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Vollständige Version anzeigen : geplante unternehmerfreundliche Steuerreform - Verluste aus dem Ausland verrechnen



henriof9
04.04.2011, 07:50
Die Bundesregierung plant eine unternehmerfreundliche Steuerreform: Nach FTD-Informationen dürfen deutsche Firmen künftig Verluste aus dem Ausland verrechnen. Das dürfte Steuerausfälle in Milliardenhöhe zur Folge haben.

Die Bundesregierung erleichtert Unternehmen die steuerliche Verrechnung von Verlusten und Gewinnen. Dadurch sinkt in vielen Fällen die gesamte Steuerlast. Nach FTD-Informationen hat das Bundesfinanzministerium eine entsprechende Anweisung an die Finanzverwaltung mit sofortiger Wirkung herausgegeben. Gründet ein deutscher Konzern etwa eine britische Limited in London, die aber ihre Geschäftsleitung in Deutschland hat und hier auch wirtschaftlich aktiv ist, darf der Konzern mögliche Verluste dieser Tochter nun mit Gewinnen der Muttergesellschaft verrechnen.

Das Ressort von Wolfgang Schäuble (CDU) handelt allerdings nicht aus eigenem Antrieb. Die EU-Kommission hatte bereits 2008 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Finanzministerium wollte mit seinem Erlass einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof zuvorkommen.

Eine umfassende Reform der Verlustverrechnung, wie von Union und FDP im Koalitionsvertrag angekündigt, bringt der Erlass aber nicht. Klassische Tochterunternehmen im Ausland, die den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auch in diesem Land haben, dürfen ihre Verluste weiterhin nicht mit Gewinnen deutscher Konzernmütter verrechnen.



Quelle (http://www.ftd.de/politik/deutschland/:niederlassungsfreiheit-regierung-entlastet-konzerne/60034460.html)

Gründe ich, neben einem deutschen Unternehmen in D, eine Tochtergesellschaft in der EU, habe ich logischerweise, auch dort eine wirtschaftliche Tätigkeit, könnte also die Verluste die dort entstehen nicht mit meinen Gewinnen in D verrechnen.

Mir persönlich erscheint das jetzt als Widerspruch.

FranzKonz
04.04.2011, 07:56
Quelle (http://www.ftd.de/politik/deutschland/:niederlassungsfreiheit-regierung-entlastet-konzerne/60034460.html)

Gründe ich, neben einem deutschen Unternehmen in D, eine Tochtergesellschaft in der EU, habe ich logischerweise, auch dort eine wirtschaftliche Tätigkeit, könnte also die Verluste die dort entstehen nicht mit meinen Gewinnen in D verrechnen.

Mir persönlich erscheint das jetzt als Widerspruch.

Witzige Sache, sollte man genauer betrachten. Eichel hat mit seinen GDPdU dafür gesorgt, daß Ertrags- und Kostenverschiebungen zwischen Konzernteilen schwieriger werden, und nun bekommen wir auf dem Umweg über die EU die offizielle Erlaubnis, auf diesem Wege Steuern zu be- und verschubsen?

Tosca
04.04.2011, 07:58
Quelle (http://www.ftd.de/politik/deutschland/:niederlassungsfreiheit-regierung-entlastet-konzerne/60034460.html)

Gründe ich, neben einem deutschen Unternehmen in D, eine Tochtergesellschaft in der EU, habe ich logischerweise, auch dort eine wirtschaftliche Tätigkeit, könnte also die Verluste die dort entstehen nicht mit meinen Gewinnen in D verrechnen.

Mir persönlich erscheint das jetzt als Widerspruch.

Durch die "Hintertür" wird das schon ewig und drei Tage praktiziert.

Tosca
04.04.2011, 08:18
Witzige Sache, sollte man genauer betrachten. Eichel hat mit seinen GDPdU dafür gesorgt, daß Ertrags- und Kostenverschiebungen zwischen Konzernteilen schwieriger werden, und nun bekommen wir auf dem Umweg über die EU die offizielle Erlaubnis, auf diesem Wege Steuern zu be- und verschubsen?

Mit vielen Tricks werden die angblichen Verluste, vielleicht auch echte, in den Büchern der Zentrale untergebracht.

