PDA

Vollständige Version anzeigen : BRD: Fakt und Fiktion



direkt
03.10.2010, 14:02
Quelle: MM News 03.10.2010

In dem allgemeinen Taumel der Einheitsfeiern ist völlig untergegangen, dass die Bundesrepublik Deutschland juristisch gar nicht mehr existent ist. Das wird spätestens nach einem Blick in den Ausweis klar.

Im Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Dies mag zwar zunächst sicherlich verwunderlich erscheinen, es ist allerdings rechtlich nicht anders zu interpretieren. Ohne auf tiefere juristische Interpretationen einzugehen, wollen wir hier nur einmal auf einige Ungereimtheiten deutschen Alltagslebens aufmerksam machen – die allerdings von den meisten Deutschen bisher kaum zur Kenntnis genommen wurden. Dazu genügt zum Beispiel ein Blick auf einen deutschen Personalausweis.
http://www.mmnews.de/index.php/politik/6545-brd-fakt-und-fiktion(mehr Rechtliches: http://suboptimales.wordpress.com)


Ein recht aufschlussreicher Beitrag über die rechtliche Situation der BRD.

-jmw-
03.10.2010, 16:04
Ein recht aufschlussreicher Beitrag über
... Quatsch.

Schon der zwote Paragraph liegt einfach falsch mit dem, was er über Personalausweise sagt.

Ausserdem ist der Artikel unvollständig.
Er behauptet z.B., es gelte wieder die WRV, er belegt oder begründet es aber nicht.

Veldt
04.10.2010, 09:38
Und wieder ein "Die BRD gibt es garnicht"-Thread.

Albern wie der erste.

Nebenbei ist nicht nur der zweite Absatz falsch, schon der erste ist nicht richtig.


Im Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Dies mag zwar zunächst sicherlich verwunderlich erscheinen, es ist allerdings rechtlich nicht anders zu interpretieren.

Im Rahmen des Völkerrechtes wird das von dem Großteil der zuständigen Juristen nicht nur in der grauen Theorie anders "interpretiert".
Auch die Praxis belegt eine "andere interpretation".

Wir wissen ja, dass nur ein Leugnen der BRD so lustige Dinge wie "Rückfordern der polnisch verwalteten Teile Deutschlands" ermöglicht. (Und generell alle BRD-Verträge ungültig machen würde)... Insofern ist eure Taktik nachvollziehbar.

Leider hält sie keiner Prüfung wirklich stand und verschafft euch eher ein mildes "belächelt werden" von euren Mitmenschen.

Nach geltendem Recht ist die BRD "heute" der wiedervereinigte deutsche Staat. Das GG entspricht der Verfassung und die internationale Staatengemeinschaft erkennt uns an.

Also spart euch doch euer pseudo-juristisches Blabla, da es wahrlich unnötig ist.

Wenn ihr genug Leute findet, die die BRD auflösen wollen, und mehrheitlich ihren Staat wieder in "Deutsches Reich" umbenennen wollen... dann macht das.

Diese werdet ihr jedoch nicht finden... und eure "freien Interpretationen" werden euch dabei nicht helfen.

twoxego
04.10.2010, 09:42
Und wieder ein "Die BRD gibt es garnicht"-Thread.

Albern wie der erste.


das ist schlecht gezählt.
die gab es hier schon wie sand am meer.

FranzKonz
04.10.2010, 09:53
Quelle: MM News 03.10.2010
(mehr Rechtliches: http://suboptimales.wordpress.com)


Ein recht aufschlussreicher Beitrag über die rechtliche Situation der BRD.

Das ist mir wurscht. Da Bayern ohnehin die Sezession anstrebt, könnt Ihr mit Eurem Bund veranstalten, was Ihr wollt.

derRevisor
04.10.2010, 09:55
Das ist mir wurscht. Da Bayern ohnehin die Sezession anstrebt, könnt Ihr mit Eurem Bund veranstalten, was Ihr wollt.

Dürft ihr machen, aber nur, wenn ihr Berlin dann alleine alimentiert.

Ist es euch das wert?

-jmw-
04.10.2010, 10:44
Die Legitimität eines Staates misst sich übrigens daran, wie weit er es schafft, Frieden und Ordnung zu sichern.
Ob er dabei von Einheimischen oder Fremden, ob er demokratisch oder monarchisch, ob er zentral oder dezentral regiert wird, spielt nur insofern eine Rolle, wie all dies dabei hilft, Frieden und Ordnung zu sichern.

Ideal ist dabei freilich eine Regierung, die derart auf die Ordnungsproduktion begrenzt ist, dass sie sogar auf die Unordnung, die es mit sich bringt, eine andere ordnungsproduzierende Regierung fernzuhalten von dem Gebiete, in dem sie operiert, verzichtet.

GSch
04.10.2010, 13:22
Die Legitimität eines Staates misst sich übrigens daran, wie weit er es schafft, Frieden und Ordnung zu sichern.

Ein Staat braucht überhaupt keine Legitimität. Diesen Begriff kennt das Völkerrecht in diesem Zusammenhang gar nicht. Er muss effektiv existieren. Wo wäre denn auch die übergeordnete Instanz, die souveränen Staaten die Legitimität zu- oder auch aberkennen könnte? Es gibt keine.

Wenn etwa der Staat Afghanistan es nicht schafft, im Land für Frieden und Ordnung zu sorgen, wird er deswegen nicht illegitim. Und wenn Somalia das nicht schafft, auch nicht - nur existiert der somalische Staat faktisch überhaupt nicht mehr, wegen totalen Fehlens von Staatsgewalt. Aber wenn sich dort wieder eine effektive Regierung etablieren würde, wäre er wieder da.

-jmw-
04.10.2010, 16:40
Das Völkerrecht ist ja auch Staatenrecht und muss mithin die Legitimität von Staaten voraussetzen.
Warum sollten Staaten ein Völkerrecht betreiben, dass sie selber als illegitim erklären kann?
Wiewohl es ja Ansätze gibt dahingehend, beispielsweise in der Aufweichung edes Grundsatzes der Nichteinmischung.

#7 war aber auch kein völkerrechtliches Statement, sondern ein politisches.

Völkerrechtlich braucht der Staat keine Legitimität.
Politisch schon.
Und sie erwächst politisch aus dem Gelingen, Frieden und Ordnung zu schaffen.

Heisst: Wenn ein Staat dabei versagt, Frieden und Ordnung zu schaffen und wenn dann eine Gruppe beginnt, dies selber zu tun, dann sind ihre Handlungen legitim, nicht kriminell.

GG146
04.10.2010, 16:46
Heisst: Wenn ein Staat dabei versagt, Frieden und Ordnung zu schaffen und wenn dann eine Gruppe beginnt, dies selber zu tun, dann sind ihre Handlungen legitim, nicht kriminell.

Richtig, dementsprechend kann derjenige, der faktisch in der Lage ist, eine Volksgruppe nach aussen hin zu vertreten, rechtsverbindliche Verträge für sie schliessen, ohne dass dazu völker- und staatsrechtliche Formalien (Anerkennung des Staates durch Dritte, Ernennung einer Regierung) zwingend notwendig sind.

Insofern korrespondieren die politische und die völkerrechtliche Legitimation also miteinander.

FranzKonz
04.10.2010, 17:35
Dürft ihr machen, aber nur, wenn ihr Berlin dann alleine alimentiert.

Ist es euch das wert?

Kommt nicht in Frage, wir haben die Saupreisn lange genug durchgefüttert.

-jmw-
04.10.2010, 17:50
Es gibt eine Schnittmenge zwischen völkerrechtlicher und politischer Legitimität, ja.

NationalDemokrat
05.10.2010, 05:28
.......................blup ranzige Sahne mit Veldt.

.

Und wieder abseluter Quark, wie nicht anders zu erwarten wie von Dir und deinen 4 ähm oder 5? Hirnlosen Zombies die sich in solche Stränge einfinden und Wikipedia + RTL verblödet durch die BRD geistern.

NationalDemokrat
05.10.2010, 07:25
... Quatsch.

1) Schon der zwote Paragraph liegt einfach falsch mit dem, was er über Personalausweise sagt.

2) Ausserdem ist der Artikel unvollständig.
Er behauptet z.B., es gelte wieder die WRV, er belegt oder begründet es aber nicht.

zu1) Nein, es ist völlig richtig. "deutsch" ist keine Staatsanghörigkeit, Fakt. Das was die BRD damit macht ist ganz einfach, sie setzt Staat und Nationalität gleich nämlich so...

Staatsangehörigkeit/Nationalität: deutsch

RICHTIG wäre: Staatsanghörigkeit: BRD Nationalität: deutsch

(Anm. sagen übrigens auch die meisten Pässe die User GSCH ins Forum getragen hat, im Strang BRD GmbH aus, um diese These zu widerlegen, nur hat er es nicht bemerkt.;)) Z.B HIER:

http://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=17672&stc=1&thumb=1&d=1285612059

NATIONALITY: PAKISTANI Authority (http://www.dict.cc/englisch-deutsch/authority.html): PAKISTAN

Nun ist dies natürlich allein kein Beleg, für die NICHT Staatlichkeit der BRD.

Aber versuch mal allein dem Land Bayern mit dem Personalausweis zu belegen, dass du Deutscher Staatsangehöriger bist..;) Dafür brauchst Du einen extra Staatsausweis (beantragbar kostet 25 Euro) den die BRD auch (eigendlich nicht in Befugnis dafür) auch ausstellt. Doch belegt dieser auch NICHT DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT DER BRD..NEIN NEIN...SONDERN LEDEGLICH DAS DU DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGER BIST, nicht mehr nicht weniger.

Der eigendlich Staat der zugrunde liegt ist das Deutsche Reich mit seiner Weimarer Verfassung.

zu2) Was meinst Du was StAG in den Gesetzestexten heisst? Es sind geltende Gesetze des Deutschen Reichs nur der BRD gefällt die Namens Bezeichnung Reich nätürlich überhaupt nicht, würde ja auch zu auffällig sein, so hat man einfach das Ru davor gestrichen, so einfach ist das...es heisst RuSTAG.

