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Vollständige Version anzeigen : Arbeitsunfall.....???



Die Petze
25.02.2011, 07:55
Hallo Mitforisten,

ich habe heute eine arbeitsrechtliche Frage an euch, und ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich wäre überglücklich wenn ihr mir einen nützlichen juristischen Rat geben würdet.......

Meine Mutter (55) hatte vorgestern einen leichten Schlaganfall, der sich während der Arbeit bemerkbar machte (Sprachstörung/Schwindel) und sie wurde von der Arbeitsstelle in die Klinik mit einem privaten PKW verbracht.

Daraufhin wurde sie sofort stationär aufgenommen und liegt unter ärztlicher Beobachtung in der Kopfklinik...die Erstdiagnose lautete Schlaganfall , bzw. Blutgerinsel im Kopf, das es nun medikamentös aufzulösen gilt.

Sie ist glücklicherweise bei Bewusstsein, jedoch ziemlich neben der Kappe....
Ich habe sie noch nie so fertig erlebt....

Da ich hier ja der Forenkanare bin, werde ich nun am näxten DI in den Flieger steigen (früher gibts nix erschwingliches X( ) und meine Mutter besuchen...

Und nun meine Frage...

Ist es möglich diesen Vorfall als Arbeitsunfall durchzudrücken...?

...da meine Mum schon ihr ganzes Leben lang gearbeitet hat, würde ich gerne dafür sorgen sie in Rente zu schicken...

Sie hat zwei halbe Putzstellen, ackert wie blöd und es bleibt nie was für sie hängen....es reicht....

Ich hoffe ihr könnt mir Ratschläge geben, wie ich in der Sache vorzugehen habe...

Danke im voraus :)

Leila
25.02.2011, 08:11
Nein. Ein Schlaganfall – auch wenn er einen während der Arbeit trifft – ist kein Arbeitsunfall. Hierfür muß die Kranken-, nicht die Unfallkasse aufkommen.

Deiner Mutter baldige Genesung wünschend

Leila

Tantalit
25.02.2011, 08:12
Ich wünsche deiner Mutter das sie bald wieder gesund ist.

Info anbei, trotzdem noch mal selber sich direkt informieren vielleicht hat sich ja was geändert.

Gruß

Arbeitsunfall Wegeunfall & Berufskrankheit

1. Was ist ein Arbeitsunfall?

Nach der bislang geltenden Reichsversicherungsordnung schien die Sache vom Gesetzestext her gesehen einfach zu sein.

1.1 Unfall „bei einer versicherten Tätigkeit“, bisher § 548 RVO

Arbeitsunfall nach § 548 Reichsversicherungsordnung war ein Unfall "bei einer versicherten Tätigkeit".

Tip: Immer dann, wenn ein Unfall bei der Arbeit auftritt, sollte man eine Entschädigungspflicht der Berufsgenossenschaft, etwa durch den Anwalt, prüfen lassen.

Die Rechtsprechung machte allerdings auch bislang zur Voraussetzung der Anerkennung eines Arbeitsunfalls, daß dieser Unfall nicht nur bei der Arbeit auftrat, sondern infolge der Arbeit, und in einem inneren Zusammenhang mit dieser steht. Sogenannte Gelegenheitsursachen, ein Angestellter erleidet am Arbeitsplatz beispielsweise einen Schlaganfall, sollten damit ausgeklammert sein. Von daher galt in den letzten Jahrzehnten als

Arbeitsunfall: Eine von außen kommende, plötzliche, d.h. auf längstens eine Arbeitsschicht begrenzte, körperlich schädigende Einwirkung , die in einem inneren, wesentlichen, zumindest teilursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.

Hinweis: Daß der Unfall auf der Betriebsstätte auftritt und während der Arbeitszeit, sind Beweisindizien für den Versicherungsfall.

An der Definition des Arbeitsunfalls hat sich der Sache nach nichts durch das neue Sozialgesetzbuch VII (Buch der Unfallversicherung) geändert, sodaß dieser Begriff auch weiterhin für uns Gültigkeit hat. Abgesichert hat der Gesetzgeber nur neuerdings, daß keiner auf die Idee kommt, Arbeitsunfall sei schon ein Unfall „bei der Arbeit“, wofür früher der Gesetzestext der Reichsversicherungsordnung sogar ausdrücklich sprach.

