PDA

Vollständige Version anzeigen : Die Zeugen und die Lügner ...



pittbull
12.01.2011, 09:04
Stellt euch vor, Person A ermordete Person B.

100 Menschen behaupten gesehen zu haben, dass A B tötete. Doch nur 10 davon sahen die Tat wirklich, alle anderen sahen nichts, lügen also.

Stellt euch weiterhin vor, ihr seid der Richter und bekommt raus, dass 90 Zeugen von 100 schwindelten. Wie würdet ihr urteilen?

(Umfrage folgt) :)

Paul Felz
12.01.2011, 09:05
Stellt euch vor, Person A ermordete Person B.

100 Menschen behaupten gesehen zu haben, dass A B tötete. Doch nur 10 davon sahen die Tat wirklich, alle anderen sahen nichts, lügen also.

Stellt euch weiterhin vor, ihr seid der Richter und bekommt raus, dass 90 Zeugen von 100 schwindelten. Wie würdet ihr urteilen?

(Umfrage folgt) :)
Der erste Satz ist die Tatsache?

pittbull
12.01.2011, 09:06
Der erste Satz ist die Tatsache?
Das weißt Du nicht. Du kennst nur die Zeugenaussagen. :)

Casus Belli
12.01.2011, 09:07
Stellt euch vor, Person A ermordete Person B.

100 Menschen behaupten gesehen zu haben, dass A B tötete. Doch nur 10 davon sahen die Tat wirklich, alle anderen sahen nichts, lügen also.

Stellt euch weiterhin vor, ihr seid der Richter und bekommt raus, dass 90 Zeugen von 100 schwindelten. Wie würdet ihr urteilen?

(Umfrage folgt) :)

Wenn Person A, Person B wirklich ermordet hat lügen die 90 Zeugen nicht. Sie behaupten dann eben nur die Wahrheit obwohl sie die nicht wissen konnten.

Casus Belli
12.01.2011, 09:07
Das weißt Du nicht. Du kennst nur die Zeugenaussagen. :)

Was sagen denn die 10 wirklichen Zeugen?

pittbull
12.01.2011, 09:09
Was sagen denn die 10 wirklichen Zeugen?
Alle sagen: A tötete B, die Lügner wie auch die ehrlichen Zeugen. :)

Paul Felz
12.01.2011, 09:11
Das weißt Du nicht. Du kennst nur die Zeugenaussagen. :)
Das war ein wesentlicher Punkt. Aber tot ist das Opfer wenigstens, oder? Nicht, daß es gar keine Leiche gibt.

Pillefiz
12.01.2011, 09:16
wenn einer tot ist und ein anderer in Frage kommt, ist es mir egal, ob 90 Zeugen dass nur aus der 2ten Reihe gesehen haben.
Solange nicht 10 was anderes, sondern genau das gleiche aussagen.
Irgendwo ist hier ein Denkfehler in deiner Version

twoxego
12.01.2011, 09:18
ich würde die 90 einsperren.

Paul Felz
12.01.2011, 09:19
ich würde die 90 einsperren.
Falls sie denn unter Eid standen, wäre das sogar möglich.

Brutus
12.01.2011, 09:19
Wir haben 100 Zeugen, von denen 90 nachweislich gelogen haben. Bei den restlichen 10 wissen wir nicht, ob sie ebenfalls lügen oder die Wahrheit sagen.

Eine sehr schwache Grundlage, um ein Urteil zu sprechen!

Ein verantwortungsbewußter und der Wahrheit, nicht politischen Interessen verpflichteter Richter würde jetzt Tatsachenbeweise fordern und beispielsweise forensische Untersuchungen anordnen.

twoxego
12.01.2011, 09:20
das steht da nicht.
es heisst:

"Doch nur 10 davon sahen die Tat wirklich."

Cinnamon
12.01.2011, 09:20
Da ich keine Gedanken lesen kann, würde ich hier bei nachweislichen Lügen von Zeugen eher freisprechen. Restzweifel würden bleiben.