Was erwartest du von Leuten, die einfach nur ihr niederes Niveau als Monstranz vor sich hertragen?

Merkel lässt sich vielleicht von der Atom-Lobby schmieren,

Westerwelle schiebt seinem Betthasen (jetzigen Mann) fette Geschäfte zu. Wer seinen Lover mit nimmt, damit der dicke Verträge abschließen kann, sit ein Drecksack. Die Quittung bekam er jetzt.

kürzlich zu Guttenberg: Lässt sich mal kurz ne Doktorarbeit schreiben. Ich glaube nicht, dass er auch nur ein Wort darin selber schrieb.

Schäuble hasst Detuschland und die Deutschen und tut alles, damit das Land endlich unter geht.

Rössler ist wohl von der Pharma-Lobby gelkauft, anders kann man solchen Müll nciht produzieren. Immer erst mal das eigene Täschlein füllen...

Christina Schröder plappert nur Müll und hat keinerlei Ahnung, wie man den Job eigentlich macht.

Böhmer rennt mit dicken Geldkoffern zu Mohammedanern, wenn sie mal wieder zugeschaut haben, wie ihre Frauen und Kinder grausam sterben. Ob der Brand nun gelegt, oder durch stromdiebstahl entstand, das ist zweitrangig. Die Olle belohnt die Kerle noch dafür, dass sie feige Drecksäcke sind. Oder bezahlt sie schon mal den Brautpreis für die nächste? Bzw. wir zahlen das ja. Aber sie sit ja der Meinung, wir Deutschen wären Dreck.

Und der Wulff? Der macht Ehebruch salonfähig und nistet sich mit seinem Häschen in Berlin ein. Nebenbei betreibt er Islampropaganda. Er mißbraucht sogar den Tag der Deutschen Einheit zur Islamisierung. Er ist in meinen Augen einfach nur ein Drecksack. Früher nannte man Männer, die ihre Frauen verlassen, weil sie einer anderen ein Kind gemacht haben einfach nur "Hurenbock", heute sind wir vornehmer geworden. Heute sagen wir "Herr Bums- äh Bundespräsident". Nun ja, er macht es vor: Nehmt euch was Junges im Bett, dann gibt es keinen Arbeitslosen in der Hose.

Auch in den Fraktionen, die nciht in der Regierung sind, ist nur Dreck vertreten. Wenn die fette Roth den Mund auf macht, dann kommt nur Jauche raus, der Özdemir freut sich schon drauf, BaWü zu Islamisieren. Und sein Büro teilt mit, dass Deutschland keine Kultur habe, aber die Türken werden sie uns (messernderweise?) schon bringen.

Gabriel, die vollgefresse Brühwurst ist dagegen, dass deutsche Kinder nach Bildung streben, doer warum bügelt er Schüler nieder, die lernen wollen und sich beklagen, dass die Mohammedaner kein Interesse daran haben und daher der Unterrichtsstoff gar nicht abgehandelt werden kann.

Wer so viel Dreck hat, der sollte die Müllabfuhr bestellen.

FranzKonz
04.04.2011, 08:26
Mit vielen Tricks werden die angblichen Verluste, vielleicht auch echte, in den Büchern der Zentrale untergebracht.

Was erwartest du von Leuten, die einfach nur ihr niederes Niveau als Monstranz vor sich hertragen?

...

Wer so viel Dreck hat, der sollte die Müllabfuhr bestellen.

Und Du machst Dein Kreuzchen weiterhin beim etablierten Filz, statt die Piraten zu wählen. X(

Tosca
04.04.2011, 08:37
Und Du machst Dein Kreuzchen weiterhin beim etablierten Filz, statt die Piraten zu wählen. X(

Hasilein, du weisst, ich wähle keinen Islam. freiwillig werde ich diesen Dreck nicht dulden. Die Piraten stecken voller Mohammedaner.

Und mein Kandidat beglückwünschte mich persönlich für miene ausgezeichnete Wahl. Was er sagte? Na mähmähmäh. Der Shaun war immer schon ein Schlitzohr.

Also halte die Füßlein still, ich entschied mich zwei Tage vor der Wahl, dass ich meine Einstellung nicht verraten kann und das hätte ich, hätte ich die vollgefressene Presswurst gewählt.

