PDA

Vollständige Version anzeigen : Familiennachzug zu einem Deutschen



tabasco
08.11.2010, 21:31
Bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen muss die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gegeben sein.

Vulgo kann sich ein Dauerarbeitslose eine Frau aus Thailand holen, ohne dass er sich dabei Gedanken machen muss, wovon nun die beiden leben werden.

Warum eigentlich?

zoon politikon
08.11.2010, 21:37
Bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen muss die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gegeben sein.

Vulgo kann sich ein Dauerarbeitslose eine Frau aus Thailand holen, ohne dass er sich dabei Gedanken machen muss, wovon nun die beiden leben werden.

Warum eigentlich?

Ein Dauerarbeitsloser kann sich keine Thai leisten.

tabasco
08.11.2010, 21:41
Ein Dauerarbeitsloser kann sich keine Thai leisten.Angesichts der Fülle der Fragen und Themen im Netz zum Thema "hartz iv empfänger möchte eine thai/philippina/weiß der Kuckuck heiraten" scheint das wohl nicht der Fall zu sein.

Weiß Du aber die Antwort auf die Frage, warum diejenigen, die nicht mal sich selbst unterhalten können, einen zusätzlichen Mund aus dem Ausland ohne weiteres anfahren dürfen ?

Paul Felz
08.11.2010, 21:42
Bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen muss die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gegeben sein.

Vulgo kann sich ein Dauerarbeitslose eine Frau aus Thailand holen, ohne dass er sich dabei Gedanken machen muss, wovon nun die beiden leben werden.

Warum eigentlich?
Das ist falsch. Meine Frau kommt aus dem Ausland.

zoon politikon
08.11.2010, 21:51
Angesichts der Fülle der Fragen und Themen im Netz zum Thema "hartz iv empfänger möchte eine thai/philippina/weiß der Kuckuck heiraten" scheint das wohl nicht der Fall zu sein.

Weiß Du aber die Antwort auf die Frage, warum diejenigen, die nicht mal sich selbst unterhalten können, einen zusätzlichen Mund aus dem Ausland ohne weiteres anfahren dürfen ?

Bring dazu mal Quellen und Gesetze, die das erlauben.
So einfach stelle ich mir das mit dem Nachzug nämlich nicht vor.

tabasco
08.11.2010, 21:55
Bring dazu mal Quellen und Gesetze, die das erlauben. .

Bitte:

§ 28 AufenthG - Familiennachzug zu Deutschen (http://www.juraforum.de/gesetze/aufenthg/28-familiennachzug-zu-deutschen)

Erläuterungen zu Zu § 28 – Familiennachzug zu Deutschen (http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#28)

:]

Paul Felz
08.11.2010, 21:58
Bitte:

§ 28 AufenthG - Familiennachzug zu Deutschen (http://www.juraforum.de/gesetze/aufenthg/28-familiennachzug-zu-deutschen)

Erläuterungen zu Zu § 28 – Familiennachzug zu Deutschen (http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#28)

:]
Du verstehst die Texte nicht?

tabasco
08.11.2010, 22:01
Du verstehst die Texte nicht?

Doch, die Texte verstehe ich. Diese besagen, dass bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen die Sicherung des Lebensunterhaltes aus den eigenen Mitteln nicht gegeben sein muss.

Ich verstehe nicht, warum.

:)

zoon politikon
08.11.2010, 22:03
Bitte:

§ 28 AufenthG - Familiennachzug zu Deutschen (http://www.juraforum.de/gesetze/aufenthg/28-familiennachzug-zu-deutschen)

Erläuterungen zu Zu § 28 – Familiennachzug zu Deutschen (http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#28)

:]

Da steht "in der Regel nicht zu prüfen" - und dann gibt es auch Einschränkungen. Es ist nicht so einfach.

Ansonsten: Deutschland ist das Weltsozialamt. :rolleyes:

Paul Felz
08.11.2010, 22:03
Doch, die Texte verstehe ich. Diese besagen, dass bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen die Sicherung des Lebensunterhaltes aus den eigenen Mitteln nicht gegeben sein muss.

Ich verstehe nicht, warum.

:)
Ich schreibe jetzt mal gaaanz laaangsam
"Dem ausländischen Ehegatten"

Laß es wirken

zoon politikon
08.11.2010, 22:04
Doch, die Texte verstehe ich. Diese besagen, dass bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen die Sicherung des Lebensunterhaltes aus den eigenen Mitteln nicht gegeben sein muss.

Ich verstehe nicht, warum.

:)

Es steht genau drin warum, gleich zu Beginn des Absatzes.

