Vollständige Version anzeigen : "bunte Republik Deutschland": Mördertalent Öchan K. darf bleiben!
Strandwanderer
29.10.2010, 07:12
Unsere Renten sind wieder ein Stückweit sicherer geworden:
Öchan K. (25) ermordete als 18-Jähriger den Liebhaber seiner Schwester – weil dieser angeblich die Familienehre beschmutzte. Dafür wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt.
Zudem wollten die Behörden den Türken in seine Heimat abschieben – sie sind überzeugt, dass von Öchan K. weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht und er auch wieder morden könnte.
Jetzt klagte Öchan K. gegen die Abschiebung. Unfassbar: Der verurteilte Mörder erzielte einen Erfolg, darf zunächst in Deutschland bleiben!
. . .
Rückblick: Schon als 12-Jähriger fiel Öchan K. aus Esslingen (Baden-Württemberg) durch Gewaltdelikte auf, als 13-Jähriger stach er im Streit einen Jugendlichen nieder, galt bei der Polizei als Intensivtäter. 2004 forderte Öchan K. den Freund (27) seiner Schwester auf, die Beziehung zu beenden. Als der ihn auslachte, stach er 44-mal mit einem Messer auf ihn ein und tötete ihn.
Während der Haft ordnete das Regierungspräsidium Stuttgart die Ausweisung von Öchan K. an. 2008 klagte der Killer zum ersten Mal dagegen – ohne Erfolg. Begründung des Gerichts: Wiederholungsgefahr!
Im März kam Öchan K. dann auf Bewährung frei, zog vor den Verwaltungsgerichtshof. Dort meinte Gutachter Prof. Dr. Reimar du Bois: „Von Öchan K. geht keine konkrete Gefährdung mehr aus. Er kann jetzt schwierige Situationen meistern.“
. . .
Öchan K. will eine Türkin mit deutschem Pass heiraten, eine Familie gründen – und das könnte bei künftigen Straftaten eine Abschiebung erschweren bzw. unmöglich machen.
http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/29/abschiebung/irrsinn-warum-werden-wir-so-einen-killer-nicht-los.html
Wie auch kann der "Brückenbau" gelingen, den die Bundesdrohne Wulff zum Programm gemacht hat, wenn jeder Türke wegen solcher Lappalien gleich abgeschoben wird?!
Heiliger
29.10.2010, 07:20
Unsere Renten sind wieder ein Stückweit sicherer geworden:
http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/29/abschiebung/irrsinn-warum-werden-wir-so-einen-killer-nicht-los.html
Wie auch kann der "Brückenbau" gelingen, den die Bundesdrohne Wulff zum Programm gemacht hat, wenn jeder Türke wegen solcher Lappalien gleich abgeschoben wird?!
Die Gesetze müssten dahin geändert werden, das jeder Migrant der nicht deutscher Staatsbürger ist, bei kriminellen Handlungen auszuweisen ist!
Ohne wenn und aber!
So ein stück Dreck braucht vielleicht Wulff und (Sch)Westerwelle, aber nicht wir Deutsche!
Da dachte manch einer das Ehrenmörder abgeschoben werden können wenn sie ihre Haftsrafe abgesessen haben. Im Angesicht des Fachkräftemangels dieser Republik machen die Gerichte sowas zum Glück nicht mit :
Öchan K. (25) ermordete als 18-Jähriger den Liebhaber seiner Schwester – weil dieser angeblich die Familienehre beschmutzte. Dafür wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt.
Zudem wollten die Behörden den Türken in seine Heimat abschieben – sie sind überzeugt, dass von Öchan K. weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht und er auch wieder morden könnte.
Jetzt klagte Öchan K. gegen die Abschiebung. Unfassbar: Der verurteilte Mörder erzielte einen Erfolg, darf zunächst in Deutschland bleiben!
„Von Öchan K. geht keine konkrete Gefährdung mehr aus. Er kann jetzt schwierige Situationen meistern.“
Weiterlesen (http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/29/abschiebung/irrsinn-warum-werden-wir-so-einen-killer-nicht-los.html).
Ist also nix mit Abschiebung wenn die Strafe mehr als drei Jahre beträgt. Wir hingegen würden jeden Intergrationsverweigerer sofort Abschieben und Mörder würden eh Baumeln.
Peg Bundy
29.10.2010, 10:35
Schon als 12-Jähriger fiel Öchan K. aus Esslingen (Baden-Württemberg) durch Gewaltdelikte auf, als 13-Jähriger stach er im Streit einen Jugendlichen nieder, galt bei der Polizei als Intensivtäter. 2004 forderte Öchan K. den Freund (27) seiner Schwester auf, die Beziehung zu beenden. Als der ihn auslachte, stach er 44-mal mit einem Messer auf ihn ein und tötete ihn.
Die Politwarze wirds freuen, geht doch von dem Schätzchen überhaupt keine Gefahr aus. Bodenlose Frechheit, ihn mit Abschiebedrohungen so zu verängstigen.
JensVandeBeek
29.10.2010, 10:44
Manchmal hat man einfach keine Wörter mehr!
henriof9
29.10.2010, 10:45
Die Politwarze wirds freuen, geht doch von dem Schätzchen überhaupt keine Gefahr aus. Bodenlose Frechheit, ihn mit Abschiebedrohungen so zu verängstigen.
