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Vollständige Version anzeigen : Ausweitung des § 130 StGB



Strandwanderer
18.12.2010, 11:50
Eine erhebliche Verschärfung des § 130 StGB ist von unserer ach so unabhängigen Presse mit Stillschweigen übergangen worden:


Still und leise, wie es sich für die Adventszeit gehört, wurde am 16. Dezember der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Grünen neu gefasst. Die Änderungen zielen darauf ab, „rassistische und fremdenfeindliche Handlungen“, insbesondere im Internet, zu kriminalisieren. Sie könnten eine Welle von Strafverfahren auslösen und ein Klima der Einschüchterung und des Denunziantentums schaffen.

Was wurde geändert? Im Wesentlichen der Punkt, dass man nun auch Volksverhetzung begehen kann, indem man eine einzelne Person beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet und dadurch ihre Menschenwürde angreift, oder indem man gegen einen Einzelnen zum Hass aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen ihn auffordert. Voraussetzung ist immer, dass dabei Bezug auf die nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft der Person genommen wird.

Die alte Fassung in Auszügen:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Die neue Fassung in Auszügen:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
[ . . . ]
Polizei, Staatsanwälte und Gerichte werden viel Arbeit bekommen, denn Spitzel und Denunzianten haben wir ja genug im Lande. Das Erstaunlichste aber ist das tosende Schweigen der Medien zu diesem Gesetz, das die freie Meinungsäußerung stark beeinflussen wird, weil ab sofort jeder jeden täglich drankriegen kann. Wie früher.


http://www.pi-news.net/2010/12/lex-pi/#more-168652

Die Vokabeln "Kültürbereicherer, Rentensicherer" oder "Fachkräfte" werden in Zukunft noch stärker nachgefragt werden. Man wird kriminellen Abschaum nicht mehr "Abschaum" nennen können, ohne seine Freiheit auf's Spiel zu setzen.

mick31
18.12.2010, 11:56
Ist das nicht Verfassungswidrig?

Brutus
18.12.2010, 12:05
Eine erhebliche Verschärfung des § 130 StGB ist von unserer ach so unabhängigen Presse mit Stillschweigen übergangen worden:

Die BRD wird immer mehr zu einer Variante der Nazi-Herrschaft. Daß dieser Staat so etwas erstens nötig hat und zweitens typisch demokrattisch hinterfotzig durchzieht, spräche dafür, daß dieses System sehr viel mehr gefährdet ist, als es den Anschein hat.

Es muß in der Bevölkerung massiven Unmut geben, von dem die Regierigen wissen, der jedoch eigenartigerweise nirgendwo in Erscheinung tritt. Nicht in den Medien, demoskopischen Umfragen, erst recht nicht in Wahlergebnissen, sondern fast ausschließlich im Internet.

Wären Unmut und Haß, die sich im Web äußern, völlig unbedeutend, hätte die BRD-*Demokratie* nicht ein Gesetz verabschiedet, womit sie ihre heiligsten Prinzipien und sich selbst verhöhnt. Wegen fehlender Meinungsfreiheit hängen ale zwei, drei Wochen die Reichstagsganoven ihre Visagen aus dem Fenster und schulmeistern fremde Staaten.

Daß die Staatsmafiabande sich einer derartigen Zwangslage sieht, per Gesetz zuzugeben, daß die BRD ein Lügenstaat ist, in dem das Recht auf Meinungsfreiheit das Papier nicht wert ist, auf dem es in GG-Artikel gegossen wurde, gibt Anlaß, sehr nachdenklich zu werden, ob man sich auf die korrekte Auszählung der Wählerstimmen noch verlassen kann?

Unter'm Hitler war es so, je mehr der Untergang nahte, desto drastischer wurden die Meinungen geknebelt, und desto drakonischer fielen die Strafen aus.

Hoffen wir, daß die BRD dem Nazi-Reich bald nachfolgt.

derRevisor
18.12.2010, 12:12
Ich sehe das als Vorsorgepolitik, um die kommenden Verteilungskämpfe per grundgesetzlicher Legitimation besser kontrollieren und unterdrücken zu können.

lupus_maximus
18.12.2010, 12:15
Ich sehe das als Vorsorgepolitik, um die kommenden Verteilungskämpfe per grundgesetzlicher Legitimation besser kontrollieren und unterdrücken zu können.

Hmm, darf man eigentlich noch vorbeugen und ankündigen?
Z.B. so: Jeder Angriff auf einen Urdeutschen, wird mit entschlossener Gegenwehr beantwortet!

Oder so: Jeder Angriff auf einen Angehörigen der Wolf Vorzugs-Gemeinschaft wird mit entschlossener Gegenwehr beantwortet!

GG146
18.12.2010, 12:26
Oder so: Jeder Angriff auf einen Angehörigen der Wolf Vorzugs-Gemeinschaft wird mit entschlossener Gegenwehr beantwortet!

Vielleicht geht die Vorzugsgemeinschaft als ethnisch bestimmte Gruppe durch, Du hast da doch irgendwelche biologischen Auswahlkriterien, oder?

Möglicherweise begeht dann jemand, der Euch beleidigt, eine Volksverhetzung...

lupus_maximus
18.12.2010, 12:30
Vielleicht geht die Vorzugsgemeinschaft als ethnisch bestimmte Gruppe durch, Du hast da doch irgendwelche biologischen Auswahlkriterien, oder?

Möglicherweise begeht dann jemand, der Euch beleidigt, eine Volksverhetzung...
Wenn es Angehörige des Freistaates Germanien sind, mit Sicherheit!
Da wir ja dann eine ausländische Minderheit und keine Deutschen sind!

GG146
18.12.2010, 12:33
Wenn es Angehörige des Freistaates Germanien sind, mit Sicherheit!
Da wir ja dann eine ausländische Minderheit und keine Deutschen sind!

Eben ;)

Ich habe mir übrigens gerade nochmal die Erläuterungen der Regierung zu der Gesetzesänderung angesehen:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703124.pdf

Scheinbar sollen rassistische Anfeindungen der Bevölkerungsmehrheit durch Angehörige von Minderheiten immer noch nicht unter den § 130 fallen. Das halte ich für einen Fehler.

lupus_maximus
18.12.2010, 12:34
In diesem Zusammenhang fällt mir auf, als ausländische Minderheit, in diesem Fall Freistaatliche Deutsche, müßten wir sogar erweitertes Hartz IV bekommen!
Praktisch alles bezahlt und keinen Arbeitszwang!

Kara Ben Nemsi
18.12.2010, 12:42
Deutsche sind in Deutschland Menschen 2. Klasse.
Hieran wird sich auch in Zukunft nichts ändern:

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E30E7AC928C1C4D428E7A7F12F1CACC6A~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Die Polizei in Berlin hat geprüft, ob man gegen die Gewalttäter auch wegen Volksverhetzung ermitteln könne. Das, so berichtet die „Berliner Zeitung“, wurde verworfen. Erstens seien die Täter trotz Migrationshintergrund selbst Deutsche. Zweitens regelt das Strafgesetzbuch, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen „Teile der Bevölkerung“ aufgestachelt wird. Deutsche, so die Juristen, seien aber kein „Teil“.

http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E44A65989440E46E4BB5E0301CF7674B4~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) meldete sich mit dem Vorschlag, den Fluch „Scheiß-Deutscher“ nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs als „Volksverhetzung“ unter Strafe zu stellen. Solche „Hasstiraden“ gefährdeten den inneren Frieden. Allerdings richtet sich der Volksverhetzungsparagraph in seiner jetzigen Form nur gegen denjenigen, der zum „Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufstachelt. Noch stellen die Urdeutschen aber den überwiegenden Teil ihrer Bevölkerung. Reinhart begründete seinen Vorstoß mit dem Argument, in manchen Großstadtbezirken hätten sich „inzwischen die Mehrheitsverhältnisse umgekehrt“.

lupus_maximus
18.12.2010, 12:47
Eben ;)

Ich habe mir übrigens gerade nochmal die Erläuterungen der Regierung zu der Gesetzesänderung angesehen:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703124.pdf

Scheinbar sollen rassistische Anfeindungen der Bevölkerungsmehrheit durch Angehörige von Minderheiten immer noch nicht unter den § 130 fallen. Das halte ich für einen Fehler.

Theoretisch könnten wir dann auch die 68er als Volldeppen und Schweinfleischfresser betiteln, ohne Folgen!

lupus_maximus
18.12.2010, 12:51
Deutsche sind in Deutschland Menschen 2. Klasse.
Hieran wird sich auch in Zukunft nichts ändern:

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E30E7AC928C1C4D428E7A7F12F1CACC6A~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Die Polizei in Berlin hat geprüft, ob man gegen die Gewalttäter auch wegen Volksverhetzung ermitteln könne. Das, so berichtet die „Berliner Zeitung“, wurde verworfen. Erstens seien die Täter trotz Migrationshintergrund selbst Deutsche. Zweitens regelt das Strafgesetzbuch, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen „Teile der Bevölkerung“ aufgestachelt wird. Deutsche, so die Juristen, seien aber kein „Teil“.

http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E44A65989440E46E4BB5E0301CF7674B4~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) meldete sich mit dem Vorschlag, den Fluch „Scheiß-Deutscher“ nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs als „Volksverhetzung“ unter Strafe zu stellen. Solche „Hasstiraden“ gefährdeten den inneren Frieden. Allerdings richtet sich der Volksverhetzungsparagraph in seiner jetzigen Form nur gegen denjenigen, der zum „Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufstachelt. Noch stellen die Urdeutschen aber den überwiegenden Teil ihrer Bevölkerung. Reinhart begründete seinen Vorstoß mit dem Argument, in manchen Großstadtbezirken hätten sich „inzwischen die Mehrheitsverhältnisse umgekehrt“.
Dann müßten die Neugermanen die deutsche Staatsangehörigkeit ablegen, die freideutsche aus NG annehmen, und schon wären die Neugermanen unterhaltsberechtigt!

GG146
18.12.2010, 12:53
Theoretisch könnten wir dann auch die 68er als Volldeppen und Schweinfleischfresser betiteln, ohne Folgen!

Genau, zumal diese Minderheit wegen der Volldeppen die alte Volkszugehörigkeit aufgeben musste, Opfer deutschen Staatsunrechts also. Da muss man direkt einen Zentralrat aufmachen...

Mu'min
18.12.2010, 12:57
Oh-oh, Strandwanderer- der Wind dreht sich ja tatsächlich... aber nicht nach deinen Vorstellungen :hihi:

lupus_maximus
18.12.2010, 13:07
Genau, zumal diese Minderheit wegen der Volldeppen die alte Volkszugehörigkeit aufgeben musst, Opfer deutschen Staatsunrechts also. Da muss man direkt einen Zentralrat aufmachen...
Zentralrat ist in Deutschland ja vorbelastet, da müßte ein anderer Rat her. Freideutscher Kontrollrat wäre nicht schlecht.

