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Vollständige Version anzeigen : Deutsche Gerichte wenden Scharia an.



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09.10.2010, 10:14
Quelle: der Standard 09. Oktober 2010, 10:47

Laut einem "Spiegel"-Bericht kommt islamisches Recht bei Familien- und Erbrechtsfragen zum Zug.
Hamburg - führende Rechtsexperten widersprechen Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die vorige Woche behauptet hatte, die Scharia gelte in Deutschland nicht. "Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren. Und das ist auch gut so", sagte Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln. Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung. So werden etwa Jordanier in Deutschland nach jordanischem Recht verheiratet - und geschieden, berichtete das Hamburger Magazin "Der Spiegel" in einer Vorabmeldung.
http://derstandard.at/1285200445440/Gerichte-wenden-Scharia-an

Der laufende Hosenanzug hat uns doch alle belogen, indem Sie (er) behauptet "die Scharia gelte in Deutschland nicht".
Auf deutschem Boden befinden sich so ca. 150 Nationen aus allen Erdteilen, und ich würde fast behaupten das Es ebenso viele Religionsgemeinschaften, Sekten et cetera gibt.
Wenn deutsche Gerichte dem Islam gefällig sind, und die Scharia anwenden, dann frage ich mich, was ist denn das für eine Integration, was macht man mit den anderen Religionsgemeinschaften, den Sitten und der Rechtsprechung der jeweiligen Herkunftsländer?

henriof9
09.10.2010, 10:53
Nun, ich würde mal eher sagen, daß die Kanzlerin nicht gelogen hat sondern das sie es einfach nicht besser weiß bzw. wußte.

Und mal ehrlich, ich wußte bisher auch nicht das es schon Usus ist, daß bestimmte Ausländergruppen z.B. die Möglichkeit haben nach ihrem Landesrecht rechtlich beurteilt zu werden.

Es wäre ein einfaches keine ausländischen Rechtsregeln anzuerkennen- Punkt.
Zumal ich mir bei einigen Konstellationen durchaus eine Diskriminierung von Deutschen vorstellen kann.

Und was heißt denn :


.... lässt das deutsche Recht solche Normen gelten - solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen.


Es läuft, nach m.M.,sehr wohl den Grundrechten zuwider wenn Ausländer eine andere Rechtsprechung genießen als die Deutschen.

Polemi
09.10.2010, 11:00
Nun, ich würde mal eher sagen, daß die Kanzlerin nicht gelogen hat sondern das sie es einfach nicht besser weiß bzw. wußte.

Und mal ehrlich, ich wußte bisher auch nicht das es schon Usus ist, daß bestimmte Ausländergruppen z.B. die Möglichkeit haben nach ihrem Landesrecht rechtlich beurteilt zu werden.

Es wäre ein einfaches keine ausländischen Rechtsregeln anzuerkennen- Punkt.
Zumal ich mir bei einigen Konstellationen durchaus eine Diskriminierung von Deutschen vorstellen kann.

Und was heißt denn :



Es läuft, nach m.M.,sehr wohl den Grundrechten zuwider wenn Ausländer eine andere Rechtsprechung genießen als die Deutschen.
Naja, generell wird dir da wohl jeder Zustimmen, aber wenn es in Deutschland bzw. im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage für zu verhandelnde Fälle gibt, was sollen die Richter sonst machen? Nach Gutdünken entscheiden?

Sollten Fälle von Polygamie hier (warum auch immer) verhandelt werden müssen, bedarf es halt einer Rechtsgrundlage in den deutschen Gesetzbücher dafür und man hätte die Probleme net mehr...

bernhard44
09.10.2010, 11:06
So lehnte das Bundessozialgericht in Kassel vor einigen Jahren die Klage einer Marokkanerin mit dem Verweis auf islamisches Recht ab. Die Witwe hatte sich geweigert, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu teilen. Beiden Gattinnen stehe der gleiche Rentenanteil zu, betonten die Richter.


In einem anderen Verfahren gestand das Oberverwaltungsgericht in Koblenz auch der Zweitfrau eines Irakers eine Aufenthaltsbefugnis zu. Nach fünf Jahren Ehe in Deutschland sei es ihr nicht zuzumuten, allein in den Irak zurückzukehren.


In Köln verpflichteten Richter einen Iraner, nach der Scheidung 600 Goldmünzen Morgengabe an seine Ex-Frau zu zahlen. Sie stützten sich dabei auf die im Iran geltende Scharia.


Zu einem ähnlichen Urteil kam das Oberlandesgericht Düsseldorf, das einen Türken zu 30.000 Euro Morgengabe an seine ehemalige Schwiegertochter verurteilte. Das Nebeneinander verschiedener Rechtsvorstellungen sei "Ausdruck der Globalisierung", sagte der Erlanger Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe, "wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches."

Doch während etwa Kanada für seine Einwanderer grundsätzlich keine ausländischen Rechtsregeln anerkennt, lässt das deutsche Recht solche Normen gelten - solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen. Zwangsehen und Steinigungen sind deshalb (noch) verboten.
http://derstandard.at/1285200445440/Gerichte-wenden-Scharia-an

Hervorhebung durch mich:

bernhard44
09.10.2010, 11:07
mal sehen, wann der erste User auftaucht und uns erklärt, das dies alles völlig normal und im Sinne der Sache ist.

henriof9
09.10.2010, 11:15
Naja, generell wird dir da wohl jeder Zustimmen, aber wenn es in Deutschland bzw. im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage für zu verhandelnde Fälle gibt, was sollen die Richter sonst machen? Nach Gutdünken entscheiden?

Sollten Fälle von Polygamie hier (warum auch immer) verhandelt werden müssen, bedarf es halt einer Rechtsgrundlage in den deutschen Gesetzbücher dafür und man hätte die Probleme net mehr...

Warum nach Gutdünken ? Einfach nur nach deutschem Recht- fertig.

Wenn in Deutschland z.B. die Polygamie verboten ist, dann bekommt eben die erste Ehefrau die Witwenrente.
Und wenn der Aufenthalt einer irakischen Frau hier rechtfertigt, daß sie nicht in den Irak zurück muß, dann darf dies nichts mit ihrem Status als Zweitfrau zu tun haben sondern der Aufenthalt in D hätte schon seinerzeit abgelehnt werden müssen eben weil in D die Polygamie verboten ist.
Ich sehe kein Problem dabei die deutsche Rechtsprechung auch anzuwenden und schon gar nicht diese schon im Vorfeld bei bestimmten Entscheidungen immer im Auge zu behalten.
Dann würde es auch nicht zu solchen Urteilen kommen.

Polemi
09.10.2010, 11:23
Warum nach Gutdünken ? Einfach nur nach deutschem Recht- fertig.

Wenn in Deutschland z.B. die Polygamie verboten ist, dann bekommt eben die erste Ehefrau die Witwenrente.
Und wenn der Aufenthalt einer irakischen Frau hier rechtfertigt, daß sie nicht in den Irak zurück muß, dann darf dies nichts mit ihrem Status als Zweitfrau zu tun haben sondern der Aufenthalt in D hätte schon seinerzeit abgelehnt werden müssen eben weil in D die Polygamie verboten ist.
Ich sehe kein Problem dabei die deutsche Rechtsprechung auch anzuwenden und schon gar nicht diese schon im Vorfeld bei bestimmten Entscheidungen immer im Auge zu behalten.
Dann würde es auch nicht zu solchen Urteilen kommen.
Naja, ich weiß halt nicht - dazu kenne ich mich zuwenig im islamischen Recht aus - in wie weit sich der Status von Erst- und Zweitfrau unterscheiden - sollten diese quasi gleichgestellt sein, also egtl. alle beide die Frau sein, nur, dass eben zu unterschiedlichen Zeitpunkten geheiratet wurde, kann man zumindest hinterfragen, ob unsere Auffassung von Ehe dem angedachten Verhältnis entspricht - wobei ich dir auf der anderen Seite Recht geben würde, egtl. ist das zu viel Arbeit, die man sich nicht unbedingt machen muss.

henriof9
09.10.2010, 11:34
Naja, ich weiß halt nicht - dazu kenne ich mich zuwenig im islamischen Recht aus - in wie weit sich der Status von Erst- und Zweitfrau unterscheiden - sollten diese quasi gleichgestellt sein, also egtl. alle beide die Frau sein, nur, dass eben zu unterschiedlichen Zeitpunkten geheiratet wurde, kann man zumindest hinterfragen, ob unsere Auffassung von Ehe dem angedachten Verhältnis entspricht - wobei ich dir auf der anderen Seite Recht geben würde, egtl. ist das zu viel Arbeit, die man sich nicht unbedingt machen muss.

Siehst Du, und da fängt schon der, typisch für Deutschland, Denkfehler an.

Gar nicht erst damit befassen wie der Status der Ehefrauen im islamischen Recht ist und schon gar nicht anfangen unsere Auffassungen deswegen zu hinterfragen.

Adunaphel
09.10.2010, 11:35
Der Fehler liegt hier ganz eindeutig im EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

Man lese den dritten Abschnitt "Familienrecht". Sowohl die Vorraussetzungen für die Eheschließung als auch die allgemeinen Wirkungen der Ehe und auch das Scheidungsrecht unterliegen bei Ausländern dem Recht des Staates, dem er angehört.

Und so findet die Scharia Anwendung. Das müsste dringend geändert werden. Egal woher jemand kommt, das deutsche Recht muss bei dem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland Anwendung finden!

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG032501140

Gehirnnutzer
09.10.2010, 11:37
mal sehen, wann der erste User auftaucht und uns erklärt, das dies alles völlig normal und im Sinne der Sache ist.

Bernhard44, zivilrechtlich gesehen ist das ganze auch normal und hat seine Rechtsgrundlage im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zweites Kapitel.
(http://bundesrecht.juris.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG000702377)

Polemi
09.10.2010, 11:39
Siehst Du, und da fängt schon der, typisch für Deutschland, Denkfehler an.

Gar nicht erst damit befassen wie der Status der Ehefrauen im islamischen Recht ist und schon gar nicht anfangen unsere Auffassungen deswegen zu hinterfragen.
Natürlich hinterfragen wir unsere Auffassungen (wäre ja dramatisch, wenn man meint, dass entgültige, allumfassende Recht für sich gepachtet zu haben) von Zeit zu Zeit - in Fällen, wie dem vorliegenden aber wohl sinnvoller Weise eher nicht, trotzdem sollte ich wohl versuchen, 'deren' Auffassungen verstehen zu können, wenn ich darüber zu entscheiden habe.

Stanley_Beamish
09.10.2010, 11:39
Naja, generell wird dir da wohl jeder Zustimmen, aber wenn es in Deutschland bzw. im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage für zu verhandelnde Fälle gibt, was sollen die Richter sonst machen? Nach Gutdünken entscheiden?

Sollten Fälle von Polygamie hier (warum auch immer) verhandelt werden müssen, bedarf es halt einer Rechtsgrundlage in den deutschen Gesetzbücher dafür und man hätte die Probleme net mehr...

Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.

Polemi
09.10.2010, 11:40
Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.
Wenn dieses möglich ist, scheint mir das der sinnvollste Weg!

henriof9
09.10.2010, 11:51
Bernhard44, zivilrechtlich gesehen ist das ganze auch normal und hat seine Rechtsgrundlage im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zweites Kapitel.
(http://bundesrecht.juris.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG000702377)

Wenn ich das jetzt aber richtig interpretiere :


(1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.


würde dies aber bedeuten, daß z.B. Ehen mit Minderjährigen hier in Deutschland also möglich sind, wenn die Braut z.B. aus einem Land kommt wo ihr Alter als Voraussetzung für eine Ehe gegeben ist.

Insofern wäre eine Zwangsheirat rechtlich gesehen in D genauso rechtens weil es in einem anderem Staat zulässig ist.

Dies widerspricht sich dann aber in der Beurteilung und von daher sollte man dann eben einfach nur nach deutschen Maßstäben urteilen wie sie auch die Deutschen unterliegen.
Somit kommt man auch nicht mit Sharia- Gesetzen in die Bredrouille.

Peg Bundy
09.10.2010, 11:55
Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung.
Warum dann nicht auch im Strafrecht? Bei Vergewaltigung Schniedel ab, bei Mord Rübe runter.
Man pikt sich die für Musels genehmen "Normen" raus - einfach widerlich diese Jurisprudenz unserer Gesetze.

Stanley_Beamish
09.10.2010, 11:58
Bernhard44, zivilrechtlich gesehen ist das ganze auch normal und hat seine Rechtsgrundlage im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zweites Kapitel.
(http://bundesrecht.juris.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG000702377)

Das hat zwar eine Rechtsgrundlage ist aber alles andere als normal. Viele Gesetze (einschließlich Grundgesetz) müssten mal ordentlich ausgemistet werden.

asdfasdf
09.10.2010, 15:15
Langsam frage ich mich, ob Deutschland überhaupt noch irgendeine Chance hat, vom Krebsgeschwür Islam wieder wegzukommen.

Dass die Scharia in der BRD angewendet wird, überrascht mich wenig, es stimmt lediglich traurig ...

Esreicht!
09.10.2010, 16:30
Bernhard44, zivilrechtlich gesehen ist das ganze auch normal und hat seine Rechtsgrundlage im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zweites Kapitel.
(http://bundesrecht.juris.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG000702377)

Konsequenterweise müßte dann bei Jura-Examen auch das Scharia-Recht abgefragt werden, wenn dies bereits Teil unserer Rechtsordnung ist! Oder müßte man sich als Referendar in einem Wahabiten-Land zum deutschen Scharia-Fachanwalt ausbilden lassen?(

kd

Lotos
09.10.2010, 16:40
Wenn zwei Menschen nach Scharia recht heiraten, warum sollte man sie dann nicht nach dem gleichen recht scheiden?
Solange nicht gegen Grundrechte verstoßen wird...

GG146
09.10.2010, 16:48
Wenn ich das jetzt aber richtig interpretiere :



würde dies aber bedeuten, daß z.B. Ehen mit Minderjährigen hier in Deutschland also möglich sind, wenn die Braut z.B. aus einem Land kommt wo ihr Alter als Voraussetzung für eine Ehe gegeben ist.

Insofern wäre eine Zwangsheirat rechtlich gesehen in D genauso rechtens weil es in einem anderem Staat zulässig ist.

Dies widerspricht sich dann aber in der Beurteilung und von daher sollte man dann eben einfach nur nach deutschen Maßstäben urteilen wie sie auch die Deutschen unterliegen.
Somit kommt man auch nicht mit Sharia- Gesetzen in die Bredrouille.

Die Scharia kann im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes nur soweit angewendet werden, wie sie nicht mit GG - Normen kollidiert.

Dass eine iranische Frau bei der Scheidung 600 Goldmünzen beanspruchen kann, verstösst ganz sicher nicht gegen das GG, nach deutschen Recht kassieren die meisten geschiedenen Frauen langfristig wahrscheinlich sogar mehr - kommt drauf an, was für Goldmünzen da gemeint sind.

GG146
09.10.2010, 16:49
Konsequenterweise müßte dann bei Jura-Examen auch das Scharia-Recht abgefragt werden, wenn dies bereits Teil unserer Rechtsordnung ist! Oder müßte man sich als Referendar in einem Wahabiten-Land zum deutschen Scharia-Fachanwalt ausbilden lassen?(

kd

Wenn das ausländische Recht in dem konkreten Fall nicht leicht anzuwenden ist, kann das Gericht ein ausländisches Rechtsgutachten anfordern. Das kommt auch vor.

Esreicht!
09.10.2010, 16:52
Wenn zwei Menschen nach Scharia recht heiraten, warum sollte man sie dann nicht nach dem gleichen recht scheiden?
Solange nicht gegen Grundrechte verstoßen wird...

Wenn einem Dieb nach Scharia-Recht die Hand abgehackt werden soll, warum sollte man ihm sie hier nicht abhacken?(

kd

Menetekel
09.10.2010, 16:57
Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.

Dazu käme auch meine Zustimmung.
Hier ist Deutschland. Und wer hier leben will, nach was soll dieser sich Richten und halten? Nach deutschen Rechten.

Esreicht!
09.10.2010, 17:18
Die Scharia kann im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes nur soweit angewendet werden, wie sie nicht mit GG - Normen kollidiert.

Dass eine iranische Frau bei der Scheidung 600 Goldmünzen beanspruchen kann, verstösst ganz sicher nicht gegen das GG, nach deutschen Recht kassieren die meisten geschiedenen Frauen langfristig wahrscheinlich sogar mehr - kommt drauf an, was für Goldmünzen da gemeint sind.

Während sich die Frau nur bei Gründen, auf die sie keinen Einfluß hat, scheiden lassen kann, gilt beim Mann lediglich das dreimalige Aussprechen einer "Scheidungsformel", also Rechtsgrundsätze, die mit unseren nicht vereinbar sind. Das petze ich gleich der Schwarzer:D


Die Scheidung ist im Islam grundsätzlich Männern und Frauen möglich, jedoch unter folgender Prämisse:
„Von allen Dingen, die erlaubt sind, ist die Scheidung das Verwerflichste in den Augen Allahs.“
– Sahi Bukhari
Eine Ehescheidung durch die Frau (Chul', arab. Selbstloskauf der Frau aus der Ehe) ist nach klassischem islamischen Recht nur bei Gründen zulässig, auf die sie keinen Einfluss hat: mangelnder oder fehlender Unterhalt von Seiten des Ehemanns und sexuelle Vernachlässigung durch den Ehemann (drei Monate oder länger kein Geschlechtsverkehr). In diesen beiden Fällen muss sie Klage bei einem Richter erheben, der dann die Scheidung vollziehen kann.

Der Ehemann kann sich durch das dreimalige Aussprechen der Scheidungsformel gültig scheiden. Für den Mann gilt die Regel, wonach die Scheidung endgültig vollzogen ist, wenn er gegenüber seiner Ehefrau unter Einhaltung geregelter Fristen zum dritten Mal eine Aussage getätigt hat, deren Form eindeutig auf die Absicht zur Beendigung des ehelichen Verhältnisses schließen lässt.

Wenn wir nun auch schon in der Rechtssprechung auf weltweite Kulturen Rücksicht zu nehmen haben, frage ich mich, was eigentlich mit dem jahrzehntelangen dämlichen Integrationsgeschwätz erreicht werden sollte außer noch dümmlicherer Beschwichtigung von Fremdkulturen-Flutung-Kritikern!

Und deshalb teile ich die Auffassung von @Stanley:


Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.

kd

Felix Krull
09.10.2010, 17:27
Wie ich diesen Staat mittlerweile verachte.

henriof9
09.10.2010, 17:47
Die Scharia kann im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes nur soweit angewendet werden, wie sie nicht mit GG - Normen kollidiert.

Dass eine iranische Frau bei der Scheidung 600 Goldmünzen beanspruchen kann, verstösst ganz sicher nicht gegen das GG, nach deutschen Recht kassieren die meisten geschiedenen Frauen langfristig wahrscheinlich sogar mehr - kommt drauf an, was für Goldmünzen da gemeint sind.

Sie kollidiert aber schon allein durch die Ungleichbehandlung welche durch islamisches echt und deutschem Recht ergeben.

Im Beispiel der Morgengabe wird es doch deutlich.


Wird, wie häufig, ein Großteil der Morgengabe erst mit Scheidung der Ehe zur Zahlung an die Ehefrau fällig, dient sie der Absicherung der Frau nach der Scheidung und beschränkt bei entsprechender Höhe indirekt die Möglichkeit des Ehemannes, einseitig die Scheidung auszusprechen.


Sie hat also mit unserem deutschen Zugewinnausgleich nicht das Geringste zu tun da sie, islamisch gesehen, ja lediglich den Mann daran hindern soll einseitig die Scheidung auszusprechen, was in der deutschen Rechtsprechung wiederum nicht möglich ist.

