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Vollständige Version anzeigen : Wer kann helfen? Wer hat Erfahrung?



heide
11.12.2010, 16:12
Kurzer Abriss:
Meine Tochter, Mutter eines Kindes, Kind "geteilt" : Halbe Woche beim Vater, halbe Woche bei der Mutter, beantragte beim JobCenter, nachdem sie sich "zwangsweise' eine neue Wohnung suchen musste, weil der Ex-Lebensgefährte sie sozusagen "vor die Tür setzte, mit einem festgesetzten Termin .. bis zum .....
Meine Tochter zog aus. Nun hat sie nicht einmal einen Kleiderschrank, geschweige denn, eine Waschmaschine, um ihre und die Wäsche für ihr Kind zu waschen.
Argument des JobCenters ..." es ist daher der Antragstellerin zuzumuten, ihre Wäsche (obwohl meine Tochter im Schichtdienst arbeitet), ..."in einem Waschsalon zu waschen"... Original habe ich zur Hand, kann es jedoch nicht einscannen, da ich keinen Scanner habe.
Ich frage mich ernsthaft. wann denn noch Zeit für das Kind bleibt, wenn die "Besuche" im Waschsalon zur Regel werden?
Meine Tochter wird über H4 aufgestockt, weil...
Wer kann mir sehr schnell mit Rat und Tat zur Seite stehen, denn innerhalb einer Woche muss meine Tochter eine Stellungnahme dazu nehmen! Es brennt!

henriof9
11.12.2010, 16:21
Kurzer Abriss:
Meine Tochter, Mutter eines Kindes, Kind "geteilt" : Halbe Woche beim Vater, halbe Woche bei der Mutter, beantragte beim JobCenter, nachdem sie sich "zwangsweise' eine neue Wohnung suchen musste, weil der Ex-Lebensgefährte sie sozusagen "vor die Tür setzte, mit einem festgesetzten Termin .. bis zum .....
Meine Tochter zog aus. Nun hat sie nicht einmal einen Kleiderschrank, geschweige denn, eine Waschmaschine, um ihre und die Wäsche für ihr Kind zu waschen.
Argument des JobCenters ..." es ist daher der Antragstellerin zuzumuten, ihre Wäsche (obwohl meine Tochter im Schichtdienst arbeitet), ..."in einem Waschsalon zu waschen"... Original habe ich zur Hand, kann es jedoch nicht einscannen, da ich keinen Scanner habe.
Ich frage mich ernsthaft. wann denn noch Zeit für das Kind bleibt, wenn die "Besuche" im Waschsalon zur Regel werden?
Meine Tochter wird über H4 aufgestockt, weil...
Wer kann mir sehr schnell mit Rat und Tat zur Seite stehen, denn innerhalb einer Woche muss meine Tochter eine Stellungnahme dazu nehmen! Es brennt!

Ich habe es jetzt nur kurz überflogen, aber vielleicht hilft Dir das hier. (http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html)

Soweit ich weiß, kann Deine Tochter auch ein Darlehen von der ARGE bekommen.

Marathon
11.12.2010, 16:26
Dreckige Unterwäsche kann man auf dem Schreibtisch der ARGEn Verhöhner_spInnen abladen.

Eine neue Waschmaschine kann man auf Rechnung des Vaters kaufen.

George Rico
11.12.2010, 16:26
Soweit ich weiss, kann, wer HartzIV bezieht, von der Arge einen Zuschuss von bis zu 1.100 Euro für Möbel und Haushaltsgeräte beantragen.



---

GG146
11.12.2010, 16:29
Normalerweise muss man sich eine neue Waschmaschine aus Reserven kaufen, die man aus dem Regelsatz ansparen soll. Dafür wurden ein paar Euro in den Regelsatz einkalkuliert (27, x €, glaube ich). Manchmal bekommt man etwas Geld für eine gebrauchte Waschmaschine darlehensweise. Hier ein Link dazu:

http://www.gutefrage.net/frage/wo-bekommt-ein-hartz-4-empfaenger-eine-neue-waschmaschine-her

Ich bin mir aber nicht sicher, ob das auch bei der notwendigen Neugründung eines Haushalts von Null so ist, da müsste es eigentlich gesonderte Regeln für geben. Ich google mal ein bisschen ;)

heide
11.12.2010, 16:30
Ich habe es jetzt nur kurz überflogen, aber vielleicht hilft Dir das hier. (http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html)

Soweit ich weiß, kann Deine Tochter auch ein Darlehen von der ARGE bekommen.
Und das genau wurde mit der Ablehnung begründet. die ich schrieb.

