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Vollständige Version anzeigen : Ist die BRD überhaupt ein Staat ?



Apollyon
10.03.2011, 11:03
Ich Zitiere einige GG, die die Aussage haben warum die BRD kein Staat ist, auch wenn einige glauben das der Apollyon wiedermal unsinn schreibt. Vermengt mit einer kleinen Umfrage.:))

Es geht um die Klärung warum man tunlichst in den GG vermeidet Begriffe wie Staatsgebiet und BRD unter einen Hut zubringen.:))



Art. 65 des GG

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.




Art. 120 des GG

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.




Art. 127 des GG
Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.




Art. 133 des GG

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.




Art. 137 des GG

1) Die Wählbarkeit von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten, freiwilligen Soldaten auf Zeit und Richtern im Bund, in den Ländern und den Gemeinden kann gesetzlich beschränkt werden.

(2) Für die Wahl des ersten Bundestages, der ersten Bundesversammlung und des ersten Bundespräsidenten der Bundesrepublik gilt das vom Parlamentarischen Rat zu beschließende Wahlgesetz.

(3) Die dem Bundesverfassungsgerichte gemäß Artikel 41 Absatz 2 zustehende Befugnis wird bis zu seiner Errichtung von dem Deutschen Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet wahrgenommen, das nach Maßgabe seiner Verfahrensordnung entscheidet.

-jmw-
10.03.2011, 12:00
Hmm...
Verstehe ich nicht.
Wo wird da vermieden, "Begriffe wie Staatsgebiet und BRD unter einen Hut zubringen"?

Magst Du ein Beispiel geben, wie es aussähe, brächte man sie in einem der Artikel "unter einen Hut"?

Vielleicht wird (mir) dann klarer, was Du meinst.

-jmw-
10.03.2011, 12:02
I.Ü. müsste für die Beantwortung der Frage, ob etwas ein "Staat" ist, wohl erstmal geklärt werden, was ein "Staat" eigentlich ist.

Apollyon
10.03.2011, 12:08
Hmm...
Verstehe ich nicht.
Wo wird da vermieden, "Begriffe wie Staatsgebiet und BRD unter einen Hut zubringen"?

Magst Du ein Beispiel geben, wie es aussähe, brächte man sie in einem der Artikel "unter einen Hut"?

Vielleicht wird (mir) dann klarer, was Du meinst.

Wirtschaftsgebiet bedeutet nicht Staatsgebiet. Wenn da irgentwo stehen würde "Die BRD übernimmt das Staatsgebiet des deutschen Reiches" da steht nur das die BRD die Verwaltung vom Teilgebiet(heutige BRD + DDR) des deutschen Reichs übernimmt, sie übernimmt das "Wirtschaftsgebiet". Wenn man googelt kommt ich auf Seiten wie Selbstverwaltung und dem Interregnum-Ausweis, aber die schlechte Sache dadran ist das ich oft auf unseriösen Seiten komme die mehr extremistisch Rechts ausgelegt sind.

Es ist sehr deutlich rauszulesen das man da mehr "Geschäftstätigkeiten" in der GG übertragen hat. Darum haben wir auch keinen "Friedensvertrag" sondern einen 2 + 4 Vertrag und jetzt neuerdings ein Vertrag von Lissabon der von EU-Bürgern ausgeht, und diese EU hat einen Präsidenten den niemand von uns gewählt hat, aber trotzdem kommen überwiegend Gesetze aus diesem Palarment.

Suppenkasper
10.03.2011, 12:14
Eine Zwischenfrage sei mir erlaubt: ist für dich eine Seite nur deshalb unseriös, Apollyon, weil sie "extremistisch rechts" ist? Rechtextremisten sagen bekanntlich in solchen Dingen eher die Wahrheit als der Rest der BRD. Oder ist die Seite deshalb unseriös weil dort nachprüfbar Unsinn behauptet wird?

Wenn Variante zwo zutrifft, dann hast Du mein Einverständnis, denn es gibt tatsächlich einige Seiten (und Personen... bbrrr.... Fremdschämen incoming) die mit Vorsicht zu genießen sind. Wenn Du allerdings nur eine gedankenpolizeilich anerzogene Immunreaktion zeigst, weil die Wahrheit von "bösen Rechtsextremisten" ausgesprochen wird, dann würde ich daran arbeiten, denn von Anderen wirst Du sie wahrscheinlich hierzulande nicht zu hören bekommen, oder maximal "kleckerlesweis", wie der Schwabe sagt.

Apollyon
10.03.2011, 12:18
Eine Zwischenfrage sei mir erlaubt: ist für dich eine Seite nur deshalb unseriös, Apollyon, weil sie "extremistisch rechts" ist? Rechtextremisten sagen bekanntlich in solchen Dingen eher die Wahrheit als der Rest der BRD. Oder ist die Seite deshalb unseriös weil dort nachprüfbar Unsinn behauptet wird?

Wenn Variante zwo zutrifft, dann hast Du mein Einverständnis, denn es gibt tatsächlich einige Seiten (und Personen... bbrrr.... Fremdschämen incoming) die mit Vorsicht zu genießen sind. Wenn Du allerdings nur eine gedankenpolizeilich anerzogene Immunreaktion zeigst, weil die Wahrheit von "bösen Rechtsextremisten" ausgesprochen wird, dann würde ich daran arbeiten, denn von Anderen wirst Du sie wahrscheinlich hierzulande nicht zu hören bekommen, oder maximal "kleckerlesweis", wie der Schwabe sagt.

:))
Es ist Variante 2
Unplausibel.
Nicht nachvollziehbar.
Ohne nachweibare Quellen.

-jmw-
10.03.2011, 12:18
Wirtschaftsgebiet bedeutet nicht Staatsgebiet.
Das Staatsgebiet des Deutschen Reiches und das Deutsche Reich als Staat sind aber doch etwas ganz anderes, als das Wirtschaftsgebiet des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, nicht?

