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Vollständige Version anzeigen : Deutschland - Hampelmann der EU?



Kimyager
13.01.2011, 21:32
Nun dürfen nach Aufforderung der EU zu lebenslänglich Verurteilte nicht mehr sicherheitsverwahrt werden.

Wie ist dies zu bewerten?

Nanu
13.01.2011, 21:37
BRD - Hampelmann der EU?

Das Fragezeichen dürfte fehl am Platz sein.

GG146
13.01.2011, 21:39
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist kein Organ der EU, sondern des Europarates, zu dem viel mehr Staaten gehören. Alle Staaten des geographischen Europas außer Weißrussland, dazu aber noch Russland und die Türkei, die auch die europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben haben. Deswegen baumelt Öczalan nicht und deswegen musste Russland Schadensersatz an Scientology bezahlen, weil es die arme Religionsgemeinschaft so fies behandelt hat.

Es kann also nicht davon die Rede sein, dass Deutschland hier der Hampelmann ist. Wenn schon, dann alle Europäer einschließlich Russen und Türken, die alle das letzte Wort über Fragen von Recht und Unrecht sowie Leben und Tod einer Handvoll hochbezahlter (die höchsten Bezüge, die es weltweit in irgendeinem öffentlichen Dienst gibt) Sprösslinge der 68`er Revolution in Straßburg überlassen haben.

GG146
13.01.2011, 21:46
Jetzt haben 3 Beschwerdeführer zusammen 125.000 € zugesprochen bekommen:


Die Straßburger Richter sprachen Herrn S. 70.000 Euro, Herrn K. 30.000 Euro und Herrn M. 25.000 Euro Schadenersatz zu. Das Geld muss die Bundesrepublik – sprich der Steuerzahler – aufbringen, was in weiten Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen dürfte.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zeigte sich im Gespräch mit „Welt Online“ empört: „Dass drei Tätern nun auch noch eine Entschädigung in Höhe von 125.000 Euro zugebilligt wird, ist ein Schlag ins Gesicht ihrer Opfer.“ Der Gerichtshof vernachlässige einmal mehr die Menschenrechte der Opfer und schütze die Täter: „Das kann nicht Sinn der Menschenrechtskonvention sein.“

(...)

In der Folgezeit entstand ein gesetzlicher Flickenteppich, zu dem die 2004 eingeführte „nachträgliche Sicherungsverwahrung“ zählt.

"Gründsätzliche Klärung steht weiter aus"

Diese hatte die Bundesregierung am 26. August vorigen Jahres „für neue Fälle“ grundsätzlich abgeschafft. Psychisch gestörte Gewaltverbrecher sollen künftig in geschlossenen Heimen – nach dem Motto: Zimmer statt Zelle – untergebracht werden können.

Quelle: welt.de (http://www.welt.de/politik/deutschland/article12138518/Sextaeter-bekommen-125-000-Euro-Entschaedigung.html?wtmc=plista)

Die CSU mal wieder, erst die deutschen Vorschriften zur SV verstümpern und dann dem EuGHMR den Sinn der Menschenrechtskovention erklären...

Jedenfalls scheint mir das Motto "Zimmer statt Zelle" grundsätzlich geeignet zu sein, das Problem des Strafcharakters der SV in Deutschland auszuräumen. Sicherer wäre allerdings m. M. n., konsequent auf jedwede Einschränkung der Persönlichkeitsrechte der Sicherungsverwahrten zu verzichten, die nichts mit dem Sicherungszweck zu tun hat. Dafür müsste man allerdings auf Ideen der "Insel" - Art zurückgreifen.

Hier gibt`s einen thread zu der EuGHMR - Rechtsprechung zur SV in Deutschland:

Grundgesetz Aktivierer > Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4622711#4622711)

Deutscher Faulpelz (A.H)
13.01.2011, 21:47
Einer der wenigen sinnvollen Einrichtungen Europas. Entgegen des Mainstreams möchte ich sogar dem Urteil meine Anerkennung aussprechen. Ein Nazi-Gesetz würde getilgt

Herbstgold
13.01.2011, 22:28
Einer der wenigen sinnvollen Einrichtungen Europas. Entgegen des Mainstreams möchte ich sogar dem Urteil meine Anerkennung aussprechen. Ein Nazi-Gesetz würde getilgt
:klatsch::klatsch::klatsch::klatsch:

Ich weiss nicht, was es da zu beklatschen gibt, dass schwerstkriminelle Gewaltverbrecher wieder auf die Menschheit losgelassen werden dürfen.
Das ganze Gewese mit Fußfessel und Personenüberwachung ist doch Makulatur.

