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Vollständige Version anzeigen : Wem gehört der Sperrmüll?



Berwick
13.11.2010, 16:01
Der SPIEGEL stellt diese Frage:




Meistens ist die Sache eindeutig: Wer etwas kauft, ist auch der Eigentümer. Aber bei vielen Dingen ist unklar, wem sie eigentlich gehören. Vor allem dann, wenn sie einfach herumliegen. So wie Sperrmüll.

Der Schrank in Orange, die Couch mit dem Lederbezug von Anno dazumal und die durchgelegene Schaumstoffmatratze - wenn Sperrmüll ist, bekommt man meistens ein umfangreiches Bild davon, wie andere Menschen wohnen. Und manch ein Nachbar findet sogar ein Inventar-Schnäppchen am Straßenrand. Die Frage ist nur: Wem gehört der Sperrmüll eigentlich?


http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,724424,00.html

Und was meint ihr?

Stadtknecht
13.11.2010, 16:11
Sperrmüll gehört, sobald er auf der Straße steht, der Kommune bzw. der Firma, die ihn im Auftrag der Kommune abholt.

Der Mensch, der seinen Sperrmüll auf die Straße stellt, gibt sein Eigentum an dem Müll auf und überträgt es stillschweigend dem, der ihn abholt.

So weit so gut, rechtlich interessant wird es, wenn etwa jemand nachts über den Sperrmüll stolpert.
Wer ist dann in der Verantwortung, derjenige, der den Müll rausgestellt hat, oder die Kommune, die ja nun Eigentümerin ist.

Was ist mit den Leuten, die den Sperrmüll nach Brauchbarem durchsuchen? Liegt hier ein Diebstahl vor? Wer ist der Geschädigte?
Streng genommen liegt ein Diebstahl z.N. der Kommune vor, der aber in der Praxis nicht verfolgt wird.

Das ist ein rechtlich sehr interessantes Thema.

Tantalit
13.11.2010, 16:13
Der Sperrmüll gehört erst am Abholtag der Stadt.

Stadtknecht
13.11.2010, 16:18
Der Sperrmüll gehört erst am Abholtag der Stadt.

Sperrmüll darf ja auch erst ab einer gewissen Uhrzeit vor dem Abholtag auf die Straße gestellt werden.

Quo vadis
13.11.2010, 16:26
Sperrmüll gehört, sobald er auf der Straße steht, der Kommune bzw. der Firma, die ihn im Auftrag der Kommune abholt.

Der Mensch, der seinen Sperrmüll auf die Straße stellt, gibt sein Eigentum an dem Müll auf und überträgt es stillschweigend dem, der ihn abholt.

So weit so gut, rechtlich interessant wird es, wenn etwa jemand nachts über den Sperrmüll stolpert.
Wer ist dann in der Verantwortung, derjenige, der den Müll rausgestellt hat, oder die Kommune, die ja nun Eigentümerin ist.

Was ist mit den Leuten, die den Sperrmüll nach Brauchbarem durchsuchen? Liegt hier ein Diebstahl vor? Wer ist der Geschädigte?
Streng genommen liegt ein Diebstahl z.N. der Kommune vor, der aber in der Praxis nicht verfolgt wird.

Das ist ein rechtlich sehr interessantes Thema.

Es gibt Beispiele wo Leute, die im Sperrmüll gesucht haben, von Entsorgungsfirmen, Hausmeistern u.ä. angegangen wurden. Rechtlich ist Sperrmüll herrenlos, da Eigentumsaufgabe des ehem. Eigentümers erfolgt ist. Die Entsorungsfirma erwirbt auch nicht automatisch herrenloses Eigentum, weil kein Kaufvertrag und damit keine Eigentumsübertragung erfolgt. M. E. darf sich jeder am Sperrmüll bedienen und die Entsorungsfirma muß sich mit dem Begnügen, was zum Abholungszeitpunkt noch rumsteht. Oft wirbt auch ein Unternehmen damit, dass Anwohner am Soundsovielten ihre Kleidung, ihren Schrott usw. an die Straße stellen sollen. Hier kam sogar gar kein direkter Kontakt, geschweige denn Vertrag zwischen Firma und Anwohner zu Stande.

Quo vadis
13.11.2010, 16:28
Sperrmüll darf ja auch erst ab einer gewissen Uhrzeit vor dem Abholtag auf die Straße gestellt werden.