Dort, wo vom "Wirtschaftsgebiet" gesprochen wird, ist nicht das Deutsche Reich gemeint, sondern, wie der Name ja schon sagt, das Vereinigte Wirtschaftsgebiet der Bi- und später Trizone (http://de.wikipedia.org/wiki/Bizone), also eine Einrichtung der Wirtschaftsverwaltung auf Reichsboden, die aber nicht gleichzusetzen ist mit dem Reich oder der Reichswirtschaft selber.

M.E. vergleichst Du in diesem Falle Äpfel mit Birnen.

Apollyon
10.03.2011, 12:21
Das Staatsgebiet des Deutschen Reiches und das Deutsche Reich als Staat sind aber doch etwas ganz anderes, als das Wirtschaftsgebiet des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, nicht?

Dort, wo vom "Wirtschaftsgebiet" gesprochen wird, ist nicht das Deutsche Reich gemeint, sondern, wie der Name ja schon sagt, das Vereinigte Wirtschaftsgebiet der Bi- und später Trizone (http://de.wikipedia.org/wiki/Bizone), also eine Einrichtung der Wirtschaftsverwaltung auf Reichsboden, die aber nicht gleichzusetzen ist mit dem Reich oder der Reichswirtschaft selber.

M.E. vergleichst Du in diesem Falle Äpfel mit Birnen.

Insofern kann die BRD kein Staat sein, ein Staat der kein Staatsgebiet hat und nur ein Wirtschaftsgebiet ist für mich kein echter Staat. In den GG wird immer vom Staatsgebiet des deutschen Reiches ausgegangen, nicht die von der BRD.

Habe eine glaube Intressante Seite gefunden:Hier Klicken (http://www.buergerrepublik-deutschland.de/)

Suppenkasper
10.03.2011, 12:23
:))
Es ist Variante 2
Unplausibel.
Nicht nachvollziehbar.
Ohne nachweibare Quellen.

Damit ist das geklärt und: ja, da gebe ich dir absolut Recht! Man muss sehr aufpassen, was man da zu lesen bekommt. Ein absolut sicheres Zeichen ist immer: Wann immer man irgendwohin verlinkt wird, wo es um Reichsflugscheiben und Neue Germanische Medizin geht, ist allerhöchste Vorsicht angebracht :D

Zum thema: in der Sache liegst du natürlich vollkommen richtig. Man muss das Grundgesetz nur lesen und verstehen, mehr braucht man gar nicht zu tun, dann kommt man auch ohne fremde Hilfe und obskure Weltnetzseiten ganz schnell darauf, dass die BRD eben eine OMF-BRD ist, ein maximal teilautonomes Verwaltungskonstrukt aus Besatzerhand, und sicher nicht das wiedererstandene Deutsche Reich.

Jegliche augenreibende Verwunderung über die offenkundige Idiotie der bundesdeutschen Politik löst sich übrigens, sobald man dieses eine Faktum erkannt hat, mit einem leisen "Puff" in Nichts auf.

Tante Edit sagt: welcher geistig herausgeforderte Nichtgrundgesetzleser hat denn da mit "Ja" gestimmt?

Apollyon
10.03.2011, 12:40
:))
Der Vertrag von Lissabon ist laut Art. 65 GG sogar nachvollziehbar, es ist ein Geschäftsvertrag zwischem dem EU- Palarment und den Wirtschaftsverwalter der BRD.

-jmw-
10.03.2011, 12:57
Insofern kann die BRD kein Staat sein, ein Staat der kein Staatsgebiet hat und nur ein Wirtschaftsgebiet ist für mich kein echter Staat.
Da vermag ich Dir jetzt nicht zu folgen.

In den genannten Grundgesetzartikeln steht doch lediglich, dass Regelungen, die im Rahmen der Wirtschaftsverwaltungsorganisation "Vereinigtes Wirtschaftsgebiet" auf dem Territorium einiger deutscher Länder getroffen wurden, von der Bundesrepublik übernommen werden können bzw. Rechte und Pflichten übernommen werden müssen.


In den GG wird immer vom Staatsgebiet des deutschen Reiches ausgegangen, nicht die von der BRD.
Das liegt daran, dass, ich verweise da auf das BVerfG-Urteil von 1973, das Deutsche Reich und die Bundesrepublik identisch sind und der Anspruch des Völkerrechtsubjekts Deutschland = BRD sich auch auf die Gebiete erstreckte, die zwar deutsches Staatsgebiet waren, nicht aber unter Kontrolle der Bundesrepublik standen (sog. "Geltungsbereich des Grundgesetzes").

Apollyon
10.03.2011, 13:00
Da vermag ich Dir jetzt nicht zu folgen.

In den genannten Grundgesetzartikeln steht doch lediglich, dass Regelungen, die im Rahmen der Wirtschaftsverwaltungsorganisation "Vereinigtes Wirtschaftsgebiet" auf dem Territorium einiger deutscher Länder getroffen wurden, von der Bundesrepublik übernommen werden können bzw. Rechte und Pflichten übernommen werden müssen.


Da steht auch.


Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.




Das liegt daran, dass, ich verweise da auf das BVerfG-Urteil von 1973, das Deutsche Reich und die Bundesrepublik identisch sind und der Anspruch des Völkerrechtsubjekts Deutschland = BRD sich auch auf die Gebiete erstreckte, die zwar deutsches Staatsgebiet waren, nicht aber unter Kontrolle der Bundesrepublik standen (sog. "Geltungsbereich des Grundgesetzes").

Dann müsste die BRD Handlungsunfähig sein, was sie aber nicht ist.

-jmw-
10.03.2011, 13:08
Da steht auch.


Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Die Leitung der Tätigkeit der Bundesregierung obliegt nach Artikel 65 Grundgesetz dem Bundeskanzler, ja.
Und? ?(


Dann müsste die BRD Handlungsunfähig sein, was sie aber nicht ist.
Da irrst Du!
Und zwar nichtmal hinsichtlich der Handlungsfähigkeit, sondern erstmal hinsichtlich ihrer Einordnung in den Kontext.

