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Vollständige Version anzeigen : Die Schweizer : Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»



Alfred
28.11.2010, 11:01
Gerade unter dem Hintergrund des, mit Hilfe der Behörden geschehenen Doppelmordes (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=102415)an 2 Jugendlichen in Bodenfelde, finde ich die neue Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» die in der Schweiz schon Unterschriften sammelt sehr gut. Bisher galt auch in der Schweiz alle Fürsorge der Gutmenschen und der Justiz dem Wohlergehen der Täter, die Opfer sowie deren Angehörige zählen auch hier nichts.

Damit sich dieser Scheiss Zustand wenigstens in einem Land Europas etwas ändert fordern nun aufgeklärte Schweizer Bürger die Todesstrafe per Volksentscheid für Personen, die «in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen».

Ich finde dies Vorhaben mehr als nur Klasse. Natürlich werden die Freunde des Kriminellen Abschaums vor Wut kochen, aber es ist doch scheiss egal was die Gutmenschen sagen, denn alles was von den Gutmenschen kommt ist scheisse.

Quelle. (http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Mord-wohl-Ausloeser-fuer-Volksinitiative/story/26231157)


Die Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»

I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 10 Abs.1 und 3

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, verliert sein Recht auf Leben und wird mit dem Tod bestraft. In allen anderen Fällen ist die Todesstrafe verboten.
3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten. Ausgenommen ist die Todesstrafe.
Art. 123a Abs. 4 (neu)

4 Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, wird hingerichtet, unabhängig von Gutachten oder wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Bund vollzieht die Hinrichtung. Die Hinrichtung wird innerhalb von drei Monaten, nachdem die Verurteilung rechtskräftig geworden ist, vollzogen. Das Gericht legt das Hinrichtungsdatum und die Hinrichtungsmethode fest.

II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 85 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 10 Abs. 1 und 3 und Art. 123a Abs. 4 (Todesstrafe) Die Artikel 10 Absätze 1 und 3 sowie 123a Absatz 4 über die Todesstrafe treten nach Annahme durch Volk und Stände sofort in Kraft. Sie finden auch auf Taten Anwendung, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen begangen wurden und bei Inkrafttreten noch nicht rechtskräftig beurteilt sind; anders lautende Staatsverträge kommen nicht zur Anwendung.

Gryphus
28.11.2010, 11:32
Ein guter Ansatz, aber verbesserungsfähig. Wenn überhaupt sollte das Gebiet für die Anwendung der Todesstrafe auf alle Arten schwerwiegender Gefährung der Volkssicherheit ausgedehnt sein und den Zusatz beinhalten, dass diese durch den Galgen vollzogen werden soll (bei Bedarf unter Anwesenheit der Angehörigen des Opfers). Darüber hinaus müssen Täter die unter die gesetzliche Exekutionsregelung fallen das Recht auf die Unversehrtheit ihres Körpers nach ihrem Ableben verlieren, so dass man ihnen medizinisch verwertbare Organe entnehmen kann.

Wobei ich persönlich ja weniger für die Todesstrafe, als für Arbeitslager bin um aus diesem Humanabfall noch einen Nutzen zu ziehen - wäre auch ein tolle Begründung für die Wiedereinführung des Sklavenstandes. :]

Alfred
28.11.2010, 11:36
Ein guter Ansatz, aber verbesserungsfähig. Wenn überhaupt sollte das Gebiet für die Anwendung der Todesstrafe auf alle Arten schwerwiegender Gefährung der Volkssicherheit ausgedehnt sein und den Zusatz beinhalten, dass diese durch den Galgen vollzogen werden soll (bei Bedarf unter Anwesenheit der Angehörigen des Opfers). Darüber hinaus müssen Täter die unter die gesetzliche Exekutionsregelung fallen das Recht auf die Unversehrtheit ihres Körpers nach ihrem Ableben verlieren, so dass man ihnen medizinisch verwertbare Organe entnehmen kann.

Ich kann dir hier nur zusprechen.


Wobei ich persönlich ja weniger für die Todesstrafe, als für Arbeitslager bin um aus diesem Humanabfall noch einen Nutzen zu ziehen - wäre auch ein tolle Begründung für die Wiedereinführung des Sklavenstandes. :]

Naja....es kommt auf die Tat an. Bei Mord darf es keine Gnade geben. Bei anderen Delikten wäre Sibirien allerdings die erste Wahl. Hier denke ich an Intensivtäter oder andere Schädlinge des Volkskörpers.

-jmw-
28.11.2010, 12:06
Was bitte ist (eine) "Volkssicherheit"?

Alfred
28.11.2010, 13:06
Was bitte ist (eine) "Volkssicherheit"?

Ein Fall für unsere Forenjuristen. Ich weiss es nämlich auch nicht.

Sathington Willoughby
28.11.2010, 13:36
Todesstrafe brauchen wir nicht - erstens wg. Justizirrtümern und zweitens ist eine lebenslange Strafe abschreckender.
In solchen triebgesteuerten Fällen muss eine lebenslange SIcherheitsverwahrung nach der Strafe eintreten.

