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Vollständige Version anzeigen : Schlappe für Neonazis: NPD verliert Rechtsstreit gegen Stadt Oldenburg



pittbull
30.12.2010, 00:44
Einen weitereren, wenn auch kleinen, Triumph unserer wehrhaften Demokratie über das unsägliche Rechtsdeppentum bescherte uns das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. :top:

Im Mai 2007 klagte die neonazistische NPD gegen die Stadt Oldenburg, weil diese den Braunbatzen die Vermietung einer Kongresshalle verweigerte, in der ein "Parteitag" abgehalten werden sollte. Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies die Klage ab, was nunmehr vom OVG Lüneburg bestätigt wurde.

Die NPD trägt die Kosten des Verfahrens. :D :]

Aber schaut einfach selbst: http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/landkreis-oldenburg/oldenburg/npd-klage-abgewiesen-1063080.html

Btw, in diesem Sinne:

http://www.linke-t-shirts.de/images/cover300/Gib-Nazis-keine-Chance_DLF64448.jpg

Edit: im Titel fehlt ein Buchstabe. Bitte ausbessern. :)

Mr.Smith
30.12.2010, 10:36
Ich finde es immer wieder interessant, wie inflationär manche Leute mit dem Begriff "Nazi" umgehen, wenn sie kein Interesse an sachlichen Diskussionen haben.

Früher waren "Nazis" nur diejenigen, die mit Glatze und Springerstiefeln durch die Gegend marschiert sind und ihr Exemplar von "Mein Kampf" zu Hause in der Schublade liegen hatte.

Heutzutage ist so ziemlich jeder ein Nazi. Ein falsches Wort gegen den Islam, ein falsches Wort über Ausländerkriminalität, Kritik an der pseudodemokratischen Einstellung der "Volksparteien" oder einfach nur ein bischen Aufregung über die Verhältnisse in diesem Land und schon ist man ein Nazi.

Wer von diesen Schreihälsen wenigstens noch zwischen "Nazis" und "Rechtsradikalen" (auch so ein inflationär verwendeter Begriff) unterscheidet, muß sich ja fast schon übertriebene Differenzierung von seinesgleichen vorhalten lassen.

-jmw-
30.12.2010, 10:44
Die NPD ist eine zugelassene Partei und sollte nicht anders behandelt werden, als CDU, FDP, ÖDP´...

henriof9
30.12.2010, 10:48
Die NPD ist eine zugelassene Partei und sollte nicht anders behandelt werden, als CDU, FDP, ÖDP´...

Richtig.
Die Krux an der Sache ist nur, daß es sich um Räumlichkeiten im Verwaltungsbereich der städtischen Politik handelte.
Und wenn nun diese Partei versuchen würde z.B. in einem Hotel oder ähnlichen Räumlichkeiten mit entsprechender Größenordnung ihren Parteitag abzuhalten käme der entsprechende zur Verfügungsteller in arge Bedrängnis.

So sieht Demokratie und freie Meinungsbildung im heutigen Deutschland aus. :rolleyes:

Clorel
30.12.2010, 10:53
Einen weitereren, wenn auch kleinen, Triumph unserer wehrhaften Demokratie über das unsägliche Rechtsdeppentum bescherte uns das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. :top:

Im Mai 2007 klagte die neonazistische NPD gegen die Stadt Oldenburg, weil diese den Braunbatzen die Vermietung einer Kongresshalle verweigerte, in der ein "Parteitag" abgehalten werden sollte. Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies die Klage ab, was nunmehr vom OVG Lüneburg bestätigt wurde.

Die NPD trägt die Kosten des Verfahrens. :D :]

Aber schaut einfach selbst: http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/landkreis-oldenburg/oldenburg/npd-klage-abgewiesen-1063080.html

Btw, in diesem Sinne:

http://www.linke-t-shirts.de/images/cover300/Gib-Nazis-keine-Chance_DLF64448.jpg

Edit: im Titel fehlt ein Buchstabe. Bitte ausbessern. :)

Du bist ein jämerlicher Kleingeist, der asbolut keine Ahnung hat ,was eine Demokratie ist.

An deiner Stelle würde ich das nochmal ganz genau im Lexikon nachschauen, bevor du hier im Forum rumgeiferst wie ein kleiner Junge, der um seine Spielfiguren betrogen wurde.

Edmund
30.12.2010, 11:02
Einen weitereren, wenn auch kleinen, Triumph unserer wehrhaften Demokratie über das unsägliche Rechtsdeppentum bescherte uns das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. :top:

Im Mai 2007 klagte die neonazistische NPD gegen die Stadt Oldenburg, weil diese den Braunbatzen die Vermietung einer Kongresshalle verweigerte, in der ein "Parteitag" abgehalten werden sollte. Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies die Klage ab, was nunmehr vom OVG Lüneburg bestätigt wurde.

...

Ich weiß nicht wen Du hier veräppeln willst. Parteitage sind jedenfalls gesetzlich vorgeschrieben, auch für die NPD.

Clorel
30.12.2010, 11:24
Ich weiß nicht wen Du hier veräppeln willst. Parteitage sind jedenfalls gesetzlich vorgeschrieben, auch für die NPD.

Er ist ein Provokateur und vielleicht sollte man darüber nachdenken, Ihn auf die Ignore Liste zu setzen. Er verbreitet ja nichts alls Hetze und Propaganda und ist nicht im geringsten an einer sachlichen Diskussion interessiert bzw. Argumenten zugänglich.

hephland
30.12.2010, 11:33
Die NPD ist eine zugelassene Partei und sollte nicht anders behandelt werden, als CDU, FDP, ÖDP´...

das ist leider richtig.

Efna
30.12.2010, 11:38
Ich finde es immer wieder interessant, wie inflationär manche Leute mit dem Begriff "Nazi" umgehen, wenn sie kein Interesse an sachlichen Diskussionen haben.

Früher waren "Nazis" nur diejenigen, die mit Glatze und Springerstiefeln durch die Gegend marschiert sind und ihr Exemplar von "Mein Kampf" zu Hause in der Schublade liegen hatte.

Heutzutage ist so ziemlich jeder ein Nazi. Ein falsches Wort gegen den Islam, ein falsches Wort über Ausländerkriminalität, Kritik an der pseudodemokratischen Einstellung der "Volksparteien" oder einfach nur ein bischen Aufregung über die Verhältnisse in diesem Land und schon ist man ein Nazi.

Wer von diesen Schreihälsen wenigstens noch zwischen "Nazis" und "Rechtsradikalen" (auch so ein inflationär verwendeter Begriff) unterscheidet, muß sich ja fast schon übertriebene Differenzierung von seinesgleichen vorhalten lassen.

Eine Oartei wo der Parteivorsitzende Hitler einen grossen Mann nannte, in der ein Thomas Wulff ebenso im Bundesvorstand sitzt und noch viele andere Dinge legen den Verdacht nahe das es sich bei der NPD doch um Neonazis handel könnte.

Darüber hinaus kann die Stadt Oldenburg selber entscheiden an wen sie ihre Räumlichkeiten vermietet und an wen nicht.

Deutschmann
30.12.2010, 11:42
Einen weitereren, wenn auch kleinen, Triumph unserer wehrhaften Demokratie über das unsägliche Rechtsdeppentum bescherte uns das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. :top:

Im Mai 2007 klagte die neonazistische NPD gegen die Stadt Oldenburg, weil diese den Braunbatzen die Vermietung einer Kongresshalle verweigerte, in der ein "Parteitag" abgehalten werden sollte. Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies die Klage ab, was nunmehr vom OVG Lüneburg bestätigt wurde.

Die NPD trägt die Kosten des Verfahrens. :D :]

Aber schaut einfach selbst: http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/landkreis-oldenburg/oldenburg/npd-klage-abgewiesen-1063080.html

Btw, in diesem Sinne:

http://www.linke-t-shirts.de/images/cover300/Gib-Nazis-keine-Chance_DLF64448.jpg

Edit: im Titel fehlt ein Buchstabe. Bitte ausbessern. :)

Glücklicherweise steht jedem der Klageweg offen. Und für meinen Geschmack klagt die NPD viel zu wenig.

Efna
30.12.2010, 11:43
Glücklicherweise steht jedem der Klageweg offen. Und für meinen Geschmack klagt die NPD viel zu wenig.

Würde ich nicht sagen, in dem Fall ist die Klage recht unsinnig.

Deutschmann
30.12.2010, 11:47
Würde ich nicht sagen, in dem Fall ist die Klage recht unsinnig.

Gerade solche Klagen würde ich ausschlachten bis zum geht nicht mehr. Wenn Räume verweigert wurden weil sie belegt sind ... ok, das wäre was anderes. Aber aus Gesinnungsgründen Räume zu verweigern die man mit Sicherheit der kommunistischen Plattform der Linken nicht vorenthalten würde, hat eine Klagewelle gegen die Verantwortlichen verdient dass deren Enkel noch Anwälte brauchen.

klartext
30.12.2010, 11:50
Eine Oartei wo der Parteivorsitzende Hitler einen grossen Mann nannte, in der ein Thomas Wulff ebenso im Bundesvorstand sitzt und noch viele andere Dinge legen den Verdacht nahe das es sich bei der NPD doch um Neonazis handel könnte.

Darüber hinaus kann die Stadt Oldenburg selber entscheiden an wen sie ihre Räumlichkeiten vermietet und an wen nicht.

Über öffentliches Eigentum kann eine Stadt nicht beliebig verfügen, sonder hat sich an Vorschriften zu halten.
Solange die NPD erine zugelassene Partei ist, hat sie die gleichen Rechte und Pflichten wie jede andere Partei auch.
Dass sich in dieser Partei viele Neonazis befinden, ist allgemein bekannt. Auch in der Partei Die Linke befinden sich viele Steinzeitkommunisten, Altstasi und ähnlicher Unrat. Gleichwohl hat sie kein Problem, Räume für ihre Veranstaltungen zu finden.
Diese Ungleichbehandlung sollte in einer Demokratie unbekannt sein.

Peg Bundy
30.12.2010, 11:51
Eine Oartei wo der Parteivorsitzende Hitler einen grossen Mann nannte, in der ein Thomas Wulff ebenso im Bundesvorstand sitzt und noch viele andere Dinge legen den Verdacht nahe das es sich bei der NPD doch um Neonazis handel könnte.

Darüber hinaus kann die Stadt Oldenburg selber entscheiden an wen sie ihre Räumlichkeiten vermietet und an wen nicht.

Hitler war ein großer Mann! Nicht umsonst hängt er wie ein Damoklesschwert nach wie vor über unseren Köpfen.
Mit einem kleinen Licht würde man nicht solch aufhebens machen.

Sathington Willoughby
30.12.2010, 11:52
Ich weiß nicht wen Du hier veräppeln willst. Parteitage sind jedenfalls gesetzlich vorgeschrieben, auch für die NPD.

Genau. Und daher sollten Parteitage in öffentlichen Gebäuden abgehalten werden dürfen, einfach weil sie vorgeschrieben sind und sonst die innerparteiliche Demokratie nicht leben kann.
Leute wie Mannichl, die die Wirte einschüchtern, wenn sie der NPD Obdach geben, schlagen leider in dieselbe Kerbe.

Efna
30.12.2010, 11:56
Gerade solche Klagen würde ich ausschlachten bis zum geht nicht mehr. Wenn Räume verweigert wurden weil sie belegt sind ... ok, das wäre was anderes. Aber aus Gesinnungsgründen Räume zu verweigern die man mit Sicherheit der kommunistischen Plattform der Linken nicht vorenthalten würde, hat eine Klagewelle gegen die Verantwortlichen verdient dass deren Enkel noch Anwälte brauchen.

Es ist in erster Linie scheiss egal ob die Stadt Oldenburg der Kommunistischen Plattform Räume für Veranstaltung vermietet und der NPD nicht dann ist das trotzdem rechtens. Ausser im Wohnungsbau gibt es keinerlei verpflichtung einen Mietsvertrag einzugehen. Gerade bei der Vermietung von Räumen für Gewerbe und Veranstaltung ist es den Vermieter grösstenteil selber überlassen ob er einen Mietsvertrag annimmt oder nicht, er kann ebenfalls Bedingungen an die Vermietung fordern. Genauso wie du nicht verpflichtet bist mit irgendwenn mit den du keine Geschäfte machen willst Geschäfte zu machen, so ist auch die Stadt Oldenburg nicht verpflichtet Räume zu vermieten.

Efna
30.12.2010, 12:00
Über öffentliches Eigentum kann eine Stadt nicht beliebig verfügen, sonder hat sich an Vorschriften zu halten.


Kommt drauf an um was es geht, allerdings gibt es bei Vermietung von Räumen für Gewerbe und Veranstaltung in der Hinsicht keine anderen Vorschriften als bei Privatvermietern. Anders ist es bei sozialen Dinge wie z.B. staatliche Wohnungsbau sprich sozialer Wohnungsbau hier wäre ein Neonazi im Recht wenn er klagen würde.