Denn: Für ein Verständnis der vor 60 Jahren zustandegekommenen Regelung des Grundgesetzes ist nicht wichtig, ob die Bundesrepublik heute handlungsfähig ist oder nicht, sondern, wie die Verfassungsväter es damals sahen.

Und sie sahen eben die Bundesrepublik als Neuorganisation eines Teils des Deutschen Reiches = Deutschland, da eine Gesamtneuorganisation mangels Durchsetzung im Osten nicht möglich war.

Rowlf
10.03.2011, 13:09
Die Geschäftsordnung ist hier zu finden:

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/RegierungundVerfassung/GeschaeftsordnungderBundesregierung/geschaeftsordnung-der-bundesregierung.html

Werwolf
10.03.2011, 13:18
Eine sehr interessante Analyse:

Im Kontext einer Debatte, die klammheimlich in verschiedenen Foren des Internets über das Weiterbestehen des „Deutschen Reiches“ wie es dort heißt geführt wird, führt unsere Redaktion ,Vorfeld-Recherchen für eine mögliche Dokumentationssendung durch. Wir sind auf das für Teile der Öffentlichkeit offenbar brisante Thema gestoßen , nicht zuletzt auch wegen der Sendung bei RTL ( stern-tv ), seinerzeit moderiert von Günter Jauch. Mehrere Anfragen an das Ministerium des Inneren und das Justizministerium konnten aus unserer Sicht ,da wir ja Laien auf dem Gebiet des Verfassungsrechtes sind ,nicht hinreichend beantwortet werden.

Auch die Aussagen innerhalb der RTL-Sendung mit Günter Jauch fanden wir nicht ausreichend informativ, so dass wir jetzt nach vielfachen eigenen Recherchen mit ungenügendem Resultat nach Wegen suchen, an wirklich seriöse Informationen zu kommen.Bevor die Redaktion entscheidet, dieses Thema in einer Sendung aufzugreifen, möchten wir unter anderem Herrn Professor Kirchhof, als ausgewiesener Experte des Verfassungsrechtes fragen ob er eventuell bereit wäre, sich mit uns zu einem Informationsgespräch zu dieser Thematik zu treffen.Um der Thematik und des besseren Verständnisses willen, anbei eine Einlassung zum Sachverhalt, auf die wir bei unseren Recherchen gestoßen sind.


Erklärung zur Nichtexistenz der BRD

Am 23.Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.September 1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese ( erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949 ):

S. 5 „Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen… “.

S. 6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik ( Deutschland ), sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.“

S. 3 Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Es entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen,
noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfassten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.

S.4 Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.Mai 1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem Inslebentreten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen. Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II ( Hermes Verlag ) folgendes niedergeschrieben:

S. 9 „Was ist ein Staat ?“

„Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen ( Staatsvolk ) innerhalb eines bestimmten Gebietes ( Staatsgebiet ) unter höchster Gewalt ( Staatsgewalt ) in einer festen Rechtsordnung ( Staatsverfassung ) „.

S. 9 Pkt. 4 „Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk ?“

„Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen ( die Staatsbürger sind ).“

S. 12 Pkt. 22 „Was ist das Staatsgebiet ?“

„Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt ( Gebietshoheit ) des Staates.“

S. 14 Pkt. 33 „Was verstehen Sie unter Staatsgewalt ?“

„Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“

Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.

Schlussfolgerung aus dem bisher vorgetragenem:

1. Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut ( Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9 ) darstellt.( siehe auch: – Frankfurter Dokumente 01.Juni 1948 – Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.Mai 1949 )

Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines Besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art.43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147. Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor:

Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.

* Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. ( siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgeset z vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.August 2002 , BGBl 2002 T. I, S. 3322).

* Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.April 1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt. Darin heißt es klar und unmissverständlich im Art. IV :

„Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäßiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“ Im Art. V lautet es „Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. „

Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein Besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.Juni 1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.Juni 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es ( GG ) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen. Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage ( Az. S 72 Kr433/93 ) vom 19.Mai 1992.

In diesem wurde festgestellt, „das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juni 1990 aufgelöst worden ist.“

Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.August 1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.September 1990 ( vom 31.August 1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.Oktober 1990 BGBl. II zum 29.September 1990 ) wurde es der DDR am 03.Oktober 1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetz Artikel 23 beizutreten. Also hätte seit dem 18.Juni 1990 spätestens seit 29.September 1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten ( ehemalige DDR / russisches Besatzungsgebiet ).

Hierzu die Beweise:

Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“

„Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“

„Sie, ( die BRD ) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.“

„Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.“

Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, dass Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird.

Dies ist mit Wirkung vom 23.September 1990 geschehen , siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff und Seite ff. Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.Oktober 1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten,da dieses spätestens seit dem 29.September 1990 nicht mehr bestand. Es wird jedoch daran festgehalten, dass der Art. 23 GG schon seit dem 18.Juni 1990 – 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Az. S 71 Kr 433/93. Im Vertrag über abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.September 1990 ( BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.Oktober 1990 ) lautet es im Artikel 1, Abs. 1

„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“ Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können. Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR. Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates ( ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52 ) Artikel 7, Abs. e ) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat.

Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.September 1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff , ausgegeben am 02. Oktober 1990 ist festgehalten:

Vorwort Abs. 6 2 – In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren. Artikel 2 Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4 Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass Deutschland nicht souverän ist. Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht. Da es seit November 2003 eine gesetzgebende Nationalversammlung im Deutschen Reich auf der Basis der Verfassung der Weimarer Republik vom 11.August 1919 gibt und seit dem 23.Mai 2004 einen Landtag im Freistaat Sachsen auf der Basis der Landesverfassung vom 01.November 1920, ist das Deutsche Reich rechtlich wieder handlungsfähig.

http://suboptimales.wordpress.com/2008/04/18/nichtexistenz-der-brd-komplott-oder-traurige-realitat/

-jmw-
10.03.2011, 15:59
Zum ersten Teil des Textes:

Da wird nicht belegt, dass die Bundesrepublik kein Staat, sondern, dass sie kein neuer Staat sei.
Übrigens etwas, was man im Jurastudium im 1. Semester lernt.