Das stimmt so nicht ganz. In Flyern steht nur, dass die Abholung ab ca. 8 Uhr usw. erfolgt und der Anwohner bitte rechtzeitig die Sachen bereitstellen soll. In der Regel ist damit spätabends am Tag zuvor gemeint.

The Dude
13.11.2010, 16:33
Der SPIEGEL stellt diese Frage:



http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,724424,00.html

Und was meint ihr?

Szenario A: Dem, der sich den blöden Müll zuerst nimmt.

Szenario B: Näheres regelt das SperrMüRG (Sperrmüllregulierungsgesetz) und die SpeMüDV (Sperrnülldurchführungsverordnung). Bei Fragen die verantwortlichen Sperrmüllknechte im örtlichen Sperrmüllamt anrufen. :)

latrop
13.11.2010, 16:35
Sperrmüll gehört, sobald er auf der Straße steht, der Kommune bzw. der Firma, die ihn im Auftrag der Kommune abholt.



Streng genommen liegt ein Diebstahl z.N. der Kommune vor, der aber in der Praxis nicht verfolgt wird.

Das ist ein rechtlich sehr interessantes Thema.

Hast du eine Ahnung von unserer Müllabfuhr hier bei uns.

Ich bin der Meinung, wenn jemand sich von irgend etwas trennen will, kann sich auch jemand nehmen, was er vielleicht noch gebrauchen kann, ohne Repressalien der Verwaltung fürchten zu müssen.

Ich verurteile lediglich die endlosen Kolonnen aus dem ''Ausland''. die diese Müllberge zerfleddern und die ganze Gegend versauen. Die sollte man ...........

Ansonsten , wenn sich jemand etwas von dort mit nimmt, verringert er ja damit das Müllaufkommen, sprich dessen Entsorgung und die damit verbundenen Kosten.

Stadtknecht
13.11.2010, 16:43
Szenario A: Dem, der sich den blöden Müll zuerst nimmt.

Szenario B: Näheres regelt das SperrMüRG (Sperrmüllregulierungsgesetz) und die SpeMüDV (Sperrnülldurchführungsverordnung). Bei Fragen die verantwortlichen Sperrmüllknechte im örtlichen Sperrmüllamt anrufen. :)

Bist Du der Putzerfisch von Brotzeit?

Stadtknecht
13.11.2010, 16:43
Das stimmt so nicht ganz. In Flyern steht nur, dass die Abholung ab ca. 8 Uhr usw. erfolgt und der Anwohner bitte rechtzeitig die Sachen bereitstellen soll. In der Regel ist damit spätabends am Tag zuvor gemeint.

Und bei uns heißt es nicht spätabends sondern 20:00 Uhr.

latrop
13.11.2010, 16:44
Sperrmüll darf ja auch erst ab einer gewissen Uhrzeit vor dem Abholtag auf die Straße gestellt werden.

Bis vor einiger Zeit hatte man bei uns dieses immer wieder kehrende strassenweise abholen des Sperrmülls abgeschafft.
Man musste eine graue Karte abschicken und bekam schriftlich Antwort, wann denn nun die angeforderte Sperrmüllabfuhr kam.
Und wehe - wenn dann ein Nachbar noch etwas dabei gestellt hatte, was nicht auf der grauen Karte stand, das liess man glatt liegen.
Ich habe es zur Genüge gesehen.
Oder :
Der Sperrmüllwagen kam, die Leute luden auf und dann kam plötzlich eine Frau, die die Sperrmüllabfuhr nicht angeforderte hatte, aus dem Haus mit einem zusammen gerollten Teppich, mit der Bitte, diesen auch mit nehmen zu wollen.
Es wurde glatt abgelehnt, weil er ja nicht auf der grauen Karte gestanden hatte.
Die Frau war ganz verblüfft und konnte das nicht begreifen, dass der LKW noch einmal, diesmal nur für sie, ein paar Tage später wieder anrollen sollte.
Ich hatte das Spielchen mit bekommen und habe der Frau geraten - schneiden sie ihren Teppich in der Mitte einmal durch und versenken ihn in den Müllcontainer, der vor dem Haus stand.
Über das blöde Gesicht des Müllfahrers möchte ich jetzt hier keinen Kommentar abgeben.

NAchtrag:

Heute wird wieder im Rhythmus strassenweise abgeholt, unabhängig von der Menge. Lediglich wer zwischen durch mal was zum Abholen hat, der kann die Müllabfuhr ordern - muss sie aber dann zus. bezahlen.

Quo vadis
13.11.2010, 16:46
Hast du eine Ahnung von unserer Müllabfuhr hier bei uns.