Mal sehen, ob du die Abschaffung dieses "Nazigesetzes" dann noch befürwortest, wenn so einer deine Frau oder dein Kind brutalst vergewaltigt.

Bei Neuverurteilungen kann die Sicherungsverwahrung ja direkt im Urteil optional ausgesprochen werden und ich kann nur hoffen, dass dies grundsätzlich gemacht wird.
Ein Problem haben wir jedoch mit denen, die sich in Sicherheitsverwahrung befunden haben. Um die wieder dahin zu bekommen, muss erst ein neues Verbrechen geschehen. Und das wird es bei den meisten auch.

Also ganz tolle Leistung. Schön, dass es erst mal noch Opfer geben muss :rolleyes:

Tonsetzer
13.01.2011, 22:31
Also ganz tolle Leistung. Schön, dass es erst mal noch Opfer geben muss :rolleyes:

Hauptsache wir halten die Täterrechte ganz hoch. Dann können wir uns mal wieder als weltoffen, liberal und so fortschrittlich beweisen.

"Kollateral"schaden inbegriffen.

Apart
13.01.2011, 23:09
Die deutschen Gutmenschen wollens doch so.

Letzten Herbst demonstrierten in Offenburg Rechtskonservative für die Beibehaltung der Sicherungsverwahrung.
Gutmenschen aus ganz Deutschland kamen darum zusammen, um dagegen zu sein.

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=73363&page=44

Deutscher Faulpelz (A.H)
14.01.2011, 03:32
Ich weiss nicht, was es da zu beklatschen gibt, dass schwerstkriminelle Gewaltverbrecher wieder auf die Menschheit losgelassen werden dürfen. :rolleyes:

Ok an der Stelle zu klatschen ist unanstängig. Sorry
Mein Hintergrund war Europa geht auch in sinnvoll.

Zu deiner Einlassung und den rechtlichen Bedenken gibt es halt wie immer 2 Seiten der Medaile. Ich hoffe du flippst nicht aus wenn ich sage auch Täter sind Menschen und Vergewaltigung ist ein Verbrechen mit menschlicher Tradition. Die Anhängerschaft für dieses Verbrechen möchte ich auf 80% im Alterskreis der 15-30 Jährigen beziffern (z.B im Falle von Anarchie)
Ob Psycho Hokus Pokus mit defakto Verarschung von Verbrechen eine Abschreckung darstellt kann man getrost als widerlegt betrachten. In meinen Augen ist es eine Form der Fortführung des KZ-Wesens an der eigenen Bevölkerung. Den Tätern wird der Lebensmut geraubt und das unter wohlwollender Billigung des Staates. Der Nazi-Staat tobt sich an seiner eigenen Bevölkerung aus.

Eine Tragik die mich persönlich vielmehr aufregt ist, dass viele Mädchen die Sache auf sich beruhen lassen.

Zur kompletten Irritation möchte ich deinem schwerstkrimiellen Gewaltverbrecher eines mitgeben:
Was bei 15 Jährigen als unhöflich firmiert kann bei 30 Jährigen Emanzen schon mal als Vergewaltigung angesehen werden.
ps: Vorallem wenn es die Freundin sagt.

Hoffe diese weiblichen Befindlichkeiten relativieren deine Gentlemen Abitionen etwas.

borisbaran
14.01.2011, 04:11
Ok an der Stelle zu klatschen ist unanstängig. Sorry:(
Mein Hintergrund war Europa geht auch in sinnvoll.

Zu deiner Einlassung und den rechtlichen Bedenken gibt es halt wie immer 2 Seiten der Medaile. Ich hoffe du flippst nicht aus wenn ich sage auch Täter sind Menschen und Vergewaltigung ist ein Verbrechen mit menschlicher Tradition. Die Anhängerschaft für dieses Verbrechen möchte ich auf 80% im Alterskreis der 15-30 Jährigen beziffern (z.B im Falle von Anarchie)
Ob Psycho Hokus Pokus mit defakto Verarschung von Verbrechen eine Abschreckung darstellt kann man getrost als widerlegt betrachten. In meinen Augen ist es eine Form der Fortführung des KZ-Wesens an der eigenen Bevölkerung. Den Tätern wird der Lebensmut geraubt und das unter wohlwollender Billigung des Staates. Der Nazi-Staat tobt sich an seiner eigenen Bevölkerung aus.

