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Vollständige Version anzeigen : Was ist eurer Meinung nach der Sinn von Strafen?



pittbull
07.12.2010, 14:27
/* no comment */

Stadtknecht
07.12.2010, 14:59
- Abschreckung
Dazu sind unsere Strafen nicht grausam genug, bzw. funktioniert nicht, siehe Todesstrafe in den USA.

- Resozialisierung des Täters
Wäre wünschenswert, funktioniert aber nur in den seltensten Fällen und bei jungen Tätern.

- Vergeltung für die Tat
Ist ein menschliches Grundbedürfnis, aber eigentlich nutzlos.

- Schutz der Allgemeinheit vor dem Täter
Das einzige was übrig bleibt.

Stechlin
07.12.2010, 15:11
Strafen dienen der Erziehung. Würden sie der Abschreckung dienen, müsste man sie abschaffen, denn das wirkt nicht. Die USA geben dafür ein beredtes Beispiel ab.

GG146
07.12.2010, 15:18
- Abschreckung
Dazu sind unsere Strafen nicht grausam genug, bzw. funktioniert nicht, siehe Todesstrafe in den USA.

- Resozialisierung des Täters
Wäre wünschenswert, funktioniert aber nur in den seltensten Fällen und bei jungen Tätern.

- Vergeltung für die Tat
Ist ein menschliches Grundbedürfnis, aber eigentlich nutzlos.

- Schutz der Allgemeinheit vor dem Täter
Das einzige was übrig bleibt.

Nicht ganz, ein Gerichtsurteil ("im Namen des Volkes") richtet sich nicht nur an den Täter, sondern auch an das Opfer bzw. dessen Hinterbliebene, Freunde und alle Menschen, die mit ihm symphatisieren. Das Strafrecht hat also auch die Funktion, verletztes Rechtsempfinden zu beheben, soweit das möglich ist. Deshalb wird auch heute noch von "Sühnefunktion" gesprochen, obwohl man damit ein wenig um den verpönten Begriff "Rache" herumeiert.

Jedenfalls ist die Hauptfunktion des Rechts die Bewahrung des gesellschaftlichen Friedens. Genau genommen ist das Recht der Stoff, aus dem der Frieden ist. Selbst Kriegsrecht dient nicht dem Krieg selbst, sondern der Wiederherstellbarkeit des Friedens.

henriof9
07.12.2010, 15:21
Nicht ganz, ein Gerichtsurteil ("im Namen des Volkes") richtet sich nicht nur an den Täter, sondern auch an das Opfer bzw. dessen Hinterbliebene, Freunde und alle Menschen, die mit ihm symphatisieren. Das Strafrecht hat also auch die Funktion, verletztes Rechtsempfinden zu beheben, soweit das möglich ist. Deshalb wird auch heute noch von "Sühnefunktion" gesprochen, obwohl man damit ein wenig um den verpönten Begriff "Rache" herumeiert.

Jedenfalls ist die Hauptfunktion des Rechts die Bewahrung des gesellschaftlichen Friedens. Genau genommen ist das Recht der Stoff, aus dem der Frieden ist. Selbst Kriegsrecht dient nicht dem Krieg selbst, sondern der Wiederherstellbarkeit des Friedens.

Das wage ich nun mittlerweile ganz stark zu bezweifeln.

pittbull
07.12.2010, 15:22
Genau genommen ist das Recht der Stoff, aus dem der Frieden ist.

Ein sehr schöner Satz! :top:

Sathington Willoughby
07.12.2010, 15:28
1. Abschreckung
also Prävention, ist ein Sinn der Strafe und geht mit Punkt 3 Hand in Hand. Wenn ein Bankraub nur mit einem Strafzettel geahndet wird, werden nur noch Banken ausgeraubt.