Deutschmann
30.12.2010, 12:02
Es ist in erster Linie scheiss egal ob die Stadt Oldenburg der Kommunistischen Plattform Räume für Veranstaltung vermietet und der NPD nicht dann ist das trotzdem rechtens. Ausser im Wohnungsbau gibt es keinerlei verpflichtung einen Mietsvertrag einzugehen. Gerade bei der Vermietung von Räumen für Gewerbe und Veranstaltung ist es den Vermieter grösstenteil selber überlassen ob er einen Mietsvertrag annimmt oder nicht, er kann ebenfalls Bedingungen an die Vermietung fordern. Genauso wie du nicht verpflichtet bist mit irgendwenn mit den du keine Geschäfte machen willst Geschäfte zu machen, so ist auch die Stadt Oldenburg nicht verpflichtet Räume zu vermieten.

Was Recht ist muss nicht Recht sein. Aber deinen Beitrag merke ich mir für den Fall dass die Linken Verbrecher mal keine Räume bekommen. Bisher hat ja leider nur das Kolping-Haus diese Courage gehabt.

Efna
30.12.2010, 12:06
Was Recht ist muss nicht Recht sein. Aber deinen Beitrag merke ich mir für den Fall dass die Linken Verbrecher mal keine Räume bekommen. Bisher hat ja leider nur das Kolping-Haus diese Courage gehabt.

Wenn du Räume und Flächen für Gewerbe und Veranstaltungen vermietest kannst du das tun. Allerdings eine Wohnungsbaugenossenschaft für normale Wophnungen darf das z.b. nicht

Sathington Willoughby
30.12.2010, 12:08
Kommt drauf an um was es geht, allerdings gibt es bei Vermietung von Räumen für Gewerbe und Veranstaltung in der Hinsicht keine anderen Vorschriften als bei Privatvermietern. Anders ist es bei sozialen Dinge wie z.B. staatliche Wohnungsbau sprich sozialer Wohnungsbau hier wäre ein Neonazi im Recht wenn er klagen würde.

Es stellt sich die Frage, inwieweit dieser Habitus mit dem neuen Antidiskriminierungsrecht in Konflikt gerät. Als NPDler würde ich vor den europäischen Gerichtshof ziehen.

Efna
30.12.2010, 12:09
Es stellt sich die Frage, inwieweit dieser Habitus mit dem neuen Antidiskriminierungsrecht in Konflikt gerät. Als NPDler würde ich vor den europäischen Gerichtshof ziehen.

Ich sag dir so wie es ist, sie wird abgewiesen.

PS: darüber finde ich es reichlich lächerlich das eine Partei und politische Richtung die sonst immer gegen das Antidiskriminierungsgesetz waren wo sie nur konnte sich jetzt darauf berufen.

Peg Bundy
30.12.2010, 12:14
Ich sag dir so wie es ist, sie wird abgewiesen.

PS: darüber finde ich es reichlich lächerlich das eine Partei und politische Richtung die sonst immer gegen das Antidiskriminierungsgesetz waren wo sie nur konnte sich jetzt darauf berufen.

Das ist keineswegs lächerlich. Damit schlägt sie unsere "Demokratie" nur mit ihren eigenen Waffen. Solange dieses Gesetz besteht, kann man sich darauf berufen, ob man es selbst anerkennt oder nicht.

Efna
30.12.2010, 12:15
Das ist keineswegs lächerlich. Damit schlägt sie unsere "Demokratie" nur mit ihren eigenen Waffen. Solange dieses Gesetz besteht, kann man sich darauf berufen, ob man es selbst anerkennt oder nicht.

Es ist heuchlerisch, naja aber wer es benutzt der hat es dann zumindestens moralisch auch annerkannt.

klartext
30.12.2010, 12:18
Kommt drauf an um was es geht, allerdings gibt es bei Vermietung von Räumen für Gewerbe und Veranstaltung in der Hinsicht keine anderen Vorschriften als bei Privatvermietern. Anders ist es bei sozialen Dinge wie z.B. staatliche Wohnungsbau sprich sozialer Wohnungsbau hier wäre ein Neonazi im Recht wenn er klagen würde.

Die Ungleichbehandlung von Parteien durch den Staat widerspricht der europäischen Menschenrechtskonvention.
Du solltest bedenken, dass man auch mit Linken so verfahren könnte, wenn sich der politische Wind dreht. Beschneidet man die Rechte anderer, wird einem das selbst irgendwann einmal auf die Füsse fallen.

Deutschmann
30.12.2010, 12:19
Es ist heuchlerisch, naja aber wer es benutzt der hat es dann zumindestens moralisch auch annerkannt.

Nonsens. Er nutzt lediglich die Möglichkeiten die ihm gegeben werden.

Efna
30.12.2010, 12:21
Die Ungleichbehandlung von Parteien durch den Staat widerspricht der europäischen Menschenrechtskonvention.
Du solltest bedenken, dass man auch mit Linken so verfahren könnte, wenn sich der politische Wind dreht. Beschneidet man die Rechte anderer, wird einem das selbst irgendwann einmal auf die Füsse fallen.

Haben sie oft schon....

Peg Bundy
30.12.2010, 12:22
Es ist heuchlerisch, naja aber wer es benutzt der hat es dann zumindestens moralisch auch annerkannt.

Heuchlerisch sind diejenigen, die solch ein Gesetz verabschieden, bestimmte Klientels aber davon ausschließen wollen. Und heuchlerisch ist ebenso die "Demokratie", die dieses noch gutheißt und fördert.

Efna
30.12.2010, 12:24
Heuchlerisch sind diejenigen, die solch ein Gesetz verabschieden, bestimmte Klientels aber davon ausschließen wollen. Und heuchlerisch ist ebenso die "Demokratie", die dieses noch gutheißt und fördert.

Hier steht nichts von politischer Meinung




Rasse und ethnische Herkunft,
Geschlecht
Religion und Weltanschauung,
Behinderung
Alter (jedes Lebensalter)
sexuelle Identität


http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz#Personenbezoge ne_Merkmale

Peg Bundy
30.12.2010, 12:41
Hier steht nichts von politischer Meinung




http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz#Personenbezoge ne_Merkmale

Religion und Weltanschauungen sind pol. Meinungen. Rasse und ethnische Herkunft inzwischen ebenso. Frag mal die Juden, Musels, etc. ...

Efna
30.12.2010, 12:46
Religion und Weltanschauungen sind pol. Meinungen. Rasse und ethnische Herkunft inzwischen ebenso. Frag mal die Juden, Musels, etc. ...

Gut dann machen wieder

wenn du in den Artikel etwas weiter runter in sachlicher Anwendunggesetzes des Gesetzes anschaust sieht man folgendes



* die Bedingungen für den Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen,
* die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen
* den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung sowie Umschulung und praktischer Berufserfahrung
* Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören
* den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste
* die sozialen Vergünstigungen
* die Bildung
* den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum



http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz#Sachlicher_Anw endungsbereich

Nichts von Verfügung stellen von Gewerbe und Veranstaltungsflächen, sondern nur von Wohnraum was die Halle definitiv nicht ist. Mit anderen Worten die Klage hat keine rechtliche Grundlage.

Chronos
30.12.2010, 12:53
das ist leider richtig.
Nein, das ist glücklicherweise richtig (dass alle vom Bundesverfassungsgericht NICHT verbotenen Parteien gleichzubehandeln sind)!

Die Entscheidung darüber, welche Partei innerhalb des demokratischen Spektrums legal ist und somit absolute Gleichstellung wie alle anderen Parteien zu genießen hat, ist ausschließlich Sache des Bundesverfassungsgerichtes.

Es bleibt zu hoffen, dass in diesem Fall Revision eingelegt wird, und zwar so lange, bis das BVerfG als letzte Instanz zu entscheiden hat.

Dann passiert nämlich das, was man dieser Justiz nur wünschen kann: Eine höchst verfassungsrichterliche Entscheidung über die schizophrene Situation, ob man einer Partei, deren Verbot man bisher abgelehnt hat, nun demokratische Rechte einzuräumen hat. Ein verfassungsrechtlicher GAU.... :D

pittbull
30.12.2010, 12:54
Die NPD ist eine zugelassene Partei und sollte nicht anders behandelt werden, als CDU, FDP, ÖDP´...
Von wem sollte sie nicht anders behandelt werden? Parteien sind nunmal "parteiisch" und es gibt wohl niemanden, der alle Parteien lieb hat. Dass die NPD kaum jemand mag, liegt einfach daran wofür sie steht. :)


Richtig.
Die Krux an der Sache ist nur, daß es sich um Räumlichkeiten im Verwaltungsbereich der städtischen Politik handelte.
Und wenn nun diese Partei versuchen würde z.B. in einem Hotel oder ähnlichen Räumlichkeiten mit entsprechender Größenordnung ihren Parteitag abzuhalten käme der entsprechende zur Verfügungsteller in arge Bedrängnis.

Niemand kann und darf der NPD den "Parteitag" verbieten. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch nur irgendjemand gezwungen ist, dem braunen Pack Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Von mir aus kann die NPD in einer Tiefgarage oder unter Brücken ihre periodischen Meetings halten, deren Inhalte zumeist aus NS-Lobhudelei, Deutschlandhaß, Holocaustleugnung und rassistischer Hetze bestehen. X(

Efna
30.12.2010, 12:55
Nein, das ist glücklicherweise richtig (dass alle vom Bundesverfassungsgericht NICHT verbotenen Parteien gleichzubehandeln sind)!

Die Entscheidung darüber, welche Partei innerhalb des demokratischen Spektrums legal ist und somit absolute Gleichstellung wie alle anderen Parteien zu genießen hat, ist ausschließlich Sache des Bundesverfassungsgerichtes.

Es bleibt zu hoffen, dass in diesem Fall Revision eingelegt wird, und zwar so lange, bis das BVerfG als letzte Instanz zu entscheiden hat.

Dann passiert nämlich das, was man dieser Justiz nur wünschen kann: Eine höchst verfassungsrichterliche Entscheidung über die schizophrene Situation, ob man einer Partei, deren Verbot man bisher abgelehnt hat, nun demokratische Rechte einzuräumen hat. Ein verfassungsrechtlicher GAU.... :D

Ich sagte es wird nichts bringen, die Stadt ist dazu nicht verpflichten...

Peg Bundy
30.12.2010, 12:58
Von wem sollte sie nicht anders behandelt werden? Parteien sind nunmal "parteiisch" und es gibt wohl niemanden, der alle Parteien lieb hat. Dass die NPD kaum jemand mag, liegt einfach daran wofür sie steht. :)


Niemand kann und darf der NPD den "Parteitag" verbieten. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch nur irgendjemand gezwungen ist, dem braunen Pack Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Von mir aus kann die NPD in einer Tiefgarage oder unter Brücken ihre periodischen Meetings halten, deren Inhalte zumeist aus NS-Lobhudelei, Deutschlandhaß, Holocaustleugnung und rassistischer Hetze bestehen. X(

Warst Du schon mal anwesend oder worauf beziehen sich Deine Weisheiten?
Junge, Junge, Junge :rolleyes:

Chronos
30.12.2010, 13:02
Ich sagte es wird nichts bringen, die Stadt ist dazu nicht verpflichten...
Wenn die Stadt Oldenburg den betreffenden Raum jemals für irgendwelche Veranstaltungen irgendwelcher Organisationen vermietet hatte, und es sprechen im konkreten Fall keine begründbaren Bedenken technischer Art (beispielsweise Einsturzgefahr des Daches wegen Schneelast o.ä.) gegen eine Vermietung, dann ist die Stadt Oldenburg aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet, die Vermietung auch an die NPD vorzunehmen.

Alles andere wäre Rechtsbeugung.

Vidscho
30.12.2010, 13:02
So sieht Demokratie und freie Meinungsbildung im heutigen Deutschland aus. :rolleyes:

Und unsere Superdemokröten a la Pittbull sind auch noch stolz drauf! Es liegt allerdings der Verdacht nahe ...

... dass solche Leute, wie Pittbull, ThiloS und andere Glattlurche unter Adolf Hitler gedröhnt hätten:

"GEBT JUDEN KEINE CHANCE!"

Efna
30.12.2010, 13:04
Wenn die Stadt Oldenburg den betreffenden Raum jemals für irgendwelche Veranstaltungen irgendwelcher Organisationen vermietet hatte, und es sprechen im konkreten Fall keine begründbaren Bedenken technischer Art (beispielsweise Einsturzgefahr des Daches wegen Schneelast o.ä.) gegen eine Vermietung, dann ist die Stadt Oldenburg aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet, die Vermietung auch an die NPD vorzunehmen.

Alles andere wäre Rechtsbeugung.

nein ist sie nicht sie Beitrag 30 von mir

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=4297056&postcount=30

Chronos
30.12.2010, 13:07
Niemand kann und darf der NPD den "Parteitag" verbieten. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch nur irgendjemand gezwungen ist, dem braunen Pack Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Von mir aus kann die NPD in einer Tiefgarage oder unter Brücken ihre periodischen Meetings halten, deren Inhalte zumeist aus NS-Lobhudelei, Deutschlandhaß, Holocaustleugnung und rassistischer Hetze bestehen. X(
Aufgrund welcher Gesetzeslage soll eine kommunale Einrichtung die ordnungsgemäße Benutzung bzw. Vermietung einer Räumlichkeit untersagen dürfen, wenn diese Räumlichkeit beispielsweise (ein hypothetisches Beispiel) ein paar Tage zuvor vom örtlichen Einzelhandelsverband für dessen Tagung benutzt werden durfte?

