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Vollständige Version anzeigen : Mütter zweiter Sorte



tabasco
18.11.2010, 14:34
(...) In Deutschland gilt der Mutterschutz bisher nur für angestellte Frauen. Das soll sich nun ändern: Auch selbständige Frauen und die Partnerinnen von Selbständigen haben in der EU künftig Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. (...)

Quelle (http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E253CB8954C694A97B3047CFB3E3193B2~ATpl~Ecommon ~Scontent.html)

Und hier (http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Betrieb/11882.html) auch noch was dazu, und hier (http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9219_de.htm)


(...) Bühren verwies darauf, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Sommer dieses Jahres eine Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen erlassen hatten, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben (2010/41/EU. Die EU-Richtlinie verpflichtet seine Mitgliedstaaten, Mutterschaftsleistungen für selbständige Frauen entsprechend denen abhängig beschäftigter Frauen zu gewähren. In Deutschland bedeutet dies, dass ein Mutterschutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem errechneten Entbindungstermin gewährt und finanziert werden muss. (...)
Bühren: "Der Gesetzgeber ist gehalten, die Richtlinie bis August 2012 abschließend umzusetzen. Die Körperschaften täten gut daran, hier ein eindeutiges Signal zu setzen und durch konstruktive Vorschläge zu einer praxisnahen und existenzsichernden Umsetzung beizutragen."(...)

Quelle (http://www.verbaende.com/News.php4?m=73176)

Un nu? Tut sich was?

Sathington Willoughby
18.11.2010, 14:45
find ich gut!

klartext
18.11.2010, 15:01
Quelle (http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E253CB8954C694A97B3047CFB3E3193B2~ATpl~Ecommon ~Scontent.html)

Und hier (http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Betrieb/11882.html) auch noch was dazu, und hier (http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9219_de.htm)



Quelle (http://www.verbaende.com/News.php4?m=73176)

Un nu? Tut sich was?

Was für ein Unsinn. Als Selbstständige ist man für das eigene Einkommen vollinhaltlich selbst verantwortlich. Wieso sollte der Steuerzahler dafür bezahlen.

tabasco
18.11.2010, 15:02
find ich gut!

Mediales Echo - null.

Finden wohl wenige gut.

Eigentlich müssen die die Gutmenschen und Frauenversteher brüllen vor Schmerz - in Deutschland werden die Schwangeren ungleich behandelt.

Spannendes Thema, finde ich :)

Ich weiß nicht, ob ich das gut finde. Ich finde aber definitiv gut, mal darüber zu reden :D

tabasco
18.11.2010, 15:05
Was für ein Unsinn. Als Selbstständige ist man für das eigene Einkommen vollinhaltlich selbst verantwortlich. Wieso sollte der Steuerzahler dafür bezahlen.Weil auch die Selbständigen zum Steueraufkommen im Nicht-Unwesentlichen beitragen - gegen Deinen Einwand "Wieso sollte der Steuerzahler dafür bezahlen" wäre das eigentlich Einwand genug, da die Selbständige ebenfalls Steuerzahler sind ;).

Aber mal eine Querfrage - sind Angestellte für das eigene Einkommen nicht vollinhaltlich selbst verantwortlich :D ?

Justas
18.11.2010, 15:48
Von wem wird der Schwangerschaftsurlaub denn bezahlt? Vom Staat oder vom Arbeitgeber?

tabasco
18.11.2010, 15:54
Von wem wird der Schwangerschaftsurlaub denn bezahlt? Vom Staat oder vom Arbeitgeber?


In Deutschland sind diese für Arbeitnehmerinnen im Mutterschutzgesetz und für Beamtinnen in der Mutterschutzverordnung des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder enthalten.

Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschaftsurlaub#Deutschland)


Gesetzlich Krankenversicherte (Angestellte&Beamte) erhalten dabei einen Teil als Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert, die Differenz wird über die Umlage U2 finanziert, einem seit 1. Januar 2006 ein verpflichtenden Ausgleichsverfahren für alle Arbeitgeber, das Arbeitgebern alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge erstattet.

Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschaftsversicherung#Deutschland)

Justas
18.11.2010, 15:59
Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschaftsurlaub#Deutschland)


Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschaftsversicherung#Deutschland)

Geht's auch ohne Beamtendeutsch?

tabasco
18.11.2010, 16:02
Geht's auch ohne Beamtendeutsch?Ja:


Solange Sie sich als gesetzlich Versicherte im Mutterschutz befinden, zahlt Ihnen die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich dabei aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutteschutzes, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat - inklusive Überstunden (...) Vom Arbeitgeber erhalten privat versicherte Frauen im Mutterschutz ihr Nettogehalt minus 13 Euro pro Arbeitstag. Das ist der Betrag, den die gesetzlichen Kassen als Mutterschaftsgeld bezahlen. Private Kassen zahlen kein Mutterschaftsgeld. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können jedoch ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro beantragen beim

Quelle (http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/mutterschutz-mutterschaftsgeld.html)

Justas
18.11.2010, 16:12
Ja:

Quelle (http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/mutterschutz-mutterschaftsgeld.html)

Wer gesetzlich krankenversichert ist, bekommt ihre 13 Euro pro Tag.

Wo ist das Problem?

Rumburak
18.11.2010, 16:13
Was für ein Unsinn. Als Selbstständige ist man für das eigene Einkommen vollinhaltlich selbst verantwortlich. Wieso sollte der Steuerzahler dafür bezahlen.

Warum zahlt der Steuerzahler für israelische U-Boote und Korvetten?:rolleyes:

tabasco
18.11.2010, 16:19
Wer gesetzlich krankenversichert ist, bekommt ihre 13 Euro pro Tag.

Wo ist das Problem?Wo hast Du die krumme Zahl her?