Und deswegen ist es erst recht eine bodenlose Frechheit wie uns die Politiker neuerdings weiterhin verarschen wenn sie laut postulieren, daß zukünftig Integrationsverweigerern auch mit dem Entzug des Aufenthaltsrecht gedroht werden soll, wohlwissend, daß dies jeder Zeit mit einem Anwalt ad absurdum geführt werden kann.
Peg Bundy
29.10.2010, 10:52
Und deswegen ist es erst recht eine bodenlose Frechheit wie uns die Politiker neuerdings weiterhin verarschen wenn sie laut postulieren, daß zukünftig Integrationsverweigerern auch mit dem Entzug des Aufenthaltsrecht gedroht werden soll, wohlwissend, daß dies jeder Zeit mit einem Anwalt ad absurdum geführt werden kann.
Aber Henri, dieses Talent ist sogar überaus gut integriert. Kennt er sich doch mit den großen deutschen Dichtern bestens aus. In diesem Falle Goethes "Erlkönig": Und bist Du nicht willig...
henriof9
29.10.2010, 10:57
Aber Henri, dieses Talent ist sogar überaus gut integriert. Kennt er sich doch mit den großen deutschen Dichtern bestens aus. In diesem Falle Goethes "Erlkönig": Und bist Du nicht willig...
Und da dachte ich deswegen, weil er seine Rechte genauestens kennt. :rolleyes:
Bruddler
29.10.2010, 11:10
Da dachte manch einer das Ehrenmörder abgeschoben werden können wenn sie ihre Haftsrafe abgesessen haben. Im Angesicht des Fachkräftemangels dieser Republik machen die Gerichte sowas zum Glück nicht mit :
Öchan K. (25) ermordete als 18-Jähriger den Liebhaber seiner Schwester – weil dieser angeblich die Familienehre beschmutzte. Dafür wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt.
Zudem wollten die Behörden den Türken in seine Heimat abschieben – sie sind überzeugt, dass von Öchan K. weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht und er auch wieder morden könnte.
Jetzt klagte Öchan K. gegen die Abschiebung. Unfassbar: Der verurteilte Mörder erzielte einen Erfolg, darf zunächst in Deutschland bleiben!
„Von Öchan K. geht keine konkrete Gefährdung mehr aus. Er kann jetzt schwierige Situationen meistern.“
Weiterlesen (http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/29/abschiebung/irrsinn-warum-werden-wir-so-einen-killer-nicht-los.html).
Ist also nix mit Abschiebung wenn die Strafe mehr als drei Jahre beträgt. Wir hingegen würden jeden Intergrationsverweigerer sofort Abschieben und Mörder würden eh Baumeln.
Seine Bewährungsstrafe dauert noch bis 2013, d.h. er wird bis dahin nicht abgeschoben.
In dieser Zeit will er eine Türkin mit deutschem Pass heiraten und eine Familie gründen.
Diese "Maßnahme" sichert ihm den dauerhaften Verbleib in unserem Unrechtsstaat namens Absurdistan....
Die Politwarze wirds freuen, geht doch von dem Schätzchen überhaupt keine Gefahr aus. Bodenlose Frechheit, ihn mit Abschiebedrohungen so zu verängstigen.
Auch ich war mehr als nur betroffen als ich das las. Woher nimmt dieser Brandstiftergedanke in der heutigen Zeit noch seine Nahrung Peg ;( ?(
Manchmal hat man einfach keine Wörter mehr!
Ja....war das jetzt negativ oder war das jetzt Positiv besetzt dein Statement Jens?(
Aber Henri, dieses Talent ist sogar überaus gut integriert. Kennt er sich doch mit den großen deutschen Dichtern bestens aus. In diesem Falle Goethes "Erlkönig": Und bist Du nicht willig...
Mir scheint das Henri den Gedanken der Nichtausgrenzung von Messermördern durch die Gesellschaft falsch umsetzt. Hier ist eine vertiefende Aufklärung
einfach unumgänglich.
Seine Bewährungsstrafe dauert noch bis 2013, d.h. er wird bis dahin nicht abgeschoben.
In dieser Zeit will er eine Türkin mit deutschem Pass heiraten und eine Familie gründen.
Diese "Maßnahme" sichert ihm den dauerhaften Verbleib in unserem Unrechtsstaat namens Absurdistan....
Das ist sehr gut für unser Land. Er kann nun mit Konflikten umgehen und am Aufbau einer Gesellschaft aktiv beteiligt sein die von Menschen wie ihm nur Profitieren wird.
Peg Bundy
29.10.2010, 11:23
Und da dachte ich deswegen, weil er seine Rechte genauestens kennt. :rolleyes:
Das kommt als positiver Fakt noch dazu. Der Mann ist vorbildlich integriert, kennt sich in dt. Kultur und Gesetze aus, von ihm geht keine Gefahr aus, will Deutschland mit kleinen mohammedanischen Rentensicherern beglücken - mit einem Wort Vorzeigestaatsbürger.
Die Politwarze wirds freuen, geht doch von dem Schätzchen überhaupt keine Gefahr aus. Bodenlose Frechheit, ihn mit Abschiebedrohungen so zu verängstigen.
Die größte Gefahr für Deutschland sind gewisse bestochene oder total verblödete gesetzesbrechende oder verbiegende Richter. Ich hege immer noch die Hoffnung, dass einige von ihnen kulturell bereichert werden.