FranzKonz
04.04.2011, 08:43
Hasilein, du weisst, ich wähle keinen Islam. freiwillig werde ich diesen Dreck nicht dulden. Die Piraten stecken voller Mohammedaner.

Und mein Kandidat beglückwünschte mich persönlich für miene ausgezeichnete Wahl. Was er sagte? Na mähmähmäh. Der Shaun war immer schon ein Schlitzohr.

Also halte die Füßlein still, ich entschied mich zwei Tage vor der Wahl, dass ich meine Einstellung nicht verraten kann und das hätte ich, hätte ich die vollgefressene Presswurst gewählt.

Weißt Du, wenn ich Piraten sage, meine ich nicht diese islamischen Gotteskrieger aus Somalia! ;)

henriof9
04.04.2011, 08:46
Witzige Sache, sollte man genauer betrachten. Eichel hat mit seinen GDPdU dafür gesorgt, daß Ertrags- und Kostenverschiebungen zwischen Konzernteilen schwieriger werden, und nun bekommen wir auf dem Umweg über die EU die offizielle Erlaubnis, auf diesem Wege Steuern zu be- und verschubsen?

Nun, soweit ich gelesen habe war die jetzige Idee keine Glanzleistung von Schäuble & Co. sonder eine der EU.
Ich kapiere nach wie vor aber nicht den Sinn.
Als ich vor Jahren an meinem spanischen Wohnort eine Zweigstelle eröffnen wollte, und ich gebe es zu- nur aus rein steuerlichen Gründen, hat meine Steuerberaterin abgewunken eben weil die Verluste nicht mit meinen Gewinnen in D hätten verrechnet werden können.
Ich sehe jetzt aber keinen Unterschied bei dieser " Steuerreform " eben weil ja eine ausländische Tochter immer wirtschaftlich tätig ist.

Habe ich da jetzt etwas falsch verstanden ?

Nonkonform
05.04.2011, 06:21
Nun, soweit ich gelesen habe war die jetzige Idee keine Glanzleistung von Schäuble & Co. sonder eine der EU.
Ich kapiere nach wie vor aber nicht den Sinn.
Als ich vor Jahren an meinem spanischen Wohnort eine Zweigstelle eröffnen wollte, und ich gebe es zu- nur aus rein steuerlichen Gründen, hat meine Steuerberaterin abgewunken eben weil die Verluste nicht mit meinen Gewinnen in D hätten verrechnet werden können.
Ich sehe jetzt aber keinen Unterschied bei dieser " Steuerreform " eben weil ja eine ausländische Tochter immer wirtschaftlich tätig ist.

Habe ich da jetzt etwas falsch verstanden ?

henri,ich denk,nein.
Denn,mal ne kleine Interna:
Es gibt viele Politiker..die sagen:Wir wollen dies oder jenes.
Aber,WIE das umgesetzt wird und was das kostet,ist denen egal.

opppa
05.04.2011, 07:39
Nun, soweit ich gelesen habe war die jetzige Idee keine Glanzleistung von Schäuble & Co. sonder eine der EU.
Ich kapiere nach wie vor aber nicht den Sinn.
Als ich vor Jahren an meinem spanischen Wohnort eine Zweigstelle eröffnen wollte, und ich gebe es zu- nur aus rein steuerlichen Gründen, hat meine Steuerberaterin abgewunken eben weil die Verluste nicht mit meinen Gewinnen in D hätten verrechnet werden können.
Ich sehe jetzt aber keinen Unterschied bei dieser " Steuerreform " eben weil ja eine ausländische Tochter immer wirtschaftlich tätig ist.

Habe ich da jetzt etwas falsch verstanden ?

Du hast da offensichtlich nicht verstanden, daß

- Gewinne immer da versteuert werden müssen, wo der Steuersatz niedrig ist, und

- daß die "Gestaltungsmöglichkeiten" der Bilanzen im Ausland manchmal etwas weiter gefasst sind, als in Deutschland, und

- daß die Bilanzen von ausländischen Töchtern nicht von deutschen Finanzbehörden überprüft werden.

(Deutlich genug?)

