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Vollständige Version anzeigen : Deutsches Gericht erlaubt Hochzeit ohne Sichtkontakt, faktisch Zwangsehen



KTN
06.04.2011, 12:20
Als die Koalition vor ein paar Monaten die Strafe für Zwangsehen heraufsetzte, gab es riesigen Widerstand, gerade von Gutmenschen. Sie regten sich über den angeblichen "Populismus" auf. Jetzt können sie sich glücklich schätzen, denn das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied am Mittwoch dem 6. April (Aktenzeichen: 3 W 175/10), dass Hochzeiten ohne Sichtkontakt zulässig sind. Über dieses Gerichtsurteil werden sie sicher nicht so aufregen wie über die Gesetzesverschärfung vor ein paar Monaten.

Geklagt hatte ein pakistanisches "Paar". Die Eheschließung fand per Telefon statt. Ehemann und Ehefrau sahen sich erst Monate später zum ersten Mal persönlich. Nach pakistanischem Recht ist eine solche Handschuhehe zulässig.

Nach Auffassung des Gerichts ist allein maßgebend, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt. Deutsche Rechtsmaßstäbe seien dann nicht anzulegen.

Ausländisches Zivilrecht darf in Deutschland angewendet werden und die Sharia besteht auch aus zivilrechtlichen Vorgaben und hat die Gesetze in Pakistan (wie anderen Ländern) beeinflusst.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1137047

McDuff
06.04.2011, 12:30
Dann mal wieder eine Importzuchtmaschine mehr.

Houseworker
06.04.2011, 12:50
Was ist daran komisch?
Für meinen Rüden bestelle auch die Hündin per Telefon! :rolleyes:

Paul Felz
06.04.2011, 12:53
Als die Koalition vor ein paar Monaten die Strafe für Zwangsehen heraufsetzte, gab es riesigen Widerstand, gerade von Gutmenschen. Sie regten sich über den angeblichen "Populismus" auf. Jetzt können sie sich glücklich schätzen, denn das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied am Mittwoch dem 6. April (Aktenzeichen: 3 W 175/10), dass Hochzeiten ohne Sichtkontakt zulässig sind. Über dieses Gerichtsurteil werden sie sicher nicht so aufregen wie über die Gesetzesverschärfung vor ein paar Monaten.

Geklagt hatte ein pakistanisches "Paar". Die Eheschließung fand per Telefon statt. Ehemann und Ehefrau sahen sich erst Monate später zum ersten Mal persönlich. Nach pakistanischem Recht ist eine solche Handschuhehe zulässig.

Nach Auffassung des Gerichts ist allein maßgebend, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt. Deutsche Rechtsmaßstäbe seien dann nicht anzulegen (Aktenzeichen: 3 W 175/10).

Ausländisches Zivilrecht darf in Deutschland angewendet werden und die Sharia besteht auch aus zivilrechtlichen Vorgaben und hat die Gesetze in Pakistan (wie anderen Ländern) beeinflusst.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1137047

Wo gibt es sowas noch? Wenn ich in Taiwan bin, muß ich mich auch nach den dortigen Gesetzen richten. Die spinnen doch. Der kann ja gerne in seiner Heimat heiraten, hier aber gefälligst nach deutschem Recht.

DenkMal
06.04.2011, 12:53
Ich sehe da keine Probleme. Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden, damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen. Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.

zoon politikon
06.04.2011, 13:03
Ich sehe da keine Probleme. Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden, damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen. Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.

Wir haben keine multikulturelle Gesellschaftsordnung. Auch wenn manche richterliche Urteile das manchmal vermuten lassen.

Wir wollen doch vor allen unseren authochthonen Mitbürgern gerecht werden und wir wollen nicht, dass kriminelle und sozialschmarotzende Ausländer hier bleiben wollen und sich wohlfühlen. Warum sollte man das wollen?

Die türkische Vergangenheit ist ebenfalls sehr verbrecherisch - Armenier und Kurden sag ich nur - das mindeste wäre, wenn sie ihren Abschaum wieder zurücknähmen und nicht fleißige Völker damit belasten würden.

Vergleiche magst du nur nicht, weil sie zeigen, dass deine Maßstäbe nicht haltbar sind.

WIENER
06.04.2011, 13:08
Ich sehe da keine Probleme. Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden, damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen. Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.

Deutschland hat keine unvergleichlich verbrecherische Vergangenheit, die Betonung liegt auf unvergleichlich. Und auch wenn es so wäre, dann sollte das Land gelernt haben, solche faschistisch primitive Steinzeitbräuche nicht auch noch zu legalisieren. Genauso wenig braucht Deutschland diese Steinzeitmenschen, die gerade den Sprung vom Affen zum Menschen geschafft haben.

Pegasus
06.04.2011, 13:13
Deutschland hat keine unvergleichlich verbrecherische Vergangenheit, die Betonung liegt auf unvergleichlich. Und auch wenn es so wäre, dann sollte das Land gelernt haben, solche faschistisch primitive Steinzeitbräuche nicht auch noch zu legalisieren. Genauso wenig braucht Deutschland diese Steinzeitmenschen, die gerade den Sprung vom Affen zum Menschen geschafft haben.

Dessen bin ich mir gar nicht so sicher.

Cinnamon
06.04.2011, 13:18
Wo gibt es sowas noch? Wenn ich in Taiwan bin, muß ich mich auch nach den dortigen Gesetzen richten. Die spinnen doch. Der kann ja gerne in seiner Heimat heiraten, hier aber gefälligst nach deutschem Recht.

Er ist Pakistani, sie ist Pakistanerin. Es sind keine deutschen Bürger betroffen, und nach welchem Recht zwei Menschen heiraten wollen sei allein ihnen überlassen. Wo ist denn das Problem, wenn zwei Nichtdeutsche so verfahren? Ja, gleich kommen die Geiferer wieder und bejammern die Schlechterstellung der Frau. Die wäre aber auch bei Sichtkontakteheschließung gegeben, da sie ein kulturelles Phänomen ist das ungeachtet der Form der Eheschließung auftritt.

Cinnamon
06.04.2011, 13:20
Dann mal wieder eine Importzuchtmaschine mehr.

Der Import von Gebärmaschinen ist in der Tat das größere Problem und nicht die Form der Eheschließung von Steinzeitmenschen.

Houseworker
06.04.2011, 13:20
Wir wollen doch vor allen unseren authochthonen Mitbürgern gerecht werden und wir wollen nicht, dass kriminelle und sozialschmarotzende Ausländer hier bleiben wollen und sich wohlfühlen. Warum sollte man das wollen?


Tja, das Gegenteil ist der Fall.
Der Wohlfühlfaktor dieser kriminellen und sozialschmarotzenden Ausländer liegt mittlerweile höher, als mancher arbeitende Deutsche sich das überhaupt vorzustellen vermag! :D

Wer`s nicht glaubt, möge sich an diesem Video ergötzen! germane

http://www.youtube.com/watch?v=0OAX3NpjvjQ

Lobo
06.04.2011, 13:24
Er ist Pakistani, sie ist Pakistanerin. Es sind keine deutschen Bürger betroffen, und nach welchem Recht zwei Menschen heiraten wollen sei allein ihnen überlassen. Wo ist denn das Problem, wenn zwei Nichtdeutsche so verfahren? Ja, gleich kommen die Geiferer wieder und bejammern die Schlechterstellung der Frau. Die wäre aber auch bei Sichtkontakteheschließung gegeben, da sie ein kulturelles Phänomen ist das ungeachtet der Form der Eheschließung auftritt.

Das echte Problem beginnt ja da, wo diese Leute ins Land gelassen werden anstatt, sie allesamt zu erschießen wie tollwütige Hunde.

Houseworker
06.04.2011, 13:26
Er ist Pakistani, sie ist Pakistanerin. Es sind keine deutschen Bürger betroffen, und nach welchem Recht zwei Menschen heiraten wollen sei allein ihnen überlassen. Wo ist denn das Problem, wenn zwei Nichtdeutsche so verfahren? Ja, gleich kommen die Geiferer wieder und bejammern die Schlechterstellung der Frau. Die wäre aber auch bei Sichtkontakteheschließung gegeben, da sie ein kulturelles Phänomen ist das ungeachtet der Form der Eheschließung auftritt.

Tja, ohne Sichtkontakt ist so eine Sache!
Wer will denn kontrollieren, welche pakistanische Auserwählte am anderen Ende der Leitung das "JA" gehaucht hat? :))
Und die Behauptung, daß diese Form der Eheschließung in Pakistan üblich sei, erscheint mir eher unwahrscheinlich.
Behaupten kann man viel, wenn der Tag lang ist.

Cinnamon
06.04.2011, 13:36
Tja, ohne Sichtkontakt ist so eine Sache!
Wer will denn kontrollieren, welche pakistanische Auserwählte am anderen Ende der Leitung das "JA" gehaucht hat? :))
Und die Behauptung, daß diese Form der Eheschließung in Pakistan üblich sei, erscheint mir eher unwahrscheinlich.
Behaupten kann man viel, wenn der Tag lang ist.

In Steinzeitgesellschaften ist diese Methode oft noch üblich. Mich kümmern die Interessen muslimischer Frauen eigentlich auch wenig. Was mich an der Burqa stört ist nicht, dass ein paläolithisches Homo-Sapiens-Weibchen meint sie tragen zu müssen, sondern dass sie die ziviliserte Menschheit zwingt, diesen Fetzen anzusehen.

Mr.Smith
06.04.2011, 13:39
Es bleibt wie es ist : heutzutage ist es vermutlich das schlimmstmögliche Schicksal, als muslimische Frau geboren worden zu sein. Allein das müßte schon ein Grund sein, die perversen Auswüchse dieser Religion mit allen legalen Mitteln zu bekämpfen.

Mr.Smith
06.04.2011, 13:42
Tja, das Gegenteil ist der Fall.
Der Wohlfühlfaktor dieser kriminellen und sozialschmarotzenden Ausländer liegt mittlerweile höher, als mancher arbeitende Deutsche sich das überhaupt vorzustellen vermag! :D
...

Das hunderttausende von Kriminellen und Schmarotzern nicht wegen des angenehmen Klimas und der schönen Landschaft nach Deutschland gekommen sind, ist ja fast allen bekannt. Es wird nur nichts dagegen getan.

Für die linken Nazis ist dieses kriminelle Dreckspack ein williger Erfüllungsgehilfe zur Vernichtung unserer Kultur, für die Gutmenschen eine Möglichkeit, ihre Komplexe und ihr schlechtes Gewissen zu kompensieren.

DenkMal
06.04.2011, 13:57
Genauso wenig braucht Deutschland diese Steinzeitmenschen, die gerade den Sprung vom Affen zum Menschen geschafft haben.

Wenn ich Deine hemmungslosen Primitiv-Pöbeleien so lese, dann muß ich annehmen, daß Du noch nicht einmal diesen Sprung geschafft hast.

Menetekel
06.04.2011, 13:59
Wichtig ist ja dabei, daß die "Auserwählte" ja auch Zuwendung braucht, egal von wem.
Am wichtigsten ist aber die Zuwendung aus der Sozialkasse der Michel!

Zeitgeist1
06.04.2011, 14:07
Ich sehe da keine Probleme. Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden, damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen. Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.


Drehst Du jetzt völlig ab? :vogel:

borisbaran
06.04.2011, 14:08
Nicht so spektakulär wie es scheint, im Ausland abgeschlossene Ehen werden meist anerkannt.

Zeitgeist1
06.04.2011, 14:13
Er ist Pakistani, sie ist Pakistanerin. Es sind keine deutschen Bürger betroffen, und nach welchem Recht zwei Menschen heiraten wollen sei allein ihnen überlassen. Wo ist denn das Problem, wenn zwei Nichtdeutsche so verfahren? Ja, gleich kommen die Geiferer wieder und bejammern die Schlechterstellung der Frau. Die wäre aber auch bei Sichtkontakteheschließung gegeben, da sie ein kulturelles Phänomen ist das ungeachtet der Form der Eheschließung auftritt.

Du vergißt dabei, daß diese Ehe vor dem deutschen Gesetz als gültig erklärt werden muß. Das ist der Knackpunkt. Wenn dann noch drei andere Frauen dazukommen, was ja nach deren Recht erlaubt ist, die und deren Nachkommen vom deutschen Steuerzahler ernährt werden sollen, ist das Faß voll.

Hier bei uns wird Bigamie bestraft. Sollen wir jetzt für jeden ein anderes Gesetz machen?

DenkMal
06.04.2011, 14:15
Drehst Du jetzt völlig ab? :vogel:

Was gefällt Dir an meinem Beitrag nicht? Welche Gegenargumente hast Du?

Kannst Du Dich wenigstens einmal sachlich und themenbezogen äußern oder bist Du wirklich nur zu persönlichen Angriffen der primitivsten Art geistig befähigt?

Sathington Willoughby
06.04.2011, 14:17
Als die Koalition vor ein paar Monaten die Strafe für Zwangsehen heraufsetzte, gab es riesigen Widerstand, gerade von Gutmenschen. Sie regten sich über den angeblichen "Populismus" auf. Jetzt können sie sich glücklich schätzen, denn das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied am Mittwoch dem 6. April (Aktenzeichen: 3 W 175/10), dass Hochzeiten ohne Sichtkontakt zulässig sind. Über dieses Gerichtsurteil werden sie sicher nicht so aufregen wie über die Gesetzesverschärfung vor ein paar Monaten.

Geklagt hatte ein pakistanisches "Paar". Die Eheschließung fand per Telefon statt. Ehemann und Ehefrau sahen sich erst Monate später zum ersten Mal persönlich. Nach pakistanischem Recht ist eine solche Handschuhehe zulässig.

Nach Auffassung des Gerichts ist allein maßgebend, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt. Deutsche Rechtsmaßstäbe seien dann nicht anzulegen (Aktenzeichen: 3 W 175/10).

Ausländisches Zivilrecht darf in Deutschland angewendet werden und die Sharia besteht auch aus zivilrechtlichen Vorgaben und hat die Gesetze in Pakistan (wie anderen Ländern) beeinflusst.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1137047
Sehr gute Info, danke.
Bin gespannt, wann wir hier die Polygamie durch die Hintertür wie in Frankreich bekommen.
Dann kann sich jeder Moslems 4 Kinderwurfmaschinen importieren und uns noch schneller verdrängen.

Bruddler
06.04.2011, 14:22
Ich sehe da keine Probleme. Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden, damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen. Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.

Ich halte Dich nach wie vor für einen Fake, der hier lediglich "Stimmung" machen will....habe ich Recht ?! ;)

Zeitgeist1
06.04.2011, 14:23
Was gefällt Dir an meinem Beitrag nicht? Welche Gegenargumente hast Du?

Kannst Du Dich wenigstens einmal sachlich und themenbezogen äußern oder bist Du wirklich nur zu persönlichen Angriffen der primitivsten Art geistig befähigt?