Schließlich hat der alliierte Kontrollrat doch Deutschland besiegt, hat also ein positives Omen!

Ricarda
18.12.2010, 13:44
Pauschale Aussagen sind mitunter durchaus geeignet, Sachverhalte zu verfälschen.

Wie kann man ein Gesetz, das Diskriminierung einzelner Gruppen verhindern soll, mit dem sogenannten „Recht“ eines Staates zu vergleichen, der diskriminierte Minderheiten und Andersdenkende millionenfach in KZs verfrachtete und dort einer „Endlösung“ zu führte, der harmlose Witze und Zweifel am Endsieg für todeswürdig hielt – denn die Diskriminierung, Beschimpfung und Schädigung mißliebiger Minderheiten genoss ja Anerkennung, gehörte gewissermaßen sogar zu den Grundlagen dieses Staates.

Die Stelle, wo steht, dass man „kriminelles Pack“ nicht als solches bezeichnen darf, habe ich auch nicht gefunden – wobei ich Aussagen, die eine solche Bewertung enthalten, bei der Lösung von Problemen ohne für nicht besonders hilfreich halte. Insbesondere da, wenn man diese Bewertung auch auf jenen Teil der abgrenzbaren Gruppe bezieht, der selbst nicht kriminell ist, hatte ich persönlich es für infam, für bewusste Sachverhaltsverfälschungen Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen zu wollen.

Wenn das Recht zur Meinungsfreiheit mit dem Recht zur Beschimpfung oder Diskriminierung mißliebiger Gruppen in ihrer Gesamtheit – oder einzelner als Angehörige dieser Gruppen – gleichgesetzt werden soll, dann finde ich es nicht so schlecht, wenn hier für eine gewisse Sensibilisierung gesorgt wird. Die Meinungslandschaft würde kaum ärmer, wenn abfällige Bemerkungen, die Einzelne allein aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit diskriminieren, unter Strafe gestellt würden.

Wenn mir jemand sagen würde: „Die Deutschen sind alle Nazis“, würde ich mich jedenfalls massiv diskriminiert fühlen – auch wenn ich den Eindruck habe, dass die Zahl derer, die das für ein Kompliment halten würden, allmählich immer größer wird.

Ich halte es zwar für einen Fehler, wenn das Gesetz nur Diskriminierung von Minderheiten betrifft und nicht bestimmte „Meinungsäußerungen“ , unabhängig davon, wie groß die Gruppe ist, der der Angegriffene angehört. Gerade im Hinblick darauf, dass jetzt auch Angriffe gegen Einzelne mit Zugehörigkeit zu Minderheiten erfasst sein sollen, sollten m.E. dieselben Regeln da gelten, wo Einzelne aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Mehrheit attackiert werden.

Das heißt aber nicht, dass ich anderen den Schutz, den sie bekommen können, nicht gönne. Ich kann mir nämlich vorstellen, wie kränkend es ist, wenn einem allein aufgrund der ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit Misstrauen und Ablehnung entgegen schlägt. Ich bin immer ein einzelner Mensch, der eine faire Chance braucht und verdient – ich als einzelner kann nicht die Last für Verfehlungen meiner Landsleute, meiner Glaubensbrüder, meiner Regierung usw. tragen.

Auch insofern ist es sehr billig, wenn man Menschen zu Opfern macht, die keine Chance haben, sie selbst zu sein und als sie selbst akzeptiert zu werden, weil sie es nicht ändern können, dass sie der Gruppe angehören, die diskriminiert wird.

lupus_maximus
18.12.2010, 13:56
Pauschale Aussagen sind mitunter durchaus geeignet, Sachverhalte zu verfälschen.

Wie kann man ein Gesetz, das Diskriminierung einzelner Gruppen verhindern soll, mit dem sogenannten „Recht“ eines Staates zu vergleichen, der diskriminierte Minderheiten und Andersdenkende millionenfach in KZs verfrachtete und dort einer „Endlösung“ zu führte, der harmlose Witze und Zweifel am Endsieg für todeswürdig hielt – denn die Diskriminierung, Beschimpfung und Schädigung mißliebiger Minderheiten genoss ja Anerkennung, gehörte gewissermaßen sogar zu den Grundlagen dieses Staates.

Die Stelle, wo steht, dass man „kriminelles Pack“ nicht als solches bezeichnen darf, habe ich auch nicht gefunden – wobei ich Aussagen, die eine solche Bewertung enthalten, bei der Lösung von Problemen ohne für nicht besonders hilfreich halte. Insbesondere da, wenn man diese Bewertung auch auf jenen Teil der abgrenzbaren Gruppe bezieht, der selbst nicht kriminell ist, hatte ich persönlich es für infam, für bewusste Sachverhaltsverfälschungen Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen zu wollen.

Wenn das Recht zur Meinungsfreiheit mit dem Recht zur Beschimpfung oder Diskriminierung mißliebiger Gruppen in ihrer Gesamtheit – oder einzelner als Angehörige dieser Gruppen – gleichgesetzt werden soll, dann finde ich es nicht so schlecht, wenn hier für eine gewisse Sensibilisierung gesorgt wird. Die Meinungslandschaft würde kaum ärmer, wenn abfällige Bemerkungen, die Einzelne allein aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit diskriminieren, unter Strafe gestellt würden.

Wenn mir jemand sagen würde: „Die Deutschen sind alle Nazis“, würde ich mich jedenfalls massiv diskriminiert fühlen – auch wenn ich den Eindruck habe, dass die Zahl derer, die das für ein Kompliment halten würden, allmählich immer größer wird.

Ich halte es zwar für einen Fehler, wenn das Gesetz nur Diskriminierung von Minderheiten betrifft und nicht bestimmte „Meinungsäußerungen“ , unabhängig davon, wie groß die Gruppe ist, der der Angegriffene angehört. Gerade im Hinblick darauf, dass jetzt auch Angriffe gegen Einzelne mit Zugehörigkeit zu Minderheiten erfasst sein sollen, sollten m.E. dieselben Regeln da gelten, wo Einzelne aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Mehrheit attackiert werden.

Das heißt aber nicht, dass ich anderen den Schutz, den sie bekommen können, nicht gönne. Ich kann mir nämlich vorstellen, wie kränkend es ist, wenn einem allein aufgrund der ethnischen oder nationalen Zugehörigkeit Misstrauen und Ablehnung entgegen schlägt. Ich bin immer ein einzelner Mensch, der eine faire Chance braucht und verdient – ich als einzelner kann nicht die Last für Verfehlungen meiner Landsleute, meiner Glaubensbrüder, meiner Regierung usw. tragen.

Auch insofern ist es sehr billig, wenn man Menschen zu Opfern macht, die keine Chance haben, sie selbst zu sein und als sie selbst akzeptiert zu werden, weil sie es nicht ändern können, dass sie der Gruppe angehören, die diskriminiert wird.
Dies ist falsch, man sollte sich schon an Vorurteile halten, denn sie sind meistens berechtigt.
Verschiedene AG sind auf diesen linken Quatsch hereingefallen und haben Musel ausbilden wollen. Jetzt nehmen die keinen einzigen Musel mehr als Lehrling. Das Vorurteil hat sich voll bewahrheitet!
Soll man als AG jetzt ständig Musel ausbilden bis sich einmal ein einziger brauchbarer findet?
Abgelehnt!

GG146
18.12.2010, 13:59
Ich halte es zwar für einen Fehler, wenn das Gesetz nur Diskriminierung von Minderheiten betrifft und nicht bestimmte „Meinungsäußerungen“ , unabhängig davon, wie groß die Gruppe ist, der der Angegriffene angehört. Gerade im Hinblick darauf, dass jetzt auch Angriffe gegen Einzelne mit Zugehörigkeit zu Minderheiten erfasst sein sollen, sollten m.E. dieselben Regeln da gelten, wo Einzelne aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Mehrheit attackiert werden.

Hallo und herzlich willkommen erst einmal auf dem CPF (so nennt man politikforen.net in Abgrenzung zum PF = politik.de).

Ich halte den genannten Fehler insbesondere deshalb für so gravierend, weil das rechtspolitische Argument dafür völlig fehl geht.

Angeblich soll der § 130 StGB nur dem Minderheitenschutz dienen, für rassistische Anfeindungen der Mehrheitsbevölkerung soll der Beleidigungsparagraph 185 StGB in Verbindung mit der Strafzumessungsregel des § 46 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/46.html) ausreichen, rassistische Inhalte von Beleidigungen sind von der Rechtsprechung ja als strafverschärfend anerkannt und gelten auch für Beleidigungen von Angehörigen von Minderheiten gegen Deutsche.

Gerade der Minderheitenschutz erfordert aber meines Erachtens, dass auch rassistischen Feindseligkeiten von Angeörigen von Minderheiten gegen die Mehrheit möglichst hart entgegengetreten wird. Schließlich handelt es sich bei den Rassisten um eine Minderheit in der Minderheit, das "Echo" solcher Aggressionen aus der Mehrheitsgesellschaft trifft aber die gesamte Minderheit einschließlich aller Unschuldigen.

Ricarda
18.12.2010, 14:22
Mit Vorurteilen - also Entscheidungen, die vor einem Urteil stehen, das aber aufgrund des Vorurteils schon feststeht - ist überhaupt nichts gewonnen. Wer derartige Vorurteile pflegt, wird wahrscheinlich auch vermuten, dass es höher- und minderwertige Rassen gibt. Wenn ich jemandem mit der Einstellung begegne "Wollen wir doch mal sehen, ob dieser 'Musel' ausnahmsweise was taugt" ist das Scheitern schon vorprogrammiert. Die Formulierung zeigt doch schon die gesamte Geringschätzung, die es dem Schreiber gar nicht ermöglichen würde, fair und unvoreingenommen eine echte Chance zu gewähren.

Ich habe Ausländer genauso oft als freundlich, hilfsbereit, ehrlich, fleißig etc. erlebt wie Deutsche, und die einen oder anderen haben mich gelegentlich enttäuscht. Eine spontane uneigennützige Hilfsbereitschaft habe ich bei Ausländern eher erlebt als bei Deutschen. Meine vor Jahren verstorbene Mutter freundete sich z.B. als einzige Hausbewohnerin mit einer türkischen Familie an, die zuzog. Als meine Mutter zunehmend hilfsbedürftig wurde, übernahm die Frau völlig selbstverständlich ihre Versorgung. Nur durch sie war es möglich, dass meine Mutter noch jahrelang in ihrer Wohnung bleiben konnte. Meine Schwester und ich bekamen eher zufällig mit, wie intensiv die Versorgung war. es ist uns aber nur schwer gelungen, ihr wenigstens eine kleine Bezahlung aufzudrängen.