GnomInc
08.11.2010, 22:06
Doch, die Texte verstehe ich. Diese besagen, dass bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen die Sicherung des Lebensunterhaltes aus den eigenen Mitteln nicht gegeben sein muss.

Ich verstehe nicht, warum.

:)

Also muss der H iVler erstmal nach Mikronesien etc. und dort heiraten .
Sonst kann er ja keine Familie nachziehen lassen -oder ?
Ja , wie zahlt er diesen Vorlauf ? Reise , Hochzeit , Gebühren etc ?

Fernheirat ? Wäre mal echt was Neues !:))

Paul Felz
08.11.2010, 22:08
Also muss der H iVler erstmal nach Mikronesien etc. und dort heiraten .
Sonst kann er ja keine Familie nachziehen lassen -oder ?
Ja , wie zahlt er diesen Vorlauf ? Reise , Hochzeit , Gebühren etc ?

Fernheirat ? Wäre mal echt was Neues !:))
Wobei diese Heirat erst einmal in Deutschland anerkannt werden muß.

tabasco
08.11.2010, 22:10
Ich schreibe jetzt mal gaaanz laaangsam
"Dem ausländischen Ehegatten"

Laß es wirken
Auch wenn ich das bis morgen "wirken lasse" ist der Satzbrocken "Dem ausländischen Ehegatten" keine Antwort auf die Frage "warum" .

:]

tabasco
08.11.2010, 22:12
Es steht genau drin warum, gleich zu Beginn des Absatzes.

Dann kopiere die Antwort "am Beginn des Absatzes" doch einfach hierhin, wo ist denn da das Problem auf ein mal?

tabasco
08.11.2010, 22:15
OT @Stanley_Beamish

http://de.wikipedia.org/wiki/Vulgo

zoon politikon
08.11.2010, 22:16
Dann kopiere die Antwort "am Beginn des Absatzes" doch einfach hierhin, wo ist denn da das Problem auf ein mal?

"Ist einer der Ehepartner Deutscher (vgl. Nummer
2.1.1), so ist zu beachten, dass Artikel 6
GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen
eine besondere Wirkung entfaltet. Ihm
soll es grundsätzlich nicht verwehrt werden,
seine Ehe- und Familiengemeinschaft in
Deutschland zu führen. Daher besteht für den
nachziehenden Ausländer ein gesetzlicher Anspruch
auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis,
sofern der deutsche Ehegatte seinen gewöhnlichen
Aufenthalt im Bundesgebiet hat
und die weiteren Zuzugsvoraussetzungen vorliegen."

Aus deiner Quelle - hätte man auch selbst drauf kommen können.

Stanley_Beamish
08.11.2010, 22:18
OT @Stanley_Beamish

http://de.wikipedia.org/wiki/Vulgo

OT @Kugelfisch

http://www.quickdict.de/showlat.php/7337_lat_de_ergo.html

tabasco
08.11.2010, 22:25
"Ist einer der Ehepartner Deutscher (vgl. Nummer
2.1.1), so ist zu beachten, dass Artikel 6
GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen
eine besondere Wirkung entfaltet. Ihm
soll es grundsätzlich nicht verwehrt werden,
seine Ehe- und Familiengemeinschaft in
Deutschland zu führen. Daher besteht für den
nachziehenden Ausländer ein gesetzlicher Anspruch
auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis,
sofern der deutsche Ehegatte seinen gewöhnlichen
Aufenthalt im Bundesgebiet hat
und die weiteren Zuzugsvoraussetzungen vorliegen."

Aus deiner Quelle - hätte man auch selbst drauf kommen können.
Sehr gut.

Jetzt bitte nur die Erklärung, warum Schutz der Familie und Ehe (also jeweils der Zweiergebilden) sich auf den mittellosen Nachzug aus dem Ausland ausweitet. Und wenn GG - wie in diesem Fall eben - auch für Ausländer gilt, warum wird es dann z.B. den Doppelstaatlern oder Eingebürgerten ggf. zugemutet, die Ehe im Ausland zu führen?


OT @Kugelfisch
http://www.quickdict.de/showlat.php/7337_lat_de_ergo.html
Passt zwar nicht, aber ein guter Versuch!

zoon politikon
08.11.2010, 22:28
Sehr gut.

Jetzt bitte nur die Erklärung, warum Schutz der Familie und Ehe (also jeweils der Zweiergebilden) sich auf den mittellosen Nachzug aus dem Ausland ausweitet. Und wenn GG - wie in diesem Fall eben - auch für Ausländer gilt, warum wird es dann z.B. den Doppelstaatlern oder Eingebürgerten ggf. zugemutet, die Ehe im Ausland zu führen?