Ich kann mir auch vorstellen, was Pitbull damit meint. Es dürfte um den Frankfurter Auschwitzprozess gehen, wo es ja mehrere Freisprüche gab, weil mehrere Zeugen nicht mehr sicher sagen konnten, welchen Angeklagten sie bei welcher Handlung genau beobachtet hatten etc. Diese Freisprüche werden gern von Holocaustleugnern als "Beweis" genommen. Diese Leute begreifen eines nicht: Schuld ist immer etwas individuelles und konkretes. Die Tatsache, dass man einem konkreten Angeklagten ein Verbrechen nicht beweisen kann bedeutet nicht, dass es das Verbrechen nicht gab.

Paul Felz
12.01.2011, 09:21
das steht da nicht.
es heisst:

"Doch nur 10 davon sahen die Tat wirklich."
Und das reicht aus.

pittbull
12.01.2011, 09:26
Das war ein wesentlicher Punkt. Aber tot ist das Opfer wenigstens, oder? Nicht, daß es gar keine Leiche gibt.
Es ist mausetot.


Wenn Person A, Person B wirklich ermordet hat lügen die 90 Zeugen nicht. Sie behaupten dann eben nur die Wahrheit obwohl sie die nicht wissen konnten.
Sie lügen, indem sie behaupten Zeugen der Tat zu sein. :)

Casus Belli
12.01.2011, 09:28
Es ist mausetot.


Sie lügen, indem sie behaupten Zeugen der Tat zu sein. :)

Standen alle unter Eid bei ihrer Aussage?

Paul Felz
12.01.2011, 09:29
Es ist mausetot.


Sie lügen, indem sie behaupten Zeugen der Tat zu sein. :)
Die 10 Zeugen reichen für die Verurteilung des Mörders. Die 90 sind nur dann belangbar, wenn Sie unter Eid standen und bewußt die Unwahrheit sagten: eben gelogen haben.

Pillefiz
12.01.2011, 09:29
Es ist mausetot.


Sie lügen, indem sie behaupten Zeugen der Tat zu sein. :)

das ist nicht strafbar, ausser sie stehen unter Eid. Felz war schneller

pittbull
12.01.2011, 09:30
Wir haben 100 Zeugen, von denen 90 nachweislich gelogen haben. Bei den restlichen 10 wissen wir nicht, ob sie ebenfalls lügen oder die Wahrheit sagen.

Doch, wir gehen hier davon aus, dass wir genau wissen, dass es 10 wirkliche Zeugen und 90 Schwindler gibt. :)

Pillefiz
12.01.2011, 09:32
Doch, wir gehen hier davon aus, dass wir genau wissen, dass es 10 wirkliche Zeugen und 90 Schwindler gibt. :)

irgendwie verstehe ich dich nicht....... Wo ist das Problem? Es würde reichen, einer hat es gesehen und kann es beschwören. Dann ist der Rest der Welt überflüssig

Cinnamon
12.01.2011, 09:32
Auch uneidliche Falschaussage ist strafbar, Meineid ist nur heftiger.

Senator74
12.01.2011, 09:33
Die Wahrheitssuche hat gründlich zu erfolgen unabhängig davon,wie lange es dauert...
Justizirrtümer hat es gegeben und wird es auch künftig geben...
Wo bitte "menschelt" es nicht???

pittbull
12.01.2011, 09:33
irgendwie verstehe ich dich nicht....... Wo ist das Problem? Es würde reichen, einer hat es gesehen und kann es beschwören. Dann ist der Rest der Welt überflüssig
Das ist Deine Version. Andere mögen es anders sehen. :)

Paul Felz
12.01.2011, 09:34
Das ist Deine Version. Andere mögen es anders sehen. :)
Nein, die Version ist richtig, da ja eben dieser eine (oder eben 10) nicht lügt.

Paul Felz
12.01.2011, 09:34
Auch uneidliche Falschaussage ist strafbar, Meineid ist nur heftiger.
Ja, aber uneidlich ergibt keine Haftstrafe, eidlich schon (in D).

