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Vollständige Version anzeigen : Ich weiß nicht weiter: Heizkosten für ALGII-Empfänger?



heide
03.11.2010, 06:59
Ich weiß, dass hier alle Schreiber im Forum die Schnauze davon voll haben, sich immer und immer wieder mit H4 auseinander zu setzen.
Dennoch habe ich eine Frage und bitte um Eure Mithilfe, eine fundierte Antwort auf diese Frage zu finden und sie dann zu schreiben. Meine Schwiegertochter schläft nachts schon fast nicht mehr, weil sie nämlich mit der Nov-Abrechnung schon keine Heizkosten mehr ausgezahlt bekam.

Es geht um die Heizkosten, die ein ALG II Empfänger bislang erhielt.
Durch die Medien geisterte, dass diese Heizkosten nun nicht mehr von den JobCentern ab Jan oder Feb 2011 übernommen werden soll.
Ich selbst habe gegoogelt. §22 SGBII sagt, dass Heizkosten übernommen werden. Aber, ist das SGB II in der Beziehung auf dem neuesten Stand?

heide
03.11.2010, 07:00
Eine weitere Frage ist: Wie hoch darf in Berlin die Warmmiete höchstens sein, damit das JobCenter die volle Miete übernimmt?

tabasco
03.11.2010, 07:02
Eine weitere Frage ist: Wie hoch darf in Berlin die Warmmiete höchstens sein, damit das JobCenter die volle Miete übernimmt?
Stell Deine Fragen doch hier (http://www.123recht.net/forum_default.asp)

Da sitzen Laien-Experten :]

Paul Felz
03.11.2010, 07:07
Ich habe auf die Schnelle das hier gefunden:
http://www.sozialhilfe24.de/news/884/heizkosten-bei-hartz-iv-pauschaliert/

Das heißt aber doch nicht, daß die Heizkosten gestrichen werden, sondern pauschalisiert. Gibt es denn eine Begründung?

Leila
03.11.2010, 07:10
Guten Morgen, Heide!

Da mir die Verhältnisse in Deutschland nicht so genau bekannt sind, kann ich Dir nur diese Adresse (http://www.elo-forum.org) empfehlen. Dort wird Dir gewiß jemand Auskunft geben können.

Ich wünsche Dir einen schönen Tag und grüße Dich herzlich

Leila

Stanley_Beamish
03.11.2010, 07:12
Eine weitere Frage ist: Wie hoch darf in Berlin die Warmmiete höchstens sein, damit das JobCenter die volle Miete übernimmt?

Das kommt auf die Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft an.

http://www.berlin.de/jobcenter/treptow-koepenick/leistungsservice/leistungen-fuer-unterkunft-und-heizung/

heide
03.11.2010, 07:18
Das kommt auf die Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft an.

http://www.berlin.de/jobcenter/treptow-koepenick/leistungsservice/leistungen-fuer-unterkunft-und-heizung/

Zwei, Mutter und siebenjährige Tochter.

Paul Felz
03.11.2010, 07:20
Zwei, Mutter und siebenjährige Tochter.
Demnach:

Haushaltsgröße .... 2-Personen-Haushalt 444,00 Euro
.....

Die Richtwerte können bei bestehendem Wohnraum in besonders begründeten Fällen um bis zu 10 Prozent überschritten werden, insbesondere bei


Alleinerziehenden,

444 €; evtl. + 44,40 €. inkl. Heizung.

Apollyon
03.11.2010, 07:56
Strom wird nicht übernommen es sei den eine Nachzahlung ist fällig die die Energiewerke verlangen, das muss man dann aber per Dahrlehen wieder zurückzahlen so 15 € raten natürlich nur für den Fall wenn die Energiewerke sich nicht auf eine Ratenzahlung einlassen.

tabasco
03.11.2010, 08:24
Geht arbeiten ...

:]

Apollyon
03.11.2010, 08:32
Geht arbeiten ...

:]

Ich bin eine Fachkraft und vollzeitbeschäftigter Arbeitsloser weil ja soein Fachkräftemangel herrscht :rolleyes:
Gib mir eine Arbeit mit geeigneten Lohn dann gehe ich auch arbeiten.

