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Vollständige Version anzeigen : USA: Bundesrichter stoppt Scharia-Bann



Guilelmus
09.11.2010, 12:14
Ein Bundesrichter hat die Gesetzesvorlage des Bundessataates Okklahoma zum Bann der Scharia vorläufig gestoppt. Die Wähler Oklahomas hatten zuvor mit Mehrheit für das Verbot der Scharia in Oklahoma gestimmt. Der Rat für Amerikanisch-Islamische Beziehungen hatte gegen das Verbot geklagt. Der Fall wird am 22. Nov. neu verhandelt.

http://www.newser.com/story/104886/federal-judge-blocks-sharia-ban-in-oklahoma.html

Soso, das „Land der Demokratie und Freiheit" also auch...

Peg Bundy
09.11.2010, 12:46
Es geht den Menschen wie den Leuten. Auch wir brauchen keinen Volksentscheid einzufordern, er wird hier genauso von der EU voll Islamkonform für nichtig erklärt.
Es ist schon 5 nach 12....

burton
09.11.2010, 14:40
Und was haben wir damals über Ulfkotte (http://www.amazon.de/gp/product/3938516720/ref=s9sdps_c5_14_at1-rfc_g1-frt_p_si2?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=center-2&pf_rd_r=0H1VP144C86NZN6KCBY9&pf_rd_t=101&pf_rd_p=224006791&pf_rd_i=301128) und Broder (http://www.amazon.de/Hurra-wir-kapitulieren-Lust-Einknicken/dp/393798920X)gelacht:(

Alfred
09.11.2010, 16:03
Und was haben wir damals über Ulfkotte (http://www.amazon.de/gp/product/3938516720/ref=s9sdps_c5_14_at1-rfc_g1-frt_p_si2?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=center-2&pf_rd_r=0H1VP144C86NZN6KCBY9&pf_rd_t=101&pf_rd_p=224006791&pf_rd_i=301128) und Broder (http://www.amazon.de/Hurra-wir-kapitulieren-Lust-Einknicken/dp/393798920X)gelacht:(

Broder ist Scheisse und Ulfkotte ne Niete.

-jmw-
09.11.2010, 16:39
Die Kritik ist m.E. stichhaltig.
Es ist zulässig, alle Abweichungen einer bestimmten Art und Weise rauszuhalten aus den Gerichtssälen;
es nur mit einer Abweichung zu tun, ist diskriminierend.

Tantalit
09.11.2010, 16:42
Demnächst in diesem Internet "Wo bitte geht es zum Islam" und was sollen die Stoppschilder?

Haspelbein
09.11.2010, 18:46
Die Kritik ist m.E. stichhaltig.
Es ist zulässig, alle Abweichungen einer bestimmten Art und Weise rauszuhalten aus den Gerichtssälen;
es nur mit einer Abweichung zu tun, ist diskriminierend.

Die Klage ist zudem ueberfluessig. Das buergerliche US-Recht ordnet sich nicht einer religioes fundierten Rechtssprechung unter, und dies generell auf alle Glaubensrichtungen bezogen.

henriof9
09.11.2010, 18:50
Die Klage ist zudem ueberfluessig. Das buergerliche US-Recht ordnet sich nicht einer religioes fundierten Rechtssprechung unter, und dies generell auf alle Glaubensrichtungen bezogen.

Ja, und genau das ist der Unterschied zu Deutschland. X(

-jmw-
09.11.2010, 18:54
Wie ist das mit Verträgen, die sich bspw. auf die Scharia berufen hinsichtlich bestimmter Klauseln?
Sollte in einem noch einigermassen liberalen Gemeinwesen wie VSA ja möglich sein.
Bei uns geht das jedenfalls.

Guilelmus
09.11.2010, 20:01
http://creepingsharia.wordpress.com/2010/08/07/new-jersey-judge-rules-islamic-sharia-law-trumps-u-s-law/

Ein etwas älterer Artikel über Scharia-Gerichte in Texas
http://mypetjawa.mu.nu/archives/191148.php

Haspelbein
10.11.2010, 01:28
http://creepingsharia.wordpress.com/2010/08/07/new-jersey-judge-rules-islamic-sharia-law-trumps-u-s-law/

Ein etwas älterer Artikel über Scharia-Gerichte in Texas
http://mypetjawa.mu.nu/archives/191148.php

Leider erwaehnt der Artikel nicht, dass beide Parteien einer aussergerichtlichen Instanz zustimmen muessen. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, wer diese aussergerichtliche Instanz sein sollte, hatte das "Scharia-Gericht" keinen Einfluss. (Quelle (http://www.nytimes.com/2008/02/17/weekinreview/17liptak.html))

Trotz des Namens des "Scharia-Gerichts" kommt es in den USA nicht ueber einen Status einer Schlichters in zivilrechtlichen Angelegenheiten hinaus.

Haspelbein
10.11.2010, 01:34
Wie ist das mit Verträgen, die sich bspw. auf die Scharia berufen hinsichtlich bestimmter Klauseln?
Sollte in einem noch einigermassen liberalen Gemeinwesen wie VSA ja möglich sein.
Bei uns geht das jedenfalls.