George Rico
11.12.2010, 16:31
Normalerweise muss man sich eine neue Waschmaschine aus Reserven kaufen, die man aus dem Regelsatz ansparen soll. Dafür wurden ein paar Euro in den Regelsatz einkalkuliert (27, x €, glaube ich). Manchmal bekommt man etwas Geld für eine gebrauchte Waschmaschine darlehensweise. Hier ein Link dazu:

http://www.gutefrage.net/frage/wo-bekommt-ein-hartz-4-empfaenger-eine-neue-waschmaschine-her

Ich bin mir aber nicht sicher, ob das auch bei der notwendigen Neugründung eines Haushalts von Null so ist, da müsste es eigentlich gesonderte Regeln für geben. Ich google mal ein bisschen ;)
Bei einer Neugründung kann der ALG2-Empfänger einen Zuschuss beantragen. Nennt sich, wenn ich richtig informiert bin, Hilfe zur Erstausstattung der Wohnung oder so ähnlich.



---

heide
11.12.2010, 16:34
Ich habe es jetzt nur kurz überflogen, aber vielleicht hilft Dir das hier. (http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html)

Soweit ich weiß, kann Deine Tochter auch ein Darlehen von der ARGE bekommen.

abgelehnt..."." es ist daher der Antragstellerin zuzumuten, ihre Wäsche (obwohl meine Tochter im Schichtdienst arbeitet), ..."in einem Waschsalon zu waschen"...
Habe ich aus der Begründung des JocCenters gegenüber dem Sozialgericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, abgeschrieben---

GG146
11.12.2010, 16:35
Schon fündig geworden, Stichwort "Erstausstattung":


Eine Waschmaschine sieht die Rechtsprechung hingegen auch in einem Singlehaushalt als notwendigen Einrichtungsgegenstand an (Sozialgericht Hildesheim, Az.: S 13 AS 1126/06), weshalb die Beschaffung im Rahmen der Beihilfe zur Erstausstattung zu gewähren ist.

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html

Mit einem Kind sollte die Rechtslage eindeutig sein, ich weiß nur nicht, ob bei Euch die ARGE selbst oder das Sozialamt für Erstaustattungen zuständig ist.

GG146
11.12.2010, 16:36
Bei einer Neugründung kann der ALG2-Empfänger einen Zuschuss beantragen. Nennt sich, wenn ich richtig informiert bin, Hilfe zur Erstausstattung der Wohnung oder so ähnlich.



---

Rischtisch, habe ich gerade über google rausbekommen. ;)

heide
11.12.2010, 16:37
Dreckige Unterwäsche kann man auf dem Schreibtisch der ARGEn Verhöhner_spInnen abladen.

Eine neue Waschmaschine kann man auf Rechnung des Vaters kaufen.

Sehr "prduktiv". Der Kindesvater bekommt H4! Ich will Hilfe und bitte kein Geplänkel! Danke für Dein Verständnis.

Marathon
11.12.2010, 16:38
Sie kann sich auch einen neuen Mann nehmen, der ihr dann die Waschmaschine finanziert.

heide
11.12.2010, 16:39
Soweit ich weiss, kann, wer HartzIV bezieht, von der Arge einen Zuschuss von bis zu 1.100 Euro für Möbel und Haushaltsgeräte beantragen.



---

Alles wurde abgelehnt. Meine Tochter hat nicht einmal einen Kleiderschrank bewilligt bekommen. Ihre Kleidung liegt in einer Kiste.

heide
11.12.2010, 16:43
Ich habe es jetzt nur kurz überflogen, aber vielleicht hilft Dir das hier. (http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html)

Soweit ich weiß, kann Deine Tochter auch ein Darlehen von der ARGE bekommen.-
.. es ging um ein Darlehen....es wurde insgesamt agelehnt.

heide
11.12.2010, 16:47
Normalerweise muss man sich eine neue Waschmaschine aus Reserven kaufen, die man aus dem Regelsatz ansparen soll. Dafür wurden ein paar Euro in den Regelsatz einkalkuliert (27, x €, glaube ich). Manchmal bekommt man etwas Geld für eine gebrauchte Waschmaschine darlehensweise. Hier ein Link dazu:

http://www.gutefrage.net/frage/wo-bekommt-ein-hartz-4-empfaenger-eine-neue-waschmaschine-her

Ich bin mir aber nicht sicher, ob das auch bei der notwendigen Neugründung eines Haushalts von Null so ist, da müsste es eigentlich gesonderte Regeln für geben. Ich google mal ein bisschen ;)
Woher sollen die Reserven kommen, wenn keine vorhanden sind, weil ein Mensch von heute auf morgen eine neue Wohnung suchen muss und einen Kredit, magels Masse aufnehmen muss, um den Vermieter mit einer Kaution "bedienen" muss?