Ich bin der Meinung, wenn jemand sich von irgend etwas trennen will, kann sich auch jemand nehmen, was er vielleicht noch gebrauchen kann, ohne Repressalien der Verwaltung fürchten zu müssen.

Ich verurteile lediglich die endlosen Kolonnen aus dem ''Ausland''. die diese Müllberge zerfleddern und die ganze Gegend versauen. Die sollte man ...........

Ansonsten , wenn sich jemand etwas von dort mit nimmt, verringert er ja damit das Müllaufkommen, sprich dessen Entsorgung und die damit verbundenen Kosten.

Müll, bzw. Sperrmüll ist nunmal ein sehr lukratives Geschäft. Ich muß immer lachen wenn ich Berichte über z.B. dieses Berliner "Sozialkaufhaus" höre und sehe. Die holen nur ab, wenn es kostenlos ist und in einem gebrauchsfähigen Zustand. Die geschenkte Ware wird dann zu hohen Preisen, viel teurer als auf dem Trödelmarkt z.B., an "sozial Schwache" verschachert. Für mich sind das Gangstermethoden, der Chef dort extrem unsympathisch und Euronengeil.

latrop
13.11.2010, 16:48
Müll, bzw. Sperrmüll ist nunmal ein sehr lukratives Geschäft. Ich muß immer lachen wenn ich Berichte über z.B. dieses Berliner "Sozialkaufhaus" höre und sehe. Die holen nur ab, wenn es kostenlos ist und in einem gebrauchsfähigen Zustand. Die geschenkte Ware wird dann zu hohen Preisen, viel teurer als auf dem Trödelmarkt z.B., an "sozial Schwache" verschachert. Für mich sind das Gangstermethoden, der Chef dort extrem unsympathisch und Euronengeil.

Deshalb kaufe ich auch nicht in solchen Läden.

Quo vadis
13.11.2010, 16:54
Deshalb kaufe ich auch nicht in solchen Läden.

Ich kaufe immer günstig auf´m Trödelmarkt oder im Netz ein. Ist quasi Direktkauf, ohne Zwischenhändler mit Laden, Personal & Gewinnabsicht. Diesen "Sozialkaufhäusern" sollte das "sozial" gestrichen werden, denn mit geschenkter Ware, die zum handelsüblichen und mehr Wiederverkaufswert gewerbsmäßig veräußert wird, umgeht der Händler den üblichen Wirtschaftskreislauf einseitig und nur zu seinem eigenen Vorteil.

Quo vadis
13.11.2010, 16:59
Etwas zu Punkt 3 der Abstimmung. Der Punkt ist komplett unsinnig, denn derjenige der den Sperrmüll vor die Tür stellt, gibt sein Eigentum an dem Objekt bereits zu diesem Zeitpunkt auf. Wenn ihm frühmorgens vor Abholung einfallen sollte, dass er doch etwas behalten möchte und es wieder reinholt, wird er neuer Eigentümer, so wie es jeder x-beliebige andere geworden wäre, der das herrenlose Objekt nachts vor ihm geholt hätte.

twoxego
13.11.2010, 17:01
das hat aber sehr nachgelassen.
nach 89 wurde erst einmal Ostberlin massiv zum ziel solcher leute.

glücklicherweise kam ich dazu, als irgendwelche typen der oma eines freundes anboten, ihren Berliner kachelofen "umsonst" abzureissen.
sie fanden die tür erstaunlich schnell.
nur dürfte sie das nicht weiter gestört haben. diese öfen standen noch in vielen wohnungen.

Tantalit
13.11.2010, 17:03
Das stimmt so nicht ganz. In Flyern steht nur, dass die Abholung ab ca. 8 Uhr usw. erfolgt und der Anwohner bitte rechtzeitig die Sachen bereitstellen soll. In der Regel ist damit spätabends am Tag zuvor gemeint.

Nein das ist auf keinen Fall gemeint, der Sperrmüll soll pünktlich bereitstehen und zwar morgens um etwaigen Müllrandalierern vorzubeugen.

Ich kehre den Dreck frühmorgens auf die Straße da ist noch nie was liegen geblieben. Man zahlt ja nicht umsonst Kehrgebühren.:hihi:

Quo vadis
13.11.2010, 17:19
Nein das ist auf keinen Fall gemeint, der Sperrmüll soll pünktlich bereitstehen und zwar morgens um etwaigen Müllrandalierern vorzubeugen.