Cinnamon
12.01.2011, 09:37
Ja, aber uneidlich ergibt keine Haftstrafe, eidlich schon (in D).

Auch bei uneidlicher Falschaussage reden wir über 3 Monate Mindeststrafe.

Cinnamon
12.01.2011, 09:37
Nein, die Version ist richtig, da ja eben dieser eine (oder eben 10) nicht lügt.

Du kannst es aber nicht sicher sagen wer. Du weißt nur, dass 90 andere behaupten es gesehen zu haben, ohne dass das stimmt.

pittbull
12.01.2011, 09:38
Nein, die Version ist richtig, da ja eben dieser eine (oder eben 10) nicht lügt.
Du stimmst mit Pillefiz überein, andere möglicherweise nicht. Schau nur mal auf die Umfrage. Beide Möglichkeiten wurden schon gewählt. :)

Pillefiz
12.01.2011, 09:38
ist doch völlig egal, wieviele Leute lügen. Einige habe GESEHEN wie A den B umbrachte, und nur das zählt

Pillefiz
12.01.2011, 09:40
Du kannst es aber nicht sicher sagen wer. Du weißt nur, dass 90 andere behaupten es gesehen zu haben, ohne dass das stimmt.

dann lies noch mal den Eingangstext

Casus Belli
12.01.2011, 09:42
Es gibt hier also zwei Gerichtsverfahren. Einmal wegen Mord, und einmal wegen Falschaussage von 90 Zeugen.

Nun ist wohl die Frage ob die 90 Zeugen bewusst gelogen haben.


Fakt ist 10 Zeugen haben den Mord beobachtet, also muss der Täter in den Bau. Und danach kann man sich um die 90 Lügner kümmern, ich denke die kommen mit Geldstrafen davon.

twoxego
12.01.2011, 09:45
Ja, aber uneidlich ergibt keine Haftstrafe, eidlich schon (in D).


na grosser gerichtsexperte, noch nicht ausgeschlafen?


§ 153
Falsche uneidliche Aussage


Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
gefettet Towx

sollte man dies nicht wissen, so als "Gutachter", für was auch immer?

Brutus
12.01.2011, 09:46
ist doch völlig egal, wieviele Leute lügen. Einige habe GESEHEN wie A den B umbrachte, und nur das zählt

Diie Umfrage ist völlig absurd, jenseits jeder Prozeßwirklichkeit. Steht fest, daß 90 Zeugen gelogen haben, spielen deren Aussagen für die Urteilsfindung natürlich keine Rolle. Ob die 90 Lügner strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten haben, muß im Moment nicht weiter interessieren.

Bleiben also 10 Zeugen, die die Wahrheit sagen.

Ob dem tatsächlich so ist, kann nicht einfach a priori festgelegt werden, sondern bedarf der strengsten Überprüfung, ob die Einlassungen

1. In sich stimmig d.h. frei von Widersprüchen sind

2. Zu den anderen 9 Zeugenaussagen nicht im Widerspruch stehen

3. Mit der nachprüfbaren Tatsachenwelt in Übereinstimmung stehen

4. Durch forensische Untersuchungen erhärtet werden können

FranzKonz
12.01.2011, 09:49
Falls sie denn unter Eid standen, wäre das sogar möglich.

Vorausgesetzt, Du findest die Richtigen heraus. Das Beispiel hat mehr Löcher als ein Schweizer Käse.

Pillefiz
12.01.2011, 09:49
Diie Umfrage ist völlig absurd, jenseits jeder Prozeßwirklichkeit. Steht fest, daß 90 Zeugen gelogen haben, spielen deren Aussagen für die Urteilsfindung natürlich keine Rolle. Ob die 90 Lügner strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten haben, muß im Moment nicht weiter interessieren.

Bleiben also 10 Zeugen, die die Wahrheit sagen.

