PDA

Vollständige Version anzeigen : Special!Weißbuch Klima 2009-Aktionsrahmen



Nonkonform
10.03.2011, 20:55
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Brüssel, den 1.4.2009
KOM(2009) 147 endgültig

WEISSBUCH
Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen
{SEK(2009) 386}
{SEK(2009) 387}
{SEK(2009) 388}

INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung .................................................. .................................................. ........................... 3

2. Warum eine Anpassungsstrategie? Und warum auf EU-Ebene? ........................................... 4

2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas............................................ .......... 4

2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept ...................... 6

2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene? .................................................. .......................... 7
3. Die vorgeschlagene EU-Rahmenregelung: Ziele und Aktion............................................ .... 7

3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage .................................................. ............................ 8

3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU...... 9

3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken.............. 10


3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft ......................... 11


3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern
.................................................. .................................................. ............................... 12

3.2.4. Verbesserung der Widerstandskraft von Küsten- und Meeresgebieten ..................... 13

3.2.5 Verbesserung der Widerstandskraft von Produktionssystemen und Infrastrukturen. 14
4. Instrumente - Finanzierung
.................................................. ................................................ 15

5. Handeln in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten .................................................. ............. 16


6. Aussenpolitische Dimension und laufende Arbeiten im Rahmen der
Klimarahmenkonvention (UNFCCC) .................................................. ...................... 17


7. Schlussfolgerungen - Perspektiven .................................................. .................................... 18



1.EINLEITUNG

Der Klimawandel verursacht einen Anstieg der Land- und Meerestemperaturen und nimmt
Einfluss auf Niederschlagsmengen und Niederschlagsmuster. Die Folgen sind ein Anstieg des
globalen durchschnittlichen Meeresspiegels, eine voraussichtliche Beschleunigung der
Küstenerosion und zunehmend schwere wetterbedingte Naturkatastrophen. Die sich
verändernden Wasserspiegel, -temperaturen und –strömungen wiederum nehmen Einfluss auf
die Nahrungsmittelproduktion, die Gesundheit, Industrie und Verkehr und gefährden die
Unversehrtheit des Ökosystems. Der Klimawandel wird spürbare wirtschaftliche und soziale
Auswirkungen zeitigen und einige Regionen und Sektoren stärker treffen als andere.
Bestimmte Bevölkerungsgruppen (ältere Menschen, Behinderte, einkommensschwache
Haushalte) dürften die Folgen des Klimawandels ebenfalls stärker zu spüren bekommen.
Die Bewältigung des Klimawandels erfordert eine zweigleisige Reaktion. Zunächst und an
erster Stelle gilt es, die Emissionen von Treibhausgasen (THG) zu verringern (d. h.
„Klimaschutzmaßnahmen“ zu treffen); in einem zweiten Schritt muss gehandelt werden, d. h.
es sind „Anpassungsmaßnahmen“ erforderlich, um die unvermeidbaren Folgen des
Klimawandels zu bewältigen. Die jüngst verabschiedeten Rechtsvorschriften der EU im
Bereich Klimawandel sehen konkrete Maßnahmen vor, mit denen die EU ihrer
Selbstverpflichtung, die Emissionen bis 2020 auf 20 % unterhalb des Niveaus von 1990 zu
senken, nachkommen will, und können geändert werden, um eine Emissionsverringerung von
30 % zu erreichen, wenn im Rahmen eines internationalen Übereinkommens vereinbart wird,
dass andere Industriestaaten vergleichbare Reduktionen erwirken und wirtschaftlich
fortgeschrittenere Entwicklungsländer entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und
Fähigkeiten einen angemessenen Beitrag leisten. Selbst wenn es der Staatengemeinschaft
gelingen sollte, die THG-Emissionen zu begrenzen und anschließend zu reduzieren, braucht
unser Planet dennoch Zeit, um sich von den Klimaauswirkungen der bereits in die
Atmosphäre freigesetzten Treibhausgase zu erholen. Die Menschheit wird noch mindestens
50 Jahre lang mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen haben. Anpassungsmaßnahmen
sind daher unerlässlich.
Vereinzelte Anpassungsbemühungen laufen bereits. Um sicherzustellen, dass in allen
Sektoren und auf allen Regierungsebenen rechtzeitig kohärente und wirksame
Anpassungsmaßnahmen getroffen werden, ist jedoch ein strategischerer Ansatz erforderlich.
Dieses Weißbuch gibt den Rahmen vor, mit dem die Anfälligkeit der EU gegenüber den
Auswirkungen des Klimawandels gemindert werden soll. Es stützt sich auf die Ergebnisse der
weitreichenden Konsultation, die 2007 mit dem Grünbuch über die Anpassung an den
Klimawandel in Europa1 lanciert wurde, sowie weitere Forschungsarbeiten, mit denen
Maßnahmen herausgearbeitet wurden, die auf kurze Sicht notwendig sind. Dieser Rahmen
soll im Zuge des Verfügbarwerdens weiterer Erkenntnisse ausgebaut werden. Er wird die
Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen und vor allem in Entwicklungsländern
internationale Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel fördern. Die EU erarbeitet
zurzeit mit anderen Partnerländern im Rahmen der UNFCCC2 ein
Klimaschutzübereinkommen für die Zeit nach 2012, das sowohl Anpassungs- als auch
Klimaschutzfragen regeln wird. Die diesbezüglichen Vorschläge der Kommission sind in der
1 KOM(2007) 354.
2 Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen.

Nonkonform
10.03.2011, 20:56
Mitteilung „Ein umfassendes Klimaschutzübereinkommen als Ziel für Kopenhagen“3
dargelegt.
Die Verbesserung der Klimaresistenz der EU bedeutet auch eine Chance, in eine
kohlenstoffarme Wirtschaft zu investieren, beispielsweise durch Förderung der
Energieeffizienz und der Einführung grüner Produkte. Hierin liegt eines der wichtigsten Ziele
des Europäischen Konjunkturprogramms, das die Gegenmaßnahmen der EU zur
Wirtschaftskrise darlegt und uns zu einer kreativen, wissensbasierten Wirtschaft führen soll.
Zugleich können wir strukturelle Änderungen durch eine modernisierte europäische
Infrastruktur erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft verbessern.
Die Erarbeitung der Rahmenregelung war ein Querschnittsprojekt, und diesem Weißbuch
liegen drei sektorbezogene Arbeitspapiere (Landwirtschaft4, Gesundheit5 und Wasser, Küsten
und Meeresgebiete6) bei. Es besteht die Möglichkeit, dass künftig weitere sektorbezogene
Arbeitspapiere vorgelegt werden.
2.WARUM EINE ANPASSUNGSSTRATEGIE? UND WARUM AUF EU-EBENE?
2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas
Je nach Region zeitigt der Klimawandel Auswirkungen unterschiedlicher Intensität. In Europa
sind die südlichen Regionen, der Mittelmeerraum, Regionen in äußerster Randlage sowie
arktische Gebiete am anfälligsten. Auch Berggebiete und insbesondere die Alpen, Inseln,
Küsten- und Stadtgebiete sowie dicht besiedelte Überschwemmungsgebiete werden mit
besonderen Problemen konfrontiert. Außerhalb Europas werden Entwicklungsländer
(einschließlich kleine Inselstaaten) nach wie vor besonders anfällig sein.
Der Klimawandel wird verschiedene Sektoren treffen. In der Landwirtschaft werden sich die
erwarteten Klimaänderungen auf Ackererträge, Herdenführung und Produktionsstandorte
auswirken. Infolge der erhöhten Wahrscheinlichkeit und Intensität von Wetterextremen wird
das Risiko von Ernteausfällen beträchtlich steigen. Auch Böden werden betroffen sein, denn
es wird zum Abbau organischer Substanzen kommen, jener Stoffe, die die Bodenfruchtbarkeit
nachhaltig beeinflussen. Zu den Auswirkungen der Klimaänderung auf die Wälder dürften
auch Veränderungen des Zustands und der Produktivität der Wälder sowie der geografischen
Verbreitung bestimmter Baumarten zählen. Der Klimawandel wird für den Fischerei- und
Aquakultursektor ein zusätzlicher Stressfaktor sein. Auch Küsten und marine
Ökosysteme werden stark betroffen sein. Die Küstenerosion wird sich (Fortsetzung)