GG146
11.12.2010, 16:50
Woher sollen die Reserven kommen, wenn keine vorhanden sind, weil ein Mensch von heute auf morgen eine neue Wohnung suchen muss und einen Kredit, magels Masse aufnehmen muss, um den Vermieter mit einer Kaution "bedienen" muss?

Wir waren auf diesem thread schon weiter als zu dem Zeitpunkt, an dem ich diesen Beitrag geschrieben hatte. Deine Tochter hat einen Rechtsanspruch auf ca. 1.100 Euro für eine Erstausstattung einer Wohnung, das steht bereits mit Link zu einer Quelle hier.

heide
11.12.2010, 16:50
Schon fündig geworden, Stichwort "Erstausstattung":



http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html

Mit einem Kind sollte die Rechtslage eindeutig sein, ich weiß nur nicht, ob bei Euch die ARGE selbst oder das Sozialamt für Erstaustattungen zuständig ist.
Das JobCenter ist dafür zuständig, weil meine Tochter "'Ausfstockerin" ist.

Marathon
11.12.2010, 16:50
Ich finde es gut, dass die brD immer mehr potentielle Terroristen erzeugt.
Das ist Systemwechselfördernd.

heide
11.12.2010, 16:55
Ich finde es gut, dass die brD immer mehr potentielle Terroristen erzeugt.
Das ist Systemwechselfördernd.

Ich verstehe Deinen Beitrag nicht. Ich brauche Hilfe, um eine fruchtbare Stellungnahme für das Sozialgericht zu formulieren.

GG146
11.12.2010, 16:57
Das JobCenter ist dafür zuständig, weil meine Tochter "'Ausfstockerin" ist.

Wie auch immer, selbst wenn das Sozialamt zuständig wäre, hätte dieser Witzbold bei der ARGE das Deiner Tochter zumindest sagen müssen.

Die Rechtslage ist eindeutig:


§ 23
Abweichende Erbringung von Leistungen

--------------------------------------------------------------------------------

Text ab 01.01.2005

(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt.

(2) Solange sich der Hilfebedürftige, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweist, mit der Regelleistung nach § 20 seinen Bedarf zu decken, kann die Regelleistung in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden.

(3) Leistungen für

1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie

3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html

Ich würde da nochmal auflaufen, den Vorgesetzten verlangen und klären, dass bei weiteren Sperenzchen eine einstweilige Anordnung vom Sozialgericht eintrudelt.

henriof9
11.12.2010, 17:22
Wie auch immer, selbst wenn das Sozialamt zuständig wäre, hätte dieser Witzbold bei der ARGE das Deiner Tochter zumindest sagen müssen.

Die Rechtslage ist eindeutig:



http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html

Ich würde da nochmal auflaufen, den Vorgesetzten verlangen und klären, dass bei weiteren Sperenzchen eine einstweilige Anordnung vom Sozialgericht eintrudelt.


Dir ist aber schon klar, daß Du damit sämtliche Sympathien verlierst ?
Mit so einer Drohung landet die Angelegenheit unter Garantie bei Sozialgericht.

Das kann vielleicht ein Anwalt so formulieren, demjenigen der Hilfe benötigt ist mit so einer Vorgehensweise bestimmt nicht geholfen.

heide
11.12.2010, 18:54
Wie auch immer, selbst wenn das Sozialamt zuständig wäre, hätte dieser Witzbold bei der ARGE das Deiner Tochter zumindest sagen müssen.

Die Rechtslage ist eindeutig:



http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erstausstattung.html

Ich würde da nochmal auflaufen, den Vorgesetzten verlangen und klären, dass bei weiteren Sperenzchen eine einstweilige Anordnung vom Sozialgericht eintrudelt.


Gerade die läuft, und meine Tochter musss eine Stellungnahme gegen die "Argumentation vom JobCenter schreiben!

GG146
11.12.2010, 19:02
Dir ist aber schon klar, daß Du damit sämtliche Sympathien verlierst ?
Mit so einer Drohung landet die Angelegenheit unter Garantie bei Sozialgericht.

Das kann vielleicht ein Anwalt so formulieren, demjenigen der Hilfe benötigt ist mit so einer Vorgehensweise bestimmt nicht geholfen.

Was für Sympathien? Sie ist doch schon mit einer (vermutlich vorsätzlich) rechtswidrigen Begründung abgewimmelt worden. Ich sehe da noch nicht einmal eine theoretische Chance, Vorteile dadurch zu erzielen, dass sie sich bei dem zuständigen Sachbearbeiter "Lieb Kind" macht.

