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Vollständige Version anzeigen : Die Scharia - langsam aber sicher wird ihr in der EU die Tür geöffnet!



Goldfarb
21.03.2011, 07:19
Scharia darf in Österreich angewandt werden

20.03.2011 | 16:21 | PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Scheidung. Islamisches Recht kann teilweise auch hierzulande seine Geltung entfalten, entschied der Oberste Gerichtshof. Er musste den Streit zweier Zuwanderer lösen.

[...]

Unterhalt nur für die „Wartezeit“

Doch hat die Frau, die in den letzten Jahren von kurzfristigen Jobs und der Hilfe Dritter lebte, nun Anspruch auf nachehelichen Unterhalt? Das saudiarabische Recht folgt der Scharia, und diese spricht eine deutliche Sprache: Kommt es zu einer gerichtlichen Scheidung, dann darf die Frau lediglich für die sogenannte „Wartezeit“, das sind die drei Monate nach der Scheidung, Unterhalt erhalten. Eventuell muss der Mann noch eine „Brautgabe“ erfüllen. In manchen Orten ist auch die „Muta“, ein einmaliger Abfindungsbetrag, üblich. Ein Unterhalt über drei Monate hinaus ist aber in keiner Weise vorgesehen.

hier geht's weiter (http://diepresse.com/home/recht/643301/Scharia-darf-in-Oesterreich-angewandt-werden?_vl_backlink=/home/recht/index.do)

Das klingt ja noch einigermaßen harmlos.

Aber: Wer zahlt nun den Unterhalt für die Muslima?

Wie?

Bingo!

Der österreichische Steuerzahler wird das berappen!

Mit anderen Worten:

Schritt für Schritt kommt Recht zur Anwendung, das durch kein demokratisches Parlament als Gesetz geformt und verabschiedet wurde.

Wehret den Anfängen - kann man da nur sagen!

fatalist
21.03.2011, 07:26
Alle Tiere sind vor dem Gesetz gleich... aber die Schweine sind gleicher.

Wer den Gleichheitsanspruch aufgibt schafft Parallelgesellschaften mit nachfolgendem Bürgerkrieg.

Sathington Willoughby
21.03.2011, 08:12
...die Kinder purzelten im Jahrestakt....
herzig, da zahlen wir doch gerne!

-jmw-
21.03.2011, 09:18
Die Frau ist in Österreich eingebürgert, der Mann aber nicht. Die letzte gemeinsame Staatsbürgerschaft war die saudiarabische, somit ist das dort geltende Recht auch von österreichischen Gerichten anzuwenden.
Üblich?
Üblich.
Problem?
Keines.

cougar
21.03.2011, 10:10
in österreich hat österreichisches recht zu gelten und nicht das idiotenrecht eines epileptischen kinderf....rs.wie kommt der österreichische steuerzahler dazu dieses pack und seine bälger zu erhalten. sollten eventuell diese überbezahlten OHGdeppen übernehmen.

-jmw-
21.03.2011, 10:31
in österreich hat österreichisches recht zu gelten und nicht das idiotenrecht eines epileptischen kinderf....rs.wie kommt der österreichische steuerzahler dazu dieses pack und seine bälger zu erhalten. sollten eventuell diese überbezahlten OHGdeppen übernehmen.
Die Juristen tun dies nicht zum Spass, sondern weil in der Praxis in Österreich garnicht immer österreichisches Recht gelten kann.
Das betrifft insbesondere das Vertragsrecht, worin die Gestehungsumstände des Vertrages berücksichtigt werden müssen und wo Rechtskonstruktionen auftauchen können, die der Staat Österreich in seinem Recht garnicht vorsieht.
Und statt für jedes Einzelproblem zwischenstaatliche Anerkennungsverträge auszuhandeln, wird die G'schicht auf die Gerichtsebene verlagert, wo sie fallweise behandelt wird.

Hier bei uns ist das seit 100 Jahren üblich;
in Österreich wird es nicht anders sein.
Neu ist lediglich, dass es nicht mehr nur um französisches oder dänisches, sondern auch um arabisches oder vietnamesisches Recht gehen kann.

hurxhobel
21.03.2011, 10:41
...die Kinder purzelten im Jahrestakt....
herzig, da zahlen wir doch gerne!