Quelle (http://www.gruenderlexikon.de/blog/2010/04/07/voraussetzungen-fur-den-bezug-von-mutterschaftsgeld-fur-selbstandige/)


Ermäßigter Beitragssatz
Die Unternehmerin kann den ermäßigten Beitrag von zur Zeit 14,3% wählen. In diesem Tarif steht ihr kein Krankengeld und damit auch kein Mutterschaftsgeld zu.

Allgemeiner Beitragssatz
Wählt die Unternehmerin den allgemeinen Beitragssatz von zur Zeit 14,9% steht ihr ab dem 43. Tag Krankengeld und damit auch Mutterschaftsgeld zu.

Wahltarif Krankengeld
Mit dem Wahltarif Krankengeld hat die Unternehmerin ab dem 15. Tag Anspruch auf Krankengeld und damit auch Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld.
Das bedeutet für die Unternehmerin in der Konsequenz, wählt sie einen Tarif mit Anspruch auf Krankengeld besteht auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Höhe des Mutterschaftsgeldes

Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes wird das Einkommen des Vorjahres herangezogen. Bei Existenzgründerinnen erfolgt die Schätzung des Gewinns auf Grundlage der aktuellen BWA. Im Nachhinein findet an Hand des Steuerbescheids eine Korrektur des Mutterschaftsgeldes statt, was zu Erstattungen oder Nachzahlungen führen kann. Ein gewährter Existenzgründungszuschuss zählt bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes nicht mit.

Das tatsächliche Einkommen wird je Kalendertag ermittelt, davon 70% stehen der Unternehmerin für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zu.

Da ist das Problem.

Justas
18.11.2010, 16:20
Wo hast Du die krumme Zahl her?liest du, was du zitierst?

tabasco
18.11.2010, 16:26
liest du, was du zitierst?Und Du?

13 Euro betrafen die Angestellten und Beamten. Nicht Selbständige.

Gelle?

Justas
18.11.2010, 16:39
Da ist das Problem.

Ich würde einem Schwangerschaftsurlaub einer Unternehmerin, bezahlt aus der Staatskasse, nur unter der Bedingung zustimmen, wenn sie sich verpflichtet, das Kind später an eine öffentliche Schule zu schicken. :))

Justas
18.11.2010, 16:40
Und Du?

13 Euro betrafen die Angestellten und Beamten. Nicht Selbständige.

Gelle?

Eben nur, weil die Selbständige privat versichert sind. Das können sie sich aber leisten, nicht wahr? Pech für diese Kaste.

Alion
18.11.2010, 16:45
Wenn der Staat diesen Blödsinn wirklich umsetzen sollte, bin ich für eine Zwangsversicherung aller Selbstständigen, aus deren Beitragsaufkommen der Blödsinn dann finanziert werden sollte!

Alion

tabasco
18.11.2010, 17:03
Eben nur, weil die Selbständige privat versichert sind. Bullshit. Selbständige können sich auch in einer GKV freiwillig versichern. Liest du eigentlich die Quellen, um die Du bittest?


Das können sie sich aber leisten, nicht wahr? Oder auch nicht.

Guckst Du hier (http://de.statista.com/statistik/daten/studie/74492/umfrage/selbststaendige---einkommen-im-vergleich-fuer-1990-und-2008/)


Pech für diese Kaste.Welche "Kaste" ?

tabasco
18.11.2010, 17:04
Wenn der Staat diesen Blödsinn wirklich umsetzen sollte, bin ich für eine Zwangsversicherung aller Selbstständigen, aus deren Beitragsaufkommen der Blödsinn dann finanziert werden sollte!

Alion

Welche "Zwangesversicherung"? Wenn Du die "Zwangskrankenversicherung" meinst, stimme ich Dir zu.

Alion
18.11.2010, 17:36
Welche "Zwangesversicherung"? Wenn Du die "Zwangskrankenversicherung" meinst, stimme ich Dir zu.

Wie sie die Abgabe deklarieren ist mir vollkommen egal.

Alion

tabasco
18.11.2010, 17:38
Wie sie die Abgabe deklarieren ist mir vollkommen egal.

Alion

Ja, irgendwas hast Du ja konkret gemeint, oder ?!

Justas
18.11.2010, 17:40
Bullshit. Selbständige können sich auch in einer GKV freiwillig versichern. Liest du eigentlich die Quellen, um die Du bittest?

Oder auch nicht.

Guckst Du hier (http://de.statista.com/statistik/daten/studie/74492/umfrage/selbststaendige---einkommen-im-vergleich-fuer-1990-und-2008/)

Welche "Kaste" ?

Heute ist für dich definitiv kein guter Tag. Du schnallst die einfachsten Zusammenhänge nicht :rolleyes:

tabasco
18.11.2010, 17:42
Heute ist für dich definitiv kein guter Tag. Du schnallst die einfachsten Zusammenhänge nicht :roll eyes:
Dann klär mich auf.

1) Wie kommst Du auf "13 Euro/Tag"
2) Wie kommst Du darauf, alle Selbständigen seien in einer PKV
3) Wie kommst Du darauf, alle Selbständigen können sich die PKV leisten und
4) Seit wann bilden Selbständige nach Deinem Verständnis eine "Kaste"?

Un dali :).

Justas
18.11.2010, 17:48
Dann klär mich auf.

Gerne, ich nehme auch Schekel.

P.S. Heute bist du echt träge von Begriff.

Paul Felz
18.11.2010, 17:48
Dann klär mich auf.

1) Wie kommst Du auf "13 Euro/Tag"
2) Wie kommst Du darauf, alle Selbständigen seien in einer PKV
3) Wie kommst Du darauf, alle Selbständigen können sich die PKV leisten und
4) Seit wann bilden Selbständige nach Deinem Verständnis eine "Kaste"?