Passt zwar nicht, aber ein guter Versuch!

Weil eine Ehe aus zwei Menschen besteht?

Weil Deutschland der Staat für die Deutschen ist?

tabasco
08.11.2010, 22:31
Weil eine Ehe aus zwei Menschen besteht?Richtig. In diesem Fall wird aber sowohl der ausländische als auch der deutsche Part "geschützt". Oder sehe ich das falsch?


Weil Deutschland der Staat für die Deutschen ist?
Sowohl die Eingebürgerten als auch die Doppelstaatler sind ebenfalls Deutsche. Die Erklärung stimmt also so nicht.

zoon politikon
08.11.2010, 22:33
Richtig. In diesem Fall wird aber sowohl der ausländische als auch der deutsche Part "geschützt". Oder sehe ich das falsch?


Sowohl die Eingebürgerten als auch die Doppelstaatler sind ebenfalls Deutsche. Die Erklärung stimmt also so nicht.

Ja, weil dem Deutschen ein Eheleben in D ermöglicht werden soll, war eigentlich auch so zu lesen.

Eingebürgerte und Doppelstaatler können auch in D leben, aber eben auch in ihrer Heimat oder in einem anderen Staat. Der Aufenthalt in D ist also nicht zwingend.
Das Gesetz verbietet ihnen nicht, in D zu leben.

Stanley_Beamish
09.11.2010, 04:09
[...]

Passt zwar nicht, aber ein guter Versuch!

Vulgo bedeutet soviel wie umgangssprachlich und ergibt in dem von dir verfassten Text keinen Sinn. Wenn du schon versuchst durch Benutzen lateinischer Vokabeln Bildung vorzutäuschen, dann wäre in diesem Fall das Wörtchen ergo die richtige Wahl gewesen. Beispiele für die richtige Verwendung des Begriffs vulgo sind in dem von dir verlinkten Wiki-Artikel doch aufgeführt. Warum liest du ihn nicht einfach?

romeo1
09.11.2010, 04:27
Doch, die Texte verstehe ich. Diese besagen, dass bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen die Sicherung des Lebensunterhaltes aus den eigenen Mitteln nicht gegeben sein muss.

Ich verstehe nicht, warum.

:)

Das ist definitiv falsch und ist seit einigen Jahren nicht mehr möglich.

bernhard44
09.11.2010, 06:22
Bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen muss die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gegeben sein.

Vulgo kann sich ein Dauerarbeitslose eine Frau aus Thailand holen, ohne dass er sich dabei Gedanken machen muss, wovon nun die beiden leben werden.

Warum eigentlich?

dann versuche es mal! Du wirst dich wundern!:]

http://www.thailaendisch.de/merkblatt-heirat-thai-deutsch.html
http://www.thailaendisch.de/pdf/merkblatt-thai-deutsche-heirat.pdf

heide
09.11.2010, 08:40
Bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen muss die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gegeben sein.

Vulgo kann sich ein Dauerarbeitslose eine Frau aus Thailand holen, ohne dass er sich dabei Gedanken machen muss, wovon nun die beiden leben werden.

Warum eigentlich?

Quelle? Danke, das Du sie nachgeliefert hast.
Ist es nicht so, dass der/die Ausländer/in nicht erst nach D kommen muss, um zu heiraten? Wenn im Ausland geheiratet wird, muss die Ehe in D anerkannt werden.
Wenn ich Recht erinnere, wird ein/e D gefragt, wovon der ausländische Part ernährt wird, wenn er in D einreist.
Schnell ist nämlich u.U. der Fakt einer Scheinehe erfüllt.

Stadtknecht
09.11.2010, 09:24
Bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen muss die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gegeben sein.

Vulgo kann sich ein Dauerarbeitslose eine Frau aus Thailand holen, ohne dass er sich dabei Gedanken machen muss, wovon nun die beiden leben werden.

Warum eigentlich?

Weil es kein Gesetz gibt, das dieses verbietet.

Vermutlich kann jeder in Deutschland lebende beschnittene Ukrainer, der Jerusalem auf der Landkarte zeigen und die Melodie von Hava Nagila summen kann, sich mehrere Osteuropäerinnen kommen lassen mit der Begründung:

"Se sind siech majne Mischpoke."

Die komplette Versorgung würde der Staat übernehmen.

tabasco
09.11.2010, 09:42
Das ist definitiv falsch und ist seit einigen Jahren nicht mehr möglich.

