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Vollständige Version anzeigen : Verbrechen lohnt sich : Neues vom EU-Gerichtswahnsinn.



Alfred
15.01.2011, 16:03
Neues vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte*. Nicht nur das Brutale Bestien legal wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden, Nein, diese Tiere sollen nun noch ne schöne Stange Kohle bekommen. Die Opfer werden wie üblich wieder Verhöhnt. :


Die Straßburger Richter sprachen drei mehrfach vorbestraften und als gefährlich eingestuften Sexualstraftätern wegen nachträglich verhängter Sicherungsverwahrung insgesamt 125 000 Euro Haftentschädigung zu – auf Steuerzahlerkosten! Zudem müssen die Männer freigelassen werden.

Weiterlesen (http://www.bild.de/BILD/news/2011/01/15/vater-missbrauchte-stephanie/opfer-leiden-ewig-taeter-kriegen-geld.html).





* = Menschenrechte gelten nach den Richtlinien der EU - Richter nur für Täter.

WilhelmII
15.01.2011, 18:33
Ich finde Sicherungsverwahrung ist ein Relitkt aus der Hitlerzeit, entweder der Richter stellt eine hohe und lange Haftstrafe aus, oder nicht...

aber jemanden nach Verbüßung des urteils weiterhin festzuhalten, halte ich nicht konform und den prinzipien eines von sich behauptenen demokratischen Rechtsstaat vereinbar....- sowas hatte es auch nichtmal zu DDR Zeiten gegeben, ...

Alfred
15.01.2011, 18:41
Ich finde Sicherungsverwahrung ist ein Relitkt aus der Hitlerzeit, entweder der Richter stellt eine hohe und lange Haftstrafe aus, oder nicht...

aber jemanden nach Verbüßung des urteils weiterhin festzuhalten, halte ich nicht konform und den prinzipien eines von sich behauptenen demokratischen Rechtsstaat vereinbar....- sowas hatte es auch nichtmal zu DDR Zeiten gegeben, ...

Aber warum sind die Opfer der Täter dann, wenn die Täter ihre Haft abgesessen haben, noch immer Tot, Verstümmelt, Traumatisiert oder Seelische Wracks?

Das halte ich nicht für konform und mit den prinzipien eines von sich behauptenen demokratischen Rechtsstaates vereinbar.

Zu DDR Zeiten wurden die schlimmsten Verbrecher Hingerichtet, in der BRD werden die schlimmsten Verbrecher gemästet, Medizinisch betreut, Beruflich ausgebildet, mit Wohnungen und Geld versorgt ( nach der Haft ).

In der BRD gelten die Opfer nichts und alle Fürsorge des Staates gilt den Tätern. Sowas hatte es nichtmal zu DDR Zeiten gegeben.

WilhelmII
15.01.2011, 18:43
Aber warum sind die Opfer der Täter dann, wenn die Täter ihre Haft abgesessen haben, noch immer Tot, Verstümmelt, Traumatisiert oder Seelische Wracks?

Das halte ich nicht für konform und mit den prinzipien eines von sich behauptenen demokratischen Rechtsstaates vereinbar.

Zu DDR Zeiten wurden die schlimmsten Verbrecher Hingerichtet, in der BRD weden die schlimmsten Verbrecher gemästet, Medizinisch betreut, Beruflich ausgebildet, mit Wohnungen und Geld versorgt ( nach der Haft ).

In der BRD gelten die Opfer nichts und alle Fürsorge des Staates gilt den Tätern. Sowas hatte es nichtmal zu DDR Zeiten gegeben.

Darum geht es doch gar nicht, - Ich meine das man dank EU etwas für Kinderschänder übrig hat, darüber braucht man nicht streiten...

es geht eigentlich eher darum, entweder der richter sagt lange haft...oder kurze - egal wie - aber jemanden nach der strafe weiter sitzen zu lassen finde ich abnormal.....

und haftentlassungshilfe ist wichtig - du kannst ja keinem auf der strasse lassen.

Alfred
15.01.2011, 18:51
Darum geht es doch gar nicht, - Ich meine das man dank EU etwas für Kinderschänder übrig hat, darüber braucht man nicht streiten...

In der Brd hat man das von einer Strömung der Politik sogar ohne die EU.


es geht eigentlich eher darum, entweder der richter sagt lange haft...oder kurze - egal wie - aber jemanden nach der strafe weiter sitzen zu lassen finde ich abnormal.....

Es ist also abnormal jemanden länger in Haft zu lassen weil sich während der Haft neue erkenntnisse über die Psyche des Täter ergaben die der Richter zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht kennen konnte?

Und wenn man dann diese neuen Erkenntnisse in die Tat ( Sicherheitsverwahrung ) umsetzt dann ist das abnormal? Die neuen Opfer dieser Täter werden dafür sicherlich verständnis haben.


und haftentlassungshilfe ist wichtig - du kannst ja keinem auf der strasse lassen.