Bruddler
29.10.2010, 11:28
Das kommt als positiver Fakt noch dazu. Der Mann ist vorbildlich integriert, kennt sich in dt. Kultur und Gesetze aus, von ihm geht keine Gefahr aus, will Deutschland mit kleinen mohammedanischen Rentensicherern beglücken - mit einem Wort Vorzeigestaatsbürger.
Er wird sicherlich bald als bestens integrierter Vorzeigetürke bei Anne Will oder bei Sandra Maischberger zu sehen sein ?!
Und deswegen ist es erst recht eine bodenlose Frechheit wie uns die Politiker neuerdings weiterhin verarschen wenn sie laut postulieren, daß zukünftig Integrationsverweigerern auch mit dem Entzug des Aufenthaltsrecht gedroht werden soll, wohlwissend, daß dies jeder Zeit mit einem Anwalt ad absurdum geführt werden kann.
Alfred, als Gutmensch :
Lieber henriof9,
deine Worte haben mich mehr als nur stark verängstigt. Du hängst einer Gedanklich schon fast in Richtung Faschistoid zu nennenden Randgruppe an, deren Reale Umsetzung für Junge Migranten, die gerne in unserer Gesellschaft Leben und Mitgestalten wollen, die Bunte Kleckse der Vielfalt der Freude und der Positiven Andersartigkeit in unsere Monotheistische Gesellschaft tragen möchten, nicht nur Angst, sondern auch einen Versagensdruck auslösen. Die Folgen solch einer Inquisatorischen Gedankenmafia kennen wir alle.
mit betroffenheit, Alfred
Alfred als Realist :
henriof9, du hast recht. Es ist eine Schande die unsere Justiz dort abliefert.
Strandwanderer
29.10.2010, 11:29
Das Thema gibt es bereits.
siehe: http://www.politikforen.net/showthread.php?t=101314
Bitte zusammenlegen.
Er wird sicherlich bald als bestens integrierter Vorzeigetürke bei Anne Will oder bei Sandra Maischberger zu sehen sein ?!
Und in Schulen Vorträge halten...
Paul Felz
29.10.2010, 11:30
Rückblick: Schon als 12-Jähriger fiel Öchan K. aus Esslingen (Baden-Württemberg) durch Gewaltdelikte auf, als 13-Jähriger stach er im Streit einen Jugendlichen nieder, galt bei der Polizei (http://www.polizei.de/) als Intensivtäter. 2004 forderte Öchan K. den Freund (27) seiner Schwester auf, die Beziehung zu beenden. Als der ihn auslachte, stach er 44-mal mit einem Messer auf ihn ein und tötete ihn.
Natürlich geht von dem keine Gefahr mehr aus. Ist ja quasi ein ganz friedliches Lämmchen. Als 13-jähriger schon al Intensivtäter zu gelten ist gar nicht so einfach. Da sollte man schon Respekt vor haben (wenn man nicht gerade 44 Messerstiche vorzieht).
Sein Beruf dürfte nicht schwer zu erraten sein. Er wird die Rente* sichern und gleichzeitig die Facharbeiterlücke ausfüllen.
*Seine, nicht unsere.
henriof9
29.10.2010, 11:30
Das kommt als positiver Fakt noch dazu. Der Mann ist vorbildlich integriert, kennt sich in dt. Kultur und Gesetze aus, von ihm geht keine Gefahr aus, will Deutschland mit kleinen mohammedanischen Rentensicherern beglücken - mit einem Wort Vorzeigestaatsbürger.
Mir scheint das Henri den Gedanken der Nichtausgrenzung von Messermördern durch die Gesellschaft falsch umsetzt. Hier ist eine vertiefende Aufklärung
einfach unumgänglich.
Ich bitte darum denn, langsam bekomme ich ja ein schlechtes Gewissen weil ich kein Vorzeigestaatsbürger bin.
Bruddler
29.10.2010, 11:30
Alfred, als Gutmensch :
Lieber henriof9,
deine Worte haben mich mehr als nur stark verängstigt. Du hängst einer Gedanklich schon fast in Richtung Faschistoid zu nennenden Randgruppe an, deren Reale Umsetzung für Junge Migranten, die gerne in unserer Gesellschaft Leben und Mitgestalten wollen, die Bunte Kleckse der Vielfalt der Freude und der Positiven Andersartigkeit in unsere Monotheistische Gesellschaft tragen möchten, nicht nur Angst, sondern auch einen Versagensdruck auslösen. Die Folgen solch einer Inquisatorischen Gedankenmafia kennen wir alle.
mit betroffenheit, Alfred
Alfred als Realist :
henriof9, du hast recht. Es ist eine Schande die unsere Justiz dort abliefert.
"unsere Justiz" ? ....ist es wirklich unsere Justiz ? ;(
Paul Felz
29.10.2010, 11:32
Alfred, als Gutmensch :
Lieber henriof9,
deine Worte haben mich mehr als nur stark verängstigt. Du hängst einer Gedanklich schon fast in Richtung Faschistoid zu nennenden Randgruppe an, deren Reale Umsetzung für Junge Migranten, die gerne in unserer Gesellschaft Leben und Mitgestalten wollen, die Bunte Kleckse der Vielfalt der Freude und der Positiven Andersartigkeit in unsere Monotheistische Gesellschaft tragen möchten, nicht nur Angst, sondern auch einen Versagensdruck auslösen. Die Folgen solch einer Inquisatorischen Gedankenmafia kennen wir alle.
mit betroffenheit, Alfred
Alfred als Realist :
henriof9, du hast recht. Es ist eine Schande die unsere Justiz dort abliefert.
