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Vollständige Version anzeigen : Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant



Felix Krull
17.10.2010, 16:03
Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

16.10.2010

Im Zuge der Umsetzung des “Zusatzprotokolls zum Übereinkomme über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art” (hier als PDF) steht eine Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) an.

Grund ist Art.4 des Zusatzprotokolls, der die “Aufstachelung” nicht nur gegen (Teile von) Bevölkerungsgruppen sanktioniert, sondern auch gegen einzelne Personen die den entsprechenden Bevölkerungsgruppen angehören. Mit der Bundestags-Drucksache 17/3124 wird nun folgende Fassung des §130 StGB vorgeschlagen (und wohl auch beschlossen werden):


(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auf- fordert oder
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Das bedeutet nun eine durchaus erhebliche Änderung im strafrechtlichen Gefüge: Die Bedrohung einzelner ist eine Straftat nach §241 StGB, bedroht mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Nunmehr besteht in naher Zukunft das Risiko, je nach Opfer der Bedrohung und gewählter Formulierung, in den Strafrahmen des §130 StGB zu rutschen, der einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren vorsieht.

Quelle (http://referer.us/www.internet-strafrecht.com/anderung-des-%C2%A7130-stgb-volksverhetzung-geplant/)

Der Udo Vetter hat auf dem Lawblog auch etwas dazu geschrieben

Volksverhetzung wird alltagstauglich (16.10.2010) (http://referer.us/www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/16/volksverhetzung-wird-alltagstauglich/)

Vidscho
17.10.2010, 16:06
Quelle (http://referer.us/www.internet-strafrecht.com/anderung-des-%C2%A7130-stgb-volksverhetzung-geplant/)

Der Udo Vetter hat auf dem Lawblog auch etwas dazu geschrieben

Volksverhetzung wird alltagstauglich (16.10.2010) (http://referer.us/www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/16/volksverhetzung-wird-alltagstauglich/)

Sie machen so lange, bis Lieschen Müller und Hein Buttnase der Kragen endgültig platzt!

germane

bernhard44
17.10.2010, 16:09
Die Volksverhetzung ist schon jetzt mit Meinungsfreiheit kaum in Einklang zu kriegen. Nun soll die Strafvorschrift also auch noch für das Alltagsgeschäft tauglich gemacht werden. Potenzielle Täter sind künftig nicht mehr nur Menschen, die ihre Weltanschauung kommunizieren wollen und sich bewusst entsprechend artikulieren. Sondern jeder, der sich im Rahmen einer sozialen Interaktion dazu hinreißen lässt, sich unkorrekt zu äußern. Tatorte sind nicht mehr die politische Arena, sondern Schulhof, Straßenbahn und Werkshalle.

Ich wage mir gar nicht vorzustellen, was mit diesem Gesetz gemacht werden könnte, wenn sich in Berlin zu den Spinnerdarstellern die richtigen Spinner gesellen.

na das wird "Lustig" werden!

Vidscho
17.10.2010, 16:10
na das wird "Lustig" werden!

Es wird eigentlich immer Lustiker!

:))

Brutus
17.10.2010, 16:14
na das wird "Lustig" werden!

Auf Altermedia hat einer geschrieben, daß das ewige Drehen an der Strafverschärfungsschraube das Ende der DDR eingeläutet habe.

Cleopatra
17.10.2010, 16:15
Nun ja, die linke Aasbande ist mir ja schon auf dieses Forum gefolgt, dann muss ich mein Posting wohl einstellen. Mit Musels im Knast sitzen will ich nicht.

BRDDR_geschaedigter
17.10.2010, 16:15
Das dürfte dann so laufen.

Türke: Scheiß Deutscher. Passiert nichts, denn Deutscher ist ja keine Ethnie.

Deutscher: Scheiß Türke. Bis zu 5 Jahre Knast wegen Volksverhetzung.

Brutus
17.10.2010, 16:18
Das bedeutet nun eine durchaus erhebliche Änderung im strafrechtlichen Gefüge: Die Bedrohung einzelner ist eine Straftat nach §241 StGB, bedroht mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Nunmehr besteht in naher Zukunft das Risiko, je nach Opfer der Bedrohung und gewählter Formulierung, in den Strafrahmen des §130 StGB zu rutschen, der einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren vorsieht.

Das bedeutet, daß *du deutsche Scheißkartoffel*, *du Nazi-Drecksau*, *du stinkender Schweinefleischfresser* straffrei bleiben, aber *Neger*, *Kümmeltürke*, *Kan.ke* etc. ein Verfahren wg. §130 einbringen.

Die BRD auf Kurs: mit Volldampf in eine Neuauflage der Adolf-Hitler-Diktatur. Nur mit dem Unterschied, daß es sich um eine Diktatur der Fremdherrschaft handelt.

Vidscho
17.10.2010, 16:21
Das bedeutet, daß *du deutsche Scheißkartoffel*, *du Nazi-Drecksau*, *du stinkender Schweinefleischfresser* straffrei bleiben, aber *Neger*, *Kümmeltürke*, *Kan.ke* etc. ein Verfahren wg. §130 einbringen.

Die BRD auf Kurs: mit Volldampf in eine Neuauflage der Adolf-Hitler-Diktatur. Nur mit dem Unterschied, daß es sich um eine Diktatur der Fremdherrschaft handelt.

Und da kommen dann unsere aktuellen Muselbasher daher und meinen, dass sie damit durchkommen!

Merke:

Ein jüdischer Muselbasher a la Giordano oder Broder hat nichts zu befürchten - vor'm 130iger und dessen mosaisch inspirierten Spießjesellen!

Ein nichtjüdischer Muselbasher fährt dafür allerdings ein!

elas
17.10.2010, 16:31
na das wird "Lustig" werden!

Zitat:
Die Volksverhetzung ist schon jetzt mit Meinungsfreiheit kaum in Einklang zu kriegen. Nun soll die Strafvorschrift also auch noch für das Alltagsgeschäft tauglich gemacht werden. Potenzielle Täter sind künftig nicht mehr nur Menschen, die ihre Weltanschauung kommunizieren wollen und sich bewusst entsprechend artikulieren. Sondern jeder, der sich im Rahmen einer sozialen Interaktion dazu hinreißen lässt, sich unkorrekt zu äußern. Tatorte sind nicht mehr die politische Arena, sondern Schulhof, Straßenbahn und Werkshalle.

Ich wage mir gar nicht vorzustellen, was mit diesem Gesetz gemacht werden könnte, wenn sich in Berlin zu den Spinnerdarstellern die richtigen Spinner gesellen.

Das ist auch so mit Religionsfreiheit für den Islam und dem Grundgesetz.....die sind auch nicht kompatibel.

Das schert keine Sau.....

Vidscho
17.10.2010, 16:35
Zitat:
Die Volksverhetzung ist schon jetzt mit Meinungsfreiheit kaum in Einklang zu kriegen. Nun soll die Strafvorschrift also auch noch für das Alltagsgeschäft tauglich gemacht werden. Potenzielle Täter sind künftig nicht mehr nur Menschen, die ihre Weltanschauung kommunizieren wollen und sich bewusst entsprechend artikulieren. Sondern jeder, der sich im Rahmen einer sozialen Interaktion dazu hinreißen lässt, sich unkorrekt zu äußern. Tatorte sind nicht mehr die politische Arena, sondern Schulhof, Straßenbahn und Werkshalle.

Ich wage mir gar nicht vorzustellen, was mit diesem Gesetz gemacht werden könnte, wenn sich in Berlin zu den Spinnerdarstellern die richtigen Spinner gesellen.

Das ist auch so mit Religionsfreiheit für den Islam und dem Grundgesetz.....die sind auch nicht kompatibel.

Das schert keine Sau.....

Da wird nur noch Artikel 20,4 GG helfen ...

... versehen mit Kettensägen, Vorschlaghämmern, Äxten, Mistgabeln, Spaten, Messern, Eggen, Pflügen und was sonst der Landwirt alles in seiner Gerätescheuer finden kann!

GG146
17.10.2010, 16:42
Das dürfte dann so laufen.

Türke: Scheiß Deutscher. Passiert nichts, denn Deutscher ist ja keine Ethnie.

Deutscher: Scheiß Türke. Bis zu 5 Jahre Knast wegen Volksverhetzung.

Nicht ganz, "Sch... Türke" ist immer noch eine einfache Beleidigung, Strafandrohung Geldstrafe bis 1 Jahr Knast (§ 185 StGB).

Es gibt übrigens eine juristische Mindermeinung, nach der rassistische Anfeindungen gegen Angehörige der deutschen Mehrheit doch eine Volksverhetzung seien, die Mehrheitsmeinung wird nämlich nicht 100 %ig durch den Gesetzestext gedeckt, wenngleich die Argumente der Mehrheit recht stark sind.

Ich habe auch gelesen, dass Kirsten Heisig zu den Vertretern der Mindermeinung gehört haben soll, von Forenteilnhemern mit juristischer Ausbildung habe ich auch schon mitbekommen, dass sie die Mindermeinung vertreten.

Ich persönlich würde allerdings lieber auf das reine Meinungsdelikt verzichten und stattdessen eine massive Strafverschärfung für tätliche Beleidigungen (185 Abs. 2 StGB) und Körperverletzungen aus rassistischen Motiven einführen, egal wer wen aus rassistischen Gründen anfasst.

BRDDR_geschaedigter
17.10.2010, 16:45
Nicht ganz, "Sch... Türke" ist immer noch eine einfache Beleidigung, Strafandrohung Geldstrafe bis 1 Jahr Knast (§ 185 StGB).

Es gibt übrigens eine juristische Mindermeinung, nach der rassistische Anfeindungen gegen Angehörige der deutschen Mehrheit doch eine Volksverhetzung seien, die Mehrheitsmeinung wird nämlich nicht 100 %ig durch den Gesetzestext gedeckt, wenngleich die Argumente der Mehrheit recht stark sind.

Ich habe auch gelesen, dass Kirsten Heisig zu den Vertretern der Mindermeinung gehört haben soll, von Forenteilnhemern mit juristischer Ausbildung habe ich auch schon mitbekommen, dass sie die Mindermeinung vertreten.

Ich persönlich würde allerdings lieber auf das reine Meinungsdelikt verzichten und stattdessen eine massive Strafverschärfung für tätliche Beleidigungen (185 Abs. 2 StGB) und Körperverletzungen aus rassistischen Motiven einführen, egal wer wen aus rassistischen Gründen anfasst.

Eine Körperverletzung ist eine Körperverletzung. Das mit rassistischen Motiven gehört sich wie der 130ger abgeschafft. Genau der gleiche Schwachsinn.

Wenn eine bescheuerte Idee kommt, dann kann man diese Idee einfach verwerfen und muss nicht zwangsläufig wo anders etwas ändern.

Brutus
17.10.2010, 16:55
Wieder einmal wird offenkundig, wie wichtig der §130 für den Bestand der OMF-BRD, und daß dort DIE Schwachstelle überhaupt liegt, wo man ansetzen könnte, das ganze System aufzuknacken.

GG146
17.10.2010, 16:58
Eine Körperverletzung ist eine Körperverletzung. Das mit rassistischen Motiven gehört sich wie der 130ger abgeschafft. Genau der gleiche Schwachsinn.

Wenn eine bescheuerte Idee kommt, dann kann man diese Idee einfach verwerfen und muss nicht zwangsläufig wo anders etwas ändern.

Natürlich nicht, aber rassistische Motive für eine Körperverletzung würde ich auch dann gerne als Strafverschärfungsgrund sehen, wenn es die Volksverhetzung gar nicht gäbe. Aus den Gründen, aus denen niedere Beweggründe auch bei den Tötungsdelikten eine massiv erhöhte Strafe ergeben bzw. den Totschlag zum Mord qualifizieren.

BRDDR_geschaedigter
17.10.2010, 17:01
Natürlich nicht, aber rassistische Motive für eine Körperverletzung würde ich auch dann gerne als Strafverschärfungsgrund sehen, wenn es die Volksverhetzung gar nicht gäbe. Aus den Gründen, aus denen niedere Beweggründe auch bei den Tötungsdelikten eine massiv erhöhte Strafe ergeben bzw. den Totschlag zum Mord qualifizieren.

Rassismus ist nur ein Grund für Mord, macht aber den Mord nicht schlimmer.

Das was du forderst ist nur Andersrumrassismus. Wieso sollte jemand, der deinen Detuschen tötet weniger bestraft werden, als jemand der aus rassistischen Motiven tötet?

So muss man das sehen.

Dayan
17.10.2010, 17:14
Da wird nur noch Artikel 20,4 GG helfen ...

... versehen mit Kettensägen, Vorschlaghämmern, Äxten, Mistgabeln, Spaten, Messern, Eggen, Pflügen und was sonst der Landwirt alles in seiner Gerätescheuer finden kann!Was ist das schon gegen ein 9 mm Pistole?

Felix Krull
17.10.2010, 17:17
Bei dem offenen Rassismus gegen Deutsche, die an einigen Schulen in der bunten BRDDR schon längst in der Minderheit sind, müßten nach der Verschärfung des Gesslerhut-Gesetzes eigentlich ganze Busladungen von Türken und Arabern vor den Strafrichtern abgekippt werden.

Da BRD-Gerichte schon festgestellt haben daß Volksverhetzung gegen die Deutschen im eigenen Land Par ordre du mufti nicht existiert, wird sowas natürlich nie stattfinden. Damit darf sich dann endlich jeder Ausländer in der BRD auch ganz offiziell als höherwertiger Herrenmensch fühlen.

Als nächstes lobt die "Bundesregierung" wahrscheinlich Prämien für durch Türken und Araber erschlagene deutsche Rentner aus, weil das die Sozialsysteme entlastet.

GG146
17.10.2010, 17:20
Rassismus ist nur ein Grund für Mord, macht aber den Mord nicht schlimmer.

Das was du forderst ist nur Andersrumrassismus. Wieso sollte jemand, der deinen Detuschen tötet weniger bestraft werden, als jemand der aus rassistischen Motiven tötet?

So muss man das sehen.

Momentchen, da reden wir aneinander vorbei. Ich habe ausdrücklich gesagt, wer aus rassistischen Gründen einen anderen Menschen anfasst, der soll schärfer bestraft werden als für tätlichen Beleidigungen und Körperverletzungen aus anderen Gründen, egal wer wen anfasst.

Und im Falle der Abgrenzung Mord / Totschlag ist das heute schon so, Rassenhass als Motiv qualifiziert einen Totschlag erst zum Mord, auch "egal wer gegen wen" das Verbrechen verübt.

