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Vollständige Version anzeigen : brief an das bundes"verfassungs"gericht



Registrierter
13.03.2011, 19:20
interessante Aktion eines Künstlers:

http://www.widerstand-ist-recht.de/verfger/brief.html


An den Präsidenten
des Bundesverfassungsgerichts
Herrn Prof. Dr. Voßkuhle

- Persönlich-

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Voßkuhle,

da ich gerade für ein Buch über „Deutschland“ recherchiere bitte ich hiermit um eine offizielle Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts.

Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts konnte man 2008 nachlesen: „Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland.“

In der Antwortnote der Ministerpräsidenten der Länder in den westdeutschen Besatzungszonen an
die Militärgouverneure vom 10. Juli 1948 mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten heißt es: „Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen werden kann,wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden…“.

In der Anlage 1 steht unter Pkt. 2: „Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer deutschen Verfassung sollen zurückgestellt werden bis die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße wieder hergestellt ist.“

In der berühmten Rede von Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 heißt es: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“

Mit dem Grundgesetz wurde demnach keine Verfassung geschaffen und kein Staat gegründet, sondern ein „Staatsfragment“.

Das Grundgesetz sollte die Grundlage sein für einen Staat „Deutschland“, der erst dann gegründet werden sollte, wenn alle dazugehörenden Länder wiedervereinigt seien.

plakate 1

Die Wahlplakate aus der damaligen Zeit zeigen auf, welche Grenzen „Deutschland“ haben sollte.

Festgehalten und verbindlich verankert wurde das im Artikel 146 des Grundgesetzes: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Daraus folgt:

a) Die Menschen östlich der Oder-Neiße-Linie sind Teil des deutschen Volkes.

b) Das Grundgesetz ist keine Verfassung.

c) Eine Verfassung muss von dem gesamten deutschen Volk beschlossen werden.

d) Das Land, Deutschland, muss frei, also souverän sein.

1. Frage: Wann hat sich das gesamte deutsche Volk eine Verfassung gegeben?


An den Präsidenten
des Bundesverfassungsgerichts
Herrn Prof. Dr. Voßkuhle

- Persönlich-

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Voßkuhle,

da ich gerade für ein Buch über „Deutschland“ recherchiere bitte ich hiermit um eine offizielle Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts.

Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts konnte man 2008 nachlesen: „Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland.“

In der Antwortnote der Ministerpräsidenten der Länder in den westdeutschen Besatzungszonen an
die Militärgouverneure vom 10. Juli 1948 mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten heißt es: „Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen werden kann,wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden…“.

In der Anlage 1 steht unter Pkt. 2: „Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer deutschen Verfassung sollen zurückgestellt werden bis die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße wieder hergestellt ist.“

In der berühmten Rede von Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 heißt es: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“

Mit dem Grundgesetz wurde demnach keine Verfassung geschaffen und kein Staat gegründet, sondern ein „Staatsfragment“.

Das Grundgesetz sollte die Grundlage sein für einen Staat „Deutschland“, der erst dann gegründet werden sollte, wenn alle dazugehörenden Länder wiedervereinigt seien.

plakate 1

Die Wahlplakate aus der damaligen Zeit zeigen auf, welche Grenzen „Deutschland“ haben sollte.

Festgehalten und verbindlich verankert wurde das im Artikel 146 des Grundgesetzes: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Daraus folgt:

a) Die Menschen östlich der Oder-Neiße-Linie sind Teil des deutschen Volkes.

b) Das Grundgesetz ist keine Verfassung.

c) Eine Verfassung muss von dem gesamten deutschen Volk beschlossen werden.

d) Das Land, Deutschland, muss frei, also souverän sein.

1. Frage: Wann hat sich das gesamte deutsche Volk eine Verfassung gegeben?


Die Bundesrepublik Deutschland ist nur ein kleiner Teil Deutschlands, wie man auch diesen Plakaten ersehen kann.


Das Deutsche Volk ist demnach erheblich umfangreicher, als das seit Jahrzehnten behauptet wird. Die Bundesrepublik Deutschland heißt in der wörtlichen Übersetzung aus dem englischen: „Bundesrepublik von Deutschland“ (Federal Republic of Germany). Deutschland ist das eigentliche Staatsgebiet und die BRvD ist lediglich ein Teil davon, ein Staatsfragment eben.