Ich kehre den Dreck frühmorgens auf die Straße da ist noch nie was liegen geblieben. Man zahlt ja nicht umsonst Kehrgebühren.:hihi:

Wenn der Sperrmüll pünktlich bereit stehen soll, heißt da ja noch lange nicht, dass der Bereitsteller die Verbringung an die Straße frühmorgens zu erledigen hätte. Ich habe es noch nie erlebt, dass jemand Sperrmüll frühmorgens rausbringt, aber immer sah ich diesen Müll abends vor der Abholung rumstehen. Was haben all diese Leute nur falsch gemacht?

Berwick
13.11.2010, 17:23
Das ist ein rechtlich sehr interessantes Thema.

Sicher gibt es in dieser Sache auch umstrittene Urteile.

Tantalit
13.11.2010, 17:45
Wenn der Sperrmüll pünktlich bereit stehen soll, heißt da ja noch lange nicht, dass der Bereitsteller die Verbringung an die Straße frühmorgens zu erledigen hätte. Ich habe es noch nie erlebt, dass jemand Sperrmüll frühmorgens rausbringt, aber immer sah ich diesen Müll abends vor der Abholung rumstehen. Was haben all diese Leute nur falsch gemacht?

Doch das heißt es; das die Deutschen nur noch Mist machen dürfte auch Dir nicht entgangen sein. Natürlich stellt man den Müll abends raus, rechtlich ist das jedoch nicht in Ordnung, die Stadt will nur eine Handhabe haben, wenn jetzt zum Beispiel abends oder nachts einer über den Müll stolpert und zum Krüppel wird, wer soll dann zahlen natürlich am besten der Müllraussteller. Ich bin ja ein Freund des Sperrmüll Kultes, was man da so alles erlebt echt interessant.

The Dude
13.11.2010, 18:02
Bist Du der Putzerfisch von Brotzeit?

Ich bin der Wildpinkler nach der Brotzeit im Grünen und der Kippen-auf-den Bürgersteig-Werfer.

Berwick
13.11.2010, 20:15
Und das sagt der SPIEGEL zu Frage Nr. 3




Dem, der den Müll dahingestellt hat, bis er abgeholt wird

Falsch. Aber er ist für den Müll verantwortlich. Zum Beispiel dann, wenn dieser die Gesundheit gefährdet.

Der Fall sorgte 2009 für Aufsehen: In einem Altpapiercontainer, der auf dem Grundstück eines Entsorgungsunternehmens abgeladen war, entdeckte ein Angestellter ein Kinderbett und nahm es mit. Die Firma kündigte dem Vater von zwei Kindern. Wegen Diebstahls. Juristisch war das durchaus korrekt. Denn das Kinderbett gehörte dem Unternehmen - und nicht, wie man glauben könnte, niemandem.

Was aber gilt, wenn jemand Sperrmüll vor seinem Haus auf die Straße stellt? Ist dieser Sperrmüll Allgemeingut, bis er von einem Müllwagen abgeholt wird? Nein, urteilten die Gerichte. Das Landgericht Ravensburg entschied: "Stellt ein Künstler selbstgemalte Bilder zum Sperrmüll, so liegt darin wegen der persönlichen Beziehung zu den Gegenständen keine Eigentumsaufgabe, sondern nur eine auf eine Eigentumsübertragung an den Träger der Müllabfuhr zur Vernichtung der Bilder gerichtete Erklärung."

Heißt auf Deutsch: Der Künstler will, dass die Müllabfuhr sein Bild abholt, aber nicht, dass es jemand Anderes mitnimmt. Das wäre Diebstahl. Ist es also entscheidend, ob man eine "persönliche Beziehung" zu dem Müll hat? Dann könnte jeder am Straßenrand einen alten Sessel mitnehmen, aber nicht ein selbstgemaltes Bild. So genau haben die Gerichte über diese Frage nicht entschieden. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Müllabfuhr Eigentümer wird.

Die Kündigung des Familienvaters hatte vor Gericht übrigens keinen Bestand. Der Arbeitgeber machte zwar geltend, dass er die "Betriebsdisziplin" erhalten wolle. Die Kündigung sollte eine abschreckende Wirkung bei anderen Mitarbeitern erzeugen - getreu dem Motto: Müllmänner, die im Müll wühlen und dann passende Dinge privat beiseite schaffen, machen keinen guten Eindruck. Dennoch befand das Arbeitsgericht Mannheim, eine Kündigung wegen eines Kinderbettes sei "nicht verhältnismäßig".

