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Vollständige Version anzeigen : Gleichstellung



Pillefiz
09.03.2011, 20:29
Schwerbehinderung und Gleichstellung, hat jemand Erfahrung damit? Hat sowas Vorteile oder Nachteile, wie wirkt sich das auf die ausgeübte Tätigkeit aus?
Mir wurde empfohlen, einen solchen Antrag zu stellen, aber der Sinn ist mir nicht ganz klar ?(

Leila
09.03.2011, 20:45
Wer nimmt solche Anträge entgegen? und wer prüft sie?

Pillefiz
09.03.2011, 20:56
Wer nimmt solche Anträge entgegen? und wer prüft sie?

die Arbeitsagentur, wenn ein Grad der Behinderung vorliegt

http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

Mir erschliesst sich der Sinn nicht, wenn ich meine Arbeit nicht mehr machen kann, was nützt mir das dann?

Leila
09.03.2011, 20:59
die Arbeitsagentur, wenn ein Grad der Behinderung vorliegt

Jetzt weiß ich es. Dankeschön!

Gruß von Leila

tabasco
09.03.2011, 21:03
Schwerbehinderung und Gleichstellung, hat jemand Erfahrung damit? Hat sowas Vorteile oder Nachteile, wie wirkt sich das auf die ausgeübte Tätigkeit aus?
Mir wurde empfohlen, einen solchen Antrag zu stellen, aber der Sinn ist mir nicht ganz klar ?(

Meinst Du das hier (http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html)?


# Was versteht man unter Gleichstellung?
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 2 u. 3 SGB IX

# Was bewirkt die Gleichstellung?
Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status“ wie schwerbehinderte Menschen.

Auswirkungen:
- besonderer Kündigungsschutz,
- besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie
Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
- Betreuung durch spezielle Fachdienste.
jedoch nicht:
- Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.

Pillefiz
09.03.2011, 21:08
Meinst Du das hier (http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html)?

ja genau

heide
10.03.2011, 05:43
die Arbeitsagentur, wenn ein Grad der Behinderung vorliegt

http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

Mir erschliesst sich der Sinn nicht, wenn ich meine Arbeit nicht mehr machen kann, was nützt mir das dann?

Diese Festellung ...." der Grad".... ist gerade das Thema, mit dem ich mich herum schlage, weil mir noch immer nicht klar ist, wie dieser Grad wirklich "berechnet" wird.
Bis jetzt sagt mir mein "Bauchgefühl", dass diese Bemessung nicht real ist.
Seit 2001 habe ich 40%. Mein Zustand hat sich verschlechtert, doch solange ich nicht blind und taub bin......steigt dieser Grad komischerweise nicht.
Ach ja, bei Depressionen erhöht sich der Grad um 10%, aber nur vielleicht.....

heide
10.03.2011, 05:44
Meinst Du das hier (http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html)?

Sehr guter Link.

Pillefiz
11.03.2011, 18:41
Diese Festellung ...." der Grad".... ist gerade das Thema, mit dem ich mich herum schlage, weil mir noch immer nicht klar ist, wie dieser Grad wirklich "berechnet" wird.
Bis jetzt sagt mir mein "Bauchgefühl", dass diese Bemessung nicht real ist.
Seit 2001 habe ich 40%. Mein Zustand hat sich verschlechtert, doch solange ich nicht blind und taub bin......steigt dieser Grad komischerweise nicht.
Ach ja, bei Depressionen erhöht sich der Grad um 10%, aber nur vielleicht.....

guck mal hier http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm

Hast du einen Gleichstellungsantrag gestellt??

Hans Huckebein
11.03.2011, 18:50
Wenn du seit 2001 40% hast, stelle einen verschlechterungsantrag beim versorgungsamt...

@heide

Pillefiz
11.03.2011, 18:53
Wenn du seit 2001 40% hast, stelle einen verschlechterungsantrag beim versorgungsamt...

das würde ich aber auch sagen! Wenn seit 10 Jahren keiner gestellt wurde, wird es höchste Zeit dafür

Tantalit
11.03.2011, 19:01
Diese Festellung ...." der Grad".... ist gerade das Thema, mit dem ich mich herum schlage, weil mir noch immer nicht klar ist, wie dieser Grad wirklich "berechnet" wird.
Bis jetzt sagt mir mein "Bauchgefühl", dass diese Bemessung nicht real ist.
Seit 2001 habe ich 40%. Mein Zustand hat sich verschlechtert, doch solange ich nicht blind und taub bin......steigt dieser Grad komischerweise nicht.
Ach ja, bei Depressionen erhöht sich der Grad um 10%, aber nur vielleicht.....