Doch, romeo1. Das ist richtig , immer noch. Die Bestimmungen haben sich zwar verschärft, was z.B. die Beherrschung der deutschen Sprache angeht - aber die Sicherung des Lebensunterhaltes betrifft die Änderung nicht :]


Vulgo bedeutet soviel wie umgangssprachlich und ergibt in dem von dir verfassten Text keinen Sinn. (...)

Im Gegenteil:

Teil des Beitrages, der sich mit der reinen Wiedergabe der Gesetzgebung beschäftigt:

Bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen muss die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gegeben sein.

Einleitung eines umgangssprachliches profanen Beispieles:

Vulgo

Teil des Beitrages, das ein Beispiel enthält, was sich der umgangssprachlicher Stereotypen und Vorurteile bedient:

kann sich ein Dauerarbeitslose eine Frau aus Thailand holen, ohne dass er sich dabei Gedanken machen muss, wovon nun die beiden leben werden.

Sorry, Stanley_Beamish.

Alles korrekt.


Ja, weil dem Deutschen ein Eheleben in D ermöglicht werden soll, war eigentlich auch so zu lesen..
Das sehe ich. Aber ist Import ausländischer Ehepater der Weg im Sinne des GG, um " dem Deutschen ein Eheleben in D ermöglichen" ? Außerdem besteht ja die unter dem Schutz stehende Ehe und Familie zu Moment des Nachzugs nicht - es wird also eine Eventualität von Ehe und Familie geschützt?

?(

Eingebürgerte und Doppelstaatler können auch in D leben, aber eben auch in ihrer Heimat oder in einem anderen Staat. Der Aufenthalt in D ist also nicht zwingend.
Das Gesetz verbietet ihnen nicht, in D zu leben.Das was Du schreibst mag auf die Doppelstaatler in der Tat zutreffen - nicht aber auf die Eingebürgerte. Haben diese ihre alte Staatsbürgerschaft zugunsten der deutschenaufgegeben, unterscheiden sie sich eigentlich "verwaltungstechnisch" nicht von den deutschen - und es kann nicht sein, dass Grundgesetz die Unterschiede zwischen den Bürgern innerhalb eines Landes macht.

Oder sehe ich den Punkt auch falsch?

tabasco
09.11.2010, 09:48
Weil es kein Gesetz gibt, das dieses verbietet.

Vermutlich kann jeder in Deutschland lebende beschnittene Ukrainer, der Jerusalem auf der Landkarte zeigen und die Melodie von Hava Nagila summen kann, sich mehrere Osteuropäerinnen kommen lassen mit der Begründung:

"Se sind siech majne Mischpoke."

Die komplette Versorgung würde der Staat übernehmen.
Kann Dein Beamtenhirn eigentlich lesen?

Ich verlange ja nicht, dass Du der Diskussion folgst - aber schon zumindest den Strangüberschrift kann man auch als Stadtlakai schaffen, so , langsam, in einer Stunde?

Steht da was über den Nachzug zu den Ausländern (" Deutschland lebende beschnittene Ukrainer) oder zu den Deutschen?

Also erspare uns Deine unqualifizierten Kommentare und geh stempeln. Oder Ordnerrücken beschriften/Hintergrund von Exel-Tabellen farbig gestalten. Oder was Du sonst in der Arbeitszeit machst.


dann versuche es mal! Du wirst dich wundern!:]

http://www.thailaendisch.de/merkblatt-heirat-thai-deutsch.html
http://www.thailaendisch.de/pdf/merkblatt-thai-deutsche-heirat.pdf

Interessant, danke - aber was hätte mich da überraschen müssen?

Stadtknecht
09.11.2010, 10:20
Kann Dein Beamtenhirn eigentlich lesen?

Ich verlange ja nicht, dass Du der Diskussion folgst - aber schon zumindest den Strangüberschrift kann man auch als Stadtlakai schaffen, so , langsam, in einer Stunde?

Steht da was über den Nachzug zu den Ausländern (" Deutschland lebende beschnittene Ukrainer) oder zu den Deutschen?

Also erspare uns Deine unqualifizierten Kommentare und geh stempeln. Oder Ordnerrücken beschriften/Hintergrund von Exel-Tabellen farbig gestalten. Oder was Du sonst in der Arbeitszeit machst.



Interessant, danke - aber was hätte mich da überraschen müssen?

Nein, lesen können meine Beamtenäugelein, mein kleines Kullerkullerfröschchen mit Möchtegernchuzpe.

JensVandeBeek
09.11.2010, 10:29
Was ist mit Deutschkenntnisse der Frau? Ist irgendetwas vorgeschrieben?