Eine Tragik die mich persönlich vielmehr aufregt ist, dass viele Mädchen die Sache auf sich beruhen lassen. Hoffe diese weiblichen Befindlichkeiten relativieren deine Gentlemen Abitionen etwas.
Wer das schützen der Gesellschaft vor extrem gefährlichen Verbechern mit den Nazi-KZ's vergleicht, hat den Arsch sperrangel-Heighleiner (http://en.wikipedia.org/wiki/Heighliner#Heighliner)-weit offen.

Deutscher Faulpelz (A.H)
14.01.2011, 04:39
Wer das schützen der Gesellschaft vor extrem gefährlichen Verbechern mit den Nazi-KZ's vergleicht, hat den Arsch sperrangel-Heighleiner (http://en.wikipedia.org/wiki/Heighliner#Heighliner)-weit offen.

Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann. Es geht um eine Art der Psychofolter an Verbrechern. Die Obrigkeit spielt Dr. Mengele. Hoffe mit dieser Willkür ist nun Schluß!!!:eek:

Bruddler
14.01.2011, 04:44
Einer der wenigen sinnvollen Einrichtungen Europas. Entgegen des Mainstreams möchte ich sogar dem Urteil meine Anerkennung aussprechen. Ein Nazi-Gesetz würde getilgt

Ich hoffe nur, dass Du keine eigenen Kinder hast und diese einestages einem solchen "Freigelassenen" in die Arme laufen..... :rolleyes:

borisbaran
14.01.2011, 04:45
Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann.
Nein, nur an den Chanukka-Zombie (http://media.photobucket.com/image/chanukah%20zombie/cthulhu19887/movie%20and%20tv/futurama/f0e5b2a9.jpg?o=3):D :D :D

Es geht um eine Art der Psychofolter an Verbrechern. Die Obrigkeit spielt Dr. Mengele. Hoffe mit dieser Willkür ist nun Schluß!!!:eek:
Folter? Kompletter Unsinn, wie kommst du darauf, die wollen die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätenr schützen.

Apollyon
14.01.2011, 05:44
Ein Menschenrecht was Kinder und Frauen einer Gefahr aussetzt ist kein Recht, sondern Unrecht. Und das Polizisten noch als Leibwächter hingestellt werden ist noch perfider, wenn es um den Schutz der Bevölkerung gehen würde dann würde man sie dort lassen wo sie niemanden etwas antun können.

Seit dem der Vertrag von Lissabon unterzeichnet ist passieren hier solche Sachen, da die EU in die Justiz eingreifen kann. Darum bin ich mir nicht sicher ob es wirklich etwas mit der Menschenrechtskonvention zutun hat, denn in der Türkei, Russland und der Schweiz lässt man sich nicht sagen das Kinderschänder getätschelt werden sollen.

Ausonius
14.01.2011, 06:33
Nun dürfen nach Aufforderung der EU zu lebenslänglich Verurteilte nicht mehr sicherheitsverwahrt werden.

Wie ist dies zu bewerten?

Es geht um das Verbot der nachträglichen Sicherheitsverwahrung nach einem Urteil. Das ist in der Tat diskutabel, denn eigentlich gehört es ja zu den ehernen Rechtsgrundsätzen, für ein Verbrechen nicht zwei Mal abgeurteilt zu werden. Aber es wird nicht die Sicherheitsverwahrung als solches abgeschafft.

Stopblitz
14.01.2011, 06:40
Es geht um das Verbot der nachträglichen Sicherheitsverwahrung nach einem Urteil. Das ist in der Tat diskutabel, denn eigentlich gehört es ja zu den ehernen Rechtsgrundsätzen, für ein Verbrechen nicht zwei Mal abgeurteilt zu werden. Aber es wird nicht die Sicherheitsverwahrung als solches abgeschafft.

Was ist daran diskutabel? Ein perverser Kindermörder gehört auf ewig weggeschlossen auch wenn er seine Strafe nach seiner ersten Tat abgesessen hat. Warum sollte man diese kranken Geister anschließend wieder auf die Menschheit loslassen? Um das nächste Kind zu vergewaltigen oder zu töten?