Du solltest als guter Staatsbürger Henri der IG-Nazijäger melden
Peg Bundy
29.10.2010, 11:33
Auch ich war mehr als nur betroffen als ich das las. Woher nimmt dieser Brandstiftergedanke in der heutigen Zeit noch seine Nahrung Peg ;( ?(
Ja....war das jetzt negativ oder war das jetzt Positiv besetzt dein Statement Jens?(
Mir scheint das Henri den Gedanken der Nichtausgrenzung von Messermördern durch die Gesellschaft falsch umsetzt. Hier ist eine vertiefende Aufklärung
einfach unumgänglich.
Das ist sehr gut für unser Land. Er kann nun mit Konflikten umgehen und am Aufbau einer Gesellschaft aktiv beteiligt sein die von Menschen wie ihm nur Profitieren wird.
Ach hör mit dem Gesäusel auf, Du hast 0 Chance, Alfred. Du mußt erst einen Rechten öffentlich erlegt haben, ehe Dich die große IG in ihrer Mitte Willkommen heißt.
Ach hör mit dem Gesäusel auf, Du hast 0 Chance, Alfred. Du mußt erst einen Rechten öffentlich erlegt haben, ehe Dich die große IG in ihrer Mitte Willkommen heißt.
Ach menno Peg....da will man sich ändern, und dann kommt so ein Nierentritt aus deiner Feder. ;( Was soll ich den jetzt machen ?(
"unsere Justiz" ? ....ist es wirklich unsere Justiz ? ;(
Natürlich nicht.....klingt doch aber gut. :) Unsere Justiz würde sowas nicht auf die Menschen dieses Landes loslassen.
Menetekel
29.10.2010, 11:36
Unsere Renten sind wieder ein Stückweit sicherer geworden:
http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/29/abschiebung/irrsinn-warum-werden-wir-so-einen-killer-nicht-los.html
Wie auch kann der "Brückenbau" gelingen, den die Bundesdrohne Wulff zum Programm gemacht hat, wenn jeder Türke wegen solcher Lappalien gleich abgeschoben wird?!
Was soll man noch sagen, bei einem treffenden Resümee von Dir?
Peg Bundy
29.10.2010, 11:36
Ach menno Peg....da will man sich ändern, und dann kommt so ein Nierentritt aus deiner Feder. ;( Was soll ich den jetzt machen ?(
Bring ihnen Pauls Kopf, dann bist Du für Pitti der Einäugige unter den Blinden.
Natürlich geht von dem keine Gefahr mehr aus. Ist ja quasi ein ganz friedliches Lämmchen. Als 13-jähriger schon al Intensivtäter zu gelten ist gar nicht so einfach. Da sollte man schon Respekt vor haben (wenn man nicht gerade 44 Messerstiche vorzieht).
Sein Beruf dürfte nicht schwer zu erraten sein. Er wird die Rente* sichern und gleichzeitig die Facharbeiterlücke ausfüllen.
*Seine, nicht unsere.
Du hast es erkannt. Der Junge gehört zu der neuen Generation der Macher unter den Migranten. Der hat den Willen zur Aufbauleistung.
Bring ihnen Pauls Kopf, dann bist Du für Pitti der Einäugige unter den Blinden.
Niemals....X(
Zement einmal....von Paul dem Kraken oder von Paul dem Brillenträger und Glatzkopf?
Peg Bundy
29.10.2010, 11:39
Niemals....X(
Dann wirst Du mit der Schmach eines Nazis leben müssen. :dunno:
Peg Bundy
29.10.2010, 11:39
Niemals....X(
Zement einmal....von Paul dem Kraken oder von Paul dem Brillenträger und Glatzkopf?
Von Paul dem Faulen.
Dann wirst Du mit der Schmach eines Nazis leben müssen. :dunno:
Peg...ich hatte meinen beitrag editiert...schau doch noch einmal dort rein. :)
Aber....nö, ich bleibe nationalbolschewist und lasse Paul am Leben. :D
Peg Bundy
29.10.2010, 11:43
Peg...ich hatte meinen beitrag editiert...schau doch noch einmal dort rein. :)
Aber....nö, ich bleibe nationalbolschewist und lasse Paul am Leben. :D
Weichei.
Weichei.
Ewig Gestrige. :P
Peg Bundy
29.10.2010, 12:02
Ewig Gestrige. :P
Dafür war ich aber schon dort, wo Du nie hinkommen wirst - in den geheiligten Hallen der IG. :bah:
Strandwanderer
29.10.2010, 14:06
Was würden Messer-Musel Rentensicherer nur ohne die ihnen zugeneigten BRD-Richter machen?
"Ich halte Ihnen die Daumen. Machen Sie es gut", gab der Vorsitzende Richter dem 24-Jährigen auf den Weg.
. . .
Wer den smarten Türken mit den gegelten Haaren gestern erlebte, kann sich kaum vorstellen, welch grauenhaftes Verbrechen er als Jugendlicher begangen hat. Mit 18 stach er 2004 den neuen Lebensgefährten seiner älteren Schwester in Esslingen mit 40 Messerstichen nieder. Dann zerstörte er das Gesicht des 27-jährigen Opfers. Kurz vor der Bluttat hatte er den Geliebten seiner Schwester aufgefordert, die Beziehung zu beenden. Doch der lachte ihn aus und sagte, dann müsste er ihn schon umbringen. Darauf rastete der Türke aus. Seine 27-Jährige Schwester, zweifache Mutter, hatte sich zuvor einvernehmlich von ihrem Gatten getrennt und lebte in Scheidung. Doch ihrer Familie passte dieser Lebenswandel nicht.