Jeder kann einen zvilirechtlichen Vertrag abschliessen, solange er mit den Gesetzen der USA konform ist. Jedoch muessen z.B. beim Scheidungsrecht beide Parteien einer Schlichtung zustimmen, d.h. es beruht auf Freiwilligkeit. Koennen sich die Parteien nicht einigen, so landen die Entscheidungen ueber die Vertraege bei regulaeren Gerichten.

opppa
10.11.2010, 07:37
Leider erwaehnt der Artikel nicht, dass beide Parteien einer aussergerichtlichen Instanz zustimmen muessen. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, wer diese aussergerichtliche Instanz sein sollte, hatte das "Scharia-Gericht" keinen Einfluss. (Quelle (http://www.nytimes.com/2008/02/17/weekinreview/17liptak.html))

Trotz des Namens des "Scharia-Gerichts" kommt es in den USA nicht ueber einen Status einer Schlichters in zivilrechtlichen Angelegenheiten hinaus.

Und das muß dann wohl der Anlaß dazu sein, den Fuß des Gegners in der Tür zu dulden?

Es wäre ja wohl auch übertrieben in einer Demokratur den Willen des in einer Abstimmung erklärten Volks anzuerkennen.

:D

gantenbein
10.11.2010, 12:33
Jeder kann einen zvilirechtlichen Vertrag abschliessen, solange er mit den Gesetzen der USA konform ist. Jedoch muessen z.B. beim Scheidungsrecht beide Parteien einer Schlichtung zustimmen, d.h. es beruht auf Freiwilligkeit. Koennen sich die Parteien nicht einigen, so landen die Entscheidungen ueber die Vertraege bei regulaeren Gerichten.Ganz recht. Und wenn die Eheleute, sagen wir, Iraner sind, die im Iran nach islamischem Recht, also nach dem Recht der Sharia geheiratet haben, und die jetzt, nachdem sie nunmehr in Deutschland leben, geschieden werden wollen, werden sie vor dem deutschen Gericht geschieden, und zwar nach dem für sie maßgblichen Eherecht, nämlich nach dem Recht der Sharia. Das deutsche Gericht und das deutsche Recht hat nämlich überhaupt nichts gegen die Anwendung der Sharia, solange sie sich im Bereich des sog. ordre public bewegt. Würde von der Sharia gefordert, dass die Frau auszupeitschen sei, wenn sie sich scheiden lassen wolle, würden die deutschen Gerichte das selbstverständlich nicht machen, eben weil es gegen den ordre public verstoßen würde. Aber warum soll man die Sharia nicht anwenden, wenn und solange sie im Einklang mit dem deutschen Recht steht? Merke: Die Sharia besteht keineswegs nur aus Steinigung, Auspeitschen, Hand abhacken, Aufhängen von Schwulen und Lesben etc, sondern ist, weit überwiegend, eine Rechtsordnung wie viele andere Rechtsordnungen auch.

Haspelbein
10.11.2010, 13:27
Und das muß dann wohl der Anlaß dazu sein, den Fuß des Gegners in der Tür zu dulden?

Es wäre ja wohl auch übertrieben in einer Demokratur den Willen des in einer Abstimmung erklärten Volks anzuerkennen.

:D

Tut mir leid, aber das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ein Vetrag kann ein jeder im Zivilrecht abschliessen, solange er nicht gegen ein Gesetz verstoesst. Eine Schlichtung zu diesem Vertrag kann fast jede Instanz durchfuehren, die von beiden Parteien als Schlichter anerkannt wird, was bei zivilrechtlichen Fragen voellig normal ist, nur sind diese Schlichter i.d.R. Anwaelte oder Kundenberatungsstellen. Sehr viele Ehen in den USA werden nicht geschieden, sondern im Einvernehmen getrennt. Geschieht diese Trennung in Einvernehmen, so greift der Staat mit der gleichen Sicherheit nicht ein, mit der man vor dem regulaerem Familiengericht landet, sollte diese Einvernehmlichkeit nicht bestehen.

Anders ausgedrueckt erlaubt einem eine freiheitliche Gesellschaft selbstbestimmt zu leben, solange du nicht gegen ihre Gesetze verstoesst. Oder anders ausgedrueckt, fusst die Macht des Staates auf dem Recht.

-jmw-
10.11.2010, 15:10
Jeder kann einen zvilirechtlichen Vertrag abschliessen, solange er mit den Gesetzen der USA konform ist. Jedoch muessen z.B. beim Scheidungsrecht beide Parteien einer Schlichtung zustimmen, d.h. es beruht auf Freiwilligkeit. Koennen sich die Parteien nicht einigen, so landen die Entscheidungen ueber die Vertraege bei regulaeren Gerichten.
Das heisst wohl, zukünftig werden Verträge, die ganz oder teilweise sich auf die Scharia berufen, bereits vorab einen Schlichter bezeichnen.
Damit wäre das Problem gelöst, nicht?

Ist ja sowieso üblich dort, wo man gerne auf Mediation zurückgreift.

Haspelbein
10.11.2010, 17:44
Das heisst wohl, zukünftig werden Verträge, die ganz oder teilweise sich auf die Scharia berufen, bereits vorab einen Schlichter bezeichnen.
Damit wäre das Problem gelöst, nicht?

Ist ja sowieso üblich dort, wo man gerne auf Mediation zurückgreift.

Ja, jedoch bleibt die Frage, wie bindend sowas ist. Solche Vertraege, die einen bestimmten Schlichter bindend vorsahen, wie sie bei den Kreditkarten- und im Telekommunikationsbereich ueblich waren, wurden in den USA gekippt, nachdem sie fuer diese Firmen rechtlich sehr problematisch wurden. Letztendlich kann man im Zweifelsfalle ebenso den Schlichter selbst verklagen.

Im Endeffekt setzt eine Schlichtung immer noch einen gewissen Grad der Freiwilligkeit voraus. Der Grund, warum sie immer noch so beliebt sind, ist schlicht die Hoehe der Gerichtskosten.