Alfred
28.11.2010, 13:42
Todesstrafe brauchen wir nicht - erstens wg. Justizirrtümern und zweitens ist eine lebenslange Strafe abschreckender.
In solchen triebgesteuerten Fällen muss eine lebenslange SIcherheitsverwahrung nach der Strafe eintreten.

Ich finde das die Todesstrafe benötigt wird. Gerade die Lebenslange Haft verursacht enorme Kosten, ebenso die Gesundheitsfürsorge. Geld also das man anders besser nutzen könnte. Und natürlich dürfen nur Schuldige Hingerichtet werden.

Für die BRD würde ich mir diese Strafe auch Wünschen. Gerade im Bereich Intensivtäter wäre dies eine enorme Verbesserung der Sicherheitslage der Bevölkerung.

-jmw-
28.11.2010, 15:11
Ich finde das die Todesstrafe benötigt wird. Gerade die Lebenslange Haft verursacht enorme Kosten, ebenso die Gesundheitsfürsorge. Geld also das man anders besser nutzen könnte. Und natürlich dürfen nur Schuldige Hingerichtet werden.
Man hört immer wieder von Hinrichtungen Unschuldiger, z.B. aus den USA und das trotz der dort üblichen jahrzehntelangen Haft, die doch ausreichend Zeit gewähren sollte, die Schuld hieb- und stichfest zu prüfen.

Heisst das, hingerichtet werden darf nur in denjenigen Fällen, in denen die Schuld ganz ausser Frage steht?
Wieviele aber sind das anteilsmöässig an den in Frage kommenden Verbrechen?
Ich kann mir vorstellen, rechnet man das aus, stellt man fest, die Kosten und also auch Ersparnisse sind garnicht so hoch.

Nebenbei: Haftstrafen sind auch deshalb so teuer, weil der Staat sich regelmässig nicht bemüht, die Insassen produktiver Arbeit zuzuführen, was nach 12.III GG ausdrücklich erlaubt ist.

-jmw-
28.11.2010, 15:16
Ein Fall für unsere Forenjuristen. Ich weiss es nämlich auch nicht.
"Schwerwiegende Gefährung der Volkssicherheit" klingt nach einer Generalklausel derjenigen Art, die auf alles und jeden angewandt werden kann, gerade so, wie's der Regierung / Justiz grad passabel erscheint.

Doppelmörder? Volkssicherheitsgefährend!
Trickbetrüger? Volkssicherheitsgefährdend!
Sozialdemokrat? Volkssicherheitsgefährdend!
Papierschnitzel auf die Strasse geworfen? Volkssicherheitsgefährdend!

Gefällt mir nicht.
Müsste sehr, sehr genau definiert werden.

Registrierter
28.11.2010, 17:52
Ist es in Ordnung wenn man Mord wieder Bestraft in der Schweiz?

O Ja, ich finde es gut und sinnvoll das Mord wieder Bestraft werde soll.
O Nein, die bisherigen Täterschutzgesetze reichen vollkommen aus.

Ich finde es gut, wenn Legastheniker erst einmal Deutsch lernen, bevor sie hier Umfragen starten dürfen.

bernhard44
28.11.2010, 17:54
war Mord bisher straffrei?

Alfred
28.11.2010, 17:55
war Mord bisher straffrei?

Im Jugendrecht ja, im normalen Recht eher nicht. Siehe diesen (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=93347) Fall.

Uranius
28.11.2010, 19:57
Ich wäre ja eher für die Einführung von Umerziehungslagern als für die Todesstrafe.

Alfred
28.11.2010, 20:11
Ich wäre ja eher für die Einführung von Umerziehungslagern als für die Todesstrafe.

Kommt auf das Delikt an. In ein Lager gehören Hetzer ( Gutmenschen ) und Justizverantwortliche.

Uranius
28.11.2010, 20:50
Kommt auf das Delikt an. In ein Lager gehören Hetzer ( Gutmenschen ) und Justizverantwortliche.

Ich hatte eigentlich eher daran gedacht, Schwerverbrecher in ein Lager nach nordkoreanischem Modell zu stecken.
Alternativ könnte man die gleich dorthin schicken. :D

Alfred
28.11.2010, 20:52
Ich hatte eigentlich eher daran gedacht, Schwerverbrecher in ein Lager nach nordkoreanischem Modell zu stecken.
Alternativ könnte man die gleich dorthin schicken. :D

Okay...

ganja
29.11.2010, 08:06
Die Volksinitiative ist nicht neu und wurde schon lange wieder zurückgezogen ;)



Aufmerksamkeit erregen und die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam machen: Dies wollten die Initianten offenbar mit ihrer Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe.
http://www.swissinfo.ch/ger/politik_schweiz/Todesstrafe-Initiative_zurueckgezogen.html?cid=26661676