Dein ganzer Beitrag ist Schwachsinn. Was soll man dazu denn sagen? Bei so viel Dreistigkeit fehlen einem die Worte.

Bruddler
06.04.2011, 14:27
Dein ganzer Beitrag ist Schwachsinn. Was soll man dazu denn sagen? Bei so viel Dreistigkeit fehlen einem die Worte.

Ich könnte mir vorstellen, dass sich das DenkMal gar köstlich amüsiert..... ;)

Silencer
06.04.2011, 14:27
Hmm. Ich glaube die deutschen Richter wollen die Bananerepublik noch schneller abschaffen als das durch die Blockparteien und die Wirtschaft ausgeklüngelt wurde.
Hoffentlich klagt jemand gegen solch ein Unfug, nur wer?

.

Zeitgeist1
06.04.2011, 14:46
Ich könnte mir vorstellen, dass sich das DenkMal gar köstlich amüsiert..... ;)

Bei einem anderen User hätte ich es für Ironie gehalten.

Menetekel
06.04.2011, 15:05
Ich halte Dich nach wie vor für einen Fake, der hier lediglich "Stimmung" machen will....habe ich Recht ?! ;)

Schätze ich auch so ein.

Registrierter
06.04.2011, 15:12
Ich sehe da keine Probleme.

Wer die Augen nicht öffnet, der kann schlicht auch nix sehen.
Kennt man ja besonders aus Politker- und Ideologenkreisen.


Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland

Wer ist GLÜCKLICH? WER ist ein Einwanderungsland?
Die Staatssimulation BRD ist von Gnaden ihrer alliierten Besatzer unter Regie einer fundamentalistischen Apokalyptikersekte aus dem Nahen Osten
zur Aufgabe ihrer eigenen Kultur und zur Auslöschung des eigenen Staatsvolkes durch Zuwanderung und millionenfache Abtreibung gezwungen worden.
WER kann dabei glücklich sein?

Nebenbei:
MULTIKULTI ist Orwell-Neusprech für ein nicht existierendes Gesellschaftsmodell.
Denn:

1) Kultur ist die Einigung auf gemeinsame Regeln des Zusammenlebens.
2) Wenn jeder Dahergelaufene seine eigenen Regeln befolgen darf, ist dies schlicht die Aufgabe der territorialen, kulturellen und völkischen Identität.

MULTIKULTI ist VÖLKERMORD und KANN PER DEFINITION gar keine Kultur darstellen.
Multikulti ist also das Scheitern und das Überbordwerfen jeder Kultur.



und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden,

WIR haben UNS zu bemühen?
Da kehrt jedes Verständnis ins Gegenteil, denn es ist IMMER und von JE HER so gewesen, dass DIE sich bemühen müssen, welche ihre Heimat aufgrund des eigenen Scheiterns verlassen haben.

Eben deshalb gilt diese Regel auch weiterhin in ECHTEN Einwanderungsländern wie Kanada, Australien, Neuseland etc.



damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen.

Damit wir von fremden Kulturen und Völkern endlich der Vernichtung unserer eigenen Kultur, unseres eigenen Zuhauses und schließlich der physischen Vernichtung unseres ganzen Volkes anheimgeführt werden.
DAS ist das Ziel vom vermeintlichen Multikulti.




Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit


Angesichts Deiner extrem erfolgreichen Gehirnwäsche durch die staatsindoktrinäre Re-Education der BRD ist es kein Wunder, daß Du nicht weißt, daß Deutschland das friedlichste Land Europas ist, betrachtet man die vergangenen 1000 Jahre.
Das war das Ergebnis einer Untersuchung des Historiker Götz Ali, nachzulesen per google.
Die kriegstreibenden Verbrechernationen England, Frankreich, Israel, Spanien
und nicht zuletzt USA haben den ALLERGRÖßTEN Teil ihrer Geschichte Kriege geführt, während Deutschland dagegen als Friedensengel erstrahlt.

Wer natürlich die Geschichte nur aus Guido Knopps Märchenstunde
erklärt bekommt, muß zwangsweise erhebliche Teile des Verstandes ruhen lassen.



ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.

Das Mindeste,was JEDES Volk dieser Welt an Anspruch erfüllt zu bekommen hat, ist das Recht auf Überleben.
Gleich danach folgt das Recht auf Selbstbestimmung.

WARUM verwehrst Du den Deutschen dieses Recht?

Sterntaler
06.04.2011, 15:40
Mehrehen sind natürlich auch erlaubt, 5000 Telefongespräche und schon kann der Familienzuwachs nachziehen. Die "Richter", die so was entscheiden, gehören hinter Gittern.

Bruddler
06.04.2011, 15:43
Mehrehen sind natürlich auch erlaubt, 5000 Telefongespräche und schon kann der Familienzuwachs nachziehen. Die "Richter", die so was entscheiden, gehören hinter Gittern.

Können es sich solche Richter eigentlich vorstellen, dass sie sich für ihre Schandurteile einestages rechtfertigen müssen ? :rolleyes:

Sterntaler
06.04.2011, 15:44
Können es sich solche Richter eigentlich vorstellen, dass sie sich für ihre Schandurteile einestages rechtfertigen müssen ? :rolleyes:

wahrscheinlich fühlen sie sich zu sicher, das kam schon manchen zum Verhängnis.

Bruddler
06.04.2011, 15:49
wahrscheinlich fühlen sie sich zu sicher, das kam schon manchen zum Verhängnis.

Auch die Richter in der damaligen DDR konnten es sich wahrscheinlich nicht vorstellen.
Nach dem Zusammenbruch wurden sie allerdings eines Besseren belehrt... :whis:

Alfred
06.04.2011, 17:06
Ich sehe da keine Probleme. Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden, damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen. Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.

Du bist Geistesgestört. :]

Tosca
06.04.2011, 17:08
Was ist daran komisch?
Für meinen Rüden bestelle auch die Hündin per Telefon! :rolleyes:

Und hat sie sich schon mal beklagt?

Hase
06.04.2011, 17:21
Er ist Pakistani, sie ist Pakistanerin. Es sind keine deutschen Bürger betroffen, und nach welchem Recht zwei Menschen heiraten wollen sei allein ihnen überlassen. Wo ist denn das Problem, wenn zwei Nichtdeutsche so verfahren? Ja, gleich kommen die Geiferer wieder und bejammern die Schlechterstellung der Frau. Die wäre aber auch bei Sichtkontakteheschließung gegeben, da sie ein kulturelles Phänomen ist das ungeachtet der Form der Eheschließung auftritt.

Kannst du mir erklären weshalb eine Ehe nach deutschem Recht nur gilt wenn sie beim Standesamt durchgeführt wurde und weshalb bei uns eine kirchlich Trauung alleine nicht ausreicht.

Ich meine die Kirchen gehören doch auch zu unserer Kultur, oder etwa nicht?

GG146
06.04.2011, 17:41
Kannst du mir erklären weshalb eine Ehe nach deutschem Recht nur gilt wenn sie beim Standesamt durchgeführt wurde und weshalb bei uns eine kirchlich Trauung alleine nicht ausreicht.

Ich meine die Kirchen gehören doch auch zu unserer Kultur, oder etwa nicht?

Vor allen Dingen gehört die Gleichberechtigung der Frau zu unserer Rechtskultur und zu den Kernsätzen des Grundgesetzes. Pakistanische oder sonstige ausländische Gesetze, die in ihrer Zielsetzung und praktischen Wirkung gegen Grundprinzipien des deutschen Rechts verstoßen bzw. deren Zielsetzung konterkarieren, dürfen nach Art. 6 EGBGB auch dann nicht von deutschen Gerichten angewendet werden, wenn ausschließlich Staatsbürger des anderen Staates betroffen sind, die in Deutschland leben:


.Artikel 6 Öffentliche Ordnung (ordre public).

Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.

http://dejure.org/gesetze/EGBGB/6.html

Ich würde mal sagen, das Urteil ist falsch.

Hase
06.04.2011, 17:46
Vor allen Dingen gehört die Gleichberechtigung der Frau zu unserer Rechtkultur und zu den Kernsätzen des Grundgesetzes. Pakistanische oder sonstige Ausländische Gesetze, die in ihrer Zielsetzung und praktischen Wirkung gegen Grundprinzipien des deutschen Rechts verstoßen bzw. deren Zielsetzung konterkarieren, dürfen nach Art. 6 EGBGB auch dann nicht von deutschen Gerichten angewendet werden, wenn ausschließlich Staatsbürger des anderen Staates betroffen sind, die in Deutschland leben:



http://dejure.org/gesetze/EGBGB/6.html

Ich würde mal sagen, das Urteil ist falsch.

Das würde ich auch sagen. Danke für die ausführliche rechtliche Info.

Zeitgeist1
06.04.2011, 17:53
Vor allen Dingen gehört die Gleichberechtigung der Frau zu unserer Rechtskultur und zu den Kernsätzen des Grundgesetzes. Pakistanische oder sonstige ausländische Gesetze, die in ihrer Zielsetzung und praktischen Wirkung gegen Grundprinzipien des deutschen Rechts verstoßen bzw. deren Zielsetzung konterkarieren, dürfen nach Art. 6 EGBGB auch dann nicht von deutschen Gerichten angewendet werden, wenn ausschließlich Staatsbürger des anderen Staates betroffen sind, die in Deutschland leben:



http://dejure.org/gesetze/EGBGB/6.html

Ich würde mal sagen, das Urteil ist falsch.

Und wer sorgt für die Einhaltung der Gesetze? Wer hebt dieses Urteil wieder auf?

GG146
06.04.2011, 18:08
Und wer sorgt für die Einhaltung der Gesetze? Wer hebt dieses Urteil wieder auf?

Gute Frage. Ich habe noch nicht gehört, dass eine Gemeinde, die im Sinne der öffentlichen Ordnung entschieden hat, das anderslautende Urteil eines Obergerichts vom Bundesverfassungsgericht hat überprüfen lassen. Verfassungsbeschwerden gibt es ja immer nur dann, wenn der einzelne Bürger in seinen Rechten verletzt zu sein glaubt, eine Verletzung der öffentlichen Ordnung zugunsten des Bürgers bleibt eben so lange im Raum, bis irgendwann ein anderes OLG in einem ähnlichen Fall andersrum entscheidet, dann kann der Kläger weitergehen.

Gehirnnutzer
06.04.2011, 18:22
Vor allen Dingen gehört die Gleichberechtigung der Frau zu unserer Rechtskultur und zu den Kernsätzen des Grundgesetzes. Pakistanische oder sonstige ausländische Gesetze, die in ihrer Zielsetzung und praktischen Wirkung gegen Grundprinzipien des deutschen Rechts verstoßen bzw. deren Zielsetzung konterkarieren, dürfen nach Art. 6 EGBGB auch dann nicht von deutschen Gerichten angewendet werden, wenn ausschließlich Staatsbürger des anderen Staates betroffen sind, die in Deutschland leben:



http://dejure.org/gesetze/EGBGB/6.html

Ich würde mal sagen, das Urteil ist falsch.

Nun, GG 146, gemäß der Urteilsbegründung wird auf Artikel 6 eingegangen.

Gemäß der Urteilsbegründung (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={A2AF43BE-703B-4E47-AD71-9C72FA2102BE}) ergibt sich aber auch ein nicht ganz so krasses Bild, wie in diesem Thread dargestellt.

Das sich die Ehepartner noch nie gesehen haben, lässt zwar den Verdacht eine Zwangsehe zu, jedoch ist es kein Beleg für die Zwangsehe.
Gemäß der Urteilsbegründung hat die Frau selbständig ihre Willenserklärung zur Eheschließung abgegeben. Eine Zwangsehe liegt nur dann vor, wenn ein oder beide Ehepartner gegen ihren Willen verheiratet werden, also mindestens eine selbständige Willenserklärung fehlt.

Nun könnte man spekulieren, das die Frau gezwungen wurde, das reicht aber nicht um eine Zwangsehe zu beweisen.

Jeder möge die Urteilsbegründung (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={A2AF43BE-703B-4E47-AD71-9C72FA2102BE}) selber lesen und seine Schlußfolgerungen neu treffen.

Hay
06.04.2011, 18:24
Als die Koalition vor ein paar Monaten die Strafe für Zwangsehen heraufsetzte, gab es riesigen Widerstand, gerade von Gutmenschen. Sie regten sich über den angeblichen "Populismus" auf. Jetzt können sie sich glücklich schätzen, denn das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied am Mittwoch dem 6. April (Aktenzeichen: 3 W 175/10), dass Hochzeiten ohne Sichtkontakt zulässig sind. Über dieses Gerichtsurteil werden sie sicher nicht so aufregen wie über die Gesetzesverschärfung vor ein paar Monaten.

Geklagt hatte ein pakistanisches "Paar". Die Eheschließung fand per Telefon statt. Ehemann und Ehefrau sahen sich erst Monate später zum ersten Mal persönlich. Nach pakistanischem Recht ist eine solche Handschuhehe zulässig.

Nach Auffassung des Gerichts ist allein maßgebend, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt. Deutsche Rechtsmaßstäbe seien dann nicht anzulegen.

Ausländisches Zivilrecht darf in Deutschland angewendet werden und die Sharia besteht auch aus zivilrechtlichen Vorgaben und hat die Gesetze in Pakistan (wie anderen Ländern) beeinflusst.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1137047

Inländisches Steuerrecht darf dann auch angewendet werden, sofern Ehemann überhaupt Steuern zahlt. Dann gilt ja ab sofort die Steuerklasse III sogar mit Mehrbedarf wegen doppelter Haushaltsführung.

Ansonsten kennt die Sozialhilfe bestimmt Ausnahmebestimmungen, wie ein nicht in Deutschland lebender Ehegatte finanziell versorgt werden kann. Vielleicht noch der Mehrbedarf für zwei Hochzeitsfeiern (in diesem Fall ja auch üblich) wie auch die Kosten der Reise zum Partner (wenn schon Heimwehreisen anderer bedürftiger Migranten berücksichtigt werden) und auch die Kosten der Brautzuführung, natürlich in diesem Fall direkt in die Sozialhilfe. Na, und die Erstausstattung für das junge Glück, versteht sich!

Jetzt weiß man doch wieder, wozu man Steuern zahlt!

Hay
06.04.2011, 18:29
Ich sehe da keine Probleme. Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden, damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen. Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.

Natürlich! Und wenn die andere Kultur eben vorsieht, Ehepartner am Nasenring spazieren zu führen, ist das doch bereichernd - sowohl für den, der am Ring herumgeführt wird als auch für unsere Gesellschaft.

Zwangsverheiratete Frauen, verschachert für ein paar Euro, geschlagene Ehepartner, weil die Korankultur das so vorsieht - alles kein Problem! Damit die Züchtiger sich hier auch wohlfühlen!