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,724424-4,00.html

Stadtknecht
14.11.2010, 10:55
Sicher gibt es in dieser Sache auch umstrittene Urteile.

Ja, die gibt es.

Berwick
18.11.2010, 09:19
Nämlich?

Stadtknecht
18.11.2010, 09:43
Nämlich?

Googel mal nach.

bernhard44
18.11.2010, 09:46
Der SPIEGEL stellt diese Frage:



http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,724424,00.html

Und was meint ihr?

du solltest erst mal den zivilrechtlichen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer klären, dann wird vieles schon beantwortet!

Quo vadis
18.11.2010, 10:54
du solltest erst mal den zivilrechtlichen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer klären, dann wird vieles schon beantwortet!

Sperrmüllverbringung an die Straße ist ja eben Eigentumsaufgabe. Die Gegenstände sind dann herrenlos.

Stadtknecht
18.11.2010, 11:04
Sperrmüllverbringung an die Straße ist ja eben Eigentumsaufgabe. Die Gegenstände sind dann herrenlos.

Nicht ganz.

Sie gehen ins Eigentum der Kommune oder des Entsorgungsbetriebes über.

Außerdem entbindet die Aufgabe des Eigentums an einer Sache den Eigentümer nicht von der Verantwortung.

FranzKonz
18.11.2010, 11:10
Nicht ganz.

Sie gehen ins Eigentum der Kommune oder des Entsorgungsbetriebes über.

Außerdem entbindet die Aufgabe des Eigentums an einer Sache den Eigentümer nicht von der Verantwortung.

Du widersprichst Dir zum Beitrag #2:


Der Mensch, der seinen Sperrmüll auf die Straße stellt, gibt sein Eigentum an dem Müll auf und überträgt es stillschweigend dem, der ihn abholt.

Der, der ihn abholt, kann jedermann sein.

Quo vadis
18.11.2010, 11:22
Nicht ganz.

Sie gehen ins Eigentum der Kommune oder des Entsorgungsbetriebes über.

Außerdem entbindet die Aufgabe des Eigentums an einer Sache den Eigentümer nicht von der Verantwortung.

Typisch Absurdistan. Die Kommune will einerseits sofort Eigentum erwerben, aber wenn was passiert, ist der Ex- Eigentümer der alleinig Verantwortliche.

Eigentum erwirbt man i.d. Regel nur über Kaufvertrag oder Schenkung. In dem Falle Sperrmüll sind die Sachen herrenlos.

Quo vadis
18.11.2010, 11:24
Der, der ihn abholt, kann jedermann sein.

Das ist richtig, weil der Sperrmüll herrenlos ist, durch Eigentumsaufgabe des vorigen Eigentümers. Neuer Eigentümer ist daher derjenige, der die Sache mitnimmt.

Stadtknecht
18.11.2010, 11:28
Du widersprichst Dir zum Beitrag #2:



Der, der ihn abholt, kann jedermann sein.

Ich habe mich da wohl mißverständlich ausgedrückt.

Nicht jedermann, sondern die Kommune oder die Entsorgungsfirma.

FranzKonz
18.11.2010, 11:54
Ich habe mich da wohl mißverständlich ausgedrückt.

Nicht jedermann, sondern die Kommune oder die Entsorgungsfirma.

Dann müßte sie auch alle Rechten und Pflichten des Eigentümers übernehmen, sobald das Zeug innerhalb der anberaumten Zeit auf der Straße steht.

Stadtknecht
19.11.2010, 08:14
Typisch Absurdistan. Die Kommune will einerseits sofort Eigentum erwerben, aber wenn was passiert, ist der Ex- Eigentümer der alleinig Verantwortliche.

Eigentum erwirbt man i.d. Regel nur über Kaufvertrag oder Schenkung. In dem Falle Sperrmüll sind die Sachen herrenlos.

Nochmal:
Das Eigentumsverhältnis hat nicht immer etwas mit der Verantwortung zu tun.

Wenn etwa jemand seinen Sperrmüll derart schlecht einsehbar auf die Straße stellt, daß ein Fußgänger darüber stolpert und sich verletzt, ist der Absteller daran schuld und nicht die Kommune.

Eigentum kann man auch durch Fund usw. erwerben.

Ist ´ne recht komplexe Sache.

Stadtknecht
19.11.2010, 08:15
Dann müßte sie auch alle Rechten und Pflichten des Eigentümers übernehmen, sobald das Zeug innerhalb der anberaumten Zeit auf der Straße steht.

Siehe vorherigen Beitrag.