klagen Schachtschneiders, Starbattys und anderen nicht befassen ...

.... und Schachtschneider (Staatsrechtler) wie auch die anderen Genannten wüßten das!

elas
11.04.2011, 18:06
Das ganze Polit- und Juristengesindel zieht doch an einem Strang wenn es darum geht die eigenen Fleischtröge zu verteidigen.
Der Plebs muss immer zahlen.

Goldfarb
11.04.2011, 18:08
Nein, tut sie nicht. Artikel 143, Vertrag ueber die Arbeitsweise der Euroeaischen Union.

Ich hab' da mal schnell reingeschaut - und bitte um ein Zitat ...

... zu "Artikel 143"!

:))

Gawen
11.04.2011, 18:10
Das wird nichts bringen. Damals wollte man auch gegen die Griechen-Hilfe klagen. Was daraus geworden ist wissen wir alle.

Was weisst Du denn? Die Klage ist anhängig am BVerfG und wurde nie abgewiesen. :D

Goldfarb
11.04.2011, 19:23
Es ist genau umgekehrt, die Haftungsübernahme ist ausdrücklich ausgeschlossen:


"Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197)
Titel VIII - Die Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 119 - 144)
Kapitel 1 - Die Wirtschaftspolitik (Art. 120 - 126)
Gliederung
Artikel 125
(ex-Artikel 103 EGV)

(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens."

http://dejure.org/gesetze/AEUV/125.html

Da kannst Du mal sehen, was doch manche Leute für'nen Bockmist verzapfen, bis der Tag rum ist! Da hat irgendwer der liebe MorganLeFay mal was ins Öhrchen gewsipert und schon wird 'ne 'Tatsache' draus, die sich bei näherer Betrachtung als glatte Verdrehung des wahren Sachverhalts herausstellt.

heide
13.04.2011, 06:22
Das wird nichts bringen. Damals wollte man auch gegen die Griechen-Hilfe klagen. Was daraus geworden ist wissen wir alle. Dabei ist es immer noch kein Ende, was die Griechen uns noch kosten werden.

ZU mindest wird ab 2013 der Rubel rollen, denn dann werden die ersten Garantien zur Zahlung für Griechenland fällig. Leider weiß ich nicht mehr, was dann jährlich abgedrückt werden muss.

heide
13.04.2011, 06:27
www.nein-zur-transferunion-fuer-stabiles-geld.de

..."Denn sie hat den privaten Gläubigern der Euro-Staaten mehrfach versprochen, dass sie frühestens Mitte 2013 für ihre Investments in Haft genommen werden – also erst dann, wenn der neue Euro-Rettungsfonds ESM den Betrieb aufnimmt.

Offiziell hält Deutschland an dieser Position fest. Im Bundeskanzleramt ist man weiterhin strikt dagegen, dass die Griechen einen Schuldenschnitt vollziehen und die Besitzer griechischer Staatsanleihen damit um einen erheblichen Teil ihrer Investments gebracht werden. „Versprochen ist versprochen“, heißt es dazu seit Wochen.

Allerdings weiß man dort auch mindestens genauso lange, dass die Griechen niemals in der Lage sein werden, ohne Dauertransfers aus der EU ihre Schulden zu bedienen. Die Lage in Griechenland hat sich nicht gebessert. Die Neuverschuldung im vergangenen Jahr dürfte bei 10,6 Prozent liegen. Das ist noch schlechter als die ohnehin schon schlechte Prognose von 9,5 Prozent. Inoffiziell räumt man deshalb nun in Berlin ein: „Griechenland muss umschulden.“ "...

Das meinte ich damit, dass 2013 die Grantien für Griechenland fällig werden.

heide
13.04.2011, 06:33
www.nein-zur-transferunion-fuer-stabiles-geld.de

..."Das Fatale für Deutschland im Speziellen nun ist, dass diese Geldschöpfung zur Hauptsache im Euro-Ausland stattfindet. Dort wird das Geld fröhlich neu erzeugt und dann damit hier eingekauft. Deutschland verliert auf diese Weise mindestens 125 Milliarden Euro an Kaufkraft pro Jahr ans Ausland, ca. 5% der Wirtschaftsleistung. Ohne jede Gegenleistung, vollkommen ohne Sinn und Verstand. (Zu DM-Zeiten trat übrigens der gleiche Effekt auf, aber wenigstens blieb das Geld im Land.)