beschleunigen, und
existierende Schutzmaßnahmen reichen möglicherweise nicht mehr aus. Unter diesem
Gesichtspunkt sollten Inseln und Gebiete in äußerster Randlage besonders berücksichtigt
werden.
Im Sektor Energie wird der Klimawandel sowohl die Energieproduktion als auch die
Energienachfrage unmittelbar beeinflussen. Treten die prognostizierten Auswirkungen der
Klimaänderung auf Niederschläge und Gletscherschmelze ein, so könnte die Erzeugung von
Wasserenergie in Nordeuropa um mehr als 5 % zunehmen und in Südeuropa um 25 % oder
3 KOM(2009) 39 vom 28.1.2009.
4 SEK(2009)417.
5 SEK(2009)416.
6 SEK(2009)386.

Nonkonform
10.03.2011, 20:58
mehr zurückgehen7. Niederschlagsrückgänge und Hitzewellen dürften auch den Kühlprozess
von Wärmekraftwerken negativ beeinflussen. Auf der Nachfrageseite werden die immer
häufiger vorkommenden Hitzerekorde im Sommer und der damit einhergehende
Kühlungsbedarf sowie die Folgen von Wetterextremen vor allem die Stromversorgung
beeinträchtigen.
Wetterextreme haben enorme wirtschaftliche und soziale Auswirkungen. Sie schädigen
Infrastrukturen (im Bau-, Verkehrs-, Energie- und Wasserversorgungssektor) und stellen
besonders für dicht besiedelte Gebiete eine Gefahr dar. Durch den Anstieg des Meeresspiegels
könnte sich die Lage verschlimmern. Für terrestrische Gebiete und Meeresgebiete wird ein
strategischeres, langfristig angelegtes Raumplanungskonzept notwendig sein, auch in den
Politikbereichen Verkehr, regionale Entwicklung, Industrie, Tourismus und Energie.
Auch der Tourismus dürfte unter dem Rückgang der Schneedecke in den Alpengebieten und
den steigenden Temperaturen im Mittelmeerraum leiden. Nicht nachhaltige Formen des
Tourismus können die negativen Auswirkungen des Klimawandels noch verschlimmern.
Die sich ändernden Wetterverhältnisse werden für Menschen, Tiere und Pflanzen auch
schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen haben. Mit immer häufiger eintretenden
Katastrophenereignissen könnten wetterbedingte Todes- und Krankheitsfälle zunehmen.
Klimaänderungen könnten auch die Verbreitung von schweren Infektions- und Vektor-
Krankheiten, einschließlich Zoonosen8, beschleunigen. Sie beeinträchtigen das Wohlbefinden
von Tieren und könnten sich auch auf die Pflanzengesundheit auswirken, indem sie neue oder
migrante Schadorganismen begünstigen, die ihrerseits den Handel mit Tieren, Pflanzen und
ihren Erzeugnissen beeinträchtigen könnten.
Der Klimawandel wird die Qualität und Verfügbarkeit von Wasserressourcen spürbar
beeinflussen und somit zahlreiche Sektoren, darunter die Lebensmittelindustrie, treffen, für
die Wasser eine ausschlaggebende Rolle spielt. Über 80 % der landwirtschaftlichen
Nutzfläche sind regenabhängig. Auch die Nahrungsmittelerzeugung hängt für
Bewässerungszwecke von Wasserressourcen ab. Wassermangel ist in vielen Teilen Europas
bereits heute ein Problem, und die Lage dürfte sich im Zuge des Klimawandels weiter
verschlechtern: Es wird damit gerechnet, dass die wasserarmen Gebiete Europas von 19 %
(heutiger Stand) auf 35 % im Jahr 2070 zunehmen werden. Dadurch könnte sich auch der
Migrationsdruck erhöhen.
Der Klimawandel wird den Rückgang der Ökosysteme, einschließlich mariner
Ökosysteme, und der biologischen Vielfalt unaufhaltsam vorantreiben und dabei Arten
treffen sowie Ökosysteme und die von ihnen erbrachten Ökosystemdienstleistungen, auf die
unsere Gesellschaft angewiesen ist, erheblich beeinflussen. Ökosysteme spielen bei der
Klimaregulierung insofern eine unmittelbare Rolle, als Torfmoore, Feuchtgebiete und
Tiefseegebiete für die Lagerung von Kohlenstoff von Bedeutung sind. Darüber hinaus bieten
Salzmarsch-Ökosysteme und Dünen Schutz vor Stürmen. Andere Ökosystemdienstleistungen
wie die Bereitstellung von Trinkwasser, Nahrung und Baumaterialien werden ebenfalls
betroffen sein, und der Zustand der Ozeane kann sich durch Säuerung verschlechtern.
Bestimmte Flächennutzungspraktiken und Planungsbeschlüsse (z. B. Bebauung von
Hochwassergebieten) sowie die nicht nachhaltige Nutzung der Meere (z. B. durch
7 EUA-GFS-WHO — Impacts of Europe’s Changing Climate) — 2008 Indicator-based assessment
Report 4/2008.
8 Zoonosen sind von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten.