Die gesetzliche Grundlage dieses Konstrukts, das Grundgesetz, sollte erst dann zu einer Verfassung werden, wenn sie „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
(Art. 146 GG alte Fassung)

2. Frage: Wieso nennen Sie sich seit 1951 Bundesverfassungsgericht, wenn es damals gar keine Verfassung gab und noch heute keine, vom Volk beschlossene, Verfassung vorliegt?

Durch Art. 4 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 erhielt der Artikel 146 GG folgenden Wortlaut:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das
gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft
tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."


3. Frage: Wieso ist die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet, wenn ein Teil des deutschen Volkes ausgeschlossen wird?

4. Frage: Wie ist es rechtlich möglich, dass die Bundesregierung, die ja nur für die „Bundesrepublik von Deutschland“ zuständig ist, die Gebiete östlich der Oder-Neiße abtritt?
...
weiter:
http://www.widerstand-ist-recht.de/verfger/brief.html



wie sich der Herren in den roten Roben wohl diesmal aus der Affäre ziehen werden?

Geronimo
13.03.2011, 19:25
Sie werden was von "Verfassungswirklichkeit" daher schwafeln. Punkt. Kein Hahn kräht danach.

-jmw-
13.03.2011, 20:33
Die Bundesrepublik Deutschland heißt in der wörtlichen Übersetzung aus dem englischen: „Bundesrepublik von Deutschland“ (Federal Republic of Germany). Deutschland ist das eigentliche Staatsgebiet und die BRvD ist lediglich ein Teil davon, ein Staatsfragment eben.
Offensichtlich hält dieser "Künstler" die Restbevölkerung für grenzenlos bescheuert.

Cinnamon
13.03.2011, 21:20
Offensichtlich hält dieser "Künstler" die Restbevölkerung für grenzenlos bescheuert.

Laut diesen "Künstler" sind mehrere Millionen Polen Deutsche und müssten an der Verfassungsgebung mitwirken.

-jmw-
13.03.2011, 21:27
Das nun störte mich nicht.

Meine Vorstellungen flössen eh nur marginal hinein in eine neue Verfassung und also müsst ich eh leben, wie auch heute schon, mit vielem, was mich stört und also bräuchte mich auch nicht stören, bekämen wir mit westpolnischer Hilfe eine neue Verfassung, an der mich bloss andere Dinge stören als an der heutigen.

Und, ja, denke ich so drüber nach, mag man sogar hoffen darauf, dass einige positive Impulse kämen von den Westpolen, da diese noch nicht ganz so verschwurbelt sind in vielen Dingen, wie die Westdeutschen.

Marx
13.03.2011, 21:31
4. Frage: Wie ist es rechtlich möglich, dass die Bundesregierung, die ja nur für die „Bundesrepublik von Deutschland“ zuständig ist, die Gebiete östlich der Oder-Neiße abtritt?

Deutsche Revanchisten unterschreibt gefälligst

Rowlf
13.03.2011, 21:41
Im Vorfeld hatten mir freundliche Menschen den Segen Gottes für die Verhandlung gewünscht. Und tatsächlich, nachdem meine Anträge ins Protokoll aufgenommen waren, sagte mir eine Innere Stimme: "Es genügt. Wir haben alles was wir brauchen."

Der Typ ist doch nicht echt.

Nachtrag:


Eine Innere Stimme sagte mir vor dem Kauf des Grundstücks:

„Mein Sohn, du kannst das Gelände nicht kaufen, denn ich, dein Vater,
habe es nie an einen Menschen abgetreten!“

Anscheinend spricht Gott persönlich zu Werner May.

-jmw-
13.03.2011, 21:52
Übrigens: Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 12. September 1990.
Unterzeichung des Deutsch-polnischen Grenzvertrags am 14. November 1990.
Bundestagswahlen am 02. Dezember 1990.
Heraus kam eine Mehrheit für Parteien, die die Verträge unterstütz(t)en.

Was wäre wohl das Ergebnis einer Volksabstimmung gewesen?
Etwa ein anderes?
Was spricht dafür?