Wer nur seine Vorurteile bestätigen lassen möchte, wird diese Bestätigung immer bekommen.

Ausonius
18.12.2010, 14:31
Gerade der Minderheitenschutz erfordert aber meines Erachtens, dass auch rassistischen Feindseligkeiten von Angeörigen von Minderheiten gegen die Mehrheit möglichst hart entgegengetreten wird.

Das ist natürlich richtig, denn es gibt keinen "guten" Rassismus.

lupus_maximus
18.12.2010, 14:33
Mit Vorurteilen - also Entscheidungen, die vor einem Urteil stehen, das aber aufgrund des Vorurteils schon feststeht - ist überhaupt nichts gewonnen. Wer derartige Vorurteile pflegt, wird wahrscheinlich auch vermuten, dass es höher- und minderwertige Rassen gibt. Wenn ich jemandem mit der Einstellung begegne "Wollen wir doch mal sehen, ob dieser 'Musel' ausnahmsweise was taugt" ist das Scheitern schon vorprogrammiert. Die Formulierung zeigt doch schon die gesamte Geringschätzung, die es dem Schreiber gar nicht ermöglichen würde, fair und unvoreingenommen eine echte Chance zu gewähren.

Ich habe Ausländer genauso oft als freundlich, hilfsbereit, ehrlich, fleißig etc. erlebt wie Deutsche, und die einen oder anderen haben mich gelegentlich enttäuscht. Eine spontane uneigennützige Hilfsbereitschaft habe ich bei Ausländern eher erlebt als bei Deutschen. Meine vor Jahren verstorbene Mutter freundete sich z.B. als einzige Hausbewohnerin mit einer türkischen Familie an, die zuzog. Als meine Mutter zunehmend hilfsbedürftig wurde, übernahm die Frau völlig selbstverständlich ihre Versorgung. Nur durch sie war es möglich, dass meine Mutter noch jahrelang in ihrer Wohnung bleiben konnte. Meine Schwester und ich bekamen eher zufällig mit, wie intensiv die Versorgung war. es ist uns aber nur schwer gelungen, ihr wenigstens eine kleine Bezahlung aufzudrängen.

Wer nur seine Vorurteile bestätigen lassen möchte, wird diese Bestätigung immer bekommen.
Wer aber Vorurteile nicht beachtet, wird ständig Geld drauflegen müssen und dies ist eine vorurteilslose Betrachtung nicht wert.
Vorurteile sind ja nicht aus der Luft gegriffen, sondern haben meistens einen sehr realen Hintergrund. Zigeuner z. B., hält man allgemein für Diebe, das Gegenteil haben sie noch nie bewiesen!

Brutus
18.12.2010, 14:40
Das ist natürlich richtig, denn es gibt keinen "guten" Rassismus.

Doch. Der Rassismus aus Thorah und Talmud ist sogar doppelplusgut.

Ricarda
18.12.2010, 14:48
Wieso sollen "die Zigeuner" was beweisen oder auch nur die Chance dazu haben?

Nicht klauen des Einzelnen reicht ja nicht, denn etwas, was nicht geschieht, nimmt keiner zur Kenntnis, und dass alle ausnahmslos klauen, hat auch noch keiner bewiesen.

Ricarda
18.12.2010, 14:50
Im übrigen habe ich noch nichts dafür bezahlen müssen, dass ich keine Vorurteile gepflegt habe.

Fiel
18.12.2010, 14:50
Ich habe Ausländer genauso oft als freundlich, hilfsbereit, ehrlich, fleißig etc. erlebt wie Deutsche, und die einen oder anderen haben mich gelegentlich enttäuscht. Eine spontane uneigennützige Hilfsbereitschaft habe ich bei Ausländern eher erlebt als bei Deutschen. Meine vor Jahren verstorbene Mutter freundete sich z.B. als einzige Hausbewohnerin mit einer türkischen Familie an, die zuzog. Als meine Mutter zunehmend hilfsbedürftig wurde, übernahm die Frau völlig selbstverständlich ihre Versorgung. Nur durch sie war es möglich, dass meine Mutter noch jahrelang in ihrer Wohnung bleiben konnte. Meine Schwester und ich bekamen eher zufällig mit, wie intensiv die Versorgung war. es ist uns aber nur schwer gelungen, ihr wenigstens eine kleine Bezahlung aufzudrängen.

Wer nur seine Vorurteile bestätigen lassen möchte, wird diese Bestätigung immer bekommen.
Wenn sich deine Mutter mit einer deutschen Familie angefreundet hätte, dann würde sie heute noch leben.

lupus_maximus
18.12.2010, 14:55
Wieso sollen "die Zigeuner" was beweisen oder auch nur die Chance dazu haben?

Nicht klauen des Einzelnen reicht ja nicht, denn etwas, was nicht geschieht, nimmt keiner zur Kenntnis, und dass alle ausnahmslos klauen, hat auch noch keiner bewiesen.
Deinen vorurteilsfreien Wünschen stehen bei mir aber 69 Jahre Lebenserfahrung gegenüber.

Ricarda
18.12.2010, 15:17
Jeder macht die Erfahrungen, die er machen will, und wer Vorurteile pflegt, wird sie immer bestätigt bekommen.

Leute, die andere allein aufgrund ihrer Herkunft, ihre Rasse oder Religion in eine Schublade packen, gehören nach meiner Einschätzung, zu den geistig Armen, die Jesus in seiner Bergpredigt als selig bezeichnet hat.

Typisch für derlei Diskutierer ist es, Fakten zu beurteilen, ohne die Rahmenbedingungen zu kennen. Ich glaube nicht, dass meine Mutter Johannes Heesters Konkurrenz machen wollte.

Manche müssen sich erhöhen, indem sie andere runtermachen, weil sie bedauerlicherweise nichts leisten können, das sie erhöhen konnte. Da muss man halt dafür sorgen, dass durch Diskriminierung und Vorurteile der Abstand etwas größer wird.

D-Moll
18.12.2010, 15:23
platzen eigentlich nicht die Gefängnsise aus den Nähnten, wenn sie immer mehr Menschen Rebellen des nationalen Widerstands einbuchten?

Werden dann bald auch wieder KZs kommen?
Der Volkszorn ist ja noch nicht stark genug und die Oberen brauchen noch keinen Bürgerkrieg Volksaufstand zu befürchten.

lupus_maximus
18.12.2010, 15:34
Jeder macht die Erfahrungen, die er machen will, und wer Vorurteile pflegt, wird sie immer bestätigt bekommen.

Leute, die andere allein aufgrund ihrer Herkunft, ihre Rasse oder Religion in eine Schublade packen, gehören nach meiner Einschätzung, zu den geistig Armen, die Jesus in seiner Bergpredigt als selig bezeichnet hat.

Typisch für derlei Diskutierer ist es, Fakten zu beurteilen, ohne die Rahmenbedingungen zu kennen. Ich glaube nicht, dass meine Mutter Johannes Heesters Konkurrenz machen wollte.

Manche müssen sich erhöhen, indem sie andere runtermachen, weil sie bedauerlicherweise nichts leisten können, das sie erhöhen konnte. Da muss man halt dafür sorgen, dass durch Diskriminierung und Vorurteile der Abstand etwas größer wird.
Du zäumst das Pferd von hinten auf!
Ich habe es nicht nötig, jemanden zu diskriminieren oder Vorurteile zu pflegen, nur weil ich angeblich nichts kann!
Ich hatte es nach zwanzig Jahren Arbeit zu einem eigenen Betrieb gebracht, es also nicht nötig mich schlechter zu fühlen als irgendein dahergelaufener Besserwisser, von denen es in unserem Land nur so wimmelt.

henriof9
18.12.2010, 15:34
Jeder macht die Erfahrungen, die er machen will, und wer Vorurteile pflegt, wird sie immer bestätigt bekommen.

Leute, die andere allein aufgrund ihrer Herkunft, ihre Rasse oder Religion in eine Schublade packen, gehören nach meiner Einschätzung, zu den geistig Armen, die Jesus in seiner Bergpredigt als selig bezeichnet hat.

Typisch für derlei Diskutierer ist es, Fakten zu beurteilen, ohne die Rahmenbedingungen zu kennen. Ich glaube nicht, dass meine Mutter Johannes Heesters Konkurrenz machen wollte.

Manche müssen sich erhöhen, indem sie andere runtermachen, weil sie bedauerlicherweise nichts leisten können, das sie erhöhen konnte. Da muss man halt dafür sorgen, dass durch Diskriminierung und Vorurteile der Abstand etwas größer wird.

Ist es aber nicht auch so, daß Menschen Erfahrungen machen auf die sie durchaus gerne verzichtet hätten ?

Wenn also z.B. in einer deutschen Schule nur noch z.B. 5% der Schüler Ur- Deutsche sind und von den Migranten entsprechend negativ behandelt und mißachtet werden ist das sicherlich eine nicht gerade wünschenswerte Erfahrung sondern die Rahmenbedingugen stellen sich als Fakt dar.
Dürfen sie oder deren Eltern dann eher mit Recht einem Migranten beschimpfen ?
Haben sie also, auf Grund ihrer eigenen Erfahrung, mehr Rechte als der Rest der deutschen Bevölkerung ?

Man muß doch bitte auch den Unterschied sehen zwischen einer allgemeinen oder besonderen Abneigung ggü. Migranten ( worauf auch immer diese begründet ist ) und dem gezielten Ausführen von Straftaten den oder eines Migranten ggü.

Sich vom Staat per § vorschreiben zu lassen wen man wie zu mögen oder zu beurteilen hat und wie man dies, wenn überhaupt, äußern darf geht m.M.n. gegen das Recht auf freie Meinung und schränkt auch die eigene Persönlichkeit ein.

Und warum betrifft es dann nur Menschen andere Rasse, Hautfarbe oder anderen Glaubens ?
Eine z.B. blonde Frau muß sich ggf. auch anhören " blond und blöd " ohne das sie deswegen irgendwem verklagen kann nur weil der Ausspruch auf Vorurteile basiert.

Ausonius
18.12.2010, 15:44
Sich vom Staat per § vorschreiben zu lassen wen man wie zu mögen oder zu beurteilen hat und wie man dies, wenn überhaupt, äußern darf geht m.M.n. gegen das Recht auf freie Meinung und schränkt auch die eigene Persönlichkeit ein.