Schlimmer gehts nimmer!

Zeitgeist1
06.04.2011, 18:33
Das sich die Ehepartner noch nie gesehen haben, lässt zwar den Verdacht eine Zwangsehe zu, jedoch ist es kein Beleg für die Zwangsehe.
Gemäß der Urteilsbegründung hat die Frau selbständig ihre Willenserklärung zur Eheschließung abgegeben. Eine Zwangsehe liegt nur dann vor, wenn ein oder beide Ehepartner gegen ihren Willen verheiratet werden, also mindestens eine selbständige Willenserklärung fehlt.

Nun könnte man spekulieren, das die Frau gezwungen wurde, das reicht aber nicht um eine Zwangsehe zu beweisen.

Jeder möge die Urteilsbegründung (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={A2AF43BE-703B-4E47-AD71-9C72FA2102BE}) selber lesen und seine Schlußfolgerungen neu treffen.

In der Urteilsbegründung steht nur, daß DIE Verlobte eindeutig identifiziert wurde und DER Verlobte am Telefon war und seinen Onkel als "Vertretung" geschickt hat?!?

Wer hat denn den Verlobten identifiziert? Wieviele Neffen hat besagter Onkel? Eine äußerst merkwürdige "Heirat".

Kann ich das als Deutscher jetzt auch so machen? Gesetzt den Fall, ich hab einen Onkel?

Gehirnnutzer
06.04.2011, 18:42
In der Urteilsbegründung steht nur, daß DIE Verlobte eindeutig identifiziert wurde und DER Verlobte am Telefon war und seinen Onkel als "Vertretung" geschickt hat?!?

Wer hat denn den Verlobten identifiziert? Wieviele Neffen hat besagter Onkel? Eine äußerst merkwürdige "Heirat".

Kann ich das als Deutscher jetzt auch so machen? Gesetzt den Fall, ich hab einen Onkel?

Du hast das ganze nicht verstanden. Die Ehe wurde im Ausland nach ausländischem Recht geschlossen. Es geht um die Anerkennung dieser Eheschließung in Deutschland. Da die Ehe nach pakistanischem Recht rechtsgültig ist und das Gericht der Meinung ist, das die durch den Ehemann dem Onkel erteilte Vollmacht auch nach deutschen Rechtsansprüchen gezielt war, geht aus der Begründung hervor, ist die Ehe anzuerkennen.

Hase
06.04.2011, 18:42
Nun, GG 146, gemäß der Urteilsbegründung wird auf Artikel 6 eingegangen.

Gemäß der Urteilsbegründung (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={A2AF43BE-703B-4E47-AD71-9C72FA2102BE}) ergibt sich aber auch ein nicht ganz so krasses Bild, wie in diesem Thread dargestellt.

Das sich die Ehepartner noch nie gesehen haben, lässt zwar den Verdacht eine Zwangsehe zu, jedoch ist es kein Beleg für die Zwangsehe.

Und wenn Deutsche und Ausländer das machen, nennt man das jedoch oft Scheinehe.

Nach der Rechtsprechung des BVerwG bedeutet "Scheinehe", dass die Eheschließung nicht dem Ziel dient, eine in welcher Form auch immer zu führende eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen, sondern einem anderen Zweck dient, insbesondere dem, dem ausländischen Partner ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Da die Erlaubnistatbestände, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, recht begrenzt sind, ist die Scheinehe zwischen Ausländern und Deutschen ein verbreiteter Tatbestand, die gesetzlichen Voraussetzungen einer rechtmäßigen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu umgehen. Aus der Natur der Sache ergibt sich, dass die Dunkelziffer der Scheinehen sehr hoch sein dürfte, weil die Kontrolle, "was unterhalb der Bettdecke" solcher Zweckehen vor sich geht, schwer zu kontrollieren ist. Wird einen Scheinehentatbestand von der Ausländerbehörde aufgedeckt, kommt es zur rückwirkenden Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis. D.h. der Ausländer wird so angesehen, als habe er nie eine Aufenthaltserlaubnis besessen und ist damit regelmäßig zur Ausreise verpflichtet.

Mittlerweile sind doch viele Ehen nur noch Zweckgemeinschaften. Sie werden steuerlich Begünstigt, haben Erbansprüche, Kinder können besser abgesichert werden..... ;)

Pegasus
06.04.2011, 18:50
In der Urteilsbegründung steht nur, daß DIE Verlobte eindeutig identifiziert wurde und DER Verlobte am Telefon war und seinen Onkel als "Vertretung" geschickt hat?!?

Wer hat denn den Verlobten identifiziert? Wieviele Neffen hat besagter Onkel? Eine äußerst merkwürdige "Heirat".

Kann ich das als Deutscher jetzt auch so machen? Gesetzt den Fall, ich hab einen Onkel?

Nein, Du mußt persönlich vorstellig werden, mit sämtlichen Papieren und wenn möglich noch poliz. Führungszeugnis. Kannst Du kein vorausgegangenes Scheidungsurteil vorlegen bist Du noch in der Beweislast, wirklich Single und zur Heirat befähigt zu sein. Und hast Du endlich die Behördenwege erbracht, müssen (eigentlich selbstverständlich) BEIDE Heiratswillige anwesend sein, fehlt einer, findet keine Hochzeit statt.
Und bei den Lackaffen reicht ein Auslandstelefonat. Papiere? Wozu, Musels (:hihi: geiles Wort) sind per se glaubwürdig. :umkipp:

Hase
06.04.2011, 18:53
Du hast das ganze nicht verstanden. Die Ehe wurde im Ausland nach ausländischem Recht geschlossen. Es geht um die Anerkennung dieser Eheschließung in Deutschland. Da die Ehe nach pakistanischem Recht rechtsgültig ist und das Gericht der Meinung ist, das die durch den Ehemann dem Onkel erteilte Vollmacht auch nach deutschen Rechtsansprüchen gezielt war, geht aus der Begründung hervor, ist die Ehe anzuerkennen.

Im Ausland geschlossen? In dem Artikel steht nur per Telefon, nicht wo die beiden sich zu dem Zeitpunkt aufhielten. Hast du einen anderen Artikel dazu?

opppa
06.04.2011, 18:56
Ich sehe da keine Probleme. Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden, damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen. Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.

Wer im Glashaus sitzt, sollte sich im Dunkeln ausziehen!

:hihi:

Hase
06.04.2011, 18:58
Nein, Du mußt persönlich vorstellig werden, mit sämtlichen Papieren und wenn möglich noch poliz. Führungszeugnis. Kannst Du kein vorausgegangenes Scheidungsurteil vorlegen bist Du noch in der Beweislast, wirklich Single und zur Heirat befähigt zu sein. Und hast Du endlich die Behördenwege erbracht, müssen (eigentlich selbstverständlich) BEIDE Heiratswillige anwesend sein, fehlt einer, findet keine Hochzeit statt.
Und bei den Lackaffen reicht ein Auslandstelefonat. Papiere? Wozu, Musels (:hihi: geiles Wort) sind per se glaubwürdig. :umkipp:

Nicht zu vergessen deine Abstammungsurkunde und deine Geburtsurkunde.
Du musst ja sogar wenn du persönlich vor denen stehst, noch belegen das du mal geboren worden bist. :)):)):)):))

opppa
06.04.2011, 18:59
Er ist Pakistani, sie ist Pakistanerin. Es sind keine deutschen Bürger betroffen, und nach welchem Recht zwei Menschen heiraten wollen sei allein ihnen überlassen. Wo ist denn das Problem, wenn zwei Nichtdeutsche so verfahren? Ja, gleich kommen die Geiferer wieder und bejammern die Schlechterstellung der Frau. Die wäre aber auch bei Sichtkontakteheschließung gegeben, da sie ein kulturelles Phänomen ist das ungeachtet der Form der Eheschließung auftritt.

Wenn beide nach pakistanischem Recht heiraten wollen, können sie das doch jederzeit im pakistanischen Konsulat tun!

Was hat Deutschland damit zu tun?

?(

Don
06.04.2011, 19:00
Nun könnte man spekulieren, das die Frau gezwungen wurde, das reicht aber nicht um eine Zwangsehe zu beweisen.

Das darf als gegeben angesehen werden, eine Spekulation ist unnötig.



Jeder möge die Urteilsbegründung (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7BA2AF43BE-703B-4E47-AD71-9C72FA2102BE%7D) selber lesen und seine Schlußfolgerungen neu treffen.

Wozu neu? Jeder mit mehr als zwei Glasmurmeln zwischen den Ohren hat bereis die korrekten Schlußfolgerungen gezogen.

Hay
06.04.2011, 19:01
In der Urteilsbegründung steht nur, daß DIE Verlobte eindeutig identifiziert wurde und DER Verlobte am Telefon war und seinen Onkel als "Vertretung" geschickt hat?!?

Wer hat denn den Verlobten identifiziert? Wieviele Neffen hat besagter Onkel? Eine äußerst merkwürdige "Heirat".

Kann ich das als Deutscher jetzt auch so machen? Gesetzt den Fall, ich hab einen Onkel?



Der Verlobte wir sich durch seine Ausweisdokumente identifiziert haben. Immerhin scheint er als Nicht-Staatenloser ja welche zu besitzen.

opppa
06.04.2011, 19:02
Tja, ohne Sichtkontakt ist so eine Sache!
Wer will denn kontrollieren, welche pakistanische Auserwählte am anderen Ende der Leitung das "JA" gehaucht hat? :))
Und die Behauptung, daß diese Form der Eheschließung in Pakistan üblich sei, erscheint mir eher unwahrscheinlich.
Behaupten kann man viel, wenn der Tag lang ist.

Wichtig wird dem Ehepaar sein, daß der pakistanische Teil jetzt ein Visum bekommt, hier um politisches Asyl bittet und dann hier (für pakistanische Verhältnisse) wohlalimentiert leben kann!

:]

Hay
06.04.2011, 19:04
Wichtig wird dem Ehepaar sein, daß der pakistanische Teil jetzt ein Visum bekommt, hier um politisches Asyl bittet und dann hier (für pakistanische Verhältnisse) wohlalimentiert leben kann!

:]

Der pakistanische Teil muß doch noch nicht mal mehr um Asyl bitten. Der kann ganz einfach sagen: "Familiennachzug, komme zu Mann nach Deutschland! Wartet schon!"

GG146
06.04.2011, 19:15
Nun könnte man spekulieren, das die Frau gezwungen wurde, das reicht aber nicht um eine Zwangsehe zu beweisen.

Jeder möge die Urteilsbegründung (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={A2AF43BE-703B-4E47-AD71-9C72FA2102BE}) selber lesen und seine Schlußfolgerungen neu treffen.

Na und?

Das war keine Verhandlung vor einem Strafgericht, wo dem Angeklagten bewiesen werden muss, dass er mit einer Zwangsverheiratung zumindest eine Nötigung begangen hat.

Im Art. 6 EGBGB ist von Vorschriften die Rede, die im "Ergebnis" gegen den ordre public verstoßen. Angesichts der tiefen und unüberwindlichen Kluft zwischen unseren (höchstrangigen) Verfassungsprinzipien aus Art. 1 und 3 GG und der Stellung der Frau in der islamischen Welt reicht mir das locker, um jede auch nur für die Rechte von Frauen gefahrgeneigte Regelung im Familienrecht islamischer Länder als kategorisch unvereinbar mit der hiesigen öffentlichen Ordnung einzustufen.

Sterntaler
06.04.2011, 19:22
Nun, GG 146, gemäß der Urteilsbegründung wird auf Artikel 6 eingegangen.

Gemäß der Urteilsbegründung (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={A2AF43BE-703B-4E47-AD71-9C72FA2102BE}) ergibt sich aber auch ein nicht ganz so krasses Bild, wie in diesem Thread dargestellt.

Das sich die Ehepartner noch nie gesehen haben, lässt zwar den Verdacht eine Zwangsehe zu, jedoch ist es kein Beleg für die Zwangsehe.
Gemäß der Urteilsbegründung hat die Frau selbständig ihre Willenserklärung zur Eheschließung abgegeben. Eine Zwangsehe liegt nur dann vor, wenn ein oder beide Ehepartner gegen ihren Willen verheiratet werden, also mindestens eine selbständige Willenserklärung fehlt.

Nun könnte man spekulieren, das die Frau gezwungen wurde, das reicht aber nicht um eine Zwangsehe zu beweisen.

Jeder möge die Urteilsbegründung (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={A2AF43BE-703B-4E47-AD71-9C72FA2102BE}) selber lesen und seine Schlußfolgerungen neu treffen.

die Märchen kannste deiner Großmutter erzählen.

romeo1
06.04.2011, 19:35
Du vergißt dabei, daß diese Ehe vor dem deutschen Gesetz als gültig erklärt werden muß. Das ist der Knackpunkt. Wenn dann noch drei andere Frauen dazukommen, was ja nach deren Recht erlaubt ist, die und deren Nachkommen vom deutschen Steuerzahler ernährt werden sollen, ist das Faß voll.

Hier bei uns wird Bigamie bestraft. Sollen wir jetzt für jeden ein anderes Gesetz machen?

Nur dann, wenn es um die orientalischen "Bereicherer" geht. Bei allen anderen nicht.

opppa
06.04.2011, 19:58
Du vergißt dabei, daß diese Ehe vor dem deutschen Gesetz als gültig erklärt werden muß. Das ist der Knackpunkt. Wenn dann noch drei andere Frauen dazukommen, was ja nach deren Recht erlaubt ist, die und deren Nachkommen vom deutschen Steuerzahler ernährt werden sollen, ist das Faß voll.

Hier bei uns wird Bigamie bestraft. Sollen wir jetzt für jeden ein anderes Gesetz machen?

Da unterschätzt Du aber die Durchsetzungskraft unserer Kulturverbesserer!

Natürlich kommen in Deutschland alle (maximal vier) Ehefrauen von Mohammedanern in den Genuß unserer Sozialleistungen.

:]

opppa
06.04.2011, 20:07
Vor allen Dingen gehört die Gleichberechtigung der Frau zu unserer Rechtskultur und zu den Kernsätzen des Grundgesetzes. Pakistanische oder sonstige ausländische Gesetze, die in ihrer Zielsetzung und praktischen Wirkung gegen Grundprinzipien des deutschen Rechts verstoßen bzw. deren Zielsetzung konterkarieren, dürfen nach Art. 6 EGBGB auch dann nicht von deutschen Gerichten angewendet werden, wenn ausschließlich Staatsbürger des anderen Staates betroffen sind, die in Deutschland leben:



http://dejure.org/gesetze/EGBGB/6.html

Ich würde mal sagen, das Urteil ist falsch.

Da steht aber das dem Mohammedaner durch Allah zugestandene Recht auf seine 4 Ehefrauen weit über den Interessen eines Volkes, das sich gerne bis zur Selbstaufgabe seinen Besatzern unterwirft.