:]

Sathington Willoughby
05.04.2011, 07:47
Quelle (http://www.ftd.de/politik/deutschland/:niederlassungsfreiheit-regierung-entlastet-konzerne/60034460.html)

Gründe ich, neben einem deutschen Unternehmen in D, eine Tochtergesellschaft in der EU, habe ich logischerweise, auch dort eine wirtschaftliche Tätigkeit, könnte also die Verluste die dort entstehen nicht mit meinen Gewinnen in D verrechnen.

Mir persönlich erscheint das jetzt als Widerspruch.

Es ist eine weitere Variante, Geld von D ins Ausland fließen zu lassen.
Die britische Tochter verkauft zu billig, das heißt, die Engländer haben einen finanziellen Vorteil, während wir der Firma Steuern erlassen. Das kanns nicht sein.

henriof9
05.04.2011, 10:18
Du hast da offensichtlich nicht verstanden, daß

- Gewinne immer da versteuert werden müssen, wo der Steuersatz niedrig ist, und

- daß die "Gestaltungsmöglichkeiten" der Bilanzen im Ausland manchmal etwas weiter gefasst sind, als in Deutschland, und

- daß die Bilanzen von ausländischen Töchtern nicht von deutschen Finanzbehörden überprüft werden.

(Deutlich genug?)

:]

Das ist schlichtweg falsch.

Ein deutsches Unternehmen muß seine in Deutschland erwirtschafteten Gewinne auch in Deutschland versteuern.
Kein in Deutschland wirtschaftendes Unternehmen kann sich aussuchen wo es sein Gewinne versteuern will.
Das wäre nur dann möglich, wenn es seine Hauptzentrale in ein steuerlich günstigeres Land verlagert, ansonsten gilt das Betriebsstättenprinzip (http://www.hofmann-und-kollegen.de/test6/internationales_steuerrecht.php?language=D).

Das ausländisches Steuerrecht anders sein kann als deutsches Steuerrecht ist und dementsprechend auch das Bilanzrecht hat ja zunächst damit nichts zu tun.
Und die Bilanzen ausländischer Töchter müssen auch nicht überprüft werden, sollte mit einem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, reicht der ausländische Steuerbescheid logischerweise auch aus.

Don
05.04.2011, 18:09
Es ist eine weitere Variante, Geld von D ins Ausland fließen zu lassen.
Die britische Tochter verkauft zu billig, das heißt, die Engländer haben einen finanziellen Vorteil, während wir der Firma Steuern erlassen. Das kanns nicht sein.

Steuervorteile erreicht man nicht dadurch daß man seinen Kunden Preise nachläßt.

Und keine deutsche Firma hat daran Interesse Inselaffen etwas zu schenken.

Don
05.04.2011, 18:17
Das ist schlichtweg falsch.

Ein deutsches Unternehmen muß seine in Deutschland erwirtschafteten Gewinne auch in Deutschland versteuern.
Kein in Deutschland wirtschaftendes Unternehmen kann sich aussuchen wo es sein Gewinne versteuern will.
Das wäre nur dann möglich, wenn es seine Hauptzentrale in ein steuerlich günstigeres Land verlagert, ansonsten gilt das Betriebsstättenprinzip (http://www.hofmann-und-kollegen.de/test6/internationales_steuerrecht.php?language=D).

Das ausländisches Steuerrecht anders sein kann als deutsches Steuerrecht ist und dementsprechend auch das Bilanzrecht hat ja zunächst damit nichts zu tun.
Und die Bilanzen ausländischer Töchter müssen auch nicht überprüft werden, sollte mit einem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, reicht der ausländische Steuerbescheid logischerweise auch aus.

Das erscheint mir als Thema für dieses Forum etwas zu komplex zu sein.

Unternehmensbesteuerung ist ein Horror, und wer glaubt hier mitreden zu können soll einmal GEWERBLICH einen Laster Holzpaletten in Frankreich einkaufen und nach Holland weiterverticken, vorzugsweise über eine eigene Niederlassung in Belgien.

Wir unterhalten uns weiter wenn der Kandidat möglicherweise in 5 Jahren aus der Therapie entlassen wird.

opppa
06.04.2011, 21:52
Das ist schlichtweg falsch.

Ein deutsches Unternehmen muß seine in Deutschland erwirtschafteten Gewinne auch in Deutschland versteuern.
Kein in Deutschland wirtschaftendes Unternehmen kann sich aussuchen wo es sein Gewinne versteuern will.
Das wäre nur dann möglich, wenn es seine Hauptzentrale in ein steuerlich günstigeres Land verlagert, ansonsten gilt das Betriebsstättenprinzip (http://www.hofmann-und-kollegen.de/test6/internationales_steuerrecht.php?language=D).