Für ein dahingeflatztes "Scheißtürke" gibt es auch keinen 130er Prozess, da würde wohl eher eine Zivilklage wegen Beleidigung bevorstehen. Bitte lies mal rein, wofür der 130,1 gedacht ist. Davon mal abgesehen: wer eine gute Kinderstube hat, dem flutschen - ob "mögen" oder nicht - automatisch nicht solche Sprüche aus dem Mund wie den typischen 130er Kandidaten.





Eine z.B. blonde Frau muß sich ggf. auch anhören " blond und blöd " ohne das sie deswegen irgendwem verklagen kann nur weil der Ausspruch auf Vorurteile basiert.

Zumindest in der Arbeitswelt sollte man solche Sprüche der heutigen Rechtslage gemäß für sich behalten. Ob das bei Anzeige nicht als Beleidigung durchgehen würde, wäre ich mir im übrigen gar nicht so sicher.

Ricarda
18.12.2010, 15:51
Die Stelle, wo steht, dass man irgendwen mögen muss, habe ich auch noch nicht gefunden.

Ich halte es einfach nur fair, dass jeder Mensch - unabhängig davon, welcher Gruppe er angehört - dieselben Chancen hat. Bloß die, die nicht bereit sind, anderen die Chancen zu lassen, sollten sich nicht wundern, wenn sie genauso behandelt werden, wie sie ihrerseits sich anderen gegenüber verhalten. Intoleranz ist nicht tolerabel.

Und ich habe genügend Leute kennen gelernt, denen ihre Vorurteile alleine schon deswegen bestätigt worden, weil sie sie hatten. Ich habe die deutschen Kollegen kennen gelernt, die andere mit "lustigen" Bemerkungen pausenlos diffamierten und sich dann beim Chef beschweren, dass der Diskriminierte "keinen Sinn für Humor" hat und keine vernünftige Arbeit leistet.

Auch bei den Nazis war man ja davon überzeugt, dass ein Deutscher, der diskriminierte Gruppen quält und tötet, "anständig geblieben" ist.

BRDDR_geschaedigter
18.12.2010, 16:12
Ist das nicht Verfassungswidrig?

Haha, wie oft wurde in den letzten 2 Jahren die Verfassung gebrochen? :umkipp:

FranzKonz
18.12.2010, 16:15
Eine erhebliche Verschärfung des § 130 StGB ist von unserer ach so unabhängigen Presse mit Stillschweigen übergangen worden:



http://www.pi-news.net/2010/12/lex-pi/#more-168652

Die Vokabeln "Kültürbereicherer, Rentensicherer" oder "Fachkräfte" werden in Zukunft noch stärker nachgefragt werden. Man wird kriminellen Abschaum nicht mehr "Abschaum" nennen können, ohne seine Freiheit auf's Spiel zu setzen.

Hmm. Ist krimineller Abschaum eine Rasse oder Ethnie?

lupus_maximus
18.12.2010, 16:17
Die Stelle, wo steht, dass man irgendwen mögen muss, habe ich auch noch nicht gefunden.

Ich halte es einfach nur fair, dass jeder Mensch - unabhängig davon, welcher Gruppe er angehört - dieselben Chancen hat. Bloß die, die nicht bereit sind, anderen die Chancen zu lassen, sollten sich nicht wundern, wenn sie genauso behandelt werden, wie sie ihrerseits sich anderen gegenüber verhalten. Intoleranz ist nicht tolerabel.

Und ich habe genügend Leute kennen gelernt, denen ihre Vorurteile alleine schon deswegen bestätigt worden, weil sie sie hatten. Ich habe die deutschen Kollegen kennen gelernt, die andere mit "lustigen" Bemerkungen pausenlos diffamierten und sich dann beim Chef beschweren, dass der Diskriminierte "keinen Sinn für Humor" hat und keine vernünftige Arbeit leistet.

Auch bei den Nazis war man ja davon überzeugt, dass ein Deutscher, der diskriminierte Gruppen quält und tötet, "anständig geblieben" ist.
Wie dies bei Nationalsozialisten war, weiß ich nicht!
Ich war nie Sozialist, sondern immer kapitalistisch eingestellt!
Deswegen kenne ich ja auch den Unterschied zwischen Dein und Mein, der bei Sozialisten ja völlig abhanden gekommen ist, da hilft auch kein Antidiskriminierungsgesetz mehr. Da gab es übrigens auch ein Vorurteil betreffs Belegschaft.

Das Erste was wir damals in der Meisterschule lernten war, als Handwerksmeister müssen wir dreimal komplettes Werkzeug kaufen bis jeder zuhause genug Werkzeug hat. Diese Vorurteil hat sich auch als wahr erwiesen!
Also, verhöhnt mir die Vorurteile nicht, sie haben sich meistens als wahr herausgestellt!

henriof9
18.12.2010, 16:19
Für ein dahingeflatztes "Scheißtürke" gibt es auch keinen 130er Prozess, da würde wohl eher eine Zivilklage wegen Beleidigung bevorstehen. Bitte lies mal rein, wofür der 130,1 gedacht ist. Davon mal abgesehen: wer eine gute Kinderstube hat, dem flutschen - ob "mögen" oder nicht - automatisch nicht solche Sprüche aus dem Mund wie den typischen 130er Kandidaten.

Zumindest in der Arbeitswelt sollte man solche Sprüche der heutigen Rechtslage gemäß für sich behalten. Ob das bei Anzeige nicht als Beleidigung durchgehen würde, wäre ich mir im übrigen gar nicht so sicher.

Nun, wenn ich den 130er lese :


2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


dann kann das " Scheiß Türke " oder " Scheiß Ausländer " schon darunter fallen.

Und als nächstes kommt dann noch die unterschiedliche Bewertung im Bezug auf das Arbeitsrecht zum sonstigen Recht. :rolleyes:

Unabhängig davon sehe ich persönlich im 130er allerdings viel eher das mundtot machen und ein Staat der so einen § nötig hat hat für mein Verständnis mit Demokratie und Freiheit nicht mehr viel gemein.

Für die Feststellung einer Beleidigung reicht das deutsche völlig Strafrecht aus.

henriof9
18.12.2010, 16:26
Die Stelle, wo steht, dass man irgendwen mögen muss, habe ich auch noch nicht gefunden.

Ich halte es einfach nur fair, dass jeder Mensch - unabhängig davon, welcher Gruppe er angehört - dieselben Chancen hat. Bloß die, die nicht bereit sind, anderen die Chancen zu lassen, sollten sich nicht wundern, wenn sie genauso behandelt werden, wie sie ihrerseits sich anderen gegenüber verhalten. Intoleranz ist nicht tolerabel.

Und ich habe genügend Leute kennen gelernt, denen ihre Vorurteile alleine schon deswegen bestätigt worden, weil sie sie hatten. Ich habe die deutschen Kollegen kennen gelernt, die andere mit "lustigen" Bemerkungen pausenlos diffamierten und sich dann beim Chef beschweren, dass der Diskriminierte "keinen Sinn für Humor" hat und keine vernünftige Arbeit leistet.

Auch bei den Nazis war man ja davon überzeugt, dass ein Deutscher, der diskriminierte Gruppen quält und tötet, "anständig geblieben" ist.

Ach komm, die Nazi- Keule können wir ja hier wohl getrost stecken lassen.
Und um es mal ganz klar auszudrücken; würde die Politik in Deutschland sich mehr damit beschäftigen für das Wohl und Wehe der eigenen Bevölkerung zu sorgen anstatt das Weltsozialamt zu spielen und Ausländern quasi nur auf Grund ihrer Herkunft und Kultur quasi einen Strafbonus einzuräumen, wenn diese dann straffällig geworden sind, hätten wir diese Diskussion auch nicht nötig.

Nur die wenigsten Menschen sind von Natur aus gegen Ausländer, schließlich sind wir Reiseweltmeister.
Die Menschen haben nur etwas dagegen im eigenen Land als Mensch 2. Klasse zu gelten und nicht laut sagen zu dürfen, daß ein Zuviel an Ausländer im eigenen Land, mit all dem Entgegenkommen, die Hauptschuld an der so gen. Ausländerfeindlichkeit trägt.

Ricarda
18.12.2010, 16:36
Wenn man in einem Zug einen angeblichen Sachverhalt feststellt und dann gegen diesen Sachverhalt argumentiert, ist das keine faire - oder auch nur halbwegs ernstzunehmende - Argumentation.

Nach meinem Kenntnisstand gibt es den vorausgesetzten Sachverhalt zumindest in dieser Verallgemeinerung nicht.

Ich habe mich noch nie als Mensch zweiter Klasse gefühlt oder von Ausländern als solcher behandelt gesehen - es gibt nur manchmal ein paar gehirnamputierte Deutschtümler, die Frauen für minderwertig halten. Aber wie schon der alte Seneca sagte: Achte nicht darauf, wie vielen, sondern welchen du gefällst. Den Schlechten missfallen, heißt gelobt werden.

Nachbar
18.12.2010, 16:44
[...] Aber wie schon der alte Seneca sagte: Achte nicht darauf, wie vielen, sondern welchen du gefällst. Den Schlechten missfallen, heißt gelobt werden.
Ein wunderbarer Ansatz als Leitlinie, sehr elitär im positiven Sinne.
Gruß

Nachbar1087

GG146
18.12.2010, 16:46
Nach meinem Kenntnisstand gibt es den vorausgesetzten Sachverhalt zumindest in dieser Verallgemeinerung nicht.

Hier auf diesem Forum hält man insbesondere den sogenannten "Migrantenbonus" der Strafjustiz für anstößig und für einen Beleg, dass Deutsche im eigenen Land Menschen 2. Klasse seien.

Ich persönlich habe nie an einen Migrantenbonus als Selbstzweck geglaubt, vor Zivil- und Verwaltungsgerichten gibt es m. M. n. sogar einen "Mitgrantenmalus", aber vor Strafgerichten kann nun einmal der Verteidiger dem Gericht den meisten Streß bereiten. Dem weichen sie gerne aus, auch wenn die Angeklagten Deutsche sind und urteilen eher milde, um die Akte schnell von Tisch zu bekommen.

Das wird eben durch das besondere Milieu von Migranten verstärkt, da gibt es mehr Probleme mit Zeugen und andere Besonderheiten, die das Interesse der Gerichte an weniger arbeitsintensiven Verfahren noch einmal erhöhen.

Ricarda
18.12.2010, 16:53
Das liegt aber zu einem guten Teil auch daran, dass unterschwellig Vorurteile gepflegt werden, die man weder gegenüber sich selbst noch gegenüber Dritten eingestehen möchte, weil man selbst glaubt, dass Vorurteile einem nicht gerade zur Ehre gereichen. Dadurch setzt dann der Effekt der umgekehrten Diskriminierung ein. Man behandelt einen besser, um dadurch zu beweisen, dass man keine Vorurteile hat - dokumentiert damit aber gerade, dass man sie hat.