:]

opppa
06.04.2011, 20:17
Nicht zu vergessen deine Abstammungsurkunde und deine Geburtsurkunde.
Du musst ja sogar wenn du persönlich vor denen stehst, noch belegen das du mal geboren worden bist. :)):)):)):))

Das eben gilt nur für Deutsche!
Wenn das Ganze aber im Ausland stattfindet, kommt eben der im Ausland lebende Teil z.B. sofort und ohne Wartezeit in den Genuß der deutschen Krankenversicherung.
Wichtig wird letzten Endes da aber sein, wen der ausländische Arzt als behandelte Person auf seiner Rechnung lobend erwähnt und den Begriff Bakschisch kennt in Mohammedanien schließlich jeder.


:]

Hay
06.04.2011, 20:42
Du hast das ganze nicht verstanden. Die Ehe wurde im Ausland nach ausländischem Recht geschlossen. Es geht um die Anerkennung dieser Eheschließung in Deutschland. Da die Ehe nach pakistanischem Recht rechtsgültig ist und das Gericht der Meinung ist, das die durch den Ehemann dem Onkel erteilte Vollmacht auch nach deutschen Rechtsansprüchen gezielt war, geht aus der Begründung hervor, ist die Ehe anzuerkennen.

Die Bestimmungen, unter denen eine Ehe geschlossen werden kann, kann der deutsche Staat jederzeit festlegen!

Strandwanderer
06.04.2011, 20:58
Vollzitat

Wann wird diesem Hohlschwätzer und Intensivpöbler - der sich ausgerechnet "DenkMal" nennt - endlich der Saft abgedreht?

Gehirnnutzer
06.04.2011, 21:12
Die Bestimmungen, unter denen eine Ehe geschlossen werden kann, kann der deutsche Staat jederzeit festlegen!

Das ist zwar richtig Hay, du vergißt etwas dabei.

Ich werde jetzt etwas abstrakt, jedoch geht das nicht anders. Die Ehe begründet ein Rechtsverhältnis, auch Verträge begründen Rechtsverhältnisse.
Nun, wenn alles innerhalb Deutschlands bleibt hast du kein Problem, eine nach deutschem Recht geschlossene Ehe ist in Deutschland voll gültig, das gleiche gilt für Verträge.
Durch diese Rechtsverhältnisse ergeben sich Rechte und Pflichten für die Beteiligten.
In dem Moment wo du heiratest wird aus deinem Ehepartner automatisch ein Angehöriger, das hat Einfluss z.B. auf das Erbrecht oder für den Fall, das du selber unfähig bist Entscheidungen zu treffen (Organspende, etc.)
Stirbt dein Ehepartner ohne Testament, hast du trotzdem als Angehöriger ein Erbrecht. Oder nimm den Fall, dein Ehepartner hat einen schweren Unfall, wird nur noch von Maschinen am Leben erhalten, als nächster Angehöriger bist du berechtigt eine Entscheidung zu treffen.
Alles hier gültig durch das in Deutschland geschlossene Rechtsverhältnis.

Jetzt gehen wir mal ins Ausland, nehmen wir einfach mal die USA. Dein Ehepartner hat den schweren Unfall und wird wieder nur von Maschinen am Leben erhalten. Die Ehe ist nicht nach amerikanischen Recht geschlossen worden, also nach amerikanischen Recht nicht existent, ergo bist du kein Angehöriger, darfst also auch nicht die Entscheidung treffen.

Das Beispiel ist krass, jedoch soll es verdeutlichen, warum es in einem gewissen Bereich notwendig ist, Rechtsverhältnisse, die nicht nach eigenem Recht geschlossen worden sind, an zu erkennen, damit umgekehrt das gleiche gemacht wird.

Das ganze hat nichts mit Scharia oder Muselfreundlichkeit zu tun, sondern mit den Notwendigkeiten des internationalen Rechtsverkehr.

Das heißt aber nicht automatisch, das Rechtsverhältnisse, die nach eigenem Recht illegal sind, anerkannt werden müssen.

Wenn du den Anfang der Urteilsbegründung gelesen hast, dann siehst du, das der verantwortliche Standesbeamte Zweifel hatte, an der Rechtmäßigkeit der Ehe und hat das Gericht eingeschaltet.

Wäre die Geschichte umgekehrt gewesen, nämlich das die Frau bei der Eheschließung abwesend gewesen wäre, wäre das Rechtsverhältnis höchstwahrscheinlich nicht anerkannt worden, weil bei solchen Umständen eher von einer Zwangsehe auszugehen wäre.

Hay
06.04.2011, 21:39
Das ist zwar richtig Hay, du vergißt etwas dabei.

Ich werde jetzt etwas abstrakt, jedoch geht das nicht anders. Die Ehe begründet ein Rechtsverhältnis, auch Verträge begründen Rechtsverhältnisse.
Nun, wenn alles innerhalb Deutschlands bleibt hast du kein Problem, eine nach deutschem Recht geschlossene Ehe ist in Deutschland voll gültig, das gleiche gilt für Verträge.
Durch diese Rechtsverhältnisse ergeben sich Rechte und Pflichten für die Beteiligten.
In dem Moment wo du heiratest wird aus deinem Ehepartner automatisch ein Angehöriger, das hat Einfluss z.B. auf das Erbrecht oder für den Fall, das du selber unfähig bist Entscheidungen zu treffen (Organspende, etc.)
Stirbt dein Ehepartner ohne Testament, hast du trotzdem als Angehöriger ein Erbrecht. Oder nimm den Fall, dein Ehepartner hat einen schweren Unfall, wird nur noch von Maschinen am Leben erhalten, als nächster Angehöriger bist du berechtigt eine Entscheidung zu treffen.
Alles hier gültig durch das in Deutschland geschlossene Rechtsverhältnis.

Jetzt gehen wir mal ins Ausland, nehmen wir einfach mal die USA. Dein Ehepartner hat den schweren Unfall und wird wieder nur von Maschinen am Leben erhalten. Die Ehe ist nicht nach amerikanischen Recht geschlossen worden, also nach amerikanischen Recht nicht existent, ergo bist du kein Angehöriger, darfst also auch nicht die Entscheidung treffen.

Das Beispiel ist krass, jedoch soll es verdeutlichen, warum es in einem gewissen Bereich notwendig ist, Rechtsverhältnisse, die nicht nach eigenem Recht geschlossen worden sind, an zu erkennen, damit umgekehrt das gleiche gemacht wird.

Das ganze hat nichts mit Scharia oder Muselfreundlichkeit zu tun, sondern mit den Notwendigkeiten des internationalen Rechtsverkehr.

Das heißt aber nicht automatisch, das Rechtsverhältnisse, die nach eigenem Recht illegal sind, anerkannt werden müssen.

Wenn du den Anfang der Urteilsbegründung gelesen hast, dann siehst du, das der verantwortliche Standesbeamte Zweifel hatte, an der Rechtmäßigkeit der Ehe und hat das Gericht eingeschaltet.

Wäre die Geschichte umgekehrt gewesen, nämlich das die Frau bei der Eheschließung abwesend gewesen wäre, wäre das Rechtsverhältnis höchstwahrscheinlich nicht anerkannt worden, weil bei solchen Umständen eher von einer Zwangsehe auszugehen wäre.

So, ich hatte jetzt gedacht, die Eheschließung fand zwar nach pakistanischem Recht statt, der Ehemann habe aber von Deutschland aus telefoniert.

Houseworker
06.04.2011, 22:10
Wann wird diesem Hohlschwätzer und Intensivpöbler - der sich ausgerechnet "DenkMal" nennt - endlich der Saft abgedreht?

Wir könnten ja mal ganz solidarisch abstimmen ! :))

WIENER
06.04.2011, 22:43
Wenn ich Deine hemmungslosen Primitiv-Pöbeleien so lese, dann muß ich annehmen, daß Du noch nicht einmal diesen Sprung geschafft hast.


Komisch, mir gehts fast genau so mit dir. Jedes mal wenn ich dein Erbrochenes lese kommt mir ebenfalls das kotzen.

wobbels
06.04.2011, 23:36
Hier fehlt Eindeutig ein Ring im Forum, in dem man sich nach Herzenslust prügeln darf. Da wär es wenigstens nicht OffTopic.

Kann hier bitte jemand mal erklären, inwieweit das Thema des Threads dazu verleiten kann, mit Mordaufrufen, Beleidigungen und sonstigen Extremismen nur so um sich zu werfen?

Wann ist der Zeitpunkt erreicht, bei dem man nicht mehr von woanders sein muß, nicht mehr gegen bestimmte Meinungen sein muß, wenn es ausreicht nicht genug dafür zu sein?

Wir haben den einzig wahren Glauben und alle anderen verdienen den Tod...
... was wird das?
Neuer deutscher Islamismus?

Es klingt jedenfalls gleich!

Und das in einem Verwaltungsaktthread?

Ich dachte wir sind ein zivilisiertes Volk und kein Lynchmob.

Bei wem hat denn da die angstmachende, pauschalisierende und feindbilderschaffende Propaganda nun gewirkt?

Wenn es um einen Verwaltungsakt geht, sollte man sich auch entsprechend ruhig und rational unterhalten können, anstatt wie wildgewordene Affen um eine vermeintliche Banane herum zu hüpfen.

Zeitgeist1
07.04.2011, 00:23
Der Verlobte wir sich durch seine Ausweisdokumente identifiziert haben. Immerhin scheint er als Nicht-Staatenloser ja welche zu besitzen.

Das müßte dann aber der Onkel gemacht haben. Wer am anderen Ende der Telefonleitung war, ist dadurch jedoch nicht bewiesen.

Zeitgeist1
07.04.2011, 00:32
Ich werde jetzt etwas abstrakt, jedoch geht das nicht anders. Die Ehe begründet ein Rechtsverhältnis, auch Verträge begründen Rechtsverhältnisse.
Nun, wenn alles innerhalb Deutschlands bleibt hast du kein Problem, eine nach deutschem Recht geschlossene Ehe ist in Deutschland voll gültig, das gleiche gilt für Verträge.
Durch diese Rechtsverhältnisse ergeben sich Rechte und Pflichten für die Beteiligten.[...]




Das heißt aber nicht automatisch, das Rechtsverhältnisse, die nach eigenem Recht illegal sind, anerkannt werden müssen.



Wenn jetzt ein ausländisches Ehepaar die Anerkennung der Ehe in Deutschland erhalten hat, müßte es doch nach Deiner Meinung überhaupt nicht möglich sein, daß der Ehemann auch nur eine weitere Frau als Ehefrau angeben darf. Weder bei der Sozialversicherung, noch bei der Krankenversicherung etc. Das ist aber gängige Praxis in Deutschland. Da stimmt doch was nicht.

DenkMal
07.04.2011, 00:47
Das echte Problem beginnt ja da, wo diese Leute ins Land gelassen werden anstatt, sie allesamt zu erschießen wie tollwütige Hunde.

Du plädierst also als Zionist und Israel-Freund dafür, daß pakistanische Paare, welche in der BRD nach pakistanischen Recht heiraten wollen, beim Grenzübertritt zur BRD zu erschießen.

Da tun sich mir zwei Fragen an Dich auf:

Möchtest Du diese Erschießungen gerne selber vornehmen oder hast Du dafür Befehlsempfänger auserkoren?

Möchtest Du auch noch andere Ausländer schon an der Grenze erschießen?

DenkMal
07.04.2011, 00:52
In Steinzeitgesellschaften ist diese Methode oft noch üblich.

Ich wußte gar nicht, daß es in der Steinzeit schon Telefon gab (zum "Ja" reinhauchen)

DenkMal
07.04.2011, 01:02
Bin gespannt, wann wir hier die Polygamie durch die Hintertür wie in Frankreich bekommen.

Ich auch.

Ich war schon immer für polygame Beziehungen. Die monogame Zwangsjacke ist ein Überbleibsel aus dem Christentum.

Allerdings fände ich es wichtig, daß beide Geschlechter das Recht haben polygam zu leben, wenn sie es denn wollen. Egal, ob mit oder ohne den bescheuerten Trauschein. Die gesellschaftliche Anerkennung wird bald folgen. So wie sie bei gleichgeschlechtlichen Ehen folgte. Der deutsche Spießer ziert sich immer noch ein wenig.

Taipan
07.04.2011, 01:15
Allerdings fände ich es wichtig, daß beide Geschlechter das Recht haben polygam zu leben, wenn sie es denn wollen.

Polygamie? Für beide Geschlechter?? Diesen Vorschlag solltest Du mal Deinen heissgeliebten Freunden der hiesigen Moslem- Fraktion unterbreiten. Die werden wahrscheinlich hellauf begeistert sein.... :hihi:

DenkMal
07.04.2011, 01:24
Kann hier bitte jemand mal erklären, inwieweit das Thema des Threads dazu verleiten kann, mit Mordaufrufen, Beleidigungen und sonstigen Extremismen nur so um sich zu werfen?

Wenn Du Dir die hiesige "Sitzverteilung" einmal anschaust:

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=100398

dann hast Du die Erklärung.

Es ist nun mal so, daß sich Rechtsradikale und Rassisten ausschließlich über Gewalt definieren. Und da wird dann schon mal ganz unverblümt zum Mord aufgerufen, Bürgerkrieg herbeigewünscht oder Wulff gedanklich am Laternenpfahl aufgehängt.
Ich habe mich schon daran gewöhnt, auch an die permanenten persönlichen Angriffe dieser Fraktion. Sie greifen generell den Poster an und gehen kaum oder gar nicht auf die Inhalte seiner Beiträge ein. Damit wären sie intellektuell auch überfordert.

Ich finde das alles eher belustigend, denn mir (und wohl auch ihnen) ist klar, daß diese Leute in der realen Welt nie wieder etwas zu sagen haben werden. Auf der Straße haben sie auch nichts zu melden.

So ist das Internet ihr letzter Zufluchtsort, wo sie um sich selber kreisen und sich für ihre tollen Agro-Sprüche gegenseitig auf die Schultern klopfen.

DenkMal
07.04.2011, 01:26
Polygamie? Für beide Geschlechter?? Diesen Vorschlag solltest Du mal Deinen heissgeliebten Freunden der hiesigen Moslem- Fraktion unterbreiten. Die werden wahrscheinlich hellauf begeistert sein.... :hihi:

Ich habe gar nicht die Absicht, irgend jemanden mit meinen Ansichten zu begeistern.
Mir reicht es, wenn ich davon selber begeistert bin.

Taipan
07.04.2011, 01:33
Ich habe gar nicht die Absicht, irgend jemanden mit meinen Ansichten zu begeistern.

Also- jetzt leck' mich fett- aber bei Deinem (Foren- übergreifendem) Fanatismus habe ich doch tatsächlich irgendwie 'nen anderen Eindruck...:lach:

Ahab
07.04.2011, 01:55
Ich sehe da keine Probleme. Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden, damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen. Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.