Un dali :).
3) erklärt 2)

tabasco
18.11.2010, 17:49
3) erklärt 2)

Nein, da es noch die Option "gar nicht versichern" bleibt.

Paul Felz
18.11.2010, 17:51
Nein, da es noch die Option "gar nicht versichern" bleibt.
Ist ja verboten :))

Justas
18.11.2010, 17:54
Fischlein, was ist mit dir heute los, dass du vor lauter Bäumen den Wald nicht siehst?

:)):)):))

Ingeborg
18.11.2010, 17:55
Mediales Echo - null.

Finden wohl wenige gut.

Eigentlich müssen die die Gutmenschen und Frauenversteher brüllen vor Schmerz - in Deutschland werden die Schwangeren ungleich behandelt.

Spannendes Thema, finde ich :)

Ich weiß nicht, ob ich das gut finde. Ich finde aber definitiv gut, mal darüber zu reden :D

JA, Familien und Mütter spielen in diesem Land gar keine Rolle mehr.

Justas
18.11.2010, 18:03
Bürgertum definiert sich durch Eigenverantwortung für sein Tun und Lassen.

Abweichungen von diesem Grundsatz liefern den Boulevardmedien spektakuläre Schlagzeilen wie z.B. das Gejammer von Madame "Quelle", die von 600 Euro im Monat leben musste.

henriof9
18.11.2010, 18:16
Wo hast Du die krumme Zahl her?

Quelle (http://www.gruenderlexikon.de/blog/2010/04/07/voraussetzungen-fur-den-bezug-von-mutterschaftsgeld-fur-selbstandige/)



Da ist das Problem.

Jetzt bin ich auch etwas irritiert.
Wenn also die Möglichkeit Mutterschaftsgeld zu bekommen, auch für Selbstständige Frauen, schon vorhanden ist, was diskutieren wir hier dann ?

Justas
18.11.2010, 18:21
Jetzt bin ich auch etwas irritiert.
Wenn also die Möglichkeit Mutterschaftsgeld zu bekommen, auch für Selbstständige Frauen, schon vorhanden ist, was diskutieren wir hier dann ?

Kugelfischlein sammelt Aufmerksamkeitspunkte, indem sie ein blondes Fräulein mimt :]:))

tabasco
18.11.2010, 18:22
Jetzt bin ich auch etwas irritiert.
Wenn also die Möglichkeit Mutterschaftsgeld zu bekommen, auch für Selbstständige Frauen, schon vorhanden ist, was diskutieren wir hier dann ?

Erstens ging es nicht nur um Mutterschaftsgeld, sondern generell um MUTTERSCHUTZ, Mutterschaftsgeld ist nur ein Teil davon.

Zweitens deckt Mutterschaftsgeld für Selbständige im günstigsten Fall gerade mal 70% des Einkommens.

Drittens können nicht alle Selbständige in die GKV, auch wenn sie wollen - und die PKV zahlen kein Mutterschaftsgeld.

Sind das Dir nicht die Gründe genug :) ?

Paul Felz
18.11.2010, 18:23
Kugelfischlein sammelt Aufmerksamkeitspunkte, indem sie ein blondes Fräulein mimt :]:))
Vielleicht will sie auch einen Beitrag zur allgemeinen Hühnertheorie leisten ;)

Justas
18.11.2010, 18:27
Drittens können nicht alle Selbständige in die GKV, auch wenn sie wollen


Bullshit. Selbständige können sich auch in einer GKV freiwillig versichern. Liest du eigentlich die Quellen, um die Du bittest?

2 Hochschulstudien und noch immer blond??? :)):)):))

Justas
18.11.2010, 18:29
Vielleicht will sie auch einen Beitrag zur allgemeinen Hühnertheorie leisten ;)

Ich verabscheue jegliche Art von Hühnerfeindlichkeit germane

tabasco
18.11.2010, 18:32
2 Hochschulstudien und noch immer blond??? :)):)):))

Und wo ist da der Widerspruch, Blödmann?

Generell können die Selbständige sich auch in einer GKV versichern - es besteht grundsätzlich kein Zwang zu PKV.

Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die man erfüllt haben muss, um sich in einer GKV freiwillig versichern zu können.

Und nicht alle Selbständigen erfüllen diese.

Justas
18.11.2010, 18:36
2 Hochschulstudien und noch immer blond??? Und wo ist da der Widerspruch, Blödmann?

Ich sehe keinen.

P.S. Wie lange willst du dich hier noch lächerlich machen?

tabasco
18.11.2010, 18:37
Ich sehe keinen.
P.S. Wie lange willst du dich hier noch lächerlich machen?

WIDERSPRUCH IN MEINEN BEIDEN AUSSAGEN, Blödmann, die Du in dem von mir zitierten Beitrag Nr. 35 selbst zitiert hat.

Wie lange willst du dich hier noch lächerlich machen?

Justas
18.11.2010, 18:42
WIDERSPRUCH IN MEINEN BEIDEN AUSSAGEN, Blödmann, die Du in dem von mir zitierten Beitrag Nr. 35 selbst zitiert hat.

Wie lange willst du dich hier noch lächerlich machen?
Siehe oben.

henriof9
18.11.2010, 18:43
Erstens ging es nicht nur um Mutterschaftsgeld, sondern generell um MUTTERSCHUTZ, Mutterschaftsgeld ist nur ein Teil davon.

Zweitens deckt Mutterschaftsgeld für Selbständige im günstigsten Fall gerade mal 70% des Einkommens.

Drittens können nicht alle Selbständige in die GKV, auch wenn sie wollen - und die PKV zahlen kein Mutterschaftsgeld.