Nonkonform
10.03.2011, 20:59
Überfischen) haben Ökosysteme und sozioökonomische Systeme gegenüber dem
Klimawandel anfälliger gemacht und ihre Anpassungsfähigkeit verringert.
Die Herausforderung für politische Entscheidungsträger besteht darin, diese
Klimaauswirkungen zu verstehen und politische Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen,
die ein optimales Anpassungsniveau gewährleisten. Strategien, deren Schwerpunkt auf die
Bewirtschaftung und Erhaltung von Wasser-, Boden- und biologischen Ressourcen gelegt
wird, um Ökosysteme gesund, voll funktionsfähig und gegenüber dem Klimawandel resistent
zu halten bzw. diesen Zustand wiederherzustellen, sind eine Möglichkeit, die Folgen des
Klimawandels zu bewältigen, und können auch, wie dies in einer kürzlich angenommenen
Mitteilung der Kommission angesprochen wird9, zur Katastrophenverhütung beitragen. Es
scheint erwiesen10, dass der Anpassungsprozess wirksamer ist, wenn auf die Fähigkeit der
Natur, Belastungen für Stadt- oder Landgebiete aufzufangen oder unter Kontrolle zu bringen,
geachtet und der Schwerpunkt nicht nur auf physische Infrastrukturen gelegt wird. Grüne
Infrastrukturen11 können bei der Anpassung eine ausschlaggebende Rolle spielen, denn sie
stellen unter extremen Klimabedingungen sozial und wirtschaftlich wichtige Ressourcen
bereit. Sie verbessern beispielsweise die Kohlenstoff- und Wasserrückhaltungskapazität der
Böden, speichern Wasser in natürlichen Systemen und mildern so die Auswirkungen von
Dürre und wirken Überschwemmungen, Bodenerosion und Wüstenbildung entgegen.
Aktion (EU und Mitgliedstaaten)
– Förderung von Strategien, die unter den Gesichtspunkten Gesundheit, Infrastrukturen und
produktive Bodenfunktionen die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel unter
anderem durch eine bessere Bewirtschaftung von Wasserressourcen und Ökosystemen
erhöhen.
2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept
Einige Privatpersonen und Unternehmen (vor allem in wetterabhängigen Sektoren wie
Landwirtschaft, Tourismus) können in der Lage sein, auf Marktsignale oder durch den
Klimawandel bedingte Umweltveränderungen zu reagieren („autonome Anpassung“). Es
lassen sich jedoch verschiedene Gründe dafür anführen, warum eine autonome Anpassung
kaum zu einer optimalen Anpassung werden kann. Dazu zählen Unsicherheit, unzulängliche
Information und finanzielle Zwänge. Diese Faktoren bedeuten, dass die Verantwortung für
Anpassungsbemühungen nicht nur bei Privatpersonen und Unternehmen liegen darf.
Außerdem besteht bei einigen Anpassungsmaßnahmen die Gefahr, dass sie die Anfälligkeit
verstärken anstatt sie zu mildern. Als Beispiele für eine solche „Fehlanpassung“ seien der
Anstieg des Meeresspiegels oder Infrastrukturen zum Hochwasserschutz genannt, die
möglicherweise die natürliche Dynamik von Küsten- und Flusssystemen stören, ebenso wie
Kühl- oder Wasserversorgungstechnologien, die den Energieverbrauch steigern können.
9 KOM(2009) 82: Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen
verursachten Katastrophen.
10 Siehe Folgenabschätzung „The Green Infrastructure Approach“, Kapitel 4.1, S. 29.
11 Unter dem Begriff „Grüne Infrastruktur“ ist ein Verbundnetz aus Naturgebieten, einschließlich
bestimmten landwirtschaftlich genutzten Flächen (wie Alleen, Feuchtgebiete, Parks, Schutzwälder und
Gemeinschaften heimischer Pflanzen) und aus Meeresgebieten zu verstehen, die Sturmfluten,
Temperaturen, Hochwasserrisiken und die Qualität von Wasser Luft und Ökosystem auf natürliche
Weise regulieren.

Nonkonform
10.03.2011, 21:00
Präventivmaßnahmen erbringen außerdem deutliche wirtschaftliche, ökologische und soziale
Vorteile, denn sie greifen potenziellen Auswirkungen vor und minimieren das Risiko für
Ökosysteme, menschliche Gesundheit, Wirtschaft und Infrastrukturen. Obgleich über die
Kosten der Anpassung spezifischere Informationen erforderlich sind, deuten verschiedene
Quellen12 bereits heute darauf hin, dass die Kosten des Handelns zur Bewältigung des
Klimawandels (einschließlich Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen) sehr viel niedriger
sein werden als die mittel- bis langfristigen Kosten des Nichthandelns.
2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene?
Da die Auswirkungen des Klimawandels in verschiedenen Regionen unterschiedlich schwer
ausfallen, werden die meisten Anpassungsmaßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler
Ebene getroffen. Letztere lassen sich jedoch durch einen integrierten und koordinierten
Ansatz auf EU-Ebene flankieren und verstärken.
Die Rolle der EU ist besonders groß, wenn die Auswirkungen des Klimawandels die Grenzen
einzelner Länder überschreiten (z. B. bei Flusseinzugsgebieten, Meeresbecken und
biogeografischen Regionen). Die Anpassung erfordert Solidarität13 unter den EUMitgliedstaaten,
um sicherzustellen, dass benachteiligte und die vom Klimawandel am
stärksten betroffenen Regionen in der Lage sind, die zur Anpassung erforderlichen
Maßnahmen zu treffen. In bestimmten Sektoren (z. B. Landwirtschaft, Wasserwirtschaft,
Biodiversität, Fischerei und Energienetze), die über den Binnenmarkt und gemeinsame
Politiken auf EU-Ebene eng miteinander verknüpft sind, wird darüber hinaus eine
koordinierte Gemeinschaftsaktion notwendig sein.
Nach Artikel 4 der UNFCCC14 muss alles Notwendige getan werden, um nationale oder
regionale Anpassungsstrategien zu erarbeiten. Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten haben
bereits nationale Strategien festgelegt, andere hingegen nicht. Die EU ist gut platziert, die
Koordinierung und den Austausch bewährter Praktiken in Fragen des Klimawandels zwischen
den Mitgliedstaaten zu erleichtern.
3. DIE VORGESCHLAGENE EU-RAHMENREGELUNG: ZIELE UND AKTION
Ziel des EU-Anpassungsrahmens ist es, die Widerstandskraft der EU gegenüber dem
Klimawandel so zu verbessern, dass seine Folgen bewältigt werden können. Die
Rahmenregelung wird dem Subsidiaritätsprinzip und den übergeordneten Zielen der EU in
Bezug auf nachhaltige Entwicklung Rechnung tragen.
12 Economic Aspects of Adaptation to Climate Change (OECD, 2008) und Stern Review on the Economics
of Climate Change (HM Treasury, 2006).
13 Artikel 2 des EU-Vertrags.
14 Artikel 4: „Alle Vertragsparteien werden unter Berücksichtigung ihrer gemeinsamen, aber
unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihrer speziellen nationalen und regionalen
Entwicklungsprioritäten, Ziele und Gegebenheiten … b) ... nationale und gegebenenfalls regionale
Programme erarbeiten, umsetzen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren, in denen Maßnahmen
zur Abschwächung der Klimaänderungen durch die Bekämpfung anthropogener Emissionen aller nicht
durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgase aus Quellen und den Abbau solcher Gase
durch Senken sowie Maßnahmen zur Erleichterung einer angemessenen Anpassung an die
Klimaänderungen vorgesehen sind;“.