Erst mal Kinder zeugen, dann sehen, wer dafür aufkommt. Verantwortungsloser geht's nimmer...

Goldfarb
21.03.2011, 14:23
Üblich?
Üblich.
Problem?
Keines.

Wie kommst Du denn auf dies schmale Brett?

Chronos
21.03.2011, 15:05
Üblich?
Üblich.
Problem?
Keines.
Diese Sequenz erinnert mich an einen alten Spruch von Management-Beratern:


1. Das haben wir noch nie so gemacht.

2. Das haben wir schon immer so gemacht.

3. Da könnte ja jeder kommen.

Wenn eine Rechtsgrundlage so bescheuert ist, dann ist es höchste Zeit, dass diese Rechtsgrundlage besser an die praktischen Notwendigkeiten angepasst wird.

Gehirnnutzer
21.03.2011, 16:12
in österreich hat österreichisches recht zu gelten und nicht das idiotenrecht eines epileptischen kinderf....rs.wie kommt der österreichische steuerzahler dazu dieses pack und seine bälger zu erhalten. sollten eventuell diese überbezahlten OHGdeppen übernehmen.

cougar, das ist ein Regelung die unabhängig von der Scharia gilt, im Übrigen wird nicht die Scharia anerkannt, sondern das Zivilrecht des entsprechenden Landes, das das Rechtsverhältnis begründet.
Es ist nun leider so das sich das saudiarabische Zivilrecht an der Scharia orientiert.

-jmw-
21.03.2011, 16:24
Wie kommst Du denn auf dies schmale Brett?
Was den ersten Teil meines Beitrages betrifft: Weil man's in der Bundesrepublik seit 1949 so handhabt und in den vorangegangenen deutschen Staaten nicht anders.

Was den zwoten Teil angeht: Hängt davon ab, welchen Aspekt man bzw. von welcher Warte man aus was betrachten möchte.

-jmw-
21.03.2011, 16:29
Diese Sequenz erinnert mich an einen alten Spruch von Management-Beratern:
"So hat es das Väterchen gemacht und das Grossväterchen und also tun wir es genauso!"

-- altes zwergisches Sprichwort. :))


Wenn eine Rechtsgrundlage so bescheuert ist, dann ist es höchste Zeit, dass diese Rechtsgrundlage besser an die praktischen Notwendigkeiten angepasst wird.
Hmm...
Ich glaub, das verstehe ich jetzt grad mal nicht. :)

Goldfarb
21.03.2011, 16:31
Was den ersten Teil meines Beitrages betrifft: Weil man's in der Bundesrepublik seit 1949 so handhabt und in den vorangegangenen deutschen Staaten nicht anders.

Was den zwoten Teil angeht: Hängt davon ab, welchen Aspekt man bzw. von welcher Warte man aus was betrachten möchte.

Wenn es so sein sollte und eine religiöse Gesetzgebung religiös autoritärer Staaten Anwendung in demokratisch verfaßten Staaten findenmuss, dann aber gut' nacht um sechse!

-jmw-
21.03.2011, 18:33
Wenn es so sein sollte und eine religiöse Gesetzgebung religiös autoritärer Staaten Anwendung in demokratisch verfaßten Staaten findenmuss, dann aber gut' nacht um sechse!
Was soll man sonst machen?
Das Problem, weswegen solcherlei Regelungen existieren, insbesondere die Berücksichtigung der Gestehungsumstände von Verträgen, schafft man ja nicht aus der Welt, indem man die Regelung kippt.

Goldfarb
21.03.2011, 18:43
Was soll man sonst machen?
Das Problem, weswegen solcherlei Regelungen existieren, insbesondere die Berücksichtigung der Gestehungsumstände von Verträgen, schafft man ja nicht aus der Welt, indem man die Regelung kippt.

Zuerst: Steter Tropfen höhlt den Stein!