Zum Beitritt der DDR:

Im Zivilrecht ist weitgehend unbedenklich, jetzt etwas abzumachen auf Grundlage eines Gesetzes, von dem man weiss, dass es nicht mehr existiert zu dem Zeitpunkte, an dem der Abmachung folgegeleistet wird.

Es wäre also zu belegen, dass im Staats- und Völkerrecht anders verfahren wird oder werden muss.
Das tut der Text leider nicht.


Zum letzten Teil siehe den Beitrag hier drunter.

-jmw-
10.03.2011, 16:00
Ich sähe gerne die (scheinbar stillschweigend vorausgesetzte) legitime Geltung der...

Verfassung der Weimarer Republik vom 11.August 1919
... belegt unter Berücksichtigung der Ereignisse und der Rechtssituation der Jahre 1870/71, 1866 und 1803/06.

Apollyon
10.03.2011, 16:33
:))
Aber es steht doch in den GG das es kein Staatsgebiet der BRD gibt nur ein "Wirtschaftsgebiet", das sind zwei paar Schuhe. Ich schrieb Handlungsunfähig das der offizielle Staat "deutsches Reich" handlungsunfähig ist.

Für mich ist das nicht Nachvollziehbar wenn ein Land was als Staat bezeichnet hat kein eigenes Staatsgebiet hat sondern auf dem Gebiet des deutschen Reichs ist. Eine Verfassung (Weimarer Republik) kann nicht soeinfach außer Kraft treten, wie es z.b ein "Ermächtigungsgesetz" kann.

Außedem scheint es ja wie eingeprägt das jemand mit deutsches Reich ein antidemokratiesches Autoritäres Regime mein, aber ich meine dies nicht ich meine das deutsche Reich wie es davor bestand, und das man eventuel die Möglichkeit hat eine Form der direkten Demokratie einzuführen wenn man besagten Artikel 146 umsetzt, man sieht doch was man davon hat eine BRD zuhaben.

Ich bin kein Jura-Student und habe keinen Professor den ich nach den besagten GG fragen kann die diese eindeutige Aussage haben.

-jmw-
10.03.2011, 17:00
:))
Aber es steht doch in den GG das es kein Staatsgebiet der BRD gibt nur ein "Wirtschaftsgebiet", das sind zwei paar Schuhe.
Das steht im Grundgesetz?
Wo steht es?
In den weiter oben von Dir zitierten Artikeln steht es nicht, sondern darin steht, dass die Bundesrepublik bestimmte Regeln des "Vereinigten Wirtschaftsgebietes" übernimmt.
Mit dem Territorium der Bundesrepublik hat das nur insofern zu tun, als dass die Bi-/Trizone in einem Gebiet lag, in dem später auch die BRD lag.
Mehr nicht


Ich schrieb Handlungsunfähig das der offizielle Staat "deutsches Reich" handlungsunfähig ist.

Für mich ist das nicht Nachvollziehbar wenn ein Land was als Staat bezeichnet hat kein eigenes Staatsgebiet hat sondern auf dem Gebiet des deutschen Reichs ist.
Die Bundesrepublik kann kein eigenes Staatesgebiet haben, weil sie kein "eigener Staat" ist.
Die Republik Frankreich hat ja (i.W.) auch kein anderes Staatsgebiet als das Kaiserreich Frankreich, nicht?
Und warum nicht?
Weil Republik und Kaiserreich völkerrechtlich identisch sind.


Außedem scheint es ja wie eingeprägt das jemand mit deutsches Reich ein antidemokratiesches Autoritäres Regime mein
Hmm?
Ist mir nicht aufgefallen, dass jemand hierzufaden etwas in diese Richtung geschrieben hätte. :shrug:

Apollyon
10.03.2011, 17:27
Das steht im Grundgesetz?
Wo steht es?
In den weiter oben von Dir zitierten Artikeln steht es nicht, sondern darin steht, dass die Bundesrepublik bestimmte Regeln des "Vereinigten Wirtschaftsgebietes" übernimmt.
Mit dem Territorium der Bundesrepublik hat das nur insofern zu tun, als dass die Bi-/Trizone in einem Gebiet lag, in dem später auch die BRD lag.
Mehr nicht


Die Bundesrepublik kann kein eigenes Staatesgebiet haben, weil sie kein "eigener Staat" ist.
Die Republik Frankreich hat ja (i.W.) auch kein anderes Staatsgebiet als das Kaiserreich Frankreich, nicht?
Und warum nicht?
Weil Republik und Kaiserreich völkerrechtlich identisch sind.

Es leitet sich daraus ab das es kein Staatsgebiet gibt und das ein Staat ohne "Staatgebiet" kein Staat sein kann.
Und Frankreich besitzt ein Staatsgebiet, das leitet sich aus diesen Artikel (http://de.wikipedia.org/wiki/France_m%C3%A9tropolitaine) bei Wikipedia ab.



Hmm?
Ist mir nicht aufgefallen, dass jemand hierzufaden etwas in diese Richtung geschrieben hätte. :shrug:
Dann habe ich mich bei dem langen Text verlesen :=

-jmw-
10.03.2011, 17:36
Es leitet sich daraus ab das es kein Staatsgebiet gibt und das ein Staat ohne "Staatgebiet" kein Staat sein kann.
Und Frankreich besitzt ein Staatsgebiet, das leitet sich aus diesen Artikel (http://de.wikipedia.org/wiki/France_m%C3%A9tropolitaine) bei Wikipedia ab.
Wenn Du bei diesem wikipedia-Artikel weiter unten guckst, steht dort "Kategorie: Geographie (Frankreich)".
Es handelt sich also um einen Artikel zur Geographie, nicht zum Völker-, Staats- oder Verfassungsrecht.
Und die Geographie unterscheidet natürlich das Land Frankreich in Westeuropa vom Staat Frankreich, der auch, aber nicht nur in Westeuropa liegt.
Belegt, gar bewiesen ist damit rein garnix.
Ausserdem gibt es einen solchen Artikel auch für die Bundesrepublik: *klick* (http://de.wikipedia.org/wiki/Geographie_Deutschlands), insbesondere hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Geographie_Deutschlands#Humangeographie).