Lese dir Art.146 des GG durch, muss man eine Verfassung durch eine Verfassung ablösen?

Da das 3.Reich der Nazies, ebenso wie die BRD nur eine Verwaltung des Deutschen Reichs war, war grundsätzlich mit dem Zusammenbruch des 3.Reichs die Weimarer Verfassung gültig, diese jedoch einfach durch ein neues Diktat überschrieben wurde, das GG. "Das GG seid 1949 ist doch auch vom Volk ratifiziert..nämlich durch die Länder wird jetzt der eine oder ander daher schwurbeln"..Das ist..abseluter Schwachsinn!..

Das GG war und ist genau dies was es selbst aussagte..eine NOTSTANDREGLUNG BIS ZUM TAGE X. BIS SICH DAS VOLK EINE FREIE VERFASSUNG GIBT. DOCH WAS GESCHAH 1990? Da erlosch das alte GG von 1949 in seinem Geltungbereich und somit gab es sogar auch keine BRD mehr. So geschah es, dass ein NEUES GG Geltung erlangte in dem man folgendes in die Prämbel schrieb (und der Schwachsinn auch über Wikiblödia verbreitet wird:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. Mit der Deutschen Einheit (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wiedervereinigung) am 3. Oktober (http://de.wikipedia.org/wiki/Tag_der_Deutschen_Einheit) 1990 wurde der Wortlaut der Präambel durch Grundgesetzänderung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungs%C3%A4nderung) neu gefasst.


DIESES GG WURDE ÜBERHAUPT UND NIEMALS NUR IM ANSATZ VOM VOLK RATIFIZIERT UND IST JURISTISCH UNGÜLTIG!!!!!!!!!

FAZIT: LEBEN WIR FAKTISCH IM RECHTSFREIEN RAUM...IN DEM IM EIGENDLICHEN SINN, DIE WEIMARER VERFASSUNG SPÄTESTENS SEID 1990 wieder seine Geltung erlangte weil NICHTS ANDERES SEID 1990 RECHTLICH EXTISTIERT!!!!!!!!!!!!

-jmw-
05.10.2010, 09:41
zu1) Nein, es ist völlig richtig. "deutsch" ist keine Staatsanghörigkeit, Fakt. Das was die BRD damit macht ist ganz einfach, sie setzt Staat und Nationalität gleich nämlich so...

Staatsangehörigkeit/Nationalität: deutsch

RICHTIG wäre: Staatsanghörigkeit: BRD Nationalität: deutsch
Nach welchem Masstab wäre das "richtig" bzw. wer schreibt vor, dass das so sein muss?

Vor einigen Monaten tauchte in einem anderen Forum auch diese Frage auf, wieso da "deutsch" stünde.
Eine kurze google-Suche ergab, dass es viele Staaten auf der Welt gibt, in denen
- nur eine Nationalität als Adjektiv angegeben wird (Beispiel: "albanisch"*);
- nur der Staat oder weiteren Verweis auf Nationalität und Staatsangehörigkeit ("Republik Österreich"*);
- nur die Staatsangehörigkeit als Adjektiv, nicht aber die Nationalität ("französisch"*);
- die Staatsangehörigkeit ohne Nationalität, nicht als Adjektiv ("British Citizen"*).

Die Regelung, die in der und für die Bundesrepublik gilt, stellt keine Ausnahme dar.

*(Die Beispiele sind frei gewählt und entsprechen nicht denen meiner damaligen Suche, die hab ich nicht mehr im Kopf.)


Aber versuch mal allein dem Land Bayern mit dem Personalausweis zu belegen, dass du Deutscher Staatsangehöriger bist..;) Dafür brauchst Du einen extra Staatsausweis (beantragbar kostet 25 Euro) den die BRD auch (eigendlich nicht in Befugnis dafür) auch ausstellt. Doch belegt dieser auch NICHT DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT DER BRD..NEIN NEIN...SONDERN LEDEGLICH DAS DU DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGER BIST, nicht mehr nicht weniger.

[Hier ein bisschen was ausgelassen.]


Lese dir Art.146 des GG durch, muss man eine Verfassung durch eine Verfassung ablösen?
Nicht?
Kommt Dir das tatsächlich so merkwürdig vor?

Analogie:

"Dieser Mietvertrag zwischen dem Vermieter und den Mietparteien endet an dem Tage, an dem Vermieter und Mietparteien in freier Entscheidung einen neuen Mietvertrag beschliessen."

Würdest Du daraus folgern, der erste Mietvertrag sei eigentlich garkein Mietvertrag?


Da das 3.Reich der Nazies, ebenso wie die BRD nur eine Verwaltung des Deutschen Reichs war, war grundsätzlich mit dem Zusammenbruch des 3.Reichs die Weimarer Verfassung gültig, diese jedoch einfach durch ein neues Diktat überschrieben wurde, das GG. Das GG seid 1949 ist doch auch vom Volk ratifiziert..nämlich durch die Länder wird jetzt der eine oder ander daher schwurbeln....abseluter Schwachsinn!
Die WRV galt nicht erst wieder mit dem Ende der Regierung Hitler/Dönitz, sondern galt die ganze Zeit zwischen 1933 und 1945.
Sie war nur in Teilen ausser Kraft gesetzt.
Und das blieb sie auch, weil ja die Alliierten die Regierungsgewalt übernahmen.
1949 wurde dann ein Teil Deutschlands reorganisiert als BRD;
für diese BRD galt übergangsweise ein besonderes Staatsgrundgesetz.
Dieses Staatsgrundgesetz entwickelte sich im Laufe der Zeit zur Staatsverfassung durch Akzeptanz durch das Volk.


DIESES GG WURDE ÜBERHAUPT UND NIEMALS NUR IM ANSATZ VOM VOLK RATIFIZIERT UND IST JURISTISCH UNGÜLTIG!
Du hängst da m.E. einem unnötigen Formalismus an: Du verlangst vom Volke, dass es ausdrücklich seine Zustimmung erklärt - auch dann, wenn jeder einschliesslich Dir weiss, dass faktisch eine mehrheitliche Zustimmung da ist.

Das Volk interessiert sich aber nicht dafür, dass Dir eine explizite Zustimmung wichtig ist.


FAZIT: LEBEN WIR FAKTISCH IM RECHTSFREIEN RAUM...IN DEM IM EIGENDLICHEN SINN, DIE WEIMARER VERFASSUNG SPÄTESTENS SEID 1990 wieder seine Geltung erlangte weil NICHTS ANDERES SEID 1990 RECHTLICH EXTISTIERT!
Wir stimmen nicht darin überein, was das bedeutet: "existiert".

M.E. gilt:

"Recht" ist kein Gegenstand.
"Staat" ist kein Gegenstand.
"Recht", "Staat" sind Abstrakta;
"Staat" zeigt sich im Verhalten von Menschen.
Auf Grundlage des GG werden Dinge getan, auf Grundlage der WRV nicht.
Du kannst gegen diverse Gesetze des Deutschen Reiches verstossen, ohne belangt zu werden dafür.
Du wirst aber häufig belangt, wenn Du gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschlands verstösst.
Wo ist die WR also "Staat" im Sinne bspw. der klassischen Definition als territorialer Gewaltmonopolist?

Sowohl BR als auch WR gibt es nur in den Köpfen derer, die daran glauben, allein, nur die BR entfaltet Wirkung, die WR nicht.
Damit ist die BRD hier "Staat", die Weimarer Republik oder sonstwas nicht - dies in einem faktischen und soziologischen Sinne.

-jmw-
05.10.2010, 09:52
Und wo die WRV erwähnt wurde:

Kann mir jemand bitte deren in den Beiträgen häufig vorausgesetzte legitime Geltung begründen?

NationalDemokrat
05.10.2010, 10:28
@ jmw

Nach welchem Masstab wäre das "richtig" bzw. wer schreibt vor, dass das so sein muss?

Nach welchem Masstab gilt für Deutschland das die Nation der Staat ist?


Analogie:

"Dieser Mietvertrag zwischen dem Vermieter und den Mietparteien endet an dem Tage, an dem Vermieter und Mietparteien in freier Entscheidung einen neuen Mietvertrag beschliessen."

Um bei deine Analogie zu bleiben....Dies würde voraussetzen das der Mietvertrag(Verfassung) bei Beginn als solcher gekennzeichnet war, gewollt und so gültig war. Der Mietvertrag (GG) war aber nie ein Mietvetrag (Verfassung).

Die WRV galt nicht erst wieder mit dem Ende der Regierung Hitler/Dönitz, sondern galt die ganze Zeit zwischen 1933 und 1945.
Sie war nur in Teilen ausser Kraft gesetzt.

Das stimmt.

Und das blieb sie auch, weil ja die Alliierten die Regierungsgewalt übernahmen.
Und bis heute indirekt ausführen. Sie haben sich 1990 ledeglich der Haftung entzogen.

1949 wurde dann ein Teil Deutschlands reorganisiert als BRD;
für diese BRD galt übergangsweise ein besonderes Staatsgrundgesetz.

Ja.

Dieses Staatsgrundgesetz entwickelte sich im Laufe der Zeit zur Staatsverfassung durch Akzeptanz durch das Volk.

Es wird aus einem Staatsgrundgesetz noch lange keine Verfassung nur weil das Volk bisher (Entschuldigung) zu Blöde ist oder war, den Unterschied zu erkennen und sich zu bewegen eine Verfassung zu fordern.

Du hängst da m.E. einem unnötigen Formalismus an: Du verlangst vom Volke, dass es ausdrücklich seine Zustimmung erklärt - auch dann, wenn jeder einschliesslich Dir weiss, dass faktisch eine mehrheitliche Zustimmung da ist.

Ich bezweifle das eine Zustimmung da ist, wen der Bürger um die Folgen wüste nicht eine Verfassung zu haben, sondern nur ein GG, welches keinen Geltungsbereich besitzt.

Das Volk interessiert sich aber nicht dafür, dass Dir eine explizite Zustimmung wichtig ist.

Ich stehe damit NICHT allein.

Auf Grundlage des GG werden Dinge getan, auf Grundlage der WRV nicht.