Ein Mädchen rief: "Wir lieben dich."
Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den Mörder zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Der Täter habe die Familienehre wiederherstellen wollen. Der Vorsitzende Richter nannte das Verbrechen damals "verachtenswert". Einige Landsleute sahen dies anders. Als der Angeklagte nach dem Urteil abgeführt wurde, erhoben sich zahlreiche Zuschauer und winkten dem Mörder zu. Ein Mädchen rief: "Wir lieben dich."
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gerichtsurteil-verurteilter-moerder-darf-bleiben.53196ded-01a9-4501-8253-eb0a99027d01.html
In jedem normalen Staat hätte man die Unterstützermeute unmittelbar anschließend eingesammelt und abgeschoben.
Felix Krull
29.10.2010, 14:08
Nur sechs (6 !) Jahre für Mord bzw. Totschlag.
Man wundert sich fast, daß der bunte Präser Mohammed-Wulff ihm nicht direkt das Bundesverdienstkreuz verliehen hat.
Fiji Mermaid
29.10.2010, 17:18
Ich hoffe doch sehr, dass der abgestochene Ex-Freund ebenso ein Kültürer war?
Da dachte manch einer das Ehrenmörder abgeschoben werden können wenn sie ihre Haftsrafe abgesessen haben. Im Angesicht des Fachkräftemangels dieser Republik machen die Gerichte sowas zum Glück nicht mit :
Öchan K. (25) ermordete als 18-Jähriger den Liebhaber seiner Schwester – weil dieser angeblich die Familienehre beschmutzte. Dafür wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt.
Zudem wollten die Behörden den Türken in seine Heimat abschieben – sie sind überzeugt, dass von Öchan K. weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht und er auch wieder morden könnte.
Jetzt klagte Öchan K. gegen die Abschiebung. Unfassbar: Der verurteilte Mörder erzielte einen Erfolg, darf zunächst in Deutschland bleiben!
„Von Öchan K. geht keine konkrete Gefährdung mehr aus. Er kann jetzt schwierige Situationen meistern.“
Weiterlesen (http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/29/abschiebung/irrsinn-warum-werden-wir-so-einen-killer-nicht-los.html).
Ist also nix mit Abschiebung wenn die Strafe mehr als drei Jahre beträgt. Wir hingegen würden jeden Intergrationsverweigerer sofort Abschieben und Mörder würden eh Baumeln.
Das ist aber die Rechtslage.
Warum auch immer sie diesen Verbrecher unbedingt in Deutschland behalten wollen, die an das Gesetz gebundenen Richter haben ein ihnen nicht zustehendes Ermessen ausgeübt.
Nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 2 Ausländergesetz ist die Entscheidung absolut unvertretbar:
http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html#47
thabadguy
29.10.2010, 17:38
Das ist aber die Rechtslage.
Warum auch immer sie diesen Verbrecher unbedingt in Deutschland behalten wollen, die an das Gesetz gebundenen Richter haben ein ihnen nicht zustehendes Ermessen ausgeübt.
Nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 2 Ausländergesetz ist die Entscheidung absolut unvertretbar:
http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html#47
Nach dem Gesetz müsste er eigentlich zwingend ausgewiesen werden. Wie kann es sein, dass Richter sich darüber einfach hinwegsetzen können? Dann bräuchte man ja gar keine Gesetze mehr zu erlassen.
Nach dem Gesetz müsste er eigentlich zwingend ausgewiesen werden. Wie kann es sein, dass Richter sich darüber einfach hinwegsetzen können? Dann bräuchte man ja gar keine Gesetze mehr zu erlassen.
Ich habe das Urteil nicht gelesen*, vielleicht wird die Formulierung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Ausländergesetz so interpretiert, dass die gesetzliche Vermutung dort durch Gutachten widerlegt werden kann. Einen Gutachter, der einen Ehrenmörder - also jemandem, der einer archaischen Ordnung mit den drastischsten Konsequenzen den Vorzug gegenüber unserer verfassungsmäßigen Ordnung gegeben hat - als für die Zukunft ungefährlich einstuft, kann ich aber nicht für voll nehmen. Und Richter, deren höchste Pflicht laut Art. 1 GG der Schutz der Menschenwürde aller im Geltungsbereich des GG lebenden Menschen ist und die diesem Gutachten folgen, halte ich für ihr Amt für völlig ungeeignet. Irreversibel ungeeignet, denen dürfte man nie wieder die einzigartige Verantwortung ihrer derzeitigen Funktion anvertrauen.
Hier übrigens ein Spiegel - Artikel zu den arabisch - kurdischen Berufsverbrecher - Clans:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,721741-2,00.html
Auszug:
In den vergangenen zehn Jahren hat sich laut Polizei die Zahl der Verfahren gegen die Bremer Clan-Angehörigen verdoppelt. Zudem scheint die Zahl der Beteiligten zu wachsen: 2009 verdächtigten die Ermittler knapp 300 Personen, mehr als 800 Straftaten begangen zu haben. Im ersten Halbjahr 2010 waren es bereits 230 bei knapp 380 Delikten. "Die betrachten uns als Beutegesellschaft, als geborene Opfer und Verlierer", sagte ein hoher Kriminalbeamter bereits im Dezember 2009 SPIEGEL ONLINE. Ein Ende dessen ist nicht in Sicht, im Gegenteil: Zu den Bremer Sippen zählen fast 800 Kinder.
