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Vollständige Version anzeigen : Häusliches Arbeitszimmer



Nationalix
19.10.2010, 20:48
Aufgrund einer Änderung des Einkommensteuergesetzes konnten seit dem Jahre 2007 die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

Diese Regelung wurde im Juli 2010 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gekippt.

Da ich selbständig bin, habe ich aufgrund des BVG-Urteils über meine Steuerberaterin die Steuerbescheide 2007 bis 2009 neu berechnen lassen und heute die neuen ESt-Bescheide erhalten. Für die drei Jahre habe ich einen satten Betrag einschließlich Zinsen zurückbekommen. :]

Also, an alle, die es betrifft: erleichtern wir die öffentlichen Kassen. Da dürfte ordentlich was zusammenkommen. :D

Besser wir bekommen das Geld als die Sozialschmarotzer. :)

GG146
19.10.2010, 20:53
Man muss aber immer noch einen überwiegenden Anteil der Nutzung des Arbeitszimmers dem Gelderwerb widmen. Ab einer gewissen Anzahl von Forenbeiträgen wird das unglaubwürdig ...

Nationalix
19.10.2010, 20:57
Das Schreiben erfolgt so nebenbei auf dem Zweit-PC. :)

GG146
19.10.2010, 21:06
Das Schreiben erfolgt so nebenbei auf dem Zweit-PC. :)

Ich habe eine Ausbildungsstation bei einem Finanzamt gemacht, die haben da Schnüffler - Abteilungen. Wenn sie Dich auf dem Kieker haben, kriegen sie das raus, ob Du wirklich vom Zweit-PC aus gepostet hast....

Ausserdem geht es um die Nutzung des Arbeitszimmers und nicht um den PC. Wenn die häusliche online - Zeit hier mit der überwiegenden Nutzung als Arbeitszimmer nicht zu vereinbaren ist, spielt es keine Rolle, wo der PC steht.

GG146
19.10.2010, 21:08
Für die drei Jahre habe ich einen satten Betrag einschließlich Zinsen zurückbekommen. :]

Übrigens könntest Du was für den Betrieb des Forums spenden, wenn Du mehr Kohle hast, als Du brauchst. :]

Nationalix
19.10.2010, 21:35
Übrigens könntest Du was für den Betrieb des Forums spenden, wenn Du mehr Kohle hast, als Du brauchst. :]

Ist bereits für :drunk: :hexe: :girlchat: draufgegangen.

Lichtblau
19.10.2010, 21:52
Besser wir bekommen das Geld als die Sozialschmarotzer. :)

Ähem, dir ist schon klar das die Kosten für Arbeitslosigkeit insgesamt nur knapp 4% der Geamtausgaben betragen?



(38,7 Milliarden Euro für Arbeitslosikeit 2007 bei Gesamtausgaben von 1000 Milliarden 2008)

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Sozialausgaben-reissen-Rekordloch_aid_828263.html
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Internationales/InternationaleStatistik/Thema/WirtschaftFinanzen/TabJahrbuch2301,property=file.pdf

Nationalix
19.10.2010, 21:58
Ähem, dir ist schon klar das die Kosten für Arbeitslosigkeit insgesamt nur knapp 4% der Geamtausgaben betragen?



(38,7 Milliarden Euro für Arbeitslosikeit 2007 bei Gesamtausgaben von 1000 Milliarden 2008)

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Sozialausgaben-reissen-Rekordloch_aid_828263.html
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Internationales/InternationaleStatistik/Thema/WirtschaftFinanzen/TabJahrbuch2301,property=file.pdf


Egal, jeder Euro hilft. :]

meckerle
19.10.2010, 22:00
Bin zwar nicht betroffen, aber egal.
Weiss heute noch jemand was nächstes Jahr geltendes Gesetz ist, oder auch nicht?
Früher konnte man für 5 Jahre im voraus planen, z. B. um Investitionen zu tätigen, oder ähnliches. Heute weiss man nicht mehr was nächstes Jahr für Steuergesetze gelten.
Das Ganze ist doch ein Trauerspiel sondersgleichen.