Ob dem tatsächlich so ist, kann nicht einfach a priori festgelegt werden, sondern bedarf der strengsten Überprüfung, ob die Einlassungen

1. In sich stimmig d.h. frei von Widersprüchen sind

2. Zu den anderen 9 Zeugenaussagen nicht im Widerspruch stehen

3. Mit der nachprüfbaren Tatsachenwelt in Übereinstimmung stehen

4. Durch forensische Untersuchungen erhärtet werden können

forensische Untersuchung??? also Foren durchsuchen für die Wahrheitsfindung? Woher kenn ich das bloss....... :D:D

Paul Felz
12.01.2011, 09:52
na grosser gerichtsexperte, noch nicht ausgeschlafen?


§ 153
Falsche uneidliche Aussage


Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe vondrei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
gefettet Towx

sollte man dies nicht wissen, so als "Gutachter", für was auch immer?
Fette mal richtig.

Brutus
12.01.2011, 09:53
forensische Untersuchung??? also Foren durchsuchen für die Wahrheitsfindung? Woher kenn ich das bloss....... :D:D

Es gibt tatsächlich einige spektakuläre Prozesse, wo man die Wahrheit eher in Webforen findet als den Gerichtsakten.

FranzKonz
12.01.2011, 10:04
irgendwie verstehe ich dich nicht....... Wo ist das Problem? Es würde reichen, einer hat es gesehen und kann es beschwören. Dann ist der Rest der Welt überflüssig

Wenn der Eine eine Die ist und behauptet, von Kachelmann vergewaltigt worden zu sein. A wird nämlich behaupten er war es nicht und B äußert sich nicht zu den Vorwürfen.

Und selbst in diesem Falle verhält sich ein gewisser Herr Schwenn sehr uneinsichtig.


Allerdings gehts unserem Hündchen voraussichtlich nicht um den Fall Kachelmann, sondern um die vielen entlarvten Lügner rund um den Holocaust. Da gibt es "Opfer", die über lange Zeiträume als Zeuge dienten, und bei denen sich irgendwann herausstellt, daß sie nie ein KZ von innen sahen. Da gibt es Zeugen, die 35m hohe Schuhberge sahen, was bei einer Geschoßhöhe von 3 Metern immerhin einem 12 stöckigen Gebäude entspricht, und dergleichen mehr.

Da muß es schon erlaubt sein, nach der Leiche des B zu fragen. Isses aber nicht.

Pillefiz
12.01.2011, 10:08
in dem genannten Beispiel ist B tot und A hat ihn umgebracht. Also kein vermeintliches, sondern ein tatsächliches Opfer. Ausser, B täuscht den Tod vor.
Wenn etwas anderes gemeint war, muss anders formuliert werden

Falk
12.01.2011, 10:10
Fette mal richtig.

Die "eidliche Vernehmung" bezieht sich auf die zuständige Stelle - nicht auf die Aussage.

"vor einer ... zur eidlichen Vernehmung .. zuständigen Stelle"

Du hast wirklich noch nicht ausgeschlafen :-).

Brutus
12.01.2011, 10:10
in dem genannten Beispiel ist B tot und A hat ihn umgebracht. Also kein vermeintliches, sondern ein tatsächliches Opfer. Ausser, B täuscht den Tod vor.
Wenn etwas anderes gemeint war, muss anders formuliert werden

Der Fehler in dem ohnehin strunzblöden Umfragebeispiel liegt vor allem darin, daß es auf die Kardinalfragen zur Zeitgeschichte nicht übertragbar ist.

fatalist
12.01.2011, 10:10
Wir haben 100 Zeugen, von denen 90 nachweislich gelogen haben. Bei den restlichen 10 wissen wir nicht, ob sie ebenfalls lügen oder die Wahrheit sagen.

Eine sehr schwache Grundlage, um ein Urteil zu sprechen!

Ein verantwortungsbewußter und der Wahrheit, nicht politischen Interessen verpflichteter Richter würde jetzt Tatsachenbeweise fordern und beispielsweise forensische Untersuchungen anordnen.

Ohne Leiche sind Mordprozesse schwierig :cool2:
Tatsachenbeweise sind Zeugenaussagen haushoch überlegen, aber das gilt bei einem ganz bestimmten singulären Verbrechen ausdrücklich NICHT.