2. Resozialisierung des Täters
ist keine Strafe, sondern sollte parallel erfolgen - im geeigneten Rahmen!

3. Vergeltung für die Tat
Platt gesagt Rache, ist auch ein wichtiges Motiv für eine Strafe!
Wenn die Allgemeinheit den Eindruck hat, das Täter nicht bestraft werden, bricht über kurz oder lang die gesellschaftliche Ordnung zusammen, da immer mehr Leute das machen, was sie gerade wollen.
Zudem ist "Rache" eine Triebfeder menschlichen Handelns.
Es wurden einige interessante Tests gemacht mit Freiwilligen, die ein paar Dollar bekamen und diese mit Anderen investieren sollten. Bei der Aufgabenstellung konnten Einzelne auch gegen das Team handeln. Es kristallisierte sich heraus, das so gut wie alle Teilnehmer lieber auf einen Gewinn verzichteten, aber dafür Egoisten und Gewinnmaximierer, die sich gg. die Gruppe stellten abstraften.
"Rache" ist also ein altruistischer Zug, der eine Gesellschaft zusammen- und am laufen hält und daher wichtig.

4. Schutz der Allgemeinheit vor dem Täter
Das natürlich auch.

Ich habe nicht teilgenommen, da alle vier Punkte zutreffen.

WIENER
07.12.2010, 15:29
Ich kann bei dieser Umfrage nicht mitmachen, denn ich müßte alle 4 Punkte anklicken, was aber leider Nicht möglich ist.

WIENER
07.12.2010, 15:53
- Abschreckung
Dazu sind unsere Strafen nicht grausam genug, bzw. funktioniert nicht, siehe Todesstrafe in den USA.

- Resozialisierung des Täters
Wäre wünschenswert, funktioniert aber nur in den seltensten Fällen und bei jungen Tätern.

- Vergeltung für die Tat
Ist ein menschliches Grundbedürfnis, aber eigentlich nutzlos.

- Schutz der Allgemeinheit vor dem Täter
Das einzige was übrig bleibt.

1) Das stimmt so nicht ganz, Harte Strafen schränken sehr wohl einen hohen Prozentanteil der Menschen ab, vor allem an härten Straftaten, die mit hohen Strafandrohungen verfolg werden.
Allerdings muß das auch Hand in Hand mit einer hohen Aufklärungszahl gehen. Ist die Chance hoch nicht erwischt zu werden, nutzen auch höhere Strafen nichts.

Das das funktioniert wurde in New York durch -Bürgermeister Giuliani bewiesen.


2) Resozialisierung funktioniert zum Teil doch. Etwa 1/3 der Straftäter bleiben nach einer ersten abgebüßten Tat, den Rest ihres Lebens straffrei. In diesen Bereich gehört aber wesentlich proffesioneller gehandelt.
Es müsste aber auch festgestellt werden, dass Sexualtäter, vor allem die gegen Kinder eine wesentlich größere Gefahr darstellen als ein kleiner vorzeitig freigelassener Ladendieb. Resozialisierungsversuche, die auf Kosten der Bevölkerung gehen, sind mit allem Nachdrück zu widersprechen.

3) Vergeltung für die Tat war die ursprügliche Begründung fur harte Strafe. Sie hat zwar etwas an Bedeutung in der Beurtrulung der Straftat verloren ist aber trotzdem noch ein wichtiger Bestandteil der Strafe.
Wenn zum Beispiel mein Kind Opfer einer Straftat würde und ich zusehen müsste, dass irgend eine Kreatut nur zu irgend welchen Arbeitsstunden verurteilt wurde, dann würde ich mich höchstpersönlich um eine ausreichende Strafe kümmern. Darauf geb ich dir Brief und Siegel. Schön dass es Menschen gibt die damit leben können, ich kann es nicht und, will Rache.

4) Schutz der Allgemeinheit ist der vierte wichtige Anteil an der Strafe. Auch wenn dies, für irgend einen Abschaum, tatsächlich lebenslang bedeuten sollte.

