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Vollständige Version anzeigen : Mönch aus Ettal angeklagt



Kimyager
21.01.2011, 17:00
Wenigstens wird er der weltlichen Gerichtsbarkeit zugeführt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/sexueller-missbrauch-moench-aus-ettal-angeklagt-1.1049264

Seltsam: Der Arzt, der nach seiner Scheidung geheiratet hatte, wurde deswegen gefeuert (Das Arbeitsrecht durfte dafür herhalten.).

http://www.sueddeutsche.de/karriere/katholische-klinik-entlaesst-arzt-mit-der-zweiten-ehe-kam-die-kuendigung-1.967142

Sittenstrolche hingegen werden von der Kirche protegiert. Hätte sich der Arzt an einer hilflosen Patientin vergriffen, wäre er wohl nur versetzt worden :rolleyes:..

Austria
21.01.2011, 17:10
Gott sei Dank gibt es heutzutage keine Herrschaft der Kirche mehr und ihre Verbrechen werden aufgedeckt und dem Gericht zugeführt.

Laci
21.01.2011, 17:24
Gott sei Dank gibt es heutzutage keine Herrschaft der Kirche mehr und ihre Verbrechen werden aufgedeckt und dem Gericht zugeführt.

Du täuscht dich in Österreich ist man gerade dabei die an Anzahl und Umfang ungeheuerlichen Kinderschändungen und Kindesvergewaltigungen, und die Vertuschung dieser Verbrechen durch den Schleimer und Lügner Schönborn, durch Bestechung der Opfer mundtot zu machen

Und hier arbeiten alle mit, die Klasnic Kommission als Verbrechenmsveruschungs Instrument, eine schweigende und korrupte Justizministerin, gesinnunglose Schufte von Politikern wie Fischer, Feilmann, Pröll, Strache, usw,

Einzig die Grünen piepsen ein wenig, wollen es sich aber mit den Pfaffen auch nicht verderben, um sich nicht eine mögliche demnächstige Regierungsbeteiligung zu vermauern!

Aber das traurigste daran ist, das man von den Opfern kaum mehr etwas vernimmt, dies deutet darauf hin das die Paffen in wirklich graviernd ekelhaften Fällen, wo noch dazu Schönborn als Vertuscher überführt worden wäre, sehr große Summen unter der Auflage des Schweigens der Opfer gezahlt haben, etwa beim Oberschweinestall der Strebersdorfer Schulbrüder, und der Obersau Bruder Paul!

-jmw-
21.01.2011, 17:29
Ein Mönch, der Kinder missbraucht hat, sollte kirchlicherseits abgeurteilt werden.
Missionsarbeit im Irak bietet sich an, da haben es die Christen gerade schwer.

Laci
21.01.2011, 17:36
Ein Mönch, der Kinder missbraucht hat, sollte kirchlicherseits abgeurteilt werden.
Missionsarbeit im Irak bietet sich an, da haben es die Christen gerade schwer.

Wie kommst du auf diese absurde Idee, es handelt sich bei Kinderschändung, "Missbrauch" welch ein allgemeiner und verharmlosender Begriff, insbesondere wenn man bedenkt das hier ganz konkret in der Mehrzahl Kinder von 3 bis 12 Jahren anal und oral von den "Hochwürden" Säuen vergewaltigt wurden um strafrechtlich relevante Delikte, oft genug Verbrechen, für die die Justiz zuständig ist, sein sollte.

-jmw-
21.01.2011, 17:53
Wie kommst du auf diese absurde Idee
Es war lange genug üblich, Kirchenleuten bei Fehlverhalten derartige Strafen aufzuerlegen.