Versuch doch mal, diese Frage vom rein rechtlichen Standpunkt - und ohne politische Scheuklappen - zu hinterfragen und zu bewerten.

Chronos
30.12.2010, 13:10
nein ist sie nicht sie Beitrag 30 von mir

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=4297056&postcount=30
Das hatte ich längst schon gelesen.

Du zitierst die Grundsätze aus dem Antidiskriminierungsgesetz. Das hat aber mit verfassungsrechtlichen Vorgängen wie im konkreten Fall nichts zu tun.

Efna
30.12.2010, 13:13
Das hatte ich längst schon gelesen.

Du zitierst die Grundsätze aus dem Antidiskriminierungsgesetz. Das hat aber mit verfassungsrechtlichen Vorgängen wie im konkreten Fall nichts zu tun.

Du hast mit den Gleichbehandlungsgesetz argumentiert und das wurde hier nicht gebrochen. Gegen welche angeblichen Verfassungsrechtliche Vorgänge man jetzt verstossen da man der NPD keine Räume vermietet kannst du mir bestimmt nennen.

Gehirnnutzer
30.12.2010, 13:15
Es stellt sich die Frage, inwieweit dieser Habitus mit dem neuen Antidiskriminierungsrecht in Konflikt gerät. Als NPDler würde ich vor den europäischen Gerichtshof ziehen.

Zaphod Beeblebrox, wie oft muss man hier Dinge immer wieder und wieder erklären, die schon in anderen Themen absolut klargestellt wurden.

Das ganze ist eine gewerblich Geschichte, genauso wie die Hotelgeschichte des Herrn Voigt. Im Gegensatz zum arbeitsrechtlichen Teil des AGG (§§ 19 - 21 beinhaltet der vertragsrechtliche Teil des AGG die Weltanschauung nicht.

Zum eigentlichen Thema:

Der Artikel ist etwas missdeutend, denn er spricht von der Eigengesellschaft als Betreiber der Halle, nur ist die Eigengesellschaft der Stadt Oldenburg nicht der wirkliche Betreiber.

Die Eigengesellschaft der Stadt Oldenburg ist die Weser-Ems Halle Oldenburg Beteiligungs-GmbH, die Komplementär der Betreiber-Gesellschaft

Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG

ist.

Auf Grund der Rechtsform her, kann die Stadt zwar als Inhaber und Gesellschafter der Eigengesellschaft Weser-Ems Halle Oldenburg Beteiligungs-GmbH nehmen aber nur soweit es den Gegenstand (Firmenzweck) dieser Gesellschaft betrifft.

Nun ist der Gegenstand der Eigengesellschaft, also der Beteiligungsgesellschaft ein anderer, als der der Betreibergesellschaft.

-jmw-
30.12.2010, 13:21
Es ist heuchlerisch, naja aber wer es benutzt der hat es dann zumindestens moralisch auch annerkannt.
Dann dürftest Du Dich nur dann einen Anarchisten nennen, wenn Du die Nutzung staatlicher Einrichtungen auf das absolut notwendige Minimum beschränkst.

Chronos
30.12.2010, 13:23
Du hast mit den Gleichbehandlungsgesetz argumentiert und das wurde hier nicht gebrochen. Gegen welche angeblichen Verfassungsrechtliche Vorgänge man jetzt verstossen da man der NPD keine Räume vermietet kannst du mir bestimmt nennen.
Nein, ich hatte mich auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz als substanzielles Fundament eines Rechtsstaates bezogen (den Unterschied zwischen einem Grundsatz und einem Gesetz setze ich als bekannt voraus).
Dieser Grundsatz ist auch im Grundgesetz verankert (ich zitiere daraus mit freundlicher Genehmigung dessen Verfasser):


Artikel 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das Antidiskriminierungsgesetz ist quasi nur eine erweiterte Durchführungsverordnung, die auf dem Artikel 3 des GGs aufsetzt.

Peg Bundy
30.12.2010, 13:23
nein ist sie nicht sie Beitrag 30 von mir

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=4297056&postcount=30

Dein Link beinhaltet Arbeits- und Zivilrecht, für dieses Thema nicht relevant.

Schaut man unter Demokratie (http://de.wikipedia.org/wiki/Demokratie#Moderne_Demokratien), findet man u.a dies,

Demokratie sollte als organischer Prozess verstanden werden, der in der Öffentlichkeit stattfindet und dadurch eine pluralistische Meinungsbildung nährt. Zusammen mit dem damit zwingend einhergehenden Schutz von Grundrechten (etwa Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit) soll eine Eigendynamik zustande kommen und organisierte Interessengruppen entstehen, die Einfluss auf die Politik nehmen können.
welches der NPD in tröger Regelmäßigkeit verwehrt wird. Und das beißt sich mit den Gleichbehandlungsgesetzen.
Wie Chronos weiter oben bereits anmerkte, wurde die Örtlichkeit nicht willkürlich gewählt, sondern weil da schon andere Parteien ihre Tagungen abhalten durften.
Das widerspricht eindeutig der demokratischen Gleichbehandlung.

-jmw-
30.12.2010, 13:26
Von wem sollte sie nicht anders behandelt werden? Parteien sind nunmal "parteiisch" und es gibt wohl niemanden, der alle Parteien lieb hat. Dass die NPD kaum jemand mag, liegt einfach daran wofür sie steht. :)
Es ist ein Unding, dass NPDler bloss aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft von öffentlichen Einrichtungen, die sie auch noch mitfinanziert haben, benachteiligt werden.
Solange die NPD nicht verboten ist, muss sie Zugang bekommen zu öffentlichen Einrichtungen, die u.a. ja auch dafür bestehen, Demokratie zu betreiben.

Chronos
30.12.2010, 13:32
Es ist ein Unding, dass NPDler bloss aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft von öffentlichen Einrichtungen, die sie auch noch mitfinanziert haben, benachteiligt werden.
Solange die NPD nicht verboten ist, muss sie Zugang bekommen zu öffentlichen Einrichtungen, die u.a. ja auch dafür bestehen, Demokratie zu betreiben.
Genau das ist der springende Punkt! :top:

Entweder soll man die NPD verbieten, dann aber bitte auch andere Organisationen am Rand des politischen und gesellschaftlichen Spektrums, oder man lässt es.

Aber diese Schielerei nach einer Seite ist unerträglich und eines Staates, der sich selbst als demokratischen Rechtsstaat bezeichnet, unwürdig.

pittbull
30.12.2010, 13:32
Warst Du schon mal anwesend oder worauf beziehen sich Deine Weisheiten?
Junge, Junge, Junge

Es gibt viele Beispiele die zeigen, dass NPD-Deppen unsere freiheitliche Grundordnung ablehnen, d.h. wes Geistes Kind sie sind. Nehmen wir als Beispiel den NPD-Deppen Marcel Wöll*, der (2006?) in einer Kreistagssitzung den Holocaust leugnete. X(

* NPD-Mitglied, bekannter rechtsextremer Schläger, der nun den Bürgerlichen spielt.


Aufgrund welcher Gesetzeslage soll eine kommunale Einrichtung die ordnungsgemäße Benutzung bzw. Vermietung einer Räumlichkeit untersagen dürfen, wenn diese Räumlichkeit beispielsweise (ein hypothetisches Beispiel) ein paar Tage zuvor vom örtlichen Einzelhandelsverband für dessen Tagung benutzt werden durfte?

Das Grundrecht des Eigentümers berechtigt ihn dazu, bestimmten Personen ohne Begründung den Zutritt zu verwehren. :]

Efna
30.12.2010, 13:38
@Peg und Chronos
Beides wurde nicht gebrochen, es gibt auch eine Vertragsfreiheit, man kann mit denjenigen gerade im Gewerblichen Gebiet eingehen mit wenn man will. Wenn ich mit jemanden keinen Vertrag eingehen will(wie eben mit der NPD) dann bin ich nicht dazu verpflichtet. Das die NPD irgendwie benachteiligt wurden sehe ich hier nicht. Benachteiligt wäre sie gewesen wenn man ihr verbietet einen Parteitag abzuhalten aber in dem Fall ist es nicht der Fall. De4n Rest hat Gehirnnutzer richtig gut dargestellt.

Chronos
30.12.2010, 13:38
Das Grundrecht des Eigentümers berechtigt ihn dazu, bestimmten Personen ohne Begründung den Zutritt zu verwehren. :]
Dies trifft nur für eine Person privaten Rechts zu, nicht aber für eine kommunale Einrichtung, die sich im Besitz bzw. im Eigentum der Allgemeinheit befindet.

Hier gilt öffentliches Recht.

Nochmal: Solange keine sachlichen bzw. technischen Gründe für eine Vermietung sprechen, gibt es keinen justiziablen Grund, eine Vermietung - an wen auch immer - zu verweigern.

-jmw-
30.12.2010, 13:39
Das Grundrecht des Eigentümers berechtigt ihn dazu, bestimmten Personen ohne Begründung den Zutritt zu verwehren. :]
Da es eine öffentliche Einrichtung ist, ist der Eigentümer letztendlich die Allgemeinheit.

Efna
30.12.2010, 13:41
Es ist ein Unding, dass NPDler bloss aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft von öffentlichen Einrichtungen, die sie auch noch mitfinanziert haben, benachteiligt werden.
Solange die NPD nicht verboten ist, muss sie Zugang bekommen zu öffentlichen Einrichtungen, die u.a. ja auch dafür bestehen, Demokratie zu betreiben.

Warum muss sie den Zugang bekommen? Und wer sagt das die GMBH(es ist ja nicht die Stadt direkt) dazu verpflichtet ist einen Vertrag mit der NPD einzugehen?

Efna
30.12.2010, 13:41
Da es eine öffentliche Einrichtung ist, ist der Eigentümer letztendlich die Allgemeinheit.

nein ist es nicht, die Stadt ist nur Inhaber....

PS: desweiteren muss niucht alles was der Stadt auch zwangsläufig öffentlich sein.

pittbull
30.12.2010, 13:44
Es ist ein Unding, dass NPDler bloss aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft von öffentlichen Einrichtungen, die sie auch noch mitfinanziert haben, benachteiligt werden.
Solange die NPD nicht verboten ist, muss sie Zugang bekommen zu öffentlichen Einrichtungen, die u.a. ja auch dafür bestehen, Demokratie zu betreiben.

Nein; eine Demokratie darf und muß sich mit legalen Mitteln gegen Antidemokraten wehren. Dass NPD-Verbotsverfahren bis jetzt erfolglos waren heißt nicht, Feinden des Rechtsstaats bis zur Selbstaufgabe Narrenfreiheit zuzugestehen. X(

Guckst Du: http://de.narkive.com/2009/5/4/1670017-bundesl-nder-stellen-dokumentation-vor-die-npd-bek-mpft-aktiv.html


Die NPD verfolge ihre Ziele in einer Weise, die über eine originäre Rolle
als Wahlpartei in einem demokratischen Repräsentativsystem weit hinaus
reiche. Es gehe ihr nicht um Reformen, wie sie für das politische Leben
üblich und notwendig seien, sondern sie verfolge planvoll und
kontinuierlich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung.

Chronos
30.12.2010, 13:44
@Peg und Chronos
Beides wurde nicht gebrochen, es gibt auch eine Vertragsfreiheit, man kann mit denjenigen gerade im Gewerblichen Gebiet eingehen mit wenn man will. Wenn ich mit jemanden keinen Vertrag eingehen will(wie eben mit der NPD) dann bin ich nicht dazu verpflichtet. Das die NPD irgendwie benachteiligt wurden sehe ich hier nicht. Benachteiligt wäre sie gewesen wenn man ihr verbietet einen Parteitag abzuhalten aber in dem Fall ist es nicht der Fall. De4n Rest hat Gehirnnutzer richtig gut dargestellt.
Dein Rechtsverständnis ist erschütternd!

Wir reden hier nicht von gewerblichen Nutzungen oder sonstigen privatrechtlichen Vereinbarungen, sondern von einer kommunalen Einrichtung, die den (allen!) Bürgern jener Kommune gehört.

Vergiss doch einfach mal das BGB und denke ausnahmsweise mal in verfassungsrechtlichen Dimensionen!

Ausonius
30.12.2010, 13:47
Und wer sagt das die GMBH(es ist ja nicht die Stadt direkt) dazu verpflichtet ist einen Vertrag mit der NPD einzugehen?

Hier sei angemerkt, dass es insgesamt nicht positiv ist, wenn Kommunen Teile ihrer Arbeit in privatwirtschaftliche Tochtergesellschaften auslagern. Da werden allerhand Machenschaften möglich, unter anderem auch Umgehung der Tariflöhne.

Chronos
30.12.2010, 13:50
Nein; eine Demokratie darf und muß sich mit legalen Mitteln gegen Antidemokraten wehren. Dass NPD-Verbotsverfahren bis jetzt erfolglos waren heißt nicht, Feindes des Rechtsstaats bis zur Selbstaufgabe Narrenfreiheit zuzugestehen.
Es heisst aber erst recht nicht, dass irgendein Bürgermeister nun dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eigenmächtig vorgreifen und aus dem Handgelenk freihändig entscheiden darf, was aus verfassungsrechtlicher Sicht erlaubt oder verboten sein sollte.