Adunaphel
03.11.2010, 09:43
Ich weiß, dass hier alle Schreiber im Forum die Schnauze davon voll haben, sich immer und immer wieder mit H4 auseinander zu setzen.
Dennoch habe ich eine Frage und bitte um Eure Mithilfe, eine fundierte Antwort auf diese Frage zu finden und sie dann zu schreiben. Meine Schwiegertochter schläft nachts schon fast nicht mehr, weil sie nämlich mit der Nov-Abrechnung schon keine Heizkosten mehr ausgezahlt bekam.

Es geht um die Heizkosten, die ein ALG II Empfänger bislang erhielt.
Durch die Medien geisterte, dass diese Heizkosten nun nicht mehr von den JobCentern ab Jan oder Feb 2011 übernommen werden soll.
Ich selbst habe gegoogelt. §22 SGBII sagt, dass Heizkosten übernommen werden. Aber, ist das SGB II in der Beziehung auf dem neuesten Stand?

Heizkosten müssen von der ARGE in der tatsächlich entstandenen Höhe übernommen werden. Eine Ausnahme besteht bei sog. "unwirtschaftlichem Verhalten": Bestes Beispiel dazu: draußen sind -20 Grad und in der Wohnung sind 30 Grad und man kann imT-Shirt rumlaufen.

^Fenestrelle
03.11.2010, 09:55
Ich bin eine Fachkraft und vollzeitbeschäftigter Arbeitsloser weil ja soein Fachkräftemangel herrscht :rolleyes:
Ignorier die blöden Kommentare. Manche können oder wollen nicht anders und fühlen sich toll.

Paul Felz
03.11.2010, 09:55
Heizkosten müssen von der ARGE in der tatsächlich entstandenen Höhe übernommen werden. Eine Ausnahme besteht bei sog. "unwirtschaftlichem Verhalten": Bestes Beispiel dazu: draußen sind -20 Grad und in der Wohnung sind 30 Grad und man kann imT-Shirt rumlaufen.
Wie ich schon schrieb, ist da wohl eine Änderung in Pauschalen geplant. Wie das gehen soll, ist mir allerdings ein Rätsel. Es steht insbesondere im krassen Widerspruch zur ENEV. Sollen die Vermieter dann gezwungen werden, Energieeinsparungsmaßnahmen zu beauftragen?

^Fenestrelle
03.11.2010, 09:57
Es geht um die Heizkosten, die ein ALG II Empfänger bislang erhielt.
Durch die Medien geisterte, dass diese Heizkosten nun nicht mehr von den JobCentern ab Jan oder Feb 2011 übernommen werden soll.
Das betrifft m. M. nach diejenigen, die Wohngeld bzw. Sozialgeld beziehen. Ich würde dort auf der Matte stehen und das klären. Der/die Bearbeiter war vielleicht etwas übereifrig.

Adunaphel
03.11.2010, 11:01
Wie ich schon schrieb, ist da wohl eine Änderung in Pauschalen geplant. Wie das gehen soll, ist mir allerdings ein Rätsel. Es steht insbesondere im krassen Widerspruch zur ENEV. Sollen die Vermieter dann gezwungen werden, Energieeinsparungsmaßnahmen zu beauftragen?

Ach, Paul, hier kann ich nur immer wieder meinen ehemaligen Chef zitieren:

"Jede Woche wird eine neue Sau durchs Dorf gejagd..."

Da die Heizkosten zu den KdU gehören und die die Kommunen übernehmen, ist erst mal abzuwarten, welche kommunalen Richtlinien kommen.

maxikatze
03.11.2010, 11:12
Sind die Heizkostenzuschüsse nicht generell ganz gestrichen worden?

Paul Felz
03.11.2010, 11:15
Ach, Paul, hier kann ich nur immer wieder meinen ehemaligen Chef zitieren:

"Jede Woche wird eine neue Sau durchs Dorf gejagd..."