Aber es kommt noch dicker, denn Deutschland exportiert ständig Kapital ins Ausland, in ähnlicher Größenordnung, und zwar durch die Vergabe von Krediten. Fatalerweise ist es aber so, dass viele dieser Kredite an Staaten vergeben wurden (durch Kauf von Staatsanleihen), bei denen mittlerweile nicht mehr sicher ist, ob sie diese jemals bzw. in voller Höhe zurückzahlen werden. Auch wenn Sie selbst keine solchen Kredite vergeben haben, sind Sie im Zweifelsfalle doch betroffen, weil z.B. Ihre Lebensversicherung solche Kredite vergeben hat oder weil Ihre Kunden beim Ausfall der Rückzahlung weniger Geld haben werden. Oder weil die von Politikern beaufsichtigten Landesbanken solche Staatsanleihen gekauft haben und sie als Steuerzahler für eventuelle Verluste aufkommen müssen."....

Wenn das alles so weiter geht, dann fällt unsere Republik um. Noch ist sie zu faul dazu.

Mr.Smith
13.04.2011, 06:34
Selsam. Da gehen die Schwabis wegen einem Bahnhof monatelang demonstrieren und wählen ein Deppenpartei an die Macht, die das Ländle abwirtschaftet, aber gegen die Big Points wird nicht aufgemuckt. Komisch.

Die breite Masse der Bevölkerung ist eben leicht manipulier- und steuerbar.
Die Demos in Stuttgart wurden gut organisiert und von den Medien ausgeschlachtet, sind aber letztendlich bedeutungslos für Deutschland. Zu den wichtigen Themen werden natürlich keine Kundgebungen organisiert. Im Gegenteil. Die Systenmedien halten ihre Konsumenten dumm und informieren nur so weit, wie es die Systemparteien zulassen.
Der weiter oben gemachte Vergleich zum DDR-System ist nicht von der Hand zu weisen.
Wir sind das Volk ?

Strandwanderer
13.04.2011, 06:45
Nein, tut sie nicht. Artikel 143, Vertrag ueber die Arbeitsweise der Euroeaischen Union.

Ich würd' mal den roten Knopf drücke und eine Lesehilfe anfordern!

Gib dich nicht auf!

bernhard44
13.04.2011, 06:53
Das ist mir in der Tat auch ein Rätsel.

das Verhalten der Menschen richtet sich hier auch nach der Ausrichtung der Medien oder wird sogar durch diese beeinflusst, gelenkt! Richtig ist, bei den wirklich brisanten, gesellschaftlich-existenziellen Dingen, verhalten diese sich auffällig unauffällig!

fatalist
13.04.2011, 07:11
Das ist mir in der Tat auch ein Rätsel.

Das wundert mich nicht, amüsiert mich aber umso mehr.

FranzKonz
13.04.2011, 07:13
Es ist genau umgekehrt, die Haftungsübernahme ist ausdrücklich ausgeschlossen:


"Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197)
Titel VIII - Die Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 119 - 144)
Kapitel 1 - Die Wirtschaftspolitik (Art. 120 - 126)
Gliederung
Artikel 125
(ex-Artikel 103 EGV)

(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens."

http://dejure.org/gesetze/AEUV/125.html


Da kannst Du mal sehen, was doch manche Leute für'nen Bockmist verzapfen, bis der Tag rum ist! Da hat irgendwer der liebe MorganLeFay mal was ins Öhrchen gewsipert und schon wird 'ne 'Tatsache' draus, die sich bei näherer Betrachtung als glatte Verdrehung des wahren Sachverhalts herausstellt.

Vorsicht, Kinnersch. Zwischen Haftung und einer Verpflichtung zur Hilfeleistung besteht ein gewaltiger Unterschied.


so empfiehlt die Kommission dem Rat nach Anhörung des Wirtschafts und Finanzausschusses einen gegenseitigen Beistand und die dafür geeigneten Methoden.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0047:0199:de:PDF


Der Vertrag gibt also Freiraum. Wie unser Merkel ihre Freiräume nutzt, steht allerdings in Konflikt mit ihrem Amtseid.