Nonkonform
10.03.2011, 21:00
Die Rahmenregelung der EU soll in Phasen umgesetzt werden. So ist vorgesehen, dass in
Phase 1 (2009-2012) die Grundlage für eine umfassende EU-Anpassungsstrategie gelegt wird,
welche in Phase 2, die 2013 anläuft, umgesetzt werden soll.
Phase 1 wird sich durch vier Aktionsschwerpunkte auszeichnen: 1) Schaffung einer soliden
Wissensgrundlage über die Auswirkungen und Folgen des Klimawandels für die EU,
2) Einbeziehung des Aspekts der Anpassung in wichtige Politikbereiche der EU;
3) Kombination politischer Instrumente (marktgestützte Instrumente, Leitlinien, öffentlichprivate
Partnerschaften), um sicherzustellen, dass der Anpassungsprozess effektiv abläuft, und
4) Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Anpassung. Im Interesse des
Erfolgs von Phase 1 müssen EU-, nationale, regionale und lokale Behörden eng
zusammenarbeiten.
Die in diesem Weißbuch dargelegten Vorschläge betreffen Aktionen, die unbeschadet der
künftigen Struktur des EU-Haushalts und des aktuellen und künftigen mehrjährigen
Finanzrahmens in der ersten Phase durchgeführt werden sollen.
3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage
Damit über die beste Anpassungsmethode entschieden werden kann, ist der Zugang zu
verlässlichen Daten über die wahrscheinlichen Auswirkungen des Klimawandels, die damit
zusammenhängenden sozioökonomischen Aspekte sowie die Kosten und Nutzen
verschiedener Anpassungsoptionen unerlässlich. Es muss mehr über Klimaauswirkungen und
Klimaanfälligkeit in Erfahrung gebracht werden, damit angemessene politische
Entscheidungen getroffen werden können. Die so geschaffene Wissensbasis sollte anderen
Ländern und vor allem Entwicklungsländern zugänglich gemacht werden.
Es existieren bereits umfangreiche Informationen und Forschungsergebnisse, die von den
Mitgliedstaaten jedoch nicht ausgetauscht werden. Eine wirksame Methode zur Verbesserung
des Wissensmanagements wäre ein Vermittlungsmechanismus, der als IT-Tool und
Datenbank für Klimaauswirkungen, Anfälligkeit und bewährte Anpassungspraktiken fungiert.
Der Vermittlungsmechanismus würde zum Gemeinsamen Umweltinformationssystem15
beitragen, einer gemeinsamen Initiative, mit der die Europäische Kommission und die
Europäische Umweltagentur (EUA) zusammen mit den Mitgliedstaaten ein integriertes
gemeinsames und EU-weites Umweltinformationssystem schaffen wollen16. Der
Mechanismus würde sich auch auf geografische Informationen der Plattform für weltweite
Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) stützen.
Für ein besseres Verständnis der Auswirkungen des Klimawandels und zur Entwicklung von
Kompetenzen, Methoden und Technologien zur Folgenbewältigung ist eine proaktive
Forschungs- und Bildungspolitik ein Muss. Ein kürzlich angenommenes Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen17 enthält ausführliche Informationen über den Forschungsbedarf,
auch auf dem Gebiet des Klimawandels und der Anpassung. Der Klimawandel wird auch für
15 KOM(2008) 46.
16 Der Vermittlungsmechanismus würde an andere Datenspeicher wie das Europäische maritime
Beobachtungs- und Datennetzwerk, die Dürrebeobachtungsstelle, das Europäische
Waldbrandinformationssystem, EuroHeat (Tool zur Berechnung der Eintrittswahrscheinlichkeit von
Hitzewellen) angeschlossen. Die volle Unterstützung und aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten ist
dabei unerlässlich. Andere Organisationen wie das Europäische Innovations- und Technologieinstitut
könnten zum Vermittlungsmechanismus beitragen.
17 Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, SEK(2008) 3104.

Nonkonform
10.03.2011, 21:01
das kürzlich ins Leben gerufene Europäische Innovations- und Technologieinstitut, in dessen
Rahmen eine Wissens- und Innovationsgemeinschaft für Klimawandel und Anpassung
eingerichtet werden soll, ein Arbeitsschwerpunkt sein.
Auf Informations- und Kommunikationstechnologien beruhende Methoden, Modelle,
Datensätze und Prognosetechnologien helfen, Klimaauswirkungen zu verstehen und
vorherzusagen, Anfälligkeiten aufzuzeigen und geeignete Anpassungsmaßnahmen
herauszuarbeiten. Um diese Werkzeuge zu entwickeln, sind weitere Arbeiten erforderlich. In
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten muss die Anfälligkeit gegenüber einer ganzen Reihe
klimatischer Szenarien und in unterschiedlichen geografischen Maßstäben bewertet werden,
damit möglichst maßgeschneiderte Anpassungsmaßnahmen festgelegt werden können. Die
Kommission prüft zurzeit Möglichkeiten, um Klimaauswirkungen und
Anpassungsmaßnahmen besser überwachen zu können (Entwicklung von
Anfälligkeitsindikatoren). Auch die Kosten und Nutzen der Anpassung müssen dringend
genauer beziffert werden.
Soweit bestimmte Mitgliedstaaten bei der Erforschung von Anpassungsmöglichkeiten eine
Vorreiterrolle spielen, sollte auch die Koordination verbessert werden.
Aktion (EU und Mitgliedstaaten)
– Treffen aller erforderlichen Vorkehrungen, um bis 2011 einen
Vermittlungsmechanismus einzurichten.
– Entwicklung von Methoden, Modellen, Datensätzen und Prognosetechnologien bis
2011.
– Entwicklung von Indikatoren zur besseren Überwachung der Auswirkungen des
Klimawandels, auch auf die Anfälligkeit, sowie der Anpassungsfortschritte bis 2011.
– Bewertung der Kosten und Nutzen der verschiedenen Anpassungsoptionen bis 2011.
3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU
Die Anpassung an den Klimawandel muss in alle EU-Politiken einfließen. Dieser Prozess
muss sorgfältig vorbereitet werden und wissenschaftlich und ökonomisch fundiert sein. Für
jeden Politikbereich sollte überprüft werden, wie die jeweilige Politik zwecks Erleichterung
der Anpassung neu ausgerichtet oder geändert werden kann. Anpassungsoptionen werden von
Sektor zu Sektor unterschiedlich sein und müssen in manchen Fällen finanziert werden. Für
jeden Sektor werden weitere Arbeiten erforderlich sein, um ein besseres Verständnis der
Klimaauswirkungen zu erreichen, Reaktionsmöglichkeiten zu beurteilen und die notwendigen
Finanzmittel bereitzustellen. Mit dieser Überprüfung sollte in Phase 1 (2009-2012) begonnen
werden.
Für jeden Politikbereich sind die folgenden Schlüsselfragen zu beantworten:
• Welches sind die tatsächlichen und die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels in
dem betreffenden Sektor?
• Wie hoch sind die Kosten des Handelns/Nichthandelns?