Übrigens hat die Familienministerin Schröder die Änderung des § 130 verlangt, so dass auch Rassenhetze von Ausländern gegen Deutsche künftig darunter fällt:


Schröder sprach sich dafür aus, auch eine Gesetzesänderung zu prüfen. «Wenn etwa die Volksverhetzung gegen Deutsche per definitionem gar nicht möglich ist, dann finde ich das schon ein Problem», sagte sie. «Der Unrechtscharakter wird derzeit im Rechtssystem nicht abgebildet.» Recht aber präge das Bewusstsein. «Deshalb sollten wir darüber diskutieren.»

http://www.zeit.de/news-102010/17/iptc-bdt-20101017-98-26847788xml

Das ist nur etwas untergegangen, weil sie es im Zusammenhang mit einem ganz anderen aktuellen Thema gesagt hat, dieser Diskussion um die Deutschpflicht auf Schulhöfen.

Vidscho
17.10.2010, 17:21
Was ist das schon gegen ein 9 mm Pistole?

Steck' Dir Deine Uzi in'n Arsch und drück' ab - mach' aber vorher das Stangenmagazin voll!

:))

BRDDR_geschaedigter
17.10.2010, 17:24
Momentchen, da reden wir aneinander vorbei. Ich habe ausdrücklich gesagt, wer aus rassistischen Gründen einen anderen Menschen anfasst, der soll schärfer bestraft werden als für tätlichen Beleidigungen und Körperverletzungen aus anderen Gründen, egal wer wen anfasst.



Ja also, du sagts jetzt nochmal, dass eine Gewaltat gegen Deutsche automatisch weniger Strafe geben sollte. Andersherum Rassismus.

Außerdem ist es sowieso schwer herzuleiten, ob eine Straftat rassistisch motiviert ist.

Das erinnert an Sozialisten, die KZs mit Gulags bekämpfen wollen.

Herbstgold
17.10.2010, 17:24
Bei dem offenen Rassismus gegen Deutsche, die an einigen Schulen in der bunten BRDDR schon längst in der Minderheit sind, müßten nach der Verschärfung des Gesslerhut-Gesetzes eigentlich ganze Busladungen von Türken und Arabern vor den Strafrichtern abgekippt werden.

Da BRD-Gerichte schon festgestellt haben daß Volksverhetzung gegen die Deutschen im eigenen Land Par ordre du mufti nicht existiert, wird sowas natürlich nie stattfinden. Damit darf sich dann endlich jeder Ausländer in der BRD auch ganz offiziell als höherwertiger Herrenmensch fühlen.

Als nächstes lobt die "Bundesregierung" wahrscheinlich Prämien für durch Türken und Araber erschlagene deutsche Rentner aus, weil das die Sozialsysteme entlastet.

Sag das bloß mal nicht zu laut. Könnte das nämlich durchaus freudig aufgegriffen werden. :=

Gärtner
17.10.2010, 17:25
Quelle (http://referer.us/www.internet-strafrecht.com/anderung-des-%C2%A7130-stgb-volksverhetzung-geplant/)

Der Udo Vetter hat auf dem Lawblog auch etwas dazu geschrieben

Volksverhetzung wird alltagstauglich (16.10.2010) (http://referer.us/www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/16/volksverhetzung-wird-alltagstauglich/)

http://img3.imageshack.us/img3/4074/58755637.jpgch finde ja einen Aspekt der Angelegenheit, den Vetter herausarbeitet, besonders interessant. In Bezug auf die Strafwürdigkeit der Holocaustleugnung schreibt er im von dir verlinkten Beitrag:


"Ihn zu leugnen oder zu relativieren ist demnach keine Meinung, sondern eine falsche Tatsachenbehauptung – womit man die Sache leichter als Angriff gegen die Menschenwürde der Betroffenen werten und als Volksverhetzung einordnen kann. "

Wenn man aber dieser Argumentation und Letztbegründung folgt, müßte der § 130 StGB eine zeitlich befristete Geltung haben, die mit dem Ableben des letzten ehemaligen KZ-Insassen erlischt. Da sieht man mal, wie sich die Zensurjuristen eine Locke zuviel gedreht haben, die ihren eigentlichen Zwecken zuwiderläuft.


__________________________________________________ ____________
Disclaimer: ich bin nicht der Ansicht, der Holocaust habe nicht stattgefunden. Er eignet sich aber m.E. weder dazu, Geschichtswissenschaft mit dem Strafgesetz zu treiben, noch dazu daß sich Idioten auf dem Rücken der NS-Opfer als Märtyrer der Meinungsfreiheit inszenieren.

Felix Krull
17.10.2010, 17:29
http://img3.imageshack.us/img3/4074/58755637.jpgch finde ja einen Aspekt der Angelegenheit, den Vetter herausarbeitet, besonders interessant. In Bezug auf die Strafwürdigkeit der Holocaustleugnung schreibt er im von dir verlinkten Beitrag:


"Ihn zu leugnen oder zu relativieren ist demnach keine Meinung, sondern eine falsche Tatsachenbehauptung – womit man die Sache leichter als Angriff gegen die Menschenwürde der Betroffenen werten und als Volksverhetzung einordnen kann. "

Wenn man aber dieser Argumentation und Letztbegründung folgt, müßte der § 130 StGB eine zeitlich befristete Geltung haben, die mit dem Ableben des letzten ehemaligen KZ-Insassen erlischt. Da sieht man mal, wie sich die Zensurjuristen eine Locke zuviel gedreht haben, die ihren eigentlichen Zwecken zuwiderläuft.


__________________________________________________ ____________
Disclaimer: ich bin nicht der Ansicht, der Holocaust habe nicht stattgefunden. Er eignet sich aber m.E. weder dazu, Geschichtswissenschaft mit dem Strafgesetz zu treiben, noch dazu daß sich Idioten auf dem Rücken der NS-Opfer als Märtyrer der Meinungsfreiheit inszenieren.

Es ist völlig wurscht was in dem Gesetz steht. Dort könnte auch stehen "Hulla Bulla Blah Blah, der Staat hat immer recht. Sollte der Staat mal nicht recht haben, dann hat er trotzdem immer recht".

Um den Wortlaut geht es überhaupt nicht, sondern um die dahinter stehende Absicht bzw. Gesinnung.

Strandwanderer
17.10.2010, 17:30
Falls diese Gesetzesverschärfung umgesetzt wird, werden die Meinungsäußerungen gegen die vom System priveligierten Gruppen (Rentensicherer, Kulturbereicherer, Blockpartei-Bonzen) zwangsläufig subtiler werden.

Gleichzeitig wird sich die Wut auf das Politbüro der BRD und seine Schranzen weiter anstauen.

BRDDR_geschaedigter
17.10.2010, 17:31
Falls diese Gesetzesverschärfung umgesetzt wird, werden die Meinungsäußerungen gegen die vom System priveligierten Gruppen (Rentensicherer, Kulturbereicherer, Blockpartei-Bonzen) zwangsläufig subtiler werden.

Gleichzeitig wird sich die Wut auf das Politbüro der BRD und seine Schranzen weiter anstauen.

Denk noch an die Berufsdenunzianten die werden im Paradies sein.

Gärtner
17.10.2010, 17:34
Es ist völlig wurscht was in dem Gesetz steht.

http://img830.imageshack.us/img830/341/40810566.jpg enn du das so siehst, wozu eröffnest du dann einen Strang zu diesem Thema?

Ich denke, es ist schon ein bißchen komplizierter, als kleingeistige Kläffer das zu sehen imstande sind.

Natürlich wird hier erneut versucht, eine bestehende Zensurmechanik zu verstärken und auszubauen. Um das aber zu bekämpfen, ist ein bißchen mehr erforderlich als plattes "alles egal"-Gequatsche. Damit tust du nämlich den Protagonisten dieser Gesetzgebung nur einen Gefallen.


Das sollte sogar dir aufallen.

GG146
17.10.2010, 17:36
"Ihn zu leugnen oder zu relativieren ist demnach keine Meinung, sondern eine falsche Tatsachenbehauptung – womit man die Sache leichter als Angriff gegen die Menschenwürde der Betroffenen werten und als Volksverhetzung einordnen kann. "

Wenn man aber dieser Argumentation und Letztbegründung folgt, müßte der § 130 StGB eine zeitlich befristete Geltung haben, die mit dem Ableben des letzten ehemaligen KZ-Insassen erlischt. Da sieht man mal, wie sich die Zensurjuristen eine Locke zuviel gedreht haben, die ihren eigentlichen Zwecken zuwiderläuft.


Nicht ganz, ähnlich wie das bei dem Tatbestand "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" vom Gesetz vorgesehen ist, bezieht sich diese Argumentation auf einen Schutz der Menschenwürde Verstorbener auch post mortem, der auch die Menschenwürde der Angehörigen berücksichtigt.

Die Argumentationslinie ist aber auch m. M. n. nicht "das Gelbe vom Ei". Ein viel stärkeres rechtspolitisches Argument für den § 130 ist die in der Holocaust - Leugnung enthaltene Verleumdung all jener Menschen, die die historische Wahrheit sagen. Denen wird ja verklausuliert unterstellt, dass sie den Holocaust nur als politisches Instrument zur Unterdrückung Deutscher und zur Erzielung von Vorteilen für den Zionismus brauchen - und zwar so gut wie in jedem Fall von Holo - Leugnung.

Gärtner
17.10.2010, 17:37
Falls diese Gesetzesverschärfung umgesetzt wird, werden die Meinungsäußerungen gegen die vom System priveligierten Gruppen (Rentensicherer, Kulturbereicherer, Blockpartei-Bonzen) zwangsläufig subtiler werden.

Gleichzeitig wird sich die Wut auf das Politbüro der BRD und seine Schranzen weiter anstauen.

http://img3.imageshack.us/img3/9370/36156333.jpgs fällt schwer, die geplante Verschärfung nicht als weiteren Erweis der Abgehobenheit einer politischen Klasse anzusehen, die ihrem Volk - notabene dem Souverän! - in zunehmend feindlicher Haltung gegenübersteht. Der immer wieder geforderte Ausbau der Überwachungs- und Zensurmaßnahmen bestätigen diesen Eindruck nur.

GG146
17.10.2010, 17:39
Ja also, du sagts jetzt nochmal, dass eine Gewaltat gegen Deutsche automatisch weniger Strafe geben sollte. Andersherum Rassismus.

Außerdem ist es sowieso schwer herzuleiten, ob eine Straftat rassistisch motiviert ist.

Das erinnert an Sozialisten, die KZs mit Gulags bekämpfen wollen.

Das habe ich ausdrücklich nicht gesagt:

"egal wer wen anfasst"

Das heisst ganz unmissverständlich, dass rassistische (übrigens auch sexistische) Motive immer strafverschärfend wirken sollen, zu Lasten deutscher wie ausländischer Täter und zu Gunsten aller Opfer.

BRDDR_geschaedigter
17.10.2010, 17:41
Das habe ich ausdrücklich nicht gesagt:

"egal wer wen anfasst"

Das heisst ganz unmissverständlich, dass rassistische (übrigens auch sexistische) Motive immer strafverschärfend wirken sollen, zu Lasten deutscher wie ausländischer Täter und zu Gunsten aller Opfer.

So ein Quatsch, dann wäre jede Straftat rassistisch begründet, wenn sie eine andere Ethnie trifft.

Weg mit dem Käse.

Sexistische Motive auch noch miteinbziehen. Bist du besoffen? :))

romeo1
17.10.2010, 17:43
http://img3.imageshack.us/img3/9370/36156333.jpgs fällt schwer, die geplante Verschärfung nicht als weiteren Erweis der Abgehobenheit einer politischen Klasse anzusehen, die ihrem Volk - notabene dem Souverän! - in zunehmend feindlicher Haltung gegenübersteht. Der immer wieder geforderte Ausbau der Überwachungs- und Zensurmaßnahmen bestätigen diesen Eindruck nur.

Mir kommt diese geplante Gesetzesverschärfung wie ein Gummiparagraph aus DDR-Zeiten vor, in dem es den Straftatbestand der öffentlichen Herabwürdigung des Staates gab. Die Parallelen sind frappierend.

Felix Krull
17.10.2010, 17:43
Die Argumentationslinie ist aber auch m. M. n. nicht "das Gelbe vom Ei". Ein viel stärkeres rechtspolitisches Argument für den § 130 ist die in der Holocaust - Leugnung enthaltene Verleumdung all jener Menschen, die die historische Wahrheit sagen. Denen wird ja verklausuliert unterstellt, dass sie den Holocaust nur als politisches Instrument zur Unterdrückung Deutscher und zur Erzielung von Vorteilen für den Zionismus brauchen - und zwar so gut wie in jedem Fall von Holo - Leugnung.

Ich bin auf dem Gebiet kein Experte, aber Norman G. Finkelstein hat das in seinem Buch "The Holocaust Industry" auch wenig subtil "verklausuliert" zum Ausdruck gebracht.

Brutus
17.10.2010, 17:44
http://img830.imageshack.us/img830/341/40810566.jpg Natürlich wird hier erneut versucht, eine bestehende Zensurmechanik zu verstärken und auszubauen.

Jaahhh! Und wieder haben alle weggeschaut und keiner wollte etwas wissen, denn es traf ja nur die Revisionisten und vermeintlichen Neonazis.

Pastor Niemöllers Lehre ist aktuell wie eh und je:



Als die Nazis die Kommunisten holten,

habe ich geschwiegen;

ich war ja kein Kommunist.

Als sie die Sozialdemokraten einsperrten,

habe ich geschwiegen;

ich war ja kein Sozialdemokrat.

Als sie die Gewerkschafter holten,

habe ich geschwiegen;

ich war ja kein Gewerkschafter.

Als sie die Juden holten,

habe ich geschwiegen;

ich war ja kein Jude.

Als sie mich holten,

gab es keinen mehr,

der protestieren konnte.

Felix Krull
17.10.2010, 17:47
http://img830.imageshack.us/img830/341/40810566.jpg enn du das so siehst, wozu eröffnest du dann einen Strang zu diesem Thema?

Ich denke, es ist schon ein bißchen komplizierter, als kleingeistige Kläffer das zu sehen imstande sind.

Natürlich wird hier erneut versucht, eine bestehende Zensurmechanik zu verstärken und auszubauen. Um das aber zu bekämpfen, ist ein bißchen mehr erforderlich als plattes "alles egal"-Gequatsche. Damit tust du nämlich den Protagonisten dieser Gesetzgebung nur einen Gefallen.


Das sollte sogar dir aufallen.