Ab 50% "lohnt" sich eine Behinderung erst richtig für den Betroffenen und ja ich weiß wie sich das liest.
Steuerfreibetrag
Kündigungsschutz
Zusatzurlaub
findet man alles bei Wikipedia.

Eine Schwerbehinderung von 50% zu bekommen wird immer schwieriger da früher jede Nase besonders Ausländer alles getan haben um sie zu bekommen wenn einem Arme oder Beine fehlen ist es relativ leicht, bei anderen Beschwerden muß man am Ball bleiben, es gibt nichts umsonst.

Die Gleichstellung (ab 30% möglich) würde ich auf jeden Fall versuchen da dies einen besseren Kündigungsschutz bedeutet.

Don
11.03.2011, 19:04
Die Gleichstellung (ab 30% möglich) würde ich auf jeden Fall versuchen da dies einen besseren Kündigungsschutz bedeutet.

Ich hatte bisher nicht den Eindruck daß irgendwo die Absicht bestand zu arbeiten.

Pillefiz
11.03.2011, 19:06
Ab 50% "lohnt" sich eine Behinderung erst richtig für den Betroffenen und ja ich weiß wie sich das liest.
Steuerfreibetrag
Kündigungsschutz
Zusatzurlaub
findet man alles bei Wikipedia.

Eine Schwerbehinderung von 50% zu bekommen wird immer schwieriger da früher jede Nase besonders Ausländer alles getan haben um sie zu bekommen wenn einem Arme oder Beine fehlen ist es relativ leicht, bei anderen Beschwerden muß man am Ball bleiben, es gibt nichts umsonst.

Die Gleichstellung (ab 30% möglich) würde ich auf jeden Fall versuchen da dies einen besseren Kündigungsschutz bedeutet.

Wegen Kündigung brauche mir nach 25 Jahren im ÖD keine Sorgen machen, deshalb weiss ich gar nicht, ob so ein Antrag für mich Sinn macht

heide
12.03.2011, 01:54
Ab 50% "lohnt" sich eine Behinderung erst richtig für den Betroffenen und ja ich weiß wie sich das liest.
Steuerfreibetrag
Kündigungsschutz
Zusatzurlaub
findet man alles bei Wikipedia.

Eine Schwerbehinderung von 50% zu bekommen wird immer schwieriger da früher jede Nase besonders Ausländer alles getan haben um sie zu bekommen wenn einem Arme oder Beine fehlen ist es relativ leicht, bei anderen Beschwerden muß man am Ball bleiben, es gibt nichts umsonst.

Die Gleichstellung (ab 30% möglich) würde ich auf jeden Fall versuchen da dies einen besseren Kündigungsschutz bedeutet.

Ich bin mit nur 40% voll berufsunfähig.

heide
12.03.2011, 02:02
guck mal hier http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm

Hast du einen Gleichstellungsantrag gestellt??

Nein, ich bin 100% berufsunfähig, bei 40%.

Pillefiz
12.03.2011, 12:58
Nein, ich bin 100% berufsunfähig, bei 40%.

BERUFSunfähig oder ERWERBSunfähig? Darin besteht ein Unterschied

Zeitgeist1
12.03.2011, 13:13
Wegen Kündigung brauche mir nach 25 Jahren im ÖD keine Sorgen machen, deshalb weiss ich gar nicht, ob so ein Antrag für mich Sinn macht

Keine Ahnung, wie das im ÖD funktioniert, aber wenn Du als Arbeitnehmer 50% hast, dann kannst Du mit 63 Jahren in Rente gehen ohne Abschlag.