Die Opfer bekommen in der BRD keine Hilfe vom Staat, beziehungsweise minimalste Leistungen die mit den Millionenbeträgen die der Staat für deren Peiniger aufwendet in keinster Weise zu vergleichen sind.

Wichtig ist das ein Staat sich um die anständigen Bürger kümmert. Bei Kriminellen denen diese anständigen zum Opfer fielen ist jede Staatliche Hilfe eine weitere Verhöhnung der Opfer.

Selbstverständlich sollten Kriminelle die niemanden Verletzten oder Töteten eine Chance bekommen, das ist richtig.

Peg Bundy
15.01.2011, 18:58
Ich finde Sicherungsverwahrung ist ein Relitkt aus der Hitlerzeit, entweder der Richter stellt eine hohe und lange Haftstrafe aus, oder nicht...

aber jemanden nach Verbüßung des urteils weiterhin festzuhalten, halte ich nicht konform und den prinzipien eines von sich behauptenen demokratischen Rechtsstaat vereinbar....- sowas hatte es auch nichtmal zu DDR Zeiten gegeben, ...

Hier stimme ich Dir zu. :]

Alfred, es ist doch schon ein Wahnwitz schlechthin, daß den Tätern bei den Urteilen alles mögliche strafmildernd angerechnet wird und im Nachhinein sollen die dann länger sitzen, weil Gefahrenpotential von ihnen ausgeht. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz.
Unser gesamtes Rechtssystem ist fürn Arsch!

heide
16.01.2011, 08:21
Neues vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte*. Nicht nur das Brutale Bestien legal wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden, Nein, diese Tiere sollen nun noch ne schöne Stange Kohle bekommen. Die Opfer werden wie üblich wieder Verhöhnt. :


Die Straßburger Richter sprachen drei mehrfach vorbestraften und als gefährlich eingestuften Sexualstraftätern wegen nachträglich verhängter Sicherungsverwahrung insgesamt 125 000 Euro Haftentschädigung zu – auf Steuerzahlerkosten! Zudem müssen die Männer freigelassen werden.

Weiterlesen (http://www.bild.de/BILD/news/2011/01/15/vater-missbrauchte-stephanie/opfer-leiden-ewig-taeter-kriegen-geld.html).





* = Menschenrechte gelten nach den Richtlinien der EU - Richter nur für Täter.

Den Strang gibt es schon in der Rubrik: Bürgerrechte.

schastar
16.01.2011, 08:23
Ich finde Sicherungsverwahrung ist ein Relitkt aus der Hitlerzeit, entweder der Richter stellt eine hohe und lange Haftstrafe aus, oder nicht...

aber jemanden nach Verbüßung des urteils weiterhin festzuhalten, halte ich nicht konform und den prinzipien eines von sich behauptenen demokratischen Rechtsstaat vereinbar....- sowas hatte es auch nichtmal zu DDR Zeiten gegeben, ...

Sehe ich auch so.

Deshalb ist auch "Lebenslänglich" in "bis zum Tode" umzuwandeln.

schastar
16.01.2011, 08:30
Aber warum sind die Opfer der Täter dann, wenn die Täter ihre Haft abgesessen haben, noch immer Tot, ......

Weil man Tote nicht mehr zum Leben erwecken kann.


.......
Verstümmelt, ......

weil auch die besten Mediziner nicht alles wieder heilen können


.......
Traumatisiert oder Seelische Wracks?

....
Weil sie psychisch zu schwach sind um damit fertig zu werden oder weil die draus irgend welchen Vorteil schöpfen.
(z.B. Beamte die dann jahrzehntelang arbeitsunfähig sind weil sie z.B. mit einer Waffe bedroht wurden, etc.)

Cinnamon
16.01.2011, 08:32
Ich muss es leider wieder sagen: Eine nachträgliche Haftverlängerung verstößt gegen das Verbot doppelter Strafe. Man sollte für Kinderschänder einfach lebenslang verhängen und aus.

schastar
16.01.2011, 08:42
Ich muss es leider wieder sagen: Eine nachträgliche Haftverlängerung verstößt gegen das Verbot doppelter Strafe. Man sollte für Kinderschänder einfach lebenslang verhängen und aus.


Bei dem was mir so alles als Kandidaten für Lebenslang einfallen würde wären Kinderschänder der kleinste Teil.
Wobei natürlich der Kinderschänder oder Gewaltverbrecher weniger bestraft gehört als der Mörder.

Dennoch müsste „Lebenslang“ erst einmal auch lebenslang sein.

Cinnamon
16.01.2011, 08:56
Bei dem was mir so alles als Kandidaten für Lebenslang einfallen würde wären Kinderschänder der kleinste Teil.
Wobei natürlich der Kinderschänder oder Gewaltverbrecher weniger bestraft gehört als der Mörder.