Da die Heizkosten zu den KdU gehören und die die Kommunen übernehmen, ist erst mal abzuwarten, welche kommunalen Richtlinien kommen.
Ja, das meine ich ja. Wieder mal völlig unüberlegt. Etwas anders ausgedrückt: wie sollen Heizungskosten pauschalisiert wenn der eine Mieter bauartbedingt 300 l/a x m² verbraucht, der andere aber nur 50 l/a x m²?

torun
03.11.2010, 11:16
Sind die Heizkostenzuschüsse nicht generell ganz gestrichen worden?

Nur die, die gezahlt wurden wegen extrem niedrigen Temperaturen.

tabasco
03.11.2010, 11:21
Ja, das meine ich ja. Wieder mal völlig unüberlegt. Etwas anders ausgedrückt: wie sollen Heizungskosten pauschalisiert wenn der eine Mieter bauartbedingt 300 l/a x m² verbraucht, der andere aber nur 50 l/a x m²?

Ganz einfach - wer 300 l/a x m² verbraucht soll entweder

a) frieren oder

b) die Differenz entweder selbst zahlen oder

c) sich eine andere Wohnung suchen.

Ist doch legitim, oder? Kann ein Angestellter eine Wohnung nicht bezahlen, gibt ihn sein Chef auch kein Gehalt extra, oder?

Lichtblau
03.11.2010, 11:23
Ich weiß, dass hier alle Schreiber im Forum die Schnauze davon voll haben, sich immer und immer wieder mit H4 auseinander zu setzen.
Dennoch habe ich eine Frage und bitte um Eure Mithilfe, eine fundierte Antwort auf diese Frage zu finden und sie dann zu schreiben. Meine Schwiegertochter schläft nachts schon fast nicht mehr, weil sie nämlich mit der Nov-Abrechnung schon keine Heizkosten mehr ausgezahlt bekam.

Es geht um die Heizkosten, die ein ALG II Empfänger bislang erhielt.
Durch die Medien geisterte, dass diese Heizkosten nun nicht mehr von den JobCentern ab Jan oder Feb 2011 übernommen werden soll.
Ich selbst habe gegoogelt. §22 SGBII sagt, dass Heizkosten übernommen werden. Aber, ist das SGB II in der Beziehung auf dem neuesten Stand?

Du solltest deine Frage hier (http://www.chefduzen.de/index.php) stellen.

Schwarzer Rabe
03.11.2010, 11:26
Ich bin eine Fachkraft und vollzeitbeschäftigter Arbeitsloser weil ja soein Fachkräftemangel herrscht :rolleyes:
Gib mir eine Arbeit mit geeigneten Lohn dann gehe ich auch arbeiten.

Warum stellen Arbeitslose erst Forderungen und erfüllen nicht zuerst ihre Pflichten? ?(

tabasco
03.11.2010, 11:27
Warum stellen Arbeitslose erst Forderungen und erfüllen nicht zuerst ihre Pflichten? ?(

OT: Wo Du schon da bist, kannst Du mich endlich in die Die alte Garde -Benutzergruppe freischalten, ?!

Adunaphel
03.11.2010, 11:30
Ja, das meine ich ja. Wieder mal völlig unüberlegt. Etwas anders ausgedrückt: wie sollen Heizungskosten pauschalisiert wenn der eine Mieter bauartbedingt 300 l/a x m² verbraucht, der andere aber nur 50 l/a x m²?

Eben. Sowas überfordert den Sachbearbeiter, erfreut aber den Anwalt :D:D:D

Schwarzer Rabe
03.11.2010, 11:30
OT: Wo Du schon da bist, kannst Du mich endlich in die Die alte Garde -Benutzergruppe freischalten, ?!

erledigt :)

^Fenestrelle
03.11.2010, 14:03
Warum stellen Arbeitslose erst Forderungen und erfüllen nicht zuerst ihre Pflichten? ?(
Woher willst du wissen, dass Apollyon seine Pflichten nicht erfüllt?

Schwarzer Rabe
03.11.2010, 15:06
Woher willst du wissen, dass Apollyon seine Pflichten nicht erfüllt?

Pflicht = Arbeit, Forderung = "angemessener Lohn (ab 20,-€/h)"

heide
04.11.2010, 09:15
Demnach:
444 €; evtl. + 44,40 €. inkl. Heizung.