Sind das Dir nicht die Gründe genug :) ?

Also zu 1.

Beim Mutterschutz geht es doch um den Schutz der Mutter am Arbeitsplatz und was damit zusammenhängt ( Kündigungsschutz, garantierte Rückkehr zur Arbeitsplatz ect. )
Insofern kann eine selbstständige Frau doch eh selbst für sich bestimmen inwiefern sie diese Zeit für sich wahrnimmt.
Den Arbeitsplatzverlust hat sie ja wohl kaum zu befürchten.

zu 2. und 3.

sehe ich eigentlich nicht unbedingt Handlungsbedarf da ja eine Frau, die sich selbstständig macht, bewußt die Vorteile einer Abhängigenbeschäftigung aufgibt und diese mit den Vorteilen einen Selbstständigkeit eintauscht.
Das also eine Selbstständigkeit nicht nur Vorteile hat weiß sie dann und sie hat, im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten, eine viel bessere Möglichkeit für solche Fälle im Voraus zu planen und ggf. finanziell dafür vorzusorgen.

Justas
18.11.2010, 18:48
Also zu 1.

Beim Mutterschutz geht es doch um den Schutz der Mutter am Arbeitsplatz und was damit zusammenhängt ( Kündigungsschutz, garantierte Rückkehr zur Arbeitsplatz ect. )
Insofern kann eine selbstständige Frau doch eh selbst für sich bestimmen inwiefern sie diese Zeit für sich wahrnimmt.
Den Arbeitsplatzverlust hat sie ja wohl kaum zu befürchten.

zu 2. und 3.

sehe ich eigentlich nicht unbedingt Handlungsbedarf da ja eine Frau, die sich selbstständig macht, bewußt die Vorteile einer Abhängigenbeschäftigung aufgibt und diese mit den Vorteilen einen Selbstständigkeit eintauscht.
Das also eine Selbstständigkeit nicht nur Vorteile hat weiß sie dann und sie hat, im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten, eine viel bessere Möglichkeit für solche Fälle im Voraus zu planen und ggf. finanziell dafür vorzusorgen.

Ich hätte an deiner Stelle für diese Ausführungen mindestens 20 Schekel vom Fugofisch verlangt. Sie hat den deutschen Staat schon genug mit ihrem 2. Studium strapaziert und doch blond geblieben.

henriof9
18.11.2010, 18:54
Ich hätte an deiner Stelle für diese Ausführungen mindestens 20 Schekel vom Fugofisch verlangt. Sie hat den deutschen Staat schon genug mit ihrem 2. Studium strapaziert und doch blond geblieben.

Justas, da muß ich ihr jetzt allerdings wirklich beispringen.
Sie wollte ja keinen Rat ( den bekommt man bei mir auch kostenlos :)) ), sie wollte eine Diskussion darüber führen- ist eigentlich auch der Sinn einer Diskussionsplattform. :D

Außerdem, was der deutsche Staat alles so an unnützen Dingen finanziert und wer da auch noch sonst so den deutschen Staat (über)strapaziert, da kommt es darauf nun auch nicht mehr an.

Justas
18.11.2010, 18:59
Justas, da muß ich ihr jetzt allerdings wirklich beispringen.
Sie wollte ja keinen Rat ( den bekommt man bei mir auch kostenlos :)) ), sie wollte eine Diskussion darüber führen- ist eigentlich auch der Sinn einer Diskussionsplattform. :D

Im parallelen Strang "Will ein Arbeitsloser..." spuckte sie ganz andere ja dicke Töne über die Selbstverantwortung usw. und schien solche Themen im Griff zu haben.

tabasco
18.11.2010, 19:02
Also zu 1.
Beim Mutterschutz geht es doch um den Schutz der Mutter am Arbeitsplatz und was damit zusammenhängt ( Kündigungsschutz, garantierte Rückkehr zur Arbeitsplatz ect. )
Insofern kann eine selbstständige Frau doch eh selbst für sich bestimmen inwiefern sie diese Zeit für sich wahrnimmt.
Den Arbeitsplatzverlust hat sie ja wohl kaum zu befürchten..Nein. Es gibt aber auch Beschäftigungsverbot - und den 100%igen Verdienst Ausgleich.


zu 2. und 3.

sehe ich eigentlich nicht unbedingt Handlungsbedarf da ja eine Frau, die sich selbstständig macht, bewußt die Vorteile einer Abhängigenbeschäftigung aufgibt und diese mit den Vorteilen einen Selbstständigkeit eintauscht.
Das also eine Selbstständigkeit nicht nur Vorteile hat weiß sie dann und sie hat, im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten, eine viel bessere Möglichkeit für solche Fälle im Voraus zu planen und ggf. finanziell dafür vorzusorgen.Ich sehe generell sowohl bei dem Mutterschutz als auch bei der Elternzeitregelung Handlungsbedarf - sowohl bei den Selbständigen als auch bei den Angestellten. Es war mir schon immer ein Rätsel, wieso z.B. der Arbeitgeber die Brut der Angestellten finanzieren soll - zum eigenen Nachteil und zum Nachteil der anderen Frauen, die aus diesem Grund schwer in die Anstellung kommen. Siehe z.B. hier (http://www.frag-einen-anwalt.de/Kündigung-direkt-im-Anschluss-an-Elternzeit-__f123677.html), drei Jahre Elternzeitausfall übergehen nahtlos in die nächste Schwangerschaft. Da wird der Arbeitgeber Blut weinen, bis er so einen nutzlosen Kostenfaktor wieder los wird.

tabasco
18.11.2010, 19:06
Im parallelen Strang "Will ein Arbeitsloser..." spuckte sie ganz andere ja dicke Töne über die Selbstverantwortung usw. und schien solche Themen im Griff zu haben.