Wir sind drei Generationen nach der Shoa jawohl nicht im geringsten dazu angehalten Menschen, die in überhaupt keinem Zusammenhang mit dieser stehen deswegen irgendetwas zu billigen. Nicht nur weil sie damit in keinem Zusammenhang stehen, sondern auch weil wir als nachkommenden Generationen nicht die Spur einer Verantwortung tragen für Dingen die vor unserer Geburt passierten.

Aus dem Holocaust eine Rechtfertigung für jedes noch so entfernte Thema zu stricken entbehrt jedwedem kausalen Zusammenhang und zeugt von nichts anderem als von deiner Selbstaufgabe angesichts mangelnder argumentativer, nachvollziehbarer und schlüssiger Standpunkte.

Dein Beitrag ist entsprechend lächerlich und entbehrt jeder Logik.



Zum Fall selbst ist eigentlich nur zu sagen, dass es tatsächlich so ist, dass wenn diese Eheschließung im Ausland erfolgte, sie dort anerkannt und geschlossen wurde, da nicht dran gerüttelt werden sollte, auch wenn selbst ich das mit einem Zähneknirschen schreibe.
Wir können ja nicht die Rechtsordnung und Verwaltung von von Deutschland als solche anerkannten unabhängigen Staaten anzweifeln.

Wenn allerdings dies mit einem deutschen Staatsbürger passierte oder die entsprechende Absprache irgendwo deutschen Boden betrat, dann ist das ganze ein Skandal. Damit hätte das Gericht Teile der Zuständigkeit deutscher Behörden an das Ausland abgetreten.


Im Lichte so eines Vorgangs würde ich tatsächlich zur Waffe greifen um hier Revolution zu spielen.

schastar
07.04.2011, 04:38
Als die Koalition vor ein paar Monaten die Strafe für Zwangsehen heraufsetzte, gab es riesigen Widerstand, gerade von Gutmenschen. Sie regten sich über den angeblichen "Populismus" auf. Jetzt können sie sich glücklich schätzen, denn das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied am Mittwoch dem 6. April (Aktenzeichen: 3 W 175/10), dass Hochzeiten ohne Sichtkontakt zulässig sind. Über dieses Gerichtsurteil werden sie sicher nicht so aufregen wie über die Gesetzesverschärfung vor ein paar Monaten.

Geklagt hatte ein pakistanisches "Paar". Die Eheschließung fand per Telefon statt. Ehemann und Ehefrau sahen sich erst Monate später zum ersten Mal persönlich. Nach pakistanischem Recht ist eine solche Handschuhehe zulässig.

Nach Auffassung des Gerichts ist allein maßgebend, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt. Deutsche Rechtsmaßstäbe seien dann nicht anzulegen.

Ausländisches Zivilrecht darf in Deutschland angewendet werden und die Sharia besteht auch aus zivilrechtlichen Vorgaben und hat die Gesetze in Pakistan (wie anderen Ländern) beeinflusst.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1137047


Ja, das könnte einen Geschäftslücke werden.
Jetzt ist nur noch zu klären in wie weit die Regelung zieht wenn einer der beiden Partner ein Deutscher ist und ob man eine Gleichstellung erzwingen kann. Da ja in so manchen Ländern auch eine Ehe einfach durch verstoßen der Frau geschieden werden kann, könnte man so auf einfache Art einen Homeservice für Kurzzeit-Ehen etablieren.
Per Internet kann Mann dann aussuchen und für eine gewisse Zeit heiraten. Die Dauer der heirat hängt dann natürlich von der Höhe der Aufwandsentschädigung für den Vermittler ab. Die Damen gibt es natürlich ab dem Alter in welchen das ausländische Recht die Heirat erlaubt.

Chronos
07.04.2011, 06:22
Ich war schon immer für polygame Beziehungen. Die monogame Zwangsjacke ist ein Überbleibsel aus dem Christentum.
Dann müssten die Chinesen, Japaner, und überhaupt fast alle Asiaten ihre Monogamie aus dem Christentum übernommen haben. Runde drei Milliarden Asiaten... :rolleyes:

Du hinterwäldlerischer Dorftrottel verzapfst doch wirklich nur noch Müll!

Dr Mittendrin
07.04.2011, 08:13
Ich auch.

Ich war schon immer für polygame Beziehungen. Die monogame Zwangsjacke ist ein Überbleibsel aus dem Christentum.

Allerdings fände ich es wichtig, daß beide Geschlechter das Recht haben polygam zu leben, wenn sie es denn wollen. Egal, ob mit oder ohne den bescheuerten Trauschein. Die gesellschaftliche Anerkennung wird bald folgen. So wie sie bei gleichgeschlechtlichen Ehen folgte. Der deutsche Spießer ziert sich immer noch ein wenig.

Du verzapst doch Obermüll.
Schau dir doch die konservativen Muselfamilien an, was da polygam und monogam ist.

Geh ins Heim, wenn du schon verkalkt bist !!!!!!!!!!

http://www.linke-t-shirts.de/images/details/Antifa-Altenheim_DLF206308.jpg

Lobo
07.04.2011, 09:07
Du plädierst also als Zionist und Israel-Freund dafür, daß pakistanische Paare, welche in der BRD nach pakistanischen Recht heiraten wollen, beim Grenzübertritt zur BRD zu erschießen.

Da tun sich mir zwei Fragen an Dich auf:

Möchtest Du diese Erschießungen gerne selber vornehmen oder hast Du dafür Befehlsempfänger auserkoren?

Möchtest Du auch noch andere Ausländer schon an der Grenze erschießen?

Wie kommst du bitte auf den Blödsinn, daß ich Zionist und Israelfreund bin? :))

Don
07.04.2011, 15:56
Wenn es um einen Verwaltungsakt geht, sollte man sich auch entsprechend ruhig und rational unterhalten können, anstatt wie wildgewordene Affen um eine vermeintliche Banane herum zu hüpfen.

Dieser Verwaltungsakt kostet als Konsequenz unser Steuergeld. Und zwar ohne daß dafür ein Ende in Sicht wäre.

Alfred
07.04.2011, 16:01
Wie kommst du bitte auf den Blödsinn, daß ich Zionist und Israelfreund bin? :))

Das weiß doch aber jeder hier im Forum...mich hat dein Glaube nie gestört. :D

Hay
07.04.2011, 16:50
Du verzapst doch Obermüll.
Schau dir doch die konservativen Muselfamilien an, was da polygam und monogam ist.Geh ins Heim, wenn du schon verkalkt bist !!!!!!!!!!



Einfache Frage, einfache Antwort:

Monogam sind die Frauen, polygam die Männer!

Je konservativer, desto polygamer sind die Männer! (Vier Frauen und mehrere Gespielinnen unter dem Stichwort "Magd", "Sklavin", "Kriegsgefangene", die unter dem Oberbegriff "Besitz der rechten Hand" zusammengefaßt sind. Die linke Hand ist im Islam leider nicht frei - sie muß für andere Dinge verwendet werden)

Dr Mittendrin
07.04.2011, 19:18
Einfache Frage, einfache Antwort:

Monogam sind die Frauen, polygam die Männer!

Je konservativer, desto polygamer sind die Männer! (Vier Frauen und mehrere Gespielinnen unter dem Stichwort "Magd", "Sklavin", "Kriegsgefangene", die unter dem Oberbegriff "Besitz der rechten Hand" zusammengefaßt sind. Die linke Hand ist im Islam leider nicht frei - sie muß für andere Dinge verwendet werden)

Monogam sind die Frauen, polygam die Männer!, so sehe ich das auch.

Sheldon
07.04.2011, 19:38
Dessen bin ich mir gar nicht so sicher.

Stimmt. Im Islam ist der Übergang fließend.

http://www.pi-news.net/wp/uploads/2009/11/Islamischer-Haarschnitt.jpg

opppa
07.04.2011, 19:43
Die Bestimmungen, unter denen eine Ehe geschlossen werden kann, kann der deutsche Staat jederzeit festlegen!

Aha?

Ich glaube eher, daß andere Staaten wenig Wert darauf legen werden, bei jeder Ehe ihrer Staatsbürger beim deutschen Staat anzufragen, ob es genehm ist!

:]

opppa
07.04.2011, 19:45
So, ich hatte jetzt gedacht, die Eheschließung fand zwar nach pakistanischem Recht statt, der Ehemann habe aber von Deutschland aus telefoniert.

Man sollte das Telefonieren (besonders nach Pakistan) sofort verbieten!

:]

Quo vadis
07.04.2011, 19:48
Ich sehe da keine Probleme. Wir sind glücklicherweise eine multikulturelle Gesellschaftsordnung und ein Einwanderungsland und dann haben wir uns auch zu bemühen, allen hier Lebenden weitmöglichst gerecht zu werden, damit sie sich hier wohlfühlen und hier gerne bleiben wollen. Angesichts der extrem und unvergleichlichen verbrecherischen deutschen Vergangenheit ist das ja wohl das Mindeste, was zu leisten ist. Vergleiche mit anderen Ländern sind deshalb auch unangebracht.

Natürlich nicht, du bist ja auch blind.

Leipziger123
07.04.2011, 20:02
Eines ist doch unumstritten: Es gibt ganze Dörfer in islamischen Ländern, in dem jeder mit jedem verwandt ist. Dörfer mit 300 Personen wohnend, wo jeder mit jedem verwandt ist und Inzucht somit logisch und bewiesen ist. Wenn wer will versuche ich den Beitrag zu finden.

Aber wirklich daran zweifelnd darf es wohl kaum jemand geben. Wer Esel und Ziegen beglückt ........

borisbaran
07.04.2011, 20:05
@#92
Eigentlcih seltsam, da im Islam Inzucht verboten ist.

Leipziger123
07.04.2011, 20:10
@#92
Eigentlcih seltsam, da im Islam Inzucht verboten ist.

*lol*

Sorry für den minimalen Beitrag, aber ich muss sooo lachen......... Und Sex mit Kindern auch, oder? Oder was machte Arschloch, ähm sorry, Prophet Mannomann mit Aischa?

Gärtner
07.04.2011, 20:15
Als die Koalition vor ein paar Monaten die Strafe für Zwangsehen heraufsetzte, gab es riesigen Widerstand, gerade von Gutmenschen. Sie regten sich über den angeblichen "Populismus" auf. Jetzt können sie sich glücklich schätzen, denn das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied am Mittwoch dem 6. April (Aktenzeichen: 3 W 175/10), dass Hochzeiten ohne Sichtkontakt zulässig sind. Über dieses Gerichtsurteil werden sie sicher nicht so aufregen wie über die Gesetzesverschärfung vor ein paar Monaten.

Geklagt hatte ein pakistanisches "Paar". Die Eheschließung fand per Telefon statt. Ehemann und Ehefrau sahen sich erst Monate später zum ersten Mal persönlich. Nach pakistanischem Recht ist eine solche Handschuhehe zulässig.

Nach Auffassung des Gerichts ist allein maßgebend, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt. Deutsche Rechtsmaßstäbe seien dann nicht anzulegen.

Ausländisches Zivilrecht darf in Deutschland angewendet werden und die Sharia besteht auch aus zivilrechtlichen Vorgaben und hat die Gesetze in Pakistan (wie anderen Ländern) beeinflusst.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1137047

http://img12.imageshack.us/img12/7825/79358044.jpgerntrauungen gehörten noch bis 1945 zur deutschen Rechtswirklichkeit. Überdies kennt der Adel diese Art der Eheschließung durch Stellvertreter ("Handschuhehe") bis heute.

borisbaran
07.04.2011, 20:18
*lol*
Sorry für den minimalen Beitrag, aber ich muss sooo lachen.........
Dein Pech. Im Islam sind Beziehungen zu den folgenden Frauen als Inzest verboten:
en:Incest#Islamic
* Frau seines Vaters (Mutter oder Stiefmutter)
* seine Schwiegermutter
* eine Frau, die ihn gestillt hat
* Geschwister seiner Eltern
* Schwester
* Halbschwster
* eine Frau, die von der selben Frau gestillt wurde wie er
* seine Schwiegerschwester
* Nichte
* Tochter
* Stieftochter
* Schwiegertochter

-jmw-
07.04.2011, 20:28
@#92
Eigentlcih seltsam, da im Islam Inzucht verboten ist.
Seltsam ist es ganz und garnicht, denn, mal ehrlich, wieviele Muslime interessieren sich für den Islam?
Fallweise wird meist das gemacht, was Regierung und/oder Tradition vorschreiben.
Religion?
Drauf g'schissen!

Ist im Judentum, Christentum, Hinduismus (whateva...) doch nicht anders...

Leipziger123
07.04.2011, 20:29
Ich finde eigentlich, dass wenn irgendwelche Konfitüren und Gutmenschen, Möchtergernfanatiker und Bessermusels, ihre menschenfeindlichkeit und insbesondere frauenfeindlichkeit, gleichwohl ihre Vorliebe für Kinder, Ziegen und Esel lobpreisen, sollte besondere Aufmerksamkeit verdienen. Insbesondere von den deutschen Sicherheitsbehörden.

DenkMal
08.04.2011, 00:45
Du bist also für Zwangsehe und damit für lebenslange Vergewaltigung, Schläge und wenn sich die Frau ganz ungefügig zeigt auch für Mord.

Wo habe ich das denn geschrieben?


Drecksau!

Nanüchen, schon wieder einer Deiner Anfälle?

Es gibt übrigens für Dein Tourette-Syndrom neue Medikamente. Dann kommen die Ticks nicht mehr so oft. Fragen Deinen Onkel Doktor.
.
.
.

Cinnamon
08.04.2011, 09:09
Wenn beide nach pakistanischem Recht heiraten wollen, können sie das doch jederzeit im pakistanischen Konsulat tun!

Was hat Deutschland damit zu tun?

?(

Woher weißt du, dass sie die Ehe nicht in Pakistan geschlossen haben? Oder gibt es in Pakistan keine Inlandsgespräche? Außerdem gibt es einen Grundsatz des Privatrechts: Vertragsfreiheit. Warum soll man die Menschen das nicht selbst regeln lassen wie sie wen heiraten wollen?

Cinnamon
08.04.2011, 09:13
Na und?

Das war keine Verhandlung vor einem Strafgericht, wo dem Angeklagten bewiesen werden muss, dass er mit einer Zwangsverheiratung zumindest eine Nötigung begangen hat.

Im Art. 6 EGBGB ist von Vorschriften die Rede, die im "Ergebnis" gegen den ordre public verstoßen. Angesichts der tiefen und unüberwindlichen Kluft zwischen unseren (höchstrangigen) Verfassungsprinzipien aus Art. 1 und 3 GG und der Stellung der Frau in der islamischen Welt reicht mir das locker, um jede auch nur für die Rechte von Frauen gefahrgeneigte Regelung im Familienrecht islamischer Länder als kategorisch unvereinbar mit der hiesigen öffentlichen Ordnung einzustufen.