Dann: Das wird sicher dann 'spannend' wenn z. B. ein Deutscher einem Türken die Frau ausgespannt hat und dieser, der Blutrache gehorchend, den Deutschen umlegt!

Du verstehst?

Krabat
21.03.2011, 20:21
Die Juristen tun dies nicht zum Spass, sondern weil in der Praxis in Österreich garnicht immer österreichisches Recht gelten kann.
Das betrifft insbesondere das Vertragsrecht, worin die Gestehungsumstände des Vertrages berücksichtigt werden müssen und wo Rechtskonstruktionen auftauchen können, die der Staat Österreich in seinem Recht garnicht vorsieht....

In diesem Fall müßte ein Katholik von jeglicher Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner getrennten Ehefrau befreit sein, da das Kirchenrecht keine Scheidung kennt und das Ehesakrament nicht gelöst werden kann.

-jmw-
21.03.2011, 20:27
In diesem Fall müßte ein Katholik von jeglicher Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner getrennten Ehefrau befreit sein, da das Kirchenrecht keine Scheidung kennt und das Ehesakrament nicht gelöst werden kann.
Das Kirchenrecht ist kein ausländisches Zivilrecht.

-jmw-
21.03.2011, 20:39
Zuerst: Steter Tropfen höhlt den Stein!

Dann: Das wird sicher dann 'spannend' wenn z. B. ein Deutscher einem Türken die Frau ausgespannt hat und dieser, der Blutrache gehorchend, den Deutschen umlegt!

Du verstehst?
Dann ist das eine Straf-, keine Zivilrechtsfrage;
auch in der Türkei strafbar;
und betrifft Grundwerte der hiesigen Verfassung.

Insofern, ja, durchaus, ich verstehe - doch das Beispiel hat nicht 100 pro hin. :)

Goldfarb
21.03.2011, 20:41
Dann ist das eine Straf-, keine Zivilrechtsfrage;
auch in der Türkei strafbar;
und betrifft Grundwerte der hiesigen Verfassung.

Insofern, ja, durchaus, ich verstehe - doch das Beispiel hat nicht 100 pro hin. :)

Doch schrieb ich auch: "Steter Tropfen höhlt den Stein!"

Heute Zivilrecht, morgen auch Strafrecht?

Wäre das so gar nicht vorstellbar?

meckerle
21.03.2011, 20:48
Was soll man sonst machen?
Das Problem, weswegen solcherlei Regelungen existieren, insbesondere die Berücksichtigung der Gestehungsumstände von Verträgen, schafft man ja nicht aus der Welt, indem man die Regelung kippt.
Die sau di arabische hat doch nach saudiarabischem Recht geheiratet in ihrer Heimat, dann soll sie sich mit ihren Kindern in ihre Heimat verziehen. Wovon sie dort leben wird, sollte die Österreicher nicht interessieren. :D

Houseworker
21.03.2011, 20:49
Haha, ich hab meine eigne Scharia!
Mir hatte mal so ein Südländer - Typ an den Busen gegrabscht!
Dem hab ich so eine gescheuert, dem ist vor Schreck
der Suppenschlitz nach unten gerutscht. :)):)):))
Damit hatte der nicht gerechnet. Die tun bloß so stark!

Kann ich nur jeder Frau empfehlen! :girlchat:

Krabat
21.03.2011, 21:02
Das Kirchenrecht ist kein ausländisches Zivilrecht.

Das Kirchenrecht ist genau wie die Sharia gar kein Zivilrecht, sondern Religionsrecht.

Wenn der deutsche Staat die Sharia anerkennt, muß er auch das kanonische Recht anerkennen.

Krabat
21.03.2011, 21:07
Haha, ich hab meine eigne Scharia!
Mir hatte mal so ein Südländer - Typ an den Busen gegrabscht!
Dem hab ich so eine gescheuert, dem ist vor Schreck
der Suppenschlitz nach unten gerutscht. :)):)):))
Damit hatte der nicht gerechnet. Die tun bloß so stark!

Kann ich nur jeder Frau empfehlen! :girlchat:

Der Einzelmusel neigt ohnehin zur sklavischen Unterwürfigkeit. Einzeln sind die lammfromm. Erst in der Gruppe verfällt diese Spezies der Mentalität ihres Karawanenräubervorbildes Mohammed.

