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Vollständige Version anzeigen : Religionsstatus/Glauben mit Verbrechen verwirkt?



Schwarzer Rabe
08.12.2010, 10:38
Ein religiöser Mensch, der kriminell wird, handelt damit doch gegen seinen Glauben und scheißt somit auf diesen. Warum sollte ein solcher Mensch im Gefängnis eine Sonderbehandlung bekommen, was Nahrung, Beten etc. betrifft?

Hier der Strang, der mich auf diese frage brachte: http://www.politikforen.net/showthread.php?p=4235653#post4235653

-jmw-
08.12.2010, 15:24
Ist dem also so, dass ein religiöser Mensch notwendig gegen seinen Glauben handelt, begeht er ein Verbrechen?
Ich meine nicht, dass dem so ist, jedenfalls nicht sein muss.

Und selbst, sollte dem so sein, stellt sich für die Bundesrepublik die Frage, ob die Grundrechte des Art. 4.I+II GG überhaupt soweit verfallen können, dass selbst simple Dinge wie Gebetsmöglichkeiten usw. nicht mehr eingefordert werden können auf der Basis eben dieser Grundrechte.

Platt gefragt: Wie aufwendig ist es denn, bspw. vegetarisch zu kochen?

Schwarzer Rabe
08.12.2010, 15:29
Ist dem also so, dass ein religiöser Mensch notwendig gegen seinen Glauben handelt, begeht er ein Verbrechen?
Ich meine nicht, dass dem so ist, jedenfalls nicht sein muss.

Und selbst, sollte dem so sein, stellt sich für die Bundesrepublik die Frage, ob die Grundrechte des Art. 4.I+II GG überhaupt soweit verfallen können, dass selbst simple Dinge wie Gebetsmöglichkeiten usw. nicht mehr eingefordert werden können auf der Basis eben dieser Grundrechte.


Bei den Christen z.B. heißt es: "Du sollst nicht töten!" Ein Christ, der mordet, ist demnach nicht sehr religiös. Mit welchem Recht fordert er dies dann aber ein?


Platt gefragt: Wie aufwendig ist es denn, bspw. vegetarisch zu kochen?

Naja, Sonderfälle sind immer mit einem Mehraufwand verbunden.

zoon politikon
08.12.2010, 15:33
Bei den Christen z.B. heißt es: "Du sollst nicht töten!" Ein Christ, der mordet, ist demnach nicht sehr religiös. Mit welchem Recht fordert er dies dann aber ein?



Naja, Sonderfälle sind immer mit einem Mehraufwand verbunden.

Dieser Christ hat unchristlich gehandelt, eben weil er einfach ein Mensch ist und deshalb Fehler macht.
Trotzdem kann er aber nach der Tat große Reue verspüren und versuchen, in seinem Glauben wieder Halt zu finden.
Das Leben eines Menschen ist doch durch ein begangenes Verbrechen nicht zu Ende. Dieser Mensch muss jetzt mit dieser schweren Schuld leben, deswegen hört er aber nicht zwangsläufig auf, Christ zu sein. Er ändert ja auch nicht seinen Namen.

Gehirnnutzer
08.12.2010, 16:11
zoon politikon hat schon das Richtige gesagt, jedoch gäbe es aus meiner Sicht eine Einschränkung, wenn jemand seine Religion missbraucht und Verbrechen in Namen seiner Religion begeht, ob z.B. ein Christ einen Abtreibungsarzt verprügelt oder ermordet, ein Islamist Anschläge plant und durchführt, etc. pp.
Diese Personen haben meiner Meinung nach das Recht, das Recht, wie schon zoon politikon gesagt hat, das durchaus einem normalen Kriminellen zusteht hinsichtlich seines Glaubens und seiner Glaubensausübung, vollkommen verwirkt.

Schwarzer Rabe
08.12.2010, 16:13
Zumal es ja meistens bedeutet, dass ein materieller Mehraufwand entsteht, nimmt man auf seine Bedürfnisse Rücksicht!

henriof9
08.12.2010, 16:40
Ein religiöser Mensch, der kriminell wird, handelt damit doch gegen seinen Glauben und scheißt somit auf diesen. Warum sollte ein solcher Mensch im Gefängnis eine Sonderbehandlung bekommen, was Nahrung, Beten etc. betrifft?

Hier der Strang, der mich auf diese frage brachte: http://www.politikforen.net/showthread.php?p=4235653#post4235653

Zunächst mal klingt das irgendwie ja logisch nur- die Verwirkung von Grundrechten für bestimmte Gruppen von Menschen gilt nicht mehr in Deutschland, wie z.B. früher dies für Zuchthäusler galt.

Und leider ist der Strafvollzug ja auch zu einem Instrument verkommen, was mit Strafe selbst nicht mehr viel gemein hat.
Darüber kann man natürlich trefflich streiten aber führt aber eben auch dazu, daß Häftlingen Rechte eingeräumt werden welchen sie evtl. anderen durch ihre Tat genommen haben.

GG146
08.12.2010, 16:47
Und selbst, sollte dem so sein, stellt sich für die Bundesrepublik die Frage, ob die Grundrechte des Art. 4.I+II GG überhaupt soweit verfallen können, dass selbst simple Dinge wie Gebetsmöglichkeiten usw.

Der Artikel 4 steht nicht in der Liste der verwirkungsfähigen Grundrechte in Artikel 18 GG:

http://dejure.org/gesetze/GG/18.html

Das wird von Verfassungsexperten auch damit begründet, dass die Religionsfreiheit sowieso regelmäßig in Konfliktsituationen mit anderen Grundrechten zurücktreten müsse und dass die Verwirkung in dem Fall überflüssig sein.

Ich bin mir da nicht ganz sicher. In dem Fall mit dem buddhistischen Vergewaltiger habe ich mich auch nur gegen das EuGHMR - Urteil geäussert, weil ich einem Vergewaltiger jedenfalls dieser Religionszugehörigkeit seine Spiritualität nicht abkaufe.

-jmw-
08.12.2010, 17:23
Durchaus richtig!
Mir stellt(e) sich eher die Frage, ob ein Gesetz, zwingend alle Arten der besonderen Behandlung berücksichtigend Religion vorsieht, nicht eher in Konflikt gerät mit bspw. 3.III oder gar 19.II.


Der Artikel 4 steht nicht in der Liste der verwirkungsfähigen Grundrechte in Artikel 18 GG:

http://dejure.org/gesetze/GG/18.html

-jmw-
08.12.2010, 17:29
Bei den Christen z.B. heißt es: "Du sollst nicht töten!" Ein Christ, der mordet, ist demnach nicht sehr religiös. Mit welchem Recht fordert er dies dann aber ein?
Siehe dazu zoon politikon.


Naja, Sonderfälle sind immer mit einem Mehraufwand verbunden.
Zumindest beim Essen entsteht kein Mehraufwand: Jede Religion erlaubt vegetarische Gerichte; und es gibt auch atheistische/agnostische Vegetarier.

Insofern muss man schon fast sagen, dass der Mehraufwand darin besteht, überhaupt irgendwo Fleisch reinzutun.
Warum nicht durch die Bank vegetarisches Essen in den Gefängnissen?
Dann sind die Insassen auch weniger aggressiv. ;)