Rowlf
13.03.2011, 21:57
Übrigens: Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 12. September 1990.
Unterzeichung des Deutsch-polnischer Grenzvertrags am 14. November 1990.
Bundestagswahlen am 02. Dezember 1990.
Heraus kam eine Mehrheit für Parteien, die die Verträge unterstütz(t)en.

Was wäre wohl das Ergebnis einer Volksabstimmung gewesen?
Etwa ein anderes?
Was spricht dafür?

Oder wie würde eine Volksabstimmung mit den ganzen, von linken Medien, Juden, Jesuiten usw. beeinflussten Leuten ihre Verfassung wählen?

Passt den "wir-haben-hier-keine-Verfassung-Leuten", dass Ergebnis dann auch. Ganz egal was da heraus kommen würde?

Nachtrag: Warum sollte denn gewählte Volksvertreter plötzlich nicht mehr ihrem Vetretungsanspruch gerecht werden, wenn es um die Verfassung geht?
Was für eine Art Demokratiemodell (sie reden ja immer über Demokratie) schwebt diesen Menschen so vor?
Alle (!) treffen sich in Berlin und arbeiten die Verfassung zusammen aus?

Oder muss da jemand doch ne Vorlage liefern? Wer sollte das sein? Die Systemparteien, die NPD? Werner May?

-jmw-
13.03.2011, 22:12
„Mein Sohn, du kannst das Gelände nicht kaufen, denn ich, dein Vater, habe es nie an einen Menschen abgetreten!“
Das gilt für sicher 99,99 Prozent aller Grundstücke in Deutschland, für die meisten in Europa und für immernoch sehr, sehr viele im Rest der Welt: Dass irgendwann der Eigentümer gegen seinen Willen enteignet wurde.

-jmw-
13.03.2011, 22:20
Oder wie würde eine Volksabstimmung mit den ganzen, von linken Medien, Juden, Jesuiten usw. beeinflussten Leuten ihre Verfassung wählen?
'ne richtige Volksabstimmung ginge sicher nur nach der Weimarer Verfassung auf dem Stand des Jahres '45 oder so.

Und vorher müssten die ganzen Polen raus aus Ostdeutschland, müsste also die Vertreibung durch Vertreibung rückabgewickelt werden, da sonst irgendwer vielleicht aus blossem Mitleid mit den Polen stimmte.

Und vor'm Gang zur Urne ist neben dem Personal- der NPD-Parteiausweis vorzuzeigen;
alternativ der der REP, dann aber nur gültig in Verbindung mit polizeilichem FührerFührungszeugnis, durch das mindestens ein staatsfeindliches Vergehen nachgewiesen werden muss.

Registrierter
01.04.2011, 12:48
gibt´s schon i-welche News vom "BVerfG" bezüglich der Anfrage durch den Künstler May?

Apollyon
01.04.2011, 13:08
Die Grundgesetze sind ja auch keine Verfassung. :))
Deutsche laut Grundgesetz sind Abkömmlinge des Staatsgebietes des deutschen Reichs von 1937, die meisten wurden Vertrieben aus diesen Gebieten also werden Polen nicht mit an einer allgemein deutschen Verfassung arbeiten, außer die Nachweislich "Abkömmlinge" sind könnten sich dieses recht nehmen.

Durch eine allgemeingültige Verfassung könnte man so manches Problem beseitigen, diese würde aber sowohl die Grundgesetze als auch die Landesverfassungen ungültig machen.

Ja dieser Brief passt den "Deutschland-hat-keine-Verfassung-Anhängern", und es geht nicht dabei um eine Diktatur wie es das 3. Reich war zu erschaffen.

-jmw-
01.04.2011, 13:13
Die Bundesrepublik Deutschland heißt in der wörtlichen Übersetzung aus dem englischen: „Bundesrepublik von Deutschland“ (Federal Republic of Germany). Deutschland ist das eigentliche Staatsgebiet und die BRvD ist lediglich ein Teil davon, ein Staatsfragment eben.
Wendet man das an auf

- das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland oder
- den Commonwealth von Australien

wird es interessant.

I.Ü. ist seine Schlussfolgerung auch grammatikalisch einfach unrichtig.
Handelt es sich vielleicht garnicht um einen Deutschen?
Vielleicht nur ein Scherz, obendrein eines Ausländers?
Oder eben nur eine künstlerische Aktion?

