Vollständige Version anzeigen : Beschneidung der Bürgerrechte
Strandandy
12.11.2010, 09:57
Es ist einiges bekannt, was der Islamisierung Europas und Deutschland entgegenspricht.
Ein Thema ist allerdings (soviel mir bekannt) ist noch nicht aufgegriffen worden,- die Zwangsbeschneidung von jungen Männern.
In Deutschland wird Jahr für Jahr tausenden minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen in einer riesen Zeromonie die Vorhaut am Penis abgeschnitten. Den Jungs wird eingeredet, dass sie nach dieser babarischen Aktion ein Mann sind, viele Geschenke bekommen und darum lassen die Kinder es zu, gequält zu werden.
Dieses abartige Treiben widerspricht in mehreren Aspekten dem Grundgesetz!
Wir haben das Grundrecht auf eine freie Religionswahl, körperliche Unversehrtheit und so einiges andere, dass die Persönlichkeit schützt.
Somit muss die Zwangsbeschneidung von Kindern sowie auch die Zwansgverheiratung von Jungen und Mädchen ganz hart bestraft werden.
Selbstverständlich ist mir klar, dass auch Juden die Beschneidung durchführen und das man in Deutschland alle Taten der Juden respektieren und gutheißen "muss". Ich bin mir völlig im klarem darüber, dass das Nazi Deutschland den Juden gegenüber viel Unrecht angetan hat, allerdings ist das kein Grund dafür, Ausnahmen für hier lebende Gläubige und Ausländer jeglicher Herkunft zuzulassen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar,- so kann man Kindern nicht einfach zwangsbeschneiden.
Ach du meine Güte. In Deutschland ist es auch verboten Tiere zu quälen und halten sich die Mohammedaner dran? Na also.
ZUr Beschneidung: Juden beschneiden ihre Säuglinge. Da wird kein zehnjähriger mit entbößtem Penis vorgeführt.
Es gibt Studien, die berhaupten, der Gebärmutterhalskrebs tete bei jüdischen Frauen weniger auf, weil die Männer beschnitten sind. Andere Studien widerlegen dies, und erklären, es läge nciht an der Beschneidung, sondern an der Lebensweise.
Vielleicht sollte man aber dazu übergehen, Die Entscheidung demjenigen, den es betrifft zu überlassen und zwar, wenn er volljährig ist.
Medizinische Gründe sind natürlich Ausnahmen, logisch.
Strandandy
12.11.2010, 12:06
Ach du meine Güte. In Deutschland ist es auch verboten Tiere zu quälen und halten sich die Mohammedaner dran? Na also.
Das ist ein anderes Thema,- dazu habe ich schon vor Monaten meine Meinung gesagt, weil ich generell gegen Tierquälerei bin!
Auch diese Tierquälerei ist babarisch und sollte ganz spürbar bestraft werden!
germane
ZUr Beschneidung: Vielleicht sollte man aber dazu übergehen, Die Entscheidung demjenigen, den es betrifft zu überlassen und zwar, wenn er volljährig ist.
Medizinische Gründe sind natürlich Ausnahmen, logisch.
Das ist genau mein Reden! Wer volljährig ist, kann sich gerne sein ganzes Dingen amputieren lassen,- das muss jeder (egal ob Moslem oder Jude) für sich selbst entscheiden dürfen,- zumindest wenn er in Deutschland lebt.
Religionsmündig ist man ab 14.
Das Recht auf körperliche Unversehrheit der Kinder muss abgewogen werden mit der Religionsfreiheit der Eltern.
Zu entscheiden haben hier Gerichte - dafür haben wir sie.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu Beschneidungen, kann da jemand was zu sagen?
Religionsmündig ist man ab 14.
Das Recht auf körperliche Unversehrheit der Kinder muss abgewogen werden mit der Religionsfreiheit der Eltern.
Zu entscheiden haben hier Gerichte - dafür haben wir sie.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu Beschneidungen, kann da jemand was zu sagen?
Andere Frage - hat schon mal ein Verstümmelter seine Verstümmeler angezeigt wegen Körperverletzung ?
Religionsmündig ist man ab 14.
Das Recht auf körperliche Unversehrheit der Kinder muss abgewogen werden mit der Religionsfreiheit der Eltern.
Zu entscheiden haben hier Gerichte - dafür haben wir sie.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu Beschneidungen, kann da jemand was zu sagen?
Was gibt es da abzuwiegen? Erstmal ist es der Körper des Kindes und nicht das der Eltern, dann muß die Religion der Eltern nicht unbedingt auch dem Willen des Kindes entsprechen und was das Teilweise Abhacken des Penises und die demütigende Vorführung vor der gesamten Verwandtschaft (Kinderporno!!!!!) mit der Religion zutun. Steht das im Koran drin?
In Deutschland darf man sich erst, auch wenn es der eigene Wille ist, mit 18 ein Tattoo stechen lassen oder auf die Sonnenbank gehen. Wiese sollte die aufgezwungende Teilentmannung eine Ausnahme bilden?
(...) demütigende Vorführung vor der gesamten Verwandtschaft (Kinderporno!!!!!) mit der Religion zutun
Nicht übertreiben. Du brauchst nicht noch Kinderporno an den Haaren herbei zu ziehen und dran zu hängen - Vorwurf der Körperverletzung gegenüber den Schutzbefohlenen ist schon aussagekräftig genug.