Apollyon
11.03.2011, 05:25
:))
Ist das deutsche Amt für Menschenrechte seriös ?
Denn das schreibt auch das die BRD kein Staat ist.
deutsches Amt für Menschenrechte (http://deutsches-amt.de/html/info.html)

GSch
11.03.2011, 05:48
:))
Ist das deutsche Amt für Menschenrechte seriös ?
Denn das schreibt auch das die BRD kein Staat ist.
deutsches Amt für Menschenrechte (http://deutsches-amt.de/html/info.html)

Dahinter steckt ein übergeschnappter Türke aus der Weltstadt Stade, der sich einbildet, allein durch seinen Ratschluss würden Staaten entstehen oder vergehen. Er bietet der Bundesrepublik für die bescheidene Summe von 500 Millionen pro Jahr an, sich ihm zu unterwerfen und dadurch die Rechte einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (nämlich eines Staates) zu bekommen. Dem Vernehmen nach hat Frau Merkel darüber noch nicht entschieden.

Auf dieser Ebene liegt der ganze Kram hier. Das ist was für Leute, die nicht bis zwei zählen können (erkennbar daran, dass sie nicht wissen, wie viele Grundgesetze es gibt).

Apollyon
11.03.2011, 09:21
Dahinter steckt ein übergeschnappter Türke aus der Weltstadt Stade, der sich einbildet, allein durch seinen Ratschluss würden Staaten entstehen oder vergehen. Er bietet der Bundesrepublik für die bescheidene Summe von 500 Millionen pro Jahr an, sich ihm zu unterwerfen und dadurch die Rechte einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (nämlich eines Staates) zu bekommen. Dem Vernehmen nach hat Frau Merkel darüber noch nicht entschieden.

Auf dieser Ebene liegt der ganze Kram hier. Das ist was für Leute, die nicht bis zwei zählen können (erkennbar daran, dass sie nicht wissen, wie viele Grundgesetze es gibt).

Aber es gibt trotzdem die GGs die besagen das die BRD kein Staat ist, aber wer hat dies als erster im Umlauf gebracht. :))

Insofern muss dieser Inhaber der Seite das ja irgentwo aufgegriffen haben.

Brutus
11.03.2011, 09:27
Aber es gibt trotzdem die GGs die besagen das die BRD kein Staat ist, aber wer hat dies als erster im Umlauf gebracht. :))

Bei dieser Diskussion habe ich folgendes Problem: mir fällt es schwer, die Relevanz der Fragestellung zu erkennen.

Die Frage, ob die BRD ein Staat ist oder nicht, kann sowohl mit ja als auch nein beantwortet werden.

Meiner Ansicht nach fällt das Urteil über die OMF-BRD viel vernichtender aus, wenn man sagt, *jawohl, die BRD ist ein Staat, wie es auch Adolf Hitlers Reichsprotektorat Böhmen und Mähren gewesen ist*.

Mit dieser Ansicht hätte man sogar den unverdächtigen Peter Scholl-Latour auf seiner Seite.

Von meinem Ansatz her ergeben sich dann auch ganz zwanglos die Folgerungen, wie die westliche Wertegemeinschaft anzusehen ist, und welche Maßnahmen sich nach dem Ende der BRD für die Behandlung von Politikern, Bonzen und Eliten empfehlen.

Apollyon
11.03.2011, 09:41
Bei dieser Diskussion habe ich folgendes Problem: mir fällt es schwer, die Relevanz der Fragestellung zu erkennen.

Die Frage, ob die BRD ein Staat ist oder nicht, kann sowohl mit ja als auch nein beantwortet werden.

Meiner Ansicht nach fällt das Urteil über die OMF-BRD viel vernichtender aus, wenn man sagt, *jawohl, die BRD ist ein Staat, wie es auch Adolf Hitlers Reichsprotektorat Böhmen und Mähren gewesen ist*.

Mit dieser Ansicht hätte man sogar den unverdächtigen Peter Scholl-Latour auf seiner Seite.

Von meinem Ansatz her ergeben sich dann auch ganz zwanglos die Folgerungen, wie die westliche Wertegemeinschaft anzusehen ist, und welche Maßnahmen sich nach dem Ende der BRD für die Behandlung von Politikern, Bonzen und Eliten empfehlen.

:))
Die Relevanz bezüglich dieses Themas wie es schon mit dem Art. 146 der GG Thema war ist es die wiedersprüche der Grundgesetze zu der Realität zu erkennen, ich reaktiviere mit voller Absicht den Drang des Menschens der durch indoktrination zerstört wurde, die Dinge zu hinterfragen und selber Nachforschungen anzustellen.

Die BRD ist kein Protektorat, die BRD ist ein Wirtschaftsmanagment mit vertraglichen Privilegien. Ein Protektorat verfügt über nach dem Völkerrecht sogar über ein staatliches Territorium, die BRD nur ein Wirtschaftsgebiet und die GG gelten in diesen Gebiet, so liest es sich zumindest. Und wenn sich ein Artikel mit "Staatsgebiet" befasst ist es das Staatsgebiet des deutschen Reichs, und für mich ist es verwirrend das ein aktiver Gesetzestext der genau beschreiben muss wie die Dinge zulaufen haben so formuliert ist.

