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Vollständige Version anzeigen : Deutsche Richter und das Moslem Problem !



latinroad
17.10.2010, 19:50
Deutschlands Richter urteilen - und der Steuerzahler zahlts!!!!

http://www.bild.de/BILD/politik/2010/10/17/multi-kulti-irrsinn/was-muslime-vor-gericht-einklagen.html

• Ein muslimischer Metzger hatte die Ausnahmegenehmigung, in einem Jahr 500 Schafe und 200 Rinder ohne Betäubung zu schlachten („schächten“). Dann beantragte er eine Ausnahmegenehmigung, weil die Fleischmenge nicht reiche, um seine Kunden voll zu versorgen. Grundsätzlich GENEHMIGT! Das Verwaltungsgericht Gießen entschied (Az. 10 L 80/09), dass zwei weitere Rinder und 30 Schafe geschächtet werden dürfen, um den Glaubensüberzeugungen, die diese Art der Schlachtung zwingend vorschreiben, gerecht zu werden.

• Eine verbeamtete Lehrerin war vom christlichen zum islamischen Glauben übergetreten und wollte durchsetzen, das sie mit Kopftuch unterrichten darf. ABGELEHNT! Das Tragen des Tuches könnte die staatliche Neutralität beeinträchtigen, urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 2 K 1752/07). Das gelte auch dann, wenn das Tuch nicht in „islamischer Version“, sondern als „Grace-Kelly-Variante“ gebunden wird, also mit bedeckten Haaren und Knoten im Nacken.

### gekürzt ###

Menetekel
17.10.2010, 19:56
Wunderprima, wie unsere Rechtsverdreher für Recht im Lande sorgen, kein Wunder wenn Kritiker dieser Verfahrensweise dann nach Rechts geschoben werden.
Denke ich eine kurze Zeit zurück, wo es um mein Recht gehen sollte, da kommt mir der Konfirmationskaffee noch hoch. germane

meckerle
17.10.2010, 19:56
• Türkische Arbeitnehmer muslimischen Glaubens DÜRFEN verlangen, während der Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitrahmen beten zu können. Laut Landesarbeitsgericht Hamm handelt es sich dabei um eine „Arbeitsverhinderung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ (Az. 5 Sa 1582/01). Dagegen ist es ihnen NICHT erlaubt, während der Arbeitszeit ohne Zustimmung der Vorgesetzten zu festen Zeiten ein „Pflichtgebet“ an einem speziell „gebetsmäßig aufgemachten Ort“ im Betrieb zu verrichten.
Dies stelle ich mir jetzt auf den Baustellen vor. :)) Da gibt es keine Gebetsräume, nur Gräben und Gruben zwischen Maschinen. :))

jak_22
17.10.2010, 19:58
Während der Arbeitszeit beten? ?(

Die Richter scheinen nicht zu wollen, dass jemand Muslims einstellt.

Menetekel
17.10.2010, 20:22
Habe erleben müssen, wenn auf dem Bau dem Ramadan gefrönt wurde.

Margrit
17.10.2010, 20:23
Türkische Arbeitnehmer muslimischen Glaubens DÜRFEN verlangen, während der Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitrahmen beten zu können. Laut Landesarbeitsgericht Hamm handelt es sich dabei um eine „Arbeitsverhinderung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ (Az. 5 Sa 1582/01). Dagegen ist es ihnen NICHT erlaubt, während der Arbeitszeit ohne Zustimmung der Vorgesetzten zu festen Zeiten ein „Pflichtgebet“ an einem speziell „gebetsmäßig aufgemachten Ort“ im Betrieb zu verrichten.


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aber wer vor die Tür geht, eine Zig. rauchen, muß die Zeit nacharbeiten

Adunaphel
17.10.2010, 20:25
Habe erleben müssen, wenn auf dem Bau dem Ramadan gefrönt wurde.

Und? Wurde die Baustelle stillgelegt?

Menetekel
17.10.2010, 20:31
Und? Wurde die Baustelle stillgelegt?

Hatte ja genügend Kantholz vor Ort, damit konnte man sie vor dem Umfallen bewahren. Rechts und links je eins unter die Achsel gestellt, da war die Standsicherheit gewährleistet und ich kann heut sagen, daß ich sie bei der Integration unterstützt habe. Aktiv!;)

Bruddler
17.10.2010, 20:31
Deutschlands Richter urteilen - und der Steuerzahler zahlts!!!!

http://www.bild.de/BILD/politik/2010/10/17/multi-kulti-irrsinn/was-muslime-vor-gericht-einklagen.html

• Ein muslimischer Metzger hatte die Ausnahmegenehmigung, in einem Jahr 500 Schafe und 200 Rinder ohne Betäubung zu schlachten („schächten“). Dann beantragte er eine Ausnahmegenehmigung, weil die Fleischmenge nicht reiche, um seine Kunden voll zu versorgen. Grundsätzlich GENEHMIGT! Das Verwaltungsgericht Gießen entschied (Az. 10 L 80/09), dass zwei weitere Rinder und 30 Schafe geschächtet werden dürfen, um den Glaubensüberzeugungen, die diese Art der Schlachtung zwingend vorschreiben, gerecht zu werden.

