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Vollständige Version anzeigen : Karlsruhe hebt Publikationsverbot auf



Sterntaler
04.01.2011, 19:32
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Publikationsverbot für einen unter anderem wegen Volksverhetzung vorbestraften Mann aus Bayern aufgehoben. Die Meinungsfreiheit schütze grundsätzlich auch die Verbreitung rechtsextremistischer Meinungen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dem Publikationsverbot fehle es zudem an „bestimmbaren Konturen“.

richtig.

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5c91eafd774.0.html

Bruddler
04.01.2011, 19:35
Eine "gesunde" Demokratie muss rechtsextremistische Meinungen nicht fürchten...oder etwa doch ? :rolleyes:

Sterntaler
04.01.2011, 19:36
Wörtlich heißt es in der Begründung: „Denn die Einstufung einer Position als „rechtsextremistisch“ ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung. Sie steht in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen ...“

auch richtig.

Fiel
04.01.2011, 19:41
richtig.

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5c91eafd774.0.html
Und was lernen wir daraus? Na klar, man muß sich wehren gegen dieses linksfaschistische Pack in der BRD. Da hat selbst das Bundesverfassungsgericht Angst davor, dann von dem Europäischen Gerichtshof abgewatscht zu werden.
Glückwunsch an die Betroffenen, die den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht durchgehalten haben. Watschen, Klatschen für die untergeordneten Justizbehörden - aber da sitzen ja schon seit Jahren nur Idioten herum, deren Systemhörigkeit sich nur in der monatlichen Besoldung äußert. Das Richterpack in der BRD ist kriminell bis ins Mark.

Brutus
04.01.2011, 19:44
Das Richterpack in der BRD ist kriminell bis ins Mark.

:top: :top: :top:

Chronos
04.01.2011, 19:53
Nanu, nanu, und noch einmal mit Nachdruck: Nanu!

Es geschehen noch Zeichen und Wunder!

Das linksgestrickte Gesocks, das die Judikative durchwucherte wie ein Krebsgeschwür, scheint gemächlich, aber unaufhaltsam in die Defensive zu geraten.

Hervorragend. Die Vernunft wird sich ihren Weg zu bahnen. Wie einst bei Galileo Galilei!

Eine sehr erquickende Nachricht!

Bruddler
04.01.2011, 19:54
Nanu, nanu, und noch einmal mit Nachdruck: Nanu!

Es geschehen noch Zeichen und Wunder!

Das linksgestrickte Gesocks, das die Judikative durchwucherte wie ein Krebsgeschwür, scheint gemächlich, aber unaufhaltsam in die Defensive zu geraten.

Hervorragend. Die Vernunft wird sich ihren Weg zu bahnen. Wie einst bei Galileo Galilei!

Eine sehr erquickende Nachricht!

zu spät..... ;(

Cash!
04.01.2011, 21:16
Publikationsverbot in der Bundesrepublik...sieh mal an...

berty
04.01.2011, 21:46
Der Kläger kann eh kein echter Nazi gewesen sein. Seit wann glauben die denn an die BRD als Rechtsstaat und ziehen bis vor das Verfassungsgericht?

Sprecher
04.01.2011, 23:34
Publikationsverbot in der Bundesrepublik...sieh mal an...

Sowas gibts doch nur in Rußland oder China...

BRDDR_geschaedigter
05.01.2011, 00:47
Der Kläger kann eh kein echter Nazi gewesen sein. Seit wann glauben die denn an die BRD als Rechtsstaat und ziehen bis vor das Verfassungsgericht?

Einfach mal die ***** halten.

Solche Publikations- oder Berufsverbote wurden vor kurzer Zeit hier im Forum von den Systemlingen noch als Verschwörungstheorie abgetan.

berty
05.01.2011, 09:45
Einfach mal die ***** halten.

Solche Publikations- oder Berufsverbote wurden vor kurzer Zeit hier im Forum von den Systemlingen noch als Verschwörungstheorie abgetan.

Systemlinge wissen halt, dass Straftäter manchmal statt die Strafe oder die Reststrafe im Knast absitzen zu müssen, auf Bewährung mit Auflagen entlassen und wieder auf die Zivilgesellschaft losgelassen werden. Manchmal auch nach der Strafe unter Führungsaufsicht gestellt werden. Hier fiel sie wohl ein wenig zu krass aus und das Systemobergericht kassierte einen Teil wieder ein. Wieder ein Beispiel dafür, dass manche Verschwörungstheorie auf Nichtwissen basiert.
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/publikationsverbot-verfassungswidrig-343861

fatalist
06.01.2011, 08:05
Einfach mal die ***** halten.