Dennoch müsste „Lebenslang“ erst einmal auch lebenslang sein.

Warum? Warum sollen Leute, die Kinderseelen zerstört haben je wieder freikommen?

schastar
16.01.2011, 09:00
Warum? Warum sollen Leute, die Kinderseelen zerstört haben je wieder freikommen?


Weil "Lebenslang " die Höchststrafe wäre, und diese wäre eben für das schlimmste Verbrechen, also für Mord, zu verhängen. Demnach müssten alles anderen Strafen eben darunter sein.

-jmw-
16.01.2011, 17:43
Wer hat denn abschliessend entschieden, dass es das schlimmstmögliche Verbrechen sei, jemanden vom Leben zum Tode zu befördern?

Siegfriedphirit
16.01.2011, 19:25
Aber warum sind die Opfer der Täter dann, wenn die Täter ihre Haft abgesessen haben, noch immer Tot, Verstümmelt, Traumatisiert oder Seelische Wracks?

Das halte ich nicht für konform und mit den prinzipien eines von sich behauptenen demokratischen Rechtsstaates vereinbar.

Zu DDR Zeiten wurden die schlimmsten Verbrecher Hingerichtet, in der BRD werden die schlimmsten Verbrecher gemästet, Medizinisch betreut, Beruflich ausgebildet, mit Wohnungen und Geld versorgt ( nach der Haft ).

In der BRD gelten die Opfer nichts und alle Fürsorge des Staates gilt den Tätern. Sowas hatte es nichtmal zu DDR Zeiten gegeben.

...in der DDR hatte das Recht auch noch einen gerechten Sinn. Verbrecher wurden hart bestraft. Da hätte ein Banker, der Milliarden verzockt hat, keine Boni oder Abfindung bekommen, der hätte den Rest seines Lebens über seine Fehler in einer Zelle nachdenken können. Sexualstraftäter hätte man lange Freiheitsstrafen verhängt und ihren Trieb med. beendet. Natürlich wurden Politische zu hart bestraft-aber das waren Wenige(im Verhältnis) gegenüber den anderen Straftätern, die dafür angemessen bestraft wurden. Banden- und organisierte Kriminalität gabe es garnicht!

GSch
16.01.2011, 20:50
...in der DDR hatte das Recht auch noch einen gerechten Sinn. Verbrecher wurden hart bestraft. Da hätte ein Banker, der Milliarden verzockt hat, keine Boni oder Abfindung bekommen, der hätte den Rest seines Lebens über seine Fehler in einer Zelle nachdenken können.

Dein Loblied auf die guten alten Zeiten rührt mich zutiefst. In der DDR waren es nicht die Bankiers, die die Milliarden verzockten.

Der EGMR hat bekanntlich nichts gegen die Sicherungsverwahrung gesagt, sondern gegen ihre nachträgliche Verhängung oder Verlängerung. Das ist gegen das Rückwirkungsverbot, auch wenn sie kein Teil der eigentlichen Strafe ist, aber die Tat ist ja die Ursache dafür. Wenn man jemanden nach vielen Jahren doch noch für weitere viele Jahre dabehält, ohne neues Verfahren oder neue Fakten, so ist das nicht in Ordnung. Meinetwegen hart, aber dann gleich. Da weiß man, was man hat.

Somit ist das Urteil im Prinzip ganz in Ordnung. Für die Folgen, die mich auch stören, ist der Gesetzgeber verantwortlich.

Siegfriedphirit
16.01.2011, 21:12
Dein Loblied auf die guten alten Zeiten rührt mich zutiefst. In der DDR waren es nicht die Bankiers, die die Milliarden verzockten.

Der EGMR hat bekanntlich nichts gegen die Sicherungsverwahrung gesagt, sondern gegen ihre nachträgliche Verhängung oder Verlängerung. Das ist gegen das Rückwirkungsverbot, auch wenn sie kein Teil der eigentlichen Strafe ist, aber die Tat ist ja die Ursache dafür. Wenn man jemanden nach vielen Jahren doch noch für weitere viele Jahre dabehält, ohne neues Verfahren oder neue Fakten, so ist das nicht in Ordnung. Meinetwegen hart, aber dann gleich. Da weiß man, was man hat.

Somit ist das Urteil im Prinzip ganz in Ordnung. Für die Folgen, die mich auch stören, ist der Gesetzgeber verantwortlich.

...habe das Loblied von Alferd nur ergänzt. ...die Milliarden in der DDR hatten tatsächlich keine Banker verzockt-die gingen in Subventionen für Strom, Gas und Mieten, Lebensmittel und in die Krankenversicherung.
Das ist nicht Links- sondern einfach nur wahr - genauso wahr, wie die Mauerschützen und die veralterten Autos!