Registrierter
13.03.2011, 19:20
interessante Aktion eines Künstlers:
http://www.widerstand-ist-recht.de/verfger/brief.html
An den Präsidenten
des Bundesverfassungsgerichts
Herrn Prof. Dr. Voßkuhle
- Persönlich-
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Voßkuhle,
da ich gerade für ein Buch über „Deutschland“ recherchiere bitte ich hiermit um eine offizielle Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts.
Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts konnte man 2008 nachlesen: „Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland.“
In der Antwortnote der Ministerpräsidenten der Länder in den westdeutschen Besatzungszonen an
die Militärgouverneure vom 10. Juli 1948 mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten heißt es: „Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen werden kann,wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden…“.
In der Anlage 1 steht unter Pkt. 2: „Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer deutschen Verfassung sollen zurückgestellt werden bis die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße wieder hergestellt ist.“
In der berühmten Rede von Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 heißt es: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“
Mit dem Grundgesetz wurde demnach keine Verfassung geschaffen und kein Staat gegründet, sondern ein „Staatsfragment“.
Das Grundgesetz sollte die Grundlage sein für einen Staat „Deutschland“, der erst dann gegründet werden sollte, wenn alle dazugehörenden Länder wiedervereinigt seien.
plakate 1
Die Wahlplakate aus der damaligen Zeit zeigen auf, welche Grenzen „Deutschland“ haben sollte.
Festgehalten und verbindlich verankert wurde das im Artikel 146 des Grundgesetzes: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Daraus folgt:
a) Die Menschen östlich der Oder-Neiße-Linie sind Teil des deutschen Volkes.
b) Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
c) Eine Verfassung muss von dem gesamten deutschen Volk beschlossen werden.
d) Das Land, Deutschland, muss frei, also souverän sein.
1. Frage: Wann hat sich das gesamte deutsche Volk eine Verfassung gegeben?
An den Präsidenten
des Bundesverfassungsgerichts
Herrn Prof. Dr. Voßkuhle
- Persönlich-
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Voßkuhle,
da ich gerade für ein Buch über „Deutschland“ recherchiere bitte ich hiermit um eine offizielle Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts.
Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts konnte man 2008 nachlesen: „Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland.“
In der Antwortnote der Ministerpräsidenten der Länder in den westdeutschen Besatzungszonen an
die Militärgouverneure vom 10. Juli 1948 mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten heißt es: „Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen werden kann,wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden…“.
In der Anlage 1 steht unter Pkt. 2: „Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer deutschen Verfassung sollen zurückgestellt werden bis die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße wieder hergestellt ist.“
In der berühmten Rede von Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 heißt es: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“
Mit dem Grundgesetz wurde demnach keine Verfassung geschaffen und kein Staat gegründet, sondern ein „Staatsfragment“.
Das Grundgesetz sollte die Grundlage sein für einen Staat „Deutschland“, der erst dann gegründet werden sollte, wenn alle dazugehörenden Länder wiedervereinigt seien.
plakate 1
Die Wahlplakate aus der damaligen Zeit zeigen auf, welche Grenzen „Deutschland“ haben sollte.
Festgehalten und verbindlich verankert wurde das im Artikel 146 des Grundgesetzes: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Daraus folgt:
a) Die Menschen östlich der Oder-Neiße-Linie sind Teil des deutschen Volkes.
b) Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
c) Eine Verfassung muss von dem gesamten deutschen Volk beschlossen werden.
d) Das Land, Deutschland, muss frei, also souverän sein.
1. Frage: Wann hat sich das gesamte deutsche Volk eine Verfassung gegeben?
Die Bundesrepublik Deutschland ist nur ein kleiner Teil Deutschlands, wie man auch diesen Plakaten ersehen kann.
Das Deutsche Volk ist demnach erheblich umfangreicher, als das seit Jahrzehnten behauptet wird. Die Bundesrepublik Deutschland heißt in der wörtlichen Übersetzung aus dem englischen: „Bundesrepublik von Deutschland“ (Federal Republic of Germany). Deutschland ist das eigentliche Staatsgebiet und die BRvD ist lediglich ein Teil davon, ein Staatsfragment eben.
Die gesetzliche Grundlage dieses Konstrukts, das Grundgesetz, sollte erst dann zu einer Verfassung werden, wenn sie „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
(Art. 146 GG alte Fassung)
2. Frage: Wieso nennen Sie sich seit 1951 Bundesverfassungsgericht, wenn es damals gar keine Verfassung gab und noch heute keine, vom Volk beschlossene, Verfassung vorliegt?
Durch Art. 4 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 erhielt der Artikel 146 GG folgenden Wortlaut:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das
gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft
tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
3. Frage: Wieso ist die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet, wenn ein Teil des deutschen Volkes ausgeschlossen wird?
4. Frage: Wie ist es rechtlich möglich, dass die Bundesregierung, die ja nur für die „Bundesrepublik von Deutschland“ zuständig ist, die Gebiete östlich der Oder-Neiße abtritt?