Und genau da fängt es doch an; das sie damit nicht nach dem Grundsatz " gleiches Recht für Alle " verfahren.

bernhard44
09.10.2010, 18:14
Wenn zwei Menschen nach Scharia recht heiraten, warum sollte man sie dann nicht nach dem gleichen recht scheiden?
Solange nicht gegen Grundrechte verstoßen wird...

können sie gern machen, aber dort wo sie nach diesem Recht geheiratet haben! Hier in Deutschland wird niemand nach dem recht der Scharia verheiratet, jedenfalls nicht rechtsgültig!.

ursula
09.10.2010, 18:16
Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.



genau so. ansonsten polygamiefreigabe für alle. damit noch mehr weiber ohne eigene zuzahlung krankenversichert sind --- ganz ohne scharia.

kotzen - kotzen - kotzen - die rechtsverdreher sind doch schon gekauft..... warum habe ich die sklaven von dubai vor mir....

so wird es hier in wenigen jahren aussehen, nur die sklaven werden wir sein, wenn uns kein spartakus dazwischen kommt, und ich fürchte, wir haben die knechtschaft in den genen....

habe die scharia- offenbarung aus dem spiegel http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,722220,00.html

wie kriegen wir den screenshot hin, falls dieses "versehen" korrigiert wird???

Verrari
09.10.2010, 18:18
Warum dann nicht auch im Strafrecht? Bei Vergewaltigung Schniedel ab, bei Mord Rübe runter.
Man pikt sich die für Musels genehmen "Normen" raus - einfach widerlich diese Jurisprudenz unserer Gesetze.
:top:
Genau so ist es!
Wenn schon, denn schon!
Die deutsche Justiz ist genau so beliebig wie die deutsche Politik.

Ich fürchte allerdings, dass Du (wir) noch darauf ein Weilchen darauf warten müssen bis die ersten islamischen Richter in unserem Rechtssystem in die "Instanzen" aufgerückt sind. Bei den GRÜNEN hat's ja auch so ca. 20 Jahre gedauert.
Also: Geduld, Geduld ...!

Laotse
09.10.2010, 18:22
mal sehen, wann der erste User auftaucht und uns erklärt, das dies alles völlig normal und im Sinne der Sache ist.

Ich fände das völlig normal und gut in Sinne der Sache, wenn auch das Strafrecht für Musel die Scharia ist.

Gut, dann laufen einige Hunderttausend mit nur einer Hand rum, aber wenn das die Tradition vorschreibt, ich hätte nichts dagegen :lach:

Reilinger
09.10.2010, 18:23
Das hat zwar eine Rechtsgrundlage ist aber alles andere als normal. Viele Gesetze (einschließlich Grundgesetz) müssten mal ordentlich ausgemistet werden.

Als diese Gesetze geschrieben wurden, hat kein Mensch daran gedacht, daß eines Tages ein Millionenheer unzivilisierter Mohammedaner im Land leben könnte, für die Steinigungen, Zwangsheirat, Ehen von Greisen mit Kindern und ähnliche Scheußlichkeiten völlig normal sind.

Wie stehen die deutschen Dhimmirichter denn eigentlich zu den familiären Bräuchen in anderen Kulturen? Wenn z.B. eine indische Familie hier gerne eine Witwenverbrennung vornehmen möchte? Sollte dann ja auch machbar sein, da Familienrecht.
Oder gilt die Sonderbehandlung wie üblich nur für die Mohammedaner?

bernhard44
09.10.2010, 18:25
können sie gern machen, aber dort wo sie nach diesem Recht geheiratet haben! Hier in Deutschland wird niemand nach dem Recht der Scharia verheiratet, jedenfalls nicht rechtsgültig!.

jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher.......:

Laptop, Lederhose, Scharia

Der erste bayerische Koalitionsstreit geht um islamisches Recht – das in Deutschland längst gilt.

Wollten etwa zwei Jordanier in Deutschland heiraten, so sei das Scharia-geprägte jordanische Recht maßgeblich.
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/laptop-lederhose-scharia/1829138.html

Bei binationalen Ehen geht das alles natürlich nicht so einfach! Ein/e Deutsche/r kann eben nicht einfach nach ausländischem Recht heiraten und erwarten, dass dieses hier anerkannt wird!

GG146
09.10.2010, 18:25
Sie kollidiert aber schon allein durch die Ungleichbehandlung welche durch islamisches echt und deutschem Recht ergeben.

Im Beispiel der Morgengabe wird es doch deutlich.



Sie hat also mit unserem deutschen Zugewinnausgleich nicht das Geringste zu tun da sie, islamisch gesehen, ja lediglich den Mann daran hindern soll einseitig die Scheidung auszusprechen, was in der deutschen Rechtsprechung wiederum nicht möglich ist.

Und genau da fängt es doch an; das sie damit nicht nach dem Grundsatz " gleiches Recht für Alle " verfahren.

Das ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Wenn diese Regelung in der Scharia tatsächlich wegen der Ungleichbehandlung der Frauen oder der Beeinträchtigung der Freiheitsrechte des Ehemannes gegen das GG verstösst, dann sind die diesbezüglichen deutschen Urteile verfassungswidrig.

bernhard44
09.10.2010, 18:27
Das ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Wenn diese Regelung in der Scharia tatsächlich wegen der Ungleichbehandlung der Frauen oder der Beeinträchtigung der Freiheitsrechte des Ehemannes gegen das GG verstösst, dann sind die diesbezüglichen deutschen Urteile verfassungswidrig.

als ob das hierzulande noch irgend einen interessiert..... :rolleyes:

Verrari
09.10.2010, 18:27
Ich warte und hoffe darauf, dass Claudia Roth endlich mal nach dem Gesetz der Scharia zwangsverheiratet wird! :hihi:

ursula
09.10.2010, 18:31
Ich warte und hoffe darauf, dass Claudia Roth endlich mal nach dem Gesetz der Scharia zwangsverheiratet wird! :hihi:

und gesteinigt wird, da fliegt die warze weg wie wüstensand....

bernhard44
09.10.2010, 18:35
Das ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Wenn diese Regelung in der Scharia tatsächlich wegen der Ungleichbehandlung der Frauen oder der Beeinträchtigung der Freiheitsrechte des Ehemannes gegen das GG verstösst, dann sind die diesbezüglichen deutschen Urteile verfassungswidrig.

es wird wohl noch komplizierter:


Das islamische Recht selbst gebietet es dem Muslim, fremde Rechtsordnungen zu respektieren.

Im Rahmen des dort juristisch Möglichen hat der Muslim aber auch in einer fremden Rechtsordnung sich an das islamische Recht zu halten.

In Deutschland lebende Muslime haben es also immer mit mindestens zwei, manchmal sogar mit drei oder vier Rechtsordnungen zu tun
http://www.huda.de/zeitschrift/aktuelleausgaben/50121196a009fcd07.html

wat nu? Wer soll da noch durchblicken?

Sathington Willoughby
09.10.2010, 18:36
Wenn zwei Menschen nach Scharia recht heiraten, warum sollte man sie dann nicht nach dem gleichen recht scheiden?
Solange nicht gegen Grundrechte verstoßen wird...

Es kann und darf nicht sein, das wir mehrere Gesetzesvarianten in unserem Land zulassen. Wo kämen wir hin?
Ein Teil der Bevölkerung hält sich an die Scharia und hat dann das Recht, Ungläubige zu berauben, die eigene Sippe zu massakrieren (im Fall des Abfalls vom Islam) etc.
Wer entscheidet, welches Recht angewandt wird?
Was, wenn zwei Menschen unterschiedlicher Rechtsauffassung sich streiten? Welches Recht gilt dann?

Nein, wenn wir zulassen, das steinzeitliches Recht gültig wird, öffnet das Tür und Tor für ein heilloses Durcheinander und Chaos.

Wie sagte Goethe: wem das Recht nicht passt, muss das Gebiet verlassen, in dem es gültig ist.

ursula
09.10.2010, 18:36
und damit das kotzen kein ende hat - hier noch zur erinnerung an das letzte jahr:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-67398834.html

Demnächst will die erste Bank in Deutschland Scharia-konforme Finanzprodukte anbieten. Ein Milliardenmarkt, den viele große Institute global längst entdeckt haben.

bernhard44
09.10.2010, 18:39
und damit das kotzen kein ende hat - hier noch zur erinnerung an das letzte jahr:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-67398834.html

Demnächst will die erste Bank in Deutschland Scharia-konforme Finanzprodukte anbieten. Ein Milliardenmarkt, den viele große Institute global längst entdeckt haben.

haben wir doch schon lange, fast alle deutschen Banken zahlen keine Zinsen auf Girokonten! Da sind sie ganz Scharia-konform! :D

Verrari
09.10.2010, 18:40
Es kann und darf nicht sein, das wir mehrere Gesetzesvarianten in unserem Land zulassen. Wo kämen wir hin?

Am besten wäre das Faustrecht.
Das wäre wenigstens eindeutig und unmissverständlich! ;)

Esreicht!
09.10.2010, 18:41
es wird wohl noch komplizierter:


http://www.huda.de/zeitschrift/aktuelleausgaben/50121196a009fcd07.html

wat nu? Wer soll da noch durchblicken?

Nach meiner Auffassung unterwirft sich ein Einwanderer automatisch der Rechtsordnung des Einwanderungslandes und Punkt! Ansonsten wäre das Dauer-Blöd-Geschwätz von Integration wirklich Lügen gestraft und die Lügner vor Gericht zu stellen!

kd

Gehirnnutzer
09.10.2010, 18:41
Als diese Gesetze geschrieben wurden, hat kein Mensch daran gedacht, daß eines Tages ein Millionenheer unzivilisierter Mohammedaner im Land leben könnte, für die Steinigungen, Zwangsheirat, Ehen von Greisen mit Kindern und ähnliche Scheußlichkeiten völlig normal sind.

Wenn z.B. eine indische Familie hier gerne eine Witwenverbrennung vornehmen möchte? Sollte dann ja auch machbar sein, da Familienrecht.


Reilinger, warum sollte ein deutsche Richter etwas zulassen, was in Indien illegal ist.
Satis sind schon seit 1830 in Indien verboten und dieses Verbot wurde auch nach der Unabhängigkeit nicht aufgehogen, sondern die dazugehörigen Gesetze wurden noch weiter verschärft.
Das es immer noch in Indien vereinzelt zu Satis kommt, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Gesetze durch regionale Behörden.

Esreicht!
09.10.2010, 18:44
Am besten wäre das Faustrecht.
Das wäre wenigstens eindeutig und unmissverständlich! ;)

Bingo, nonverbale Kommunikation ist darüber hinaus multilingual und bedarf keines Dolmetschers:))

kd

Verrari
09.10.2010, 18:49
Bingo, nonverbale Kommunikation ist darüber hinaus multilingual und bedarf keines Dolmetschers:))

kd
Und man könnte ein Heer von nichtsnutzigen Richtern und Anwälten einsparen. ;)

Brutus
09.10.2010, 18:51
es wird wohl noch komplizierter: wat nu? Wer soll da noch durchblicken?

Keiner soll durchblicken, das ist ja gerade der Sinn der Sache, damit Machtapparat und Justizwurmfortsatz machen können, was sie wollen.

*Die verkommensten Staaten haben die meisten Gesetze*, lautet eine alte Regel, und das unübersichtlichste Rechtswesen.

Auffallen sollte wieder die typisch demokrattisch-hinterfotzige Tour, hinter dem Rücken des Bürgers heimlich Fakten zu schaffen, ihn über Jahre hinweg zu belügen und zu betrügen und irgendwann vor vollendete Tatsachen zu stellen, die dann nurmehr eine *alternativlose* Antwort zulassen, die - oh Wunder - ganz im Sinne der Staatsmafiabande ausfällt.

ursula
09.10.2010, 19:08
habe gerade an die momentane amtsinhaberin gemailt mit einigen stücken hier aus diesem srädd. das an-und das evtl. antwortschreiben werde ich hier einstellen. erfahrungsgemäß texten die systemschreiberlinge innerhalb von wenigen tagen. es wird mich nicht ruhigstellen, aber auskotzen darf ich mich ja momentan noch. oha. nä - isch sach nu gar nischt mehr.

-jmw-
09.10.2010, 19:15
"Gleiches Recht für alle" ist ohnehin eine linke bis linksextremistische Forderung, denn Menschen sind ja nicht "gleich" und können also auch garnicht gleiche Rechte haben anders als in dem Sinne, als dass sie alle gleiches Recht hätten darauf, entsprechend ihrer Ungleichheit (un-)gleich behandelt zu werden.

Wir können im Falle der Bundesrepublik also eine Restvernunft erkennen, wenn sie auf die Herkunft, den Gemütszustand, das Alter usw. Rücksicht nimmt.

(Statement. Keine Debatte.)

bernhard44
09.10.2010, 19:24
http://www.grin.com/e-book/47666/die-anwendung-islamischen-rechts-vor-deutschen-gerichten

auch islamisches Recht: http://deutschelobby.files.wordpress.com/2009/06/islam-iran.jpg?w=273&h=395

direkt
09.10.2010, 19:27
Keiner soll durchblicken, das ist ja gerade der Sinn der Sache, damit Machtapparat und Justizwurmfortsatz machen können, was sie wollen.

*Die verkommensten Staaten haben die meisten Gesetze*, lautet eine alte Regel, und das unübersichtlichste Rechtswesen.

Auffallen sollte wieder die typisch demokrattisch-hinterfotzige Tour, hinter dem Rücken des Bürgers heimlich Fakten zu schaffen, ihn über Jahre hinweg zu belügen und zu betrügen und irgendwann vor vollendete Tatsachen zu stellen, die dann nurmehr eine *alternativlose* Antwort zulassen, die - oh Wunder - ganz im Sinne der Staatsmafiabande ausfällt.

Genauso ist es!
Nur ganz wenige Menschen, und dazu zähle ich mich auch, haben vor ca. 45 Jahren schon gewusst, wohin die Reise geht.
Wenn man unter Freunden und Bekannten die Wirtschaft Flüchtlingsproblematik oder das Ausländerthema allgemein und die Folgen daraus angesprochen hat, wurde man belächelt oder gleich in die rechte Ecke gestellt.
Die Republikaner auf ihrem Höhepunkt wurden von den etablierten Parteien aufs Schlimmste diffamiert, geschmäht und verunglimpft.
Dem leider schon verstorbenen ehemaligen Vorsitzenden der Republikaner Franz Schönhuber hat man die Ehre genommen.
Aber leider haben noch immer viel zu wenige Menschen die Hintergründe dieses verbrecherischen Systems begriffen.

bernhard44
09.10.2010, 19:28
Dhimma – das Ziel des Dschihad:

Das Ziel des Dschihad (heiliger Krieg) ist es, das „Haus des Krieges – nicht-islamische Welt“ der Schariaa (islamisches Recht) zu unterwerfen. In der Schariaa sind die Moslems die Herren und die Anhänger anderer Buchreligionen (Schriftleute: Juden und Christen) die Unterworfenen oder wie in Islam „Dhimmy“. Dabei handelt es sich in der klassischen Zeit des Islam nicht um religiöse Minderheiten, sondern um gewaltige Mehrheiten. Der Koran, der sich als die Korrektur der von Juden und Christen – lügenhaft – verfälschten Bibel versteht, gesteht diesen nur Duldung zu (Sure Altauba – Buße:29), die mit hohen Steuern, rechtlicher Diskriminierung und einer endlosen Liste peinlich genau geregelter Demütigungen – bei ständiger Rechtsunsicherheit – zu erkaufen ist:
http://koptisch.wordpress.com/2010/02/19/

Noch Fragen "Brutus"?

Verrari
09.10.2010, 19:32
Wenn man unter Freunden und Bekannten die Wirtschaft Flüchtlingsproblematik oder das Ausländerthema allgemein und die Folgen daraus angesprochen hat, wurde man belächelt oder gleich in die rechte Ecke gestellt.

Du und Brutus solltet Euch mal die simple Frage stellen, weshalb dann die sogenannten Kriegsgewinner (ich denke jetzt mal an Frankeich und England) ein mindestens ebenso großes Wirtschaftsflüchtlingsproblem haben wie Deutschland.
Ja, sogar die USA haben dieses Problem.
Einzige Ausnahme dürften die Russen sein, aber wer will schon nach Russland?

Brutus
09.10.2010, 19:36
Noch Fragen "Brutus"?

Nein, nur den Hinweis, daß die ständige Rechtsunsicherheit des Dschihad sowie die hohen Steuern, rechtliche Diskriminierung und endlose Liste peinlich genau geregelter Demütigungen vom Justizwesen der westlichen Demokratien seit vielen Jahren vorweggenommen wird.

direkt
09.10.2010, 19:45
Du und Brutus solltet Euch mal die simple Frage stellen, weshalb dann die sogenannten Kriegsgewinner (ich denke jetzt mal an Frankeich und England) ein mindestens ebenso großes Wirtschaftsflüchtlingsproblem haben wie Deutschland.
Ja, sogar die USA haben dieses Problem.
Einzige Ausnahme dürften die Russen sein, aber wer will schon nach Russland?

Frankreich und England hatten auf der ganzen Welt, in vielen Länder Kolonien.
Meines Wissens hatten die Menschen in den Kolonialstaaten französische und englische Pässe, und so mit auch die Berechtigung in ihrem jeweiligen Mutterland Fuß zu fassen.
Außerdem nimmt Deutschland zur Zeit, weltweit, die meisten Immigranten auf.
Aber das weist Du sicher auch.
Deine "simple Frage" scheint mir doch provokativ gestellt zu sein.

GG146
09.10.2010, 19:45
es wird wohl noch komplizierter:


http://www.huda.de/zeitschrift/aktuelleausgaben/50121196a009fcd07.html

wat nu? Wer soll da noch durchblicken?

Ja klar, wenn die fremde Rechtsordnung es von ihm verlangt, dann soll er sich um des lieben Friedens Willen laut Scharia auch daran halten. Das deutsche EGBGB verlangt das aber hinsichtlich des Erb- und Familienrechts nicht uneingeschränkt von Ausländern. Wenn danach das ausländische Recht gilt und der Fall nicht ganz einfach ist, wird notfalls ein Rechtsgutachten eingeholt - auch von islamischen Rechtsgelehrten, wenn es sein muss. Das ist tatsächlich so.

GG146
09.10.2010, 19:47
Du und Brutus solltet Euch mal die simple Frage stellen, weshalb dann die sogenannten Kriegsgewinner (ich denke jetzt mal an Frankeich und England) ein mindestens ebenso großes Wirtschaftsflüchtlingsproblem haben wie Deutschland.
Ja, sogar die USA haben dieses Problem.
Einzige Ausnahme dürften die Russen sein, aber wer will schon nach Russland?

Ist doch klar, die politische Klasse der Siegermächte ist beim Knechten der Deutschen in einen Unterdrückungsrausch geraten und knechtet jetzt auch noch die eigenen Völker....

bernhard44
09.10.2010, 19:48
Ja klar, wenn die fremde Rechtsordnung es von ihm verlangt, dann soll er sich um des lieben Friedens Willen laut Scharia auch daran halten. Das deutsche EGBGB verlangt das aber hinsichtlich des Erb- und Familienrechts nicht uneingeschränkt von Ausländern. Wenn danach das ausländische Recht gilt und der Fall nicht ganz einfach ist, wird notfalls ein Rechtsgutachten eingeholt - auch von islamischen Rechtsgelehrten, wenn es sein muss. Das ist tatsächlich so.

und wer bezahlt den Scheiß im Namen des Volkes (welchen Volkes eigentlich)? :rolleyes:

Brutus
09.10.2010, 19:48
Du und Brutus solltet Euch mal die simple Frage stellen, weshalb dann die sogenannten Kriegsgewinner (ich denke jetzt mal an Frankeich und England) ein mindestens ebenso großes Wirtschaftsflüchtlingsproblem haben wie Deutschland. Ja, sogar die USA haben dieses Problem. Einzige Ausnahme dürften die Russen sein, aber wer will schon nach Russland?