Solche Publikations- oder Berufsverbote wurden vor kurzer Zeit hier im Forum von den Systemlingen noch als Verschwörungstheorie abgetan.

Wer als Rechtsanwalt "§130-Volksverhetzer" verteidigt und es wagt Beweisanträge gegen "das Offenkundige" zu stellen, der verliert Berufszulassung, Besitz, Ansehen und Freiheit.

Das ist Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Presse- und Publikationsfreiheit, Berufsfreiheit in der BRD.

Wo bitte ist der prinzipielle Unterschied zum 3.Reich?

Im Unterschied zu den dummen BRD-Bürgern wussten die Zonis wenigstens in was für einer Diktatur sie leben, und die Chinesen etc wissen das auch.
Jedenfalls die Schlauen.

Nur die Bunzelbürger fallen fast komplett auf die Propaganda rein :D

L0k3
06.01.2011, 08:27
Wer als Rechtsanwalt "§130-Volksverhetzer" verteidigt und es wagt Beweisanträge gegen "das Offenkundige" zu stellen, der verliert Berufszulassung, Besitz, Ansehen und Freiheit.

Das ist Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Presse- und Publikationsfreiheit, Berufsfreiheit in der BRD.

Wo bitte ist der prinzipielle Unterschied zum 3.Reich?

Im Unterschied zu den dummen BRD-Bürgern wussten die Zonis wenigstens in was für einer Diktatur sie leben, und die Chinesen etc wissen das auch.
Jedenfalls die Schlauen.

Nur die Bunzelbürger fallen fast komplett auf die Propaganda rein :D

Wer anderen die eigene Meinung aberkennt oder sie wegen anderer Meinugn verprügelt verliert sein Recht auf Meinugnsfreiheit. Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet oder verherrlicht der Verliert sein Recht auf Meinungsfreiheit.

Nebenbei Meinungsfreiheit heißt nicht das man jeden Scheiß von sich geben darf werter Fatalist sondern das heiß das man erst mal denken sollte bevor man irgendwelche Hirnfürze von sich gibt. Holocaustleugnung ist zurecht unter Strafe gestellt.

Bruddler
06.01.2011, 08:30
Wer anderen die eigene Meinung aberkennt oder sie wegen anderer Meinugn verprügelt verliert sein Recht auf Meinugnsfreiheit. Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet oder verherrlicht der Verliert sein Recht auf Meinungsfreiheit.

Nebenbei Meinungsfreiheit heißt nicht das man jeden Scheiß von sich geben darf werter Fatalist sondern das heiß das man erst mal denken sollte bevor man irgendwelche Hirnfürze von sich gibt. Holocaustleugnung ist zurecht unter Strafe gestellt.

Vor allem sollte man sich in Sachen Rechtschreibung etwas kundig machen.... :whis:

Don
06.01.2011, 08:39
Wer anderen die eigene Meinung aberkennt oder sie wegen anderer Meinugn verprügelt verliert sein Recht auf Meinugnsfreiheit..

Gut gebrüllt.

http://diepresse.com/images/uploads//9/7/5/436597/u_Athen_Randale_Demonstrant.jpg

Bruddler
06.01.2011, 08:46
Gut gebrüllt.

http://diepresse.com/images/uploads//9/7/5/436597/u_Athen_Randale_Demonstrant.jpg

Linke Demonstranten auf einer "Friedensdemo"..... :rolleyes:

L0k3
06.01.2011, 09:04
Vor allem sollte man sich in Sachen Rechtschreibung etwas kundig machen.... :whis:


http://potassium.1338.at/upload/share/hans.jpg solange bist du es begreifst :P

L0k3
06.01.2011, 09:06
Gut gebrüllt.

http://diepresse.com/images/uploads//9/7/5/436597/u_Athen_Randale_Demonstrant.jpg

Solche Leute haben defakto ihr recht auf Meinungsfreiheit ebenso verwirkt. Zumal heutzutage diesen Gewaltjunkies eh keine Politische Gesinnung zu zuordnen ist. Ob Rechts ob Links alles der selbe scheiß.

fatalist
06.01.2011, 09:19
Nebenbei Meinungsfreiheit heißt nicht das man jeden Scheiß von sich geben darf

doch.
genau das heisst das.