Ich habe gestern noch einmal alle Berechnungsgrundlagen überprüft. Die Mietbeihilfe beträgt einschl Heizkosten 444,00€.
Danke für Deine Hilfe. An dieser Stelle danke ich allen Usern/Innen für die Hilfe.
Einiges konnte ich verwenden. Meine Schwiegertochter ist heute im JobCenter, um die Angelegenheit persönlich zu besprechen.
Ich werde vom Ausgang des Gespräches berichten.

heide
04.11.2010, 09:18
Geht arbeiten ...

:]
Guter Rat, aber nicht einfach umsetzbar. Meine Schwiegertochter schreibt sich die Finger wund, um sich zu bewerben.
Von dem letzten Vorstellungsgespräch hat sie nicht einmal eine Rückantwort bekommen, obwohl sie die Absage schriftlich braucht, um diese beim JobCenter vorzulegen.
Es ist in Berlin nicht leicht, als Alleinerziehende einen Full-Time-Job zu bekommen, auch wenn man eine Fahrzeit von zwei Stunden für eine Strecke zum Arbeitsplatz in Kauf nimmt.

heide
04.11.2010, 09:21
Ich habe auf die Schnelle das hier gefunden:
http://www.sozialhilfe24.de/news/884/heizkosten-bei-hartz-iv-pauschaliert/

Das heißt aber doch nicht, daß die Heizkosten gestrichen werden, sondern pauschalisiert. Gibt es denn eine Begründung?

Es ist so, dass eine Höchstmiete für z.b. 1 Mutter mit Kind, eine Warmmiete in Höhe von 444,00€ gezahlt wird. Darin sind die Heizkosten enthalten, egal wie hoch diese sind. Wenn also das Geld nicht reicht, dass vom JobCenter gezahlt wird, dann muss der Bedürftige den Überhang selbst zahlen.

heide
04.11.2010, 09:23
Strom wird nicht übernommen es sei den eine Nachzahlung ist fällig die die Energiewerke verlangen, das muss man dann aber per Dahrlehen wieder zurückzahlen so 15 € raten natürlich nur für den Fall wenn die Energiewerke sich nicht auf eine Ratenzahlung einlassen.


Strom wird nicht gezahlt, richtig. Ich weiß aber nicht, ob nicht doch Stromkosten übernommen werden, wenn z.B. mit Nachtspeicheröfen geheizt wird.

heide
04.11.2010, 09:28
Das betrifft m. M. nach diejenigen, die Wohngeld bzw. Sozialgeld beziehen. Ich würde dort auf der Matte stehen und das klären. Der/die Bearbeiter war vielleicht etwas übereifrig.
Richtig, nur wurde das in den Medien durch einander geworfen. So entstand das Chaos.
Ich selbst habe versucht, wenigstens Wohngeld zu beantragen. Doch das dieses Wohngeld nach der Brutto-Rente, die bei mir unter 1000 € liegt, berechnet wird, bekomme ich kein Wohngeld.
So habe ich nach Abzug von Miete, Strom und Gas höchstens noch 50€ über dem Netto-Hartz 4.

heide
04.11.2010, 09:31
Ja, das meine ich ja. Wieder mal völlig unüberlegt. Etwas anders ausgedrückt: wie sollen Heizungskosten pauschalisiert wenn der eine Mieter bauartbedingt 300 l/a x m² verbraucht, der andere aber nur 50 l/a x m²?

Frage das bitte unsere Politiker.
Meine Schwiegertochter wohnt in einem Altbau von 1939. Die Außenwände sind nicht isoliert und in den Scheiben ist normales Fensterglas in Holzrahmen.

heide
04.11.2010, 09:34
Ganz einfach - wer 300 l/a x m² verbraucht soll entweder

a) frieren oder

b) die Differenz entweder selbst zahlen oder

c) sich eine andere Wohnung suchen.

Ist doch legitim, oder? Kann ein Angestellter eine Wohnung nicht bezahlen, gibt ihn sein Chef auch kein Gehalt extra, oder?