Schatzilein, mich betrifft das Thema übrigens nicht - wenn Du darauf abzielst. Ich gehöre zu den wenigen Selbständigen, die bei der Krankenversicherung als Angestellte behandelt werden - sprich ich bekomme Mutterschaftsgeld in voller Höhe, auch ohne mich in einem Extra-Tarif versichert zu haben.

:top:

henriof9
18.11.2010, 19:09
Nein. Es gibt aber auch Beschäftigungsverbot - und den 100%igen Verdienst Ausgleich.

Ich sehe generell sowohl bei dem Mutterschutz als auch bei der Elternzeitregelung Handlungsbedarf - sowohl bei den Selbständigen als auch bei den Angestellten. Es war mir schon immer ein Rätsel, wieso z.B. der Arbeitgeber die Brut der Angestellten finanzieren soll - zum eigenen Nachteil und zum Nachteil der anderen Frauen, die aus diesem Grund schwer in die Anstellung kommen. Siehe z.B. hier (http://www.frag-einen-anwalt.de/Kündigung-direkt-im-Anschluss-an-Elternzeit-__f123677.html), drei Jahre Elternzeitausfall übergehen nahtlos in die nächste Schwangerschaft. Da wird der Arbeitgeber Blut weinen, bis er so einen nutzlosen Kostenfaktor wieder los wird.

Sicherlich gilt das Beschäftigungsverbot nur, genau das kann doch eine selbstständige Frau viel besser sogar für sich selbst bestimmen.
Wenn sie z.B. meint schon drei Monate vor der Entbindung nicht mehr zu arbeiten kann sie dies einfach tun.

Wenn Du, zu recht, monierst, daß der AG die Kinder seiner Angestellten finanzieren soll, ja wer soll es denn dann tun ?
Der Steuerzahler ?
Warum soll der für die Brut anderer zahlen ?

Wenn wir also nun davon ausgehen, daß sich die Familien gefälligst selbst um die Finanzierung ihrer Gören kümmern sollen, gilt dies also auch für Selbstständige- ergo stellt sich dann auch nicht die Frage nach dem Verdienstausgleich.

Justas
18.11.2010, 19:09
Es war mir schon immer ein Rätsel, wieso z.B. der Arbeitgeber die Brut der Angestellten finanzieren soll - zum eigenen Nachteil und zum Nachteil der anderen Frauen, die aus diesem Grund schwer in die Anstellung kommen.

Schon seit dem Mittelalter sorgte sich die Kaste der Landgutbesitzer ums Wohlergehen ihrer Knechte, die für sie den Wohlstand erschuffen.

carpe diem
18.11.2010, 19:11
1)Bei uns hört man, dass die Gewerbetreibenden ganz miserable Renten bekommen.
Ob die so wenig einzahlen, oder das System so schlecht ist, kann ich nicht sagen.
Jetzt, wo die Leute zusätzlich Eigenvorsorge betreiben können, mag es besser sein.


2)Allerdings sind bei uns bei Siemens z.B. jetzt durch die Wirtschaftskrise, die Betriebsrenten ,wo der Betrieb einen Teil dazuzahlt, abgeschafft worden ,ein Bekannter bekommt seine Einzahlungen nur mehr unter enormen Verlusten raus.
Zweiteres hat nichts mit Selbstständigkeit zu tun.

Justas
18.11.2010, 19:11
Schatzilein, mich betrifft das Thema übrigens nicht
Warum stellst du dich denn so dumm? Nur der Aufmerksamkeit wegen? Ach, du Arme! :))

Paul Felz
18.11.2010, 19:13
1)Bei uns hört man, dass die Gewerbetreibenden ganz miserable Renten bekommen.
Ob die so wenig einzahlen, oder das System so schlecht ist, kann ich nicht sagen.
Jetzt, wo die Leute zusätzlich Eigenvorsorge betreiben können, mag es besser sein.


2)Allerdings sind bei uns bei Siemens z.B. jetzt durch die Wirtschaftskrise, die Betriebsrenten ,wo der Betrieb einen Teil dazuzahlt, abgeschafft worden ,ein Bekannter bekommt seine Einzahlungen nur mehr unter enormen Verlusten raus.
Da liegt schon der Denkfehler: Selbständige sind nicht unbedingt Gewerbetreibende. Wer einen Handwerksbetrieb hat, muß durch ein Kind wesentlich mehr Einschränkungen hinnehmen als z.B. eine Architektin, die zu Hause arbeitet.

Justas
18.11.2010, 19:17
Ich gehöre zu den wenigen Selbständigen, die bei der Krankenversicherung als Angestellte behandelt werden - sprich ich bekomme Mutterschaftsgeld in voller Höhe

Hier hast du deine 13 Euro/Tag.

tabasco
18.11.2010, 19:33
(...)
Wenn Du, zu recht, monierst, daß der AG die Kinder seiner Angestellten finanzieren soll, ja wer soll es denn dann tun ?
Der Steuerzahler ?
Warum soll der für die Brut anderer zahlen ?.
Ganz einfach - aus dem Solidaritätsprinzip, wie auch der "gesunde" GKV-Zahler die "ungesunden" GKV-Kranken gewissermaßen auch mitträgt. Außerdem sind die Frauen ja auch Steuerzahler. Gelegentlich ;). Und der Logik nach hat der Staat mehr von einem Kind, als der Arbeitgeber der Mutter, findest Du nicht?



(...)
Wenn wir also nun davon ausgehen, daß sich die Familien gefälligst selbst um die Finanzierung ihrer Gören kümmern sollen, gilt dies also auch für Selbstständige- ergo stellt sich dann auch nicht die Frage nach dem Verdienstausgleich.Nein, es stellt sich aber dann immer noch die Frage nach der Gleichbehandlung.