Sterntaler
14.01.2011, 07:27
Die deutschen Gutmenschen wollens doch so.

Letzten Herbst demonstrierten in Offenburg Rechtskonservative für die Beibehaltung der Sicherungsverwahrung.
Gutmenschen aus ganz Deutschland kamen darum zusammen, um dagegen zu sein.

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=73363&page=44

dann kann man nur hoffen, das sie von ihren Freunden ermordet werden. :))

Sathington Willoughby
14.01.2011, 07:30
Nun dürfen nach Aufforderung der EU zu lebenslänglich Verurteilte nicht mehr sicherheitsverwahrt werden.

Wie ist dies zu bewerten?

WIr zahlen Milliarden dafür, das wir fremdbestimmt werden.
Der Wahnsinn kostet Millionen von Steuergeldern, die sicherheitsverwahrten Häftlinge sind nun frei und werden, weil sie gefährlich sind, rund um die Uhr bewacht. Das geht zu Lasten der Sicherheit der Bürger.
Dieser EU-Wahn muss endlich aufhören. Nur weil einem Kommisar ein Pups quersitzt und er unbedingt was Menschlichen tun will, müssen wir drunter leiden.

Sterntaler
14.01.2011, 07:32
die Typen von diesen Schein-Gericht haben Null Relevanz.

Sathington Willoughby
14.01.2011, 07:36
1. eine Abschreckung darstellt kann man getrost als widerlegt betrachten.
2. Den Tätern wird der Lebensmut geraubt und das unter wohlwollender Billigung des Staates.
3. Der Nazi-Staat tobt sich an seiner eigenen Bevölkerung aus.
4. Eine Tragik die mich persönlich vielmehr aufregt ist, dass viele Mädchen die Sache auf sich beruhen lassen.
5. Was bei 15 Jährigen als unhöflich firmiert kann bei 30 Jährigen Emanzen schon mal als Vergewaltigung angesehen werden.
ps: Vorallem wenn es die Freundin sagt.

1. Abschreckung ist auch nicht das Ziel der SIcherheitsverwahrung.
2. Die TÄter haben vielen Opfern den Lebensmut geraubt, das zählt mehr.
3. Welcher Nazistaat?:eek:
4. Und? Denkst du, sie sind dann drüber hinweggekommen? Sicher nicht!
5. IN SIcherheitsverwahrung kommt ma nnicht, wenn man unschuldig eingesperrt wurde, sondern wenn man ein Serientäter ist bzw. nach hinreichenden Tests als potentiell gefährdet eingestuft wurde.

Eine Unterbringung in einem Gefängnis ist vielleicht nicht das Wahre, aber eine geschlossene Anstalt muss es sein. Die Kinder, das Volk haben ein Recht auf Unversehrtheit. Ich muss einen Hund, der potentiell gefährlich ist, mit Maulkorb spazieren führen, damit er nicht beißt, bei Triebtätern müssen wir genauso handeln.
Die Verwahrung als SOche steht (soweit ich weiß) auch nicht zur Debatte, nur der Unterbringungsort darf kein Gefängnis sein. Daher: sofort rein in die geschlossene Psychiatrie mit den Leuten.

http://www.tagesschau.de/inland/sicherungsverwahrung190.html


Die Täter müssten anders als in Haft untergebracht und intensiv betreut werden

Der EGMR rügt, dass die Sicherungsverwahrung nicht im Urteil stand, sondern erst am Ende der Haft angeordnet wurde.

In diesen Fällen stand die Sicherungsverwahrung schon im Urteil. Zur Zeit der Verurteilung gab es aber eine Höchstgrenze der Sicherungsverwahrung von zehn Jahren. Diese wurde vom Gesetzgeber später aufgehoben. Die Insassen haben am Ende der zehn Jahre, als sie dachten, sie kämen auf freien Fuß, erfahren, dass sie weiter eingesperrt bleiben. Darin sieht der EGMR einen Verstoß gegen das Verbot der rückwirkenden Strafen. Anders ausgedrückt. Der Verurteilte muss wissen was auf ihn zukommt, eine Strafe kann nicht im Nachhinein verlängert werden.
Also nicht so schlimm, wie es sich liest.
Man muss die Verwahrung vorher ankündigen


Gerade, weil der Freiheitsentzug so eine schwerwiegende und einschneidende Maßnahme ist, muss es – laut Gericht – eine intensive Therapie und Betreuung geben und auch eine besondere Art der Unterbringung, die sich von der Haft unterscheidet.
Also rein in die psychiatrische und gut ist.

heide
14.01.2011, 08:17
Nun dürfen nach Aufforderung der EU zu lebenslänglich Verurteilte nicht mehr sicherheitsverwahrt werden.