Jedenfalls unterschreitet er eine Unfugsgrenze, unterhalb derer ich nicht mehr bereit bin, den Rest seiner Ausführungen ernstzunehmen - unabhängig davon, wieweit sie zutreffen mögen.

AnastasiaNatalja
01.04.2011, 13:19
'ne richtige Volksabstimmung ginge sicher nur nach der Weimarer Verfassung auf dem Stand des Jahres '45 oder so.

Und vorher müssten die ganzen Polen raus aus Ostdeutschland, müsste also die Vertreibung durch Vertreibung rückabgewickelt werden, da sonst irgendwer vielleicht aus blossem Mitleid mit den Polen stimmte.

Und vor'm Gang zur Urne ist neben dem Personal- der NPD-Parteiausweis vorzuzeigen;
alternativ der der REP, dann aber nur gültig in Verbindung mit polizeilichem FührerFührungszeugnis, durch das mindestens ein staatsfeindliches Vergehen nachgewiesen werden muss.

Keine Vertreibung, sondern nur eine Umsiedlung.

Apollyon
01.04.2011, 13:23
Keine Vertreibung, sondern nur eine Umsiedlung.

Komisch das bei dieser Umsiedlung über 3 Millionen Menschen starben, und Zeitzeugen was ganz anderes zu dieser Umsiedlung sagen.

Anmerkung:
Ich hab mich verlesen := , heutztage muss natürlich Umgesiedelt werden. Ich würde aber auch auf diese Gebiete verzichten, wir wollen einfach unsere Ruhe und eine echte Unabhängigkeit.

AnastasiaNatalja
01.04.2011, 13:43
Komisch das bei dieser Umsiedlung über 3 Millionen Menschen starben, und Zeitzeugen was ganz anderes zu dieser Umsiedlung sagen.

Anmerkung:
Ich hab mich verlesen := , heutztage muss natürlich Umgesiedelt werden. Ich würde aber auch auf diese Gebiete verzichten, wir wollen einfach unsere Ruhe und eine echte Unabhängigkeit.

Nein, ich meinte das die Polen dann nur umgesiedelt werden und nicht vertrieben wie die Deutschen, auch wenn es offiziell auch nur eine "Umsiedlung" war.

Eine Vertreibung wie die Deutschen sie hinter sich haben, wünsche ich niemandem, auch nicht den Polen.

-jmw-
01.04.2011, 13:51
Keine Vertreibung, sondern nur eine Umsiedlung.
Eine Umsiedlung ist es dann, wenn sie niemand wehrt.
Tut wer es doch, ist es eine Vertreibung.

Viele Polen täten sich wehren und also müsste man sie vertreiben - mit Waffengewalt.

I.Ü. würde ich dann verlangen, dass man das mit den Russen auch macht.
Bin nämlich Erbe eines Grundstücks im heutigen Oblast Kaliningrad.

Das möchte ich sehen, wie die Bundeswehr in Königsberg einfällt!
Atomkrieg, anyone?

AnastasiaNatalja
01.04.2011, 13:58
Eine Umsiedlung ist es dann, wenn sie niemand wehrt.
Tut wer es doch, ist es eine Vertreibung.

Viele Polen täten sich wehren und also müsste man sie vertreiben - mit Waffengewalt.

I.Ü. würde ich dann verlangen, dass man das mit den Russen auch macht.
Bin nämlich Erbe eines Grundstücks im heutigen Oblast Kaliningrad.

Das möchte ich sehen, wie die Bundeswehr in Königsberg einfällt!
Atomkrieg, anyone?

Tja dann haben die Polen allerdings Pech gehabt... sie kriegen ein halbes Jahr Zeit um ihre Sachen zu packen und wenn sie nicht gehen, dann naja...:D

Sie leben eben auf geklautem Land, kann ich ja auch nichts dazu, da müssen sie sich bei der USA bedanken.

Irratio
01.04.2011, 14:00
Tja dann haben die Polen allerdings Pech gehabt... sie kriegen ein halbes Jahr Zeit um ihre Sachen zu packen und wenn sie nicht gehen, dann naja...:D

Sie leben eben auf geklautem Land, kann ich ja auch nichts dazu, da müssen sie sich bei der USA bedanken.
... weil sich Staatsgrenzen im Laufe der Geschichte noch nie verschoben haben?