Cinnamon
07.12.2010, 15:56
Die wichtigste Funktion ist die Wiederherstellung des Rechtsfriedens und der Schutz der Allgemeinheit. Resozialisierung würde ich hintenanstellen.

GG146
07.12.2010, 16:10
Das wage ich nun mittlerweile ganz stark zu bezweifeln.

Die Dysfunktionalität unserer grundgesetzlichen Ordnung im Hinblick auf ihre eigenen Ziele ist schon seit langem mein Thema. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit meiner (vom kategorischen Imperativ abgeleiteten) Definition des Rechts. Wenn es den gesellschaftlichen Frieden nicht sichern kann, funktioniert es eben nicht richtig.


Ein sehr schöner Satz! :top:

Danke, ist noch nicht einmal geklaut. :)

Die Formulierung ist von mir, der eigentliche Sinngehalt aber von Immanuel Kant.

GG146
07.12.2010, 16:17
Die wichtigste Funktion ist die Wiederherstellung des Rechtsfriedens und der Schutz der Allgemeinheit. Resozialisierung würde ich hintenanstellen.

Darauf würden dir Profis (Rechtspolitiker, Strafrechtler usw.) in einer Diskussion antworten, dass Resozialisierung zumindest auch dem Schutz der Allgemeinheit dient. Eine hohe Erfolgsquote bei der Resozialisierung bedeutet ja auch eine niedrigere Quote von Straftaten in der Zukunft und schützt damit die potentiellen Opfer solcher Täter, die nicht rückfällig werden.

Sheldon
07.12.2010, 16:34
Eine Antwort fehlt:

Aufstockung der Kommunalen Kassen (bei Kleindelikten).

Staber
07.12.2010, 16:37
Heute ist in der Rechtspraxis anerkannt, daß Strafe kein Selbstzweck sein darf; der straftheoretische Rigorismus Kants ist also überwunden. Strafe findet ihre Legitimation in der Zweckhaftigkeit für die Zukunft. Die strafrechtliche Legitimation ist in einem Notwehrrecht des Staates zur Abwehr sozialschädlicher Verhaltensweisen begründet ("Défence sociale"). Oberstes Ziel des Strafens ist es, nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977, "die Gesellschaft vor sozialschädlichem Verhalten zu bewahren und die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen". Aber hier gehen eben die Meinungen auseinander.


staber

Humer
07.12.2010, 17:08
Generalprävention, also Abschreckung ist natürlich ein wichtiger Strafzweck.

Resozialisierung ist ein Ziel, von dem ich glaube, dass es der Generalprävention zum Teil widerspricht. Denn wirklich erfolgreiche Methoden der Resozialisierung können gar nicht ausprobiert werden. Erstens sind sie zu teuer, zweitens kann das nach außen schlecht vertreten werden. Der Bürger möchte ja auch, dass die Burschen leiden, die Abschreckung wäre auch nicht mehr überzeugend.
Ein Schutz der Bürger vor Straftätern hält ja nur so lange an, wie sie eingesprerrt sind. In welchen Zustand sie entlassen werden, kümmert seltsamerweise niemand.

Bettmaen
08.12.2010, 06:44
Abschreckung ist ein wichtiger Punkt. Spielen wir in Gedanken folgendes duch: ab heute acht Uhr darf 24 Stunden ohne rechtichen Konsequenzen gestohlen, geschlagen, ermordet und vergewaltigt werden. Ich wette, dass die Zahl der schweren und leichten Straftaten exorbitant steigen würde.

Beim BRD-Recht fehlt es an der nötigen Abschreckung und Verhältnismäßigkeit. Wer Steuern hinterzieht oder notorisch schwarzfährt, wird relativ hart bestraft. Wer jemanden totschlägt, erhält eine vglw. niedrige Strafe.

Recht bleibt aber nur gedrucktes Papier, wenn Straftaten nicht aufgeklärt und zeitnah bestraft werden. Da stimme ich dem Wiener zu.