Genau das wollte Pittbull sicher herausarbeiten :knie:

fatalist
12.01.2011, 10:17
Wenn der Eine eine Die ist und behauptet, von Kachelmann vergewaltigt worden zu sein. A wird nämlich behaupten er war es nicht und B äußert sich nicht zu den Vorwürfen.

Und selbst in diesem Falle verhält sich ein gewisser Herr Schwenn sehr uneinsichtig.


Allerdings gehts unserem Hündchen voraussichtlich nicht um den Fall Kachelmann, sondern um die vielen entlarvten Lügner rund um den Holocaust. Da gibt es "Opfer", die über lange Zeiträume als Zeuge dienten, und bei denen sich irgendwann herausstellt, daß sie nie ein KZ von innen sahen. Da gibt es Zeugen, die 35m hohe Schuhberge sahen, was bei einer Geschoßhöhe von 3 Metern immerhin einem 12 stöckigen Gebäude entspricht, und dergleichen mehr.

Da muß es schon erlaubt sein, nach der Leiche des B zu fragen. Isses aber nicht.

:knie::knie::knie::knie::knie:

Genau das ist der Punkt.

harlekina
12.01.2011, 10:21
Wenn 10 Zeugen übereinstimmend aussagen, sie hätten die Tat gesehen, ist es irrelevant, dass 90 andere Lügen.
Sonst würde es bedeuten, dass die Wahrheit nur in der Mehrheit etwas gilt.

pittbull
12.01.2011, 10:21
Ohne Leiche sind Mordprozesse schwierig :cool2:
Tatsachenbeweise sind Zeugenaussagen haushoch überlegen, aber das gilt bei einem ganz bestimmten singulären Verbrechen ausdrücklich NICHT.

Genau das wollte Pittbull sicher herausarbeiten :knie:

Interpretiert bitte nicht zuviel hinein. Wir haben eine Leiche, einen Verdächtigen, 10 ehrliche Zeugen und 90 Lügner. Das ist alles, was wir ganz sicher wissen. Und nun sollen wir zu einem Urteil kommen. :)

FranzKonz
12.01.2011, 10:22
in dem genannten Beispiel ist B tot und A hat ihn umgebracht. Also kein vermeintliches, sondern ein tatsächliches Opfer. Ausser, B täuscht den Tod vor.
Wenn etwas anderes gemeint war, muss anders formuliert werden

Hast Du die Leiche gesehen?

twoxego
12.01.2011, 10:30
Fette mal richtig.

bist Du ein idiot oder so?

liess die überschrift, unter § 153 und was ich völlig zu recht fettete.
was Du meintest fetten, zu müssen, war nur die hälfte dessen, was gemeint ist:

"zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle."

um falschausage unter eid geht es übrigens in § 154 StGB.

fatalist
12.01.2011, 10:32
Interpretiert bitte nicht zuviel hinein. Wir haben eine Leiche, einen Verdächtigen, 10 ehrliche Zeugen und 90 Lügner. Das ist alles, was wir ganz sicher wissen. Und nun sollen wir zu einem Urteil kommen. :)

Echt, wir haben eine Leiche ?(
Ja das würde natürlich alles grundlegend verändern.

Zu drollig, Pittbull.
Einfach nur drollig.

Pillefiz
12.01.2011, 10:33
Hast Du die Leiche gesehen?
äääääääääääähhhhhhh..... Puls gefühlt hab ich nicht.
Schitt, meine Aussage stimmt vielleicht also auch nicht

Pillefiz
12.01.2011, 10:35
eine Leiche, einen Täter, 10 Zeugen - Knast.
In China hat es auch keiner gesehen, also ist wurscht, wieviele gelogen haben oder gar nicht dabei waren

pittbull
12.01.2011, 10:40
Echt, wir haben eine Leiche ?(
Ja das würde natürlich alles grundlegend verändern.