-jmw-
21.03.2011, 21:13
Doch schrieb ich auch: "Steter Tropfen höhlt den Stein!"

Heute Zivilrecht, morgen auch Strafrecht?

Wäre das so gar nicht vorstellbar?
Vorstellbar ist vieles.
Doch tropfte der Tropfen schon, bevor es die Bundesrepublik gab.
Und er wird mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit noch tropfen, wenn sie vergangen ist.
Denn die Schwierigkeit, hiesiges Recht auf im Ausland geschlossene Verträge anzuwenden, bleibt, solange es "Ausland" und ein dortiges Zivilrecht gibt.

-jmw-
21.03.2011, 21:14
Die sau di arabische hat doch nach saudiarabischem Recht geheiratet in ihrer Heimat, dann soll sie sich mit ihren Kindern in ihre Heimat verziehen. Wovon sie dort leben wird, sollte die Österreicher nicht interessieren. :D
Mag angehen, gehört aber nicht zum hier grad diskutierten Problem, insofern ich dazu auch nix weiter schreibe. :)

-jmw-
21.03.2011, 21:15
Das Kirchenrecht ist genau wie die Sharia gar kein Zivilrecht, sondern Religionsrecht.

Wenn der deutsche Staat die Sharia anerkennt, muß er auch das kanonische Recht anerkennen.
Er erkennt nicht die Scharia als Scharia an, sondern das saudische Zivilrecht - welches "zufällig" auf der Scharia beruht.
Juristisch ist das ein wichtiger Unterschied. :]

DenkMal
21.03.2011, 21:22
Aber: Wer zahlt nun den Unterhalt für die Muslima?

Natürlich der Staat, wer denn sonst.

Bis zum Inkrafttreten des neuen Ehescheidungsgesetzes war es in der BRD üblich, bei Ehescheidungen die Schuldfrage zu klären. Danach richtete sich dann, wer Unterhalt zahlt und ob überhaupt.

Ab 1977 hieß es dann: der finaziell Stärkere muß generell zahlen. Das führte zur Entlastung der Staatskassen (lieber gibt man das Geld für Rüstung und Bankrott-Banker aus) und zu Ungerechtigkeiten

Die Scharia-Lösung finde ich im Ansatz schon mal sehr gut.

Besser aber wäre: ab dem 4. Monat muß generell der Staat für den zahlen, der kein eigenes Einkommen hat. Gegebenenfalls für beide.


Wehret den Anfängen - kann man da nur sagen!

Kupfert Ihr schon wieder bei den Linken ab! Habt Ihr keine eigenen Parolen?

Zeitgeist1
21.03.2011, 21:24
[/B]

Das klingt ja noch einigermaßen harmlos.

Aber: Wer zahlt nun den Unterhalt für die Muslima?

Wie?

Bingo!

Der österreichische Steuerzahler wird das berappen!

Mit anderen Worten:

Schritt für Schritt kommt Recht zur Anwendung, das durch kein demokratisches Parlament als Gesetz geformt und verabschiedet wurde.

Wehret den Anfängen - kann man da nur sagen!


Die Frau ist eingebürgert, der Mann aber nicht? Wie geht das denn? Na egal, wenn sie eingebürgert ist, dann ist sie als Österreicherin anzusehen und es gilt in Unterhaltsbelangen österreichisches Recht.

Mißt man da wieder mal mit zweierlei Maß? Marco W. mußte sich ja auch dem türkischen Recht unterwerfen und dort im Gefängnis einsitzen. Wo ist da deutsches Recht gewahrt worden?

Zeitgeist1
21.03.2011, 21:26
Der Einzelmusel neigt ohnehin zur sklavischen Unterwürfigkeit. Einzeln sind die lammfromm. Erst in der Gruppe verfällt diese Spezies der Mentalität ihres Karawanenräubervorbildes Mohammed.