Also zu a) - Berliner Modell, angedacht von Sarrazin
b) - so ist es bereits eingeführt
c) - wer zahlt den Umzug? Und mit welcher Begründung soll die Wohnung, die in der Norm mit der Warmmiete liegt, gekündigt werden, damit der Umzug auf Darlehnsbasis vom JobCenter übernommen wird?

tabasco
04.11.2010, 09:59
(...)
c) - wer zahlt den Umzug? Arge. Und auch pauschal.


(...) Und mit welcher Begründung soll die Wohnung, die in der Norm mit der Warmmiete liegt, gekündigt werden, damit der Umzug auf Darlehnsbasis vom JobCenter übernommen wird?

Ganz einfach - Gehalt eines Angestellten bemisst sich nicht nach deren Bedürfnissen, tatsächlichen oder vermeintlichen. Aus welchem Grund bemisst sich die Sozialleistung nach Bedarf? Der Bedarf soll sich eben daran anpassen. Hier bitte aber differenteren - zwischen dem richtigen Bedarf, wie z.B. breite Türen und mehr Wendefläche für Rollstuhlfahrer und dem vermeintlichen, wie Wohnen in Schick-Altbau: Miete klein, Heizkosten immens.

^Fenestrelle
04.11.2010, 10:09
Pflicht = Arbeit, Forderung = "angemessener Lohn (ab 20,-€/h)"
Das mit den ab 20 EUR/h konnte ich nirgends lesen, aber vielleicht weißt du mehr als ich.


Arge. Und auch pauschal.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ARGE & Co. prinzipiell und generell Umzüge finanzieren.


Aus welchem Grund bemisst sich die Sozialleistung nach Bedarf? Der Bedarf soll sich eben daran anpassen. Hier bitte aber differenteren - zwischen dem richtigen Bedarf, wie z.B. breite Türen und mehr Wendefläche für Rollstuhlfahrer und dem vermeintlichen, wie Wohnen in Schick-Altbau: Miete klein, Heizkosten immens.
"Bedarf" meint etwas anderes, nämlich z. B. Zuschläge für Schwangere oder bei besonderer erforderlicher Ernährung (ärztlich hundertausend mal attestiert). Ebenso verringert sich aber auch der "Bedarf" bei z. B. Ehepartnern.
Bitte nicht immer nur einseitig betrachten.

^Fenestrelle
04.11.2010, 10:19
[...] Wohnen in Schick-Altbau: Miete klein, Heizkosten immens.
Die ARGE schaut auch auf die Nebenkosten. Es gibt für Kaltmiete UND Nebenkosten diese Richtwertetabellen. Zahlst du (übertrieben) 150 EUR kalt und 200 EUR NK, kommt die ARGE auch auf dich zu und fordert dich wenigstens auf die NK zu senken.

Aus meinem Nähkästchen:
Meine NK wurden im letzten Abrechnungszeitraum um rund 20 EUR gesenkt, weil ich :knie: vorbildlich Heizkosten gespart habe.
In diesem Jahr hat sich der Vermieter dazu entschlossen, irgendwelches Digitalfernsehen installieren zu lassen (habe kein TV) und den Hausmeister um mehr als 50 % mehr zu entlohnen. Im Endeffekt zahle ich jetzt 11 EUR mehr NK als vor der Senkung. Ich wette, bald kommt ein Schreiben der ARGE, ich soll meine NK senken.
Es steht mir *hier oben*!

tabasco
04.11.2010, 10:35
(...)
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ARGE & Co. prinzipiell und generell Umzüge finanzieren.
Das ist kein Irrtum - bei dem Umzug, zu dem die Arge animiert, zahlt diese auch den Umzug.


(...) "Bedarf" meint etwas anderes, nämlich z. B. Zuschläge für Schwangere oder bei besonderer erforderlicher Ernährung (ärztlich hundertausend mal attestiert). Ebenso verringert sich aber auch der "Bedarf" bei z. B. Ehepartnern.
Bitte nicht immer nur einseitig betrachten.He? Verstehe ich nicht? Habe ich das gleiche nicht gerade in meinem Rollstuhlfahrerbeispiel geschrieben?

elas
04.11.2010, 10:40
Ich bin eine Fachkraft und vollzeitbeschäftigter Arbeitsloser weil ja soein Fachkräftemangel herrscht :rolleyes:
Gib mir eine Arbeit mit geeigneten Lohn dann gehe ich auch arbeiten.