Das ausländisches Steuerrecht anders sein kann als deutsches Steuerrecht ist und dementsprechend auch das Bilanzrecht hat ja zunächst damit nichts zu tun.
Und die Bilanzen ausländischer Töchter müssen auch nicht überprüft werden, sollte mit einem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, reicht der ausländische Steuerbescheid logischerweise auch aus.

Hast Du schon mal von Verrechnungsmöglichkeiten zwischen Mutter- und Tochterfirma gehört.

Die Mutterfirma schreibt eine Rechnung an die Tochterfirma, die die Tochter akzeptiert.

Dadurch wird dann - natürlich rein zufällig - der Gewinn dahin transferiert, wo es steuerlich notwendig ist.

Paul Felz
06.04.2011, 21:55
Das erscheint mir als Thema für dieses Forum etwas zu komplex zu sein.

Unternehmensbesteuerung ist ein Horror, und wer glaubt hier mitreden zu können soll einmal GEWERBLICH einen Laster Holzpaletten in Frankreich einkaufen und nach Holland weiterverticken, vorzugsweise über eine eigene Niederlassung in Belgien.

Wir unterhalten uns weiter wenn der Kandidat möglicherweise in 5 Jahren aus der Therapie entlassen wird.

Da widerspreche ich nicht. Bei Freiberuflern und Lizenznahme ist aber eine Menge mehr möglich ;)

wobbels
07.04.2011, 00:18
Nun, soweit ich gelesen habe war die jetzige Idee keine Glanzleistung von Schäuble & Co. sonder eine der EU.
Ich kapiere nach wie vor aber nicht den Sinn.
Als ich vor Jahren an meinem spanischen Wohnort eine Zweigstelle eröffnen wollte, und ich gebe es zu- nur aus rein steuerlichen Gründen, hat meine Steuerberaterin abgewunken eben weil die Verluste nicht mit meinen Gewinnen in D hätten verrechnet werden können.
Ich sehe jetzt aber keinen Unterschied bei dieser " Steuerreform " eben weil ja eine ausländische Tochter immer wirtschaftlich tätig ist.

Habe ich da jetzt etwas falsch verstanden ?

Ja, denn

a) eine Zweigstelle ist keine Tochtergesellschaft,
b) die Tochtergesellschaft muß (laut Ausgangstext) im In- und Ausland aktiv sein

Beispiel:
Ein produzierendes Unternehmen gründet eine Vertriebstochtergesellschaft.
Handelt diese nur im Ausland, gilt sie als eigenständige Firma (nicht verrechenbar), handelt sie jedoch im In- und Ausland, hat aber Ihre Leitung hier, kann sie als reine Tochtergesellschaft über die Bilanz der Muttergesellschaft verrechnet werden.

Letztendlich betrifft das demzufolge (zwar im Ausland gegründete, aber) inländische Tochterfirmen mit Außenhandel, weswegen ich an der korrekten Wiedergabe des Gesetzes im Ausgangstext zweifel.


Oder es ist eine reine Luftnummer der Gesetzgeber.

henriof9
07.04.2011, 06:25
Ja, denn

a) eine Zweigstelle ist keine Tochtergesellschaft,
b) die Tochtergesellschaft muß (laut Ausgangstext) im In- und Ausland aktiv sein

Beispiel:
Ein produzierendes Unternehmen gründet eine Vertriebstochtergesellschaft.
Handelt diese nur im Ausland, gilt sie als eigenständige Firma (nicht verrechenbar), handelt sie jedoch im In- und Ausland, hat aber Ihre Leitung hier, kann sie als reine Tochtergesellschaft über die Bilanz der Muttergesellschaft verrechnet werden.

Letztendlich betrifft das demzufolge (zwar im Ausland gegründete, aber) inländische Tochterfirmen mit Außenhandel, weswegen ich an der korrekten Wiedergabe des Gesetzes im Ausgangstext zweifel.


Oder es ist eine reine Luftnummer der Gesetzgeber.

Ja eben, deswegen habe ich mich ja auch gewundert.