Nonkonform
10.03.2011, 21:02
• Wie wirken sich Maßnahmenvorschläge auf politische Maßnahmen in anderen Sektoren
aus und wie ist ihre Wechselwirkung mit diesen Maßnahmen?
Ungeachtet dieser Fragen und angesichts der prognostizierten Auswirkungen, vor allem in
wichtigen Politikbereichen der EU, ist eine frühzeitige Anpassung unerlässlich. Bei den
nachstehend beschriebenen Sektoren handelt es sich um Bereiche, in denen die EU politisch
stark eingebunden ist und Anpassungsstrategien mit genauen Aktionsvorgaben erforderlich
sind. Vorrang sollten Anpassungsmaßnahmen erhalten, die ungeachtet der Unsicherheit
künftiger Prognosen soziale und/oder wirtschaftliche Nettovorteile erbringen (No-regret-
Maßnahmen). Priorität sollte auch Maßnahmen eingeräumt werden, die sowohl unter
Klimaschutz- als auch unter Anpassungsgesichtspunkten von Vorteil sind.
3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken
Die EU-Gesundheitsstrategie18 sieht Anpassungsmaßnahmen vor. Die wichtigsten politischen
Maßnahmen sollten zwar von den Mitgliedstaaten getroffen werden, doch sollten die
Mitgliedstaaten von der EU durch Maßnahmen im Rahmen des EU-Gesundheitsprogramms19
und durch andere Mittel im Sinne von Artikel 152 des Vertrags20 unterstützt werden.
Zusammen mit der WHO und EU-Agenturen sollten Möglichkeiten eruiert werden, die
Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit angemessen zu
überwachen und unter Kontrolle zu bringen, z. B. durch epidemiologische Überwachung und
Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und der Auswirkungen von Extremereignissen.
Genauere Einzelheiten werden in einem spezifischen Arbeitsdokument zum Thema
Gesundheit und Anpassung an den Klimawandel gegeben.
Die Folgen für die Tiergesundheit müssen im Wesentlichen auf Ebene des Haltungsbetriebs
bewältigt werden, wobei der Tierbesatzdichte bestimmter Regionen und den aktuellen
Bewegungen lebender Tiere Rechnung zu tragen ist. Mit der Tiergesundheitsstrategie der
Gemeinschaft21 soll der Seuchenbekämpfung, der Verbesserung der Datenerfassung und der
Verstärkung der existierenden Tierseuchenüberwachung Priorität eingeräumt werden. Der
Schwerpunkt der Strategie liegt weniger auf Bekämpfungs- als auf Verhütungsmaßnahmen
(z. B. biologische Sicherheit), und es wird geprüft, inwieweit der Klimawandel das Auftreten
von Tierseuchen beeinflusst.
Im sozialen Bereich gibt es zunehmend Anhaltspunkte dafür, dass diejenigen mit weniger
Ressourcen anfälliger gegenüber den Klimaauswirkungen sind. Für den Erfolg von
Anpassungsmaßnahmen ist es ausschlaggebend, dass die Last der Anpassung gerecht verteilt
ist und Auswirkungen auf die Arbeitsplätze und die Lebensqualität niederer
Einkommensgruppen berücksichtigt werden. Existierende gesellschafts- und
beschäftigungspolitische Prozesse der EU müssen der sozialen Komponente von
Anpassungsmaßnahmen Rechnung tragen und alle Sozialpartner einbinden.
18 Weißbuch - Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU (KOM(2007) 630.
19 Beschluss Nr. 1350/2007/EG vom 23.10.2007, ABl. L 301.
20 Artikel 152 des Vertrags: „Bei der Festlegung und Durchführung aller Politiken und Maßnahmen der
Union wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.“
21 KOM(2007) 539.

Nonkonform
10.03.2011, 21:03
3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft
Da die meisten Flächen in der EU von Landwirten bewirtschaftet werden, fällt der GAP im
Anpassungsprozess eine zentrale Rolle zu, nicht nur, weil sie Landwirte dabei unterstützt,
ihre Produktion dem sich wandelnden Klima anzupassen, sondern auch, indem sie dazu
beiträgt, dass je nach Art der Flächenbewirtschaftung eine breitere Palette von
Ökosystemdienstleistungen bereitgestellt wird. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten ermutigt
werden, die Klimaanpassung in die drei Ziele für die ländliche Entwicklung – Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit, der Umwelt und der Lebensqualität in ländlichen Gebieten -
einzubeziehen. Außerdem könnte die Durchführbarkeit von Maßnahmen in einem über die
Betriebsebene hinausgehenden territorialen Maßstab geprüft werden. Das System für
landwirtschaftliche Betriebsberatung könnte herangezogen werden, um Wissen zu verbreiten
und die Übernahme neuer Bewirtschaftungsmethoden und –technologien zu fördern, die die
Anpassung an den Klimawandel erleichtern.
Ganz allgemein sollte untersucht werden, ob die GAP einen angemessenen Rahmen für eine
nachhaltige Produktion gewährleisten und es dem Agrarsektor auf diese Weise ermöglichen
könnte, den Herausforderungen des sich wandelnden Klimas zu begegnen. Dazu müsste unter
anderem geprüft werden, welche Kriterien für Wasserquantität und -qualität stärker in
relevante GAP-Instrumente einbezogen werden sollten, und die Wassernutzung durch
landwirtschaftliche Betriebe in wasserarmen Regionen müsste effizienter werden. Die Frage
einer etwaigen Unterstützung von Agrarbetrieben, die gegenüber den Auswirkungen des
Klimawandels besonders anfällig sind, sollte ebenfalls geprüft werden. Genauere Einzelheiten
sind in einem spezifischen Arbeitsdokument zum Thema Gesundheit und Anpassung an den
Klimawandel enthalten. In jedem Fall muss der potenzielle Anpassungsbeitrag der GAP auch
bei der Überprüfung der GAP für die Zeit nach 2013 berücksichtigt werden.
In Bezug auf Wälder könnten die klimabezogenen Aspekte der EU-Forststrategie aktualisiert
werden; im Rahmen des Forstaktionsplans der EU sollte eine Debatte über die Optionen für
ein EU-Konzept zum Schutz der Wälder und für Waldinformationssysteme lanciert werden.
Aktion (EU und Mitgliedstaaten)
– Sicherstellung, dass Anpassungs- und Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen in
nationale Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (2007-
2013) einbezogen werden.
– Prüfung der Frage, wie die Anpassung an den Klimawandel in die drei Ziele für die
ländliche Entwicklung einbezogen werden kann, und angemessene Unterstützung der
nachhaltigen Produktion, auch unter dem Gesichtspunkt des Beitrags der GAP zur
effizienten Wassernutzung in der Landwirtschaft.

Nonkonform
10.03.2011, 21:03
– Prüfung der Fähigkeit des Systems für landwirtschaftliche Betriebsberatung,
Fortbildung und Wissen auf dem Gebiet neuer Technologien, die den
Anpassungsprozess erleichtern, zu verbessern und die Übernahme dieser
Technologien zu fördern.
– Aktualisierung der Forststrategie und Einleitung einer Debatte über die Optionen für
ein EU-Konzept zum Schutz der Wälder und für Waldinformationssysteme.
3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern
Ökosystemdienstleistungen wie Kohlenstoffabscheidung, Hochwasserschutz und Schutz vor
Bodenerosion werden unmittelbar vom Klimawandel beeinflusst, und gesunde Ökosysteme
bieten wesentlichen Schutz vor einigen seiner extremsten Auswirkungen. Ein umfassender
und integrierter Ansatz für die Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen und den Gütern
und Dienstleistungen, die sie bereitstellen, ist unerlässlich. Einige Mitgliedstaaten haben
Initiativen zum Schutz ihrer Land- und Wasserinfrastrukturen lanciert. Bessere Koordinierung
auf EU-Ebene könnte zusätzliche Vorteile erbringen.
Im Sektor Wasser wird der Anpassungsprozess durch eine Reihe existierender EU-Politiken
gefördert. So gibt insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie22 einen rechtlichen Rahmen vor,
um Wasser bis 2015 in ganz Europa reinzuhalten bzw. zu reinigen und eine langfristige und
nachhaltige Nutzung von Wasser sicherzustellen. Die gemäß der Richtlinie im Jahr 2009
fälligen Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete werden den Auswirkungen des
Klimawandels Rechnung tragen, und die nächste Generation von Bewirtschaftungsplänen, die
2015 vorliegen müssen, dürfte in jeder Hinsicht klimasicher sein. Außerdem muss der Aspekt
Klimawandel auch bei der Durchführung der Hochwasserrichtlinie23 berücksichtigt werden.
Indem sie diese Richtlinie in allen Punkten umsetzen, tragen die EU-Mitgliedstaaten dazu bei,
die Widerstandskraft zu verbessern und den Anpassungsprozess zu erleichtern.
In Bezug auf die Wasserknappheit wird die Kommission prüfen, ob Normen der in der
Landwirtschaft, in Privathaushalten und in Gebäuden verwendeten Wasseranlagen sowie die
Wassernutzung strenger reguliert werden müssen. Bei der Überprüfung des Stands der
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Strategie zur Bekämpfung von
Wasserknappheit und Dürre24 im Jahr 2012 sollten mit Blick auf die Verbesserung der
Dürreresistenz und die Minderung von Hochwasserrisiken Optionen zur Stärkung des
Wasserrückhaltungspotenzials von Ökosystemen geprüft werden. Im Begleitdokument wird
auf wasserbezogene Fragen näher eingegangen.
Den Auswirkungen des Klimawandels auf Lebensräume muss auch bei der Bewirtschaftung
von Natura-2000-Gebieten25 Rechnung getragen werden, um Konnektivität zwischen
Naturgebieten und ihre Diversität zu gewährleisten und die Migration und das Überleben von
Arten auch dann zu ermöglichen, wenn sich die klimatischen Bedingungen ändern. Es kann in
Zukunft notwendig werden, durchlässige Landschaftsräume zu schaffen, um die
Interkonnektivität von Naturgebieten zu verbessern.
22 Richtlinie 2000/60/EG.
23 Richtlinie 2007/60/EG.
24 KOM(2007) 414 endg.
25 Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Naturschutzgebieten, das im Rahmen der FFH-Richtlinie von
1992 eingerichtet wurde.