:]


Hier hast du deine 13 Euro/Tag.
Wesentlich mehr. Ich will Dich aber nicht neidisch machen.

henriof9
18.11.2010, 19:49
Ganz einfach - aus dem Solidaritätsprinzip, wie auch der "gesunde" GKV-Zahler die "ungesunden" GKV-Kranken gewissermaßen auch mitträgt. Außerdem sind die Frauen ja auch Steuerzahler. Gelegentlich ;). Und der Logik nach hat der Staat mehr von einem Kind, als der Arbeitgeber der Mutter, findest Du nicht?


Nein, es stellt sich aber dann immer noch die Frage nach der Gleichbehandlung.

:]


Moment.
Das Solidaritätsprinzip betrifft ja zunächst nur die gesetzlichen Versicherungen und es sind ja nicht nur Selbstständige welche ggf. außen vor stehen, also ist die " Gleichbehandlung " eh nur Makulatur.
Genauso ist es bei den Steuerzahlern, dort werden auch Menschen mitgetragen obwohl diese selbst keine Steuer bezahlen.

Auch sehe ich nicht unbedingt eine Logik darin, daß der Staat nun unbedingt mehr davon hat wenn Kinder geboren werden, zumindest nicht bei der derzeitigen Politik.
Es mag ja noch sinnvoll sein Familien mit Kindern besonders zu fördern oder zu unterstützen, grundsätzlich sollte die Entscheidung für ein Kind aber nicht davon abhängen, womit wir dann wieder bei dem finanziellen Ausgleich wären.
Diesen dem Solidaritätsprinzip unterzuordnen finde ich persönlich nicht angebracht.

Verweisen möchte ich dabei dann aber trotzdem noch einmal auf die Vorteile welche eine Selbstständigkeit durchaus hat.
Wenn diese, in den meisten Fällen, aus finanziellen Erwägungen getroffen wird entscheidet sich jemand also bewußt gegen eine Gleichbehandlung.
Demzufolge sollte diese auch nicht eingefordert werden wenn es gerade passend erscheint.

Justas
18.11.2010, 19:53
Nein, es stellt sich aber dann immer noch die Frage nach der Gleichbehandlung.
Die ewige Frage des Judentums, wobei

Ich gehöre zu den wenigen Selbständigen, die bei der Krankenversicherung als Angestellte behandelt werden

denn die Gleichbehandlung zum eigenen Vorteil sei immer gut im Gegensatz zu jener zum Nachteil. :))

Justas
18.11.2010, 19:56
Moment.
Das Solidaritätsprinzip betrifft ja zunächst nur die gesetzlichen Versicherungen

Bestimmte Kasten fordern immer ihre Extrawurst. :]

henriof9
18.11.2010, 19:58
Bestimmte Kasten fordern immer ihre Extrawurst. :]

Ich glaube in dem Fall hat es niemand gefordert sondern da ist wieder irgendwer in der EU auf eine blöde Idee gekommen. :]

Justas
18.11.2010, 20:02
Ich glaube in dem Fall hat es niemand gefordert sondern da ist wieder irgendwer in der EU auf eine blöde Idee gekommen. :]

Damit meinte ich die Kugelfischige Angeberei über volles Muttergeld beim Selbständigenstatus.

Wenn es um den Eigenvorteil des Zuwanderers geht, wird das Solidaritätsprinzip der Einheimischen ausser Krft gesetzt.

Isch Opfa! Du Nazi! Du zahle, ich kassiere und motze.

tabasco
18.11.2010, 20:06
Moment.
Das Solidaritätsprinzip betrifft ja zunächst nur die gesetzlichen Versicherungen und es sind ja nicht nur Selbstständige welche ggf. außen vor stehen, also ist die " Gleichbehandlung " eh nur Makulatur.
Genauso ist es bei den Steuerzahlern, dort werden auch Menschen mitgetragen obwohl diese selbst keine Steuer bezahlen.Sekunde, Du bringst gerade zwei Beitragsabschnitte durcheinander. Von der "Gleichbehandlung" sprach ich in meinem letzten Beitrag bezogen auf Deine Aussage, daß "sich die Familien gefälligst selbst um die Finanzierung ihrer Gören kümmern sollen". Denn heutzutage kümmert sich bei den Selbständigen keiner aber bei den Angestellten der Arbeitgeber, aus einem unerklärlichen Grund. Also wäre die "Gleichbehandlung" in diesem Fall sowohl den Mutterschutz als auch Kündigungsschutz als auch Elternzeitansprüche der Angestellten abzuschaffen.

Den Beispiel mit GKV brachte ich um Solidaritätsprinzip zu illustrieren - auf Deinen Einwand hin, "warum soll der Steuerzahler für die Brut anderer zahlen ?"


(...) Auch sehe ich nicht unbedingt eine Logik darin, daß der Staat nun unbedingt mehr davon hat wenn Kinder geboren werden, zumindest nicht bei der derzeitigen Politik.Ich sehe aber ebenfalls kaum Logik, was der Arbeitgeber der Mutter davon hat, dass diese sich auf seine Kosten vermehrt ....