Solange kein Urteil des BVerfG vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung. Immerhin leben wir noch in einem Rechtsstaat, auch wenn manche Leute dies vor lauter ideologischen Scheuklappen nicht mehr zur Kenntnis nehmen möchten.

Efna
30.12.2010, 13:51
Dein Rechtsverständnis ist erschütternd!

Wir reden hier nicht von gewerblichen Nutzungen oder sonstigen privatrechtlichen Vereinbarungen, sondern von einer kommunalen Einrichtung, die den (allen!) Bürgern jener Kommune gehört.

Vergiss doch einfach mal das BGB und denke ausnahmsweise mal in verfassungsrechtlichen Dimensionen!

Es gibt nicht mal auf kommunaler Ebene die Pflicht Räume zu gewerblichen Zwecken zu vermieten. Davon abgesehen hat man Gehirnutzer kleine Info mal wieder bewusst ignoriert


Auf Grund der Rechtsform her, kann die Stadt zwar als Inhaber und Gesellschafter der Eigengesellschaft Weser-Ems Halle Oldenburg Beteiligungs-GmbH nehmen aber nur soweit es den Gegenstand (Firmenzweck) dieser Gesellschaft betrifft.

Efna
30.12.2010, 13:51
Hier sei angemerkt, dass es insgesamt nicht positiv ist, wenn Kommunen Teile ihrer Arbeit in privatwirtschaftliche Tochtergesellschaften auslagern. Da werden allerhand Machenschaften möglich, unter anderem auch Umgehung der Tariflöhne.

Das ist richtig, aber das ist eine andere Sache.

Gehirnnutzer
30.12.2010, 13:53
Da es eine öffentliche Einrichtung ist, ist der Eigentümer letztendlich die Allgemeinheit.

Du ignorierst hier aber schön die anderen Gesellschafter der Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG).

Sathington Willoughby
30.12.2010, 13:56
Ich sag dir so wie es ist, sie wird abgewiesen.

PS: darüber finde ich es reichlich lächerlich das eine Partei und politische Richtung die sonst immer gegen das Antidiskriminierungsgesetz waren wo sie nur konnte sich jetzt darauf berufen.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: man will nicht diskriminieren, also muss man seine Gegner auch zu Wort kommen lassen.

Chronos
30.12.2010, 14:03
Es gibt nicht mal auf kommunaler Ebene die Pflicht Räume zu gewerblichen Zwecken zu vermieten. Davon abgesehen hat man Gehirnutzer kleine Info mal wieder bewusst ignoriert
Du verstehtst nicht mal deine eigenen Zitate!

Dein Zitat:


Auf Grund der Rechtsform her, kann die Stadt zwar als Inhaber und Gesellschafter der Eigengesellschaft Weser-Ems Halle Oldenburg Beteiligungs-GmbH nehmen aber nur soweit es den Gegenstand (Firmenzweck) dieser Gesellschaft betrifft.
Die Stadt Oldenburg ist Inhaber und Gesellschafter dieser Beteiligungsgesellschaft und damit auch privatrechtlicher Eigentümer der Räumlichkeit!

Damit ist alles gesagt.

Peg Bundy
30.12.2010, 14:04
Nein; eine Demokratie darf und muß sich mit legalen Mitteln gegen Antidemokraten wehren. Dass NPD-Verbotsverfahren bis jetzt erfolglos waren heißt nicht, Feinden des Rechtsstaats bis zur Selbstaufgabe Narrenfreiheit zuzugestehen. X(

Guckst Du: http://de.narkive.com/2009/5/4/1670017-bundesl-nder-stellen-dokumentation-vor-die-npd-bek-mpft-aktiv.html

Nein, dann ist es keine Demokratie mehr.

Demokratie sollte als organischer Prozess verstanden werden, der in der Öffentlichkeit stattfindet und dadurch eine pluralistische Meinungsbildung nährt.

... nicht unterdrückt.

Efna
30.12.2010, 14:06
Du verstehtst nicht mal deine eigenen Zitate!

Dein Zitat:


Die Stadt Oldenburg ist Inhaber und Gesellschafter dieser Beteiligungsgesellschaft und damit auch privatrechtlicher Eigentümer der Räumlichkeit!

Damit ist alles gesagt.

Ja über eine Tochtergesellschaft, bitte informiere dich mal über die Rechtslage in der Sache. Und auch die Stadt im allgemeinen ist nicht verpflichtet der NPD gewerbliche Räume und Flächen zu vermieten...

Chronos
30.12.2010, 14:15
Ja über eine Tochtergesellschaft, bitte informiere dich mal über die Rechtslage in der Sache. Und auch die Stadt im allgemeinen ist nicht verpflichtet der NPD gewerbliche Räume und Flächen zu vermieten...
Auch wenn sich die Stadt Oldenburg hinter noch so vielen Tochtergesellschaften versteckt, ist und bleibt sie als Alleingesellschafterin in der Verantwortung und hat demzufolge die Räumlichkeiten an jeden Interessenten - ungeachtet dessen Person und politischer Einstellung (siehe Gleichheitsgrundsatz) - zu vermieten.

Alles andere wäre Ungleichbehandlung und somit Rechtsbeugung nach Art. 3 GG.

Efna
30.12.2010, 14:21
Auch wenn sich die Stadt Oldenburg hinter noch so vielen Tochtergesellschaften versteckt, ist und bleibt sie als Alleingesellschafterin in der Verantwortung und hat demzufolge die Räumlichkeiten an jeden Interessenten - ungeachtet dessen Person und politischer Einstellung (siehe Gleichheitsgrundsatz) - zu vermieten.

Alles andere wäre Ungleichbehandlung und somit Rechtsbeugung nach Art. 3 GG.

Wie oft muss ich dir noch sagen das das Gleichbehandlungsgesetz in diesen Falle nicht greift? Es gibt ein Gleichheitsgesetz, aber das verpflichtet eine Kommune nicht einer Partei(rechtlich dem Verein gleichgestellt) Räumlichkeiten für gewerbliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Was denkst warum sich Städte verweigern mit Hausbesetzern oftmals Mietverträge einzugehen. Deiner Meinung wären die Kommunen dazu verpflichtet!

Chronos
30.12.2010, 14:29
Wie oft muss ich dir noch sagen das das Gleichbehandlungsgesetz in diesen Falle nicht greift?
Wie oft muss ich dir noch schreiben, dass es kein Gleichbehandlungsgesetz gibt, sondern einen Gleichbehandlungsgrundsatz als juristische Grundlage, von dem ausgehend die Gleichbehandlung justiziabel eingefordert werden kann?


Es gibt ein Gleichheitsgesetz,
Nein, zum Kuckuck nochmal, es gibt kein "Gleichheitsgesetz".


aber das verpflichtet eine Kommune nicht einer Partei(rechtlich dem Verein gleichgestellt) Räumlichkeiten für gewerbliche Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Es verpflichtet die Kommune, jeden Bürger entsprechend Art. 3 Abs. 3 GG gleich zu behandeln!


Was denkst warum sich Städte verweigern mit Hausbesetzern oftmals Mietverträge einzugehen. Deiner Meinung wären die Kommunen dazu verpflichtet!
Was das nun soll, weiss nur der Himmel!

Du bringst ungesetzliche Hausbesetzungen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz durcheinander.

Sinnlos. :rolleyes:

Efna
30.12.2010, 14:34
Du bringst ungesetzliche Hausbesetzungen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz durcheinander.

Sinnlos. :rolleyes:

Wenn Gebäude der Stadt gehören deiner Auffassung können sie an jeden Bürger vermietet werden. Warum hat man sehr oft Autonome verweigerte das sie besetzte Häuser gegen Miete nicht behalten konnten. Das widerspricht deiner Auzssage. Zweitens bei Töchterfirmen ist die Rechtslage übrigens anbders. Es tut mir ja leid das sich die Rechtsestremisten nicht wieder in ihrer Opferrolle suhlen können.

BRDDR_geschaedigter
30.12.2010, 14:37
Einen weitereren, wenn auch kleinen, Triumph unserer wehrhaften Demokratie über das unsägliche Rechtsdeppentum bescherte uns das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. :top:

Im Mai 2007 klagte die neonazistische NPD gegen die Stadt Oldenburg, weil diese den Braunbatzen die Vermietung einer Kongresshalle verweigerte, in der ein "Parteitag" abgehalten werden sollte. Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies die Klage ab, was nunmehr vom OVG Lüneburg bestätigt wurde.

Die NPD trägt die Kosten des Verfahrens. :D :]

Aber schaut einfach selbst: http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/landkreis-oldenburg/oldenburg/npd-klage-abgewiesen-1063080.html

Btw, in diesem Sinne:

http://www.linke-t-shirts.de/images/cover300/Gib-Nazis-keine-Chance_DLF64448.jpg

Edit: im Titel fehlt ein Buchstabe. Bitte ausbessern. :)

Achso, wehrhafte Demokratie ist es heutzutage, wenn man nach gut Dünken die Rechte anderer Leute beschneidet? Herrlich. :rolleyes:

Sprecher
30.12.2010, 14:40
Eine Oartei wo der Parteivorsitzende Hitler einen grossen Mann nannte,.

Ganz egal was man von Hitler hält über ihn wird auch in 100 Jahren noch gesprochen werden, wenn Merkel, Schröder, Guttenberg und wie die ganzen BRD-Witzfiguren heissen schon lange vergessen sind.

Efna
30.12.2010, 14:44
Ganz egal was man von Hitler hält über ihn wird auch in 100 Jahren noch gesprochen werden, wenn Merkel, Schröder, Guttenberg und wie die ganzen BRD-Witzfiguren heissen schon lange vergessen sind.

Als was wird von ihn sprechen, als grössenwahnsinniger Massenmörder? Als Dämon und Diktator? Hitler war nichts weiter die grösste Katastrophe die über Deutschland. Ohne dieses Dreckschwein wären wir wesentlich besser dran. Nein der GröFaZ verdient unsere ganze Verachtung.

hephland
30.12.2010, 14:44
solange man diese widerwärtige dreckspartei nicht verbieten kann oder will, bleibt einem im grundsatz nicht anderes übrig, als sie formal den anderen parteien gegenüber gleich zu behandeln.

das ist m.e. unerfreulich aber unausweichlich.

genausowenig wie man sich aufgrund von z.b. dämlichen islamisten dazu hergeben sollte, zivilisatorische standards über bord zu werfen, sollte man sich von dämlichen neonazis nicht dazu verleiten lassen, rechtsstaatliche grundsätze ins klo zu schütten.

wenn man das nämlich täte, würde man sich dem geschmeiß anähneln. daher: rede- und versammlungsfreiheit für das eklige idiotenpack.

pittbull
30.12.2010, 14:48
Nein, dann ist es keine Demokratie mehr.


Doch; es ist die bestmögliche Form einer realen Demokratie. Die Demokratie muß sich selbst schützen, damit niemand auf legalem Wege eine Diktatur errichten kann. Eine minimale Einschränkung von Grundrechten schützt uns vor der Gefahr eines Systems, in dem fast alle Rechte massiv beschnitten sind. Denk doch nur mal an die Weimarer Republik, die sich mit ihrer grenzenlos offenen Demokratie letztlich ihr eigenes Grab schaufelte. Wir haben aus Fehlern gelernt und das Konzept ist brauchbar, wie die 65-jährige Geschichte des Staats, der bisher am längsten auf deutschem Boden existiert, zeigt. :]

Aber vielleicht gibt es eines fernen Tages keinen politischen Extremismus mehr, so daß keinerlei Einschränkungen mehr nötig sind. Wer weiß? :)

WIENER
30.12.2010, 15:01
Darüber hinaus kann die Stadt Oldenburg selber entscheiden an wen sie ihre Räumlichkeiten vermietet und an wen nicht.

Ich werde dich daran erinnern, wenn irgendein Bimbo oder Musl nicht in eine Disco reinkam und deshalb den Veranstalter klagte.

WIENER
30.12.2010, 15:07
solange man diese widerwärtige dreckspartei nicht verbieten kann oder will, bleibt einem im grundsatz nicht anderes übrig, als sie formal den anderen parteien gegenüber gleich zu behandeln.

das ist m.e. unerfreulich aber unausweichlich.
genausowenig wie man sich aufgrund von z.b. dämlichen islamisten dazu hergeben sollte, zivilisatorische standards über bord zu werfen, sollte man sich von dämlichen neonazis nicht dazu verleiten lassen, rechtsstaatliche grundsätze ins klo zu schütten.

wenn man das nämlich täte, würde man sich dem geschmeiß anähneln. daher: rede- und versammlungsfreiheit für das eklige idiotenpack.

Ein linker mit einem intelligenten Beitrag? Was ist passiert?

Efna
30.12.2010, 15:08
Ein linker mit Hirn? Was ist passiert?