Das ist die Konsequenz staatlichen Handelns, das gleichzeitig den friedlichen Menschen den notwendigen Schutz versagt und ihnen ihr Notwehrrecht aberkennt (siehe Student Sven). So eine Selbstdarstellung als Opfergesellschaft schreckt noch nicht integrierte Migranten ab, niemand mit einem Sinn für persönliche Würde (das braucht noch nicht einmal ein überzogenes Ehrgefühl zu sein) möchte sich gegen seine Natur zu einem wehrlosen Opfer degradieren lassen.
Da das gegen die menschliche Natur an sich und damit vom kulturellen Hintergrund unabhängig ist, wird dieser Staat nicht nur Migranten verprellen, die innerlich noch nicht richtig angekommen sind, er wird langfristig auch für immer mehr Menschen der angestammten Bevölkerung die Wahrnehmung der freiheitlich demokratischen Grundordnung verfinstern.
*Ich hoffe, dass es in den nächsten Tagen hier veröffentlicht wird:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&Art=en&GerichtAuswahl=VGH+Baden-Württemberg
Nach dem Gesetz müsste er eigentlich zwingend ausgewiesen werden. Wie kann es sein, dass Richter sich darüber einfach hinwegsetzen können? Dann bräuchte man ja gar keine Gesetze mehr zu erlassen.
Und wieso gilt erst eine Strafe ab 3 Jahren als Ausweisungsgrund? Wer hier Leben will der hat nach unseren Regeln zu Leben. Bricht er unsere Regeln, dann muss er weg.
Und wieso gilt erst eine Strafe ab 3 Jahren als Ausweisungsgrund? Wer hier Leben will der hat nach unseren Regeln zu Leben. Bricht er unsere Regeln, dann muss er weg.
Du kannst ja mal den verlinkten Gesetzestext lesen, auch bei niedrigeren Strafen kann je nach Prognose für die Entwicklung des Kandidaten ausgewiesen werden. Ab 3 Jahren aufwärts ist nur Schluss mit richterlichem Ermessen, das ist ja der Hammer in diesem Fall hier.
thabadguy
29.10.2010, 19:26
Ich habe das Urteil nicht gelesen*, vielleicht wird die Formulierung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Ausländergesetz so interpretiert, dass die gesetzliche Vermutung dort durch Gutachten widerlegt werden kann. Einen Gutachter, der einen Ehrenmörder - also jemandem, der einer archaischen Ordnung mit den drastischsten Konsequenzen den Vorzug gegenüber unserer verfassungsmäßigen Ordnung gegeben hat - als für die Zukunft ungefährlich einstuft, kann ich aber nicht für voll nehmen. Und Richter, deren höchste Pflicht laut Art. 1 GG der Schutz der Menschenwürde der aller im Geltungsbereich des GG lebenden Menschen ist und die diesem Gutachten folgen, halte ich für ihr Amt für völlig ungeeignet. Irreverrsibel ungeeignet, denen dürfte man nie wieder die einzigartige Verantwortung ihrer derzeitigen Funktion anvertrauen.
Danke für die Erklärung, das mit dem Gutachten macht Sinn. Ich frage mich wirklich nur was einen solchen Richter reitet, diesen Bereicherer auf Teufel komm raus hierbehalten zu wollen. Was treibt solche Subjekte an?
Danke für die Erklärung, das mit dem Gutachten macht Sinn. Ich frage mich wirklich nur was einen solchen Richter reitet, diesen Bereicherer auf Teufel komm raus hierbehalten zu wollen. Was treibt solche Subjekte an?
Ich weiss nicht, was diese Leute antreibt. Vielleicht gibt das Urteil etwas Aufschluss darüber, wenn es veröffentlicht ist.
Ich weiss allerdings, dass ich in meiner Eigenschaft als kleiner Teil des Volkssouveräns solche Leute nicht als Richter akzeptiere, lebenslänglich nie wieder nach so einem Auftritt.
Das ist das Wissen, das wirklich zählt. Die Motive von Verrätern können Verfassungsdemokraten letztendlich wurscht sein.
meckerle
29.10.2010, 20:19
Ich weiss nicht, was diese Leute antreibt. Vielleicht gibt das Urteil etwas Aufschluss darüber, wenn es veröffentlicht ist.
Ich weiss allerdings, dass ich in meiner Eigenschaft als kleiner Teil des Volkssouveräns solche Leute nicht als Richter akzeptiere, lebenslänglich nie wieder nach so einem Auftritt.
Das ist das Wissen, das wirklich zählt. Die Motive von Verrätern können Verfassungsdemokraten letztendlich wurscht sein.
Die PolitikerInnen mitsamt den Richtern und Staatsanwälten kann man in diesem Staat in den Gully kippen!
Man kommt sich hier langsam vor wie bei den Hottentotten. Schade um unser schönes Land. ;(
Adunaphel
29.10.2010, 20:20
Es gibt beim VGH Baden-Württemberg nur eine dürre Pressemitteilung. Das Urteil selbst ist noch nicht eingestellt.