Wie ist dies zu bewerten?

Die deutsche Rechtsprechung wird dem EU-Rat untergeordnet.:knie:

heide
14.01.2011, 08:19
Jetzt haben 3 Beschwerdeführer zusammen 125.000 € zugesprochen bekommen:



Quelle: welt.de (http://www.welt.de/politik/deutschland/article12138518/Sextaeter-bekommen-125-000-Euro-Entschaedigung.html?wtmc=plista)

Die CSU mal wieder, erst die deutschen Vorschriften zur SV verstümpern und dann dem EuGHMR den Sinn der Menschenrechtskovention erklären...

Jedenfalls scheint mir das Motto "Zimmer statt Zelle" grundsätzlich geeignet zu sein, das Problem des Strafcharakters der SV in Deutschland auszuräumen. Sicherer wäre allerding m. M. n., konsequent auf jedwede Einschränkung der Persönlichkeitsrechte der Sicherungsverwahrten zu verzichten, die nichts mit dem Sicherungszweck zu tun hat. Dafür müsste man allerdings auf Ideen der "Insel" - Art zurückgreifen.

Hier gibt`s einen thread zu der EuGHMR - Rechtsprechung zur SV in Deutschland:

Grundgesetz Aktivierer > Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4622711#4622711)

Kann der Staat das noch zahlen? :D

heide
14.01.2011, 08:21
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist kein Organ der EU, sondern des Europarates, zu dem viel mehr Staaten gehören. Alle Staaten des geographischen Europas außer Weißrussland, dazu aber noch Russland und die Türkei, die auch die europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben haben. Deswegen baumelt Öczalan nicht und deswegen musste Russland Schadensersatz an Scientology bezahlen, weil es die arme Religionsgemeinschaft so fies behandelt hat.

Es kann also nicht davon die Rede sein, dass Deutschland hier der Hampelmann ist. Wenn schon, dann alle Europäer einschließlich Russen und Türken, die alle das letzte Wort über Fragen von Recht und Unrecht sowie Leben und Tod einer Handvoll hochbezahlter (die höchsten Bezüge, die es weltweit in irgendeinem öffentlichen Dienst gibt) Sprösslinge der 68`er Revolution in Straßburg überlassen haben.
Und warum werden hier keine Menschenrechte eingeklagt?

heide
14.01.2011, 08:27
Was ist daran diskutabel? Ein perverser Kindermörder gehört auf ewig weggeschlossen auch wenn er seine Strafe nach seiner ersten Tat abgesessen hat. Warum sollte man diese kranken Geister anschließend wieder auf die Menschheit loslassen? Um das nächste Kind zu vergewaltigen oder zu töten?

M.E.n. sollten solche Täter lebenslang "einsitzen", und das meine ich auch so. Nicht nach 15 Jahren entlassen.

GG146
14.01.2011, 11:55
Es geht um das Verbot der nachträglichen Sicherheitsverwahrung nach einem Urteil. Das ist in der Tat diskutabel, denn eigentlich gehört es ja zu den ehernen Rechtsgrundsätzen, für ein Verbrechen nicht zwei Mal abgeurteilt zu werden. Aber es wird nicht die Sicherheitsverwahrung als solches abgeschafft.

Ob die Sicherungsverwahrung eine zweite Bestrafung oder ein Teil der Strafe ist, ist ja gerade der entscheidende Streitpunkt.

Die deutsche Rechtsprechung einschließlich BVerfG hatte das abgelehnt und die SV stattdessen mit dem Freiheitsentzug zur Gefahrenabwehr nach Psychisch Kranken Gesetz (dazu muss der Betreffende überhaupt keine Straftaten schuldhaft begangen haben) oder Seuchengesetz (der erst recht nicht) auf eine Stufe gestellt.