Entweder sie macht ihm derartig Dampf - Dienstaufsichtsbeschwerde, Drohung mit den Medien -, dass sie ihren Antrag sofort durchbekommt, weil sich die Laus dann lieber bequemere Opfer als Blitzableiter für den eigenen Frust sucht, oder sie muss ohnehin auf den Titel des SG warten.




Gerade die läuft, und meine Tochter musss eine Stellungnahme gegen die "Argumentation vom JobCenter schreiben!

Ist doch nicht schwer, einfach darlegen, dass es sich um eine Erstausstattung handelt und den §, den ich hier hereinkopiert habe, dazu benennen.

heide
11.12.2010, 19:04
Dir ist aber schon klar, daß Du damit sämtliche Sympathien verlierst ?
Mit so einer Drohung landet die Angelegenheit unter Garantie bei Sozialgericht.

Das kann vielleicht ein Anwalt so formulieren, demjenigen der Hilfe benötigt ist mit so einer Vorgehensweise bestimmt nicht geholfen.

Kennstt Du in Berlin einen guten Anwalt für Sozialrecht, außer den Anwälten des ehemaligen "Reichsbundes"?"

Nonkonform
11.12.2010, 19:07
Steht dir in dem Fall,bzw deiner Tochter nicht per Gericht ein Anwaltsberechtigungsschein zu?

Und,sorry,wenn ich das ansprech.Ich will damit kein Öl in ein Feuer gießen.

Im Falle des Kindeswohls kann man sich auch das Jugendamt oder Familiengericht mit ins Boot holen.
Die sind nicht nur negativ.
In dem Fall scheint ja auch das Kindeswohl durch das agieren des AA gefährdet zu sein.

GnomInc
11.12.2010, 19:09
[/B]

Gerade die läuft, und meine Tochter musss eine Stellungnahme gegen die "Argumentation vom JobCenter schreiben!

Ja , die Argumentation ist doch da .

1. Die Einlassung der ARGe ist pauschal und unzutreffend - ist nicht von der Tatsachenlage gestützt - in der Einrichtung fehlen was weiss ich .....
Waschmaschine , Kühlschrank , Schrank , Bett , Geschirr...etc.

2. deine Tochter ist auf das laufende Einkommen zur Bestreitung des
Lebensunterhalts für sich und das Kind angewiesen - Reserven bestehen nicht
daher keine Möglichkeit , einen neuen Haushalt so einzurichten , das die Versorgung des Kindes und der Mutter sichergestellt ist...

3. daher ist sie zur Einrichtung eines neuen Haushalts zwingend auf Leistungen
nach § 23 angewiesen ....

henriof9
11.12.2010, 19:16
Was für Sympathien? Sie ist doch schon mit einer (vermutlich vorsätzlich) rechtswidrigen Begründung abgewimmelt worden. Ich sehe da noch nicht einmal eine theoretische Chance, Vorteile dadurch zu erzielen, dass sie sich bei dem zuständigen Sachbearbeiter "Lieb Kind" macht.

Entweder sie macht ihm derartig Dampf - Dienstaufsichtsbeschwerde, Drohung mit den Medien -, dass sie ihren Antrag sofort durchbekommt, weil sich die Laus dann lieber bequemere Opfer als Blitzableiter für den eigenen Frust sucht, oder sie muss ohnehin auf den Titel des SG warten.

Ist doch nicht schwer, einfach darlegen, dass es sich um eine Erstausstattung handelt und den §, den ich hier hereinkopiert habe, dazu benennen.

Genau das meinte ich ja damit.
Oft reicht schon ein netter aber verbindlicher Hinweis auf die gültige Rechtslage, dazu noch gleich mal den entsprechenden Paragraphen, entweder aufgeführt oder angefragt, und schon merkt de Sachbearbeiter, daß er da einen unbequemen Klienten vor sich hat der keineswegs alles mit sich geschehen läßt.

Und doch, jeder der schon einmal mit einem Amt, egal welcher Art, zu tun hatte weiß, daß es generell von Vorteil ist nett und höflich zu bleiben, aber bestimmt.
Funktioniert nicht immer aber man vergibt sich auch nichts dabei.
Letztendlich sitzt nämlich der Beamte am längeren Hebel und das macht sich spätestens zukünftig bemerkbar.
Das hat nichts mit Lieb Kind machen zu tun aber Dein Standpunkt ist nachvollziehbar, wenn man Anwalt ist- schließlich brauchen die Kanzleien ja Klienten. :D

henriof9
11.12.2010, 19:21
Kennstt Du in Berlin einen guten Anwalt für Sozialrecht, außer den Anwälten des ehemaligen "Reichsbundes"?"