Nonkonform
10.03.2011, 21:04
Aktion (EU und Mitgliedstaaten)
– Erkundung der Möglichkeiten zur Verbesserung von Politiken und zur Entwicklung
von Maßnahmen, die dem Verlust der biologischen Vielfalt und dem Klimawandel
auf integrierte Weise entgegenwirken, die Nebenvorteile umfassend nutzen und
Ökosystem-Feedbacks, die die Erderwärmung beschleunigen, vermeiden.
– Bis Ende 2009 Entwicklung eines Leitfadens und eines Instrumentariums (Leitlinien
und Austausch bewährter Praktiken), um die Klimasicherung von
Bewirtschaftungsplänen für Einzugsbiete zu gewährleisten.
– Gewährleistung, dass der Klimawandel bei der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie
berücksichtigt wird.
– Prüfung der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der
Wassereffizienz in der Landwirtschaft, in Haushalten und in Gebäuden.
– Erforschung des Potenzials von Politiken und Maßnahmen, mit denen die
Wasserrückhaltungskapazität der Ökosysteme in Europa gefördert werden soll.
– Bis 2010 Erarbeitung von Leitlinien für die Bewältigung der Konsequenzen des
Klimawandels für die Bewirtschaftung von Natura-2000-Gebieten.
3.2.4. Verbesserung der Widerstandskraft von Küsten- und Meeresgebieten
Der Klimawandel muss auch bei der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie26,
nach der bis 2020 für die Meeresgewässer der EU ein guter Umweltzustand zu erreichen ist,
angemessen berücksichtigt werden. Die umfassende Umsetzung dieser Richtlinie wird dazu
beitragen, die Widerstandskraft der Meeresumwelt zu verbessern, und die Anpassung
erleichtern.
Ein kohärenteres und stärker integriertes Konzept für die Planung und Bewirtschaftung von
Meeres- und Küstengebieten ist ebenfalls erforderlich. Die Integrierte Meerespolitik wird eine
umfassende Rahmenregelung zur kohärenten Einbeziehung von Maßnahmen zur Anpassung
an den Klimawandel in sektorale und punktuelle Politiken und Vorschriften vorsehen. Es
muss mehr getan werden, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Empfehlung für
integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM)27 in allen Punkten berücksichtigt und verstärkt
werden. Die Folgemaßnahmen zum Fahrplan für die maritime Raumordnung28 werden den
Klimawandel in das Meeres- und Küstenzonenmanagement einbeziehen. Im Begleitdokument
wird auf Fragen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Küsten-/Meeresgebieten näher
eingegangen.
Der Klimawandel ist auch ein zusätzliches Hindernis für die Nachhaltigkeit der europäischen
Fischerei und sollte berücksichtigt werden, damit die langfristige Nachhaltigkeit der neuen
Gemeinsamen Fischereipolitik gewährleistet werden kann.
26 Richtlinie 2008/56/EG.
27 Empfehlung vom 30. Mai 2002.
28 KOM(2008) 791.

MANFREDM
10.03.2011, 21:04
Was soll der Blödsinn?

Nonkonform
10.03.2011, 21:05
Um einen koordinierten und integrierten Anpassungsansatz in Küsten- und Meeresgebieten zu
gewährleisten und grenzüberschreitenden Problemen Rechnung zu tragen, wird die
Kommission Leitlinien für bewährte Anpassungspraktiken in Küsten- und Meeresgebieten
erarbeiten.
– Aktion (EU und Mitgliedstaaten)
– Sicherstellung, dass die Anpassung in Küsten- und Meeresgebieten im Rahmen der
Integrierten Meerespolitik, bei der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
und bei der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik berücksichtigt wird.
– Ausarbeitung von europäischen Leitlinien für die Anpassung in Küsten- und
Meeresgebieten.
3.2.5 Verbesserung der Widerstandskraft von Produktionssystemen und Infrastrukturen
Der Schutz bestehender und künftiger Infrastrukturen vor den Auswirkungen des
Klimawandels fällt vorwiegend in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Der EU fällt dabei
dennoch eine wichtige Rolle zu, indem sie durch die Unterstützung der
Infrastrukturentwicklung und die Festlegung von Baunormen bewährte Praktiken fördert29.
Die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit existierender Verkehrsinfrastrukturen und
Energienetze erfordert ein gemeinsames und koordiniertes Konzept zur Bewertung der
Anfälligkeit kritischer Infrastrukturen gegenüber Wetterextremen. Dieses Konzept bildet die
Basis für strategische Entscheidungen über Netze, Sicherungssysteme und Energiesicherheit
sowie für die Aufrechterhaltung stabiler Verkehrsnetze und –dienstleistungen. Die
Anpassungsfrage sollte im Rahmen der Überprüfung der Energiestrategie geprüft werden.
Infrastrukturprojekte, die mit EU-Mitteln finanziert werden, sollten dem Aspekt der
Klimasicherung auf der Grundlage von noch zu entwickelnden Methoden Rechung tragen.
Diese Methoden würden anschließend in die TEN-V-30 und TEN-E-31Leitlinien sowie in die
Kohäsionspolitik der EU einbezogen. Die Konsequenzen einer Klimafolgenabschätzung als
Vorbedingung für öffentliche und private Investitionen werden geprüft, ebenso wie die
Realisierbarkeit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien — einschließlich
Klimawandel — in harmonisierte Baunormen, beispielsweise durch Erweiterung von Inhalt
und Geltungsbereich der existierenden Eurocodes. Darüber hinaus wird die Kommission
zusammen mit den Mitgliedstaaten und mit Interessenträgern Leitlinien festlegen und
bewährte Praktiken austauschen, um sicherzustellen, dass den Auswirkungen des
Klimawandels bei der Durchführung der Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) und die Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) sowie der
Raumplanungspolitiken Rechnung getragen wird.
Aktion (EU und Mitgliedstaaten)
29 Eurocodes sind vereinheitlichte internationale Bemessungsregeln für die Auslegung von Gebäuden und
Tiefbaustrukturen, die zu gegebener Zeit die nationalen Codes ersetzen werden. Siehe Empfehlung
2003/887/EG der Kommission.
30 Programm für ein transeuropäisches Verkehrsnetz. Die Anfälligkeit des TEN-V gegenüber dem
Klimawandel und das Erfordernis potenzieller Anpassungsmaßnahmen sind Teil der Debatte, die von
der Europäischen Kommission mit der Annahme des Grünbuchs „TEN-V: Überprüfung der Politik“ am
4. Februar 2009 lanciert wurde, KOM(2009) 44 endg.
31 Transeuropäisches Energienetz. Siehe Grünbuch „Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und
wettbewerbsfähigen Europäischen Energienetz“, KOM(2008) 782.