Ich bin nicht der Sprecher der Außenministerien der USA, GBs und Fs.

Verrari
09.10.2010, 19:48
Frankreich und England hatten auf der ganzen Welt, in vielen Länder Kolonien.
Meines Wissens hatten die Menschen in den Kolonialstaaten französische und englische Pässe, und so mit auch die Berechtigung in ihrem jeweiligen Mutterland Fuß zu fassen.
Außerdem nimmt Deutschland zur Zeit, weltweit, die meisten Immigranten auf.
Aber das weist Du sicher auch.
Deine "simple Frage" scheint mir doch provokativ gestellt zu sein.

Viele meiner Fragen sind rein provokativ. ;)

Aber es stimmt schon was Du sagst, was allerdings nichts an dem Problem der sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge für diese beiden Länder ändert. Die Ursachen mögen durchaus verschieden sein, das Resultat ist das gleiche!

Verrari
09.10.2010, 19:50
Ist doch klar, die politische Klasse der Siegermächte ist beim Knechten der Deutschen in einen Unterdrückungsrausch geraten und knechtet jetzt auch noch die eigenen Völker....

Geil, und so vollkommen überzeugend ... :D

GG146
09.10.2010, 19:50
und wer bezahlt den Scheiß im Namen des Volkes? :rolleyes:

Der Volkssouverän ist in einer Verfassungsdemokratie der alleinige Hausherr. Wenn Hausherren ihrem Dienstpersonal alle 4 Jahre Blankovollmachten erteilen und sie dann nicht ordentlich kontrollieren, bezahlen sie selbstverständlich trotzdem alle Rechnungen, die die Pfeifen verursacht haben.

bernhard44
09.10.2010, 19:52
Der Volkssouverän ist in einer Verfassungsdemokratie der alleinige Hausherr. Wenn Hausherren ihrem Dienstpersonal alle 4 Jahre Blankovollmachten erteilen und sie dann nicht ordentlich kontrollieren, bezahlen sie selbstverständlich trotzdem alle Rechnungen, die die Pfeifen verursacht haben.

klar, wir sind wiedermal selbst Schuld! Wäre ja auch mal was neues, wenn nicht...... :D

Verrari
09.10.2010, 19:53
Ich bin nicht der Sprecher der Außenministerien der USA, GBs und Fs.
Nichts anderes hatte ich bereits vermutet, daher erstaunt es mich allerdings, dass Du der Sprecher des deutschen Außenministerium zu sein scheinst. <== (Ich hoffe, dass Du über genügend Humor verfügst um mich nicht misszuverstehen.) ;)

GG146
09.10.2010, 19:54
Geil, und so vollkommen überzeugend ... :D

Nicht wahr? :)

Eigentlich wollte ich Brutus ja etwas unterstützen, aber er weiss offenbar selbst sehr gut, warum er die Motive, die er den Siegermächten unterstellt, nicht begründen muss:


Ich bin nicht der Sprecher der Außenministerien der USA, GBs und Fs.

Das räumt natürlich alle Zweifel an seinen Thesen aus... :cool:

Verrari
09.10.2010, 19:57
klar, wir sind wiedermal selbst Schuld! Wäre ja auch mal was neues, wenn nicht...... :D
Seit meiner Geburt wurde mir durch alle möglichen deutschen Institutionen permanent eingebläut, dass die Deutschen Schuld an diesem und jenem sind.
Wären sie das jetzt urplötzlich nicht mehr .... nun ja, ich glaube, mir würde etwas fehlen ... :D

GG146
09.10.2010, 19:59
klar, wir sind wiedermal selbst Schuld! Wäre ja auch mal was neues, wenn nicht...... :D

So kann man das nennen, muss man aber nicht. Der Begriff "Souverän" impliziert einfach uneingeschränkte Eigenverantwortung, man kann das durchaus mit Unternehmerentscheidungen vergleichen. Da freie Unternehmer die Folgen der eigenen Fehler einschliesslich (!) der fehlerhaften Auswahl oder Überwachung ihrer Erfüllungsgehilfen auf jeden Fall selbst bezahlen müssen, redet ihnen keiner dabei in ihre Entscheidungsfindung hinein.

Das ist beim Volkssouverän eines Staates mit freien und geheimen Wahlen nicht anders, in die Wahlkabine kommt einem niemand hinterhergelaufen....

meckerle
09.10.2010, 20:01
Deutsche Gerichte könnten sich in diesen Fällen für nicht zuständig erklären. Sollen die Musel sich doch in ihren Heimatländern vor Gericht auseinandersetzen.
Genau so sehe ich das auch. Deutsche Gerichte müssten sich dann auch keine Gedanken mehr machen um die Muselboni.

Trotzdem noch ein paar Fragen:
Wie wird die Scharia dann angewandt, wenn es um Straftaten der Museln geht?
Werden denen dann bei Diebstahl und Raub Gliedmassen abgehackt?
Werden EhebrecherInnen gesteinigt, MörderInnen und Homis gehenkt?

Deutsche Gerichte können sich ja nicht nur auf harmlose Bigamisten beschränken.

Verrari
09.10.2010, 20:01
Eigentlich wollte ich Brutus ja etwas unterstützen ...

Dieser Teil des Satzes zeigt mir, dass Dir Kameradschaft tatsächlich noch etwas bedeutet. Auch wenn es gegen mich gerichtet ist, aber für Deine Loyalität hast Du Dir einen "Grünen" verdient! :top:

Brutus
09.10.2010, 20:01
Nichts anderes hatte ich bereits vermutet, daher erstaunt es mich allerdings, dass Du der Sprecher des deutschen Außenministerium zu sein scheinst. <== (Ich hoffe, dass Du über genügend Humor verfügst um mich nicht misszuverstehen.) ;)

Vielen Dank für die Einschätzung. Leider bin ich nicht der Sprecher des Auswärtigen Amtes und wüßte nicht, an welcher Stelle ich mit welchen Worten diesen Eindruck erweckt haben sollte.

Verrari
09.10.2010, 20:08
Vielen Dank für die Einschätzung. Leider bin ich nicht der Sprecher des Auswärtigen Amtes und wüßte nicht, an welcher Stelle ich mit welchen Worten diesen Eindruck erweckt haben sollte.
Mein lieber Brutus, dass weiß ich doch!
Musst nicht alles so verbissen ernst nehmen. Dies ist doch nur eine virtuelle "Auseinandersetzung", weitab von der politischen Realität und der real existierenden Welt. ;)

GG146
09.10.2010, 20:09
Genau so sehe ich das auch. Deutsche Gerichte müssten sich dann auch keine Gedanken mehr machen um die Muselboni.

Trotzdem noch ein paar Fragen:
Wie wird die Scharia dann angewandt, wenn es um Straftaten der Museln geht?
Werden denen dann bei Diebstahl und Raub Gliedmassen abgehackt?
Werden EhebrecherInnen gesteinigt, MörderInnen und Homis gehenkt?

Deutsche Gerichte können sich ja nicht nur auf harmlose Bigamisten beschränken.

Die Anwendbarkeit des ausländischen Rechts stützt sich ausschließlich auf das EGBGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG000702377) und betrifft im Wesentlichen nur das Erb- und Familienrecht, und das auch nur insoweit einzelne Vorschriften des ausländischen Rechts mit dem GG vereinbar sind.

Auf allen anderen Rechtsgebieten gilt innerhalb des Geltungsbereiches des GG nur deutsches Recht und EU - Recht.

Verrari
09.10.2010, 20:16
Die Anwendbarkeit des ausländischen Rechts stützt sich ausschließlich auf das EGBGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG000702377) und betrifft im Wesentlichen nur das Erb- und Familienrecht, und das auch nur insoweit einzelne Vorschriften des ausländischen Rechts mit dem GG vereinbar sind.

Auf allen anderen Rechtsgebieten gilt innerhalb des Geltungsbereiches des GG nur deutsches Recht und EU - Recht.
Und weshalb macht man da Unterschiede??
Sorry, aber so richtig begreife ich das nicht. ?(

meckerle
09.10.2010, 20:17
Ich warte und hoffe darauf, dass Claudia Roth endlich mal nach dem Gesetz der Scharia zwangsverheiratet wird! :hihi:
Hast du ihr schon einen auserkoren?

Verrari
09.10.2010, 20:24
Hast du ihr schon einen auserkoren?

Vielleicht diesen hier?

http://img3.imagebanana.com/img/1szcv11f/Unbenannt.png

meckerle
09.10.2010, 20:24
es wird wohl noch komplizierter:


http://www.huda.de/zeitschrift/aktuelleausgaben/50121196a009fcd07.html

wat nu? Wer soll da noch durchblicken?
Der deutsche Konvertit und Hassprediger Pier Vogel (?) sagte neulich: "lasst uns doch für ein Jahr lang die Scharia als Gesetz in D anwenden, dann wird sich vieles ändern"!

GG146
09.10.2010, 20:29
Und weshalb macht man da Unterschiede??
Sorry, aber so richtig begreife ich das nicht. ?(

Das ist doch klar, das Familien- und Erbrecht betreffen die Rechtsverhältnisse von Ausländern in ihrer ursprünglichen Heimat, in die ein Teil von ihnen ja auch irgendwann zurückkehren will. Deshalb hat der deutsche Gesetzgeber von Anfang an im EGBGB bestimmt, dass Streitigkeiten soweit wie möglich nach dem auswärtigen Recht entschieden werden sollen.

Auf allen anderen Rechtsgebieten geht es aber um das Leben hier, da gilt selbstverständlich deutsches Recht.

Verrari
09.10.2010, 20:32
Das ist doch klar, das Familien- und Erbrecht betreffen die Rechtsverhältnisse von Ausländern in ihrer ursprünglichen Heimat, in die ein Teil von ihnen ja auch irgendwann zurückkehren will. Deshalb hat der deutsche Gesetzgeber von Anfang an im EGBGB bestimmt, dass Streitigkeiten soweit wie möglich nach dem auswärtigen Recht entschieden werden sollen.

Auf allen anderen Rechtsgebieten geht es aber um das Leben hier, da gilt selbstverständlich deutsches Recht.

Aha, die besagten Ausländer leben demnach gar nicht hier.
Ich glaube ich habe verstanden.

bernhard44
09.10.2010, 20:40
Das ist doch klar, das Familien- und Erbrecht betreffen die Rechtsverhältnisse von Ausländern in ihrer ursprünglichen Heimat, in die ein Teil von ihnen ja auch irgendwann zurückkehren will. Deshalb hat der deutsche Gesetzgeber von Anfang an im EGBGB bestimmt, dass Streitigkeiten soweit wie möglich nach dem auswärtigen Recht entschieden werden sollen.

Auf allen anderen Rechtsgebieten geht es aber um das Leben hier, da gilt selbstverständlich deutsches Recht.

klar, da haben wir ja Verständnis für und tolerieren die teils "exotischen" Rechtsauslegungen! Wir sind ja da flexibel und passen uns an!

Verrari
09.10.2010, 20:44
klar, da haben wir ja Verständnis für und tolerieren die teils "exotischen" Rechtsauslegungen! Wir sind ja da flexibel und passen uns an!
Um es mit den Worten des geschätzten Users "Brutus" zu sagen:
Wir müssen uns anpassen, da es von den Siegermächten und vom Marshall-Plan, und was weiß ich noch von irgendwelchen anderen Plänen, so gewollt ist!! :D

meckerle
09.10.2010, 20:44
Die Anwendbarkeit des ausländischen Rechts stützt sich ausschließlich auf das EGBGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG000702377) und betrifft im Wesentlichen nur das Erb- und Familienrecht, und das auch nur insoweit einzelne Vorschriften des ausländischen Rechts mit dem GG vereinbar sind.

Auf allen anderen Rechtsgebieten gilt innerhalb des Geltungsbereiches des GG nur deutsches Recht und EU - Recht.
Wie lange noch?
Es hat sich doch gezeigt: wenn man ihnen den kleinen Finger gibt, stellen sie Ansprüche an den ganzen Arm!

Verrari
09.10.2010, 20:47
http://img3.imagebanana.com/img/1szcv11f/Unbenannt.png

Bei uns in Deutschland ist die Armbinde allerdings gelb, und die drei Punkte darauf sind schwarz. :D

bernhard44
09.10.2010, 20:50
http://kunst-fuer-freiheit.de/mgraph/m_frauenrechte_im_islam.gif
mit freundlicher Genehmigung von:http://www.wiedenroth-karikatur.de/

GG146
09.10.2010, 20:51
Aha, die besagten Ausländer leben demnach gar nicht hier.
Ich glaube ich habe verstanden.

Sofern es ihre Erb- und Familienangelegenheiten betrifft und sie nicht für immer in Deutschland bleiben wollen, spielt sich der Konflikt tatsächlich überwiegend im Herkunftsland ab, auch wenn wegen des Wohnorts derzeit ein deutsches Gericht zuständig ist. Das ist der Rechtsgedanke hinter diesen Vorschriften im EGBGB.

Das muss natürlich nicht zwingend so geregelt sein, in anderen westlichen Rechtsstaaten wie z. B. Kanada gilt ausnahmslos das dortige Recht. Das ist aber auch ein echtes Einwanderungsland, da ging man von dem Normalfall aus, dass die Ausländer Kanadier werden und dort bleiben.

Verrari
09.10.2010, 20:54
Sofern es ihre Erb- und Familienangelegenheiten betrifft und sie nicht für immer in Deutschland bleiben wollen, spielt sich der Konflikt tatsächlich überwiegend im Herkunftsland ab, auch wenn wegen des Wohnorts derzeit ein deutsches Gericht zuständig ist. Das ist der Rechtsgedanke hinter diesen Vorschriften im EGBGB.

Das muss natürlich nicht zwingend so geregelt sein, in anderen westlichen Rechtsstaaten wie z. B. Kanada gilt ausnahmslos das dortige Recht. Das ist aber auch ein echtes Einwanderungsland, da ging man von dem Normalfall aus, dass die Ausländer Kanadier werden und dort bleiben.
Aus dem Strangtitel ist nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um Ausländer handelt, oder um sogenannte "Deutsche" mit Migrationshintergrund.
Ich kann dazu im Moment nichts weiter sagen und halte deshalb lieber die Klappe. ;)
Aber nach meine Verständnis spielt es ohnehin keine Rolle.
Wenn ich im Urlaub zum Beispiel nach Singapur reise, kann ich mich dort auch nicht auf deutsches Recht berufen!!

bernhard44
09.10.2010, 20:55
Sofern es ihre Erb- und Familienangelegenheiten betrifft und sie nicht für immer in Deutschland bleiben wollen, spielt sich der Konflikt tatsächlich überwiegend im Herkunftsland ab, auch wenn wegen des Wohnorts derzeit ein deutsches Gericht zuständig ist. Das ist der Rechtsgedanke hinter diesen Vorschriften im EGBGB.

Das muss natürlich nicht zwingend so geregelt sein, in anderen westlichen Rechtsstaaten wie z. B. Kanada gilt ausnahmslos das dortige Recht. Das ist aber auch ein echtes Einwanderungsland, da ging man von dem Normalfall aus, dass die Ausländer Kanadier werden und dort bleiben.

schön, dass es hier auch mal festgestellt wird, dass wir also kein echtes Einwanderungsland sind!

GG146
09.10.2010, 20:57
Wie lange noch?
Es hat sich doch gezeigt: wenn man ihnen den kleinen Finger gibt, stellen sie Ansprüche an den ganzen Arm!

Haben sie aber nicht und erste Ansätze in der deutschen Rechtsprechung, das auswärtige Recht auch noch auf anderen Gebieten zu gewichten, etwa als Rechtfertigungs- / Entschuldigungs- / oder Strafmilderungsgrund für moslemische Frauenschläger, haben sich nicht durchgesetzt bzw. sind auf dem Instanzenweg kassiert worden.

Ausserdem hat das massiven Widerspruch in der Öffentlichkeit provoziert, die dämlichste Richterin musste sich deshalb öffentlich entschuldigen.

GG146
09.10.2010, 20:59
Aus dem Strangtitel ist nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um Ausländer handelt, oder um sogenannte "Deutsche" mit Migrationshintergrund.
Ich kann dazu im Moment nichts weiter sagen und halte deshalb lieber die Klappe. ;)
Aber nach meine Verständnis spielt es ohnehin keine Rolle.
Wenn ich im Urlaub zum Beispiel nach Singapur reise, kann ich mich dort auch nicht auf deutsches Recht berufen!!

Wie gesagt, es geht im EGBGB nur um Erb- und Familienrechtsstreitigkeiten von hier lebenden Ausländern. Für deutsche Staatsbürger mit islamischem Migrationshintergrund gilt das selbstverständlich nicht.

bernhard44
09.10.2010, 21:02
Wie gesagt, es geht im EGBGB nur um Erb- und Familienrechtsstreitigkeiten von hier lebenden Ausländern. Für deutsche Staatsbürger mit islamischem Migrationshintergrund gilt das selbstverständlich nicht.

...die müssen dann zum Friedenrichter oder Mufti in die Moschee! :]
Wo wir dann wieder bei dem schönen Artikel 3 des GG wären:

Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Verrari
09.10.2010, 21:04
Wie gesagt, es geht im EGBGB nur um Erb- und Familienrechtsstreitigkeiten von hier lebenden Ausländern. Für deutsche Staatsbürger mit islamischem Migrationshintergrund gilt das selbstverständlich nicht.
Was meinen Blutdruck wieder etwas in Richtung "normal" absenken dürfte. ;)

Brutus
09.10.2010, 21:07
...die müssen dann zum Friedenrichter oder Mufti in die Moschee! :]
Wo wir dann wieder bei dem schönen Artikel 3 des GG wären:

Die typische Salamitaktik der Demok-Ratten. Im Moment gilt die Sharia noch für Ausländer, demnächst auch für Deutsch-Muslime. Same procedure as every year.

Adunaphel
09.10.2010, 21:24
Wie gesagt, es geht im EGBGB nur um Erb- und Familienrechtsstreitigkeiten von hier lebenden Ausländern. Für deutsche Staatsbürger mit islamischem Migrationshintergrund gilt das selbstverständlich nicht.

Das EGBGB muss, zumindest was das Familienrecht angeht, geändert werden.

GG146
09.10.2010, 21:37
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Eben ... trotzdem will hier kaum jemand auf die kulturell bedingten Denkhindernisse unserer ausländischen Mitbürger Rücksicht nehmen...

GG146
09.10.2010, 21:40
Das EGBGB muss, zumindest was das Familienrecht angeht, geändert werden.

Wie gesagt, was nicht mit dem deutschen GG kompatibel ist, darf auch jetzt schon nicht nach dem ausländischen Recht ausgeurteilt werden...

Felixhenn
10.10.2010, 03:13
"Es gilt das Grundgesetz, und nicht die Scharia", sagte Angela Merkel. Im SPIEGEL widersprechen nun führende Rechtsexperten der Kanzlerin. Vor allem in Familien- und Erbrechtsfällen würden sich deutsche Gerichte in ihren Urteilen häufiger auf die Scharia berufen.