Weißt du welche Folgen das hätte? Jede Ehe, die 2 Ausländer aus einem islamischen Land in ihrer Heimat geschlossen haben wäre nach deutschem Recht ungültig. Damit würde auch jeder Unterhaltsanspruch, Versorgungsausgleich etc. wegfallen und die Frau säße im Falle einer Scheidung ohne finanzielle Mittel da, selbst wenn ihr Ex-Mann Multimillionär wäre. Noch schlimmer im Fall des Todes, dann würde die Frau trotz faktischer Eheführung über Jahrzehnte gar nichts kriegen, weil sie ja nie wirksam verheiratet war.

Cinnamon
08.04.2011, 09:19
Kannst du mir erklären weshalb eine Ehe nach deutschem Recht nur gilt wenn sie beim Standesamt durchgeführt wurde und weshalb bei uns eine kirchlich Trauung alleine nicht ausreicht.

Ich meine die Kirchen gehören doch auch zu unserer Kultur, oder etwa nicht?

Das liegt noch am bismarck´schen antikatholischem "Kulturkampf". um die Katholische Kirche in Deutschland massiv zu schwächen hat er die zwingende standesamtliche Trauung vorgeschrieben. Erst nach der konnte die Ehe auch kirchlich geschlossen werden. In den USA und ich glaube auch UK reicht dagegen eine kirchliche Trauung, die vom Staate her als voll gültig anerkannt wird.

Hase
08.04.2011, 17:51
Das liegt noch am bismarck´schen antikatholischem "Kulturkampf". um die Katholische Kirche in Deutschland massiv zu schwächen hat er die zwingende standesamtliche Trauung vorgeschrieben. Erst nach der konnte die Ehe auch kirchlich geschlossen werden. In den USA und ich glaube auch UK reicht dagegen eine kirchliche Trauung, die vom Staate her als voll gültig anerkannt wird.


Für mich selbst haben die Kirchen nichts mit der Kultur in Deutschland zu tun, was wohl an meiner persönlichen Einstellung zu diesen liegt. Hatte mich aber interessiert.

Danke für deine Antwort, jetzt hab ich wieder was gelernt. :D

Hase
08.04.2011, 18:10
Weißt du welche Folgen das hätte? Jede Ehe, die 2 Ausländer aus einem islamischen Land in ihrer Heimat geschlossen haben wäre nach deutschem Recht ungültig. Damit würde auch jeder Unterhaltsanspruch, Versorgungsausgleich etc. wegfallen und die Frau säße im Falle einer Scheidung ohne finanzielle Mittel da, selbst wenn ihr Ex-Mann Multimillionär wäre. Noch schlimmer im Fall des Todes, dann würde die Frau trotz faktischer Eheführung über Jahrzehnte gar nichts kriegen, weil sie ja nie wirksam verheiratet war.

Schlagworte "Scheidung und Islam"

Nach fast einhelliger Auffassung der Rechtsgelehrten ist es zwar einem Muslim gestattet, eine Jüdin oder eine Christin zu ehelichen, eine Muslimin darf aber in keinem Fall einen Nichtmuslim heiraten. Außerdem ist die Heirat nahe Verwandter, etwa zwischen Eltern oder Großeltern und Kindern, sowie zwischen Geschwistern verboten (haram), dazu kommt ein Heiratsverbot bei Milchverwandschaft.

Ein Mindestalter für die Verheiratung gibt es im klassischen islamischen Recht nicht. Die Scharia erlaubt den Vollzug der Ehe bei Mädchen ab 9 Jahren oder ab dem Einsetzen der Pubertät, was für Mädchen das Einsetzen der Regelblutung bedeutet (siehe Kinderheirat). Heutiges Recht in den meisten muslimischen Ländern setzt jedoch ein Mindestalter fest.

Der Mann ist der Frau zum Unterhalt verpflichtet – dieser ist nötigenfalls von der Frau einklagbar. Das verdiente Geld der Frau dagegen gehört alleine ihr, ihr Mann sowie ihre Kinder haben keinen Anspruch darauf. Es ist alleine ihre Entscheidung, was sie mit dem Geld macht. Der Mann hat die Verpflichtung, seine Frau gut zu behandeln und sie zu unterstützen. http://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe

Ich denke nicht das die Anerkennung der Ehe in Deutschland wegen einer Absicherung der Frau geschah. Mich würde interessieren ob Deutschland auch die Ehe mit Mädchen anerkannt werden würde.

Alion
08.04.2011, 20:15
Absurdistan!

Gehirnnutzer
08.04.2011, 20:52
Im Ausland geschlossen? In dem Artikel steht nur per Telefon, nicht wo die beiden sich zu dem Zeitpunkt aufhielten. Hast du einen anderen Artikel dazu?

Ich habe keinen anderen Artikel dazu, brauche ich auch nicht, denn ich habe die Urteilsbegründung gelesen. Wenn du diesen Thread etwas aufmerksamer gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, das ich auch einen entsprechenden Link in einem meiner vorherigen Postings gepostet habe.

Aber ich will mal über die "Schluddrigkeit" :D hinwegsehen, hier ist der Link (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={A2AF43BE-703B-4E47-AD71-9C72FA2102BE})noch mal.


Im übrigen kann eine Ehe nach ausländischem Recht in Deutschland nicht geschlossen werden, sie kann nur anerkannt werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Lies dir mal die Urteilsbegründung durch, dann können wir weiter diskutieren.:cool2:

Gehirnnutzer
09.04.2011, 00:51
Ich denke nicht das die Anerkennung der Ehe in Deutschland wegen einer Absicherung der Frau geschah. Mich würde interessieren ob Deutschland auch die Ehe mit Mädchen anerkannt werden würde.

Im Gegensatz zu dem diskutierten Fall würde das gegen Artikel 6 EBGBEG verstoßen, jedoch mit einer Ausnahme. Wenn das Mädchen gemäß dem Recht ihres Landes voll geschäftsfähig ist und sie in einem Alter ist, wo ihr ein deutsches Gericht im Falle eines Falles volle Geschäftsfähigkeit ohne das sie volljährig erteilen würde, kann eine Ehe, wenn auch bestimmte andere Anforderungen erfüllt sind, mit einem Mädchen anerkannt werden.

Hase
12.04.2011, 12:59
Ich habe keinen anderen Artikel dazu, brauche ich auch nicht, denn ich habe die Urteilsbegründung gelesen. Wenn du diesen Thread etwas aufmerksamer gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, das ich auch einen entsprechenden Link in einem meiner vorherigen Postings gepostet habe.

Aber ich will mal über die "Schluddrigkeit" :D hinwegsehen, hier ist der Link (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={A2AF43BE-703B-4E47-AD71-9C72FA2102BE})noch mal.


Im übrigen kann eine Ehe nach ausländischem Recht in Deutschland nicht geschlossen werden, sie kann nur anerkannt werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Lies dir mal die Urteilsbegründung durch, dann können wir weiter diskutieren.:cool2:

Danke das du über meine Schludrigkeit hinwegsiehst. Ich hab's wirklich nur überflogen. :)

In dem Link steht folgendes: "Beide Ehegatten waren sich zum Zeitpunkt der Eheschließung persönlich noch nie begegnet; sie trafen sich erstmals im Oktober 2009."
Also dazu muss ich sagen, wenn ich als Deutsche Staatsbürgerin im Ausland unter diesen Bedingungen einen Mann heiraten würde, würde man mir sicher eine Scheinehe unterstellen und gar nicht's anerkennen.

Für mich ist es einfach nur absurd, eine Ehe die so entstanden ist anzuerkennen um offensichtlich lediglich hier im Land Vorteile zu erlangen.

Eine Ehescheidung durch die Frau ist nach klassischem islamischen Recht nur bei Gründen zulässig, auf die sie keinen Einfluss hat: mangelnder oder fehlender Unterhalt von Seiten des Ehemanns und sexuelle Vernachlässigung durch den Ehemann (drei Monate oder länger kein Geschlechtsverkehr). In diesen beiden Fällen muss sie Klage bei einem Richter erheben, der dann die Scheidung vollziehen kann.

Der Ehemann kann sich durch das dreimalige Aussprechen der Scheidungsformel gültig scheiden. Für den Mann gilt die Regel, wonach die Scheidung endgültig vollzogen ist, wenn er gegenüber seiner Ehefrau unter Einhaltung geregelter Fristen zum dritten Mal eine Aussage getätigt hat, deren Form eindeutig auf die Absicht zur Beendigung des ehelichen Verhältnisses schließen lässt.

Der Koran schreibt in der Sure „Die Scheidung“ vor, vor dem endgültigen Scheidungsausspruch eine Wartezeit bis zum Ablauf der nächsten Menstruationsphase, die eine Schwangerschaft ausschließt, einzuhalten. Während dieser Wartezeit darf die Ehefrau nicht wie in der vorislamischen Zeit dazu gebracht werden, auszuziehen. Auch sie selbst ist dazu angehalten, nicht auszuziehen. Dem endgültigen Scheidungsausspruch müssen der ebengenannten Sure zufolge zwei vertrauenswürdige Zeugen beiwohnen.

Auch eine Scheidung auf gegenseitiger Einwilligung ist möglich, d. h. wenn beide Ehepartner entscheiden, dass sie nicht mehr miteinander leben wollen. Nach moderner Rechtsprechung in muslimischen Staaten, jedoch nicht nach der klassischen Scharia, setzt eine Scheidung in den meisten Fällen eine Trennungszeit von mindestens drei Monaten voraus.

Gegen eine Versöhnung bestehen nach Ablauf der jeweiligen Wartefrist keine Bedenken, sondern diese ist sogar erwünscht. Wurde die Scheidungsformel allerdings dreimal ausgesprochen, ist eine Wiederverheiratung erst nach der Ehe der Frau mit einem anderen Mann erlaubt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe

Schon alleine die unterschiedliche Scheidungsbedingungen sind mit dem deutschen Recht absolut nicht vereinbar. Nix mit Gleichheit! Wenn man das dreimalige Ausrufen der Scheidung hier ebenfalls anerkennen würde, sieht's aber finster für die Frau aus. :D

Sagen wir mal so. Wenn sich in Deutschland Partner trennen und noch den Status verheiratet inne haben gelten sie als getrenntlebend, was sofort die LSK1 statt vorher LSK3 hevorruft. Egal ob sie Kinder hat, Hausfrau ist und Unterhaltsberechtigt. Zuerst der Staat dann die Unterhaltsberechtigten. ;)
Auch der Rentenausgleich der Hausfrau hat sich mit Scheidungsantrag erledigt auch wenn sie erst 2 Jahre später rechtskräftig geschieden ist.

Der hier geschilderten Fall erweckt bei mir den Eindruck das dieser Mann hier als verheirateter eine gute Lohnsteuerklasse bekommen hat, seine Frau aber noch nie gesehen hat und sie auch hier gar nicht versorgt.

Durch die Anerkennung dieser Ehe nach deren Recht, haben diese nur Vorteile hier erlangt im Gegensatz zu allen Ehen die hier geschlossen wurden. Denn sie können sich bei der Scheidung ja wieder auf das Recht ihres Landes beziehen.

Bin mal gespannt wann die Kamelkaravane auf der Autobahn rumschleicht. Hier macht man wegen der Burka und Kopftüchern (deren Persönlichkeitsrecht) einen Aufstand und untergräbt mit "anerkennen von einer Handschlag-Ehe" dann die Gesetzgebung. Das ist einfach nur peinlich! :cool2:

schmooch
12.04.2011, 13:14
Ist doch nicht Undeutsch! Gab´s nicht mal Kriegsehen? Mann an der Front ......

Hase
12.04.2011, 13:17
Im Gegensatz zu dem diskutierten Fall würde das gegen Artikel 6 EBGBEG verstoßen, jedoch mit einer Ausnahme. Wenn das Mädchen gemäß dem Recht ihres Landes voll geschäftsfähig ist und sie in einem Alter ist, wo ihr ein deutsches Gericht im Falle eines Falles volle Geschäftsfähigkeit ohne das sie volljährig erteilen würde, kann eine Ehe, wenn auch bestimmte andere Anforderungen erfüllt sind, mit einem Mädchen anerkannt werden.

Artikel 6 EBGBEG "Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist."

Ich weiß, z.B das wenn eine 16 jährige Schwanger ist, kann man beantragen das sie den werdenden Kindsvater heiraten darf. Wenn die Sorgeberechtigten dies verweigern, kann das Gericht prüfen ob sie die 16 jährige für erwachsen genug halten.....

Ich meinte hier aber nicht einen Teenager, oder eine junge Erwachsene, sondern kleine Kinder, so ab 8 Jahren. Bei uns sind sie mit 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig, dürfen also von ihrem Taschengeld GANZ ALLEINE einen Kaugummi kaufen.

Hase
12.04.2011, 13:34
Ist doch nicht Undeutsch! Gab´s nicht mal Kriegsehen? Mann an der Front ......

Eine unüberlegte und vorschnell geschlossene Ehe in Kriegszeiten, ist wohl was anderes als eine Willenserklärung bezüglich der Ehe unter rechtlich anderen Aspekten abzugeben, die hier dann voll anerkannt wird.

Zumal ich mal davon ausgehe das die Partner der Kriegsehe sich vorher mal gesehen haben, bzw. Paare waren. Vielleicht auch die ein oder andere schwanger war, abgesichert sein wollte und das Kind den Namen des Vaters haben sollte.....

Es gibt einige Fotos im Net von Kriegshochzeiten- die auch Jahrzente bestanden haben. Der Mann der per Telefon geheiratet hat, hat sicher kein Hochzeitsfoto, da er seine Frau ja vorher nichteinmal gesehen hat. ;)

GG146
12.04.2011, 13:47
Eine unüberlegte und vorschnell geschlossene Ehe in Kriegszeiten, ist wohl was anderes als eine Willenserklärung bezüglich der Ehe unter rechtlich anderen Aspekten abzugeben, die hier dann voll anerkannt wird.

Das ist schon deshalb etwas anderes, weil da wegen voraussichtlich zeitlich begrenzter außergewöhnlicher Umstände eine Ausnahmeregelung als Notlösung für alle getroffen wurde.

Hier geht es aber um dauerhafte Sonderregeln für einen Teil der Bevölkerung, das ist ein völlig anderes Paar Schuhe und verfassungsrechtlich hochproblematisch.

Hase
12.04.2011, 13:55
Das ist schon deshalb etwas anderes, weil da wegen voraussichtlich zeitlich begrenzter außergewöhnlicher Umstände eine Ausnahmeregelung als Notlösung für alle getroffen wurde.