Ricarda
18.12.2010, 16:54
So etwas gedeiht aber nur in einem Klima, das von Vorurteilen geprägt ist.

GG146
18.12.2010, 16:58
Man behandelt einen besser, um dadurch zu beweisen, dass man keine Vorurteile hat - dokumentiert damit aber gerade, dass man sie hat.

Dass das neben den besonderen Beweisproblemen auch noch eine bedeutende Rolle spielt, glaube ich auch.

Für Berufsrichter ergibt das allerdings ein verdammt trauriges Bild.

lupus_maximus
18.12.2010, 17:02
So etwas gedeiht aber nur in einem Klima, das von Vorurteilen geprägt ist.
Falsch, ich habe keine Vorurteile gegen Fremde, ich brauche sie einfach nicht!
Weder Fremde noch Vorurteile. Wen ich in einen Betrieb hole entscheide nur ich und sonst niemand.
Dabei habe Leute die deutsch radebrechen, extrem schlechte Karten!

GG146
18.12.2010, 17:05
Falsch, ich habe keine Vorurteile gegen Fremde, ich brauche sie einfach nicht!
Weder Fremde noch Vorurteile. Wen ich in einen Betrieb hole entscheide nur ich und sonst niemand.
Dabei habe Leute die deutsch radebrechen, extrem schlechte Karten!

Es ging jetzt gerade nicht um Deine Gesellen und Handlanger, sondern um dasjenige Klima der Vorurteile, das auch bei der Justiz herrscht und Richter veranlasst, sich selbst und anderen Menschen diese Vorurteile wegzulügen, indem sie Straftäter aus Migrantenkreisen besser behandeln als deutsche Kriminelle.

lupus_maximus
18.12.2010, 17:12
Es ging jetzt gerade nicht um Deine Gesellen und Handlanger, sondern um dasjenige Klima der Vorurteile, das auch bei der Justiz herrscht und Richter veranlasst, sich selbst und anderen Menschen diese Vorurteile wegzulügen, indem sie Straftäter aus Migrantenkreisen besser behandeln als deutsche Kriminelle.
Dies ist richtig, beweist es doch, daß die Vorurteile der Bevölkerung unsere Justiz betreffend, stimmen!
Also nichts gegen gesunde Vorurteile, sie entsprechen meistens der Wahrheit.

GG146
18.12.2010, 17:18
Dies ist richtig, beweist es doch, daß die Vorurteile der Bevölkerung unsere Justiz betreffend, stimmen!
Also nichts gegen gesunde Vorurteile, sie entsprechen meistens der Wahrheit.

Das ist doch kein Vorurteil, wenn man immer wieder liest, was für milde Urteile Straftäter mit Migrationshintergrund bekommen.

Und es entspricht auch nicht dem Bild, das rechte Internetforisten immer wieder aus dem Phänomen des "Migrantenbonus`" ableiten, dass es nämlich finstere Pläne gäbe, die Deutschen im eigenen Land zu entrechten. Das ist banale forensische Psychologie, wenn auch mit einem verdammt armseligen Ergebnis für Berufsrichter.

Ricarda
18.12.2010, 17:28
Ne, das beweist genau das nicht. Es wurde lediglich gesagt, dass es so etwas gibt. Es ist auch jedes einzelne Mal einmal zuviel, aber nicht alle Juristen sind so. Es werden durchaus noch Urteile gesprochen, die Hand und Fuß haben.

henriof9
18.12.2010, 17:30
Hier auf diesem Forum hält man insbesondere den sogenannten "Migrantenbonus" der Strafjustiz für anstößig und für einen Beleg, dass Deutsche im eigenen Land Menschen 2. Klasse seien.

Ich persönlich habe nie an einen Migrantenbonus als Selbstzweck geglaubt, vor Zivil- und Verwaltungsgerichten gibt es m. M. n. sogar einen "Mitgrantenmalus", aber vor Strafgerichten kann nun einmal der Verteidiger dem Gericht den meisten Streß bereiten. Dem weichen sie gerne aus, auch wenn die Angeklagten Deutsche sind und urteilen eher milde, um die Akte schnell von Tisch zu bekommen.

Das wird eben durch das besondere Milieu von Migranten verstärkt, da gibt es mehr Probleme mit Zeugen und andere Besonderheiten, die das Interesse der Gerichte an weniger arbeitsintensiven Verfahren noch einmal erhöhen.

Ach, das ist nur hierzuforum so ?
Hmm, Du kannst ja mal in die Neuköllner Schulen gehen und dort mal fragen wie sich die deutschen Schüler dort fühlen- im eigenen Land.

Und irgendwie müssen viele dann ein völlig falsches Rechtsempfinden haben wenn sie tagtäglich lesen dürfen welche Vorstrafenlatte ein migrantischer Straftäte hat und dann trotzdem noch mal Bewährung bekommt weil er ja so gebeutelt ist.

Und auch muß es ja irgendwie einen Grund haben warum die Kriminalstatistik nicht mehr nach Herkunftsland bzw. Nationalität unterteilt wird.

Aber ist ja alles nur gefühlt.

Ausonius
18.12.2010, 17:41
Und als nächstes kommt dann noch die unterschiedliche Bewertung im Bezug auf das Arbeitsrecht zum sonstigen Recht. :rolleyes:


Du rollst die Augen, weil man am Arbeitsplatz niemanden beschimpfen darf?

Ausonius
18.12.2010, 17:42
Für die Feststellung einer Beleidigung reicht das deutsche völlig Strafrecht aus.

Der 130er ist eher für solche Leute gedacht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Mahler

http://de.wikipedia.org/wiki/Kalif_von_K%C3%B6ln

Die wollen mehr als nur einen einzelnen wegen seiner Nationalität dumm anzumachen, was schon dumm genug ist.

Das wird nach meinen Erfahrungen auch bei der Rechtsprechung berücksichtigt.

Topas
18.12.2010, 17:43
Eine erhebliche Verschärfung des § 130 StGB ist von unserer ach so unabhängigen Presse mit Stillschweigen übergangen worden:



http://www.pi-news.net/2010/12/lex-pi/#more-168652

Die Vokabeln "Kültürbereicherer, Rentensicherer" oder "Fachkräfte" werden in Zukunft noch stärker nachgefragt werden. Man wird kriminellen Abschaum nicht mehr "Abschaum" nennen können, ohne seine Freiheit auf's Spiel zu setzen.

Ist dann der Kampf gegen Rechts eine Straftat?
Auszug aus neuer Fassung:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt …...
http://www.pi-news.net/2010/12/lex-pi/#more-168652

henriof9
18.12.2010, 18:24
Du rollst die Augen, weil man am Arbeitsplatz niemanden beschimpfen darf?

Nein, sondern wegen der Ungleichbehandlung im deutschen Recht.

Ich habe selbst mal bei einem meiner Kunden erlebt, daß eine AN ihren Job verloren hat weil sie sich zu Zeiten des Umbruchs in Jugoslawien mit Serben und Kroaten gestritten hat- in der Frühstückspause.
Das war eine sehr heftige Diskussion zwischen Jugoslawinnen an denen Deutsche mit beteiligt waren und sich letztendlich eine der Serbinnen dann darüber beschwert hatte- eben mit der Folge, daß die Deutsche den Job verlor.
Die gleiche Diskussion außerhalb einer Arbeitsstätte hätte keinerlei Konsequenzen gehabt.


Der 130er ist eher für solche Leute gedacht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Mahler

http://de.wikipedia.org/wiki/Kalif_von_K%C3%B6ln

Die wollen mehr als nur einen einzelnen wegen seiner Nationalität dumm anzumachen, was schon dumm genug ist.

Das wird nach meinen Erfahrungen auch bei der Rechtsprechung berücksichtigt.

Ich weiß ja wozu der 130er gedacht ist aber ich zumindest habe nicht dieses Vertrauen in unsere Politik und schon gar nicht in die deutsche Rechtsprechung als das man da nur sagen kann " wehret den Anfängen ".
Letztendlich ist es nämlich nur eine reine Ermessenssache und kann somit auch für " Bagatellen " herangezogen werden um mißliebige Menschen auszuschalten.

Ali Ria Ashley
18.12.2010, 18:59
Nun, wenn ich den 130er lese :



dann kann das " Scheiß Türke " oder " Scheiß Ausländer " schon darunter fallen.

Und als nächstes kommt dann noch die unterschiedliche Bewertung im Bezug auf das Arbeitsrecht zum sonstigen Recht. :rolleyes:

Unabhängig davon sehe ich persönlich im 130er allerdings viel eher das mundtot machen und ein Staat der so einen § nötig hat hat für mein Verständnis mit Demokratie und Freiheit nicht mehr viel gemein.

Für die Feststellung einer Beleidigung reicht das deutsche völlig Strafrecht aus.



Also, als Betroffener, sehe ich die Erweiterung ebenfalls als Problematisch. Und ich sehe es ähnlich wie du, unser Strafrecht ist absolut ausreichend, Beleidigungen etc. zu ahnden.

Menschen, die auf diskriminierende Beleidigungen aus sind, finden doch eh immer einen weg. Als Migrant hat man immer und überall es mit Menschen zu tun, die dich erst eimal ablehnen oder eben Beleidigen.

Das ist eine Art ur-reflex. Überall ist das so. Auch Deutsche haben es im Ausland bisweilen sehr schwer. Gut, viele von den „Deutschen“ Ausländern benehmen sich aber auch ziemlich daneben.

Neulich lernte ich in Izmir ein deutsches Paar kennen. Sie leben in einer „deutschen Gegend“, hier würde man sagen: Sie leben im Deutschen Getto.

Der mann sagte zu mir: „Ich kaufe nur in einem Laden in dem auch Deutsch gesprochen wird!“ Tja, so ist es eben. Der eine kommt an, der andere nicht, der andere später.

Es ist eben überall sehr ähnlich mit der Migration, und mit den Beleidigungen, Diskriminierungen und mit den Gettos, der Migranten.

Ricarda
18.12.2010, 19:00
Vielleicht sollte ich noch anmerken, dass meine Mutter während der Kurzzeitpflege in einem deutschen Pflegeheim verstarb, als ihre Freundin für ein paar Tage ihre Verwandten besuchte. In diesem Heim ist sie in der fünften Nacht ihres Aufenthalts aus dem Bett gestürzt.

Kara Ben Nemsi
18.12.2010, 19:03
Also, als Betroffener, sehe ich die Erweiterung ebenfalls als Problematisch. Und ich sehe es ähnlich wie du, unser Strafrecht ist absolut ausreichend, Beleidigungen etc. zu ahnden.