Pillefiz
12.03.2011, 13:16
Keine Ahnung, wie das im ÖD funktioniert, aber wenn Du als Arbeitnehmer 50% hast, dann kannst Du mit 63 Jahren in Rente gehen ohne Abschlag.

das ist mein Ziel !!!!!! Hab leider auch erst 40, den Rest besorge ich mir noch ;);)

Zeitgeist1
12.03.2011, 13:28
Ich bin mit nur 40% voll berufsunfähig.

Schau einfach mal hier:

http://www.hilfelotse-berlin.de/detail/db/berlin/Landesamt-fuer-Gesundheit-und-Soziales-LAGeSo-Versorgungsamt/aid/45207/

http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenrecht

Zeitgeist1
12.03.2011, 13:30
das ist mein Ziel !!!!!! Hab leider auch erst 40, den Rest besorge ich mir noch ;);)

Wenn sich Deine Beschwerden verschlechtert haben, einfach mal zum Hausarzt gehen, ihn über die Zielsetzung informieren. Er schickt Dich dann zu Fachärzten und bittet um Einschätzung. Diese dann in Kopie mit dem Antrag auf Änderung einreichen.

Pillefiz
12.03.2011, 16:59
Wenn sich Deine Beschwerden verschlechtert haben, einfach mal zum Hausarzt gehen, ihn über die Zielsetzung informieren. Er schickt Dich dann zu Fachärzten und bittet um Einschätzung. Diese dann in Kopie mit dem Antrag auf Änderung einreichen.

ich bin da in guten Händen. Mein Facharzt ist gleichzeitig Gutachter für das Versorgungsamt;)
Nur was es mit der Gleichstellung auf sich hat, weiss ich immernoch nicht. Gehts da nur um Kündigungsschutz? Dann kann ich mir das sparen

henriof9
12.03.2011, 17:06
ich bin da in guten Händen. Mein Facharzt ist gleichzeitig Gutachter für das Versorgungsamt;)
Nur was es mit der Gleichstellung auf sich hat, weiss ich immernoch nicht. Gehts da nur um Kündigungsschutz? Dann kann ich mir das sparen

Das steht doch aber in Deinem Link alles drin. :))

Wenn Du nicht arbeitslos bist und auch nicht werden wirst ( weil z.B. Beamte ) spielt es doch für Dich keine Rolle.

Zeitgeist1
12.03.2011, 17:09
ich bin da in guten Händen. Mein Facharzt ist gleichzeitig Gutachter für das Versorgungsamt;)
Nur was es mit der Gleichstellung auf sich hat, weiss ich immernoch nicht. Gehts da nur um Kündigungsschutz? Dann kann ich mir das sparen

Dann isses ja gut... :D

Also, das mit der Gleichstellung funzt so: Du hast z.B. 30% SBH, bekommst aber keinen speziellen Schutz oder spezielle arbeitstechnische Erleichterungen, auch nicht mehr Urlaubstage pro Jahr. Dann kannst Du Gleichstellung beantragen mit denen, die 50% SBH haben. Du bekommst dann nicht die volle Gewährung der Vorteile, aber zumindest einen Teil davon. Haben z.B. die 50%-ler 4 Tage mehr Urlaub pro Jahr, kriegst Du evtl. 2 Tage mehr usw. Frag mal Deinen Gutachter.

henriof9
12.03.2011, 17:13
Diese Festellung ...." der Grad".... ist gerade das Thema, mit dem ich mich herum schlage, weil mir noch immer nicht klar ist, wie dieser Grad wirklich "berechnet" wird.
Bis jetzt sagt mir mein "Bauchgefühl", dass diese Bemessung nicht real ist.
Seit 2001 habe ich 40%. Mein Zustand hat sich verschlechtert, doch solange ich nicht blind und taub bin......steigt dieser Grad komischerweise nicht.
Ach ja, bei Depressionen erhöht sich der Grad um 10%, aber nur vielleicht.....


Schau mal hier (http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/) nach.

heide
13.03.2011, 04:07
Schau mal hier (http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/) nach.
Danke für den Link. Habe ich schon von Pillefiz bekommen.
Ich habe eine Auflistung der Beurteilung hier. Muss das aber mit meinem Arzt in Ruhe durchgehen.

heide
13.03.2011, 04:09
BERUFSunfähig oder ERWERBSunfähig? Darin besteht ein Unterschied

Erwerbsunfähig!