Das liegt am islamischen Recht:

Wenn 4 Männer oder 8 Frauen das Gleiche aussagen , dann wird dies als wahr anerkannt. Jetzt weißte auch, warum die immer in Rudeln auftreten. :rolleyes:

-jmw-
21.03.2011, 21:28
Die Frau ist eingebürgert, der Mann aber nicht? Wie geht das denn? Na egal, wenn sie eingebürgert ist, dann ist sie als Österreicherin anzusehen und es gilt in Unterhaltsbelangen österreichisches Recht.

Mißt man da wieder mal mit zweierlei Maß? Marco W. mußte sich ja auch dem türkischen Recht unterwerfen und dort im Gefängnis einsitzen. Wo ist da deutsches Recht gewahrt worden?
Es war kein Zivilrechtsfall, es ging nicht um einen Vertrag;
sondern es war eine Strafrechtsfrage, es ging um Vergewaltigung(?).

Krabat
21.03.2011, 21:38
Er erkennt nicht die Scharia als Scharia an, sondern das saudische Zivilrecht - welches "zufällig" auf der Scharia beruht.
Juristisch ist das ein wichtiger Unterschied. :]

In manchen Teilen Indiens ist die Tötung von Kühen verboten.

Möchtest Du jetzt den Metzger Hans Hinterhuber aus Großunterschleißheim wegen Gotteslästerung an einer Kuh ins Gefängnis werfen?

Die Position, die Du vertrittst, ist reiner Rechtslegalismus.

Dieser Rechtslegalismus hat in Deutschland eine böse Tradition, gleichsam aus der Nazizeit und der DDR-Zeit.

Skaramanga
21.03.2011, 21:41
Na schön, von mir aus.

Darf ich mich jetzt auch entsprechend der Sharia verhalten? Messern, metzeln und morden wenn mich jemand bedroht, beleidigt oder meine Familie verunglimpft oder verletzt? Habe ich kein Problem mit.

Wenn schon, dann aber richtig.

Zeitgeist1
21.03.2011, 21:51
In manchen Teilen Indiens ist die Tötung von Kühen verboten.

Möchtest Du jetzt den Metzger Hans Hinterhuber aus Großunterschleißheim wegen Gotteslästerung an einer Kuh ins Gefängnis werfen?

Die Position, die Du vertrittst, ist reiner Rechtslegalismus.

Dieser Rechtslegalismus hat in Deutschland eine böse Tradition, gleichsam aus der Nazizeit und der DDR-Zeit.

Laß mal, die drehen doch sowieso alles so, daß es ihnen paßt. Vergewaltigung ist immer nur dann strafbar, wenn ein Deutscher in einem anderen Land beschuldigt wird. Ausländer, die hier eine solche Straftat nachweisbar begangen haben, werden in Schutz genommen: Sie wußten ja nicht, daß das hier strafbar ist, weil sie ja unter sharia-Recht stehen. :vogel:

Zeitgeist1
21.03.2011, 21:55
Es war kein Zivilrechtsfall, es ging nicht um einen Vertrag;
sondern es war eine Strafrechtsfrage, es ging um Vergewaltigung(?).


Na klar! Fuzzy-logic jetzt auch IRL. :umkipp:

Bei euch Sozis ist immer alles anders, wenn es Muselmanen betrifft. Hoffentlich dürft ihr bald die Früchte eures Denkens und Handelns genießen. So eine schöne Bereicherung und man braucht keinen Visagisten mehr.

Dr Mittendrin
21.03.2011, 22:10
Meines Wissens ist die Sharia noch auf das Zivilrecht bezogen.
Die Geiferer warten schon auf die Steinigung und das messern der verwestlichten Tochter.

Houseworker
21.03.2011, 22:30
Der Einzelmusel neigt ohnehin zur sklavischen Unterwürfigkeit. Einzeln sind die lammfromm. Erst in der Gruppe verfällt diese Spezies der Mentalität ihres Karawanenräubervorbildes Mohammed.

Stimmt! Da sind sie kleine armselige Würstchen! :))

-jmw-
22.03.2011, 09:28
In manchen Teilen Indiens ist die Tötung von Kühen verboten.