Fälle - Arbeitsunfall

henriof9
25.02.2011, 09:12
Es kommt darauf an.
In erster Linie ist es kein Arbeitsunfall

http://groups.uni-paderborn.de/medama/Kapitel/Article_arbeitsunfall.pdf


aber, unter bestimmten Umständen kann ein Schlaganfall durchaus als Arbeitsunfall anerkannt werden.

http://www.ra-westermayer.de/index.php?/archives/601-Schlaganfall-als-Arbeitsunfall-06.07.09.html

Was die Rente betrifft; lies mal hier nach.

http://www.schlaganfall-info.de/rente.htm


Ich wünsche Deiner Mutter baldige Genesung.

Grenzer
25.02.2011, 09:19
Ist es möglich diesen Vorfall als Arbeitsunfall durchzudrücken...?[/B]

:)

Nein ,-
leider nicht !

Ein Arbeitsunfall muss aus einem in der Arbeit begründeten ursächlichen Ereignis entstehen.

Trotzdem alle guten Wünsche Für Deine Mutter und Dich,-
Genesung und gute Pflege ist jetzt das Wichtigste.... :]

Die Petze
25.02.2011, 09:20
Danke....für die Infos und die Anteilnahme....:)

Ich hab ja auch schon ein bissl gegoogelt....leider kein entsprechendes Urteil gefunden...die Suche geht weiter...

henriof9
25.02.2011, 09:21
Danke....für die Infos und die Anteilnahme....:)

Ich hab ja auch schon ein bissl gegoogelt....leider kein entsprechendes Urteil gefunden...die Suche geht weiter...

Hab ich Dir doch verlinkt. ?(

torun
25.02.2011, 09:22
Hallo Mitforisten,

ich habe heute eine arbeitsrechtliche Frage an euch, und ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich wäre überglücklich wenn ihr mir einen nützlichen juristischen Rat geben würdet.......

Meine Mutter (55) hatte vorgestern einen leichten Schlaganfall, der sich während der Arbeit bemerkbar machte (Sprachstörung/Schwindel) und sie wurde von der Arbeitsstelle in die Klinik mit einem privaten PKW verbracht.

Daraufhin wurde sie sofort stationär aufgenommen und liegt unter ärztlicher Beobachtung in der Kopfklinik...die Erstdiagnose lautete Schlaganfall , bzw. Blutgerinsel im Kopf, das es nun medikamentös aufzulösen gilt.

Sie ist glücklicherweise bei Bewusstsein, jedoch ziemlich neben der Kappe....
Ich habe sie noch nie so fertig erlebt....

Da ich hier ja der Forenkanare bin, werde ich nun am näxten DI in den Flieger steigen (früher gibts nix erschwingliches X( ) und meine Mutter besuchen...

Und nun meine Frage...

Ist es möglich diesen Vorfall als Arbeitsunfall durchzudrücken...?

...da meine Mum schon ihr ganzes Leben lang gearbeitet hat, würde ich gerne dafür sorgen sie in Rente zu schicken...

Sie hat zwei halbe Putzstellen, ackert wie blöd und es bleibt nie was für sie hängen....es reicht....

Ich hoffe ihr könnt mir Ratschläge geben, wie ich in der Sache vorzugehen habe...

Danke im voraus :)

Erstmal alle Gute für deine Mutter.
Der Grundsatz der Versicherungsträger lautet " Reha vor Rente "
Deine Mutter wird sich also zuerstmal allen möglichen Rehamaßnahmen stellen müssen. Dann wird die Erwerbsfähigkeit festgestellt.

Tantalit
25.02.2011, 09:24
Es kommt darauf an.
In erster Linie ist es kein Arbeitsunfall

http://groups.uni-paderborn.de/medama/Kapitel/Article_arbeitsunfall.pdf


aber, unter bestimmten Umständen kann ein Schlaganfall durchaus als Arbeitsunfall anerkannt werden.

http://www.ra-westermayer.de/index.php?/archives/601-Schlaganfall-als-Arbeitsunfall-06.07.09.html

Was die Rente betrifft; lies mal hier nach.

http://www.schlaganfall-info.de/rente.htm


Ich wünsche Deiner Mutter baldige Genesung.