Das Bestehen dieser Zensurmechanik ist der eigentliche Skandal, nicht erst dessen Ausbau. Das fällt selbstgerechten Kleingärtnern natürlich erst dann auf wenn die Mauer schon gebaut ist, kurz bevor ein Erlass für den Schießbefehl an die Grenzsoldaten rausgeht, um es mal metaphorisch auszudrücken.

Felix Krull
17.10.2010, 17:50
Mir kommt diese geplante Gesetzesverschärfung wie ein Gummiparagraph aus DDR-Zeiten vor, in dem es den Straftatbestand der öffentlichen Herabwürdigung des Staates gab. Die Parallelen sind frappierend.

Wahrscheinlich meinst Du den hier:


§ 106 StGB der DDR [Staatsfeindliche Hetze]

(1) Wer die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik angreift oder gegen sie aufwiegelt, indem er

1. die gesellschaftlichen Verhältnisse, Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit diskriminiert;

2. Schriften, Gegenstände oder Symbole zur Diskriminierung der gesellschaftlichen Verhältnisse, von Repräsentanten oder andern Bürgern herstellt, einführt, verbreitet oder anbringt;

3. die Freundschafts- oder Bündnisbeziehungen der Deutschen Demokratischen Republik diskriminiert;

4. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten;

5. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder Rassenhetze treibt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu acht Jahren bestraft.

(2) Wer zur Durchführung des Verbrechens mit Organisationen, Einrichtungen oder Personen zusammenwirkt, deren Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik gerichtet ist oder das Verbrechen planmäßig durchführt, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren Haft bestraft.

(3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.

GG146
17.10.2010, 18:01
So ein Quatsch, dann wäre jede Straftat rassistisch begründet, wenn sie eine andere Ethnie trifft.

Weg mit dem Käse.

Sexistische Motive auch noch miteinbziehen. Bist du besoffen? :))

Das rassistische Motiv müsste selbstverständlich in jedem einzelnen Fall nachgewiesen werden, was sicher nicht bei jedem Anfassen eines Angehörigen einer anderen Ethnie der Fall wäre.

Der "Käse" gilt übrigens heute schon für die Abgrenzung von Mord und Totschlag, ich will das nur auf alle Angriffe gegen die körperliche Integrität von Menschen ausdehnen.

Und wenn man das mit rassistischen Motiven so gestaltet, müsste man es folgerichtig mit sexistischen auch tun. Das ergibt sich aus den besonderen Gleichheitssätzen des Art. 3 GG, die Diskriminierungen aus rassischen ebenso wie aus geschlechtlichen Gründen als verfassungsrechtlichen Unwert ausweisen.

romeo1
17.10.2010, 18:01
Wahrscheinlich meinst Du den hier:

Ja genau, damit konnte man nahezu jeden platt machen, wenn man es denn unbedingt wollte.

GG146
17.10.2010, 18:05
Ich bin auf dem Gebiet kein Experte, aber Norman G. Finkelstein hat das in seinem Buch "The Holocaust Industry" auch wenig subtil "verklausuliert" zum Ausdruck gebracht.

Würde mich nicht wundern, ich habe das allerdings nicht gelesen.

Ich wollte hier auch nicht den § 130 verteidigen, sondern nur darstellen, was das stärkste Argument für ihn wäre. Das heisst nicht, dass die Argumente gegen ihn nicht noch stärker seien.

Wie gesagt, mir wäre statt eines reinen politischen Meinungsdelikts eine Strafverschärfung für rassistisch und sexistisch motivierte Tätlichkeiten lieber.

Für Fälle von HC - Leugnungen, die in der Form wirklich ehrverletzend für die Opfer und ihre Nachkommen sind, gibt es ja auch noch die "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" und den Beleidigungs - §.

Felix Krull
17.10.2010, 18:08
Für Fälle von HC - Leugnungen, die in der Form wirklich ehrverletzend für die Opfer und ihre Nachkommen sind, gibt es ja auch noch die "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" und den Beleidigungs - §.
Soweit ich mich entsinne wurde das auch früher so gehandhabt, und das ist m. E. auch völlig ausreichend.

Brutus
17.10.2010, 18:09
Für Fälle von HC - Leugnungen, die in der Form wirklich ehrverletzend für die Opfer und ihre Nachkommen sind, gibt es ja auch noch die "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" und den Beleidigungs - §.

Ehrverletzende Äußerungen über Deutsche scheint es nicht zu geben. Das ist der eigentliche Skandal, die Ungleichbehandlung.

Damit bereitet der 130er den Boden, auf dem das Abstechen von Deutschen nur ein Kavaliersdelikt ist, wogegen der Staatschutz in Aktion tritt, wenn ein besoffener Neger eine in die Fresse bekommt.

BRDDR_geschaedigter
17.10.2010, 18:13
Ehrverletzende Äußerungen über Deutsche scheint es nicht zu geben. Das ist der eigentliche Skandal, die Ungleichbehandlung.

Damit bereitet der 130er den Boden, auf dem das Abstechen von Deutschen nur ein Kavaliersdelikt ist, wogegen der Staatschutz in Aktion tritt, wenn ein besoffener Neger eine in die Fresse bekommt.

Ja so sieht die Praxis aus. Deshalb gehört sich das ganze abgeschafft, anstatt das ganze Rechtssystem auf solch einen Schwachsinn (rechtlich gesehen) auszurichten.

Alfred
17.10.2010, 18:16
Nicht ganz, "Sch... Türke" ist immer noch eine einfache Beleidigung, Strafandrohung Geldstrafe bis 1 Jahr Knast (§ 185 StGB).

.../cut...

*Hust*....deine guten Kenntnisse in Ehren, die Justiz ist längst anderer Ansicht :

Deutsche ins Gas...das ist legal.

Türken ins Gas...das ist verboten.


Parole "Alle Deutsche vergasen !" offiziell straffrei

"...Die Angeklagten profitieren von ihrer türkischen Abstammung, betont die Richterin. Denn Deutsche, die sich derartig gegenüber Türken geäußert hätten, hätten mit sehr viel härterer Bestrafung rechnen müssen. Sie wären nicht nur wegen Beleidigung, sondern wegen Volksverhetzung verurteilt worden..."

Weiterlesen (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=61077).

GG146
17.10.2010, 18:31
*Hust*....deine guten Kenntnisse in Ehren, die Justiz ist längst anderer Ansicht :

Deutsche ins Gas...das ist legal.

Türken ins Gas...das ist verboten.


Parole "Alle Deutsche vergasen !" offiziell straffrei

"...Die Angeklagten profitieren von ihrer türkischen Abstammung, betont die Richterin. Denn Deutsche, die sich derartig gegenüber Türken geäußert hätten, hätten mit sehr viel härterer Bestrafung rechnen müssen. Sie wären nicht nur wegen Beleidigung, sondern wegen Volksverhetzung verurteilt worden..."

Weiterlesen (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=61077).

Das ist nicht legal, in dem von Dir verlinkten Fall sind die Möchtegern - Herrenmenschen schliesslich wegen Beleidigung verknackt worden.

borisbaran
17.10.2010, 18:39
Die REchtsdepen tun sich eh als verfolgte Unschuld ansehen, auch in Ländern, wo es so'n § nich gibt. Und Shoah-Leugnung wird von den Historikern eh ncih ernstgenommen, auch in Ländern, wo es so'n § ncih gibt. Viel Lärm um nix.

Alfred
17.10.2010, 20:26
Das ist nicht legal, in dem von Dir verlinkten Fall sind die Möchtegern - Herrenmenschen schliesslich wegen Beleidigung verknackt worden.

Es ging um diesen Satz der Richterin :

Denn Deutsche, die sich derartig gegenüber Türken geäußert hätten, hätten mit sehr viel härterer Bestrafung rechnen müssen. Sie wären nicht nur wegen Beleidigung, sondern wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Gryphus
17.10.2010, 20:42
Das Problem liegt gar nicht im Volksverhetzungsparagraphen, sondern bei dem, was hier alles als Volksverhetzung interpretiert wird.

Denkpoli
17.10.2010, 20:47
Das heisst ganz unmissverständlich, dass rassistische (übrigens auch sexistische) Motive immer strafverschärfend wirken sollen, zu Lasten deutscher wie ausländischer Täter und zu Gunsten aller Opfer.

Der Satz ist ein Widerspruch in sich. Deine Idee geht nämlich nur zu Gunsten von speziellen Opfern, keineswegs allen.

klartext
18.10.2010, 01:15
Das habe ich ausdrücklich nicht gesagt:

"egal wer wen anfasst"

Das heisst ganz unmissverständlich, dass rassistische (übrigens auch sexistische) Motive immer strafverschärfend wirken sollen, zu Lasten deutscher wie ausländischer Täter und zu Gunsten aller Opfer.

Ob man einem den Schädel einschlägt, weil er ein Neger ist oder wegen seiner Kohle - ich kann keinen moralischen Unterschied erkennen. Warum sollte Rassismus schlimmer als Habgier ?
Es ist eine rein politische Wertung und hat mit Recht nichts zu tun.

McDuff
18.10.2010, 05:32
Das bedeutet, daß *du deutsche Scheißkartoffel*, *du Nazi-Drecksau*, *du stinkender Schweinefleischfresser* straffrei bleiben, aber *Neger*, *Kümmeltürke*, *Kan.ke* etc. ein Verfahren wg. §130 einbringen.

Die BRD auf Kurs: mit Volldampf in eine Neuauflage der Adolf-Hitler-Diktatur. Nur mit dem Unterschied, daß es sich um eine Diktatur der Fremdherrschaft handelt.

Richtig, mit den Grünen als neue NSDAP!

n_h
18.10.2010, 07:23
Für Fälle von HC - Leugnungen, die in der Form wirklich ehrverletzend für die Opfer und ihre Nachkommen sind, gibt es ja auch noch die "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" und den Beleidigungs - §.




Soweit ich mich entsinne wurde das auch früher so gehandhabt, und das ist m. E. auch völlig ausreichend.


Wurde aufgrund des jeweils niedrigeren Strafmaßes wohl als nicht ausreichend erachtet. Man vergleiche "bis 1 Jahr bzw. bis 2 Jahre oder Geldstrafe" und "bis 2 Jahre oder Geldstrafe" mit "bis 3 Jahre bzw. bis 5 Jahre oder Geldstrafe".

Commodus
18.10.2010, 07:58
Eine Frage zum 2. Teil des Entwurfes:


Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Wenn ich sage: "Mehmet X-Y ist als vorbestrafter Ehrenmörder ein menschlicher Krüppel. Genauso wie alle anderen Ehrenmörder vor ihm. Ein Teil der Bevölkerung, vorwiegend Moslems, sind den Ehrenmorden offensichtlich zugeneigt."

So, jetzt habe ich die "Menschenwürde" sowohl eines Einzelnen als auch einen Teil der Bevölkerung angegriffen. Und zwar unter Berücksichtigung seiner/deren Zugehörigkeit einer vorbezeichneten Gruppe. An Fakten resultierend natürlich.

Und nun?

derRevisor
18.10.2010, 08:19
Eine Frage zum 2. Teil des Entwurfes:



Wenn ich sage: "Mehmet X-Y ist als vorbestrafter Ehrenmörder ein menschlicher Krüppel. Genauso wie alle anderen Ehrenmörder vor ihm. Ein Teil der Bevölkerung, vorwiegend Moslems, sind den Ehrenmorden offensichtlich zugeneigt."

So, jetzt habe ich die "Menschenwürde" sowohl eines Einzelnen als auch einen Teil der Bevölkerung angegriffen. Und zwar unter Berücksichtigung seiner/deren Zugehörigkeit einer vorbezeichneten Gruppe. An Fakten resultierend natürlich.

Und nun?

Nun wird bald die Inquisition zu dir kommen.

Reilinger
18.10.2010, 09:11
Eine Körperverletzung ist eine Körperverletzung. Das mit rassistischen Motiven gehört sich wie der 130ger abgeschafft. Genau der gleiche Schwachsinn.

Wenn eine bescheuerte Idee kommt, dann kann man diese Idee einfach verwerfen und muss nicht zwangsläufig wo anders etwas ändern.

Eben. Denn unsere Kuturbereicherer haben mittlerweile längst den Bogen raus, wenn es darum geht, ihre Gewalttaten gegen Deutsche zu rechtfertigen. Sie behaupten nämlich einfach, zuvor vom Opfer rassistisch beleidigt worden zu sein (vgl. diverse Vorfälle im Fußball) - danach dürfen sie völlig ungestraft schlagen und treten bis der Notarzt kommt. "Rassismus" kann und darf in einem Multi-Kulti-Kraal kein Argument für was-auch-immer sein.

Candymaker
20.10.2010, 16:24
Bundesregierung will Redefreiheit weiter einschränken

Ein Gesetzentwurf soll den Tatbestand der Volksverhetzung von Gruppen auf Einzelne ausdehnen

Dem Bundestag liegt seit Kurzem ein [extern] Gesetzentwurf vor, der den Artikel 4 des vom Europarat beschlossenen [extern] "Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art" umsetzen soll. Dafür wird [extern] § 130 des Strafgesetzbuches so ergänzt, dass er nicht mehr nur "Teile der Bevölkerung", sondern auch Einzelne betrifft.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33507/1.html

-jmw-
20.10.2010, 17:25
Mithin ist es nur noch eine einstellige Zahl von Jahren, die es dauert, bis ich dies Forum hier von .de aus nicht mehr erreiche?

Commodus
20.10.2010, 17:36
Diese Halunken lassen schrittchenweise ihre Maske fallen. Vom unauffälligen Faschismus im Hintergrund zum offenem mit entblösten Fratzen. Immer mehr Gesetze zum Schutz des Systems.


Das wird ihnen aber am Ende nichts nutzen.

Topas
20.10.2010, 17:59
Presse, Rundfunk und Fernsehen haben unsere „Volksvertreter“ schon unter Kontrolle. Jetzt fehlt nur noch das Internet.

Sprecher
20.10.2010, 21:41
Parole "Alle Deutsche vergasen !" offiziell straffrei

.

Von mir aus können die gerne sowas sagen. Ich will allerdings auch entsprechend antworten dürfen.