Stadtknecht
09.11.2010, 10:42
Was ist mit Deutschkenntnisse der Frau? Ist irgendetwas vorgeschrieben?

Bei Ehepartner sind soweit ich informiert bin, keine Deutschkenntnisse nötig.

Google mal bei Deinem zuständigen Ausländeramt nach.

Strandwanderer
09.11.2010, 10:44
Bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen muss die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gegeben sein.

Vulgo kann sich ein Dauerarbeitslose eine Frau aus Thailand holen, ohne dass er sich dabei Gedanken machen muss, wovon nun die beiden leben werden.

Warum eigentlich?

Der Trick dabei ist, daß der Dauerarbeitslose oder Junkie die Frau nur zum Schein heiratet, damit sie eine Aufenthaltsberechtigung erhält.

Der "Ehemann" kassiert eine Belohnung - und die Dame trennt sich zügig, nachdem sie sich in Deutschland niedergelassen hat.

Gerne werden auch x-beliebige asiatische Kinder vom "hilfreichen" Hartz-IVer als eigene anerkannt, ohne daß dies biologisch überprüft wird.

Die Blagen sind somit auch automatisch "Deutsche".

Schon sind wir alle "bereichert", und alles ist schön "bunt" in Wulffs "bunter Republik Deutschland".

tabasco
09.11.2010, 11:08
Was ist mit Deutschkenntnisse der Frau? Ist irgendetwas vorgeschrieben?

Ja!

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:zBDAICp5eR0J:www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi%3Faction%3Ddownloadfile%3Bfile%3D00-familiennachzug-flyer.pdf+familiennachzug+deutschkenntnisse&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESjqbRYSA1XIVPyHEOMepgF359OQWIQcAMefE1V3 GmJMm8PcZlKv3aeCf_2aMwyUDYeFaQGE0KkcYMUHE2-LjRvwre6VNoS_RwIfrIXpSS5HncnSrEX9xJ7VV-SHKWhvb97UMaAw&sig=AHIEtbQKEx017hNhZJU-GjiUxUTJoCz3rA) (PDF-Schnellansicht habe ich verlinkt)


Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ist das Aufenthaltsgesetz grundlegend geändert worden. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Für Ausländer, die zur Herstel-lung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen.

(das unser verbeamteter Stallknecht das nicht weiß, ist verständlich. Er ist ja nur Beamter und hat damit ja nur beruflich zu tun :lach: ).

Stadtknecht
09.11.2010, 12:09
Ich habe vom Fugufrosch einen roten Punkt bekommen.

Uuuuuh, jetzt bin ich aber ganz traurig.

Reilinger
09.11.2010, 12:11
Ich habe vom Fugufrosch einen roten Punkt bekommen.

Uuuuuh, jetzt bin ich aber ganz traurig.

Entspanne dich. Das macht sie immer, wenn ihr die Argumente ausgehen. :]

tabasco
09.11.2010, 12:14
Ich habe vom Fugufrosch einen roten Punkt bekommen.
Uuuuuh, jetzt bin ich aber ganz traurig.

Dann - schnell zum Arzt und sich wegen dem "Burn Out" krank schreiben! Für die nächsten 6 Wochen!

:lach:

Stanley_Beamish
10.11.2010, 07:00
[...]

Sorry, Stanley_Beamish.

Alles korrekt.
[...]

Mir ist schon mehrmals aufgefallen, dass du Probleme mit dem verstehenden Lesen hast, aber denkst, mit einer großen Klappe dieses Manko verdecken zu können. Ich erkläre dir die richtige Verwendung des Wortes "vulgo" anhand eines Beispiels. Wohlgemerkt, es geht dabei nur um die richtige Verwendung des Begriffs unabhängig von der Richtigkeit der Aussage.
Man könnte - nur als Beispiel - sagen, "ukrainische Frau, vulgo Schlampe". Das wäre natürlich eine boshafte Aussage, aber das Wörtchen "vulgo" wäre hier, jedenfalls seiner Bedeutung nach, richtig verwandt worden.

tabasco
10.11.2010, 08:41
(...) "ukrainische Frau, vulgo Schlampe". Das wäre natürlich eine boshafte Aussage, aber das Wörtchen "vulgo" wäre hier, jedenfalls seiner Bedeutung nach, richtig verwandt worden.

Meine Aussage war nach diesem Muster auch aufgebaut.

Un'nu troll Dich, wenn Dir nichts mehr neues anfängt.