Berlin - In der Debatte um die Bedeutung des Islam für die deutsche Gesellschaft widersprechen führende Rechtsexperten Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die CDU-Politikerin hatte behauptet, die Scharia gelte in Deutschland nicht. "Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren. Und das ist auch gut so", sagte Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln, dem SPIEGEL.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,722220,00.html

Es ist einfach nicht zu glauben was man unserem Volk von Seiten der Politik und Rechtsprechung zumutet.

borisbaran
10.10.2010, 04:34
Echt seltsam. Aber die 600 Goldmünzen, die der Iraner zurückzahlen musste :D

Felixhenn
10.10.2010, 05:46
Echt seltsam. Aber die 600 Goldmünzen, die der Iraner zurückzahlen musste :D

Da würde mich mal der Wert interessieren und die Einkommensquellen der Morgengabenzahler.

borisbaran
10.10.2010, 06:35
Da würde mich mal der Wert interessieren und die Einkommensquellen der Morgengabenzahler.
Gute Frage. Wieviel Gold is n ner Goldmünze?

Felixhenn
10.10.2010, 06:46
Gute Frage. Wieviel Gold is n ner Goldmünze?

Der Krügerrand hat eine Unze und kostet 992,00 Euro

http://www.gold-wegner.de/

borisbaran
10.10.2010, 06:50
Der Krügerrand hat eine Unze und kostet 992,00 Euro
http://www.gold-wegner.de/
Danke für die Daten, aber da steht nix über die iranischen Goldmünzen :( Ich habe einge Daten im Netz über die Teile gefunden, weiß aber nich, welche heir gemeint sind... Wär ja interessant, zu wissen, wieviel der Tyo löhnen musste.

Felixhenn
10.10.2010, 07:01
Danke für die Daten, aber da steht nix über die iranischen Goldmünzen :( Ich habe einge Daten im Netz über die Teile gefunden, weiß aber nich, welche heir gemeint sind... Wär ja interessant, zu wissen, wieviel der Tyo löhnen musste.

Eins steht fest: Die sind nicht so billig wie sie aussehen.

schastar
10.10.2010, 07:26
"Es gilt das Grundgesetz, und nicht die Scharia", sagte Angela Merkel. Im SPIEGEL widersprechen nun führende Rechtsexperten der Kanzlerin. Vor allem in Familien- und Erbrechtsfällen würden sich deutsche Gerichte in ihren Urteilen häufiger auf die Scharia berufen.

Berlin - In der Debatte um die Bedeutung des Islam für die deutsche Gesellschaft widersprechen führende Rechtsexperten Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die CDU-Politikerin hatte behauptet, die Scharia gelte in Deutschland nicht. "Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren. Und das ist auch gut so", sagte Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln, dem SPIEGEL.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,722220,00.html

Es ist einfach nicht zu glauben was man unserem Volk von Seiten der Politik und Rechtsprechung zumutet.


Warum kann man dann nicht straffällige Musels nach der Scharia verurteilen? Hand ab, Kopf ab, oder sonst was die so haben.

Felixhenn
10.10.2010, 07:58
Warum kann man dann nicht straffällige Musels nach der Scharia verurteilen? Hand ab, Kopf ab, oder sonst was die so haben.

Der Gedanke ist interessant. Aber trotzdem möchte ich nur ungern die Scharia hier als Rechtssystem etabliert haben. Besser, wenn wir straffällige Moslems zusammen mit der Scharia abschieben.

Laotse
10.10.2010, 08:27
Der Gedanke ist interessant. Aber trotzdem möchte ich nur ungern die Scharia hier als Rechtssystem etabliert haben. Besser, wenn wir straffällige Moslems zusammen mit der Scharia abschieben.

Dazu passt auch der Artikel aus der WELT (die ist jetzt umgeschwenkt, und schreibt jetzt kritisch):


Den Migranten habe Wulff keinen Gefallen getan, kritisiert der deutsch-ägyptische Politologe Hamed Abdel-Samad. "Sie sind doch in erster Linie Türken, Pakistani, Marokkaner - warum spricht man sie als Muslime an?" Die Muslime schlüpften so "mehr und mehr in ihre Rolle, islamische Verbände gewinnen an Einfluss". Der Islam sei in der Integrationsdebatte eher ein Hindernis - denn zu ihm gehörten auch die Scharia, die Unterdrückung der Frauen und der Meinungsfreiheit.

Fulcanelli
10.10.2010, 09:15
Deutsche Gerichte wenden Scharia an.

Ein guter Schritt! Jetzt müssen in Mekka noch Jesus und im Vatikan Judas verehrt werden.

bernhard44
10.10.2010, 09:18
Ein guter Schritt! Jetzt müssen in Mekka noch Jesus und im Vatikan Judas verehrt werden.

Ein guter Schritt in welche Richtung? Und warum sollten überhaupt irgendwelche Götzen verehrt werden!

Peg Bundy
10.10.2010, 09:30
Ein guter Schritt in welche Richtung? Und warum sollten überhaupt irgendwelche Götzen verehrt werden!

Weils am Verstand fehlt. Wer heutzutage überhaupt noch an einen Gott glaubt, kann nicht ganz dicht sein und schiebt sein eigenes Manko mit "Gott wird schon wissen warum" auf die Religion.

Gehirnnutzer
10.10.2010, 09:35
Sofern es ihre Erb- und Familienangelegenheiten betrifft und sie nicht für immer in Deutschland bleiben wollen, spielt sich der Konflikt tatsächlich überwiegend im Herkunftsland ab, auch wenn wegen des Wohnorts derzeit ein deutsches Gericht zuständig ist. Das ist der Rechtsgedanke hinter diesen Vorschriften im EGBGB.


GG146, was hilft der Rechtsgedanke hinter dem EGBGB, wenn du Leute ihn nicht verstehen wollen.
Glaubst du, das die Teilnehmer in diese Diskussion hier überhaupt erfassen, das diese Regelungen sich nicht nur auf die Scharia beziehen, sondern auch auf anderes ausländisches Recht.

Sie erfassen ja nichtmal folgendes:

1. Es geht um Zivilrecht, nicht um Strafrecht.

2. Es geht um ganz bestimmte Rechtsbereiche im Zivilrecht.

3. Es betrifft ganz bestimmte Rechtsverhältnisse.

Das Wort Scharia erzeugt bei Ihnen einen solchen Focus, das sie nicht erfassen, das entsprechende Regelungen dazu dienen, Problematiken und Konflikte zwischen deutschen Recht und ausländischem Recht, nicht nur von Ländern in die die Scharia gilt, zu vermeiden.

Peg Bundy
10.10.2010, 09:52
GG146, was hilft der Rechtsgedanke hinter dem EGBGB, wenn du Leute ihn nicht verstehen wollen.
Glaubst du, das die Teilnehmer in diese Diskussion hier überhaupt erfassen, das diese Regelungen sich nicht nur auf die Scharia beziehen, sondern auch auf anderes ausländisches Recht.

Sie erfassen ja nichtmal folgendes:

1. Es geht um Zivilrecht, nicht um Strafrecht.

2. Es geht um ganz bestimmte Rechtsbereiche im Zivilrecht.

3. Es betrifft ganz bestimmte Rechtsverhältnisse.

Das Wort Scharia erzeugt bei Ihnen einen solchen Focus, das sie nicht erfassen, das entsprechende Regelungen dazu dienen, Problematiken und Konflikte zwischen deutschen Recht und ausländischem Recht, nicht nur von Ländern in die die Scharia gilt, zu vermeiden.

Soweit verständlich, trotzdem für einen Laien nicht hinnehmbar.
Kannst Du ein Beispiel zu Problematiken und Konflikte zwischen deutschen Recht und ausländischem Recht bringen, wo dies auch für uns Unbedarfte plausibel wird?
Nach deutschem/europäischen Recht ist Vielehe verboten, dennoch wird sie bei Zugewanderten anerkannt. Zweierlei Maßstäbe, die unser Rechtsempfinden gehörig zweifeln läßt.

bernhard44
10.10.2010, 10:02
GG146, was hilft der Rechtsgedanke hinter dem EGBGB, wenn du Leute ihn nicht verstehen wollen.
Glaubst du, das die Teilnehmer in diese Diskussion hier überhaupt erfassen, das diese Regelungen sich nicht nur auf die Scharia beziehen, sondern auch auf anderes ausländisches Recht.

Sie erfassen ja nichtmal folgendes:

1. Es geht um Zivilrecht, nicht um Strafrecht.

2. Es geht um ganz bestimmte Rechtsbereiche im Zivilrecht.

3. Es betrifft ganz bestimmte Rechtsverhältnisse.

Das Wort Scharia erzeugt bei Ihnen einen solchen Focus, das sie nicht erfassen, das entsprechende Regelungen dazu dienen, Problematiken und Konflikte zwischen deutschen Recht und ausländischem Recht, nicht nur von Ländern in die die Scharia gilt, zu vermeiden.

denkst du nicht auch, das man diesen ganzen Schlamassel umgehen könnte, in dem man in Deutschland konsequent und ausschließlich deutsches Recht anwenden würde!
Kanadier sind doch bestimmt nicht dümmer als wir? Oder?

henriof9
10.10.2010, 10:07
GG146, was hilft der Rechtsgedanke hinter dem EGBGB, wenn du Leute ihn nicht verstehen wollen.
Glaubst du, das die Teilnehmer in diese Diskussion hier überhaupt erfassen, das diese Regelungen sich nicht nur auf die Scharia beziehen, sondern auch auf anderes ausländisches Recht.

Sie erfassen ja nichtmal folgendes:

1. Es geht um Zivilrecht, nicht um Strafrecht.

2. Es geht um ganz bestimmte Rechtsbereiche im Zivilrecht.

3. Es betrifft ganz bestimmte Rechtsverhältnisse.

Das Wort Scharia erzeugt bei Ihnen einen solchen Focus, das sie nicht erfassen, das entsprechende Regelungen dazu dienen, Problematiken und Konflikte zwischen deutschen Recht und ausländischem Recht, nicht nur von Ländern in die die Scharia gilt, zu vermeiden.

Also selbst wenn der Hauptfocus auf der Sharia liegen mag, es ist aber das beste Beispiel für den Maßstab eines Rechts, daß in einigen Fällen durchaus gegen unser GG verstößt weil es mit einer Ungleichbehandlung einhergeht.
Und die rechtlichen Unterschiede innerhalb der EU dürften nun so gravierend nicht sein als das sie auch eine solche Bewertung ergeben würden.

Und wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe gab es auch schon Urteile welche das Strafrecht betrafen bzw. führt es dazu, daß sich solche Fälle dann zu einem Strafverfahren wandeln können wenn es z.B. um Mißhandlungen an Ehefrauen und Kinder geht oder um Glaubensabtrünnige welche mit dem Tod zu bestrafen sind.

Und wie hier schon erwähnt, das kann man ganz einfach lösen indem man eben nur deutsches Recht anwendet- fertig.

Gehirnnutzer
10.10.2010, 11:14
denkst du nicht auch, das man diesen ganzen Schlamassel umgehen könnte, in dem man in Deutschland konsequent und ausschließlich deutsches Recht anwenden würde!
Kanadier sind doch bestimmt nicht dümmer als wir? Oder?

Leider nein, weil du auch bei konsequenter Anwendung deutschen Rechts Schlamassel erzeugst.

Nehmen wir mal ein Beispiel, ein Ausländer arbeitet langfristig hier in Deutschland und lebt mit seiner Familie hier. Er ist mit 3 Frauen verheiratet, da in seinem Heimatland Polygamie erlaubt ist.
Wie gesagt, dieser Ausländer arbeitet hier, zahlt in die Sozialsysteme ein, etc. pp.

Bei konsequenter Anwendung deutschen Rechts, wären mindestens 2 seiner Ehen in dem Moment wo er in Deutschland arbeitet nichtig.

Kann man so handeln?

Dadurch das der Ausländer in die deutschen Sozialsysteme einzahlt erwirbt er ja auch Ansprüche daraus.

Was ist mit der Witwenrente, falls der Ausländer in Deutschland verstirbt oder ganz einfach, was ist mit der Familienversicherung der Krankenversicherung in einem solchen Fall?

Was ist mit dem Erbrecht, etc. pp.?

Sollen die 2 anderen Ehefrauen rechtlich schlechter gestellt werden, als die erste?

Im Recht spricht man etwas abstrakt immer von Rechtsverhältnissen. Die meisten Rechtsverhältnisse, die im Ausland nach ausländischen Recht entstehen bzw. bestehen lassen sich ohne Probleme 1 zu 1 ins deutsche Recht übertragen und lassen sich wie ein Rechtsverhältnis behandeln, das nach deutschem Recht enstanden ist bzw. besteht.

Probleme machen Rechtsverhältnisse, die sich nicht ohne weiteres ins deutsche übertragen lassen. Diejenigen, die gegen allgemeine Rechtsgrundsätze verstoßen, z.B. entgegen des Grundgesetzes stehen oder ähnlich, kann man als nichtig ansehen, aber was ist mit denen, die zwar nach deutschen Recht nicht enstehen können, aber nicht gegen die Rechtsgrundsätze verstoßen?

bernhard44
10.10.2010, 11:38
Leider nein, weil du auch bei konsequenter Anwendung deutschen Rechts Schlamassel erzeugst.

Nehmen wir mal ein Beispiel, ein Ausländer arbeitet langfristig hier in Deutschland und lebt mit seiner Familie hier. Er ist mit 3 Frauen verheiratet, da in seinem Heimatland Polygamie erlaubt ist.
Wie gesagt, dieser Ausländer arbeitet hier, zahlt in die Sozialsysteme ein, etc. pp.

Bei konsequenter Anwendung deutschen Rechts, wären mindestens 2 seiner Ehen in dem Moment wo er in Deutschland arbeitet nichtig.

Kann man so handeln?

Dadurch das der Ausländer in die deutschen Sozialsysteme einzahlt erwirbt er ja auch Ansprüche daraus.

Was ist mit der Witwenrente, falls der Ausländer in Deutschland verstirbt oder ganz einfach, was ist mit der Familienversicherung der Krankenversicherung in einem solchen Fall?

Was ist mit dem Erbrecht, etc. pp.?

Sollen die 2 anderen Ehefrauen rechtlich schlechter gestellt werden, als die erste?

Im Recht spricht man etwas abstrakt immer von Rechtsverhältnissen. Die meisten Rechtsverhältnisse, die im Ausland nach ausländischen Recht entstehen bzw. bestehen lassen sich ohne Probleme 1 zu 1 ins deutsche Recht übertragen und lassen sich wie ein Rechtsverhältnis behandeln, das nach deutschem Recht enstanden ist bzw. besteht.

Probleme machen Rechtsverhältnisse, die sich nicht ohne weiteres ins deutsche übertragen lassen. Diejenigen, die gegen allgemeine Rechtsgrundsätze verstoßen, z.B. entgegen des Grundgesetzes stehen oder ähnlich, kann man als nichtig ansehen, aber was ist mit denen, die zwar nach deutschen Recht nicht enstehen können, aber nicht gegen die Rechtsgrundsätze verstoßen?

es ist relativ simpel!
Mich und Millionen andere Deutsche Steuerzahler interessiert einfach nicht, was ein Muslim mit seinen Zweit- und Drittfrauen macht und wie er die versorgt! Ich will sie jedenfalls nicht (mit)versorgen!

henriof9
10.10.2010, 11:41
Leider nein, weil du auch bei konsequenter Anwendung deutschen Rechts Schlamassel erzeugst.

Nehmen wir mal ein Beispiel, ein Ausländer arbeitet langfristig hier in Deutschland und lebt mit seiner Familie hier. Er ist mit 3 Frauen verheiratet, da in seinem Heimatland Polygamie erlaubt ist.
Wie gesagt, dieser Ausländer arbeitet hier, zahlt in die Sozialsysteme ein, etc. pp.

Bei konsequenter Anwendung deutschen Rechts, wären mindestens 2 seiner Ehen in dem Moment wo er in Deutschland arbeitet nichtig.

Kann man so handeln?

Dadurch das der Ausländer in die deutschen Sozialsysteme einzahlt erwirbt er ja auch Ansprüche daraus.

Was ist mit der Witwenrente, falls der Ausländer in Deutschland verstirbt oder ganz einfach, was ist mit der Familienversicherung der Krankenversicherung in einem solchen Fall?

Was ist mit dem Erbrecht, etc. pp.?

Sollen die 2 anderen Ehefrauen rechtlich schlechter gestellt werden, als die erste?

Im Recht spricht man etwas abstrakt immer von Rechtsverhältnissen. Die meisten Rechtsverhältnisse, die im Ausland nach ausländischen Recht entstehen bzw. bestehen lassen sich ohne Probleme 1 zu 1 ins deutsche Recht übertragen und lassen sich wie ein Rechtsverhältnis behandeln, das nach deutschem Recht enstanden ist bzw. besteht.

Probleme machen Rechtsverhältnisse, die sich nicht ohne weiteres ins deutsche übertragen lassen. Diejenigen, die gegen allgemeine Rechtsgrundsätze verstoßen, z.B. entgegen des Grundgesetzes stehen oder ähnlich, kann man als nichtig ansehen, aber was ist mit denen, die zwar nach deutschen Recht nicht enstehen können, aber nicht gegen die Rechtsgrundsätze verstoßen?

Sorry Gehirnnutzer, aber genau DAS ist es.
Was haben wir damit zu schaffen, daß in dessen Heimat noch zwei weitere Ehefrauen exisieren ?
Dann gilt eben die als erstes geschlossene Ehe und gut ist es.
Witwenrente geht an sie, Familienversicherung nur für sie und seine hier lebenden Kinder- fertig.
Wenn der mittlerweile Deutscher geworden ist passiert doch genau dann eine Ungleichbehandlung ggü. allen anderen Deutschen.

Mich würde dabei nämlich mal interessieren, wie es bei einem Deutschen ist der z.B. jahrzehntelang in einem Land lebt und arbeitet wo Polygamie erlaubt ist.
Nehmen wir mal an er heiratet dort noch zwei weitere Male, hat also nun drei Ehefrauen, kommt irgendwann zurück nach Deutschland und dann ?
Welches Recht gilt dann ?

Gehirnnutzer
10.10.2010, 11:55
Also selbst wenn der Hauptfocus auf der Sharia liegen mag, es ist aber das beste Beispiel für den Maßstab eines Rechts, daß in einigen Fällen durchaus gegen unser GG verstößt weil es mit einer Ungleichbehandlung einhergeht.
Und die rechtlichen Unterschiede innerhalb der EU dürften nun so gravierend nicht sein als das sie auch eine solche Bewertung ergeben würden.

Und wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe gab es auch schon Urteile welche das Strafrecht betrafen bzw. führt es dazu, daß sich solche Fälle dann zu einem Strafverfahren wandeln können wenn es z.B. um Mißhandlungen an Ehefrauen und Kinder geht oder um Glaubensabtrünnige welche mit dem Tod zu bestrafen sind.

Und wie hier schon erwähnt, das kann man ganz einfach lösen indem man eben nur deutsches Recht anwendet- fertig.

Ich weiß auf was du hinaus willst. Es gab diesen schönen Fall, das eine Richterin einer Muslimin die schnelle Scheidung verweigerte und auf das Trennungsjahr bestand. Begründet hat sie das damit, das in dem Recht, nach dem die Ehe geschlossen wurde, es erlaubt ist, das der Mann die Ehefrau züchtigt.

Das ganze betrifft aber nur die Scheidung.

Strafrechtlich kann die Frau ihren Mann anzeigen und sogar die Rechte aus dem Gewaltschutzgesetz, das zum Zivilrecht gehört, in Anspruch nehmen.

Strafrechtlich würde sich die nach ausländischem Recht bestehende Züchtigungserlaubnis abhängig vom Fall höchstens strafmildernd auswirken.

Was oft schwierig zu verstehen ist im deutschen Recht, auch wenn ein Einfluss von ausländischem Recht besteht, ist das, das eine Entscheidung in einem Rechtsbereich nicht automatisch eine gleichwertige Entscheidung in einem anderen Rechtsbereich zu Folge hat.