Nein, kann ich Dir leider nicht mit dienen, ich kenne nur eine gute Familienrechtskanzlei.
Suche Dir auf jeden Fall einen Fachanwalt, keinen mit Schwerpunkt, sondern wirklich einen Fachanwalt für Sozialrecht.

http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&q=sozialrecht+fachanwalt+berlin&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=

GG146
11.12.2010, 19:24
Letztendlich sitzt nämlich der Beamte am längeren Hebel und das macht sich spätestens zukünftig bemerkbar.
Das hat nichts mit Lieb Kind machen zu tun aber Dein Standpunkt ist nachvollziehbar, wenn man Anwalt ist- schließlich brauchen die Kanzleien ja Klienten. :D

Es gibt natürlich "Beutelschneider" unter den Anwälten, aber auch vernünftige Leute, die in so einer Situation so lange eine gütliche Lösung suchen, so lange das eben einen schnelleren Erfolg verspricht.

Aber wenn sich schon die Neigung zu willkürlichen Entscheidungen gezeigt hat, fährt man meiner Erfahrung nach besser, wenn man sich als möglichst unbequem erweist. Solche Typen suchen sich dann leichtere Opfer und man selbst kriegt keine Knüppel mehr zwischen die Beine geworfen.

heide
12.12.2010, 07:59
Ich danke allen User/Innen für die Hilfe. Ich glaube, ich bekomme nun eine Stellungnahme für das Sozialgericht hin und werde dann über den Ausgang berichten.
Gruß
Heide

Alion
12.12.2010, 08:19
abgelehnt..."." es ist daher der Antragstellerin zuzumuten, ihre Wäsche (obwohl meine Tochter im Schichtdienst arbeitet), ..."in einem Waschsalon zu waschen"...
Habe ich aus der Begründung des JocCenters gegenüber dem Sozialgericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, abgeschrieben---


Abermals Widerspruch einlegen, das zitierte Urteil mit Aktenzeichen angeben und bei der Gelegenheit gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten mitschicken und darin ein Disziplinarverfahren gegen den Mann fordern, der hier meint in Eigenregie Recht sprechen zu dürfen.

Wenn sie wieder ablehnen zum Anwalt gehen (Beratungsschein vom jeweils zuständigen Amtsgericht holen, kostet nur ein paar Euro Gebühr). Den muß das Amt dann nämlich im Zuge einer Erstberatung bezahlen. Rät der Anwalt zur Klage, Prozesskostenhilfe beantragen lassen und klagen.


Alion

heide
12.12.2010, 08:25
Abermals Widerspruch einlegen, das zitierte Urteil mit Aktenzeichen angeben und bei der Gelegenheit gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten mitschicken, der hier meint in Eigenregie Recht sprechen zu dürfen.
Wenn sie wieder ablehnen zum Anwalt gehen. Den muß das Amt nämlich bezahlen und dann klagen.

Alion
Liegt auch bereits beim Sozialgericht vor.
Der Widerspruch wird, lt. JobCenter, seit dem 11.11.2010 bearbeitet.

Alion
12.12.2010, 08:32
Liegt auch bereits beim Sozialgericht vor.
Der Widerspruch wird, lt. JobCenter, seit dem 11.11.2010 bearbeitet.

Bei Beamten ist es wichtig immer die richtige Form zu wahren, sonst muß der ablehnen nur weil falsch beantragt wurde.

Was genau habt ihr denn beantragt? Erstausstattung mit Waschmaschine, oder einfach nur eine Waschmaschine?

Alion

Sathington Willoughby
12.12.2010, 09:01
Kurzer Abriss:
Meine Tochter, Mutter eines Kindes, Kind "geteilt" : Halbe Woche beim Vater, halbe Woche bei der Mutter, beantragte beim JobCenter, nachdem sie sich "zwangsweise' eine neue Wohnung suchen musste, weil der Ex-Lebensgefährte sie sozusagen "vor die Tür setzte, mit einem festgesetzten Termin .. bis zum .....
Meine Tochter zog aus. Nun hat sie nicht einmal einen Kleiderschrank, geschweige denn, eine Waschmaschine, um ihre und die Wäsche für ihr Kind zu waschen.
Argument des JobCenters ..." es ist daher der Antragstellerin zuzumuten, ihre Wäsche (obwohl meine Tochter im Schichtdienst arbeitet), ..."in einem Waschsalon zu waschen"... Original habe ich zur Hand, kann es jedoch nicht einscannen, da ich keinen Scanner habe.
Ich frage mich ernsthaft. wann denn noch Zeit für das Kind bleibt, wenn die "Besuche" im Waschsalon zur Regel werden?
Meine Tochter wird über H4 aufgestockt, weil...
Wer kann mir sehr schnell mit Rat und Tat zur Seite stehen, denn innerhalb einer Woche muss meine Tochter eine Stellungnahme dazu nehmen! Es brennt!Einerseits
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/kein-kuehlschrank-keine-waschmaschine/1684372.html