Strandwanderer
13.04.2011, 07:19
Der Vertrag gibt also Freiraum. Wie unser Merkel ihre Freiräume nutzt, steht allerdings in Konflikt mit ihrem Amtseid.

http://p4.focus.de/img/gen/7/D/HB7Dqhub_Pxgen_r_300xA.jpg

"Was 'n für'n Amtseid?

Was ich mache, ist alternativlos.

Genau wie die Mundwinkel in meiner Visage."

Gawen
13.04.2011, 07:39
Vorsicht, Kinnersch. Zwischen Haftung und einer Verpflichtung zur Hilfeleistung besteht ein gewaltiger Unterschied.

Der Vertrag gibt also Freiraum. Wie unser Merkel ihre Freiräume nutzt, steht allerdings in Konflikt mit ihrem Amtseid.

Du bist auf dem Holzweg:


"Ist ein Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt, hinsichtlich seiner Zahlungsbilanz von Schwierigkeiten betroffen oder ernstlich bedroht, die sich entweder aus einem Ungleichgewicht seiner Gesamtzahlungsbilanz oder aus der Art der ihm zur Verfügung stehenden Devisen ergeben, und sind diese Schwierigkeiten geeignet, insbesondere das Funktionieren des Binnenmarkts oder die Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik zu gefährden, so prüft die Kommission unverzüglich die Lage dieses Staates sowie die Maßnahmen, die er getroffen hat oder unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel nach den Verträgen treffen kann. Die Kommission gibt die Maßnahmen an, die sie dem betreffenden Mitgliedstaat empfiehlt.

Erweisen sich die von einem Mitgliedstaat mit Ausnahmeregelung ergriffenen und die von der Kommission angeregten Maßnahmen als unzureichend, die aufgetretenen oder drohenden Schwierigkeiten zu beheben, so empfiehlt die Kommission dem Rat nach Anhörung des Wirtschafts und Finanzausschusses einen gegenseitigen Beistand und die dafür geeigneten Methoden. Die Kommission unterrichtet den Rat regelmäßig über die Lage und ihre Entwicklung."


Da geht es um ein abgestuftes System von Beratung und Selbsthilfe, das im Versagensfall dazu führen kann, daß eine Empfehlung zur Hilfe im Rahmen der Verträge ausgesprochen werden kann.


Gab es eine Beratung der Kommission zur Selbsthilfe in den Fällen Griechenland, Irland und Portugal?

Nein, die vorgeschriebenen Beratungs-, Selbsthilfe- und Evaluierungs-Phasen wurde einfach per "Rettungsschirm" übersprungen. :D

FranzKonz
13.04.2011, 08:08
Du bist auf dem Holzweg:

...

Nein, die vorgeschriebenen Beratungs-, Selbsthilfe- und Evaluierungs-Phasen wurde einfach per "Rettungsschirm" übersprungen. :D

Ich bin durchaus mit Dir einig, was die Unzufriedenheit mit der Situation angeht. Über die juristische Seite kann und will ich nicht weiter mit Dir debattieren, bin aber sicher, daß unsere Politjuristen die Sache so deichseln, wie sie es gerne hätten.

Abgesehen davon vertraue ich MorganLeFay in dieser Hinsicht, denn sie hat den roten Knopf, ist nachgewiesenermaßen kein Huhn und hat an der Stelle einen deutlichen Wissensvorsprung vor uns Technikern.

FranzKonz
13.04.2011, 08:10
http://p4.focus.de/img/gen/7/D/HB7Dqhub_Pxgen_r_300xA.jpg

"Was 'n für'n Amtseid?

Was ich mache, ist alternativlos.

Genau wie die Mundwinkel in meiner Visage."

Tja, wo ist die gute alte RAF, wenn das Vaterland sie braucht? X(

heide
15.04.2011, 05:05
Vorsicht, Kinnersch. Zwischen Haftung und einer Verpflichtung zur Hilfeleistung besteht ein gewaltiger Unterschied.



Der Vertrag gibt also Freiraum. Wie unser Merkel ihre Freiräume nutzt, steht allerdings in Konflikt mit ihrem Amtseid.

Jedoch muss der Lissabon-Vertrag geändert werden, damit der Rettungsschirm rechtlich relevant ist. Daran wird nun heiß gearbeitet.