Gehirnnutzer
10.10.2010, 12:12
es ist relativ simpel!
Mich und Millionen andere Deutsche Steuerzahler interessiert einfach nicht, was ein Muslim mit seinen Zweit- und Drittfrauen macht und wie er die versorgt! Ich will sie jedenfalls nicht (mit)versorgen!

Man sieht wieder, das du die Sache zu focusiert betrachtest bzw. mit dem falschen Focus.

Wenn du in die Sozialversicherung einzahlst, dann erhälst du gewisse Ansprüche für dich und gegebenenfalls deine Familie.

Wie definiert das Recht eine Familie und wie definierst du eine Familie?

Haben wir es schon mit einer Familie zu tun, wenn wir ein kinderloses Ehepaar haben, wo ein Ehepartner arbeitet oder müssen erst Kinder da sein?

Du vergißt sehr oft, das Recht abstrakt ist.

Ist die Familie des Ausländers keine Familie, weil er 3 Ehefrauen hat?

Sollen die Ehefrauen des Ausländers im Gegensatz zu der einen Ehefrau eines Inländers rechtloser sein.

Bernhard44, ein Beispiel kann immer nur einen kleinen Bereich wiedergeben, ich habe den Bereich Sozialversicherung nur gewählt um die angesprochene Problematik etwas verständlicher zu machen.

Bernhard44, für eine Doktorarbeit, die jeden Rechtsbereich in dem die angesprochene Problematik entstehen kann, habe ich nicht die Zeit.

bernhard44
10.10.2010, 12:21
Man sieht wieder, das du die Sache zu focusiert betrachtest bzw. mit dem falschen Focus.

Wenn du in die Sozialversicherung einzahlst, dann erhälst du gewisse Ansprüche für dich und gegebenenfalls deine Familie.

Wie definiert das Recht eine Familie und wie definierst du eine Familie?

Haben wir es schon mit einer Familie zu tun, wenn wir ein kinderloses Ehepaar haben, wo ein Ehepartner arbeitet oder müssen erst Kinder da sein?

Du vergißt sehr oft, das Recht abstrakt ist.

Ist die Familie des Ausländers keine Familie, weil er 3 Ehefrauen hat?

Sollen die Ehefrauen des Ausländers im Gegensatz zu der einen Ehefrau eines Inländers rechtloser sein.

Bernhard44, ein Beispiel kann immer nur einen kleinen Bereich wiedergeben, ich habe den Bereich Sozialversicherung nur gewählt um die angesprochene Problematik etwas verständlicher zu machen.

Bernhard44, für eine Doktorarbeit, die jeden Rechtsbereich in dem die angesprochene Problematik entstehen kann, habe ich nicht die Zeit.

wir reden aneinander vorbei! Du erklärst und verteidigst ein Rechtssystem welches von Dingen ausgeht, die außerhalb unserer Rechtsordnung passiert sind oder passieren! Sie sollen bitte dann auch dort verhandelt werden!
Vor deutschen Gerichten hat ausschließlich nach deutschen Rechtsnormen verhandelt zu werden! Hier gilt deutsches Familienrecht und wenn das nicht zuständig ist für die Belange eines Muslims, dann bitte das Gericht in der Heimat bemühen!
Ansonsten, müssen wir für jede ausländische Ethnie und fremde Religion eine eigene Rechtsprechung einführen! Bei Mischehen würde es dann ganz verrückt werden....... aber lassen wir das! Es ist so schon absurd genug!

Brutus
10.10.2010, 12:27
Ansonsten, müssen wir für jede ausländische Ethnie und fremde Religion eine eigene Rechtsprechung einführen! Bei Mischehen würde es dann ganz verrückt werden....... aber lassen wir das! Es ist so schon absurd genug!

Das wird der nächste Schritt sein! Die Begründung steht auch schon: *Die Rechtsprechung muß Globalisierung und multikulturelle Vielfalt widerspiegeln.*

Ich wette um eine Flasche Rotwein, daß wir das innerhalb der nächsten 5-10 Jahre *bekommen* werden.

Rechtsprechung nach Herkunftsland-Prinzip!

Wenn das nicht paßt, freß ich 'nen Besen!

Felixhenn
10.10.2010, 12:28
es ist relativ simpel!
Mich und Millionen andere Deutsche Steuerzahler interessiert einfach nicht, was ein Muslim mit seinen Zweit- und Drittfrauen macht und wie er die versorgt! Ich will sie jedenfalls nicht (mit)versorgen!

Wirst Du aber müssen. Wenn seine Witwenrente nicht reicht, und das wird sie nicht, muss natürlich über das Sozialamt nachgebessert werden. Dann ist ja auch die Wahrscheinlichkeit größer, dass bei vier Frauen mehr Kinder da sind. Und dann kann ja wohl angenommen werden, dass der Zeitraum über den Witwenrente gezahlt wird, auch etwas länger ist bei vier Frauen.

Ein Wahnsinnsgeschäft für uns Steuerzahler. Wahnsinnig bescheuert.

Felixhenn
10.10.2010, 12:32
wir reden aneinander vorbei! Du erklärst und verteidigst ein Rechtssystem welches von Dingen ausgeht, die außerhalb unserer Rechtsordnung passiert sind oder passieren! Sie sollen bitte dann auch dort verhandelt werden!
Vor deutschen Gerichten hat ausschließlich nach deutschen Rechtsnormen verhandelt zu werden! Hier gilt deutsches Familienrecht und wenn das nicht zuständig ist für die Belange eines Muslims, dann bitte das Gericht in der Heimat bemühen!
Ansonsten, müssen wir für jede ausländische Ethnie und fremde Religion eine eigene Rechtsprechung einführen! Bei Mischehen würde es dann ganz verrückt werden....... aber lassen wir das! Es ist so schon absurd genug!

Wozu brauchen wir eigentlich noch die gesetzgebende Gewalt wenn unsere Richter sich nach anderen Rechtsnormen richten sollen?

ursula
10.10.2010, 12:32
Das wird der nächste Schritt sein! Die Begründung steht auch schon: *Die Rechtsprechung muß Globalisierung und multikulturelle Vielfalt widerspiegeln.*

Ich wette um eine Flasche Rotwein, daß wir das innerhalb der nächsten 5-10 Jahre *bekommen* werden.

Rechtsprechung nach Herkunftsland-Prinzip!

Wenn das nicht paßt, freß ich 'nen Besen!

sag ich doch, wie die islamkonformen geldanlagen. man traue nur noch dem gold in tresoren und mäulern. erst wenn zahngold wieder auf haufen liegt, werden die dämlichen begreifen, dass es wieder soweit ist.....

ursula
10.10.2010, 12:33
Wozu brauchen wir eigentlich noch die gesetzgebende Gewalt wenn unsere Richter sich nach anderen Rechtsnormen richten sollen?

richtig, deshalb sollte diese überbezahlte raffkekaste ausgedünnt werden. sind türkische anwälte eigentlich günstiger und arbeiten sie auch für deutsche, also richtige weisse deutsche?(?(?(

Gehirnnutzer
10.10.2010, 12:34
wir reden aneinander vorbei! Du erklärst und verteidigst ein Rechtssystem welches von Dingen ausgeht, die außerhalb unserer Rechtsordnung passiert sind oder passieren! Sie sollen bitte dann auch dort verhandelt werden!
Vor deutschen Gerichten hat ausschließlich nach deutschen Rechtsnormen verhandelt zu werden! Hier gilt deutsches Familienrecht und wenn das nicht zuständig ist für die Belange eines Muslims, dann bitte das Gericht in der Heimat bemühen!
Ansonsten, müssen wir für jede ausländische Ethnie und fremde Religion eine eigene Rechtsprechung einführen! Bei Mischehen würde es dann ganz verrückt werden....... aber lassen wir das! Es ist so schon absurd genug!

Bernhard, du vergisst etwas, dich selber in die Überlegungen einzubeziehen. Nehmen wir einfach mal an, du müsstes für deine Firma die nächsten 10 Jahre in Sierra Leone arbeiten und nimmst deine Familie mit.
Wie sieht es aus, wenn Sierra Leone deine Ehe nicht anerkennt, deine Vaterschaft, eine Adoption etc. pp.

Stanley_Beamish
10.10.2010, 12:41
Bernhard, du vergisst etwas, dich selber in die Überlegungen einzubeziehen. Nehmen wir einfach mal an, du müsstes für deine Firma die nächsten 10 Jahre in Sierra Leone arbeiten und nimmst deine Familie mit.
Wie sieht es aus, wenn Sierra Leone deine Ehe nicht anerkennt, deine Vaterschaft, eine Adoption etc. pp.

Dann ist das eben so und er und seine Familie müssen sich darauf einstellen.

Gehirnnutzer
10.10.2010, 12:43
Mich würde dabei nämlich mal interessieren, wie es bei einem Deutschen ist der z.B. jahrzehntelang in einem Land lebt und arbeitet wo Polygamie erlaubt ist.
Nehmen wir mal an er heiratet dort noch zwei weitere Male, hat also nun drei Ehefrauen, kommt irgendwann zurück nach Deutschland und dann ?
Welches Recht gilt dann ?

Jetzt stellst du mal eine Frage in die richtige Richtung, auch wenn ich sie dir nur unbefriedigend beantworten kann.
Das ganze hängt von den dortigen Gesetzen ab.
Diese ganze Regelungen über die hier diskutiert werden, dienen dazu, für den einzelnen eine gewisse Rechtssicherheit zu bieten, wenn er im Ausland arbeiten muss oder zivilrechtlich mit dem dortigen Rechtssystem in Berührung kommt.

Erfasse einfach mal, das es nicht nur um den Ausländer in unserem Land geht, sondern auch darum, das du Ausländer in einem anderen Land seien kannst.

Laotse
10.10.2010, 13:26
Bernhard, du vergisst etwas, dich selber in die Überlegungen einzubeziehen. Nehmen wir einfach mal an, du müsstes für deine Firma die nächsten 10 Jahre in Sierra Leone arbeiten und nimmst deine Familie mit.
Wie sieht es aus, wenn Sierra Leone deine Ehe nicht anerkennt, deine Vaterschaft, eine Adoption etc. pp.

Da heirate ich in Gottes Namen halt in Sierra Leone noch einmal - ich passe mich dem Land an!

Wo ist das Problem ?(

bernhard44
10.10.2010, 14:37
Bernhard, du vergisst etwas, dich selber in die Überlegungen einzubeziehen. Nehmen wir einfach mal an, du müsstes für deine Firma die nächsten 10 Jahre in Sierra Leone arbeiten und nimmst deine Familie mit.
Wie sieht es aus, wenn Sierra Leone deine Ehe nicht anerkennt, deine Vaterschaft, eine Adoption etc. pp.

dann weiß ich das vorher und versuche nicht das Rechtssystem von Sierra Leone zu korrumpieren!

Peg Bundy
10.10.2010, 14:47
dann weiß ich das vorher und versuche nicht das Rechtssystem von Sierra Leone zu korrumpieren!

Zumal Du dann sicher nicht mit 4 Frauen anrückst, die dort feste die Kranken- und Sozialkassen abgreifen.
Zum anderen bleibst Du ja in D versichert, Sierra Leone braucht dann mit Sicherheit nicht für Dich und Deine Familie zu löhnen.

henriof9
10.10.2010, 15:14
Jetzt stellst du mal eine Frage in die richtige Richtung, auch wenn ich sie dir nur unbefriedigend beantworten kann.
Das ganze hängt von den dortigen Gesetzen ab.
Diese ganze Regelungen über die hier diskutiert werden, dienen dazu, für den einzelnen eine gewisse Rechtssicherheit zu bieten, wenn er im Ausland arbeiten muss oder zivilrechtlich mit dem dortigen Rechtssystem in Berührung kommt.

Erfasse einfach mal, das es nicht nur um den Ausländer in unserem Land geht, sondern auch darum, das du Ausländer in einem anderen Land seien kannst.

Richtig, und dazu kann ich Dir sogar etwas sagen.

Wenn Du z.B.mit Deiner Familie nach Spanien ziehen solltest um dort zu leben und zu arbeiten und es würde in einigen Jahren eine Scheidung bei Dir anstehen dann hast Du zwei Möglichkeiten;

Entweder Du wirst nach spanischem Recht geschieden, dann muß einvernehmlich die Anwendung des spanischens Rechts gewählt werden und dies mit allen Vor- und Nachteilen ( in diesem Fall wären es Nachteile für die Frau ) oder aber Du mußt dem spanischen Familiengericht dann das deutsche Recht nachweisen und kannst Dich nach deutschem Recht scheiden lassen.
Beim Unterhaltsrecht wird dann aber nach dem Recht des Aufenthaltsortes geurteilt und der Versorgungsausgleich wird generell nicht vor einem spanischen Gericht durchgeführt.
Bom Zugwinnausgleich gar nicht erst zu reden, da wird es dann ganz kompliziert.

Und genauso ist es dort mit dem Erbrecht, das nationale Erbrecht kommt dort immer zum tragen.
Vor allem bei dem in Deutschland so beliebte Berliner Ehegattentestament und eine ungeprüfte Rechtsnachfolge bei nichtehelichen Lebenspartnern und sogenannten Patchworkfamilien sind dabei genauso betroffen.

Am einfachsten ist es natürlich, Du kehrst nach Deutschland zurück und läßt Dich dort scheiden.

Wie Du daran erkennen kannst, muß sich eben jeder vorher darüber Gedanken machen und ggf. eben damit leben, daß das jeweilige Landesrecht zur Anwendung kommt- und genau das ist es, was die meisten User hier auch nur erwarten, die Anwendung des deutschen Rechts in Deutschland:))

Peg Bundy
10.10.2010, 15:33
Richtig, und dazu kann ich Dir sogar etwas sagen.

Wenn Du z.B.mit Deiner Familie nach Spanien ziehen solltest um dort zu leben und zu arbeiten und es würde in einigen Jahren eine Scheidung bei Dir anstehen dann hast Du zwei Möglichkeiten;

Entweder Du wirst nach spanischem Recht geschieden, dann muß einvernehmlich die Anwendung des spanischens Rechts gewählt werden und dies mit allen Vor- und Nachteilen ( in diesem Fall wären es Nachteile für die Frau ) oder aber Du mußt dem spanischen Familiengericht dann das deutsche Recht nachweisen und kannst Dich nach deutschem Recht scheiden lassen.
Beim Unterhaltsrecht wird dann aber nach dem Recht des Aufenthaltsortes geurteilt und der Versorgungsausgleich wird generell nicht vor einem spanischen Gericht durchgeführt.
Bom Zugwinnausgleich gar nicht erst zu reden, da wird es dann ganz kompliziert.

Und genauso ist es dort mit dem Erbrecht, das nationale Erbrecht kommt dort immer zum tragen.
Vor allem bei dem in Deutschland so beliebte Berliner Ehegattentestament und eine ungeprüfte Rechtsnachfolge bei nichtehelichen Lebenspartnern und sogenannten Patchworkfamilien sind dabei genauso betroffen.

Am einfachsten ist es natürlich, Du kehrst nach Deutschland zurück und läßt Dich dort scheiden.

Wie Du daran erkennen kannst, muß sich eben jeder vorher darüber Gedanken machen und ggf. eben damit leben, daß das jeweilige Landesrecht zur Anwendung kommt- und genau das ist es, was die meisten User hier auch nur erwarten, die Anwendung des deutschen Rechts in Deutschland:))

So denk ich auch.
Vorallem ist dabei nicht durchdacht, ob die 7 Angetrauten nun wirklich geliebte Ehefrauen sind oder die Ehe nur für Schleuseraktivitäten genutzt wird. Hier werden die dann geschieden, kriegen sämtliche soz. Annehmlichkeiten in den Rachen geschmissen und der "Bräutigam" heiratet in seinem Heimatland wieder 4 andere, bringt sie mit her.... Round a round
Das nächste ist, der zahlt ja trotz allem nur einmal in die Kassen ein, wie jeder andere auch, aber 3 oder sonstwieviel Frauen profitieren davon. Für mich ist der Aspekt, er würde hier in die Kassen einzahlen kein Grund, auch die Vielehe hier zu dulden.

Gehirnnutzer
10.10.2010, 17:10
Richtig, und dazu kann ich Dir sogar etwas sagen.

Wenn Du z.B.mit Deiner Familie nach Spanien ziehen solltest um dort zu leben und zu arbeiten und es würde in einigen Jahren eine Scheidung bei Dir anstehen dann hast Du zwei Möglichkeiten;

Entweder Du wirst nach spanischem Recht geschieden, dann muß einvernehmlich die Anwendung des spanischens Rechts gewählt werden und dies mit allen Vor- und Nachteilen ( in diesem Fall wären es Nachteile für die Frau ) oder aber Du mußt dem spanischen Familiengericht dann das deutsche Recht nachweisen und kannst Dich nach deutschem Recht scheiden lassen.
Beim Unterhaltsrecht wird dann aber nach dem Recht des Aufenthaltsortes geurteilt und der Versorgungsausgleich wird generell nicht vor einem spanischen Gericht durchgeführt.
Bom Zugwinnausgleich gar nicht erst zu reden, da wird es dann ganz kompliziert.

Und genauso ist es dort mit dem Erbrecht, das nationale Erbrecht kommt dort immer zum tragen.
Vor allem bei dem in Deutschland so beliebte Berliner Ehegattentestament und eine ungeprüfte Rechtsnachfolge bei nichtehelichen Lebenspartnern und sogenannten Patchworkfamilien sind dabei genauso betroffen.

Am einfachsten ist es natürlich, Du kehrst nach Deutschland zurück und läßt Dich dort scheiden.

Wie Du daran erkennen kannst, muß sich eben jeder vorher darüber Gedanken machen und ggf. eben damit leben, daß das jeweilige Landesrecht zur Anwendung kommt- und genau das ist es, was die meisten User hier auch nur erwarten, die Anwendung des deutschen Rechts in Deutschland:))

henriof, das basiert aber auch auf gesetzlichen Normen, die dazu geschaffen worden sind, Problematiken zwischen inländischen und ausländischen Recht zu beheben.

Wollen wir doch ehrlich sein, es geht hier nicht um die gesetzlichen Grundlagen.

Würde es nicht um Teile der Scharia gehen, die durch das Einführungsgesetz zu Anwendung kommen können, wären euch diese Bestimmungen doch vollkommen egal.

Das merkt man nämlich daran, das ihr euch auf das Beispiel verbeist, das auch Schuldrecht, Vertragsrecht solche Bestimmungen notwendig machen erfasst ihr nicht.

henriof9
10.10.2010, 17:22
henriof, das basiert aber auch auf gesetzlichen Normen, die dazu geschaffen worden sind, Problematiken zwischen inländischen und ausländischen Recht zu beheben.

Wollen wir doch ehrlich sein, es geht hier nicht um die gesetzlichen Grundlagen.

Würde es nicht um Teile der Scharia gehen, die durch das Einführungsgesetz zu Anwendung kommen können, wären euch diese Bestimmungen doch vollkommen egal.

Das merkt man nämlich daran, das ihr euch auf das Beispiel verbeist, das auch Schuldrecht, Vertragsrecht solche Bestimmungen notwendig machen erfasst ihr nicht.

Nein, ich glaube nicht einmal, daß den meisten die Bestimmungen ansonsten egal sind.
Ich glaube vielmehr, daß die meisten hier einfach nur wollen, daß auch wirklich Recht gesprochen wird und wenn denn, deutsches Recht.
Das was in den Gesetzen steht, kann man mitunter nämlich nicht mehr als Rechtsprechung betrachten sondern eher vielmehr eine Anpassung an all das was, je nach Regierung und mittlerweile ja auch zum Willen der EU, gerade opportun und auch politisch korrekt gewesen ist.
Der normale Menschenverstand wird dabei einfach ausgeblendet.