KaRol
08.12.2010, 14:01
Hallo zusammen,

...Sinn von Strafen? Um einen Sinn in einer Strafe erkennen zu können, muss meiner bescheidenen Meinung nach erstmal eine Straftat angemessen abgestraft werden - und damit ist es im Lande ganz schlecht bestellt.

Nicht umsonst sprechen viele Täter und Opfer! von einer 2-Klassen-Justiz.

Oft haben Opfer das Gefühl, die Täter werden nicht angemessen bestraft, zu viel Milde walten lassen und für bestimmte Täter/Tätergruppen Strafminderungs-Boni schon per Geburt bereitgestellt.

Oft haben Täter das Gefühl, ihrer Strafe entgegen zu können, sofern nur das richtige Bundesland und das richtige Gericht den Fall aburteilt....Tendenz: je weiter nördlich, je weiter "Genossen-Rot" und "GAL-Grün" - desto besser die Chance, ungeschoren davon zu kommen....und die Zahl der vom Bürger als Fehlurteile beurteilten Fälle gibt den Kritikern recht....:rolleyes:

Ich nehme mal 2 aktuelle Fälle aus der gestrigen "24-Stunden" Reportagenreihe bei SAT 1 - Thema: "Retten-Rasten-Rollen - Samstags auf der Autobahn..."


Fall 1:

Eine arme Sau von Trucker befördert einen "Marder" SchüPanzer auf einem Tieflader und erregt den Jagdinstinkt von 2 Autobahnpolizisten der Abteilung "Überwachung Schwertransport"

Die Überprüfung ergab, dass der Tieflader angemessen und intakt, der Panzi sauber verladen und gesichert war und die Begleitpapiere / Sondergenehmigung für überschwere Transport gem. § 70 StVZ-VO vorlagen.
Lediglich die Zugmaschine war eine andere, als in den Papieren eingetragen - das Kennzeichen stimmte halt nicht.
Nun liefen die 2 Kontrollbeamten zu großer Form auf....Rückfrage bei der Ausstell-Behörde - alles OK -.
Aber an der Zugmaschine bissen sich die 2 Kontroller fest...:rolleyes:

Also musste der Transport stehen bleiben, bis eine neue Zugmaschine mit dem passenden Kennzeichen nach Stunden angekommen war und umgesattelt wurde.

Formal korrekt - ohne Zweifel. Aber: die alte Zugmaschine war ebenso für den Tieflader geeignet und zugelassen und hatte schon mehrere hundert Kilometer problemlos bewältigt....

Mir hätte es gereicht, wenn der Panzer ordnungsgemäß verladen - und gesichert gewesen wäre, was er ja war. Die - Hauptsache zugelasse und geeignete - Zugmaschine wäre mir dann wirklich Jacke wie Hose gewesen......

Nun wurde Protokoll geschrieben und Strafanzeige! erstattet und die 2 Backen schwallten sich einen ab von wegen passendes Kennzeichen und so....
Auf den Spediteur kämen "unangenehme Zeiten" zu, räsonierten die ganz Peniblen....


Fall 2:

Dt-holländ. Grenze bei Aachen....

Kurz hinter der holl. Grenze wurde ein Taxi mit 5 Libanesen ( erkennbar am Pass ) angehalten, die ein Taxi gechartert hatten, um über die Grenze und zurück zu fahren.
Fündig wurde man auch im Innenraum, wo 5 Päckchen Rauschgift gefunden wurden ( Marihuana ). Die Menge von 38 Gramm entsprach nun keineswegs mehr dem Eigenbedarf von 4-5 Gramm...
Feixend erklärten die 5 Migs, dass sie im Coffe-Shop waren und "eingekauft" hätten - hätten halt Pech gehabt wegen der Kontrolle.
Äusserst belustigt sahen sie dann zu, wie 5 Protokolle geschrieben wurden, alberten herum, rauchten ihre Zigaretten und unterhielten sich mit dem Kamera-Team von "24 Stunden"....
"Was der Alte sagt, geht dort rein und dort raus..." ( Finger zeigt auf die Ohren...)
" ...machen wir öfter, Coffee-Shopping..."
"...sobald die XXXXXXXXx fertig sind, nehmen wir anderes Taxi und fahren wieder rüber, nachschuben...."


Nun durften die 5 Bereicherer dt. Tugenden und Werte weiterfahren. Schnell noch
das TV-Team herangewunken und das Versteck gezeigt, wo die eigentliche Rauschgiftware gebunkert war, über die blöden Fahnder herzhaft abgelacht und ab ging´s in die unverdiente Freiheit....

Kommentar der Fahnder:

Die gefundene ( Ablenkungs-) Menge wird durch 5 Täter geteilt, Anzeigen erstellt und die Staatsanwaltschaft urteilt dann in ihrem Ermessen, ob überhaupt wegen des Bagatelldeliks Anklage erhoben wird.....


So, wem jetzt der Kamm geschwollen ist, der weiss, was ich mit "angemessen abgestraft" und "Sinn einer Strafe" gemeint habe......



KaRol

D-Moll
08.12.2010, 15:43
Mehrfachauswahl bei der Umfrage, wäre hier angebracht, denn es trifft da alles letztlich zu.
Wobei ich allerdings die Resozialisierung bezweifle , die nur bei ganz wenigen zutrifft.

Wie heißt es doch so schön , wer einmal aus dem Blechnapf ißt...

Oder einmal Arschloch, immer Arschloch.

Polemi
08.12.2010, 15:44
Schöner Thread, aber leider kann auch ich mich nicht entscheiden - letzten Endes scheint mir Resozialiserung zwar immens wichtig, da diese ja, wenn erfolgreich, einen Schutz der Allgemeinheit beinhaltet und somit gleich zwei Punkte umfasst, jedoch darf man den Abschreckungsprozess nicht unterschätzen.

Zwar ist dieser wohl bei schweren Straftaten und Gewaltdelikten wohl nicht gerade sooo maßgeblich, jedoch scheint mir, dass kleinere Kriminalität durch angedrohte Strafen verhindert wird.
Raubkopien sind ein gutes Beispiel hierfür - ich persönlich würde unterstellen, dass der Rückgang an illegalen Musikdownloads eher auf eine veränderte Rechtslage, denn auf bessere Angebote der Musikindustrie bzw. durch Werbemaßnahmen erzeugte Einsichten zurückzuführen ist.

Vergeltung nun wäre mir der unwichtigste Punkt, aus gesellschaftlicher Perspektive - aus persönlicher sähe dieses wohl anders aus!

Denkpoli
08.12.2010, 23:15
Generalprävention, also Abschreckung ist natürlich ein wichtiger Strafzweck.

Selbstverständlich!


Resozialisierung ist ein Ziel, von dem ich glaube, dass es der Generalprävention zum Teil widerspricht.

Warum?


Denn wirklich erfolgreiche Methoden der Resozialisierung können gar nicht ausprobiert werden. Erstens sind sie zu teuer, zweitens kann das nach außen schlecht vertreten werden.

Sie können nur deswegen nicht ausprobiert werden, weil in D eine Gutmenschenmafia in Justizkreisen das Sagen hat.


Ein Schutz der Bürger vor Straftätern hält ja nur so lange an, wie sie eingesprerrt sind. In welchen Zustand sie entlassen werden, kümmert seltsamerweise niemand.

Falsch! Wenn ein Täter feststellt, dass seine Strafe härter ist, als er vorher geschätzt hat, wird die Schwelle, wieder straffällig zu werden, in Zukunft höher liegen.

Denkpoli
08.12.2010, 23:22
Was ist eurer Meinung nach der Sinn von Strafen?

Propaganda für den deutschen Michel ( indem der Staat so tut, als ob er ein Interesse an der Sicherheit seiner Bürger hat )!