Wie schade das es so etwas wie Hirn nicht auch untrer Rechten gibt:)

Chronos
30.12.2010, 15:08
Die Demokratie muß sich selbst schützen, damit niemand auf legalem Wege eine Diktatur errichten kann.
Na fein. Dann sollten wir doch auch all jene ins Auge fassen, die eine "Diktatur des Proletariats" fordern. Oder wäre eine solche "Diktatur" dem Herrn dann genehm?


Eine minimale Einschränkung von Grundrechten schützt uns vor der Gefahr eines Systems, in dem fast alle Rechte massiv beschnitten sind.
Das ist ja genau die Melodie, die die Islamis ständig intonieren. Einige Grundrechte einschränken, damit die Scharia realisiert werden kann! Ein dreifaches Hoch auf Aldous Huxley und seine Visionen von der "Schönen neuen Welt!"


Denk doch nur mal an die Weimarer Republik, die sich mit ihrer grenzenlos offenen Demokratie letztlich ihr eigenes Grab schaufelte.
Die Weimarer Republik schaufelte sich wegen rund 7 Millionen Arbeitsloser, einer Wirtschaftskrise ungeahnten Ausmaßes und wegen der erdrückenden Reparationszahlungen ihr eigenes Grab.


Wir haben aus Fehlern gelernt und das Konzept ist brauchbar, wie die 65-jährige Geschichte des Staats, der bisher am längsten auf deutschem Boden existierte, zeigt.
Das Konzept der Bundesrepublik ist ausgereizt und am kollabieren. Wenn die vielzitierten Väter des Grundgesetzes hätten ahnen können, wie ihr gutgemeinter Artikel über die Religionsfreiheit mal zum islamischen Bumerang werden könnte, wäre der betreffende Passus sicher anders ausgefallen.


Aber vielleicht gibt es eines fernen Tages keinen politischen Extremismus mehr, so daß keinerlei Einschränkungen mehr nötig sind. Wer weiß? :)
Ganz sicher nicht, solange der Mensch als solcher mit einer uralten Firmware 1.0 herumrennt und kein Update bekommt.

Ganz sicher auch nicht, wenn sich der Mensch weiter so vermehrt und es dann von rund 3 Milliarden um 1950 herum, über rund 7 Milliarden heute, dann in zwei oder drei Jahrzehnten vielleicht 15...20 Milliarden sein werden.
Wenn dann die Ressourcen knapp werden, möchte ich nicht wissen, welcher Extremismus dann entstehen wird.

WIENER
30.12.2010, 15:10
Wie schade das es so etwas wie Hirn nicht auch untrer Rechten gibt:)

Dich hab ich mit Links und Hirn nicht gemeint, ganz im Gegenteil.

Efna
30.12.2010, 15:12
Dich hab ich mit Links und Hirn nicht gemeint, ganz im Gegenteil.

Es sollte lieber heissen das Rechts und Hirn zwei widersprüche sind...

WIENER
30.12.2010, 15:17
Es sollte lieber heissen das Rechts und Hirn zwei widersprüche sind...

Jaja, ist gut, verzeih dass ich dir keine Antworten mehr gebe, Diskussionen mit Hirnamputierten wie dir haben für mich keinen Sinn.

Tschüß mein kleines Dummchen.

Efna
30.12.2010, 15:18
Jaja, ist gut, verzeih dass ich dir keine Antworten mehr gebe, Diskussionen mit Hirnamputierten wie dir haben für mich keinen Sinn.

Tschüß mein kleines Dummchen.

Ich bin nur auf deine Argumentationsweise herunter gegangen tut mir leid wenn dir deine eigene Dummheit Angst, sind eigentlich alle Ösis so bescheuert?

henriof9
30.12.2010, 15:31
Niemand kann und darf der NPD den "Parteitag" verbieten. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch nur irgendjemand gezwungen ist, dem braunen Pack Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Von mir aus kann die NPD in einer Tiefgarage oder unter Brücken ihre periodischen Meetings halten, deren Inhalte zumeist aus NS-Lobhudelei, Deutschlandhaß, Holocaustleugnung und rassistischer Hetze bestehen. X(

Es bedeutet aber genauso nicht, daß Städte ihren eigenen Gesellschaften oder anderen untersagen z.B. an bestimmte Parteien oder Mitglieder bestimmter Parteien oder auch Menschen von denen sie annehmen, daß sie einer bestimmten politischen Richtung angehören ( könnten ), etwas zu verwehren bzw. sogar entsprechende Passagen in ihren Mietverträgen oder sonstigen Verträgen einzuarbeiten.

Es spielt dabei auch keine Rolle wessen Inhalt deren Meetings haben, bei der kommunistischen Plattform hören wir ja auch die Lobhudelei, eine Rolle dabei spielt lediglich, daß der mündige Bürger die Möglichkeit nutzen kann und darf sich sein eigenes Bild zu machen.

Und ich möchte mal erleben was in Berlin los wäre, wenn das Hotel Estrel sein Conventioncenter zur Verfügung stellen würde wollen, für einen NPD- Parteitag und, im Gegenzug, für einen Linken- Parteitag.
Fällt Dir da nicht etwas auf ?

-jmw-
30.12.2010, 16:23
Warum muss sie den Zugang bekommen? Und wer sagt das die GMBH(es ist ja nicht die Stadt direkt) dazu verpflichtet ist einen Vertrag mit der NPD einzugehen?
Verpflichtet ist sie nicht: Sie kann sich völlig legal arschig und antidemokratisch verhalten.
Applaus wird sie dafür dann aber nicht von mir bekommen.

-jmw-
30.12.2010, 16:30
nein ist es nicht, die Stadt ist nur Inhaber....

PS: desweiteren muss niucht alles was der Stadt auch zwangsläufig öffentlich sein.
Öffentlich finanziertes Eigentum unter quasi-privater Verfügungsgewalt von Staatsbediensteten ist nicht wirklich eine erstrebenswerte Einrichtung imho.

-jmw-
30.12.2010, 16:34
Nein; eine Demokratie darf und muß sich mit legalen Mitteln gegen Antidemokraten wehren. Dass NPD-Verbotsverfahren bis jetzt erfolglos waren heißt nicht, Feinden des Rechtsstaats bis zur Selbstaufgabe Narrenfreiheit zuzugestehen. X(
Die NPD ist ein völlig unwichtiger Haufen politisch grösstenteils inkompetenter Spinner, an der abertausende von Möchtegernantifaschisten tagtäglich den Grad ihrer Stauffenbergigkeit zu messen versuchen.

Aber sie ist auch eine erlaubte Partei, die in bundesrepublikanischen Landtagen sitzt;
private Kreuzzüge seitens staatlicher Einrichtungen haben da gefälligst zu unterbleiben!

Wenn jemand meint, die Demokratie vor den "Nazis" retten zu müssen, soll er losgehen und den Herrn Voigt erschiessen - nicht Inquisition spielen.

-jmw-
30.12.2010, 16:35
Du ignorierst hier aber schön die anderen Gesellschafter der Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG).
Durchaus nicht!
Ich mahne nur an, dass Arrangements, die dererlei Verhalten möglich machen, gefälligst zu unterlassen sind.

-jmw-
30.12.2010, 16:44
Die Demokratie muß sich selbst schützen, damit niemand auf legalem Wege eine Diktatur errichten kann.
Muss sie, ja.
Aber das hat mit der NPD nix zu tun, denn die ist einie Grössenordnungen entfernt davon, eine Gefahr für die FDGO zu werden.
Und insofern die Aufregung um sie lediglich aufgesetzt, vorgeschoben - und unwichtig.


Aber vielleicht gibt es eines fernen Tages keinen politischen Extremismus mehr, so daß keinerlei Einschränkungen mehr nötig sind. Wer weiß? :)
Wird nicht geschehen.
Faschos, Demokraten, Rotfrontler u.ä. Staazidioten wird es immer geben, wenn auch die einen oder anderen oder idealerweise alle drei in der Minderheit. :] :D

Efna
30.12.2010, 16:48
Durchaus nicht!
Ich mahne nur an, dass Arrangements, die dererlei Verhalten möglich machen, gefälligst zu unterlassen sind.

Es geht mir gar nicht darum ob man es für moralisch richtig oder falsch hölt, sondern rein juristisch gesehen ist das abweisen der Anklage durchaus richtig, nach geltenden Recht.

-jmw-
30.12.2010, 17:41
Es geht mir gar nicht darum ob man es für moralisch richtig oder falsch hölt, sondern rein juristisch gesehen ist das abweisen der Anklage durchaus richtig, nach geltenden Recht.
Solange das Urteil nicht aufgehoben oder seine Grundlagen vom BVerfG verworfen werden, ist das fraglos so, ja.

Gehirnnutzer
30.12.2010, 18:33
Durchaus nicht!
Ich mahne nur an, dass Arrangements, die dererlei Verhalten möglich machen, gefälligst zu unterlassen sind.

Nun dabei ist die Frage offen, ob man ohne diese angeblichen Arrangements noch Investoren gewinnen kann, die sich an der Finanzierung und dem Betrieb solcher öffentlichen Einrichtungen beteiligen?

-jmw-
30.12.2010, 18:37
Wenn denen vorher klargemacht wird, wie die Regeln sind, werden sie schon mitmachen.
Schliesslich geht es hier um Geld und da wird sich schon jemand finden.

hephland
30.12.2010, 18:44
Nun dabei ist die Frage offen, ob man ohne diese angeblichen Arrangements noch Investoren gewinnen kann, die sich an der Finanzierung und dem Betrieb solcher öffentlichen Einrichtungen beteiligen?

wenn private investoren mit im boot sind, dann handelt es sich wohl kaum noch um öffenttliche einrichtungen. dann sieht die sache natürlich anders aus.

und natürlich möchte kaum ein investor mit so einem nazisauhaufen in zusammenhang gebracht werden.

klartext
30.12.2010, 19:21
Es geht mir gar nicht darum ob man es für moralisch richtig oder falsch hölt, sondern rein juristisch gesehen ist das abweisen der Anklage durchaus richtig, nach geltenden Recht.[
Uner Rechtssystem basiert auf dem Grundsatz, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Das gilt auch für Parteien. Ich halte dieses Urteil deshalb für falsch. Die NPD sollte in eine höhere Instanz gehen.

Bräunie
30.12.2010, 19:29
Er ist ein Provokateur und vielleicht sollte man darüber nachdenken, Ihn auf die Ignore Liste zu setzen. Er verbreitet ja nichts alls Hetze und Propaganda und ist nicht im geringsten an einer sachlichen Diskussion interessiert bzw. Argumenten zugänglich.

Habe ich schon lange gemacht, und andere auch! Mit ihm gebe ich mich nicht ab, ist mir einfach zu blöd. Auch privat würde ich mich nicht mit Leuten abgeben, deren einziges Programm "gegen Nazis sein" ist. Für seinen faschistoiden "Nazihass" gibt es aus meiner Sicht fast nur eine Erklärung: Er wollte mal was von einer braunen Maid, die ihm aber nen Korb gab. Das konnte er nicht auf sich sitzen lassen und macht nun gegen alles, was ihm vom System als "rechts" verkauft wird, seinen Fahndungsstandpunkt auf.

pittbull
30.12.2010, 19:47
Na fein. Dann sollten wir doch auch all jene ins Auge fassen, die eine "Diktatur des Proletariats" fordern. Oder wäre eine solche "Diktatur" dem Herrn dann genehm?

Mitnichten; radikalkommunistische Deppenvereine wie z.B. die KPD sind bei uns verboten. Und z.B. die MLPD wird, ähnlich wie die NPD, vom Verfassungsschutz überwacht.



Das ist ja genau die Melodie, die die Islamis ständig intonieren. Einige Grundrechte einschränken, damit die Scharia realisiert werden kann!

Das ist mir neu. Hardcore-Musels plädieren vielleicht für eine Selbstverwaltung ihrer eigenen Leute unter Shari’a-Recht, jedoch wollen sie keine Verfassungsänderung die alle Menschen unseres Landes betrifft. Im übrigen leiden radikale Muslims ebenso wie Rechtsdeppen unter den Extremismusbeschränkungen, die bei uns wirksam sind. :]



Die Weimarer Republik schaufelte sich wegen rund 7 Millionen Arbeitsloser, einer Wirtschaftskrise ungeahnten Ausmaßes und wegen der erdrückenden Reparationszahlungen ihr eigenes Grab.

Naja; eine Wirtschaftskrise hatte damals die ganze Welt erfaßt, während der Versailler Vertrag fälschlicherweise dem Deutschen Reich die Alleinschuld am WW1 zusprach. Beides nutzen die Nationalsozialisten als Zugpferde um sich emporzuschwingen. Aber dass sie es überhaupt schafften die Regierungsgewalt an sich zu reißen und die Demokratie zu beseitigen, ist der blauäugigen, jungen Weimarer Demokratie zu verdanken, die über keinerlei Schutzmechanismen gegen Extremisten verfügte. Wir hingegen haben aus diesem Fehler gelernt. :]



Das Konzept der Bundesrepublik ist ausgereizt und am kollabieren.

Das behaupten Du und Deine Gesinnungsgenossen. :hihi:



Wenn die vielzitierten Väter des Grundgesetzes hätten ahnen können, wie ihr gutgemeinter Artikel über die Religionsfreiheit mal zum islamischen Bumerang werden könnte, wäre der betreffende Passus sicher anders ausgefallen.