Derzeit gibt es Sonderleistungen nur für besondere einmalige Bedarfe: etwa für mehrtägige Klassenfahrten und die Erstausstattung einer Wohnung.
Wenn jedoch der Kühlschrank oder die Waschmaschine kaputtgeht, gibt es dafür keinen Ersatz.
andererseits
http://www.sozialleistungen.info/foren/anspruch-und-leistungen/t-anspruch-auf-waschmaschine-13868.html

Die Frage ist dabei. Ist deine WaMa kaputt oder hast DU keine?
Wenn diese kaputt ist kann man den Außendienst beauftragen danach zu sehen und es wird eine Reparatur übernommen. Ist Sie kaputt wird dir die neue genehmigt, meist als Darlehen.

GG146
12.12.2010, 13:48
Einerseits
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/kein-kuehlschrank-keine-waschmaschine/1684372.html

andererseits
http://www.sozialleistungen.info/foren/anspruch-und-leistungen/t-anspruch-auf-waschmaschine-13868.html

Hier geht es um eine Erstausstattung nach Auszug aus der gemeinsamen Wohnung mit dem Kindsvater.

Stanley_Beamish
12.12.2010, 13:57
Hier geht es um eine Erstausstattung nach Auszug aus der gemeinsamen Wohnung mit dem Kindsvater.

So wie ich das verstanden habe, bewohnte die Tochter nicht zusammen mit dem Vater des Kindes eine gemeinsame Wohnung, sondern mit einem neuen Stecher.

I.Kant
12.12.2010, 15:32
Es geht weder darum Briefchen zu schreiben noch sich bei den Sachbearbeitern einzuschleimen, die Zeiten sind vorbei, so eine Denkungsweise ist reichlich naiv. Ich hatte lange genug mit diesem Scheissverein zu tun und das einzige was hilft ist Präsenz.
Lauf da mit Tochter und Kind auf und sprich bei der Vorgesetzten der Sachbearbeiterin vor, berichte das ganze Geklapper und dass es auf eine Klage vor dem Sozialgericht hinausläuft und dass Deine Tochter unter dieser zusätzlichen Belastung nicht mehr fähig sein wird zu arbeiten. Dann haben sie einen weiteren Arbeitslosen in der Statistik und da können die gar nicht drauf.
Die haben nur das Ansinnen mit allen Mitteln Geld einzubehalten, Gesetze und Vorschriften sind nicht mehr gültig.
Denk mal darüber nach:
Welche Vorteile hat Deine Tochter finanziell wenn sie arbeiten geht?
Welche Nachteile haben sie und ihr Kind dadurch?
Bedenke dass sie die unzähligen Moslems finanziert, die auf dem Amt ohne Murren der Sachbearbeiter die Höchstsätze und Unterstützungen kassieren.
Vielleicht ist es zu diesem Zeitpunkt besser für Deine Tochter nicht zu arbeiten.

Bei Euch hilft nur Druck.

heide
13.12.2010, 05:43
So wie ich das verstanden habe, bewohnte die Tochter nicht zusammen mit dem Vater des Kindes eine gemeinsame Wohnung, sondern mit einem neuen Stecher.

Meine Tochter lebt in der neuen Wohnung mit ihrer Tochter allein.
Vorher lebte sie drei Jahre in einer Lebengemeinschaft mit einem Mann zusammen in einer gemeinsamen Wohnung.