McDuff
21.10.2010, 05:11
Das System ist auf dem Rückzuggefecht. Es hat sich mit den Jahren immer weiter vom Volk entfernt und sich in eine monolithische Kaste verwandelt die einen Anschein von Demokratie zu wahren suchte. Nun, da zu Tage tritt, daß die Gegensätze zwischen dem Volk und der Politikerkaste immer größer werden, geht es letzterer um den Machterhalt um jeden Preis. Bis wir das Regime und seine importierten Hilfskräfte, die uns einerseits unterdrücken und andererseits von den Schuldigen der Misere anlenken sollen, losgeworden sind, werden noch turbulente Zeiten auf uns zukommen.
Aber ich zweifle nicht daran, daß es dem deutschen Volk letztlich gelingt die Ketten zu sprengen. Denn Deutschland ist ewig und wird sich erheben wie der Phoenix aus der Asche!

:dr:

Nonkonform
21.10.2010, 06:01
Presse, Rundfunk und Fernsehen haben unsere „Volksvertreter“ schon unter Kontrolle. Jetzt fehlt nur noch das Internet.

Ach ja?Ich dachte immer,daß der Bürger sich selbst seine Meinung bilden kann und auch mal hinterfragt.
Zudem,sehen Sie sich in andren Ländern mal um.
Zensur vom Feinsten.

Wie hoch sind die Verkaufszahlen der Bild jährlich???
Welches Gedankengut sich der Leser da freiwillig verordnet...

GG146
21.10.2010, 09:50
Der Satz ist ein Widerspruch in sich. Deine Idee geht nämlich nur zu Gunsten von speziellen Opfern, keineswegs allen.

Jeder gehört einer anderen Rasse an als irgendwelche anderen Leute, also kann auch jeder rassistisch angefeindet werden.

Brutus
21.10.2010, 09:59
Aber ich zweifle nicht daran, daß es dem deutschen Volk letztlich gelingt die Ketten zu sprengen. Denn Deutschland ist ewig und wird sich erheben wie der Phoenix aus der Asche!

Es bleibt nur die Hoffnung, mag sie auch noch so unbegründet scheinen.

Wie unsagbar blöd, verkommen und korrumpiert die deutsche Linke ist, erkennen wir wieder einmal daran, daß die in Wahrheit doch ur-linken und erzrevolutionären Ziele von Befreiung aus Fremdherrschaft, Unterdrückung, Meinungsknebelung und Ausbeutung von der nationalen Rechten artikuliert werden, statt von der Linken.

Stattdessen gefallen sich die deutschen Linken, eher Pseudo-Linken, in politischen Sandkastenspielen und grenzdebiler Links-Rechts-Nazi-Onanie.

Der deutschen Linken wurde im Rahmen der brainwaschenden Reeducation derart fett ins Hirn gesch...en, daß sie inzwischen sogar zu blöd ist, einen Blick über den Rhein nach Frankreich zu werfen, und sich stattdessen ihre Weltanschauung von den USA und Israel vorkonfektionieren läßt.

Odin
21.10.2010, 10:49
Bei dem offenen Rassismus gegen Deutsche, die an einigen Schulen in der bunten BRDDR schon längst in der Minderheit sind, müßten nach der Verschärfung des Gesslerhut-Gesetzes eigentlich ganze Busladungen von Türken und Arabern vor den Strafrichtern abgekippt werden.

Da BRD-Gerichte schon festgestellt haben daß Volksverhetzung gegen die Deutschen im eigenen Land Par ordre du mufti nicht existiert, wird sowas natürlich nie stattfinden. Damit darf sich dann endlich jeder Ausländer in der BRD auch ganz offiziell als höherwertiger Herrenmensch fühlen.

Als nächstes lobt die "Bundesregierung" wahrscheinlich Prämien für durch Türken und Araber erschlagene deutsche Rentner aus, weil das die Sozialsysteme entlastet.

Eher Güterzüge.

Stechlin
21.10.2010, 10:51
Eher Güterzüge.

Transportflugzeuge wären besser: starten, fliegen und Ladeklappe öffnen!

Heil Odin!

Odin
21.10.2010, 11:02
Transportflugzeuge wären besser: starten, fliegen und Ladeklappe öffnen!

Heil Odin!

Das geht auch mit Schiffen und doppeltem Rumpf.

Vorteil wäre die erhöhte Ladekapazität.

Heil NITUP!

Stechlin
21.10.2010, 11:37
Das geht auch mit Schiffen und doppeltem Rumpf.

Vorteil wäre die erhöhte Ladekapazität.

Heil NITUP!

Also eine See-Verklappung! Sehr angemessen. :))

Bruddler
21.10.2010, 11:43
Das bedeutet, daß *du deutsche Scheißkartoffel*, *du Nazi-Drecksau*, *du stinkender Schweinefleischfresser* straffrei bleiben, aber *Neger*, *Kümmeltürke*, *Kan.ke* etc. ein Verfahren wg. §130 einbringen.

Die BRD auf Kurs: mit Volldampf in eine Neuauflage der Adolf-Hitler-Diktatur. Nur mit dem Unterschied, daß es sich um eine Diktatur der Fremdherrschaft handelt.

Ich sage es immer wieder:
Wir leben in einem Unrechtsstaat ! X(

Brutus
21.10.2010, 11:48
Ich sage es immer wieder:
Wir leben in einem Unrechtsstaat ! X(

Im Ernst und ohne Polemik: Macht man einen Vergleich, welches der größere Verbrecherstaat gewesen ist, das Hitlerreich oder die BRD, fällt das Ergebnis für die BRD in jeder Hinsicht katastrophal aus. Graf Stauffenberg, übernehmen Sie!

Bruddler
21.10.2010, 12:00
Im Ernst und ohne Polemik: Macht man einen Vergleich, welches der größere Verbrecherstaat gewesen ist, das Hitlerreich oder die BRD, fällt das Ergebnis für die BRD in jeder Hinsicht katastrophal aus. Graf Stauffenberg, übernehmen Sie!

Bloß nicht, was willst Du mit so einem Stümper ?! :whis:

Brutus
21.10.2010, 12:08
Bloß nicht, was willst Du mit so einem Stümper ?! :whis:

Du weißt schon, wie's gemeint ist, stell Dich nicht so an. Ich dachte natürlich an eine Widerstandsbewegung, die Erfolg hat.

Liba
27.10.2010, 08:08
Positiv denken:

Du lässt einfach das Vorwort weg und sagst eben nicht "Scheiss-Türke", "Türke" allein reicht doch. Jeder weiß Bescheid. Und "vornehmer" ist es auch, wenn keine Fäkalsprache verwendet wird.

Hofer
28.10.2010, 20:17
Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung)


BERLIN. Die Bundesregierung plant den Geltungsbereich des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung) auszuweiten. Bisher machte sich nur derjenige strafbar, der „zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert“. Künftig sollen aber nicht nur Gruppen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen, sondern bereits einzelne Angehörige.



So lassen sich dann wohl hoffentlich auch diese ganzen deutschfeindlichen Angriffe nach 130 StGB ahnden. Also ab sofort Hetze, Sprüche gegen ethnische Deutsche von grünen, roten, linken und muslimischen Interessenverbänden anlegen und dann ab zum Anwalt.



.

D-Moll
28.10.2010, 20:32
Die ganzen Verbote sind doch Weicheiklopferei.
Früher konnte jeder jeden beleidigen außer den obersten Herrscher und alle die über ihn standen ohne Konsequenzen.
Man konnte scheiß Neger , scheiß Jude, scheim Moslem, scheiß Krautfresser usw. sagen ohne das das Folgen hatte.
Die Wut muß manchmal raus um nicht alles hineinzufressen und depressiv zu werden.
Heute werden alle zu Bravlingen erzogen und wer nicht wird hart mit dem Volksverhetzungs Kaugummiparagrafen gemaßregelt und empfinlich je nach Politikgegnerrangliste bestraft.

Weg mit den 130er.

Beleidungen kann man stolz übergehen oder sich wehren . Ganz früher gab es dazu das Duell unter Aufsicht.

Hofer
28.10.2010, 20:44
Die ganzen Verbote sind doch Weicheiklopferei.
Früher konnte jeder jeden beleidigen außer den obersten Herrscher und alle die über ihn standen ohne Konsequenzen.
Man konnte scheiß Neger , scheiß Jude, scheim Moslem, scheiß Krautfresser usw. sagen ohne das das Folgen hatte.
Die Wut muß manchmal raus um nicht alles hineinzufressen und depressiv zu werden.
Heute werden alle zu Bravlingen erzogen und wer nicht wird hart mit dem Volksverhetzungs Kaugummiparagrafen gemaßregelt und empfinlich je nach Politikgegnerrangliste bestraft.

Weg mit den 130er.

Beleidungen kann man stolz übergehen oder sich wehren . Ganz früher gab es dazu das Duell unter Aufsicht.


Türkischer Mörder wird nicht abgeschoben


in Zukunft ******* Mörder wird nicht abgeschoben:hihi::hihi:


BRD die große Lachnummer


*******= Ausländer

.

Ruepel
28.10.2010, 20:55
Positiv denken:

Du lässt einfach das Vorwort weg und sagst eben nicht "Scheiss-Türke", "Türke" allein reicht doch. Jeder weiß Bescheid. Und "vornehmer" ist es auch, wenn keine Fäkalsprache verwendet wird.

Warum sollte man Scheiße nich beim Namen nennen,was ich nicht gerade auf Türke
beziehe?

Nanu
29.10.2010, 08:33
Sie machen so lange, bis Lieschen Müller und Hein Buttnase der Kragen endgültig platzt!

germane

Bis dahin gibt es Lieschen und Hein Doofdeutsch gar nicht mehr.:D

Nanu
29.10.2010, 08:44
Aber ich zweifle nicht daran, daß es dem deutschen Volk letztlich gelingt die Ketten zu sprengen. Denn Deutschland ist ewig und wird sich erheben wie der Phoenix aus der Asche!

:dr:

Gaaaanz ruhig bleiben. Der Doofdeutsche wählt brav weiter etabliert und ist weit davon entfernt, sich angekettet zu fühlen. Dieses Volk hat nichts anderes als den von ihm selbst beklatschten Untergang verdient. Insofern geht es völlig in Ordnung, dass Blödmichel auch vor Gericht als Mensch zweiter Klasse behandelt wird.

borisbaran
29.10.2010, 15:00
[...]Dieses Volk hat nichts anderes als den von ihm selbst beklatschten Untergang verdient.[...]
Lustige Formulierung, direkt aus dem Testament des böhmischen Gefreiten kopiert?

Felix Krull
29.10.2010, 15:20
Lustige Formulierung, direkt aus dem Testament des böhmischen Gefreiten kopiert?

Nein, aus dem Gesetzesentwurf der BRD Besatzerregierung :)

borisbaran
29.10.2010, 15:25
Nein, aus dem Gesetzesentwurf der BRD Besatzerregierung :)
Echt? Kannst du mal die Passage direkt zitieren?

Felix Krull
29.10.2010, 15:31
Echt? Kannst du mal die Passage direkt zitieren?

Hab ich schon im ersten Beitrag des Stranges#

borisbaran
29.10.2010, 15:36
Hab ich schon im ersten Beitrag des Stranges,
Eigentlich steht nirgendswo im Gesetz, dass das Deutsche Volk den Untergang verdient hätte.

Alfred
29.10.2010, 15:42
Hoffentlich werden wir bald Islamisch. Dann ist mit derlei Unfug und vorlauten ZDJ Freaks schluss.

Felix Krull
29.10.2010, 15:44
Eigentlich steht nirgendswo im Gesetz, dass das Deutsche Volk den Untergang verdient hätte.
Nicht explizit, aber implizit. Um das zu verstehen sollte man allerdings kein vorhautloses Berufsopfer sein, das seinen Lebensunterhalt allein aus seiner Existenz bestreitet.

borisbaran
29.10.2010, 15:46
Nicht explizit, aber implizit.
Dann erklär mal wie, und zwar...

Um das zu verstehen sollte man allerdings kein vorhautloses Berufsopfer sein, das seinen Lebensunterhalt allein aus seiner Existenz bestreitet.
...ohne ad personam Spam.

Felix Krull
29.10.2010, 16:05
Dann erklär mal wie, und zwar...
Du bist für so ziemlich alles zu dumm, so auch für diese Erklärung.

Nur soviel: wenn der staatliche Gesslerhut im Sinne der Ausländer immer tiefer gehängt wird, so das er bis in die privatesten Bereiche einer blödsinnigen Auseinandersetzung am Gartenzaun hineinreicht, dann ist etwas faul im Staate Dänemark.

Als Profiteur und hauptberuflicher "Enkel der Überlebenden" kann Dir sowas natürlich egal sein, denn erstens bist Du viel zu dumm um die Reichweite der Konsequenzen zu erfassen, und zweitens lebst Du deshalb ja wie die Made im Speck, ohne auch nur einen Finger rühren zu müssen.

nethead
31.10.2010, 23:51
Tja, da werde ich wohl nun, nach 21 Jahren Internet, meine Identitaet verbergen muessen.

Weis jemand wer diese geplante Aenderung initiiert hat?

Paul Felz
31.10.2010, 23:59
Tja, da werde ich wohl nun, nach 21 Jahren Internet, meine Identitaet verbergen muessen.

Weis jemand wer diese geplante Aenderung initiiert hat?
Deine Frage kann ich nicht beantworten, jedoch zur ersten Absicht meine Tips geben:

zunächst auf Linux umstellen. Dann informieren, wie man sich "tarnt". Leider sind einige Standardversionen hier nicht erlaubt. Aber es geht trotzdem völlig legal und forenkonform.

nethead
01.11.2010, 00:25
Hier der Link zum Gesetzentwurf: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703124.pdf

Frage: Wenn ich den Paragraph 130 StGb richtig verstanden habe duerfe ich diejeningen die diesen Beschluss gefasst haben doch theoretisch als "deutsche Schweine" bezeichnen ohne Belangbar zu sein?! Zumindest nicht nach §130...

Gärtner
01.11.2010, 01:09
[@borisbaran] Du bist für so ziemlich alles zu dumm, so auch für diese Erklärung.

Nur soviel: wenn der staatliche Gesslerhut im Sinne der Ausländer immer tiefer gehängt wird, so das er bis in die privatesten Bereiche einer blödsinnigen Auseinandersetzung am Gartenzaun hineinreicht, dann ist etwas faul im Staate Dänemark.

Als Profiteur und hauptberuflicher "Enkel der Überlebenden" kann Dir sowas natürlich egal sein, denn erstens bist Du viel zu dumm um die Reichweite der Konsequenzen zu erfassen, und zweitens lebst Du deshalb ja wie die Made im Speck, ohne auch nur einen Finger rühren zu müssen.

http://img12.imageshack.us/img12/7825/79358044.jpgaszinierend: Wir betrachten einen Drecksnazi, der es fertigbringt, einem Meinungsgegner sogar noch die Tatsache vorzuwerfen, daß seine Vorfahren anmaßlicherweise dem KZ entronnen sind.