• Eine verbeamtete Lehrerin war vom christlichen zum islamischen Glauben übergetreten und wollte durchsetzen, das sie mit Kopftuch unterrichten darf. ABGELEHNT! Das Tragen des Tuches könnte die staatliche Neutralität beeinträchtigen, urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 2 K 1752/07). Das gelte auch dann, wenn das Tuch nicht in „islamischer Version“, sondern als „Grace-Kelly-Variante“ gebunden wird, also mit bedeckten Haaren und Knoten im Nacken.

• Eine 19-jährige Arbeitslose lebte mit ihrer „streng muslimischen“ Großfamilie sehr beengt zusammen (u.a. vier volljährige Brüder). Sie durfte keinen Besuch empfangen, das Haus nicht allein verlassen, ihren Lebensgefährten nicht treffen. Die junge Frau verlangte die Finanzierung einer eigenen Wohnung durch die Arbeitsagentur – UND BEKAM RECHT (Sozialgericht Berlin, Az. S 53 AS 2004/06 ER). Begründung: „Innerfamiliäre Konflikte“, „schwerwiegende soziale Gründe“.

• Türkische Arbeitnehmer muslimischen Glaubens DÜRFEN verlangen, während der Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitrahmen beten zu können. Laut Landesarbeitsgericht Hamm handelt es sich dabei um eine „Arbeitsverhinderung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ (Az. 5 Sa 1582/01). Dagegen ist es ihnen NICHT erlaubt, während der Arbeitszeit ohne Zustimmung der Vorgesetzten zu festen Zeiten ein „Pflichtgebet“ an einem speziell „gebetsmäßig aufgemachten Ort“ im Betrieb zu verrichten.

Und wie isses mit Kruzifixen ?
Ich finde in jedem Klassenzimmer sollte ein Kruzifix hängen.
Um die Muselschüler nicht zu beleidigen, sollte neben jedem Kruzifix als Ausgleich eine Mohammed-Karikatur hängen.
Ich denke, das wäre ein fairer Kompromiss.... :]

Adunaphel
17.10.2010, 20:41
Hatte ja genügend Kantholz vor Ort, damit konnte man sie vor dem Umfallen bewahren. Rechts und links je eins unter die Achsel gestellt, da war die Standsicherheit gewährleistet und ich kann heut sagen, daß ich sie bei der Integration unterstützt habe. Aktiv!;)

Du Guter!!!!! Das gibt ne Einladung bei Wulff.

Nonkonform
17.10.2010, 20:53
Gibts eigentlich nur noch BILD-Berichte?????
Gibts für diese Hetzerei Geld?

Hier in sachlicher und ausführlicher Form!!

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=290385


http://www.migration-info.de/mub_artikel.php?Id=030801


:rolleyes::rolleyes:

meckerle
17.10.2010, 20:59
Und wie isses mit Kruzifixen ?
Ich finde in jedem Klassenzimmer sollte ein Kruzifix hängen.
Um die Muselschüler nicht zu beleidigen, sollte neben jedem Kruzifix als Ausgleich eine Mohammed-Karikatur hängen.
Ich denke, das wäre ein fairer Kompromiss.... :]
:top: Jawoll, darüber lässt es sich diskutieren. ;)

heide
18.10.2010, 11:47
]Während der Arbeitszeit beten?[/B] ?(

Die Richter scheinen nicht zu wollen, dass jemand Muslims einstellt.

Wenn das gestattet ist, muss die Zeit natürlich nachgearbeitet werden. Die Raucherpausen, die vor einem Firmengebäude statt finden, werden ja auch von der Arbeitszeit abgezogen und müssen nachgeholt werden.

Veldt
18.10.2010, 20:44
Während der Arbeitszeit beten? ?(

Die Richter scheinen nicht zu wollen, dass jemand Muslims einstellt.

Du meinst, "Menschen, von denen er vermutet, ein Muslim zu sein."

jak_22
18.10.2010, 20:46
Du meinst, "Menschen, von denen er vermutet, ein Muslim zu sein."

Nein, ich habe geschrieben, was ich gemeint habe.

BRDDR_geschaedigter
18.10.2010, 20:50
Türkische Arbeitnehmer muslimischen Glaubens DÜRFEN verlangen, während der Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitrahmen beten zu können. Laut Landesarbeitsgericht Hamm handelt es sich dabei um eine „Arbeitsverhinderung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ (Az. 5 Sa 1582/01). Dagegen ist es ihnen NICHT erlaubt, während der Arbeitszeit ohne Zustimmung der Vorgesetzten zu festen Zeiten ein „Pflichtgebet“ an einem speziell „gebetsmäßig aufgemachten Ort“ im Betrieb zu verrichten.


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aber wer vor die Tür geht, eine Zig. rauchen, muß die Zeit nacharbeiten

Dann werden Musel in Zukunft gar nicht mehr eingestellt. Das tut sich kein AG mehr an.

Die Folge wird sein, dass dann der Diskriminierungsvorwurf kommt und die AG zur Einstellung gezwungen werden.

krupunder
19.10.2010, 19:09
Dann werden Musel in Zukunft gar nicht mehr eingestellt. Das tut sich kein AG mehr an.

Die Folge wird sein, dass dann der Diskriminierungsvorwurf kommt und die AG zur Einstellung gezwungen werden.

Alle Weichen werden mittlerweile dafür gestellt, das der zweite Teil deines Beitrages in unserem Land traurige Realität wird. ;(;(