Dafür bist du zuständig und nicht andere.

Apollyon
04.11.2010, 10:48
Dafür bist du zuständig und nicht andere.

Wenn man verlangt das ich arbeiten gehen soll muss man mir schon eine Arbeit geben die was taugt, denn es stimmt nicht im entferntesten das es einen Fachkräftemangel gibt und die logistik einen Boom erlebt, dann hätte ich ja Arbeit da ich für diese Branche ausgebildet worden bin. Und mehr als Bewerbungen schreiben und Bewerbungsgespräche führen kann ich nicht.

elas
04.11.2010, 21:05
Wenn man verlangt das ich arbeiten gehen soll muss man mir schon eine Arbeit geben die was taugt, denn es stimmt nicht im entferntesten das es einen Fachkräftemangel gibt und die logistik einen Boom erlebt, dann hätte ich ja Arbeit da ich für diese Branche ausgebildet worden bin. Und mehr als Bewerbungen schreiben und Bewerbungsgespräche führen kann ich nicht.


Man muss dir einen Dreck geben.
Wenn du arbeiten willst kümmere dich gefälligst selbst darum:D

heide
05.11.2010, 06:08
]Arge. Und auch pauschal.
[/B]


Ganz einfach - Gehalt eines Angestellten bemisst sich nicht nach deren Bedürfnissen, tatsächlichen oder vermeintlichen. Aus welchem Grund bemisst sich die Sozialleistung nach Bedarf? Der Bedarf soll sich eben daran anpassen. Hier bitte aber differenteren - zwischen dem richtigen Bedarf, wie z.B. breite Türen und mehr Wendefläche für Rollstuhlfahrer und dem vermeintlichen, wie Wohnen in Schick-Altbau: Miete klein, Heizkosten immens.

Das ist falsch. Ich habe gerade Erfahrung damit gemacht.

Zu den Wohnung: Schick-Altbauten von 1939? Eher wohl ein Siedlungsbau mit Decken ohne Stuck usw.
Dass mit den Rollstuhl-gerechten Wohnungen steht auf einem ganz anderen Blatt. Auch an dieser Stelle tut sich die ARGE schwer, wenn der Rollstuhlfahrer in einer Wohnung wohnt, die billiger ist, aber keine Wendefläche hat, wenn der Rollstuhlfahrer in eine behinderten gerechte Wohnung umziehen will, die teurer ist. Auch hier sprach ich neulich gerade mit einer Frau, die genau das will, aber die Umzugskosten von der ARGE, sowie auch die höhrere Miete, nicht gezahlt werden sollen. Die Frau hat mittlerweile schon mehrere ärztliche Atteste eingereicht.

Apollyon
05.11.2010, 12:12
Man muss dir einen Dreck geben.
Wenn du arbeiten willst kümmere dich gefälligst selbst darum:D

Erzähl das den hunderttausenden deutschen arbeitslosen Fachkräften, die werden dir aber einen Husten ;)

elas
05.11.2010, 17:31
Erzähl das den hunderttausenden deutschen arbeitslosen Fachkräften, die werden dir aber einen Husten ;)

Fachkräfte sind nicht arbeitslos.

Was du meinst sind Fuck-Kräfte.

Apollyon
06.11.2010, 07:21
Fachkräfte sind nicht arbeitslos.

Was du meinst sind Fuck-Kräfte.

:rolleyes:
Das Zeigt deine bereitschaft zu einer normalen Diskussion, werd doch Politiker wenn du soweit der realität argumentierst.

heide
06.11.2010, 07:53
Fachkräfte sind nicht arbeitslos.

Was du meinst sind Fuck-Kräfte.

Bitte, ich freue mich immer, wenn es User/Innen gibt, die sich solcher Sätze nicht bedienen.
Außerdem ging es hier um Heizkosten, gelle.

heide
06.11.2010, 08:01
Wenn man verlangt das ich arbeiten gehen soll muss man mir schon eine Arbeit geben die was taugt, denn es stimmt nicht im entferntesten das es einen Fachkräftemangel gibt und die logistik einen Boom erlebt, dann hätte ich ja Arbeit da ich für diese Branche ausgebildet worden bin. Und mehr als Bewerbungen schreiben und Bewerbungsgespräche führen kann ich nicht.

