Houseworker
05.03.2011, 11:58
+++Wichtige Petition!+++
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1660 4
Zwingende Ausweisung" (§ 53 AufenthG):
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem halben (derzeit: 3 Jahre) Jahr
bei mehrfachen rechtskräftigen Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von 15 Jahren (derzeit: 5 Jahren) Jahren zu Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens einem Jahr (derzeit: 3 Jahren), bei Anordnung von Sicherheitsverwahrung sofort, bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mindestens einem Jahr (derzeit: 2 Jahre ohne Bewährung), wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz oder wegen Landfriedensbruches in einem besonders schweren Fall (§ 125 a Satz 2 StGB) oder wegen Landfriedensbruches im Zusammenhang mit einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs (Demonstration) oder
bei einer Verurteilung als Erwachsener zu einer Freiheitsstrafe (derzeit: ohne Bewährung) wegen einer der vorgenannten Straftaten
Auch eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss die zwingende Ausweisung zur Folge haben! Des Weiteren wird angeregt eine lebenslange Wiedereinreisesperre auszusprechen!
Wer dafür ist, daß kriminelle Ausländer abgeschoben werden, wie in anderen Ländern schon längst usus, bitte die Petition unterstützen!!!
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1660 4
Zwingende Ausweisung" (§ 53 AufenthG):
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem halben (derzeit: 3 Jahre) Jahr
bei mehrfachen rechtskräftigen Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von 15 Jahren (derzeit: 5 Jahren) Jahren zu Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens einem Jahr (derzeit: 3 Jahren), bei Anordnung von Sicherheitsverwahrung sofort, bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mindestens einem Jahr (derzeit: 2 Jahre ohne Bewährung), wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz oder wegen Landfriedensbruches in einem besonders schweren Fall (§ 125 a Satz 2 StGB) oder wegen Landfriedensbruches im Zusammenhang mit einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs (Demonstration) oder
bei einer Verurteilung als Erwachsener zu einer Freiheitsstrafe (derzeit: ohne Bewährung) wegen einer der vorgenannten Straftaten
Auch eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss die zwingende Ausweisung zur Folge haben! Des Weiteren wird angeregt eine lebenslange Wiedereinreisesperre auszusprechen!
Wer dafür ist, daß kriminelle Ausländer abgeschoben werden, wie in anderen Ländern schon längst usus, bitte die Petition unterstützen!!!