Richtig, z.B Menschrechtsverletzungen. Man nehme z.B nur einmal die Inhaftierung von Schuldnern.....Nach Völkerrecht ist die BRD mit dieser Ausdehnung von Recht auf Basis des GG der einzige Staat der Völkerrechtswidrig Menschen inhaftiert. Diese Menschen sich aber nicht wehren können, weil die eigendlich universellen Menschenrechte hier in der BRD willkürlich gehandhabt werden, weil jedes Gericht in der BRD..Partei ist.

Du wirst aber häufig belangt, wenn Du gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschlands verstösst. Du kannst gegen diverse Gesetze des Deutschen Reiches verstossen, ohne belangt zu werden dafür.

Die Gesetze des Deutschen Reichs sind das gültige Recht der BRD, nur "darf" die BRD diese wilkürlich auslegen so ohne Verfassung.

.................................................. .................................................. ............

Und wo ich so nett war die meisten deiner Fragen zu beantworten, wirst Du mir mit Sicherheit eine einzige Frage beantworten können bitte:

Wo gilt (Geltungsbereich nach Art.23) das GG?

-jmw-
05.10.2010, 11:55
Nach welchem Masstab gilt für Deutschland das die Nation der Staat ist?
Gute Frage!
Ich weiss es nicht.
Du?


Um bei deine Analogie zu bleiben....Dies würde voraussetzen das der Mietvertrag(Verfassung) bei Beginn als solcher gekennzeichnet war, gewollt und so gültig war. Der Mietvertrag (GG) war aber nie ein Mietvetrag (Verfassung).
Das ist richtig.
Es handelt sich mehr um einen einem Mietvertrag gleichwertigen Vertrag, bspw. einen Wohnrechtsüberlassungsvertrag odgl.
Hatte selber mal sowas: Hab zur Untermiete gewohnt und dabei per Handschlag einfach vom Vormieter übernommen bzw. dessen Miete weitergezahlt. Rechtlich gesehen war nicht ich Mieter, sondern er (bzw. sie); faktisch gesehen war aber ich es und Veränderungen der Mietbedingungen hätten (wieder faktisch) mit mir besprochen werden müssen.

Die WRV galt nicht erst wieder mit dem Ende der Regierung Hitler/Dönitz, sondern galt die ganze Zeit zwischen 1933 und 1945.
Sie war nur in Teilen ausser Kraft gesetzt.


Es wird aus einem Staatsgrundgesetz noch lange keine Verfassung nur weil das Volk bisher (Entschuldigung) zu Blöde ist oder war, den Unterschied zu erkennen und sich zu bewegen eine Verfassung zu fordern.
Nicht?
Sagt wer?
Wenn Du sagst, es käme quasi auf die Aufklärung der Bevölkerung an - kann diese Argumentation nicht auch anders verwandt werden?
Bspw. könnte ein Marxist-Leninist ja sagen, selbst eine vom Volke frei beschlossene Verfassung sei eigentlich nicht gültig, solange die Mehrheit ein "falsches Bewusstsein" habe und deshalb nur eine "bürgerliche", aber keine sozialistische Verfassung verabschiede.

Mithin musst Du behaupten, dass das Volk derzeit "zu blöde" sei und dass es genau dann nicht mehr "blöd" sei, wenn es täte, was Du forderst.
Warum aber soll gerade Dein Verständnis von Blödheit und Nichtblödheit hier gelten?
Und was soll das das Volk interessieren?
Ist das Volk immer dann "zu blöd",. wenn's grad nicht tut, was Dir passt?
Umgekehrt könnte ja auch das Volk behaupten, Du seist "zu blöd"...

Nicht sehr einfach, dies alles!


Ich bezweifle das eine Zustimmung da ist, wen der Bürger um die Folgen wüste nicht eine Verfassung zu haben, sondern nur ein GG, welches keinen Geltungsbereich besitzt.
Und ich bezweifle, dass eine frei verabschiedete Verfassung ein staatliches Währungsmonopol vorsähe, wenn alle Bürger von der Richtigkeit der Ansichten der "österreichischen Schule" der Nationalökonomie überzeugt wären.

Sollte ich daraus Deiner Ansicht nach folgern, dass eine Verfassung, die eben doch eine Zentralbank vorsieht, "unfrei" ist und eigentlich illegitim, weil die Bürger damit gegen ihre objektiven Interessen handeln?

Soll heissen: Es klingt so, als würdest Du Zustimmung zum Grundgesetze nur dann akzeptieren, wenn jemand mit Dir einig wäre über die Folgen - was aber dazu führen müsste, dass er das Grundgesetz ablehnt.
Du setzt also voraus, dass man nicht dem Grundgesetze deshalb zustimmen kann, weil man schlichtweg anderer Ansicht ist über vermeintliche Folgen.

Die Bürger sind aber mehrheitlich anderer Ansicht;
und sie stimmen mehrheitlich dem Grundgesetze zu.

Vom demokratischen Standpunkte aus kommste da nur schwer raus!

[Hier a bissl was ausgelassen.]


Und wo ich so nett war die meisten deiner Fragen zu beantworten, wirst Du mir mit Sicherheit eine einzige Frage beantworten können bitte:
Wo gilt (Geltungsbereich nach Art.23) das GG?
Der Artikel 23 Grundgesetz behandelt nicht den Geltungsbereich des Grundgesetzes, sondern die Europäische Union.

NationalDemokrat
05.10.2010, 12:04
Gute Frage!
...................(kurfristig gekürzt gehen wir gleich drauf ein)...........


Der Artikel 23 Grundgesetz behandelt nicht den Geltungsbereich des Grundgesetzes, sondern die Europäische Union.

Mh ah ja? Und wo finde ich den den Artikel der beschreibt wo das GG also die Verfassung der BRD anwendbar ist, weil gilt? War ja mal der Artikel 23 nicht wahr?

-jmw-
05.10.2010, 12:24
Einen solchen Artikel gibt es nicht mehr.

Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ergibt sich jetzt nur noch aus (1) der Präambel, (2) dem Sinngehalt des Grundgesetzes und (3) dem Hausverstand.

NationalDemokrat
05.10.2010, 12:31
Einen solchen Artikel gibt es nicht mehr.


Danke, BRD ade also. Es existiert kein Staat BRD. damit können wir uns also auch die Indizien wo jeder Schwachmat eigendlich selbst drauf kommen könnte warum in seinem Personalausweis nur deutsch steht sparen.

Was bleibt ist also...unterwerfen wir uns zukünftig der EU "Verfassung" die auch nicht von den Völkern ratifiziert werden wird, weil man es nicht dazu kommen lassen will, und damit geben wir dann ein paar Regierungschefs die Diktatur in die Hand die für über 500 Millionen Menschen bestimmen dürfen, inklusive Todestrafe und Erschiessungskommandos bei Widerstand?!

Oder aber wählen wir eine Verfassung und lassen Deutschland als eigenständigen Nationalstaat wieder aufleben?

Veldt
05.10.2010, 13:24
Und wieder abseluter Quark, wie nicht anders zu erwarten wie von Dir und deinen 4 ähm oder 5? Hirnlosen Zombies die sich in solche Stränge einfinden und Wikipedia + RTL verblödet durch die BRD geistern.

"Mr. Youtube" hat gesprochen :hihi:

direkt
05.10.2010, 14:24
Quelle: deutschland-heute
BRD existiert rechtlich nicht mehr !!

Alle die noch nie etwas davon gehört haben, dürften jetzt ein wenig geschockt sein. Es handelt sich hier jedoch nicht um irgendwelche abstrakte Verschwörungstheorien, sondern alle meine Argumente und Beispiele kann ich mit Beweisen aus der Politik, Geschichte und der Gesetzgebung belegen. Bevor die ersten Stimmen ein „der ist doch rechtsradikal“ brüllen möchte ich sie höflichst darum, bitten weiter zu lesen. Das hier ist keine Nazi Propaganda. Bitte denken Sie daran, dass das „Deutsche Reich“, welches ich hier öfters erwähnen, werde nicht gleichzusetzen ist mit Hitler. Das Deutsche Reich besteht seit dem 19JH (ab 1800 !!!) und Adolf Hitler regierte dieses nur etwas….
http://www.deutschland-heute.de.tl/Existiert-die-BRD-noch-f-.htm
Mehr im Link: Vielleicht hilft ja dieser Aufsatz von SiegfriedLangheim@web.de weiter.

Die BRD und BRDDR war noch nie Staat, bestenfalls eine BRDDR-AG die Siegermächte (Besatzungsmächte) des Zweiten Weltkriegs gewährleisten den politisch Verantwortlichen Ihren Status mit allen Mitteln.
Deshalb sind die Dinge so, wie sie sind!
Ich glaube der Leidensdruck unter den Deutschen ist noch nicht stark genug, erst wenn es in Deutschland wieder12 Millionen Arbeitslose gibt, und die echten Deutschen hungern müssen, werden die Menschen diese Berliner USA-Statthalter zum Teufel jagen.
Und was die Justiz betrifft, die wird von fremden Mächten gesteuert und ist zudem von den 68er durchsetzt.

-jmw-
05.10.2010, 16:04
Danke, BRD ade also.
Warum folgt aus dem einen das andere?
Wer schreibt denn vor, dass in der Verfassung ein Geltungsbereich zu stehen habe?
Und: Ist das bei allen modernen Verfassungen auf der Welt so, schon immer?
Haste das mal überprüft?


Es existiert kein Staat BRD.
Wer haut Dir denn auf's Maul, wenn Du keine Steuern zahlst?
Der Weihnachtsmann?


Was bleibt ist also...unterwerfen wir uns zukünftig der EU "Verfassung" die auch nicht von den Völkern ratifiziert werden wird, weil man es nicht dazu kommen lassen will, und damit geben wir dann ein paar Regierungschefs die Diktatur in die Hand die für über 500 Millionen Menschen bestimmen dürfen, inklusive Todestrafe und Erschiessungskommandos bei Widerstand?!

Oder aber wählen wir eine Verfassung und lassen Deutschland als eigenständigen Nationalstaat wieder aufleben?
Nur so aus Neugier: Wenn eine Mehrheit der Deutschen sich per Volksentscheid für Variante 1 entschiede, fändest Du das i.O.?