Zu drollig, Pittbull.
Einfach nur drollig.
Es steht schon im Eingangsbeitrag: A ermordete B. Folglich ist der Mord unumstritten. Es geht hier nur um die Beurteilung des Täters aufgrund von 100 Zeugen die alle die Tat bestätigen, von denen wir aber ganz sicher wissen, dass 90 Zeugen nur vorgeben, Zeugen zu sein. :)

fatalist
12.01.2011, 11:05
Es steht schon im Eingangsbeitrag: A ermordete B. Folglich ist der Mord unumstritten.

Echt, ist B als Leiche vorhanden?
Ist der Mord forensisch bestätigt?
Isser wirklich hinne ?(
War A schuld, oder stach der B nur in den Arm, und B verstarb an Herzversagen?
Hat man das forensisch nachgewiesen, dass die Tat von A wirklich Todesfolge für B hatte.
Hat das der Forensiker ausgesagt und durch Gutachten belegt?

Also ich kenne "unumstrittene" Morde ohne Leiche.
... und zwar nicht nur einen :D

Paul Felz
12.01.2011, 11:08
bist Du ein idiot oder so?

liess die überschrift, unter § 153 und was ich völlig zu recht fettete.
was Du meintest fetten, zu müssen, war nur die hälfte dessen, was gemeint ist:

"zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle."

um falschausage unter eid geht es übrigens in § 154 StGB.
Eben, es ist eine eidliche Vernehmung. Was ist daran so schwer zu verstehen? Vereidigt ist übrigens wieder was anderes.

Falk
12.01.2011, 11:15
...

Es hat schon seinen Grund, wenn's zum Volljuristen zwei Staatsexamen braucht. ;)

luis_m
12.01.2011, 11:32
10 Zeugen von denen man weiß, daß sie nicht lügen!
Das Urteil muß lauten "Schuldig"!

90 Zeugen von denen man weiß, daß sie gelogen haben!
Irrelevant.
Denn die Lüge ist nur eine etwas anders geartete Alternative zur Wahrheit.

Die Verhandlung ist geschlossen.

twoxego
12.01.2011, 11:32
Eben, es ist eine eidliche Vernehmung. Was ist daran so schwer zu verstehen? Vereidigt ist übrigens wieder was anderes.


leg Dich wieder hin.
das ist besser und schreib lieber nie mehr von Deinen juristischen erfahrungen.
da lachen ja die dingsda.

falls jemand nicht mehr weiss worum es geht:


§ 153
Falsche uneidliche Aussage



.

Pillefiz
12.01.2011, 11:35
leg Dich wieder hin.
das ist besser und schreib lieber nicht mehr von Deinen juristischen erfahrungen.
da lache ja die dingsda.

falls jemand nicht weiss worum es geht:


§ 153
Falsche uneidliche Aussage

danke, dass du DAS Wort nicht geschrieben hat :knie:

Paul Felz
12.01.2011, 11:39
leg Dich wieder hin.
das ist besser und schreib lieber nie mehr von Deinen juristischen erfahrungen.
da lachen ja die dingsda.

falls jemand nicht mehr weiss worum es geht:


§ 153
Falsche uneidliche Aussage



.



Du solltest
1. Dazu schreiben, daß es StGb ist
2. Den ganzen Satz lesen

Zudem wäre danach eine Vereidigung sinnlos. Ist sie aber nicht.

Deutschmann
12.01.2011, 11:49
Es steht schon im Eingangsbeitrag: A ermordete B. Folglich ist der Mord unumstritten. Es geht hier nur um die Beurteilung des Täters aufgrund von 100 Zeugen die alle die Tat bestätigen, von denen wir aber ganz sicher wissen, dass 90 Zeugen nur vorgeben, Zeugen zu sein. :)

Ich würde den Täter freisprechen mit der Urteilsbegründung das 90 Zeugen von 100 bewusst gelogen haben und damit die Aussagen der "ehrlichen" Zeugen auch anzuzweifeln sind. Ferner würde ich die 90 Lügner dazu verpflichten den Täter bis ans Lebensende zu versorgen. :D

Um es kurz zu machen: die dickste Strafe verdienen hier ganz klar die Lügner.