(...) Mir ist schon mehrmals aufgefallen, dass du Probleme mit dem verstehenden Lesen hast, aber denkst, mit einer großen Klappe dieses Manko verdecken zu könnenUnd mir ist schon mehrmals aufgefallen, dass du Probleme mit meiner virtuellen Person "Kugelfisch" hast, aber denkst, mit Deiner Erbsenzählerei und Nörgeln an Grammatik/Ausdruck dies verdecken oder auch nach Außen hin legitimieren zu können.


Pöbeldeutscher.

:)

Stadtknecht
10.11.2010, 08:49
Kugelfisch fetzt sich aber so ziemlich mit jedem hier.

Wird Zeit, dieses Gör auf Ignore zu setzen.

Marine Corps
11.11.2010, 01:41
Doch, die Texte verstehe ich. Diese besagen, dass bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen die Sicherung des Lebensunterhaltes aus den eigenen Mitteln nicht gegeben sein muss.

Ich verstehe nicht, warum.

:)

Der dauerarbeitslose Nervkörper bekommt durch die Thai-Muschi endlich was zu tun und ist wenigstens mal sexuell befriedigt. Daher wählt er nix Radikales sondern weiter gar nichts und das befriedet und befriedigt das Prekariat.

Motto des alten Rom: Brot (Hartz4 -Grundsicherung) und Spiele (Bundesliga, Wer wird Millionär, DSDS...) und eben billige Sklavinnen (heute Thai-Muschis)...


Abgesehen davon, dass die Mausi sicher bald ein Thai-Restaurant oder einen Massage-Parlour eröffnet und also zum BRD-Sozialprodukt beiträgt und die Couch-Potatoe mal wieder auf Trab bringt. Und wenn den nicht, dann einen anderen. Als eingeheiratete Deutsche darf sie dann ja auch weiter sich umsehen... :)):cool2:

Alles verstanden oder noch mehr Nachhilfe?!?!

Aber mach dich keine Sorgen, das BRD-Sozialstaatsmodell ist bald unfinanzierbar und wird daher auslaufen. Dann lernst du deine freundlichen muslimischen Nachbarn mal richtig kennen:
Ey, Alte, gib Essen sonst kriegste Gangbang vom Feinsten... Mach hinne, sonst schlitz ich dich Messer...
Das werden entspannte und schöne Stunden...

Marine Corps
11.11.2010, 01:45
Ansonsten:
Ist doch ganz einfach:
Herrenmenschen dürfen alles, Gojim dürfen nix!

Scheiße, jetzt habe ich was durcheinander gebracht... Man, man, man, immer dieser Radeberger Kräuterlikör... ein leckeres Stöffschen...

Na, du verstehst das schon... Die einen sind auserwählt , die anderen nur Viehzeugs... freie Griechen und die anderen nur Barbaren...
Das hatten wir schon so oft und immer wieder... na, ich trink mal lieber weiter, am Ende schreibe ich noch was Falsches, zum Beispiel AUTOBAHN oder sowas...

Weiter_Himmel
11.11.2010, 05:21
Bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen muss die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gegeben sein.

Vulgo kann sich ein Dauerarbeitslose eine Frau aus Thailand holen, ohne dass er sich dabei Gedanken machen muss, wovon nun die beiden leben werden.

Warum eigentlich?

Da bist du falsch informiert.Gerade bei Deutschen Arbeitslosen macht das Amt bei so etwas oftmals massiv Stress wegen einer eventuellen Scheinehe.Dazu kommt das Deutsche Staatsbürger selbstverständlich Privilegien gegenüber Ausländern haben.

Das ganze System geht jedoch nicht mehr auf da es von eingebürgerten Türken massiv dazu genutzt wird Menschen ins Land zu bringen.

Das mit den Arbeitslosen und der Thai-frau geht nicht mehr auf.Dazu kam es früher ab und an mal als Thailand noch wesentlich ärmer war und die Deutschen Sozialkassen üppiger gesät und man es mit der Schwarzarbeit nicht so eng gesehen hat.

bernhard44
11.11.2010, 06:48
Kann Dein Beamtenhirn eigentlich lesen?

Ich verlange ja nicht, dass Du der Diskussion folgst - aber schon zumindest den Strangüberschrift kann man auch als Stadtlakai schaffen, so , langsam, in einer Stunde?

Steht da was über den Nachzug zu den Ausländern (" Deutschland lebende beschnittene Ukrainer) oder zu den Deutschen?

Also erspare uns Deine unqualifizierten Kommentare und geh stempeln. Oder Ordnerrücken beschriften/Hintergrund von Exel-Tabellen farbig gestalten. Oder was Du sonst in der Arbeitszeit machst.