Zugegeben; man hatte damals vermutlich keine Ahnung vom Islam, der eben nicht nur eine Religion, sondern eine auf Expansion und Menschenfeindlichkeit ausgerichtete Ideologie beinhaltet. Trotzdem sind Trennung von Staat und Religion (Artikel 140 des GG verweist auf Artikel 137 der Weimarer Verfassung) u.ä. enthalten, die eine Bekämpfung des Islamismus rechtlich ermöglichen. :)



Ganz sicher nicht, solange der Mensch als solcher mit einer uralten Firmware 1.0 herumrennt und kein Update bekommt.

Das Update muß er sich selbst schreiben. Sowas geht natürlich nicht von heut auf morgen, sondern dauert wegen der hohen Komplexität noch einige Zeit. Aber wir werden es schaffen. Ich bin dabei ganz zuversichtlich. :]

pittbull
30.12.2010, 19:57
Er ist ein Provokateur und vielleicht sollte man darüber nachdenken, Ihn auf die Ignore Liste zu setzen. Er verbreitet ja nichts alls Hetze und Propaganda und ist nicht im geringsten an einer sachlichen Diskussion interessiert bzw. Argumenten zugänglich.

Für wen treibe ich Propaganda? ?(

Btw, wenn Du sachliche Argumente hast und ich etwas dazu sagen kann, dann werde ich Dir sicherlich antworten. Nimm mir bitte nicht übel, wenn ich bei der Vielzahl der Postings mal etwas übersehe. Schick mir notfalls eine PM, wenn Du unbedingt ein Statement von mir zu eine Deiner Aussagen haben möchtest. Ich werde dann auf jeden Fall darauf eingehen. :]

hephland
30.12.2010, 19:59
vollzitat


so ist es.

Chronos
30.12.2010, 20:00
Solange das Urteil nicht aufgehoben oder seine Grundlagen vom BVerfG verworfen werden, ist das fraglos so, ja.
Nein, das Urteil ist nicht rechtens. Es fehlt jede juristische Grundlage, einer wie auch immer gearteten Organisation die Vermietung einer Räumlichkeit zu verweigern, wenn ebendiese Räumlichkeit schon anderen, gleichartigen Veranstaltern zur Verfügung gestellt worden ist (Gleichbehandlungsgrundsatz, Präzedenzfall).

Eine mögliche Verweigerung kann nur anhand folgender konkreter Annahmen begründet werden:

1. Technische Gründe (Gebäudeeignung, Belegungsüberschneidung);

2. Begründete Zweifel an der Solvenz des Mieters;

3. Sicherheitsaspekte.

Das Geschrei, wenn eine solche unterinstanzliche Entscheidung auf eine andere politische oder religiöse Organisation angewandt worden wäre, kann man sich lebhaft vorstellen...

klartext
30.12.2010, 22:55
Für wen treibe ich Propaganda? ?(

Btw, wenn Du sachliche Argumente hast und ich etwas dazu sagen kann, dann werde ich Dir sicherlich antworten. Nimm mir bitte nicht übel, wenn ich bei der Vielzahl der Postings mal etwas übersehe. Schick mir notfalls eine PM, wenn Du unbedingt ein Statement von mir zu eine Deiner Aussagen haben möchtest. Ich werde dann auf jeden Fall darauf eingehen. :]

In einem Rechtsstaat stehen jeder zugelassenen Partei die selben Rechte zu. Hier geht es nicht um Neonazis, sondern um ein Grundrecht, das nicht nach Belieben zugeteilt werden darf.

Efna
30.12.2010, 22:59
[
Uner Rechtssystem basiert auf dem Grundsatz, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Das gilt auch für Parteien. Ich halte dieses Urteil deshalb für falsch. Die NPD sollte in eine höhere Instanz gehen.

Das ändert aber nichts dran das meine Seine Gewerbeflächen und Räume an den Vermieten kann an den man will.

pittbull
30.12.2010, 23:10
In einem Rechtsstaat stehen jeder zugelassenen Partei die selben Rechte zu. Hier geht es nicht um Neonazis, sondern um ein Grundrecht, das nicht nach Belieben zugeteilt werden darf.

Von Staats wegen legt man der NPD keine Steine in den Weg. Sämtliche Anti-NPD-Aktionen gehen entweder von Privatpersonen oder von Interessengruppen aus, denen Naonazis in unserem Land ein Dorn im Auge sind. Dass die NPD zumeist den Kürzeren zieht*, liegt an ihrerer eigenen Unfähigkeit und der ihrer (rechtsextremistisch angehauchten) Anwälte. Ich bin darüber übrigens gar nicht unglücklich. :]

* Dies werten Rechtsdeppen irrtümlicherweise als Unterdrückung der Meinungsfreiheit, etc. :hihi:

Peg Bundy
30.12.2010, 23:22
Von Staats wegen legt man der NPD keine Steine in den Weg. Sämtliche Anti-NPD-Aktionen gehen entweder von Privatpersonen oder von Interessengruppen aus, denen Naonazis in unserem Land ein Dorn im Auge sind. Dass die NPD zumeist den Kürzeren zieht*, liegt an ihrerer eigenen Unfähigkeit und der ihrer (rechtsextremistisch angehauchten) Anwälte. Ich bin darüber übrigens gar nicht unglücklich. :]

* Dies werten Rechtsdeppen irrtümlicherweise als Unterdrückung der Meinungsfreiheit, etc. :hihi:

Hier irrst Du schon wieder, Verehrtester. Der Staat mischt sich sehr wohl in diese Belange ein, indem er diese Stigmatisierung und Untergrabung der NPD nicht unterbindet.
Hätte man einer internen Muselkonferenz den Zutritt verweigert, wäre der gleiche demokratische Rechtsstaat schon wieder am aufjaulen und egal worauf sich diese "Privatperson oder Interessengruppe" dann stützt, Oldenburg wäre zum ewigen Kotau verdammt.

Wenn vom Staat nicht forciert, würde sich kaum einer erlauben, der NPD die Tür zu zeigen.

Gehirnnutzer
30.12.2010, 23:30
Nein, das Urteil ist nicht rechtens. Es fehlt jede juristische Grundlage, einer wie auch immer gearteten Organisation die Vermietung einer Räumlichkeit zu verweigern, wenn ebendiese Räumlichkeit schon anderen, gleichartigen Veranstaltern zur Verfügung gestellt worden ist (Gleichbehandlungsgrundsatz, Präzedenzfall).



Chronos, wie sind hier nicht nicht im angelsächsischen Rechtsraum, dort gibt es Präzedenzfälle, hier nicht.
Unsere Gerichte orientieren sich an den Gesetzen nicht an den Entscheidungen anderer Gerichte.
Es gibt zwar die Grundsatzentscheidungen von Obergerichten, die etwas grundsätzliches zur Auslegung des Gesetzes festlegen, das ist aber nicht mit dem angelsächsischen Rechtssystem zu vergleichen.

Der Artikel gibt nicht ausreichend Informationen über das gesamte Verfahren und den genauen Verfahrensgegenstand, deswegen ist es schwer etwas über die Gesetzesgrundlage zu sagen.

Was du und einige hier nicht beachten, sind die verschiedenen Rechtsverhältnisse und Rechtsparteien in diesem Fall.

Lassen wir mal die kleine bedeutene Ungenauigkeit in dem Artikel außen vor, das die Eigengesellschaft der Stadt Oldenburg nicht Betreiber der Halle ist, sondern nur ein Gesellschafter und Komplementär der hallenbetreibenden Kommanditgesellschaft, sondern setzen die Eigengesellschaft direkt als Betreiber. Das vereinfacht die Darstellung.

Wir haben es mit drei Rechtsparteien zu tun und nicht, wie hier einige denken mit zweien.

1. Rechtspartei ist die NPD (juristische Person)

2. Rechtspartei ist die Eigengesellschaft der Stadt Oldenburg, die auch wenn sie der Stadt Oldenburg gehört, eine eigenständige juristische Person ist.

3. Rechtspartei ist die Stadt Oldenburg, auch eine juristische Person.

Durch das Mietansinnen der NPD entsteht ein Rechtsverhältnis zwischen der NPD und der Eigengesellschaft, nicht aber zwischen der Stadt Oldenburg und der NPD.

Die Entscheidung der Eigensellschaft nicht an die NPD zu vermieten ist eine eigene Entscheidung der Eigengesellschaft und nicht der Stadt Oldenburg.
Das wird auch aus dem Klageansinnen der NPD klar, denn sie hat darauf geklagt, das die Stadt Oldenburg auf die Eigengesellschaft einwirkt, eine andere Entscheidung zu treffen.

Auf Grund des ebengenannten Rechtsverhältnisses kann eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wenn er vorliegen würde, nur durch die Eigengesellschaft selber, nicht aber durch die Stadt Oldenburg erfolgen.

Der Artikel macht übrigens einen falschen Vergleich, auch wenn das verglichener Verfahren auch negativ für die NPD ausgegangen ist.
Das Peter Friedrich Ludwigs Hospital Kulturzentrum befindet sich im direkten Eigentum bzw. direkter Verwaltung der Stadt Oldenburg.

pittbull
31.12.2010, 00:05
Hier irrst Du schon wieder, Verehrtester. Der Staat mischt sich sehr wohl in diese Belange ein, indem er diese Stigmatisierung und Untergrabung der NPD nicht unterbindet.

Der Staat wird den Teufel tun, rückständigen, menschenverachtenden, neonazistischen Antidemokraten auch nur die geringste Hilfestellung zu leisten. Die NPD kann heilfroh sein, dass sie überhaupt noch als Partei zugelassen ist. IMHO sollte sie dies als eine große Chance betrachten, die NS-Vergangenheit ein für allemal abzuhaken und zu einer demokratischen, produktiven Rechtspartei zu werden, die Grundgesetz und Demokratie akzeptiert. Doch so wie ich die Lage einschätze, ist die NPD eine Totgeburt, die sich früher oder später selbst auflöst oder verboten wird.



Wenn vom Staat nicht forciert, würde sich kaum einer erlauben, der NPD die Tür zu zeigen.

Warum das denn? Vielleicht, weil man vor rechtsradikalen Schlägern Angst haben soll? ?(

Paul Felz
31.12.2010, 00:23
Der Staat wird den Teufel tun, rückständigen, menschenverachtenden, neonazistischen Antidemokraten auch nur die geringste Hilfestellung zu leisten. Die NPD kann heilfroh sein, dass sie überhaupt noch als Partei zugelassen ist. IMHO sollte sie dies als eine große Chance betrachten, die NS-Vergangenheit ein für allemal abzuhaken und zu einer demokratischen, poduktiven Rechtspartei zu werden, die Grundgesetz und Demokratie akzeptiert. Doch so wie ich die Lage einschätze, ist die NPD eine Totgeburt, die sich früher oder später selbst auflöst oder verboten wird.


Warum das denn? Vielleicht, weil man vor rechtsradikalen Schlägern Angst haben soll? ?(
Wie jetzt, DIE LINKE wird verboten?

hephland
31.12.2010, 00:29
im realen leben, also außerhalb z.b. diesen forums reicht es zur zeit aus, die nazideppen einfach auszulachen. sie geben dafür ja hinreichend anlaß.

Sprecher
31.12.2010, 10:24
im realen leben, also außerhalb z.b. diesen forums reicht es zur zeit aus, die nazideppen einfach auszulachen. sie geben dafür ja hinreichend anlaß.

Erst ignorieren sie dich, dann verlachen sie dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du. (Mahatma Gandhi)

:D

Quo vadis
31.12.2010, 11:28
Ich weiß nicht wen Du hier veräppeln willst. Parteitage sind jedenfalls gesetzlich vorgeschrieben, auch für die NPD.

Eben. Muß man sich mal vorstellen- der Staat erläßt eine gesetzliche Pflicht, um dann denjenigen die Erfüllung dieser Pflicht unmöglich zu machen. Absurdistan kann sich selber gar nicht besser konterkarieren.

Quo vadis
31.12.2010, 11:32
Das ändert aber nichts dran das meine Seine Gewerbeflächen und Räume an den Vermieten kann an den man will.

Träger einer Stadthalle ist die öffentliche Hand. Diese öffentliche Hand verlangt per Gesetz von jeder Partei in Deutschland, einen ordentlichen Parteitag abzuhalten.

Efna
31.12.2010, 11:34
Träger einer Stadthalle ist die öffentliche Hand. Diese öffentliche Hand verlangt per Gesetz von jeder Partei in Deutschland, einen ordentlcihen Parteitag abzuhalten.

Bitte lest dir nochmal Gehirnnutzers Beiträge durch, dann wirst du merken das es nicht wirklich richtig ist.