Irratio.

AnastasiaNatalja
01.04.2011, 14:17
... weil sich Staatsgrenzen im Laufe der Geschichte noch nie verschoben haben?

Irratio.

Diese Grenzverschiebungen waren aber völkerrechtswidrig, andere eben nicht.:rolleyes:

-jmw-
01.04.2011, 16:57
Tja dann haben die Polen allerdings Pech gehabt... sie kriegen ein halbes Jahr Zeit um ihre Sachen zu packen und wenn sie nicht gehen, dann naja...:D
Dann werden sie eben erschossen, joa, total ":D"! :(



Sie leben eben auf geklautem Land, kann ich ja auch nichts dazu, da müssen sie sich bei der USA bedanken.
Diese Grenzverschiebungen waren aber völkerrechtswidrig, andere eben nicht.[/quote][/QUOTE]
"Völkerrecht" ist, was von den Staaten weltweit anerkannt wird.
Im Falle der Bundesrepublik ist das die Oder-Neiße-Grenze.
Und also liegt eine Völkerrechtswidrigkeit nicht vor.

AnastasiaNatalja
01.04.2011, 18:15
Dann werden sie eben erschossen, joa, total ":D"! :(

Diese Grenzverschiebungen waren aber völkerrechtswidrig, andere eben nicht.[/QUOTE]
"Völkerrecht" ist, was von den Staaten weltweit anerkannt wird.
Im Falle der Bundesrepublik ist das die Oder-Neiße-Grenze.
Und also liegt eine Völkerrechtswidrigkeit nicht vor.[/QUOTE]

Gebietsabtretungen waren aber generell verboten, davon mal abgesehen hat die Regierung von damals das machen müssen und auch hundertpro nicht im Sinne des Volkes gehandelt:rolleyes:

Wer hat was von erschießen gesagt ?

-jmw-
01.04.2011, 18:39
Gebietsabtretungen waren aber generell verboten
Da haben sich weder Russen noch Polen noch Deutsche dran gehalten;
und direkt nach dem hatten auch Tschechen, Franzosen, Niederländer, Briten, Amerikaner nicht die Absicht.


davon mal abgesehen hat die Regierung von damals das machen müssen und auch hundertpro nicht im Sinne des Volkes gehandelt:rolleyes:
Ob die Regierung "im Sinne des Volkes" gehandelt hat oder nicht, entscheiden während der Legislaturperiode Parlament und Bundesverfassungsgericht, nach Ende der Legislaturperiode der Wähler.
Und die Wähler haben damals Union und SPD gewählt, also Abtretungsparteien.


Wer hat was von erschießen gesagt ?
Was tätest Du denn, wenn irgendwelche Ausländer Dich von Deinem Grundstück verjagen wollen?

AnastasiaNatalja
01.04.2011, 19:01
Da haben sich weder Russen noch Polen noch Deutsche dran gehalten;
und direkt nach dem hatten auch Tschechen, Franzosen, Niederländer, Briten, Amerikaner nicht die Absicht.


Ob die Regierung "im Sinne des Volkes" gehandelt hat oder nicht, entscheiden während der Legislaturperiode Parlament und Bundesverfassungsgericht, nach Ende der Legislaturperiode der Wähler.
Und die Wähler haben damals Union und SPD gewählt, also Abtretungsparteien.


Was tätest Du denn, wenn irgendwelche Ausländer Dich von Deinem Grundstück verjagen wollen?

Wo haben Deutsche Gebiete annektiert ? :rolleyes:

Man muss sie ja nicht erschießen, so radikal bin ich dann auch nicht.

-jmw-
01.04.2011, 19:16
Wo haben Deutsche Gebiete annektiert ? :rolleyes:
Ab 1939?
Ernstgemeinte Frage?


Man muss sie ja nicht erschießen, so radikal bin ich dann auch nicht.
Es wird nix anderes übrigbleiben, wenn die sich wehren, nicht?

AnastasiaNatalja
01.04.2011, 19:48
Ab 1939?
Ernstgemeinte Frage?