Und wenn eine Mehrheit der Deutschen sich bei Variante 2 für eine Neuverabschiedung des Grundgesetzes entschiede, fändest Du das i.O.?

(Btw: D war nie in seiner Geschichte ein eigenständiger Nationalstaat. Irgendein Teil hat immer gefehlt.)

GSch
05.10.2010, 17:15
Das was die BRD damit macht ist ganz einfach, sie setzt Staat und Nationalität gleich nämlich so...

Staatsangehörigkeit/Nationalität: deutsch

RICHTIG wäre: Staatsanghörigkeit: BRD Nationalität: deutsch

(Anm. sagen übrigens auch die meisten Pässe die User GSCH ins Forum getragen hat, im Strang BRD GmbH aus, um diese These zu widerlegen, nur hat er es nicht bemerkt.;)) Z.B HIER:

NATIONALITY: PAKISTANI Authority (http://www.dict.cc/englisch-deutsch/authority.html): [B]PAKISTAN

Na, genau so muss es doch auch sein.

Ausstellender Staat: Islamische Republik Pakistan / Bundesrepublik Deutschland
Staatsangehörigkeit: pakistanisch / deutsch.

Merke: hier werden nur Sachen gleichgesetzt, die auch gleich sind. Dass der englische Begriff Nationality per gesetzlicher Definition gleich dem deutschen Staatsangehörigkeit ist, habe ich dir schon mal früher mit viel Geduld beizubringen versucht.

GSch
05.10.2010, 17:16
Lese dir Art.146 des GG durch, muss man eine Verfassung durch eine Verfassung ablösen?

Nein. Aber man kann. Da steht ja kein Befehl oder Aufruf.

GSch
05.10.2010, 17:19
Mh ah ja? Und wo finde ich den den Artikel der beschreibt wo das GG also die Verfassung der BRD anwendbar ist, weil gilt? War ja mal der Artikel 23 nicht wahr?

Es bedarf keines solchen Artikels, weil es ja unmittelbar einleuchtend ist (oder sein sollte). Wie lautet nochmal der Titel des ganzen Opus? ... Ach ja. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird schwerlich in Spanien gelten.

Rowlf
05.10.2010, 17:26
Lese dir Art.146 des GG durch, muss man eine Verfassung durch eine Verfassung ablösen?


Nein, aber man kann



Das GG war und ist genau dies was es selbst aussagte..eine NOTSTANDREGLUNG BIS ZUM TAGE X. BIS SICH DAS VOLK EINE FREIE VERFASSUNG GIBT.


Das steht im Grundgesetz nicht.



DOCH WAS GESCHAH 1990? Da erlosch das alte GG von 1949 in seinem Geltungbereich und somit gab es sogar auch keine BRD mehr. So geschah es, dass ein NEUES GG Geltung erlangte in dem man folgendes in die Prämbel schrieb (und der Schwachsinn auch über Wikiblödia verbreitet wird:


Auch das stimmt nicht.



DIESES GG WURDE ÜBERHAUPT UND NIEMALS NUR IM ANSATZ VOM VOLK RATIFIZIERT UND IST JURISTISCH UNGÜLTIG!!!!!!!!!


Natürlich wurde es ratifiziert. Du hast die parlamentarische Demokratie anscheinend nicht im Ansatz verstanden. Vertretungsanspruch ist da das Zauberwort.

Mich würde mal interessieren, wie du dir die Bildung einer neuen Verfassung vorstellen würdest.

Du darfst dabei auch ruhig ohne Capslock schreiben. :)

GSch
05.10.2010, 19:56
Du darfst dabei auch ruhig ohne Capslock schreiben.

Überfordere ihn nicht.

-jmw-
05.10.2010, 21:17
Nur nebenbei, am Rande und der Vollständigkeit halber:

Eigentlich existieren Staaten überhaupt nicht, nur Staazis, die staazimässig denken, reden, Dinge tun.

Rowlf
05.10.2010, 21:20
Nur nebenbei, am Rande und der Vollständigkeit halber:

Eigentlich existieren Staaten überhaupt nicht, nur Staazis, die staazimässig denken, reden, Dinge tun.

Natürlich :D

NationalDemokrat
06.10.2010, 00:06
@Rowlf

Nein, aber man kann

Sagt wer Du? Das sagen die, die "Regierungsbeauftragt sind und lügen dabei dem Volk in die Tasche.



Das steht im Grundgesetz nicht.

Video (http://www.youtube.com/watch?v=gWklZtdjhS0) Natürlich ist dies die Wahrheit, deshalb ja der Art.146!!!!!!

Auch das stimmt nicht.

Natürlich stimmt dies, "Jedes Gesetz welches KEINEN Geltungbereich hat ist nichtig". Ab Minute 6 (http://www.youtube.com/watch?v=lGzt-gD7efc)

Natürlich wurde es ratifiziert. Du hast die parlamentarische Demokratie anscheinend nicht im Ansatz verstanden. Vertretungsanspruch ist da das Zauberwort.

1. Eine "Verfassung" - GG die auf die Haager Landkriegsordnung aufbaut, da kann das so nicht stimmen. 2. Und wo Partein entschieden haben das, das so sein soll und einfach schreiben das Volk hätte das GG ratifiziert ist dies falsch und macht keine Verfassung. Und 3. waren dies damals keine vom Volk gewählten Vertreter sondern von den Aliierten sondierte Vertreter.


Mich würde mal interessieren, wie du dir die Bildung einer neuen Verfassung vorstellen würdest.

Die Bildung der neuen Verfassung geschieht durch Einberufung einer Nationalversammlung mit anschliessendem Volksentscheid. Die Basis solte meiner Meinung nach die Weimarer Verfassung bilden, weil alle deutschen Gesetze darauf ruhen.

klartext
06.10.2010, 00:11
Richtig, dementsprechend kann derjenige, der faktisch in der Lage ist, eine Volksgruppe nach aussen hin zu vertreten, rechtsverbindliche Verträge für sie schliessen, ohne dass dazu völker- und staatsrechtliche Formalien (Anerkennung des Staates durch Dritte, Ernennung einer Regierung) zwingend notwendig sind.

Insofern korrespondieren die politische und die völkerrechtliche Legitimation also miteinander.

Ein Staat besteht aus Staatsgebiet und Staatsvolk. Beides muss vorhanden sein. Ein Volksgruppe zu sein, genügt deshalb nicht.

NationalDemokrat
06.10.2010, 00:24
@jmw

Warum folgt aus dem einen das andere?

Eine Prämbel hat keinen Gesetzescharakter, diese schon gar nicht.

Wer schreibt denn vor, dass in der Verfassung ein Geltungsbereich zu stehen habe?

Ein Gesetzestext ohne Geltungsberich ist nichtig.


Und: Ist das bei allen modernen Verfassungen auf der Welt so, schon immer?
Haste das mal überprüft?

"Moderne" Verfassungen?


Wer haut Dir denn auf's Maul, wenn Du keine Steuern zahlst?
Der Weihnachtsmann?

Die BRD, weil Sie die Gewalt ausübt..Diese Frage stellt sich aber nicht, sondern aber ob diese Gewaltausübung auf Recht basiert und das tut Sie eben nicht.


Nur so aus Neugier: Wenn eine Mehrheit der Deutschen sich per Volksentscheid für Variante 1 entschiede, fändest Du das i.O.?

Variante1? Also alles dabei belassen wie es ist? Nein, dass wäre fatal.

Und wenn eine Mehrheit der Deutschen sich bei Variante 2 für eine Neuverabschiedung des Grundgesetzes entschiede, fändest Du das i.O.?

Sofern diese den wirklich wie die Prämbel aussagt, vom Volk per Volksentscheid ratifiziert werden würde....Ich gehe dabei jedoch davon aus das, dass Volk mit Sicherheit dem jetzigen Art.23 NICHT zustimmt und einen Geltungsberreich beschliesst, womit dann wieder Recht in Deutschland herrscht.

NationalDemokrat
06.10.2010, 00:28
Es bedarf keines solchen Artikels, weil es ja unmittelbar einleuchtend ist (oder sein sollte). Wie lautet nochmal der Titel des ganzen Opus? ... Ach ja. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird schwerlich in Spanien gelten.

:)) Jetzt willst Du aber jeden hier verarschen. Natürlich muss dort definiert sein, den was bitte ist den jetzt die BRD? Wo steht den das in deinem GG? OHNE GELTUNGSBEREICH sind Gesetztexte nichtig.

NationalDemokrat
06.10.2010, 01:29
Die Polizei bittet um Hilfe


http://www.youtube.com/watch?v=BR57X20WxwI&feature=related

Veldt
06.10.2010, 05:46
:)) Jetzt willst Du aber jeden hier verarschen. Natürlich muss dort definiert sein, den was bitte ist den jetzt die BRD? Wo steht den das in deinem GG? OHNE GELTUNGSBEREICH sind Gesetztexte nichtig.

Dein juristisches Mangelwissen ist echt erstaunlich.

http://www.lexexakt.de/glossar/geltungsbereichgg.html

Soviel zum Geltungsbereich. Das du es natürlich anders siehst, sei unbenommen. Dennoch liegst du rein "praktisch" betrachtet derart im Unrecht, dass dir schon schwindelig werden müsste.



Die Polizei bittet um Hilfe


http://www.youtube.com/watch?v=BR57X20WxwI&feature=related

Greift hier § 132 StGB, oder doch noch Art.5.3 GG ??

NationalDemokrat
06.10.2010, 05:56
@Veldt

Dein juristisches Mangelwissen ist echt erstaunlich.
Soviel zum Geltungsbereich.

Hat die Prämbel Gesetzescharakter?:))

Im übrigen soltest Du besser im Original nachlesen... den dies war der alte Art.23, den du herangezogen hast...der Geltungsbereich wurde entfernt:
http://dejure.org/gesetze/GG/23.html



Greift hier § 132 StGB, oder doch noch Art.5.3 GG

Weder noch, das Video wurde bereits wegen "angeblicher Urheberrechtsverletzung einmal entfernt/ZENSIERT. Nur bleibt dann die Frage, wen ein Urheberrecht verletzt wurde....ist das Video dann nicht bare Münze?