Das muß deinesgleichen ja ungemein ärgern, daß du hier so herumpöbelst. Freund Streicher wäre stolz auf dich.

Gärtner
01.11.2010, 01:14
Tja, da werde ich wohl nun, nach 21 Jahren Internet, meine Identitaet verbergen muessen.

Weis jemand wer diese geplante Aenderung initiiert hat?

http://img529.imageshack.us/img529/5258/77000039.jpgas kommt grundsätzlch aus der ohnehin sehr überwachungs- und zensurfreudigen Ecke. Also die Leute, die sich von Netzsperren über verdachtslose Vorratsdatenspeicherung bis zum E-Perso gar nicht groß genug in ihrer Neugierde und ihrem Kontrollzwang übers Volk tun können.

Wie überaus überflüssig. Denn wir wissen doch, daß die Deutschen selbst bei einer Revolution das Schild "Rasen nicht betreten" peinlich genau beachten.

borisbaran
01.11.2010, 01:15
Du bist für so ziemlich alles zu dumm, so auch für diese Erklärung.
Danke fü die Blumen... Und trotzdem:

Nur soviel: wenn der staatliche Gesslerhut im Sinne der Ausländer immer tiefer gehängt wird, so das er bis in die privatesten Bereiche einer blödsinnigen Auseinandersetzung am Gartenzaun hineinreicht, dann ist etwas faul im Staate Dänemark.
Im Gesetz steht nix von Ausländer oder der Bevorzugung von Ausländern.

Als Profiteur
Echt? Wie denn?

und hauptberuflicher "Enkel der Überlebenden"
Na, da ärgert es den Nazi-Fan, dass manche entkommen sind, was?

kann Dir sowas natürlich egal sein,
Weil...?

denn erstens bist Du viel zu dumm um die Reichweite der Konsequenzen zu erfassen,
Kein Rechtsdeppen-Beitrag ohne Gepöbel, was?

und zweitens lebst Du deshalb ja wie die Made im Speck, ohne auch nur einen Finger rühren zu müssen.
Echt? Woher nimmst du deine "Erkenntnise"? Haste mich unter Überwachung oder haste meinen Computer gehackt (Traue ich dir beides nicht zu, weil du ein Idiot bist)? Und mein Konto ist zu leer für "made im Speck".

The_Darwinist
01.11.2010, 01:25
Positiv denken:

Du lässt einfach das Vorwort weg und sagst eben nicht "Scheiss-Türke", "Türke" allein reicht doch. Jeder weiß Bescheid. Und "vornehmer" ist es auch, wenn keine Fäkalsprache verwendet wird.


Geht auch ganz ohne Beleidigungen:

Du komm hier um nix verfolg zusein!
Dann du dich einpass, aber vollständig!
Wenn du auffale, due gleich wieder heimgeh!
Und dass nur, um überhaupt hier reinkomme zu dürfe!
du nix 100% deutsch, du wider rausfliege!
auser, due hast schwester so lecker, das germane wolle habe, dann du dürfe hierbleibe, aber nur wege goodwill!
du schnauze halte und gut benehme, dann auch nicht abschibhaft für dich! OK?

iglaubnix+2fel
01.11.2010, 06:13
Denn wir wissen doch, daß die Deutschen selbst bei einer Revolution das Schild "Rasen nicht betreten" peinlich genau beachten.

Richtig! Daher sind jede Menge an vorgehaltenen Unkorrektheiten äußerst stark zu be2feln!


Danke für den Torabstoß ins eigene Gehäuse!:hihi::hihi::hihi:

nethead
02.11.2010, 03:56
Hier ein "Offener Brief" an Ex. Innenminister Otto Schily anlaesslich der letzten Verschaerfung des §130 im Jahre 2005 von Oberstleutnant a.D. Walter Held der an Aktualitaet nichts eingebuesst hat!

http://www.christoph-heger.de/Anfrage_Oberstleutnant_Walter_Held.pdf

Praedikat "Extrem Lesenswert"

McDuff
02.11.2010, 05:23
Gaaaanz ruhig bleiben. Der Doofdeutsche wählt brav weiter etabliert und ist weit davon entfernt, sich angekettet zu fühlen. Dieses Volk hat nichts anderes als den von ihm selbst beklatschten Untergang verdient. Insofern geht es völlig in Ordnung, dass Blödmichel auch vor Gericht als Mensch zweiter Klasse behandelt wird.

Der Normaldeutsche geht gar nicht mehr zur Wahl und der Rest wählt die von denen er glaubt, daß sie ihn am wenigsten belügen.
So ist das in einer Scheindemokratie, die jegliche Konkurrenz mittels einer Propagandadampfwalze, Rechtsbrüchen und auch geheimdienstlichen Aktivitäten an die Wand drückt.

Dubidomo
03.11.2010, 00:38
Sie machen so lange, bis Lieschen Müller und Hein Buttnase der Kragen endgültig platzt!

germane

Ist nicht auch die Bezeichnung deutscher Fußballnationalspieler als Migranten eine Unterstellung, die ihre Staatsbürgerschaft in Zweifel zieht nach dem Motto: Die sind gar keine richtigen deutschen Staatsbürger?

Vidscho
03.11.2010, 18:36
Ist nicht auch die Bezeichnung deutscher Fußballnationalspieler als Migranten eine Unterstellung, die ihre Staatsbürgerschaft in Zweifel zieht nach dem Motto: Die sind gar keine richtigen deutschen Staatsbürger?

Du meinst "Paßdeutsche"?

:))

fatalist
04.11.2010, 03:03
Hier ein "Offener Brief" an Ex. Innenminister Otto Schily anlaesslich der letzten Verschaerfung des §130 im Jahre 2005 von Oberstleutnant a.D. Walter Held der an Aktualitaet nichts eingebuesst hat!

http://www.christoph-heger.de/Anfrage_Oberstleutnant_Walter_Held.pdf

Praedikat "Extrem Lesenswert"

Unterschreib!!!

Absolut lesenswert!

Commodus
04.11.2010, 04:19
Unterschreib!!!

Absolut lesenswert!

Is ist anzunehmen, daß der Minister (ex) bis dato nicht geantwortet hat.

Dubidomo
04.11.2010, 11:21
Du meinst "Paßdeutsche"?

:))

Nein, meine ich nicht. Ich meine die Deutschen, die einen Ausländer zum Vater haben und deswegen einen ausländischen Namen tragen aber doch von ihrer Zeugung an Deutsche sind. Dieses Einbürgerungsrecht gibt es nicht erst seit Hitler, dem Ausländer, sondern schon im 19. Jahrhundert.

Revolutionär
04.11.2010, 12:45
[...]die Deutschen, die einen Ausländer zum Vater haben[...]

Das ist ein vollkommener Widerspruch; es kann keine Deutschen mit ausländischen Eltern geben. Entweder ist man Deutscher oder Ausländer.

So wie es keine Westies gibt, die einen Yorkshire-Terrier zum Vater haben.

Oder ist Jerome Boateng für dich ein Deutscher?

Dubidomo
04.11.2010, 13:24
Das ist ein vollkommener Widerspruch; es kann keine Deutschen mit ausländischen Eltern geben. Entweder ist man Deutscher oder Ausländer.

So wie es keine Westies gibt, die einen Yorkshire-Terrier zum Vater haben.

Oder ist Jerome Boateng für dich ein Deutscher?

Du willst nicht kapieren! Es gibt jede Menge Mitbürger, deren Vater oder Mutter, also nicht beide Eltern, Ausländer waren und durch die Verheiratung mit einem/er Deutschen automatisch Deutsche wurden. Ja, Jerome Boateng ist für mich ein Deutscher. Ich gehe davon aus, dass seine Einbürgerung legal ist.

Er sieht zwar nicht aus wie ein "richtiger" Deutscher, aber was ist schon ein richtiger Deutscher? Stur, treudoof deutsch, kalkweiß gesichtig, arisch arschblond? Oder wie?
Die meisten Deutschen ab den Mittelgebirgen werden diesem arischen Dummenschema nicht gerecht.


P.s.: Du brauchst wohl den einen Obermogulesel, der angeblich immer alles weiß und vor allem besser weiß so wie der liebe Gott.("Demokratur überwinden")

DenkMal
04.11.2010, 14:09
Nun ja, die linke Aasbande ist mir ja schon auf dieses Forum gefolgt, dann muss ich mein Posting wohl einstellen. Mit Musels im Knast sitzen will ich nicht.

Wer ist denn die "linke Aasbande"?

Und mit einem muslimischen Mitmenschen zusammen in einer Zelle zu sein, dürfte sich auf Deine Denkweise längerfristig durchaus förderlich auswirken. Er gibt Dir sicherlich die passenden Antworten, wenn Du Deine rechtsaußen-Sprüche abläßt. Allein schon der Begriff "Musel" wird ihn sehr "freuen". Also los, trau Dich, mach was aus Deinem sinnlosen Leben!

DenkMal
04.11.2010, 14:21
Das dürfte dann so laufen.

Türke: Scheiß Deutscher. Passiert nichts, denn Deutscher ist ja keine Ethnie.

Deutscher: Scheiß Türke. Bis zu 5 Jahre Knast wegen Volksverhetzung.


Das hast Du sehr gut erkannt.

Ist ja auch logisch, daß auf Grund der extrem verbrecherischen jüngsten Vergangenheit die Begriffe "deutsch / Deutschland etc. " kein juristisch schützenswertes Gut oder Ethnie darstellen.

Im Gegenteil.

Sie gehören zum Wohle der Völkergemeinschaft, für die der hier nach wie vor existierenden Rechtsextremismus eine latente Kriegsbedrohung darstellt, abgeschafft.

Revolutionär
04.11.2010, 15:32
[...]Es gibt jede Menge Mitbürger

Das sind keine Mitbürger, sondern Fremde.


deren Vater oder Mutter, also nicht beide Eltern, Ausländer waren und durch die Verheiratung mit einem/er Deutschen automatisch Deutsche wurden.

Wenn die Eltern Dänen, Franzosen, Österreicher, Tschechen etc. sind, ist das kein Problem, innerhalb Europas hat es immer Migration gegeben. Wenn sich jedoch irgendeine Peggy oder Cindy vom Muselmann oder Neger schwängern lässt und da ein kleiner Ali oder Neger bei rauskommt, dann ist dieses Kind kein(e) Deutsche(r).


Ja, Jerome Boateng ist für mich ein Deutscher.[...]

Jemand, der aussieht, als sei er eben erst aus dem Urwald gekommen, ist definitiv kein Deutscher.


Er sieht zwar nicht aus wie ein "richtiger" Deutscher, aber was ist schon ein richtiger Deutscher? Stur, treudoof deutsch, kalkweiß gesichtig, arisch arschblond? Oder wie?[...]

Deutsche sind Mitteleuropäer, d.h. weiß. Das bedeutet, weder Primaten noch Kameltreiber können Deutsche sein.


"Demokratur überwinden"

Ja, Demokratur überwinden. Diese Bonzokratie gehört abgeschafft und ihre Anführer gehören an die Laterne!




[...]auf Grund der extrem verbrecherischen jüngsten Vergangenheit die Begriffe "deutsch / Deutschland etc. " kein juristisch schützenswertes Gut oder Ethnie darstellen.

Dann bin ich mal gespannt, was die Russen und Chinesen für dich darstellen, wo ihren Führern Lenin, Stalin und Mao doch insgesamt mehrere zehn bis hunderte Millionen politischer Gegner zum Opfer gefallen sind.



[...]Sie gehören zum Wohle der Völkergemeinschaft, für die der hier nach wie vor existierenden Rechtsextremismus eine latente Kriegsbedrohung darstellt, abgeschafft.

Wenn jemand "abgeschafft", besser ausgemerzt, gehört, dann ist das das rotfaschistische Ungeziefer mit seinen kommunistischen Antifa-Hirngespinsten. Der Menschenmüll, der selbst die Methoden und das Vokabular derer verwendet, die er als Kriegsbedrohung anprangert...

Vidscho
04.11.2010, 16:51
Nein, meine ich nicht. Ich meine die Deutschen, die einen Ausländer zum Vater haben und deswegen einen ausländischen Namen tragen aber doch von ihrer Zeugung an Deutsche sind. Dieses Einbürgerungsrecht gibt es nicht erst seit Hitler, dem Ausländer, sondern schon im 19. Jahrhundert.

Die meine ich auch nicht!

Dubidomo
04.11.2010, 21:45
Das sind keine Mitbürger, sondern Fremde.
Wenn die Eltern Dänen, Franzosen, Österreicher, Tschechen etc. sind, ist das kein Problem, innerhalb Europas hat es immer Migration gegeben. Wenn sich jedoch irgendeine Peggy oder Cindy vom Muselmann oder Neger schwängern lässt und da ein kleiner Ali oder Neger bei rauskommt, dann ist dieses Kind kein(e) Deutsche(r).
Jemand, der aussieht, als sei er eben erst aus dem Urwald gekommen, ist definitiv kein Deutscher.
Deutsche sind Mitteleuropäer, d.h. weiß. Das bedeutet, weder Primaten noch Kameltreiber können Deutsche sein.
Ja, Demokratur überwinden. Diese Bonzokratie gehört abgeschafft und ihre Anführer gehören an die Laterne!


Du kommst frisch aus der DDR. Geh dahin zurück, dann bist du richtig.

Dubidomo
04.11.2010, 21:47
Die meine ich auch nicht!

Die meine ich aber!

Bräunie
04.11.2010, 22:31
Das bedeutet, daß *du deutsche Scheißkartoffel*, *du Nazi-Drecksau*, *du stinkender Schweinefleischfresser* straffrei bleiben, aber *Neger*, *Kümmeltürke*, *Kan.ke* etc. ein Verfahren wg. §130 einbringen.

Die BRD auf Kurs: mit Volldampf in eine Neuauflage der Adolf-Hitler-Diktatur. Nur mit dem Unterschied, daß es sich um eine Diktatur der Fremdherrschaft handelt.

Die Parole kann nur lauten: Weg mit dem Paragraph 130 StGB. Denn das ist ein reiner Judenschutz- Paragraph, die dadurch Sonderrechte genießen können. Dieser Paragraph entstand im Zuge der Eichmann- Entführung und der berüchtigten Schmierereien an der Kölner Synagoge Ende der 50er Jahre, welche nachgewiesenermaßen vom KGB provoziert worden ist.