heide
13.12.2010, 05:45
Es geht weder darum Briefchen zu schreiben noch sich bei den Sachbearbeitern einzuschleimen, die Zeiten sind vorbei, so eine Denkungsweise ist reichlich naiv. Ich hatte lange genug mit diesem Scheissverein zu tun und das einzige was hilft ist Präsenz.
Lauf da mit Tochter und Kind auf und sprich bei der Vorgesetzten der Sachbearbeiterin vor, berichte das ganze Geklapper und dass es auf eine Klage vor dem Sozialgericht hinausläuft und dass Deine Tochter unter dieser zusätzlichen Belastung nicht mehr fähig sein wird zu arbeiten. Dann haben sie einen weiteren Arbeitslosen in der Statistik und da können die gar nicht drauf.
Die haben nur das Ansinnen mit allen Mitteln Geld einzubehalten, Gesetze und Vorschriften sind nicht mehr gültig.
Denk mal darüber nach:
Welche Vorteile hat Deine Tochter finanziell wenn sie arbeiten geht?
Welche Nachteile haben sie und ihr Kind dadurch?
Bedenke dass sie die unzähligen Moslems finanziert, die auf dem Amt ohne Murren der Sachbearbeiter die Höchstsätze und Unterstützungen kassieren.
Vielleicht ist es zu diesem Zeitpunkt besser für Deine Tochter nicht zu arbeiten.

Bei Euch hilft nur Druck.

Sie arbeitet gern und bekommt ja auch nur anteilig ALG II. Du weißt doch wie das ist: Zum Leben ist das Geld zu wenig, zum Sterben zuviel.:)

heide
13.12.2010, 05:46
Ich habe gestern die Stellungnahme für das Sozialgericht auf das Eilbdürfnis abgesendet. Nun warte ich ab, ob der Antrag aufrecht erhalten bleibt.
Ich werde berichten, wenn Nachrichten ins Haus kommen.

heide
13.12.2010, 05:50
Bei Beamten ist es wichtig immer die richtige Form zu wahren, sonst muß der ablehnen nur weil falsch beantragt wurde.

Was genau habt ihr denn beantragt? Erstausstattung mit Waschmaschine, oder einfach nur eine Waschmaschine?

Alion

Nein, nicht nur eine Waschmaschine, sondern auch u.a. Kleiderschrank, Bett, Wohnzimmerschrank usw.
Als Eilbedürfnis wurde nun die Waschmaschine über das Sozialgericht beantragt.

heide
13.12.2010, 05:53
Einerseits
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/kein-kuehlschrank-keine-waschmaschine/1684372.html

andererseits
http://www.sozialleistungen.info/foren/anspruch-und-leistungen/t-anspruch-auf-waschmaschine-13868.html

Meine Tochter hat keine Waschmaschine. Der Antrag wurde als Darlehen gestellt und vom JobCenter abgelehnt.

Sathington Willoughby
13.12.2010, 07:15
Meine Tochter hat keine Waschmaschine. Der Antrag wurde als Darlehen gestellt und vom JobCenter abgelehnt.

Dann hat sie, wie ich das sehe, Anspruch auf eine, wg. Erstausrüstung.

Eros
13.12.2010, 07:42
Dann hat sie, wie ich das sehe, Anspruch auf eine, wg. Erstausrüstung.

Die Erstausrüstung bzw. Erstausstattung gibt es nur, wenn man zum ersten Mal Hartz4 bekommt, dann muss die Arge einem auch eine Waschmaschine bezahlen.

In diesem Fall ist das Mädel aber während des Hartz4-Bezugs in eine andere Wohnung gezogen, dann gibt es keine Erstausstattung und auch keine Waschmaschine.

Es kann aber wie schon hier im Thread erwähnt ein Darlehen dafür gewährt werden.

heide
13.12.2010, 07:46
Die Erstausrüstung bzw. Erstausstattung gibt es nur, wenn man zum ersten Mal Hartz4 bekommt, dann muss die Arge einem auch eine Waschmaschine bezahlen.

In diesem Fall ist das Mädel aber während des Hartz4-Bezugs in eine andere Wohnung gezogen, dann gibt es keine Erstausstattung und auch keine Waschmaschine.

Es kann aber wie schon hier im Thread erwähnt ein Darlehen dafür gewährt werden.

Bevor meine Tochter in die neue Wohnung zog, bekam sie kein ALG II.

Eros
13.12.2010, 08:04
Bevor meine Tochter in die neue Wohnung zog, bekam sie kein ALG II.

Dann müsste ihr eigentlich eine Erstausstattung zustehen, ich konnte dazu aber bislang keine klaren Aussagen im Internet zu finden.

Kann nämlich sein, dass ihr trotzdem keine Erstausstattung zusteht, weil sie vorher ja auch in einer eigener Wohnung gelebt hat mit ihrem Ex und der Gesetzgeber das so sieht, dass sie die Sachen dort aus der Wohnung ja hätte mitnehmen können.

Paul Felz
13.12.2010, 08:09
Dann müsste ihr eigentlich eine Erstausstattung zustehen, ich konnte dazu aber bislang keine klaren Aussagen im Internet zu finden.