Esreicht!
06.01.2011, 10:54
Wer anderen die eigene Meinung aberkennt oder sie wegen anderer Meinugn verprügelt verliert sein Recht auf Meinugnsfreiheit. Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet oder verherrlicht der Verliert sein Recht auf Meinungsfreiheit.

Nebenbei Meinungsfreiheit heißt nicht das man jeden Scheiß von sich geben darf werter Fatalist sondern das heiß das man erst mal denken sollte bevor man irgendwelche Hirnfürze von sich gibt. Holocaustleugnung ist zurecht unter Strafe gestellt.

Meinungsfreiheit meint u.a. auch das Veröffentlichen von Prozessen gegen so genannte "Holocaustleugner" wie z.B. dieses youtube-video, in dem es um den Zündel-Prozeß in Kanada 1985 geht:

http://www.youtube.com/watch?v=lPK4wbGzS10&feature=player_embedded

Hierzulande gesperrt! X(

Google weiß Rat, weshalb dieses Video dennoch zu sehen ist. Vielleicht dazu eine Stellungnahme Deinerseits und eine Erklärung, weshalb dieses youtube-Video hierzulande gesperrt werden mußte trotz UN-Menschenrechtscharta und GG Art. 5 ?


kd

borisbaran
06.01.2011, 11:09
Es gibt kein "Publikationsverbot" für Personen. Dieser Artikel ist Quatsch.

n_h
06.01.2011, 11:14
http://potassium.1338.at/upload/share/hans.jpg solange bist du es begreifst :P


Ja, ich will auch wie Hans sein - die Deutsche Sprache ist's mir Wert! :D




Vogel.

Menetekel
06.01.2011, 11:35
Erstaunen auch bei mir.
Wird es in Zukunft weitere solche Erkenntnisse in Karlsruhe geben?
Es läßt hoffen.

Landogar
06.01.2011, 11:38
Eine richtige Entscheidung. Eine Gesellschaft muss souverän mit extremen Meinungen umgehen können, und dazu gehört eben auch eine gehörige Portion Gelassenheit.

n_h
06.01.2011, 11:40
Eine richtige Entscheidung. Eine Gesellschaft muss souverän mit extremen Meinungen umgehen können, und dazu gehört eben auch eine gehörige Portion Gelassenheit.

...solange die Gelassenheit nicht in der üblichen Untätigkeit resultiert...

Menetekel
06.01.2011, 11:43
Wer anderen die eigene Meinung aberkennt oder sie wegen anderer Meinugn verprügelt verliert sein Recht auf Meinugnsfreiheit. Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet oder verherrlicht der Verliert sein Recht auf Meinungsfreiheit.

Nebenbei Meinungsfreiheit heißt nicht das man jeden Scheiß von sich geben darf werter Fatalist sondern das heiß das man erst mal denken sollte bevor man irgendwelche Hirnfürze von sich gibt. Holocaustleugnung ist zurecht unter Strafe gestellt.

Hast Du Erfahrung mit Systemen, wo Du Dir jedes Wort in der Öffentlichkeit vor Äußerung, genau durch Deinen Zwirbel gehen lassen mußtest?
Wenn ja, dann kannst Du mir nicht im geringsten Mitleid abverlangen für diese Ansicht.

Esreicht!
06.01.2011, 12:04
Es gibt kein "Publikationsverbot" für Personen. Dieser Artikel ist Quatsch.

Doch gibt es! Erklär doch mal, warum hierzulande Youtube-videos gesperrt, in anderen Ländern jedoch frei sind Faktenleugner?(

kd

borisbaran
06.01.2011, 12:07
Doch gibt es! Erklär doch mal, warum hierzulande Youtube-videos gesperrt, in anderen Ländern jedoch frei sind Faktenleugner?(
kd
Es ist kein personenbezogenes Verbot, d.h. es gibt in Deutschland kein Gesetz, nachdem man einer Person x verbieten kann, irgendwas zu publizieren, nur gesetz, die egal wem verbieten, z.B. die Shoah zu leugnen.

schastar
06.01.2011, 12:11
Wer anderen die eigene Meinung aberkennt oder sie wegen anderer Meinugn verprügelt verliert sein Recht auf Meinugnsfreiheit. Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet oder verherrlicht der Verliert sein Recht auf Meinungsfreiheit.

Nebenbei Meinungsfreiheit heißt nicht das man jeden Scheiß von sich geben darf werter Fatalist sondern das heiß das man erst mal denken sollte bevor man irgendwelche Hirnfürze von sich gibt. Holocaustleugnung ist zurecht unter Strafe gestellt.

Holocaust? Kenn ich nicht. :)