(...) Verweisen möchte ich dabei dann aber trotzdem noch einmal auf die Vorteile welche eine Selbstständigkeit durchaus hat.
Wenn diese, in den meisten Fällen, aus finanziellen Erwägungen getroffen wird entscheidet sich jemand also bewußt gegen eine Gleichbehandlung.
Demzufolge sollte diese auch nicht eingefordert werden wenn es gerade passend erscheint.Jaein. Einerseits hast Du natürlich Recht. Andererseits wiederum sollen dem Staat alle Kinder gleich lieb oder unlieb sein - und somit auch alle Schwangeren. Denn die Selbständigen bilden ja keine Enklave - sie tragen mit ihren Steuern und ihrer Produktivität ja zum Wohlstand des Staates bei.

tabasco
18.11.2010, 20:11
Damit meinte ich die Kugelfischige Angeberei über volles Muttergeld beim Selbständigenstatus. Wenn es um den Eigenvorteil des Zuwanderers geht, wird das Solidaritätsprinzip der Einheimischen ausser Krft gesetzt. Isch Opfa! Du Nazi! Du zahle, ich kassiere und motze.

Den "Vorteil" habe ich als Mitglied der KSK (Künstlersozialkasse), nicht als Zugewanderte - das nur nebenbei. Und da ich durch die KSK-Mitgliedschaft auch den anderen "Vorteil" habe, in Euere marode Rentenversicherung mit einzahlen zu müssen, können mir diese "Vorteile" eigentlich auch gestohlen bleiben.

Mitgliedschaft bei der KSK ist übrigens für bestimmte Berufe eine Pflicht.

Justas
18.11.2010, 20:18
Den "Vorteil" habe ich als Mitglied der KSK (Künstlersozialkasse)
Diese Kasse wird vom Steuerzahler indirekt finanziert. Ich weiss nicht, was der Letztere davon hat, dass du dich vermehrst. Es sei denn, jeder darf mal, was bei Kunstschaffenden zum guten Ton gehört.

Von wegen "ein Netto-Gewinn für Deutschland"

Justas
18.11.2010, 20:21
Mitgliedschaft bei der KSK ist übrigens für bestimmte Berufe eine Pflicht.
Wie der regelmässige Gang zum Arzt für die anderen.

tabasco
18.11.2010, 20:24
Diese Kasse wird vom Steuerzahler indirekt finanziert.(...)

Also von mir wiederum, wie auch die Autobahnen - und das obwohl ich nicht mal einen Führerschein habe!

:lach:

Ich fordere die Möglichkeit darüber zu bestimmen, wofür meine Steuern verwendet werden, zumindest zu einem Teil!

Justas
18.11.2010, 20:31
Also von mir wiederum, wie auch die Autobahnen - und das obwohl ich nicht mal einen Führerschein habe!Das Argument greift nicht: Du profitierst ebenfalls vom Strassennetz. Wer einen PKW fährt, zahlt auch mehr. Aber du kannst immer noch zurück in die Ukraine.


Ich fordere die Möglichkeit darüber zu bestimmen, wofür meine Steuern verwendet werden, zumindest zu einem Teil!

:keks:

henriof9
19.11.2010, 09:57
Sekunde, Du bringst gerade zwei Beitragsabschnitte durcheinander. Von der "Gleichbehandlung" sprach ich in meinem letzten Beitrag bezogen auf Deine Aussage, daß "sich die Familien gefälligst selbst um die Finanzierung ihrer Gören kümmern sollen". Denn heutzutage kümmert sich bei den Selbständigen keiner aber bei den Angestellten der Arbeitgeber, aus einem unerklärlichen Grund. Also wäre die "Gleichbehandlung" in diesem Fall sowohl den Mutterschutz als auch Kündigungsschutz als auch Elternzeitansprüche der Angestellten abzuschaffen.

Den Beispiel mit GKV brachte ich um Solidaritätsprinzip zu illustrieren - auf Deinen Einwand hin, "warum soll der Steuerzahler für die Brut anderer zahlen ?"

Nun hat allerdings der Arbeitgeber auch eine so gen. Fürsorgepflicht ggü. seinen Mitarbeitern da sie eben abhängig beschäftigt sind.
Der große Unterschied zu einer Selbständigen Frau besteht eben genau in der Begrifflichkeit der Abhängigkeit- das ist das Zauberwort.
Sieht man sich die Geschichte des Mutterschutz an kommt man nicht umhin festzustellen, daß dieser eben mit aus dem Kampf der Frauen- und Arbeitsbewegung entstanden ist und dabei eben auf Arbeitnehmerinnen abgezielt wurde.

Insofern war also dabei das Solidarprinzip eben nur spezifisch für die arbeitende Mutter gedacht zumal es dabei nicht um das Kind selbst geht sondern in erster Linie um die werdende Mutter.
Die " Brut " selbst wird ja durch die Steuerzahler finanziert.



Ich sehe aber ebenfalls kaum Logik, was der Arbeitgeber der Mutter davon hat, dass diese sich auf seine Kosten vermehrt ....

Der Arbeitgeber selbst dürfte auch keine Logik daran erkennen und schon gar nicht wenn er z.B. nur Männer beschäftigt denn auch in diesen Unternehmen müssen die Umlagen für den Mutterschutz gezahlt werden.
Diesbezüglich könnte man sogar viel eher von einer Ungleichbehandlung sprechen in der Art als das es in einem reinen Männerbetrieb der Schutz einer werdenden Mutter nie gegeben sein wird.
So ist das aber mit dem Arbeitsrecht bzw. dem mit untergeordneten Gesetzen.


Jaein. Einerseits hast Du natürlich Recht. Andererseits wiederum sollen dem Staat alle Kinder gleich lieb oder unlieb sein - und somit auch alle Schwangeren. Denn die Selbständigen bilden ja keine Enklave - sie tragen mit ihren Steuern und ihrer Produktivität ja zum Wohlstand des Staates bei.

Wie wir aber gerade festgestellt haben hat ja der Mutterschutz etwas mit dem Arbeitsrecht zu tun und genau dieses Arbeitsrecht findet eben bei Selbstständigen keine Anwendung.
Die Gleichbehandlung der Kinder ist ja dabei durch das Kindergeld gewährleistet.