Ausweisung wegen "Ehrenmordes" - Verhandlung endet mit einem Vergleich
Datum: 27.10.2010
Kurzbeschreibung: Im Verfahren um die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der den Liebhaber seiner Schwester erstochen hatte und deswegen zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren verurteilt worden war (vgl. Pressemitteilung vom 22.10.2010), haben die Beteiligten vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) nach längerer Verhandlung, in der auch ein Sachverständiger zur Frage einer Rückfallgefährdung gehört wurde, einen Vergleich geschlossen.
Danach wird das Regierungspräsidium Stuttgart den Kläger bis zum 21.01.2013 dulden und, wenn er in dieser Zeit nicht wegen einer erheblichen vorsätzlichen Straftat in Erscheinung getreten ist, die Wirkungen der Ausweisung befristen. Das bedeutet, dass der Kläger zunächst in Deutschland bleiben darf, aber nicht mehr im Besitz eines Aufenthaltstitels ist. Dieser kann ihm erst nach Ablauf der gesetzten Frist, also nach erfolgreicher „Bewährung“, erteilt werden. Sollte er sich nicht bewähren, muss der Kläger ausreisen.
Mit diesem Vergleich ist das Verfahren vor dem VGH abgeschlossen (Az.: 11 S 832/10).
Man darf auf das Urteil gespannt sein...
Paul Felz
29.10.2010, 20:24
Es gibt beim VGH Baden-Württemberg nur eine dürre Pressemitteilung. Das Urteil selbst ist noch nicht eingestellt.
Man darf auf das Urteil gespannt sein...
Hierin
erheblichen vorsätzlichen Straftat
ist nur ein einziges Wort einigermaßen klar definiert. "erheblich" und "vorsätzlich" ist mal wieder Ermessenssache.
Adunaphel
29.10.2010, 20:35
Hierin
ist nur ein einziges Wort einigermaßen klar definiert. "erheblich" und "vorsätzlich" ist mal wieder Ermessenssache.
Und nach unserem höchsten gericht muss auch im Fall einer "Ist-Abschiebung" der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden, dahingehend, ob die Abschiebung mit den Grundrecht aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK kollidiert.
Das OVG NRW (danke, Müster!) verneint das, aber der VGH BA-Wü prüft eben, ob eine Ausweisung mit dem Grundrecht aus den genannten Artikeln kollidiert.
Das OVG NRW (danke, Müster!) verneint das, aber der VGH BA-Wü prüft eben, ob eine Ausweisung mit dem Grundrecht aus den genannten Artikeln kollidiert.
Dummerweise hat der VGH BA-Wü nicht geprüft, ob die Nicht - Ausweisung eines Mörders und erklärten Feindes der freiheitlich demokratischen Grundordnung hiermit in Übereinstimmung zu bringen ist:
Artikel 1.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html
Ein Gericht lässt so eine Bestie auf die Menschen in Deutschland los, ein anderes definiert die Grundsubstanz des Notwehrrechts ins Nirwana.
Das ist Staatsterror gegen die friedlichen Bürger in Deutschland, solche Richter gehören in den Knast, zumindest aber von jeder Verantwortung entkleidet, in der sie den Grund- und Menschenrechten der Bürger dieses Landes schwersten Schaden zufügen können.
Und da dachte ich deswegen, weil er seine Rechte genauestens kennt. :rolleyes:
..und nicht nur an dieser Stelle. Solltest Du einmal in die Verlegenheit kommen, H4 betragen zu müssen, was Gott verhüten möge, dann brauchst Du nur einmal mit einem Migranten reden, der klärt Dich 100-ig auf, was alles machbar ist.:]:]:]
Alfred, als Gutmensch :
Lieber henriof9,
deine Worte haben mich mehr als nur stark verängstigt. Du hängst einer Gedanklich schon fast in Richtung Faschistoid zu nennenden Randgruppe an, deren Reale Umsetzung für Junge Migranten, die gerne in unserer Gesellschaft Leben und Mitgestalten wollen, die Bunte Kleckse der Vielfalt der Freude und der Positiven Andersartigkeit in unsere Monotheistische Gesellschaft tragen möchten, nicht nur Angst, sondern auch einen Versagensdruck auslösen. Die Folgen solch einer Inquisatorischen Gedankenmafia kennen wir alle.
mit betroffenheit, Alfred
Alfred als Realist :
henriof9, du hast recht. Es ist eine Schande die unsere Justiz dort abliefert.
:top::top::top:
Deutschmann
30.10.2010, 08:50
..und nicht nur an dieser Stelle. Solltest Du einmal in die Verlegenheit kommen, H4 betragen zu müssen, was Gott verhüten möge, dann brauchst Du nur einmal mit einem Migranten reden, der klärt Dich 100-ig auf, was alles machbar ist.:]:]:]
Und das schlimme daran ist: der hat das Wissen nicht mal selbst angeeignet sondern es gibt genug deutsche "Kollaborateure" die Tag und Nacht daran arbeiten jede noch so kleine Lücke ausfindig zu machen.
henriof9
30.10.2010, 08:51
..und nicht nur an dieser Stelle. Solltest Du einmal in die Verlegenheit kommen, H4 betragen zu müssen, was Gott verhüten möge, dann brauchst Du nur einmal mit einem Migranten reden, der klärt Dich 100-ig auf, was alles machbar ist.:]:]:]
Klar, für diese armen, bedauernswerten Menschen steht ja auch ein Heer an Anwälten zur Verfügung welche häufig sogar pro Bono arbeiten. :))
Ich hoffe doch sehr, dass der abgestochene Ex-Freund ebenso ein Kültürer war?
soweit ich mich noch erinnern kann, war er das, ein grundanständiger und fleißiger geschäftsmann.
in dem laden, wo das drama passiert ist, habe ich oft eingekauft.
grüßle s.