Dieser Paragraph ist schon deswegen abzuschaffen, da er das Deutsche Volk erniedrigt, denn, wie hier schon mehrfach herausgestellt worden ist, steht das Deutsche Volk nicht unter Schutz. Der Paragraph 130 ist also auch ein Mittel, um die Deutschen systematisch an die Multikulturelle qua monoprimitive Gesellschaft zu gewöhnen. Dass die ja nicht auf die Idee kommen, die werten Kulturbereicherer schief anzusehen...Verbrechen an Deutschen können in den höchsten Tönen gelobt und alle Völkermorde, mögen sie noch so grausam gewesen sein, verherrlicht werden, nur Verbrechen, die angeblich die Nazis begangen haben sollen, dürfen nicht verharmlost werden. Verbrechen begehen, nach der Paragraph 130-Logik eben nur Deutsche.

Dieser Paragraph, der vielseitig bereits Anwendung gefunden hat, ist nichts weiter als ein antideutscher Gummiparagraph um den nationalen Widerstand in Schach zu halten. Er steht symbolisch für die nicht vorhandene Meinungsfreiheit in der BRD und hat daher aus dem StGB ersatzlos gestrichen zu werden!

Dubidomo
05.11.2010, 00:31
Das bedeutet, daß *du deutsche Scheißkartoffel*, *du Nazi-Drecksau*, *du stinkender Schweinefleischfresser* straffrei bleiben, aber *Neger*, *Kümmeltürke*, *Kan.ke* etc. ein Verfahren wg. §130 einbringen.

Die BRD auf Kurs: mit Volldampf in eine Neuauflage der Adolf-Hitler-Diktatur. Nur mit dem Unterschied, daß es sich um eine Diktatur der Fremdherrschaft handelt.

Auch der Herr Hitler und seine Förderfreunde waren Ausländer. Das solltest du endlich beherzigen. Oder bist du Österreicher?

Dubidomo
05.11.2010, 00:37
Das bedeutet, daß *du deutsche Scheißkartoffel*, *du Nazi-Drecksau*, *du stinkender Schweinefleischfresser* straffrei bleiben, ...



Falsch! Der § 130 stellt auch das unter Strafe. Lies doch mal Absatz 1!

Hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Chronos
05.11.2010, 08:21
Falsch! Der § 130 stellt auch das unter Strafe. Lies doch mal Absatz 1!

Hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Einspruch, Euer Ehren!

Der § 130 stellt Beleidigungen von Autochthonen nicht explizit unter Strafe!

Hierzu gibt es bereits Urteile, deren Begründung wie folgt lautete (sinngemäß zitiert):

"Die Bezeichnung Kartoffelfresser (oder ähnlichem) deutscher Staatsbürger stellt keine Beleidigung nach § 130 dar, das es sich bei den Deutschen aufgrund ihrer Mehrheit um keine schützenswerte Minderheit handelt."

Auf hoher See und vor Gericht.... (diesen Spruch kennt sicher jeder schon).

Revolutionär
05.11.2010, 09:12
Du kommst frisch aus der DDR.

Das wäre mir neu. Erstens komme ich aus dem Westen, zweitens sollte es schwer sein, "frisch" aus der DDR zu kommen, gibt es doch diesen Staat seit mittlerweile 20 Jahren nicht mehr.



Geh dahin zurück, dann bist du richtig.

Ich bin oft genug dort; hat doch eine Menge landschaftlicher Schönheit zu bieten und im Gegensatz zum Westen muss man sich im ländlichen Osten nicht an inflationär vorhandenen stinkenden Dönerbuden sowie an ebenso inflationär, ja schon fast parasitär, vorhandenen Kopftüchern stören.

Gehirnnutzer
05.11.2010, 11:27
Einspruch, Euer Ehren!

Der § 130 stellt Beleidigungen von Autochthonen nicht explizit unter Strafe!

Hierzu gibt es bereits Urteile, deren Begründung wie folgt lautete (sinngemäß zitiert):

"Die Bezeichnung Kartoffelfresser (oder ähnlichem) deutscher Staatsbürger stellt keine Beleidigung nach § 130 dar, das es sich bei den Deutschen aufgrund ihrer Mehrheit um keine schützenswerte Minderheit handelt."

Auf hoher See und vor Gericht.... (diesen Spruch kennt sicher jeder schon).

Chronos, nenn mal lieber das Aktenzeichen des Urteils, denn deine sinngemäße Zitierung kann nicht sinngemäß sein, denn beim § 130 StGB geht es nicht um Minderheiten.
Um Beleidigung geht es auch nicht im § 130 StGB, es kann höchstens den Verstoß gegen § 130 StGB in Tateinheit mit einem Verstoß gegen § 185 StGB (Beleidigung) geben.

Dein sinngemäß ist eigentlich nur die Wiedergabe deiner persönlichen Ansichten.

Das Problem ist bei der ganzen Sache, das war die Bezeichnung "Kartoffelfresser" zwar eine Beschimpfung bzw. Verächtlichungmachung ist, aber um den Tatbestand nach § 130 StGB Absatz 1 Satz 2 (http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html) muss diese Aussage in einer Art und Weise gemacht werden, den öffentlichen Frieden zu stören.

Im Gegensatz zu den Absätzen 3 und 4 des § 130 StGB wo schon der alleinige Inhalt einer Aussage den Tatbestand erfüllt, erfüllt sich der Tatbestand nach den Absätzen 1 und 2 nicht schon aus dem bloßen Inhalt der Aussage.

Auf Grund diese Umstandes hat dein Wiedergabe der Begründung entweder nichts mit einem Straftatbestand nach § 130 StGB zu tun höchstens mit einem möglichen Straftatbestand nach § 185 StGB, oder ist aus diversen Gründen, die auch in deiner Person liegen können, nicht sinngemäß.

fatalist
05.11.2010, 11:45
Der § 130 in seiner in den letzten 15 Jahren zigfach verschärften Form stellt Gesinnungsjustiz dar und dient dem Schutz einer geschichtlichen "Wahrheit", die allein nicht auf sicheren Füssen stehen kann. Er ist deshalb einer "freiheitlichen Demokratie" unwürdig, kontakariert die Meinungsfreiheit und gehört ersatzlos gestrichen.

Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Dubidomo
05.11.2010, 18:56
§ 130 Absatz 1: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,.....
Satz 2: ... die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Wenn man alle beschimpft, ist es wieder erlaubt! Sehr lustig unser Straf-Gesetzbuch.

Dubidomo
05.11.2010, 19:01
Das wäre mir neu. Erstens komme ich aus dem Westen, zweitens sollte es schwer sein, "frisch" aus der DDR zu kommen, gibt es doch diesen Staat seit mittlerweile 20 Jahren nicht mehr.


Deine Denke ist noch immer DDR-frisch wie vor 1990. Da hat sich noch nichts verändert.

Revolutionär
05.11.2010, 19:40
[...]dient dem Schutz einer geschichtlichen "Wahrheit"[...]

Was fällt dir ein, diese unanfechtbare Wahrheit in Anführungszeichen zu setzen? Willst du etwa die einzig wahre Wahrheit in Frage stellen, du furchtbarer Volksverhetzer? :D



Deine Denke ist noch immer DDR-frisch wie vor 1990. Da hat sich noch nichts verändert.

Dann erzähl mal, in wie weit meine Denke in deinen Augen nach DDR klingt...

PSI
05.11.2010, 19:49
Das dürfte dann so laufen.

Türke: Scheiß Deutscher. Passiert nichts, denn Deutscher ist ja keine Ethnie.

Deutscher: Scheiß Türke. Bis zu 5 Jahre Knast wegen Volksverhetzung.

Vorschlag: "Türke" durch "Arschloch" ersetzen.:rolleyes:

Dubidomo
05.11.2010, 23:52
Dann erzähl mal, in wie weit meine Denke in deinen Augen nach DDR klingt...

So liest sich das:
Das sind keine Mitbürger, sondern Fremde.
Wenn die Eltern Dänen, Franzosen, Österreicher, Tschechen etc. sind, ist das kein Problem, innerhalb Europas hat es immer Migration gegeben. Wenn sich jedoch irgendeine Peggy oder Cindy vom Muselmann oder Neger schwängern lässt und da ein kleiner Ali oder Neger bei rauskommt, dann ist dieses Kind kein(e) Deutsche(r).
Jemand, der aussieht, als sei er eben erst aus dem Urwald gekommen, ist definitiv kein Deutscher.
Deutsche sind Mitteleuropäer, d.h. weiß. Das bedeutet, weder Primaten noch Kameltreiber können Deutsche sein.
Ja, Demokratur überwinden. Diese Bonzokratie gehört abgeschafft und ihre Anführer gehören an die Laterne!
Zitiert aus #107.

dZUG
06.11.2010, 11:37
Volksverhetzung ist was anderes als landläufig gemeint.
Jetzt mal vorausgesetzt diese BRD wäre ein Staat :D
Im Namen des Volkes reden nur Richter, also können auch nur sie das Volk verhetzen. Ein Normalsterblicher kann das Volk gar nicht verhetzen. :D:D

Chronos
06.11.2010, 12:32
Chronos, nenn mal lieber das Aktenzeichen des Urteils, denn deine sinngemäße Zitierung kann nicht sinngemäß sein, denn beim § 130 StGB geht es nicht um Minderheiten.
Um Beleidigung geht es auch nicht im § 130 StGB, es kann höchstens den Verstoß gegen § 130 StGB in Tateinheit mit einem Verstoß gegen § 185 StGB (Beleidigung) geben.

Dein sinngemäß ist eigentlich nur die Wiedergabe deiner persönlichen Ansichten.
Trotz längerem Suchen finde ich das betreffende Gerichtsurteil nicht mehr. Tut mir leid, aber glücklicherweise handelt es sich hier nicht um die Beweisaufnahme vor Gericht (leider ist es mir als Privatmensch nicht möglich, ein Archiv über solche Präzedenzfälle zu unterhalten... :) ).

Aber der folgende kurze Auszug aus einem Artikel in der FAZ beleuchtet die möglichen Hintergründe:


Zweitens regelt das Strafgesetzbuch, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen „Teile der Bevölkerung“ aufgestachelt wird. Deutsche, so die Juristen, seien aber kein „Teil“.

Quelle: FAZ (http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E30E7AC928C1C4D428E7A7F12F1CACC6A~ATpl~Ecommon ~Scontent.html)




Das Problem ist bei der ganzen Sache, das war die Bezeichnung "Kartoffelfresser" zwar eine Beschimpfung bzw. Verächtlichungmachung ist, aber um den Tatbestand nach § 130 StGB Absatz 1 Satz 2 (http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html) muss diese Aussage in einer Art und Weise gemacht werden, den öffentlichen Frieden zu stören.
Weshalb sollen Bezeichnungen der Autochthonen als "Schweinefleischfresser", Kartoffelfresser", "Deutsche Schlampen" usw. den öffentlichen Frieden nicht stören?

Welche Beleidigungen müssten es dann sein, um den öffentlichen Frieden zu stören?

Ist vielleicht nur mein Schimpfvokabular nicht auf dem aktuellen Stand? :D

dZUG
06.11.2010, 15:33
Ob man es glaubt oder nicht rechtlich sind die Deutschen, die Ausländer in dem nicht existierenden Staat BRD.
Warum sind die Deutschen Ausländer im eigenen Land??
Weil die Deutschen nicht integriert werden in die BRD.
Aber auch die Ausländer können gar nicht eingebürgert werden sondern nur integriert und es bleiben für immer Migranten und können auch keine Deutschen sein. Wer auf der Welt rottet sich schon ohne Not selber aus. So eine Ausrottung muss niemand akzeptieren wie es dieses Verbrecherregim in der BRD betreibt.

Chronos
09.11.2010, 12:54
Während wir uns hier noch über die Auslegungspraxis des § 130 unterhalten, wird bereits die nächste Ausweitung geplant, und wie ich unsere Abnicker und Durchwinker in Berlin einschätze, wird diese Ausweitung auch abgesegnet werden:


Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

Im Zuge der Umsetzung des “Zusatzprotokolls zum Übereinkomme über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art” (hier als PDF) steht eine Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) an.

Grund ist Art.4 des Zusatzprotokolls, der die “Aufstachelung” nicht nur gegen (Teile von) Bevölkerungsgruppen sanktioniert, sondern auch gegen einzelne Personen die den entsprechenden Bevölkerungsgruppen angehören. Mit der Bundestags-Drucksache 17/3124 wird nun folgende Fassung des §130 StGB vorgeschlagen (und wohl auch beschlossen werden):

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auf- fordert oder
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Das bedeutet nun eine durchaus erhebliche Änderung im strafrechtlichen Gefüge: Die Bedrohung einzelner ist eine Straftat nach §241 StGB, bedroht mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Nunmehr besteht in naher Zukunft das Risiko, je nach Opfer der Bedrohung und gewählter Formulierung, in den Strafrahmen des §130 StGB zu rutschen, der einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren vorsieht.

Quelle: Internet-Strafrecht (http://www.internet-strafrecht.com/anderung-des-%C2%A7130-stgb-volksverhetzung-geplant/)
Für uns könnte dies bedeuten, dass manche lockere Formulierung in der Vergangenheit zukünftig an der Grenze der Strafbarkeit entlangkratzen dürfte.

Alles immer schön konform mit den Anregungen unseres lieben Buntespräsidenten, der ja eine ISO-Norm für die Medien gefordert hatte.

Wenn diese Ausweitung des § 130 wirksam werden sollte (und es deutet nichts auf das Gegenteil hin), können wir uns nur noch kodiert oder konspirativ über die speziellen Reizthemen unterhalten.

Stehen wir kurz vor der Einführung des Orwell'schen "Wahrheitsministeriums"?

Dubidomo
11.11.2010, 14:16
Volksverhetzung ist was anderes als landläufig gemeint.
Jetzt mal vorausgesetzt diese BRD wäre ein Staat :D
Im Namen des Volkes reden nur Richter, also können auch nur sie das Volk verhetzen. Ein Normalsterblicher kann das Volk gar nicht verhetzen. :D:D

Du hast Recht! Unsere Juristen und Bundestagsabgeordneten, die solche Gesetze machen, sind offenbar in punkto Sprachverständnis etwas wirr im Kopf.

Keitaro
13.11.2010, 20:18
Das sind keine Mitbürger, sondern Fremde.
Wenn sie Bürger des Landes sind dann sind sie Bürger des Landes. Deine Anschauung ist mehr als realitätsfern, da ein Bürger kein nicht-Bürger sein kann.