Das es das gibt wundert mich, Personen ohne relevante Risikofaktoren für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, die dann einen Schlaganfall bekommen.

torun
25.02.2011, 09:27
Das es das gibt wundert mich, Personen ohne relevante Risikofaktoren für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, die dann einen Schlaganfall bekommen.

So selten ist das nicht.

Die Petze
25.02.2011, 09:29
Hab ich Dir doch verlinkt. ?(

Ja ...habs spät gesehen....danke

Quo vadis
25.02.2011, 10:04
Wünsche Gute Besserung und vollständige Genesung.

heide
26.02.2011, 09:18
Nein. Ein Schlaganfall – auch wenn er einen während der Arbeit trifft – ist kein Arbeitsunfall. Hierfür muß die Kranken-, nicht die Unfallkasse aufkommen.

Deiner Mutter baldige Genesung wünschend

Leila

Auch ich wünsche Deiner Mutter Genesung.
Henri hat zwei Links eingestellt, die Dir sicher weiter helfen können.

Leila
26.02.2011, 09:25
Liebe Heide,

Dir ist ein Irrtum passiert! Ich vermute, Du wolltest „die Petze“ zitieren. Meine Mutter lebt leider schon lange nicht mehr.

Gruß von Leila

Nationalix
26.02.2011, 09:43
Hallo Mitforisten,

ich habe heute eine arbeitsrechtliche Frage an euch, und ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich wäre überglücklich wenn ihr mir einen nützlichen juristischen Rat geben würdet.......

Meine Mutter (55) hatte vorgestern einen leichten Schlaganfall, der sich während der Arbeit bemerkbar machte (Sprachstörung/Schwindel) und sie wurde von der Arbeitsstelle in die Klinik mit einem privaten PKW verbracht.

Daraufhin wurde sie sofort stationär aufgenommen und liegt unter ärztlicher Beobachtung in der Kopfklinik...die Erstdiagnose lautete Schlaganfall , bzw. Blutgerinsel im Kopf, das es nun medikamentös aufzulösen gilt.

Sie ist glücklicherweise bei Bewusstsein, jedoch ziemlich neben der Kappe....
Ich habe sie noch nie so fertig erlebt....

Da ich hier ja der Forenkanare bin, werde ich nun am näxten DI in den Flieger steigen (früher gibts nix erschwingliches X( ) und meine Mutter besuchen...

Und nun meine Frage...

Ist es möglich diesen Vorfall als Arbeitsunfall durchzudrücken...?

...da meine Mum schon ihr ganzes Leben lang gearbeitet hat, würde ich gerne dafür sorgen sie in Rente zu schicken...

Sie hat zwei halbe Putzstellen, ackert wie blöd und es bleibt nie was für sie hängen....es reicht....

Ich hoffe ihr könnt mir Ratschläge geben, wie ich in der Sache vorzugehen habe...

Danke im voraus :)


Deiner Mutter gute Genesungswünsche.

Ich fürchte, ein Schlaganfall als solcher wird nicht als Arbeitsunfall anerkannt, wenn überhaupt, nur als Folge eines anderen Ereignisses. Wenn jemand am Schreibtisch sitzt und gewissermaßen aus heiterem Himmel einen Schlaganfall erleidet, dann wird es nichts mit der Anerkennung als Arbeitsunfall.

Ein Arbeitsunfall ist nach § 8 Absatz 1 SGB VII (Regelung der gesetzlichen Unfallversicherung:


§ 8 Arbeitsunfall

(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

heide
26.02.2011, 09:50
Liebe Heide,

Dir ist ein Irrtum passiert! Ich vermute, Du wolltest „die Petze“ zitieren. Meine Mutter lebt leider schon lange nicht mehr.

Gruß von Leila

Ja, hast Recht. Sorry.

Die Petze
26.02.2011, 09:50
Danke an euch....

heide
26.02.2011, 09:51
An die Petze:
Ich wünsche Deiner Mutter eine gute und recht schnelle Genesung.