Nicht übertreiben. Du brauchst nicht noch Kinderporno an den Haaren herbei zu ziehen und dran zu hängen - Vorwurf der Körperverletzung gegenüber den Schutzbefohlenen ist schon aussagekräftig genug.
Ich übertreibe nicht. Wie würde denn die Öffentliche Zuschaustellung sonst genannt werden, wenn es nicht denn religiösen Aspekt gebe?
Im übrigen ist das sexuelle Interesse der Musel am innerfamiliären Nachwuchs wirklich kein Geheimnis.
Strandandy
13.11.2010, 09:40
Das Recht auf körperliche Unversehrheit der Kinder muss abgewogen werden mit der Religionsfreiheit der Eltern.
Ein religöser Wahnsinn kann nicht das Recht auf schwere Körperverletzung mit Folgebehinderungen rechtfertigen. Unser Grundgesetz sollte ausreichen, um dieses babarische Treiben unter Strafe zu stellen.
Andere Frage - hat schon mal ein Verstümmelter seine Verstümmeler angezeigt wegen Körperverletzung ?
davon ist mir nichts bekannt.
es gab allerdings eine zivilrechtssache in dieser angelegenheit.
"Der am ....1993 geborene Antragsteller beantragt, vertreten durch seine Mutter, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er den Antragsgegner zu 2), seinen Vater, wegen seiner im zwölften Lebensjahr veranlassten Beschneidung auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in vorgestellter Höhe von 10.000,- Euro (...)."
dem wurde in zweiter instanz sattgegeben durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, mit Beschluss vom 21.08.2007(Az.: 4 W 12/07).
aus der begründung:
"Dem Antragsteller steht nach dem vorgetragenen Streitverhältnis gegen den Antragsgegner zu 2) dem Grunde nach ein Anspruch Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus den §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB zu. Der Antragsgegner zu 2) hat das Selbstbestimmungsrecht des Antragstellers als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dadurch verletzt, dass er den noch nicht einsichtsfähigen Antragsteller veranlasst hat, sich beschneiden zu lassen (...)."
Strandandy
13.11.2010, 10:48
....... und dieses Urteil sollte bekannt gemacht werden!
Problem bei dem Zivilverfahren: Ob der junge sein zugesprochenes Geld je sehen wird???-
"Der am ....1993 geborene Antragsteller beantragt, vertreten durch seine Mutter, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er den Antragsgegner zu 2), seinen Vater, wegen seiner im zwölften Lebensjahr veranlassten Beschneidung auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in vorgestellter Höhe von 10.000,- Euro (...)."
dem wurde in zweiter instanz sattgegeben durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, mit Beschluss vom 21.08.2007(Az.: 4 W 12/07).
aus der begründung:
"Dem Antragsteller steht nach dem vorgetragenen Streitverhältnis gegen den Antragsgegner zu 2) dem Grunde nach ein Anspruch Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus den §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB zu. Der Antragsgegner zu 2) hat das Selbstbestimmungsrecht des Antragstellers als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dadurch verletzt, dass er den noch nicht einsichtsfähigen Antragsteller veranlasst hat, sich beschneiden zu lassen (...)."
soweit war das noch gar nicht.
hier ging es erst einmal um die prozesskostenbeihilfe.
was daraus am ende wurde, weiss ich nicht und kann auch nichts dazu finden.
Andere Frage - hat schon mal ein Verstümmelter seine Verstümmeler angezeigt wegen Körperverletzung ?
Gute Frage!
Ich weiss es nicht.
Sollte sich aber herausfinden lassen.
Schmeiss mal google an, vielleicht findeste was!
Was gibt es da abzuwiegen? Erstmal ist es der Körper des Kindes und nicht das der Eltern, dann muß die Religion der Eltern nicht unbedingt auch dem Willen des Kindes entsprechen und was das Teilweise Abhacken des Penises und die demütigende Vorführung vor der gesamten Verwandtschaft (Kinderporno!!!!!) mit der Religion zutun. Steht das im Koran drin?
In welcher Form das Gebot der Beschneidung im Koran und, wichtiger, in der Thora vorkommt, kann ich aus dem Gedächtnis jetzt nicht sagen.
Es wird aber von beiden Religionen kultisch zelebriert, was ein Hinweis sein mag darauf, dass es tatsächlich vorkommt in deren Schriften.
In Deutschland darf man sich erst, auch wenn es der eigene Wille ist, mit 18 ein Tattoo stechen lassen oder auf die Sonnenbank gehen. Wiese sollte die aufgezwungende Teilentmannung eine Ausnahme bilden?
4.II GG iVm 6.I+II GG.
Ein religöser Wahnsinn kann nicht das Recht auf schwere Körperverletzung mit Folgebehinderungen rechtfertigen. Unser Grundgesetz sollte ausreichen, um dieses babarische Treiben unter Strafe zu stellen.
Das hat das BVerfG zu entscheiden, nicht wir hierzuforum.
Grundsätzlich mag man das so regeln, dass das Kind als Erwachsener klagen darf auf geldlichen Ausgleich eventueller Nachteile.
Nicht übertreiben. Du brauchst nicht noch Kinderporno an den Haaren herbei zu ziehen und dran zu hängen - Vorwurf der Körperverletzung gegenüber den Schutzbefohlenen ist schon aussagekräftig genug.
Zustimmung! Genauso gut könnte man dann Eltern an den Pranger wegen Kinderpornographie stellen, weil sie ihre Kinder zum FKK-Strand mitnehmen.
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