Je länger eine Berufstätiger aus seinem Job heraus ist, desto mehr ist die Wahrscheinlichkeit, nicht wieder in den 1. Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Leider nützen auch die Fortbildungsmaßnahmen über die ARGE's nicht wirklich, um nach der neuen Ausbildung oder Weiterbildung einen festen Full-Time-Job zu bekommen.

Bekommt man einen Job über einen Vermittlungsgutschein, dann wird der Arbeitsvertrag erfahrungsgemäß nach einem halben Jahr meistens gekündigt.
Auch als "Neueingsteiger" , der sich aus einer Fortbildungsmaßnahme ergibt, muss der Neueinsteiger immer von der ARGE ein Papier beim eventuell neuen Arbeitgeber vorlegen, denn der neue Arbeitgeber kann mindestens 4 Wochen lang, wenn nicht gar länger, den Neueinsteiger kostenlos Probe arbeiten lassen.
Die ARGE zahlt!

elas
06.11.2010, 09:39
Fachkräfte sind nicht arbeitslos.

Was du meinst sind Fuck-Kräfte.

Bitte, ich freue mich immer, wenn es User/Innen gibt, die sich solcher Sätze nicht bedienen.
Außerdem ging es hier um Heizkosten, gelle.

Entschuldige............es macht mich einfach zornig wenn ich solche Sätze lese von Leuten, die sich von arbeitenden Menschen aushalten lassen:

"Wenn man verlangt das ich arbeiten gehen soll muss man mir schon eine Arbeit geben die was taugt"

elas
06.11.2010, 09:40
:rolleyes:
Das Zeigt deine bereitschaft zu einer normalen Diskussion, werd doch Politiker wenn du soweit der realität argumentierst.

Du solltest nicht normal diskutieren sondern normal arbeiten!!!

heide
06.11.2010, 18:50
[QUOTE=heide;4151495]

Entschuldige............es macht mich einfach zornig wenn ich solche Sätze lese von Leuten, die sich von arbeitenden Menschen aushalten lassen:

"Wenn man verlangt das ich arbeiten gehen soll muss man mir schon eine Arbeit geben die was taugt"



Ich danke Dir, dass Du den Mut hattest, Dich zu entschuldigen. Das rechne ich Dir sehr hoch an.

heide
08.11.2010, 07:02
Eine H4-Empfängerin hat einen Teil-Zeit-Job angenommen. Ihr macht der Job Freude.
Nun rief der Sachbearbeiter vom JobCenter beim AG an, und drängte, in mehrmaligen Anrufen, die Frau in einen Full-Time-Job zu übernehmen.
Der AG gab Auskunft mit der Argumentation, er könne sich keinen Vollzeitarbeiter leisten.
Da wurde die AN zum AG zu einem Gespräch bestellt.
Sie wurde gefragt, was das Ganze soll? Die AN wusste von nichts. Die Anrufe geschahen ohne ihr Wissen.
Nun bangt die Arme um ihren Teil-Zeit-Job, denn der AG lies durchblicken, dass er nicht gewillt ist, sich weiterhin vom JobCenter tel. gelästigen zu lassen.
Das Ganze beschah vor ein paar Tagen.

Scrooge
08.11.2010, 11:02
Für die Beurteilung des Sachverhalts wäre es noch wichtig, ob das Arbeitsverhältnis vom Jobcenter in irgendeiner Form unterstützt wurde oder wird.
Wenn die Frau sich alleine (ohne Vermittlungsgutschein, Eingliederungszuschuss o.Ä.) eine Teilzeitstelle gesucht hat, würde ich beim Sachbearbeiter ein Unterlassen seiner Anrufe einfordern und den Vorgesetzten über diese Vorgehensweise informieren. Meiner Meinung nach verstößt der Anruf beim Arbeitgeber gegen Datenschutzbestimmungen.
Etwas anderes ist es, wenn das Jobcenter bspw. einen Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber zahlt. Da gibt es durchaus Konstellationen, wo Absprachen zwischen Jobcenter und Arbeitgeber erfolgen.
Nichtsdestotrotz ist es sicher ungeschickt einen Arbeitgeber mehr als einmal nach der Umwandlung des Teilzeitarbeitsverhältnisses zu fragen. Ein Nein sollte da genügen.