Kann man sehen wie man will, ich kann dir versichern (auch aus meinem privaten Umfeld..die Polizei oder sagen wir Polizei "Beamte" wissen immer mehr um dieses Unrecht auf welches die BRD aufbaut, gib dir also keine Mühe du hast es mit mir nicht mit einem radikal Skin zu tun..sondern mit jemanden der genau weiss was er verbreitet.

Einen guten Tag wünsche ich Dir noch.

-jmw-
06.10.2010, 11:48
Die Bildung der neuen Verfassung geschieht durch Einberufung einer Nationalversammlung mit anschliessendem Volksentscheid. Die Basis solte meiner Meinung nach die Weimarer Verfassung bilden, weil alle deutschen Gesetze darauf ruhen.
Die ganze G'schicht wird dadurch aber nicht wirklich legitimer, auch wenn Du das denken musst, wegen weil ja Nazionaldemokröte.

(2. Feststellung grundsätzlicher Art.)

-jmw-
06.10.2010, 11:59
Eine Prämbel hat keinen Gesetzescharakter, diese schon gar nicht.
Ein Gesetzestext ohne Geltungsberich ist nichtig.
Ist das Deine Meinung oder sachlogisch notwendig oder juristische opinio communis oder...?


"Moderne" Verfassungen?
"Modern" im Gegensatz z.B. zu den Zwölftafelgesetzen oder der 17-Artikel-Verfassung Japans aus der Mitte des ersten Jahrtausends u.Z.


Die BRD, weil Sie die Gewalt ausübt. Diese Frage stellt sich aber nicht, sondern aber ob diese Gewaltausübung auf Recht basiert und das tut Sie eben nicht.
Eben, die BRD übt Gewalt aus.
Und noch mehr: Sie beansprucht und verteidigt erfolgreich ein Monopol auf physische Gewaltsamkeit in diesem Teil Mitteleuropas.
Sie ist also der hiesiger Gewaltmonopolist und damit Staat.

Rechtens ist ihre Gewaltausübung immer dann, wenn sie dadurch mehr Frieden und Ordnung produziert, als sie Unfrieden und Unordnung provoziert.


Variante1? Also alles dabei belassen wie es ist? Nein, dass wäre fatal.
Nein, Variante 1 meint eine vollständige und totale Europäisierung Deutschlands.

GG146
06.10.2010, 12:26
Ein Staat besteht aus Staatsgebiet und Staatsvolk. Beides muss vorhanden sein. Ein Volksgruppe zu sein, genügt deshalb nicht.

Sicher, sonst wäre ja auch die faktische Vertretung nicht möglich. Ich meinte mit meinem Beitrag die faktische Vertretung eines de facto vorhandenen Staatswesens, die völkerrechtlich wirksam auch ohne die internationale Anerkennung des Staates und ohne eine formelle Einsetzung der Vertreter als Regierung durch ein Parlament o. ä. Verträge schliessen und Rechte und Pflichten für die Volksgruppe bzw. einen künftigen Staat begründen kann.

Übrigens hat am 3. Oktober jemand ein Transparent mit der Forderung einer Verfassung nach Artikel 146 GG am Brandenburger Tor ausgerollt, den hat die Polizei aber schnell verscheucht:

http://www.youtube.com/watch?v=XPvbrEfo7Zc&feature=player_embedded

http://www.mmnews.de/index.php/etc/6547-deutschland-ohne-verfassung

Veldt
06.10.2010, 12:42
@Veldt

Dein juristisches Mangelwissen ist echt erstaunlich.
Soviel zum Geltungsbereich.

Hat die Prämbel Gesetzescharakter?:))

Im übrigen soltest Du besser im Original nachlesen... den dies war der alte Art.23, den du herangezogen hast...der Geltungsbereich wurde entfernt:
http://dejure.org/gesetze/GG/23.html

Hm, ja, das ist der alte Art.23, direkt dadrunter steht dann aber wie sich der heutige Geltungsbereich definiert.
Und ja, hier ist die Präambel als definierender Rahmen durchaus dem Gesetz zugehörig.
Das der neue Art.23 einen anderen Inhalt hat, verändert daran garnichts.
]



Greift hier § 132 StGB, oder doch noch Art.5.3 GG

Weder noch, das Video wurde bereits wegen "angeblicher Urheberrechtsverletzung einmal entfernt/ZENSIERT. Nur bleibt dann die Frage, wen ein Urheberrecht verletzt wurde....ist das Video dann nicht bare Münze?

Kann man sehen wie man will, ich kann dir versichern (auch aus meinem privaten Umfeld..die Polizei oder sagen wir Polizei "Beamte" wissen immer mehr um dieses Unrecht auf welches die BRD aufbaut, gib dir also keine Mühe du hast es mit mir nicht mit einem radikal Skin zu tun..sondern mit jemanden der genau weiss was er verbreitet.

Einen guten Tag wünsche ich Dir noch.

Öhm, dir ist bewusst, dass ich mich weder mit dem StGB-Paragraphen, noch mit dem GG-Artikel auf so etwas läppsches wie "Urheberrechtsverletzung" bezog?

Aber ok, dann nehme ich dich einfach mal ernst... da dies Video offensichtlich NICHT von der Polizei stammt, aber Art.5.3 GG nicht greift... wie rechtfertigt sich dann dieser Verstoß ?

Und erspare uns deine versteckten Prophezeihungen ... auch das hatten wir oft genug. Achja, "Polizeibeamte" haben im Schnitt wohl eine korrektere juristische Lesart als du sie hier an den Tag legst.

Veldt
06.10.2010, 12:43
Sicher, sonst wäre ja auch die faktische Vertretung nicht möglich. Ich meinte mit meinem Beitrag die faktische Vertretung eines de facto vorhandenen Staatswesens, die völkerrechtlich wirksam auch ohne die internationale Anerkennung des Staates und ohne eine formelle Einsetzung der Vertreter als Regierung durch ein Parlament o. ä. Verträge schliessen und Rechte und Pflichten für die Volksgruppe bzw. einen künftigen Staat begründen kann.

Übrigens hat am 3. Oktober jemand ein Transparent mit der Forderung einer Verfassung nach Artikel 146 GG am Brandenburger Tor ausgerollt, den hat die Polizei aber schnell verscheucht:

http://www.youtube.com/watch?v=XPvbrEfo7Zc&feature=player_embedded

http://www.mmnews.de/index.php/etc/6547-deutschland-ohne-verfassung

So einer lief in Bremen auch rum... mit Steinar-Pulli und Reichsflagge.... der durfte dann aber auch nicht auf den Festplatz ;)

NationalDemokrat
06.10.2010, 14:22
@Veld

Hm, ja, das ist der alte Art.23, direkt dadrunter steht dann aber wie sich der heutige Geltungsbereich definiert.
Und ja, hier ist die Präambel als definierender Rahmen durchaus dem Gesetz zugehörig.
Das der neue Art.23 einen anderen Inhalt hat, verändert daran garnichts.

Die Prämbel bzieht sich hinsichtlich des Geltungsbereichs auf welchen Artikel? Man sieht...Du kapierst überhaupt GAR NICHTS...........

Öhm, dir ist bewusst, dass ich mich weder mit dem StGB-Paragraphen, noch mit dem GG-Artikel auf so etwas läppsches wie "Urheberrechtsverletzung" bezog?

Du kannst Dir mit dem GG die Wände tapezieren. Mit dem StgB ebenfalls auf rechtlicher Basis..aber das ist juristische Kleinspielerei zwischen Realität also ausführender Gewalt und ob Recht, Recht ist......worauf ich hinaus wolte, dass es dir natürlich frei steht die Echtheit des Videos anzuzweifeln...BEWEISEN KANNST DU ÜBERHAUPT GAR NICHTS, so wie ich beweisen könnte das, dass Video echt ist. Also schwafel nichts von ungerechtfertigt oder Straftatbestand, wen Du deine Behauptung nicht beweisen kannst das, dass Video falsch ist. (Wobei das auch noch eher untergeordnete Rolle spielt wen man sieht, welche Reaktionen es auslöst.)

GG146
06.10.2010, 14:29
So einer lief in Bremen auch rum... mit Steinar-Pulli und Reichsflagge.... der durfte dann aber auch nicht auf den Festplatz ;)

Der Typ in dem Video ist aber äusserlich nicht als Rechter erkennbar und er sagt, dass er keiner Partei angehöre. Die vorgetragenen politischen Inhalte sind auch nicht eindeutig rechts einzuordnen.

Veldt
06.10.2010, 15:47
@Veld

Hm, ja, das ist der alte Art.23, direkt dadrunter steht dann aber wie sich der heutige Geltungsbereich definiert.
Und ja, hier ist die Präambel als definierender Rahmen durchaus dem Gesetz zugehörig.
Das der neue Art.23 einen anderen Inhalt hat, verändert daran garnichts.



Die Prämbel bzieht sich hinsichtlich des Geltungsbereichs auf welchen Artikel? Man sieht...Du kapierst überhaupt GAR NICHTS...........





Du weichst ab. Der Geltungsbereich ergibt sich, wie in dem Link beschrieben, heute u.a. aus der Präambel. Und nebenbei steht da nirgends "die Präambel bezieht sich auf Art. x.... muss sie auch nicht, ist sie doch die Präambel...



Öhm, dir ist bewusst, dass ich mich weder mit dem StGB-Paragraphen, noch mit dem GG-Artikel auf so etwas läppsches wie "Urheberrechtsverletzung" bezog?