Es wird nix anderes übrigbleiben, wenn die sich wehren, nicht?

Ist bei dir besetzen = annektieren ? ?(

Don
01.04.2011, 19:58
Ist bei dir besetzen = annektieren ? ?(

Stellst du Dich so blöd, oder....

Polen z.B. existierte 1941 nicht mehr. Da war kein besetztes Polen. Es war weg.
Man nennt das annektieren, ja.


Den Rest konnten unsere tapferen Vorfahren nicht mehr annektieren weil sie wieder rausgeworfen wurden. Es ist aber nicht sehr zweifelhaft daß es ansonsten geschehen wäre.

Es ist müßig hier über jeden Quadratkilometer zu schwadronieren, aber gesetzt den Erfolgsfall wäre das Deutsche Reich heute relativ groß.

bernhard44
01.04.2011, 20:08
Laut diesen "Künstler" sind mehrere Millionen Polen Deutsche und müssten an der Verfassungsgebung mitwirken.

Unsinn, Polen sind Polen und Deutsche sind Deutsche!! Es gibt dazu auch ein Staatsbürgerschafgesetz!


Das reguläre Staatsangehörigkeitsrecht beruht einerseits auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583), das mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt wurde, und andererseits auf mehreren mit Wirkung vom 1. Januar 1991 im damaligen Ausländergesetz vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354) geschaffenen Regelungen, die ursprünglich die Einbürgerung von jugendlichen Ausländern erleichtern sollten (§§ 85 bis 91 AuslG), später aber auch auf Erwachsene ausgedehnt wurden und mit Wirkung vom 1. Januar 2005 durch Art. 5 des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) geschlossen in das Staatsangehörigkeitsgesetz übernommen worden sind (heute §§ 10 bis 12 b StAG). Nach der Herausnahme staatsangehörigkeitsrechtlicher Bestimmungen aus dem Ausländerrecht und nach Außerkrafttreten des speziellen Staatsangehörigkeitsrechts sind alle wesentlichen Regelungen über die Staatsangehörigkeit nun in einem Gesetz vereint.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Die_Begriffe_.E2 .80.9EDeutscher_Staatsangeh.C3.B6riger.E2.80.9C_un d_.E2.80.9EDeutscher.E2.80.9C

AnastasiaNatalja
01.04.2011, 20:16
Stellst du Dich so blöd, oder....

Polen z.B. existierte 1941 nicht mehr. Da war kein besetztes Polen. Es war weg.
Man nennt das annektieren, ja.


Den Rest konnten unsere tapferen Vorfahren nicht mehr annektieren weil sie wieder rausgeworfen wurden. Es ist aber nicht sehr zweifelhaft daß es ansonsten geschehen wäre.

Es ist müßig hier über jeden Quadratkilometer zu schwadronieren, aber gesetzt den Erfolgsfall wäre das Deutsche Reich heute relativ groß.

Nein tu ich nicht, klingt vielleicht blöd, aber ich wusste das wirklich nicht, ich dachte Polen wäre nur besetzt:=.

GSch
02.04.2011, 07:26
Gebietsabtretungen waren aber generell verboten, ...

Wer sagt das? Staaten können im gegenseitigen Einvernehmen mit ihrem Gebiet machen, was sie wollen.

-jmw-
02.04.2011, 09:41
Ist bei dir besetzen = annektieren ? ?(
Mnö.
Besetzung und Annexion sind durchaus zwei Paar Schuhe. :)
Besetzt wurde viel; annektiert weniger, aber immerhin:

- Die Region um Eupen und Malmedy kam zum Reichsgau Köln-Aachen;
- Teile Westpolens, sog. "Neue Ostgebiete": Schaffung der Gaue Danzig-Westpreussen und Wartheland, Erweiterung des Gaus Oberschlesien nach Osten, Erweiterung des Gaus Ostpreussen nach Süden;
- Teile Russlands bzw. Weissrussland: Bezirk Bialystok als Erweiterung des Gaus Ostpreussens nach Südosten

- Teile Sloweniens
- Luxemburg und
- die Regionen Elsaß und Lothringen...

... wurden einem sog. Chef der Zivilverwaltung unterstellt, der die Annexion vorbereiten sollte.