Brutus
11.03.2011, 09:48
Die BRD ist kein Protektorat, die BRD ist ein Wirtschaftsmanagment mit vertraglichen Privilegien. Ein Protektorat verfügt über nach dem Völkerrecht sogar über ein staatliches Territorium, die BRD nur ein Wirtschaftsgebiet und die GG gelten in diesen Gebiet, so liest es sich zumindest. Und wenn sich ein Artikel mit "Staatsgebiet" befasst ist es das Staatsgebiet des deutschen Reichs, und für mich ist es verwirrend das ein aktiver Gesetzestext der genau beschreiben muss wie die Dinge zulaufen haben so formuliert ist.

Jetzt versteh' ich es. Den Protektoratsgedanken möchte ich aber noch nicht fallen lassen. Bei der BRD muß hinzugesetzt werden, daß das Wirtschaften im Wesentlichen nicht den Deutschen zugute kommt, sondern den usraelisch-europäischen Fremdherrschern und Migranten.

Die Situation der BRD wird von zwei Gedichtzeilen sehr schön zusammengefaßt:

*Fremden Völkern front dein Sohn als Knecht,
Tut und läßt, was ihren Sklaven recht.*

Das paßt doch voll zu einem Protektorat?

Apollyon
11.03.2011, 10:00
Jetzt versteh' ich es. Den Protektoratsgedanken möchte ich aber noch nicht fallen lassen. Bei der BRD muß hinzugesetzt werden, daß das Wirtschaften im Wesentlichen nicht den Deutschen zugute kommt, sondern den usraelisch-europäischen Fremdherrschern und Migranten.

Die Situation der BRD wird von zwei Gedichtzeilen sehr schön zusammengefaßt:

*Fremden Völkern front dein Sohn als Knecht,
Tut und läßt, was ihren Sklaven recht.*

Das paßt doch voll zu einem Protektorat?

Ein Protektorat kann eigene entscheidungen treffen wie es hier in den Bundesländern ist, nach deinen denken müssten die Bundesländer die Protektorate sein und das was als Staat bezeichnet wird als eine Art Wirtschaftsverwaltung des Gebietes auf den die Bundesländer stehen.

Wirtschaft selber muss immer allen zugute kommen, der Gewinn daraus nicht. Und ich kann das mit Israel nicht nachvollziehen da sie ca. 7,6 Millionen Einwohner haben, es sind keine Israelis die sich in unsere Angelegenheiten einmischen sondern die USA und diverse europäische Staaten, ein EU- Plarment mit eigene Präsidenten den niemand von uns gewählt hat weil es Verträge(Vertrag von Lissabon) gibt die durch den der die Geschäfte der BRD managt abgeschlossen wurden, ein anderer Vertrag ist der 2 + 4 Vertrag.

Apollyon
11.03.2011, 10:27
Ich habe da noch was Intressantes entdeckt was zum Thema passt.
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider erklärt das die BRD ein Staat ohne Legitimierung ist, aber kann ein Staat ohne Legitimierung ein Staat sein ?

Hier ein Link (http://www.pdfebooks.de/die-brd-ein-staat-ohne-legitimation)

malnachdenken
11.03.2011, 10:40
Ich habe da noch was Intressantes entdeckt was zum Thema passt.
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider erklärt das die BRD ein Staat ohne Legitimierung ist, aber kann ein Staat ohne Legitimierung ein Staat sein ?

Hier ein Link (http://www.pdfebooks.de/die-brd-ein-staat-ohne-legitimation)

Legitimät bedeutet ja in etwa Anerkennung.
Von wem muss dann also ein Staat anerkannt sein, um als Staat zu gelten, wäre die nächste Frage.

Apollyon
11.03.2011, 10:42
Legitimät bedeutet ja in etwa Anerkennung.
Von wem muss dann also ein Staat anerkannt sein, um als Staat zu gelten, wäre die nächste Frage.

International durch Verträge abgesichert :))

-jmw-
11.03.2011, 12:50
:))
Ist das deutsche Amt für Menschenrechte seriös ?
Denn das schreibt auch das die BRD kein Staat ist.
deutsches Amt für Menschenrechte (http://deutsches-amt.de/html/info.html)
Es gibt kein offizielles "Amt für Menschenrechte".
Und gäbe es eines, würd's mit Sicherheit Schwachsinn schreiben, jedoch nicht in derart verdichteter Form, wie es der Autor der Zeilen hinter Deinem Link schafft.

-jmw-
11.03.2011, 12:53
Aber es gibt trotzdem die GGs die besagen das die BRD kein Staat ist
Sollten wir die Sache mit dem "Vereinigten Wirtschaftsgebiet" nochmal diskutieren?
Oder meinst Du hier jetzt andere "GGs"?

Apollyon
11.03.2011, 12:58
Sollten wir die Sache mit dem "Vereinigten Wirtschaftsgebiet" nochmal diskutieren?
Oder meinst Du hier jetzt andere "GGs"?

Was ist mit der Aussage von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider ?


Ich habe da noch was Intressantes entdeckt was zum Thema passt.
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider erklärt das die BRD ein Staat ohne Legitimierung ist, aber kann ein Staat ohne Legitimierung ein Staat sein ?

Hier ein Link (http://www.pdfebooks.de/die-brd-ein-staat-ohne-legitimation)

Die GGs haben durchaus die Aussagekraft, wie bereits beschrieben auch wenn diese eine Seite diese Kopiert hat von Personen mit weitausmehr Erfahrung.

Brutus
11.03.2011, 12:59
Sollten wir die Sache mit dem "Vereinigten Wirtschaftsgebiet" nochmal diskutieren? Oder meinst Du hier jetzt andere "GGs"?

Was spricht dagegen, ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet als Staat zu betrachten? Das Gebiet hat klar definierte Außengrenzen, eine Regierung und auch sonst alles, was einen Staat ausmacht, insbesondere Vollzugsorgane zum Eintreiben der Steuern und Niederknüppeln der Bürger. Wenn die BRD kein Staat ist, dann weiß ich's auch nicht!