Wir haben zwar eine Rechtsprechung, mit Gerechtigkeit hat diese aber häufig nicht mehr viel zu tun.

Und niemand wird sich daran stören, daß z.B. in wirtschaftlichen Bereichen oder anderen Sachen, mit denen man unter normalen Umständen überhaupt nicht konfrontiert wird, auch ausländisches Recht gültig sein kann.

Paul Felz
10.10.2010, 17:27
Nein, ich glaube nicht einmal, daß den meisten die Bestimmungen ansonsten egal sind.
Ich glaube vielmehr, daß die meisten hier einfach nur wollen, daß auch wirklich Recht gesprochen wird und wenn denn, deutsches Recht.
Das was in den Gesetzen steht, kann man mitunter nämlich nicht mehr als Rechtsprechung betrachten sondern eher vielmehr eine Anpassung an all das was, je nach Regierung und mittlerweile ja auch zum Willen der EU, gerade opportun und auch politisch korrekt gewesen ist.
Der normale Menschenverstand wird dabei einfach ausgeblendet.

Wir haben zwar eine Rechtsprechung, mit Gerechtigkeit hat diese aber häufig nicht mehr viel zu tun.

Und niemand wird sich daran stören, daß z.B. in wirtschaftlichen Bereichen oder anderen Sachen, mit denen man unter normalen Umständen überhaupt nicht konfrontiert wird, auch ausländisches Recht gültig sein kann.
Die Rechtsprechung hat mitunter nicht einmal was mit der Gesetzgebung zu tun.

Im Geschäftsbereich wird ja auch der Gerichtsstand vereinbart. Da sind dann klare Verhältnisse geschaffen.

Peg Bundy
10.10.2010, 17:31
henriof, das basiert aber auch auf gesetzlichen Normen, die dazu geschaffen worden sind, Problematiken zwischen inländischen und ausländischen Recht zu beheben.

Wollen wir doch ehrlich sein, es geht hier nicht um die gesetzlichen Grundlagen.

Würde es nicht um Teile der Scharia gehen, die durch das Einführungsgesetz zu Anwendung kommen können, wären euch diese Bestimmungen doch vollkommen egal.

Das merkt man nämlich daran, das ihr euch auf das Beispiel verbeist, das auch Schuldrecht, Vertragsrecht solche Bestimmungen notwendig machen erfasst ihr nicht.

Entschuldige, Du setzt uns hier ein paar Nebelschwaden her und wir mögen jetzt Ja & Amen zu der Sache sagen.
Ich sehe es insofern ein, daß ein in zB. Anatolien geschlossner Vertrag auch hier nach dortigem Recht seine Gültigkeit behält. Das schließt aber mEn nur die Vertragspartner ein, nicht den dt. Steuerzahler, der dann vllt. auch noch für die Schulden aufkommen muß.
Anders im Fall der Vielehe. Wie ich oben schon schrieb, zahlt der Gatte -um bei Deinem Bsp. zu bleiben- hier zwar KV und Sozialabgaben, doch wie jeder andere hier nur einmalig vom Lohn. Nicht 3-fach, um die übrigen 3 Frauen auch noch zu versichern - das darf dann der Steuermichel übernehmen. Und daran scheiden sich die Geister.

Don
10.10.2010, 17:32
Naja, generell wird dir da wohl jeder Zustimmen, aber wenn es in Deutschland bzw. im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage für zu verhandelnde Fälle gibt, was sollen die Richter sonst machen? Nach Gutdünken entscheiden?

.

Nenne mir auch nur einen denkbaren Fall für den das deutsche Recht keine Rechtsgrundlage hätte.

GG146
10.10.2010, 17:36
Nenne mir auch nur einen denkbaren Fall für den das deutsche Recht keine Rechtsgrundlage hätte.

Vielleicht Unterhalts- bzw. Abfindungsansprüche einer 2. oder 3. Ehefrau nach der Scheidung?

Don
10.10.2010, 18:02
Wenn zwei Menschen nach Scharia recht heiraten, warum sollte man sie dann nicht nach dem gleichen recht scheiden?
..

Weil dieses hier keine Gültigkeit hat, basta.

Don
10.10.2010, 18:03
Vielleicht Unterhalts- bzw. Abfindungsansprüche einer 2. oder 3. Ehefrau nach der Scheidung?

Hat sie nicht. Polygamie ist hiezulande verboten. Ich würde sowohl Männlein als auch Weiblein einbuchten und tagsdrauf ausweisen wenn sie auch nur das Ansinnen stellen das hier gerichtl.ich zu klären.

GG146
10.10.2010, 18:08
Hat sie nicht. Polygamie ist hiezulande verboten. Ich würde sowohl Männlein als auch Weiblein einbuchten und tagsdrauf ausweisen wenn sie auch nur das Ansinnen stellen das hier gerichtl.ich zu klären.

Klar, und wenn hier ein Ölscheich mit seinen 4 Trullas im Gefolge erscheint, um eine Milliarde Petrodollars für Investitionsgüter und Luxus - Schnickschnack auszugeben, würdest Du den auch einbuchten...

Stanley_Beamish
10.10.2010, 18:10
Vielleicht Unterhalts- bzw. Abfindungsansprüche einer 2. oder 3. Ehefrau nach der Scheidung?

Ausländer, die sich im Geltungsbereich deutscher Gesetze befinden, werden im Zivilrecht wie alle anderen Bigamisten behandelt. Die Zweit- oder Drittehen haben dann eben hier keine Gültigkeit.

Peg Bundy
10.10.2010, 18:14
Weil dieses hier keine Gültigkeit hat, basta.


Hat sie nicht. Polygamie ist hiezulande verboten. Ich würde sowohl Männlein als auch Weiblein einbuchten und tagsdrauf ausweisen wenn sie auch nur das Ansinnen stellen das hier gerichtl.ich zu klären.

Leider stößt Du damit auf taube Ohren. Wir sind nur die Dummen, die davon sowieso keine Ahnung haben und uns demzufolge auch gar nicht damit zu befassen brauchen. Weil - wir verstehns ja eh nicht. :rolleyes:
Und wie Du in Gehirnnutzers Beiträgen liest, scheint Polygamie -natürlich nur für Musels geltent- schon Legalität zu besitzen.
Es wir langsam unerträglich, wie unsere Jurisprudenz die Gesetze langsam aber sicher für Fremdvölker aushöhlen.

henriof9
10.10.2010, 18:14
Klar, und wenn hier ein Ölscheich mit seinen 4 Trullas im Gefolge erscheint, um eine Milliarde Petrodollars für Investitionsgüter und Luxus - Schnickschnack auszugeben, würdest Du den auch einbuchten...

Wieso ?
Sein Geld kann er doch hier ausgeben.
Der wird nur nicht auf die Idee kommen sich unbedingt in Deutschland scheiden lassen zu wollen.

Peg Bundy
10.10.2010, 18:18
Klar, und wenn hier ein Ölscheich mit seinen 4 Trullas im Gefolge erscheint, um eine Milliarde Petrodollars für Investitionsgüter und Luxus - Schnickschnack auszugeben, würdest Du den auch einbuchten...

Nur das der Ölscheich sicher nicht herkommt, um sich in D nach musl. Gesetz scheiden zu lassen und uns die Trullas dann aufs Sozialauge drückt.

Peg Bundy
10.10.2010, 18:19
Wieso ?
Sein Geld kann er doch hier ausgeben.
Der wird nur nicht auf die Idee kommen sich unbedingt in Deutschland scheiden lassen zu wollen.

Ach Henri, wir verstehn uns halt blind ;)

bernhard44
10.10.2010, 18:20
Ach Henri, wir verstehn uns halt blind ;)

öööh!Hüstel......:=

Peg Bundy
10.10.2010, 18:23
öööh!Hüstel......:=

http://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/n110.gif

GG146
10.10.2010, 18:23
Ausländer, die sich im Geltungsbereich deutscher Gesetze befinden, werden im Zivilrecht wie alle anderen Bigamisten behandelt. Die Zweit- oder Drittehen haben dann eben hier keine Gültigkeit.

Gerade im Zivilrecht werden sie nach ihrem heimatlichen Recht behandelt, darum geht es doch hier. Das EGBGB ist ein zentrales Gesetz des Zivilrechts.

GG146
10.10.2010, 18:26
Nur das der Ölscheich sicher nicht herkommt, um sich in D nach musl. Gesetz scheiden zu lassen und uns die Trullas dann aufs Sozialauge drückt.

Schon klar, aber es ist aus verfassungsrechtlichen Gründen etwas problematisch, Moslems mit Geld und Moslems ohne Geld grundsätzlich anders zu behandeln. Ungleichbehandlung nach pekuniärer Wertigkeit von Menschen geht praktisch nur bei Einheimischen, und auch nur dann, wenn sich alle Berufspolitiker einig sind und die jeweils von ihnen nach Parteibuchproporz eingesetzten Verfassungsrichter entsprechend instruieren.

Don
10.10.2010, 18:27
Klar, und wenn hier ein Ölscheich mit seinen 4 Trullas im Gefolge erscheint, um eine Milliarde Petrodollars für Investitionsgüter und Luxus - Schnickschnack auszugeben, würdest Du den auch einbuchten...

Wenn er sich hier scheiden lassen will, schon. Ansosnten zeigt ja nimend beim passieren des Zolls seine Heiratsurkunden vor.

Fahr mal mit einer Nichtangetrauten nach Scheichland und buche in dasselbe Zimmer mit ihr ein.
Dann wirst du erfahren daß es Länder gibt die sich einen Scheiß um ausländisches Recht kümmern.
Und damit haben sie absolut recht.

Don
10.10.2010, 18:29
Gerade im Zivilrecht werden sie nach ihrem heimatlichen Recht behandelt, darum geht es doch hier. Das EGBGB ist ein zentrales Gesetz des Zivilrechts.

Das ist ja das Problem. Wozu haben wir überhaupt einen Staat?

Stanley_Beamish
10.10.2010, 18:30
Leider stößt Du damit auf taube Ohren. Wir sind nur die Dummen, die davon sowieso keine Ahnung haben und uns demzufolge auch gar nicht damit zu befassen brauchen. Weil - wir verstehns ja eh nicht. :rolleyes:
Und wie Du in Gehirnnutzers Beiträgen liest, scheint Polygamie -natürlich nur für Musels geltent- schon Legalität zu besitzen.
Es wir langsam unerträglich, wie unsere Jurisprudenz die Gesetze langsam aber sicher für Fremdvölker aushöhlen.

Gehirnnutzer ist aber nur Hobbyjurist.

Peg Bundy
10.10.2010, 18:31
Gerade im Zivilrecht werden sie nach ihrem heimatlichen Recht behandelt, darum geht es doch hier. Das EGBGB ist ein zentrales Gesetz des Zivilrechts.

Ja, aber es bezieht sich auf das Gewohnheitsrecht innerhalb Deutschlands, nicht auf Übernahme der Gesetze und Gewohnheitsrechte anderer Völker, die unserem Gesetz widersprechen. Nur wird es gummimäßig konträr zu unserer Rechtsauffassung ausgelegt.

Stanley_Beamish
10.10.2010, 18:32
Gerade im Zivilrecht werden sie nach ihrem heimatlichen Recht behandelt, darum geht es doch hier. Das EGBGB ist ein zentrales Gesetz des Zivilrechts.

Genau, das halte ich ja auch für falsch. Hier in Deutschland hat unser Recht zu gelten. Wenn Ausländer untereinander im Ausland irgendwelche Rechtsgeschäfte getätigt haben, dann haben sie die bei Streitigkeiten auch in diesen Ländern zu klären.

Peg Bundy
10.10.2010, 18:37
Gehirnnutzer ist aber nur Hobbyjurist.

Gut, aber er scheint ja etwas von der Materie zu verstehen, drum begreife ich nicht, daß er uns hier nur halbe Sätze hinblättert, mit denen kaum jemand was anfangen kann.
Wie zB.

Das merkt man nämlich daran, das ihr euch auf das Beispiel verbeist, das auch Schuldrecht, Vertragsrecht solche Bestimmungen notwendig machen erfasst ihr nicht.
Und damit hat er sich ausgeloggt und läßt uns hier dumm sterben. :(

Doc Gyneco
10.10.2010, 18:49
Gut, aber er scheint ja etwas von der Materie zu verstehen, drum begreife ich nicht, daß er uns hier nur halbe Sätze hinblättert, mit denen kaum jemand was anfangen kann.
Wie zB.

Und damit hat er sich ausgeloggt und läßt uns hier dumm sterben. :(

Ach Peg !

Du solltest langsam begreifen das wir uns hier in einem Deppenforum befinden !

:D:D:D

Küss die Hand Peg (und noch einiges anderes! :128:)

Peg Bundy
10.10.2010, 18:52
Ach Peg !

Du solltest langsam begreifen das wir uns hier in einem Deppenforum befinden !

:D:D:D

Küss die Hand Peg (und noch einiges anderes! :128:)

Hach, Du kleiner Charmeur http://smilies-smilies.de/smilies/freundschaft_liebe/winkomi.gif

meckerle
10.10.2010, 18:53
denkst du nicht auch, das man diesen ganzen Schlamassel umgehen könnte, in dem man in Deutschland konsequent und ausschließlich deutsches Recht anwenden würde!
Kanadier sind doch bestimmt nicht dümmer als wir? Oder?

Ich stelle mir vor: ein deutsches Paar verlangt in einem Muselland, dass für sie das deutsche Gesetz angewandt wird. Die würden für irr erklärt und in eine Anstalt eingewiesen werden.

Paul Felz
10.10.2010, 18:55
Das ist ja das Problem. Wozu haben wir überhaupt einen Staat?
Wer sollte Leute wie uns sonst ausbeuten?

Peg Bundy
10.10.2010, 18:57
Wer sollte Leute wie uns sonst ausbeuten?

Du. Das kannste doch, haste mal geschrieben.

GG146
10.10.2010, 18:59
Ja, aber es bezieht sich auf das Gewohnheitsrecht innerhalb Deutschlands, nicht auf Übernahme der Gesetze und Gewohnheitsrechte anderer Völker, die unserem Gesetz widersprechen. Nur wird es gummimäßig konträr zu unserer Rechtsauffassung ausgelegt.

?

Das EGBGB und das BGB sind doch kein Gewohnheitsrecht, das ist "positives" (= "gesetztes") Recht...

GG146
10.10.2010, 19:01
Wer sollte Leute wie uns sonst ausbeuten?

Jeder, der in einem staatsfreien Raum schwerer bewaffnet oder brutaler wäre als zwei oberschlaue Forenschreiber...

meckerle
10.10.2010, 19:07
Leider nein, weil du auch bei konsequenter Anwendung deutschen Rechts Schlamassel erzeugst.

Nehmen wir mal ein Beispiel, ein Ausländer arbeitet langfristig hier in Deutschland und lebt mit seiner Familie hier. Er ist mit 3 Frauen verheiratet, da in seinem Heimatland Polygamie erlaubt ist.
Wie gesagt, dieser Ausländer arbeitet hier, zahlt in die Sozialsysteme ein, etc. pp.

Bei konsequenter Anwendung deutschen Rechts, wären mindestens 2 seiner Ehen in dem Moment wo er in Deutschland arbeitet nichtig.

Kann man so handeln?

Dadurch das der Ausländer in die deutschen Sozialsysteme einzahlt erwirbt er ja auch Ansprüche daraus.

Was ist mit der Witwenrente, falls der Ausländer in Deutschland verstirbt oder ganz einfach, was ist mit der Familienversicherung der Krankenversicherung in einem solchen Fall?

Was ist mit dem Erbrecht, etc. pp.?

Sollen die 2 anderen Ehefrauen rechtlich schlechter gestellt werden, als die erste?

Im Recht spricht man etwas abstrakt immer von Rechtsverhältnissen. Die meisten Rechtsverhältnisse, die im Ausland nach ausländischen Recht entstehen bzw. bestehen lassen sich ohne Probleme 1 zu 1 ins deutsche Recht übertragen und lassen sich wie ein Rechtsverhältnis behandeln, das nach deutschem Recht enstanden ist bzw. besteht.

Probleme machen Rechtsverhältnisse, die sich nicht ohne weiteres ins deutsche übertragen lassen. Diejenigen, die gegen allgemeine Rechtsgrundsätze verstoßen, z.B. entgegen des Grundgesetzes stehen oder ähnlich, kann man als nichtig ansehen, aber was ist mit denen, die zwar nach deutschen Recht nicht enstehen können, aber nicht gegen die Rechtsgrundsätze verstoßen?
Wenn z. B. ein Muselmane in D mit 3 Frauen und einem Stall voll Kinder lebt, die er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit seinem Lohn versorgen kann, leben sie doch heute schon von HartzIV.
Es wird also auch nach dem Ableben des "Versorgers" keine Änderung geben.
Wir alle, so wir Steuerzahler sind, werden jetzt für den Harem und in Zukunft für die Witwen und Halbwaisen aufkommen müssen.

Don
10.10.2010, 19:07
Jeder, der in einem staatsfreien Raum schwerer bewaffnet oder brutaler wäre als zwei oberschlaue Forenschreiber...

Schwer vorstellbar.

ursula
10.10.2010, 19:11
Da heirate ich in Gottes Namen halt in Sierra Leone noch einmal - ich passe mich dem Land an!

Wo ist das Problem ?(

du bist im herzen der diamantenwelt?(?( ooooooooch - will auch weg.

Peg Bundy
10.10.2010, 19:11
Wenn z. B. ein Muselmane in D mit 3 Frauen und einem Stall voll Kinder lebt, die er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit seinem Lohn versorgen kann, leben sie doch heute schon von HartzIV.
Es wird also auch nach dem Ableben des "Versorgers" keine Änderung geben.
Wir alle, so wir Steuerzahler sind, werden jetzt für den Harem und in Zukunft für die Witwen und Halbwaisen aufkommen müssen.

Sach ich doch. Und wenns nicht Gehirnnutzer wäre, wäre schon allein die von Dir in seinem Zitat markierte Fragestellung ein bodenlose Frechheit.

Gehirnnutzer
10.10.2010, 19:25
Wenn z. B. ein Muselmane in D mit 3 Frauen und einem Stall voll Kinder lebt, die er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit seinem Lohn versorgen kann, leben sie doch heute schon von HartzIV.
Es wird also auch nach dem Ableben des "Versorgers" keine Änderung geben.
Wir alle, so wir Steuerzahler sind, werden jetzt für den Harem und in Zukunft für die Witwen und Halbwaisen aufkommen müssen.

Meckerle halte dich an das was ich geschrieben habe, nämlich das er arbeitet und in die Sozialversicherung eintahlt.

meckerle
10.10.2010, 19:27
So denk ich auch.
Vorallem ist dabei nicht durchdacht, ob die 7 Angetrauten nun wirklich geliebte Ehefrauen sind oder die Ehe nur für Schleuseraktivitäten genutzt wird. Hier werden die dann geschieden, kriegen sämtliche soz. Annehmlichkeiten in den Rachen geschmissen und der "Bräutigam" heiratet in seinem Heimatland wieder 4 andere, bringt sie mit her.... Round a round
Das nächste ist, der zahlt ja trotz allem nur einmal in die Kassen ein, wie jeder andere auch, aber 3 oder sonstwieviel Frauen profitieren davon. Für mich ist der Aspekt, er würde hier in die Kassen einzahlen kein Grund, auch die Vielehe hier zu dulden.
Die Vielehen ziehen auch Vielkinder nach sich!:D

bernhard44
10.10.2010, 19:29
Meckerle halte dich an das was ich geschrieben habe, nämlich das er arbeitet und in die Sozialversicherung eintahlt.

du suchst aber auch nach ganz speziellen Einzelfällen! :D

meckerle
10.10.2010, 19:37
Vielleicht Unterhalts- bzw. Abfindungsansprüche einer 2. oder 3. Ehefrau nach der Scheidung?
Allein die Tatsache dass ein Muselmane hier in D mehrere Ehefrauen haben kann widerspricht deutschem Recht!