Interessant, danke - aber was hätte mich da überraschen müssen?


also, als erstes muss der/die Deutsche eine Einladung/Verpflichtungserklärung ausfüllen und unterschreiben, dass er für alle Kosten (Krankheit) und Schäden (Versicherungen) aufkommt. Die durch den Aufenthalt der zukünftigen Ehepartner/in entstehen können. Sonst bekommt sie gar kein Heiratsvisum!! Touristenvisa werden zum Zwecke des heiraten nicht anerkannt.


In Fällen, in denen der/die Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für alle im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen.

Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung (Einladung) nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich.

Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird Ihre Unterschrift beglaubigt und Ihre Bonität geprüft - lassen Sie sich einen Vermerk über "ausreichenden Wohnraum und Verdienst" eintragen.

http://www.thailaendisch.de/FAQ/Verschiedenes/Beantragung+Verpflichtungserklaerung.html

eine Hochzeit (Heirat) wo auch immer, berechtigt eben nicht zum automatischen Nachzug nach Deutschland!

Familiennachzugsvisum - Die Einreise nach Deutschland

http://www.thailaendisch.de/merkblatt/17-familiennachzugsvisum-einreise-nach-deutschland.html

und diese Liste gilt es abzuarbeiten! Eine Vollständigkeit der Papiere leitet aber immer noch keinen Rechtsanspruch ab! Das liegt im Ermessen der Behörden.

Checkliste 1 - Welche Dokumente benötigen Sie für die Heirat?
http://www.thailaendisch.de/merkblatt/08-checkliste-dokumente-fuer-die-heirat.html

Tosca
11.11.2010, 07:03
Kugelfisch fetzt sich aber so ziemlich mit jedem hier.

Wird Zeit, dieses Gör auf Ignore zu setzen.

Wieso? Kinder wollen spielen. Das ist halt so.

tabasco
11.11.2010, 08:28
(..)Die durch den Aufenthalt der zukünftigen Ehepartner/in entstehen können. Sonst bekommt sie gar kein Heiratsvisum!! Touristenvisa werden zum Zwecke des heiraten nicht anerkannt.(...)

Erstens stimmt das nicht - man kann auch mit Touristenvisa heiraten, konnte man zumindest noch vor kurzem, ich muss das noch mal nachlesen.

Zweitens kann man auch im Ausland heiraten - dann umgeht man "Heiratsvisum" und muss lediglich den Weg der Familienzusammenführung gehen.

Bin jetzt im Eile und konnte Deine Links nicht studieren - werde aber noch nachholen ...

bernhard44
11.11.2010, 08:42
Erstens stimmt das nicht - man kann auch mit Touristenvisa heiraten, konnte man zumindest noch vor kurzem, ich muss das noch mal nachlesen.

Zweitens kann man auch im Ausland heiraten - dann umgeht man "Heiratsvisum" und muss lediglich den Weg der Familienzusammenführung gehen.

Bin jetzt im Eile und konnte Deine Links nicht studieren - werde aber noch nachholen ...

klar heiraten kann man(zwar nicht in Deutschland) , nur wird diese Ehe hier nicht anerkannt! Bzw. muss die /der ausländische Ehepartner nach drei Monaten das Land verlassen!
Die Hürden sind mittlerweile so hoch, dass niemand es schafft, innerhalb dieser drei Monate alle erforderlichen Papiere zu bekommen! Jedenfalls bei einer Ehe mit einer Thailänderin oder anderen "Exoten". Bei Ländern mit Sonderabkommen wie der Türkei, sieht das wieder ganz anders aus!

tabasco
26.11.2010, 21:27
Hier mal eine Frage aus einem Rechtsberatungsforum. Ob so viel Dreistigkeit bleibt einem die Spucke wech.


Hallo,

ich bin Deutsche, beziehe ALG 2 und kann leider aus privaten Gründen nicht aus D weg.

Mein Freund ist Türke, lebt und arbeitet in der Türkei. Er ist relativ kurz vor der Rente, hat einen guten Job, leider aber viele Schulden, die er abbezahlen muß. Er besitzt den grünen Paß, so dass er ohne Probleme einreisen kann u. spricht perfekt deutsch. Aufgrund seiner Schulden könnte er jedoch keine zwei Haushalte finanzieren.

Was würde mir bzgl. ALG II passieren, wenn wir heiraten würden? Es geht uns eigentlich nur um dieses Zusammengehörigkeitsgefühl u. um die spätere Rente. Mein Freund möchte wie bereits gesagt auf keinen Fall seinen Job aufgeben und ständig in Deutschland leben.