Hier geht es aber um dauerhafte Sonderregeln für einen Teil der Bevölkerung, das ist ein völlig anderes Paar Schuhe und verfassungsrechtlich hochproblematisch.

Das sehe ich genauso. Das ist eine Sonderregelung für einen Teil der Bevölkerung und lässt sich schon nicht mit dem Gleicheitsgrundsatz vereinbaren.

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte legt in Artikel 23 fest:[2]

(1) Die Familie ist die natürliche Kernzelle der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
(2) Das Recht von Mann und Frau, im heiratsfähigen Alter eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, wird anerkannt.
(3) Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
(4) Die Vertragsstaaten werden durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten bei der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe haben. Für den nötigen Schutz der Kinder im Falle einer Auflösung der Ehe ist Sorge zu tragen.

GG146
12.04.2011, 14:03
(4) Die Vertragsstaaten werden durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten bei der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe haben. Für den nötigen Schutz der Kinder im Falle einer Auflösung der Ehe ist Sorge zu tragen.

Das wird alles auch durch den Art. 3 GG genau so bestimmt. Aber man kann ja nicht Millionen Ehen von Moslems verhindern oder gar für nichtig erklären, also muss das Grundgesetz zurückweichen. Normative Kraft des Faktischen usw., da haben unsere Politiker ja Übung drin.

Hase
12.04.2011, 14:45
Das wird alles auch durch den Art. 3 GG genau so bestimmt. Aber man kann ja nicht Millionen Ehen von Moslems verhindern oder gar für nichtig erklären, also muss das Grundgesetz zurückweichen. Normative Kraft des Faktischen usw., da haben unsere Politiker ja Übung drin.

(3)Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

...naja alles Auslegungssache. Wie mittlerweile die komplette Rechtsprechung.

Die Ehe ist für mich sowieso nur noch ein sanfter Zwang des Staates, damit sich die Bevölkerung untereinander rechtlich zum Unterhalt verpflichtet und dafür bekommen sie einen kleinen Vorteil.

Eine Familie (Haushaltsgemeinschaft) mit z.B 2 Kindern lässt sich nunmal durch einen "Eheschein" besser finanzieren, mit der Lohnsteuerklasse 3 und dem Genuss einer kostenlosen Familienversicherung.

Nicht verheiratet, keine gemeinsame Krankenversicherung, weniger Einkommen und wenn der Staat helfen muss, "Bedarfsgemeinschaft" also dann wie verheiratet. ;)

Und das die Krankenkassen das auch schon so praktizieren macht es nicht besser. Mein Lieblingsthema "künstliche Befruchtung" bist du verheiratet und kostenlos mitversichert, bekommst du 50% davon bezahlt. Bist du nicht verheiratet und ZWEI Personen zahlen ihre Beiträg bekommst du gar nichts, sondern muss 100% selbstzahlen.

Das Verstößt offenbar nicht gegen OBIGEN Gleichheitsgrundsatz.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht mit der Regelung des 50%igen Kostenzuschusses keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz entsprechend Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber hat keine staatliche Verpflichtung, mit den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung die Gründung einer Familien zu finanzieren bzw. zu fördern.

Da mit den Gesetzesregelungen alle Versicherten gleich behandelt werden, kann kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bestätigt werden.

Schwachsinn hoch drei!!! Unverheiratete kinderlose werden gegenüber verheirateten benachteiligt. Auch wenn sozial schwache Personenkreise ggf. nicht in den Genuss einer künstlichen Befruchtung kommen können – da die weiteren 50 Prozent selbst finanziell nicht getragen werden können – liegt kein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes vor.

Es liegen nie Verstösse vor wenn Krankenkassen, Staat.... sich aus der Verantwortung stehlen. :cool2:

GG146
12.04.2011, 15:21
...naja alles Auslegungssache. Wie mittlerweile die komplette Rechtsprechung.

Eine der größten Frechheiten im Zusammenhang mit Artikel 3 GG ist die steuerliche Schlechterstellung von barunterhaltspflichtigen geschiedenen und getrennt lebenden (Ex-) Ehegatten, die müssen dieselbe Familie wie vor der Scheidung in zwei Haushalten finanzieren, bezahlen aber mehr Steuern.

Dass solche "Auslegungen" des Rechts die gesellschaftliche Realität prägen, ist m. M. n. nur damit zu erklären, dass auch Verfassungsrichter auf politischen Karrierewegen zu ihrem Amt kommen und von einer kleinen Handvoll Spitzenparteibuchkarrieristen ausgesucht werden. Sowas ist für mich keine echte Gewaltenteilung.

Hase
12.04.2011, 15:38
Eine der größten Frechheiten im Zusammenhang mit Artikel 3 GG ist die steuerliche Schlechterstellung von barunterhaltspflichtigen geschiedenen und getrennt lebenden (Ex-) Ehegatten, die müssen dieselbe Familie wie vor der Scheidung in zwei Haushalten finanzieren, bezahlen aber mehr Steuern.

Dass solche "Auslegungen" des Rechts die gesellschaftliche Realität prägen, ist m. M. n. nur damit zu erklären, dass auch Verfassungsrichter auf politischen Karrierewegen zu ihrem Amt kommen und von einer kleinen Handvoll Spitzenparteibuchkarrieristen ausgesucht werden. Sowas ist für mich keine echte Gewaltenteilung.

Du meinst das was ich eben woanders geschrieben habe?

Wenn ein Partner für den anderen und Kinder zahlt, tut er dies mit Lohnsteuerklasse 1. Sofort nach der Trennung (wenn auch noch verheiratet) muss er nämlich diese wieder nehmen. Dann erst wird der Unterhalt berechnet nach Nettoeinkommen.

Also macht der Staat zuerst (vor den Berechtigten) die Hand auf, in dem der Verpflichtete höher besteuert wird.

Dadurch werden viele Frauen mit Kindern dann erst zum Mangelfall und müssen zusätzlich H4 beantragen, wo sie dann mit Almosen abgespeist werden.

Bei uns selbst waren es 400-500 Euro weniger im Monat die mein Exmann mit dem Lohnsteuerklassenwechsel verdiente. So das ich noch auf 408 Euro Betreuungsunterhalt kam bei einem Existenzminimum von damals 730 Euro.

Diese 730 Euro sind aber nicht mehr massgeblich wenn man zusätzlich dann H4 beantragen muss. Der Staat hat also bei meinem Ex mehr gut gemacht, als er an Aufwendungen dann bei mir und unsere Tochter hätte ausgleichen müssen.

Damals, vor 11 Jahren ging es bei mir selbst aber um Sozialhilfe in Form von einem Darlehn, als unser Unterhalt zwar abgeurteilt war, aber noch nicht kam. Ich hatte nämlich scheidungsbedingt meine Krankenversicherung zu zahlen.
Aber ich hab gar nichts bekommen. Hab den Fehler gemacht mit einem Mann zusammenzuziehen. Wenn man mit einem anderen Partner zusammenzieht, sind die ja sehr schnell einem eine "eheähnliche Gemeinschaft" zu unterstellen. Dann heißt es "ehähnliche Gemeinschaften dürfen nicht besser gestellt werden als Ehegatten..."

Resultat daraus war das ich dann keine Krankenversicherung mehr hatte, da ich mich ja über den ehähnlichen nicht versichern konnte.

GG146
12.04.2011, 15:42
Du meinst das was ich eben woanders geschrieben habe?

Wenn ein Partner für den anderen und Kinder zahlt, tut er dies mit Lohnsteuerklasse 1. Sofort nach der Trennung (wenn auch noch verheiratet) muss er nämlich diese wieder nehmen. Dann erst wird der Unterhalt berechnet nach Nettoeinkommen.

Also macht der Staat zuerst (vor den Berechtigten) die Hand auf, in dem der Verpflichtete höher besteuert wird.

Dadurch werden viele Frauen mit Kindern dann erst zum Mangelfall und müssen zusätzlich H4 beantragen, wo sie dann mit Almosen abgespeist werden.

Bei uns selbst waren es 400-500 Euro weniger im Monat die mein Exmann mit dem Lohnsteuerklassenwechsel verdiente. So das ich noch auf 408 Euro Betreuungsunterhalt kam bei einem Existenzminimum von damals 730 Euro.

Diese 730 Euro sind aber nicht mehr massgeblich wenn man zusätzlich dann H4 beantragen muss. Der Staat hat also bei meinem Ex mehr gut gemacht, als er an Aufwendungen dann bei mir und unsere Tochter hätte ausgleichen müssen.

Damals, vor 11 Jahren ging es bei mir selbst aber um Sozialhilfe in Form von einem Darlehn, als unser Unterhalt zwar abgeurteilt war, aber noch nicht kam. Ich hatte nämlich scheidungsbedingt meine Krankenversicherung zu zahlen.
Aber ich hab gar nichts bekommen. Hab den Fehler gemacht mit einem Mann zusammenzuziehen. Wenn man mit einem anderen Partner zusammenzieht, sind die ja sehr schnell einem eine "eheähnliche Gemeinschaft" zu unterstellen. Dann heißt es "ehähnliche Gemeinschaften dürfen nicht besser gestellt werden als Ehegatten..."

Resultat daraus war das ich dann keine Krankenversicherung mehr hatte, da ich mich ja über den ehähnlichen nicht versichern konnte.

Genau das meinte ich. Dass Du es vorher woanders geschrieben hattest, hatte ich nicht gesehen. Reiner Zufall. :)

Gehirnnutzer
12.04.2011, 22:00
Danke das du über meine Schludrigkeit hinwegsiehst. Ich hab's wirklich nur überflogen. :)

In dem Link steht folgendes: "Beide Ehegatten waren sich zum Zeitpunkt der Eheschließung persönlich noch nie begegnet; sie trafen sich erstmals im Oktober 2009."
Also dazu muss ich sagen, wenn ich als Deutsche Staatsbürgerin im Ausland unter diesen Bedingungen einen Mann heiraten würde, würde man mir sicher eine Scheinehe unterstellen und gar nicht's anerkennen.

Hase, eine Ehe im Ausland und der Umstand, das sich die Ehepartner vorher nie gesehen haben, sind kein Beweis für eine Scheinehe, sondern sie können nur einen Verdacht begründen.
Nun hat aber die Feststellung einer Scheinehe unterschiedliche Rechtsfolgen.

1. Strafbar ist sie nur dann, wenn sie dazu genutzt wird um einen Aufhaltstitel zu beantragen. Wird sie bei Antragsstellung festgestellt, liegt ein Verstoß gegen § 95 Aufenhaltsgesetz vor, was zur einer Strafe führt.

2. Wird kein Antrag gestellt, sind die Rechtsfolgen unterschiedlich.

- die Verwaltungsbehörde kann die Ehe aufheben und zu ein Bußgeld verhängen. Sie muß es aber nicht.

- die Ehe bleibt bestehen, jedoch fällt das normalerweise mit der Ehe verbundene Aufenhaltsrecht weg.

Kommen wir noch mal zu den Verdachtsmomenten zurück. Das sich die Ehepartner noch nie gesehen haben, kann zwar als Verdacht auf eine Scheinehe gewertet werden, es sind aber weitere Beweise und Indizien notwendig um eine Scheinehe festzustellen, da es in einigen Ländern auch bei regulären Ehen of der Fall ist, das sich die Ehepartner vorher nicht gesehen haben.

Gemäß der Urteilsbegründung ging es in diesem Verfahren um eine andere Voraussetzung, die das deutsche Recht an die Ehe stellt, auch an ausländische Ehen, nämlich die Willenserklärung beider Ehepartner zur Eheschließung, fehlt eine, wird die Ehe nicht anerkannt.

Die Willenserklärunge des Ehemanns wurde in dem Verfahren in Frage gestellt, da er ja nicht anwesend war. Man hat sie aber als gegeben gesehen, da die Willenserklärung durch einen Bevollmächtigten in Pakistan gängige Rechtspraxis ist.

Du schreibst so schön vom islamischen Recht, der Scharia. Mal abgesehen das es nicht die Scharia im Sinne eines in jedem islamischen Land gleichen Gesetzesstandards gibt, ist es so, das es in den meisten islamischen Ländern ein Zivilrecht und ein Strafrecht als Standard gibt, das sich von der Scharia ableitet.

Auch wenn eine Ehe nach islamischen Recht im Ausland geschlossen worden ist, kann sie nicht nach islamischen Recht in Deutschland geschieden werden.
Sie kann nur nach dem deutschen Scheidungsrecht geschieden werden. Das ausländische Recht hat nur in soweit Einfluss, als das es bei der Bewertung bestimmter Umstände zu berücksichtigen ist.
Als Beispiel nehme ich mal einen Fall, der hier schon mal als Beispiel für die angebliche Anwendung der Scharia aufgeführt worden ist.
Wichtig zum Verständnis ist aber, das man hier Zivilrecht und Strafrecht getrennt betrachtet.
Im besagten Fall beantragte die Frau im Scheidungsverfahren das auf Grund von Härtefällen, weil ihr man sie schlägt, auf das Trennungsjahr verzichtet wird und die Ehe sofort geschieden wird. Der Richter verweigerte dies, weil nach dem Recht nach dem die Ehe geschlossen wurde, der Mann das Recht hat seine Frau zu züchtigen.
Zivilrechtlich vollkommen korrekt, nur missverstehen viele dies als erteilte Erlaubnis zum schlagen der Frau und das ist falsch.
Gegen das Schlagen kann die Frau strafrechtlich vorgehen, zivilrechtlich im Bezug auf das Scheidungsrecht nicht, weil sie mit ihrer Willenserklärung zur Eheschließung die Eherechte des Mannes anerkannt hat.

Gehirnnutzer
12.04.2011, 22:23
Artikel 6 EBGBEG "Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist."

Ich weiß, z.B das wenn eine 16 jährige Schwanger ist, kann man beantragen das sie den werdenden Kindsvater heiraten darf. Wenn die Sorgeberechtigten dies verweigern, kann das Gericht prüfen ob sie die 16 jährige für erwachsen genug halten.....

Ich meinte hier aber nicht einen Teenager, oder eine junge Erwachsene, sondern kleine Kinder, so ab 8 Jahren. Bei uns sind sie mit 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig, dürfen also von ihrem Taschengeld GANZ ALLEINE einen Kaugummi kaufen.

Ist eine Ehe mit Kindern offensichtlich mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechtes vereinbar?

Um die Frage zu beantworten, braucht man kein Rechtsexperte zu sein, sie heißt immer Nein.

Hase, das wesentliche Problem bei Diskussionen in diesem Themnbereich ist, das die meisten Menschen nicht die abstrakte Sichtweise des Rechts erfassen.

Für das Recht ist eine Ehe vereinfacht dargestellt, ein Vertrag zwischen zwei Personen, aus dem diesen Personen gegenseitige Rechte und Pflichten erwachsen, zwischen ihnen entsteht ein bestimmtes Rechtsverhältnis.
Der Vertrag gründet auf den Willenserklärungen der beiden Personen.