Wenn die Eltern Dänen, Franzosen, Österreicher, Tschechen etc. sind, ist das kein Problem, innerhalb Europas hat es immer Migration gegeben. Wenn sich jedoch irgendeine Peggy oder Cindy vom Muselmann oder Neger schwängern lässt und da ein kleiner Ali oder Neger bei rauskommt, dann ist dieses Kind kein(e) Deutsche(r).
Wenn jemand hier geboren ist und sich mit diesem Land identifiziert, dann ist er Deutscher. Auch du wirst ihn nicht in einen Ausländer der sich nicht mit dem Land identifiziert umwandeln können.

Deutsch sein definiert sich nicht durch das Aussehen. Da wir eine globale Gesellschaft sind, gehört man dem Land an, in dem man aufgewachsen ist und wenn man sich mit diesem Land identifiziert. Das ist die eine Wahrheit, die ihr Rechten vermutlich nie akzeptieren werdet.



Jemand, der aussieht, als sei er eben erst aus dem Urwald gekommen, ist definitiv kein Deutscher.

Ach Gott, du hast dir vermutlich zu viel Tarzan reingezogen. Auch wieder ein realitätfernes Argument von dir.


Deutsche sind Mitteleuropäer, d.h. weiß. Das bedeutet, weder Primaten noch Kameltreiber können Deutsche sein.
Nett, nenn doch mal einen Araber, den du nicht kennst "Kameltreiber". Er wird dann sicher viel von dir halten, du, der du fremde Menschen grundlos mit herabwürdigen Worten bezeichnest.

GnomInc
13.11.2010, 21:37
Wenn sie Bürger des Landes sind dann sind sie Bürger des Landes. Deine Anschauung ist mehr als realitätsfern, da ein Bürger kein nicht-Bürger sein kann.

Genau - deshalb spricht ja auch die Gesetzesvorlage von " Bevölkerungsgruppen" ....was da wohl gemeint sein könnte......


Wenn jemand hier geboren ist und sich mit diesem Land identifiziert, dann ist er Deutscher.

Was ist mit denen , die sich nicht identifizieren bzw. nur Lippenbekenntnis ablegen ?




Eier du nur weiter rum , Dhimmi....:))

Penthesilea
13.11.2010, 22:42
Chronos, nenn mal lieber das Aktenzeichen des Urteils, denn deine sinngemäße Zitierung kann nicht sinngemäß sein, denn beim § 130 StGB geht es nicht um Minderheiten.
Darf ich aushelfen?
Ich glaube, Chronos meint kein Urteil, sondern das:

Entdeckt bei abgeordnetenwatch.de :

(Frage von Eva-Maria Matthes / 26.04.2008):

"Sehr geehrte Frau Zypries,

unter deutschelobby.wordpress.com erfuhr ich von einem Prozess gegen junge Türken in Berlin, die öffentlich Folgendes geäußert hätten: "Ich f...e alle deutsche Frauen” und "Die Deutschen müssen vergast werden”(!).

Es sei für diese verbalen Entgleisungen (die - wenn sie von einem Deutschen Ausländern gegenüber geäußert worden wären - als Volksverhetzung gewertet worden sein dürften) ein vergleichsweise mildes Urteil ergangen (4 Wochen Arrest), über dessen "Begründung" zu erfahren ist:

"Die Angeklagten profitieren von ihrer türkischen Abstammung, betont die Richterin. Denn Deutsche, die sich derartig gegenüber Türken geäußert hätten, hätten mit sehr viel härterer Bestrafung rechnen müssen. Sie wären nicht nur wegen Beleidigung, sondern wegen Volksverhetzung verurteilt worden." (Quelle: www.rbb-online.de )

Frage: Inwiefern ist diese eklatante Ungleichbehandlung angesichts Art. 3, Abs. 3 GG ("Niemand darf wegen ... seiner Abstammung ... benachteiligt oder bevorzugt werden.) rechtlich statthaft?

Und: Halten Sie es für geboten, gegen die urteilende Richterin wegen Rechtsbeugung vorzugehen?"


Die Antwort unserer kompetenten(?) Bundesjustizministerin:

"Sehr geehrte Frau Matthes,

ich bitte Sie um Verständnis, dass ich als Bundesministerin der Justiz konkrete Gerichtsentscheidungen generell nicht beurteile.

Losgelöst von dem konkreten Einzelfall möchte ich jedoch auf Folgendes hinweisen:

Der Straftatbestand der Volksverhetzung verbietet die Aufstachelung zu Hass gegen "Teile der Bevölkerung". Auch die Deutschen sind Bevölkerungsteil im Sinne des § 130 StGB und fallen damit in den Schutzbereich der Norm. Weitere Voraussetzung des Volksverhetzungstatbestands ist, dass die in § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB genannten Handlungen in einer Weise erfolgen müssen, die geeignet ist, den "öffentlichen Frieden" zu stören. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn offene oder latente Gewaltpotentiale geschaffen werden, ein Zusammenleben ohne Furcht nicht mehr möglich ist und damit in dem angegriffenen Bevölkerungsteil das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird. Kriterien sind dabei vor allem Inhalt und Intensität des Angriffs, die Empfänglichkeit der Öffentlichkeit für solche Angriffe, die Sensibilität der betroffenen Gruppe dafür und ihre starke oder mehr oder minder gefährdete Position in der Gesellschaft. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls. Allerdings spricht viel dafür, dass eine Störung des öffentlichen Friedens bei einem verbalen Angriff auf "Deutsche" in der Regel nicht gegeben ist, denn angesichts der Tatsache, dass die Deutschen die große Mehrheit der Bevölkerung stellen, bedarf es ungleich mehr, damit in diesem Bevölkerungsteil das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird als bei einer Hetze gegen Bevölkerungsminderheiten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries"


Nachfrage an Frau Zypries: Wenn sich ob der zitierten Äußerungen von Türken ein Sturm der Entrüstung erhoben und den "Kulturbereicherern" gar ein Härchen gekrümmt worden wäre für ihr ETWAS zu lockeres Mundwerk - wäre das dann immer noch keine Störung des öffentlichen Friedens?

Müssten wir Deutschen solche Angelegenheiten einfach öfter selbst in die Hand nehmen?germane :D

Penthesilea
13.11.2010, 22:44
Gleichzeitig wird sich die Wut auf das Politbüro der BRD und seine Schranzen weiter anstauen.
Na hoffentlich!

D-Moll
13.11.2010, 23:08
2 - 5 Jahre nur wegen eine Wortäußerung genannt Volksverhetzung.
Von Demokratie kann kein Gramm mehr die Rede in der Buntesrepublik mehr sein.

Bräunie
13.11.2010, 23:09
Wenn sie Bürger des Landes sind dann sind sie Bürger des Landes. Deine Anschauung ist mehr als realitätsfern, da ein Bürger kein nicht-Bürger sein kann.

Bürger eines Landes wird mensch nicht einfach so, wenn mensch sich auf dem Territorium besagten Landes aufhält. Bin ich denn Däne, wenn ich in Dänemark Urlaub mache? Oder bin ich Franzose, wenn ich Frankreich überquere um nach Spanien zu reisen? Bürgersein und Bürgerwerden ist an bestimmte administrative Prozesse gekoppelt. Die Staatsbürgerschaft fliegt keinem zu.


Wenn jemand hier geboren ist und sich mit diesem Land identifiziert, dann ist er Deutscher. Auch du wirst ihn nicht in einen Ausländer der sich nicht mit dem Land identifiziert umwandeln können.

Und gerade das tun die wenigsten Immigranten hierzulande. Die bleiben im Herzen Türken und nutzen die BRD- Staatsangehörigkeit für den Geldbeutel. Frage doch einmal nach bei den Migranten in Deinem Freundeskreis, wie es da um die Identifikation mit der BRD bestellt ist. Sehen die sich wirklich primär als "Deutsche" und den Deutschen Gesetzen sowie dem Grunzgeschwätz verpflichtet? Oder sind die nicht eher nur hier, weil sie sich hier ins gemachte Nest setzen und ein besseres Leben machen können, sozusagen aus individualistischen Belangen.


Deutsch sein definiert sich nicht durch das Aussehen. Da wir eine globale Gesellschaft sind, gehört man dem Land an, in dem man aufgewachsen ist und wenn man sich mit diesem Land identifiziert. Das ist die eine Wahrheit, die ihr Rechten vermutlich nie akzeptieren werdet.

Deutsch ist für mich einer, der deutschstämmig ist. Hier greift das ius sanguis, das ein Edmund Stoiber einst noch in einem Streitgespräch mit Lafontaine zu verteidigen wusste. Ein Schaf, was im Kuhstall geboren wurde, ist auch keine Kuh. Und die meisten, die eine türkische Mutter haben, sehen sich in erster Linie auch als Türken an, alleine schon wegen der natürlichen Bindung an die Mutter.

Keitaro
13.11.2010, 23:52
Deutsch ist für mich einer, der deutschstämmig ist. Hier greift das ius sanguis, das ein Edmund Stoiber einst noch in einem Streitgespräch mit Lafontaine zu verteidigen wusste. Ein Schaf, was im Kuhstall geboren wurde, ist auch keine Kuh. Und die meisten, die eine türkische Mutter haben, sehen sich in erster Linie auch als Türken an, alleine schon wegen der natürlichen Bindung an die Mutter.

Das eine schliesst das andere ja nicht aus. Wenn man hierhinzieht, seine Staatsbürgerschaft wechselt und Kinder bekommt, sind die gesetzlich Deutsch.

Der Pferdestallvergleich ist rein wissenschaftlich falsch.



Und gerade das tun die wenigsten Immigranten hierzulande. Die bleiben im Herzen Türken und nutzen die BRD- Staatsangehörigkeit für den Geldbeutel. Frage doch einmal nach bei den Migranten in Deinem Freundeskreis, wie es da um die Identifikation mit der BRD bestellt ist. Sehen die sich wirklich primär als "Deutsche" und den Deutschen Gesetzen sowie dem Grunzgeschwätz verpflichtet? Oder sind die nicht eher nur hier, weil sie sich hier ins gemachte Nest setzen und ein besseres Leben machen können, sozusagen aus individualistischen Belangen.

Die sind dann irgendwie wie sie selbst sagen nirgends zuhause. Hier sind sie Türken, in der Türkei sind sie Deutsche. Vermutlich weil sie hierzulande immer an die Türkei denken, vielleicht weil ihre Eltern sie eher türkisch erzogen haben. In der Türkei ist es für sie dann am Anfang ungewohnt, weil sie ja in Dland aufgewachsen sind.
Die meisten Türken die ich kenne/kannte waren aber keine erwachsenen sondern Schüler und Arbeitssuchende. Soweit ich weiß geht es denen mehr um Lehrstelle finden und Geld verdienen. Aber ich kenne halt nur die aus meiner Stadt.


Und die meisten, die eine türkische Mutter haben, sehen sich in erster Linie auch als Türken an, alleine schon wegen der natürlichen Bindung an die Mutter.

Ich habe zB eine asiatische Mutter. Ich identifiziere mich aber nur mit Österreich, weil ich hier aufgewachsen bin und die Zeit als Kind meistens bei meinen Großeltern (aus Ö.) verbrachte.

Rowlf
14.11.2010, 12:18
2 - 5 Jahre nur wegen eine Wortäußerung genannt Volksverhetzung.
Von Demokratie kann kein Gramm mehr die Rede in der Buntesrepublik mehr sein.

Du bist ja auch kein Demokrat. Für dich dürften undemokratische Mittel ja kein Problem darstellen. Gerade in Hinsicht auf das, was du alles sanktionieren würdest.

Mr.Smith
17.11.2010, 13:38
2 - 5 Jahre nur wegen eine Wortäußerung genannt Volksverhetzung.
Von Demokratie kann kein Gramm mehr die Rede in der Buntesrepublik mehr sein.


Wenn dieses Gesetz konsequent durchgesetzt und nicht nur als politisches Instrument mißbraucht würde, wären unsere Gefängnisse endgültig mit Türken und anderen Kulturbereicherern sowie notorischen Deutschenhassern aus dem linken Lager überfüllt.

Man muß sich nur mal anschauen, wie oft Linksfaschisten hier im Forum Äußerungen über Deutsche machen, die ohne weiteres als volksverhetzend durchgehen müßten.

Bräunie
17.11.2010, 13:48
Du bist ja auch kein Demokrat. Für dich dürften undemokratische Mittel ja kein Problem darstellen. Gerade in Hinsicht auf das, was du alles sanktionieren würdest.

Was würde er denn alles sanktionieren wollen? Oder fragen wir besser so: Würdest Du mir auch unterstellen, alles mögliche sanktionieren zu wollen und kein Demokrat zu sein?

Gehirnnutzer
17.11.2010, 16:26
Deutsch ist für mich einer, der deutschstämmig ist. Hier greift das ius sanguis, das ein Edmund Stoiber einst noch in einem Streitgespräch mit Lafontaine zu verteidigen wusste. Ein Schaf, was im Kuhstall geboren wurde, ist auch keine Kuh. Und die meisten, die eine türkische Mutter haben, sehen sich in erster Linie auch als Türken an, alleine schon wegen der natürlichen Bindung an die Mutter.

Wann beginnt das deutschstämmig denn, Bräunie?

Ohne eine Grenze, die dem menschlichen Geist enspringt, ist diese Regelung nämlich selbstnegierend.

nethead
17.11.2010, 23:43
Wenn jemand hier geboren ist und sich mit diesem Land identifiziert, dann ist er Deutscher.

Erklaer das doch bitte den Tuerken und Arabern. Die scheinen das irgendwie nicht zu vestehen. Ich habe noch keinen getroffen der sich als Deutschen bezeichnet haette auch wenn er in Deutschland geboren wurde und einen deutschen Pass hat.

Ich habe vor 3 Tagen noch einen Studenten auf einer Party kennengelernt der mich fragte ob ich Deutscher sei. Ich bejahte dies und fragte ihn, da er einwandfreies Deutsch sprach, ob er auch Deutscher sei. Er sagte er sei zwar in Deutschland geboren aber Tuerke... Andere Erfahrungen habe ich hier noch nicht gemacht, du?



Ach Gott, du hast dir vermutlich zu viel Tarzan reingezogen. Auch wieder ein realitätfernes Argument von dir.

Bei thema "Realitaetsfremd" solltest du besser sehr still sein. Und bitte definiere mal den Begriff "Bevoelkerungsgruppe".

Keitaro
17.11.2010, 23:49
Bei thema "Realitaetsfremd" solltest du besser sehr still sein. Und bitte definiere mal den Begriff "Bevoelkerungsgruppe".