Wenn ein Steuerberater im Oktober bei seiner jährlichen Infoveranstaltung sagen muss: "ich kann ihnen nicht empfehlen, was sie nächstes Jahr machen sollen, wie sie reagieren, oder investieren sollen, denn ich weiss es auch noch nicht". Dann hört es doch auf.
Reform hin oder her, man muss planen können. Wenn das nicht möglich ist muss man einfach die Segel streichen.

meckerle
19.10.2010, 22:06
Ähem, dir ist schon klar das die Kosten für Arbeitslosigkeit insgesamt nur knapp 4% der Geamtausgaben betragen?



(38,7 Milliarden Euro für Arbeitslosikeit 2007 bei Gesamtausgaben von 1000 Milliarden 2008)

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Sozialausgaben-reissen-Rekordloch_aid_828263.html
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Internationales/InternationaleStatistik/Thema/WirtschaftFinanzen/TabJahrbuch2301,property=file.pdf

Und was ist mit den 1-€-Jobbern, mit den Aufstockern, mit den Halbtagsbeschäftigten, mit den Niedriglöhnern, mit den Umschülern?
Ach so, die sind ja alle nicht Arbeitslos! :D

GG146
19.10.2010, 22:07
Ist bereits für :drunk: :hexe: :girlchat: draufgegangen.

Das sind die Zweitschlimmsten nach dem Finanzamt...

Paul Felz
19.10.2010, 22:11
Ich habe eine Ausbildungsstation bei einem Finanzamt gemacht, die haben da Schnüffler - Abteilungen. Wenn sie Dich auf dem Kieker haben, kriegen sie das raus, ob Du wirklich vom Zweit-PC aus gepostet hast....

Ausserdem geht es um die Nutzung des Arbeitszimmers und nicht um den PC. Wenn die häusliche online - Zeit hier mit der überwiegenden Nutzung als Arbeitszimmer nicht zu vereinbaren ist, spielt es keine Rolle, wo der PC steht.
Hätten sie bei mir ruhig herauskriegen können. Es standen und stehen immer mind. 2 PC in meiner Reichweite.

Ich habe seinerzeit extra die Nachbarwohnung als Büro gemietet. Und dennoch viel i der privaten Wohnung gearbeitet. Nachweisbar.

Ist im Grunde immer noch ähnlich, nur ist die Nachbarwohnung jetzt 6 km entfernt ;)

Schade eigentlich, daß ich hier nicht mehr beim Finanzamt bin. Aber Rückforderungen versuche ich auch mal.

GG146
19.10.2010, 22:16
Ich habe seinerzeit extra die Nachbarwohnung als Büro gemietet. Und dennoch viel i der privaten Wohnung gearbeitet. Nachweisbar.


Von wegen "nachweisbar". Sobald die Dich auf dem Kieker haben, hauen sie Dir das Modell mit der Nachbarwohnung um die Ohren.

Sui
20.10.2010, 04:58
Die spinnen, die Deutschen. Puh, waere mir zu stressig!

Blackginger
20.10.2010, 14:39
Übrigens könntest Du was für den Betrieb des Forums spenden, wenn Du mehr Kohle hast, als Du brauchst. :]


LOOOOL , und als Dank muß er damit rechnen hinterher gesperrt zu werden.

henriof9
20.10.2010, 15:13
Aufgrund einer Änderung des Einkommensteuergesetzes konnten seit dem Jahre 2007 die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

Diese Regelung wurde im Juli 2010 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gekippt.