Diese abstrakte Darstellung gilt für eine Ehe, unabhängig nach welchem nationalen Recht sie geschlossen wurde.

Damit eine nach ausländischen Recht geschlossene Ehe anerkannt wird, also das nach ausländischem Recht enstandene Rechtsverhältnis, dem Rechtsverhältnis, das nach deutschem Recht ensteht gleichgesetzt ist, müssen ähnliche Bedingungen von den Personen und den Willenserklärungen erfüllt werden, wie sie auch nach deutschem Recht gefordert werden.

Auch wenn ein Kind im Altern von 9 Jahren nach ausländischem Recht heiratsfähig wäre, würde weder die Heiratsfähigkeit noch die geschlossene Ehe anerkannt werden. Das ganze hätte automatisch sogar strafrechtliche Folgen für den Ehemann und selbst wenn die Eltern des Kindes im Ausland leben, hätte es auch ein Strafverfahren gegen sie zur Folge.

GG146
12.04.2011, 23:06
Der Richter verweigerte dies, weil nach dem Recht nach dem die Ehe geschlossen wurde, der Mann das Recht hat seine Frau zu züchtigen.

Zivilrechtlich vollkommen korrekt, nur missverstehen viele dies als erteilte Erlaubnis zum schlagen der Frau und das ist falsch.
Gegen das Schlagen kann die Frau strafrechtlich vorgehen, zivilrechtlich im Bezug auf das Scheidungsrecht nicht, weil sie mit ihrer Willenserklärung zur Eheschließung die Eherechte des Mannes anerkannt hat.

1. War das eine Richterin und kein Richter.

2. Hat ihr die nächste Instanz das Urteil um die Ohren gehauen.

3. Hat die Presse deswegen getobt.

4. Hat sich diese Richterin später vor der deutschen Öffentlichkeit entschuldigt.

5. Würde ich an Deiner Stelle das EGBGB nicht im Internet erläutern, wenn ich es selbst nicht verstanden hätte.

GG146
12.04.2011, 23:17
2. Hat ihr die nächste Instanz das Urteil um die Ohren gehauen.

Korrektur:

Nicht die nächsthöhere Instanz hat ihr den Sch... um die Ohren gehauen, sondern bereits ein Kollege von demselben Amtsgericht, der dem Befangenheitsantrag stattgegeben hat:


Der für die Ablehnungsentscheidung zuständige Richter hat durch nicht anfechtbare Entscheidung vom 21. März 2007 dem Ablehnungsantrag stattgegeben. Für das Ehescheidungsverfahren und die damit zusammenhängenden Folgeverfahren ist daher nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Frankfurt am Main eine andere Richterin zuständig."

http://www.anwalt.de/rechtstipps/muslemische-eheprobleme-scheidung-islam-und-recht_002266.html

Hase
12.04.2011, 23:44
Die Willenserklärunge des Ehemanns wurde in dem Verfahren in Frage gestellt, da er ja nicht anwesend war. Man hat sie aber als gegeben gesehen, da die Willenserklärung durch einen Bevollmächtigten in Pakistan gängige Rechtspraxis ist.

Richtig, in Pakistan ist das so. Wir sind hier aber nicht in Pakistan. In einem Land wo Steinigungen, Zwangsehen und Ehrenmorde an der Tagesordnung sind, kann ich bei einer Ehe die vollzogen wurde ohne das die Partner sich jemals gesehen haben nicht von einer beidseitig GEWOLLTEN Ehe ausgehen. Seit wann haben den pakistanische Frauen einen Willen den sie äußern dürfen? :cool2:

Das ein deutsches Gericht, soetwas anerkannt hat, da fehlen mir echt die Worte!



Du schreibst so schön vom islamischen Recht, der Scharia. Mal abgesehen das es nicht die Scharia im Sinne eines in jedem islamischen Land gleichen Gesetzesstandards gibt, ist es so, das es in den meisten islamischen Ländern ein Zivilrecht und ein Strafrecht als Standard gibt, das sich von der Scharia ableitet.

Auch wenn eine Ehe nach islamischen Recht im Ausland geschlossen worden ist, kann sie nicht nach islamischen Recht in Deutschland geschieden werden.
Sie kann nur nach dem deutschen Scheidungsrecht geschieden werden. Das ausländische Recht hat nur in soweit Einfluss, als das es bei der Bewertung bestimmter Umstände zu berücksichtigen ist.

Nochmal. Das Ausländische Recht hat in einem deutschen Gerichtssal nichts zu suchen. Offensichtlich sind nur die Deutschen Profis darin bei ihrer Bewertung bestimmte Umstände (andere Kultur) zu berücksichtigen.


Als Beispiel nehme ich mal einen Fall, der hier schon mal als Beispiel für die angebliche Anwendung der Scharia aufgeführt worden ist.
Wichtig zum Verständnis ist aber, das man hier Zivilrecht und Strafrecht getrennt betrachtet.
Im besagten Fall beantragte die Frau im Scheidungsverfahren das auf Grund von Härtefällen, weil ihr man sie schlägt, auf das Trennungsjahr verzichtet wird und die Ehe sofort geschieden wird. Der Richter verweigerte dies, weil nach dem Recht nach dem die Ehe geschlossen wurde, der Mann das Recht hat seine Frau zu züchtigen.
Zivilrechtlich vollkommen korrekt, nur missverstehen viele dies als erteilte Erlaubnis zum schlagen der Frau und das ist falsch.
Gegen das Schlagen kann die Frau strafrechtlich vorgehen, zivilrechtlich im Bezug auf das Scheidungsrecht nicht, weil sie mit ihrer Willenserklärung zur Eheschließung die Eherechte des Mannes anerkannt hat.

Das ist absoluter Blödsinn. Hier vermischt du aber etwas gewaltig.

Die besagte Frau hat "vollkommen korrekt" hier in Deutschland die Härtefall-Scheidung beantragt wegen Gewalt in der Ehe. Die Richterin (kein Richter) hätte dem stattgeben müssen. Hat jedoch gemeint da sie sich die Frau das wohl gefallen lassen muss, da dies Schlagen ja in dem Land ihres Gatten erlaubt sei. Sie hat also nicht nach IHREN Gesetztestexten sondern der der Scharia geurteilt.
Diese Richterin ging danach regelrecht durch die Medien und das Urteil wurde vom nächst höheren Gericht wieder einkassiert.

In Deutschland ist das schlagen der Ehefrau nunmal nicht nur eine Strafrechtliche Sache, sondern auch eine zivilrechtliche bei der Scheidung.
Und eine Deutsche Richterin hat sich an ihre Gesetzte zu halten und nicht an die von einem anderen Land.

Hase
12.04.2011, 23:58
Hase, das wesentliche Problem bei Diskussionen in diesem Themnbereich ist, das die meisten Menschen nicht die abstrakte Sichtweise des Rechts erfassen.


Und zu den Menschen die diese abstrakte Sichtweise des Rechts nicht erfassen, gehöre ich?

Hase
13.04.2011, 00:01
Korrektur:

Nicht die nächsthöhere Instanz hat ihr den Sch... um die Ohren gehauen, sondern bereits ein Kollege von demselben Amtsgericht, der dem Befangenheitsantrag stattgegeben hat:

Zitat:
Der für die Ablehnungsentscheidung zuständige Richter hat durch nicht anfechtbare Entscheidung vom 21. März 2007 dem Ablehnungsantrag stattgegeben. Für das Ehescheidungsverfahren und die damit zusammenhängenden Folgeverfahren ist daher nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Frankfurt am Main eine andere Richterin zuständig."

http://www.anwalt.de/rechtstipps/muslemische-eheprobleme-scheidung-islam-und-recht_002266.html

Danke, ich dachte auch es sei die nächst höhere Instanz gewesen. Normalerweise geht's ja danach ein Gericht höher. An den Befangenheitsantrag hatte ich gar nicht mehr gedacht. :)

wobbels
16.04.2011, 22:52
Das ist absoluter Blödsinn. Hier vermischt du aber etwas gewaltig.


Die Unterscheidung von Zivilrecht und Strafrecht ist nicht ganz so blödsinnig, wenngleich in diesem Fall tatsächlich nicht anwendbar.

Die Einverständniserklärung zu einer Operation wird benötigt, damit man den Arzt nicht wegen Körperverletzung verklagen kann (Zivilrecht) bzw. automatisch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet wird (Strafrecht).
Gleiches gilt bei (wir sind ja alle aufgeklärt, oder) SM-Sexpraktiken. Mit dem Einverständnis entfallen Schmerzensgeldansprüche und das automatische Strafverfahren.

Es hängt also vom Einverständnis der Geschlagenen ab, ob dies eine Straftat oder legitimes Eheverhalten ist. Allerdings sollte beim Willen zur Scheidung vom Entzug des Einverständnisses ausgegangen werden können (falls es je bestanden hat).

alberich1
17.04.2011, 13:19
Als die Koalition vor ein paar Monaten die Strafe für Zwangsehen heraufsetzte, gab es riesigen Widerstand, gerade von Gutmenschen. Sie regten sich über den angeblichen "Populismus" auf. Jetzt können sie sich glücklich schätzen, denn das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied am Mittwoch dem 6. April (Aktenzeichen: 3 W 175/10), dass Hochzeiten ohne Sichtkontakt zulässig sind. Über dieses Gerichtsurteil werden sie sicher nicht so aufregen wie über die Gesetzesverschärfung vor ein paar Monaten.

Geklagt hatte ein pakistanisches "Paar". Die Eheschließung fand per Telefon statt. Ehemann und Ehefrau sahen sich erst Monate später zum ersten Mal persönlich. Nach pakistanischem Recht ist eine solche Handschuhehe zulässig.

Nach Auffassung des Gerichts ist allein maßgebend, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt. Deutsche Rechtsmaßstäbe seien dann nicht anzulegen.

Ausländisches Zivilrecht darf in Deutschland angewendet werden und die Sharia besteht auch aus zivilrechtlichen Vorgaben und hat die Gesetze in Pakistan (wie anderen Ländern) beeinflusst.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1137047

Das Pärchen kann sich ja auch übers Internet beim Cam-chat kennen und schätzen gelernt haben.

Doc Gyneco
17.04.2011, 13:44
Als die Koalition vor ein paar Monaten die Strafe für Zwangsehen heraufsetzte, gab es riesigen Widerstand, gerade von Gutmenschen. Sie regten sich über den angeblichen "Populismus" auf. Jetzt können sie sich glücklich schätzen, denn das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschied am Mittwoch dem 6. April (Aktenzeichen: 3 W 175/10), dass Hochzeiten ohne Sichtkontakt zulässig sind. Über dieses Gerichtsurteil werden sie sicher nicht so aufregen wie über die Gesetzesverschärfung vor ein paar Monaten.

Geklagt hatte ein pakistanisches "Paar". Die Eheschließung fand per Telefon statt. Ehemann und Ehefrau sahen sich erst Monate später zum ersten Mal persönlich. Nach pakistanischem Recht ist eine solche Handschuhehe zulässig.

Nach Auffassung des Gerichts ist allein maßgebend, ob das ausländische Recht diese Form der Eheschließung zulässt. Deutsche Rechtsmaßstäbe seien dann nicht anzulegen.

Ausländisches Zivilrecht darf in Deutschland angewendet werden und die Sharia besteht auch aus zivilrechtlichen Vorgaben und hat die Gesetze in Pakistan (wie anderen Ländern) beeinflusst.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1137047

Mal nicht so zimperlich !

Nutten kannst Du ja auch telefonisch zu Dir nach Hause bestellen !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Doc Gyneco
17.04.2011, 13:47
Was gefällt Dir an meinem Beitrag nicht? Welche Gegenargumente hast Du?

Kannst Du Dich wenigstens einmal sachlich und themenbezogen äußern oder bist Du wirklich nur zu persönlichen Angriffen der primitivsten Art geistig befähigt?

Das sagst geradu Du !

Bist Du Dir eigentlich Deiner Lächerlichkeit bewusst ?

:lach::lach::lach:

Doc Gyneco
17.04.2011, 13:51
Wann wird diesem Hohlschwätzer und Intensivpöbler - der sich ausgerechnet "DenkMal" nennt - endlich der Saft abgedreht?

Rotlackierte Volldeppen sind doch eine wahrlich Bereicherung für dieses Forum !

Sonst wäre es Dir doch langweilig hier !

:)):)):))

Hase
19.04.2011, 17:55
Die Unterscheidung von Zivilrecht und Strafrecht ist nicht ganz so blödsinnig, wenngleich in diesem Fall tatsächlich nicht anwendbar.

Die Einverständniserklärung zu einer Operation wird benötigt, damit man den Arzt nicht wegen Körperverletzung verklagen kann (Zivilrecht) bzw. automatisch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet wird (Strafrecht).
Gleiches gilt bei (wir sind ja alle aufgeklärt, oder) SM-Sexpraktiken. Mit dem Einverständnis entfallen Schmerzensgeldansprüche und das automatische Strafverfahren.

Es hängt also vom Einverständnis der Geschlagenen ab, ob dies eine Straftat oder legitimes Eheverhalten ist. Allerdings sollte beim Willen zur Scheidung vom Entzug des Einverständnisses ausgegangen werden können (falls es je bestanden hat).

Die besagte Frau wollte eine Härtefall-Scheidung aufgrund von Körperverletzung welche ihr Ehegatte an ihr verübt hatte. Die Richterin lehnte dies ab (nicht weil das nicht passiert sei, oder unbegründet war) sondern weil diese meinte, dass die Frau "wohl selbers Schuld" sei, da sie einen Mann geheiratet hat welcher das in seinem Land wohl darf!

Das zwischen Zivil und Strafrecht zu unterscheiden ist, ist mir bekannt.

Wenn allerdings bei einer Familie Zivilrecht und Strafrecht gleichzeitig laufen und die beiden zuständigen Richter im selben Gerichtsgebäude tätig sind- der eine aber ungeachtet der Tatsche was andere bereits geurteilt hat, sein Urteil spricht wird's lächerlich.

Hay
25.04.2011, 00:26
Der Richter verweigerte dies, weil nach dem Recht nach dem die Ehe geschlossen wurde, der Mann das Recht hat seine Frau zu züchtigen.

Zivilrechtlich vollkommen korrekt, nur missverstehen viele dies als erteilte Erlaubnis zum schlagen der Frau und das ist falsch.Gegen das Schlagen kann die Frau strafrechtlich vorgehen, zivilrechtlich im Bezug auf das Scheidungsrecht nicht, weil sie mit ihrer Willenserklärung zur Eheschließung die Eherechte des Mannes anerkannt hat.

Mißverstehen viele dies?

Warum hast du dir deinen Nickname gegeben?