Kann nämlich sein, dass ihr trotzdem keine Erstausstattung zusteht, weil sie vorher ja auch in einer eigener Wohnung gelebt hat mit ihrem Ex und der Gesetzgeber das so sieht, dass sie die Sachen dort aus der Wohnung ja hätte mitnehmen können.
Womit dann der Ex wiederum auch keinen Anspruch gehabt hätte. Die wundersame Vermehrung einer Waschmaschine :rolleyes:

Eros
13.12.2010, 08:25
Womit dann der Ex wiederum auch keinen Anspruch gehabt hätte. Die wundersame Vermehrung einer Waschmaschine :rolleyes:

Das der EX einen Anspruch auf Erstaustattung geltend gemacht hat, konnte ich diesem Thread nicht entnehmen.

Auf jeden Fall ist im Zweifel der Gang zum Sozialgericht stets der Beste.

Ich habe der Arge auch schon häufiger mit dem Sozialgericht gedroht, wenn sie mir allzu dumm kamen, das wirkt Wunder. :D

Paul Felz
13.12.2010, 08:27
Das der EX einen Anspruch auf Erstaustattung geltend gemacht hat, konnte ich diesem Thread nicht entnehmen.

Auf jeden Fall ist im Zweifel der Gang zum Sozialgericht stets der Beste.

Ich habe der Arge auch schon häufiger mit dem Sozialgericht gedroht, wenn sie mir allzu dumm kamen, das wirkt Wunder. :D
So war es auch nicht gemeint. Der Ex hat ja wohl eine. Die ARGE unterstellt, die Frau hätte die ja mitnehmen können. Dann hat er aber keine mehr und kann auch keinen Anspruch auf Erstausstattung stellen.

Scrooge
13.12.2010, 11:26
Bevor meine Tochter in die neue Wohnung zog, bekam sie kein ALG II.
Deine Tochter muss in jedem Fall nachweisen, dass sie noch nie Möbel und ähnliche Dinge besessen hat. Die Erstausstattung gibt es normalerweise nur für die erste eigene Wohnung. Ausnahmen davon müssen gut begründet werden.
Es reicht dafür bspw. nicht aus, dass der Ex-Freund die gemeinsamen Möbel einfach behalten hat, sondern sie muss glaubhaft versichern, dass die Möbel nur ihm gehörten und sie nie eigene hatte.

heide
14.12.2010, 05:54
Deine Tochter muss in jedem Fall nachweisen, dass sie noch nie Möbel und ähnliche Dinge besessen hat. Die Erstausstattung gibt es normalerweise nur für die erste eigene Wohnung. Ausnahmen davon müssen gut begründet werden.
Es reicht dafür bspw. nicht aus, dass der Ex-Freund die gemeinsamen Möbel einfach behalten hat, sondern sie muss glaubhaft versichern, dass die Möbel nur ihm gehörten und sie nie eigene hatte.

Die Stellungnahme ist beim Sozialgericht angekommen. Es geht hier um ein Eilbedürfnis für die Waschmaschine.

heide
16.12.2010, 05:56
Gestern kam Post vom JobCenter. Meine Tochter bekommt ein Darlehen für die Erstausstattung ihrer Wohnung.
Geht doch!

Eros
16.12.2010, 06:47
Gestern kam Post vom JobCenter. Meine Tochter bekommt ein Darlehen für die Erstausstattung ihrer Wohnung.
Geht doch!

Gut so. Immer Druck machen bei der Arge, dann bewegen die sich auch mal.

tabasco
16.12.2010, 06:48
Die Stellungnahme ist beim Sozialgericht angekommen. Es geht hier um ein Eilbedürfnis für die Waschmaschine.
http://www.123recht.net/forum_default.asp

Frag da mal

:]

GG146
16.12.2010, 08:00
Sie arbeitet gern und bekommt ja auch nur anteilig ALG II. Du weißt doch wie das ist: Zum Leben ist das Geld zu wenig, zum Sterben zuviel.:)

Dem Arbeitgeber Deiner Tochter wird es vermutlich etwas besser gehen, wenn der Steuerzahler einen Teil der Löhne seiner Leute trägt.

heide
17.12.2010, 05:47
Dem Arbeitgeber Deiner Tochter wird es vermutlich etwas besser gehen, wenn der Steuerzahler einen Teil der Löhne seiner Leute trägt.
Den Friseur-Salon betreibt er als Hobby. Sein Geld verdient er mit Immobilien.

heide
17.12.2010, 05:48
http://www.123recht.net/forum_default.asp

Frag da mal

:]

Das Darlehn wurde gestern für meine Tochter für eine Erstaussattung vom JobCdenter bewillgt.