-jmw-
11.03.2011, 13:03
Ich habe da noch was Intressantes entdeckt was zum Thema passt.
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider erklärt das die BRD ein Staat ohne Legitimierung ist, aber kann ein Staat ohne Legitimierung ein Staat sein ?

Hier ein Link (http://www.pdfebooks.de/die-brd-ein-staat-ohne-legitimation)
Und wie funktioniert sowas überhaupt, "einen Staat legitimieren"?

-jmw-
11.03.2011, 13:07
Was ist mit der Aussage von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider ?
Ich habe sein Buch nicht gelesen.
Hinsichtlich der EU neige ich dazu, ihm beizustimmen.

Allerdings: Er sagt in dem kleinen dort zu sehenden Textabschnitt ja ausdrücklich, dass die Bundesrepublik ein Staat war und eine Demokratie war.
Er widerspricht Dir da also.


Die GGs haben durchaus die Aussagekraft, wie bereits beschrieben auch wenn diese eine Seite diese Kopiert hat von Personen mit weitausmehr Erfahrung.
Ich sehe nur, dass meine Widerlegungen nicht widerlegt wurden und insofern noch stehen!

Apollyon
11.03.2011, 13:07
Und wie funktioniert sowas überhaupt, "einen Staat legitimieren"?

Zitat aus dem Ebook


Oktroyierte "Verfassung" ohne ein Volk:

Der Verfassungsvertrag, der in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert ist, den die Bundeskanzlerin als Ratspräsidentin aber wieder beleben will, hat den Wechsel der Union von der völkerrechtlichen Organisation, dem Staatenverbund, zum Bundesstaat mit fast allenexistenziellen Staatsbefugnissen auch textlich vollzogen. Er benutzt die Sprache des Staatsrechts, nicht mehr die des Völkerrechts. Freilich wird die demokratische Legitimation, die nur ein existenzieller Staat, nämlich ein Staatsvolk, einer solchen Staatsgewalt geben könnte, nicht gestärkt, weil es das Volk "Europas" nicht gibt.

Ohne Referenden allerbeteiligten Völker kann ein europäisches Volk nicht entstehen. Diese Referenden aber fürchtet die "Elite" der Parteipolitiker, welche die Union führt, mehr denn je. Der Vertrag hat die Kompetenz-Kompetenzen der Union noch über die geltenden Generalklauseln hinaus ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können gar im vereinfachten Änderungsverfahren durch Europäischen Beschluß die Verfassung der "internen Politikbereiche" ganz oder zum Teil ändern, ohne daß der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müßten. Betroffen wären die gesamte Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik,
aber auch der "Raum der


Vielleicht hätte die Frage der legitimierung stellen sollen, da hatte ich aber noch nicht Nachgeforscht.

-jmw-
11.03.2011, 13:13
Was spricht dagegen, ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet als Staat zu betrachten? Das Gebiet hat klar definierte Außengrenzen, eine Regierung und auch sonst alles, was einen Staat ausmacht, insbesondere Vollzugsorgane zum Eintreiben der Steuern und Niederknüppeln der Bürger. Wenn die BRD kein Staat ist, dann weiß ich's auch nicht!
Es spricht garnix dagegen.
Sondern im Sinne sowohl von Weber als auch von Jellinek reichte es völlig aus: Gebiet da, Regierung da usw.
Nur trifft es im konkreten Falle nicht zu.
Die Bundesrepublik ist nunmal nicht das "Vereinigte Wirtschaftsgebiet", sondern trat nur in bestimmte Rechte und Pflichten ein.
Quasi wie ein Nachmieter.

-jmw-
11.03.2011, 13:17
Zitat aus dem Ebook
Löst das Problem nicht, denn wenn noch kein konkreter Staat da ist, fehlt auch der konkrete demos, der ihn demokratisch legitimieren könne.

Anders ausgedrückt: Gäbe es die Bundesrepublik nicht, wer hinderte dann die Bevölkerung zwischen, sagen wir: Braunschweig und Berlin, einen Staat "Ostfalen" zu gründen?
Oder die Bevölkerung zwischen Berlin und Breslau an der Ausrufung der "Republik Oderland"?

Apollyon
11.03.2011, 13:20
Löst das Problem nicht, denn wenn noch kein konkreter Staat da ist, fehlt auch der konkrete demos, der ihn demokratisch legitimieren könne.

Anders ausgedrückt: Gäbe es die Bundesrepublik nicht, wer hinderte dann die Bevölkerung zwischen, sagen wir: Braunschweig und Berlin, einen Staat "Ostfalen" zu gründen?
Oder die Bevölkerung zwischen Berlin und Breslau an der Ausrufung der "Republik Oderland"?

Die Bundesländer und ihre Landesverfassungen, aber durchaus könnten sich die Bundesländer von der BRD trennen, zumindest nehme ich das an.

-jmw-
11.03.2011, 17:07
Die Bundesländer und ihre Landesverfassungen
Für manche galt das, ja, Bayern z.B.
Aber was ist mit Ländern wie NRW, die es vor dem Kriege ja noch garnicht gab?
Was ist mit Schleswig-Holstein?
Diese Staaten wurden von den Alliierten gegründet, nicht von ihren Bevölkerungen.
Auch da also ein "demokratisches Defizit", eine fehlende Legitimation?


aber durchaus könnten sich die Bundesländer von der BRD trennen, zumindest nehme ich das an.
Die Verfassung verbietet eine Sezession zwar nicht ausdrücklich, gestattet sie aber auch nicht ausdrücklich.
Allerdings mag man die Trennung von Bundesländern als Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik sehen: Denn wenn eines austreten darf, dürfen die anderen es auch, dann dürfen aber auch alle austreten, was faktisch das Ende der Bundesrepublik wäre.