Allerdings gilt in beiden Fällen Folgendes: Die Arbeitnehmerin ist natürlich verpflichtet, weiterhin nach einer Vollzeitstelle, mit der sie ihren gesamten Bedarf decken kann, zu suchen, auch wenn ihr die Teilzeitarbeit gefällt.

heide
09.11.2010, 08:30
Für die Beurteilung des Sachverhalts wäre es noch wichtig, ob das Arbeitsverhältnis vom Jobcenter in irgendeiner Form unterstützt wurde oder wird.
Wenn die Frau sich alleine (ohne Vermittlungsgutschein, Eingliederungszuschuss o.Ä.) eine Teilzeitstelle gesucht hat, würde ich beim Sachbearbeiter ein Unterlassen seiner Anrufe einfordern und den Vorgesetzten über diese Vorgehensweise informieren. Meiner Meinung nach verstößt der Anruf beim Arbeitgeber gegen Datenschutzbestimmungen.
Etwas anderes ist es, wenn das Jobcenter bspw. einen Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber zahlt. Da gibt es durchaus Konstellationen, wo Absprachen zwischen Jobcenter und Arbeitgeber erfolgen.
Nichtsdestotrotz ist es sicher ungeschickt einen Arbeitgeber mehr als einmal nach der Umwandlung des Teilzeitarbeitsverhältnisses zu fragen. Ein Nein sollte da genügen.

Allerdings gilt in beiden Fällen Folgendes: Die Arbeitnehmerin ist natürlich verpflichtet, weiterhin nach einer Vollzeitstelle, mit der sie ihren gesamten Bedarf decken kann, zu suchen, auch wenn ihr die Teilzeitarbeit gefällt.

Sie ist froh, überhaupt erst wieder einmal teilweise arbeiten zu können.
Die Full-Time-Jobs liegen in Berlin nicht unbedingt auf der Strasse.

Scrooge
09.11.2010, 08:58
Sie ist froh, überhaupt erst wieder einmal teilweise arbeiten zu können.
Die Full-Time-Jobs liegen in Berlin nicht unbedingt auf der Strasse.
Das finde ich menschlich auch nachvollziehbar. Trotzdem wird sie nach einer Arbeit suchen müssen, von der sie ohne staatliche Unterstützung leben kann. So lange wird das Jobcenter weiterhin lästig bleiben (müssen).

heide
10.11.2010, 05:31
Das finde ich menschlich auch nachvollziehbar. Trotzdem wird sie nach einer Arbeit suchen müssen, von der sie ohne staatliche Unterstützung leben kann. So lange wird das Jobcenter weiterhin lästig bleiben (müssen).

Die Frau hat ein 5-jähriges Kind - wenn das Kind 14 Jahre alt ist, muss die Mama erst einen Full-time-Job suchen, sagt das SGB.

Scrooge
10.11.2010, 06:06
Die Frau hat ein 5-jähriges Kind - wenn das Kind 14 Jahre alt ist, muss die Mama erst einen Full-time-Job suchen, sagt das SGB.
Wenn Du eine Frage stellst, aber einen Teil der Hintergründe nicht nennst, dann bekommst Du auch Antworten, die nicht zu 100 % passen.
Ich kann ja nicht hellsehen! :shrug:

heide
11.11.2010, 13:06
Wenn Du eine Frage stellst, aber einen Teil der Hintergründe nicht nennst, dann bekommst Du auch Antworten, die nicht zu 100 % passen.
Ich kann ja nicht hellsehen! :shrug:

Sorry, hast Recht.
Ich bekam die Info auch erst ein paar Tage später.

heide
11.11.2010, 13:08
Meine Schwiegertochter war heute im JobCenter. Die Dame im Amt konnte mit dem § 22 des SBG nichts anfangen.
Meine Schwiegertochter bekommt nun das Geld für die Heizung. Heute wohl wurde noch eine Überweisung gemacht für den Monat Nov. 2010.