Da ich selbständig bin, habe ich aufgrund des BVG-Urteils über meine Steuerberaterin die Steuerbescheide 2007 bis 2009 neu berechnen lassen und heute die neuen ESt-Bescheide erhalten. Für die drei Jahre habe ich einen satten Betrag einschließlich Zinsen zurückbekommen. :]

Also, an alle, die es betrifft: erleichtern wir die öffentlichen Kassen. Da dürfte ordentlich was zusammenkommen. :D

Besser wir bekommen das Geld als die Sozialschmarotzer. :)

Was mich jetzt wundert; wenn Du eine Arbeitszimmer hast, warum hast Du dieses nicht innerhalb Deiner Wohnung als betriebliches Büro abgesetzt ?

Nationalix
20.10.2010, 17:11
Was mich jetzt wundert; wenn Du eine Arbeitszimmer hast, warum hast Du dieses nicht innerhalb Deiner Wohnung als betriebliches Büro abgesetzt ?

Weil für meine Berufsgruppe das Arbeitszimmer zwischenzeitlich nicht anerkannt wurde, erst jetzt wieder nach dem BVG-Beschluss.

henriof9
20.10.2010, 17:23
Weil für meine Berufsgruppe das Arbeitszimmer zwischenzeitlich nicht anerkannt wurde, erst jetzt wieder nach dem BVG-Beschluss.

Ich glaube Du hast mich jetzt falsch verstanden.
Ich meinte es genau anders herum, also das Du nicht das Arbeitszimmer als Arbeitszimmer steuerlich gelten machst sondern ein Zimmer als Büro Deines Unternehmens.

In meinem Haus hatte ich seinerzeit ein Büro(raum ) und die Garage als Lagerraum als betriebliche Räume erfaßt und den Rest der Wohnfläche privat, dann gibt es auch keine Beanstandung und Du kannst sämtliche Ausgaben auf die qm²- Zahl betriebliche Fläche absetzen.

Nationalix
20.10.2010, 18:04
Ich glaube Du hast mich jetzt falsch verstanden.
Ich meinte es genau anders herum, also das Du nicht das Arbeitszimmer als Arbeitszimmer steuerlich gelten machst sondern ein Zimmer als Büro Deines Unternehmens.

In meinem Haus hatte ich seinerzeit ein Büro(raum ) und die Garage als Lagerraum als betriebliche Räume erfaßt und den Rest der Wohnfläche privat, dann gibt es auch keine Beanstandung und Du kannst sämtliche Ausgaben auf die qm²- Zahl betriebliche Fläche absetzen.

Ich bin Freiberufler und die meiste Zeit des Tages aushäusig, da geht das wohl nicht so einfach. Ist ja jetzt auch egal, das Finanzamt hat mir bereits für drei Jahre die Steuern zurückgezahlt.

Kalmit
25.10.2010, 17:53
@henriof: Die einfache Umwidmung eines Arbeitszimmers in ein "Unternehmensbüro" wird von fleißigen Finanzbeamten erkannt und auch entsprechend gewürdigt - nämlich in den meisten Fällen mit einer Ablehnung, je nach Berufsgruppe und Umfang der Nutzung.

Bei einer Zuordnung von Gebäudeteilen zum Betriebsvermögen kommt es bei einer Entnahme, Beendigung oder Veräußerung zur Aufdeckung stiller Reserven.

achja - gg146: Dass es solche "Schnüffel-Abteilungen" gibt, die im Internet recherchieren, ob einer mehr als 50% seiner Zeit bei Politikforen.net verbringt, darf man gestrost als Ammenmärchen bezeichnen...

henriof9
25.10.2010, 18:04
@henriof: Die einfache Umwidmung eines Arbeitszimmers in ein "Unternehmensbüro" wird von fleißigen Finanzbeamten erkannt und auch entsprechend gewürdigt - nämlich in den meisten Fällen mit einer Ablehnung, je nach Berufsgruppe und Umfang der Nutzung.

Gut, das kann durchaus sein.
Ich bin jetzt auch eigentlich nicht von einer Mietwohnung ausgegangen sondern, wie es bei mir der Fall war, von einem eigenen Haus.
Und da ich die betriebliche Nutzung überschaubar gering gehalten habe gab es diesbezüglich auch keine Probleme mit dem F- Amt.