Du kannst Dir mit dem GG die Wände tapezieren. Mit dem StgB ebenfalls auf rechtlicher Basis..aber das ist juristische Kleinspielerei zwischen Realität also ausführender Gewalt und ob Recht Recht ist......worauf ich hinaus wolte, dass es dir natürlich frei steht die Echtheit des Videos anzuzweifeln...BEWEISEN KANNST DU ÜBERHAUPT GAR NICHTS
Hm, du willst nicht allen ernstens behaupten, es gäbe die Vermutung, das Video seie "echt" ? Also ein "offizielles "Warnvideo" von der Polizei" ? :hihi: :hihi:

Ok, dann gibt mir mal einen Ansprechpartner, oder die veröffentlichende Diensstelle. Oh... stimmt... gibt es nicht.
Die Polizei veröffentlicht NICHTS im Namen der Polizei als Organ, ohne einen rekonstruierbaren Ansprechpartner. Rein Formal ist die "Echtheit" also mehr als Unwahrscheinlich. Mal vom "Inhalt" ganz zu schweigen :)) .
Dir ist klar, dass ein Beamter, der die Legitimation seines Dienstherren als nichtig deklariert, per eigener Definition direkt ohne Arbeit ist?

Aber unabhängig davon ist es lustig, dass du in einer Tour per GG etc deine Thesen versuchst zu untermauern. Wenn ein anderer dies tut, ist selbiges jedoch egal :hihi:


, so wie ich bewiesen könnte das, dass Video echt ist. Also schwafel nichts von ungerechtfertigt oder Straftatbestand wen Du deine Behauptung nicht beweisen kannst das, dass Video falsch ist. ((Wobei das auch noch eher untergeordnete Rolle spielt wen man sieht, welche Reaaktionen es auslöst.)

Und nebenbei... man merkt, welche juristischen Kenntnisse du hast :hihi:
Für eine Anzeige bräuchte ich keine Beweise... und die Polizei würde ca. 2 min. brauchen, um die Echtheit zu prüfen :))

Aber ich helfe dir mal, der Mensch, der hier veröffentlichte, wird sich wohl auf Art. 5.3. berufen. Und möglicherweise auch Recht bekommen. Erstaunlich, dass du nur einzelne Paragraphen zu kennen scheinst.

Und hey, die Reaktionen sind doch lustig ;)

Achja.. ich habe vergessen, dass die Polizei sich natürlich ausschließlich über Youtube an die Öffentlichkeit wendet :D

Veldt
06.10.2010, 15:48
Der Typ in dem Video ist aber äusserlich nicht als Rechter erkennbar und er sagt, dass er keiner Partei angehöre. Die vorgetragenen politischen Inhalte sind auch nicht eindeutig rechts einzuordnen.

Ich bezog mich auch auf deren gemeinsame Forderung.

NationalDemokrat
06.10.2010, 15:58
Du weichst ab. Der Geltungsbereich ergibt sich, wie in dem Link beschrieben, heute u.a. aus der Präambel. Und nebenbei steht da nirgends "die Präambel bezieht sich auf Art. x.... muss sie auch nicht, ist sie doch die Präambel...



lol Bist Du ein Idiot.:))

Zum Rest kein Kommentar mehr. (Wurde doch im Video klar, dass es KEIN amtlicher Aufruf sei, na egal)

direkt
06.10.2010, 16:58
Ist die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat?.
So wird es uns seit 1990 hypnotisch eingetrichtert, und beinahe jedermann glaubt es. Der Buchautor Ralf Hill in, seinem neuen Buch „Das Deutschland Protokoll“ behauptet jedenfalls, dass die BRD kein souveräner Staat, sondern ein weiterhin fortbestehendes besatzungsrechtliches Mittel der Alliierten und Deutschland noch immer unter mittelbarem Kriegsrecht steht., die Amerikanische American Free press schrieb am 7. Oktober 2002: Ironischerweise ist Deutschland keine souveräne Nation, ohne Friedensvertrag und mit über 70.000 amerikanischen Besatzungstruppen noch immer auf seinem Boden: Die USA und Großbritannien könnten die Bundestagswahl annullieren unter Deutschlands tatsächlicher Verfassung, dem Londoner Abkommen vom 8.August 1945, man fragt sich, warum sich die bundesdeutsche Politik weiterhin nach US-Vorgaben ausrichtet, weshalb wir einen Personalausweis und keinen PERSONENAUSWEIS besitzen! Aber, wessen Personal sind wir? Und sicher haben Sie auf Ihrem Bundespersonalausweis schon lange den gehörnten Teufel den Baphomet entdeckt und kennen seine Bedeutung. Warum haben wir denn einen stilisierten Bundesadler mi einem Kreuz das auf dem Kopf steht das Zeichen des Antichristen. Vielleicht sind Sie sich auch wirklich ganz sicher, dass Deutschland mit dem 2plus4-Vertrag von 1990 einen Friedensvertrag hat.
Nach Auffassung des Autors, sind und alle Wahlen seit 1990 illegal und die BRD besitzt keine Rechtsgrundlage für Ihr Handeln außerdem sei jeder Bundesdeutsche staatenlos.
Der Autor Ralf Hill schreibt warum die BRD kein Staat, sondern eine private Organisationsform ist.
Ich kann das alles gar nicht glauben, schon beim Lesen des Vorworts verschlug es mir die Sprache und mir stockte der Atem.
Ich frage: wer weis was Genaues

NationalDemokrat
06.10.2010, 17:06
@jmw

Eine Prämbel hat keinen Gesetzescharakter.
Ein Gesetzestext ohne Geltungsberich ist nichtig.

Ist das Deine Meinung oder sachlogisch notwendig oder juristische opinio communis oder...?

Das ist juristischer Fakt.

Eben, die BRD übt Gewalt aus.
Und noch mehr: Sie beansprucht und verteidigt erfolgreich ein Monopol auf physische Gewaltsamkeit in diesem Teil Mitteleuropas.
Sie ist also der hiesiger Gewaltmonopolist und damit Staat.

Deine persönliche Auffassung von Staat="die Gewalt die Recht und Ordnung schafft" sei Dir unbenommen, juristisch spielt sie eine untergeordnete Rolle. Rechtlich sogar, steht die BRD auf ganz wackeligen Füssen, womit die Ordnung gefährdet ist und wird..das wird die Zukunft klar beweisen.

-jmw-
06.10.2010, 17:22
Das ist juristischer Fakt.
Was macht es dazu?


Deine persönliche Auffassung von Staat="die Gewalt die Recht und Ordnung schafft" sei Dir unbenommen, juristisch spielt sie eine untergeordnete Rolle.
Juristisch spielt die klassische(!) soziologische Betrachtung keine grosse Rolle, ja, toll erkannt...
Und?
Soll sie deshalb unbeachtet bleiben?
Worum denn ein Primat juristischer Argumentation?
Das reduzierte ja "Staat" auf eine reine Rechtsfrage.
Man kann dies zwar versuchen, allein, folgen muss man dem nicht.
Und tue ich auch nicht, weil die juristische Argumentation zu formal ist und u.a. der politischen Praxis insofern nicht ausreichend Rechnung trägt.


Rechtlich sogar, steht die BRD auf ganz wackeligen Füssen, womit die Ordnung gefährdet ist und wird.. das wird die Zukunft klar beweisen.
Dass die BRD Unordnung schafft, ist hier nicht Thema.

NationalDemokrat
06.10.2010, 18:05
1)Was macht es dazu?


2) Juristisch spielt die klassische(!) soziologische Betrachtung keine grosse Rolle, ja, toll erkannt...
Und?
Soll sie deshalb unbeachtet bleiben?
Worum denn ein Primat juristischer Argumentation?
Das reduzierte ja "Staat" auf eine reine Rechtsfrage.
Man kann dies zwar versuchen, allein, folgen muss man dem nicht.
Und tue ich auch nicht, weil die juristische Argumentation zu formal ist und u.a. der politischen Praxis insofern nicht ausreichend Rechnung trägt.


3) Dass die BRD Unordnung schafft, ist hier nicht Thema.

zu1) Die Rechtswissenschaft.

zu2) Nein, wie Du (eigendlich) richtig erkannt hast setzt dies nur primär den Staat auf Recht oder Unrecht.

zu3) Richtig, die Frage hast Du auch eröffnet. Ich gehe auf die rechtliche Funktion der BRD ein.

GSch
06.10.2010, 18:10
OHNE GELTUNGSBEREICH sind Gesetztexte nichtig.[/I][/B][/COLOR]

Ach ja. Du meinst also, ein Gesetz müsste einen Geltungsbereich nicht nur haben, sondern dieser müsste auch unbedingt in jedem Fall im Gesetz genannt werden. Na, dann tu doch mal ein wenig Butter bei die Fische.

Zeig mir ein normales Bundesgesetz, das ganz einfach im Bundesgebiet gilt (also nicht darüber hinaus, aber im ganzen Bundesgebiet), und in dem steht: "Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland".

Wenn dir das nicht gelingt, such doch mal bei den Gesetzen der Weimarer Republik oder meinetwegen auch der Nazizeit, oder beim Bismarckreich.

Dann zeig mir bitte mal ein vergleichbares Landesgesetz, in dem steht: "Dieses Gesetz gilt in ... [nach Belieben auszufüllen]".

Und dann zeig mir mal eine Verfassung eines Landes Ypsilontien, meinetwegen, in der steht: "Die Verfassung von Ypsilontien gilt in Ypsilontien".

Ich warte. Und bis dahin hör auf, den Leuten mit dem dummen Gerede vom fehlenden Geltungsbereich auf die Nerven zu gehen. Schon mal was vom "Gebietsgrundsatz" gehört? Nein, klar, merkt man.

NationalDemokrat
06.10.2010, 18:18
Ach ja. Du meinst also, ein Gesetz müsste einen Geltungsbereich nicht nur haben, sondern dieser müsste auch unbedingt in jedem Fall im Gesetz genannt werden. Na, dann tu doch mal ein wenig Butter bei die Fische.

Zeig mir ein normales Bundesgesetz, das ganz einfach im Bundesgebiet gilt (also nicht darüber hinaus, aber im ganzen Bundesgebiet), und in dem steht: "Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland".

Wenn dir das nicht gelingt, such doch mal bei den Gesetzen der Weimarer Republik oder meinetwegen auch der Nazizeit, oder beim Bismarckreich.

Dann zeig mir bitte mal ein vergleichbares Landesgesetz, in dem steht: "Dieses Gesetz gilt in ... [nach Belieben auszufüllen]".

Und dann zeig mir mal eine Verfassung eines Landes Ypsilontien, meinetwegen, in der steht: "Die Verfassung von Ypsilontien gilt in Ypsilontien".