...
weiter:
http://www.widerstand-ist-recht.de/verfger/brief.html
wie sich der Herren in den roten Roben wohl diesmal aus der Affäre ziehen werden?
http://www.widerstand-ist-recht.de/verfger/brief.html
An den Präsidenten
des Bundesverfassungsgerichts
Herrn Prof. Dr. Voßkuhle
- Persönlich-
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Voßkuhle,
da ich gerade für ein Buch über „Deutschland“ recherchiere bitte ich hiermit um eine offizielle Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts.
Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts konnte man 2008 nachlesen: „Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland.“
In der Antwortnote der Ministerpräsidenten der Länder in den westdeutschen Besatzungszonen an
die Militärgouverneure vom 10. Juli 1948 mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten heißt es: „Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen werden kann,wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden…“.
In der Anlage 1 steht unter Pkt. 2: „Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer deutschen Verfassung sollen zurückgestellt werden bis die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße wieder hergestellt ist.“
In der berühmten Rede von Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 heißt es: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“
Mit dem Grundgesetz wurde demnach keine Verfassung geschaffen und kein Staat gegründet, sondern ein „Staatsfragment“.
Das Grundgesetz sollte die Grundlage sein für einen Staat „Deutschland“, der erst dann gegründet werden sollte, wenn alle dazugehörenden Länder wiedervereinigt seien.
plakate 1
Die Wahlplakate aus der damaligen Zeit zeigen auf, welche Grenzen „Deutschland“ haben sollte.
Festgehalten und verbindlich verankert wurde das im Artikel 146 des Grundgesetzes: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Daraus folgt:
a) Die Menschen östlich der Oder-Neiße-Linie sind Teil des deutschen Volkes.
b) Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
c) Eine Verfassung muss von dem gesamten deutschen Volk beschlossen werden.
d) Das Land, Deutschland, muss frei, also souverän sein.
1. Frage: Wann hat sich das gesamte deutsche Volk eine Verfassung gegeben?
An den Präsidenten
des Bundesverfassungsgerichts
Herrn Prof. Dr. Voßkuhle
- Persönlich-
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Voßkuhle,
da ich gerade für ein Buch über „Deutschland“ recherchiere bitte ich hiermit um eine offizielle Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts.
Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts konnte man 2008 nachlesen: „Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland.“
In der Antwortnote der Ministerpräsidenten der Länder in den westdeutschen Besatzungszonen an
die Militärgouverneure vom 10. Juli 1948 mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten heißt es: „Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen werden kann,wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden…“.
In der Anlage 1 steht unter Pkt. 2: „Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer deutschen Verfassung sollen zurückgestellt werden bis die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße wieder hergestellt ist.“
In der berühmten Rede von Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 heißt es: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“
Mit dem Grundgesetz wurde demnach keine Verfassung geschaffen und kein Staat gegründet, sondern ein „Staatsfragment“.
Das Grundgesetz sollte die Grundlage sein für einen Staat „Deutschland“, der erst dann gegründet werden sollte, wenn alle dazugehörenden Länder wiedervereinigt seien.
plakate 1
Die Wahlplakate aus der damaligen Zeit zeigen auf, welche Grenzen „Deutschland“ haben sollte.
Festgehalten und verbindlich verankert wurde das im Artikel 146 des Grundgesetzes: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Daraus folgt:
a) Die Menschen östlich der Oder-Neiße-Linie sind Teil des deutschen Volkes.
b) Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
c) Eine Verfassung muss von dem gesamten deutschen Volk beschlossen werden.
d) Das Land, Deutschland, muss frei, also souverän sein.
1. Frage: Wann hat sich das gesamte deutsche Volk eine Verfassung gegeben?
Die Bundesrepublik Deutschland ist nur ein kleiner Teil Deutschlands, wie man auch diesen Plakaten ersehen kann.
Das Deutsche Volk ist demnach erheblich umfangreicher, als das seit Jahrzehnten behauptet wird. Die Bundesrepublik Deutschland heißt in der wörtlichen Übersetzung aus dem englischen: „Bundesrepublik von Deutschland“ (Federal Republic of Germany). Deutschland ist das eigentliche Staatsgebiet und die BRvD ist lediglich ein Teil davon, ein Staatsfragment eben.
Die gesetzliche Grundlage dieses Konstrukts, das Grundgesetz, sollte erst dann zu einer Verfassung werden, wenn sie „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
(Art. 146 GG alte Fassung)
2. Frage: Wieso nennen Sie sich seit 1951 Bundesverfassungsgericht, wenn es damals gar keine Verfassung gab und noch heute keine, vom Volk beschlossene, Verfassung vorliegt?
Durch Art. 4 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 erhielt der Artikel 146 GG folgenden Wortlaut:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das
gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft
tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
3. Frage: Wieso ist die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet, wenn ein Teil des deutschen Volkes ausgeschlossen wird?
4. Frage: Wie ist es rechtlich möglich, dass die Bundesregierung, die ja nur für die „Bundesrepublik von Deutschland“ zuständig ist, die Gebiete östlich der Oder-Neiße abtritt?
...
weiter:
http://www.widerstand-ist-recht.de/verfger/brief.html
wie sich der Herren in den roten Roben wohl diesmal aus der Affäre ziehen werden?