Das ist aber die Rechtslage.
Warum auch immer sie diesen Verbrecher unbedingt in Deutschland behalten wollen, die an das Gesetz gebundenen Richter haben ein ihnen nicht zustehendes Ermessen ausgeübt.
Nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 2 Ausländergesetz ist die Entscheidung absolut unvertretbar:
http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html#47
..."wird über seine Ausweisung nach Ermessen entschieden. Über die Ausweisung eines heranwachsenden Ausländers, der im Bundesgebiet aufgewachsen ist und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 nach Ermessen entscheiden. "....
Also, ein Kaugummi-Paragraph.
Die PolitikerInnen mitsamt den Richtern und Staatsanwälten kann man in diesem Staat in den Gully kippen!
Man kommt sich hier langsam vor wie bei den Hottentotten. Schade um unser schönes Land. ;(
zählt zumindest noch der Status eines Häuptlings!:=
..."wird über seine Ausweisung nach Ermessen entschieden. Über die Ausweisung eines heranwachsenden Ausländers, der im Bundesgebiet aufgewachsen ist und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 nach Ermessen entscheiden. "....
Also, ein Kaugummi-Paragraph.
Im Falle des § 47 Abs. 1 Nr. 1 (zu mehr als drei Jahren Knast verurteilt) gibt es kein Ermessen. Da ist nur laut BVerwG und EuGHMR in jedem Einzelfall auch gegen den Wortlaut der Vorschrift der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Schutz der Familie, Art. 6 GG und Art. 8 EMRK, auch gegen den Wortlaut des AuslG zu beachten. Im Falle eines Mörders kann man aber ganz sicher nicht von einer unverhältnismäßigen Härte reden.
Im Falle des § 47 Abs. 1 Nr. 1 (zu mehr als drei Jahren Knast verurteilt) gibt es kein Ermessen. Da ist nur laut BVerwG und EuGHMR in jedem Einzelfall auch gegen den Wortlaut der Vorschrift der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Schutz der Familie, Art. 6 GG und Art. 8 EMRK, auch gegen den Wortlaut des AuslG zu beachten. Im Falle eines Mörders kann man aber ganz sicher nicht von einer unverhältnismäßigen Härte reden.
Dennoch ist der § m.E.n. immer Ermessenssache.
Ich kann mich noch dunkel an die §§ aus dem Sozialgesetzbuch erinnern, mit denen ich zu tun hatte. Es wurden an diesen §§ immer solange gedreht, bis sie in die Argumentationen des Sachbearbeiter passten.
Es hieß immer: Kann aber nicht muss!
Klar, für diese armen, bedauernswerten Menschen steht ja auch ein Heer an Anwälten zur Verfügung welche häufig sogar pro Bono arbeiten. :))
Die wir uns nicht leisten können.
Kurze Erzählung:
Meine Tochter bekam 2007 Prozesskostenhilfe für eine Arbeitsgerichtsverhandlung. In diesem Jahr nun musste sie ihr Einkommen nachweisen, ob ihr nicht doch die Prozess-Kosten auferlegt werden.
Ich habe nur noch gestaunt, dass diese Anfrage nach so langer Zeit kam.
Und das schlimme daran ist: der hat das Wissen nicht mal selbst angeeignet sondern es gibt genug deutsche "Kollaborateure" die Tag und Nacht daran arbeiten jede noch so kleine Lücke ausfindig zu machen.
Ob es deutsche Kollaborteure sind, kann ich nicht beurteilen. Ich bin nur sporadisch beim JobCenter, um für meine Tochter, die aufstocken muss, Papiere einzureichen oder abzugeben.
Ob es deutsche Kollaborteure sind, kann ich nicht beurteilen. Ich bin nur sporadisch beim JobCenter, um für meine Tochter, die aufstocken muss, Papiere einzureichen oder abzugeben.
Das sind keine Kollaborateure!
Das sind hochverdiente (und hochverdienende) Rechts(verdreh...äh)anwälte, die sich von der Gerichtskostenhilfe, die diesen Intensivtätern lt. Gesetz zusteht, in mühsamer Kleinarbeit die Zweitjacht in der Ägäis verdienen.
:]
Deutschmann
01.11.2010, 08:06
Das sind keine Kollaborateure!
Das sind hochverdiente (und hochverdienende) Rechts(verdreh...äh)anwälte, die sich von der Gerichtskostenhilfe, die diesen Intensivtätern lt. Gesetz zusteht, in mühsamer Kleinarbeit die Zweitjacht in der Ägäis verdienen.
:]
Die machen das aus Idealismus oder Geltungssucht. Weniger wegen dem Geld. Und dann kommen noch die selbsternannten Retter der Menschheit mit ihren Ratschlägen. Schau dir mal einschlägige Internetseiten an. Da findest du in allen Sprachen genau das was du brauchst um hier ein sorgenfreies Leben zu führen.
Das sind keine Kollaborateure!
Das sind hochverdiente (und hochverdienende) Rechts(verdreh...äh)anwälte, die sich von der Gerichtskostenhilfe, die diesen Intensivtätern lt. Gesetz zusteht, in mühsamer Kleinarbeit die Zweitjacht in der Ägäis verdienen.
:]
Ach, dass sind die Kollaborateure. Danke für die Info.
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