Peg Bundy
31.12.2010, 11:47
Der Staat wird den Teufel tun, rückständigen, menschenverachtenden, neonazistischen Antidemokraten auch nur die geringste Hilfestellung zu leisten. Die NPD kann heilfroh sein, dass sie überhaupt noch als Partei zugelassen ist. IMHO sollte sie dies als eine große Chance betrachten, die NS-Vergangenheit ein für allemal abzuhaken und zu einer demokratischen, produktiven Rechtspartei zu werden, die Grundgesetz und Demokratie akzeptiert. Doch so wie ich die Lage einschätze, ist die NPD eine Totgeburt, die sich früher oder später selbst auflöst oder verboten wird.
Dein Müll wird immer unerträglicher. Zum einen werden Musels, Linke und Grüne unter den gleichen Vorzeichen hofiert, zum anderen bist Du einer der größten Verfechter dieser absurden Theorien und wirst nicht müde, sie unreflektiert zum besten zu geben. Vieleicht solltest Du endlich mal anfangen, diesen-Deinen Unterstellungen auch Quellen folgen zu lassen. Bring endlich Fakten für Rückständigkeit, Menschenverachtung und Antidemokratie. Und komme mir nicht wieder mit dem HC, diese Phrase ist bis zum get no ausgelutscht.


Warum das denn? Vielleicht, weil man vor rechtsradikalen Schlägern Angst haben soll? ?(
Du bist einfach nur krank :rolleyes: Etwas Logik vorm betätigen des Antwort- Button täte auch Dir gut.

Gehirnnutzer
31.12.2010, 13:50
Träger einer Stadthalle ist die öffentliche Hand. Diese öffentliche Hand verlangt per Gesetz von jeder Partei in Deutschland, einen ordentlichen Parteitag abzuhalten.

Irrtum in diesem Falle, mein lieber Quo Vadis, Träger der Weser Ems Halle ist die

Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG, deren Komplementär die Weser-Ems Halle Oldenburg Beteiligungs-GmbH, eine Eigengesellschaft der Stadt Oldenburg ist, jedoch sind die Kommaditisten der Gesellschaft Privatpersonen und Unternehmen aus dem Raum Oldenburg.

Ihr schreit alle schön Bruch des Rechtsstaat, nur in eurer Ereiferung missachtet ihr die Rechte der eben genannten Kommaditisten.

Die Halle ist eben nicht vollständig in der öffentliche Hand und damit ist eure Argumentation hinfällig.

Auch wenn die offentliche Hand durch die Beteiligungsgesellschaft an der Halle beteiligt ist, ist der tragende Kommanditgesellschaft rechtlich wie jedes andere private Unternehmen mit ihren Rechten und Pflichten zu behandeln.

Das ganze ist eine Sache, die vollkommen durch die Vertragsfreiheit gedeckt ist, NPD hin oder her.

Und nach mal für die ganz Resistenten hier, das AGG spielt hier keine Rolle, da im zivilrechtlichen Bereich die Weltanschauung nicht von Bedeutung ist.
Das kann jeder in den §§ 19 und 20 des AGG nachlesen.

Efna
31.12.2010, 13:57
Irrtum in diesem Falle, mein lieber Quo Vadis, Träger der Weser Ems Halle ist die

Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG, deren Komplementär die Weser-Ems Halle Oldenburg Beteiligungs-GmbH, eine Eigengesellschaft der Stadt Oldenburg ist, jedoch sind die Kommaditisten der Gesellschaft Privatpersonen und Unternehmen aus dem Raum Oldenburg.

Ihr schreit alle schön Bruch des Rechtsstaat, nur in eurer Ereiferung missachtet ihr die Rechte der eben genannten Kommaditisten.

Die Halle ist eben nicht vollständig in der öffentliche Hand und damit ist eure Argumentation hinfällig.

Auch wenn die offentliche Hand durch die Beteiligungsgesellschaft an der Halle beteiligt ist, ist der tragende Kommanditgesellschaft rechtlich wie jedes andere private Unternehmen mit ihren Rechten und Pflichten zu behandeln.

Das ganze ist eine Sache, die vollkommen durch die Vertragsfreiheit gedeckt ist, NPD hin oder her.

Und nach mal für die ganz Resistenten hier, das AGG spielt hier keine Rolle, da im zivilrechtlichen Bereich die Weltanschauung nicht von Bedeutung ist.
Das kann jeder in den §§ 19 und 20 des AGG nachlesen.

Ich glaube das das für einige User zu Kompliziert ist, sind halt keine Stammtischparolen...

Peg Bundy
31.12.2010, 14:00
Ich glaube das das für einige User zu Kompliziert ist, sind halt keine Stammtischparolen...

Dummschwätzer :rolleyes:

Chronos
31.12.2010, 14:50
Chronos, wie sind hier nicht nicht im angelsächsischen Rechtsraum, dort gibt es Präzedenzfälle, hier nicht.
Unsere Gerichte orientieren sich an den Gesetzen nicht an den Entscheidungen anderer Gerichte.
Es gibt zwar die Grundsatzentscheidungen von Obergerichten, die etwas grundsätzliches zur Auslegung des Gesetzes festlegen, das ist aber nicht mit dem angelsächsischen Rechtssystem zu vergleichen.
Damit hast Du mich tatsächlich auf dem falschen oder richtigen (ja nach Betrachtungsweise) Fuß erwischt.
Tatsächlich habe ich mich viele Jahre (als Leiter der Entwicklungsabteilung eines aussereuropäischen Elektronikherstellers) sehr häufig mit dem amerikanischen Patentrecht herumschlagen müssen.
Die Unterschiede zum deutschen bzw. harmonisierten europäischen Patentrecht sind gravierend und zeugen von einem fundamental anderen Rechtsverständnis. Dies mag mein rechtliches Einschätzungsvermögen beeinflusst haben.

Aber zurück zum Thema.

Natürlich sind mir die grundsätzlichen Rechtsnormen in diesem speziellen Fall bekannt. Natürlich ist mir auch bekannt, dass die beteiligten Parteien auf die klagende NPD und die Betreibergesellschaft der Halle scharf abgegrenzt sind und die Stadt Oldenburg nur mittelbar als Gesellschafterin bzw. Kommanditistin oder Komplementärin der Betreibergesellschaft als juristische Person privaten Rechts auftritt.

Insofern sind die juristischen Abgrenzungen quasi "wasserdicht".

Mir ist allerdings auch sehr klar, dass es in diesem Fall aus juristischer Sicht um "vermintes Gelände" handelt und der Entscheidungsspielraum des beschlussfassenden Vorsitzenden sehr weit dehnbar ist.

Einen wichtigen Aspekt habe ich allerdings in Deiner Abhandlung vermisst:

Auch wenn sich die Stadt Oldenburg als nur mittelbar Beteiligte hinter der Betreibergesellschaft verschanzt haben mag, ist jedoch die Betreibergesellschaft an gewisse fundamentale Rechtsgrundsätze gebunden. Auch eine GmbH & Co. KG arbeitet nicht im juristisch luftleeren Raum und hat sich an gewisse rechtsstaatliche Grundsätze zu halten.

Es läge durchaus im Ermessen des Vorsitzenden, in der Ablehnung einen Verstoß wegen "Sittenwidrigkeit" zu sehen, ebenso, wie der Vorsitzende einen solchen Verstoß gegen die guten Sitten beispielsweise bei einer ungerechtfertigten Vermietung an eine kriminelle Organisation oder an einen Bordellbetreiber sehen könnte.

Aber ich muss einräumen, dass hier eine sehr weite Spanne juristischer Spitzfindigkeiten existiert.

Wir werden sehen, ob die unterlegene Partei in Revision gehen und wie dann die nächsthöhere Instanz entscheiden wird, wobei ich eine Wette eingehen würde, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg bestätigt werden wird, aber nicht aus juristischen, sondern aus populistischen Gründen.

Ich danke Dir für Deine sehr sachliche, ruhige und fundierte Antwort auf meinen vorhergehenden Beitrag.

Ich wünsche Dir einen guten Rutsch ohne juristische Fußangeln und Fallstricke!

Gehirnnutzer
31.12.2010, 15:02
Ich glaube das das für einige User zu Kompliziert ist, sind halt keine Stammtischparolen...

Das mag vielleicht auf ein paar User zutreffen aber nicht auf alle. Efna du machst hier den Fehler, alle die das Urteil kritisieren in den Topf der NPD-Symphatisanten zu werfen und das ist falsch.

Sie betrachten die ganze Sache losgelöst von dem, was die NPD darstellt und urteilen nach ihrem Rechtsempfinden über Gleichbehandlung. Ich sehe darin nichts falsches.

Bei dieser Betrachtungsweise kann man zu einem unterschiedlichen Ergebnis kommen, denn man kann auch sagen, wenn die Stadt Oldenburg sich nie Einfluss auf die Entscheidungen der Eigengesellschaft genommen hat und auch nie bei solchen Entscheidungen auf die Eigengesellschaft eingewirkt hat, warum sollte sie es dann bei der NPD müssen.

latrop
31.12.2010, 15:20
im realen leben, also außerhalb z.b. diesen forums reicht es zur zeit aus, die nazideppen einfach auszulachen. sie geben dafür ja hinreichend anlaß.

Genau wie die Grünen und Linken.

Gehirnnutzer
31.12.2010, 15:27
Einen wichtigen Aspekt habe ich allerdings in Deiner Abhandlung vermisst:

Auch wenn sich die Stadt Oldenburg als nur mittelbar Beteiligte hinter der Betreibergesellschaft verschanzt haben mag, ist jedoch die Betreibergesellschaft an gewisse fundamentale Rechtsgrundsätze gebunden. Auch eine GmbH & Co. KG arbeitet nicht im juristisch luftleeren Raum und hat sich an gewisse rechtsstaatliche Grundsätze zu halten.

Es läge durchaus im Ermessen des Vorsitzenden, in der Ablehnung einen Verstoß wegen "Sittenwidrigkeit" zu sehen, ebenso, wie der Vorsitzende einen solchen Verstoß gegen die guten Sitten beispielsweise bei einer ungerechtfertigten Vermietung an eine kriminelle Organisation oder an einen Bordellbetreiber sehen könnte.

Aber ich muss einräumen, dass hier eine sehr weite Spanne juristischer Spitzfindigkeiten existiert.

Wir werden sehen, ob die unterlegene Partei in Revision gehen und wie dann die nächsthöhere Instanz entscheiden wird, wobei ich eine Wette eingehen würde, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg bestätigt werden wird, aber nicht aus juristischen, sondern aus populistischen Gründen.

Ich danke Dir für Deine sehr sachliche, ruhige und fundierte Antwort auf meinen vorhergehenden Beitrag.

Ich wünsche Dir einen guten Rutsch ohne juristische Fußangeln und Fallstricke!

Chronos, in solchen Fällen haben wir es immer mit einer Rechtsgüterabwegung zu tun. Vereinfacht dargestellt haben wir es hier mit dem von vielen erwähnten Gleichbehandlungsgrundsatz zu tun und dem Recht auf Vertragsfreiheit.

Die Problematik hierbei ist, das wir hier die Beteiligung der öffentlichen Hand haben, also einfach ausgedrückt den Staat.
Es ist die Frage, wie diese Beteiligung zu bewerten ist. Rechtlich gesehen ist es einfach geregelt, da das Recht die Eigengesellschaft als eigenständige juristische Person sieht und da ist die Gesetzeslage eigentlich klar.
Die Vermietung ist ein zivilrechtliches Schuldverhältnis.
Im Gegensatz zum arbeitsrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat der Gesetzgeber im zivilrechtlichen Teil des AGG die Vertragsfreiheit über die Weltanschaung gesetzt.

Dahin gesehen ist die Entscheidung der Eigengesellschaft durchaus rechtens und das war sicherlich der NPD auf Grund der Erfahrungen des Bundesvorsitzenden Voigt bewußt, weswegen sie nicht direkt gegen die Gesellschaft geklagt hat, sondern gegen die Stadt.
Ein weitere Bedeutung hat auch der Umstand, wie bereits gesagt, das die Eigengesellschaft der Stadt, nicht wie der Artikel aussagt Betreiber der Halle ist, sondern Gesellschafter in der Betreibergesellschaft der Halle.

Commodus
31.12.2010, 15:45
Ich weiß nicht was es hier zu feiern gibt. Auch wenn man der Stadt Oldenburg keinen wirkenden Einfluß auf diese wie auch immer geartete Privatgesellschaft nachweisen kann (was aber zweifelsohne anzunehmen ist), so wird glasklar und ohne Umschweife deutlich, daß hier die Rechtsstaatlichkeit nicht vorhanden ist. Heute ist es die NPD, morgen könnte es eine andere sein die man mit allen juristischen Tricks und Mauscheleien verfolgt und bekämpft.

Das Ganze hat aber die Wirkung eines Bumeranges. Die NSDAP hat damals auch Parteien zunächst verfolgt und dann verboten und es ist ihr (historisch betrachtet) nicht bekommen. Heute macht es das BRD-System. Und das wird der BRD noch weniger bekommen.

Denn in einem offenem Faschismus muß man mit solchen Dingen rechnen, in einem demokratischen Rechtsstaat haben solche Dinge jedoch keinen Platz. Ein demokratischer Staat stellt sich der Legimitation durch Wahlen, versucht den Wähler für sich zu gewinnen. In diesem Fall jedoch wird der "Falschwähler" mit allen erdenklichen Mitteln bekämpft und bestraft (Berufsverbote, Gefängnis etc.).

Also nochmal, was wird hier gefeiert? Juristische Siege gegen eine winzige Organisation? Ist es die Sache wirklich wert?