Dem hat der EuGHMR widersprochen und der deutschen SV wegen der äußeren Bedingungen der Durchführung (im Knast) Strafcharakter unterstellt und deswegen das rein strafrechtliche Rückwirkungsverbot für verletzt erklärt.

Jetzt will die Bundesregierung ein Gesetz zur SV auf den Weg bringen, dass sich sowohl rechtssystematisch (heute § 66 StGB) als auch hinsichtlich der Art der Durchführung ("Zimmer statt Zelle") endgültig aus dem strafrechtlichen Kontext verabschieden soll. Ob das so funktioniert, wird dann irgendwann wieder der EuGHMR entscheiden.

GG146
14.01.2011, 11:56
Und warum werden hier keine Menschenrechte eingeklagt?

Es hat doch schon Verfahren gegen Russland und die Türkei in Straßburg gegeben. Das von Scientology wegen der Nichtanerkennung als Religionsgemeinschaft in Russland hatte ich erwähnt. Das haben diese Banditen auch noch gewonnen....

Suppenkasper
14.01.2011, 11:59
M.E.n. sollten solche Täter lebenslang "einsitzen", und das meine ich auch so. Nicht nach 15 Jahren entlassen.


Meiner Meinung nach sollte der gesamte EU-Apparat lebenslang einsitzen. In der Kohlemine, 1000 meter unter Tage. Kohle rauf, Essen runter. Keine Kohle, kein Essen, sondern Spritzbeton.

Brutus
14.01.2011, 12:02
Die deutsche Rechtsprechung wird dem EU-Rat untergeordnet.:knie:

Genau so und ganz einfach zu verstehen.

Die im Rahmen des geltenden *Rechts*systems geführte Diskussion über nicht nur dieses Thema kann man nur noch mit dem aberwiztigen Versuch vergleichen, die Lagerordnung des KZ Auschwitz paragraphenmäßig ausdeuten zu wollen.

Innerhalb eines Verbrechersystems hat jede juristische Diskussion, die mehr sein möchte als nur die rein formale Interpretation von Vorschriften und Regeln, ihren Boden verloren.

Das gilt für Adolf Hitlers Konzentrationslager in dem gleichen Maße, wie für den Verbrecherstaat BRD und die vielleicht noch kriminelleren EU-Institutionen.

*Es gibt kein richtiges Leben im falschen*, Theodor W. Adorno.

FranzKonz
14.01.2011, 12:07
Es geht um das Verbot der nachträglichen Sicherheitsverwahrung nach einem Urteil. Das ist in der Tat diskutabel, denn eigentlich gehört es ja zu den ehernen Rechtsgrundsätzen, für ein Verbrechen nicht zwei Mal abgeurteilt zu werden. Aber es wird nicht die Sicherheitsverwahrung als solches abgeschafft.

Das mag nach juristischen Grundsätzen diskutabel sein, ist aber dennoch ein Streit um des Kaisers Bart.

Wenn festgestellt wurde, daß von einem Menschen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Anderer ausgeht, dann sind die Rechte potentieller Opfer auf Leben und körperliche Unversehrtheit eindeutig höher zu bewerten, als die Freiheitsrechte dessen, der diese Gefahr verursacht.

Das ist für mich erst dann diskutabel, wenn der Richter, der eine solche Gefahr auf die Menschheit losläßt, mit seinem eigenen Kopf für sein Urteil geradesteht.

Brutus
14.01.2011, 12:19
Das ist für mich erst dann diskutabel, wenn der Richter, der eine solche Gefahr auf die Menschheit losläßt, mit seinem eigenen Kopf für sein Urteil geradesteht.

Wir müssen dieses skandalöse Urteil unter den gleichen Aspekten betrachten wie die Massenimmigration Kulturfremder und Kuscheljustiz für Migranten, dann klappt's auch mit dem mühelosen Verständnis.

*Ist es auch Tollheit, so hat es doch Methode*, (Hamlet).

Sobald man über die Methoden (und Ziele) halbwegs tragfähige Hypothesen angestellt hat, fällt es einem wie Schuppen von den Augen, und man kann darüber hinaus sogar Zukunftsprognosen anstellen, deren Genauigkeit jeden Astrologen und Wahrsager vor Neid erblassen lassen müßten, was sehr dafür spricht, daß die Ausgangshypothesen lange nicht so verkehrt sind, wie die Systembüttel glauben machen wollen.