8 Jahre Bundeskuschelknast ist schliesslich keine Buße!

heide
21.01.2011, 20:43
Wenigstens wird er der weltlichen Gerichtsbarkeit zugeführt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/sexueller-missbrauch-moench-aus-ettal-angeklagt-1.1049264

Seltsam: Der Arzt, der nach seiner Scheidung geheiratet hatte, wurde deswegen gefeuert (Das Arbeitsrecht durfte dafür herhalten.).

http://www.sueddeutsche.de/karriere/katholische-klinik-entlaesst-arzt-mit-der-zweiten-ehe-kam-die-kuendigung-1.967142

Sittenstrolche hingegen werden von der Kirche protegiert. Hätte sich der Arzt an einer hilflosen Patientin vergriffen, wäre er wohl nur versetzt worden :rolleyes:..
"Die Staatsanwaltschaft München hat nach einem Medienbericht gegen einen Mönch des Benediktinerklosters Ettal Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben."...

Doch, da es auch ein Kirchenrecht gibt, wird dieser Mensch wohl vor einem weltlichen Gericht nicht verurteilt werden.
Zu mindest ist da meine Prognose.

heide
21.01.2011, 20:45
Ein Mönch, der Kinder missbraucht hat, sollte kirchlicherseits abgeurteilt werden.
Missionsarbeit im Irak bietet sich an, da haben es die Christen gerade schwer.

Doch leider werden solche Sanktionen in der kath. und auch in der ev. Kirche leider nicht "umgesetzt".

-jmw-
21.01.2011, 21:21
Doch leider werden solche Sanktionen in der kath. und auch in der ev. Kirche leider nicht "umgesetzt".
Würden sie es, würde das von der Justiz bestimmt verhindert. :(

Nachbar
22.01.2011, 19:27
Kirchenorgan von der Göttin Justitia angeklagt.
Es gereift, ihr die Augenbinde zu entfernen.
Alles bedarf der Zeit.

Nachbar1237

heide
23.01.2011, 06:02
Würden sie es, würde das von der Justiz bestimmt verhindert. :(

Das Problem ist doch, dass an dieser Stelle Kirchenrecht vor Staatsrecht eingesetzt wird.

-jmw-
23.01.2011, 11:25
Das Problem ist doch, dass an dieser Stelle Kirchenrecht vor Staatsrecht eingesetzt wird.
Wär kein Problem insofern, als dass
(1) der Zweck des staatlichen Strafrechts ja trotzdem erfüllt würde und
(2) der Staat ja zuständig wäre, es zuzulassen, es also auf gesetzlicher Grundlage geschähe, auf einer solchen geduldet würde.

Nachbar
23.01.2011, 11:33
Manche hören nur das, was sie hören wollen.
Selbst hochkarätige (Karat = griech., Maßeinheit) Politiker der CSU hatten sich einst öffentlich derart geäussert, daß (sinngemäß)

"die christianische Religion mitsamt ihrer Kirchen Jahovas sofort zu verbieten wäre, würde man auch hier syntagmatische Parametra ansetzen".


Nachbar1245

Ausonius
23.01.2011, 11:48
Wär kein Problem insofern, als dass
(1) der Zweck des staatlichen Strafrechts ja trotzdem erfüllt würde und


Wie kommst du darauf? Die kommen lediglich in irgendein Bußkloster. Härtere Strafen als der Staat darf die Kirche auch nicht festsetzen.

-jmw-
23.01.2011, 11:58
Wie kommst du darauf? Die kommen lediglich in irgendein Bußkloster. Härtere Strafen als der Staat darf die Kirche auch nicht festsetzen.
Ich bezog mich auf mein Beispiel der Verpflichtung zur Missionierung im Irak.

heide
24.01.2011, 04:37
Wär kein Problem insofern, als dass
(1) der Zweck des staatlichen Strafrechts ja trotzdem erfüllt würde und
(2) der Staat ja zuständig wäre, es zuzulassen, es also auf gesetzlicher Grundlage geschähe, auf einer solchen geduldet würde.

das geschieht leider nur sehr selten, weil ja die bekannten Fälle bereits "verjährt" waren. Die damaligen Opfer hatten ja jahrzehnte lang geschwiegen. M.E.n. hat sich das nun geändert und es wird hoffentlich Anzeigen über Anzeigen hageln, wenn es wieder Opfer gibt.