Ich warte. Und bis dahin hör auf, den Leuten mit dem dummen Gerede vom fehlenden Geltungsbereich auf die Nerven zu gehen. Schon mal was vom "Gebietsgrundsatz" gehört? Nein, klar, merkt man.

Du erklärst mir dann jetzt bitte erstmal was der "Gebietsgrundsatz" mit dem Geltungsbereich eines Gesetzestextes hier speziel, dass GG welches ja Anspruch herhebt als Verfassung gelten zu wollen zu tun hat?!

Eine Verfassung muss wohl definieren WO SIE GILT und da reicht die Prämbel eben NICHT.

Oder wilst Du behaupten auf Malorca gelte auch das GG weil dort viele Deutsche rumrennen?

GSch
06.10.2010, 18:20
Hat die Prämbel Gesetzescharakter?

Natürlich, sie gehört zum Gesetz, auch wenn sie keine konkreten Vorschriften enthält. Im Creifelds kann man lesen:


[Die Präambel] enthält meist politische Zielsetzungen oder Programmsätze, welche die Zielrichtung des Vertrages oder Gesetzes darlegen und erläutern. Die P ist deshalb für die Auslegung des Vertrages (Gesetzes) von Bedeutung

Über die Präambel des Grundgesetzes sagte das BVerfG 1956 (1 BvB 2/51 Rn. 226):


Dem Vorspruch des Grundgesetzes kommt naturgemäß vor allem politische Bedeutung zu. … Er ist … politisches Bekenntnis, feierlicher Aufruf des Volkes zu einem Programm der Gesamtpolitik, das als wesentlichsten Punkt die Vollendung der deutschen Einheit in freier Selbstbestimmung enthält. Darüberhinaus hat aber der Vorspruch auch rechtlichen Gehalt. Er beschränkt sich nicht auf gewisse rechtlich erhebliche Feststellungen und Rechtsverwahrungen, die bei der Auslegung des Grundgesetzes beachtet werden müssen. Vielmehr ist aus dem Vorspruch für alle politischen Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland die Rechtspflicht abzuleiten, die Einheit Deutschlands mit allen Kräften anzustreben, ihre Maßnahmen auf dieses Ziel auszurichten und die Tauglichkeit für dieses Ziel jeweils als einen Maßstab ihrer politischen Handlungen gelten zu lassen.

Auch 1973 hieß es (2 BvF 1/73 Rn. 78ff):


Dem Vorspruch des Grundgesetzes kommt nicht nur politische Bedeutung zu, er hat auch rechtlichen Gehalt. Die Wiedervereinigung ist ein verfassungsrechtliches Gebot.

Und auch 1987 (2 BvR 373/83 Rn. 32):


Das Bundesverfassungsgericht hat der Präambel des Grundgesetzes rechtliche Bedeutung zugemessen und darin insbesondere ein verfassungsrechtliches „Wiedervereinigungsgebot“ verankert gesehen.

Nun hat sich ja die Sache mit dem Wiedervereinigungsgebot inzwischen erledigt, aber wenn die Präambel damals Rechtswirkung hatte, hat sie das heute sicherlich immer noch.

-jmw-
06.10.2010, 18:21
zu1) Die Rechtswissenschaft.
Nur ist die ja wohl in diesem Falle grösstenteils anderer Ansicht als Du.
Widerspricht sich das nicht?


zu2) Nein, wie Du (eigendlich) richtig erkannt hast setzt dies nur primär den Staat auf Recht oder Unrecht.
Sry, versteh ich nicht.
Magste's umformulieren?


zu3) Richtig, die Frage hast Du auch eröffnet. Ich gehe auf die rechtliche Funktion der BRD ein.
Wir sollten vielleicht mal den Rechtsstatus klären, den Du an die Stelle der BR setzen möchtest.

1. Welcher ist das?
2. Warum ist der in Ordnung?

NationalDemokrat
06.10.2010, 18:25
Natürlich, sie gehört zum Gesetz, auch wenn sie keine konkreten Vorschriften enthält.



Sie gehört zum Grundgesetz, aha sie ist aber selbst kein Gesetz. Mehr brauch man da gar nicht philosophieren.

GSch
06.10.2010, 18:27
Du erklärst mir dann jetzt bitte erstmal was der "Gebietsgrundsatz" mit dem Geltungsbereich eines Gesetzestextes hier speziel, dass GG welches ja Anspruch herhebt als Verfassung gelten zu wollen zu tun hat?!

Bei jemandem, der so ausgiebig auf diesem Punkt herumreitet, darf ich das als Bestandteil elementarer Allgemeinbildung voraussetzen.



Eine Verfassung muss wohl definieren WO SIE GILT und da reicht die Prämbel eben NICHT.

Oder wilst Du behaupten auf Malorca gelte auch das GG weil dort viele Deutsche rumrennen?

Also, wenn das so ist, müsste sich das doch in den Verfassungen dieser Welt eigentlich irgendwo niederschlagen. Ich warte auf entsprechende Beispiele.

Steht eigentlich in der spanischen Verfassung irgendwo, dass sie auch auf Mallorca gilt? In Artikel 137 lese ich nichts davon.

NationalDemokrat
06.10.2010, 18:39
@GSch

Und dann zeig mir mal eine Verfassung eines Landes Ypsilontien, meinetwegen, in der steht: "Die Verfassung von Ypsilontien gilt in Ypsilontien".


z.B Art. 5. (1) Das portugiesische Hoheitsgebiet umfaßt das geschichtlich festgeschriebene Gebiet auf dem europäischen Kontinent sowie die Inselgruppen Azoren und Madeira.

Bei der BRD war dies einmal Art.23.

NationalDemokrat
06.10.2010, 18:45
@GSch

Steht eigentlich in der spanischen Verfassung irgendwo, dass sie auch auf Mallorca gilt? In Artikel 137 lese ich nichts davon.
-------------------------------------------------------------

Art. 137. Das Staatsgebiet ist in Gemeinden, Provinzen und die sich konstituierenden Autonomen Gemeinschaften gegliedert. Sie alle genießen Autonomie bei der Verfolgung ihrer jeweiligen Interessen.

Na ja, ungenau aber man schaue sich die Verfassung einmal an wie sie sonst definiert ist.
http://www.verfassungen.eu/es/verf78-index.htm

Und das GG der BRD übehaupt keinen Art. spezifisch seines Geltungsberichs enthält.

Bravo, Spanien bis dahin.

Apropo Spanien:
Die Verfassung des Königreiches Spanien ist am 31. Oktober (http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/31._Oktober.html) 1978 vom spanischen Abgeordnetenhaus und dem Senat verabschiedet und am 6. Dezember (http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/6._Dezember.html) 1978 in einem Referendum vom spanischen Volk ratifiziert worden. König Juan Carlos I. hat die Verfassung vom 27. Dezember (http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/27._Dezember.html) 1978 unterzeichnet. Seit dem Inkrafttreten ist die Verfassung lediglich einmal geändert worden. Durch Gesetz vom 27. August 1992 wurde dabei - im Zusammenhang mit der Ratifizierung des EU-Vertrags - im Artikel 13 Absatz 2 der Verfassung ein Wort ersetzt ("aktive Wahlrecht" durch "aktive und passive Wahlrecht").

Don
06.10.2010, 18:50
Heisst: Wenn ein Staat dabei versagt, Frieden und Ordnung zu schaffen und wenn dann eine Gruppe beginnt, dies selber zu tun, dann sind ihre Handlungen legitim, nicht kriminell.

Nur wenn sie gewinnt.

-jmw-
06.10.2010, 20:03
Mnö, auch sonst.
Werden die Guten überwältigt, macht das aus ihnen ja keine Schlechten.

GSch
06.10.2010, 20:07
z.B Art. 5. (1) Das portugiesische Hoheitsgebiet umfaßt das geschichtlich festgeschriebene Gebiet auf dem europäischen Kontinent sowie die Inselgruppen Azoren und Madeira.

Bei der BRD war dies einmal Art.23.

Nein, denn das "geschichtlich festgeschriebene Gebiet" wird hier nicht definiert, und das ist ja der weitaus größte Teil des Territoriums. Der Artikel sagt einfach, dass die Verfassung außer im portugiesischen Stammland auch auf den Inseln gilt. Aber wo liegt das Stammland? Das sagt uns keiner.

GSch
06.10.2010, 20:11
[Spanische Verfassung] Art. 137. Das Staatsgebiet ist in Gemeinden, Provinzen und die sich konstituierenden Autonomen Gemeinschaften gegliedert. Sie alle genießen Autonomie bei der Verfolgung ihrer jeweiligen Interessen.

Also nix mit Geltungsbereich. Spanien gibt es also nicht. Abaja España!

(Bestimmt werden die armen Spanier auch von irgendwelchen finsteren Mächten geknechtet und geknebelt, die ihnen nicht das Schwarze unterm Fingernagel lassen, noch nicht mal den Geltungsbereich ihrer Verfassung, den der Mensch doch so nötig braucht wie ein Stück Brot.)

elas
06.10.2010, 20:12
Quelle: MM News 03.10.2010
(mehr Rechtliches: http://suboptimales.wordpress.com)


Ein recht aufschlussreicher Beitrag über die rechtliche Situation der BRD.

Bis das alles geklärt ist bleiben wir eben Bunzelbürger mit christlich-jüdischer und islamischer Kultur.

NationalDemokrat
06.10.2010, 20:29
Also nix mit Geltungsbereich. Spanien gibt es also nicht. Abaja España!


Selbstverfreilich braucht eine Verfassung einen territorialen Geltungsbereich.
Dieser braucht aber nicht explizit beschrieben zu sein.

Die Prämble reicht nicht, weil sie keinen Gesetzescharakter hat.