Wie war das denn mit dem GG? Sind doch nicht alle gleich?

Was passiert, wenn sich deutsche Männer mehrere Ehefrauen genehmigen? Machen die sich nicht strafbar, oder wird Bigamie jetzt salonfähig?

meckerle
10.10.2010, 19:42
Ach Henri, wir verstehn uns halt blind ;)
Dich erkenn ich mit verbundnen Augen ...............:whis:

Lotos
10.10.2010, 19:44
Weil dieses hier keine Gültigkeit hat, basta.

Na offenbar unter bestimmten Umständen doch :P

GG146
10.10.2010, 19:45
Allein die Tatsache dass ein Muselmane hier in D mehrere Ehefrauen haben kann widerspricht deutschem Recht!

Wie war das denn mit dem GG? Sind doch nicht alle gleich?

Was passiert, wenn sich deutsche Männer mehrere Ehefrauen genehmigen? Machen die sich nicht strafbar, oder wird Bigamie jetzt salonfähig?

Gleiches muss gleich, Ungleiches dem Wesen der Ungleichheit entsprechend ungleich behandelt werden, das besagt der allgemeine Gleichheitssatz.

bernhard44
10.10.2010, 19:46
Na offenbar unter bestimmten Umständen doch :P

was dich zu erheitern scheint!

GG146
10.10.2010, 19:47
Schwer vorstellbar.

Dass jemand brutaler und / oder besser bewaffnet ist als Du und PaulFelz? Das kann ich mir durchaus vorstellen...

meckerle
10.10.2010, 19:52
Meckerle halte dich an das was ich geschrieben habe, nämlich das er arbeitet und in die Sozialversicherung eintahlt.
Kann er mit seinem Lohn 3 Ehefrauen und einen Stall voll Kinder ernähren?

Sicher kann er, wenn er einen Aufsichtsratsposten bei der Deutschen Bank, oder einem Konzern hat. :D

Lotos
10.10.2010, 19:54
was dich zu erheitern scheint!

Mich erheitert Dons kindische Trotigkeit.
Das ist so weil ich das sage!

Paul Felz
10.10.2010, 19:57
Dass jemand brutaler und / oder besser bewaffnet ist als Du und PaulFelz? Das kann ich mir durchaus vorstellen...
Brutaler schon, besser bewaffnet ist kaum vorstellbar. Schon gar nicht, wenn es keinen Staat gäbe.

Wir sehen ja, wie uns der Staat vor Schlägern schützen kann. Im Zweifelsfalle steckt er uns in den Knast (Sven).

GG146
10.10.2010, 20:04
Brutaler schon, besser bewaffnet ist kaum vorstellbar. Schon gar nicht, wenn es keinen Staat gäbe.

Wir sehen ja, wie uns der Staat vor Schlägern schützen kann. Im Zweifelsfalle steckt er uns in den Knast (Sven).

Ohne Staat reicht einer, der Dir über ist. Dann kannst Du Dein Waffenarsenal vergessen.

meckerle
10.10.2010, 20:10
Zitat von meckerle http://www.politikforen.net/images/cpf/buttons/viewpost.gif (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=4085162#post4085162)
Allein die Tatsache dass ein Muselmane hier in D mehrere Ehefrauen haben kann widerspricht deutschem Recht!

Wie war das denn mit dem GG? Sind doch nicht alle gleich?

Was passiert, wenn sich deutsche Männer mehrere Ehefrauen genehmigen? Machen die sich nicht strafbar, oder wird Bigamie jetzt salonfähig?




Gleiches muss gleich, Ungleiches dem Wesen der Ungleichheit entsprechend ungleich behandelt werden, dass besagt der allgemeine Gleichheitssatz.
Halloooo, es geht um deutsches Recht und die Anwendung des selben.
Lies dir doch bitte nochmal meine Fragen durch und wenn du sie mir beantworten kannst in für mich verständlichen Worten danke ich dir im voraus.

PS: ich bin nicht so bewandert in Rechtsangelegenheiten.

GG146
10.10.2010, 20:16
Halloooo, es geht um deutsches Recht und die Anwendung des selben.
Lies dir doch bitte nochmal meine Fragen durch und wenn du sie mir beantworten kannst in für mich verständlichen Worten danke ich dir im voraus.

PS: ich bin nicht so bewandert in Rechtsangelegenheiten.

Mit dem "allgemeinen Gleichheitssatz" meinte ich deutsches Recht, Art. 3 Abs. 1 GG.

Wenn die Erbschafts- und Familienstands - Angelegenheiten der Prozessparteien mit ausländischer Staatsbürgerschaft überwiegend soziale, ökonomische und rechtliche Verhältnisse im Ausland betreffen, dann sind sie eben in einer fundamental anderen Situation als deutsche Prozessparteien. Und Ungleiches muss eben ungleich behandelt werden....

Staber
10.10.2010, 20:36
mal sehen, wann der erste User auftaucht und uns erklärt, das dies alles völlig normal und im Sinne der Sache ist.



klar machen die deutschen Gerichte das. Und auch amerikanisches, mexikanisches, philippinisches, chinesisches, australisches... Erb- und Familienrecht. Das ganze heißt internationales Familienrecht bzw. internationales Erbrecht. Kommt halt drauf an, auf wessen Recht nach diesen Normen verwiesen wird. Wo genau ist da jetzt die Neuigkeit? Wenn einer es besser weiß, bin lernfähig!;)


staber

Gehirnnutzer
10.10.2010, 20:51
Und damit hat er sich ausgeloggt und läßt uns hier dumm sterben. :(

Peggy, weißt du warum ich mich ausgeloggt habe, weil es keinen Sinn hat, euch etwas zu erklären, wenn ihr es auf Grund eures Focuses auf die Scharia nicht erfasst.

Peg, etwas wesenliche vergesst ihr nämlich immer wieder, Recht ist abstrakt, weil es allgmeingültig sein muss.
Es betrachtet auch bestimmte Beziehungen nicht so, wie du als Otto-Normalverbraucher.
Für dich ist die Ehe eine bestimmte Form von Beziehung zwischen Frau und Mann.
Für das Recht ist die Ehe ein Rechtsverhältnis zwischen Ehepartnern, aus dem bestimmte Rechte und Pflichten für jeden Partner resultieren.

Nun es ist normalerweise so, das die verschiedenen Staaten untereiander vereinbaren, das die jeweiligen Rechtsakte eines Staates aus denen Rechtsverhältnisse resultieren, von den anderen Staaten anerkannt werden.

Warum wohl wird eine in Las Vegas geschlossene Ehe anerkannt?

Nun ist zwar eine polygamistische Ehe in Deutschland illegal, jedoch wenn sie in einem anderen Land als legaler Rechtsakt geschlossen worden ist, resultiert daraus das Rechtsverhältnis einer Ehe und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Ehepartner.

Wir haben es in beiden Fällen mit dem gültigen Rechtsverhältnis einer Ehe zu tun.
Bei gleichem Rechtsverhältnis die beteiligten in diesen Rechtsverhältnissen unterschiedlich zu behandeln verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Sache ist jetzt vereinfacht dargestellt und sicherlich immer noch nicht 100% verständlich, das liegt daran, das das Recht um in sich schlüssig zu sein und seinen Grundsätzen gerecht zu werden, bestimmte Dinge anders definiert als der Ottonormalverbraucher.

Ich muss jetzt ein Beispiel nehmen, das zum Thema Off Topic ist und einen anderen Rechtsbereich betrifft, aber anhand dieses Beispieles lässt sich das eben genannte gut verdeutlichen.

Du würdest, wie die meisten hier sagen, das Glückspielgewinne, also ein Lottogewinn etc. steuerfrei sind und würden wir uns gegenüber sitzen mich voller Unverständnis anblicken, wenn ich sage, das das falsch ist.

Nun du als Ottonormalverbraucher siehst diese Gewinne als steuerfrei an, weil du keine Einkommenssteuer darauf zahlen musst.
Nun das Steuerrecht, in diesem Fall das Einkommenssteuerrecht sieht das anders, denn dort ist klar definiert, welche Einkommens-/Einnahmearten steuerpflichtig sind und was steuerfrei ist. Steuerfrei sind nur Einkommen bzw. Einnahmen die in § 3 EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html) erwähnt sind.
Steuerpflichtig sind alle Einnahmen, die sich den 7 Einkunfstarten (§ 2 Absatz 1 EStG) zuordnen lassen.

Einnahmen, die sich nicht den 7 Einkunftsarten zuordnen lassen und nicht § 3 EStG zuzuordnen sind, sind nicht steuerfrei sondern werden als nicht steuerbare Einnahmen bezeichnet.
Sie werden so bezeichnet, da sie nicht im rechtlichen Sinne steuerfrei sind, weil sich auf Grund anderer Gesetze eine Steuerpflicht ergeben kann, z.B. bei Wiedereinführung der Vermögenssteuer oder Umstände eintreten können, nach diesen sich diese Einnahmen doch noch den 7 Einkunftsarten zu ordnen lassen.
Das ist zum Beispiel bei professionellen Pokerspielern der Fall, da sie das Pokern mit Gewinnabsicht und Nachhaltigkeit betreiben (§ 15 EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html)).

Peg, das ist zwar jetzt eine Menge zu lesen gewesen, aber dürfte dir aufgezeigt haben, das der Begriff steuerfrei, so wie du ihn verstehst, nicht steuerfrei im Sinne des Rechts bedeutet.

Solche unterschiedlichen Definitionen gibt es in vielen Bereiche des Rechts.

Diese unterschiedlichen Definitionen und die Sichtweise des Rechts basierend auf Rechtsverhältnisse machen vieles unverständlich für den Ottonormalverbraucher, weil er nicht die Zeit hat, sich intensiv im allgemeinen mit dem Recht zu beschäftigen, noch die Lust dazu hat.

Ich habe durch diverse Gründe einen gewissen Faibel für rechtlich Zusammenhänge entwickelt, deswegen sehe ich das Ganze aus einem anderen Blickwinkel.

So vielleicht werden meine Ausführungen jetzt etwas verständlicher.

McDuff
11.10.2010, 05:33
Diese Richter, die hier die Scharia anwenden sind Verbrecher und Verräter. Sie treten unser Grundgesetz mit Füßen und gehören in den Bau!

ursula
11.10.2010, 11:14
wenn es so abläuft wie gehirnnutzer es beschreibt, dann bin ich für eine sofortige petition, dass die kopfpauschale im gesundheitswesen sofort in kraft tritt.

dann muss für alle weiber und blagen gelöhnt werden.

ferner: warum soll ein unverschuldet mit 55 in hartz IV gekommener familienvater weniger einnahmen haben, als ein longtime hartzler mit migrationshintergrund, der soviele weiber worldwide hat, wie es seine religion erlaubt und alle gören dazu. hier ist es wichtig im sinne der gleichbehandlung - wie immer getönt wird, einen durchschnittswert zu ermitteln, wieviele frauen hartzler in deutschland haben und es hat eine umverteilung an die zu erfolgen, die der polygamie aus den bekannten gründen nicht frönen können oder wollen. das gleiche gilt für mietzuschüsse. wenn der hartzler mit migrationshintergrund auf grund seiner vielen weiber und blagen mehr wohnraum beansprucht und mehr leistungen empfängt als die kleinen dumm gehaltenen weissen deutschen hartzler, dann muss auch hier statistisch gemittelt werden und der deutsche hartzler mehr erhalten.

so einfach ist dein gleichheitsgesülze aus den zentnerschweren werken der jurisprudenz nämlich nicht.

and btw: ich habe auch ein gehirn, obwohl das schon stabülehrer angekotzt hat.

ursula
11.10.2010, 11:15
ich finde den ort dieser diskussion falsch. bitte in TdT!! wer findet hierher?

henriof9
11.10.2010, 11:35
wenn es so abläuft wie gehirnnutzer es beschreibt, dann bin ich für eine sofortige petition, dass die kopfpauschale im gesundheitswesen sofort in kraft tritt.

dann muss für alle weiber und blagen gelöhnt werden.

Und ?
Liebe Ursula, was ändert sich bitte dann daran ob Papa Staat jetzt die Beiträge zur KV für viele der Muslime zahlt nebst Angehörige und Blagen, oder ob er eine Kopfpauschale für sie zahlt ?
Wird nur teurer für die Steuerzahler. ( weil die Kopfpauschale teurer ist ).



ferner: warum soll ein unverschuldet mit 55 in hartz IV gekommener familienvater weniger einnahmen haben, als ein longtime hartzler mit migrationshintergrund, der soviele weiber worldwide hat, wie es seine religion erlaubt und alle gören dazu. hier ist es wichtig im sinne der gleichbehandlung - wie immer getönt wird, einen durchschnittswert zu ermitteln, wieviele frauen hartzler in deutschland haben und es hat eine umverteilung an die zu erfolgen, die der polygamie aus den bekannten gründen nicht frönen können oder wollen. das gleiche gilt für mietzuschüsse. wenn der hartzler mit migrationshintergrund auf grund seiner vielen weiber und blagen mehr wohnraum beansprucht und mehr leistungen empfängt als die kleinen dumm gehaltenen weissen deutschen hartzler, dann muss auch hier statistisch gemittelt werden und der deutsche hartzler mehr erhalten.

so einfach ist dein gleichheitsgesülze aus den zentnerschweren werken der jurisprudenz nämlich nicht.

and btw: ich habe auch ein gehirn, obwohl das schon stabülehrer angekotzt hat.

Ursula, vor Gericht sind alle gleich nur- manche sind eben gleicher als gleich. :D

ursula
11.10.2010, 11:47
henriof - ich habe an die bundesbunzlerin getextet. mein gemahl sagte: das ist aber heftig - trotzdem, weil ich meine, dass wir im brei der nationalen auflösung ersaufen werden.

wieviele generationen haben ihr leben gelassen, um die seßhaftigkeit und einigermaßen frieden für ein paar jahre zu erwirken, mit geschützten grenzen, weil es nie eine WELTMEINUNG geben kann.

und nun kommen ein paar heuschrecken, global player und gutmenschen und reissen mit dem arsch ein, was ihre väter als gute lösung erstritten hatten basierend auf dem sinnlosen blutvergiessen der marodierenden stämme in europa.


man kann in afrika besichtigen, was ungesunde falsche grenzziehung für gold und dukaten gebracht hat. wir werden genau so enden - durch verhökern der alten grundwerte.

(aus: http://us1.harunyahya.com/Detail/T/EDCRFV/productId/14469/THE_REAL_CAUSE_OF_THE_CIVIL_CONFLICT_AND_SLAUGHTER _IN_AFRICA:_DARWINISM)

Brutus
11.10.2010, 15:36
Diese Richter, die hier die Scharia anwenden sind Verbrecher und Verräter. Sie treten unser Grundgesetz mit Füßen und gehören in den Bau!

Die gehören am Tag der Abrechnung zusammen mit Staatsanwälten, Politikern und Eliten an die Wand gestellt und aufgehängt.

Nonkonform
11.10.2010, 18:53
Wird nicht schon seit 2007 (Amtsgericht Frankfurt)Scharia in Gerichten vertreten?
Ebenso in Großbrittanien.Da waren es 2008 -5-Gerichte,die dies praktizierten.
Das sind nun über 3 Jahre und hunderte Urteile damit...

cougar
11.10.2010, 19:09
und wenn schon scharia, wieso rennen dann soviele musels noch immer mit beiden händen oder füßen herum?

Don
11.10.2010, 19:10
Meckerle halte dich an das was ich geschrieben habe, nämlich das er arbeitet und in die Sozialversicherung eintahlt.

Die Brüder Grimm sind schon lange tot.

Außerdem enthielten ihre Märchen immer auch ein Körnchen Wahrheit.

Don
11.10.2010, 19:22
Warum wohl wird eine in Las Vegas geschlossene Ehe anerkannt?
.................................................
So vielleicht werden meine Ausführungen jetzt etwas verständlicher.

Ich verstehe sie von Anbeginn.

Ich bin nur nicht damit einverstanden.

Denn eine in Las Vegas geschlossene Zweitehe eines Deutschen wird hier NICHT anerkannt. Sie ist Bigamie, damit verboten und strafbar.
Dort übrigens auch, aber das ist nebensächlich.
Eine dort geschlossene Ehe wird hier anerkannt wenn sie nach hiesigem Recht rechtens ist. Sonst nicht.
Übrigens die alte Geschichte mit Gretna Green. Eine herbe Enttäuschung für die kiddies wenn sie zurückkehrten.

Welches ausländische Recht wir hier anerkennen ist alleine Angelegenheit des deutschen Rechtswesens und absolut willkürlich. Jedenfalls wenn es so wäre wie es sein sollte.

Erkennst Du eine in Saudi Arabien geschlossene Ehe eines Greises mit einer 9jährigen auch an weil es dort rechtens ist?
Oder lieferst Du eine Ehebrecherin dorthin aus weil die einen Auslieferungsantrag stellen da dies in SA strafbar ist? Wo bitte willst Du die Grenzen ziehen in Deiner Rechtskontionuitätsauffassung?

Lotos
11.10.2010, 19:24
Eine Ehe mit einer 9jährigen widerspricht deutschen Grundrechten.

Don
11.10.2010, 19:27
Eine Ehe mit einer 9jährigen widerspricht deutschen Grundrechten.

Nein, tatsächlich?

Die Drittfrau nicht?

GG146
11.10.2010, 20:20
Nein, tatsächlich?

Die Drittfrau nicht?

Wessen Grundrechte sollten denn verletzt sein, wenn in Deutschland das Verbot der Bigamie bzw. Vielehe aufgehoben würde?

Da käme nur der Gleichheitsgrundsatz in Betracht und das hätte sich auch erledigt, wenn Frauen ebenfalls das Recht erhielten, mehrere Männer zu heiraten.

Stanley_Beamish
11.10.2010, 20:37
Wessen Grundrechte sollten denn verletzt sein, wenn in Deutschland das Verbot der Bigamie bzw. Vielehe aufgehoben würde?

Da käme nur der Gleichheitsgrundsatz in Betracht und das hätte sich auch erledigt, wenn Frauen ebenfalls das Recht erhielten, mehrere Männer zu heiraten.

Eine Ehe zu Dritt widerspricht dem Geist des Grundgesetzes. Ich glaube nicht, dass die Väter und Mütter des GG einen Harem oder ein Schwulenpärchen vor Augen hatten, als sie die Familie unter den besonderen Schutz der Verfassung stellten.

meckerle
11.10.2010, 20:53
und wenn schon scharia, wieso rennen dann soviele musels noch immer mit beiden händen oder füßen herum?
Pier Vogel meinte ja neulich: "lasst uns doch mal für ein Jahr nach der Scharia urteilen, dann geht es uns allen hinterher viel besser"!
Ich las neulich einen Bericht, da hackte ein Opa seinem Enkel beide Füsse ab, weil der ungefragt mit Opas Moped fuhr. ;(

GG146
11.10.2010, 20:57
Eine Ehe zu Dritt widerspricht dem Geist des Grundgesetzes. Ich glaube nicht, dass die Väter und Mütter des GG einen Harem oder ein Schwulenpärchen vor Augen hatten, als sie die Familie unter den besonderen Schutz der Verfassung stellten.

Bitte eine nähere Spezifizierung des "Geistes des GG", der die Aufhebung des Verbots der Vielehe verfassungsrechtlich ausschliesst...

meckerle
11.10.2010, 21:04
Wessen Grundrechte sollten denn verletzt sein, wenn in Deutschland das Verbot der Bigamie bzw. Vielehe aufgehoben würde?