Nonkonform
10.03.2011, 21:06
-Einbeziehung der Auswirkungen des Klimawandels in die Überprüfung der
Energiestrategie.
– Entwicklung von Methoden für die Klimasicherung von Infrastrukturprojekten und
Prüfung der Frage, wie diese in die TEN-V- und TEN-E-Leitlinien und die
Investitionsleitlinien im Rahmen der Kohäsionspolitik für den laufenden Zeitraum
einbezogen werden könnten.
– Erforschung der Möglichkeit, die Klimafolgenabschätzung zur Vorbedingung für
öffentliche und private Investitionen zu machen.
– Prüfung der Realisierbarkeit der Einbeziehung von Klimaauswirkungen in
Baunormen wie die Eurocodes.
– Bis 2011 Festlegung vom Leitlinien, mit denen sichergestellt werden soll, dass
Klimaauswirkungen in der UVP- und der SUP-Richtlinie berücksichtigt werden.
4. INSTRUMENTE - FINANZIERUNG
Im Stern-Report wurden finanzielle Zwänge als eines der Haupthindernisse im
Anpassungsprozess angeführt. Der Klimawandel ist einer der Schwerpunkte des aktuellen
mehrjährigen Finanzrahmens (2007-2013), und es sollte unbedingt sichergestellt werden, dass
diesem Schwerpunkt bei der Verwendung der verfügbaren Mittel Rechnung getragen wird.
Die Mitgliedstaaten sollten verstärkt Anpassungsmaßnahmen durchführen und die
verfügbaren Finanzmittel und Instrumente gezielter einsetzen. Dabei sollte unbedingt
sichergestellt werden, dass staatliche Mittel und Beihilfen keinen Maßnahmen Vorschub
leisten, die die Anfälligkeit erhöhen (Fehlanpassung).
Das jüngst angenommene Europäische Konjunkturprogramm enthält eine Reihe von
Vorschlägen für Investitionen, die der Bewältigung der Klimafolgen dienen. Als Beispiele
seien die Modernisierung der europäischen Infrastruktur, die Förderung der Energieeffizienz
von Gebäuden und die Markteinführung von ökologischen Erzeugnissen32 genannt. Diese
Vorschläge werden die Anpassung an den Klimawandel weiter erleichtern, und ihre
Ergebnisse werden ausgewertet, um künftige Erfordernisse zu ermitteln. Mitgliedstaaten, die
in Reaktion auf die Wirtschaftskrise Infrastrukturinvestitionen in Betracht ziehen, sollten sich
vergewissern, dass in diesem Zusammenhang lancierte Initiativen den
Anpassungserfordernissen in vollem Umfang gerecht werden.
In den kommenden Jahren müssen die betroffenen Sektoren unbedingt Strategien und
Kostenschätzungen für Anpassungsmaßnahmen erarbeiten, die in künftigen
Finanzierungsbeschlüssen berücksichtigt werden sollten.
Die optimale Nutzung von Versicherungs- und anderen finanziellen Dienstleistungsprodukten
könnte ebenfalls untersucht werden. Es sollte beurteilt werden, ob für bestimmte private
Akteure/Sektoren (wie Träger öffentlicher Dienstleistungen oder kritischer Infrastrukturen)
eine standardmäßige Wetterschadensversicherung abgeschlossen werden muss. Ist kein
Versicherungsschutz möglich, beispielsweise für Gebäude in Hochwassergebieten, so müssen
möglicherweise staatlich unterstützte Versicherungen zur Auflage gemacht werden. Aufgrund
32 Grüne MwSt, Anforderungen an die Umweltverträglichkeit, Maßnahmen für Energieeinsparungen.

Nonkonform
10.03.2011, 21:07
der grenzüberschreitenden Wirkung des Klimawandels kann es sich als vorteilhaft erweisen,
anstelle nationaler oder regionaler Versicherungen eine EU-weite Regelung in Anspruch zu
nehmen.
Bei jedem Anpassungsrahmen ist die Rolle spezieller marktbasierter Instrumente (MBI) zu
berücksichtigen, und es sollten öffentlich-private Partnerschaften gefördert werden, die es
ermöglichen, Investitionen, Risiken, Chancen und Verantwortlichkeiten bei der Anpassung
zwischen dem öffentlichem und dem privatem Sektor aufzuteilen. Als Beispiele für MBI
seien Anreize für den Schutz von Ökosystemleistungen oder für Projekte genannt, die die
Widerstandskraft von Ökosystemen und Wirtschaftssektoren durch Zahlungen für
Ökosystemleistungen (Payments for Ecosystem Services, PES) verbessern.
Es sollte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Einkünfte aus der Versteigerung
von Zertifikaten im Rahmen des Gemeinschaftssystems für den Handel mit
Treibhausgaszertifikaten (EU-EHS) für Anpassungszwecke zu nutzen. Die überarbeitete
Richtlinie für den Zeitraum nach 201333 sieht vor, dass mindestens 50 % der Einkünfte aus
der Versteigerung von Zertifikaten unter anderem für Anpassungszwecke in den
Mitgliedstaaten und in Entwicklungsländern benutzt werden sollten. Diese zusätzlichen Mittel
werden für die Aufteilung der Anpassungskosten zwischen öffentlichem und privatem Sektor
ausschlaggebend sein.
Aktion (EU und Mitgliedstaaten)
– Schätzung der Anpassungskosten für einschlägige Politikbereiche, damit sie in
künftigen Finanzierungsbeschlüssen berücksichtigt werden können.
– Weitere Prüfung der potenziellen Verwendung innovativer
Finanzierungsmaßnahmen zu Anpassungszwecken.
– Prüfung der Möglichkeit, dass Versicherungs- und andere Finanzprodukte
Anpassungsmaßnahmen ergänzen und als Risikoteilungsinstrumente fungieren.
– Förderung der Verwendung von Einkünften der Mitgliedstaaten aus dem EU-EHS zu
Anpassungszwecken.
5. HANDELN IN PARTNERSCHAFT MIT DEN MITGLIEDSTAATEN
Zur Förderung der Zusammenarbeit bei der Anpassung und um diesen Anpassungsrahmen
voranzubringen, beabsichtigt die Kommission, eine Lenkungsgruppe für Folgenbewältigung
und Anpassung (Impact and Adaptation Steering Group, IASG) einzusetzen und (nach der
üblichen Bewertung der organisatorischen und finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme)
das Sekretariat zu stellen. Diese Gruppe wird sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten
zusammensetzen, die mit der Aufstellung nationaler und regionaler Anpassungsprogramme
befasst sind, und Vertreter aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft zu Rate ziehen.
Die Lenkungsgruppe soll von verschiedenen technischen Gruppen unterstützt werden, die sich
speziell mit den Entwicklungen in Schlüsselsektoren (Land- und Forstwirtschaft,
Biodiversität, Gewässer, Ozeane und Meere, Energie, Gesundheit usw.) befassen werden.
33 Diese Richtlinie wird 2009 erlassen.