------------------------------------------------------------------------------------------

Wo wir schon mal dabei sind:

Unterschriftensammlung für eine echte Verfassung für Deutschland:
Diese Unterschriften brauchen wir für eine Klageerhebung!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Die Deutsche Volksgewerkschaft e.V., fordert mit dieser Unterschriftenliste eine - "Neue Verfassung" - für unser Land - Deutschland! Diese neue Verfassung, soll und muß von unseren Menschen hier in Deutschland, in freier, souveräner Entscheidung selbst bestimmt werden! Daraus resultierend fordern wir auch einen endgültigen - Friedensvertrag -, von allen ehemaligen Kriegsteilnehmern unterzeichnet und dem Deutschen Volk, als Souverän in seine eigenen Hände übergeben. Bitte unterstützen Sie alle unsere Bemühungen mit dieser friedlichen Unterschriftenaktion!

- Wir wollen unsere Freiheit, in freier, unabhängiger Selbstbestimmung - !

Wir sagen Ihnen allen Danke dafür!


http://www.volksgewerkschaft.de/unterschrift2/index.html

GSch
06.10.2010, 20:56
Selbstverfreilich braucht eine Verfassung einen territorialen Geltungsbereich.
Dieser braucht aber nicht explizit beschrieben zu sein.

Aaaaaaaaaaaaaaah ...



Die Prämble reicht nicht, weil sie keinen Gesetzescharakter hat.

Da haben die Spanier aber Glück gehabt. In der Präambel ihrer Verfassung steht nämlich darüber nämlich genau so wenig wie im übrigen Text.


So, das wäre also klar. Eine Verfassung braucht ihren Geltungsbereich nicht explizit anzugeben, denn die Verfassung gilt in den völkerrechtlich anerkannten Grenzen des Landes, das sie sich gegeben hat. Und deshalb findet man auch in so gut wie keiner Verfassung der Welt einen solchen Artikel. Die spanische Verfassung gilt in Spanien, und basta.

Ausnahmen von dieser Regel gibt es eigentlich nur, wenn ein Land Gebietsstreitigkeiten mit einem anderen hat oder hatte. Irland beanspruchte in seiner Verfassung von 1937 die gesamte irische Insel als Staatsgebiet. Diese Verfassung hatte also einen expliziten Geltungsbereich. Nur konnten sich die Iren dafür nichts kaufen, weil man ihnen in London etwas hustete und Ulster britisch blieb. Vor etwa 10 Jahren hat man diese Artikel geändert. Irland besteht aber auch ohne expliziten Geltungsbereich der Verfassung immer noch - zumindest bestand es noch im vergangenen Januar, denn damals war ich dort.


Siehste, so kommen wir doch weiter.

Blieben noch die einfachen Bundes- oder Landesgesetze. Ich warte.

NationalDemokrat
06.10.2010, 21:06
@GSch

So, das wäre also klar. Eine Verfassung braucht ihren Geltungsbereich nicht explizit anzugeben, denn die Verfassung gilt in den völkerrechtlich anerkannten Grenzen des Landes, das sie sich gegeben hat.

Doch, eine Verfassung muss ihren Geltungsbereich angeben diesen jedoch nicht GENAU/explezit. Wichtig ist, dass der Geltungsbereich in einem Gesetz/Artikel vorkommt damit er Wirksamkeit hat. Das ist mit der Prämbel nicht der Fall.

Und deshalb findet man auch in so gut wie keiner Verfassung der Welt einen solchen Artikel.

Doch habe ich dir doch gezeigt z.B anhand von Spanien: Art. 137. Das Staatsgebiet ist in Gemeinden, Provinzen und die sich konstituierenden Autonomen Gemeinschaften gegliedert. Sie alle genießen Autonomie bei der Verfolgung ihrer jeweiligen Interessen. (Damit ist klar, dass diese Verfassung (Spaniens) in den genannten Gebieten Gültigkeit hat, auch wen die genannten Gebiete ungenau benannt werden, das spielt keine Rolle. Den die Verfassung gilt ja für Spanien, dieses ist nicht mehr Eröterungswert in dem Artikel selbst.)

Ausnahmen von dieser Regel gibt es eigentlich nur, wenn ein Land Gebietsstreitigkeiten mit einem anderen hat oder hatte.

Das ist mir nicht bekannt. Ich sehe dort eine Grundsätzlichkeit.

GSch
06.10.2010, 21:11
Doch, eine Verfassung muss ihren Geltungsbereich angeben diesen jedoch nicht GENAU/explezit. Wichtig ist, dass der Geltungsbereich in einem Gesetz/Artikel vorkommt damit er Wirksamkeit hat. Das ist mit der Prämbel nicht der Fall.

Na, dann zeig mir mal, wo das in der spanischen Verfassung steht. Im Artikel 137 jedenfalls nicht. Da steht nur, in was für Gebietskörperschaften der Staat gegliedert ist. (So was wie bei uns der föderalistische Staatsaufbau.)

Andere Artikel, die etwas über das Staatsgebiet sagen, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Vielleicht gilt sie ja gar nicht auf Mallorca? Oder in Katalonien überhaupt? Falls doch, wo steht das? Zahlreiche katalonische Separatisten sehen deiner Antwort mit Bangen und Hoffen entgegen.

Schade, ich dachte du machst Fortschritte.

Existiert Spanien ... ?? Ich warte.

NationalDemokrat
06.10.2010, 21:55
[@GSch

Na, dann zeig mir mal, wo das in der spanischen Verfassung steht. Im Artikel 137 jedenfalls nicht. Da steht nur, in was für Gebietskörperschaften der Staat gegliedert ist. (So was wie bei uns der föderalistische Staatsaufbau.)

Lese nochmal bitte meine Antwort im Kontext.

Andere Artikel, die etwas über das Staatsgebiet sagen, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.

Da hast Portugal: z.B Art. 5. (1) Das portugiesische Hoheitsgebiet umfaßt das geschichtlich festgeschriebene Gebiet auf dem europäischen Kontinent sowie die Inselgruppen Azoren und Madeira.

Existiert Spanien ... ?? Ich warte.

Wie ich dir gezeigt habe, ja. Und für die BRD gilt dann: Schau einfach den aktuellen seid 2009 Artikel 23 GG an und dann schau dir den alten davor an.

Guten Abend.

FranzKonz
06.10.2010, 21:56
Mnö, auch sonst.
Werden die Guten überwältigt, macht das aus ihnen ja keine Schlechten.

Schön, daß Du so freundliche Worte für die RAF findest.

-jmw-
06.10.2010, 22:03
Die RAF haben mehr Unordnung als Ordnung produziert und gehör(t)en also zu den Unguten. :)

-jmw-
06.10.2010, 22:06
PS: Wir alle sollten übrigens die Diskussion zum Thema BR, GG usw. auf einen Faden konzentrieren.
Derzeit läuft sie in zwei oder gar drei.
Wer braucht das?

GSch
07.10.2010, 11:30
Doch habe ich dir doch gezeigt z.B anhand von Spanien: Art. 137. Das Staatsgebiet ist in Gemeinden, Provinzen und die sich konstituierenden Autonomen Gemeinschaften gegliedert. Sie alle genießen Autonomie bei der Verfolgung ihrer jeweiligen Interessen. [/B][/I](Damit ist klar, dass diese Verfassung (Spaniens) in den genannten Gebieten Gültigkeit hat, auch wen die genannten Gebiete ungenau benannt werden, das spielt keine Rolle.[/COLOR])

Die bloße Erwähnung, dass es ein Staatsgebiet gibt, kann es ja wohl nicht alleine sein. Dann sieh die mal GG Art. 11(1), 25, 29(1,2), 72(2), 73(1 Fall 10c), 87(1), 104b(1 Fall 2), 106(3 Fall 2), 115a(1,4,5), 115f(1 Fall 1) sowie 115i(1) an.

Und wie das Staatsgebiet gegliedert ist, hilft uns auch nicht weiter. Dem spanischen Artikel 137 entspricht GG 20 (1): Die Bundesrepublik ist ein Bundesstaat. Oder 28(1): die Verfassungen der Länder müssen den Grundsätzen des Grundgesetzes entsprechen. Oder Artikel 29, wo es um Neugliederungen des Bundesgebietes geht. Aber wo liegt dieses mysteriöse Land? (Ich meine natürlich Spanien.)



Den die Verfassung gilt ja für Spanien, dieses ist nicht mehr Eröterungswert in dem Artikel selbst.[/I][/COLOR])

Aaaaaaaaaaaaaaaah, Hoffnung keimt auf.

Also die spanische Verfassung gilt in den völkerrechtlich anerkannten Grenzen Spaniens. Und die französische Verfassung gilt in den völkerrechtlich anerkannten Grenzen Frankreichs, ohne dass Frankreich oder Spanien in ihren Verfassungen den Geltungsbereich explizit angeben. Das wäre nämlich trivial. (Bemerkenswert wäre wohl eher, wenn die französische Verfassung sagen würde, dass sie auch in Belgien gilt.)

Veldt
08.10.2010, 09:08
lol Bist Du ein Idiot.:))

Zum Rest kein Kommentar mehr. (Wurde doch im Video klar, dass es KEIN amtlicher Aufruf sei, na egal)

DU hast rumgeschwurbelt, dass es nicht nachzuweisen sei, dass es NICHT wirklich echt sei.

Bleib doch mal straight ;)

Veldt
08.10.2010, 09:18
Sie gehört zum Grundgesetz, aha sie ist aber selbst kein Gesetz. Mehr brauch man da gar nicht philosophieren.

:rolleyes:

Nein, aber sie definiert den Interpretationsrahmen der Gesetze (wie recht schön ausgeführt wurde).

Und? Achja... der territoriale Geltungsbereich gehört zu diesem.

Hast du gelesen, was dir hier aufwendig vorgelegt wurde?
Hast du nicht mehr darauf zu erwiedern, als "aber ich habe trotzdem recht" ??

Du erwähntest die Rechtswissenschaften als definierende Institution.
Dir ist bekannt, wie die Mehrheit der Rechtswissenschaftler zu deiner These "der Geltungsbereich per Präambel ist nicht hinreichend" steht?

Wie du es sagst... das, was die Rechtswissenschaften hierzu sagen "ist juristischer Fakt"... lustigerweise ist es etwas anderes, als das, was du uns zu lesen gibst.

NationalDemokrat
08.10.2010, 16:40
Bleib doch mal straight ;)

Bei dreisten Lügnern wie DIR bleibt man nicht "straight".