EMA
01.04.2011, 22:10
wenn ich mir diesen Artikel in der "Atlantikbrücke" durchlese, ist die BDR wohl kein "Staat":

1950 wurde Vogelsang von den Briten an die belgische Armee übergeben. Diese nutzten die Anlage 55 Jahre lang, rekonstruierten einen Teil, bauten ein Kino und benannten die Kaserne nach dem Kriegshelden André van Dooren. Das Verhältnis zwischen Anwohnern und neuen Burgherren sei jedoch jahrzehntelang gespannt gewesen, schreibt Franz Albert Heinen. Die Belgier beschlagnahmten weitere Gebiete und verwüsteten auch mal Äcker mit ihren Panzerketten. Für die Öffentlichkeit blieb Vogelsang verbotenes Gebiet.
http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/22501/ns_ordensburgen.html

Liest sich eher nach Besatzern an...

GSch
02.04.2011, 07:29
wenn ich mir diesen Artikel in der "Atlantikbrücke" durchlese, ist die BDR wohl kein "Staat":

1950 wurde Vogelsang von den Briten an die belgische Armee übergeben. Diese nutzten die Anlage 55 Jahre lang, rekonstruierten einen Teil, bauten ein Kino und benannten die Kaserne nach dem Kriegshelden André van Dooren. Das Verhältnis zwischen Anwohnern und neuen Burgherren sei jedoch jahrzehntelang gespannt gewesen, schreibt Franz Albert Heinen. Die Belgier beschlagnahmten weitere Gebiete und verwüsteten auch mal Äcker mit ihren Panzerketten. Für die Öffentlichkeit blieb Vogelsang verbotenes Gebiet.
http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/22501/ns_ordensburgen.html

Liest sich eher nach Besatzern an...

Nur war Belgien nie Besatzungsmacht (auch wenn sie sich gelegentlich so aufgeführt haben). Und deutsche Panzerketten sind auch nicht netter zur Landschaft als belgische, polynesische oder amerikanische.

Registrierter
02.04.2011, 14:24
I.Ü. müsste für die Beantwortung der Frage, ob etwas ein "Staat" ist, wohl erstmal geklärt werden, was ein "Staat" eigentlich ist.

Fragen wir das Bundes"verfassungs"gericht:

Das Deutsche Reich existiert fort.

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

Damit ist alles wesentliche zum Thema gesagt.

Registrierter
02.04.2011, 14:26
Für manche galt das, ja, Bayern z.B.
Aber was ist mit Ländern wie NRW, die es vor dem Kriege ja noch garnicht gab?
Was ist mit Schleswig-Holstein?
Diese Staaten wurden von den Alliierten gegründet, nicht von ihren Bevölkerungen.
Auch da also ein "demokratisches Defizit", eine fehlende Legitimation?


Die Verfassung verbietet eine Sezession zwar nicht ausdrücklich, gestattet sie aber auch nicht ausdrücklich.
Allerdings mag man die Trennung von Bundesländern als Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik sehen: Denn wenn eines austreten darf, dürfen die anderen es auch, dann dürfen aber auch alle austreten, was faktisch das Ende der Bundesrepublik wäre.

Stoibers Vorgänger Streibl hat damals anläßlich der sogenannten "Wiedervereinigung" einen Austritt Bayerns aus dem Bund diskutiert.
Das ging sogar durch die Medien.

GSch
02.04.2011, 14:38
Stoibers Vorgänger Streibl hat damals anläßlich der sogenannten "Wiedervereinigung" einen Austritt Bayerns aus dem Bund diskutiert.
Das ging sogar durch die Medien.

Davon träumen die Leute mit dem Rasierpinsel am Hut ja, seit Bismarck damals König Ludwig den Dämlichen unter den Tisch gesoffen hat. Aber es bleibt doch stets beim Biertischaufstand.

-jmw-
03.04.2011, 11:49
Fragen wir das Bundes"verfassungs"gericht:

Das Deutsche Reich existiert fort.

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

Damit ist alles wesentliche zum Thema gesagt.
's gab schon einige Fäden dazu, wie ich mich erinnere. :)

-jmw-
03.04.2011, 11:52
Stoibers Vorgänger Streibl hat damals anläßlich der sogenannten "Wiedervereinigung" einen Austritt Bayerns aus dem Bund diskutiert.
Das ging sogar durch die Medien.
Damals hab ich eher "Sendung mit der Maus" und "Löwenzahn" geguckt statt Nachrichten. :)

Und sei's drum - es wär nicht die erste Idee einer Landesregierung, die sich beim näheren Hinsehen als verfassungsrechtlich problematisch herausstellt.
Ich traue da eher meiner Interpretation des Grundgesetzes als den Überlegungen eines Ministerpräsidenten. :)

Freelancer
03.04.2011, 12:41
"Herzlich willkommen bei der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH!"
http://www.bwp-direkt.de/ibis/ibis/start.html

"USt [Umsatzsteuer]-IdNr. DE 122119035"
http://www.bundestag.de/service/impressum/index.html

"Personal-Ausweis"

?(

-jmw-
03.04.2011, 18:17
Warum sollte die Bundesrepublik keine Finanzagentur betreiben dürfen?

Warum sollte der Bundestag, der durch Verkauf bspw. von Regenschirmen, Ansteckern und Informationsheftchen Einnahmen hat, keine Umsatzsteuererkennungsnummer haben?

Warum sollte ein Ausweis, der für Personen ist, nicht mit dem zum Substantiv "Person" gehörigen Adjektiv "personal" bezeichnet werden?

EinDachs
03.04.2011, 19:24
Fragen wir das Bundes"verfassungs"gericht:

Das Deutsche Reich existiert fort.

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

Damit ist alles wesentliche zum Thema gesagt.

Weiter im selben Text:
"Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“"

Damit ist alles wesentliche zum Thema gesagt, es sei denn wir wollen wiedermal den 2+4-Vertrag zerreden.