Menschen, die auf diskriminierende Beleidigungen aus sind, finden doch eh immer einen weg. Als Migrant hat man immer und überall es mit Menschen zu tun, die dich erst eimal ablehnen oder eben Beleidigen.

Das ist eine Art ur-reflex. Überall ist das so. Auch Deutsche haben es im Ausland bisweilen sehr schwer. Gut, viele von den „Deutschen“ Ausländern benehmen sich aber auch ziemlich daneben.

Neulich lernte ich in Izmir ein deutsches Paar kennen. Sie leben in einer „deutschen Gegend“, hier würde man sagen: Sie leben im Deutschen Getto.

Der mann sagte zu mir: „Ich kaufe nur in einem Laden in dem auch Deutsch gesprochen wird!“ Tja, so ist es eben. Der eine kommt an, der andere nicht, der andere später.

Es ist eben überall sehr ähnlich mit der Migration, und mit den Beleidigungen, Diskriminierungen und mit den Gettos, der Migranten.

Würden sich die Deutschen in der Türkei so verhalten, wie die Türken in Deutschland, sie würden die Grenze nicht mehr lebend erreichen.

Ali Ria Ashley
18.12.2010, 19:14
Würden sich die Deutschen in der Türkei so verhalten, wie die Türken in Deutschland, sie würden die Grenze nicht mehr lebend erreichen.

Mein reden... deswegen halte ich ja auch die Füße still hier! ;)

Ricarda
18.12.2010, 19:31
Und da habe ich doch tatsächlich gedacht, dass Leute, die glaubwürdig erscheinen wollen, sich nicht an dem Negativen ein Beispiel nehmen, sondern zeigen, dass sie es besser machen können - und zwar nicht nur ein wenig besser, weil sie andere Rahmenbedingungen haben, sondern weil sie grundsätzlich verstanden haben, dass das andere ein falscher Weg ist.

lupus_maximus
18.12.2010, 19:35
Und da habe ich doch tatsächlich gedacht, dass Leute, die glaubwürdig erscheinen wollen, sich nicht an dem Negativen ein Beispiel nehmen, sondern zeigen, dass sie es besser machen können - und zwar nicht nur ein wenig besser, weil sie andere Rahmenbedingungen haben, sondern weil sie grundsätzlich verstanden haben, dass das andere ein falscher Weg ist.
Was ist der falsche Weg?
Die deutsche Toleranz Intoleranten gegenüber?

Grenzer
18.12.2010, 19:40
Ist das nicht Verfassungswidrig?

Dieses Konstrukt hat noch keine Verfassung ,-
ergo kann es höchstens sittenwidrig sein !

Und sollte dieser Maulkorbverschärfer tatsächlich angewandt werden ,-
dann fordere ich hiermit schon mal vorbeugend die Verhaftung der politischen Spitze dieses Landes ,- weil :



Was wurde geändert? Im Wesentlichen der Punkt, dass man nun auch Volksverhetzung begehen kann, indem man eine einzelne Person beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet und dadurch ihre Menschenwürde angreift, oder indem man gegen einen Einzelnen zum Hass aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen ihn auffordert.

... der Fall Sarrazin nach juristischer Rehabilitierung schreit.... :D

Manfred_g
18.12.2010, 19:44
So etwas gedeiht aber nur in einem Klima, das von Vorurteilen geprägt ist.

Das können sogar (meist natürlich angenehme) Vorurteile gegen die eigene Person sein, der man naturgemäß gerne eine besondere Kompetenz in Fragen von Moral und Gerechtigkeit zugestehen möchte.

Nicht selten überspielt man dadurch, daß man mit sich wenig im Reinen ist und irgendwo unterschwellig Kompensationsbedarf verspürt. Aber da kommen wir in die Psychologie hinein, die hier im Forum ihre eigenen Experten hat. :cool2:

Ricarda
18.12.2010, 19:51
Das mit der Toleranz gegenüber Intoleranten war mal wieder eine Glanzleistung - jedenfalls für die Kreise, die solche Auffassungen vertreten.

Wieso sollte dem Ausländer, der in Deutschland lebt und arbeitet, hier Intoleranz entgegenschlagen, weil seine Regierung umgekehrt zu Ausländern auch intolerant wäre?

Genau das ist ja was ich meine. Man kritisiert etwas, um daraus die Rechtfertigung zu ziehen, das was man bei anderen kritisiert, selbst praktizieren zu dürfen.

Das ist ähnlich wie mit den Kriegen. Die meisten Kriege werden von niemandem angefangen, weil jeder sich ja nur gegen den Aggressor verteidigt.

The Dude
18.12.2010, 19:56
Sind jetzt endlich auch die menschenverachtenden Ostfriesenwitze strafbar?

The Dude
18.12.2010, 19:57
Oh-oh, Strandwanderer- der Wind dreht sich ja tatsächlich... aber nicht nach deinen Vorstellungen :hihi:

Häschenwitze noch erlaubt?

lupus_maximus
18.12.2010, 20:00
Sind jetzt endlich auch die menschenverachtenden Ostfriesenwitze strafbar?
In diesen Land ist inzwischen alles für Deutsche strafbar.
Man sollte sich einen eigenen Anwalt zulegen, den man dann immer fragen kann, ob meine zukünftige Äußerung strafbar ist.

Ricarda
18.12.2010, 20:04
Wer zwischen Ostfriesenwitzen und Diskriminierung von Minderheiten nicht unterscheiden kann, sollte in der Tat einen Anwalt zulegen, der - wenn er Glück hat - in der Lage ist, das fehlende Rechts- bzw. Unrechtsbewusstsein zu kompensieren.

Grenzer
18.12.2010, 20:05
Häschenwitze noch erlaubt?

Nein !

Verstoß gegen das Artenschutzabkommen... :D

Kara Ben Nemsi
18.12.2010, 20:07
Das mit der Toleranz gegenüber Intoleranten war mal wieder eine Glanzleistung - jedenfalls für die Kreise, die solche Auffassungen vertreten.

Wieso sollte dem Ausländer, der in Deutschland lebt und arbeitet, hier Intoleranz entgegenschlagen, weil seine Regierung umgekehrt zu Ausländern auch intolerant wäre?

Genau das ist ja was ich meine. Man kritisiert etwas, um daraus die Rechtfertigung zu ziehen, das was man bei anderen kritisiert, selbst praktizieren zu dürfen.

Das ist ähnlich wie mit den Kriegen. Die meisten Kriege werden von niemandem angefangen, weil jeder sich ja nur gegen den Aggressor verteidigt.

Gegen friedliche, nützliche Einzelfälle ist nichts zu sagen. Es geht hier aber generell um das Verständnis, bzw. die Funktion von Gesellschaften/Gemeinschaften.
Ein Kollektiv, das nicht in der Lage ist, seine Mitglieder vor Angriffen von außen zu schützen, hat keine Existenzberechtigung. Ein Kollektiv, das nicht in der Lage ist, die eigenen Werte, Rechtsmaßstäbe und Gesetze durchzusetzen, hat keine Zukunft. Die Orientalen verachten uns, weil wir nicht in der Lage sind, uns selbst und unsere Kinder ausreichend zu schützen.

http://www.fr-online.de/panorama/das-bad-godesberg-phaenomen/-/1472782/3216052/-/index.html

Es gibt drei Kategorien von Deutschen. Erstens Nazis, zweitens solche, die wie wir sind, und drittens Opfer. Die nennt man so. Tut mir leid, das so zu sagen. Deutsche Opfer sind die, die man abzieht.
Deutsche lassen sich auch viel gefallen. Die wehren sich nicht.

http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E44A65989440E46E4BB5E0301CF7674B4~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Deutsche seien deshalb beliebte Tatziele, weil für die Angreifer das Risiko gering sei, dass kurz nach der Tat eine große Zahl von Brüdern und Verwandten des Opfers per Faurecht Entschädigung verlange.
Deutsche wählen sie deshalb als Opfer aus, weil sie diese für verweichlicht halten. Zum Lieblingsopfer wird der Deutsche auch deshalb, weil er kein gesundes Selbstbewusstsein hat. Daher ist er auch nicht in der Lage, eigene Interessen - beispielsweise eine intelligente und schlüssige Integrationspolitik - zu formulieren. Das Resultat ist fehlender Respekt.

GdP: Deutsche Polizei 5/2008

Aus einer Gruppe heraus die Polizei zu beleidigen und alles abzustreiten, wenn sie angesprochen werden, ist ein beliebter Sport. Ein Sport, der in anderen Ländern mit anderen Polizeien ein unkalkulierbares Verletzungsrisiko bergen würde. Aber in Deutschland muss die Tat dem Einzelnen zugeordnet werden. Eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung? „Was kommt dabei heraus, wenn überhaupt etwas herauskommt? zehn Stunden Sozialarbeit in der Moschee?“
"So zivil, wie die Polizei hier mit Bürgern umgeht, kennen viele das aus ihren Heimatländern nicht. Dass wir nicht aus kleinstem Anlass mit aller Härte einschreiten,halten sie für Schwäche."

http://www.youtube.com/watch?v=5sCxZZLWeUU

Weisser Ring:
...sie sind geschockt, dass sie in ihrem eigenen Land als Deutscher beschimpft werden und als erstes kommt dann immer der Gedanke: Wie reagiere ich jetzt politisch korrekt darauf?

bernhard44
18.12.2010, 20:12
So etwas gedeiht aber nur in einem Klima, das von Vorurteilen geprägt ist.

oder in einem von (eingeimpften) Schuldgefühlen......

The Dude
18.12.2010, 20:30
Wer zwischen Ostfriesenwitzen und Diskriminierung von Minderheiten nicht unterscheiden kann, sollte in der Tat einen Anwalt zulegen, der - wenn er Glück hat - in der Lage ist, das fehlende Rechts- bzw. Unrechtsbewusstsein zu kompensieren.

So ganz ernst habe ich das ja nicht gemeint. Aber objektiv ist es doch so, daß da eine Menschengruppe in toto "herabgesetzt wird" - als dumm und verblödet - und das ist tief eingesickert in die Hirne. Woran denkt man, wenn man Ostfriese hört? An die Witze, Tee und Otto. Ob das gut ist, kannst du ja gerne mal beurteilen.

Davon abgesehen geht es ja hier nicht primär um eine de facto Diskriminierung von Minderheiten, sondern um öffentliche Äußerungen über diese.

Man kann die Äußerungen unter Strafe stellen, aber in den Gehirnen keine Zellen ausknipsen, die für Vorurteile und ähnliches zuständig sind.