Bei einer Zuordnung von Gebäudeteilen zum Betriebsvermögen kommt es bei einer Entnahme, Beendigung oder Veräußerung zur Aufdeckung stiller Reserven.

Nicht wenn das Haus aus Privatvermögen gekauft wurde bzw. die Hypothek nicht als Firmenkredit deklariert ist sondern auch diese Privatvergnügen ist. Dann stellt es nämlich kein Betriebsvermögen dar.
Den Fehler sollte man nämlich nicht machen und dabei dann natürlich den betrieblich genutzten Anteil relativ gering halten.
Die Gier, möglichst hohe Kosten absetzen zu wollen kann dann nämlich, wie in Deiner Anmerkung, sehr teuer werden. :]

Kalmit
25.10.2010, 20:09
Nicht unwahrscheinlich, dass sich das bei dir ein Betriebsprüfer mal genauer ansieht.

Betrieblich genutzte Räume sind als selbständige Wirtschaftsgüter grundsätzlich notwendiges Betriebsvermögen und werden zwingend im Rahmen einer Einlage mit dem Teilwert bewertet (es sei denn, die Anschaffung liegt nicht länger als 3 Jahre zurück, dann mit den Anschaffungskosten). Sie sind in der Bilanz auszuweisen, der anteilige Wert des Grund und Bodens ebenfalls. Bei nicht Buchführungspflichtigen sind diese in die Anlageverzeichnisse aufzunehmen.

GG146
25.10.2010, 20:14
achja - gg146: Dass es solche "Schnüffel-Abteilungen" gibt, die im Internet recherchieren, ob einer mehr als 50% seiner Zeit bei Politikforen.net verbringt, darf man gestrost als Ammenmärchen bezeichnen...

Es ging um den Zweit - PC. Von welchem PC aus was geschrieben wurde, kriegen die durchaus raus. Von dem PC im Arbeitszimmer aus dürfte eigenlich gar nichts für Freizeitbeschäftigungen gemacht worden sein.

Kalmit
25.10.2010, 20:22
@gg146: Finanzbeamte sollen wirtschaftlich arbeiten, d. h. die Mehrsteuer im Verhältnis zum Arbeitsaufwand sehen. Ein Laptop für z. B. 500 Euro fällt im Ergebnis nicht wirklich ins Gewicht. Um überhaupt derartige Ermittlungen zu führen, muss es sich schon um umfangreichere Verdachtsmomente und entsprechend hohe Betriebsausgaben handeln. Im Allgemeinen werden die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzämter maßlos überschätzt...

GG146
25.10.2010, 20:38
@gg146: Finanzbeamte sollen wirtschaftlich arbeiten, d. h. die Mehrsteuer im Verhältnis zum Arbeitsaufwand sehen. Ein Laptop für z. B. 500 Euro fällt im Ergebnis nicht wirklich ins Gewicht. Um überhaupt derartige Ermittlungen zu führen, muss es sich schon um umfangreichere Verdachtsmomente und entsprechend hohe Betriebsausgaben handeln. Im Allgemeinen werden die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzämter maßlos überschätzt...

Meine Güte, hier geht es um die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers und nicht um die Abschreibungen für einen 500 - Euro PC ...

Nationalix
25.10.2010, 20:46
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können sowieso nur bis zur Obergrenze von 1.250 Euro im Jahr abgesetzt werden.

Kalmit
25.10.2010, 21:04
okay, kleines Missverständnis. Dennoch halte ich die geschilderte Überwachung, von welchem PC nun ein Text veröffentlicht wurde oder nicht, um den Sachverhalt für ein Arbeitszimmer aufzuklären für ziemlich abstrus. Auch im betrieblichen Bereich sind geringfügige private Betätigungen in geringem Umfange üblich, unvermeidlich und auch unschädlich.