twoxego
12.01.2011, 11:53
Du solltest
1. Dazu schreiben, daß es StGb ist
2. Den ganzen Satz lesen

Zudem wäre danach eine Vereidigung sinnlos. Ist sie aber nicht.

möchtest Du noch oft dazu schreiben?
ich wäre an Deiner stelle eher froh, wenn es die leute bald vergessen hätten.
die menschen sind eben verschieden.

martin54
12.01.2011, 11:57
danke, dass du DAS Wort nicht geschrieben hat :knie:

Soll ich es für ihn tun ? :]

Pillefiz
12.01.2011, 12:03
Soll ich es für ihn tun ? :]

so mutig hat Gott dich gemacht? :eek:

pittbull
12.01.2011, 12:04
Ich würde den Täter freisprechen mit der Urteilsbegründung das 90 Zeugen von 100 bewusst gelogen haben und damit die Aussagen der "ehrlichen" Zeugen auch anzuzweifeln sind.

Du bist also der Meinung, dass eine große Zahl von unechten Zeugen ihre Aussagen IMHO nicht ungültig macht, sondern ins Gegenteil verkehrt; schlimmer noch: dies Einfluß auf die Aussagen der ehrlichen Zeugen hat? ?(

Kannst Du das begründen?

Btw, nicht so zögerlich, Leute. Beteiligt euch bitte an der Umfrage. :)

martin54
12.01.2011, 12:06
so mutig hat Gott dich gemacht? :eek:

Franz Konz gab mir diesen Mut :)

twoxego
12.01.2011, 12:07
in welchem schützenloch?

Deutschmann
12.01.2011, 12:07
Du bist also der Meinung, dass eine große Zahl von unechten Zeugen ihre Aussagen IMHO nicht ungültig macht, sondern ins Gegenteil verkehrt; schlimmer noch: dies Einfluß auf die Aussagen der ehrlichen Zeugen hat? ?(

Kannst Du das begründen?

Btw, nicht so zögerlich, Leute. Beteiligt euch bitte an der Umfrage. :)

Ja, kann ich. Wenn 90% der Zeugen gelogen haben ist verständlicherweise davon auszugehen bzw. muss man mutmaßen dass die anderen 10% vielleicht auch die Unwahrheit gesagt haben könnten. Folglich haben 90 Zeugen den Ruf der 10 Zeugen zerstört. Und wenn es nachweislich ist dass die 90 Zeugen gelogen haben, haben die die größte Strafe verdient. Was wenn der Richter mal nicht herausfindet ob die Zeugen gelogen haben? Einen Unschuldigen einsperren weil die sich wichtig machen wollten?

FranzKonz
12.01.2011, 12:10
in welchem schützenloch?

Ein Konz verkriecht sich nicht in einem Loch!

martin54
12.01.2011, 12:10
in welchem schützenloch?

damals, da...... na....Verdun, Verden, Essen - Werden oder so.

Himmel, ich habe es vergessen !

Pillefiz
12.01.2011, 12:31
damals, da...... na....Verdun, Verden, Essen - Werden oder so.

Himmel, ich habe es vergessen !

es war der Gipskrieg 14/18

FranzKonz
12.01.2011, 12:34
es war der Gipskrieg 14/18

Quatsch. Da schwammen wir noch friedlich in Abrahams Wurstkessel und ahnten nicht mal, daß wir uns dereinst mit Hühnern auseinandersetzen würden.

martin54
12.01.2011, 12:34
es war der Gipskrieg 14/18

Stimmt, seitdem habe ich das gleichnamige Bein :)

twoxego
12.01.2011, 13:11
Ein Konz verkriecht sich nicht in einem Loch!

das wäre in der gegenwärtigen situation, villeicht noch das beste.
natürlich wirst du Dich nicht daran hindern lassen, Dich noch weiter herunter zu schreiben.

immerhin kann ich dann aber sagen: ich habe ihn gewarnt.

derRevisor
12.01.2011, 13:15
Stellt euch vor, Person A ermordete Person B.