Der "erzieherische Gedanke" bzw. die "Sensibilisierung" findet nur auf der Ebene der Äußerungen statt. Die Vorurteile kriegt man aus den Leuten mit Gesetzen sowieso nicht raus.

lupus_maximus
18.12.2010, 20:34
So ganz ernst habe ich das ja nicht gemeint. Aber objektiv ist es doch so, daß da eine Menschengruppe in toto "herabgesetzt wird" - als dumm und verblödet - und das ist tief eingesickert in die Hirne. Woran denkt man, wenn man Ostfriese hört? An die Witze, Tee und Otto. Ob das gut ist, kannst du ja gerne mal beurteilen.

Davon abgesehen geht es ja hier nicht primär um eine de facto Diskriminierung von Minderheiten, sondern um öffentliche Äußerungen über diese.

Man kann die Äußerungen unter Strafe stellen, aber in den Gehirnen keine Zellen ausknipsen, die für Vorurteile und ähnliches zuständig sind.

Der "erzieherische Gedanke" bzw. die "Sensibilisierung" findet nur auf der Ebene der Äußerungen statt. Die Vorurteile kriegt man aus den Leuten mit Gesetzen sowieso nicht raus.
Ist es eigentlich ein Vorurteil wenn ich den IßLamm nicht leiden kann oder etwas schlimmeres?

Grenzer
18.12.2010, 20:40
So ganz ernst habe ich das ja nicht gemeint. Aber objektiv ist es doch so, daß da eine Menschengruppe in toto "herabgesetzt wird" - als dumm und verblödet - und das ist tief eingesickert in die Hirne. Woran denkt man, wenn man Ostfriese hört? An die Witze, Tee und Otto. Ob das gut ist, kannst du ja gerne mal beurteilen.

Davon abgesehen geht es ja hier nicht primär um eine de facto Diskriminierung von Minderheiten, sondern um öffentliche Äußerungen über diese.

Man kann die Äußerungen unter Strafe stellen, aber in den Gehirnen keine Zellen ausknipsen, die für Vorurteile und ähnliches zuständig sind.

Der "erzieherische Gedanke" bzw. die "Sensibilisierung" findet nur auf der Ebene der Äußerungen statt. Die Vorurteile kriegt man aus den Leuten mit Gesetzen sowieso nicht raus.

Du hast vollkommen recht ,-
aber dafür braucht es keine Verschärfung des §130 ,-
denn der regelt die Volksverhetzung !

Für die Ostfriesenfrage ist das Gleichstellungsgesetz zuständig ,- welches
EU-Recht ist und die Herabsetzung von Personen und Volksgruppen usw verbietet !

Ist es nicht schön ,- daß wir für jeden denkbaren und auch für jeden undenkbaren Fall mit einem Gesetz versorgt sind ??:D

Also ,- von Unterversorgung kann man in diesem System wirklich nicht sprechen

The Dude
18.12.2010, 20:40
Ist es eigentlich ein Vorurteil wenn ich den IßLamm nicht leiden kann oder etwas schlimmeres?

Mein Anwalt sagt: Das kannst du halten wie ein saarländischer Dachdecker.

Sprecher
18.12.2010, 21:02
Ist das nicht Verfassungswidrig?

Nein, denn die OMF-BRD hat keine Verfassung.

Topas
18.12.2010, 21:15
]Ist dann der Kampf gegen Rechts eine Straftat?
Auszug aus neuer Fassung:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt …...wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
http://www.pi-news.net/2010/12/lex-pi/#more-168652

Das fett markierte zusammengefasst:
Wer in einer Weise gegen eine nationale Gruppe zum Hass aufstachelt ... wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Frage: Sind rechte Parteien nationale Gruppen?

?(

nethead
18.12.2010, 21:20
Ist das nicht Verfassungswidrig?

Es ist nicht nur verfassungswiedrig sondern auch sinnwiedrig. Die Beleidung einer Person kann keine "Volksverhetzung" sein.

Gut das ich diesem dekadenten Narrenstadel in den letzten Zuegen entkommen bin.

Humer
18.12.2010, 21:28
Wenn die Sprache und die verwendeten Ausdrücke, die gegenüber allen Türken verwendet werden, Rückschlüsse auf das zukünftige Handeln zulässt, dann ist die Ausweitung des § 130 gerechtfertigt.
Sprachliche Paralellen zum Antisemitismus sind nicht zu übersehen.
Es gibt eine einheitliche Zuschreibung von negativen Eigenschaften und Minderwertigkeit und zwar von Geburt an. Begründet in der Herkunft und der Religion. Völlig losgelöst von dem, was einer getan hat.
Das unterstellte Ziel der Fremden soll es sein, Deutschland zu vernichten oder wirtschaftlich auszubeuten, so wie es den Juden unterstellt wurde. In der Vertreibung wird das Heil gesucht. Das wollten die Nazis auch mal, dann haben sie umdisponiert.

Nazikeule ? Aber sicher, hier passt sie wirklich.

nethead
18.12.2010, 21:35
– wobei ich Aussagen, die eine solche Bewertung enthalten, bei der Lösung von Problemen ohne für nicht besonders hilfreich halte. Insbesondere da, wenn man diese Bewertung auch auf jenen Teil der abgrenzbaren Gruppe bezieht, der selbst nicht kriminell ist, hatte ich persönlich es für infam, für bewusste Sachverhaltsverfälschungen Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen zu wollen.

Genauso falsch ist der Versuch es mit einem Paragraphen 130 zu kontern.



Wenn das Recht zur Meinungsfreiheit mit dem Recht zur Beschimpfung oder Diskriminierung mißliebiger Gruppen in ihrer Gesamtheit – oder einzelner als Angehörige dieser Gruppen – gleichgesetzt werden soll, dann finde ich es nicht so schlecht, wenn hier für eine gewisse Sensibilisierung gesorgt wird.

"Gewisse Sensibilisierun" ist stark verharmlosend. Menschen gehen in Deutschland schneller wegen einem "gestreckten Arm" in den Knast als wegen schwerer Koerperverletzung und Messerstecherei mit Todesfolge.

Im uebrigen bleibt die Beleidigung von Deutschen von diesem Gesetz natuerlich mal wieder unberuehrt. Jeder darf weiterhin sagen das er "Scheiss Deutsche gerne vergasen wuerde".

Frage: Wo siehst du denn konkret Handlungsbedarf fuer diese abstruse Ausweitung des 130ziger? Bitte mit konkreten Beispielen.



Wenn mir jemand sagen würde: „Die Deutschen sind alle Nazis“, würde ich mich jedenfalls massiv diskriminiert fühlen – auch wenn ich den Eindruck habe, dass die Zahl derer, die das für ein Kompliment halten würden, allmählich immer größer wird.

Heutzutage ist dies leider als Kompliment zu werten. Das ist richtig.

nethead
18.12.2010, 21:39
Das ist natürlich richtig, denn es gibt keinen "guten" Rassismus.

Deutsche unter "den Schutz des 130zigers" zu stellen scheint aber das letzte zu sein was diese Regierung will. Vornean "deine Partei".

nethead
18.12.2010, 21:40
Wieso sollen "die Zigeuner" was beweisen oder auch nur die Chance dazu haben?

Wie waers mit der Aufnahme der ethnischen Zugehoerigkeit in die Kriminalstatistik?

nethead
18.12.2010, 21:44
Für ein dahingeflatztes "Scheißtürke" gibt es auch keinen 130er Prozess,

Bei welche Beleidigungen sind denn nach der verschaerften Version des 130zigers sanktionierbar? Mir faellt da keine Beleidigung einer Person ein die "Volksverhetzend" ist und nicht schon durch den Schutz vor Beleidigungen Strafbar waere.

nethead
18.12.2010, 21:48
Das liegt aber zu einem guten Teil auch daran, dass unterschwellig Vorurteile gepflegt werden,

Ich kann es nicht mehr hoeren. Auch bezweifel ich das die meisten Deutschen ueberhaupt wissen wie eine Benachteiligung nach Herkunft oder Rasse ueberhaupt aussieht. Gerade in den Laendern aus denen unsere Problemmigranten kommen ist dies gang und gebe.

nethead
18.12.2010, 21:49
Du rollst die Augen, weil man am Arbeitsplatz niemanden beschimpfen darf?

Warum sollte ich am Arbeitsplatz niemanden Beschimpfen duerfen? Habe ich gemacht und werde ich auch wieder machen und Pappa Staat kann mich mal. Solange mir der Laden gehoert oder ich den Chef im Ruecken habe weil ich der 4ma Geld bringe kann ich mir das problemlosest leisten.

nethead
18.12.2010, 21:51
Der 130er ist eher für solche Leute gedacht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Mahler


Fuer solche Leute haette es keine Verschaerfung benoetigt. Auch an dich die Frage des Handlungsbedarfes.

Ricarda
18.12.2010, 21:51
Und was würde das über den Einzelnen sagen - solange dem nicht die Gesamtzahl der diskriminierten Gruppe gegenüber gestellt und bewiesen wird, dass die Aussage auf ausnahmslos alle zutrifft?

Felix Krull
19.12.2010, 01:20
Das Thema scheint noch wesentlich umfangreicher und umfassender zu sein:


Bundestag verabschiedet Gesetz zum schärferen Kampf gegen Hass im Netz

17.12.2010

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und den Grünen zwei Gesetzesentwürfe beschlossen, die der Ratifizierung (PDF-Datei) und Umsetzung (PDF-Datei) des umstrittenen Zusatzprotokolls zur Cybercrime-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2003 dienen.. SPD und Linke enthielten sich. Die Initiative des Staatenbunds sieht allgemein eine Kriminalisierung "rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen" vor, die über Computer und Systeme wie das Internet begangen werden. Das deutsche Umsetzungsgesetz bringt vor allem eine Ergänzung zu den Bestimmungen gegen die Volksverhetzung im Strafrecht, dass die davon erfasste Aufstachelung zu Hass und Gewalt nicht nur gegen "Teile der Bevölkerung" gerichtet sein muss. [...]
heise (http://referer.us/www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-verabschiedet-Gesetz-zum-schaerferen-Kampf-gegen-Hass-im-Netz-1155959.html)

Europarat verschärft Kampf gegen Rassismus im Netz

19.05.2002

Ein Zusatzprotokoll zum Cybercrime-Abkommen, mit dem das Verbreiten und Zugänglichmachen von fremdenfeindlichen Materialien - auch durch Links - unterbunden werden soll, steht vor der Beschlussreife

[..]