Vermutlich würde das JobCenter gleich die Zahlung einstellen und auf die Unterhaltspflicht hinweisen. Geht das so einfach? Was kann man da machen? Schließlich bin ich auf das Geld angewiesen. Mein Leben geht ja hier so weiter wie bisher.

Wäre schön, wenn jemand Rat wüßte.

Petra

Quelle (http://www.123recht.net/ALG-2-Verlust-bei-Heirat-__f273815.html#last)

Einatmen - Ausatmen ...

latrop
26.11.2010, 21:34
Hier mal eine Frage aus einem Rechtsberatungsforum. Ob so viel Dreistigkeit bleibt einem die Spucke wech.



Quelle (http://www.123recht.net/ALG-2-Verlust-bei-Heirat-__f273815.html#last)

Einatmen - Ausatmen ...

Sonst geht es denen noch gut ?
Wir sollen löhnen ? Ich fass es nicht, mit welcher Dreistigkeit solche Leute die Hand aufhalten.

tabasco
26.11.2010, 21:37
Sonst geht es denen noch gut ?
Wir sollen löhnen ? Ich fass es nicht, mit welcher Dreistigkeit solche Leute die Hand aufhalten.

Aber ist diese Offenheit nicht schon wieder putzig? Es steht ja ganz klar, worum es geht ... :lach:

Geil, gelle?

GG146
26.11.2010, 21:46
Bei dem Familiennachzug aus Ausland zu einem Deutschen muss die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gegeben sein.

Vulgo kann sich ein Dauerarbeitslose eine Frau aus Thailand holen, ohne dass er sich dabei Gedanken machen muss, wovon nun die beiden leben werden.

Warum eigentlich?

Familiennachzug fällt eben unter den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie nach Art. 6 GG und unter den entsprechenden EMRK Art. 8. Da kommen so profane Gesichtspunkte wie "Sicherung des Lebensunterhalts" eben nicht mehr in Betracht.

P. S.

Falls Du zufällig eine dieser ehemaligen ukrainischen Mitbürgerinnen kennst, die gerade eine Aufenthaltserlaubnis in D. braucht, ich bin gerade solo :]

http://1.1.1.4/bmi/www.militaryimages.net/photopost/data/500/Ukraine_Army.jpg

romeo1
26.11.2010, 21:49
Familiennachzug fällt eben unter den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie nach Art. 6 GG und unter den entsprechenden EMRK Art. 8. Da kommen so profane Gesichtspunkte wie "Sicherung des Lebensunterhalts" eben nicht mehr in Betracht.

P. S.

Falls Du zufällig eine dieser ehemaligen ukrainischen Mitbürgerinnen kennst, die gerade eine Aufenthaltserlaubnis in D. braucht, ich bin gerade solo :]

http://1.1.1.4/bmi/www.militaryimages.net/photopost/data/500/Ukraine_Army.jpg

Oh, bei Dir hauen wohl die Samenstränge langsam durch die Schädelplatte?:eek:

Hase
26.11.2010, 21:56
Falls Du zufällig eine dieser ehemaligen ukrainischen Mitbürgerinnen kennst, die gerade eine Aufenthaltserlaubnis in D. braucht, ich bin gerade solo :]

Es ging glaub um Familiennachzug nicht um Familienplanung. :)):)):))

tabasco
18.02.2011, 21:34
Scho wieder


Hallo,

eine Frau ist seit kurzer Zeit aus dem Nicht-EU Ausland zum deutschen Ehemann gezogen. Da die Kosten des Integrationskurses eine enorme finanzielle Belastung wären, wurde ALG 2 beantragt, um von den Kosten befreit zu sein. Der Ehemann selber ist erwerbstätig und der ALG 2 Satz würde dementsprechend nur gering ausfallen. Der Sachbearbeiter, welcher die Regeln des ALG 2 Bezugs erklärte, meinte, ein so schneller Antrag auf ALG 2 nach Einreise wäre nicht normal, er würde dies jetzt der Ausländerbehörde melden. Welche Konsequenzen hätte dies für die Ehefrau? Ist in irgendeiner Weise ihre Aufenhaltserlaubnis dadurch beeinträchtigt?

Vielen Dank

Quelle (http://www.123recht.net/Antrag-auf-ALG-II---Meldung-an-die-Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rd-__f290822.html)

Und die Antwort auf den Beitrag


(...) Beim Zuzug zu deutschen Partnern spielt die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes keine Rolle.

Jawohl ...