Der autochthone Europäer ist zum Abschuß freigegeben. Sowohl was sein Vermögen betrifft als auch sein Leben!

Herbstgold
14.01.2011, 20:41
Ok an der Stelle zu klatschen ist unanstängig. Sorry
Mein Hintergrund war Europa geht auch in sinnvoll.

???? Auch in verständlich?


Zu deiner Einlassung und den rechtlichen Bedenken gibt es halt wie immer 2 Seiten der Medaile. Ich hoffe du flippst nicht aus wenn ich sage auch Täter sind Menschen und Vergewaltigung ist ein Verbrechen mit menschlicher Tradition. Die Anhängerschaft für dieses Verbrechen möchte ich auf 80% im Alterskreis der 15-30 Jährigen beziffern (z.B im Falle von Anarchie)


Täter und vor allen Dingen Gewaltverbrecher sind Menschen, denen Menschlichkeit nichts bedeutet, da sie diese mit Füssen treten. Entschuldige bitte, aber mein Mitgefühl gilt den Opfern, welche oftmal für den Rest ihres Lebens sowohl psychisch als auch physisch schwer gezeichnet sind.

Zu deinen Ausführungen zu menschlicher Tradition kann ich in diesem Fall auch nur sagen, es gab bei uns und gibt es anderer Orte noch, die menschliche Tradition bestimmte Täter aufgrund der Schwere ihres Verbrechens hinzurichten.



Eine Tragik die mich persönlich vielmehr aufregt ist, dass viele Mädchen die Sache auf sich beruhen lassen.

Dank der Gesinnung, dass wir Täter mit Samthandschuhen anfassen und Opfer nicht die Unterstützung und die Gerechtigkeit bekommen, welche sie verdienen, kein Wunder.


Zur kompletten Irritation möchte ich deinem schwerstkrimiellen Gewaltverbrecher eines mitgeben:
Was bei 15 Jährigen als unhöflich firmiert kann bei 30 Jährigen Emanzen schon mal als Vergewaltigung angesehen werden.
ps: Vorallem wenn es die Freundin sagt.

Langsam wird es lächerlich! Wir reden von Gewaltverbrechen. In diese Kategorie fallen Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Totschlag und Mord. Eines dieser Verbrechen als "unhöflich" zu bezeichnen, lässt mich mittlerweile an deinem geistigen Verständnis zweifeln.


Hoffe diese weiblichen Befindlichkeiten relativieren deine Gentlemen Abitionen etwas.

Nein, ich bedauere, die vorgenannten Zweifel verdichten sich gerade.

heide
15.01.2011, 07:09
Meiner Meinung nach sollte der gesamte EU-Apparat lebenslang einsitzen. In der Kohlemine, 1000 meter unter Tage. Kohle rauf, Essen runter. Keine Kohle, kein Essen, sondern Spritzbeton.

Einstampfen den Verein und alle Mitarbeiter unter die Brücken ziehen lassen. Keine hohe Alterspension. Zu diesem Zweck sollte extra HVII für "außerordentlich gute Mitarbeiter" in ganz Europa einführt werden. Existenz-Minimum: 200€ monatlich. Keine Mietzuschuss, kein Heizzuschuss - 200€, nicht mehr nicht weniger.:=

heide
15.01.2011, 07:12
Es hat doch schon Verfahren gegen Russland und die Türkei in Straßburg gegeben. Das von Scientology wegen der Nichtanerkennung als Religionsgemeinschaft in Russland hatte ich erwähnt. Das haben diese Banditen auch noch gewonnen....

ist m.E.n. auch keine Religionsgemeinschaft. Es ist ein Verein, der viel Geld von den Menschen abzockt , und den Menschen einer Gehirnwäsche unterzieht. Dieser Satz fällt mir immer wieder ein, wenn ich am dem Protzgebäude in der Otto-Suhr-Allee in Berlin vorbei fahre.

Reilinger
15.01.2011, 12:57
Einstampfen den Verein und alle Mitarbeiter unter die Brücken ziehen lassen. Keine hohe Alterspension. Zu diesem Zweck sollte extra HVII für "außerordentlich gute Mitarbeiter" in ganz Europa einführt werden. Existenz-Minimum: 200€ monatlich. Keine Mietzuschuss, kein Heizzuschuss - 200€, nicht mehr nicht weniger.:=

Poah, du bist aber großzügig mit meinem Geld! ;)