Efna
31.12.2010, 15:47
Ich weiß nicht was es hier zu feiern gibt. Auch wenn man der Stadt Oldenburg keinen wirkenden Einfluß auf diese wie auch immer geartete Privatgesellschaft nachweisen kann (was aber zweifelsohne anzunehmen ist), so wird glasklar und ohne Umschweife deutlich, daß hier die Rechtsstaatlichkeit nicht vorhanden ist. Heute ist es die NPD, morgen könnte es eine andere sein die man mit allen juristischen Tricks und Mauscheleien verfolgt und bekämpft.

Das Ganze hat aber die Wirkung eines Bumeranges. Die NSDAP hat damals auch Parteien zunächst verfolgt und dann verboten und es ist ihr (historisch betrachtet) nicht bekommen. Heute macht es das BRD-System. Und das wird der BRD noch weniger bekommen.

Denn in einem offenem Faschismus muß man mit solchen Dingen rechnen, in einem demokratischen Rechtsstaat haben solche Dinge jedoch keinen Platz. Ein demokratischer Staat stellt sich der Legimitation durch Wahlen, versucht den Wähler für sich zu gewinnen. In diesem Fall jedoch wird der "Falschwähler" mit allen erdenklichen Mitteln bekämpft und bestraft (Berufsverbote, Gefängnis etc.).

Also nochmal, was wird hier gefeiert? Juristische Siege gegen eine winzige Organisation? Ist es die Sache wirklich wert?

Das ist doch blödsinn was du erzählst, wo wurde den die NPD verfolgt? Sie hat einen Rechtstreit verloren nicht und nicht weniger.

Django
31.12.2010, 15:49
Irrtum in diesem Falle, mein lieber Quo Vadis, Träger der Weser Ems Halle ist die

Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG, deren Komplementär die Weser-Ems Halle Oldenburg Beteiligungs-GmbH, eine Eigengesellschaft der Stadt Oldenburg ist, jedoch sind die Kommaditisten der Gesellschaft Privatpersonen und Unternehmen aus dem Raum Oldenburg.

Ihr schreit alle schön Bruch des Rechtsstaat, nur in eurer Ereiferung missachtet ihr die Rechte der eben genannten Kommaditisten.

Die Halle ist eben nicht vollständig in der öffentliche Hand und damit ist eure Argumentation hinfällig.

Auch wenn die offentliche Hand durch die Beteiligungsgesellschaft an der Halle beteiligt ist, ist der tragende Kommanditgesellschaft rechtlich wie jedes andere private Unternehmen mit ihren Rechten und Pflichten zu behandeln.

Das ganze ist eine Sache, die vollkommen durch die Vertragsfreiheit gedeckt ist, NPD hin oder her.

Und nach mal für die ganz Resistenten hier, das AGG spielt hier keine Rolle, da im zivilrechtlichen Bereich die Weltanschauung nicht von Bedeutung ist.
Das kann jeder in den §§ 19 und 20 des AGG nachlesen.

Man müßte den vollständigen Vertragsinhalt kennen, da Kommanditisten normalerweise von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind, um schlußendlich das Ganze beurteilen zu können, ob es nun Privatautonomie ist oder nicht!

Commodus
31.12.2010, 15:55
Das ist doch blödsinn was du erzählst, wo wurde den die NPD verfolgt? Sie hat einen Rechtstreit verloren nicht und nicht weniger.

Geh doch von deinem Denkmuster weg. Ja, es war ein Rechtstreit aber darum geht es nicht. Die Stadt Oldenburg wollte keinen NPD-Parteitag zulassen, auch wenn man es ihr nicht nachweisen kann. Anders kann man den Rechtstreit nicht deuten. Man hätte der NPD auch ihren Parteitag abhalten lassen können, oder?

Es ist wie mit diesen blödsinnigen Aktionen mit den Straßennamen-Änderungen. Kostspielig und vor allem hohl. Jede Aktion hinter einem juristischen Streit zu verstecken ist absolut idiotisch. Es ist eh jedem klar was in wirklichkeit dahinter steckt. Deswegen ist jeder Sieg im Wahrheit eine Niederlage.

Efna
31.12.2010, 16:08
Geh doch von deinem Denkmuster weg. Ja, es war ein Rechtstreit aber darum geht es nicht. Die Stadt Oldenburg wollte keinen NPD-Parteitag zulassen, auch wenn man es ihr nicht nachweisen kann. Anders kann man den Rechtstreit nicht deuten. Man hätte der NPD auch ihren Parteitag abhalten lassen können, oder?

Es ist wie mit diesen blödsinnigen Aktionen mit den Straßennamen-Änderungen. Kostspielig und vor allem hohl. Jede Aktion hinter einem juristischen Streit zu verstecken ist absolut idiotisch. Es ist eh jedem klar was in wirklichkeit dahinter steckt. Deswegen ist jeder Sieg im Wahrheit eine Niederlage.

Das ist doch eine reine Mutmassung die du hier aufstellst...

Gehirnnutzer
31.12.2010, 19:31
Geh doch von deinem Denkmuster weg. Ja, es war ein Rechtstreit aber darum geht es nicht. Die Stadt Oldenburg wollte keinen NPD-Parteitag zulassen, auch wenn man es ihr nicht nachweisen kann. Anders kann man den Rechtstreit nicht deuten. Man hätte der NPD auch ihren Parteitag abhalten lassen können, oder?


Doch den Rechtstreit kann man anders deuten, denn was du sagst, war nicht Verfahrensgegenstand.

Die NPD hat darauf geklagt, das die Stadt als Eigentümer der Gesellschaft, die Komplementär der Betreibergesellschaft der Halle ist, Einfluss auf die Gesellschaft nimmt, damit der Betreiber den Parteitag zulässt.

Das bedeutet, das die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft den Vertragsschluß mit der NPD abgelehnt hat nicht die Stadt.

Der Entscheidungsträger war die betreibende Kommanditgesellschaft, nicht die Stadt.

Da der Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft nicht vorliegt, kann man über die Einflüsse der Stadt auf die Entscheidungen der Betreibergesellschaft nur spekulieren.
Die Betreibergesellschaft ist nicht die Stadt und auch wenn die Eigengesellschaft der Stadt Gesellschafter der Betreibergesellschaft ist, heißt das nicht, die Stadt trifft die Entscheidungen der Betreibergesellschaft.

Penthesilea
01.01.2011, 22:52
Eine Oartei wo der Parteivorsitzende Hitler einen grossen Mann nannte, in der ein Thomas Wulff ebenso im Bundesvorstand sitzt und noch viele andere Dinge legen den Verdacht nahe das es sich bei der NPD doch um Neonazis handel könnte.

Darüber hinaus kann die Stadt Oldenburg selber entscheiden an wen sie ihre Räumlichkeiten vermietet und an wen nicht.
Voigt nannte ihn wohl einen großen Staatsmann. Und wäre er nur ein kleiner Pimpf gewesen, unsere TV-Sender würden uns nicht täglich mit Beiträgen über Hitler füttern.

Mit den Räumlichkeiten ist das so eine Sache. Oft werden Wirte (Privatunternehmer!) unter Druck gesetzt, wenn sie der NPD einen Raum vermieten wollen.

Aber es gibt auch Orte, in denen das anders ist, nämlich da, wo die NPD sich einen Raum schon mal einklagen konnte, weil diese Gemeinde den Raum auch an andere Parteien vermietet hatte.

Vielleicht kommt es dabei auch auf die politische Meinung der Richter an?

pittbull
02.01.2011, 01:34
Voigt nannte ihn wohl einen großen Staatsmann. Und wäre er nur ein kleiner Pimpf gewesen, unsere TV-Sender würden uns nicht täglich mit Beiträgen über Hitler füttern.

Ein großer Staatsmann war er sicherlich nicht. Eigentlich hat er in keinster Beziehung Besonderes geleistet, wenn man mal die Kampfzeit der NSDAP unberücksichtigt läßt. Hitler war formal der Chef der Bande, weshalb viele populärhistorische Arbeiten ihn als Leitfigur des Nationalsozialismus in den Vordergrund rücken. Tatsächlich aber entwickelte der NS-Staat eine Eigendynamik, in der Hitler (obwohl er "der Führer" war), bloß eine Nebenrolle spielte. Organisationen unterhalb der NSDAP-Reichsleiter handelten größtenteils eigenverantwortlich und gaben möglichst viel Verantwortung an untere Stufen der Hirarchie weiter.

Hitler hingegen machte von seiner absoluten Macht fast nie Gebrauch. Die Strukturalisten unter den Historikern halten ihn für einen schwachen Diktator *klick* (http://www.thestudentroom.co.uk/wiki/Revision:Hitler_-_Weak_Dictator_or_Master_of_the_Third_Reich), der sich darauf verließ, dass seine Untergebenen in seinem Sinne handelten, was sie sehr oft auch taten, so dass er ihr Tun im Nachhinein nur abzusegnen brauchte.

Im Prinzip war der NS-Staat ein chaotisches System, das z.B. Auswüchse wie den Holocaust hervorbrachte, der nie wirklich konsequent geplant war, sich letztlich aber herauskristallisierte und weiterverfolgt wurde. :(

Don
02.01.2011, 09:01
Doch den Rechtstreit kann man anders deuten, denn was du sagst, war nicht Verfahrensgegenstand.

Die NPD hat darauf geklagt, das die Stadt als Eigentümer der Gesellschaft, die Komplementär der Betreibergesellschaft der Halle ist, Einfluss auf die Gesellschaft nimmt, damit der Betreiber den Parteitag zulässt.

Das bedeutet, das die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft den Vertragsschluß mit der NPD abgelehnt hat nicht die Stadt.

Der Entscheidungsträger war die betreibende Kommanditgesellschaft, nicht die Stadt.

Da der Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft nicht vorliegt, kann man über die Einflüsse der Stadt auf die Entscheidungen der Betreibergesellschaft nur spekulieren.
Die Betreibergesellschaft ist nicht die Stadt und auch wenn die Eigengesellschaft der Stadt Gesellschafter der Betreibergesellschaft ist, heißt das nicht, die Stadt trifft die Entscheidungen der Betreibergesellschaft.

Seehhre gut. Wolle Sie werde Consigliori von Famiglia?

Sprecher
02.01.2011, 11:16
Im Prinzip war der NS-Staat ein chaotisches System, das z.B. Auswüchse wie den Holocaust hervorbrachte, der nie wirklich konsequent geplant war, sich letztlich aber herauskristallisierte und weiterverfolgt wurde. :(

Als Systempolitiker würde dich diese Aussage öffentlich getätigt bereits den Kopf kosten.

pittbull
02.01.2011, 12:21
Als Systempolitiker würde dich diese Aussage öffentlich getätigt bereits den Kopf kosten.
Diese Aussage lässt sich sehr gut begründen; damit hätte auch ein sogenannter "Systempolitiker" keine Probleme. Hitlers Rolle wird dadurch keineswegs verharmlost; sein Judenhaß und seine Unfähigkeit und Unlust*, die Dinge zentral zu steuern, waren maßgeblich für den Holocaust. ;(

* Auch im Krieg ließ er seinen Generälen freie Hand und billigte die gewagtesten Strategien (Blitzkrieg z.B.). Erst als sich die militärische Lage verschlechterte, mischte er sich ein, begann zu "planen" und gab Befehle die das kleinste Detail betrafen, was die Katastrophe aber nur beschleunigte.

Penthesilea
02.01.2011, 22:59
Ein großer Staatsmann war er sicherlich nicht.
……………………..
Tatsächlich aber entwickelte der NS-Staat eine Eigendynamik, in der Hitler (obwohl er "der Führer" war), bloß eine Nebenrolle spielte.
Zustimmung, nur nicht zur Eigendynamik.
Lies dazu mal

Karlheinz Deschner:
“Der Moloch”

Ab Seite 219... „Die Wallstreet kauft Hitler“

pittbull
02.01.2011, 23:41
Zustimmung, nur nicht zur Eigendynamik.
Lies dazu mal

Karlheinz Deschner:
“Der Moloch”

Ab Seite 219... „Die Wallstreet kauft Hitler“

Hitlers massive Unterstützung seitens der US-Hochfinanz und z.B. der deutschen Industrie ist bekannt. Man sah im aufstrebenden Nationalsozialismus ein lohnendes Investitionsobjekt, aus wirtschaftlichen und politischen Gründen. Aber frei nach Goethes Zauberlehrling: "Die Geister die ich rief, werd' ich nicht mehr los", entglitt den Investoren spätestens ab 1941 die Kontrolle. :(

Penthesilea
02.01.2011, 23:51
Hitlers massive Unterstützung seitens der US-Hochfinanz und z.B. der deutschen Industrie ist bekannt. Man sah im aufstrebenden Nationalsozialismus ein lohnendes Investitionsobjekt, aus wirtschaftlichen und politischen Gründen. Aber frei nach Goethes Zauberlehrling: "Die Geister die ich rief, werd' ich nicht mehr los", entglitt den Investoren spätestens ab 1941 die Kontrolle. :(
Und die haben bis heute nichts dazu gelernt - siehe die "Hurensöhne", die aus dem Ruder laufen.