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Vollständige Version anzeigen : Anlegerschutzgesetz "light"



henriof9
13.02.2011, 08:27
Eigentlich ist das ja langsam peinlich.
Da wird, als Konsequenz aus dem Lehman-Desaster also ein neues Anlegerschutzgesetz (http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article12515682/Anlegerschutzgesetz-light.html) auf den Weg gebracht und genau daran merkt man, mal wieder, das da Leute im Finanzministerium sitzen die anscheinend noch nie eine einzige Anlage getätigt haben.



Bankberater

Kleine Fortschritte erhoffen sich die Verbraucherzentralen von der Einführung der zentralen Kartei mit den Daten von 300 000 Bank-Bediensteten, die von der Finanzaufsicht BaFin geführt wird. Gegen diesen Teil des Anlegerschutzgesetzes hatte die Kreditwirtschaft massiv protestiert. Was wird die Kartei bringen? "Wenn Beschwerden von Verbrauchern kommen, kann die Aufsicht künftig besser nachvollziehen, welcher Mitarbeiter in welcher Bank für was genau zuständig ist", erläutert Dorothea Mohn, Finanzexpertin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands.



Ist ja witzig.
Wenn jemand falsch beraten wurde, weiß er doch von wem er beraten wurde und das wird er sicherlich in seiner Beschwerde anführen.
Was also soll die Aufsicht da besser nachvollziehen können wenn sie eh schon weiß wer der Berater war ?

Da ist die Gewerkschaft schon besser mit ihrer Kritik.


" Besser wäre es, wenn die BaFin befugt wäre, bei Fehlberatungen das Management der Bank zu sanktionieren."

Aber, die Glosse geht ja noch weiter.


Grauer Kapitalmarkt

Weiterhin offen ist, wie der provisionsgetriebene Sektor mit seinen rund 80 000 freien Vermittlern künftig überwacht werden soll. Laut dem ursprünglichen Plan sollte die Finanzaufsicht BaFin kontrollieren. Dann kamen abgeschwächte Pläne, demzufolge die Gewerbeaufsichtsämter mit der Kontrolle betraut werden sollten - also Ämter, "die sich sonst etwa um Hygiene in Gaststätten oder illegal entsorgten Müll kümmern", wie Rechtsanwalt Reiter lästert.

Beipackzettel

In Informationsblättern müssen Risiken, Erträge und Kosten von Anlageprodukten künftig kurz und verständlich beschrieben werden - so will es das Gesetz.
Die Beipackzettel werden nicht generell veröffentlicht, sondern nur bei Beratung, und nur für das Produkt, das am Ende auch verkauft werden soll." Gibt ein Berater eine Verkaufsempfehlung, muss der entsprechende Beipackzettel nicht ausgehändigt werden.


Aber jetzt der ganz große Knaller :


Beratung

Hier kritisiert die Verbraucherschützerin, dass das Anlegerschutzgesetz keine Beweislastumkehr enthält: "Andernfalls hätten Banken nachweisen müssen, dass ihre Anlageberatung richtig und sauber gelaufen ist.

Fazit :


Alles in allem sei das Anlegerschutzgesetz eine "zufällige Zusammenstellung völlig unzureichender Einzelmaßnahmen".
Für Verbraucherschützerin Mohn werden "entscheidende Schritte" für mehr Anlegerschutz und eine Qualitätssicherung im Finanzvertrieb nicht gemacht.

BRDDR_geschaedigter
13.02.2011, 12:25
Seit wann kann der Staat per Dekret die Bürger vor Fehlinvestitionen schützen? Das ist ja ein riesen Schwachsinn.

Können die Deppen neuerdings in die Zukunft schaun? :umkipp:

-jmw-
13.02.2011, 23:42
Sollten wir davon ausgehen, dass auch an diesen staatlichen "Schutz"massnahmen wieder jemand prächtig verdienen wird?

Paul Felz
13.02.2011, 23:49
Darum geht es doch gar nicht. Anlaß ist die Klage der Stadtkämmerer gegen die Deutsche Bank.