100 Menschen behaupten gesehen zu haben, dass A B tötete. Doch nur 10 davon sahen die Tat wirklich, alle anderen sahen nichts, lügen also.

Stellt euch weiterhin vor, ihr seid der Richter und bekommt raus, dass 90 Zeugen von 100 schwindelten. Wie würdet ihr urteilen?

(Umfrage folgt) :)

Sinnlose Frage.

Wenn der Richter herausbekommt, dass 90 von 100 Zeugen lügen, dann weiß er auch , dass 10 Zeugen die Wahrheit sagen. Daher ist ihm die Wahrheit bekannt und er urteilt richtig.

FranzKonz
12.01.2011, 13:17
das wäre in der gegenwärtigen situation, villeicht noch das beste.
natürlich wirst du Dich nicht daran hindern lassen, Dich noch weiter herunter zu schreiben.

immerhin kann ich dann aber sagen: ich habe ihn gewarnt.

Warnungen und Drohungen von Studienobjekten, seien es nun Laborratten oder Hühner, ignoriert der erfahrene Verhaltensforscher geflissentlich.

FranzKonz
12.01.2011, 13:20
Sinnlose Frage.

Wenn der Richter herausbekommt, dass 90 von 100 Zeugen lügen, dann weiß er auch , dass 10 Zeugen die Wahrheit sagen. Daher ist ihm die Wahrheit bekannt und er urteilt richtig.

Naja, wenn ich als Richter herausbekäme, daß mich auch nur 50 von 100 Zeugen anlügen, würde ich den anderen umso kritischer gegenüberstehen. Außerdem wollte ich zuerst die Leiche begutachten.

Suppenkasper
12.01.2011, 13:35
Wenn die Leiche da ist, dann brauche ich keine 100 Zeugen. Nicht einmal einen. Da genügt ein guter Forensiker der auf naturwissenschaftlicher Grundlage unwiderlegbare Beweise beibringt.

pittbull
12.01.2011, 13:36
Ja, kann ich. Wenn 90% der Zeugen gelogen haben ist verständlicherweise davon auszugehen bzw. muss man mutmaßen dass die anderen 10% vielleicht auch die Unwahrheit gesagt haben könnten. Folglich haben 90 Zeugen den Ruf der 10 Zeugen zerstört.

Das ist eben ein bekannter logischer Fehlschluss. Man kann nicht aus einer hohen Anzahl von Vorkommnissen Allgemeingültigkeit herleiten, wie etwa: "der nächste Zeuge wird vermutlich ein Lügner sein, weil ich weiß dass 9 von 10 Zeugen lügen", oder schlimmer noch: "Alle sind Lügner, weil 90% erwiesermaßen logen". :)

Deutschmann
12.01.2011, 14:57
Das ist eben ein bekannter logischer Fehlschluss. Man kann nicht aus einer hohen Anzahl von Vorkommnissen Allgemeingültigkeit herleiten, wie etwa: "der nächste Zeuge wird vermutlich ein Lügner sein, weil ich weiß dass 9 von 10 Zeugen lügen", oder schlimmer noch: "Alle sind Lügner, weil 90% erwiesermaßen logen". :)

Ja ist das sicher dass die 10 anderen Zeugen nicht gelogen haben?

Veteran
12.01.2011, 16:08
Stellt euch vor, Person A ermordete Person B.

100 Menschen behaupten gesehen zu haben, dass A B tötete. Doch nur 10 davon sahen die Tat wirklich, alle anderen sahen nichts, lügen also.

Stellt euch weiterhin vor, ihr seid der Richter und bekommt raus, dass 90 Zeugen von 100 schwindelten. Wie würdet ihr urteilen?
Ich würde versuchen herauszufinden, warum die 90 Personen gelogen haben, und dann schauen, ob die Ursache oder der Grund für die Lügen auch bei den restlichen 10 besteht, ob diese also auch einen Grund zu lügen haben. Wenn dem so ist, dann wäre ich sehr kritisch bei diesen Zeugenaussagen und im Zweifel immer für den Angeklagten!