Möchtest Du jetzt den Metzger Hans Hinterhuber aus Großunterschleißheim wegen Gotteslästerung an einer Kuh ins Gefängnis werfen?

Die Position, die Du vertrittst, ist reiner Rechtslegalismus.

Dieser Rechtslegalismus hat in Deutschland eine böse Tradition, gleichsam aus der Nazizeit und der DDR-Zeit.
Das widerrechtliche Töten von Kühen dürfte auch in Indien eine Strafrechts-, keine Zivilrechtsangelegenheit sein und ist insofern für das Thema garnicht relevant.

(Den Rest vergessen wir lieber mal.)

-jmw-
22.03.2011, 09:30
Na klar! Fuzzy-logic jetzt auch IRL. :umkipp:

Bei euch Sozis ist immer alles anders, wenn es Muselmanen betrifft. Hoffentlich dürft ihr bald die Früchte eures Denkens und Handelns genießen. So eine schöne Bereicherung und man braucht keinen Visagisten mehr.
Verstehe ich nicht.
Zwischen einem Vertrag und einer Vergewaltigung besteht ein Unterschied, nicht?
Und entsprechend können sie beide auch rechtlich unterschiedlich behandelt werden, nicht?
Was also ist Dein Punkt?

(Mit der anderen Sache werde ich noch ein wenig spielen in der nächsten Zeit.)

Zeitgeist1
22.03.2011, 12:02
Verstehe ich nicht.
Zwischen einem Vertrag und einer Vergewaltigung besteht ein Unterschied, nicht?
Und entsprechend können sie beide auch rechtlich unterschiedlich behandelt werden, nicht?
Was also ist Dein Punkt?

Hier ist mein Punkt : °

Ein Vertrag, der der Bevölkerung Geld entwendet, die ja schließlich dann für die Alimente aufkommen muß, ist strafrechtlich nicht relevant? Das sollten die Bürger des entsprechenden Landes, ob in D oder Ö oder jedem anderen europäischen Land, sofort ändern!

-jmw-
22.03.2011, 19:29
Hier ist mein Punkt : °
Skekzrehcs...


Ein Vertrag, der der Bevölkerung Geld entwendet, die ja schließlich dann für die Alimente aufkommen muß, ist strafrechtlich nicht relevant? Das sollten die Bürger des entsprechenden Landes, ob in D oder Ö oder jedem anderen europäischen Land, sofort ändern!
Natürlich ist so ein Vertrag nicht strafrechtlich relevant!
Und das werden die Bewohner von sonstwas auch nicht ändern können.
Es wäre woanders anzusetzen dabei.

Da jedoch diese Praxis seit Jahrzehnten übrig ist, muss man davon ausgehen, dass das Volk nix dagegen hat.
Sonst hätte es ja anders gewählt.

Nonkonform
23.03.2011, 06:43
Scharia wird bereits seit Jahren in Deutschland angewandt.Nur,der Bürger hat das nicht realisiert.Es muß ERST in den Medien zerrissen werden..

Bitte:

http://www.bpb.de/themen/FE53LX,0,In_Deutschland_wenden_wir_jeden_Tag_die_S charia_an.html


http://www.focus.de/finanzen/recht/deutschland-rente-fuer-die-zweitfrau_aid_382734.html


http://www.stern.de/panorama/scharia-recht-in-deutschland-wenn-um-zweitfrauen-und-morgengabe-gestritten-wird-1612183.html

Zeitgeist1
23.03.2011, 09:09
Scharia wird bereits seit Jahren in Deutschland angewandt.Nur,der Bürger hat das nicht realisiert.Es muß ERST in den Medien zerrissen werden..

Bitte:

http://www.bpb.de/themen/FE53LX,0,In_Deutschland_wenden_wir_jeden_Tag_die_S charia_an.html


http://www.focus.de/finanzen/recht/deutschland-rente-fuer-die-zweitfrau_aid_382734.html


http://www.stern.de/panorama/scharia-recht-in-deutschland-wenn-um-zweitfrauen-und-morgengabe-gestritten-wird-1612183.html

Danke für die aufschlußreichen Informationen. Sowas wird ja meist nicht groß breitgetreten.