Nonkonform
10.03.2011, 21:08
Die Gruppe wird an der Entwicklung der vier vorgenannten Pfeiler mitwirken, um die EUStrategie
auf diese Weise zu fördern und die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung nationaler
Anpassungsstrategien zu unterstützen. Sie wird auch prüfen, welche Handlungsebene am
geeignetsten ist.
In der Anfangsphase wird sich die Lenkungsgruppe darauf konzentrieren, den Fortschritt
beim Ausbau der Wissensgrundlage und insbesondere bei der Einrichtung des
Vermittlungsmechanismus zu überwachen. Die Gruppe garantiert die Koordinierung bei der
Schaffung einer Wissensbasis für Klimaauswirkungen, bei der Bewertung der Risiken des
Klimawandels für die EU und der Möglichkeiten für die Verbesserung der Klimaresistenz
sowie bei der Kalkulation von Risiken und Chancen.
Aktion (EU und Mitgliedstaaten)
– Bis zum 1. September 2009 Beschluss zur Einsetzung einer Lenkungsgruppe für
Folgenbewältigung und Anpassung zwecks Verbesserung der Zusammenarbeit bei
der Anpassung.
– Förderung der Weiterentwicklung nationaler und regionaler Anpassungsstrategien,
um Anpassungsstrategien ab 2012 verbindlich zu machen.
6. AUSSENPOLITISCHE DIMENSION UND LAUFENDE ARBEITEN IM RAHMEN DER
KLIMARAHMENKONVENTION (UNFCCC)
Zahlreiche Länder leiden bereits unter den Auswirkungen des Klimawandels. Insbesondere
mit Nachbarländern und den anfälligsten Entwicklungsländern muss dringend zusammengearbeitet
werden, um ihre Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit zu verbessern. Die
Anpassung sollte in alle außenpolitischen Maßnahmen der EU einbezogen werden. In der
Handelspolitik sollte dies insbesondere durch die Liberalisierung des Handels mit
umweltverträglichen Waren und Dienstleistungen und die Aushandlung von
Freihandelsabkommen (FHA) geschehen. Der „grüne Handel“ bietet ein enormes Potenzial,
das zur Förderung des Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen kann. Die
EU sollte dieses Potenzial und dessen wechselseitige Vorteile in den Beziehungen mit
wichtigen Partnern erkunden.
Im Bereich der außenpolitischen Zusammenarbeit sollte die EU die Anpassung in
Partnerländern nachhaltig fördern. Bilaterale und regionale Förderprogramme sollen darauf
ausgerichtet werden, Anpassungsbelange in alle relevanten Sektoren zu integrieren. Die
derzeitige Überprüfung der EU-Umweltintegrationsstrategie wird - ebenso wie die
Halbzeitbewertung der Kooperationsstrategien der Gemeinschaft - eine gute Gelegenheit sein,
die Notwendigkeit der Einbeziehung von Anpassungsanforderungen hervorzuheben.
Um die Anpassung in Entwicklungsländern zu fördern, wurde 2008 die Globale Allianz für
den Klimaschutz (Global Climate Change Alliance, GCCA) geschaffen. Im Rahmen der
GCCA und anderer Programme wird die EU Entwicklungsländer und insbesondere am
wenigsten entwickelte Länder und kleine Inselstaaten unter den Entwicklungsländern
unterstützen.

Nonkonform
10.03.2011, 21:08
Im Rahmen der UNFCCC hat die EU ehrgeizige Vorschläge zur Förderung der Anpassung im
Rahmen eines globalen Übereinkommens für die Zeit nach 2012, insbesondere des
Aktionsrahmens für die Anpassung an den Klimawandel (AAK)34, vorgelegt.
Auch im Rahmen ihrer Außenpolitik sollte die EU in den Bereichen Wasserwirtschaft
(Wasserinitiative der EU und AKP-EU-Wasserfazilität), Landwirtschaft, Biodiversität,
Wälder, Desertifikation, Energie, Gesundheit, Sozialpolitik (einschließlich
geschlechterspezifischer Fragen), Forschung, Küstenerosion und Reduzierung des
Katastrophenrisikos35 (letztere ist für den Erfolg des Anpassungsprozesses ausschlaggebend)
einen wesentlichen Anpassungsbeitrag leisten.
Da eine misslungene Anpassung Sicherheitsauswirkungen zeitigen könnte, ist die EU bemüht,
ihre Analyse- und Frühwarnsysteme auszubauen und den Klimawandel in vorhandene
Instrumente wie Konfliktverhütungsmechanismen und die Reform des Sicherheitssektors
einzubeziehen. Die Folgen des Klimawandels für die Migrationsströme sollten ebenfalls in
die allgemeinen Beratungen der EU über Sicherheits-, Entwicklungs- und Migrationspolitik
einbezogen werden.
Aktion (EU und Mitgliedstaaten)
– Intensivierung der Bemühungen zur Einbeziehung der Anpassung in alle
außenpolitischen Maßnahmen der EU.
– Stärkung des Dialogs mit Partnerländern in Anpassungsfragen.
– Förderung des Aktionsrahmens für die Anpassung an den Klimawandel innerhalb der
UNFCCC.
7. SCHLUSSFOLGERUNGEN - PERSPEKTIVEN
Die Anpassung ist ein langwieriger und kontinuierlicher Prozess. Sie betrifft alle Ebenen und
setzt genaue Koordinierung mit Interessenträgern voraus. Die EU wird internationale und
nationale Anpassungsbemühungen fördern und sicherstellen, dass die Mittel für effiziente und
kostenwirksame Anpassungsmaßnahmen in angemessener Höhe zur Verfügung stehen, um
eine nachhaltige und robuste wirtschaftliche Grundlage für künftige Generationen zu
schaffen. Die Kommission wird den Stand der Umsetzung der ersten Phase des in diesem
Weißbuch dargelegten Aktionsrahmens mit Blick auf die Entwicklung einer umfassenden
Anpassungsstrategie ab 2013 regelmäßig überprüfen.
34 Die verschiedenen Elemente des EU-Aktionsrahmens für die Anpassung an den Klimawandel (AAK)
sind in der Mitteilung „Ein umfassendes Klimaschutzübereinkommen als Ziel für Kopenhagen“
beschrieben, KOM(2009) 39 vom 28.1.2009.
35 Mitteilung über die EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern,
KOM(2009) 82.

Nonkonform
10.03.2011, 21:11
Quelle:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0147:FIN:DE:PDF

(Kein Blödsinn.Das sind nun mal Tatsachen)

PS: Davon gibts ne Menge...man nennt das auch Beschluß und geltendes Recht.
Sowas aber auch!

Nonkonform
10.03.2011, 21:21
Und,noch was:

Wenn sich das Volk,die Bürger-MEHR mit den EU-Weissbüchern befassen würden,dann würden auch MEHR durchblicken.
Schließlich setzen die Parteien die Ziele der EU um und durch.Nicht wahr?

Skaramanga
11.03.2011, 09:03
Mir reicht nur ein Wort, das in dem ganzen Schwurbel enthalten ist: "Klimaresistenz".

Gleichbedeutend mit Realitätsresistenz.

Wann kommen endlich "Tage des Zorns" gegen die EU? Die Bande ist völlig außer Kontrolle geraten.