Da käme nur der Gleichheitsgrundsatz in Betracht und das hätte sich auch erledigt, wenn Frauen ebenfalls das Recht erhielten, mehrere Männer zu heiraten.
Und wer bitteschön denkt dabei an die Kinder, die aus solchen Partnerschaften entstehen?

GG146
11.10.2010, 21:05
Und wer bitteschön denkt dabei an die Kinder, die aus solchen Partnerschaften entstehen?

Ich habe nicht die Freigabe der Vielehe gefordert, sondern nur geschrieben, dass das nicht gegen das GG verstossen würde.

klartext
11.10.2010, 21:11
Naja, generell wird dir da wohl jeder Zustimmen, aber wenn es in Deutschland bzw. im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage für zu verhandelnde Fälle gibt, was sollen die Richter sonst machen? Nach Gutdünken entscheiden?

Sollten Fälle von Polygamie hier (warum auch immer) verhandelt werden müssen, bedarf es halt einer Rechtsgrundlage in den deutschen Gesetzbücher dafür und man hätte die Probleme net mehr...

Für Polygamie gibt es eine Rechtsgrundlage - sie ist schlicht verboten.

klartext
11.10.2010, 21:17
Ich habe nicht die Freigabe der Vielehe gefordert, sondern nur geschrieben, dass das nicht gegen das GG verstossen würde.

In Berlin gibt es ein Bürogebäude eines arabischen Investors, das nur nach den Regeln der sharia vermietet wird, was auch im Mietvertrag vermerkt ist. Es handelt sich um das ehemalige IBM-Haus am Ernst-Reuter-Platz.
Natürlich kann man sagen, jeder kann vermieten, wie er will. Nur solltest du dann auch bedenken, dass unsere Gesellschaft zunehmend den gemeinsamen Grundkonsens verlässt und die dadurch entstehenden Pararellgesellschaft zu einem Kosovo in Deutschland führt, mit allen Konsequenzen.
Wozu also noch Integration, wenn man sich die eigenen Pararellwelt schaffen kann.
Mit Paragraphen alleine sind nicht alle Probleme lösbar.

Lotos
11.10.2010, 21:28
Nein, tatsächlich?

Die Drittfrau nicht?

Nö, wenn sie einverstanden ist nicht.
Welchen Grundrechten sollte dies widersprechen?

klartext
11.10.2010, 21:32
Nö, wenn sie einverstanden ist nicht.
Welchen Grundrechten sollte dies widersprechen?

Ohne gemeinsamen Grundkonsens wird diese Gesellschaft zerfallen. Grundkonsens ist Monogamie.

GG146
11.10.2010, 21:33
Ohne gemeinsamen Grundkonsens wird diese Gesellschaft zerfallen. Grundkonsens ist Monogamie.

Kann sein.

Wo steht im GG, dass die Polygamie verfassungswidrig wäre, wenn der Gesetzgeber sie freigeben würde?

klartext
11.10.2010, 21:40
Kann sein.

Wo steht im GG, dass die Polygamie verfassungswidrig wäre, wenn der Gesetzgeber sie freigeben würde?

Deine Frage ist unsinnig, weil sie am Kern des Problems vorbeigeht. Du implizierst, dass alles Handeln, das nicht ausdrücklich verboten ist, auch richtig und gesellschaftdienlich ist.
Gesellschaft ist nicht die Spielwiese von Juristen, ihre Aufgabe geht weit darüber hinaus.

meckerle
11.10.2010, 21:43
Ich habe nicht die Freigabe der Vielehe gefordert, sondern nur geschrieben, dass das nicht gegen das GG verstossen würde.
Und was nicht vom GG her verboten ist, ist schlichtweg erlaubt? Halleluja!
Konnten die "Väter" des GG vorhersehen, was sich im 21. Jahrhundert in D ereignet?
Unsere Gesetzgeber kommen dem abartigen Trend doch nicht mehr hinterher!

meckerle
11.10.2010, 21:47
Für Polygamie gibt es eine Rechtsgrundlage - sie ist schlicht verboten.
Anscheinend aber nur für Deutsche!

meckerle
11.10.2010, 21:50
Kann sein.

Wo steht im GG, dass die Polygamie verfassungswidrig wäre, wenn der Gesetzgeber sie freigeben würde?
Ja wenn? Aber hat er denn?

GG146
11.10.2010, 22:09
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Ich habe nirgendwo die Vielehe vertreten, sondern nur geschrieben, dass die Freigabe nicht gegen das GG verstossen würde.

Witzbolde.

Lotos
11.10.2010, 22:12
Ohne gemeinsamen Grundkonsens wird diese Gesellschaft zerfallen. Grundkonsens ist Monogamie.

Hm.
Monogamie ist in Ordnung.
Wenn die Partner einverstanden sind habe ich auch nichts gegen Polygamie.
Such dir nen anderen Grundkonsens.

klartext
11.10.2010, 22:56
Hm.
Monogamie ist in Ordnung.
Wenn die Partner einverstanden sind habe ich auch nichts gegen Polygamie.
Such dir nen anderen Grundkonsens.

Natürlich könnte ich morgen auch mein Pferd heiraten, wenn das GG geändert wird.
Such dir einen Grundkonsens, der unserer Gesellschaft entspricht. Wenn nicht, stehst du weit ausserhalb.

klartext
11.10.2010, 22:58
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Ich habe nirgendwo die Vielehe vertreten, sondern nur geschrieben, dass die Freigabe nicht gegen das GG verstossen würde.

Witzbolde.

Und was willst du damit sagen ? Ich könnte morgen auch mein Pferd heiraten, wenn das GG geändert wird. Und warum überhapt noch ein GG, wenn ohnehin alles egal ist ? Schaffen wir das GG ganz ab, es veinfacht die Sache.

Stanley_Beamish
12.10.2010, 05:56
Kann sein.

Wo steht im GG, dass die Polygamie verfassungswidrig wäre, wenn der Gesetzgeber sie freigeben würde?

Das steht nirgends im Grundgesetz. Aber die Menschen, die Familienzusammenführung einklagen, berufen sich auf Artikel 6 des Grundgesetzes. Wenn nun der Musel-Polygamist verlangt, seine 4 Frauen auf Grund der in unserer Verfassung festgeschriebenen besonderen Schutzwürdigkeit der Familie nachzuholen und auch noch von der Allgemeinheit alimentieren zu lassen, dann entspricht das nicht dem, was die Urheber damals im Parlamentarischen Rat vor Augen hatten, wenn sie von Familie sprachen.

Polemi
12.10.2010, 07:19
Für Polygamie gibt es eine Rechtsgrundlage - sie ist schlicht verboten.
Ja, dassist richtig - wie gesehen scheint es aber doch vorzukommen, dass Fälle von Polygamie (bzw. Scheidungen in solchen Beziehungen) vor dt. Gerichten verhandelt werden - und hierfür scheint die Rechtsgrundlage zu fehlen...

ursula
12.10.2010, 12:53
Ja, dassist richtig - wie gesehen scheint es aber doch vorzukommen, dass Fälle von Polygamie (bzw. Scheidungen in solchen Beziehungen) vor dt. Gerichten verhandelt werden - und hierfür scheint die Rechtsgrundlage zu fehlen...

niemand kann bis dato diese schwammigen handhabungen der gerichte hier medienwirksam erklären, denn dann müßte auch der allerblödeste pott-proll es verstehen. ich habe da so bekannte vor augen, die würden ihr reihenhaus sofort zum serail umrüsten, aber hundert pro. haben sie doch schon gelernt, viagra einzuschmeissen und dies über den gartenzaun zu kommunizieren, ach wie eklig.

Nanu
12.10.2010, 13:30
Wenn deutsche Gerichte dem Islam gefällig sind, und die Scharia anwenden, dann frage ich mich, was ist denn das für eine Integration, was macht man mit den anderen Religionsgemeinschaften, den Sitten und der Rechtsprechung der jeweiligen Herkunftsländer?

Der Stärkere gewinnt. Und das ist nun mal der ISLAM, sehr zum Ärger von PIPPI und ähnlichen Deppen. :D

klartext
12.10.2010, 16:20
Ja, dassist richtig - wie gesehen scheint es aber doch vorzukommen, dass Fälle von Polygamie (bzw. Scheidungen in solchen Beziehungen) vor dt. Gerichten verhandelt werden - und hierfür scheint die Rechtsgrundlage zu fehlen...

Dann muss eben eine Gesetz her, dass Ehen von Ausländern nur dann gelten, wenn sie auch in Deutschland anerkannt werden.
Mit dem Schutz der Familie kann nicht der Schutz des Harems gemeint sein. Der Begriff Familie war von den Vätern des Grundgesetzes so sicher nicht gemeint.

klartext
12.10.2010, 16:21
Der Stärkere gewinnt. Und das ist nun mal der ISLAM, sehr zum Ärger von PIPPI und ähnlichen Deppen. :D

Soweit sind wir noch lange nicht, der Kampf hat noch nicht einmal begonnen.

GG146
12.10.2010, 16:31
Und was willst du damit sagen ? Ich könnte morgen auch mein Pferd heiraten, wenn das GG geändert wird. Und warum überhapt noch ein GG, wenn ohnehin alles egal ist ? Schaffen wir das GG ganz ab, es veinfacht die Sache.

Grundrechte sind vornehmlich Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber der Staatsmacht.

Der Staat selbst braucht keinen verfassungsrechtlichen Schutz vor Widerstand gegen seine Gestaltung der öffentlichen Ordnung. Das ist mit dem staatlichen Gewaltmonopol abschliessend geklärt.

Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, Bigamie verfassungsrechtlich auszuschliessen, wenn der Staat das sowieso auf einfachgesetzlicher Ebene machen kann und darf.

GG146
12.10.2010, 16:39
Das steht nirgends im Grundgesetz. Aber die Menschen, die Familienzusammenführung einklagen, berufen sich auf Artikel 6 des Grundgesetzes. Wenn nun der Musel-Polygamist verlangt, seine 4 Frauen auf Grund der in unserer Verfassung festgeschriebenen besonderen Schutzwürdigkeit der Familie nachzuholen und auch noch von der Allgemeinheit alimentieren zu lassen, dann entspricht das nicht dem, was die Urheber damals im Parlamentarischen Rat vor Augen hatten, wenn sie von Familie sprachen.

Selbst wenn sie die Probleme mit der späteren globalen Wirtschaftsmigration erahnt hätte, wäre es sehr schwierig gewesen, den Schutz der Familie ins GG zu schreiben und fremdkulturelle Ehen davon auszunehmen. Der Gleichheitsgrundsatz hat ein höheres verfassungsrechtliches Gewicht als die meisten anderen Schutzgüter des Grundrechtekatalogs.

Lotos
12.10.2010, 16:57
Natürlich könnte ich morgen auch mein Pferd heiraten, wenn das GG geändert wird.
Such dir einen Grundkonsens, der unserer Gesellschaft entspricht. Wenn nicht, stehst du weit ausserhalb.

In meinem Freundeskreis nicht. Und hey, der besteht nicht nur aus "Anarchos", "Antifas" und "Kommunisten".
Wenn du gerne dein Pferd heiraten möchtest meinetwegen.
WO die Liebe hinfällt...

Nationalix
12.10.2010, 18:11
GG146, was hilft der Rechtsgedanke hinter dem EGBGB, wenn du Leute ihn nicht verstehen wollen.
Glaubst du, das die Teilnehmer in diese Diskussion hier überhaupt erfassen, das diese Regelungen sich nicht nur auf die Scharia beziehen, sondern auch auf anderes ausländisches Recht.

Sie erfassen ja nichtmal folgendes:

1. Es geht um Zivilrecht, nicht um Strafrecht.

2. Es geht um ganz bestimmte Rechtsbereiche im Zivilrecht.

3. Es betrifft ganz bestimmte Rechtsverhältnisse.

Das Wort Scharia erzeugt bei Ihnen einen solchen Focus, das sie nicht erfassen, das entsprechende Regelungen dazu dienen, Problematiken und Konflikte zwischen deutschen Recht und ausländischem Recht, nicht nur von Ländern in die die Scharia gilt, zu vermeiden.

Schlimm genug, dass hier schon ausländisches Zivilrecht anerkannt wird. :-<

Don
12.10.2010, 18:13
Nö, wenn sie einverstanden ist nicht.
Welchen Grundrechten sollte dies widersprechen?

Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes,
Männer und Frauen sind gleichberechtigt




Den Rest erklärt die ein Verfassungsrechtler deines Vertrauens.

Sven71
12.10.2010, 18:38
Da käme nur der Gleichheitsgrundsatz in Betracht und das hätte sich auch erledigt, wenn Frauen ebenfalls das Recht erhielten, mehrere Männer zu heiraten.

Welch geiles Ehenetzwerk sich da abzeichnet. Und all die Ehegattensplittings. Keine Steuerklasse I mehr ... bzw. nach kurzer Zeit nur noch Steuerklasse I.

Don
12.10.2010, 18:45
Das ist alles völlig uninteressant. Polygamie ist bei uns strafbar. (Es ist ebenso uninteressant ob wir das mal ändern könnten).

Wer mit mehreren angetrauten Weibern unsere Grenze passiert ist daher knastreif und ausweisungsfällig. Schurzegal ob er das zuhause darf.

Wenn ich in Saudiland Whisky trinke darf ich das von zuhause her auch. Interessiert die einen feuchten Dreck.
Zurecht, übrigens.

Lotos
12.10.2010, 22:48
Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes,
Männer und Frauen sind gleichberechtigt




Den Rest erklärt die ein Verfassungsrechtler deines Vertrauens.




Wie gesagt:
Wenn sie nichts dagegen hat.
Zeig mir erstmal ein Beispiel, wo eine Frau von einem deutschen Gericht zu einer Ehe gezwungen wurde, die sie nicht wollte...

GG146
12.10.2010, 23:30
Welch geiles Ehenetzwerk sich da abzeichnet. Und all die Ehegattensplittings. Keine Steuerklasse I mehr ... bzw. nach kurzer Zeit nur noch Steuerklasse I.

Genau.

Andere steuerliche Vorteile als die für die Kindererziehung sind auch völliger Mumpitz.

The_Darwinist
13.10.2010, 00:43
WEnn die Musel so geil auf ihre Scharia sind, warum sollen sie sie dann nicht haben?
So, Ali, du hast dem Adolf sein HAndy geklaut, also Hand ab!
So Hussein, du hast di Monika angegrabbelt, Verabschiede dich schon mal von deinem Sack, denn den darf sie dir mit einem stumpfen Messer abschneiden!
So funktioniert Justiz mit Augenmaß!

klartext
13.10.2010, 17:19
In meinem Freundeskreis nicht. Und hey, der besteht nicht nur aus "Anarchos", "Antifas" und "Kommunisten".
Wenn du gerne dein Pferd heiraten möchtest meinetwegen.
WO die Liebe hinfällt...

Ehrlich gesagt, ich habe keine Lust, das Sozi für das Harem eines Musels zu bezahlen oder eine Krankenkassenkarte, die ein Harem beinhaltet.

Don
13.10.2010, 19:16
Wie gesagt:
Wenn sie nichts dagegen hat.
Zeig mir erstmal ein Beispiel, wo eine Frau von einem deutschen Gericht zu einer Ehe gezwungen wurde, die sie nicht wollte...

Weshalb sollte ich ein Beispiel für etwas anbringen das ich nirgends behauptete, du des verstehenden Lesens Unfähiger?

Gehirnnutzer
14.10.2010, 21:10
Schlimm genug, dass hier schon ausländisches Zivilrecht anerkannt wird. :-<

Beruht meist auf Gegenseitigkeit mein lieber Nationalix. Ich bezweifle das der Herr ruhig bleiben würde, wenn er bei einer Auslandsreise Probleme bekommt, weil deutsche Rechtsakte nicht anerkannt werden.

Nationalix
14.10.2010, 21:13
Beruht meist auf Gegenseitigkeit mein lieber Nationalix. Ich bezweifle das der Herr ruhig bleiben würde, wenn er bei einer Auslandsreise Probleme bekommt, weil deutsche Rechtsakte nicht anerkannt werden.

Kannst Du mir das bitte näher erläutern? Was meinst Du damit genau?

Gehirnnutzer
14.10.2010, 21:29
Kannst Du mir das bitte näher erläutern? Was meinst Du damit genau?

Ganz simple, Nationalix, kann damit anfangen, das eine deutsche Eheschließung nicht anerkannt wird, somit, wärest du verheiratet, würde deine Frau nicht mehr als Angehörige bzw. Verwandte gesehen. Daraus resultierend könnte es passieren, wenn du handlungs- und entscheidungsunfähig bist, ein Entscheidung, die ein Angehöriger in einem solchen Fall üblicherweise in deinem Sinne treffen würde, nicht so getroffen wird.
Simple Rechtsunterschiede können etwas ausmachen. Nimm einfach mal Österreich, dort ist jeder automatisch Organspender, wenn er sich nicht dagegen ausspricht, die gegensätzliche deutsche Regelung würde man dann ignorieren.

Oder nimm etwas so simples wie die Fahrerlaubnis..........................

Nationalix
15.10.2010, 04:53
Ganz simple, Nationalix, kann damit anfangen, das eine deutsche Eheschließung nicht anerkannt wird, somit, wärest du verheiratet, würde deine Frau nicht mehr als Angehörige bzw. Verwandte gesehen. Daraus resultierend könnte es passieren, wenn du handlungs- und entscheidungsunfähig bist, ein Entscheidung, die ein Angehöriger in einem solchen Fall üblicherweise in deinem Sinne treffen würde, nicht so getroffen wird.
Simple Rechtsunterschiede können etwas ausmachen. Nimm einfach mal Österreich, dort ist jeder automatisch Organspender, wenn er sich nicht dagegen ausspricht, die gegensätzliche deutsche Regelung würde man dann ignorieren.

Oder nimm etwas so simples wie die Fahrerlaubnis..........................

Danke.
Dann habe ich ja Glück, dass ich so gut wie nie ins Ausland fahre.

-jmw-
15.10.2010, 10:42
WEnn die Musel so geil auf ihre Scharia sind, warum sollen sie sie dann nicht haben?
Weil man auch in Deutschland dem Irrtum aufgesessen ist, Menschen hätten, könnten haben, sollten haben, müssten haben oder bräuchten gleiche Rechte.

Manchmal schlägt eine Restvernunft durch: Z.B. habe ich andere Rechte als das jüngste Mitglied der Familie.

Viel mehr als das ist aber nicht drin.

Irgendwann wird man von dem Quatsch wohl wieder abkommen müssen, denn es ist eine Eigenschaft von Humbug, dass er nicht ewig lang weiterbestehen kann.

sibilla
21.10.2010, 12:37
ist jetzt nicht gerade wegen scharia, aber wie deutsche gerichte urteilen, schauts euch einfach mal an:

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=3&ved=0CB8QFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.bodensee-woche.de%2Fswr-doku-das-tote-maedchen-vom-bodensee-27380%2F&rct=j&q=das%20m%C3%A4dchen%20vom%20bodensee&ei=oiHATM2WNs7Iswbv_7TQCA&usg=AFQjCNHBnwRgoRlq_RpArRNrvi92DBvFFA&cad=rja

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=4&ved=0CCIQFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.swr.de%2Fpresseservice%2Farch iv%2F2010%2F-%2Fid%3D5749182%2Fnid%3D5749182%2Fdid%3D7023456%2F 1levsdl%2Findex.html&rct=j&q=das%20m%C3%A4dchen%20vom%20bodensee&ei=oiHATM2WNs7Iswbv_7TQCA&usg=AFQjCNHQt_dtBMv0YxPXrI8EOLNaQZnzOQ&cad=rja

ohne worte

grüßle s.


wenns hier nicht paßt, bitte verschieben, hab nix anderes gefunden, danke.