Laci
24.01.2011, 07:56
das geschieht leider nur sehr selten, weil ja die bekannten Fälle bereits "verjährt" waren. Die damaligen Opfer hatten ja jahrzehnte lang geschwiegen. M.E.n. hat sich das nun geändert und es wird hoffentlich Anzeigen über Anzeigen hageln, wenn es wieder Opfer gibt.

Dieser Hinweis nahezu alle Kinderschändungen der Paffen wären verjährt ist nichts als eine Lüge und ein Versuch der Pafffen diese Verbrechen weiter zu vertuschen.

Das Problem ist, es gibt jede Menge strafrechtlich relevante und keinesfalls verjährte Kinderschändungen katholischer Paffen, aber die Kirche kauft sich die Opfer mundtot, und der Staat sieht als Komplice der klerikalen Kinderschänder zu!!

Wie könnte es sonst so wie in Österreich geschehen , wo die Paffen in unnachahmlicher Frechheit eine "Kommision" gründen welche die eigenen Verbrechen "Untersucht", in Wirklichkeit die Opfer erneut mundtot macht, und die feile Hure Justiz repräsentiert durch eine unfähige und korrupte Justizministerin ungerührt zusieht!

-jmw-
24.01.2011, 12:38
das geschieht leider nur sehr selten, weil ja die bekannten Fälle bereits "verjährt" waren. Die damaligen Opfer hatten ja jahrzehnte lang geschwiegen. M.E.n. hat sich das nun geändert und es wird hoffentlich Anzeigen über Anzeigen hageln, wenn es wieder Opfer gibt.
Auch dort, wo das Verbrechen bereits verjährt ist, wird dem Strafrecht voll genüge getan: Denn die Verjährungsfristen sind Teil des Strafrechts.

Hier liegt also weniger ein Problem mit der Kirche vor als mit dem Gesetz an sich.

heide
25.01.2011, 04:32
Auch dort, wo das Verbrechen bereits verjährt ist, wird dem Strafrecht voll genüge getan: Denn die Verjährungsfristen sind Teil des Strafrechts.

Hier liegt also weniger ein Problem mit der Kirche vor als mit dem Gesetz an sich.

wurden keine strafrechtlichen Schritte mehr eingeleitet, als die Opfer bereit waren, über, den an ihnen vollzogenen Missbräuchen, zu reden. Gab es eigentlich Anzeigen? Ich meine nein, weil genau die Verjährung abgelaufen war.

-jmw-
25.01.2011, 16:38
wurden keine strafrechtlichen Schritte mehr eingeleitet, als die Opfer bereit waren, über, den an ihnen vollzogenen Missbräuchen, zu reden. Gab es eigentlich Anzeigen? Ich meine nein, weil genau die Verjährung abgelaufen war.
Eben!
Das Strafrecht beinhaltet Verjährungsfristen und drum wurde nicht mehr verfolgt.
Das meinte ich mit: "dem Strafrecht genüge getan".

heide
26.01.2011, 04:28
Eben!
Das Strafrecht beinhaltet Verjährungsfristen und drum wurde nicht mehr verfolgt.
Das meinte ich mit: "dem Strafrecht genüge getan".

Danke.

Nachbar
26.01.2011, 09:27
Vielleicht sollte man in besonderen Fällen die Verjährungsfristen an die Erinnerungs- u. Leidensfristen des Opfers koppeln, so könnte dem Strafrecht auch genüge getan werden.

Es wäre eine grds. Entscheidung der Gesellschaft, mit besonderer Hervorhebung des Interesses des Opfers, nicht wie bisher des Täters (der von allen psychisch labilen Ärzten (welche meistens selber hilfsbedürftig) umsorgt wird, frei kommt, und dann erneut zuschlagen darf).


Nachbar1249

Kimyager
26.01.2011, 09:42
Der Mönch aus Ettal und all die anderen Sittenstrolchen sind im Grunde Opfer: Opfer der 68er :].

-jmw-
26.01.2011, 13:09
Danke.
Bitte. :)