Alion
19.11.2010, 12:31
Ja, irgendwas hast Du ja konkret gemeint, oder ?!

Ja ich habe schlicht gemeint, wenn eine solche Unterstützung den Selbstständigen Frauen zu Gute kommen soll, dann sollen sie sie auch als Gesamtheit bezahlen.

In welcher Form man dies nun ausgestaltet, ob als minimale Zwangs-Krankenversicherung, oder als eine Zweckgebundene Abgabe, die nur diesen einen Zweck erfüllt, ist mir dabei gleichgültig.

Ich halte die ganze Diskussion für überflüssig, ich war jahrelang selbstständig und frage mich welchen Blödsinn man noch einführen will, um Selbstständigen das Leben schwer zu machen?

Diese Bürokraten Diktatur aus Brüssel wird immer schlimmer!


Alion

nethead
19.11.2010, 12:37
Aber mal eine Querfrage - sind Angestellte für das eigene Einkommen nicht vollinhaltlich selbst verantwortlich :D ?

Nein, sind sie nicht. Du hast den Unterschied zwichen Selbststaendig und abhaengig Beschaeftigt offensichtlich nicht verstanden.

Erkaler mir doch bitte mal wie das in der Praxis aussehen soll. Ein Freiberufler hat i.a. Vertraege die ihn dazu verpflichten eine bestimmte Arbeit in einem bestimmten Zeitrahmen zu leisten. Kann er das nicht, oder ist es wegen einem solchen Gesetzt fraglich ob er/sie es kann, wird die Chance auf Auftragserteilung deutlich geringer.

tabasco
19.11.2010, 18:40
(...)
Die Gleichbehandlung der Kinder ist ja dabei durch das Kindergeld gewährleistet.

Bis auf Diesen Satz hat Du meine völlige Zustimmung. Guter Beitrag! Vielleicht später ein wenig ausführlicher dazu ...


Ja ich habe schlicht gemeint, wenn eine solche Unterstützung den Selbstständigen Frauen zu Gute kommen soll, dann sollen sie sie auch als Gesamtheit bezahlen.(...)
Das tun sie doch bereits mit ihren Steuern, oder?


Nein, sind sie nicht. Du hast den Unterschied zwichen Selbststaendig und abhaengig Beschaeftigt offensichtlich nicht verstanden.
Echt?

:)

Ich bin generell der Meinung, dass Erwachsene berufsfähige Menschen für das eigene Einkommen "vollinhaltlich" selbst verantwortlich sind.

Dass diese Ansicht in Deutschland in einer bestimmten Schicht nicht gut ankommt, ist mir bekannt.


Erkaler mir doch bitte mal wie das in der Praxis aussehen soll. Du hast mich nicht mit Europaparmament verwechselt? Oder kommt der Vorschlag der Gleichstellung von mir?



Ein Freiberufler hat i.a. Vertraege die ihn dazu verpflichten eine bestimmte Arbeit in einem bestimmten Zeitrahmen zu leisten. (...)Eine sehr komische Vorstellung hast Du von so einem breiten Bereich wie "Freiberuf". Das nur nebenbei erwähnt ...

Alion
19.11.2010, 19:36
Bis auf Diesen Satz hat Du meine völlige Zustimmung. Guter Beitrag! Vielleicht später ein wenig ausführlicher dazu ...


Das tun sie doch bereits mit ihren Steuern, oder?

Echt?

:)

Ich bin generell der Meinung, dass Erwachsene berufsfähige Menschen für das eigene Einkommen "vollinhaltlich" selbst verantwortlich sind.

Dass diese Ansicht in Deutschland in einer bestimmten Schicht nicht gut ankommt, ist mir bekannt.

Du hast mich nicht mit Europaparmament verwechselt? Oder kommt der Vorschlag der Gleichstellung von mir?


Eine sehr komische Vorstellung hast Du von so einem breiten Bereich wie "Freiberuf". Das nur nebenbei erwähnt ...

Nur dann wenn ihre Leistungen auch aus dem Steueraufkommen bezahlt werden und das wage ich nachhaltig zu bezweifeln. Wahrscheinlicher ist es, dass man das Geld dafür den Sozialkassen entnimmt und in diese zahlen die meisten Selbstständigen nicht ein.


Alion

tabasco
20.12.2010, 09:36
Eine neue EU-Richtlinie soll die soziale Absicherung Selbständiger und deren Partner verbessern. Zum ersten Mal bekommen Unternehmerinnen auf EU-Ebene Mutterschaftsansprüche zugestanden. Der Einkommensausfall wird also künftig kompensiert. Doch konfrontiert eine Geburt selbstständige Frauen mit weiteren Problemen, für die es noch keine Lösungen gibt.

Selbständige Mütter sollen den gleichen Schutz genießen, von dem Angestellte bereits jetzt profitieren. Ziel sei, so Viviane Reding, EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, "den sozialen Schutz zu verbessern und selbstständig erwerbstätigen Männern und Frauen sowie deren Partnern gleiche wirtschaftliche und soziale Rechte zu gewähren". Zwei Jahre haben die Mitgliedstaaten Zeit, die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Die Richtlinie 2010/41/EU schützt Selbstständige: alle Personen, die nach nationalem Recht eine Erwerbstätigkeit auf eigene Rechnung ausüben.(...)


(...) die größte Schwierigkeit darin liegen, dass noch niemand weiß, wer für die Finanzierung dieser Sicherheit aufkommen soll. (...)

Quelle (http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2140/mutterschutz-selbstaendigkeit-finanzielle-absicherung-loest-nicht-alle-probleme/)

Die größte Schwierigkeit darin liegen, dass noch niemand weiß, wer für die Finanzierung dieser Sicherheit aufkommen soll - wie immer halt.

:)