Wikipedia:


Bevölkerungsgruppe ist ein demografischer Begriff, der Personen nach einzelnen statistischen Merkmalen (z. B. Alter, Geschlecht, Familienstand, Bildung, Stellung im Erwerbsleben, Religionszugehörigkeit, Nationalität) zusammenfasst.

Da gemeinsame Interessen und Werte sowie ein Zusammengehörigkeitsgefühl der Merkmalsträger zwar möglich, aber nicht generell vorhanden sind, spricht man in der Soziologie präziser von Bevölkerungsteilen.
Heißt, einer mit spanischen Wurzeln der hier aufgewachsen ist und sich mit österreich identifiziert ist mit Sicherheit mehr Österreicher als ein Ur-Österreicher, dessen Eltern in die USA ausgewandert sind und ihn amerikanisch erziehen. Das Bewegliche ist dem Starren überlegen..



Erklaer das doch bitte den Tuerken und Arabern. Die scheinen das irgendwie nicht zu vestehen. Ich habe noch keinen getroffen der sich als Deutschen bezeichnet haette auch wenn er in Deutschland geboren wurde und einen deutschen Pass hat.

Vermutlich weil sie von ihren Eltern so erzogen wurden und allein deshalb schon nicht wie Deutsche aufgewachsen sind.
Frag mal nen hellhäutigen Amerikaner, ob er sich als Europäer oder eher als Amerikaner sieht.

nethead
17.11.2010, 23:51
Wann beginnt das deutschstämmig denn, Bräunie?

Ohne eine Grenze, die dem menschlichen Geist enspringt, ist diese Regelung nämlich selbstnegierend.

Seltamerweise halten aber fast alle Menschen an diesen Zuordnungen fest. Allen voran die Tuerken und Araber, egal wo sie geboren sind und welchen Pass sie besitzen, gefolgt von den Griechen, Spaniern und vielen anderen.

Wie einige Wissen lebe ich in Sued-Ost-Asien. Zur Zeit erwartet meine Frau ein Kind. Dieses Kind wird nie von den Einheimischen als Einheimische aktzeptiert werden da es einen Auslaender als Vater hat. Was wahrscheinlich nicht heist das sie uebermaessig Probleme haben wird oder nicht aktzeptiert wird. Mir ist es auch voellig Hurz ob die Einheimischen mein Kind als Einheimische sehen oder nicht.

Es stellt sich die Frage wieso ihr so fanatisch darauf ausgerichtet seit den Menschen die Nationalitaet nehmen zu wollen. Letzendlich handelt es sich um eine Gruppenzugehoerigkeit die fuer den Homo-Sapiens nun mal existentiell wichtig ist.

Eure Gleichmacherrei kotzt mich an...

Keitaro
17.11.2010, 23:59
Mir ist es auch voellig Hurz ob die Einheimischen mein Kind als Einheimische sehen oder nicht.
Wenn es dir egal ist, wieso ist es dann so wichtig? Deiner Logik nach müssten wir uns alle als Afrikaner oder so sehen, weil unsere x-ten Vorfahren alle von dort kommen.

Gruppen bilden sich auch jenseits der Herkunft. Außerdem weiß man nie, ob die vorfahren vielleicht aus italien oder polen stammen und nur der nachname geändert wurde. Dann müsste man sich als pole bezeichnen, obwohl man selber und 3 generationen bereits als deutsche hiergelebt haben. Trotz der polnischen urvorfahren identifiziert man sich als deutscher.
Nationalität schön und gut, aber nicht in dem sinne das alles starr verankert ist. Dann müsste sich selbst der herr hitler nicht als deutscher sondern österreicher bezeichnen. Und die weißen Amis als engländer.

nethead
18.11.2010, 01:30
Wenn es dir egal ist, wieso ist es dann so wichtig?

Ich weiss nicht worauf du hinauswillst. Ich sagte es ist mir nicht wichtig das die Einheimischen hier mein Kind als Einheimische betrachten. Es waere auch so sinnlos wie laecherlich dies von Ihnen zu Verlangen.



Deiner Logik nach müssten wir uns alle als Afrikaner oder so sehen, weil unsere x-ten Vorfahren alle von dort kommen.

Das ist hochgradiger Schwachsinn den ich nicht weiter kommentieren werde.



Gruppen bilden sich auch jenseits der Herkunft.


Natuerlich bilden sich auch Gruppen jenseits der Herkunft, und?



Außerdem weiß man nie, ob die vorfahren vielleicht aus italien oder polen stammen

Das ist mir ja auch rechlich egal. Vieleicht wendest du dich mit deinen Bemuehungen erstmal den moslemischen Einwanderen zu. Diese scheinen die Nationalitaet und den Nationalismus als deutlich hoeheres Gut einzuschaetzen wie das gros der Deutschen.

Und verlange nicht Menschen als Deutsche zu sehen die sich selber nicht als solche sehen.

Hoamat
18.11.2010, 06:03
.... Dann müsste sich selbst der herr hitler nicht als deutscher sondern österreicher bezeichnen. Und die weißen Amis als engländer.

Beim Geschichtsunterricht warst Du wohl nicht dabei ?
Österreich gab es von 1938 bis 45 nicht. Da waren auch meine Ahnen alle Reichsdeutsche Bürger. Beim Anschluß ans III Reich, sagte Adi in Wien:
"Melde die Heimkehr meiner Heimat in das Deutsche Reich !"


..... Frag mal nen hellhäutigen Amerikaner, ob er sich als Europäer oder eher als Amerikaner sieht.

Seit wann hast Du denn schon diese Kopfschmerzen ?

?(

Keitaro
18.11.2010, 13:38
Das ist hochgradiger Schwachsinn den ich nicht weiter kommentieren werde.
Dann kommentiere bitte das Beispiel der Amerikaner.


Und verlange nicht Menschen als Deutsche zu sehen die sich selber nicht als solche sehen.

Ich verlange nur Menschen als Deutsche zu sehen, die sich als Deutsche sehen und keine wirklichen Bindungen an andere Länder haben.


Beim Geschichtsunterricht warst Du wohl nicht dabei ?
Österreich gab es von 1938 bis 45 nicht. Da waren auch meine Ahnen alle Reichsdeutsche Bürger. Beim Anschluß ans III Reich, sagte Adi in Wien:
"Melde die Heimkehr meiner Heimat in das Deutsche Reich !"
?(
Ja, aber vor '38 hat es existiert. Seid ihr nicht der Meinung, die Nationalität sei etwas unveränderliches?



Seit wann hast Du denn schon diese Kopfschmerzen ?
?(
Die Amerikaner kamen ursprünglich aus Europa. Damit sollte sogar euch klar werden dass Nationalität kein starres Konstrukt ist das auf die x-te Generation vererbt wird.
Anderes Beispiel: Warum spricht man bei Kartoffeln die hier angebaut wurden von "Österreichischen Kartoffeln", wenn sie ursprünglich aus Südamerika kamen? Sollten nicht alle Kartoffeln "Südamerikanische Kartoffeln" genannt werden?

Hoamat
18.11.2010, 18:10
..... Die Amerikaner kamen ursprünglich aus Europa. Damit sollte sogar euch klar werden dass Nationalität kein starres Konstrukt ist das auf die x-te Generation vererbt wird.
Anderes Beispiel: Warum spricht man bei Kartoffeln die hier angebaut wurden von "Österreichischen Kartoffeln", wenn sie ursprünglich aus Südamerika kamen? Sollten nicht alle Kartoffeln "Südamerikanische Kartoffeln" genannt werden?

Die ersten Amerikaner kamen vermutlich während der Würm-Eiszeit aus Asien.

Der Rest ist mir zu blöd ;)

Keitaro
18.11.2010, 18:31
Der Rest ist mir zu blöd
Nein, ist er nicht. Du kannst nur keine Gegenargumente gegen diese Feststellungen bringen. Klägliche Diffamierungsversuche ziehen bei mir nicht.

Deutscher Patriot
18.11.2010, 18:46
Okay, also wenn mich ein Türke blöd anmachen würde, ich ihn "scheiss Türke" nennen würde und die Polizei zufällig daneben steht, wird der Türke verwarnt und ich bekomme womöglich eine Freiheitsstrafe...
Diesen schönen Volksverhetzungsparagraphen kann man einfach nur lieben.

Keitaro
18.11.2010, 18:52
Okay, also wenn mich ein Türke blöd anmachen würde, ich ihn "scheiss Türke" nennen würde und die Polizei zufällig daneben steht, wird der Türke verwarnt und ich bekomme womöglich eine Freiheitsstrafe...
Diesen schönen Volksverhetzungsparagraphen kann man einfach nur lieben.
Mit "Scheiss türke" ziehst du ein ganzes Volk in den Topf mit dem der dich angemacht hat. Weißt du dich sonst verbal nicht zu wehren, wenn dich ein Deutscher anmachen würde?

Deutscher Patriot
18.11.2010, 19:07
Mit "Scheiss türke" ziehst du ein ganzes Volk in den Topf mit dem der dich angemacht hat. Weißt du dich sonst verbal nicht zu wehren, wenn dich ein Deutscher anmachen würde?
Ich habe nicht generell was gegen Türken, aber bei Beleidigungen neige ich des öfteren zum Chauvinismus, obwohl ich eigentlich kein Chauvinist bin. Ich behalte mir das Recht vor, politisch inkorrekt zu beleidigen.

Penthesilea
19.11.2010, 01:06
Mit "Scheiss türke" ziehst du ein ganzes Volk in den Topf mit dem der dich angemacht hat. Weißt du dich sonst verbal nicht zu wehren, wenn dich ein Deutscher anmachen würde?
Doch. Das ist nämlich einfacher, dem kann ich sonstwas an den Kopf werfen, mehr als ne Beleidigungsklage mit eventueller Geldstrafe kommt dabei nicht raus.
Anders, wenn ich „Scheißtürke“ sage. Selbst wenn ich wirklich nur diesen einen Mistkerl meine, es kann mir als Volksverhetzung ausgelegt werden. So gefährlich leben die Türken …. nicht. „Scheißdeutscher“ ist schon normal im Umgang mit den „Kartoffeln“ und „Schweinefressern“ und birgt für unsere Bereicherer keinerlei Gefahr, obwohl jeder weiß, daß damit immer alle Deutschen gemeint sind.

Gärtner
19.11.2010, 01:35
Deutsch ist für mich einer, der deutschstämmig ist. Hier greift das ius sanguis
http://img529.imageshack.us/img529/5258/77000039.jpgürfte man von den Protagonisten des Blutrechts wenigstens erwarten, daß sie es korrekt zu apostrophieren vermögen? Die Verankerung der Staatsbürgerschaft im Hämoglobin wird gemeinhin als ius sanguinis bezeichnet.


Ein Schaf, was im Kuhstall geboren wurde, ist auch keine Kuh. Und die meisten, die eine türkische Mutter haben, sehen sich in erster Linie auch als Türken an, alleine schon wegen der natürlichen Bindung an die Mutter.

Oh, bitte. Dieser höchst alberne Vergleich ist seit der Zeit, als sich der österreichische Migrant in seiner Schmonzette "Mein Kampf" in drolligen Tiervergleichen erging, Kernbestand braunen "Argumentierens".

Wie lächerlich das ist, sollte allerdings auch den langsameren Zeitgenossen begreiflich sein, insofern Kühe und Schafe in freier Natur noch nie mit gemeinsamer Nachkommenschaft beobachtet wurden. Sehr im Unterschied zum Menschen, egal, woher der Einzelne stammen mag.

Und daß ein divergierender Phänotyp keineswegs mit einer entsprechenden genetischen Diversität korrelieren muß, könnten die braunen Rasserassler bei Gelegenheit auch endlich mal zur Kenntnis nehmen. Habt Ihr im Biologie-Unterricht eigentlich alle hartnäckig gepennt?














Hilfe.

nethead
19.11.2010, 05:42
Mit "Scheiss türke" ziehst du ein ganzes Volk in den Topf mit dem der dich angemacht hat.

Mit Scheiss Deutscher auch und in den meisten Faellen geht die Poebellei vom "Suedlander" aus. Das beides nicht gleich geahndet wird ist ein klarer Verstoss gegen das im GG verankerte "Gleichbehandlungsgebot".

Chronos
19.11.2010, 06:25
Und daß ein divergierender Phänotyp keineswegs mit einer entsprechenden genetischen Diversität korrelieren muß, könnten die braunen Rasserassler bei Gelegenheit auch endlich mal zur Kenntnis nehmen. Habt Ihr im Biologie-Unterricht eigentlich alle hartnäckig gepennt?
Hast Du eigentlich die Ergebnisse der Genforschung der vergangenen zwei oder drei Jahrzehnte verpennt?

Werden Deiner Ansicht nach die phylogenetischen Merkmale erst nach der Geburt durch Umlackieren determiniert?

Bist Du ferner der Ansicht, dass Intellekt und soziale Denkmuster ausschließlich vollständig nach der Geburt geprägt werden?


Hilfe.
Verzage nicht! Die gute Nachricht lautet: Auch für fast hoffnungslose Fälle gibt es spezialisierte medizinische Disziplinen!

Keitaro
19.11.2010, 14:38
Mit Scheiss Deutscher auch und in den meisten Faellen geht die Poebellei vom "Suedlander" aus. Das beides nicht gleich geahndet wird ist ein klarer Verstoss gegen das im GG verankerte "Gleichbehandlungsgebot".

Ja beides ist auf gleicher stufe, nur gegen eine andere Gruppe gerichtet. Ich weiß auch nicht, wieso eine Gruppe anders behandelt wird als die andere.



Werden Deiner Ansicht nach die phylogenetischen Merkmale erst nach der Geburt durch Umlackieren determiniert?

Minimale Genetische Unterschiede die das Leben in bestimmten Klimazonen erleichtern mögen existieren, die Nationalität jedoch ist ein Konstrukt des menschlichen Geistes. Nationalität ist nicht das gleiche wie die Genetik. Es ist nicht so, dass diese und jene Volksgruppe wegen der Gene eine bestimmte Kultur an den Tag legen. Zufall, vorhandene Resourcen und Ideen eines kleinen Teils der Menschheit tragen dazu bei.


Bist Du ferner der Ansicht, dass Intellekt und soziale Denkmuster ausschließlich vollständig nach der Geburt geprägt werden?
Der Intellekt mag vererbbar sein, die sozialenk Denkmuster auch. Aber die Denkmuster die du meinst nicht. Schüchternheit, Aggressivität, als das mag einem in die Wiege gelegt werden. Aber das ist bei allen Völkern so. Der Teil den du meinst wird durch das soziale Umfeld geprägt.