Unter "rassistischem oder fremdenfeindlichem Material" verstehen die Experten "alle geschriebenen Inhalte, alle Bilder oder alle anderen Darstellungen von Gedanken und Theorien, die Hass Diskriminierung oder Gewalttaten gegen Einzelne oder eine Gruppe aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischer Abstammung befürworten, für gut heißen oder dazu anstacheln". [..]
heise (http://referer.us/www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12573/1.html)

Die Darstellung "unerwünschter" Gedanken und Theorien.

Zwischen der EUdSSR / BRD und China ist kein Unterschied mehr erkennbar.

lupus_maximus
19.12.2010, 07:24
Der deutsche Bevölkerungsaustausch ist dann wohl auch nicht mehr im Netz zu finden!

http://www.***************/bev_austausch.pdf


Leute speichert was ihr auf die Festplatte bekommt, die politischen Wahrheiten kommen für die nächste Zeit nicht wieder!

Veldt
19.12.2010, 08:05
"politische Wahrheiten" :hihi:

lupus_maximus
19.12.2010, 08:06
Den einzigen Ausweg den ich sehe ist:

Keine öffentlichen Beiträge mehr, alles privat durch Username und Kennwort!

lupus_maximus
19.12.2010, 08:08
"politische Wahrheiten" :hihi:
Das sind die Themen, die ihr Linken immer unterdrücken wollt!

Ausonius
19.12.2010, 11:23
Warum sollte ich am Arbeitsplatz niemanden Beschimpfen duerfen? Habe ich gemacht und werde ich auch wieder machen und Pappa Staat kann mich mal. Solange mir der Laden gehoert oder ich den Chef im Ruecken habe weil ich der 4ma Geld bringe kann ich mir das problemlosest leisten.

Ok, Kollegialität ist bei dir nicht so groß geschrieben. Bei mir ist das anders.

lupus_maximus
19.12.2010, 11:43
Ok, Kollegialität ist bei dir nicht so groß geschrieben. Bei mir ist das anders.
Dies ist eben euer großer Fehler. Vor nichts mehr Respekt, auch nicht vor Leerern.
Bei arbeitgebenden Unternehmern ist dies aber Gottseidank anders. Da lasse ich mir Respektlosigkeiten nicht bieten. Was ich sage und anordne, ist Gesetz!
Verstanden?

maxikatze
19.12.2010, 12:16
Wenn sich deine Mutter mit einer deutschen Familie angefreundet hätte, dann würde sie heute noch leben.


Heißt auf gut deutsch also Pech, wenn sich ricardas Mutter von einer Türkin pflegen lässt.

Sicher gibt es arge Probleme mit Bevölkerungsgruppen, die sich nicht eingliedern sondern abkapseln. Nicht wenige von ihnen werden kriminell. Ich bin die erste, die das immer kritisiert, wie viele andere Sachen am Islam auch. Nur dass man differenzieren kann und muss, leuchtet dir nicht ein.
Ich habe nach meinem gestrigen Beitrag von 17:46 Uhr, - den mit der Erbse unter der Schädeldecke!!! - gesucht. Der war sperrwürdig. Um so erstaunlicher, dass deine Anmerkungen kritiklos stehen bleiben.

lupus_maximus
19.12.2010, 12:20
Heißt auf gut deutsch also Pech, wenn sich ricardas Mutter von einer Türkin pflegen lässt.

Sicher gibt es arge Probleme mit Bevölkerungsgruppen, die sich nicht eingliedern sondern abkapseln. Nicht wenige von ihnen werden kriminell. Ich bin die erste, die das immer kritisiert, wie viele andere Sachen am Islam auch. Nur dass man differenzieren kann und muss, leuchtet dir nicht ein.
Ich habe nach meinem gestrigen Beitrag von 17:46 Uhr, - den mit der Erbse unter der Schädeldecke!!! - gesucht. Der war sperrwürdig. Um so erstaunlicher, dass deine Anmerkungen kritiklos stehen bleiben.
Du meinst, die Erbse unter der Schädeldecke ist sperrwürdig?
Oh Gott, wir haben inzwischen Erbsenzähler hier!
Langsam plädiere ich wirklich dafür, alle Linken aus dem CPF zu entfernen!

Ricarda
19.12.2010, 12:40
Da wir nicht wissen, wer sich hinter den einzelnen Namen verbirgt, könnte das mit der Erbse - wenngleich überaus optimistisch angenommen - schließlich auch der Verrat eines Staatsgeheimnisses gewesen sein.

Ausonius
19.12.2010, 12:54
Was ich sage und anordne, ist Gesetz!
Verstanden?

Von mir aus, abgesehen von der Tatsache, dass du nie eine Firma gründen wirst.

Ricarda
19.12.2010, 13:06
Was Erfolg ist, beurteilt hat jeder anders.

Für Einige bemisst sich das nach der Zahl derer, die man rumkommandieren, befehligen und ausbeuten kann. Das sind ja oft jene Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter so schlecht bezahlen, dass die selbst bei einer 40-Stunden-Woche auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind.

Das wird dann gerne damit begründet, dass die einfach nicht genug leisten - erstaunlich, wenn sie es dem Chef trotzdem ermöglichen, sich Annehmlichkeiten zu leisten, von denen die Mitarbeiter nur träumen können.

Solche Firmen werden gerne in strukturschwachen Gegenden aufgebaut.

Zwanzig oder fünfzig Arbeitskräfte zu haben, sagt absolut nichts über Leistung und menschliche Qualitäten. Dazu gehört schon einiges mehr, als Befehle zu erteilen, denen blind gehorcht werden muss.

n_h
19.12.2010, 13:30
...Scheinbar sollen rassistische Anfeindungen der Bevölkerungsmehrheit durch Angehörige von Minderheiten immer noch nicht unter den § 130 fallen. Das halte ich für einen Fehler.

Bleibt die Mehrheit vom grundgesetzlich verankerten/garantierten "Diskriminierungsverbot" ausgenommen, wird der Eingriff in die Privatautonomie (hier Minderheitenschutz via "130er") über's GG und hier den allgemeinen "Diskriminierungsverbots-§en" gehoben bzw. dort (noch) fest(er)geschrieben. In diesem Fall belegt die Ausnahme der Mehrheit vom GG, dass es dem "130er" nicht um "GG-Aktivierung", sondern geradzu um "GG-Deaktivierung" geht. Ein Unrechtsstaat, wie er leibt und lebt.

lupus_maximus
19.12.2010, 13:37
Von mir aus, abgesehen von der Tatsache, dass du nie eine Firma gründen wirst.
Ich hatte bereits eine, die ich nach meinem Herzinfarkt schließen mußte.
Im Augenblick geht es nur darum, ob ich mein Wissen anwende und nochmal eine Firma aufmache!
Nachden Meinungen über Unternehmer, die ich hier so lese, sieht es mit dem neuen Unternehmen sehr miese aus. Langsam bezweifele ich es, daß ich mir dies noch einmal antue. Die Rente die ich bekomme, reicht mir!

lupus_maximus
19.12.2010, 13:43
Was Erfolg ist, beurteilt hat jeder anders.

Für Einige bemisst sich das nach der Zahl derer, die man rumkommandieren, befehligen und ausbeuten kann. Das sind ja oft jene Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter so schlecht bezahlen, dass die selbst bei einer 40-Stunden-Woche auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind.

Das wird dann gerne damit begründet, dass die einfach nicht genug leisten - erstaunlich, wenn sie es dem Chef trotzdem ermöglichen, sich Annehmlichkeiten zu leisten, von denen die Mitarbeiter nur träumen können.

Solche Firmen werden gerne in strukturschwachen Gegenden aufgebaut.

Zwanzig oder fünfzig Arbeitskräfte zu haben, sagt absolut nichts über Leistung und menschliche Qualitäten. Dazu gehört schon einiges mehr, als Befehle zu erteilen, denen blind gehorcht werden muss.
Da bin ich anderer Meinung!
Es hat nichts mit blindem Gehorsam zu tun wenn ich zu einem Geselle sage, schweiße mir dieses oder jenes Rohr zu einem Rahmen zusammen, hier ist die Zeichnung. Wenn er ein richtiger Geselle ist, nach altdeutschen Vorbild, brauche ich jetzt nur noch auf die Vollzugsmeldung warten, mehr nicht!

n_h
19.12.2010, 13:52
...Ich habe ... erlebt ... mich gelegentlich enttäuscht. ... habe ich ... erlebt ... Meine ... Mutter ... Meine Schwester und ich ...

Und so lange Dein Kühlschrank voll ist, gibt es auch keinen Hunger in der Welt.

Ricarda
19.12.2010, 14:21
und wenn all die ewig Gestrigen ihre Vorurteile schön weiter pflegen, sich für was besseres halten und Zitate willkürlich aus dem Zusammenhang reißen, weil sie der Aussage als Ganzes nichts sinnvolles entgegensetzen können, werden schlagartig alle satt.

nethead
19.12.2010, 17:06
Ok, Kollegialität ist bei dir nicht so groß geschrieben. Bei mir ist das anders.

Doch, ist es. Aber es gibt auch mal Momente wo man "etwas" entgleist oder einem riesen Arschloch ungeschminkt die Meinung sagt.

nethead
19.12.2010, 17:10
@Ansonius
Diese Frage haette ich gerne beantwortet:

"Mir faellt da keine Beleidigung einer Person ein die "Volksverhetzend" ist und nicht schon durch den Schutz vor Beleidigungen Strafbar ist. Hast du hierfuer Beispiele?"

Ausonius
19.12.2010, 17:54
"Mir faellt da keine Beleidigung einer Person ein die "Volksverhetzend" ist und nicht schon durch den Schutz vor Beleidigungen Strafbar ist. Hast du hierfuer Beispiele?"

Ganz aktuell wäre der Fall, wo ein NPD-Politiker Briefe an Politiker mit Migrationshintergrund geschickt hat, in der sie aufgefordert wurden, das Land zu verlassen.

Volksverhetzung (der Name deutet es schon an) ist aber in erster Linie ein Fall für die Agitation gegen Volksgruppen.

Ich denke, im Arbeitsleben würde es eher zu Beleidigungsklagen kommen.

Wolfger von Leginfeld
19.12.2010, 17:59
Ganz aktuell wäre der Fall, wo ein NPD-Politiker Briefe an Politiker mit Migrationshintergrund geschickt hat, in der sie aufgefordert wurden, das Land zu verlassen.

Volksverhetzung (der Name deutet es schon an) ist aber in erster Linie ein Fall für die Agitation gegen Volksgruppen.

Ich denke, im Arbeitsleben würde es eher zu Beleidigungsklagen kommen.

Irgendwann in der Zukunft werden wohl Briefe an die verbliebenen Inländer verschickt werden, in denen sie aufgefordert werden,das Land zu verlassen.

Ob das linke Brut dann auch stören wird...:rolleyes: