Vollständige Version anzeigen : Petition gegen Familienversicherung von Ausländern
Bundestags-Petition gegen die Familienversicherung von Ausländern, wenn die Familienmitglieder im Ausland leben.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1468 6
Zitat:
Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass bilaterale Abkommen - betreffend die Soziale Sicherheit – geändert und dem sich aus dem Grundgesetzt ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz angepasst werden.
Begründung
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einer Vielzahl anderer Staaten - Abkommen über die Soziale Sicherheit eingegangen. Beispielhaft sei hier das deutsch-türkische Abkommen zur Sozialen Sicherheit vom 30.04.1964 genannt.
Aus dem Inhalt dieses Abkommens kann sich ergeben, dass für in Deutschland lebende, in Deutschland GKV-Versicherte, Türken, auch eine kostenlose Familienversicherung für die in der Türkei lebenden Familienangehörigen, zu Lasten der deutschen GKV, bestehen kann. Hieraus leitet sich aus der gängigen Praxis ab, dass u.a. auch die Eltern der in Deutschland lebenden Türken kostenlos mitversichert werden können. Dies stellt eine Ungleichbehandlung aller deutschen Staatsangehörigen gegenüber dem vorgenannten Personenkreis dar, da sie Ihre Eltern nach geltender Rechtlage nicht mitversichern können. Hier muss der Gesetzgeber Regelungen herbeiführen die den Gleichheitsgrundsatz des GG berücksichtigen.
Das Thema gibt es schon. Im uebrigen schlage ich eine Petition gegen die Kuendigung des Anwerbeabkommens mit der Tuerkei vor. Damit hat sich auch die Mitversicherung erledigt.
Naja.. mit einem Ausländer kann die Firma nicht so umgehen wie mit den Staatenlosen, ist leider so... Man kann auch jedem Ausländer nur empfelen sich keinen Personalausweis aufschwatzen zu lassen, dass wäre so ziemlich das dümmste was ein Nichtstaatloser machen kann :D
Obwohl, wenns klemmt können sie ja locke wieder in ihre Länder gehen als ob nichts gewesen wäre. Nur die Sogenannten Deutschen können eben nirgedswo hingehen ohne etwas zu können oder mit mindestens 1 Million zur sofortigen Investition im neuen "Land :D".
fatalist
03.12.2010, 01:37
Überfällig seit langem, diese Geldverschwendung abzuschaffen.
Wo bleibt die Medienkampagne zur Unterstützung der Petition?
Sprecher
03.12.2010, 17:48
Der VS wird die Unterzeichner sicher gleich in seiner Datenbank als potentielle Staatsfeinde speichern.
Pillefiz
03.12.2010, 18:50
Der VS wird die Unterzeichner sicher gleich in seiner Datenbank als potentielle Staatsfeinde speichern.
kann er gern machen, dann muss er aber erst rauskriegen, wer hinter den Fantasienamen steht:cool2:
Heiliger
04.12.2010, 10:56
Wo kann ich unterschreiben? Werde mal Googeln.
Diese Ungerechtigkeit existiert schon seit langer Zeit und hat unsere Krankenkassen geplündert, so daß normale Deutsche bzw. alle Arbeiter viel mehr zahlen müssen um diesen Mißbrauch auszugleichen.
Geändert hat bis heute keine Regierung etwas! Warum nicht?
Das macht echt wütend.
Menetekel
04.12.2010, 12:14
Wo kann ich unterschreiben? Werde mal Googeln.
Diese Ungerechtigkeit existiert schon seit langer Zeit und hat unsere Krankenkassen geplündert, so daß normale Deutsche bzw. alle Arbeiter viel mehr zahlen müssen um diesen Mißbrauch auszugleichen.
Geändert hat bis heute keine Regierung etwas! Warum nicht?
Das macht echt wütend.
Würde mich auch interessieren.
Auf der Seite nur mit Anmeldung? Oder gibt es da noch andere Wege?
Nur mit Anmeldung, link im Eingangsposting.
Es gibt eine neue Bundestagspetition
Ergänzung des Artikels 4 des Grundgesetzes (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit)
Damit es keine Sonderrechte mehr für Moslems gibt.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1558 8
In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche. Die Funktionalität des Staates und das Zusammenleben der Bürger des Staates beruht auf den geltenden Gesetzen. Jeder, der sich auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland befindet - unabhängig von Geschlecht, Rasse, Weltanschauung, Religion oder Abstammung - muss folglich diese Gesetze einhalten.
Durch religiös begründete Ausnahmeregelungen zu den bestehenden Gesetzen und tolerierte Verletzungen von Straftatsbeständen wird das friedliche Zusammenleben der Bürger vermehrt belastet. Ausnahmeregelungen und falsche Toleranz widersprechen den Grundprinzipien, die für alle gelten müssten und stellen letztlich den Rechtsstaat in Frage.
Bruddler
23.01.2011, 09:26
In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche. Die Funktionalität des Staates und das Zusammenleben der Bürger des Staates beruht auf den geltenden Gesetzen. Jeder, der sich auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland befindet - unabhängig von Geschlecht, Rasse, Weltanschauung, Religion oder Abstammung - muss folglich diese Gesetze einhalten.
Durch religiös begründete Ausnahmeregelungen zu den bestehenden Gesetzen und tolerierte Verletzungen von Straftatsbeständen wird das friedliche Zusammenleben der Bürger vermehrt belastet. Ausnahmeregelungen und falsche Toleranz widersprechen den Grundprinzipien, die für alle gelten müssten und stellen letztlich den Rechtsstaat in Frage.
Die Musel werden von einer solchen "Regelung" mächtig beeindruckt sein.... :rolleyes:
Durkheim
23.01.2011, 12:11
Bundestags-Petition gegen die Familienversicherung von Ausländern, wenn die Familienmitglieder im Ausland leben.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1468 6
Zitat:
In diesem Zusammenhang fällt einem folgendes auf.
Trotz massivster und langandauernder, dreimonatiger Werbung von PiPi-News und sonstigen Webforen haben die Initiatoren läppische 10.000 Unterschriften zusammengekriegt. Und vieles darin dürften auch Fake- und Mehrfacheinträge sein.
Was sagt uns das? Eigentlich das, was ich schon die ganze Zeit sage. Dass die angeblichen Besucherzahlen von PiPi-News nicht die Zahl der Anhängerschaft repräsentiert.
Deren Zahl reicht lediglich, um Online-Umfragen zu manipulieren. Mehr kriegen sie nicht gebacken.
Letztendlich sieht man es auch an den öffentlichen PI Zusammenrottungen für diverse Organisatoren und Plattformen, wo kaum jemand an solchen Veranstaltungen erscheint. Wird jedesmal zum öffentlichen Flop und Gespött.
Durkheim
23.01.2011, 12:24
Zum Thema Auslandskrankenversicherung.
Nahezu sämtliche Türken der ersten Generation sind zugleich automatisch in der Türkei staatlich versichert (SSK). Das gilt aber nur für Türken und kaum für Kurden. Liegt einfach daran, dass viele Türken in der Türkei gearbeitet und somit versichert waren. Entsprechend sind diese Leute in der Türkei von der SSK (türkische Krankenversicherung) versichert, das bedeutet die AOK muss keinen Cent an sie oder ihre Familien in der Türkei zahlen.
Im übrigen bin ich mir absolut sicher, dass diese Krankenversicherungsthematik, wo Familienangehörige von Deutschland mitversichert sind, nur Kurden betreffen. Denn ich kenne keine türkische Familie, die Teile ihrer Familien (Ehefrau, Kinder) in der Türkei haben. Bei den Kurden ist es allerdings üblich.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die Zahlen so gering sind, dass die Politik dagegen nichts unternehmen wird. Zudem, da es sich kaum um Türken handelt, sondern andere, die politisch Unterstützung finden, wird es meiner Ansicht nach mit den aktuellen Gesetzen so weitergehen.
Ich kann definitiv sagen, dass dieses Gesetz zum Familienversicherung im Ausland für die in Deutschland lebenden Türken praktisch irrelevant ist.
schastar
23.01.2011, 12:25
Das Thema gibt es schon. Im uebrigen schlage ich eine Petition gegen die Kuendigung des Anwerbeabkommens mit der Tuerkei vor. Damit hat sich auch die Mitversicherung erledigt.
Erweiterung
Das Abkommen wurde in den 60-Jahren getroffen und die Zahlungen ins Ausland nennt man auch Monatspauschbetrag.
Spezielle zwischenstaatliche Sozialversicherungsverträge wurden bislang außer mit der Türkei mit folgenden Staaten getroffen:
Bosnien - Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kroatien, Marroko, Mazedonien, Polen, Schweiz, Slowenien, Tunesien, Ungarn und Tschechien. Unter anderem auch China soll demnächst hinzukommen, weil wir noch nicht genug bezahlen.
Den deutschen Krankenkassen ist gesetzlich vorgegeben, wer zum Kreis der begünstigten ausländischen Familienangehörigen gehört, die jederzeit sogar bei sich in ihrem Heimatland medizinische Versorgungsleistungen aller Art auf Kosten der deutschen Gesundheitssolidarkassen in Anspruch nehmen können. Wer in diesem Sinne als "Angehöriger" gilt, das richtet sich nicht nach den in Deutschland üblichen Gepflogenheiten, sondern ausdrücklich nur nach der Rechtslage in dem jeweiligen Land.
Dort wiederum umfaßt der Begriff "Angehöriger" oftmals ganze Großfamilien einschließlich der Eltern und Geschwister des in Deutschland Krankenversicherten ausländischer Herkunft. Und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende hier arbeitet, arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger ist.
Von den Grünen und Roten wird eine Änderung des Abkommens kategorisch abgelehnt.
JensVandeBeek
23.01.2011, 13:18
Erweiterung
Das Abkommen wurde in den 60-Jahren getroffen und die Zahlungen ins Ausland nennt man auch Monatspauschbetrag.
Spezielle zwischenstaatliche Sozialversicherungsverträge wurden bislang außer mit der Türkei mit folgenden Staaten getroffen:
Bosnien - Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kroatien, Marroko, Mazedonien, Polen, Schweiz, Slowenien, Tunesien, Ungarn und Tschechien. Unter anderem auch China soll demnächst hinzukommen, weil wir noch nicht genug bezahlen.
Den deutschen Krankenkassen ist gesetzlich vorgegeben, wer zum Kreis der begünstigten ausländischen Familienangehörigen gehört, die jederzeit sogar bei sich in ihrem Heimatland medizinische Versorgungsleistungen aller Art auf Kosten der deutschen Gesundheitssolidarkassen in Anspruch nehmen können.
* Wer in diesem Sinne als "Angehöriger" gilt, das richtet sich nicht nach den in Deutschland üblichen Gepflogenheiten, sondern ausdrücklich nur nach der Rechtslage in dem jeweiligen Land.
Dort wiederum umfaßt der Begriff "Angehöriger" oftmals ganze Großfamilien einschließlich der Eltern und Geschwister des in Deutschland Krankenversicherten ausländischer Herkunft. Und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende hier arbeitet, arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger ist.
Von den Grünen und Roten wird eine Änderung des Abkommens kategorisch abgelehnt.
* Bitte Quelle für diese Behauptung !
schastar
23.01.2011, 18:19
* Bitte Quelle für diese Behauptung !
Da müßte ich jetzt suchen, auf die Schnelle hab ich keine Link dazu gefunden, habe aber mal vor Jahren aus gegeben Anlaß einiges herausgesucht, das war damals einer der Text die ich herauskopierte:
Beitragsverschwendung
Politiker, Ärzte, Apotheker und Versicherungsangestellte haben das Thema lange Zeit ausgespart. Erst jetzt rückt die beitragsfreie, also kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen in Deutschland lebender Ausländer kritisch ins Blickfeld. Dabei geht es um jährliche Sozialkosten im Milliardenbereich.
Dennoch bekräftigt die rot - grüne Regierung, sie sehe keinen Grund, die geltende Gesetzeslage zu überdenken. Die betreffenden Sozialabkommen seien schon in den 60er Jahren geschlossen worden.
Und zudem herrsche vor allem in islamisch bestimmten Ländern noch bis heute ein völlig anderer Familienbegriff als etwa hier in Europa. Spezielle zwischenstaatliche Sozialversicherungsverträge wurden bislang außer mit der Türkei mit folgenden Staaten getroffen:
Bosnien - Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kroatien, Marroko, Mazedonien, Polen, Schweiz, Slowenien, Tunesien, Ungarn und Tschechien. Unter anderem auch China soll demnächst hinzukommen.
Den deutschen Krankenkassen ist gesetzlich vorgegeben, wer zum Kreis der begünstigten ausländischen Familienangehörigen gehört, die jederzeit sogar bei sich in ihrem Heimatland medizinische Versorgungsleistungen aller Art auf Kosten der deutschen Gesundheitssolidarkassen in Anspruch nehmen können. Wer in diesem Sinne als "Angehöriger" gilt, das richtet sich nicht nach den in Deutschland üblichen Gepflogenheiten, sondern ausdrücklich nur nach der Rechtslage in dem jeweiligen Land.
Dort wiederum umfaßt der Begriff "Angehöriger" oftmals ganze Großfamilien einschließlich der Eltern und Geschwister des in Deutschland Krankenversicherten ausländischer Herkunft. Und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende hier arbeitet oder arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger ist.
Auf die zudem weitverbreitete Praxis des Chipkarten-Betruges ausländischer "Gesundheitstouristen" hat der Präsident des Bayerischen Hausärzteverbandes, Wolfgang Hoppenthaller, aufmerksam gemacht. Den dadurch verursachten Schaden zu Lasten der Solidargemeinschaft aller Pflichtversicherten beziffert er auf sicherlich so hoch wie das aktuelle jährliche Milliarden - Defizit der deutschen Krankenkassen.
Schon seit 1994 fehlen sowohl seitens der Bundesregierung als auch des Bundesamtes für Statistik jedwede amtliche Zahlen darüber, wie viele Menschen ausländischer Herkunft in ihren Heimatländern Leistungen aus der deutschen Krankenversorgung beziehen. Selbst zurückhaltende Schätzungen indes sprechen von inzwischen deutlich mehr als einer Million jährlich.
Solche Zahlenangaben lägen ihr leider nicht vor, so beantwortete im Namen der rot- grünen Bundesregierung kürzlich das Berliner Gesundheitsministerium eine Bundestagsanfrage des CDU - Abgeordneten Martin Hohmann. Dieser hatte sich für die Oppositions-Fraktion näheren Aufschluss insbesondere auch über Leistungen für Familienangehörige hier lebender Menschen aus der Türkei erhofft.
Zum Thema Auslandskrankenversicherung.
Nahezu sämtliche Türken der ersten Generation sind zugleich automatisch in der Türkei staatlich versichert (SSK). Das gilt aber nur für Türken und kaum für Kurden. Liegt einfach daran, dass viele Türken in der Türkei gearbeitet und somit versichert waren. Entsprechend sind diese Leute in der Türkei von der SSK (türkische Krankenversicherung) versichert, das bedeutet die AOK muss keinen Cent an sie oder ihre Familien in der Türkei zahlen.
Im übrigen bin ich mir absolut sicher, dass diese Krankenversicherungsthematik, wo Familienangehörige von Deutschland mitversichert sind, nur Kurden betreffen. Denn ich kenne keine türkische Familie, die Teile ihrer Familien (Ehefrau, Kinder) in der Türkei haben. Bei den Kurden ist es allerdings üblich.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die Zahlen so gering sind, dass die Politik dagegen nichts unternehmen wird. Zudem, da es sich kaum um Türken handelt, sondern andere, die politisch Unterstützung finden, wird es meiner Ansicht nach mit den aktuellen Gesetzen so weitergehen.
Ich kann definitiv sagen, dass dieses Gesetz zum Familienversicherung im Ausland für die in Deutschland lebenden Türken praktisch irrelevant ist.
Du nervst mir deinem Kurden-türken geschreibsel.
Beide Völker haben in Deutschland nix verloren, das ist alles.
JensVandeBeek
24.01.2011, 15:55
Da müßte ich jetzt suchen, auf die Schnelle hab ich keine Link dazu gefunden, habe aber mal vor Jahren aus gegeben Anlaß einiges herausgesucht, das war damals einer der Text die ich herauskopierte:
Beitragsverschwendung
Politiker, Ärzte, Apotheker und Versicherungsangestellte haben das Thema lange Zeit ausgespart. Erst jetzt rückt die beitragsfreie, also kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen in Deutschland lebender Ausländer kritisch ins Blickfeld. Dabei geht es um jährliche Sozialkosten im Milliardenbereich.
Dennoch bekräftigt die rot - grüne Regierung, sie sehe keinen Grund, die geltende Gesetzeslage zu überdenken. Die betreffenden Sozialabkommen seien schon in den 60er Jahren geschlossen worden.
Und zudem herrsche vor allem in islamisch bestimmten Ländern noch bis heute ein völlig anderer Familienbegriff als etwa hier in Europa. Spezielle zwischenstaatliche Sozialversicherungsverträge wurden bislang außer mit der Türkei mit folgenden Staaten getroffen:
Bosnien - Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kroatien, Marroko, Mazedonien, Polen, Schweiz, Slowenien, Tunesien, Ungarn und Tschechien. Unter anderem auch China soll demnächst hinzukommen.
Den deutschen Krankenkassen ist gesetzlich vorgegeben, wer zum Kreis der begünstigten ausländischen Familienangehörigen gehört, die jederzeit sogar bei sich in ihrem Heimatland medizinische Versorgungsleistungen aller Art auf Kosten der deutschen Gesundheitssolidarkassen in Anspruch nehmen können. Wer in diesem Sinne als "Angehöriger" gilt, das richtet sich nicht nach den in Deutschland üblichen Gepflogenheiten, sondern ausdrücklich nur nach der Rechtslage in dem jeweiligen Land.
Dort wiederum umfaßt der Begriff "Angehöriger" oftmals ganze Großfamilien einschließlich der Eltern und Geschwister des in Deutschland Krankenversicherten ausländischer Herkunft. Und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende hier arbeitet oder arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger ist.
Auf die zudem weitverbreitete Praxis des Chipkarten-Betruges ausländischer "Gesundheitstouristen" hat der Präsident des Bayerischen Hausärzteverbandes, Wolfgang Hoppenthaller, aufmerksam gemacht. Den dadurch verursachten Schaden zu Lasten der Solidargemeinschaft aller Pflichtversicherten beziffert er auf sicherlich so hoch wie das aktuelle jährliche Milliarden - Defizit der deutschen Krankenkassen.
Schon seit 1994 fehlen sowohl seitens der Bundesregierung als auch des Bundesamtes für Statistik jedwede amtliche Zahlen darüber, wie viele Menschen ausländischer Herkunft in ihren Heimatländern Leistungen aus der deutschen Krankenversorgung beziehen. Selbst zurückhaltende Schätzungen indes sprechen von inzwischen deutlich mehr als einer Million jährlich.
Solche Zahlenangaben lägen ihr leider nicht vor, so beantwortete im Namen der rot- grünen Bundesregierung kürzlich das Berliner Gesundheitsministerium eine Bundestagsanfrage des CDU - Abgeordneten Martin Hohmann. Dieser hatte sich für die Oppositions-Fraktion näheren Aufschluss insbesondere auch über Leistungen für Familienangehörige hier lebender Menschen aus der Türkei erhofft.
Nach meiner Informationen nur die leibliche Kinder und die Eltern der Versicherte, falls diese kein eigene Krankenversicherung haben. Sonst keiner.
schastar
24.01.2011, 17:25
Nach meiner Informationen nur die leibliche Kinder und die Eltern der Versicherte, falls diese kein eigene Krankenversicherung haben. Sonst keiner.
Naja, ich habe da andere.
Es sollte doch unseren Krankenkassen und Regierenden ein leichtes sein die Summe auf den Tisch zu legen damit wir alle sehen was es diese Diskriminierung der Deutschen tatsächlich Kostet.
henriof9
24.01.2011, 17:39
In diesem Zusammenhang fällt einem folgendes auf.
Trotz massivster und langandauernder, dreimonatiger Werbung von PiPi-News und sonstigen Webforen haben die Initiatoren läppische 10.000 Unterschriften zusammengekriegt. Und vieles darin dürften auch Fake- und Mehrfacheinträge sein.
Was sagt uns das? Eigentlich das, was ich schon die ganze Zeit sage. Dass die angeblichen Besucherzahlen von PiPi-News nicht die Zahl der Anhängerschaft repräsentiert.
Deren Zahl reicht lediglich, um Online-Umfragen zu manipulieren. Mehr kriegen sie nicht gebacken.
Letztendlich sieht man es auch an den öffentlichen PI Zusammenrottungen für diverse Organisatoren und Plattformen, wo kaum jemand an solchen Veranstaltungen erscheint. Wird jedesmal zum öffentlichen Flop und Gespött.
Nun, es ist ja keine PI- Petition sondern eine Online- Petition auf der Seite des Bundestags.
Wenn Du schon bedauerst, daß so wenige Unterschriften gezeichnet wurden solltest Du Dich eher darüber aufregen, warum das so ist und nicht denen ans Bein pinkeln, die wenigstens daraufhin weisen, daß es so etwas überhaupt gibt.
Hast Du Dir mal die Frage gestellt, warum in den Medien kaum etwas zu hören ist darüber, daß die Bürger überhaupt die Möglichkeit haben Online- Petitionen zu initiieren oder sich daran zu beteiligen ?
Und das, obwohl es mittlerweile in fast jedem Haushalt mindestens einen PC mit INet- Anschluß gibt.
Denke mal darüber nach.
Durkheim
25.01.2011, 00:43
Nun, es ist ja keine PI- Petition sondern eine Online- Petition auf der Seite des Bundestags.
Wenn Du schon bedauerst, daß so wenige Unterschriften gezeichnet wurden solltest Du Dich eher darüber aufregen, warum das so ist und nicht denen ans Bein pinkeln, die wenigstens daraufhin weisen, daß es so etwas überhaupt gibt.
Hast Du Dir mal die Frage gestellt, warum in den Medien kaum etwas zu hören ist darüber, daß die Bürger überhaupt die Möglichkeit haben Online- Petitionen zu initiieren oder sich daran zu beteiligen ?
Und das, obwohl es mittlerweile in fast jedem Haushalt mindestens einen PC mit INet- Anschluß gibt.
Denke mal darüber nach.
Wenn Du ein Bedauern herausgelesen haben willst, dann täuscht Du Dich.
Mir ging es nur darum, dass offenbar sämtliche Foren und PI gleiche Blogs so wenig Leute zusammenkratzen können.
Zu glauben, man könnte mit Online-Petitionen Politik verändern, halte ich für naiv. Wenn das so einfach wäre, könnte die Politbasis diverser Parteien auch Druck ausüben. Was sehen wir aber? Letztendlich machen die "Grosskupferten" ohnehin nur das, was sie für richtig halten.
Das Wohlergehen von Pharmakonzernen ist der Politik lieber, als das Wohlergehen des Volkes. So läuft es bereits seit Jahrzehnten.
Ich denke in der Tat viel darüber nach, bin leider zu dem Schluss gekommen, dass man nicht viel daran ändern kann. Ob es ein System- oder Einstellungsfehler ist, darüber bin ich mir noch nicht ganz klar.
Wenn die Deutschen ein klein wenig so wären wie die Franzosen, könnte sich vielleicht eher etwas ändern.
Haette ich was davon gewusst, haette ich sofort unterschrieben. Somit eine Stimme weniger.
Hans Huckebein
25.01.2011, 19:25
Ob die petition was nutzt?...
Ich hoffe mal ja, ansonsten werden unsere KK. ganz zusammenbrechen!
Einer arbeitet, achte werden versorgt;
Gehirnnutzer
25.01.2011, 22:33
Ob die petition was nutzt?...
Ich hoffe mal ja, ansonsten werden unsere KK. ganz zusammenbrechen!
Einer arbeitet, achte werden versorgt;
Die Petition nutzt nichts. Alle die hier auf eine Petition setzen, beweisen nur eins, ihre Unwissenheit über das deutsche Petitionsrecht auf Bundesebene.
Es gibt eine Prüfungspflicht, aber keine Handlungspflicht.
"Wir haben ihr Anliegen geprüft und abgelehnt"
Mehr wird dabei nicht rauskommen. Es besteht nicht mal die Pflicht die Ablehnung zu begründen.
Petitionen haben nur dann Erfolg, wenn ihr Inhalt den Politikern in den Kram passt.
Es ist Zeitverschwendung diese Petition aufzustellen. Es ist Zeitverschwendung diese Petition zu unterzeichnen. Es ist Zeitverschwendung diese Petition einzureichen.
Da auch das Ergebnis dieser Petition feststeht, ist es auch Zeitverschwendung weiter darüber zu diskutieren.
Einerseits jammern unsere Politiker ständig wie schlecht es den Krankenkassen geht und wir müssen eine supertolle Reform nach der anderen wie dicke fette Kröten schlucken.
Reform heisst nämlich nichts anderes als Erhöhung der Beiträge und immer noch mehr Extrazahlungen .. im Gegenzug dafür schlechtere und weniger Leistungen.
Andererseits ist kein Politiker bereit diese Belastung der Beitragszahler zur Kenntnis zu nehmen und sich für eine Kündigung der Verträge stark zu machen.
Das ist doch alles von morgens bis abends nur noch Verrat was die da treiben und man könnte im Akkord kotzen.
Cinnamon
27.01.2011, 09:13
Die Petition nutzt nichts. Alle die hier auf eine Petition setzen, beweisen nur eins, ihre Unwissenheit über das deutsche Petitionsrecht auf Bundesebene.
Es gibt eine Prüfungspflicht, aber keine Handlungspflicht.
"Wir haben ihr Anliegen geprüft und abgelehnt"
Mehr wird dabei nicht rauskommen. Es besteht nicht mal die Pflicht die Ablehnung zu begründen.
Petitionen haben nur dann Erfolg, wenn ihr Inhalt den Politikern in den Kram passt.
Es ist Zeitverschwendung diese Petition aufzustellen. Es ist Zeitverschwendung diese Petition zu unterzeichnen. Es ist Zeitverschwendung diese Petition einzureichen.
Da auch das Ergebnis dieser Petition feststeht, ist es auch Zeitverschwendung weiter darüber zu diskutieren.
Ab ich glaube 50.000 Unterzeichnern ist aber der Petitionsausschuss zumindest zu einer Anhörung verpflichtet.
Ab ich glaube 50.000 Unterzeichnern ist aber der Petitionsausschuss zumindest zu einer Anhörung verpflichtet.
Na und? Was glaubst du, was ich alles lesen muss, was mich nciht im Entferntesten interessiert? Ich lese und dann ab in den Papierkorb.
Und genauso sit das mit Petitionen.
Pillefiz
27.01.2011, 14:34
Ab ich glaube 50.000 Unterzeichnern ist aber der Petitionsausschuss zumindest zu einer Anhörung verpflichtet.
wenn du einen Zettel hat, auf dem man die Unterschriften nachzählen kann und sie der verantwortlichen Person in die Hand drückst. Sonst siehts finster aus
Gehirnnutzer
27.01.2011, 17:45
Ab ich glaube 50.000 Unterzeichnern ist aber der Petitionsausschuss zumindest zu einer Anhörung verpflichtet.
Nein Cinnamon, wenn es 3 Wochen nach Veröffentlichung der Petition 50.000 Unterzeichner gibt, berät der Petitionsausschuß öffentlich und der Petent erhält eine Rederecht vor dem Ausschuss. Das Ganze ist jedoch keine Pflicht und ändert nichts daran, das es nur eine Prüfungspflicht aber keine Handlungspflicht gibt.
Eine Petition ist witzlos.
BRDDR_geschaedigter
27.01.2011, 22:04
Stimmt, eine Petition bringt nichts. Eine Petition ist als Bitte zu verstehen.
Man bittet um etwas.
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